Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ziethen Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Ziethen, einschließlich Begründung nebst Umweltbericht, der faunistischen Potentialanalyse mit artenschutzrechtlicher Prüfung, der Bodenuntersuchung, dem Landschaftsplan der Gemeinde Ziethen sowie relevanter umweltbezogener Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Naturschutzverbände, für das Gebiet östlich am Mechower Weg und nördlich des Mühlenweges im Anschluss an die vorhandene Bebauung in der Gemeinde Ziethen gelegen, vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbände werden, wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt, berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. Die als Anlage beigefügte Abwägungstabelle wird Bestandteil dieses Beschlusses. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbände, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2.Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Ziethen für das Gebiet östlich am Mechower Weg und nördlich des Mühlenweges im Anschluss an die vorhandene Bebauung in der Gemeinde Ziethen gelegen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3.Die Begründung wird gebilligt. 4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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