EVANGELISCHE TRINITATISGEMEINDE RODGAU-REMBRÜCKEN Jugendfreizeit Insel Sylt Zeit: Kosten: 19. - 31. August 2015 460,- Euro (Hin- und Rückfahrt mit dem Zug ab/bis Frankfurt Hbhf. Unterkunft im Haus Leuchtfeuer in Hörnum / Sylt, Vollverpflegung, Betreuung, Ausflüge, Kreativmaterial) Alter: 14 bis 16 Jahre Teilnehmer: 24 Jugendliche Leitung: Elke Preising (Gemeindepädagogin) mit Jennifer Dümpelmann, Kai Fuchs, Tatjana Müller und Moritz Völker. Anmeldeschluß: 31. März 2015 Vortreffen mit Eltern: 21.7.2015 Ev. Trinitatisgem. Rodgau-Rembrücken z.Hd. Gemeindepädagogin Elke Preising Dietrich-Bonhoeffer-Str. 2-4, 63110 Rodgau Tel.: 06106–86 02–12 Fax: 06106-8602-17 Evangelische Petrusgemeinde Urberach z.Hd. Gemeindepädagogin Elke Preising Wagnerstraße 35, 63322 Rödermark Tel.: 06074-61109 Fax: 06074-4863137 Anmeldung zur Jugendfreizeit Sylt 2015 Hiermit melde ich meine Tochter/meinen Sohn verbindlich zur Sommerfreizeit der Evangelischen Trinitatisgemeinde RodgauRembrücken und der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach für 14-16- jährige Jugendliche vom 19. bis 31. August 2015 an. _______________________________________________________ Vorname, Name geb. am _______________________________________________________ Straße, Haus-Nr. Telefon: _________ / __________ PLZ, Ort Email: _____________________________________ Mein Sohn/meine Tochter ist 0 Schwimmer 0 Nichtschwimmer Mein Sohn/meine Tochter gehört folgender Kirchengemeinde an: ________________________________________________________ (Bitte Name und Ort der Kirchengemeinde angeben - wegen der zu erwartenden Zuschüsse) Ich bitte Sie, bei meinem Sohn/meiner Tochter Folgendes zu beachten: _______________________________________________________ __________________________________________________________________________ Mit meiner Unterschrift erkenne ich die umseitig genannten Teilnahmebedingungen an. ____________________ _________________________________ Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten _____________________________________________ Unterschrift der TeilnehmerIn Wer Lust hat, zusammen mit einer Gruppe von 24 Jugendlichen seine Ferien in Hörnum auf Sylt, einer wunderschönen deutschen Nordseeinsel zu verbringen, sollte sich schnell zu dieser Freizeit anmelden. Untergebracht sind wir im Haus Leuchtfeuer, das vom Ev. Jugendpfarramt in Plön betreut wird und in Jahr 1962 erbaut wurde. Das einfach eingerichtete Haus liegt am Nordrand von Hörnum in wunderschöner Lage, unmittelbar an den Dünen, hinter denen der Weststrand beginnt. Hörnum mit seinen ca. 900 Einwohnern ist der südlichste Ort auf Sylt. Die Insel wird dort von drei Seiten vom Meer umrahmt. Zwischen dem Brandungsstrand im Westen und dem Wattenmeer im Osten liegt der kilometerlange Sandstrand der Südspitze. Dieser war noch im 17. Jahrhundert ein Schlupfwinkel der Strand- und Seeräuber. Fahrt: Wir werden mit einem Zug der DB ab Frankfurt/ Main nach Westerland auf Sylt fahren und von dort mit einem Linienbus nach Hörnum (Haltestelle direkt am Haus). Die Abfahrts- und Ankunftszeiten erfährst Du auf dem Vortreffen. Unser Haus bietet Platz für insgesamt 29 Personen: Die Jugendlichen sind in vier Sechsbettzimmern untergebracht. Es besitzt eine modern ausgestattete Selbstversorgerküche, einen kombinierten Tages- und Essraum und einen Clubraum sowie Waschräume, Toiletten und Duschen. Da wir gemeinsam kochen werden, kann jede/r TeilnehmerIn und BetreuerIn die Gruppe mit ihren Kochkünsten verwöhnen….! Auch beim Einkaufen und Abwaschen kommt jede/r an die Reihe, genauso wie auch beim Reinigen des Hauses. Über das Programm wird in der Regel gemeinsam auf der Freizeit entschieden. Das Team hat für jeden Tag etwas vorbereitet. Kreative Vorschläge von der Gruppe werden gerne aufgenommen! Bei gutem Wetter steht natürlich das Baden und der Aufenthalt am Strand im Vordergrund – hierfür gibt es aber an der rauen Nordsee keine Garantie! Geplant sind außerdem eine Fahrradtour, Shopping in