Ausgabe Mai 2015

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CDU Schöneck
Parlament aktuell
Mai 2015
Berichte aus der Schönecker Gemeindevertretung
Liebe Schöneckerinnen und Schönecker,
nach dem die letzten Sitzungen der Gemeindevertretung von einem möglichen Verkauf des Alten Schlosses in Büdesheim geprägt
waren, musste in der vergangenen Gemeindevertretersitzung viel „Alltagsgeschäft“ erledigt werden. Der mögliche Verkauf des Alten
Schlosses berührte dann aber doch am Rande auch die letzte Sitzung. Die Fraktion der Grünen wollte für den Fall eines Verkaufs die
Bücherei in Büdesheim in der Sterntalerschule unterbringen. Eine diskussionswürdige Idee, allerdings waren sich die anderen
Fraktionen einig, dass der Schlossverkauf noch nicht beschlossen und der Ausgang des bedingungsfreien Bietverfahrens abgewartet
werden soll. Nach der Sommerpause werden wir mehr Klarheit haben und uns gewissenhaft mit dem Ansinnen der Grünen
beschäftigen - so es denn zu einem Schlossverkauf kommt.
Ihnen allen darf ich nun einige sonnige Frühlingstage wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Jung
(Fraktionsvorsitzender der CDU Schöneck)
Gemeindevertretersitzung vom 7.Mai 2015
Anwesenheit: 31von 37 Gemeindevertretern
Nach Fraktionen: CDU 11, SPD 11, FDP 2, Grüne 4 FWG 3
Tagesordnung:
0.Begrüßung von Nachrückern
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Klaus Ditzel,
begrüßte die beiden neuen Gemeindevertreter, Frau Dorothee
Druckenbrodt und Herrn Dr. Erhard Heiker. Er überreichte ihnen
die Hessische Gemeindeordnung und die Satzungen der Gemeinde Schöneck. Mit einem Handschlag führte er die beiden neuen
Gemeindevertreter ein.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die FDP-Fraktion folgenden Dringlichkeitsantrag: „Rückerstattung der Kita-Betreuungsund Verpflegungsgebühren für Streiktage, an denen eine Betreuung streikbedingt nicht möglich ist.“
Abstimmung über Aufnahme auf die Tagesordnung:
30 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Dringlichkeitsantrag wurde als Tagesordnungspunkt 15 in die
Tagesordnung aufgenommen.
1.Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wies darauf hin, dass zu
den Tagesordnungspunkten 6, 7 und 14 noch diverse Unterlagen
zur Einsicht vorliegen.
2. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
a. Altes Schloss
Zur Durchführung des nach EU-Beihilferecht erforderlichen
bedingungsfreien Bietverfahrens wird mit der Anwaltskanzlei
ALLEN & OVERY eine Mandatsvereinbarung abgeschlossen.
V.i.S.d.P.:
CDU Schöneck,vertreten durch ihren Vorsitzenden,
Konrad Jung
Kranzbergring 11 a
61137 Schöneck
b. Kriminalstatistik 2014
Die Zahl der Straftaten hat im Bereich Stadt und Kreis Offenbach,
Hanau und Main-Kinzig-Kreis einen neuen Tiefstand erreicht. In
Schöneck ist das Straftatenaufkommen insgesamt konstant
geblieben. Im Jahr 2014 lagen die erfassten Fälle bei 232, 2013
waren es 235.
c. Feuerwehr Kilianstädten
Am Sonntag, 10.05., findet die Fahrzeugübergabe des neuen
STLF 20/25 statt. Dem Anlass entsprechend bietet die Feuerwehr
Kilianstädten ein Rahmenprogramm in Form eines Tages der
offenen Tür von 11:00 bis 16:00.
d. Asylbewerber
Im 2. Quartal 2015 wird sich die Anzahl der Asylbewerber in
Schöneck von derzeit 69 auf 90 Personen erhöhen. In der 25. KW
werden uns bereits 10 weitere Asylbewerber zugewiesen. Die
Suche nach privatem Wohnraum setzt sich fort. Dem AK Asyl sei
im Zusammenhang mit der Betreuung der Menschen an dieser
Stelle herzlich gedankt. Hinsichtlich der Aufwendungen für
Unterbringung und Betreuung der Menschen brauchen wir dringend mehr Unterstützung von Bund und Land.
