Kommunalanzeiger 05.06.2015 - Amt Hagenow-Land

Jahrgang 21
Freitag,
den 05. Juni 2015
Nummer 06
HAGENOWER
Kommunalanzeiger
Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land,
der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin,
Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf,
Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin,
Warlitz und ihren Verbänden
Amtsausscheid
der Feuerwehren
des Amtes
Hagenow-Land
Der Amtsvorsteher Herr Quast nahm diese Veranstaltung zum Anlass, dem Amtswehrführer
Heinz-Egon Möller und dem Amtsjugendwart Volkart Geisler für ihren Einsatz und ihr Engagement bei der Ausübung ihres Ehrenamtes zu danken. Sie bereichern und unterstützen die Arbeit unserer Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und sichern somit zukunftsfähige Wehren für unsere Gemeinden.
Mehr zum Amtsausscheid lesen Sie im Innenteil.
Die nächste Ausgabe
erscheint am Freitag, den 03. Juli 2015.
Kommunalanzeiger Hagenow
–2–
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Alt Zachun
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin
am 18.06.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Alt Zachun statt.
am 25.06.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt.
Tagesordnung:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der
Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der
Gemeindevertretung
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
6. Beratung zum Leitbild „Gemeinde der Zukunft“
7. Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW auf 30 km/h
8. Bauangelegenheiten
8.1. Finanzierung des Baus einer Sporthalle
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
5. Einwohnerfragestunde
6. Vorbereitung des Dorffestes
7. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Pamperin
Bürgermeister
gez. Klemz
Bürgermeister
Amtsgericht Ludwigslust
Ausfertigung öffentliche Ankündigung
zur Grundbuchanlegung
Geschäftszeichen: BRSG-0-9624
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 05.06.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Jahresabschluss zum 31.12.2010
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.05.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Belsch
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 08.06.2015 bis 16.06.2015
Mo. und Mi.
nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr.
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.:
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do.:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Belsch, 19.05.2015
gez. Friedrichs
Bürgermeister
In der Grundbuchsache
Beteiligte:
1.
Gemeinde Redefin
2.
Gemeinde Bresegard bei Picher
3.
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Berlin
4.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
wegen Grundbuchanlegung
Für die bisher nicht gebuchten Grundstücke:
- Gemarkung Bresegard bei Picher Flur 4 Flurstück 40/5
Ackerland 6.689 qm
- Gemarkung Bresegard bei Picher Flur 6 Flurstück 197/1
Grünland 6.026 qm
- Gemarkung Redefin Flur 6 Flurstück 79 Grünland, Graben
5.531 qm
soll ein Grundbuch angelegt werden.
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
–3–
Das Gericht beabsichtigt, die Beteiligte zu 3. als Eigentümer
einzutragen.
Die Grundstücke wurden aufgrund eines Verzichts der Eigentümer im Jahr 1967 bzw. 1982 Eigentum des Volkes in Rechtsträgerschaft der örtlichen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG).
Andere Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen,
werden aufgefordert, ihr Recht binnen 6 (sechs) Wochen - vom
Tage der Veröffentlichung an gerechnet - beim Amtsgericht
Ludwigslust, Käthe-Kollwitz-Straße 35, 19288 Ludwigslust anzumelden und glaubhaft zu machen.
Widrigenfalls wird ihr Recht bei der Anlegung des Grundbuchs
nicht berücksichtigt.
Ludwiglust, den 02.04.2015
gez. Klapps
Rechtspflegerin
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Kommunalanzeiger Hagenow
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Hoort
am 09.07.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hoort statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
5. Einwohnerfragestunde
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin
für das Haushaltsjahr 2010
8. Bauangelegenheiten
9. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Feldmann
Bürgermeisterin
Einladung zur öffentlichen/nicht
öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung Groß Krams
am 09.06.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeinderaum Groß Krams statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
5. Einwohnerfragestunde
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
7. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters
für das Haushaltsjahr 2010
8. Vorbereitung des Dorffestes
9. Bauangelgenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Alwardt
Bürgermeister
Die amtliche Bekannmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg
am 10.06.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
8. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Dubielski
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
–4–
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf
am 08.07.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
in der Gemeinde
6. Bauangelegenheiten
7. Beschlussfassung zum Beitritt in den Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
Für das bisher nicht gebuchte, in der Gemarkung Kuhstorf gelegene Grundstück:
Flur 1
Flurstück 298/5
Grünland
1.027 qm
soll ein Grundbuch angelegt werden.
Das Gericht beabsichtigt, die Beteiligte zu 1. - 3. in Erbengemeinschaft als Eigentümer einzutragen.
Das Grundstück ist Teil der ehemaligen Eigentumsparzelle Nr.
12 b zu Kuhstorf. Dies ist enstanden aus dem Flurstück 298/3,
welches wiederum aus dem Flurstück 298/1 entstanden ist. Für
die Eigentumsparzelle war kein Grundbuch angelegt. Eigentümer der Eigentumsparzelle Nr. 12 b war Otto Brandt. Die Beteiligten zu 1. - 3. sind Erben nach Otto Brandt.
Andere Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen,
werden aufgefordert ihr Recht binnen 6 (sechs) Wochen- vorn
Tage der Veröffentlichung an gerechnet - beim Amtsgericht Hagenow, Möllner Straße 51 a, 19230 Hagenow anzumelden und
glaubhaft zu machen. Widrigenfalls wird ihr Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt.
Ludwigslust, 02.04.2015
Klapps
Rechtspflegerin
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Ehm
Bürgermeisterin
Bürgermeistersprechstunde Kuhstorf
Die Bürgermeistersprechstunde findet
jeden 2. Mittwoch im Monat
von 18:00 - 19:00 Uhr
im Gemeindehaus statt.
Ehm
Bürgermeisterin
Amtsgericht Ludwiglust
Ausfertigung
Geschäftszeichen: KUTF-0-9548
Öffentliche Ankündigung
In der Grundbuchsache
Beteiligte:
1.
Erika Beckmann
2.
Günther Franck
3.
Birgit Schubert
4.
Gemeinde Kuhstorf
wegen Grundbuchanlegung
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Moraas
am 18.06.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Moraas statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung, Kontrolle der
gefassten Beschlüsse und der Realisierung erteilter Aufträge
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse, Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht zum Stand der Vorbereitung des Sommerfestes in
Verbindung mit dem 60-jährigen Jubiläum der Sportvereinigung
5. Informationen der Ausschussvorsitzenden
6. Beschlussfassung zur Verkehrsführung im Sandweg
7. Beschlussfassung über einen Antrag zur Teileinziehung
des Abschnittes 2 des Kastanienweges
8. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung
mit der Gemeinde Kirch Jesar zur Zusammenarbeit der
Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
–5–
Nicht öffentlicher Teil
1. Personalangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
2.1. Beschlussfassung über den Verkauf eines Grundstückes
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Quast
Bürgermeister
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 05.06.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Jahresabschluss zum 31.12.2010
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.05.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Moraas
beschlossen.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses
2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegt mit seinen Anlagen
zur Einsichtnahme vom 08.06.2015 bis 16.06.2015
Mo. und Mi.
nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr.
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.:
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do.:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Moraas, 12.05.2015
gez. Quast
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung
Pätow-Steegen
am 02.07.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Pätow statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2015
7. Beratung zur Ausstattung der Jugendfeuerwehr
8. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Maty
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 13.05.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Satzung über die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen in der
Gemeinde Pätow-Steegen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 12.05.2015
Auf der Grundlage des § 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Bekanntmachung der Neufassung des BauGB vom 23 September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.
M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde
Pätow-Steegen vom 09.04.2015 folgende Satzung erlassen:
§1
Beitragserhebung
Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des
BauGB und dieser Satzung erhoben.
§2
Art und Umfang der Erschließungsanlagen
(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für:
1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen, ausgenommen solche Kern-, Gewerbe- und
Industriegebiete sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-,
Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiete, an denen eine
Bebauung zulässig ist,
a) bis zu zwei Vollgeschosse mit einer Breite bis zu 12 m,
wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis 9,0 m, wenn
sie einseitig anbaubar sind
b) mit drei oder vier Vollgeschossen mit einer Breite bis zu
15 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12
m, wenn sie einseitig anbaubar sind,
c ) mit mehr als vier Vollgeschossen mit einer Breite bis zu
18 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 13
m, wenn sie einseitig anbaubar sind.
2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten
sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-,
Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m,
wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung beidseitig
zulässig ist und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung einseitig zulässig ist,
3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z. B.
Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite bis zu 5 m,
4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m,
5. Parkflächen (§ 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB), die
a) Bestandteil einer Verkehrsanlage gemäß Nr. 1, 2 und
4 sind (unselbständige Parkflächen), bis zu einer Breite
von 6,0 m,
b) nicht Bestandteil einer Verkehrsanlage gemäß Nr. 1,2
und 4, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb
der Baugebiete zur deren Erschließung notwendig sind
(selbstständige Parkflächen), bis zu 15 v. H. der Gesamtfläche erschlossenen Grundstücke.
