Magazin Offizielles Organ des DEHOGA Niedersachsen H 70429 · Ausgabe 3 · April 2015 Fachkräftemangel im Gastgewerbe Europawahl – Entscheiden Sie mit! Qualitätsinitiative I Jobbörse I Weiterbildung Mindestlohn Wissenswertes INTERNORGA Messe erfolgreich Alle Gastgewerbe-Termine auf einen Blick (Rückseite) www.dehoga-niedersachsen.de In Niedersachsen wird Service mit „Q“ geschrieben! einfach immer besser „ Der Familienbetrieb mit Herz!“ HOTEL IM WIESENGRUND, Hermannsburg Familie Hiestermann und Familie Hagelstein, Inhaber In unserem Hause bieten wir unseren Gästen einen herzlichen Service. Das Wohl des Gastes liegt uns am Herzen. Unsere Mitarbeiter sind alle hoch motiviert und engagiert unseren Gästen einen besonderen Urlaub zu bieten. Alle langjährigen Mitarbeiterinnen arbeiten Hand in Hand, um den hohen Standard an Qualität sowie eine freundliche Atmosphäre zu bieten. Wir sind bemüht unser Team weiter zu bilden und das „Q“ im Betrieb zu leben. Informationen und Seminartermine ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen: TourismusMarketing Niedersachsen GmbH Agnetha Gläß Essener Straße 1, 30173 Hannover Telefon: 0511 270488-24 [email protected] www.q-deutschland.de ServiceQualität Deutschland – eine Initiative für erfolgreiche Gastgeber. Editorial Tarifpolitik des DEHOGA Niedersachsen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, INHALT NTERNORGA Mindestlohn Fachtag des Gastgewerbes Junger DEHOGA Schwarzbuch Neuer Entgelttarifvertrag Ausbildung: Qualitätsinitiative Ausbildung: Jobbörse Neue Medien: Online-Werbung / WLAN Google Update Facebook Küchen-Coaching Abmahnung Booking.com Energie: Energieberatung / Lampen Energie-Spartipp DEHOGA-Umweltcheck Kreditkartengebühren Social Media im Tourismus Shop-Vision / Gema 4 6 10 11 12 13 14 15 20 21 24 24 25 26 Bezirk Hannover Bezirk Hildesheim Bezirk Lüneburg Bezirk Braunschweig-Harz Bezirk Ostfriesland Bezirk Osnabrück Bezirk Stade Bezirk Weser-Ems 28 33 36 41 44 46 50 53 Recht und Rat Impressum 56 56 Immobilien/Verkäufe 57 Alle Termine auf Seite 60 16 17 18 19 19 nach dem Selbstverständnis aller DEHOGA Landesverbände ist der Abschluss von Branchentarifverträgen eine ureigene Aufgabe von Arbeitgeberverbänden. Die Tarifverträge stellen – unabhängig von der individuellen Tarifbindung der Unternehmen – den Ordnungsrahmen für alle gastgewerblichen Betriebe dar und beeinflussen damit deren Wettbewerbsfähigkeit. Die zwischen den Tarifpartnern in Verhandlungen stattfindende Lohnfindung muss der staatlichen Lohnfestsetzung überlegen bleiben. Gerade deshalb ist es wichtig, im Kontext des ab 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro den Stellenwert unserer Tarifverträge zu sichern. Unsere Tarifverträge bilden Aufgaben und Qualifikationen unserer Mitarbeiter einerseits, andererseits aber auch die Leistungsfähigkeit unserer Unternehmen ab. Eine wichtige Funktion des Tarifvertrages ist, Leistungsanreize so zu setzen, dass die Arbeitnehmer ihre weitere Zukunft in der Branche sehen. In Zeiten zunehmenden Arbeitskräfteund insbesondere Fachkräftemangels muss das zwangsläufig auch zu einem Vergleich mit den anderen Branchen führen, die mit uns im Wettbewerb um diese Arbeitskräfte stehen. Unsere Aufgabe war deshalb in der aktuellen Tarifrunde, Tarifverhandlungen mit Augenmaß zu führen. Dem Tarifpartner NGG musste deutlich gemacht werden, was die Unternehmen im Tarifgebiet in den nächsten Monaten leisten können, ohne die berechtigten Forderungen der Mitarbeiter, die das Rückgrat der Unternehmen bilden, aus den Augen zu verlieren. Die Tarifkommission des DEHOGA Niedersachsen ist der Ansicht, diese Abwägung zwischen betrieblichen Interessen und Mitarbeiterinteressen mit Erfolg vorgenommen zu haben. Der gefundene Tarifabschluss ist ein Kompromiss, der für die nächsten 24 Monate einen Wettbewerbsrahmen schafft, mit dem die Unternehmen des Tarifgebietes Niedersachsen (ohne Weser-Ems und Inseln) eine sichere Kalkulationsbasis haben. Die richtige Tariffindung ist auch in der Tarifkommission des DEHOGA Niedersachsen ein Geschäft, das allen Beteiligten Maximales abverlangt und häufig emotionale Grenzbereiche ausleuchtet. Deshalb will ich an dieser Stelle allen Beteiligten in der Tarifkommission meine Anerkennung ausdrücken, dass sie sich dieser schwierigen Anforderung verbandlicher Arbeit immer wieder aufs Neue stellen. Ihr Thomas Pfeifer Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik INTERNORGA 4 DEHOGA Magazin 03/2015 Sehr gute Stimmung auf der INTERNORGA DEHOGA-Kurzseminare kamen gut an! Es war die größte INTERNORGA aller Zeiten: Vom 13. bis 18. März präsentierten auf dem Hamburger Messegelände rund 1.300 Aussteller aus 25 Nationen ihre Produktneuheiten und sorgten für einen einzigartigen Marktüberblick. Zur europäischen Leitmesse reisten die Besucher international und aus ganz Deutschland an. Und der Mix stimmte: Hier trafen sich große und kleine Gastronomiebetriebe, Großcaterer, Hoteliers, Händler, Planer, Bäcker – kurzum: alle, die im Außer-HausMarkt unterwegs sind. Treffpunkt für den Jungen DEHOGA – Das DEHOGA-Forum. In Kombination mit den führenden Kongressen für Foodservice und Gemeinschaftsverpflegung, die auch dieses Jahr mit hochkarätigen internationalen Rednern punkteten, hat die INTERNORGA ihren Vorsprung als internationale Leitmesse weiter ausgebaut. An den sechs Veranstaltungstagen kamen insgesamt 98.000 Besucher zur INTERNORGA und FH Nord. Rekordbeteiligung herrschte bei den internationalen Kongressen: Zum Internationalen Foodservice-Forum, dem Deutschen Kongress für Gemeinschaftsverpflegung und dem Forum Schulcatering kamen mehr als 2.500 Teilnehmer – im Rahmenprogramm der INTERNORGA eindeutig eines der fachlichen Highlights und zusammen mit der Messe eine unschlagbare Kombination. Und auch die Newcomers‘ Area war wie gewohnt Anziehungspunkt für die Fachbesucher. Die Aussteller, die ihre Produkte teils ganz neu im Markt präsentierten, waren sehr zufrieden mit dem großen Zuspruch. Im neu gestalteten DEHOGA Forum haben die norddeutschen Landesverbände ihre Mitglieder und Gäste in diesem Austausch unter Kollegen im DEHOGA-Forum. Jahr an einem neuen Standort begrüßt. Die Rückmeldungen der Besucher waren durchweg positiv. Besonders die von den Geschäftsführern Rainer Balke und Renate Mitulla angebotenen Miniseminare zu den Themen Allergenkennzeichnung und Mindestlohn wurden sehr gut angenommen. Die Teilnehmer des Wettbewerbs „Regionale Küche“ erhielten im DEHOGA Forum ihre Urkunden. DEHOGA-Fachgruppenvorsitzender Benno Eisermann lobt das außerordentliche Engagement der Betriebe für die regionale Küche. Jungunternehmer vor einem Meisterwerk der Foodartistin Anke Weigelt aus Sachsen-Anhalt. 5 DEHOGA Magazin 03/2015 INTERNORGA Das DEHOGA Forum diente vielen Geschäftspartnern und Mitgliedern als willkommener Treffpunkt – so auch dem Jungen DEHOGA. Circa 30 Jungunternehmer haben sich nach ihrem Messebesuch am Messemontag zum Ausklang des Tages im DEHOGA-Forum getroffen, um sich auszutauschen. Die Fachgespräche wur- Treffpunkt für das DEHOGA Präsidium und die Fachgruppenvorsitzenden. Modetrends für die Gastronomie. den anschließend bei bester Stimmung in einem Hamburger Restaurant noch fortgeführt. „Ein rundum gelungener und informativer Tag und auch Abend mit den Kollegen“, so Mike Rohmeyer-Laas, Sprecher des Jungen DEHOGA. HGK-Messeziele komplett erreicht Erfolgreicher Auftritt in Hamburg mit neuem Standplatz Für die marktführende Einkaufsgenossenschaft HGK war die diesjährige Internorga ein voller Erfolg. Sein gewachsenes Dienstleistungsangebot konnte das Unternehmen in zahlreichen Gesprächen einem breiten Branchenpublikum vorstellen. Um vor allem neue Interessenten noch effektiver ansprechen und sein Leistungsspektrum aufmerksamkeitsstark darstellen zu können, präsentierte sich der FullService-Anbieter dieses Mal am neuen Standort in Halle B1. Die Erwartungen wurden mit einem deutlichen Anstieg der Interessentenkontakte übertroffen. Auch sehr viele Mitglieder der Einkaufsgenossenschaft nutzten den Messeauftritt für Beratungsgespräche mit den HGK-Experten und um sich über Neuigkeiten zu informieren. Im Fokus des Messeauftrittes stand der neue erweiterte Service „HGK-Nachhaltige Entwicklung“, der neben der Beratung zum Thema „Bio“, z. B. auch die Themen Regionalität, Fair Trade, vegane Küche, umweltverträgliche Alternativen aus dem Non-Food-Segment sowie den Bereich Soziales umfasst. Vorgestellt wurde u. a. auch das neue Angebot „HGK-€SP“, das durch die Überwachung von Lieferantenpreisen dazu beiträgt, dass sich Betriebe stabile Konditionen sichern und ggf. schnell auf Abweichungen reagieren können. Mit diesem Service können besonders Nutzer von „HGK-BackOffice“ künftig noch mehr Einsparpotenziale im Einkauf ausschöpfen. Über die Vorteile einer HGK-Mitgliedschaft und die vielfältigen Möglichkeiten, neben einem professionellen Einkaufsmanagement weitere Geschäftsprozesse zeitsparend und kostenreduzierend zu gestalten, informierten sich dieses Jahr besonders viele neue Interessenten. „Die HGK wird immer stärker als wichtiger Partner der Gastronomie und Hotellerie mit ganzheitlichen Branchenlösungen wahrgenommen.“, so Wolfgang Schmidt, Vorstandsvorsitzender der HGK. Aktuelle Nachrichten 6 DEHOGA Magazin 03/2015 Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz DEHOGA erhöht Druck Im Kampf gegen die Mindestlohnbürokratie und gegen die lebensfremden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes muss der Verband nun den Druck auf die Politik erhöhen. Vor Ostern waren die acht Bezirksverbände im DEHOGA Niedersachsen aufgefordert, ausgesuchte Mitgliedsbetriebe dabei zu unterstützen, den Bundestagsabgeordneten ihres Wahlbezirkes Informationen zu den betrieblichen Auswirkungen der Mindestlohnregelungen darzustellen. Verbunden waren die zum Teil recht persönlichen Schilderungen der betrieblichen Probleme insbesondere mit der Arbeitszeitdokumentationspflicht mit Appellen an die Bundestagsabgeordneten, Änderungen der Gesetze herbeizuführen. In den DEHOGA Bezirksverbänden Hannover und Hildesheim waren zum Redaktionsschluss schon Ankündigun- gen von Bundestagsabgeordneten aufgelaufen, sich der Probleme des niedersächsischen Gastgewerbes anzunehmen. Auch die persönlichen Auftritte von Mitgliedern des DEHOGA Niedersachsen in Berlin in fraktionsinternen Arbeitskreissitzungen des Bundestages, aber auch vor Gruppen von Abgeordneten haben die Problemlage des Gastgewerbes verdeutlicht. Die wichtigen Themen, die vom niedersächsischen Gastgewerbe in dieser Debatte diskutiert werden, hat der DEHOGA in mehreren, immer wieder aktualisierten Mitgliederinformationen gebündelt. Zentrale Forderungen sind darin unter anderem der Abbau der bürokratischen Arbeitszeitdokumentationspflichten, die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit, die Anrechenbarkeit von Kost und Logis auf den Mindestlohn, die Streichung der 50-Prozent-Grenze bei Arbeitszeitkonten und der Arbeitgeberhaftung sowie Aus- jfkabpqilek= `ljm^`q hå~Åâéìåâí= ^êÄÉáíëòÉáí~ìÑòÉáÅÜåìåÖ ^âíì~äáëáÉêíÉ=jáíÖäáÉÇ ÉêáåÑçêã~íáçå=ãáí=pí~ åÇ=NRK=g~åì~ê=OMNR ìåíÉê=_ÉêΩÅâëáÅÜíáÖì åÖ=ÇÉê=åÉìÉå=jáåÇÉë íäçÜå~ìÑòÉáÅÜåìåÖëJ îÉêçêÇåìåÖ nahmen vom Mindestlohn für mitarbeitende Familienangehörige. Link zum Internetauftritt http://dehoga-niedersachsen.de/infosfuer-mitglieder-von-a-z/mindestlohn Kommentar: „Gesetze sollten die Lebenswirklichkeit widerspiegeln“ Das niedersächsische Gastgewerbe ist nicht gegen die Mindestlohnregelung aus dem Mindestlohngesetz. Vielmehr sind es die Dokumentationspflichten und die realitätsfremden Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, die die Unternehmen und auch die Arbeitnehmer vor praktische Schwierigkeiten stellen. Beängstigend ist auch, dass etliche Umsetzungsprobleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentationspflicht immer noch nicht geklärt sind. Dokumentationsfehler sollen trotzdem mit drakonischen Bußgeldern belegt werden. Damit kann die Branche sich nicht zufrieden geben. Der DEHOGA ist allerdings weit von Resignation entfernt. Alle helfen mit, den Druck auf die Politik, die in teilweiser Ahnungslosigkeit die jetzt offenbaren Probleme ausgelöst hat, zu verstärken. Helfen Sie uns und sich selber. Sprechen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten an und informieren Sie über Ihre eigenen betrieblichen Probleme mit der Arbeitszeitdokumentationspflicht. Hermann Kröger Präsident des DEHOGA Niedersachsen 7 DEHOGA Magazin 03/2015 Aktuelle Nachrichten „Ruhig bleiben und mit den Prüfern kooperieren“ Olaf Feuerstein, Betreiber des Hotels Freizeit In in Göttingen. Wie laufen Mindestlohn-Kontrollen in den Betrieben ab? Wir haben nachgefragt bei einem Unternehmer, der bereits aus Erfahrung berichten kann: Olaf Feuerstein, Betreiber des Hotels Freizeit In in Göttingen berichtet im DEHOGA-Magazin-Interview. Herr Feuerstein, Sie wurden bereits kontrolliert. Stand die Finanzkontrolle Schwarzarbeit für Sie überraschend vor der Tür? Olaf Feuerstein: Ja, die Kontrolle kam überraschend – sie war nicht angemeldet, wir wussten vorher von nichts. Dennoch war ich nicht wirklich überrascht. Überrascht hat mich nur, dass die Kontrolle schon im Februar stattgefunden hat. Was mich positiv überrascht hat war die fast schon zuvorkommende Art, mit der die Beamten morgens um 9:30 Uhr an unserer Rezeption vorgesprochen haben. Wie viele Zollbeamte waren im Einsatz – waren Sie bewaffnet? Es waren acht Beamte vor Ort. Sie trugen Zivilkleidung und waren, anders als von Kollegen noch im Jahr 2014 überliefert, unbewaffnet. Sie traten sogar sehr höflich auf und machten insgesamt einen sehr professionellen Eindruck. Wir wurden zunächst aufs Genaueste über das beabsichtigte Vorgehen informiert und konnten uns entsprechend darauf einstellen. Was und wie wurde konkret kontrolliert? Wir wurden aufgefordert, eine Liste mit allen anwesenden Mitarbeitern vorzulegen. Die Beamten haben dann die Ausweispapiere unserer Mitarbeiter kontrolliert und mit der Anwesenheitsliste abgeglichen. Wurde jeder Mitarbeiter einzeln befragt? Wir wurden aufgefordert, Besprechungsecken zur Verfügung zu stellen. Auf diese haben sich die acht Beamten verteilt und unsere insgesamt 75 im Frühdienst anwesenden Mitarbeiter in Einzelgesprächen nach ihren persönlichen Daten, nach der Höhe ihres Entgeltes, nach den Arbeitszeiten und Pausen befragt. Für die Befragung setzten sie einen vorgefertigten Fragebogen ein. Hatte die Kontrolle für Ihren Betrieb negative Folgen – gab es konkrete Beanstandungen? Nein. Wir hatten uns schon im Verlaufe des Jahres 2014 intensiv mit der Umsetzung des Mindestlohns und der damit verbundenen Arbeitszeitaufzeichnungspflicht auseinander gesetzt und waren deshalb gut vorbereitet. Bemängelt wurde vom Zoll, dass nicht für alle Mitarbeiter schriftliche Belehrungen über die Mitführungspflicht des Ausweisdokumentes in den Personalakten vorhanden waren. Hierzu sind wir aufgefordert worden, dieses kurzfristig nachzubessern. Angedroht wurde bei erneuter Verfehlung ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro. Können Sie den Kollegen für den Fall einer Zollkontrolle einen Rat geben? Mein Eindruck war, dass die Prüfung fair abgelaufen ist. Wir haben die Prüfer unterstützt, also aktiv kooperiert. Ich denke, das hat auch dazu geführt, dass die festgestellte Verfehlung in Bezug auf die Belehrung über die Ausweismitführungspflicht keine Bußgeldfolgen hatte. Wichtig ist, dass die Arbeitsverträge, die Arbeitszeitdokumentationen, die Sofortmeldungen und die Belehrungen über die Mitführungspflicht von Ausweispapieren griffbereit vorhanden sind und akribisch darauf geachtet wird, dass die Mindestlohnzahlungspflicht nicht verletzt wird. Wir danken Herrn Feuerstein für dieses Gespräch. 8 Aktuelle Nachrichten DEHOGA Magazin 03/2015 Wenn der Zoll kommt: Erste Erfahrungen mit Zollkontrollen und Empfehlungen Seit Ende Februar ist der Mindestlohn für den ersten Monat des Jahres fällig. Auszahlungen und Nachweise können also von den Zollbeamten kontrolliert, der korrekte Mindestlohn berechnet werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) weist jedoch darauf hin, dass sie sich in der ersten Zeit eher als Berater und Hinweisgeber versteht denn als Bußgeldbehörde. Das scheint nach den bisherigen Berichten von Mitgliedern an den DEHOGA auch tatsächlich überwiegend so gehandhabt zu werden. In den Monaten Januar und Februar durfte der Zoll nach dem Gesetz ohnehin die Auszahlung des Mindestlohns noch nicht überprüfen. Führt der Zoll eine Betriebsprüfung durch, kontrolliert er nicht allein den Mindestlohn, sondern alle Punkte, die in seiner Zuständigkeit liegen. Verlangt werden daher vom Arbeitgeber typischerweise folgende Unterlagen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug Arbeitsverträge bzw. Nachweise nach dem Nachweisgesetz Empfehlung: Wir empfehlen den Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge mit allen Arbeitnehmern und auch zum Beispiel bei Praktikanten oder sogenannten Einfühlungsverhältnissen schriftliche Vereinbarungen. Auch wenn das Fehlen von Vereinbarungen oder dem Nachweis nach dem Nachweisgesetz allein keine Sanktionen des Zolls nach sich ziehen kann, sind schriftliche Unterlagen aus Beweisgründen ratsam. Anmeldung zur Sozialversicherung und Sofortmeldung Empfehlung: Auch wenn eine korrekte Anmeldung vorhanden ist, die Sofortmeldung jedoch fehlt, stellt dies einen Bußgeldtatbestand dar. Die Zollbeamten vergleichen das Datum der Sofortmeldung mit dem Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag. Lohnabrechnungen und Nachweise über erfolgte Lohnabrechnungen (z.B. Quittungen, Lohnjournal) Stundenaufzeichnungen Empfehlung: Vielfach wird nach Dienstplänen oder Daten aus einer elektronischen Zeiterfassung gefragt. Sie als Arbeitgeber entscheiden jedoch selbst, wie Sie die Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz erfüllen und dokumentieren. Es ist zu vermuten, dass die Prüfbeamten sich bei Stichproben insbesondere auf mindestlohnnahe Mitarbeiter konzentrieren werden, zumindest aber auf solche unterhalb der Verdienstgrenze von 2.958 Euro. Ggf. schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeitkonto und Ausgleichskonto für den einzelnen Arbeitnehmer Empfehlung: Ein Arbeitszeitkonto ist in allen Fällen erforderlich, in denen nicht jede in einem Monat tatsächlich gearbeitete Stunde in diesem Monat mit mindestens 8,50 Euro vergütet wird. Die schriftliche Vereinbarung kann auch in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung bestehen. Der DEHOGA rol nt llko o Z empfiehlt aber auch in einem solchen Fall sicherheitshalber im Arbeitsvertrag oder einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag zumindest den Hinweis auf diesen Tarifvertrag. Entgegen Äußerungen einzelner Zollbeamter ist es für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes nicht zwingend erforderlich, dass die Vereinbarung Details zum Beispiel zur Zahl der Plus-/Minusstunden oder zu Ausgleichszeiträumen enthält. Aus allgemeinen arbeitsrechtlichen und Beweisgründen kann dies aber sinnvoll sein; tarifliche Regelungen enthalten immer solche Details. Belehrung der Arbeitnehmer über die Mitführungspflicht der Ausweispapiere Bei allen vorliegenden Berichten war dies ein Schwerpunkt der Prüfung. Daher nochmals der Hinweis: Die Ausweismitführungspflicht ist eine Pflicht des Arbeitnehmers. Verletzt er diese, kann er mit Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden. Der Arbeitgeber aber ist verpflichtet, jeden seiner Mitarbeiter schriftlich über die Mitführungspflicht zu belehren und die Belehrung aufzubewahren. Kann er diese nicht vorlegen, kann er seinerseits mit Bußgeld bis zu 1.000 Euro pro Einzelfall belegt werden – und zwar auch dann, wenn tatsächlich alle Arbeitnehmer ihre Ausweispapiere dabei haben. ggf. Subunternehmerverträge für ausländische Arbeitnehmer: Aufenthaltstitel bzw. Arbeitsgenehmigung-EU Nachweise über steuerfreie Zuschläge Empfehlung: Die Personalunterlagen müssen nicht im Betrieb aufbewahrt werden. Werden sie beim Steuerberater, im Lohnbüro oder in einer zentralen Lohnbuchhaltung zugänglich gemacht, ist das in Ordnung. Betriebe, die der DEHOGAEmpfehlung entsprechend einen Ordner mit Kopien der relevanten Unterlagen im Betrieb vorhielten, berichteten aber, dass dies die Prüfung beschleunigte. le DEHOGA Magazin 03/2015 9 Aktuelle Nachrichten In nahezu allen Prüfungen sind die Mitarbeiter einzeln befragt worden, zum Teil recht intensiv. Typisch sind Fragen Diese Seite vorderer Teil rechte Seite zur ausgeübten Tätigkeit, zum Arbeitgeber; bei Selbstständigen die Angabe, ob als Einzelunternehmer oder bspw. als Gesellschafter / Geschäftsführer zur Entlohnung zur Arbeitszeit, wie diese erfasst wird, ob Überstunden anfallen und wie diese ausgeglichen / vergütet werden zum Urlaub auch bei Familienangehörigen danach, wie viel sie verdienen, wie viele Stunden pro Monat sie arbeiten und wann sie im Betrieb sind zu Sozialversicherung / Sozialleistungen zum Aufenthaltstitel und weiteren ausländerrechtlichen Dokumenten Empfehlung: Zur Beantwortung der Fragen wird ein Personalerfassungsbogen ausgefüllt, den der Mitarbeiter anschließend unterschreiben soll. Eine Kopie wird nicht ausgehändigt, es kann aber durchaus sinnvoll sein, hier zu insistieren. Wesentlich seltener als in der Vergangenheit wurde berichtet, dass die Zollbeamten uniformiert und bewaffnet auftreten, Betriebsabläufe unterbrechen, Ein- und Ausgänge sperren und auch gegenüber den Gästen demonstrative Präsenz zeigen. In vielen Fällen kamen lediglich drei bis vier Beamte in Zivil, führten in dezenter Weise Buchführungen und Befragungen durch und verließen die Betriebe zügig wieder. Es wurden aber auch einige Fälle eines rüden und auffälligen Auftretens berichtet, ohne dass es dafür einen erkennbaren Anlass gegeben hätte. Kontrollen während der Hauptgeschäftszeiten sind weiter üblich. Anzeigenannahme: Telefon 04551/1450 Telefax 04551/2504 E-Mail: [email protected] Seite 3 Jetzt noch anmelden! Jetzt anmelden: DEHOGA-Branchentreff in Verden Fachtag des Gastgewerbes am 4. Mai 2015 Top-Programm und Kollegentreff Glück ist die geheime Zutat für Erfolg! Dieses und weitere spannende Themen stehen beim Fachtag des Gastgewerbes am 4. Mai in Verden im Mittelpunkt! Dort geht es auch um Online-Marketing, Mitarbeiterbindung und Getränke-Trends. Sie suchen Tipps, um Mitarbeiter für Ihren Betrieb zu begeistern? Sie möchten auch einmal das Gefühl haben, richtige Glücksmomente innerhalb Ihrer Arbeit zu finden? Sie wollen sicher sein, dass Ihr Unternehmen auch zukünftig im Internet gefunden wird? Ihre Stammgäste kennen Ihr Angebot in- und auswendig und Sie sind auf der Suche nach neuen GetränkeTrends? Wenn Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, sind Sie beim Fachtag des Gastgewerbes richtig aufgehoben. Dort gibt es die Antworten auf alle genannten Fragen. Preis für die Fachtagung am 4. Mai: Programm von 10.30 – 17Uhr: 110,00 Euro für Tagungsprogramm und Verpflegung. Abendprogramm:Kollegentreff mit Niedersachsenbuffet: 49,50 Euro pro Person. Anmeldeformular: www.dehoga-niedersachsen.de Kontakt: Claudia Weiß, Tel. 0511-33 706 26, E-Mail: [email protected] Tag der Kreisverbände am 5. Mai 2015 Mindestlohn, ETV, Nachwuchsprobleme… Direkt im Anschluss findet am 5. Mai 2015 der Tag der Kreisverbände in Verden statt. Von 10 bis 15 Uhr stehen der Austausch unter den Kreisverbänden und aktuelle Verbandsthemen im Mittelpunkt der Veranstaltung. In der Kreisverbandsarbeit aktive DEHOGA-Mitglieder und auch solche, die vielleicht in Zukunft aktiv im Kreisverband mitarbeiten wollen, sind herzlich eingeladen. Preis für die Teilnahme am 5.Mai: Programm von 10.30 – 15 Uhr inkl. Kaffee & Brötchen sowie Mittagsimbiss Teilnahme kostenlos Anmeldung: Tanja Bittaye, Tel. 0511-33 706 20, E-Mail: [email protected] 11 DEHOGA Magazin 03/2015 22.