e. Jahresrechnung 2014
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 die
Jahresrechnung 2014 festgestellt. Das Jahresergebnis 2014
wurde gegenüber dem Haushaltsplan um rd. 837.000 € verbessert. Darüber hinaus wurden rd. 699.000€ der Rückstellung zugeführt. Hiermit sind wir die erste Gemeinde im Main-KinzigKreis, deren Jahresrechnung 2014 festgestellt wurde.
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f. Auflösung Schwimmbadzweckverband
Mit Wirkung zum 31.12.2008 hat sich der ehemalige Zweckverband Schwimmbad Nidderau- Main-Kinzig-Kreis per Satzungsbeschluss aufgelöst. Die Gemeinden Hammersbach,
Niederdorfelden, Schöneck und der Main- Kinzig-Kreis werden
von der Stadt Nidderau aufgefordert, sich am Verlust aus der Aufgabebilanz in Höhe von rd. 400.000€ zu beteiligen. Die noch umzulegenden Kosten bestehen im Wesentlichen aus der Grunderwerbssteuer und Beraterkosten sowie einer noch nicht verjährten
Schlussrechnung einer Ingenieurfirma.Auf Schöneck würde
anteilmäßig ein Betrag von rd. 100.000 € entfallen. Die betroffenen
Kommunen lassen gemeinsam mit dem Main- Kinzig- Kreis die
Forderung juristisch überprüfen. Sobald ein Ergebnis vorliegt,
wird dieses der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben.
g. GREEN finance
Die Beratungen im Gemeindevorstand werden demnächst abgeschlossen. Noch vor der Sommerpause wird im Haupt- und Finanzausschuss das Ergebnis der Beratungen sowie die Handlungsempfehlungen von GREEN finance vorgestellt.
h. IKZ Bauhöfe
Die Teamwerk AG, Mannheim, erhält den Auftrag zur Erstellung
einer Studie zu Chancen und Strategien einer Interkommunalen
Zusammenarbeit im Bereich Baubetriebshöfe der Kommunen
Nidderau, Niederdorfelden und Schöneck. Die Gesamtsumme in
Höhe von rd. 46.000,00 € wird gemäß Einwohnerschlüssel auf die
Kommunen umgelegt. Auf Schöneck entfällt eine Summe von
rd.15.000 €.
i. Umschuldung
Zum 30.04.2015 hat der Gemeindevorstand einer Kreditaufnahme
im Rahmen der Umschuldung in Höhe von 447.589,29 € zu folgenden Konditionen zugestimmt:Zinssatz 0,88%, Zinsfestschreibung
30.06.2033. Der bisherige Zinssatz betrug 3,67%.
j. Kassenkredit
Der Kassenkredit betrug zum 01.05.2015 1.369.000 €.
k. Streik in Kindertagesstätten
Ab 11.05.2015 werden auch die Kindertagesstätten der Gemeinde
Schöneck bestreikt. Zwei Einrichtungen sind komplett geschlossen. Eine Einrichtung bietet Notdienst. Eine weitere Einrichtung ist
wie gewohnt geöffnet.
3.Hilfe-Inseln für ältere Menschen und Kinder in Schöneck
Antrag der SPD-Fraktion
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass
in allen drei Ortsteilen Schönecks
1.Hilfe-Inseln für ältere Menschen“ und 2.„Hilfe-Inseln für Kinder“ - in Zusammenarbeit mit der hessischen Landeskriminalpolizei -eingerichtet werden.
schulkinder, heranrücken würde und noch besser in den
Schulalltag integriert werden könnte,
2)die Bücherei in diesem Zuge ebenerdig und barrierefrei gestaltet
werden könnte und somit für eine weitere Nutzergruppe, z.B.
Senioren aus dem benachbarten Altenhilfezentrum zugänglich
würde,
3)die Räumlichkeiten in der Schulstraße für andere Zwecke
genutzt werden könnten.
