Folder - im Burgenländischen Volksliedwerk

JURY
WEITERE INFORMATIONEN
Die Jury setzt sich aus namhaften MusikpädagogInnen,
KünstlerInnen und FachvertreterInnen von Medien und
repräsentativen Musikinstitutionen zusammen.
Die JurorInnen sind hinsichtlich ihrer Wertung und der
Juryberatung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Die Jury steht den TeilnehmerInnen zu Beratungs­
gesprächen zur Verfügung.
Auf diesen Seiten ist eine genaue Einstufung vieler Harmonika
Stücke ersichtlich:
Die Jury bewertet die Leistungen mit folgenden Preisen:
1. Preis mit Auszeichnung
1. Preis
2. Preis
3. Preis
teilgenommen
TERMIN
Samstag, 25. April 2015
Haus der Volkskultur
Hauptstraße 25, 7432 Oberschützen
www.komu.at
(Lehrplan Steirische Harmonika)
Burgenländischer
Volksmusik- und
Volksliedwettbewerb
www.harmonikaverband.at
(Einstufungsliste Steirische Harmonika)
2015
Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und
Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des
Wettbewerbs entstehen. In gleicher Weise besteht seitens des
Veranstalters kein Versicherungsschutz für Musikinstrumente. Mit
der Teilnahme wird gleichzeitig das Einverständnis zu Rundfunkund Fernsehaufnahmen sowie zur Aufzeichnung auf Ton- und
Bildträgern und zur Vervielfältigung dieser Aufzeichnung zu nicht
kommerziellen Zwecken erklärt.
KONTAKT
Burgenländisches Musikschulwerk
Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt
Tel: 02682 710 141, Fax: 02682 710 79
[email protected]
Das PreisträgerInnenkonzert findet am Sa., 25. April voraussichtlich um 18.00 Uhr im Anschluss an den Wettbewerb
statt. Alle TeilnehmerInnen erhalten im Rahmen des Konzertes eine Urkunde.
ANMELDUNG
Die Anmeldung erfolgt ausnahmslos online auf
www.msw-bgld.at
Anmeldeschluss ist der 15. März 2015
Nach Anmeldeschluss erhalten die TeilnehmerInnen detaillierte Informationen zum Ablauf und zu den Vorspielzeiten.
Steirische Harmonika | Ensemble | Gesang
25. April 2015
Singklassen/Kinderchöre
am 24. April 2015 ab 9.30 Uhr
Haus der Volkskultur, Oberschützen
Eine Kooperation von
Burgenländischem Musikschulwerk und Volksliedwerk Burgenland
VORSPIEL(SING)ZEITEN
Für das Vorspiel/Vorsingen vor der Jury sind mindestens 3, maximal 5 Musikstücke vorzubereiten. Die Mindestvorspiel(sing)zeit
beträgt 4 Minuten, die maximale Auftrittszeit von 10 Minuten
darf nicht überschritten werden.
PROGRAMM
Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung der Volksmusik durch
solistisches und gemeinsames Musizieren.
Die Wertungsspiele finden öffentlich statt, ZuhörerInnen sind
herzlich willkommen.
Das Programm sollte so zusammengestellt sein, dass mindestens
drei Volksmusikstücke mit unterschiedlichem Charakter (Walzer,
Polka, Boarischer, Marsch etc.), jedoch im Sinne der Alpenländischen Volksmusik vorgetragen werden. Werke aus der volkstümlichen Musik oder aus der Schlagermusik sind nicht zugelassen.
Für die Programmgestaltung sollte vor allem Musiziergut
aus dem Burgenland bzw. aus dem Osten Österreichs
gewählt werden.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind burgenländische ...
- SchülerInnen einer Musikschule
- Studierende einer Vorbereitungsklasse und ordentlich/
außerordentlich Studierende an einem Konservatorium
oder an einer Musikuniversität
- SchülerInnen von PrivatlehrerInnen
… in den unten angeführten Altersgruppen
ALTERSGRUPPEN
Für die Einteilung in die jeweilige Altersgruppe gilt der Stichtag 31.08.2014. Das zu diesem Stichtag erreichte Alter ist
für die Zuteilung zur jeweiligen Altersgruppe maßgeblich.