-24. Juni: Junger DEHOGA goes Rhein-und Weinkultur Jetzt Termin blocken für Trendtour nach Koblenz! Infos und Anmeldung Programm/Leistungen: 2 Übernachtungen inkl. Frühstück in Koblenz Besichtigung von 1-2 Weingütern Schiffstour auf dem Rhein Sektempfang auf der Festung Ehrenbreitstein 1 x Abendessen in der Altstadt Koblenz (3 Gang-Menü) 1 x Abendessen direkt im Deutschen Eck (Überraschung!) Preis: 160 Euro pro Person im DZ 200 Euro pro Person im EZ Die Festung Ehrenbreitstein wird während der Trendtour besichtigt. Die Trendtour nach Koblenz steht. Wir waren mit dem Orga-Team zwei Tage für Euch vor Ort und haben ein tolles Programm zusammengestellt: Nach der individuellen Anreise nach Koblenz am Montag, dem 22. Juni, machen wir einen Spaziergang durch die Altstadt, um dann mit der Seilbahn auf die Festung Ehrenbreitstein zu fahren. Oben genießen wir hoffentlich bei bestem Wetter und Sekt das einmalige Panorama. Zurück in der Stadt werden wir uns bei einem schönen Abendessen erholen. Wer Lust hat, kommt anschließend mit auf eine Kneipentour durch Koblenz. Am Dienstagmorgen nehmen wir den Faden unseres Mottos „Rhein- und Weinkultur“ wieder auf: Wir werden mit dem Bus zwei junge Weingüter anfahren, natürlich inklusive Besichtigung, Weinprobe und Mittagessen. Mit dem Schiff geht es dann zurück nach Koblenz. Beim gemütlichen Abendessen lassen wir die Tour noch einmal Revue passieren und werden vom Inhaber des Restaurants auch einiges zu dessen Konzept hören. Wir versprechen Euch schon jetzt eine super schöne Tour und freuen uns auf viele alte und neue Gesichter. Bitte merkt Euch den Termin vor, die persönlichen Einladungen folgen Ende April. Euer Mike Rohmeyer-Laas Sprecher Junger DEHOGA Achtung: Wenn wir weitere Sponsoren finden, wird es noch günstiger, wir führen derzeit noch Gespräche! Anreise: Nicht inkludiert im Preis sind die individuelle Anreise nach Koblenz, die Getränke in den Restaurants und private Ausgaben vor Ort. Anmeldung: Die Einladung inkl. Preis und Anmeldeformular folgt bis Ende April per E-Mail direkt an die Mitglieder des Jungen DEHOGA und wird dann auch online eingestellt unter www.junger-dehoga.de Nach Eingang der Anmeldungen werden zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften Teilnehmerlisten ausgetauscht. KONTAKT Junger DEHOGA Sprecher Mike Rohmeyer-Laas E-Mail: [email protected] www.junger-dehoga.de Anmeldeschluss: 20.05.2015 Aktuelle Nachrichten 12 DEHOGA Magazin 03/2015 Schwarzbuch Teil 1: Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden Auf Einladung der Staatssekretärin Daniela Behrens im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium hatten sich am 4. März 2015 Vertreter des Niedersächsischen Landkreistages, des Niedersächsischen Städtetages und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes mit dem Präsidium des DEHOGA Niedersachsen im Wirtschaftsministerium getroffen, um über ein gemeinsames Vorgehen zur Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Gastronomie in Niedersachsen zu beraten. alle in dieser Runde Beteiligten der Meinung sind, dass Tourismus eine der wirtschaftlichen Säulen in Niedersachsen ist und dass das berufsmäßig ausgeübte Gastgewerbe diese wirtschaftliche Säule trägt, dann müssen alle Beteiligten auch ein Interesse daran haben, dass die Existenzfähigkeit dieser Gastronomie gesichert wird“. Erste Voraussetzung dafür muss lt. Kröger aber die Garantie von gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen berufsmäßig ausgeübter und Gelegenheitsgastronomie sein. Zu Beginn des Gespräches stellte Staatssekretärin Behrens fest, dass es kein Problem im Rahmen des rechtlichen Instrumentariums darstellt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für gastronomisch Tätige in Niedersachsen durchzusetzen. Die vom DEHOGA Niedersachsen in seinem Schwarzbuch dargestellten Problembereiche gaststättenrechtlicher, baurechtlicher, hygienerechtlicher, steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Ungleichbehandlung seien auf Nachfrage in den beteiligten anderen Landesministerien unauffällig. Dennoch sei es nicht von der Hand zu weisen, dass es aus Sicht der betroffenen gewerbsmäßig betriebenen stationären Gastronomie vielfältige Probleme mit der sich immer weiterentwickelnden Gelegenheits- und Eventgastronomie gebe. Das geschäftsführende Präsidialmitglied des Niedersächsischen Landkreistages, Herr Prof. Dr. Meyer, stellte die Sicht des Landkreistages dar. Das Schwarzbuch wäre in der Pauschalität, in der die Vorwürfe gegen die Kommunen erhoben werden, nicht förderlich. Herr Dr. Trips, Präsident des Städte- und Gemeindebundes, unterstrich, dass von den im Schwarzbuch dargestellten Vorwürfen pro Seite maximal zwei Veranstaltungen überhaupt rechtliche Relevanz haben könnten. Herr Tiemann, Beigeordneter beim Städtetag, griff die Feststellung von Präsident Kröger auf und teilte seine Meinung, dass das vom DEHOGA geschilderte Wettbewerbsproblem weniger ein Problem der größeren Städte sei. Dennoch fühle sich auch der Städtetag als Spitzenorganisation angesprochen. Präsident Kröger fasste die Problemlage für das Gastgewerbe zusammen. „Wenn Präsident Kröger unterstrich noch einmal den Ansatz des Schwarzbuches, die Spannbreite gastronomischer Veranstaltungen in Niedersachsen zu verdeutlichen. Dabei ist es dem DEHOGA Niedersachsen nicht in erster Linie darum gegangen, die aufgelisteten Veranstaltungen und Veranstalter anzuprangern. Vielmehr soll auf die Pflicht aller an der touristischen Entwicklung Niedersachsens Interessierten hingewiesen werden, der berufsmäßigen Gastronomie in Niedersachsen eine belastbare wirtschaftliche Basis zu garantieren. Oberste Voraussetzung dafür ist aber, dass die im Wettbewerb zur Berufsgastronomie stehenden Gelegenheits- und Eventgastronomen in den unterschiedlichsten Organisationen, seien es Vereine, Kirchen, Feuerwehren, Landfrauenvereinigungen oder Privattätige mit identischen Wettbewerbsbedingungen zu arbeiten haben. Alle in der Runde Anwesenden waren sich darüber einig, dass das gegenseitige Verständnis für die jeweilige Position des anderen nur vor Ort gefördert werden könne. Da, wo die kommunalen Aufsichtsbehörden auf gastronomische Aktivitäten stoßen würden, müsste der Dialog entwickelt werden. Alle Anwesenden konnten sich vorstellen, mit einem noch zu entwickelnden Veranstaltungsmuster diesen Dialog mit der Gastronomie unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände in den Landkreisen, Städten und Gemeinden anzuschieben. Auf Bitte der Staatssekretärin Behrens übernahm der DEHOGA Niedersachsen den Auftrag, einen solchen Veranstaltungstypus zu konkretisieren und darüber mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Gespräch zu kommen. Das könnte zum Beispiel eine Veranstaltungsreihe nach dem Vorbild aus Bayern oder Hessen sein, die dort unter dem Motto „Gasthaus trifft Rathaus“ in den letzten beiden Jahren bereits erfolgreich installiert wurde. 13 DEHOGA Magazin 03/2015 Aktuelle Nachrichten Schwarzbuch Teil 2: Vortrag vor der Bürgermeisterkonferenz Im Anschluss an das Gespräch mit dem Niedersächsischen Städtetag vom 4. März 2015 bekam der DEHOGA Niedersachsen am 24. März 2015 in Sulingen die Gelegenheit, die im „Schwarzbuch gastronomischer Aktivitäten“ dargestellten Probleme vor der Bürgermeisterkonferenz kreisangehöriger Kommunen zu erläutern. DE HO GA - H aup t g e s c h ä f t s f ü h r e r Rainer Balke stellte die Intention des Schwarzbuches dar und regte an, vor Ort in den Kommunen in einen intensiven Meinungsaustausch mit der Gastronomie einzutreten. Ziel dieses Meinungsaustausches sollte sein, Wege zu entwickeln, die gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der Berufsgastronomie und der Spontan- und Gelegenheitsgastronomie herstellen. Schwarzbuch gastronomischer Veransta ltungen Balke verwies auf zahlreiche Veranstaltungen im Veranstaltungsregister des Schwarzbuches, die den Eindruck hinterließen, dass die kommunale Prüfdichte und Prüftiefe hier unterschiedlich ausgeprägt ist. Die anwesenden Bürgermeister wiesen diesen Vorwurf zurück. Sie erkannten aber, dass Gesprächsbedarf besteht und forderten den Verband wie auch die betroffenen Gastronomen auf, vor Auflage eines neuen Schwarzbuches zu- 2. überarbeitete Auflage vorgelegt vom DEHOGA Niedersachsen im Jahre 2014 www.dehoga-niedersachsen.de nächst Kontakt mit der örtlichen Kommune aufzunehmen, um möglicherweise im Vorfeld zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Neuer ETV für das Gastgewerbe in Niedersachsen für 2015 bis 2017 Ohne Tarifgebiete Weser-Ems und Ostfriesische Inseln Mit der Kündigung des alten Entgelttarifvertrages (ETV) auf den 28. Februar 2015 hatte die NGG die Forderung auf Anhebung der Entgelte um fünf Prozent erhoben. Gleichzeitig forderte sie die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 60 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 80 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 100 Euro im 3. Ausbildungsjahr sowie eine Übernahmegarantie für alle ausgelernten Auszubildenden. Der neue ETV sollte eine maximale Laufzeit von 12 Monaten haben. In Tarifverhandlungen am 27. März 2015 in Hannover haben sich die Tarifvertragsparteien DEHOGA Niedersachsen und NGG Landesbezirk Nord für das Tarifgebiet Niedersachsen (ohne die selbstständigen Tarifgebiete Weser-Ems und Ostfriesische Inseln) auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dieser gilt als Anschlusstarifvertrag für circa 135.000 Beschäftigte in etwa 18.500 Hotel- und Gaststättenbetrieben. Ab dem 1. Mai 2015 steigt das monatliche Entgelt in den Entgeltgruppen 1 und 2 um zwei Prozent, in den Entgeltgruppen 3 bis 8 um 2,5 Prozent. Ab dem 1. Mai 2016 steigt das monatliche Entgelt in den Entgeltgruppen 1 und 2 um weitere 2,0 Prozent, in den Entgeltgruppen 3 bis 8 um 2,75 Prozent. Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Mai 2015 im 1. Ausbildungsjahr um 20 Euro, im 2. Ausbildungsjahr um 30 Euro und im 3. Ausbildungsjahr um 40 Euro. Ab dem 1. Mai 2016 steigen die monatlichen Ausbildungsvergütungen um weitere 20 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 20 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 20 Euro im 3. Ausbildungsjahr. Der neue Entgelttarifvertrag kann erstmalig mit einer Frist von einem Monat zum 30. April 2017 gekündigt werden. Aktuelle Nachrichten 14 Ausbildung in Niedersachsen DEHOGA ruft zu Teilnahme an Qualitätsinitiative auf! Die Qualität der Ausbildung und die Förderung des Berufsnachwuchses spielen für den Erfolg und das Image im Gastgewerbe eine entscheidende Rolle. Besonders vor dem Hintergrund sinkender Bewerberzahlen und einem zunehmenden Wettbewerb um potenzielle Auszubildende ist es umso wichtiger, dass die Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie sich gemeinsam durch eine vorbildliche Ausbildung auszeichnen und die Bereitschaft signalisieren, an einer permanenten Verbesserung der Ausbildungsqualität zu arbeiten. Der DEHOGA Niedersachsen hat zusammen mit den Industrie- und Handelskammern 2013 eine Initiative zur Sensibilisierung und Steigerung der Ausbildungsqualität ins Leben gerufen. Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich, weitreichende Ausbildungsstandards umzusetzen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Branchenimages sowie zu verantwortungsvoller Unternehmensführung. Von den knapp 2.000 Ausbildungsbetrieben in Niedersachsen nehmen bisher erst knapp 300 Betriebe an der Qualitätsinitiative teil. Das wollen wir ändern. Wir fordern daher nochmals alle Betriebe auf, Ihre Ausbildungskriterien zu überprüfen und die Kampagne zu unterstützen. Inhaltlich umfasst die Verpflichtung neben der selbstverständlichen Einhaltung einschlägiger Bestimmungen die Vorbildfunktion aller Mitarbeiter, Offenheit, Fairness und Respekt in der Kommunikation, kontinuierliche Ausbilderqualifizierung, frühzeitige Dienstplanerstellung, Benennung eines Paten für jeden Auszu- bildenden, regelmäßige Gespräche mit Auszubildenden, Abstimmung über Ausgleich bei besonderen zeitlichen Belastungen und umfassende Unterstützung der Auszubildenden bei Prüfungsvorbereitungen sowie bei Berufswettbewerben. In der Urkunde (siehe Abbildung) sehen Sie die zehn Punkte, die Sie in dem Ausbildungsversprechen abgeben. Wie können Sie teilnehmen? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer IHK auf. Sie erhalten dann das Ausbildungsversprechen, dem Sie sich schriftlich verpflichten. Nach Rücksendung an die IHK erhalten Sie im Gegenzug die Urkunde, die Ihr Ausbildungsversprechen dokumentiert. Die Verpflichtung gilt zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren. Wenn es zu nachvollziehbaren Verstößen und Beschwerden kommt, wird die Urkunde von der IHK wieder aberkannt. DEHOGA Magazin 03/2015 stgewerblichenAusbildung Qualitätsoffensiveinderga l: ImRahmendergemeinsamen Ausbildungsversprechentei nimmtfolgenderBetriebam Hotel Restaurant Muster Musterhausen Wir machen mit! chen Unser Ausbildungsverspre schlägigen ildung.DieBeachtungderein spruchsvolleberuflicheAusb 1. Wirbieteneinequalitativan elbstverständlich. Bestimmungenistfürunss ngegenüber ndereunserenAuszubildende einsbeso st,dasssi rbeiternistbewus 2. AllenunserenMita süben. Vorbildfunktionau enAuszubildenden anderundinsbesonderemitd unsererMitarbeiterunterein t. 3. DieKommunikation gundgegenseitigemRespek enheit,Fairness,Anerkennun istgepräg tvonOff Ausbildungsordnung. ,Ausbildungsrahmenplanund rJugendarbeitsschutzgesetz ierenübe Wirinform 4. ngauffachlich dergarantierteineAusbildu QualifizierungunsererAusbil 5. Diekontinuierliche au. hemNive undmenschlichho planbare mdenAuszubildendeneine tplänemöglichstfrühzeitig,u 6. WirerstellenDiens uermöglichen. Freizeitgestaltungz chpartnerfürundbei teralsPaten,deralsAnspre ehatbeiunseinenMitarbei 7. JederAuszubildend ügungsteht. ProblemenzurVerf erenkonstruktiveKritik uszubildendenundsindfürd ßigGesprächemitunserenA ngausgeglichen. 8. Wirführenregelmä ingemeinsamerAbstimmu eitlicheBelastungenwerden offen.Besonderez nundFachkräften tniszwischenAuszubildende esVerhäl sgewogen asseinau 9. Wirstellensicher,d besteht. hen-und eiderVorbereitungzurZwisc Auszubildendenumfassendb 10.Wirunterstützenunsere n. tbewerbe owiebeiBerufswet Abschlussprüfungs Datum/UnterschriftInhaber Teilnehmer auf Online-Azubi-Karte Die Teilnehmer werden in einer Online-Karte angezeigt. Hier ist auch einsehbar, in welchen Berufen der Betrieb ausbildet und wer der Ansprechpartner für Anfragen von Bewerbern ist. 15 DEHOGA Magazin 03/2015 Aktuelle Nachrichten Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsplätze kostenfrei einstellen! Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bietet die Möglichkeit, kostenlos Ausbildungsplätze einzustellen und so nach geeigneten Azubis für den eigenen Betrieb zu suchen. Unternehmen können Ihre Ausbildungsstellen auch selbst in der Jobbörse der Agentur für Arbeit einstellen und so für Ausbildungssuchende sichtbar machen – mit oder ohne Vermittlungsauftrag an die Agentur für Arbeit. Sie entscheiden, ob das Angebot auch in andere Portale übertragen werden soll. Der Weg ist ganz einfach: Unternehmer registrieren sich dazu auf www.arbeitsagentur. de unter dem Link „Direkt zur Jobbörse“ als Arbeitgeber und los geht‘s. Am Ende der Erfassung des Stellenangebotes entscheidet der Unternehmer selbst, ob er der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsauftrag erteilen will. In diesem Fall profitiert er von einem umfangreichen kostenlosen Dienstleistungsangebot zur Vermittlung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber. Die Zusammenarbeit wird individuell gestaltet, z. B. hinsichtlich Anzahl und Zeitpunkt von Vermittlungsvorschlägen. Optional besteht die Möglichkeit zur Erstellung eines Anforderungsprofils, einer Bewerbervorauswahl, Beratung zu Förderinstrumenten (z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung) oder zur Arbeitsmarktlage. INFO-SERVICE Rufen Sie die Agentur für Arbeit gebührenfrei unter 0800/4555520 an und melden Sie Ihre freien Ausbildungsstellen. Sie erreichen Ihren regionalen Arbeitgeber-Service von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr. Oder Sie hinterlassen eine Nachricht, Ihr Arbeitgeber-Service ruft Sie umgehend zurück. Hotellerie und Gastronomie HABEN SIE OFFENE AUSBILDUNGSSTELLEN? Dann nutzen Sie die Plattform des DEHOGA-Partners YOURCAREERGROUP. www.azubicareer.de Neue Medien 16 DEHOGA Magazin 03/2015 Online-Werbung auf fremden Namen Marco Nussbaum verfasst offenen Brief Marko Nussbaum von der PrizeotelGruppe hat an den Booking.com-EuropaChef Peter Verhoeven einen offenen Brief geschrieben und fordert Partnerschaft statt Phrasendrescherei. Eigentlich arbeitet Nussbaum sehr gerne mit dem Portal zusammen. Doch wenn sich Booking.com bei Google seiner Hotelmarke bediene und darauf Werbung schalte (Brand Bidding), hört auch bei ihm der Spaß auf. Denn mit diesem Verhalten würden den Hotels nicht nur Umsätze geklaut, sondern auch die Online-Vertriebskosten vervielfacht. Als Brand Bidding bezeichnet man das Bieten auf fremde Markenbegriffe mit eigenen Anzeigen. Brand Bidding ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Markenbegriffe nicht im Anzeigentext erwähnt werden und keine Verwechslungsgefahr besteht. Brand Bidding bringt Reichweite (Markenbekanntheit), ist jedoch aus wirtschaftlichen und Image-Gründen immer im Einzelfall zu prüfen, da beim Brand Bidding eine hohe Verwechslungsgefahr mit anderen Anbietern besteht. Vertriebsplattformen dürfen unter Markenbegriffen Anzeigen schalten, wenn sie auch Produkte des jeweiligen Markeninhabers aktiv im Angebot haben. Hinweise auf eine temporäre Nicht-Verfügbarkeit des jeweiligen Produktes sind hingegen nicht ausreichend, um Brand Bidding in diesem Fall zu legalisieren, da in diesem Fall ein Internetbasierter Vertriebspartner (Affiliate) die Anzeige eines legalen Markeninhabers verdrängt. Der Affiliate gibt sich dabei offiziell als der Markeninhaber aus. Dies ist alHotelier Marko Nussbaum prangert Brand Bidding an. lerdings für den Nutzer nicht zu erkennen. Das erweckt beim Nutzer dann eigene Seite zu leiten, wenn sie nach der einen falschen Eindruck, da ein falscher Fremdmarke suchen. Achtung: Die GrenSachverhalt vorgetäuscht wird. Der Affili- ze hier zu einer Markenrechtsverletzung ate erschleicht sich dadurch seine Provisi- ist fließend. on, da der Nutzer ansonsten auf die OriJeder Unternehmer sollte daher beim ginalanzeige des Markeninhabers geklickt Schalten einer Anzeige über AdWords dahätte. Dies ist nicht zulässig. rauf achten, im Rahmen der Brand-KamKeywords der Marke eines Mitbewer- pagne auf Keywords der eigenen Marke zu bers werden beim Brand Bidding häufig bieten, damit die Anzeige bei relevanten genutzt, um mit dem eigenen Produkt Suchanfragen auch über den organischen oder dem Unternehmen von der Popu- Suchergebnissen erscheint. larität zu profitieren und Kunden auf die WLAN Haftung im Gastgewerbe Neues Gesetz soll Klarheit bringen Die Verfügbarkeit von WLAN in der Gastronomie wird vom Gast heute vielfach vorausgesetzt. Problematisch dabei ist, dass in Deutschland die sogenannte „Störerhaftung“ gilt. Dies bedeutet, dass derjenige, der das WLAN zur Verfügung stellt, für eventuellen Missbrauch in Haftung genommen werden kann. Damit besteht eine unklare Rechtslage und viele Unternehmer sind verunsichert. Das neue Gesetz zur WLAN-Gastzugang-Haftung soll hier Abhilfe schaffen. Danach sollen Diensteanbieter, die einen Internetzugang geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, nicht aufgrund einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungs- verfahren oder vergleichbare Maßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Funknetz durch Außenstehende ergriffen hat. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen. Wenn der Nutzer auf der Eingabemaske mit einem Klick bestätigt, dass er sämtliche Rechtsnormen beachtet. 17 DEHOGA Magazin 03/2015 Neue Medien Vorsicht, großes Google Update! In den (mobilen) Suchergebnissen bleiben Die mit 93 Prozent mit Abstand in Deutschland am meisten verwendete Suchmaschine Google hat für den 21. April 2015 ein umfangreiches Update des Suchalgorithmus angekündigt, welches die Mobilfähigkeit einer Webseite als wesentlichen Faktor in den mobilen Suchergebnissen einbeziehen wird. Jede Homepage, die nicht für das mobile Internet optimiert ist, wird also bei den mobilen Suchanfragen abgewertet. Bereits jetzt zeigt Google mit dem Vermerk „Für Mobilgeräte“ seinen Benutzern an, ob eine Webseite für Smartphones & Co. geeignet ist. Ist die Branche auf dieses größte Google Update seit Jahren vorbereitet? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, hat der DEHOGA-Partner creazwo im März 100 zufällig ausgewählte Hotelwebseiten auf Ihre Tauglichkeit für das mobile Web überprüft und Bemerkenswertes festgestellt. Gerade einmal acht Prozent der untersuchten Internetauftritte sind für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert. Die anderen 92 Prozent nehmen es mit der viel beschworenen Gastfreundschaft im Netz eher sportlich und fordern ihren (potentiellen) Gästen geduldige Fingerfertigkeit und mikroskopisches Sehvermögen ab. Dies wird mit dem am 21. April kommenden Update neben einem Rankingverlust bei Google auch zu einem Einbruch bei den Homepage-Aufrufen führen. Fazit: Ein realer Umsatzverlust droht Betrieben, die auf einen aktiven Verkauf über ihre Homepage setzen. Was ist zu tun? Die universelle Lösung für Webseiten, die nicht für das mobile Internet optimiert sind, lautet „responsive Design“. Bei dieser technischen Umsetzung ändert sich je nach Bildschirmgröße des Geräts die Darstellung und passt sich automatisch in Größe und Aufbau an. Professionelle Content Management Systeme (CMS) können darüber hinaus sogar spezielle Inhalte in Abhängigkeit vom verwendeten Endgerät ausliefern. Diese Methode deckt damit die Unterschiede zwischen dem mobilen und stationären Such- und Nutzerverhalten optimal ab. Leider können bestehende Webseiten nicht oder nur mit großem Aufwand auf Responsive Design umgestellt werden, sodass der Start ins mobile Internet häufig mit einer generellen Überarbeitung der eigenen Homepage verbunden ist. Ist meine Homepage für das mobile Internet gerüstet? Weitere Informationen zum Thema und kostenloser Homepage-Check: creazwo Internetagentur Telefon: 0541/40464-0 E-Mail: [email protected] Machen Sie den Test! Unter http:// goo.gl/vpTgYI können Sie herausfinden, ob Ihre Seite für Mobilgeräte optimiert ist. Nutzen Sie Ihren großen Wettbewerbsvorteil und wechseln Sie auf die Überholspur im mobilen Online-Marketing! INFO-SERVICE Anzeigenannahme: Telefon 04551/1450, Telefax 04551/2504 E-Mail: [email protected] Seite 7 Neue Medien 18 DEHOGA Magazin 03/2015 Vorsicht beim Teilen eines Artikels über den Facebook „Share Button“ Auf Blogbetreiber, Online-Medien und Internetnutzer könnte eine neue Abmahnwelle zukommen. Zum ersten Mal ist ein Internetnutzer nur für das Drücken des „Teilen“-Buttons abgemahnt worden. Getroffen hat es die Inhaberin einer Fahrschule, die den Facebook „Teilen“Knopf unter einem Internet-Bericht der BILD-Zeitung gedrückt hat. Der Artikel handelte von Marco Reus und seiner Fahrt mit einem gefälschten Führerschein. Der Fotograf, der den Fußballspieler beim Aussteigen aus seinem Fahrzeug fotografiert hatte, war wenig begeistert als sein Bild bei Facebook geteilt wurde, ohne ihn als Urheber zu nennen. Er mahnte die Inhaberin der Fahrschule ab. Diese Abmahnung ist für die Nutzer überraschend. Beim Teilen eines Beitrags über den „Share Button“ wird nämlich immer automatisch ein verkleinertes Vorschaubild gezeigt, auf das der Nutzer keinen Einfluss hat. Er kann weder verhindern, dass das Bild gezeigt wird, noch kann er die Größe des Bildes so variieren, dass eventuell noch der Name des Urhebers sichtbar wird. Hier liegt ein entscheidender Unterschied zum Teilen eines Links bei Facebook. Beim Setzen eines Links kann das Vorschaubild entfernt oder bearbeitet werden. Für Betreiber von Blogs oder Internetseiten besteht nun eine erhöhte Gefahr. Diese dürfen den Share Button nur anbringen, wenn die zum Teilen vorgeschlagenen Bilder auch mit so weitreichenden Lizenzen versehen worden sind, dass sie in den sozialen Netzwerken weiter verteilt werden dürfen. Konkret sollten die Betreiber von Internetseiten sich von Fotografen also die entsprechenden Rechte vorher einräumen lassen, etwa dadurch, dass im Lizenzvertrag geregelt ist, dass die eingekauften Bilder auch in sozialen Netzwerken (die möglichst konkret benannt werden sollten) verwendet werden dürfen. Gleiches gilt für den Einkauf von Bildmaterial über Foto-Datenbanken. Außerdem müssen die Blogbetreiber dafür sorgen, dass die Urhebernennung im Artikel so platziert wird, dass diese auch beim Teilen in den sozialen Netzwerken noch sichtbar ist. Für die Nutzer, die den „Teilen“-Button in den sozialen Netzwerken drücken, ergibt sich zusätzlich das Problem, dass sie vorher die Rechtefrage klären müssen, um einer möglichen Haftung zu entgehen. Da dies faktisch unmöglich sein dürfte, kann Internetnutzern nur geraten werden, den „Teilen“-Knopf nur auf bekannten Webseiten zu drücken. Hier besteht am ehesten die Wahrscheinlichkeit, dass die Rechte ordentlich eingeholt worden sind. Außerdem gibt es im Abmahnfall einen solventen Ansprechpartner, bei dem der einzelne Nutzer möglicherweise Regress nehmen kann. Wichtig für die Nutzer ist auch zu wissen, dass kein Unterschied darin besteht, ob es sich um eine private oder geschäftsmäßige Facebook-Seite handelt. Auch für das öffentliche Zugänglichmachen auf einer privaten Facebook-Seite brauchen Nutzer die Erlaubnis des Rechteinhabers. Das liegt daran, dass bei der Vielzahl von Freunden, die Nutzer bei Facebook haben, nicht mehr von einem privaten Rahmen gesprochen werden kann. Natürlich ist aber die Abmahngefahr bei einer geschäftsmäßigen Seite größer. Auch die Abmahnkosten werden hier regelmäßig höher ausfallen. Wenn Inhalte auf kommerziellen Onlineprofilen geteilt werden, kann mit Hilfe dieser Checkliste das Risiko von Urheberrechtsverstößen gesenkt werden: Wirbt der geteilte Beitrag für eine Leistung? ja, wenn er Kunden zur Inanspruchnahme eines Dienstes motiviert. nein, wenn es Inhalte der Kategorie Lustiges/Vermischtes sind. Falls ja: Fügen Sie keine Inhalte hinzu, die eine Verbindung zwischen dem geteiltem Inhalt und eigenen Leistungen herstellt. Fügen Sie eine neutrale oder gar keine Beschreibung hinzu. Sie können auch jegliches Restrisiko vermeiden, wenn Sie den Inhalt mit eigenem oder keinem Vorschaubild teilen. Falls nein: Fügen Sie auch hier keine Beschreibung hinzu, die eine direkte Verbindung zu Ihren Leistungen herstellt. Anzeigenannahme: Telefon 04551/1450, Telefax 04551/2504 Mail: [email protected] Seite 2 19 DEHOGA Magazin 03/2015 Aktuelle Nachrichten Erster Preis für Mystery Cooking Mit Küchencoaching Geld sparen! Im Frühjahr 2014 fand das Team von Grimm Consulting in Alexander Eychmüller als Koch und nun studentischer Praktikant eine wertvolle Unterstützung. Er beteiligte sich aktiv an der Entwicklung des Beratungsproduktes „Mystery Cooking“ und war auch selbst in einigen Betrieben heimlich als Koch dabei. Über die Idee und das Konzept schrieb der 27-jährige eine Arbeit, die nun in Madrid anlässlich der FCSI EAME Conference mit dem ersten Preis ausgezeichnet wurde. Die international besetzte Jury war von der Komplexität und Kreativität der Arbeit sehr angetan – neben dem Lob der Jury gab es noch ein Preisgeld von 2.500 Euro. Die FCSI (Foodservice Consultant Society International) ist ein internationaler Verband der besten Berater und Planer für die Hotellerie und Gastronomie, auch die Firma Grimm Consulting ist dort Mitglied. Erste DEHOGA-Mitgliedsbetriebe aus Niedersachsen haben schon selbst Erfahrungen sammeln können – der Betriebsberater des DEHOGA Niedersachsen Björn Grimm hat mit seinem Team das zwischenzeitlich patentierte MysteryCooking® etabliert. Beim MysteryCooking® wird analog zu einem klassischen in der Hotellerie bekannten Mystery-Check ein Küchenmeister in eine bestehende Hoteloder Restaurantküche eingeschleust. Sein Auftrag ist es, verdeckt Verbesserungspotential zu identifizieren, um eine reale Ergebnisverbesserung zu erzielen. Ehrlich, ungeschminkt und nah an der Praxis – denn der Küchenchef weiß in der Regel nichts von dieser Maßnahme! Im Vorfeld werden das gastronomische Angebot sowie die aktuellen Zahlen einer umfangreichen Analyse unterzogen. Somit sind erste potentielle Stärken und Schwächen bereits erkannt, so dass der Kollege dann im Detail nach wirtschaftlich darstellbaren Ressourcen schaut – seien es die Qualität insgesamt, die hygienischen Rahmenbedingungen, der Wareneinsatz oder die Personalkosten. Infolgedessen wird ein individueller Maßnahmenplan definiert, den es alleine oder mit Begleitung in Form eines KüchenCoachings umzusetzen gilt. “Ideal ist MysteryCooking® für Betriebe mit einem Wareneinsatz von über 35 Prozent – denn hier versteckt sich echtes geldwertes Potential“, führt Grimm aus. Eine solche Beratung dauert in der Re- Mit dem Gewinner des FCSI NachwuchsAward Alexander Eychmüller (rechts) freut sich Björn Grimm von Grimm Consulting. gel drei bis fünf Tage, die Kosten liegen bei ca. 3.000 bis 5.000 Euro. „Es lässt sich rasch darstellen, welche Verbesserungen des Betriebsergebnisses sich realisieren lassen“, so Grimm, so dass sich die Investition in eine Beratung laut Grimm in jedem Fall rechnet. Gegebenenfalls ist sogar noch eine Förderung von bis zu 1.500 Euro für die Maßnahme möglich. In der kommenden Ausgabe des DEHOGA Magazins lesen Sie erste Erfahrungsberichte aus Niedersachsen. Kontakt: Grimm Consulting Tel. 04183 – 98 94 234 www.mysterycooking.de Bundeskartellamt mahnt auch Booking.com ab Wettbewerbswidrige Meistbegünstigungsklauseln Das Bundeskartellamt hat mit Booking. com auch den Marktführer unter den Buchungsportalen in Deutschland wegen der Verwendung von Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Hotelpartnern formell abgemahnt. Mit solchen Vertragsklauseln verpflichtet Booking.com die Hotels, nirgendwo günstigere Zimmerraten oder noch freie Kapazitäten als auf seinem Online-Portal anzubieten. „Wir begrüßen das konsequente Einschreiten des Bundeskartellamtes außerordentlich. Das ist für die Hotellerie ein weiterer Zwischenschritt zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und zu fairerem Wettbewerb in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution“, erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Gegen das Buchungsportal HRS hatte das Bundeskartellamt am 20. Dezember 2013 eine Abstellungsverfügung erlassen, die am 9. Januar 2015 auch einer inzwischen rechtskräftigen Überprüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf standhielt. Im Herbst 2013 leitete das Bundeskartellamt Ermittlungen gegen Booking. com ein. „Mit dem heutigen Vorgehen des Bundeskartellamtes sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, dass die von Hotelbuchungsportalen vertraglich auferlegten und in der betrieblichen Praxis mehr oder weniger offenen Paritätsforderungen eklatante Wettbewerbsbehinderungen darstellen. Konkurrierende Vermittlungsportale sind ebenso rechtswidrig behindert worden wie der Direktvertrieb der Hotellerie“, kommentiert Luthe. Erleichtert ist Luthe, dass das Bundeskartellamt die von Booking.com auch anderen europäischen Kartellbehörden zwischenzeitlich angebotenen Deals zur Beilegung vergleichbarer Verfahren als unzureichend einstuft und eine Annahme erklärtermaßen nicht in Betracht zieht: „Die umstrittenen Meistbegünstigungsklauseln gehören generell aus dem Geschäftsverkehr verbannt und dürfen auch nicht mit fadenscheinigen ‚Verpflichtungszusagen‘ durch die Hintertür wieder zugelassen werden.“ Thema Energie 20 DEHOGA Magazin 03/2015 Lampenumrüstung kann zu Problemen beim Versicherungsschutz führen Aus gegebenem Anlass möchten wir heute noch einmal an alle Unternehmer appellieren, bei der Umrüstung von Leuchtmitteln gegebenenfalls Experten hinzuzuziehen: Seit einiger Zeit werden auch für herkömmliche Leuchtstofflampen neue Leuchtmittel mit deutlich verbessertem Wirkungsgrad und damit auch höherer Energieeinsparung angeboten, insbesondere sogenannte T5-Lampen und röhrenförmige LED-Lampen. Um diese zu nutzen, sind technische Anpassungen der Leuchten notwendig. Zudem sind die neuen Leuchtmittel unter Umständen vom Lampenhersteller nicht explizit für den Betrieb in der Lampe freigegeben. Beides kann einen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften darstellen, was im ungünstigsten Fall den teilweisen oder sogar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann. Sollten Sie also eine solche Umrüstung in Erwägung ziehen, empfehlen wir dringend, sich fachmännischen Rat zu holen oder gleich einen Fachmann zu beauftragen. Unser Energieberater helfen Ihnen gerne weiter. Förderung der Energieberatung Energie Änderungen in Kraft getreten sparlampen Die Zuschüsse für Vor-Ort-Energieberatungen im Mittelstand werden künftig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gezahlt. Bisher war das Förderprogramm bei der KfW angesiedelt. Das hat sich geändert: Die Zuwendung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Das gilt nun auch für eine anschließende Beratung bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Je nach Höhe der jährlichen Energiekosten gibt es Höchstwerte für den Zuschuss: Über 10.000 Euro Energiekosten beträgt der Zuschuss maximal 8.000 Euro. Bis 10.000 Euro Energiekosten beträgt der Zuschuss maximal 800 Euro. INFO-SERVICE Weitere Informationen unter http:// energiekampagne-gastgewerbe.de/ oder bei den Energieberatern des DEHOGA Niedersachsen. Auf Lumen und Kelvin achten Die Glühbirne wurde nach der Wattzahl ausgewählt. Bei den Energiesparlampen müssen sich Verbraucher die Werte in Kelvin und Lumen anschauen. Die LumenZahl gibt die Helligkeit der Lampe wider. 700 Lumen entsprechen dabei ungefähr der Helligkeit einer 60-Watt-Glühbirne. Kelvin steht für die Lichtfarbe. Wer die warmweiße Wirkung einer herkömmlichen Glühbirne ersetzen will, sollte zu Energiesparlampen mit 2700 Kelvin greifen. Für Arbeitsplätze sind tageslichtweiße Lampen mit 6000 Kelvin geeignet. 21 DEHOGA Magazin 03/2015 Thema Energie Energiespar-Tipp: Elektronische Heizkörper-Thermostate G ute Regelung spart Geld - Intelligente Heizungssteuerung ist das A und O für energieeffiziente Raumwärme. Alte oder kleine Häuser verfügen jedoch oft über konventionelle Heizungsanlagen mit eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten. Eine komplette Erneuerung der Anlage ist aber nicht immer nötig: Elektronische Heizkörper-Thermostate - Die günstige Art für eine effiziente Heizungssteuerung! Die Investition macht sich innerhalb von ein bis zwei Jahren bezahlt - Die Kosten liegen bei ca. 30 EUR pro Thermostatventil - die Heizkostenersparnis bei 10 bis 15%! Mit einem Steuergerät (ca. 100 EUR) lassen sich die Ventile zentral programmieren und von der Rezeption aus bedienen. Wählen Sie für jeden Bereich die angemessene Raumtemperatur. Denn jedes Grad weniger spart ca. 6% Ihrer Heizkosten. Beispiel - Heizprofil für ein Gästezimmer in einem Businesshotel: Sie sind kostengünstig in der Anschaffung und werden einfach anstatt der herkömmlichen Heizkörperventile aufgesetzt. Der Heizwasserdurchlauf wird - unter Berücksichtigung eines Sollwertes und der Raumtemperatur - sparsam geregelt. Die Einrichtung von Heizprofilen je nach Funktionsbereich oder Tageszeit sorgt für eine stets komfortable Raumtemperatur, ohne dabei „ins Leere“ zu heizen. Hochwertige Geräte mit Fenster-Auf-Erkennung bemerken den schnellen Temperaturabfall während des Lüftens und schalten den Heizkörper vollautomatisch ab - und wieder an. Quelle: http://www.haustechnikverstehen.de Wünschen Ihre Gäste es doch etwas wärmer, können sie jederzeit eingreifen und ihre Wohlfühl-Temperatur selbst wählen. Weitere Tipps und detaillierte Infos zum Energiesparen auf: www.energiekampagne-gastgewerbe.de Ihre Energieberater in Niedersachsen: Hannover-Hildesheim (südliches Niedersachsen) Heino Thomsen Ingenieurbüro Thomsen Eleonorenstr. 18 30449 Hannover Tel. 0151 - 14135037 [email protected] Osnabrück-Emsland / Grafschaft Bentheim / Weser-Ems / Ostfriesland Carsten Mücke Mücke Energieberatung Eschenweg 36b 49088 Osnabrück Tel. 0541 - 91194115 [email protected] www.muecke-energieberatung.de Lüneburg / Stade / Braunschweig /nördlicher BV Land Braunschweig-Harz Torsten Merker TM Concept 24 Gärtnerweg 9 29525 Uelzen Tel. 0157 - 76131998 [email protected] www.tm-concept24.de Anzeige 22 DEHOGA Magazin 03/2015 Existenzbedrohung bei längerer Krankheit verhindern! Viele Menschen träumen davon, ihr eigener Chef zu sein. Doch Selbstständige brauchen viel Risikobereitschaft und Eigeninitiative. Nicht nur bei der Arbeit, auch bei Absicherung und Vorsorge sind sie ganz auf sich alleine gestellt. Ohne den passenden Risikoschutz führt zum Beispiel eine längere Krankheit nicht selten zu existenzbedrohlichen Verdienstausfällen. Eine Krankentagegeldversicherung kann dabei helfen, den Verlust der Einnahmen aufzufangen. Was die Versicherung leistet und wer keinesfalls darauf verzichten sollte, wissen die Gastro-Experten der ERGO Stamm-Organisation. Wieso ist eine Krankentagegeldversicherung gerade für Selbstständige wichtig? Wer ernsthaft erkrankt, hat in aller Regel keine Möglichkeit, die durch seinen Arbeitsausfall bedingten Einkommensverluste auszugleichen. Bei Arbeitnehmern sind die Einbußen zunächst weniger dramatisch, weil diese mindestens 42 Tage lang ihr normales Gehalt weiter bezahlt bekommen. Im Anschluss erhalten sie als gesetzlich Versicherte höchstens 78 Wochen lang das Krankengeld von ihrer Krankenkasse – und sind damit zumindest grundsätzlich versorgt. Ohne zusätzlichen Privatschutz stehen Selbstständige dagegen vom ersten Tag an ohne finanzielle Absicherung da. Deswegen sollten sie keinesfalls auf eine Krankentagegeldversicherung verzichten: Einen freiwilligen Zusatz zur Krankenversicherung, mit der krankheitsbedingte Einkommensverluste aufgefangen werden können. Das vereinbarte Krankentagegeld wird nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit ausgezahlt und kann bis zu 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens betragen. Damit ist es möglich, den gewohnten Lebensstandard zu halten – selbst wenn man als Selbstständiger einmal für längere Zeit nicht arbeiten kann. Angenommen, ein Selbstständiger hat keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Was wären im schlimmsten Fall die Konsequenzen? Ein Selbstständiger, der nicht arbeiten kann, verdient kein Geld – und als Chef läuft ohne ihn in den meisten Betrieben nicht viel. Damit bedeutet jeder Tag Arbeitsunfähigkeit automatisch einen spürbaren Verdienstausfall. Fehlt dann der passende Zusatzschutz, steht bei einer längeren Krankheit unter Umständen nicht nur der eigene Betrieb, sondern die gesamte private Lebensplanung auf dem Spiel. Wie lange bekommt man das Krankentagegeld ausgezahlt? Im Prinzip gibt es keine Begrenzung. So lange der Versicherte aufgrund seiner Erkrankung nicht arbeiten kann, hat er Anspruch auf das Krankentagegeld. Die Leistungen werden erst dann nicht mehr ausgezahlt, wenn der Versicherte entweder wieder genesen ist – oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Diese liegt vor, wenn nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit eine mehr als 50prozentige Erwerbsunfähigkeit besteht. Damit wäre die finanzielle Absicherung des Betroffenen abermals bedroht – es sei denn, er hat beizeiten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Eine umfassende Vorsorge sollte also unbedingt aus mehreren Bausteinen bestehen – der Krankentagegeldversicherung im Falle einer vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeitsversicherung, falls der Betroffene keine Aussicht mehr auf eine vollständige Genesung hat. Nur wer beides sinnvoll kombiniert, kann sich rundum vor den Folgen von Schicksalsschlägen geschützt fühlen. INFO-SERVICE Die Gastro-Experten der ERGO StammOrganisation geben gern weitere Auskünfte zur Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung der ERGO: ERGO Beratung und Vertrieb AG Regionaldirektion Oldenburg Stephan Thomann Tel. 0441 923810, Mobil 0163 4345430 [email protected] Regionaldirektion Hannover Kai Winnemuth Tel. 0511 3485 247 [email protected] Regionaldirektion Bielefeld Oliver Wunder Mobil 0160 3674927 [email protected] Regionaldirektion Bremen Thomas-Oliver Piegeler Tel. 0421 3050426 [email protected] Regionaldirektion Hamburg André Heiden Tel 040 23702321 [email protected] www.ergo.de/hoga Seite 9 Aktuelle Nachrichten 24 DEHOGA Magazin 03/2015 DEHOGA Gold für Umweltengagement Hotel Zum Roten Tore in Lüneburg ausgezeichnet Nachhaltigkeit ist gerade in der Hotellerie ein immer wichtigerer Faktor. Mit der Beteiligung am DEHOGA-Umweltcheck zeigt Anja Winterberg vom Hotel Zum Roten Tore in Lüneburg ihren Beitrag zum Klimaschutz. Bereits 2012 erhielt der Betrieb das erste Mal die Umwelt-Auszeichnung in Gold. Viele weitere Maßnahmen wurden seitdem umgesetzt, zum Beispiel der Bau eines Blockheizkraftwerkes oder der Ausbau der Lieferbeziehungen zu regionalen Produzenten. „Der Umweltschutz liegt uns seit vielen Jahren am Herzen und es freut uns, dass Gäste und Mitarbeiter dies schätzen und unterstützen. Die Auszeichnung macht unser Engagement nach außen bewertbar und messbar und spornt uns an, uns weiter in diesem Bereich zu engagieren“, so Anja Winterberg. Für die Goldauszeichnung musste Familie Winterberg alle Daten zu Energie, Wasserverbrauch, Abfall und Lebensmitteln offen legen. Diese wurden in Betriebskennzahlen umgerechnet und bilden die Basis für die Vergabe der Auszeichnung in Bronze, Silber oder Gold. Bei allen Werten hat das Hotel Zum Roten Tore weit über dem Durchschnitt abgeschnitten und sich damit die Auszeichnung in Gold verdient. „Eine große Hilfe war natürlich die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Die dadurch erzielten Einsparungen konnten für Investitionen im Energiebereich genutzt werden. Ich hoffe, dass die Politik die Notwendigkeit endgültig erkannt hat und dem Beherbergungsgewerbe auch in Zukunft den Freiraum lässt, damit in Arbeitsplätze Das Hotel Zum Roten Tore in Lüneburg wurde mit dem DEHOGA-Umweltcheck ausgezeichnet. und Zukunftstechnologie investiert werden kann“, so Anja Winterberg. Auf der Auszeichnung will sich das Familienunternehmen aber nicht ausruhen. Weitere Investitionen für Nachhaltigkeit sind geplant. Europäisches Parlament kappt Kreditkartengebühren Mit der überwältigenden Mehrheit von 621 Ja-Stimmen bei nur 26 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen hat das Europäische Parlament eine EU-weite Vorschrift zur Deckelung von Kredit- und Debitkartengebühren beschlossen. Es bestätigte damit eindrucksvoll den am 17. Dezember letzten Jahres in den Verhandlungen mit Kommission und Rat gefundenen Kompromiss zur Regelung von Kartenzahlungen. Die in den Kreditkartengebühren enthaltenen Interbankengelte werden für grenzübergreifende sowie für inländische Zahlungen auf 0,3 Prozent des Umsatzes begrenzt. „Die Kreditkartengebühren von Master-Card und VISA werden damit nun endlich spürbar sinken“, freut sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Unser vor mehr als 16 Jahren mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission gestarteter verbandlicher Kampf gegen überteuerte und einseitig diktierte Kreditkartenkonditionen war letztlich erfolgreich!