Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Bergedorf
Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
Umwelt - Postfach 800380 - 21003 Hamburg
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
Umwelt
Bauprüfung - B/WBZ 2
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Wentorfer Straße 38a
21029 Hamburg
Telefax
040 - 4 279 06 - 047
E-Mail
[email protected]
Ansprechpartnerin: ###
Telefon - ###
GZ.: B/WBZ/00593/2015
Hamburg, den 9. März 2015
Verfahren
Eingang
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO
04.02.2015
Grundstück
Belegenheit
Baublock
Flurstück
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601-101
4779 in der Gemarkung: Lohbrügge
Befristete Nutzungsänderung des Foyers (abgegrenzter Bereich) für die OESemesterauftaktparty der HAW - Life Sciences am 19.03.2015
BEFRISTETE GENEHMIGUNG
Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird
unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung befristet auf den 19.03.2015 erteilt,
das oben beschriebene Vorhaben auszuführen.
Nach Ablauf der Befristung ist die Nutzung vom Eigentümer oder Verfügungsberechtigten
der baulichen Anlage ohne Entschädigungsansprüche einzustellen.
Termine nach Vereinbarung unter der
Telefon-Nr.: 42891 - 4000
Kunden-WC
Aufzug
Öffentliche Verkehrsmittel:
S2, S21 Bergedorf
Bus 235 Rathaus Bergedorf
alle Busse Mohnhof
Dieser Bescheid gilt nach § 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die
Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger.
Planungsrechtliche Grundlagen
Ausführungsgrundlagen
Bestandteil des Bescheides
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die Vorlagen Nummer
204 / 1
204 / 2
204 / 3
Grundriss
Inhaltsverzeichnis der Beschreibung
Konzept Lärmmessung
Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich.
Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen (§ 70 VwGO).
Der Bescheid umfasst auch die
Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise
Anlage - immissionsschutzrechtliche Auflagen und Hinweise
Unterschrift
Gebühr
Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid.
Weitere Anlagen
Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG
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Anlage zum Bescheid
BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE
Zuständige Stelle für die Überwachung
Bezirksamt Bergedorf
Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Wentorfer Straße 38a
21029 Hamburg
Auflagen
Die Eingangshalle der HAW entspricht nicht den baulichen Anforderungen der VstättVO
(Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten Versammlungsstättenverordnung).
Aufgrund von §§ 3 Abs. 1 und 51 Abs. 1 HBauO –bauliche Anlagen besonderer Art und
Nutzung – werden für die befristete Nutzungsgenehmigung nachstehende besondere
Anforderungen gestellt:
1.
Die für Besucher nutzbare Hallenfläche ist auf 1000 qm zu begrenzen. Die Anzahl
der Besucher wird auf ca. 950 Personen begrenzt.
2.
Feuergefährliche Handlungen, wie das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln
(Magnesiumpulver, Bühnenblitze, sowie Darbietungen mit Feuer u.a.) sind nicht
zulässig.
3.
Die notwendige Personalstärke des Ordnungsdienstes muss, wie im
Sicherheitskonzept beschrieben, mindestens 10 Personen betragen. Der
Ordnungsdienst hat hinsichtlich des Festablaufes für Sicherheit und Ordnung zu
sorgen.
4.
Die Fernsprechanlage in der Pförtnerloge ist während der gesamten Veranstaltung
stets besetzt zu halten.
5.
Alle Rettungswege müssen von innen in voller Breite frei benutzbar sein. Soweit
Ausgangstüren für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt werden sollen, muss
dies durch Ordnungskräfte geschehen. Die Türen dürfen nicht abgeschlossen
werden.
6.
Notausgangsschilder und Lampen der Sicherheitsbeleuchtung, insbesondere in den
Deckenbereichen dürfen durch Dekorationsmaterial nicht verdeckt werden.
7.
Der Zutritt zu Räumen, die während der Veranstaltung nicht genutzt werden, ist so
zu sperren, dass Unbefugten das Betreten nicht möglich ist.
8.
Vorgesehene Verkaufsstände, z. B. für Speisen, dürfen keine Heiz- und
Kochanlagen beinhalten, die mit Druckgasen oder offener Flamme arbeiten.