7 Jahre oder jünger
8 und 9 Jahre
10 und 11 Jahre
12 und 13 Jahre
14 und 15 Jahre
16 und 17 Jahre
18 und 19 Jahre
AG A
AG B
AG I
AG II
AG III
AG IV
AG V
Bei Duos und Ensembles wird das Durchschnittsalter der
einzelnen TeilnehmerInnen herangezogen. Rechenbeispiele
finden sich auf www.msw-bgld.at
HARMONIKA SOLO | HARMONIKA DUO
Als Instrument ist nur die Steirische Harmonika zugelassen.
Der / Die HarmonikaspielerIn hat das gesamte Programm in
allen Kategorien Solo, Harmonika-Duo und Ensemble ­
auswendig vorzutragen.
ENSEMBLE
Die teilnehmenden Ensembles von 3 bis 10 TeilnehmerInnen
sollen in Größe und Besetzung den üblichen Volksmusikbesetzungen entsprechen und müssen mindestens 1 HarmonikaspielerIn
enthalten. Es dürfen aber höchstens 2 HarmonikaspielerInnen im
Ensemble mitspielen. Für die Gruppendynamik ist es von Vorteil, wenn alle Mitglieder des Ensembles die Stücke auswendig
vortragen.
Bassinstrumente (Tuba, Kontrabass etc.) können auch von Erwachsenen gespielt werden, die bei der Berechnung des Altersdurchschnitts nicht berücksichtigt werden. LehrerInnen dürfen
weder als musikalische LeiterInnen noch als MitspielerInnen im
Ensemble mitwirken.
SINGKLASSEN / KINDERCHÖRE
Freitag, 24. April 2015, ab 9.30 Uhr
Es gibt eine eigene Kategorie für Singklassen und Kinder­
chöre im Volksschulalter. Es kann a capella oder mit Begleitung gesungen werden.
Für beide Kategorien (Gesang und Singklassen/Kinderchöre) gilt: Es ist mindestens ein Pflichtstück auszuwählen und vorzutragen, die weiteren 2 bis 4 Volkslieder
sind frei wählbar. Die Pflichtstücke sind auf der Website des
Burgenländischen Volksliedwerkes und des Burgenländischen
Musikschulwerkes zum Download bereitgestellt.
Für die Programmgestaltung sollte vor allem Musiziergut aus dem Burgenland bzw. aus dem Osten Österreichs gewählt werden.
Als Begleitinstrumente sind volksmusiktypische Instrumente
(Steirische Harmonika, Akkordeon, Geige, Gitarre etc.) zugelassen. Die Begleitung kann von einem/einer Erwachsenen
gespielt werden, die bei der Berechnung des Altersdurchschnitts nicht berücksichtigt wird. LehrerInnen dürfen weder
als musikalische LeiterInnen noch als MitspielerInnen im
Ensemble mitwirken.
Für die An- und Abreise der Singklassen und Kinderchöre
werden Busse organisiert, die – je nach Anmeldezahlen –
ganz oder teilweise aus dem Projektbudget von „Burgenland
musiziert“ finanziert werden können.
BEWERTUNG
GESANG
Es sind SolistInnen und typische Volksmusikensembles wie Zwei-,
Drei- und Viergesang etc. bis zu maximal 10 TeilnehmerInnen zugelassen. Es kann a capella oder mit Begleitung gesungen werden.
Bewertet wird die künstlerische Gesamtleistung. Maßgebend
sind die musikalische Ausdrucksfähigkeit und erfühlte Darstellung der Werke, also nicht nur die technische Perfektion,
sondern eine überzeugende künstlerische Gestaltung, das
stilistische Verständnis und die Intensität der Aussage.