Der Gemeindevorstand wird daher zu Folgendem beauftragt,
1)Gegenüber dem Kreis als Schulträger und der Schule zu
signalisieren, dass die Gemeinde bereit wäre, einen Teil des
Verkaufserlöses für eine bauliche Erweiterung der Sterntalerschule
bereit zu stellen, sofern:
a.In diese Erweiterung die Bücherei einziehen kann.
b.Die Schule ebenfalls die bauliche Erweiterung nutzen möchte und
sich in diesem Zuge zu einer Schule mit Ganztagsangebot
entwickelt.
c.Der Kreis als Schulträger bereit ist, sich ebenfalls an den Kosten
für die bauliche Erweiterung zu beteiligen.
2)Mit dem Kreis und der Schule Verhandlungen in diesem Sinne
aufzunehmen, falls von deren Seite ebenfalls Interesse signalisiert
wird.
3)Die Gespräche sind zeitnah aufzunehmen, so dass erste
Ergebnisse nach Möglichkeit mit Ende des anlaufenden
Bietverfahrens vorliegen.
Abstimmung: Ohne Abstimmung
Die FWG-Fraktion stellte folgenden Geschäftsordnungsantrag:
Der Antrag wird bis zum Vorliegen des Ergebnisses des bedingungsfreien Bietverfahrens zurückgestellt und dann erneut der
Gemeindevertretung vorgelegt.
Abstimmung: 27 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0
Enthaltungen
5.Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirks Schöneck II - BüdesheimGunter Lotz, SchöneckBüdesheim
Beschluss:
Für das Amt eines Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk
Schöneck II - Büdesheim wird dem Amtsgericht Hanau vorgeschlagen:
Herr Gunter Lotz,Schulstr. 5, 61137 Schöneck
Die Abstimmung erfolgte schriftlich und geheim / per HandaufheAbstimmung: 31 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthal- ben.
tungen
Sie hatte folgendes Ergebnis: Zum Ortsgerichtsschöffen für den
Ortsgerichtsbezirk II Schöneck-Büdesheim wurde mit 27 Ja4.Sterntalerschule Büdesheim: bevorzugter Standort für die Stimmen gegen 0 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen
Ortsteilbücherei im Zuge eines Schloss-Verkaufs“
Herr Gunter Lotz gewählt.
Antrag der Fraktion B90Grüne
6.Jahresrechnung der Gemeinde Schöneck für das HaushaltsDie Gemeindevertretung stellt fest: Der im Zuge des geplanten jahr 2011 Schlussbericht des Main-Kinzig-Kreises
Verkaufs des Alten Schlosses bislang angedachte Umzug der Ortsteilbücherei Büdesheim in die Räumlichkeiten in der Schulstraße 3 Beschluss
ist eine naheliegende Lösung, da diese derzeit nicht anderweitig Der gemäß § 113 HGO vom Gemeindevorstand vorgelegte Schlussgenutzt werden. Eine besere Alternative wäre jedoch ein Umzug an bericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzigdie Sterntalerschule, sofern in Kooperation mit den Beteiligten und Kreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 wird zur KenntBetroffenen des Kreises als Schulträger und der Schule hierfür eine nis genommen. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung erteilt.
finanziell tragbare Lösung gefunden wird. Die Vorteile wären, dass Abstimmung: 30 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthal1)die Bücherei näher an eine ihrer Hauptnutzergruppen, die Grund- tung
7.Kenntnisnahme des Halbjahresberichts der Gemeinde
Schöneck zum 31.12.2014
Beschluss
Der Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs der Gemeinde
Schöneck für das zweite Halbjahr 2014 wird zur Kenntnis
genommen.
Zukünftig wird weiterhin ein Halbjahresbericht zum 30.06. eines
jeden Jahres erstellt. Die Mitteilung über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.12. passiert künftig durch die Kenntnisnahme des festgestellten Jahresabschlusses des Gemeindevorstands.
Abstimmung: Zur Kenntnis genommen
§2 Beförderungsentgelte
Das Beförderungsentgelt setzt sich unbeschadet der Zahl der
jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem
Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis) und den
Zuschlägen zusammen.
