ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND

BRÜNIG UNTERTAG INNOVATION – bui 2016
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
UND AUSSTELLERINFORMATIONEN
Brünig Park
Walchistrasse 30
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6078 Lungern
|
T +41 41 679 77 99
|
F +41 41 679 77 75
|
[email protected]
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bui-expo.ch
INHALTSVERZEICHNIS
1
Geltungsbereich, Beilagen
3
8
Sicherheitshinweise
11
2
Allgemeine Informationen
3
9Bewachung
11
2.1Veranstaltung
2.2Anreise
2.3 Zeitplan / Termine
2.4.Messe-Service
3
4
5
5
10 Haftung, Versicherung
11
11 Anwendbares Recht
11
3Anmeldung
6
12Gerichtsstand
11
3.1Aussteller
3.2Mitaussteller
3.3 Verbindlichkeit der Anmeldung /
Vertragsabschluss
3.4Ausstellungsgut
3.5Zulassung
3.6 Untervermietung / Austausch
der Standfläche
3.7 Ausstellerverzeichnis, Publikationen
3.8 Ausschluss von Ausstellungsgütern
und Ausstellern
3.9 Schutz von Drittmannsrechten
3.10 Anerkennung der Teilnahmebedingungen
6
6
13 Verbindliche Fassung
11
7
7
7
4Rücktritt
7
5
Absage der Veranstaltung
8
6Zahlungsbedingungen
8
8
8
8
8
6.1Preise
6.2Zahlungsfristen
6.3Vorauszahlung
6.4 Verrechnung der Zusatzkosten
6
6
6
6
6
7 Standeinteilung | Auf- und Abbau
Gestaltung | Betreuung
9
7.1 Hallen und Platzzuteilung
7.2Standgestaltung
7.3Standeinrichtung
7.4 Technische Hinweise und
Sicherheitsvorschriften
1
|
Teilnahmebedingungen
9
9
9
9
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1 Geltungsbereich, Beilagen
Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten
für die Teilnahme an der Fachmesse bui 2016.
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen werden ergänzt durch
die gültigen «AGB Brünig Park». Die AGB Brünig Park sind unter
www.bruenigpark.ch verfügbar.
2 Allgemeine Informationen
Bitte lesen Sie diese Angaben sorgfältig durch und beachten Sie
die Rücksendefristen.
Rücksendung von Anmeldetalons bitte ausschliesslich an
[email protected] oder per Post.
Der Inhalt und die Gestaltung des vorliegenden Dokuments
unterliegen den urheberechtlichen Bestimmungen. Nachdruck
und Vervielfältigung sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung von Brünig Park gestattet.
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.1Veranstaltung
Veranstaltungsort
Brünig Park
Walchistrasse 30 | 6078 Lungern
Veranstalter
Brünig Park
Walchistrasse 30 | 6078 Lungern
www.bruenigpark.ch
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Schweiz
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Schweiz
Kontakte und Informationen
Brünig Park
Walchistrasse 30 | 6078 Lungern
Edith Bürgi
Tel. +41 41 679 77 99 | Fax +41 41 679 77 75
[email protected] | www.bui-expo.ch
Messeleitung / Ausstellerservice
Während der Aufbauphase, der Durchführung der Messe und
während des Abbaus finden Sie die Messeleitung im Messebüro
und erreichen Sie unter
Tel. +41 41 679 77 99
Teilnahmebedingungen
|
2
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
2.2
Anreise
Mit der Bahn bis Lungern
Während der Messeöffnungszeiten ist ein kostenloser ShuttleDienst eingerichtet, der bei Bedarf ab Bahnhofplatz Lungern
zum Brünig Park fährt.
Mit dem Auto | LKW (siehe Anreiseplan)
Parkplätze für PKWs stehen im Brünig Park zur Verfügung.
LKWs können in der Umgebung nicht abgestellt werden.