“ Interba n kenentgelte fallen beim bargeldlosen Bezahlen an. Wenn ein Gast in einem Hotel oder Restaurant mit einer Kredit- oder Debitkarte bezahlt, fallen dafür versteckte Gebühren an. Der Unternehmer muss für jede Transaktion eine Gebühr an seine Bank entrichten. Diese besteht zum überwiegenden Teil aus dem Interbankenentgelt sowie aus einer Kreditkartengebühr und einer Gebühr, die der Unternehmer für die Dienstleistungen seiner Bank entrichtet. Die Bank des Unternehmers bezahlt dem Unternehmer den Verkaufspreis nach Abzug jener Gebühr. Die Bank des Unternehmers reicht das Interbankenentgelt an die Bank des Gastes weiter. INFO-SERVICE Der DEHOGA Niedersachsen hat mit seinem Vertragspartner Ingenico gute Kreditkartenkonditionen für Mitglieder ausgehandelt. Ingenico Payment Service GmbH Am Gierath 20, 40885 Ratingen Ansprechpartner: Sabine Kast Tel.: 0170-9123927, Fax: 07306-9275246 [email protected] http://www.payment-services.ingenico. com DEHOGA Magazin 03/2015 25 Aktuelle Nachrichten Storytelling im Web 2.0 – Geschichten von Reisenden für Reisende Die TourismusMarketing Niedersachsen launcht innovative Social Media Plattform Kaum etwas hat die digitalen Medien in den letzten Jahren so rasant verändert, wie das Internet und das Web 2.0: Posten, pinnen, bloggen, liken und twittern – die Nebenbeschäftigung vieler Reisenden. Nie war es so einfach seine Reiseerlebnisse öffentlich zu teilen. Die neue Social Media Plattform www.meinNiedersachsen. de der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) zeigt, was im Web 2.0 über das Reiseland Niedersachsen geschrieben wird und ist eine interaktive Inspirationsquelle für alle Niedersachsen-Urlauber. „Unsere Gäste sind die authentischsten Botschafter für das Reiseland Niedersachsen“, so Carolin Ruh, Geschäftsführerin der TMN „Ihre Posts, Blogs, Tweets, Bilder und Videos sind die ehrlichsten Geschichten, die eine Destination zeigen kann. Auf meinNiedersachsen können die User Niedersachsen aus der Sicht der Gäste kennenlernen“. Unter dem Motto „Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen“ ver- wendung des Hashtags #meinNiedersachsen werden die aktuellen Posts, Pins, Fotos und Videos im Social Web gezeigt. Damit bietet die TMN jedem die Möglichkeit ein Niedersachsen-Botschafter zu sein und seine persönliche Geschichte zu erzählen. „Genügte noch vor wenigen Jahren eine einfache Homepage, um im weltweiten Netz für eine Destination zu werben, kommt Foto: Colourbox.de heute keine Tourismusregion folgt die Plattform zwei Ziele: Inspira- mehr ohne ein Engagement in den sotion für einen Urlaub im zweitgrößten zialen Netzwerken aus“, so Ruh. „Über Bundesland geben und die aktuellen unsere Aktivitäten im Social Web hinaus Posts, Tweets und Pins aus dem Reise- wollen wir der Öffentlichkeit zeigen, was land Niedersachsen zeigen. Dazu bezieht unsere Gäste über uns sagen. Hier werdie TMN zwei Formen von user-genera- den keine klassischen Werbebotschaften ted content in meinNiedersachsen ein: gezeigt, sondern authentisches StorytelZum einen werden Blogbeiträge von Rei- ling betrieben. Buchungsmöglichkeiten sebloggern als Inspirationsquelle für ei- und weitere Infos finden die User auf nen Urlaub im zweitgrößten Bundesland unserem Reiseland-Portal www.reiseveröffentlicht. Hierbei wird auf den Blog land-niedersachsen.de“. Unter www. verlinkt: Autor, Urheber und Verfasser meinNiedersachsen.de können die User ist und bleibt damit immer der Blogger. auf ihrem Computer, Laptop, Tablet oder Der Bereich „Niedersachsen Live!“ ani- mit dem Smartphone die schönsten Gemiert zum Mitmachen: Durch die Ver- schichten lesen. Aktuelle Nachrichten 26 Ladenbau und Empfangsgestaltung Shop-Vision ist neuer Partner des Gastgewerbes Shop-Vision ist neuer Partner des Gastgewerbes und bietet den DEHOGA-Mitgliedern attraktive Produkte an. Shop-Vision ist der Partner für Ladenbau, Innenausbau und Empfangsräume (z.B. Rezeption). Gemeinsam entwickeln Shop-Vision und Gastwirt ein Konzept, das genauestens den Vorstellungen und Erwartungen entspricht, ganz gleich, ob es sich um eine Serienanfertigung oder eine Einzelproduktion handelt. Als leistungsstarker Partner übernimmt Shop-Vision für gastgewerbliche Unternehmer von der Planung über die Produktion bis hin zur Realisierung des geplanten Projektes alle Schritte mit eigenen Mitarbeitern. Ganz nach dem Motto: Alles aus einer Hand. Die Vorteile für Hoteliers und Gastronomen: Keine zeitraubende Koordination zwischen verschiedenen Lieferanten Nur ein Ansprechpartner für das gesamte Projekt Kürzere Fertigungs- und Lieferzeiten Kostenersparnisse durch eine gestraffte Planungs- und Ausführungsphase Keine Reibungsverluste durch eine Vielzahl an Lieferanten E-SERVICE Gewinnen Sie einen Eindruck in das Produktportfolio von Shop-Vision unter www.shopvision-hannover.de. Anzeigenannahme: Telefon 04551/1450, Telefax 04551/2504 Mail: [email protected] Seite 4 DEHOGA Magazin 03/2015 GVL-Gebühren Gema schickt Nachberechnung Einige Tausend Gastronomen und Hoteliers, aber auch Einzelhändler und andere Musiknutzer werden in Kürze oder haben in den letzten Tagen bereits erneut Post von der Gema erhalten. Die Gema nimmt im Auftrag der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die die Musiker, Interpreten und Tonträgerhersteller vertritt, eine Nachberechnung rückwirkend ab dem 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2014 für sogenannte Musikvervielfältigungen (z. B. selbstgebrannte CDs, MP3Dateien) vor. Auf die bestehenden Gema-Wiedergabetarife (z. B. für Tonträgermusik / Hintergrundmusik) wird ein GVL-Zuschlag in Höhe von 10 Prozent für die Vervielfältigung von Tonträgermusik und in Höhe von 13 Prozent für die Vervielfältigung von Radiomusik erhoben. Betroffen sind allerdings nur die Betriebe, die auch in der Vergangenheit bereits GemaGebühren für Musikvervielfältigungen gezahlt haben. Für einen kühlen Kopf im Krankheitsfall. Das Krankentagegeld von ERGO schützt Hoteliers und Gastronomen vor Verlusten. Mehr Zeit für die Genesung bei Krankheit oder Unfall: Die Krankentagegeldversicherung von ERGO* hilft Ihnen, drohende Einkommensverluste aufzufangen. So können Sie sich auskurieren, um schnell wieder gesund zu werden. Möchten Sie mehr erfahren? Sprechen Sie mit uns: ERGO Beratung und Vertrieb AG Regionaldirektion Oldenburg Stephan Thomann, Tel 0441 923810 Mobil 0163 4345430 [email protected] Regionaldirektion Hannover Kai Winnemuth, Tel 0511 3485247 [email protected] Regionaldirektion Bielefeld Oliver Wunder, Mobil 0160 3674927 [email protected] Weitere Infos finden Sie auf www.ergo.de/hoga * Risikoträger: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Regionaldirektion Bremen Thomas-Oliver Piegeler, Tel 0421 3050426 [email protected] Regionaldirektion Hamburg André Heiden, Tel 040 23702321 [email protected] Hannover BEZIRKSVERBAND HANNOVER Geschäftsführerin Kirsten Jordan Yorckstr. 3 30161 Hannover Tel. 0511 - 33 706-31 Fax 0511 - 33 706-30 Email: [email protected] 28 Mehraufwand durch den Mindestlohn DEHOGA ehrt Jürgen Meyer für „25-Jähriges“ Die Mitglieder des Kreisverbandes Nienburg trafen sich zur Jahreshauptversammlung im „Jägerkrug“ Sonnenborstel. In seinem Jahresbericht zog der erste Vorsitzende Friedrich Wilhelm Gallmeyer eine positive Bilanz, denn auch im letzten Jahr fanden zahlreiche Aktivitäten statt. Zu den Highlights gehörte nach wie vor die Aktion „Wirte planen – Gäste fahren“. Bei den anschließenden Wahlen wurde Friedrich-Wilhelm Gallmeyer für weitere zwei Jahre in seinem Amt bestätigt. Ebenfalls wieder gewählt wurden der Schatzmeister Cord Rode (Loccum) und der Schriftführer Michael Schröder (Uchte). Als stellvertretende Schriftführerin wurde Kerstin Nennecker-Wesemann gewählt. Für 25 jährige Mitgliedschaft im Hotel und Gaststättenverband DEHOGA wurde Jürgen Meyer (Nendorf) ausgezeichnet. Ebenfalls 25 Jahre gehört Hartmut Meinzen (Brokeloh) dem DEHOGA an. Wegen Abwesenheit erhält dieser die Ehrung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Vorstand des DEHOGA Kreisverbandes zusammen mit dem geehrten Jürgen Meyer und Kirsten Jordan, DEHOGA Geschäftsführerin. DEHOGA Magazin 03/2015 Friedrich-Wilhelm Gallmeyer betonte in seiner Laudatio, dass der DEHOGA nicht gegen den Mindestlohn in der Gastronomie ist, aber er prangerte die aufwendige Dokumentationspflicht an. Denn die Wirte müssen innerhalb von sieben Tagen genaue Arbeitszeiten der Mitarbeiter dokumentieren. „Die Emotionen kochen hoch“, erklärte die Geschäftsführerin des DEHOGA Kirsten Jordan. In ihrem anschließenden Vortrag zum Thema Mindestlohn vertrat Kirsten Jordan auch die Auffassung, dass die Arbeitszeitregelungen für die Gastronomie nicht der Lebenswirklichkeit entsprechen. Herr Gallmeyer berichtete darüber, dass er den CDU Bundestagsabgeordneten Maik Beermann angeschrieben und auf diese Schwierigkeiten hingewiesen hatte. Voraussichtlich soll Ende April das Gesetz im Bundestag noch gebessert werden, erklärte Gallmeyer den Mitgliedern. Martin Fahrland, Geschäftsführer der Mittelweser Touristik, der als Gast an der Versammlung teilnahm, erklärte in seinem Statement: „2014 war ein gutes Jahr mit steigenden Übernachtungszahlen von 1,5 Prozent. Insgesamt konnten in den Landkreisen Nienburg, Diepholz und Verden 835.000 Übernachtungen verbucht werden.“ Der Start der diesjährigen Radtouren findet am 17. Mai 2015 bei der Gaststätte Märtens in Haßbergen statt. Darüber hinaus sind weitere acht Touren geplant. Text und Foto: bia DEHOGA Magazin 03/2015 29 Hannover 1. Vorsitzender Klaus Pittack mit den Teilnehmern der Schüler-Rundreise. Raus aus der Schule – rein ins Gastgewerbe DEHOGA Kreisverband Schaumburg veranstaltet Entdeckungstour für Schüler Mehr als 90 Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren sowie vier Lehrer folgten der Einladung des DEHOGA Kreisverbandes Schaumburg zu einer Rundreise durch zahlreiche gastronomische Betriebe. Am 11. und 12. März 2015 konnten die Betriebe im nordöstlichen und südwestlichen Schaumburg zeigen, was eine gastronomische Ausbildung zu bieten hat. Zu den Stationen gehörten das Grandhotel Esplanade (Bad Nenndorf), das DLRG Tagungszentrum Hotel Delphin (Bad Nenndorf), das Hotel Berghof (Apelern), das Schmiedegasthaus Gehrke (Bad Nenndorf), das Restaurant Zum dicken Heinrich (Lüdersfeld) sowie das Hotel Ambiente (Bückeburg), das Hotel-Restaurant Grosse Klus (Bückeburg), die Gastronomie im Schloss Bückeburg, der Waldkater (Rinteln) und der Schaumburger Ritter (Schaumburg). Wie schon im vergangenem Jahr, fand die Azubi-Kampagne mit Unterstützung der Berufsbildenden Schule, des Köcheclubs Schaumburg, des Landkreises sowie der Arbeitsagentur, der Schaumburger Land Tourismusmarketing und der Weserbergland AG statt. 1. Vorsitzender Klaus Pittack zeigte sich sehr erfreut über die große Resonanz der Aktion. Bei den Jugendlichen kommt das Konzept nach eigenen Angaben sehr gut an. Gerade der Einblick in die unterschiedlichen Betriebsformen sei sehr wertvoll, so die Jugendlichen. „Wir wollen den Jugendlichen die unterschiedlichen Berufe nahe bringen und das Interesse an einer Ausbildung in Gastronomie oder Hotellerie wecken“, so Mitorganisator Ralf Kerkamm. Es sei wichtig, den Schülern frühzeitig die Vielfältigkeit der Ausbildung im Gastgewerbe aufzuzeigen. Seite 5 Hannover 30 DEHOGA Magazin 03/2015 Azubi-Workshop vegetarisch Buffet „aromaTisch vegetarisch“ im Parkrestaurant des HCC „Vegetarisches Essen ist längst nicht mehr nur eine Mode oder ein kurzfristiger Trend, es ist vielmehr fest in der Gesellschaft verankert.“, so Christian Stöver, Vorsitzender der Fachgruppe Gaststätten im DEHOGA Region Hannover e.V. Stolz präsentieren die Azubis ihre leckeren Speisen. Mit der Veranstaltung wolle der Hotelund Gaststättenverband einen Beitrag zur Qualität und Nachhaltigkeit in der Ausbildung leisten. Der Workshop fand am 20. März 2015 im Rahmen des Projektes „aromaTisch vegetarisch – bunt.bio.lecker“ statt. Träger des Projekts sind das Umweltzentrum und die Region Hannover. Der DEHOGA hat bereits beim Vorgängerprojekt mit dem Umweltzentrum kooperiert und setzt diese Kooperation auch mit dem neuen Projekt gern fort. Erstmalig werden Auszubildende in das Projekt einbezogen. Dies freut besonders Berufsbildungsbeauftragte Nicole Rösler, die die Azubis auf den Workshop vorbereitet hat. Der Event am 20. März war gleichzeitig der öffentliche Auftakt für die saisonalen Aktionswochen „aromaTisch vegetarische Frühlingsgenüsse“, die in enger Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Hannover veranstaltet wurden. Daran beteiligten sich zahlreiche Restaurants und einige Betriebe. Die Teilnehmer können betrachtet werden auf www.vegetarisch-aromatisch.de. Glücklicherweise gebe es neben den reinen Vegetariern auch Menschen, die Fleisch bewusst und in Maßen genießen, so Stöver. „Wir im Gastgewerbe müssen sehr viele Schienen bedienen. Als DEHOGA wollen wir deshalb zum einen gern die vegetarische Küche vorantreiben, aber auch mit dafür sorgen, dass das Stück Fleisch, was auf dem Teller landet, wieder einen besseren Stellenwert bekommt. Gemeinsam mit dem Umweltzentrum haben wir die Chance, unsere Mitglieder anzuregen, stärker über die vegetarische Küche nachzudenken und als einen Teil des Angebotes fest zu etablieren.“ Im Rahmen des Workshops mit HCCChefkoch Lars Heins, bereiteten 12 Auszubildende aus 12 hannoverschen Restaurants genussvolle vegetarische Kreationen zu. Das HCC ist dafür der optimale Standort, da es rundum nachhaltig ausgerichtet ist. Das HCC ist biozertifiziert, und die Auszubildenden verwendeten ausschließlich Bioprodukte. Einem ausgewählten Gästekreis präsentierten die Auszubildenden die vegeta- Vegetarische Köstlichkeiten – die Azubis sind hochkonzentriert. Viele lobende Worte für Umweltzentrum und DEHOGA: Oberbürgermeister Stefan Schostok. rischen Frühjahrsgenüsse, die sie beim vorangehenden Workshop zubereitet hatten, als „Flying Buffet“. Zu den Gästen zählten unter anderem Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Stefan Schostok, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Hannover, Angelika Walther, stv. Regionspräsidentin, Region Hannover. Alle äußerten eine große Anerkennung für die beteiligten Auszubildenden, die mit großem Engagement und viel fachlichem Können gelungene Zubereitungen geschaffen hätten. Sie würden damit den persönlichen Motiven einer steigenden Gästezahl entsprechen wie auch im Interesse einer gesellschaftlichen Verantwortung handeln. Als fortschrittlich lobte der Oberbürgermeister den DEHOGA. „Das hätten wir Ihnen vor ein paar Jahren noch gar nicht zugetraut“, bemerkte er mit einem Augenzwinkern. Berufsbildungsbeauftragte Nicole Rösler bedankt sich bei den Azubis. 31 DEHOGA Magazin 03/2015 Hannover Jahreshauptversammlungen Diepholz und Sulingen Mitglieder sprechen sich für Fusionsverhandlungen aus Anlässlich der Jahreshauptversammlung des DEHOGA Kreisverbandes Grafschaft Diepholz, welche am 3. März 2015 im Rasthaus Barnstorf stattfand, legte der 1. Vorsitzende Guido Sandering sein Amt aus persönlichen Gründen nieder. Kommissarisch übernahm der 2. Vorsitzende Albert Wiedemann die Position. Er wies aber sofort darauf hin, dass er sich als Einzelkämpfer nicht im Stande sieht, das Amt angemessen auszufüllen. Ähnlich geht es auch den anderen Vorstandsmitgliedern. Auf Antrag der Versammlung ließ der Vorstand darüber abstimmen, ob er die schon lange gehegten Fusionsgedanken aufgreifen und entsprechende Gespräche mit dem Kreisverband Sulingen führen soll. Die Mitglieder sprachen sich einstimmig dafür aus, dass der Vorstand ermächtigt wird, entsprechende Gespräche zu führen. Im April soll es erste gemeinsame Vorstandsgespräche zu einer möglichen Fusion der beiden Kreisverbände geben. Derzeit zählt der Kreisverband Sulingen 45 Mitglieder und der Kreisverband Diepholz 41 Mitglieder. Vorsitzender Wilhelm Nordloh ging in seinem Jahresbericht auf die Umsatzsteigerungen im Gastgewerbe ein sowie auf die Themen Mindestlohn und Allergenkennzeichnung. Die Gebührenpflicht für eine anlasslose Hygieneprüfung kritisierte er. Insgesamt steige die Bürokratie für die Gastgewerbetreibenden immer mehr. „Der Wirt gehört hinter die Theke und nicht ins Büro“, so Wilhelm Nordloh. Vorsitzender Guido Sandering gibt sein Amt kommissarisch an den 2. Vorsitzenden Albert Wiedemann ab. In ihren Ämtern bestätigt wurden der 1. Vorsitzende Wilhelm Nordloh, der 2. Vorsitzende Heinfried Maschmann, Schriftführerin Dörte Knake sowie Kassenwart Carsten Bosse. Ebenfalls mit einstimmiger Mehrheit sprachen sich die Mitglieder des DEHOGA Kreisverbandes Sulingen auf ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung für Fusionsgespräche aus. Hauptargumente für eine Fusion sind die höhere Durchschlagskraft in der Öffentlichkeit, die Verteilung der Verantwortung auf viele Schultern sowie die strategische Ausrichtung auf die Zukunft. Alter und neuer Vorstand des KV Sulingen (v.l.n.r.): Carsten Bosse, Dörte Knake, Heinfried Maschmann, Wilhelm Nordloh. Anzeigenannahme: Telefon 04551/1450 Seite 11 Hannover 32 DEHOGA Magazin 03/2015 Jahreshauptversammlung des DEHOGA Altkreises Hannover-Land Mitglieder informieren sich über Mindestlohn und Allergenkennzeichnung Mehr als 20 Mitglieder konnte Altkreisvorsitzender Heinrich-Christian Tegtmeyer im Hotel Benther Berg zur diesjährigen Jahreshauptversammlung begrüßen. Besonders freute er sich, die goldene Ehrennadel für 40-jährige Mitgliedschaft an Karla Dyczek zu verleihen. Sie war extra mit ihrem Mann gekommen, um die Auszeichnung in Empfang zu nehmen. Für 25-jährige Mitgliedschaft wurde Gerda SchiemannFürstenau geehrt. Sie konnte leider nicht an der Versammlung teilnehmen. te alle Mitglieder auf, den Mailservice des Landesverbandes zu nutzen und die Bundestagsabgeordneten anzuschreiben. Vorsitzender Tegtmeyer forderte klare Änderungen am bestehenden Mindestlohngesetz. Die derzeitigen Regelungen führten zu einer massiven bürokratischen Belastung für das Gastgewerbe. Er forder- Geschäftsführerin Kirsten Jordan klärte die Mitglieder über alle Regelungen zum Mindestlohngesetz sowie zur Allergenkennzeichnung auf und beantwortete die zahlreichen Praxisfragen. Besonders Die Mitgliederentwicklung war trotz zahlreicher Eintritte leider negativ, sodass der Altkreis derzeit 103 Mitglieder zählen kann. Bei den Übernachtungen im Altkreis konnte eine minimale Steigerung zum Vorjahr verzeichnet werden. Trotzdem lag die Bettenauslastung im Jahr 2014 bei lediglich 25,7 Prozent. Karla Dyczek erhält die goldene Ehrennadel aus den Händen des Vorsitzenden Heinrich-Christian Tegtmeyer. belastend für die Mitglieder sind die Arbeitszeitdokumentation sowie die tägliche maximale Höchstarbeitszeit von 10 Stunden. Insbesondere bei Familienfeiern sind die Vorschriften kaum einzuhalten. Vier Sterne für Steinhude und Twistringen Gleich zwei Hotels im Bezirksverband Hannover konnten kürzlich mit vier Sternen ausgezeichnet werden. Besonders die Tatsache, dass sich auch kleine und mittlere Häuser den Klassifizierungskriterien stellen, freut den DEHOGA. Als erstes Haus in Steinhude erhielt das Hotel Ingrid vier Sterne. Großes Lob gab es von Wunstorfs stellvertretender Bürgermeisterin Birgit Mares für die Betreiber Ingrid Seidlitz und Jürgen Rymarczyk. Sie sind mit Recht stolz auf die Anerkennung, denn viel Herzblut und Engagement stecken hinter der Auszeichnung. Mit geladenen Gästen und einem zünftigen Frühstück wurde der vierte Stern begrüßt und gefeiert. Ingrid Seidlitz und Jürgen Rymarczyk freuen sich mit DEHOGA Geschäftsführerin Kirsten Jordan über den vierten Stern. Foto: Tugendheim Außerdem haben die Mitglieder der Mittelweser-Touristik GmbH und des DEHOGA das Hotel Classico in Twistringen mit vier Sternen klassifiziert. Das Haus liegt mitten im Zentrum und verfügt über fünf Zimmer mit zehn Betten, ein Restaurant und eine Außenterrasse. Das Haus wurde im letzten Jahr komplett neu zum Hotel umgebaut. v.r.n.l.: Herbert und Olga Wessels (Hotel Classico), Martina Steimke (DEHOGA), Martin Fahrland (Mittelweser-Touristik) und Hermann Brackland (DEHOGA) freuen sich über vier Sterne für das Hotel Classico in Twistringen. Foto: Mittelweser-Touristik GmbH 33 DEHOGA Magazin 03/2015 Erfolgreiche Mitgliederwerbung DEHOGA-Kreisverband Hildesheim-Land tagte Am 23. März konnte der DEHOGA-Kreisvorsitzende Christian Peine im Hotel Cappuccino in Elze neben vielen Mitgliedern des Kreisverbandes Hildesheim-Land auch die Bezirksvorsitzende Elizabeth Tischer begrüßen. „Wir freuen uns, dass Sie sich als Vorsitzende die Zeit nehmen, sich mit den Kollegen vor Ort auszutauschen“, so Christian Peine. Er berichtete von der positiven Beteiligung an den Seminaren, die der Bezirksverband für alle Mitglieder angeboten hat und wies darauf hin, dass der Kreisverband vier neue Mitglieder begrüßen kann. „Sagen Sie den Kollegen, wie wichtig die Verbandsarbeit ist“, rief Christian Peine seine Kollegen zur Mitgliederwerbung auf. „Nur so können wir schlagkräftig werden und die Politik von unseren Forderungen überzeugen“. beit berichtete Geschäftsführerin Renate Mitulla, die ausführlich über die Auswirkungen der Arbeitszeitaufzeichnung und der Allergenkennzeichnung informierte. Weitere Themen waren die Änderung bei der Abgabe an die Künstlersozialkasse, die Gebührenbelastung durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Umstellung der elektronischen Kassen für eine finanzamtssichere Buchführung. Als Gastredner informierte Kai Gerling vom Gerling MedienService über die Möglichkeiten der Mitarbeiterfindung und Gästesuche mit Hilfe von kurzen Videoclips. „Wir machen keine Imagefilme im klassischen Sinne, sondern möchten in Gesprächen die Botschaft des Unternehmers an den potentiellen Gast oder Mitarbeiter brin- Hildesheim BEZIRKSVERBAND HILDESHEIM Geschäftsführerin Renate Mitulla Yorckstr. 