Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Institut für Lehrergesundheit (IfL) am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Arbeitsmedizinisches Fachberatungszentrum für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Rheinland-Pfalz Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Erste Erfahrungen mit betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) an Schulen in Rheinland-Pfalz Univ.-Prof. Dr. med. Dirk-Matthias Rose 65. Wissenschaftlicher Kongress der Bundesverbände der Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes 65. ÖGD Kongress in Rostock v. 23.-25.04.2015. Institut für Lehrergesundheit Rheinland-Pfalz Institut für Lehrergesundheit Arbeitsmedizinisches Fachberatungszentrum am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Leitung • • • • wissenschaftliche Leitung kaufmännische Leitung Buchhaltung/Verwaltung Datenverarbeitung Arbeitsmedizinische Prävention • Arbeitsmedizinische Betreuung nach ASchG, ASiG, ArbMedVV, … - Schulbegehung und Gefährdungsbeurteilung individuelle Beratung (Schule/Lehrkräfte/pädagog. Fachkräfte) Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Gesundheitsförderung Teilnahme an ASA-Sitzungen Beratung bei Bau und Unterhaltung von Schulen Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung Untersuchung von Arbeitsunfällen Unterstützung bei der Organisation der Ersten Hilfe Unterstützung bei der Wiedereingliederung Unterstützung bei Fragen des Mutterschutzes Unterstützung bei Fragen der Infektionsgefährdung • Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung • Sammeln von Daten für Gesundheitsbericht • enge Zusammenarbeit mit der „Wissenschaft“ Wissenschaft (u.a.): • Forschung zur Lehrergesundheit - • Durchführung von Forschungsprojekten Sammeln und Aufarbeiten von spezieller Fachliteratur Gesundheitsberichterstattung zur Lehrergesundheit Einwerbung von Drittmitteln Fachberatung: - allgemeine Fachberatung (Ministerium, ADD, Schulleitungen, Lehrkräfte, …) - Aufbau und Pflege einer Informationsplattform - Hotline für Lehrergesundheit • Aus-, Fort- und Weiterbildung: - • • ärztliche Aus-, Fort- und Weiterbildung spezielle Fortbildung für Lehrkräfte Organisation und Durchführung von Workshops Organisation und Durchführung von Gesundheitstagen Öffentlichkeitsarbeit Gremienarbeit - Gremienarbeit in Bund, Land und Region (z.B. GDA) - Netzwerkbildung - Kooperation mit anderen Einrichtungen zur Lehrergesundheit • enge Zusammenarbeit mit der „Arbeitsmedizinischen Prävention“ Organigramm des IfL Leitung des IfL Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Assistenz der Geschäftsleitung Nadine Hantschmann wissenschaftliche Leitung (W2) Univ.-Prof. Dr. Dirk-Matthias Rose QM, A & G Beauftragter Klaus Schöne Geschäftsführerin Stabstelle Arbeitsschutz Marion Tank Arbeitssicherheit Wirtschaftsingenieur/Fachkraft für Arbeitssicherheit Wirt.-Ing. Klaus Schöne Fachkraft für Arbeitssicherheit Dipl.-Ing. Kathrin Oehler Fachkraft für Arbeitssicherheit Brigitte Stoll Betriebsärztin Dr. med. Antonia Viertel Medizin Psychologie Leitender Arzt Leitende Psychologin Univ.-Prof. Dr. Dirk-Matthias Rose Dr. Sarah Dudenhöffer Ärzte/Ärztinnen Dr. med. Ann-Kathrin Jakobs (OA) Dr. med. Ulrike Burger Patricia Vives Pieper Dorothee Frey Dr. med. Freya Rösner Karoline Sommer (MS) Dr. med. Brigitta Wimmer Dr. med. Renate Kimbel (OA) Psychologen Johanna Adams Till Beutel Statistiker Matthias Claus Medizinische Fachangestellte Brandschutzbeauftragte Sandra Knopik, Vertretung: N. Hantschmann Michaela Haak Sandra Knopik Sabrina Hertlein Ersthelferin Nadine Hantschmann, Vertretung: Sandra Knopik Gesundheitsförderung Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Arbeitsmedizinische Prävention Primärprävention Sekundärprävention Tertiärprävention Schadensverhütung Schadensbegrenzung Schadensrevision • Verhaltensprävention • Verhältnisprävention • Erkennen von Risikofaktoren • medizinische Rehabilitation • unspezifisch • spezifische • Früherkennung von Erkrankungen • berufliche Rehabilitation • (Akuttherapie) 5 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM) Begriffserklärung: „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) umfasst alle aufeinander abgestimmten Aktivitäten und Maßnahmen einschließlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Beschäftigten nach längerer Arbeitsunfähigkeit die dauerhafte Rückkehr an ihren Arbeitsplatz ermöglichen sollen.