Anfahrtsplan mit Auto | LKW
Anfahrt von Luzern
Bei der Kirche Richtung Interlaken
Abzweigung Brünigstrasse
Anfahrt von Interlaken
Inter
lake
Industr
Abzweigung Brünigstrasse
Cantina Caverna
n
iestras
Brünig Indoor
Walchistrasse 30
se
Brünig Park
Walchistrasse 30
CH - 6078 Lungern
T. +41 41 679 77 99
www.bruenigpark.ch
[email protected]
se
e
Luz
ern
Ob
3
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Teilnahmebedingungen
von Luzern
Fahrt Richtung Interlaken. Nach Kaiserstuhl Ausfahrt Lungern Dorf (vor
dem Tunnel) benützen. In Lungern bei der Kirche Richtung Interlaken
weiterfahren nach ca. 200 m rechts in die Industriestrasse abbiegen.
1.6 km der Industriestrasse folgen und Arealbeschilderung beachten.
von Interlaken
Von der Brünig Passhöhe 4.5 km der Hauptstrasse Richtung Lungern
folgen. Ausfahrt Lungern (vor dem Tunnel) benützen und nach ca.
350 m links in die Industriestrasse abbiegen. 1.6 km der Industriestrasse
folgen und Arealbeschilderung beachten.
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
2.3
Zeitplan / Termine
Termine
Anmeldung mit Frühbucherrabatt bis: 30. Juni 2015
Anmeldeschluss für Aussteller: 31. Oktober 2015
Versand der Bestellformulare:  2. November 2015
Hotelreservationen: 30. November 2015
Abgabe der Bestellformulare
(Infrastruktur und Gastronomie): 18. Dezember 2015
2.4.Messe-Service
Bitte benutzten Sie für Ihre Bestellungen die entsprechenden
Formulare, und beachten Sie die Einsendefristen.
Die Bestellformular für Gastronomie und Infrastruktur werden
nach Ablauf der Anmeldefrist versandt. Verspätet eingehende
Bestellungen werden mit einem Aufschlag berechnet bzw. können evtl. nicht mehr ausgeführt werden.
Anlieferung grosser Exponate | Vorgezogener Aufbau
(gemäss separatem Anmeldetalon)
In Absprache mit dem Brünig Park in der Zeit vom
Donnerstag, 28. Januar 2016 bis Freitag, 29. Januar 2016
Ausstelleraufbau
Montag
1. Februar 2016 08.00 – 22.00 Uhr
Dienstag
2. Februar 2016 08.00 – 22.00 Uhr
Mittwoch
3. Februar 2016 08.00 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Fachmesse bui
Donnerstag
4. Februar 2016 10.00 – 18.00 Uhr
Freitag
5. Februar 2016 10.00 – 18.00 Uhr
bui - Treff
Donnerstag
4. Februar 2016 18.00 – 24.00 Uhr
Detailinfos folgen, Platzzahl beschränkt,
Anmeldung erforderlich
Abbau
Freitag
Samstag
5. Februar 2016 18.00 – 24.00 Uhr
6. Februar 2016 07.00 – 15.00 Uhr
Abtransport grosser Exponate
Montag, 9. Februar 2016 | 08.00 – 17.00 Uhr
Die Standplätze müssen bis am Samstag, 6. Februar 2016,
15.00 Uhr vollständig geräumt werden. Zwischen­lager bis zum
Abtransport nach Absprache mit der Messe­leitung.
Teilnahmebedingungen
|
4
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
3Anmeldung
3.1Aussteller
3.4Ausstellungsgut
Aussteller sind im Sinne dieser Teilnahmebedingungen Personen, Firmen und Organisationen auf deren Namen bzw. Firma
die verbindliche Anmeldung lautet.
Das Anmeldeformular muss vollständig und korrekt ausgefüllt,
rechtsgültig unterschrieben und termingerecht per E-Mail oder
per Post eingereicht werden. Bedingungen und Vorbehalte des
Anmeldenden sind ungültig.
Das Ausstellungsgut ist in der Anmeldung genau zu umschreiben, gegebenenfalls sind Abmessungen, Fabrikmarken, besondere Benennungen usw. anzugeben. Insbesondere muss aus der
Anmeldung die Art und die Verwendung des Artikels ersichtlich
sein.
3.2Mitaussteller
Mitaussteller sind Personen, Firmen oder Organisationen,
welche in irgendeiner Form am Stand eines Ausstellers durch
Anschriften, Objekte, Prospekte oder persönliche Präsenz in Erscheinung treten. Sofern ein Aussteller beabsichtigt, an seinem
Stand Mitaussteller aufzunehmen, so hat er dies auf seinem
Anmeldeformular entsprechend zu vermerken.