6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen (§ 127
Abs. 2 Nr. 4 BauGB), die
a) Bestandteil einer Verkehrsanlage gemäß Nr. 1 bis 4
sind, bis zu einer Breite von 6,0 m,
b) nicht Bestandteil einer Verkehrsanlage, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu
deren Erschließung notwendig sind (selbstständige
Grünanlagen), bis zu 15 v. H. der Gesamtfläche der
durch sie erschlossenen Grundstücke.
(2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so vergrößern sich die in Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 angegebenen Maße
um die Hälfte, mindestens aber um 8,0 m.
Kommunalanzeiger Hagenow
–6–
(3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten,
so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.
(4) Die in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 genannten Breiten sind Durchschnittsbreiten.
§3
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§4
Gemeindeanteil
Die Gemeinde Pätow-Steegen trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
§5
Verteilungsmaßstab
(1) Der nach den §§ 2 und 3 ermittelte und nach § 4 reduzierte
beitragspflichtige Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) nach deren Flächen
verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt.
(2) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken
innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes die
Fläche, die baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise
genutzt werden kann.
(3) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken
außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes, jedoch innerhalb des Geltungsbereiches einer Abrundungssatzung (§ 34 BauGB) oder einer Außenbereichssatzung (§ 35
BauGB), die Fläche innerhalb des Satzungsgebietes einer Abrundungssatzung oder Außenbereichssatzung, soweit sie an
die Erschließungsanlage angrenzt und baulich, gewerblich oder
in einer vergleichbaren Weise genutzt werden kann.
(4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche nach Abs. 2 oder 3 vervielfacht mit
a) 1,00 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoß,
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier oder fünf Vollgeschossen,
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen,
f) 0,50 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden
können (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen).
(5) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:
a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse.
b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der
Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei
Bruchzahlen auf volle Zahlen auf oder abgerundet werden.
c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl
der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch
2,6, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden.
Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der
Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige
Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe
überschritten werden.
(6) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines
Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die
Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:
a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerks nicht
feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des
Bauwerkes geteilt durch 2,6, wobei Bruchzahlen auf voll
Zahlen auf- oder abgerundet werden.
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
b) Bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken, aus der
Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.
c) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist,
die aber gewerblich genutzt werden können, werden zwei
Vollgeschosse zu Grunde gelegt.
d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoß zu
Grunde gelegt.
(7) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung
werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren um 0,50 erhöht
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten
Kern-, Gewerbe und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe,
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung
durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist,
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben
a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell
oder in ähnlicher Weise genutzt werden sowie Grundstücken mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhausoder Schulgebäuden genutzt werden, wenn diese Nutzung
nach Maßgabe der Geschossfläche überwiegt. Liegt eine
derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzliche zu Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche.
(8) Abs. 7 gilt nicht für durch selbstständige Grünanlagen erschlossene Grundstücke.
§6
Mehrfach erschlossene Grundstücke
(1) Für überwiegend Wohnzwecken dienende Grundstücke,
die von mehr als einer vollständig in der Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlage i. S. des § 2 Abs. l Nr. l erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2
oder Abs. 3 bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
für jede Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen.
(2) Eine Ermäßigung nach Absatz l ist nicht zu gewähren,
a) wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage entsteht oder entstanden ist,
b) soweit die Ermäßigung dazu führen würde, dass sich der
Beitrag für die anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet
um mehr als 50 % erhöht,
c) für die Flächen der Grundstücke, die die durchschnittliche Grundstücksfläche der nicht mehrfach erschlossenen
Grundstücke im Abrechnungsgebiet übersteigen.
d) für die Flächen der Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen, für die nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 Erschließungsbeiträge nicht mehrfach erhoben werden.
§7
Kostenspaltung
Der Erschließungsbeitrag kann für
1. den Grunderwerb,
2. die Freilegung,
3. die Fahrbahn,
4. Gehwege,
5. Radwege,
6. unselbständige Parkflächen,
7. unselbständige Grünanlagen,
8. Mischflächen
9. Entwässerungseinrichtungen,
10. Beleuchtungseinrichtungen,
gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.
Mischflächen i. S. von Ziffer 8 sind solche Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen der in den Ziffern 3 - 7 genannten Teileinrichtungen miteinander kombinieren
und bei der Gliederung der Erschließungsanlage ganz oder teilweise auf eine Funktionstrennung verzichten.
§8
Merkmale der endgültigen Herstellung
(1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
–7–
a) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und
b) sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen.
Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm.
(2) Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage
sind endgültig hergestellt, wenn
a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf
tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton,
Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem
ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen;
b) unselbständige Parkflächen eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster, Rasengittersteinen aufweisen; die Decke kann
auch aas einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweisen
bestehen;
c) unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;
d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a) und b) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltet sind.
(3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn
ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtnerisch gestaltet sind.
§9
Immissionsschutzanlagen
Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche
Umwelteinwirkungen i. S. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden Art, Umfang, Merkmale der endgültigen Herstellung sowie die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes durch Satzung im Einzelfall abweichend geregelt.
§ 10
Vorausleistungen
Für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht nicht oder nicht
in vollem Umfang entstanden ist, können Vorausleistungen bis
zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrages erheben.
§ 11
Ablösung des Erschließungsbeitrages
Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des
nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Kommunalanzeiger Hagenow
Amtsgericht Ludwigslust
Ausfertigung
öffentliche Ankündigung
zur Grundbuchanlegung
Geschäftszeichen: BRSG-0-9624
In der Grundbuchsache
Beteiligte:
1.
Gemeinde Redefin
2.
Gemeinde Bresegard bei Picher
3.
BWG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Berlin
4.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
wegen Grundbuchanlegung
Für die bisher nicht gebuchten Grundstücke:
- Gemarkung Bresegard bei Picher Flur 4 Flurstück 40/5
Ackerland 6.689 qm
- Gemarkung Bresegard bei Picher Flur 6 Flurstück 197/1
Grünland 6.026 qm
- Gemarkung Redefin Flur 6 Flurstück 79 Grünland, Graben
5.531 qm
soll ein Grundbuch angelegt werden.
Das Gericht beabsichtigt, die Beteiligte zu 3. als Eigentümer
einzutragen. Die Grundstücke wurde aufgrund eines Verzichts
der Eigentümer im Jahr 1967 bzw. 1982 Eigentum des Volkes
in Rechtsträgerschaft der örtlichen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG).
Andere Personen, welche das Eigentum in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihr Recht binnen 6 (sechs) Wochen
- vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet - beim Amtsgericht Ludwigslust, Käthe-Kollwitz-Straße 35, 19288 Ludwigslust
anzumelden und glaubhaft zu machen. Widrigenfalls wird ihr
Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt.
Ludwigslust, den 02.04.2015
gez. Klapps
Rechtspflegerin
Pätow-Steegen, den12.05.2015
Maty
Bürgermeister
Bürgermeistersprechstunde
Einwohnerversammlung in Setzin
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab dem Monat Juni wird im Gemeindehaus Pritzier eine regelmäßige Bürgermeistersprechstunde
angeboten.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Setzin,
OT Schwaberow und OT Grünhof sind zu einer Einwohnerversammlung am Mittwoch, 17.06.2015 um 19:00 Uhr in das Gemeindehaus in Setzin eingeladen.
Ich würde mich freuen, Sie jeweils am 1. Montag im Monat ab
19:00 Uhr begrüßen zu können.
Thema: Straßenerneuerung des Abschnittes Dorfstraße ab
Blaue Ecke bis einschließlich Brücke
Witt
Bürgermeister
gez. Marco Haurenherm
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
–8–
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
9. Änderung des Straßennamens „Dorfstraße“ im Ortsteil
Gramnitz
10. Bauangelegenheiten
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Strohkirchen
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Möbius
Bürgermeisterin
am 18.06.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Strohkirchen statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Bauangelegenheiten
7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
8. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin
für das Haushaltsjahr 2010
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz
am 10.06.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Goldenitz statt.
Tagesordnung:
gez. Romanowski
Bürgermeisterin
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung
der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters
für das Haushaltsjahr 2010
6. Bauangelegenheiten
6.1. Informationen zum Stand des Ausbaus der K 29
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Toddin
gez. Holm
Bürgermeister
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
am 18.06.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin
für das Haushaltsjahr 2010
8. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden
Attraktivität ländlicher Regionen steigern
Auftakt- und Informationsveranstaltung für das Forschungsprojekt „Regiobranding“ am 4. Juni auf der Festung in Dömitz
Welches Potenzial haben Kulturlandschaften für ein erfolgreiches Regionalmarketing? Um diese Frage zu erörtern und
über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) geförderte Forschungsprojekt „Regiobranding“ zu infor-
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
–9–
mieren, laden die Landkreise Ludwigslust-Parchim und LüchowDannenberg am 4. Juni auf die Festung Dömitz ein. Die Veranstaltung im Pulverkeller beginnt um 18:00 Uhr
Hintergrund: Ein 20-köpfiges Projektteam erforscht und erprobt
in den nächsten vier Jahren, wie Kulturlandschaftsqualitäten
eingesetzt werden können, um die Attraktivität ländliche Regionen zu steigern. Die Landkreise Ludwigslust-Parchim und
Lüchow-Dannenberg sind Partner in diesem Vorhaben, das
die Besonderheiten in der Kulturlandschaft der beteiligten Regionen herausarbeiten und damit ihre nachhaltige Entwicklung
und Wertschöpfung unterstützen soll. Die Landschaften, die
Städte und Dörfer, aber auch die regionale Kultur mit Kunst,
Handwerk, Sprache, Produkten und Traditionen machen eine
Region unverwechselbar.