“1 (1 Praxishandbuch Arbeitsmedizin, Andreas Sommerfeld) Gesetzliche Verankerung: § 84 Abs. 2 SGB IX § 74 SGB V, § 28 SGB IX § 27 Abs.1 Nr. 7 und § 35 SGB VII § 12 /§ 13 des LDSG § 81 Abs. 4 SGB IX § 27 Abs. 1 Nr. 6 und § 42 SGB V § 3 Abs. 1 ASiG Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Umsetzung von BEM an Schulen in Rheinland-Pfalz Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement im Schuldienst Präambel Die Gesundheit der Beschäftigten an Schulen und Studienseminaren ist ein wichtiges Gut. Nur gesunde Beschäftigte können auf Dauer den stetig wachsenden beruflichen Anforderungen gerecht werden. Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten ist deshalb notwendiger Bestandteil der schulischen Qualitäts- und Personalentwicklung. Handreichung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an Schulen und Studienseminaren 7 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Was ist BEM für Schulen in Rheinland-Pfalz ? BEM ist ein Angebot des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers an die Bediensteten (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und alle Landesbeschäftigte) mit dem Ziel, in einem geregelten Rahmen Wege zu finden, um eine Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden und die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und möglichst dauerhaft zu sichern. Auf der Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen haben das MBWWK und die Hauptpersonalräte mit der Unterstützung des Instituts für Lehrergesundheit (IfL) ein auf die besonderen Bedürfnisse des rheinland-pfälzischen Schuldienstes abgestimmtes Konzept des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) entwickelt. 8 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Worum geht es beim BEM für Schulen in Rheinland-Pfalz ? Ist eine Erkrankung noch nicht überwunden, geht es zunächst darum, Betroffene bei der Wiederherstellung der Gesundheit zu unterstützen. Kann die Arbeit wieder aufgenommen werden, sollen der Wiedereinstieg in den Beruf möglichst erleichtert und hierbei auch etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Möglicherweise müssen z. B. geänderte Anforderungen an die Arbeitszeit oder Einschränkungen bei bestimmten Tätigkeiten im Schulalltag beachtet werden. Vielleicht werden aber auch technische Hilfsmittel benötigt, um den Beruf weiter ausüben zur können. 9 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Wer ist beim BEM beteiligt ? Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist verpflichtet, Betroffenen ein BEM schriftlich anzubieten, sobald die u. g. Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dem Wunsch der betroffenen Person entsprechend übernimmt anschließend entweder das IfL oder die Schulleitung die Federführung im BEM. Darüber hinaus können mit Einverständnis der betroffenen Person z. B. der öPR, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, das Projekt Lehrergesundheit der ADD, aber auch externe Institutionen wie das Integrationsamt, die Krankenversicherung oder die Unfallkasse hinzugezogen werden. 10 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Besteht eine Verpflichtung, am BEM teilzunehmen? Die Teilnahme an BEM ist für die Betroffenen freiwillig. Die Betroffenen entscheiden selbst, ob sie das BEM in Anspruch nehmen wollen und wer ggf. bei der Durchfürung des BEM beteiligt werden soll. Es bestehen keinerlei Verpflichtungen. Ein bereits begonnenes BEM kann abgebrochen, aber auch wieder aufgenommen werden. Es entstehen keine dienst- oder arbeitsrechtlichen Nachteile, wenn die Durchführung eines BEM abgelehnt wird oder das BEM keinen Erfolg hat. 11 Einleitung des BEM Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin laufende Dienstpflicht der Schulleitung Voraussetzung für Einleiten eines BEM Verfahrens Dienststellenleitung überprüft fortlaufend die Krankmeldungen Auslöser/Kriterium: „Arbeitsunfähigkeit“* > 6 