9.
Veränderungen an den elektrischen Anlagen sind fachgerecht und den VDE –
Richtlinien entsprechend vorzunehmen.
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10.
Die Verkehrssicherheit im Bereich der Differenzstufen darf nicht beeinträchtigt
werden, der Bereich muss ausreichend ausgeleuchtet sein.
11.
Flure und Gänge müssen während der Dauer der Veranstaltung frei und
ungehindert passierbar sein.
12.
Vor Beginn der Veranstaltung ist der Ordnungsdienst vom Veranstalter in die
Örtlichkeit hinsichtlich der Fluchtwege, Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen,
Feuermeldeeinrichtungen, Feuermeldeanlagen, Funktion der Rauch- und
Wärmeabzugsanlage sowie der Zuluft(!) usw. einzuweisen.
13.
Das Veranstaltungskonzept Anl. 204/2 - ist zwingend zu beachten und einzuhalten.
KONTROLLEN UND ÜBERPRÜFUNGEN
Die Sicherheitsbehörden und Ämter behalten sich vor, während der Veranstaltung stichprobenartige Kontrollen der Sicherheitseinrichtung vorzunehmen und die Einhaltung der gegebenen
Bedingungen und Auflagen zu überprüfen.
Den überprüfenden Beamten ist der Zutritt zu den Veranstaltungen jederzeit zu
gewährleisten.
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Anlage zum Bescheid
IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE
Zuständige Stelle für die Überwachung
Bezirksamt Bergedorf
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Wentorfer Straße 38a
21029 Hamburg
E-Mail: [email protected]
AUFLAGEN
14.
Durch die Nutzung der Räumlichkeiten und der Außenflächen darf es nicht zu
schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) kommen.
Die Geräuschimmissionen sind gemäß den Vorgaben der technischen Anleitung
zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für seltene Ereignisse zu beurteilen.
15.
Für die anlagenbedingten Geräuschimmissionen (Musikwiedergabe) und die
Geräusche der Veranstaltungsbesucher außerhalb des Gebäudes wird für den
Bereich der umgebenden Bebauung ein Grenzwert von
tagsüber (06.00 – 22.00 Uhr) 70 dB(A)
und nachts (22.00 – 06.00 Uhr) 55 dB(A) festgelegt.
Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die vorgenannten Pegel tagsüber um nicht
mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.
16.
Die Musikwiedergabe (Live oder Tonträger) ist spätestens um 04.00 Uhr zu
beenden.
17.
In der Zeit von 22:00 Uhr bis 04.00 Uhr sind die Lärmimmissionen im Bereich eines
der benachbarten Wohnhäuser Ulmenliet 12 bis 18 durch eine sachverständige
Stelle ermitteln zu lassen. Die Kosten dieser Ermittlungen und der Berichtserstellung
trägt der Antragsteller.
Seitens des Veranstalters sind die notwendigen privatrechtlichen und
organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Nutzung der Messpunkte
zum Messtermin ermöglichen.
18.
Im Falle von auftretenden Lärmbeschwerden ist auf Verlangen des Bezirksamtes
über die Ermittlungen ein Bericht zu fertigen und innerhalb von 4 Wochen
einzureichen. Der Bericht muss den Pegelverlauf und die relevanten
Begleitumstände der Messung darstellen. Es sind die Beurteilungspegel
entsprechend den vorgegebenen Grenzwerten darzustellen. Bei der Bildung der
Beurteilungspegel sind die normgemäß notwendigen Zuschläge für Impulshaltigkeit,
Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit einzubeziehen. Sofern den einzelnen
Geräuschquellen und den Fremdgeräuschen Schallpegelniveaus zuzuordnen sind,
sollten diese ausgewiesen werden. Die Fremdgeräusche sollen über die Messwerte
Leq, Lmax und L95 nachrichtlich dargestellt, jedoch bei der Bildung des
Beurteilungspegels ausgeklammert werden.
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Anlage
STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG
Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 13
HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument
entfernt.
Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt:
Art der Baumaßnahme: Nutzungsänderung
Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude
Zahl der Vollgeschosse: 4 Vollgeschosse
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