Die Landkreise und das Verbundprojekt sind für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Dazu sind verschiedene Beteiligungsformen
geplant.
Was nehmen Einwohnerinnen und Einwohner als besondere
Qualitäten ihrer Region wahr? Wo besteht Verbesserungsbedarf? Welche Qualitäten können für die Entwicklung der Region
genutzt werden? Diese Informationen werden zunächst in Form
einer Haushaltsbefragung erhoben, für die schon jetzt um Unterstützung und Teilnahme geworben wird.
Neben einer Vorstellung der geplanten Projektarbeiten und der
Untersuchungsregion, dient die Veranstaltung am 4. Juni auf
der Festung Dömitz nicht zuletzt dazu, interessierten Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur anstehenden Haushaltsbefragung und Antwort auf ihre Fragen zu geben. Auch sind die
Initiatoren interessiert an Ideen für das Projekt.
Wer vorab mehr über das Forschungsvorhaben erfahren möchte, erhält unter folgendem Links weitere Informationen: www.
umwelt.uni-hannover.de/regiobranding und
www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/regionalentwicklung/regiobranding/
Kontakt:
Regionalkoordination:
Hendrik Müller: [email protected]
Gesamtkoordination:
Dr. Daniela Kempa: [email protected]
Information an alle Einwohner
der Gemeinde Pritzier
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
immer wieder gibt es Beschwerden zur Grünabfallentsorgung und Verunreinugungen durch Hundekot.
Ich weise sie nochmal darauf hin,
dass Grünabfälle (Rasenschnitt sowie Baumschitt u.a. aus Garten und
Grundstück) nicht auf den Gemeindegrundstücken zu entsorgen sind.
Das gilt auch für die Straßengräben
und Straßenränder.
Dieses ist illegale Entsorgung auf dafür nicht vorgesehenen Flächen und kann mit einer Geldbuße (Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz) geahndet werden.
Immer wieder gibt es Verunreinigungen
von Gehwegen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot, die nicht nur ein
Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle darstellen. Eine Übertragung
von Salmonellen, Hakenwürmern und
Bandwürmern ist möglich. Sie können
Kommunalanzeiger Hagenow
Ursache für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres
nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Linow
Fachdienstleiter Sicherheit und Ordnung
Stellenausschreibung der Gemeinde Warlitz
Die Gemeinde Warlitz sucht schnellstmöglich eine/n Erzieher/
in für ihre Kindertagesstätte.
-
Arbeitszeit: 30 Std./Woche
unbefristet
flexibler Einsatz in allen Altersgruppen der Kita
Voraussetzungen
- Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationsfähigkeit, eigenständiges Handeln
- Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- Kreativität
- fachliche und methodische Kompetenz
- Teamfähigkeit
Vergütung
in Anlehnung an TVöD-SuE
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte mit
dem Vermerk „Bewerbung als Erzieher/in in der Kita Warlitz“
per E-Mail an
oder auf dem Postweg an
[email protected]
Amt Hagenow-Land
SB Personalwesen
Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow
Amtsgericht Ludwigslust
Umwandlung des Amtsgerichts Parchim
in eine Zweigstelle des Amtsgerichts
Ludwigslust zum 11.05.2015
Das Amtsgericht Parchim ist auf Grund der Gerichtsstrukturreform zum 11.05.2015 in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust umgewandelt worden.
Die bisher dem Amtsgerichtsbezirk Parchim zugeordneten Gemeinden sind förmlich seit dem 11.05.2015 dem Amtsgericht
Ludwigslust zugeordnet. Das Amtsgericht Ludwigslust ist im
Rahmen seiner Zuständigkeit nunmehr auch für die bisher zum
Bezirk des Amtsgerichts Parchim gehörenden Städte und Gemeinden zuständig. Alle Verfahren und sonstigen Angelegenheiten, die bei dem Amtsgericht Parchim anhängig sind oder
waren, sind am 11.05.2015 in die Zuständigkeit des erweiterten
Amtsgerichts Ludwigslust übergegangen.
Die Zweigstelle Parchim ist für den gesamten neuen Bezirk des
Amtsgerichts Ludwigslust allein zuständig in Zwangsversteigerungssachen, Zwangsverwaltungssachen, sonstigen Zwangsvollstreckungssachen, Grundbuchsachen, Bußgeldsachen.
Darüber hinaus ist die Zweigstelle Parchim für die bis zum
10.05.2015 zum Amtsgericht Parchim gehörenden Städte und
Gemeinden weiterhin wie folgt zuständig:
In Familiensachen, Beratungshilfesachen, Nachlasssachen, Betreuungssachen, Unterbringungssachen, Freiheitsentziehungssachen, Jugendstrafsachen des Einzelrichters.
Im Übrigen ist die Zuständigkeit der Hauptstelle des Amtsgerichts Ludwigslust eröffnet.
Eine Rechtsantragstelle für die Aufnahme von Erklärungen ist
sowohl in der Hauptstelle Ludwigslust als auch in der Zweigstelle Parchim eingerichtet. Deshalb können - abgesehen von
Kommunalanzeiger Hagenow
– 10 –
frist- oder rangwahrenden Anträgen in Grundbuchsachen - ab
dem 11.05.2015 Anträge oder Erklärungen rechtswirksam und
fristwahrend an beiden Standorten eingereicht werden.
In Grundbuchsachen ist indes bei allen Anträgen, die in den
bisherigen Bezirken der Amtsgerichte Ludwigslust oder Parchim
belegene Grundstücke betreffen, für die Frist- und Rangwahrung ausschließlich der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags im
Grundbuchamt in der Zweigstelle Parchim maßgeblich. Deshalb sollen Anträge in Grundbuchsachen, bei denen es auf eine
Frist- oder Rangwahrung ankommt, ausschließlich direkt in der
Zweigstelle Parchim angebracht werden.
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Grundbuchauszüge auch von einem Notar erteilt werden (§ 133a
GBO).
Die elektronische Einsichtnahme in das Grundbuch für Notare
ist auch nach der Umwandlung des Amtsgerichts Parchim in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust uneingeschränkt
möglich.
Die Adress-, Telefon- und Telefaxdaten für die beiden Standorte des Amtsgerichts Ludwigslust lauten:
Hauptstelle Ludwigslust:
Haus- und Postanschrift: Amtsgericht Ludwigslust
Käthe-Kollwitz-Straße 35
19288 Ludwigslust
Elektronische Kommunikation: Tel.: 03874 435-0
Fax: 03874 435-100
mailto: [email protected]
(nur für Angelegenheiten, welche die Verwaltung der Gerichte
betreffen)
Zweigstelle Parchim:
Haus- und Postanschrift: Amtsgericht Ludwigslust
- Zweigstelle Parchim Moltkeplalz 2
19370 Parchim
Elektronische Kommunikation: Tel.: 03874 435-0
Fax: 03874 435-420
Weitere Informationen, auch zur Geschäftsverteilung, werden
auf der Internetseite der Justiz Mecklenburg-Vorpommern (http://www.mv-justiz.de) veröffentlicht.
v. i. S. d. P.:
Andreas Merklin
Der Direktor
des Amtsgerichts Ludwigslust
Käthe-Kollwitz-Str. 35, 19288 Ludwigslust
Tel.: 03874 435-206
Fax: 03874 435-100
mailto. [email protected]
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
Im Monat Juni wird die jährliche
Grabsteinkontrolle auf Standfestigkeit auf
den gemeindlichen Friedhöfen durchgeführt
In der 23. Kalenderwoche werden die Gemeinden Groß Krams,
Bresegard und Kuhstorf kontrolliert.
In der 24. Kalenderwoche werden die Gemeinden Strohkirchen,
Moraas und Kirch Jesar kontrolliert.
In der 25. Kalenderwoche werden die Gemeinden Hoort einschließlich des Ortsteiles Neu Zachun, Alt Zachun und Hülseburg kontrolliert.
