++++ Achtung: Jetzt kostenlos abonnieren ++++ Achtung: Jetzt kostenlos abonnieren ++++ Achtung: Jetzt kostenlos abonnieren ++++ CDU Schöneck Parlament aktuell Mai 2015 Berichte aus der Schönecker Gemeindevertretung Liebe Schöneckerinnen und Schönecker, nach dem die letzten Sitzungen der Gemeindevertretung von einem möglichen Verkauf des Alten Schlosses in Büdesheim geprägt waren, musste in der vergangenen Gemeindevertretersitzung viel „Alltagsgeschäft“ erledigt werden. Der mögliche Verkauf des Alten Schlosses berührte dann aber doch am Rande auch die letzte Sitzung. Die Fraktion der Grünen wollte für den Fall eines Verkaufs die Bücherei in Büdesheim in der Sterntalerschule unterbringen. Eine diskussionswürdige Idee, allerdings waren sich die anderen Fraktionen einig, dass der Schlossverkauf noch nicht beschlossen und der Ausgang des bedingungsfreien Bietverfahrens abgewartet werden soll. Nach der Sommerpause werden wir mehr Klarheit haben und uns gewissenhaft mit dem Ansinnen der Grünen beschäftigen - so es denn zu einem Schlossverkauf kommt. Ihnen allen darf ich nun einige sonnige Frühlingstage wünschen. Mit freundlichen Grüßen Markus Jung (Fraktionsvorsitzender der CDU Schöneck) Gemeindevertretersitzung vom 7.Mai 2015 Anwesenheit: 31von 37 Gemeindevertretern Nach Fraktionen: CDU 11, SPD 11, FDP 2, Grüne 4 FWG 3 Tagesordnung: 0.Begrüßung von Nachrückern Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Klaus Ditzel, begrüßte die beiden neuen Gemeindevertreter, Frau Dorothee Druckenbrodt und Herrn Dr. Erhard Heiker. Er überreichte ihnen die Hessische Gemeindeordnung und die Satzungen der Gemeinde Schöneck. Mit einem Handschlag führte er die beiden neuen Gemeindevertreter ein. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die FDP-Fraktion folgenden Dringlichkeitsantrag: „Rückerstattung der Kita-Betreuungsund Verpflegungsgebühren für Streiktage, an denen eine Betreuung streikbedingt nicht möglich ist.“ Abstimmung über Aufnahme auf die Tagesordnung: 30 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Der Dringlichkeitsantrag wurde als Tagesordnungspunkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen. 1.Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wies darauf hin, dass zu den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 14 noch diverse Unterlagen zur Einsicht vorliegen. 2. Mitteilungen des Gemeindevorstandes a. Altes Schloss Zur Durchführung des nach EU-Beihilferecht erforderlichen bedingungsfreien Bietverfahrens wird mit der Anwaltskanzlei ALLEN & OVERY eine Mandatsvereinbarung abgeschlossen. V.i.S.d.P.: CDU Schöneck,vertreten durch ihren Vorsitzenden, Konrad Jung Kranzbergring 11 a 61137 Schöneck b. Kriminalstatistik 2014 Die Zahl der Straftaten hat im Bereich Stadt und Kreis Offenbach, Hanau und Main-Kinzig-Kreis einen neuen Tiefstand erreicht. In Schöneck ist das Straftatenaufkommen insgesamt konstant geblieben. Im Jahr 2014 lagen die erfassten Fälle bei 232, 2013 waren es 235. c. Feuerwehr Kilianstädten Am Sonntag, 10.05., findet die Fahrzeugübergabe des neuen STLF 20/25 statt. Dem Anlass entsprechend bietet die Feuerwehr Kilianstädten ein Rahmenprogramm in Form eines Tages der offenen Tür von 11:00 bis 16:00. d. Asylbewerber Im 2. Quartal 2015 wird sich die Anzahl der Asylbewerber in Schöneck von derzeit 69 auf 90 Personen erhöhen. In der 25. KW werden uns bereits 10 weitere Asylbewerber zugewiesen. Die Suche nach privatem Wohnraum setzt sich fort. Dem AK Asyl sei im Zusammenhang mit der Betreuung der Menschen an dieser Stelle herzlich gedankt. Hinsichtlich der Aufwendungen für Unterbringung und Betreuung der Menschen brauchen wir dringend mehr Unterstützung