1.Die Grundgebühr beträgt
2,60 € alt
2,80 € neu
2.Fahrpreis pro km
1,70 € alt
1,90 € neu
3.Anfahrten innerhalb des
frei
Gemeindegebietes
4.Wartezeit pro Stunde
27,00 € alt
33,00 € neu
5.Zuschlag Großraumtaxi
6,00 € alt
6,00 € neu
Abstimmung: 31 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0
Enthaltungen
8.Vereinbarung zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
12.Bebauungsplan für "Kreisverkehr Gewerbepark
Kilianstädten Nord“
Beschluss
Mit der Fa. Verkehrsüberwachungsdienst Meuser, Büdingen, Beschluss:
wird zunächst für ein Jahr eine Vereinbarung zur Überwachung Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB,
des ruhenden und fließenden Verkehrs getroffen. Die Firma Meu- die Aufstellung des Bebauungsplans „Kreisverkehr Kilianstädser soll mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach Möglichkeit ab ten Nord“.
01.06.2015 betraut werden
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke mit entsprechenden
Abstimmung: 30 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Ent- rechtsverbindlichen Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch
haltungen
als Verkehrsfläche einer planungsrechtlichen Ordnung zugeführt werden.
Der beiliegende Lageplan mit den festgelegten Abgrenzungen
9.Wahl von zwei zusätzlichen stellvertretenden Schriftfüh- ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses. Vom Geltungsrerinnen für die Gemeindevertretungfür die Wahlperiode bereich des Bebauungsplanes sind folgende Grundstücke in der
2011 bis 2016
Gemarkung Kilianstädten betroffen:
Flur 7, Flurstücke 20, 21, 78/5, Flur 19, Flurstück 1, Flur 20,
Beschluss
Zu zusätzlichen stellvertretenden Schriftführerinnen für die Flurstücke 1/2, 33/1, 33/2, 34.
Gemeindevertretung werden gewählt:
die Verwaltungsfachwirtin Ute Zeh,Uferstr. 12, 61137 Schöneck Abstimmung: Ohne Abstimmung
und die Verwaltungsangestellte Elke Hofmann,Haidegasse 2,
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte die Überwei61137 Schöneck
sung an den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie
und Klimaschutz. Der Überweisung wurde ohne Gegenrede
Abstimmung: 31 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0
zugestimmt.
Enthaltungen
10. Wahl eines besonderen Gemeindewahlleiters und einer 13. Veräußerung eines Grundstückes im Gewerbegebiet
Stellvertreterin für die Ausländerbeiratswahl am 29.11.2015 "Gewerbepark Kilianstädten Nord“
Beschluss
Zur Durchführung der Ausländerbeiratswahl am 29.11.2015
wird der Verwaltungsfachwirt Mathias Laufer zum besonderen
Gemeindewahlleiter bestimmt. Seine Stellvertreterin ist die Verwaltungsangestellte Inge Krause. Die Bestellung endet mit dem
Beschluss der Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Ausländerbeiratswahl.
Abstimmung: 31 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
11. 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Schöneck
Beschluss
Der nachfolgenden 4. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den
Verkehr mit Taxen in der Gemeinde wird zugestimmt:
Die Gemeinde Schöneck veräußert im Gewerbepark Kilianstädten Nord das Grundstück Flur 7, Flurstück 81/9 mit einer
Größe von 2.000 m2 für 84,00 €/m2, insgesamt also für
168.000,00 €, an Herrn Stipe Jukic, Auf der Kuhr 15, 60435
Frankfurt, Firma Sintronics GmbH, Konrad-Zuse-Ring 34,
Schöneck. Der Käufer verpflichtet sich, auf dem zu erwerbenden Grundstück innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom
Abschluss des notariellen Kaufvertrages, einen Gewerbebetrieb
zu erstellen und in Betrieb zu nehmen oder das Grundstück zu
diesem Zweck an einen Gewerbebetrieb zu vermieten.Für den
Fall, dass innerhalb des Betriebsgebäudes die Schaffung von
Wohnraum erfolgt, ist in dem notariellen Kaufvertrag eine Kaufpreiszahlung, gemäß dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.11.2004, vorzusehen.