In der 26. Kalenderwoche werden die Gemeinden Pritzier und
Warlitz kontrolliert.
sææ $IESEæ +ONTROLLEæ ISTæ AUFæ 'RUNDæ EINESæ 'RUNDSATZURTEILSæ DESæ
Bundesgerichtshofes erforderlich. Bis zu diesem Termin
wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die auf den Friedhöfen
für die Unterhaltung einer Grabstelle verantwortlich sind,
Gelegenheit gegeben, die Grabsteine selbst zu überprüfen
und gegebenenfalls notwendige Reparaturen durchzuführen..
sææ .ACHæDENæ3ATZUNGENæÔBERæDASæ&RIEDHOFSæUNDæ"ESTATTUNGSwesen in den Gemeinden des Amtes Hagenow-Land ist
bei Reihengräbern der Empfänger der Grabanweisung, bei
Wahlgräbern (Gruften) der jeweilige Nutzungsberechtigte,
für die Unterhaltung des Grabsteines verantwortlich.
sææ 3OLLTEæ DAHERæ BEIæ DERæ äBERPRÔFUNGæ DURCHæ DIEæ 'EMEINDEæ EINæ
nicht mehr standfester Grabstein festgestellt werden, so
wird die für das Grab verantwortliche Person entweder
schriftlich
aufgefordert den Mangel
zu beseitigen. Bei
Gefahr im Verzug
ist die Friedhofsverwaltung berechtigt
die
notwendigen
Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen)
auf Kosten des Verantwortlichen selbst
vorzunehmen.
sææ "EIæ &RAGENæ WENDENæ
Sie sich bitte an
das Amt HagenowLand - Friedhofsverwaltung,
Tel.
03883 6107-15
Mehrfachnennung von Straßen
in den Gemeinden Setzin und Toddin
In den Gemeinden Setzin und Toddin besteht das Problem,
dass der Straßenname „Dorfstraße“ mehrfach vorhanden ist, da
die Gemeinden Ortsteile haben.
Dadurch besteht die Gefahr von Verwechslungen mit der Folge, dass bei einem Notfall die Hilfeleistung durch die Feuerwehr
oder den Notarzt nicht oder verzögert erfolgt und damit Sachoder Personenschäden entstehen können.
Die Gemeinden werden sich auf ihren nächsten Gemeindevertretersitzungen mit dem Problem auseinandersetzen und die
Umbenennung der doppelten Straßennamen beraten.
Bitte beachten sie bis dahin, dass bei der Meldung von Notfällen neben der Adresse unbedingt auch der Ortsteil der jeweiligen Gemeinde mit angegeben wird.
Janine Holz
Fachbereichsleiterin Bürgerdienste
Die nächste Ausgabe erscheint
am 03. Juli 2015
Redaktions- und Anzeigenschluss
ist der 25. Juni 2015.
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
– 11 –
Eine neue Pferdekutsche
für die Strohkirchner „Storchenkinder“
Bei herrlichem Sonnenschein war es für die „Storchenkinder“
aus dem Kindergarten Strohkirchen nun endlich soweit.
Mit der feierlichen Übergabe der neuen Pferdekutsche konnte
sie nun mit großer Freude von den Kindern in Beschlag genommen werden. Leider war die alte Kutsche in die Jahre gekommen. Sie war einfach nicht mehr sicher genug für die Kinder
und musste vom Spielplatz genommen werden.
So kamen wir im letzten Jahr auf die Idee, uns bei der Aktion
der Raiffeisenbank „Spielen aber sicher“ zu bewerben. Da wir
zu den glücklichen Gewinnern gehörten, bekamen wir 1000,EUR und konnten den Kindern einen Wackelsteg kaufen.
Unsere Kinder vermissten ihre Kutsche aber sehr und sie
fragten immer wieder, wann sie denn eine neue Kutsche bekommen. Mit der Hilfe vieler fleißiger Hände und Sponsoren
gelang es nun eine komplett neue Kutsche mit 2 Pferden für unseren Hof zu bauen.
Gemeinsam mit Herbert Werner, einem Strohkirchner Zimmermannsmeister, Uwe Werner, einem Opa, unserem Hausmeister
Arno sowie mit Unterstützung von Herrn Lüthke vom Forstamt
Jasnitz, gelang es uns nun dieses Vorhaben in vielen Arbeitsstunden in die Tat umzusetzen. Das Forstamt stellte uns dankend zwei große Baumstämme für die Pferde zur Verfügung.
Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Nun steht eine
neue, schöne, bunte und kindgerechte Kutsche auf unserem
Kindergartenhof.
Zum Dank haben wir alle Helfer zu uns in die Einrichtung eingeladen und alle Kinder applaudierten und bedankten sich persönlich. Dirk Kanter und Jan Schefe sponserten für jedes Pferd
noch einen Sattel und auch dafür möchten wir „Danke“ sagen.
Beate Kühn
Kommunalanzeiger Hagenow
Kommunalanzeiger Hagenow
– 12 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
Waldbegehung
unter fachlicher Führung des Försters
Gemeinsam mit dem für Kirch Jesar zuständigen Förster Herrn
Horack findet am Sonntag, den 21.06.2015 (Sommeranfang)
eine gemeinsame Waldbegehung statt. Herr Horack wird zu
allgemeinen Fragen der Waldwirtschaft sowie zu den vorgesehenen Wirtschaftsmaßnahmen Stellung nehmen und natürlich
Fragen beantworten.
Treffpunkt:
„Steinitz“, Zachuner Weg Richtung Neu Zachun,
Abzweig zum ehem. Forsthaus Klüßer Mühle, an der Kreuzung
(vormals befand sich dort eine Rasthütte).
Uhrzeit:
Dauer:
09:00 Uhr
etwa 2 - 3 h
Geländetauglichkeit, festes Schuhwerk und witterungsbeständige Kleidung sind Voraussetzungen zur Teilnahme.
Neben den Mitgliedern der Gemeindevertretung sind auch interessierte Bürger aus Kirch Jesar und Neu Klüß herzlich zu der
forstwirtschaftlichen Wanderung eingeladen.
Ingo Schulz
Bürgermeister
Einen dritten Ausflug gab es dann noch zum THW nach Ludwigslust. Hier wurde zuerst ein THW-Auto gebastelt, bevor sich
unter anderem der neue Gerätewagen angeschaut wurde. Die
Kinder waren über die ganze Technik im Auto erstaunt.
Egal wo es hinging, der Wissendurst der Kleinen wurde gestillt.
Jede Frage wurde anschaulich und ausdauernd beantwortet.
Aus diesem Wege möchten wir uns noch einmal bei den jeweiligen Einrichtungen bedanken und freuen uns auch weiterhin
auf gute Zusammenarbeit.
Unsere Ausflüge waren aber nur machbar, da wir vom Amt
Hagenow-Land sowie von Herrn Helmut Hellfaier die entsprechenden Autos zur Verfügung gestellt bekamen.
Dafür sagen wir Danke.
Thomas Wenkstern
Die Freiwillige Feuerwehr & die Kita „Sonnenschein“ laden euch
recht herzlich ein beim alljährlichen Tag der offenen Tür mit Kinderfest dabei zu sein.
Läuft der Wolf schon durch den Wald
von Strohkirchen?
Wann:
Wo:
Voller Ungeduld und Aufregung warteten die Hort- und Kindergartenkinder der Kita „Storchenkinder“ vor einigen Tagen auf
den Förster Herrn Lüthke vom Forstamt Jasnitz.
Alle wollten etwas über den Wolf erfahren. Mit Büchern, Ausmalschablonen und Bildern begann der Förster seinen Vortrag.
Die Kinder hatten viele Fragen. Wie groß ist ein Wolf? Was und
wieviel frisst er? Wie gefährlich ist der Wolf?
Herr Lüthke beantwortete alle Fragen
sehr kindgerecht und
zu aller Zufriedenheit.
Zu schnell verging
der Nachmittag und
alle Kinder hatten
noch sehr viel Gesprächsstoff.
06.06.2015 ab 10:00 Uhr
Sportplatz Pritzier
Was erwartet euch:
sæ 4OMBOLAæMITæSCHšNENæ0REISEN
sæ (ÔPFBURGææ+INDERSCHMINKEN
sæ 3PIELææ3PA”æFÔRæ+INDER
sæ 6ORFÔHRUNGæDERæ&&Wæ0RITZIER
Für das leibliche Wohl sorgen:
sæ $IEæ&EUERWEHRæ0RITZIER
sæ 7URST5LLi mit Eiswagen
Wir freuen uns auf euch
FFw Pritzier
Kita „Sonnschein“
Vielen Dank an Herrn Lüthke!
Neues von Kindergruppe
der Freiwilligen Feuerwehr Toddin
Seit mehr als einem Jahr bereiten Kathleen Tiede und Thomas
Wenkstem die Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahre auf die
Jugendfeuerwehr vor. So wurden jetzt verschiedene Ausflüge
gemacht.
Als erstes ging es zur Rettungswache nach Hagenow. Hier
konnten die „Kleinen Kameraden“ den neuen Rettungswagen
bestaunen. Anschließend gab es eine Führung durch die Hagenower Feuerwehr. Die Kinder kamen gar nicht aus dem Staunen raus. Sie waren vom Krankenwagen sowie von den vielen
Feuerwehrautos begeistert.
Als nächstes ging es dann zur Leitstelle und Berufsfeuerwehr
nach Schwerin. Hier schauten wir uns die Fahrzeuge an. Die
Kinder stellten schnell fest, dass es in einer solchen großen
Feuerwehr viel mehr Fahrzeuge und Technik gibt. So konnten
sie miterleben wie schnell nach einem Notruf ein Rettungswagen losfährt.