von Bund und Land. e. Jahresrechnung 2014 Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 die Jahresrechnung 2014 festgestellt. Das Jahresergebnis 2014 wurde gegenüber dem Haushaltsplan um rd. 837.000 € verbessert. Darüber hinaus wurden rd. 699.000€ der Rückstellung zugeführt. Hiermit sind wir die erste Gemeinde im Main-KinzigKreis, deren Jahresrechnung 2014 festgestellt wurde. Kostenloses Abonnement oder Newsletter unter: Telefon: 06187-5710 eMail: [email protected] Internet: www.cdu-schoeneck.de ++++ Achtung: Jetzt kostenlos abonnieren ++++ Achtung: Jetzt kostenlos abonnieren ++++ Achtung: Jetzt kostenlos abonnieren ++++ ++++ Achtung: Jetzt kostenlos abonnieren ++++ Achtung: Jetzt kostenlos abonnieren ++++ Achtung: Jetzt kostenlos abonnieren ++++ f. Auflösung Schwimmbadzweckverband Mit Wirkung zum 31.12.2008 hat sich der ehemalige Zweckverband Schwimmbad Nidderau- Main-Kinzig-Kreis per Satzungsbeschluss aufgelöst. Die Gemeinden Hammersbach, Niederdorfelden, Schöneck und der Main- Kinzig-Kreis werden von der Stadt Nidderau aufgefordert, sich am Verlust aus der Aufgabebilanz in Höhe von rd. 400.000€ zu beteiligen. Die noch umzulegenden Kosten bestehen im Wesentlichen aus der Grunderwerbssteuer und Beraterkosten sowie einer noch nicht verjährten Schlussrechnung einer Ingenieurfirma.Auf Schöneck würde anteilmäßig ein Betrag von rd. 100.000 € entfallen. Die betroffenen Kommunen lassen gemeinsam mit dem Main- Kinzig- Kreis die Forderung juristisch überprüfen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird dieses der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben. g. GREEN finance Die Beratungen im Gemeindevorstand werden demnächst abgeschlossen. Noch vor der Sommerpause wird im Haupt- und Finanzausschuss das Ergebnis der Beratungen sowie die Handlungsempfehlungen von GREEN finance vorgestellt. h. IKZ Bauhöfe Die Teamwerk AG, Mannheim, erhält den Auftrag zur Erstellung einer Studie zu Chancen und Strategien einer Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Baubetriebshöfe der Kommunen Nidderau, Niederdorfelden und Schöneck. Die Gesamtsumme in Höhe von rd. 46.000,00 € wird gemäß Einwohnerschlüssel auf die Kommunen umgelegt. Auf Schöneck entfällt eine Summe von rd.15.000 €. i. Umschuldung Zum 30.04.2015 hat der Gemeindevorstand einer Kreditaufnahme im Rahmen der Umschuldung in Höhe von 447.589,29 € zu folgenden Konditionen zugestimmt:Zinssatz 0,88%, Zinsfestschreibung 30.06.2033. Der bisherige Zinssatz betrug 3,67%. j. Kassenkredit Der Kassenkredit betrug zum 01.05.2015 1.369.000 €. k. Streik in Kindertagesstätten Ab 11.05.2015 werden auch die Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck bestreikt. Zwei Einrichtungen sind komplett geschlossen. Eine Einrichtung bietet Notdienst. Eine weitere Einrichtung ist wie gewohnt geöffnet. 3.Hilfe-Inseln für ältere Menschen und Kinder in Schöneck Antrag der SPD-Fraktion Beschluss: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass in allen drei Ortsteilen Schönecks 1.Hilfe-Inseln für ältere Menschen“ und 2.„Hilfe-Inseln für Kinder“ - in Zusammenarbeit mit der hessischen Landeskriminalpolizei -eingerichtet werden. schulkinder, heranrücken würde und noch besser in den Schulalltag integriert werden könnte, 2)die Bücherei in diesem Zuge ebenerdig und barrierefrei gestaltet werden könnte und somit für eine weitere Nutzergruppe, z.B. Senioren aus dem benachbarten Altenhilfezentrum zugänglich würde, 3)die Räumlichkeiten in der Schulstraße für andere Zwecke genutzt werden könnten. Der Gemeindevorstand wird daher zu Folgendem beauftragt, 1)Gegenüber dem Kreis als Schulträger und der Schule zu signalisieren, dass die Gemeinde bereit wäre, einen Teil des Verkaufserlöses für eine bauliche Erweiterung der Sterntalerschule bereit zu stellen, sofern: a.In diese Erweiterung die Bücherei einziehen kann. b.Die Schule ebenfalls die bauliche Erweiterung nutzen möchte und sich in diesem Zuge zu einer Schule mit Ganztagsangebot entwickelt. c.Der Kreis als Schulträger bereit ist, sich ebenfalls an den Kosten für die bauliche Erweiterung zu beteiligen. 