3.3 Verbindlichkeit der Anmeldung /
Vertragsabschluss
Der Eingang der Anmeldung wird elektronisch bestätigt sowie
gleichzeitig eine Akontozahlung von CHF 2‘000.– in Rechnung
gestellt.
Die Anmeldung ist bindend bis zur schriftlichen Stand­
bestätigung der Veranstaltungsleitung.
Wird die Anmeldung vorher zurückgezogen, wird eine Rücktrittsgebühr von CHF 2‘000.– erhoben.
Der Mietvertrag zwischen Aussteller und Veranstaltungsleitung
wird rechtsverbindlich durch die schriftliche Standbestätigung
seitens der Veranstaltungsleitung. Der Restbetrag der Teilnahmegebühren ist nach der schrift­lichen Bestätigung fällig.
Weicht der Inhalt der Standbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe
der Standbestätigung auch dann zustande. Der Aussteller kann
in diesem Fall innert zwei Wochen ab Empfang der Standbestätigung schriftlich die Anmeldung zurückziehen. Besondere
Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Nichtberücksichtigung von Sonderwünschen oder abweichende Hallenzuweisung geben jedoch kein Recht auf Rückzug der Anmeldung.
5
|
Teilnahmebedingungen
3.5Zulassung
Über die Zulassung zur Teilnahme und die Zulassung von Ausstellungsgut entscheidet die Veranstaltungsleitung allein und
endgültig. Der Entscheid muss nicht begründet werden. Die
Veranstaltungsleitung ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu
widerrufen, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger
Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Voraussetzungen zur Zu­lassung später entfallen. Der Aussteller haftet
in diesem Fall für sämt­liche von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten, hat jedoch keinen Ersatzanspruch gegenüber der
Veranstaltungsleitung.
3.6
Untervermietung /
Austausch der Standfläche
Die zugeteilte Standfläche darf mit einem anderen Aussteller
ohne Zustimmung der Veranstaltungsleitung nicht ausgetauscht
werden. Eine Untervermietung des Standes ist nicht gestattet.
3.7Ausstellerverzeichnis,
Publikationen
Der Aussteller hat davon Kenntnis, dass die Veranstaltungsleitung ein Ausstellungsmagazin erstellt. Es können auch andere
Publikationen unter Nennung der Aussteller und ihrer Dienstleistungen und Ausstellungsgüter erfolgen.
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Aussteller einverstanden, dass seine Angaben in der Anmeldung in
diesem Rahmen verwendet werden.
Die Veranstaltungsleitung hat das alleinige Recht zur P­ ublikation
des Austellungsmagazins, ungeachtet des gewählten Mediums
zur Publikation.
Der Aussteller macht seine Angaben wahrheitsgetreu und auf
eigene Verantwortung.
Die Veranstaltungsleitung übernimmt keine Verantwortung für
die Richtigkeit sowie allfällige Irrtümer oder Auslassungen in
den Publikationen.
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
3.8
Ausschluss von Ausstellungsgütern und Ausstellern
Nicht angemeldetes oder nicht zugelassenes Ausstellungsgut
darf nicht ausgestellt werden und die Veranstaltungsleitung
behält sich das Recht vor, solche Güter und deren Vertreter
auf Kosten des Ausstellers vom Stand zu entfernen bzw. vom
Ausstellungsgelände zu verweisen. Das Ausstellungsgut darf
grundsätzlich während der ganzen Dauer der Ausstellung nicht
ausgewechselt werden. Ausnahmen können von der Veranstaltungsleitung auf vorgängige Anmeldung hin bewilligt werden.
Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, jede ihr geeignet erscheinende Massnahme für einen geordneten Ausstellungsbetrieb zu treffen. Wer Anordnungen der Veranstaltungsleitung
nicht befolgt, kann jederzeit von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Erfüllt ein Aussteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht, kann die Veranstaltungsleitung dem Aussteller nach
erfolgloser Verwarnung den Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigern, den Stand auf dessen Kosten sofort räumen lassen
bzw. das Retentionsrecht ausüben und die Ausstellungsgegenstände und die Standeinrichtung zurückbehalten und sie auf
Kosten des Ausstellers nach vorheriger schriftlicher Ankündigung einlagern.
Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, die Massnahmen zur
Durchsetzung ihrer Anordnungen nach erfolgloser Mahnung
auf Kosten und Risiko des säumigen Ausstellers durchzuführen
oder durchführen zu lassen.
Dem Betroffenen oder Dritten steht dadurch kein Anspruch auf
Rückzahlung von Standmiete, Gebühren usw. oder Schadenersatz zu.
3.9
Schutz von Drittmannsrechten
Die Aussteller sind verpflichtet Immaterialgüterrechte Dritter
zu respektieren und sich nach Treu und Glauben zu verhalten.
Waren und Dienstleistungen dürfen nicht in einer Weise ausgestellt, angeboten oder beworben werden, welche die Rechte
von Dritten verletzt. Widerhandlungen können mit Ausschluss
von der Veranstaltung sanktioniert werden.
3.10 Anerkennung der Teilnahme bedingungen
Mit Einsendung des unterzeichneten Anmeldeformulars erklärt
der Aussteller, die Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die AGB
Brünig Park, die jeweils gültigen Preise sowie weitere Richtlinien zu kennen und zu akzeptieren.
4Rücktritt
Verzichtet ein Aussteller nach Erhalt der schriftlichen Standbestätigung und ausserhalb der Frist von zwei Wochen im Sinne
von Art. 3.3 auf seine Teilnahme, so haftet der Aussteller für die
volle Platzmiete und allfällige Nebenkosten.
Vorbehalten bleibt die Belastung von Kosten, die wegen der
Nichtbelegung des Standes entstehen.
Wird die Standfläche vom Aussteller nach Standbestätigung
durch die Veranstaltungsleitung reduziert, so haftet der Aussteller weiterhin für die vollen Kosten der bestellten Standfläche
sowie die angefallenen Nebenkosten.
Teilnahmebedingungen
|
6
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
5 Absage der Veranstaltung
Vor dem Versand von schriftlichen Standbestätigungen kann
die Veranstaltung entschädigungslos abgesagt werden.
Nach Versand von schriftlichen Standbestätigungen kann die
Veranstaltung gänzlich abgesagt oder in modifizierter Weise
durchgeführt werden, wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer sich eine Durchführung der Veranstaltung wie vorgesehen
für die Veranstaltungsleitung als unzumutbar erweist, und welche weder vom Aussteller noch von der Veranstaltungsleitung
vorhergesehen werden konnten und nicht von der Veranstaltungsleitung verschuldet sind. Solche Umstände liegen insbesondere vor im Falle von entsprechenden politischen und wirtschaftlichen Ereignissen, behördlichen Anordnungen, Entzug
von Bewilligungen, sowie bei höherer Gewalt.
In diesen Fällen besteht keine Haftung der Veranstaltungsleitung. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Abzug der bei
der Veranstaltungsleitung angefallenen Kosten und Aufwendungen zurückerstattet.
6Zahlungsbedingungen
6.1Preise
Für die Preise gelten die jeweils anwendbaren Tarife. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich fest gelegten Höhe
zusätzlich verrechnet.
6.2Zahlungsfristen
Die Rechnungen sind vorbehältlich abweichender Zahlungsfristen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge
zahlbar.
6.3Vorauszahlung
Rechnungen für Standmiete und Zusatzleistungen, welche vor
Ausstellungsbeginn fällig werden, müssen vor Beginn der Aufbauarbeiten vollständig bezahlt sein.
6.4
Verrechnung der Zusatzkosten
Kosten für Infrastruktur- und Gastronomieleistungen werden
nach dem Anlass in Rechnung gestellt. Die übrigen Kosten zulasten Aussteller werden nach Messeschluss fällig und in der
Schlussrechnung aufgeführt. Für fristgerechte Bezahlung der
Rechnungen wird kein Rabatt gewährt. Werden Rechnungen auf
Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der
Aussteller gleichwohl Schuldner.