Renate Saß
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
– 13 –
Staffel Jugend
Schnellsten Löschangriff:
Staffel Frauen
Gruppe Männer
Staffel Männer
Gruppe Jugend
Staffel Jugend
Kommunalanzeiger Hagenow
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Hoort/Zachun
Pätow-Steegen
Strohkirchen
Redefin
Gammelin
Warlitz
Bresegard
Bresegard
Toddin
Picher
Hoort/Zachun
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Möller
Amtswehrführer des Amtes Hagenow-Land
Leistungsvergleich der Feuerwehren
des Amtsbereiches
Umfangreiche Vorbereitungen und viele Sitzungen der Wettkampfgruppe des Amtes Hagenow-Land fanden am 24.04.2015
ihren erfolgreichen Abschluss.
Der Wettkampf der Feuerwehren fand auf dem von dem Unternehmen Hartinger unkompliziert bereitgestellten und gut hergerichteten Gelände in Schwechow statt. 34 Mannschaften gingen
an den Start. Darunter wieder drei Gastwehren aus Hagenow,
Schönefeld und Schenefeld. Dank der guten und professionellen Vorbereitung verliefen die Wettkämpfe völlig reibungslos.
Besonders hart umkämpft war diesmal der vom Amtswehrführer
gestiftete Sonderpokal „Pechvogel des Tages“. Hier hat letztendlich die FFw Picher souverän das Rennen gemacht und der
schwarze Rabe bekommt einen Ehrenplatz. Üblicherweise dienen diese Nachbetrachtungen der Danksagung an die Gastgeber, Veranstalter, Bürgermeister, Teilnehmer und vielen Helfer.
Das will ich hiermit gerne getan haben.
Für mich als Amtswehrführer war es die finale Veranstaltung
auf Amtsebene. Die ehrenden Worte, die ich gemeinsam mit
meinem Stellvertreter und ewig jugendlichen Amtsjugendwart
„Volki“, im wahren Leben, Hauptbrandmeister Volkart Geisler,
entgegennehmen durfte, ersetzten den fehlenden Sonnenschein.
Vielen Dank für eine erfolgreiche Zusammenarbeit Euch allen.
Aber was wäre eine Nachbetrachtung ohne Ergebnisse und
Platzierungen.
Diese sehen wie folgt aus:
Staffel Frauen
Gruppe Männer:
1.
2.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
7.
Bresegard
Redefin
Strohkirchen
Schenefeld
Hoort
Bresegard
Neu Zachun
Schönefeld
Picher
Redefin
Staffel Männer
1. Bobzin
2. Toddin
3. Hagenow
4. Kuhstorf
5. Warlitz
6. Gammelin
7. Bandenitz
8. Pritzier
9. Belsch
10. Setzin
Gruppe Jugend
1.
2.
3.
4.
Picher
Kuhstorf
Kirch Jesar
Strohkirchen
Kommunalanzeiger Hagenow
– 14 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
$ORFFEST DER 'EMEINDE
!LT :ACHUN
„90 Jahre SV Traktor Zachun“
„80 Jahre Freiwillige Feuerwehr “
Programm
Samstag 11.07.2015
11:30 Uhr
Treff der Teilnehmer des Festumzuges
Ort: Flüssiggasanlage/Parkplatz
12:00 Uhr
Abfahrt ins Dorfzentrum mit Ziel
- Gemeindezentrum
14:00 Uhr
Tag des SV Traktor Zachun
Eröffnung mit Aufführungen folgender Gruppen:
- Cheerleader und Frauengruppe
Power
Sportliche Aktivitäten für Jedermann:
- Freizeitturnier der Volleyballer
- Preiskegeln
- Wettkämpfe für Eltern/Oma/
Opa und Kinder als Mannschaft
- Streatsoccerturnier
- Tischtennis
20:00 Uhr
Tanz im Festzelt mit DJ Armin
und der Live-Band adlibitum
gegen 22:00 Uhr Auftritt einer Line Dance Gruppe
(Eintritt: 5,00 EUR - Auch im
Vorverkauf erhältlich, meldet
euch beim SV Traktor Zachun)
Meldungen für das Volleyballturnier bitte an den SV Traktor:
038859 35016
Sonntag 12.07.2013
Tag der Freiwilligen Feuerwehr Alt Zachun
09:00 Uhr
Eröffnung mit Tag der offenen
Tür
- Geräteschau
(Beteiligte Wehren: Pampow, Neu Zachun, Bandenitz und Alt Zachun)
- Schauwettkämpfe
11:00 Uhr
Musikalischer Frühschoppen
mit DJ Armin & DJ Wolfgang
- Überraschungsgast - Andrea Berg Wettkampf: „Wettmelken mit
der hochdotierten und Preisgekrönten „ELSA “
An allen Tagen wird der Zeltverleih Müller Blievenstorf sich um das leibliche Wohl kümmern.
Alt Zachun freut sich auf die Bürger unserer Gemeinde ebenso wie auf viele Gäste!
Gemeindevertretung
Wehrführung
Stand: 16.04.2015
Sportvorstand
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
– 15 –
SV Traktor Zachun sucht
Chronik 1925 bis 2015
Wir suchen Bilder und Dokumente für die Erstellung einer
Chronik des SV Traktor Zachun von 1925 bis 2015.
Kommunalanzeiger Hagenow
So ließen die Kameraden den erfolgreichen Tag mit einem gemütlichen Abend ausklingen. Wehrführer Burckhard Maier konnte abends noch nicht die passenden Worte finden, zu sehr überwog die Freude und der Stolz über die erreichten Ergebnisse.
Die Pokale können die Einwohner im Gemeindebüro bestaunen.
Grit Wenkstern
sæ
sæ
sæ
sæ
"ILDERæDESæALTENæ3PORTPLATZESæINæ!LTæ:ACHUN
%RSTEæ5MKLEIDEKABINEæEINæ7AGGON
-ANNSCHAFTSBILDERæBZWæ%INZELBILDERæVONæ3PORTLERN
"ILDERæ AUSæ DERæ "ESATZUNGSZEITæ ODERæ &AHRZEUGEæ DERæ SOwjetischen Armee
sæ "ILDERæ DIEæ 7ETTKÜMPFEæ ODERæ ANDEREæ INTERESSANTEæ 6ERANstaltungen zeigen.
Die Bilder werden gescannt und sofort wieder zurückgegeben!
Infos und Bilder bitte an:
A. Lambrecht, Wiesenstraße 11
Tel. 01723180070, 03885935016
SV Traktor Zachun sucht
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr
Toddin sind glücklich
Am 25. April fand in Schwechow der diesjährige Amtsausscheid
des Amtes Hagenow-Land statt.
Die Kameraden aus Toddin traten in der Kategorie Staffel an.
Unter der Leitung von Christian Sandt mussten die verschiedenen Stationen absolviert werden.
Als letztes hatten die Kameraden die Königsdisziplin „Löschangriff Nass“ auf dem Programm. Hier gewannen die Kameraden
den Wanderpokal für den schnellsten Löschangriff. Somit hatte
sich das zahlreichen Üben an den vergangenen Wochenenden
ausgezahlt.
Einen weiteren Grund zur Freude gab es für den 2. Platz in der
Gesamtwertung.
Burgfest Neustadt-Glewe 05. - 07.06.2015:
Hochkarätige Bandbesetzung und noch mehr Kinderattraktionen
Graf Gunzelin & seine Gemahlin Caroline laden zum 23. Mittelalterspektakel nach Neustadt-Glewe vom 05. -07.06.2015.
Dieses Jahr wird es noch größer, vielseitiger und abwechslungsreicher als bisher:
Schwertkämpfe, Schlachtgetümmel, Ritterturniere, Feuer,
Handwerk, Theater, Gaukelei und viel Musik versetzen die
ganze Familie in ein anderes Zeitalter. Glasperlen und anderer
Schmuck entstehen mit viel Geschick am offenen Feuer.
Lesen Sie weiter auf der Seite 18!
Kommunalanzeiger Hagenow
– 16 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
Bresegard fe
SV „BORUSSIA“ BRESEGA
Zahlreiche Vereinsmitglieder und Gäste waren der Einladung zur Feierstunde am 15.05.2015 gefolgt. Nach Eröffnung und B
gab dieser einen kurzen Überblick zur Vereinsgeschichte:
Es war im Frühsommer des Jahres 1985, als auf Initiative etlicher fußballsportbegeisterter Bresegarder und mit großer Init
betriebe die BSG „Fritz Reuter“ gegründet wurde. Neben einer Fußballabteilung für Erwachsene und Kinder gab es eine L
wurde ein Sportplatz hergerichtet und 1987-89 mit großer Unterstützung der Gemeinde und der ortsansässigen Betriebe ein
Mit der Wende und mit Auflösung des Trägerbetriebes LPG(P) erfolgte im Jahre 1991 die Umbenennung des Vereins in SV
er Jahre hier einen Verein „die hät Borussia heiten“ - so Vereinsmitglied HELMUT LANGEMANN in der Vollversammlung zur
Sportlich ging es in den Folgejahren immer ein wenig auf und ab, deshalb erfolgte im Jahre 1997 der Zusammenschluss m
Spielvereinigung BRESEGARD-MORAAS. Schnell zeigten sich die Erfolge und damit die Richtigkeit dieser Entscheidung. Z
trieb des Kreisverbandes Fußball: 2 Männer-, eine Alt-Herren- sowie 4 Nachwuchsmannschaften. Mit der Saison 1998/99
Kreisliga und 2003/04 in die Bezirksklasse West.