2)Mit dem Kreis und der Schule Verhandlungen in diesem Sinne aufzunehmen, falls von deren Seite ebenfalls Interesse signalisiert wird. 3)Die Gespräche sind zeitnah aufzunehmen, so dass erste Ergebnisse nach Möglichkeit mit Ende des anlaufenden Bietverfahrens vorliegen. Abstimmung: Ohne Abstimmung Die FWG-Fraktion stellte folgenden Geschäftsordnungsantrag: Der Antrag wird bis zum Vorliegen des Ergebnisses des bedingungsfreien Bietverfahrens zurückgestellt und dann erneut der Gemeindevertretung vorgelegt. Abstimmung: 27 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 5.Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirks Schöneck II - BüdesheimGunter Lotz, SchöneckBüdesheim Beschluss: Für das Amt eines Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Schöneck II - Büdesheim wird dem Amtsgericht Hanau vorgeschlagen: Herr Gunter Lotz,Schulstr. 5, 61137 Schöneck Die Abstimmung erfolgte schriftlich und geheim / per HandaufheAbstimmung: 31 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthal- ben. tungen Sie hatte folgendes Ergebnis: Zum Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk II Schöneck-Büdesheim wurde mit 27 Ja4.Sterntalerschule Büdesheim: bevorzugter Standort für die Stimmen gegen 0 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen Ortsteilbücherei im Zuge eines Schloss-Verkaufs“ Herr Gunter Lotz gewählt. Antrag der Fraktion B90Grüne 6.Jahresrechnung der Gemeinde Schöneck für das HaushaltsDie Gemeindevertretung stellt fest: Der im Zuge des geplanten jahr 2011 Schlussbericht des Main-Kinzig-Kreises Verkaufs des Alten Schlosses bislang angedachte Umzug der Ortsteilbücherei Büdesheim in die Räumlichkeiten in der Schulstraße 3 Beschluss ist eine naheliegende Lösung, da diese derzeit nicht anderweitig Der gemäß § 113 HGO vom Gemeindevorstand vorgelegte Schlussgenutzt werden. Eine besere Alternative wäre jedoch ein Umzug an bericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzigdie Sterntalerschule, sofern in Kooperation mit den Beteiligten und Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 wird zur KenntBetroffenen des Kreises als Schulträger und der Schule hierfür eine nis genommen. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung erteilt. finanziell tragbare Lösung gefunden wird. Die Vorteile wären, dass Abstimmung: 30 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthal1)die Bücherei näher an eine ihrer Hauptnutzergruppen, die Grund- tung 7.Kenntnisnahme des Halbjahresberichts der Gemeinde Schöneck zum 31.12.2014 Beschluss Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs der Gemeinde Schöneck für das zweite Halbjahr 2014 wird zur Kenntnis genommen. Zukünftig wird weiterhin ein Halbjahresbericht zum 30.06. eines jeden Jahres erstellt. Die Mitteilung über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.12. passiert künftig durch die Kenntnisnahme des festgestellten Jahresabschlusses des Gemeindevorstands. Abstimmung: Zur Kenntnis genommen §2 Beförderungsentgelte Das Beförderungsentgelt setzt sich unbeschadet der Zahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis) und den Zuschlägen zusammen. 