7
|
Teilnahmebedingungen
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
7 Standeinteilung
7.1
|
Auf- und Abbau
Hallen- und Platzzuteilung
Die Veranstaltungsleitung behält sich Standverschiebungen
auch nach Rechnungsstellung ausdrücklich vor. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz und kann
keine Ansprüche wegen der Platzierung oder Standumgebung
gegenüber der Vermieterin geltend machen.
7.2Standgestaltung
Die Gestaltung der Stände, unter Vorbehalt der in den «AGB
Brünig Park» und in den vorliegenden Teilnahmebedingungen
geregelten Bestimmungen, ist Sache der Aussteller. Ausserdem
sind die gesetzlichen und amtlichen Vorschriften zu beachten
und einzuhalten. Die Stände müssen dem Gesamtbild und Gesamtplan der jeweiligen Veranstaltung angepasst sein.
7.3Standeinrichtung
Sämtliche Infrastrukturleistungen müssen mit den dafür vor­
gesehenen Formularen bestellt werden. Diesen Bestellungen
ist eine Skizze mit Platzierung der bestellten Einrichtungen beizufügen, ansonsten erfolgt die Platzierung nach Ermessen der
Veranstaltungsleitung. Ohne entsprechende Bestellung werden
keine Arbeiten ausgeführt. Von Seiten der Veranstaltungsleitung wird kein Standbauer vorgeschlagen.
7.4 Technische Hinweise und
Sicherheitsvorschriften
Allgemeines
Bitte beachten Sie die Angaben und Vorschriften in den «Allgemeinen Teilnahmebedingungen» und in den «AGB Brünig Park».
Die Messeleitung steht Ihnen jederzeit für Rückfragen und weitere Informationen zur Verfügung. Der Brünig Park bietet für die
Präsentation Ihrer Produkte einen aussergewöhnlichen Rahmen
unter Tage, der es ermöglicht, Ihren Kunden Maschinen, Geräte und Verfahren wirklichkeitsgetreu zu präsentieren. Da es sich
beim Stollen aber naturgemäss nicht um eine für Messen zweckgebaute Einrichtung handelt, sind besondere Bedingungen vorgegeben, die zu berücksichtigen sind.
|
Gestaltung
|
Betreuung
Temperatur | Luftfeuchtigkeit
Im Stollen herrscht eine Temperatur von ca. 12° C, die relative
Luftfeuchtigkeit beträgt ca. 80 %.
Bodenbeschaffenheit
Die Bodenverhältnisse können Unebenheiten aufweisen. Sie variieren je nach Stollenbereich – zu Teilen besteht der Boden aus
Beton. In anderen Bereichen ist der B
­ oden gekiest oder besteht
aus Felsausbruchmaterial.
Die Veranstalter sorgen durch vorbereitende Massnahmen
dafür, dass in den Ausstellungsbereichen so weit wie möglich
ebene und trockene Bodenverhältnisse herrschen. Eine mit
Messehallen vergleichbare Bodenbeschaffenheit ist nicht überall herstellbar. Bitte stellen Sie sicher, dass all Ihre Präsentationsmittel (Messestände, Displays, usw.) und Exponate für die
im Stollen herrschenden Bedingungen ausgelegt und geeignet
sind. Für Schäden an ungeeigneten Sachen übernehmen die
Veranstalter keine Haftung. Um Ihnen Komplikationen beim
Auf- und Abbau zu ersparen, weisen wir auch darauf hin, dass
wegen der Bodenverhältnisse die Nutzbarkeit von Hubwagen
eingeschränkt ist. Auf Grund der zum Teil langen Wege vom
Vorplatz des Stollens zu den Standflächen kann so ein erhöhter
Aufwand beim Transport entstehen, der bei der Planung Ihrer
Auf- und Abbauzeiten berücksichtigt werden solle.
Für das Betreten des Stollens ist festes Schuhwerk erforderlich.
Stollenwände
Die Wände des Stollens sind grösstenteils aus Spritzbeton und
weisen Unebenheiten auf, der Lichtraum im Ausstellungsbereich
kann eingeschränkt sein und Feuchtigkeitsaustritt ist möglich.
Rauchverbot
Während der gesamten Messe inkl. Auf- und Abbau herrscht im
Stollen unter Tage ein striktes Rauchverbot.