In der Saison 1988/89 machte die D-Jugendmannschaft sogar das Triple: Kreismeister und Pokalsieger
auf dem Feld und Hallenkreismeister. Dieses Kunststück konnte in der Saison 2004/05 von der damaligen A-Jugendmannschaft wiederholt werden. Spieler aus dieser Mannschaft gehören noch heute zum
Gerüst der verbliebenen Herrenmannschaft, die sehr erfolgreich in der Kreisliga spielt.
Im Anschluss an diesen Geschichtsexkurs gab es die Ehrung verdienstvoller Sportfreunde.
Zunächst wurden Roswitha Ulijan, Kurt Lohde und Wilfried Sehlandt zu Ehrenmitgliedern des Vereins
ernannt.
Mit Ehrennadeln des Kreissportbundes LWL-PCH wurden durch dessen stellv. Vorsitzenden Herrn Michael Keil die Sportfreunde Heike und Edgar Feichtinger, Andreas Ulijan, Bodo Niemann und Steffen
Ulijan ausgezeichnet.
Manfred Siemer, Vorstandsmitglied des Kreisfußballverbandes Westmecklenburg zeichnete Sönke Sievertsen und Thomas Glaser mit Verdienstnadeln und Hans-Jürgen Ulijan, Kay Knaape, Jens Zander,
Andy Böhm und Marko Roock mit Ehrennadeln des KFV aus.
In einem Grußwort der Bürgermeisterin der Gemeinde Bresegard, Frau Dr.Röckseisen, gab es Dank
und Anerkennung an den Verein für den Beitrag zur Entwicklung des dörflichen Lebens und darüber
hinaus in der Region durch die ständige Entwicklung des Vereinssports und der Sportanlagen. Einige
lustige Verse zum Thema Fußball folgten.
Herr Georg Sievertsen übergab dem Vereinsvorsitzenden die von ihm und seiner Frau erstellte Chronik „Geschichten aus und über Bresegard“, verbunden mit würdigen Worten zur geleisteten Arbeit.
Als Überraschung gab es einen Auftritt eines Junioren-Spielers, der die vom Autohaus Prox & Walter
Hagenow gesponserten neuen Trikots, die der Männermannschaft am Folgetag übergeben wurden, vorab präsentierte.
Der Vorsitzende dankte im Anschluss allen Sponsoren für die Unterstützung und allen fleißigen Helfern für die geleistete Arbeit.
Nach einem gemeinsamen Büfett gab es noch weitere Leckerbissen:
Die Cowsdörper Linedancer begeisterten das Publikum und brachten die Stimmung zum Kochen.
Mehrere Zugaben waren fällig. Als die zumeist aus
Bresegard stammenden Interpretinnen der RockPop-Schmiede Göhlen dann loslegten, gab es kein
Halten mehr und Beifall über Beifall. Stimmungsvoll
ging der Abend zu Ende.
Am Sonnabend gab es für alle ein kleines Sportfest
mit einem Punktspiel der Männermannschaft, einer
Socceranlage und für die Kleinen Springburg, Dosenwerfen und Torwandschießen. Die Mädels des
Dorfclubs haben mit einem Kuchenbasar für die süße Verfeinerung des Nachmittages gesorgt.
Trotz des gewöhnungsbedürftigen Wetters fand am
Abend eine gelungene Festveranstaltung ihren fröhlichen Abschluss.
Günter Schult
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
– 17 –
Kommunalanzeiger Hagenow
eiert 30 Jahre
ARD-MORAAS e.V. von 1985
Begrüßung durch den Vereinsvorsitzenden Günter Schult
tiative der Gemeinde sowie der beiden LandwirtschaftsLaufgruppe und Gymnastiksport. In den Jahren 1985-86
Sportlerheim errichtet.
V „BORUSSIA“ Bresegard; gab es doch Ende der 1920r Namensfindung.
mit der Fußballabteilung des SV „Traktor“ Moraas zur
Zeitweilig befanden sich 7 Mannaschaften im Spielbeerreichte die Männermannschaft den Aufstieg in die
Kommunalanzeiger Hagenow
– 18 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
Wir sind Ihre Pflegelotsen
Fortsetzung von der Seite 15:
Es wird geschmiedet, gedrechselt, gewoben und gefärbt - alles
auf die Weise, wie es schon unsere Vorfahren taten. Außerdem
werden Kleider, Gürtel, Kopfschmuck und andere schöne Dinge
feilgeboten. So wird unbeschwert getanzt, gezecht, gespielt und
gefeiert bis tief in die Nacht.
Zeiten
Freitag, 05. Juni, 17 - 24 Uhr
Sonnabend, 06. Juni, 10 - 01:00 Uhr
Sonntag, 07. Juni, 10 - 19 Uhr
Sprechen Sie einen von uns an, wenn Sie in Ihrer Region Fragen zum Thema „Pflege“ haben. Wir geben kostenfrei Informationen zu Pflegefragen weiter, bieten Gespräche in einer Pflegesituation an und vermitteln bei Bedarf zu Fachleuten.
Pflegelotsen sind Ehrenamtliche, die informieren und weitervermitteln.
Sie wurden im Rahmen eines Pilotprojektes des Landkreises Ludwigslust-Parchim geschult.
Träger: ZEBEf e.V. Mehrgenerationenhaus Ludwiglust
Tel.: 03874-571815
Programm
Ein buntes und hochkarätiges Programm auf 3 Bühnen, im Burgrestaurant und an der Taverne:
Gaukel-Duo Forzarello, Triskilian, Fortuna Musica, Theo Theodor, Jonny Robels, Varius Coloribus, Duo Spectaculatius, Die
Lautlosen, Duo Symbiosis, der Kiepenkasper und viele mehr…
Eines von vielen Highlights: Am Freitag und Samstagabend gibt
es im Burginnenhof 20:30 Uhr ein Varieté- Spektakel „La Nuit“ mit Forzarello und Triskilian.
Kartenverkauf
Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen - Karten können
in der Stadtinfo auf der Burg und an der HEM Tankstelle Neustadt-Glewe käuflich erworben werden).
Preise
Freitag Tageskarte:
Erwachsene
Ermäßigt/Kinder:
5,4,-
Sonnabend oder Sonntag Tageskarte:
Erwachsene
Ermäßigt:
Familienkarte:
8,6,20,-
Wochenendkarten:
Erwachsene
Ermäßigt:
Familienkarte:
18,15,35,-
Ermäßigt: Gewandete/Studenten/Senioren/Kinder (ab 6 Jahre
bis 14 Jahre)
Kinder bis Schwerthöhe haben freien Eintritt (bis 5 Jahre)
Shuttle-Service
Auf dem Flugplatzgelände Neustadt-Glewe wird am Samstag
und am Sonntag eine große Parkfläche für die Veranstaltung
eingerichtet. Ein kostenfreier Shuttle-Service bringt die Gäste
von dort am Sonnabend und am Sonntag im halbstündigen
Rhythmus zum Burggelände und zurück. Der erste Shuttle fährt
09:30 Uhr. Der letzte Shuttle zurück fährt 00:30 Uhr.
Noch Fragen?
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Stadtinfo
der Burg - T: 038757 500-64/66 oder E-Mail: [email protected]
WEMAG und UKA Nord gründen
Gemeinschaftsunternehmen zur
Windparkentwicklung
Schwerin/Rostock, 18.05.2015. Die WEMAG AG und der Rostocker Windparkentwickler UKA Nord treiben zusammen die
Energiewende in Mecklenburg voran. Über das Gemeinschaftsunternehmen „Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH &
Co. KG“ werden die Partner vom Standort Rostock aus künftig
Windenergievorhaben in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim entwickeln.
Die Zusammenarbeit schließt die detaillierte Planung von Windparks inklusive Standortsicherung und -erschließung ein sowie
das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen. Und schließlich streben die Partner auch bei der betriebsbereiten Fertigstellung der Windparks eine enge Zusammenarbeit an.
Besonderen Wert legen UKA und WEMAG bei ihren Projekten
auf die Einbeziehung der Gemeinden. „Von unserer Zusammenarbeit profitieren vor allem die Kommunen und die Bürger
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
– 19 –
vor Ort. Sowohl die WEMAG als auch UKA verfügen über eine
hohe Fachkompetenz bei Bürger- und Kommunalbeteiligungen.
So tragen wir dazu bei, die lokale Akzeptanz der Energiewende
zu erhöhen“, betont Thomas Pätzold, Technischer Vorstand der
WEMAG.