1.Die Grundgebühr beträgt 2,60 € alt 2,80 € neu 2.Fahrpreis pro km 1,70 € alt 1,90 € neu 3.Anfahrten innerhalb des frei Gemeindegebietes 4.Wartezeit pro Stunde 27,00 € alt 33,00 € neu 5.Zuschlag Großraumtaxi 6,00 € alt 6,00 € neu Abstimmung: 31 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 8.Vereinbarung zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs 12.Bebauungsplan für "Kreisverkehr Gewerbepark Kilianstädten Nord“ Beschluss Mit der Fa. Verkehrsüberwachungsdienst Meuser, Büdingen, Beschluss: wird zunächst für ein Jahr eine Vereinbarung zur Überwachung Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, des ruhenden und fließenden Verkehrs getroffen. Die Firma Meu- die Aufstellung des Bebauungsplans „Kreisverkehr Kilianstädser soll mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach Möglichkeit ab ten Nord“. 01.06.2015 betraut werden Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke mit entsprechenden Abstimmung: 30 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Ent- rechtsverbindlichen Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch haltungen als Verkehrsfläche einer planungsrechtlichen Ordnung zugeführt werden. Der beiliegende Lageplan mit den festgelegten Abgrenzungen 9.Wahl von zwei zusätzlichen stellvertretenden Schriftfüh- ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses. Vom Geltungsrerinnen für die Gemeindevertretungfür die Wahlperiode bereich des Bebauungsplanes sind folgende Grundstücke in der 2011 bis 2016 Gemarkung Kilianstädten betroffen: Flur 7, Flurstücke 20, 21, 78/5, Flur 19, Flurstück 1, Flur 20, Beschluss Zu zusätzlichen stellvertretenden Schriftführerinnen für die Flurstücke 1/2, 33/1, 33/2, 34. Gemeindevertretung werden gewählt: die Verwaltungsfachwirtin Ute Zeh,Uferstr. 12, 61137 Schöneck Abstimmung: Ohne Abstimmung und die Verwaltungsangestellte Elke Hofmann,Haidegasse 2, Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte die Überwei61137 Schöneck sung an den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz. Der Überweisung wurde ohne Gegenrede Abstimmung: 31 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 zugestimmt. Enthaltungen 10. Wahl eines besonderen Gemeindewahlleiters und einer 13. Veräußerung eines Grundstückes im Gewerbegebiet Stellvertreterin für die Ausländerbeiratswahl am 29.11.2015 "Gewerbepark Kilianstädten Nord“ Beschluss Zur Durchführung der Ausländerbeiratswahl am 29.11.2015 wird der Verwaltungsfachwirt Mathias Laufer zum besonderen Gemeindewahlleiter bestimmt. Seine Stellvertreterin ist die Verwaltungsangestellte Inge Krause. Die Bestellung endet mit dem Beschluss der Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Ausländerbeiratswahl. Abstimmung: 31 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen 11. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Schöneck Beschluss Der nachfolgenden 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde wird zugestimmt: Die Gemeinde Schöneck veräußert im Gewerbepark Kilianstädten Nord das Grundstück Flur 7, Flurstück 81/9 mit einer Größe von 2.000 m2 für 84,00 €/m2, insgesamt also für 168.000,00 €, an Herrn Stipe Jukic, Auf der Kuhr 15, 60435 Frankfurt, Firma Sintronics GmbH, Konrad-Zuse-Ring 34, Schöneck. Der Käufer verpflichtet sich, auf dem zu erwerbenden Grundstück innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Abschluss des notariellen Kaufvertrages, einen Gewerbebetrieb zu erstellen und in Betrieb zu nehmen oder das Grundstück zu diesem Zweck an einen Gewerbebetrieb zu vermieten.Für den Fall, dass innerhalb des Betriebsgebäudes die Schaffung von Wohnraum erfolgt, ist in dem notariellen Kaufvertrag eine Kaufpreiszahlung, gemäß dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.11.2004, vorzusehen. Für den Fall, dass