Teilnahmebedingungen
|
8
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Sicherheitsbestimmungen
Die einschlägigen SUVA Verordnungen und die Sicherheits­
bestimmungen des Brünig Parks sind jederzeit einzuhalten. Alle
Gebots-, Verbots- und Hinweisschilder sind zu beachten. Eine
Zusammenstellung wichtiger Punkte finden Sie im Folgenden
unter Punkt 8. «Sicherheitshinweise».
Einschränkung für gesundheitlich beeinträchtigte Personen. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass vom Aufenthalt im Stollen
Abstand genommen werden sollte, wenn akute oder chronische
Erkrankungen bestehen, die die psychische oder physische Belastbarkeit herabsetzen: wie z.B. Platzangst (Klaustrophobie),
Anfallsleiden (Epilepsie), Herz- und Kreislauferkrankungen,
Bronchialasthma usw..
Organisation des Auf- und Abbaus
Während der Auf- und Abbauphase ist zu beachten, dass es
­lediglich eine Zufahrtsstrasse zum Stollen gibt, auf der aufwärts
und abwärts fahrende Fahrzeuge nicht passieren können. Der
Vorplatz des Stollens lässt das gleichzeitige Be- und Entladen
mehrerer grosser LKW nicht zu. Aus diesen Gründen werden
vom Veranstalter Anlieferungs- und Entladezeiten vorgegeben,
die unbedingt eingehalten werden müssen. Den Anweisungen
der zur Verkehrsregelung eingesetzten Personen ist in jedem
Fall unverzüglich Folge zu leisten. Das Be- und Entladen von
Fahrzeugen hat zügig zu erfolgen. Entladene Fahrzeuge müssen
im Interesse eines geordneten Aufbaus für alle Aussteller sofort
entfernt werden. Die Zufahrt zum Stollen muss auf ganzer Länge jederzeit für die Anfahrt von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen freigehalten werden. Deshalb werden parkende Fahrzeuge sofort und ohne weitere Aufforderung auf Kosten des
Ausstellers abgeschleppt. Weitere Schadenersatzforderungen,
die sich aus den Folgen ergeben, die unberechtigt abgestellte
Fahrzeuge verursachen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Leergut und Verpackungsmaterial
Es gibt keine Einlagerungsmöglichkeiten für Leergut oder anderer Materialien im Ausstellungsgelände. Ver­packungen und
andere zum Auf- und Abbau benötigten Gegenstände müssen
abgefahren und zum Abbau wieder mitgebracht werden. Insbesondere auf, hinter und neben den Ausstellungsständen im
Stollen dürfen Emballagen, Paletten und sonstige Verpackungen aus brennbaren Materialien wegen feuerpolizeilicher Vorschriften nicht gelagert werden.
9
|
Teilnahmebedingungen
Anlieferungen während der Messe
Während der Messe sind Anlieferungen ausschliesslich zu folgender Zeit möglich: morgens vor Öffnung der Messe von 07.00
– 08.30 Uhr und am Abend nach Messeschluss bis 19.00 Uhr.
Standauf- und abbau
Die auf dem Boden des Stollens eingezeichneten Standgrenzen
sind einzuhalten. Die im Zeitplan angegebenen Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Die Wahl der Messebaufirma, die Ihren
Stand errichtet, ist Ihnen frei­gestellt. Bei Beauftragung einer
Messebaufirma bitten wir, auf die besonderen Bedingungen im
Stollen und die Sicherheitsvorschriften (Brennbarkeitskennziffer
des Standbaumaterials, usw.) hinzuweisen und sicher zu stellen, dass der Auf- und Abbau fach- und zeitgerecht stattfinden.
Bitte beachten Sie bei der Gestaltung Ihres Standes unbedingt
die Bestimmungen der «AGB Brünig Park», die «Allgemeinen
Teilnahmebedingungen» sowie die «Sicherheitshinweise» unter Punkt 8 in diesem Dokument.
Der Aufbau aller Stände und der Abtransport des Leergutes
muss am Mittwoch, 3. Februar 2015, 12.00 Uhr vollständig abgeschlossen sein. Dann erfolgt die Abnahme der Messe durch
die Sicherheitsbehörden .
Blumendekoration
Für sämtliche Dekorationsanfragen nehmen Sie bitte direkt mit
der Messeleitung Kontakt auf.