3 30161 Hannover Tel. 0511 - 33 706-25 Fax 0511 - 33 706-30 Email: [email protected] gen“, so Kai Gerling. Der Vorteil ist, dass die Kurzvideos auf allen Kanälen bespielt werden können, egal, ob eigene Homepage, Facebook oder Youtube. Die Filme laufen im Leinebergland TV-Kanal eine Woche und können dann für weitere sechs Monate in den Gastrobereichen gesehen werden. Der Unternehmer erhält vollumfängliche Nutzungsrechte. Da der Ton inklusive Musik selbst komponiert wird, fällt auch keine GEMA-Gebühr an. Kollege Jens Ruhland schlug vor, für alle Mitgliedsbetriebe Servier-Lehrgänge anzubieten. Er würde sein Haus zur Verfügung stellen und hat auch schon Kontakt zu Herrn Deiter, ehemaliger Fachpraxislehrer an der BBS 2 in Hannover, aufgenommen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen und die Geschäftsführung beauftragt auszuarbeiten, wie man den Mitgliedern solche Lehrgänge zu einem günstigen Preis anbieten kann. Die nächsten Chancen, viele Kollegen kennenzulernen, sind der Gastronomieball am 27. April, der unter dem Motto „Zauberhafter Abend in Gronau“ beim Kollegen Kerner stattfindet, und das Sommerfest am 29. Juni beim Kollegen Siegfried Göhmann in Coppengrave. Die traditionelle Braunkohl-Wanderung führt am 2. November nach Woltershausen zu Heinrich Habenicht. Als neue Kassenprüfer wurden einstimmig Renate Elbe und André Detter gewählt. Kreisvorsitzender Peine bat um Vorschläge, wer ab der nächsten Wahl als Vorsitzender zur Verfügung stehen könnte, da er dann nicht mehr antreten wird. Über Aktuelles aus der Verbandsar- Gute Stimmung herrschte unter den Mitgliedern des DEHOGA-Kreisverbandes Hildesheim-Land. Der Vorstand informierte über aktuelle Themen des Gastgewerbes. Hildesheim 34 DEHOGA Magazin 03/2015 Deutsche Bischofskonferenz in Hildesheim Novotel Hildesheim vier Tage in katholischer Hand Im Februar 2015 war das Bistum Hildesheim – Bischof Norbert Trelle – Gastgeber der Frühjahrsversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Es war das erste Mal, dass diese Veranstaltung in Hildesheim stattfand. Gleichzeitig war es ein toller Auftakt zum 1.200jährigen Bistumsjubiläum und für den renovierten und wiedereröffneten Dom (nach fünf Jahren Bauzeit). tholischer Hand. 67 Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe – davon drei Kardinäle (Kardinal Marx – Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Woelki und Kardinal Lehmann), Petro Kryk, Bischof Apostolischer Exarch für die Ukrainer, sowie Erzbischof Dr. Nikola Eterovic, Apostolischer Nuntius, wohnten und tagten im Novotel Hildesheim. Vier Tage befand sich das Novotel Hildesheim (ein ehemaliges Kloster) in ka- Das Büro der Direktion wurde zum Pressebüro umfunktioniert. Im Park, in dem sich normalerweise der Biergarten befindet, stand das Pressezelt, aus dem bis zu 60 Journalisten live von der Konferenz berichteten. Dort fand auch die tägliche Pressekonferenz statt. Zeitweise standen bis zu fünf Übertragungswagen auf dem Parkplatz für Live-Übertragungen. Das Hotelteam mit Kardinal Reinhard Marx, Pater Dr. Hans Langendörfer (hinten rechts mit Brille) sowie Bischof Norbert Trelle (rechts außen). Volles Haus in Hildesheim und Göttingen Allergenseminare schnell ausgebucht Der Beschluss aller Kreisvorsitzenden, Seminare zum Thema Allergenkennzeichnungsverordnung anzubieten, hat sich ausgezahlt: Sowohl in Hildesheim als auch in Göttingen waren jeweils über 80 Mitglieder gekommen. „Die Teilnehmerzahl zeigt, dass hier ein hoher Bedarf an Informationen besteht“, freute sich Bezirksvorsitzende Elizabeth Tischer. „Solange es die Bezirkskasse hergibt, werden wir die Seminarreihe mit unterschiedlichen Themen fortführen“, versprach die Vorsitzende. zwar nur sechs Prozent der Bevölkerung Allergiker, aber die Zahl wird steigen“, so Mitulla während ihres Vortrages. Zukünftig werden sich alle Unternehmer auf stärkere Nachfrage nach allergenfreien Speisen einstellen müssen. Nachdem die EU-Verordnung bereits 2011 in Kraft getreten war, hatte der Gesetzgeber drei Jahre Zeit, sie in deutsches Recht umzusetzen. Pünktlich zum 14. Dezember 2014 ist dann die vorläufige Allergenkennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Referentin Renate Mitulla informierte über die drei Alternativen der Kennzeichnung von Allergenen und auch, was zu beachten ist, wenn Gäste eigene Speisen in den Betrieb mitbringen. “Zur Zeit sind Anhand praktischer Beispiele konnten sich die Teilnehmer ein gutes Bild davon machen, wie sie die Verordnung in ihren Betrieben umsetzen können. Diskussionen gab es naturgemäß auch insbesonde- re darüber, für wen denn die Verordnung gilt und wer eventuell ausgenommen ist. Fragen waren, ob sich die Prüfung auf alle gewerbsmäßigen Anbieter erstreckt und was man beachten muss, wenn der Gast eigene Produkte mitbringt. Auch das Thema Catering nahm breiten Raum ein und die Frage, wie gesichert werden kann, wie die einzelnen Allergene bei Produkten aus der Zulieferindustrie zu erfahren sind. Alle Teilnehmer waren sich am Schluss darüber einig, dass der Bürokratieaufwand für die Gastronomie immer größer wird und der Gesetzgeber zunehmend die Verantwortung der Bürger, die sie eigentlich für sich selbst haben müssten, auf die Unternehmer abwälzt. 35 DEHOGA Magazin 03/2015 Hildesheim Mindestlohn-Seminar in Göttingen DEHOGA-Mitglieder informierten sich Auf Einladung des Bezirksverbandes Hildesheim fanden sich Mitglieder der DEHOGA Kreisverbände Göttingen, Hann. Münden, Northeim und Duderstadt zu einem Seminar über die Anforderungen und Auswirkungen des Mindestlohngesetzes im InterCityHotel Göttingen ein. In seinem Vortrag ging Hauptgeschäftsführer Rainer Balke auf die Vorgaben des Mindestlohngesetzes an die Unternehmensführung ein. Die Seminarteilnehmer waren sich darüber einig, dass weniger die ab dem 1. Januar 2015 geltende Pflicht, für jede Tätigkeit im Gastgewerbe mindestens 8,50 Euro die Arbeitsstunde zahlen zu müssen, das Problem sei. Vielmehr kämpften insbesondere die kleineren Betriebe mit dem gestiegenen bürokratischen Aufwand als Folge des Mindestlohngesetzes. Für besonders problematisch wurde die Ausgestaltung der Arbeitszeitaufzeichnungspflicht gehalten. tung zu riskieren. In kleineren Betrieben einen überlappenden Arbeitseinsatz von Mitarbeitern zu organisieren, um mehr als 10 Arbeitsstunden arbeitstäglich abdecken zu können, ist organisatorisch kaum leistbar. Unterstützt wurde deshalb der Ansatz des DEHOGA, die Politik aufzufordern, das Arbeitszeitgesetz so zu ändern, dass bei bestehenbleibender Ausgleichspflicht auch 12 Stunden-Arbeitstage möglich werden. Auf Unverständnis stieß der Umstand, dass das Mindestlohngesetz mitarbeitende Ehegatten und sonstige Familienangehörige den normalen Arbeitnehmern gleichstellt und dieselben intensiven Arbeitszeitaufzeichnungsvorschriften gelten sollen. Dass sich die mittlerweile von vielen Seiten kritisierte Bürgenhaftung für Mindestlohnverstöße von im Betrieb ein- Deutlich tritt nun hervor, dass für das Gastgewerbe insbesondere bei geschlossenen Veranstaltungen wie Jubiläen, Hochzeitsfeiern und ähnlichen Anlässen das vom Arbeitszeitgesetz zur Verfügung gestellte Zeitkontingent von 10 Arbeitsstunden am Tag pro Mitarbeiter nicht ausreiche. Den Gästen ist nicht zu vermitteln, dass die im vollen Lauf befindliche Feier nach 10 Stunden abgebrochen werden muss, um keine Arbeitszeitüberschrei- gesetzten externen Unternehmen nach Aussage des Arbeitsministeriums auf eine reine Generalunternehmerhaftung beschränken soll, wurde von den Seminarteilnehmern gerne zur Kenntnis genommen. Nach ca. 2 ½ Stunden intensiven Informationsaustauschs schloss Hauptgeschäftsführer Rainer Balke die Veranstaltung und bedankte sich noch einmal beim Bezirksverband Hildesheim und dem Kreisverband Göttingen sowie bei der Hausherrin des InterCityHotels, Christiane Leinemann, für die perfekte Organisation der Veranstaltung. Er entließ die Teilnehmer mit dem Bewusstsein, dass das Mindestlohngesetz und die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht in den kommenden Monaten noch viele Probleme bereiten werden. Zahlreiche DEHOGA-Mitglieder informierten sich zum Mindestlohn und den damit einhergehenden Pflichten. Kreisverband Duderstadt Auflösung des alten Wirtevereins e.V. beschlossen Mit einem einstimmigen Votum haben die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung des DEHOGA-Kreisverbandes Duderstadt ihren Vorsitzenden Heinz-Eugen Venjakob bei der Auflösung des alten „Kreisverein des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes e. V.“ mit Sitz in Duderstadt (Eichsfeld) unterstützt. Der alte Verein hatte insoweit keine Funktion mehr, da es dort keine Mitglieder mehr gibt und sich alle Kollegen unter dem Dach des Kreisverbandes Duderstadt im DEHOGA vereinen. „Hier konnte jetzt ein Schluss-Strich gezogen werden“, so Venjakob. „Mit der Auflösung des e.V. können wir jetzt auch Gespräche für eventuelle Fusionen mit einem anderen Kreisverband aufnehmen. Sonst wären wir dazu ja nicht in der Lage gewesen. Das werden wir auf der nächsten Versammlung wieder mit allen Mitglieder besprechen.“ Im September erfolgt die Kollegenfahrt des Kreisverbandes nach Münster. Alle hoffen auf eine rege Beteiligung. Geschäftsführerin Renate Mitulla erläuterte die Arbeiten aus der Geschäftsstelle des DEHOGA Niedersachsen und informierte die Teilnehmer über alle neuen Regelungen zum Mindestlohn, der Allergenkennzeichnungsverordnung, der finanzamtssicheren Kassenführung sowie den Neuregelungen zur Künstlersozialkasse und der GEMA. Lüneburg BEZIRKSVERBAND LÜNEBURG Geschäftsführer RA Heinz-Georg Frieling Parkstr. 7 21337 Lüneburg Tel. 04131 - 8 28 24 Fax 04131 - 8 34 16 Email: [email protected] 36 DEHOGA Magazin 03/2015 Hambühren: Jahreshauptversammlung des DEHOGA Sinkende Übernachtungszahlen in Celle Am 2. März 2015 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des DEHOGA Kreisverbandes Celle statt. Der Veranstaltungsort war in diesem Jahr in Hambühren das Hotel-Restaurant „Zur Heideblüte“. Der 1. Vorsitzende Benno Eisermann konnte über 40 Mitglieder des Kreisverbandes begrüßen. Die Tagung begann mit einem gemeinsamen Frühstück. Ein großes Gesprächsthema waren die Zahlen des Tourismus in Celle Stadt und Land. Gegenüber dem übrigen Niedersachsen haben die Stadt und der Landkreis Celle an Übernachtungen stark abgebaut. Zu diesem Thema gab es eine rege Diskussion, in der versucht wurde, das Ausbleiben der Übernachtungsgäste zu analysieren. Der Vorsitzende Benno Eisermann wurde beauftragt, Gespräche mit der Geschäftsführerin der CTM GmbH, Frau Krohn, zu führen genauso wie mit Herrn von dem Bruch von der Lüneburger Heide GmbH. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war der Bericht über die Berufsbildungsaktivitäten. Kai-Friedrich Duda und Roger Burkowski berichteten über das kürzlich im City Hotel in Celle durchgeführte Auszubildenden-Speed-Dating. Sie bedankten sich bei der Hoteldirektorin, Frau Borchers, die 13 Ausbildungsbetrieben des Kreisverbandes die Gelegenheit gegeben hatte, sich im Rahmen des von der Agentur für Arbeit Celle organisierten Speed- Datings 45 Bewerbern vorzustellen. Der allgemeine Eindruck nach der Veranstaltung war, dass die geführten Bewerbergespräche sehr effektiv verlaufen sind. Zum Abschluss ihres Vortrages berichteten die beiden Funktionsträger über die Vorbereitungsmaßnahmen zur Überarbeitung der gastgewerblichen Berufsbilder. Sie unterstrichen auch, dass das nicht unbeträchtliche finanzielle Engagement des DEHOGA Kreisverbandes Celle im Rahmen der jährlichen Auszubildendenfreisprechungsfeier von allen Beteiligten wohlwollend wahrgenommen werde. Das heißeste Thema des Tages war der Mindestlohn von 8,50 Euro sowie die dazugehörige Aufzeichnungspflicht und der maximale Arbeitsstundentag von 10 Stunden auch bei festlichen Anlässen. Der DEHOGA Kreisverband Celle war besonders erfreut, dass Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Niedersachsen, es einrichten konnte, über dieses Thema zu referieren. Es wurde über eine Stunde sehr interessiert und emotional diskutiert. Zum Ende der Veranstaltung wies Herr Eisermann ausdrücklich darauf hin, dass die bürokratische Belastbarkeit des Gastgewerbes jetzt nun endlich die Spitze erreicht hat. Es wurden weitere Gespräche mit politischen Organisationen angekündigt. Klassifizierte Betriebe im Bezirk Lüneburg März 2015 4 Sterne G - Landhaus „Zum Lindenhof“, Marxen 3 Sterne Superior - Hotel König Stuben, Bispingen - Resort Hotel Bispingen, Bispingen 3 Sterne - Hotel Hollenstedter Hof, Hollenstedt - Frommanns Landhotel, Buchholz Gut besucht war die Versammlung des DEHOGA Kreisverbandes Celle. DEHOGA Magazin 03/2015 37 Lüneburg Beim Mindestlohn verdient der Staat, nicht der Arbeitnehmer DEHOGA-Kreisverband Landkreis Harburg tagt im Hollenstedter Hof „Das Jahr 2015 hat uns den Start nicht leicht gemacht“, eröffnete Christoph Prigge, Vorsitzender des Dehoga-Kreisverbandes Landkreis Harburg, die Jahreshauptversammlung mit rund 70 Teilnehmern im Hollenstedter Hof. Er sprach damit den Mindestlohn, gebührenpflichtige Hygieneüberprüfungen und die Auszeichnungspflicht für Allergene an. Dennoch appellierte er an seine Berufskollegen, das Jahr selbstbewusst anzugehen. „Der Mindestlohn könnte auch eine Chance sein, eine Diskussion über Preise in Gang zu bringen, damit unsere Leistung Wertschätzung erfährt. Denn Waren- und Personaleinsatz sind nicht gleich Gastronomie“, so Prigge. Mit den 8,50 Euro könne das Hotel- und Gaststättengewerbe leben. „Aber wir fordern flexiblere Regelungen und einen Abbau bürokratischer Vorschriften“, sagte Prigge. Frank Lehmann, Vorsitzender des Dehoga-Bezirksverbandes Lüneburg, bezeichnete die Einführung des Mindestlohns als Makulatur, da die Einstiegsgehälter ohnehin schon vorher meist über 8 Euro gelegen hätten. Er befürchtet vielmehr, dass sich eine Schere zwischen gelernten und ungelernten Kräften auftut, etwa, wenn ein Qualifizierter als Einstieg 8,70 Euro brutto und ein Unqualifizierter für eine leichte Tätigkeit als geringfügig Beschäftigter 8,50 Euro netto bekommt. Als weiteres Beispiel nannte er Minijobber. Wenn ein Minijobber mit festem Stundenvertrag durch den Mindestlohn die 450-Euro-Grenze überschreite, komme er – je nach Steuerklasse – auf einen bis zu 150 Euro niedrigeren Nettolohn als bisher und müsse für das gleiche «Netto» zwischen acht und 25 Stunden pro Monat mehr arbeiten. «Wenn irgendwo mehr Geld landet, dann beim Staat und nicht beim Arbeitnehmer», so Lehmann. Die eigentlichen Probleme des Mindestlohns würden aber bei der Aufzeichnungspflicht beginnen. So müssen Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten und Ist-Arbeitszeit netto für jeden Tag und jeden Arbeitnehmer dokumentiert und bei Zoll-Kontrollen vorgelegt werden. Die Vorgaben, dass sechs Tage pro Woche je acht Stunden, höchstens zehn Stunden am Tag oder 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürften, machen in der Branche keinen Sinn. „Was mache ich zum Beispiel bei einer Hochzeit? Breche ich dann um 23 Uhr ab, weil ein Mitarbeiter die zehn Stunden erreicht hat? Der Gesetzgeber macht sich da kein Bild“, so Lehmann. „Wie konnten Menschen ohne Allergenverordnung eigentlich über 80 Jahre alt werden?“, fragte Lehmann provokativ zu der seit Ende 2014 vorgeschriebenen Auszeichnung der Allergene. Damit solle laut Gesetzgeber der Verbraucher geschützt werden. Dieser „Schutz“ gelte aber nicht bei Volksfesten und Veranstaltungen mit nicht gewerblichen Anbietern, kritisierte Lehmann und forderte eine Nachbesserung. Über die Auszeichnungspflicht von Allergenen informierte Ralf Olbrisch vom Veterinäramt des Landkreises Harburg. Das Thema sei im Grundsatz nicht neu, da Zusatz- oder Konservierungsstoffe in Lebensmitteln schon seit Jahren ausgewiesen werden müssen. Bei der Auszeichnungspflicht hat sich der Gesetzgeber auf 14 Stoffe festgelegt. Dazu zählen unter anderem Eier, Fisch, Erdnüsse, Milch oder Sellerie. „Wir empfehlen, auf der Speisekarte mit Fußnoten zu arbeiten – bei den Zusatzstoffen mit Zahlen, bei den Allergenen mit Buchstaben“, so Olbrisch. Bei einem Buffet müssten die Allergene den entsprechenden Speisen zugeordnet werden. Ein weiteres Ärgernis fürs Gastgewerbe: In Niedersachsen gilt seit Dezember 2014 eine Gebührenpflicht für Hygieneüberprüfungen, unabhängig davon, ob ein Betrieb Anlass für eine Überprüfung gibt oder nicht. Unternehmen mit weniger als 125.000 Euro Jahresumsatz zahlen demnach pro Kontrolle maximal 56 Euro, Unternehmen mit weniger als 250.000 Euro Jahresumsatz maximal 92 Euro. Bei den Wahlen wurde Thomas Cordes (Hotel Cordes, Sottorf) als zweiter Vorsitzender bestätigt. Neue zweite Schriftführerin wurde Antje Reimers (Hotel „Zur Rennbahn“, Drage). Für 25-jährige Mitgliedschaft ehrte der Vorsitzende Sabine Küster-Ursic (Ferien auf der Heid, Appel) und Johannes Schuster (Gasthaus Zum Kiekeberg, Rosengarten) mit der Silbernen Ehrennadel. Zum Dank für die Gastfreundschaft bei der Jahreshauptversammlung und als neues Dehoga-Mitglied händigte Christoph Prigge Claudio Spinsanti vom „Hollenstedter Hof“ eine Dehoga-Flagge aus. Der Vorstand des Dehoga-Kreisverbandes (v. li.): Thomas Cordes, Karsten Maack Kramer, Cordula Niehoff, Jürgen Niehoff, Antje Reimers, Christoph Prigge und Hans-Peter Ebeling. Foto: Kreiszeitung Wochenblatt bim 08_15 Lüneburg 38 DEHOGA Magazin 03/2015 Ausbildung zum Ausbilder Zweite Qualifizierung „Mission Azubi!“ erfolgreich gestartet Das Thema Weiterbildung spielt für den DEHOGA Bezirksverband Lüneburg weiterhin eine große Rolle. Mit seinem Kooperationspartner, dem Einzelhandelsverband Harz-Heide e.V., führt er zurzeit die zweite Qualifizierung „Ausbildung zum Ausbilder“ durch. Diese Fortbildung vermittelt die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die später als Ausbilder benötigt werden, und bereitet gezielt auf die IHK-Prüfung vor. „Gerade für die kleinen und mittelstän- dischen Betriebe im Gastgewerbe ist es wichtig, die eigenen Leute zu stärken. Mit den aktuellen demografischen Entwicklungen droht verstärkt Fachkräftemangel. Gut ausgebildeter Nachwuchs wird damit für Unternehmen immer mehr zum Wettbewerbsfaktor. Mit unserer Weiterbildung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gastgewerblichen Mittelstandes“, so Heinz-Georg Frieling, Geschäftsführer des DEHOGA Bezirksverbands Lüneburg sowie des Einzelhandelsverbands Harz-Heide. „Mission Azubi!“ – DEHOGA Lüneburg unterstützt Ausbildung zum Ausbilder. Gefördert durch den Europäischen Sozialfons und die Kooperation des DEHOGA Bezirksverbands Lüneburg mit dem Einzelhandelsverband Harz-Heide konnte diese Weiterbildung für Angestellte kostenfrei angeboten werden. Drei Vorstellungsgespräche, drei Treffer Ausbildungsplatz-Speed-Dating in Celle Nach nicht einmal einer Stunde konnte Katja Knese bereits eine mehr als erfolgreiche Bilanz präsentieren: Bei drei Bewerbungsgesprächen, die während des Ausbildungsplatz-Speed-Datings im Intercity Hotel Celle jeweils 15 Minuten dauerten, erhielt sie zwei Praktikumsangebote und einen Termin für ein vertiefendes Vorstellungsgespräch. Rita Rasch, die beim Best Western Hotel Heidehof für Buchhaltung und Personalfragen zuständig ist, zeigte sich sehr angetan von Katja Knese: “Sie hat eine offene, fröhliche Art, und damit einen sehr guten Eindruck hinterlassen. Das persönliche Kennenlernen über die Bewerbungsmappen hinaus ist ein wesentlicher Faktor des Ausbildungsplatz-Speed-Datings. Wenn sich die Bewerberin im Praktikum gut macht, winkt ihr damit ein Ausbildungsplatz in unserem Hause.“ Die siebzehnjährige Katja Knese, die Köchin werden möchte, war überrascht, wie einfach man mit den Unternehmensvertretern von zwölf Hotels und Gastronomiebetrieben aus dem Landkreis Celle und dem Landkreis Heidekreis ins Gespräch kommen konnte. „Wann hat man schon mal die Möglichkeit, sich an einem Vormittag gleich bei mehreren Arbeitgebern vorzustellen? Ich finde, das ist eine tolle Veranstaltung.“ Neben dem Ausbildungsplatz-SpeedDating wurden auch vier Fachvorträge gut angenommen. Weiterhin standen Auszubildende einzelner Unternehmen für Fragen der Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung. Auch Berufsberater und Vermittlungsfachkräfte von Agentur für Arbeit und Jobcenter standen parat, um beispielsweise über schulische Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Insgesamt nutzten etwa 60 junge Frauen und Männer das Angebot, so dass durchgehend Gespräche geführt wurden. Hilke Estherr vom gemeinsamen Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und des Jobcenters freute sich über das große Interesse: „Der persönliche Eindruck ist im Hotel- und Gastronomiebereich besonders wichtig. Wenn Motivation und Ausstrahlung stimmen, ist der Blick auf die Zeugnisse oft schon weniger streng. Nach dem ersten Kennenlernen beim SpeedDating finden in der Regel vertiefende Gespräche oder Praktika statt – mit dem Ziel eines Ausbildungsvertrages.“ So fiel in einer abschließenden Feedback-Runde das Fazit auch durchweg positiv aus, und die Gastronomen und Hoteliers der Region bedankten sich bei allen an der Organisation Beteiligten für eine gelungene Veranstaltung und freuen sich auf eine Fortsetzung. Kai-Friedrich Duda (l.) und Benno Eisermann vom DEHOGA-Kreisverband Celle mit Personalvermittlerin Hilke Estherr von der Agentur für Arbeit. 