Wochen in den letzten 12 Monaten V: Schulleitung, ggf. ADD für Leitung Voraussetzung zur Einleitung BEM: Eine Lehrkraft ist mehr als 6 Wochen durchgehend oder mehr als 6 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate aus gesundheitlichen Gründen dem Dienst ferngeblieben * Krankheitsbedingte Abwesenheit 12 Einleitung des BEM Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin laufende Dienstpflicht der Schulleitung Voraussetzung für Einleiten eines BEM Verfahrens Schritt 1: Dienststellenleitung überprüft fortlaufend die Krankmeldungen (Führen des Abwesenheitsblattes) V: SchulleiterIn Auslöser/Kriterium: „Arbeitsunfähigkeit“* > 6 Wochen in den letzten 12 Monaten Kontaktaufnahmen mit Lehrkraft (Einladungsschreiben) V: SchulleiterIn (Muster)Einladungsschreiben: Kopie des Schreibens an IfL und Vertreter ÖPR Grundlage und Ziele von BEM Wer kann beteiligt werden? Bitte um Antwort innerhalb von 4 Wochen Angaben zum Datenschutz Hinweis auf Freiwilligkeit 13 Einleitung des BEM Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin laufende Dienstpflicht der Schulleitung Voraussetzung für Einleiten eines BEM Verfahrens Schritt 1: Dienststellenleitung überprüft fortlaufend die Krankmeldungen V: SchulleiterIn Auslöser/Kriterium: „Arbeitsunfähigkeit“* > 6 Wochen in den letzten 12 Monaten Kontaktaufnahmen mit Lehrkraft (Einladungsschreiben) V: SchulleiterIn Kopie des Schreibens an IfL und Vertreter ÖPR AU Meldung an ADD ist erfolgt Schritt 2: Einverständniserklärung Lehrkraft (schriftlich mit mitgeschickter Rückantwort binnen 4 Wochen 14 Einleitung des BEM Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin laufende Dienstpflicht der Schulleitung Voraussetzung für Einleiten eines BEM Verfahrens Schritt 1: Dienststellenleitung überprüft fortlaufend die Krankmeldungen (Führen des Abwesenheitsblattes) V: SchulleiterIn Auslöser/Kriterium: „Arbeitsunfähigkeit“* > 6 Wochen in den letzten 12 Monaten Kontaktaufnahmen mit Lehrkraft (Einladungsschreiben) V: SchulleiterIn Kopie des Schreibens an IfL und Vertreter ÖPR AU Meldung an ADD ist erfolgt Schritt 2: Einverständniserklärung Lehrkraft (schriftlich mit mitgeschickter Rückantwort binnen 4 Wochen V: ADD nein Ende BEM - Dokumentation ADD Ref. 31 15 Ja (siehe Durchführung BEM nächste Folie) Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Durchführung eines BEM Einverständniserklärung der Lehrkraft liegt vor Schritt 3: Schritt 4: BEM unter Federführung IfL JA Alternative V: IfL Alternative V: Schulleitung BEM unter Federführung Schulleitung Wiedereingliederungs(Erst-)gespräch führen und Maßnahmen festlegen (Protokoll) 16 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Durchführung eines BEM Einverständniserklärung der Lehrkraft liegt vor Schritt 3: Schritt 4: BEM unter Federführung IfL JA Alternative V: IfL Alternative V: Schulleitung BEM unter Federführung Schulleitung Wiedereingliederungs(Erst-)gespräch führen und Maßnahmen festlegen (Protokoll) ggf. externe Experten hinzuziehen Schritt 5: Umsetzung und Steuerung Maßnahmen und ggf. weitere Gespräche 17 Bei Bedarf und mit Zustimmung der betroffenen PersonInstitut kann weiterer für Lehrergesundheit interner und/oder externer Sachverstand hinzugezogen werden, wie z. B.: am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin weitere Personen der betroffenen Dienststelle das Projekt Lehrergesundheit der ADD Amtsarzt (z.B. Deputatsreduktion) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eine externe Fachkraft für Suchtfragen das Integrationsamt die Unfallkasse der Schulträger die Krankenversicherung/-kasse der behandelnde Haus- oder Facharzt Reha-Klinik Rentenversicherungsträger Schadensregulierungsstelle Beihilfestelle Vertrauensperson eigener Wahl 18 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Beendigung eines BEM Umsetzung und Steuerung Maßnahmen und ggf. weitere EinverständnisGespräche erklärung Lehrkraft liegt vor Schritt 5: BEM unter Federführung Schulleitung BEM unter Federführung IfL Abschluss: Wiedereingliederungs(Erst-)gespräch führen und Maßnahmen festlegen JA V: IfL Ende BEM Abschlussprotokoll MaßnahmenV: Schulleitung erfolgreich Wiedereingliederungs(Erst-)gespräch führen und Maßnahmen festlegen NEIN Ende BEM Abschlussprotokoll V: ADD, Ref. 31 19 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Müssen Diagnosen bekannt gegeben werden? Nein, es besteht keine Verpflichtung, Diagnosen oder medizinische Befunde mitzuteilen. Allerdings ist zu bedenken, dass eine optimale Beratung im Rahmen des BEM unter Umständen nur möglich ist, wenn entsprechende Informationen gegeben werden. 