Warnstreik! - ver.di | Bezirk Bremen

März 2015
Warnstreik!
Sozial- und Erziehungsdienst
Die Beschäftigten in allen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes leisten wichtige und wertvolle
Arbeit für unsere Gesellschaft. Bereits nach der Tarifeinigung von 2009 haben wir gegenüber den Arbeitgebern erklärt, dass wir für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bessere Regelungen zur
Eingruppierung für notwendig halten. Trotzdem haben die Arbeitgeber bei dem ersten Verhandlungstermin kein Angebot zur Aufwertung der Arbeit im Sozial- und Erziehungsdienst vorgelegt. Vielmehr
haben sie erklärt, dass sie keinen Grund für eine verbesserte Eingruppierung sehen. Dadurch haben die
Arbeitgeber die Auseinandersetzung schon zu Beginn zugespitzt. Sie haben nichts dazugelernt!
Warnstreik!
Sozial- und
Erziehungsdiens
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Deswegen müssen wir von Anfang an unsere Entschlossenheit zum Ausdruck bringen!
Herausgeber: ver.di Bundesverwaltung | Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Und dafür streiken wir:
statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale der S-Tabelle
die zwingende Anerkennung aller Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung
eine Verbesserung der Eingruppierung bei nicht erfüllter Formalqualifikation (z.B. beim Einsatz von
Sozialassistent/innen als Erzieher/innen)
Belegbare Plätze, Gruppenanzahl und Beschäftigtenzahl als alternative Heraushebungskriterien
für die Kita-Leitung
Wir fordern die Arbeitgeber auf, zum nächsten Verhandlungstermin endlich ein verhandlungsfähiges
Angebot vorzulegen.
Wir rufen alle Beschäftigten* des Sozial- und Erziehungsdienstes
von KiTa Bremen auf zum ganztägigen
Warnstreik am 20. März 2015 ab Arbeitsbeginn
Ablauf:
Ab Arbeitsbeginn Treffen vor den Kitas
09.30 Uhr Streikversammlung im Kulturzentrum Schlachthof
10.15 Uhr Demonstration zum Rathaus mit anschließender
Kundgebung
Im Anschluss Eintragung in Streiklisten bis 14 Uhr im DGB-Haus
* Nicht zum Warnstreik aufgerufen sind die Praktikant/innen im Sinne des
TV Praktikant/innen der Länder sowie das hauswirtschaftliche Personal.
Verantwortlich: Klaus Schukowski, ver.di Bremen-Nordniedersachsen, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen, Tel.: 0421/ 3301 136
Warnstreiks sind zulässig!
„Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während
laufender Tarifverhandlungen zulässig“
(BAG v. 12.09.1984).
Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen!
(Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes)
Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrags dar.
Der bestreikte Arbeitgeber darf streikende Arbeitnehmer/innen nicht abmahnen oder
sogar kündigen!
Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer/innen brauchen in dieser Zeit keine
Arbeitsleistung erbringen und unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht. Gewerkschaftsmitglieder
erhalten Streikunterstützung!
Die Anordnung von Überstunden aus Anlass der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig
und unwirksam.
Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht.
In Arbeitskämpfen darf der Arbeitgeber „Notdienstarbeiten“ nicht einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer/innen hierauf verpflichten! Notdienstvereinbarungen werden ausschließlich mit
Zustimmung der Streikleitung vereinbart!
Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Streik zu gewährleisten, haben sich
alle Kolleginnen und Kollegen an die Anweisungen der Streikleitung zu halten.
Über das Ende bzw. die Unterbrechung des Streiks entscheidet allein die Streikleitung!