Einige Windparkprojekte in Zusammenarbeit mit Kommunen
sind über die Erneuerbare Energie Mecklenburg-Vorpommern
GmbH & Co. KG bereits in der Planung.
„Diese Kooperation ist ein Gewinn für Mecklenburg-Vorpommern. Mit der WEMAG und UKA Nord sorgen zwei Unternehmen aus der Region dafür, dass sowohl Windparkplanung als
auch die Versorgung mit erneuerbarer Energie im Lande erfolgen“, ergänzt Klaus Heckenberger, Geschäftsführer der UKA
Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG.
Geschäftsführer der neuen Gesellschaft sind Klaus Heckenberger von der UKA und Torsten Hinrichs von der WEMAG.
Über die WEMAG AG
Die Schweriner WEMAG AG ist ein bundesweit aktiver ÖkoEnergieversorger mit regionalen Wurzeln und Stromnetzbetrieb
in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Zusammen mit
der WEMAG Netz GmbH ist sie für ca. 15.000 Kilometer Stromleitungen verantwortlich, vom Hausanschluss bis zur Überlandleitung. Das Energieunternehmen liefert Strom, Gas und Netzdienstleistungen an Privat- und Gewerbekunden.
Regionale Verbundenheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit
bestimmen das Handeln der WEMAG AG. So liefert das Unternehmen unter der Marke wemio Ökostrom aus erneuerbaren
Energiequellen an Haushalte sowie an Sondervertragskunden
aus Gewerbe und Landwirtschaft. Seit 2011 werden auch klimafreundliche Gasprodukte angeboten. Die WEMAG AG leistet erhebliche Investitionen in erneuerbare Energien, berät zu Fragen
der Energieeffizienz und bietet die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung über die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG. Die WEMAG AG befindet sich seit Januar 2010 im Mehrheitsbesitz der
Kommunen ihres Versorgungsgebietes.
Über UKA - Umweltgerechte Kraftanlagen:
UKA - Umweltgerechte Kraftanlagen - entwickelt und verwirklicht seit 1999 bundesweit Windenergieprojekte an Land. Dabei
erbringt die Unternehmensgruppe alle Leistungen für den Bau
von Windenergieparks, Umspannwerken und Bürgerwindanlagen. Als Projektentwickler sichert das Unternehmen vor Ort geeignete Standorte und entwickelt die Anlagen bis zur betriebsbereiten Fertigstellung.
Mit circa 250 realisierten Windenergieanlagen und rund 550
Megawatt installierter Gesamtleistung gehört UKA zu den führenden deutschen Windparkentwicklern. Aktuell beschäftigt die
Gruppe rund 350 Mitarbeiter an den Standorten Meißen, Rostock, Cottbus und Lohmen (Mecklenburg).
Armin Diedrichsen referiert über „La Traviata“
Am Freitag, dem 19.06.2015 um 19:00
Uhr, präsentiert Ihnen der Zarrentiner
Kulturverein e. V. im kleinen Saal des
Klosters eine Einführung zu Giuseppe
Verdis Oper „La Traviata“ in Form eines
unterhaltsamen und informativen Vortrags mit Hörbeispielen.
Armin Diedrichsen hat seine Ausbildung zum Opernregisseur und Schauspieler an der Musikhochschule Hamburg gemacht. Er war
dann als Dramaturg, Darsteller und Regisseur an verschiedenen Theatern - unter anderem der Hamburgischen Staatsoper - tätig, bevor er die Leitung der Theaterfabrik Kampnagel
übernahm.
Danach hat er über mehrere Jahre das Kulturzentrum Drostei in
Pinneberg aufgebaut und geleitet.
Kommunalanzeiger Hagenow
Anschließend entschied er sich für eine selbständige Tätigkeit
als Journalist - zum Beispiel als Essayist für NDR Kultur.
Mittlerweile tritt der 60-Jährige als Rezitator, Sänger und Moderator auf und leitet seit 2006 das Kulturzentrum Marstall am
Schloss in Ahrensburg.
„La Traviata“ von Giuseppe Verdi ist eine der erfolgreichsten
Opern der Musikgeschichte, viele ihrer Melodien sind heute
„Evergreens“. Das Libretto stammt von Francesco Maria Piave
nach dem Roman „Die Kameliendame“ von Alexandre Dumas
dem Jüngeren. Die Uraufführung fand am 6. März 1853 statt.
Dieser Vortrag möchte Ihnen das Werk und die Entstehungsgeschichte noch etwas näher bringen und Sie eventuell schon
einmal auf die diesjährigen Schweriner Schlossfestspiele einstimmen.
Für diese Veranstaltung ist keine Voranmeldung erforderlich.
Der Unkostenbeitrag von 5,- EUR ist direkt an der Abendkasse
zu entrichten.
Torsten Wenck
Danke an alle Spender!
Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Hospizdienstes am 19.03.2015 konnte die Vorsitzende Gisa Jureit die
Anwesenden über eine großartige Spende informieren.
Anlässlich eines Beauty Shooting der Firma „Déesse“ wurde
ein Erlös in Höhe von 875 EUR erzielt.Dieses Geld wurde als
Spende am 07.03.2015durch die Initiatorin Sabrina Klußmann
an Cornelia Vering, Koordinatorin des Hospizdienstes e.V.
übergeben.
40 Frauen nahmen die Gelegenheit wahr, sich am Vortag des
08. März von den Kosmetikberaterinnen Sabrina Klußmann, Janine Holm und Birgit Laszig beraten und durch ein Tages-Makeup verschönern zu lassen. Silvia Bahlcke und Anja Köpke vom
Hair-Cosmetic-Team Wittenburg sorgten für die passende Frisur. Ein Fotograf setzte die Damen wirkungsvoll ins Bild. Dass
die Veranstaltung in diesem Rahmen in Wittenburg stattfinden
konnte, dafür sorgte der Landgasthof „Zur Mühle“.
Die Mitglieder des Hospizdienstes Hagenow e. V. bedanken
sich sehr herzlich bei allen Beteiligten. Wir freuen uns besonders darüber, dass die Frauen an einem so fröhlichen Tag, an
dem es um das Hervorheben der eigenen Ausstrahlung und um
Wohlbefinden ging, auch an das Thema Sterben - Trauer - Hospiz gedacht haben. Als gemeinnütziger Verein, der Fahrkosten,
Ausgaben für Informationsmaterial und Büro und dgl. nur über
Spenden finanzieren kann, sind wir für jede Unterstützung unendlich dankbar.
Für Menschen, die unsere Hilfe und Unterstützung wünschen,
sich unserem Verein anschließen oder einfach nur näher über
die Hospizarbeit informieren möchten, ist Ihnen die Koordinatorin Cornelia Vering gerne im Büro in Wittenburg, BürgermeisterAhrens-Ring 4 (Gebäude des Betreuten Wohnen der AWO) ein
Ansprechpartner unter der Telefonnummer 038852 44583 oder
0152 03986072.
Kommunalanzeiger Hagenow
– 20 –
Jagdgenossenschaft Alt-Zachun
Am 8. Mai 2015 hat die Jagdgenossenschaft Alt-Zachun einstimmig über die Verteilung des Reinertrages der Jagdpacht beschlossen.
Auf der Vorstandssitzung am 19.05.2015 wurde der Verteilungsplan anhand der beteiligten Grundstücke erstellt.
Dieser ist nach § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft AltZachun beim Jagdvorsteher, Herrn Udo Schmedemann, in
19230 Alt-Zachun, in der Zeit vom 15. bis 30.06.2015 für jeden
Jagdgenossen nach telefonischer Anmeldung unter der Tel.Nr.: 038859-262 einsehbar.
gez. der Vorstand
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
Dies gilt auch und insbesondere für Eheleute.
Personen, die für den Jagdvorstand kandidieren möchten, werden gebeten, sich vorab bei der Bürgermeisterin zu melden.
(Tel. 0162 2302541 )
Iris Feldmann
Bürgermeisterin als Notvorstand
Verbundene Kirchengemeinde GammelinWarsow/Parum
Für Termin- und Gesprächsvereinbarungen erreichen Sie die
Pastorin, Wiebke Langer, in Gammelin unter 038850 5162
Mitgliederversammlung
der Jagdgenossenschaft Hoort
Zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung der
Jagdgenossenschaft Hoort am Donnerstag, dem 02. Juli 2015
um 19:00 Uhr in das Gemeindehaus Hoort lädt der Notvorstand
hiermit alle Eigentümer der Grundflächen ein, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Hoort gehören und auf denen die Jagd
ausgeübt werden darf.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung durch die Bürgermeisterin
- Ausführungen zur Sach- und Kassenlage
- Feststellung der anwesenden Jagdgenossen/vertretenen
bejagbaren Fläche
- Diskussion und ggf. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Wahl des Jagdvorstandes
- Beschlussfassung über die Ausschüttung des Reinertrages
- Schlusswort
Damit die Versammlung zeitnah beginnen kann, werden alle
Jagdgenossen gebeten, sich bereits 15 - 20 min vorher zum
Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden.
Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind mit aktuellen
Nachweisen zu belegen.
Vertretungsvollmachten müssen schriftlich vorliegen.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden;
daher ist einer der Eigentümer von den übrigen Eigentümern
ebenfalls zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese
nicht an der Versammlung teilnehmen.
Impressum
Hagenower Kommunalanzeiger
Bekanntmachungs- und Informationsblatt
Verlag:
Druck:
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Redaktion:
Internet und E-Mail:
Auflage:
Erscheinungsweise:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druckhaus WITTICH, An den Steinenden 10,
04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0
Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30
Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
3.700 Stück
monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
im Amtsbereich verteilt
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der
auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen
gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Gottesdienste
07. Juni, 1. Sonntag nach Trinitatis
10:00 Uhr
Kirche Warsow
14. Juni, 2. Sonntag nach Trinitatis
10:00 Uhr
Kirche Gammelin
21. Juni, 3. Sonntag nach Trinitatis
10:00 Uhr
Kirche Warsow
24. Juni, Johanni
18:00 Uhr
Kirche Parum
28. Juni, 4. Sonntag nach Trinitatis
10:00 Uhr
Kirche Parum
Lassen Sie sich außerdem zu folgenden Terminen einladen:
Konzert
27.06.2015
Gammelin
19:30 Uhr
Musik vom Hofe der Alhambra, spanische Renaissance,
Solisten Sabine Lorede Silva - Mezzosopran, Ralph Lange,
Arabische Laute, Renaissance-Laute, Barockgitarre
Konzert
25.07.2015
Warsow
17:00 Uhr
Orgel mit Christiane und Friedrich Drese
Konzert
12.09.2015
Warsow
17:00 Uhr
Panflöte, Didgeridoo, Ocean-Drum und Obertongesang
Vernissage Sommerausstellung
Gammelin
11.07.2015
Fotografien von Margrit Rieger
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden
von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine
genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen
verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte
der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen
beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Verantwortlich:
Amtlicher Teil
Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil:
Auflage:
Der Amtsvorsteher
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln
allein die Meinung des Verfassers wider.
Jan Gohlke
3.950
VERLAG + DRUCK
LINUS WITTICH KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
Jahrgang 21 | Freitag, den 05. Juni 2015 | Nr. 06
– 21 –
Frauen-Gesprächskreise
01.07.
19:30 Uhr im Gemeinderaum Gammelin
17.06.
14:30 Uhr in Kothendorf, Gemeindehaus
Kreativ-Abend im Gemeinderaum Gammelin
15.06. von ca. 19:30 - 21:00 Uhr
Teenie-Treff im Gemeinderaum Gammelin
19.06. und 10.07.
Regionales Jugendcamp in Parum
26. - 28. Juni 2015
Jugendliche aus verschiedenen Kirchengemeinden der Region
treffen sich. Zelten, am Lagerfeuer sitzen, miteinander Spaß
haben und am Sonntag einen gemeinsamen Gottesdienst
zum Abschluss in der Parumer Kirche gestalten all das könnt
ihr erleben. Wenn Ihr Interesse habt, meldet euch bei Pastorin
Wiebke Langer, Tel: 038850 5162)
Johannifest
Andacht am 24.06.2015, um 18:00 Uhr in der Parumer Kirche
Anschließend gemeinsam am Lagerfeuer sitzen, Gegrilltes genießen und einen schönen Abend verbringen.
Wie in jedem Jahr bitten wir darum, dass Sie eine Kleinigkeit für
unser gemeinsames Büfett mitbringen.
Kinderfreizeit in Damm „Klein, aber wichtig“
Am Sonntag, 6. Juli 2015, um 15:00 Uhr beginnt die Freizeit mit
einem gemeinsamen Kaffeetrinken im Jugendfreizeitheim.
Dazu bringen einige Eltern leckeren Kuchen mit.
Der Abschluss wird am Freitag, 31. Juli, um 14:00 Uhr, in
Damm sein.
Anmeldungen bei Frau Liefert, Tel.: 038850 5282.
Goldene Konfirmation am 13.09.2015 in Parum
Dazu lädt der Kirchengemeinderat Parum alle ein, die in den
Jahren 1964 - 1966 in der Parumer Kirche konfirmiert wurden.
Eingeladen sind auch diejenigen, die in diesen Jahren in einer
anderen Kirchengemeinde konfirmiert wurden, jetzt aber zur
Kirchengemeinde Parum gehören.
Wir wollen Ihrer Konfirmation gedenken und mit Ihnen am
13.09.2015 feiern. Melden Sie sich bei Pastorin Langer, wenn
Sie dazugehören oder jemanden kennen, der dazu gehört. (Tel:
038850 5162).
Die Kirchengemeinderäte
Termine Kirche Vellahn-Pritzier
Juni
14.06., 2. So. n. Tr.
21.06., 3. So. n. Tr.
14:00 Melkof
28.06., 4. So. n. Tr.
Juli
12.07., 6.So.n.Tr.
10:00
10:00
Vellahn
Pritzier
10:00
Vellahn
10:00
Vellahn
Sonnabend, 13. Juni 2015
15:00 Uhr, Melkof
„Handglockenmusik“
mit dem Dabeler Handglockenchor unter der Leitung von Ingrid
Kuhlmann. Im Anschluss sind Sie zu Kaffee und Kuchen eingeladen.
Sonntag, 28. Juni 2015
17:00 Uhr, Warlitz
„Orgelkonzert“
mit Dr. Felix Friedrich (Altenburg). Es erklingt thüringische Orgelmusik mit Werken von Krebs, Kellner, Mozart und anderen.
Kommunalanzeiger Hagenow
Sonnabend, 11. Juli 2015
15:00 Uhr, Warlitz
„Sommerfest mit dem Jugendblasorchester Parchim“
Zwei Stunden wird unterhaltsame Blasmusik neben der Kirche
musiziert, anschließend geselliges Beisammensein. Für Speisen und Getränke ist gesorgt (Eintritt: 10 Euro).
Ehrenamtliche Musiker gesucht
Wer spielt ein Instrument und hat Lust, auch einmal vor anderen zu musizieren? Bei uns gibt es die Möglichkeit, z. B. Gottesdienste musikalisch zu begleiten. In allen vier Kirchorten (Melkof, Pritzier, Vellahn, Warlitz) besteht Bedarf und bietet sich die
Chance, anderen eine musikalische Freude zu machen. Wer
kennt jemanden, der dazu Lust hat? Ob jung, ob alt - das ist
egal. Es gibt auch eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Bei
Interesse bitte bei Pastor Lange melden.
Ausstellungen
Da die warme Jahreszeit begonnen hat und die Vellahner Winterkirche (unser großer Gemeinderaum) nun sonst leer stehen
würde, ist die Idee entstanden, dort wechselnde Ausstellungen
stattfinden zu lassen. Das hat im letzten Jahr schon gut geklappt. Den Anfang in diesem Jahr soll eine Bibel- und Gesangbuchausstellung machen. Wer hat alte Bibeln oder Bücher, die
sich mit der Bibel beschäftigen? Wer hat alte Gesangbücher?
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre „Schätze“ für einen
bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen würden. Bitte bringen Sie die Ausstellungsstücke (möglichst mit Ihrem Namen
versehen) bis zum 21. Juni bei uns vorbei, so dass wir die Ausstellung nach dem Gottesdienst am 28.6. eröffnen können.
Heimatkundliches
Alle für einen und einer für alle, heißt es in dem Pachtvertrag
von 1773 für die 32 Hauswirte/Hofbesitzer von Picher, den ihnen der Landesherr mit einer Laufzeit von 12 Jahren gab.
Dabei haben wir nicht an die ,Musketiere‘ zu denken, die im
Kampf bedingungslos füreinander da waren, sondern, hier
ging es um die Haftung der zu zahlenden Hufensteuer und des
Dienstgeldes, als Ablösung für Frondienstleistungen.
Was war geschehen? Bald hatte sich gezeigt, daß die Durchsetzung der Leibeigenschaft, die würdelose Behandlung der
Bauern, gar nichts einbrachte, denn dem Landmann gehörte ja
nichts mehr. Auf fremdes Eigentum zu achten, konnte also nicht
verlangt werden, auch gute Arbeit nicht. Hinzu kamen Krieg und
Viehseuchen.
Vor dem Abschluß des Vertrages, der anderen Verträge mit
Dorfschaften im Domanium, wurden die Schläge neu geordnet,
damit bessere Rentabilität gegeben. Wer dagegen handelte,
wurde sofort „vom Hof entsetzt“.
Das galt natürlich auch für den, der schlecht wirtschaftete. In
diesem Falle war die Dorfschaft befugt, „einen besseren Wirtschafter“ zu wählen.
Insgesamt 19 Paragraphen regelten. Im letzten hieß es, das gesamte Eigentum des Hauswirtes ist für die Pachtzahlung Unterpfand, woraus sich die Cammer im gegebenen Fall befriedigen
kann.
Siegfried Spantig