39 DEHOGA Magazin 03/2015 Lüneburg 10 Jahre Deutsche Eiche in Uelzen Karl-Heinrich Meyer leitet Hotel und Restaurant erfolgreich Heute ist das Akzent Hotel Deutsche Eiche in Uelzen ein modernes Vier-SterneBusiness-Hotel. Der Standard in den 36 Zimmern des Hauses genügt selbst höchsten Ansprüchen. Das gilt auch für die Küche des stilvollen Restaurants. Hinter dem heutigen Hotel und Restaurant steht eine lange Gastbetriebstradition. Die gastwirtschaftliche Historie reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück. Bereits vor 1565 befand sich an der Stelle, an der das heutige Akzent Hotel steht, ein Dorfkrug. Die Geschichte des heutigen Akzent Hotels kommt vor 10 Jahren ins Rollen: Karl-Heinrich Meyer übernahm das Haus mit Restaurant am 1. Februar 2005. Das Hotel darf jetzt also sein zehnjähriges Jubiläum unter heutiger Leitung begehen. Der Verdienst Meyers ist es, dass aus einem Insolvenzbetrieb ein fester Bestandteil des regionalen Gastgewerbes geworden ist. Großen Anteil daran hat auch das perfekt eingespielte Team. Zu Recht kann sich das Hotel als "erste Adresse" der Stadt Uelzen bezeichnen. Dahinter steckt nicht nur viel Arbeit, sondern auch ein großer Investitionsaufwand: Meyer nahm für den großen Umbau und die Modernisierung der Hotelanlage in den Jahren 2008 und 2009 rund drei Millionen Euro in die Hand. Meyer modernisierte und renovierte alle Zimmer, das Hauptrestaurant und den Festsaal. Anstelle alter Kegelbahnen finden Gäste seitdem nun auch einen Sauna- und Ruhebereich im Hotel. Auch in den Jahren darauf folgten stetige Investitionen, um den hohen Standard des Hotels noch weiter zu verbessern. Erst im Jahr 2013 investierte Meyer in ein Blockheizkraftwerk. Das Ergebnis der stetigen Investitionen kann sich sehen lassen. Im März 2013 erhielt das Haus seinen vierten Stern und ist damit das einzige Vier-SterneHotel in Uelzen. Karl-Heinrich Meyer und sein Team sind stolz auf 10 Jahre Deutsche Eiche! Besonders am Herzen liegt Eigentümer Karl-Heinrich Meyer die Kochkunst: 1978 erkochte er sich in einem Restaurant in Hannover einen Michelin-Stern. Hohe Küchenqualität können Gäste des Hotels deshalb erwarten. Hier verschmilzt Regionales mit dem Besten aus der ganzen Welt. Das Hotel Deutsche Eiche verfügt über zwei Restaurants. Das Restaurant "Veerßer Stube" hat täglich geöffnet und bietet Ihnen jeden Tag einen Rundum-WohlfühlService. Zu ganz besonderen Anlässen erwartet die Gäste das Restaurant "Meyers", welches nur für Veranstaltungen und an Feiertagen öffnet. Viel zu viel Bürokratie im Gastgewerbe Während einer politischen Versammlung am 6. März 2015 in Celle trafen sich der Generalsekretär der CDU Deutschland, Dr. Peter Tauber, und der 1. Vorsitzende der Fachgruppe Gaststätten des DEHOGA Landesverbandes Niedersachsen, Benno Eisermann. Herr Eisermann nahm die Gelegenheit wahr, wies auf die derzeitige Situati- on im Gastgewerbe hin und erklärte die Unzufriedenheit. Die Bürokratie ist mittlerweile so umfangreich geworden, dass die eigentliche Aufgabe der Unternehmen im Gastgewerbe, nämlich das Kümmern um den Gast, zu kurz kommt. Herr Dr. Tauber zeigte Verständnis für die Argumente von Benno Eisermann und versprach, das Meinungsbild entsprechend weiterzuleiten. DEHOGA-Fachgruppenvorsitzender Benno Eisermann (l.) im Gespräch mit CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber. DEHOGA in der Plattenkiste Kreisverband Celle zu Gast beim NDR NDR-Moderatorin Martina Gilica (l.) mit Claudia Perchner, Benno Eisermann (v.l.) und Kai-Friedrich Duda vom DEHOGA-Kreisverband Celle. Viel zu erzählen gab es in der Sendung „Plattenkiste“ bei NDR 1 Niedersachsen. Am 9. März zwischen 12 und 13 Uhr unterhielten sich Benno Eisermann, Kai Duda und Claudia Perchner mit Moderatorin Martina Gilica über die Arbeit des DEHOGA-Kreisverbandes Celle. Von Montag bis Freitag heißt es zwischen 12 und 13 Uhr bei NDR 1 Niedersachsen „Die Plattenkiste – Hörer machen ein Musikprogramm“ und die Sendung wird komplett von den Gästen gestaltet. In der Sendung können sich Vereine, Clubs, Organisationen vorstellen – egal, ob Chor, Surfclub, Kegelverein oder Selbsthilfegruppe. Lüneburg 40 DEHOGA Magazin 03/2015 Jahreshauptversammlung des DEHOGA Kreisverbandes Gifhorn Schega-Emmerich: „Ungleichheit am Zapfhahn“ immer noch ein aktuelles Thema Rund 70 Mitglieder und Gäste konnte Henning Steg als einer der drei Vorsitzenden auf der Jahreshauptversammlung des DEHOGA Kreisverbandes Gifhorn im Hotel am Bernsteinsee in der Gemeinde Sassenburg begrüßen. Bei 106 Mitgliedern eine stattliche Anzahl, wie er nebenbei bemerkte. Unter den Gästen konnte Steg auch Bürgermeister Volker Arms, den Ehrenvorsitzenden Kurt Emmerich, DEHOGABezirksgeschäftsführer Heinz-Georg Frieling, Dr. Mario Ruppert und Maik Meinecke vom Vetererinäramt des Landkreises Gifhorn, Jörg Burmeister vom Amt für Wirtschaftsförderung, IHK-Geschäftsführer Rainer Knoppe, Frank Ullmann und Rick Gladow von der Ergo Versicherung und Thomas Steinborn von der Jobagentur begrüßen. Sein besonderer Gruß galt den Vertretern der Privatbrauerei Wittingen, Hofbrauhaus Wolters, Metro und C+C Schaper, die die Veranstaltung maßgeblich mit unterstützt haben. In seinem Jahresbericht ging Vorsitzender Armin Schega-Emmerich auf die zurückliegenden Aktivitäten des Vorstandes ein. „Nichts ist beständiger in unserer Branche als der Wechsel“, berichtete der Vorsitzende mit Blick auf die Entwicklung im Gastgewerbe. Als „Ungleichheit am Zapfhahn“ zitierte Schega-Emmerich einen Bericht des Weser Reports, der sich mit dem Wettbewerb nicht gewerbsmäßiger Anbieter beschäftigte. Dabei ging er Armin Schega-Emmerich, Bildmitte, erhielt von Henning Steg, links und Claus Schwirtlich, für 25jährige Treue zum Verband und gleichzeitige Vorstandsarbeit die silberne Ehrennadel und -urkunde. auch auf das vom DEHOGA Niedersachsen herausgegebene Schwarzbuch 2.0 ein, das demnächst mit einer Neuauflage erscheinen soll. Eine Fusion mit dem NachbarkreisRund 70 Mitglieder und Gäste waren zur Jahreshauptversammlung des verband Region DEHOGA Kreisverbandes erschienen. Wol f sbu r g /Hel m stedt sah er nach derzeitigem Stand in weite Ferne gerückt. 2.0 und Mindestlohn auf seiner Agenda. Mit der Frage an den Bürgermeister: „Wo Für 25 Jahre treue Mitgliedschaft und war heute die Politik?“ brachte der Vorsitzende seinen Unmut zum Ausdruck, Mitarbeit im Vorstand wurde Armin dass kein Landes- oder Bundespolitiker Schega-Emmerich durch Henning Steg aus der Region seiner Einladung gefolgt und Claus Schwirtlich mit der silbernen sei. Und das, obwohl der Wirtschaftsfak- Ehrennadel des DEHOGA Niedersachsen tor Gastgewerbe in Niedersachsen 165.000 ausgezeichnet. Die Ehrenurkunde wurde Beschäftigte, 6.700 Auszubildende und 5,6 auch seiner nicht anwesenden Ehefrau UlMilliarden Umsatz zu verzeichnen habe. rike übergeben, die mit ihrem Ehemann Geschäftsführer Albert Harder ging mit vor 25 Jahren das Hotel „Deutsches Haus“ in Gifhorn vom Vater Kurt Emmerich den Politikern noch härter ins Gericht. übernommen hatte. „Treten Sie unsere zuständigen PolitiZu Beginn der Versammlung hatte ker kräftig auf die Füße“, so Harder, als es um die am 13. Dezember 2014 ver- auch Hoteldirektor Henning Förster die abschiedete Allergen-Verordnung oder Gäste im Hotel am Bernsteinsee begrüßt. um die nur in Niedersachsen durchge- Bürgermeister Volker Arms stellte in eiführten kostenpflichtigen Lebensmittel- nem kurzen Grußwort die Gemeinde Saskontrollen der Veterinärämter ging. Die senburg vor und begrüßte die gute Entzuständigen Herren, Dr. Mario Ruppert wicklung des Tourismus im Ferien- und und Maik Meinecke verteidigten und be- Freizeitzentrum am Bernsteinsee. gründeten ihr Vorgehen später mit einem ausführlichen Vortrag. Zuvor hatten die Ergo-Vertreter Gelegenheit, ihre Partnerschaft mit dem DEHOGA Niedersachsen zu dokumentieren. Ausbildungsbeauftragter Frederick Meyer berichtete über seine Bemühungen in Zusammenarbeit mit der Jobagentur, Auszubildende für das Gastgewerbe zu gewinnen und forderte die Ausbildungsbetriebe zu einer besseren Zusammenarbeit auf. DEHOGA-Bezi rk sgeschä f t sf üh rer Heinz-Georg Frieling hatte die Punkte neuer Tarifabschluss ab 1. Mai 2015, Allergenkennzeichnungspflicht, Schwarzbuch Hoteldirektor Henning Förster begrüßte die DEHOGA-Mitglieder und Gäste im Hotel am Bernsteinsee. Fotos: Glasow 41 DEHOGA Magazin 03/2015 Autostadt und Tourismus Wolfsburg glänzten auf der ITB DEHOGA-Vorsitzender Wolfgang Strijewski stolz auf den Messeauftritt Was bislang für den Vorsitzenden des DEHOGA-Kreisverbandes Region Wolfsburg/Helmstedt, Wolfgsng Strijewski immer ein Manko in der Stadt Wolfsburg war, nämlich, dass am Wochenende die Hotelbetten in Wolfsburg leer stehen, wurde jetzt demonstrativ abgearbeitet. In Zusammenarbeit mit der TourismusMarketing Niedersachsen (TMN), der Wolfsburg Wirtschaft und Marketing Gesellschaft (WMG) und der Autostadt Wolfsburg stellten sich Stadt und Region einem großen Fachpublikum auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin vor und warb um potentielle Partner und Gäste, die in Zukunft auch am Wochenende die Volkswagenstadt besuchen sollen. Für Wolfgang Strijewski und Edith Gerhardt, General Manager des Hotels The Ritz Carlton, eine tolle Aktion, die man von den Hotels in Wolfsburg niemals allein hätte stemmen können. „Wir freuen uns, dass wir diese großartige Unterstützung erleben dürfen und dass endlich alle an einem Strang ziehen“, so der DEHOGA-Vorsitzende. Auch Edith Gerhardt zeigte sich von der Präsentation sehr beeindruckt und äußerte sich sehr zufrieden mit der Darstellung der Autostadt durch einen Prototypen und der WMG durch einen nachgebauten VWBulli als unverkennbare Relikte des Global Players Volkswagen. Davon konnte sich auch Wirtschaftsminister Olaf Lies überzeugen, der sich von WMG-Geschäftsführer Joachim Schingale und Vorstandsmitglied der WOB AG, Manfred Günterberg über den Ausstellungsstand informierte. DEHOGAVorsitzender Wolfgang Strijewski lobte unter anderem auch den neuen Reisekatalog sowie das Aktionsangebot „Wolfsburg feiert“. Braunschweig BEZIRKSVERBAND BRAUNSCHWEIG-HARZ Geschäftsführer Mark Alexander Krack Jasperallee 7 38102 Braunschweig Tel. 0531 - 4 35 03 Fax 0531 - 419 78 Email: [email protected] Sehr zufrieden mit der Präsentation Wolfsburgs auf der ITB, v.l.n.r. General Manager Edith Gerhardt vom Hotel The Ritz Carlton, DEHOGAVorsitzender Wolfgang Strijewski und Geschäftsführer Jochaim Schingale von der WMG. Ministerbesuch auf dem Wolfsburg-Stand in der Niedersachsen-Halle, v.l.n.r. Marcus Reiser, The Ritz Carlton, Michael Ernst, designer outlets, Edith Gerhardt, The Ritz Carlton, Christoph Kaufmann, WMG, Joachim Schingale, WMG, Wirtschaftsminister Olaf Lies und Manfred Günterberg, Vorstand WOB AG. Fotos: Glasow 42 DEHOGA Magazin 03/2015 Foto: Glasow Braunschweig Das Drachenbootrennen um den The Ritz-Carlton Cup in Wolfsburg lockt immer tausende Besucher an den Mittellandkanal. Auch General-Manager Edith Gerhardt, hinten links, saß bislang immer mit im Boot des Teams The Ritz Carlton. Traditionelles Drachenbootrennen in Wolfsburg The Ritz-Carlton Cup 2015 erwartet starkes Teilnehmerfeld Am 4. und 5. Juli ist es wieder so weit: Das legendäre Drachenbootrennen um den begehrten The Ritz-Carlton Cup geht in die 15. Runde. Schon jetzt haben Drachenbootfans und Interessierte die Möglichkeit, sich mit ihren Teams auf der Drachenboot-Homepage www.drachenboot-wolfsburg.de zu registrieren. Anmeldeschluss ist der 15. Mai 2015. Auch in diesem Jahr wird die Veranstaltung von spannenden Rennen, fantasievollen Teamkostümen und einem bunten Programm für die ganze Familie geprägt sein. Beim Drachenbootrennen stehen der Spaß an Bewegung und Teamgeist an erster Stelle. Daher ist es für Privatpersonen, Vereine, Firmen und Schulklassen eine hervorragende Möglichkeit, ihr Können außerhalb des gewohnten Terrains unter Beweis zu stellen. Bei den Rennen ist nicht die Kraft der Sportler ausschlaggebend, sondern die Gleichmäßigkeit und Harmonie der Paddelschläge, die sich nach dem Takt eines Trommlers richten. Die Zusammenarbeit des Teams entscheidet über den gemeinsamen Erfolg. Auch 2015 bleiben die Regeln unverändert: Voraussetzung für die Anmeldung einer Mannschaft und zur Teilnahme an den Rennen sind 18 Paddler und ein Trommler. Mindestens sechs der Teilnehmer müssen weiblich sein und aktiv die 230 Meter lange Strecke mitpaddeln. Das Startgeld beträgt 380 Euro; Schülermannschaften zahlen pro Teilnehmer 5 Euro. Mittagstisch für bedürftige Menschen The Ritz Carlton in Wolfsburg engagiert sich Die The Ritz-Carlton Hotel Company ist für persönlichen Service weltweit bekannt. Die Passion für Service sollen jedoch nicht nur Hotelgäste erleben, sondern auch die Menschen in den jeweiligen Regionen der 85 Luxushotels und Resorts. Im Rahmen des Programms Community Footprints und unter dem Motto „Gemeinsam Spuren hinterlassen“ engagieren sich Ritz-Carlton Mitarbeiter in Wolfsburg ehrenamtlich für Umweltschutz, Armutsmilderung und das Wohlergehen benachteiligter Kinder. Knackige Salate und frisches Gemüse von fröhlichen Mitarbeitern zubereitet. Beim ersten Caritas Mittagstisch in diesem Jahr empfingen neun Damen und Herren des The Ritz-Carlton Wolfsburg Ende März rund 70 Gäste im Bonifatiushaus in Wolfsburg. Das Team servierte den Gästen einen Vorspeisensalat, Paprikasuppe, Maispoularde mit Zucchini-Gemüse und zum Dessert Topfen-Mousse. Zweimal im Jahr servieren Mitarbeiter des FünfSterne Hotels den Bedürftigen des CaritasMittagstisches so ein besonderes Menü. „Wir möchten uns damit in der Region engagieren und den Menschen direkt vor Ort eine Freude bereiten. Ich freue mich immer wieder, wenn wir gemeinsam die Gäste beim Caritas Mittagstisch begeistern,“ so Helen Pöschke, Restaurantmanagerin Terra. „Wir danken dem Team des The Ritz-Carlton Wolfsburg für die erneute Organisation des Caritas Mittagstisches. Die Zusammenarbeit ist immer wieder ein Erlebnis für unsere Gäste und wir hoffen sehr, dass wir dies weiter fortsetzen“, so Barbara-Maria Cromberg, Geschäftsführerin des Caritasverbandes Wolfsburg. Mit viel Engagement und Freude sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hotels The Ritz Carlton im Bonifatiushaus bei der Arbeit, um bedürftigen Menschen eine Freude zu bereiten. 43 DEHOGA Magazin 03/2015 Braunschweig Fahrt zur Internorga Gelungener Messebesuch Die Internorga rief das Gastgewerbe nach Hamburg! Am Montag, dem 16. März 2015 trafen sich in den Morgenstunden Carius Novàk, Carsten Goldapp und Bernd Weymann mit einer Vielzahl der Braunschweiger und Wolfenbütteler Gastronomen und Hoteliers, um dem Ruf zu folgen. Dem Ruf folgten auch die Mitglieder des DEHOGA-Kreisverbandes Peine. Thorsten Kowohl fand für seine Mitglieder und sich Platz im Bus und sie stiegen in Peine zu. Für die Fahrt war das leibliche Wohl gesichert: Der DEHOGA-Kreisverband Braunschweig-Wolfenbüttel brachte Lunchpakete mit; die Peiner Kollegen sicherten auch die Versorgung auf der Rückfahrt mit hopfenhaltigen Getränken der Brauerei Härke. Vielen Dank dafür. Hamburg begrüßte die InternorgaBesucher mit bestem Wetter und Sonnenschein. Dann ging es in die Messehallen. Das Dehoga-Forum lud zur Modenschau und überzeugte durch wichtige Informationen zu Mindestlohn und Allergenkennzeichnung. Der Junge Dehoga traf sich am frühen Abend zu Versammlung und Gedankenaustausch. Die Craft-Beer-Arena war dann doch eine Herausforderung. Der eine oder andere zeigte auf der Rückfahrt, dass er wohl eine Niederlage erlitten hat. Eine rundum gelungene Veranstaltung, die sicher gern wiederholt wird. Neuer Vorstand DEHOGA Kreisverband Harz hat gewählt Anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung im DEHOGA Kreisverband Harz wurde Jörg Steinhäuser (Geschäftsführer Torfhaus Harz Resort) im März einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt. Steinhäuser folgt in dieser Position Michael Klutt aus Herzberg, der nicht mehr für den Vorstandsvorsitz kandidieren wollte. In die weiteren drei Vorstandsämter als stellvertretende Vorsitzende des DEHOGA Kreisverbandes Harz wurden ebenfalls einstimmig Jutta Engel (Pension Haus Fernblick, Braunlage), Axel Bender (Walpurgishof, Goslar-Hahnenklee) und Jens Lutz (Waldsee Feriendienst, Clausthal-Zellerfeld) von den Mitgliedern gewählt. Für die kommende Amtszeit von drei Jahren kündigte Steinhäuser an, dass sich der DEHOGA Kreisverband Harz in allen gastgewerblich bedeutenden Fragen zu Wort melden werde. Der Kreisverband Harz ist für den touristisch geprägten Harz zuständig und der mitgliederstärkste Kreisverband im DEHOGA Niedersachsen. Über die in Angriff zu nehmenden Aktivitäten werde der Vorstand in seiner konstituierenden Sitzung im April dieses Jahres beraten und beschließen. Deutlich wurde in der Versammlung auch der Unmut über die geplante Sperrung der Brücke über den Sösevorstau kundgetan, die das Aus für so manchen gastgewerb- lichen Betrieb mit sich bringen dürfte. Es sei für geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu sorgen, die ohne eine Vollsperrung der Zuwegung auskommen. Den Abschluss des Tages bildete ein interessanter Vortrag von Markus Heidemann (Landkreis Goslar) zum Thema „Mit Pedelecs und E-Motorrädern den Harz erfahren“. Ostfriesland 44 DEHOGA Magazin 03/2015 Geschäftsführerin RAin. Hildegard Kuhlen Große Pläne für die Neuerwerbung Ammerländer Heer- straße 231 26129 Oldenburg Emder Gastronom und Hotelier Onno Marahrens kauft weiteres Traditionshaus Tel. 0441 - 7 10 86 Fax 0441 - 7 10 87 Besitzerwechsel nach gut vier Jahrzehnten: Behrend Meyer (80) hat sein Hotel Landhaus Großes Meer in Südbrookmerland an Onno Marahrens (43) verkauft, seines Zeichens umtriebiger Gastronom und Hotelier aus Emden. ,,Eine einmalige Chance“, findet der neue Besitzer, und sieht für den Betrieb eine glänzende Zukunft. BEZIRKSVERBAND OSTFRIESLAND & BEZIRKSVERBAND WESER-EMS Email: ostfriesland@dehoga- Bezirksverband.de Doch zunächst ein Blick zurück: Behrend und Anna Meyer hatten das Haus 1971 gebaut und es als Restaurant geführt. Dank des Zuspruchs von Naherholungssuchenden, die zum Baden, Radeln oder zum Sonntagsspaziergang an den See kamen, wurde bereits 1973 erstmals erweitert. Später führte ein Pächter den Betrieb lange Jahre erfolgreich, 1999 wurde um ein Hotel erweitert. ,,Es hat immer viel Glück auf dem Haus gelegen“, sagt Behrend Meyer dankbar. Darauf hofft nun auch Onno Marahrens. Da der Zustand des Betriebs inklusive Restaurant und Clubraum (zusammen ca. 100 Plätze) in Ordnung sei, habe er es bei kleinen Verschönerungen belassen: In den 26 Zimmern (54 Betten) wurde ein- mal durchgestrichen, die Terrasse (150 Plätze) zum Wasser soll für bessere Sicht um einen Meter erhöht und mit neuem Mobiilar versehen werden. In drei Jahren will der Emder dann im großen Stil umbauen, damit der Landhaus-Charakter des Gebäudes wieder deutlicher wird. Wie der Eigentümer ist auch seine junge Hoteldirektorin Frauke Koritsch (26) überzeugt, dass sich Kauf und Investitionen auszahlen werden. „Der Strand vor der Haustür, ein Campingplatz nebenan, unzählige Freizeitmöglichkeiten – wir haben hier allerbeste Voraussetzungen, um erfolgreich zu sein. „Zumal zwischen dem Landhaus und Marahrens zweitem Betrieb in Südbrookmerland, dem Bootshaus, ein Kanal direkt ins Große Meer fließt“, berichtet er und sieht schon vor sich, „wie die Teilnehmer von Event-Workshops mit dem selbst gezimmerten Floss auf den See hinaus paddeln, am Landhaus anlegen, für ein rustikales Essen einkehren und dann für Seminare, Abendessen und Übernachtung ins Bootshaus zurückkehren.“ Dass es so kommt, ist Marahrens zuzutrauen, denn er betreibt bereits mit Erfolg die Emder Hotels Faldernpoort und Alte Molkerei, je ein Hafenhaus in Emden und Oldenburg, das Bootshaus und seit Januar auch das Fisch-Bistro Fischhuus in der Emder Innenstadt. Aktuell liefen zudem Verhandlungen über ein weiteres Projekt, zu dem er indes noch keine näheren Angaben machen könne. Klar sei aber: „Anschließend reicht es mit neuen Betrieben!“ Schließlich warte auf ihn auch außerhalb des Gastgewerbes eine neue, große Aufgabe: Onno Marahrens ist Ende Januar zum ersten Mal Vater geworden. Mit Schirm und Charme: Hoteldirektorin Frauke Koritsch stemmt sich für den AHGZ-Fotografen gegen das norddeutsche "Schietwetter". Text und Foto: Alexander Schmolke DEHOGA Magazin 03/2015 45 Ostfriesland DEHOGA lädt Gäste aus Wirtschaft, Verwaltung und Kultur zum Empfang Der Unternehmerverband des Gastgewerbes beklagt die zunehmende Regelungswut der Politik und prangert die sich weiter ausbreitende Gelegenheitsgastronomie in den Dorfgemeinschaftshäusern an. Kürzlich fand der 12. Ostfriesische Frühjahrsempfang des Gastgewerbes im Ostfriesischen Fehnhof in Südgeorgsfehn statt. Eingeladen hatte der Unternehmerverband des Gastgewerbes (DEHOGA). Dessen Vorsitzender Jürgen Garrels freute sich darüber, erneut über 200 Gäste aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Verwaltung begrüßen zu dürfen. Ihm ging es in seiner Begrüßungsrede um das Image des Gastgewerbes. Der alte Spruch, „wer nichts wird, wird Wirt“, gelte schon lange nicht mehr. Gastromomen seien Multitalente, die sich in vielen Bereichen gut auskennen müssten, um in diesem hart umkämpften Marktsegment erfolgreich sein zu können. Für den Wirtschaftsstandort Ostfriesland und für den Tourismus in Ostfriesland sei das Gastgewerbe ein wichtiger Faktor. Garrels ermunterte seine Kolleginnen und Kollegen, entsprechend selbstbewusst aufzutreten. Zudem kündigte er an, nach über einem Jahrzehnt an der Spitze des DEHOGA Ostfriesland den Vorsitz in jüngere Hände abzugeben. Die Festansprache des Abends hielt der Präsident des DEHOGA Niedersachen, Hermann Kröger aus Esens. Dieser musste kurzfristig für die eigentlich an- gekündigte Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA-Bundesverbandes aus Berlin, Frau Ingrid Hartges eintreten, weil diese in Berlin damit beschäftigt sei, gegen die Bürokratie zu kämpfen. In Berlin, so Kröger, brenne es an allen Ecken und Enden. Es gehe vor allen Dingen darum, den mit dem Mindestlohn verbundenen bürokratischen Aufwand gering zu halten und die unsinnigen Beschränkungen der täglichen Arbeitszeit abzuändern. Bald werden wir keine Hochzeiten mehr ausrichten können, betonte Kröger, wenn wir uns an alle Vorgaben des Gesetzgebers halten sollen. Die Gastronomie sei mit so vielen Sondersteuern und Sonderauflagen belastet, die andere Wirtschaftszweige nicht hätten. Neben der Bürokratie mit dem Mindestlohngesetz nannte Kröger in diesem Zusammenhang die neuerdings anfallenden Gebühren für die sogenannte anlasslose Erstkontrolle in der Gastronomie sowie die Fremdenverkehrsabgabe, die auch in Orten ohne nennenswerten Tourismus erhoben werde. Zudem werden, so Kröger, in Ostfriesland inzwischen fast 50 Prozent aller Familienfeiern in Dorfgemeinschaftshäusern oder gar in der Schwarzgastronomie gefeiert. Das sei eine Politik der kleinen Nadelstiche, die insbesondere die kleinen Betriebe nicht länger aushalten könnten. So zerstöre man Vertrauen und Betriebe. Kröger forderte von den Städten und Kreisen eine Beschränkung der Gelegenheitsgastronomie zugunsten der Berufsgastronomie. Der Ostfriesische Frühjahrsempfang des Gastgewerbes findet einmal im Jahr an wechselnden Orten in der Region statt und dient dem Verband mit seinen rund 820 Mitgliedern als Austausch mit der Politik, der Wirtschaft und der Kultur in Ostfriesland. Neben all der Diskussion wurde aber auch bestens gefeiert. Das Wirteehepaar Peters vom Ostfriesischen Fehnhof verwöhnte die Gäste mit allerlei Köstlichkeiten auf höchstem Niveau und der Musiker Oliver Jüchems sorgte für die musikalische Untermalung, so dass am Ende alle zufrieden waren und von einer sehr gelungenen Veranstaltung schwärmten. Festredner und Präsident des DEHOGA Nidersachsen Hermann Kröger aus Esens, Gastgeber und Vorsitzender des DEHOGA Bezirksverbandes Ostfriesland Jürgen Garrels mit Bürgermeister Enno Ennen der Gemeinde Uplengen. Der Vorsitzende des DEHOGA Bezirksverbandes Ostfriesland Jürgen Garrels bedankt sich bei den Eheleuten Peters und deren Team für das hervorragende Essen und den tollen Service. Osnabrück BEZIRKSVERBAND OSNABRÜCKEMSLAND/GRAFSCHAFT BENTHEIM 46 DEHOGA Magazin 03/2015 Positive Entwicklung hält an Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Dieter M. F. Westerkamp Wolfgang Hackmann: „Emsland wird immer besser als touristisches Ziel angenommen“ Weberstr. 