20 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Was geschieht mit den im Rahmen des BEM erhobenen Daten? Alle am BEM beteiligten Personen sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IfL gilt zudem die ärztliche Schweigepflicht. Im Rahmen des BEM gewonnene Informationen dürfen Dritten nur mit Zustimmung der betroffenen Person mitgeteilt werden. Bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung etwaiger Daten werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet. Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bekannt werden, werden nur für diesen Zweck verwendet. Nur Nachweis BEM wird in der Personalakte dauerhaft dokumentiert, alle anderen Unterlagen werden nach 3 Jahren vernichtet/zurückgegeben. 21 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Unterschiedliche Aufgaben im BEM Institut für Lehrergesundheit (IfL) - erhält eine Kopie aller Einladungen und Abschlussprotokolle - übernimmt auf Wunsch die Federführung im BEM Prozess - empfiehlt Maßnahmen, z.B. technische oder organisatorische - empfiehlt ggf. stufenweise Wiedereingliederung und begleitet den Prozess in Absprache mit den Amtsärzten Amtsärzte - zuständig im BEM für Deputatsreduktion nach § 11 - ggf. amtsärztliches Attest bei Nichtaufschiebbarkeit von Kuren - Atteste für Beihilfefähigkeit bei Reha-Maßnahmen Zentrale medizinische Untersuchungsstelle (ZMU) Beurteilung der Dienstfähigkeit als Landesbeamter. 22 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Abstimmungsnotwendigkeiten im BEM Institut für Lehrergesundheit (IfL) - Verweisung an Amtsarzt bei Deputatsreduktion - Begleitung Wiedereingliederung, ggf. Abspr. mit Amtsarzt - keine Beurteilung von Gutachten Amtsärzte oder ZMU - keine vertrauensärztliche Tätigkeit Amtsärzte - Verweisung an IfL bei Wiedereingliederung im Rahmen BEM (Suchtvereinbarung für Lehrer geplant als Erweiterung BEM) Zentrale medizinische Untersuchungsstelle (ZMU) - Verweisung an IfL bei Wiedereingliederung - Berücksichtigung von abgeschlossenem BEM Verfahren bei Diensttauglichkeitsuntersuchungen 23 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Übersicht BEM Angebote SJ 2014/1015 BEM wurde im Mai 2014 in Kraft gesetzt und seitdem den Beteiligten in über 50 Veranstaltungen landesweit bekannt gegeben. bereits laufende Verfahren wurden nicht in die BEM Statistik mit einbezogen bisher 280 Angebote (106 m / 174 w), davon im SJ 2014/2015 228 Angebote Annahmerate: 128 Angebote (46%), davon 79 IfL (62%), 46 SL (36%) Offene Rückantworten: 152 Angebote (54%) dabei Ablehnung Angebot 28% noch keine Antwort 30% kein Bedarf mehr, weil wieder in Arbeit 24 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Altersverteilung BEM Angebote 20 – 30 J. = 8 Angebote 31 – 40 J. = 51 Angebote 41 – 50 J. = 71 Angebote 51 – 60 J. = 88 Angebote über 60 J.= 52 Angebote keine Angaben = 10 Fälle ( 2,9%) (18,2%) (25,4%) (31,4%) (18,6%) ( 3,6%) 25 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Verteilung BEM Angebote auf Schularten Grundschulen = 34 Angebote (12,1%) Grund- und Realschule+ = 7 Angebote ( 2,5%) Realschule+ + RS + FOS = 71 Angebote (25,4%) Förderschulen (FÖS) = 34 Angebote (12,1%) Integrierte Gesamtschule = 10 Angebote ( 3,6%) Gymnasien = 27 Angebote ( 9,6%) Berufsbildende Schulen = 74 Angebote (26,4%) Studienseminare = 19 Angebote ( 6,8%) ohne Angaben = 4 Angebote ( 1,4%) 26 Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin Abgeschlossene BEM Fälle unter der Federführung IFL 2014 = 5 2015 = 1 Anteil physisch bedingter Fälle: 38,1 % Anteil psychisch bedingter Fälle: 22,6 % Anteil psychische/physischer Fälle: 16,7 % sonstige Fälle: 22,6 % unter der Federführung SL 2014 = 8 2015 = 9 27
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