Für den Fall, dass der Käufer das unbebaute Grundstück weiterveräußern will bzw. den Gewerbebetrieb nicht innerhalb der o.
g. Frist von drei Jahren in Betrieb genommen hat, behält sich die
Gemeinde ein Rückübertragungsrecht an dem veräußerten
Grundstück vor. Eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung ist im Grundbuch einzutragen. Rangrücktrittserklärungen
für Grundpfandrechte werden nur bewilligt, wenn die Gläubiger
versichern, dass die entsprechenden Darlehen Zug um Zug
nach Baufortschritt und nur für dieses Bauvorhaben ausgezahlt werden.
Die Kosten des Kaufvertrages, der Grundbucheintragung
und der Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten des Käufers.
Die Vermessungskosten trägt die Gemeinde Schöneck
Abstimmung: 29 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen,
2 Enthaltungen
14.Veräußerung der Grundstücke Gemarkung Büdesheim, Flur 1, Flurstücke 361 und 363 als Wohnbauland und Aufgabe der ursprünglichen SpielplatzZweckbestimmung
weiterzuzahlen. Die Gemeindevertretung kann Ausnahmen von
dieser Regelung insbesondere für den Fall beschließen, dass
Kinder aufgrund eines Streikes keine Betreuung erhalten
Abstimmung: Ohne Abstimmung
Die CDU- Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
beantragten die Überweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag : 28 Stimmen
dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Beschluss
Die auf beigefügtem Plan markierten gemeindeeigenen
Grundstücke Gemarkung Büdesheim, Flur 2, Flurstücke
361 und 363, 2.266 m² groß, werden zum aktuellen Verkehrswert als Wohnbaugrundstücke am Markt zum Verkauf
angeboten.
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt gutachterlich
durch den Gutachterausschuss beim Main-Kinzig-Kreis.
Die derzeitige, gemäß dem nicht rechtkräftigen Bebauungsplan „Hanauer Pfad“ angegebene Zweckbestimmung als
Spielplatz, wird aufgehoben
Abstimmung: Ohne Abstimmung
Die FWG-Fraktion beantragte die Überweisung an den
Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz. Der Überweisung wurde ohne Gegenrede zugestimmt.
15.Rückerstattung der Kita-Betreuungs- und Verpflegungsgebühren für Streiktage, an denen eine Betreuung
streikbedingt nicht möglich ist.
Antrag der FDP-Fraktion
Beschluss
Die Gemeinde Schöneck erstattet denjenigen Eltern deren
Kind/Kinder aufgrund des bevorstehenden unbefristeten
Streiks der Erzieher/innen nicht in den Schönecker Kindertagesstätten betreut werden kann/können, die Betreuungsgebühren für die Tage, an denen eine Betreuung streikbedingt nicht möglich ist. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Platzes im Rahmen eines angebotenen Notdienstes auch in einer anderen Kindertagesstätte der
Gemeinde Schöneck als der angestammten, schließt einen
Anspruch auf Erstattung aus.
Sofern die Gemeinde Schöneck während der Streiktage
Kosten dadurch einspart, dass Mittagessen bei dem/den
Vertragspartner/n nicht abgerufen wird, wird auch das Verpflegungsentgelt den betroffenen Eltern entsprechend der
Ersparnis erstattet.
Dieser Beschluss behält seine Gültigkeit auch für weitere
Streiktage im Zuge der aktuellen Tarifauseinandersetzung,
die möglicherweise erst nach Beendigung des aktuell angesetzten unbefristeten Streiks durchgeführt werden.
Die Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der
Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Schöneck
wird zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen in §
3 Ziffer 1.2 a.E. -sofern erforderlich- wie folgt ergänzt (Ergänzung in FETT): Bei vorübergehender Schließung einer
Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Schöneck sind
die Betreuungsgebühren und das Verpflegungsentgelt wei-
Nächste Sitzung der
Gemeindevertretung:
11. Juni 2015