111 49084 Osnabrück Eine durchwachsene Bilanz zieht der Vorsitzende des DEHOGA-Kreisverbandes Meppen, Wolfgang Hackmann, für das erste Quartal 2015. In den ersten drei Monaten des Jahres habe sich das Hotelgeschäft bei vielen Berufskollegen positiv entwickelt. Dagegen falle der gastronomische Bereich vielerorts deutlich ab. „Hier halten sich die Gäste bislang auffällig zurück“, berichtet Wolfgang Hackmann, der mit der aktuellen Auslastung seiner Hotelstandorte in Meppen, Lingen und Papenburg sehr zufrieden ist. Tel. 0541 - 7 39 21 Fax 0541 - 70 87 77 Email: [email protected] Für Radtouristen ist das Emsland mit seinem Radwegenetz attraktiv. Foto: Emsland Touristik GmbH Anders sehe das mitunter bei Berufskollegen in der Fläche aus. Hier setze sich der Trend fort, dass immer mehr kleinere Betriebe aufgeben, weil sich das Geschäft nicht mehr lohnt oder es keinen geeigneten Nachfolger gibt. Aus diesem Grund sei die Zahl der DEHOGA-Mitglieder im Kreisverband Meppen auch 2014 leicht rückläufig gewesen. Das Beitragsaufkommen für den Berufsverband sei dessen ungeachtet weitgehend stabil geblieben, da viele bestehende Betriebe in Erweiterungen investiert haben und wirtschaftlich gut da stehen. Mit dem Mindestlohn habe er persönlich keine negativen Erfahrungen gemacht, so Wolfgang Hackmann: „In der Region Meppen haben wir mit einer Arbeitslosenquote unter drei Prozent praktisch Vollbeschäftigung. Da bekommt man keine Fachkräfte, die für weniger Geld arbeiten“. Er habe zudem die Erfahrung gemacht, dass sich Zufriedenheit der Mitarbeiter mit der Entlohung am Ende auch für den Betrieb – also für den Arbeitgeber – auszahle. Ein Problem gebe es dagegen mit den zunehmenden bürokratischen Kontrollen, die zu einem großen Teil wenig Sinn machen und oft eine kaum nachvollziehbare Belastung für die Gastronomie darstellen. So habe ein Berufskollege gerade seine ganz speziellen Erfahrungen mit der vom Land Niedersachsen neu geregelten Lebensmittelkontrolle gemacht. Für die bislang kostenfreie, knapp 45 Minuten dauernde Kontrolle seien mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt worden – davon allein 54 Euro Anfahrtskosten für eine knapp 30 Kilometer lange Wegstrecke von der Behörde bis zum Kontrollbetrieb. Der betroffene Hotelier hätte sich gern gegen die aus seiner Sicht überzogene Rechnung gewehrt, habe letztlich aber mangels Hoffnung auf Erfolg darauf verzichtet. Um so wichtiger sei hier die Unterstützung durch den Berufsverband DEHOGA, der sich auch in diesem Bereich um Korrekturen im Sinne der Berufskollegen einsetzt, betont Wolfgang Hackmann: „Die Lebensmittelkontrolle ist eine staatliche Aufgabe, die auch künftig vom Staat bezahlt werden muss“. Für den weiteren Verlauf des Jahres 2015 ist Wolfgang Hackmann ungeachtet der zunehmenden bürokratischen Hürden optimistisch. „Das Emsland wird immer besser als touristisches Ziel angenommen“. Vor allem für Fahrrad-Touristen sei die reizvolle Landschaft mit ihrem guten Radwegenetz sehr attraktiv. Nicht zuletzt habe auch die 2014 in Papenburg ausgerichtete Landesgartenschau einen positiven Werbeeffekt für das Emsland gehabt. 47 DEHOGA Magazin 03/2015 Osnabrück Waldesruh ist fit für die Zukunft Umfangreiche Neu- und Umbaumaßnahmen für Hotelund Restaurantbetrieb Frisch renoviert in den Frühling geht das Hotel Restaurant Cafe Waldesruh in Georgsmarienhütte-Harderberg. Inhaber Werner Plate hat seinen traditionsreichen Betrieb mit umfangreichen Investitionen fit für die Zukunft gemacht. Nach rund sechs Jahren wurden die Modernisierungsarbeiten für das idyllisch mitten im Grünen gelegene Hotel und Restaurant abgeschlossen. Neben einer neuen Küche und einer umweltfreundlichen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wurden der Saal und der Restaurantbereich inklusive dem großen sonnigen Wintergarten neugestaltet. Zudem wurden mit den Umbauten sämtliche Auflagen für den Feuerschutz erfüllt. „Der Betrieb hat eine Auffrischung erhalten und steht nun im neuen Glanz da. Die Investitionen sind auch deshalb sinnvoll, weil sie zum Werterhalt beitragen“, freut sich Werner Plate. Auch dank der getätigten Investitionen blickt der Inhaber mit Optimismus in die Zukunft. Ein wesentlicher Vorteil sei, dass er mit der dazu gewonnenen Nutzfläche mehr Möglichkeiten habe, parallel verschieden große Gesellschaften bewirten zu können. Die Räumlichkeiten können je nach Größe der Betriebs- oder Familienfeier für jede Gruppe maßgerecht aufgeteilt werden. Bei wärmeren Temperaturen können es sich die Gäste auf der großzügigen Sonnenterasse mit nahegelegenem Spielplatz mit Spezialitäten aus Waldesruh-Inhaber Werner Plate empfängt seine Gäste gern in seinem neu gestalteten Restaurant-Wintergarten. dem Osnabrücker Land verwöhnen lassen. Die Investitionsentscheidung habe sich schon jetzt als richtig erwiesen, berichtet Werner Plate: „Die Resonanz der Gäste ist durchweg positiv. So macht das Arbeiten noch mehr Freude“. Investition in gepflegte Gastlichkeit Landgasthaus Robben bietet neue Küche und 14 weitere Doppelzimmer Gepflegte Gastlichkeit wird im Landgasthof Robben in Twist-Hebelermeer schon seit mehr als 175 Jahren groß geschrieben. Eva-Maria Robben und ihr Bruder Kay Robben sind die jüngste Generation des Familienbetriebs, die den traditionsreichen Landgasthof weiter nach vorn bringt. Vor fünf Jahren sind die Geschwister in den elterlichen Betrieb eingestiegen, nachdem sie zuvor bundesweit und im Ausland wichtige Berufserfahrungen gesammelt hatten. Mit erheblichen Investitionen soll die Erfolgsgeschichte des Betriebs fortgesetzt werden. Im Sommer 2014 wurde mit dem Bau eines neuen Hoteltrakts begonnen. Dort entstehen 14 weitere Komfort-Doppelzimmer, die künftig zusätzlich zu den bereits bestehenden elf Zimmern zur Verfügung stehen werden. „Wir reagieren damit auf die große Nachfrage. Die Zahl der Gäste, die nahe der niederländischen Grenze in der Naturlandschaft des Bourtanger Moors einige erholsame Tage verbringen möchten, nimmt immer weiter zu“, berichtet EvaMaria Robben. Die Eröffnung des neuen Hoteltrakts ist für den 20. Mai geplant. Derzeit sind noch fleißige Handwerker damit beschäftigt, dass der Termin eingehalten werden kann. Abgeschlossen ist bereits der Einbau einer modernen Küche für den Restaurantbereich. Dort kann man sich mit typisch emsländischen Spezialitäten verwöhnen lassen und das angenehme Ambiente gelebter Gastfreundschaft erleben. Und warum haben sich die Geschwister nach attraktiven Berufsstationen in deutschen Metropolen und den USA zur Rückkehr ins beschauliche Emsland entschieden? EvaMaria Robben muss nicht lange überlegen: „Hier sind wir aufgewachsen und fühlen uns zu Hause. Wenn dann auch noch der Erfolg dazu kommt, macht die Arbeit im eigenen Betrieb besonders viel Freude.“ Die Erweiterung des Hoteltrakts ist im Landgasthaus Robben nahezu abgeschlossen. Osnabrück 48 DEHOGA Magazin 03/2015 Wir sind auf uns allein gestellt DEHOGA-Geschäftsführer Dieter Westerkamp kritisiert praxisferne Regelungen „In der Politik sehe ich niemanden, der sich für unsere Belange einsetzt. Wir sind auf uns allein gestellt“. Der Geschäftsführer des DEHOGA-Bezirksverbandes Osnabrück-Emsland/Grafschaft Bentheim, Dieter Westerkamp, sparte bei der Jahreshauptversammlung des Kreisverbands Aschendorf-Hümmling/Papenburg nicht mit kritischen Worten in Richtung der Volksvertreter in Hannover und Berlin. Dieter Westerkamp. Ein besonders großes Ärgernis seien die mit der neuen Mindestlohnregelung, dem Arbeitszeitgesetz und dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verbundenen Kontrollen. Das Vorgehen der Kontrolleure stelle die Branche insgesamt in die Nähe der Kriminalität. So fallen vor allem die Überprüfungen durch den Zoll flächendeckend sehr rigide aus. Jeder einzelne Mitarbeiter werde allein von bewaffneten Beamten detailliert befragt. Der Arbeitgeber müsse jeden kleinen Verstoß gegen die seit kurzer Zeit strenge Aufzeichnungspflicht teuer mit einem Bußgeld bezahlen. Zusammen genommen würden die Regelungen viele Betriebe schon jetzt vor große Probleme stellen. Das gelte zum Beispiel für die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf zehn oder elf Stunden. Gerade zu Spitzenzeiten sei die Einhaltung dieser Begrenzung für viele Betriebe kaum praktikabel. Doch was mit der Praxis in den Betrieben zu tun habe, sei der Politik ohnehin offenbar gleichgültig, so Dieter Westerkamp: „Mein Eindruck ist, dass das Schicksal der Gastronomie der Politik völlig egal ist“. Dass sich der Einsatz des Berufsverbands für seine Mitglieder auszahlt, habe dessen ungeachtet das Tauziehen um die aktuelle Allergen-Informationsverordnung gezeigt. „Hier haben wir auf der Zielgeraden noch deutliche Verbesserungen erreicht“, betonte Dieter Westerkamp. So sei es gelungen, den Betrieben mehrere Möglichkeiten für die Kennzeichnung von Nahrungszusätzen zu ermöglichen. Anders als in dem zunächst deutlich strengeren Entwurf vorgesehen, sei nun zum Beispiel doch die sogenannte Kladdenlösung mit einem Hinweis auf eine gesonderte Speisekarte für Allergiker erlaubt. Die nun geltende Lösung sei praxisgerecht, wäre aber ohne den massiven Einsatz des Berufsverbands DEHOGA nicht erreicht worden. Spaß mit Live-Musik und Ehrentanz Kreisverband Aschendorf-Hümmling/Papenburg feierte Ball der Gastronomie Ein Riesenerfolg war der diesjährige Ball der Gastronomie des DEHOGA-Kreisverbandes Aschendorf-Hümmling/Papenburg in der festlich geschmückten Gaststätte Weymann in Oberlangen. Die DEHOGAMitglieder feierten in angenehmer Atmosphäre zusammen mit zahlreichen Berufskollegen, Lieferanten und Sponsoren. „Viele Kollegen haben noch Gäste mitgebracht, so dass kurzfristig noch zusätzliche Plätze geschaffen werden mussten“, freute sich Georg Niemeyer über den großen Andrang. Der DEHOGA-Kreisvorsitzende eröffnete den Ball mit einem Ehrentanz mit der 93-jährigen Jubilarin Frau Weymann, die dem Berufsverband in diesem Jahr seit 60 Jahren angehört. Zur guten Stimmung trugen neben dem leckeren Essen auch die Live-Musik bei, zu der nicht nur beim Ehrentanz ausgelassen das Tanzbein geschwungen wurde. Eine besondere Attraktion war die reichlich mit wertvollen Preisen bestückte Tombola, bei der es neben Wochenendgutscheinen in verschiedenen Hotels und einem Fahrrad unter anderem ein Notebook (gesponsert von der Firma Oldiges in Lathen) und einen von der Bitburger Gruppe gesponserten Geo-Gutschein mit einer Hotelübernachtung für vier Personen zu gewinnen gab. Zum Erfolg des Abends trug auch die Firma Rosche bei, die den Empfang gesponsert hatte, betonte Georg Niemeyer: „Das Ganze war ein sehr gelungenes Fest, bei dem man auch einmal Zeit für Spaß und entspannte Gespräche hatte“. Mit einem Ehrentanz wurde der Ball der Gastronomie in Oberlangen eröffnet. 49 DEHOGA Magazin 03/2015 Osnabrück Weiter so für den Vorstand DEHOGA-Vorsitzender Niemeyer mit der Bilanz für 2014 zufrieden Eine positive Bilanz für das zurückliegende Jahr 2014 zog der DEHOGA-Kreisverband Aschendorf-Hümmling/Papenburg bei seiner gut besuchten Jahreshauptversammlung in Papenburg. Insbesondere die Landesgartenschau habe sich für die Hoteliers und Gastronomen in Papenburg und Umgebung positiv ausgewirkt, betonte der DEHOGA-Kreisvorsitzende Georg Niemeyer vor mehr als 50 anwesenden Mitgliedern. 2014 sei mit mehr als 300.000 Übernachtungen ein Boom-Jahr für Papenburg gewesen. Mit nunmehr rund 1.700 Gäste- betten und Einkehrmöglichkeiten für jeden Anspruch und Geschmack seien die Hotellerie und die Gastronomie in der von zahlreichen Kanälen geprägten Stadt „hervorragend für die Zukunft aufgestellt“. Die Arbeit des Kreisverbandes sei im vergangenen Jahr voller erfolgreicher Aktivitäten gewesen. Georg Niemeyer erinnerte unter anderem an eine Bewerberbörse mit Speed-Dating und die Teilnahme des Berufsverbands an der regionalen Ausbildungsplatzbörse: „Damit möchten wir unsere Mitgliedsbetriebe bei der Suche nach geeigneten Fachkräften unter- stützen“. Als Erfolg bezeichnete Georg Niemeyer auch die Zusammenarbeit mit der Papenburger Volkshochschule für ein gemeinsames Auszubildenden-Coaching. Zahlreiche Betriebe hätten das Angebot mit Erfolg genutzt, um ihre Nachwuchskräfte bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zu unterstützen. Entsprechend zufrieden zeigten sich die Mitglieder auch bei den anstehenden Vorstandswahlen. Die zur Wahl stehenden Vorstandsmitglieder Dagmar Ozcelik (2. Vorsitzende), Bernd Santen (Kassenwart) und Gerd Ganseforth (Geschäftsführer) wurden allesamt mit großem Beifall einstimmig wiedergewählt. „Weiter so“ hieß es im Beisein des Bezirksvorsitzenden Hans Klute und von Dieter Westerkamp, Geschäftsführer des DEHOGA-Bezirksverbands, auch für die diesmal nicht zur Wahl stehenden ersten Vorsitzenden Georg Niemeyer sowie für die Schriftführer Michael Weymann und Peter Hilling. Der Vorstand des Kreisverbands Aschendorf-Hümmling/Papenburg wurde bei der Jahreshauptversammlung einstimmig bestätigt. Entspannen wie in der Germanenwelt Alfsee-VitalPark: Ab Herbst neues Sauna- und Wellness-Land Eintauchen in eine andere Welt heißt es ab Herbst 2015 im Alfsee-VitalPark. Der Alfsee Ferien- und Erholungspark, zu dem auch das Piazza-Hotel gehört, bekommt dann mit einem der Welt der Germanen nachempfundenen Sauna- und WellnessLand eine zusätzliche Attraktion für die ganze Familie. Die Gestaltung erinnert an die legendäre Varusschlacht im Jahr 9 nach Christi Geburt, in dem die römischen Legionen nicht weit vom Alfsee entfernt von vereinten germanischen Armeen geschlagen wurden. Der Alfsee-VitalPark bietet verschiedene Wellness- und Erholungsangebote mit fließenden Übergängen vom Innenbereich in die Natur. In der klassischen finnischen Sauna und der Bio-Sauna kann man es sich richtig gut gehen lassen. Die belebende Luft der Salzgrotte bringt die Gesundheit ebenso auf Trab wie die Erholung in der den InfrarotKabinen. In der großzügigen Außen- landschaft kann man Geist und Seele zum Beispiel in einer Erdsauna und auf Quellsteinen erfrischen. Natürlich können sich die Gäste auch mit Massagen und Kosmetik verwöhnen lassen. Eine zusätzliche Attraktion ist das modern gestaltete Schwimmbad, das direkt mit dem Piazza-Hotel verbunden ist. Dort können sich die Gäste im Restaurant auf tagesaktuelle Speisen aus der Region wie etwa die „Artländer Leckereien“ freuen. Stade BEZIRKSVERBAND STADE Geschäftsführerin Nathalie Rübsteck Bahnhofstraße 3 21682 Stade Tel. 04141 - 4 76 70 Fax 04141 - 4 66 15 Email: [email protected] 50 Rolf Knetemann verabschiedet 24 Jahre in Diensten des DEHOGA Der DEHOGA Bezirksverband Stade hat mit einer Abschiedsfeier am 19. März 2015 im Kluster Hof, Basdahl, seinen langjährigen Geschäftsführer Rolf Knetemann in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Herr Knetemann wurde in der schon als „legendär“ bezeichneten Sitzung im Inselrestaurant in Stade am 17. Juni 1991 als Geschäftsführer des DEHOGA-Bezirksverbandes Stade bestellt. Mit den Herren Matthai (damaliger Vorsitzender des DEHOGA-Bezirksverbandes Stade) und Paschen (Vorsitzender Einzelhandelsverband) wurde der Vertrag unterschrieben. Die Anwesenheit des DEHOGA Präsidenten Kurt Lühmann unterstrich die Bedeutung dieses Tages. Ziel war es, dass Kaufleute und Gastronomen an einem Strang ziehen und gemeinsame Interessen vertreten, z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Klärung betrieblicher Belange und Tourismusförderung. Der Vorstand des DEHOGA Bezirksverbandes Stade mit dem DEHOGA Landespräsidenten Hermann Kröger. Die Teilnehmer von links nach rechts: Bruno Winkelvos (Schriftwart), Olaf Wum (1. Vorsitzender BV Stade), Hermann Kröger, Nathalie Rübsteck (Geschäftsführerin), Rolf Knetemann (Geschäftsführer), Lutz Feldtmann (2. Vorsitzender BV Stade), Peter Feldtmann (Schatzmeister). DEHOGA Magazin 03/2015 Diese Aufgaben wurden für Rolf Knetemann zur Lebensaufgabe, und es bleibt heute nach 24 Jahren festzustellen, er hat sie mit Bravour gemeistert. Viele haben es schon lange vorher gewusst. Diese Kooperation zwischen Einzelhandel und Gastronomie war für Knetemann ein absolutes Muss, denn als Gastwirtssohn mit anschließendem BWL-Studium konnte er beide Themenfelder hervorragend abdecken. Die guten Verbindungen vom Handelsverband zum DEHOGA haben die Einrichtung einer kompetenten Geschäftsstelle in Stade ermöglicht. Die Durchgängigkeit der Informationen von der Basis über Kreis- und Bezirksverbände bis hin zum Landesverband, ja sogar bis zum Bundesverband, war damit gewährleistet. Rolf Knetemann hat sich um den DEHOGA Bezirksverband Stade verdient gemacht. Viele seiner Ideen und Anregungen sind in der Verbandsarbeit umgesetzt worden und mit der Benennung seiner Nachfolgerin Nathalie Rübsteck ist die Kontinuität seines Wirkens gewährleistet. Der 1. Vorsitzende Olaf Wurm bedankte sich auch im Namen der Mitglieder des Bezirksverbandes Stade bei Rolf Knetemann für sein Engagement, seine Geduld und sein zielorientiertes Umsetzen der gemeinsamen Ziele. DEHOGA Magazin 03/2015 51 Stade Politischer Ausflug des Bezirksverbandes Stade DEHOGA-Mitglieder besuchen Bundestag und Bundesverband in Berlin Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin, aber die Delegation des DEHOGA Bezirksverbandes Stade wollte nicht zum Pokalendspiel, sondern zu einer Tagung für politisch Interessierte auf Einladung des Bundestagabgeordneten Enak Ferlemann aus Cuxhaven. Enak Ferlemann ist parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Er ist gewählter CDU-Vertreter des Wahlkreises 29 Cuxhaven-Stade II. Am 25. Februar 2015 war es soweit: Über die Zusteigestationen Cuxhaven, Oyten und Sittensen gingen alle an Bord und der Bus brachte die Gruppe sicher nach Berlin. Dass eine Reisegruppe des DEHOGA gut versorgt wird, versteht sich von selbst! Der erste Programmpunkt war der Besuch des Stasi-Gefängnisses Hohenschönhausen. Die Führung eines Zeitzeugen und die Besichtigung dieses Schreckensgebäudes haben einen beklemmenden Eindruck hinterlassen. Für den zweiten Tag waren die Teilnehmer zu einem Informationsgespräch im Bundesministerium der Finanzen verabredet. Die ausführlichen Erläuterungen über die Organisation und Aufgaben dieses Ministeriums ließen wenig Zeit, um auf die Fragen zu Steuerproblemen unserer mittelständischen Betriebe einzugehen. In Abänderung des vorgesehenen Programms hatten die Teilnehmer be- schlossen, dem DEHOGA Bundesverband einen Besuch abzustatten und mit Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges einen Informationsaustausch zu führen. Nach einem kurzen Rundgang durch die Geschäftsräume des Bundesverbandes hat Frau Hartges einen Überblick über aktuelle Themenschwerpunkte gegeben. Es waren natürlich auch die Themen, mit denen die Gastwirte vor Ort konfrontiert werden, z.B. Mindestlohn und Allergenkennzeichnung. Ingrid Hartges hat versichert, dass der Bundesverband schon frühzeitig versucht hat, die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Betriebe transparent zu machen und Einfluss auf die Gesetzgestaltung zu nehmen. In den vielen Gesprächen sei es aber sehr schwierig gewesen, im Ministerium für Arbeit und Soziales für Anregungen, Sorgen und Bedenken Gehör zu finden. Es ist jedoch gelungen, den Termin für die Evaluierung des Gesetzes vorzuziehen. Nach Ostern, noch im April, soll über die Auswirkungen des Mindestlohn-Gesetzes beraten werden. Am Nachmittag stand der Besuch im Paul-Löbe-Haus beim Gastgeber Enak Ferlemann an. Auch MdB Reinhard Grindel war dabei, der gewählte CDU-Vertreter des Wahlkreises 35 Rotenburg I. Ferlemann schilderte den Wochenablauf eines Bundestagsabgeordneten, anschließend kamen die Teilnehmer auch hier auf das Mindestlohngesetz zu sprechen und konnten die Probleme bei der Umsetzung Politischer Ausflug nach Berlin Der DEHOGA Bezirk Stade besuchte den Bundestagsabgeordneten Enak Ferlemann. dieses Gesetzes in den Betrieben darstellen. Schwerpunkt war auch hier der hohe Bürokratieaufwand. Im Anschluss an die Diskussion führte Herr Ferlemann durch den unterirdischen Verbindungsgang zum Reichstagsgebäude. Von der Kuppel und der Freiterrasse konnten die Gastwirte die abendliche Stimmung über Berlin genießen. Am nächsten Morgen stand ein Besuch im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf dem Programm. Da an diesem Tag eine Abstimmung zur Griechenlandunterstützung im Bundestag anstand, war das Zeitfenster für die Ausführungen von Enak Ferlemann begrenzt. Er hat die anstehenden Großprojekte für die Region, wie die Küstenautobahn A20, Elbquerung bei Drochtersen und die Anbindung der A26 an die A7 und A1 ausführlich geschildert. Als Zieltermin für die Elbquerung nannte er 2025. Das Büro von MdB Ferlemann hatte ein informatives Programm zusammen gestellt, der Austausch mit den Kollegen und der Besuch beim Bundesverband machten diese drei Tage zu einer gelungenen Fahrt. Der DEHOGA Bezirksverband Stade bedankt sich für die Einladung bei Herrn Enak Ferlemann. Stade 52 DEHOGA Magazin 03/2015 Volles Haus im Kreisverband Osterholz Versammlung mit aktuellen Themen Die diesjährige Versammlung des DEHOGA Kreisverbandes Osterholz war gut besucht. Knapp 50 Teilnehmer hatten sich eingefunden, darunter auch Vertreter der benachbarten Bezirke Bremen-Stadt mit Hauptgeschäftsführer Schlüter und BremenNord mit Vorsitzendem Raimund Stöver. Nicht nur die aktuellen Themen wie Gut besucht war die Versammlung des DEHOGA Kreisverbandes Osterholz. Mindestlohn und Allergenkennzeichnungsverordnung waren von Interesse, sondern viele Mitglieder waren auch gekommen, um den scheidenden Bezirksgeschäftsführer Rolf Knetemann zu verabschieden. Am Nachmittag vor der Versammlung hatte der Vertreter des Veterinäramtes abgesagt, was zu allgemeinem Unmut führte und eine Beschwerde des Vorstandes beim Landkreis nach sich zog. Zu Thema Mindestlohn entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, die aufzeigte, wie viele Fragen es dazu noch gibt. Abschließend bedankte sich Rolf Knetemann noch einmal für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bat darum, dieses auch auf seine Nachfolgerin Nathalie Rübsteck zu übertragen. Verdiente Wegbegleiter verabschiedet DEHOGA Kreisverband Stade hat getagt Der DEHOGA Kreisverband Stade hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 10. März 2015 im Bauernstübchen in Assel drei verdiente Wegbegleiter in den Ruhestand verabschiedet. Rolf Knetemann hatte seinen Abschied unter das Motto gestellt „Man muss aufhören sich essen zu lassen, wenn man am besten schmeckt.