der Käufer das unbebaute Grundstück weiterveräußern will bzw. den Gewerbebetrieb nicht innerhalb der o. g. Frist von drei Jahren in Betrieb genommen hat, behält sich die Gemeinde ein Rückübertragungsrecht an dem veräußerten Grundstück vor. Eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung ist im Grundbuch einzutragen. Rangrücktrittserklärungen für Grundpfandrechte werden nur bewilligt, wenn die Gläubiger versichern, dass die entsprechenden Darlehen Zug um Zug nach Baufortschritt und nur für dieses Bauvorhaben ausgezahlt werden. Die Kosten des Kaufvertrages, der Grundbucheintragung und der Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten des Käufers. Die Vermessungskosten trägt die Gemeinde Schöneck Abstimmung: 29 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen 14.Veräußerung der Grundstücke Gemarkung Büdesheim, Flur 1, Flurstücke 361 und 363 als Wohnbauland und Aufgabe der ursprünglichen SpielplatzZweckbestimmung weiterzuzahlen. Die Gemeindevertretung kann Ausnahmen von dieser Regelung insbesondere für den Fall beschließen, dass Kinder aufgrund eines Streikes keine Betreuung erhalten Abstimmung: Ohne Abstimmung Die CDU- Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten die Überweisung an den Haupt- und Finanzausschuss. Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag : 28 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Beschluss Die auf beigefügtem Plan markierten gemeindeeigenen Grundstücke Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstücke 361 und 363, 2.266 m² groß, werden zum aktuellen Verkehrswert als Wohnbaugrundstücke am Markt zum Verkauf angeboten. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt gutachterlich durch den Gutachterausschuss beim Main-Kinzig-Kreis. Die derzeitige, gemäß dem nicht rechtkräftigen Bebauungsplan „Hanauer Pfad“ angegebene Zweckbestimmung als Spielplatz, wird aufgehoben Abstimmung: Ohne Abstimmung Die FWG-Fraktion beantragte die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz. Der Überweisung wurde ohne Gegenrede zugestimmt. 15.Rückerstattung der Kita-Betreuungs- und Verpflegungsgebühren für Streiktage, an denen eine Betreuung streikbedingt nicht möglich ist. Antrag der FDP-Fraktion Beschluss Die Gemeinde Schöneck erstattet denjenigen Eltern deren Kind/Kinder aufgrund des bevorstehenden unbefristeten Streiks der Erzieher/innen nicht in den Schönecker Kindertagesstätten betreut werden kann/können, die Betreuungsgebühren für die Tage, an denen eine Betreuung streikbedingt nicht möglich ist. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Platzes im Rahmen eines angebotenen Notdienstes auch in einer anderen Kindertagesstätte der Gemeinde Schöneck als der angestammten, schließt einen Anspruch auf Erstattung aus. Sofern die Gemeinde Schöneck während der Streiktage Kosten dadurch einspart, dass Mittagessen bei dem/den Vertragspartner/n nicht abgerufen wird, wird auch das Verpflegungsentgelt den betroffenen Eltern entsprechend der Ersparnis erstattet. Dieser Beschluss behält seine Gültigkeit auch für weitere Streiktage im Zuge der aktuellen Tarifauseinandersetzung, die möglicherweise erst nach Beendigung des aktuell angesetzten unbefristeten Streiks durchgeführt werden. Die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Schöneck wird zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen in § 3 Ziffer 1.2 a.E. -sofern erforderlich- wie folgt ergänzt (Ergänzung in FETT): Bei vorübergehender Schließung einer Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Schöneck sind die Betreuungsgebühren und das Verpflegungsentgelt wei- Nächste Sitzung der Gemeindevertretung: 11. Juni 2015
© Copyright 2024