Telekommunikation
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, Telefonanschlüsse
auf die Stände zu verlegen. Mobiltelefone funktionieren im Stollen nicht überall. Vom Vorplatz des Stollens sind Sie über Mobiltelefone erreichbar und können telefonieren.
Betrieb des Standes
Beim Betrieb des Standes und der angemieteten Flächen ist
auf die Bedürfnisse der anderen Aussteller Rücksicht zu nehmen. Inbetriebnahmen von Maschinen oder Vorführungen, die
akustische oder sonstige Beeinträchtigungen für Nachbarstände verursachen, sind nur nach Absprache mit der Messeleitung
zulässig.
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
8
Sicherheitshinweise
Für die Auf- / Abbauzeit und die Messe sind die folgenden Punkte zu beachten:
•Standbaumaterial Brennbarkeitsklasse BK1 nach DIN 4102
• Keine Gasinstallationen unter Tag
•Insbesondere auf und hinter/neben den Ausstellungsständen im Stollen dürfen Emballagen, Paletten und sonstige
Verpackungen aus brennbaren Materialien wegen feuer­
polizeilicher Vorschriften nicht gelagert werden.
•Stände dürfen nicht über die vorgesehene Breite in den
Gangbereich ragen.
•Keine benzin-, gas- oder dieselbetriebenen Fahrzeuge unter
Tag. Ausnahmen beim Auf- und Abbau von grossen Exponaten sind mit der Messeleitung abzusprechen.
•Absolutes Rauchverbot während Auf- und Abbauphase sowie während der bui 2016 im gesamten Untertagebereich.
• Festes Schuhwerk ist empfehlenswert.
•Ihre Aufmerksamkeit darf nicht durch Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen beeinträchtigt sein.
•Bitte beachten Sie die Hinweis-, Gebots- und Verbotsschilder.
•Halten Sie sich nicht im toten Winkel von Arbeitsmaschinen
auf.
•Die Anweisungen des Brünig Park-Personals (inkl. der Partner des Brünig Parks), der Feuerwehr und des Messeper­
sonals sind strikt zu befolgen.
•
Nach Messeschluss ist der Aufenthalt im Ausstellungsbereich untersagt. Die Bereichsverantwortlichen und die
Brandwache werden nach 19.00 Uhr noch anwesende Personen aus dem Stollen führen.
•Der Aussteller kann von der Messeleitung zur Unterstützung
möglicher Evakuationsmassnahmen aufgeboten werden.
•Am Donnerstag, 4. Februar 2016 um 08.30 Uhr findet ein
obligatorisches Sicherheitsbriefing bei den Ausstellungsständen statt. Jeder Aussteller muss dabei durch mind. eine
Person vertreten sein, welche dies durch eine Unterschrift
bezeugt.
9Bewachung
Das Ausstellungsgelände (für die Ausstellung beanspruchte
Hallen und Freigelände) wird überwacht oder abgeschlossen.
Die Veranstaltungsleitung haftet nicht für Verluste und / oder
Beschädigungen an Ständen und Ausstellungsgut.
Die Standbewachung und -beaufsichtigung, insbesondere in
Bezug auf Wertsachen, ist generell Sache des Ausstellers, auch
während den Auf- und Abbauzeiten. Die Veranstaltungsleitung
sorgt lediglich für eine allgemeine Aufsicht über das Ausstellungsgelände.
Für eine zusätzliche Standbewachung kann der Aussteller in
­Absprache mit der Veranstaltungsleitung auf eigene Kosten
weitere Massnahmen treffen.
10 Haftung, Versicherung
Die Veranstaltungsleitung haftet nicht für Verlust und / oder Beschädigung an Ständen und Ausstellungsgut. Jeder Aussteller
ist verpflichtet für Stände und Ausstellungsgut eine Versicherung gegen Feuer, Wasser, Transportschaden, Beschädigungen
und einfachen Diebstahl abzuschliessen.
11 Anwendbares Recht
Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht u­ nter Ausschluss des Kollisionsrechts.
12Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschliesslich Sarnen.
13 Verbindliche Fassung
Verbindlich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige
Fassung der Dokumente in deutscher Sprache.
Lungern, 17. April 2015
Teilnahmebedingungen
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