“. Es begann in Assel und es endet in Assel. Am 17. März 1994 leitete Rolf Knetemann seine 1. Jahreshauptversammlung des DEHOGA Kreisverbandes Stade im Bauernstübchen Assel, nachdem er am 1. Ja- nuar 1994 zu dessen Geschäftsführer bestellt worden war. Mit großer Energie hat er jahrzehntelang die Entwicklung des Kreisverbandes Stade vorangetrieben. Seine Nachfolge hat zum 1. April 2015 Nathalie Rübsteck angetreten. Der 1. Vorsitzende Lutz Feldtmann gab Rolf Knetemann folgenden Rat auf den weiteren Lebensweg mit: „Bleib weiter so ein toller Typ, wie Du bist.“ Peter Feldtmann ist ein Mann der ersten Stunde. Er war von 1985 bis 2003 2. Vorsitzender im Kreisverband Stade, seit 2003 leitet er die Fachgruppe Hotels im Kreisverband und ist seit 1986 Schatzmeister im Bezirksverband Stade. In den Jahren 1993 bis 1996 war er darüber hinaus stellvertretender Schatzmeister im Landesverband Niedersachsen. In diesen verschiedenen Positionen hat sich Peter Feldtmann stets intensiv um das Gastgewerbe gekümmert. Mit seinen Anregungen und Ideen hat er die Geschäftsführung im Kreisverband Stade immer zielgerichtet unterstützt. So hat sich Peter Feldtmann um den DEHOGA verdient gemacht. Bernd Staats leitete seit 2003 die Fachgruppe Gaststätten im Kreisverband. Im Jahr 2013 durfte er mit seiner Familie das 100jährige Jubiläum des Betriebes in Oederquart feiern. Bernd Staats hat zwölf Jahre lang eine wertvolle Vorstandsarbeit im Kreisverband Stade geleistet. Lutz Feldtmann bedankte sich für die jahrelange Mitarbeit bei allen drei Mitstreitern im Namen des DEHOGA Kreisverbandes Stade und wünschte für die Zukunft alles Gute. Mit einer Geschenkübergabe und „Standing Ovation“ der DEHOGA-Mitglieder ging die Ehrung der verdienten Geschäftsführung und Vorstandsmitglieder zu Ende. Vorstand und Geschäftsführung des DEHOGA Kreisverbandes Stade. 53 DEHOGA Magazin 03/2015 Möglichkeiten für Großhotel in Bad Zwischenahn erforscht Absage an Hotel in Rostrup – Gutachter raten zu Klasse statt Masse In ihrer Skepsis bestätigt sieht sich die örtliche Hotellerie im Kurort Bad Zwischenahn durch ein Gutachten: Die vom ErfaKreis, ein Arbeitskreis lokaler und regionaler Gastronomie und Hotellerie, in Auftrag gegebene Studie erteilt einem Großhotel in Rostrup eine deutliche Absage. Die Untersuchung hat den Ist-Zustand der Hotellerie ermittelt und das daraus resultierende Potenzial für Erweiterungen und neue Anbieter. Beteiligt sind neben den Hotels Fährhaus, Haake, Amsterdam, Am Badepark, Nordwest-Hotel Bad Zwischenahn, Haus am Meer, Jagdhaus Eiden, Kämper und Hubertus in Bad Zwischenahn sowie Hotel Voss in Westerstede als Auftraggeber auch das Seeschlösschen Dreibergen. Wahrheit in der Mitte Vor allem ein Ergebnis überrascht: 32 Prozent der Gäste in den elf befragten Hotels sind Geschäftsreisende – und damit deutlich mehr als bisher angenommen. So ist dem IFT-Gutachten (2011) ein „geschäftlicher Anlass“ von rund zwei Prozent zu entnehmen, dem vergleichenden Gästemonitor (2012) bei Neukunden drei Prozent, bei Stammgästen fünf Prozent. Selbst wenn man berücksichtige, dass bei der jetzigen Untersuchung nur die genannten Hotels betrachtet worden seien, erkläre das nicht die große Diskrepanz, so Erhard Stammberger. Er hat das Gutachten gemeinsam mit Professor Johannes und Birgit Berlingen erstellt. Berücksichtige man kleinere Hotels, Pensionen, private Vermieter und das Reha-Zentrum, liege die „Wahrheit wohl irgendwo in der Mitte“. Eine angebliche Verträglichkeit eines Hotels in Rostrup für die Bestandshotellerie dürfte auch in den bisher angenommenen Zahlen begründet liegen. Das nun vorliegende Gutachten sieht das anders: „Eine Entwicklung eines großen Hotelbetriebes in Rostrup würde unweigerlich eine Verschärfung des Wettbewerbs und damit niedrigere Erlöse der Bestandshotellerie, vor allem in den Segmenten Geschäftsreise- und Tagung nach sich ziehen.“ Eine Ausweitung dieses Geschäftsreisemarktes sehen die Gutachter eher skeptisch. Die Randlage Bad Zwischenahn, die unzureichende verkehrliche Anbindung und die zu erwartende Entwicklung des Hotelangebots in Oldenburg sprächen dagegen. Weser-Ems BEZIRKSVERBAND OSTFRIESLAND & BEZIRKSVERBAND WESER-EMS Geschäftsführerin RAin. Hildegard Kuhlen Ammerländer Heer- straße 231 26129 Oldenburg Tel. 0441 - 7 10 86 Fax 0441 - 7 10 87 Email: ostfriesland@dehoga- Bezirksverband.de Tagungs- und Kongressgäste sowie Familien. „Die für Rostrup vorliegenden Konzepte werden nicht funktionieren.“ Oberstes Ziel müsse sein, die Struktur Bad Zwischenahns nicht zu gefährden. Hotels wollen investieren Vielmehr habe Bad Zwischenahn „ein gutes Potenzial für die qualitative als auch quantitative Weiterentwicklung des Tourismus“. Das könne allerdings nur gelingen, wenn „die bestehenden Strukturen gestärkt werden und neue Kapazitäten gleichzeitig weitgehend neue Geschäftsfelder eröffnen“. Eine „maßvolle Kapazitätsausweitung“ sei durch Bestandsbetriebe möglich. Die wollen auch investieren: Von 2016 bis 2020 seien mehr als 13 Millionen Euro vorgesehen – wenn die Rahmenbedingungen dies zuließen. Die Betriebe seien, so die Gutachter, „unter heutigen Markt- und Wet tbewerbsbe dingungen krisenfest“ und „überdurchschnittlich gut aufgestellt“. Beherberg ungs und Gastronomieerlöse seien – wie überall in WeserEms – „unterdurchschnittlich“. Ohne den relativ hohen Anteil an Geschäfts- und Tagungsreisenden wären die meisten größeren Hotelbetriebe „wirtschaftlich gefährdet“. Berlingen verweist auf den Konflikt zwischen den Zielgruppen Golf/Wellness, „Die periphere Lage des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses erlaubt keine touristische Nutzung, die nicht weitgehend autark funktioniert“, glauben die Gutachter. „Wenn etwas Neues kommt, muss es nach Bad Zwischenahn kommen, nicht nach Rostrup“, betont Berlinger. Chancen ergeben sich, so die Gutachter, im Wellness-Bereich, zum Teil auch im Familientourismus. Hierzu sei allerdings ein Ausbau der gemeindlichen Infrastruktur notwendig, etwa der des Badeparks zu einem wetterunabhängigen Freizeitbad. Die Gutachter Erhard Stammberger (links), Johannes Berlingen (3. von links) und Birgit Berlingen stellten gemeinsam mit Hoteliers des Erfakreises der Hotellerie das Gutachten zum Entwicklungspotenzial vor. Foto: Markus Minten Weser-Ems 54 DEHOGA Magazin 03/2015 Schmackhafte Abschlussveranstaltung Servierkurs im Kreisverband Vechta erfolgreich beendet Knapp 150 Gäste konnte Ulrich Steinkamp, Vorsitzender des DEHOGA Kreisverbandes Vechta, zum krönenden Abschluss des fünfwöchigen Servierkurses in Picker’s Gasthaus in Lutten begrüßen. Die 20 Kurtsteilnehmer/-innen servierten den Gästen aus Politik, Wirtschaft und Gastronomie ein festliches 5-Gang-Menü. Unter den Gästen waren auch der Bundestagsabgeordnete Franz-Josef Holzenkamp, Bürgermeister Willibald Meyer, Graf Maximilian und Gräfin Gudrun von Merveld aus Vechta, Josef Rosche von der Rosche Brennerei in Haselünne, die Geschäftsführerin des DEHOGA-Bezirksverbandes Weser-Ems, Hildegard Kuhlen, der Vorsitzende des DEHOGA Bezirksverbandes Weser-Ems, Bernd Sieger, und weitere Vorstandsmitglieder aus dem Kreisverband Vechta. Fotos: Advantage Media Services, Matthias Niehues, Vechta Ulrich Steinkamp, DEHOGA-Kreisvorsitzender und Servierkurs-Leiter, begrüßte die Teilnehmer der Abschlussveranstaltung. Steinkamp leitete den Abend ein: „Die Kursteilnehmer für die Tätigkeit in einem gastronomischen Beruf zu motivieren und gute Service-Kenntnisse zu vermitteln, dieses war unsere Aufgabe. 20 Teilnehmer von Neuenkirchen-Vörden bis nach Cloppenburg-Varrelbusch haben diesen Lehrgang besucht.“ Ausbilderinnen des Kurses waren Halina Koch und Irene Borgerding. In fünf Wochen machten sie die Kursbesucher fit für den Service. Auch allerhand theoretisches Wissen stand dabei auf dem Programm. So waren in der theoretischen Abschlussarbeit unter anderem Kenntnisse über deutsche Weine vom Anbaugebiet über Rebsorten und Prädikate bis zu Qualitätseinstufungen gefragt. Auch zu Wasser, Kaffee, Tee, Spirituosen, Bier und Säften wurden Fragen gestellt. Neben der obligatorischen HygieneSchulung wurde natürlich jede Menge praktische Arbeit gelehrt. Vom Tellertragen, Servieren und Abdecken über das Serviettenbrechen bis zum Dekorieren einer Festtafel gab es für die Teilnehmer viel zu lernen. „Um in diesen Beruf bestehen zu können, gehören auch Dinge wie eine gehörige Portion Selbstsicherheit, Freundlichkeit, Zuvorkommenheit, Ehrlichkeit und zu den erforderlichen Fähigkeiten“, so Steinkamp. Er führte weiter aus: „Aktives Verkaufen setzt selbst Aktivsein voraus. Kursteilnehmerin Jessica Ballmann trägt etzt vier Teller mit Leichtigkeit, neben ihr Kursleiterin Halina Koch. Sie sind nur dann gut, wenn Ihre Gäste Sie gut finden, denn die Zufriedenheit Ihrer Gäste ist der einzige Gradmesser. Bürgermeister Willibald Meyer unterstrich in seinem Grußwort die Wichtigkeit eines guten Service in jeder Gastronomie und dankte dem DEHOGA Kreisverband, dass dieser Kurs in seiner Gemeinde Goldenstedt durchgeführt wurde. Bundestagsabgeordneter Franz- Josef Holzenkamp sprach in seinem Grußwort von der Wichtigkeit einer guten und funktionierenden Gastronomie. Er sprach auch das Thema der Dorfgemeinschaftshäuser und dessen oftmals unlauteren Wettbewerb gegenüber den Saalbetrieben an. Er wolle sich dafür einsetzen, dass hier eine vernünftige Lösung für alle beteiligten gefunden werde. Josef Rosche sprach in seiner kleinen Festrede von seinen manchmal kuriosen Erfahrungen in der Gastronomie. Er wünschte allen Kursteilnehmern einen erfolgreichen Weg in der Gastronomie. Das festliche Essen war der krönende Abschluss des Servierkurses und ein einmaliger Abend für alle Beteiligten und Gäste. In der Küche unter Leitung von Theresia Steinkamp wurden mehr als 700 Teller mit erstklassigen Speisen angerichtet. Stolz präsentieren die Kursteilnehmer ihre Urkunden. Im Anschluss an das Festessen erhielten die Kursteilnehmer unter großem Beifall ihre Urkunden. Herr Steinkamp bedankte sich für das Engagement der Kursteilnehmer sehr herzlich und verabschiedet die Teilnehmer mit den Worten: „Wer etwas wirklich will, findet Wege! Wer es nicht will, findet Gründe!“ 55 DEHOGA Magazin 03/2015 Weser-Ems Mehr geht erst einmal nicht Fachkräftemangel macht Erweiterung schwer Eine Umsatzsteigerung ist im Landgasthof Brüers in Hatten ohne mehr Personal nicht möglich. Doch gute Leute sind kaum zu finden. Ob sie ihren Kindern, 10 und 8, dereinst raten werden, den Betrieb zu übernehmen? Christian Brüers und Christina Mackenzie blicken sich an, überlegen – und schütteln den Kopf. Oh, läuft der Landgasthof Brüers so schlecht? „Das nicht“, sagt die 38-Jährige, „aber wenn die beiden partout in die Gastronomie wollen, würde ich ihnen ,Stand jetzt' empfehlen, als Angestellte in einen Top-Laden zu gehen. Wer heute gut ausgebildet und motiviert ist, der kann sich angesichts des Fachkräftemangels seine Stelle doch aussuchen“, erklärt Mackenzie weiter. Als Inhaber könne man hingegen nur auf Personal-Glückstreffer hoffen, bekomme stattdessen jedoch meist Lebensläufe der Art: „Hauptschule, drei Lehren abgebrochen, letzter Ausweg Gastgewerbe.“ Da sich auf die jüngste Zeitungsanzeige nur ein einziger Koch meldete, gehen die Gastronomen auf ihrer Suche nach Mitarbeitern neue Wege. So kam im Rahmen eines europäischen Austauschprogramms ein junger Kroate nach Hatten – den aber das Heimweh zurücktrieb. Und Azubis sollten dadurch motiviert werden, dass sie bei Erfüllung von zehn Punkten jeden Monat 50 Euro mehr bekommen. „Doch obwohl die Liste nur Standards enthielt – saubere Kleidung, Pünktlichkeit, den Gast freundlich begrüßen – mussten wir fast nie zahlen“, erzählt Christian Brüers. Umso glücklicher ist er, dass das bestehende siebenköpfige Team (plus Aushilfen) funktioniert. Dass er die Crew nicht erweitern kann, wirkt sich aufs Geschäft aus: „Mit der aktuellen Personalausstattung haben wir die Grenze dessen erreicht, was an Umsatz möglich ist“, sagt der 40-Jährige. Das sei einerseits gut, andererseits ließe sich die Summe, die am Ende übrig bleibt, eben nur durch sinkende Kosten erhöhen. „Und wann sinken Kosten schon mal?“ Zudem könne man auch die im Hinterkopf herumschwirrenden Pläne, Hotelzimmer zu bauen, ohne Teamerweiterung nicht realisieren. Immerhin zeigt der bestmögliche Umsatz, dass das Paar in den zehn Jahren seit der Übernahme des Familienbetriebs viel richtig gemacht hat. Allen voran die Neuausrichtung der Küche. Aus SchnitzelPommes wurden kreative Menüs. Dank Kooperation mit vielen Jägern, die in der Region geschossene Rehe, Fasane oder Hasen vorbeibringen, ist das Gasthaus ferner bekannt für Wild-Gerichte. Vor allem die im Zuge der Komplettverarbeitung der Tiere gewonnenen Soßen begeistern die Gäste und versetzen Brüers in die Lage, auf Pülverchen jeder Art verzichten zu können. Dass der Aufwand in Hauptgericht-Preise bis zu 25 Euro mündet, ist für die Klientel in Ordnung. „Wir haben zum Glück Gäste gefunden, die wissen, dass Qualität einen Preis hat“, sagt Mackenzie. Wobei es auch noch Currywurst gibt, die nach wie vor ein Renner ist. Auch das Ambiente wurde aufgewertet: Seit 2011 flossen rund 350.000 Euro in die Umgestaltung der Gasträume sowie die Neueinrichtung von Vinothek und Wintergarten. Im Ergebnis steht ein sehr angenehmes Ambiente, das so manchen Gast beim Eintreten erstaunt ausrufen lässt „Auf dem platten Land hatte ich das gar nicht erwartet“. Mackenzie findet das Vorurteil, in Landgasthäusern sehe es überall aus wie in den 80ern, zwar etwas despektierlich. „Andererseits ist es ja schön, dass wir die Gäste überraschen können.“ Überhaupt die Gäste: „Sie sind das Beste an der Arbeit im Ländlichen!“ Man kennt sich, man mag sich; viele Ortsansässige sind dem Gasthof teils seit Jahrzehnten verbunden, haben hier Grüne wie Goldene Hochzeit gefeiert, kennen Christian Brüers von Kindesbeinen an, freuen sich über die Entwicklung des Betriebs. „Dieses persönliche Miteinander von Wirt und Gast ist etwas ganz Besonderes und in der Stadt wohl nicht möglich“, sagt der Inhaber. Ein schöner Abschlusssatz – den er vielleicht exakt so in seine nächste Stellenanzeige schreiben sollte. Haben gut lachen: Christina Mackenzie und Christian Brüers sind mit ihrem Landhaus auf gutem Kurs. Weser-Ems | Recht und Rat 56 Akzent-Familie wächst Seit kurzem ist das Strandhotel Seestern & Delphin in Wilhelmshaven Mitglied der Akzent Hotelkooperation. Damit erweitern die Akzent Hotels ihre Präsenz an der Nordsee um einen weiteren, attraktiven Standort. Das 3-Sterne-Akzent-Strandhotel Seestern & Delphin überzeugt nicht nur durch seine 23 Zimmer, sondern auch durch die Top-Lage direkt auf dem Deich am einzigen Südstrand an der Nordseeküste. Eine iPod-Docking-Station und ein DVD Player stehen ebenso in allen Zimmern zur Verfügung wie ein Fernglas. Denn in allen Zimmern genießen die Gäste einen traumhaften Meerblick. Zwei Restaurants bieten eine abwechslungsreiche Gastronomie mit regionalen Gerichten und Spezialitäten der deutschen Küche. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Akzent Hoteliers und dem Team der Marketingzentrale „ so Olaf Stamsen, Inhaber vom Strandhotel Seestern & Delphin. Ausschlaggebend für den Beitritt in die Kooperation waren für Olaf Stamsen vor allen der Erfahrungsaustausch und die konsequente Betreuung durch die Zentrale. “Den schnelllebigen Internetmarkt stets aktuell im Blick zu haben, ist ohne professionelle Hilfe heute nicht mehr möglich“, so Olaf Stamsen. Hintergrund: 91 familiengeführte Hotels im 3 bis 4-Sterne-Segment zählt die Akzent Hotelkooperation aktuell. Die durchschnittliche Zimmeranzahl der Hotels liegt bei 38 Zimmern. Herausgeber: DEHOGA Niedersachsen Förderungsgesellschaft des niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH Yorckstraße 3, 30161 Hannover Tel. 0511 - 337 06-0, Fax 0511 - 337 06-29 [email protected] Redaktion: Rainer Balke, Renate Mitulla, Sabine Strachalla, Sarah Schulz, Klaus Hilkmann [email protected] Anzeigen: Verlagshaus Fachzeitungen Teegen GmbH Holger Teegen, Tel. 04551 - 1450 www.vht.de Gestaltung: Karena Weiß, Tel. 04183-989081 Druck: Compact Media GmbH, Hamburg www.compactmedia.de Das Strandhotel Seestern & Delphin ist neues Mitglied der Akzent-Hotelkooperation. Keine Verpflichtung zur Angabe Zwar ermächtigt die LMIV den deutschen Gesetzgeber grundsätzlich dazu, IMPRESSUM Fotos: Titel: Advantage Media Services, Matthias Niehues, Vechta Fotolia auf Seite 8, 9, 10, 13, 20, 24 Nährwerte bei loser Ware In den vergangenen Wochen hat sich das Gerücht in der Branche verbreitet, dass die Nährwertdeklaration nach der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung ab 2016 auch für nicht vorverpackte Lebensmittel gilt. Dies ist jedoch nicht der Fall! Die ab 13. Dezember 2016 nach der europäischen LebensmittelinformationsVerordnung (VO [EU] Nr. 1169/2011 – LMIV) geltende Verpflichtung zur Nährwertdeklaration gilt nicht für „lose Ware“. Für nicht vorverpackte Lebensmittel sind auch ab Dezember 2016 allein die Angaben zu Allergenen verpflichtend. DEHOGA Magazin 03/2015 zusätzlich zu den Angaben zu Allergenen weitere Angaben in Deutschland zur Pflicht zu machen. Solche zusätzlichen Informationspflichten wurden vom Gesetzgeber aber weder in den ersten Entwurf einer nationalen Durchführungsverordnung (LMIDV-E) noch in die gegenwärtige vorläufige Verordnung (VorlLMIEV) aufgenommen. Nach aktuellen Erkenntnissen plant das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auch für die endgültige deutsche Durchführungsverordnung, die voraussichtlich im Sommer vorgelegt werden soll, keine weiteren Pflichten. Die Ausgabe 4/2015 des DEHOGA Niedersachsen aktuell Magazins erscheint am 17.06.2015. Mehrwertsteuer auf Saunabesuch Voller Satz ab 1. Juli 2015 Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Saunaleistungen läuft nach jetzigem Stand zum 1. Juli 2015 aus. Bisher werden Saunaleistungen generell als Heilbäder angesehen und daher ermäßigt besteuert. Ursprünglich sollte diese Praxis schon zum 1. Januar 2015 auslaufen. Bund und Länder haben aber vereinbart, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für alle Saunaleistungen noch bis zum 1. Juli 2015 gilt. 57 DEHOGA Magazin 03/2015 Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal Immobilien | Verkäufe Anzeigenannahme: Telefon 04551/1450 Telefax 04551/2504 E-Mail: [email protected] Seite 13 Immobilien | Verkäufe 58 DEHOGA Magazin 03/2015 Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal www.gastroimmo24.de Das Portal für Gastgewerbe-Immobilien Hier finden Sie die Immobilienangebote aus den gastronomischen Fachzeitschriften Norddeutschlands Seite 14 DEHOGA Magazin 03/2015 59 Immobilien | Verkäufe Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal Seite 15 Veranstaltungen und Seminare im Überblick DEHOGA Akademie 19.05.2015 Check-in: Fühlt er sich wohl, kommt er wieder, Raum Hannover 01.06.2015 Reklamationen souverän bearbeiten Raum Hildesheim Weitere Informationen und Anmeldung: DEHOGA Akademie, Manuela Heuser, Tel. 0511 - 33706-33 www.dehoga-niedersachsen.de/seminare-weiterbildung ServiceQualität Niedersachsen Auffrischungs- 21.09.2015, Rieste kurs QualitätsCoach, Stufe 1 QualitätsTrainer, Stufe 2 19./20.05.2015, Emden 16./17.06.2015, Bad Essen 08./09.09.2015, Peine 13./14.10.2015, Bockhorn 06./07.10.2015, Varel-Dangast Weitere Informationen: Tel. 0511-270488-24 www.servicequalitaet-niedersachsen.de DEHOGA Termine 2015 23./24.04.2015 Niedersächsische Jugendmeisterschaften Göttingen 23./24.04.2015 Tourismustag Niedersachsen Lüneburg 04.05.2015 Fachtag des Gastgewerbes, Verden 05.05.2015 Tag der Kreisverbände, Verden 08.-10.11.2015 Landesverbandstag, Cuxhaven Junger DEHOGA 2015 22.-24.06.2015 Junger DEHOGA goes Rhein- und Weinkultur 27.09.2015 Herbsttagung in Rinteln mit Whiskeytasting Weitere Informationen: www.junger-dehoga.de DEHOGA Bezirks- und Kreisverbände Bezirksverband Braunschweig Kreisverband Braunschweig-Wolfenbüttel 27.04.2015, 10 bis 17 Uhr 1. GPK Seminar 2015 Grundlagen der Kalkulation, Faktorenund Deckungsbeitragsrechnung AVALON Hotelpark Königshof, Königslutter Kreisverband hildesheim-land 27.04.2015 Gastronomieball „Zauberhafter Abend in Gronau“ im Eichsfelder Hof 29.06.2015 Sommerfest Siegfried‘s Klause in Coppengrave 02.11.2015 Braunkohlwanderung Zum braunen Hirsch in Woltershausen Kreisverband holzmindeN 27.04.2015 Jahreshauptversammlung Kreisverband lüchow-dannenberg 04.05.2015 Skat und Knobeln Landgasthof Rieger in Dangenstorf 13.07.2015 Boßeltour mit anschließendem Grillen im Kamin in Bellahn Hotellerie und Gastronomie HABEN SIE OFFENE AUSBILDUNGSSTELLEN? Dann nutzen Sie die Plattform des DEHOGA-Partners YOURCAREERGROUP. 02./03.06.2015 Ausbildungsmesse vocatium Stadthalle Braunschweig Bezirksverband Hannover 27.04.2015 Jahreshauptversammlung Altkreis Neustadt Alten’s Ruh in Wunstorf ICAREER.DE WWW.AZUB
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