JURY WEITERE INFORMATIONEN Die Jury setzt sich aus namhaften MusikpädagogInnen, KünstlerInnen und FachvertreterInnen von Medien und repräsentativen Musikinstitutionen zusammen. Die JurorInnen sind hinsichtlich ihrer Wertung und der Juryberatung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury steht den TeilnehmerInnen zu Beratungs gesprächen zur Verfügung. Auf diesen Seiten ist eine genaue Einstufung vieler Harmonika Stücke ersichtlich: Die Jury bewertet die Leistungen mit folgenden Preisen: 1. Preis mit Auszeichnung 1. Preis 2. Preis 3. Preis teilgenommen TERMIN Samstag, 25. April 2015 Haus der Volkskultur Hauptstraße 25, 7432 Oberschützen www.komu.at (Lehrplan Steirische Harmonika) Burgenländischer Volksmusik- und Volksliedwettbewerb www.harmonikaverband.at (Einstufungsliste Steirische Harmonika) 2015 Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Wettbewerbs entstehen. In gleicher Weise besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für Musikinstrumente. Mit der Teilnahme wird gleichzeitig das Einverständnis zu Rundfunkund Fernsehaufnahmen sowie zur Aufzeichnung auf Ton- und Bildträgern und zur Vervielfältigung dieser Aufzeichnung zu nicht kommerziellen Zwecken erklärt. KONTAKT Burgenländisches Musikschulwerk Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt Tel: 02682 710 141, Fax: 02682 710 79 [email protected] Das PreisträgerInnenkonzert findet am Sa., 25. April voraussichtlich um 18.00 Uhr im Anschluss an den Wettbewerb statt. Alle TeilnehmerInnen erhalten im Rahmen des Konzertes eine Urkunde. ANMELDUNG Die Anmeldung erfolgt ausnahmslos online auf www.msw-bgld.at Anmeldeschluss ist der 15. März 2015 Nach Anmeldeschluss erhalten die TeilnehmerInnen detaillierte Informationen zum Ablauf und zu den Vorspielzeiten. Steirische Harmonika | Ensemble | Gesang 25. April 2015 Singklassen/Kinderchöre am 24. April 2015 ab 9.30 Uhr Haus der Volkskultur, Oberschützen Eine Kooperation von Burgenländischem Musikschulwerk und Volksliedwerk Burgenland VORSPIEL(SING)ZEITEN Für das Vorspiel/Vorsingen vor der Jury sind mindestens 3, maximal 5 Musikstücke vorzubereiten. Die Mindestvorspiel(sing)zeit beträgt 4 Minuten, die maximale Auftrittszeit von 10 Minuten darf nicht überschritten werden. PROGRAMM Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung der Volksmusik durch solistisches und gemeinsames Musizieren. Die Wertungsspiele finden öffentlich statt, ZuhörerInnen sind herzlich willkommen. Das Programm sollte so zusammengestellt sein, dass mindestens drei Volksmusikstücke mit unterschiedlichem Charakter (Walzer, Polka, Boarischer, Marsch etc.), jedoch im Sinne der Alpenländischen Volksmusik vorgetragen werden. Werke aus der volkstümlichen Musik oder aus der Schlagermusik sind nicht zugelassen. Für die Programmgestaltung sollte vor allem Musiziergut aus dem Burgenland bzw. aus dem Osten Österreichs gewählt werden. Wer kann teilnehmen? Teilnahmeberechtigt sind burgenländische ... - SchülerInnen einer Musikschule - Studierende einer Vorbereitungsklasse und ordentlich/ außerordentlich Studierende an einem Konservatorium oder an einer Musikuniversität - SchülerInnen von PrivatlehrerInnen … in den unten angeführten Altersgruppen ALTERSGRUPPEN Für die Einteilung in die jeweilige Altersgruppe gilt der Stichtag 31.08.2014. Das zu diesem Stichtag erreichte Alter ist für die Zuteilung zur jeweiligen Altersgruppe maßgeblich. 7 Jahre oder jünger 8 und 9 Jahre 10 und 11 Jahre 12 und 13 Jahre 14 und 15 Jahre 16 und 17 Jahre 18 und 19 Jahre AG A AG B AG I AG II AG III AG IV AG V Bei Duos und Ensembles wird das Durchschnittsalter der einzelnen TeilnehmerInnen herangezogen. Rechenbeispiele finden sich auf www.msw-bgld.at HARMONIKA SOLO | HARMONIKA DUO Als Instrument ist nur die Steirische Harmonika zugelassen. Der / Die HarmonikaspielerIn hat das gesamte Programm in allen Kategorien Solo, Harmonika-Duo und Ensemble auswendig vorzutragen. ENSEMBLE Die teilnehmenden Ensembles von 3 bis 10 TeilnehmerInnen sollen in Größe und Besetzung den üblichen Volksmusikbesetzungen entsprechen und müssen mindestens 1 HarmonikaspielerIn enthalten. Es dürfen aber höchstens 2 HarmonikaspielerInnen im Ensemble mitspielen. Für die Gruppendynamik ist es von Vorteil, wenn alle Mitglieder des Ensembles die Stücke auswendig vortragen. Bassinstrumente (Tuba, Kontrabass etc.) können auch von Erwachsenen gespielt werden, die bei der Berechnung des Altersdurchschnitts nicht berücksichtigt werden. LehrerInnen dürfen weder als musikalische LeiterInnen noch als MitspielerInnen im Ensemble mitwirken. SINGKLASSEN / KINDERCHÖRE Freitag, 24. April 2015, ab 9.30 Uhr Es gibt eine eigene Kategorie für Singklassen und Kinder chöre im Volksschulalter. Es kann a capella oder mit Begleitung gesungen werden. Für beide Kategorien (Gesang und Singklassen/Kinderchöre) gilt: Es ist mindestens ein Pflichtstück auszuwählen und vorzutragen, die weiteren 2 bis 4 Volkslieder sind frei wählbar. Die Pflichtstücke sind auf der Website des Burgenländischen Volksliedwerkes und des Burgenländischen Musikschulwerkes zum Download bereitgestellt. Für die Programmgestaltung sollte vor allem Musiziergut aus dem Burgenland bzw. aus dem Osten Österreichs gewählt werden. Als Begleitinstrumente sind volksmusiktypische Instrumente (Steirische Harmonika, Akkordeon, Geige, Gitarre etc.) zugelassen. Die Begleitung kann von einem/einer Erwachsenen gespielt werden, die bei der Berechnung des Altersdurchschnitts nicht berücksichtigt wird. LehrerInnen dürfen weder als musikalische LeiterInnen noch als MitspielerInnen im Ensemble mitwirken. Für die An- und Abreise der Singklassen und Kinderchöre werden Busse organisiert, die – je nach Anmeldezahlen – ganz oder teilweise aus dem Projektbudget von „Burgenland musiziert“ finanziert werden können. BEWERTUNG GESANG Es sind SolistInnen und typische Volksmusikensembles wie Zwei-, Drei- und Viergesang etc. bis zu maximal 10 TeilnehmerInnen zugelassen. Es kann a capella oder mit Begleitung gesungen werden. Bewertet wird die künstlerische Gesamtleistung. Maßgebend sind die musikalische Ausdrucksfähigkeit und erfühlte Darstellung der Werke, also nicht nur die technische Perfektion, sondern eine überzeugende künstlerische Gestaltung, das stilistische Verständnis und die Intensität der Aussage.
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