Westerland, eine Wanderung um die Südspitze, ein größerer Ausflug, z.B. eine Kutterfahrt, eine Wattwanderung, Spieleabende, Gottesdienst, Beachvolleyball, Hörnumrallye, Bergfest, Parties etc. Auch Workshops werden von uns vorbereitet. Versicherungen: Für jede/n Teilnehmer/in wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Bei Erkrankung wird die persönliche Krankenkasse der Teilnehmer/innen in Anspruch genommen. Das Vortreffen mit allen TeilnehmerInnen und mindestens einer/m Erziehungsberechtigten findet voraussichtlich am 21. Juli 2015 abends statt (Bitte Termin vormerken!). Während des Vortreffens bekommt jede/r eine Checkliste als Hilfe zum Packen. Zuschüsse: In sozial begründeten Fällen kann auf Antrag eine Ermäßigung gewährt werden. Bitte melden Sie sich direkt bei Abgabe der Anmeldung bei mir (Elke Preising) oder der zuständigen Pfarrerin/ dem zuständigen Pfarrer. Teilnahmebedingungen 1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular an die angegebenen Adressen. Sie muss von einem Erziehungsberechtigten und der TeilnehmerIn unterschrieben sein. 2. Die Durchführung der Freizeit hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Bei Nichterreichen dieser Zahl behalten wir uns eine Absage der Freizeit vor. 3. Mit Abgabe der Anmeldung ist eine Anzahlung von 100,- Euro fällig (wird zurück überwiesen, falls Ihr Sohn/ Ihre Tochter von uns aus nicht mitfahren kann), die Sie bitte auf folgendes Konto überweisen: Evangelische Regionalverwaltung Starkenburg-Ost IBAN-Nr.: DE 9050 5922 0000 0621 0759, Volksbank Dreieich, BIC: GENODE51DRE, Verwendungszweck: Sylt 2015, RT 4715 Name des Teilnehmers/ der Teilnehmerin. Den Restbetrag von 360,- Euro zahlen Sie bitte bis spätestens 01. Juni 2015 auf das gleiche Konto ein (Sie können natürlich auch gleich den Gesamtbetrag von 460,- Euro überweisen.). 4. Im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers von der Freizeit wird vom Träger eine angemessene Entschädigung für bereits entstandene Kosten verlangt. Bei einem Rücktritt von dieser Freizeit wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Bei einem Rücktritt nach dem 28. Juni 2015 werden 100% des Gesamtpreises fällig. Wir empfehlen aus diesem Grund, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschießen. Lässt sich der Teilnehmer mit Zustimmung der Freizeitleitung durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, fallen keine Kosten an. 5. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, erfolgt die Vergabe der Plätze im Normalfall nach dem Datum der Anmeldung. Weiterhin spielt die Zimmeraufteilung nach Geschlecht, der Wohnort (gleiche Anzahl aus Rodgau und Urberach) eine Rolle. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden bevorzugt berücksichtigt. Nach dem Anmeldeschluß (31. März) und wenn alle Plätze belegt sind, erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. 6. Die Anweisungen der Freizeitleitung, die durch die gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtspflicht gebunden sind, sind vom Teilnehmer zu befolgen. Erhebliche Störungen können zu einem Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen. Die Kosten für die Heimreise des Teilnehmers und ggf. einer Begleitperson übernehmen die Erziehungsberechtigten. Verboten sind Waffen aller Art sowie Drogen, Alkohol und Zigaretten! Handys und MP3-Player können mitgenommen werden – sie sollen aber bei gemeinsamen Aktivitäten wie Workshops, Mahlzeiten, Abendprogramm ausgeschaltet sein. 7. Jedem Teilnehmer werden Spaziergänge, Einkäufe und Besichtigungen innerhalb einer kleinen Gruppe ohne Aufsichtsperson grundsätzlich gestattet, wenn nicht die Erziehungsberechtigten schriftlich andere Anweisungen erteilen. 8. Zur Freizeit muss ein gültiger Kinderausweis bzw. Reisepass oder Personalausweis, ein Impfpass (Kopie) und eine gültige Krankenkarte/Krankenschein mitgeführt werden. 9. Die Veranstalter und ihre Freizeitleiter übernehmen keine Haftung für die von Teilnehmern mitgeführten Wertsachen (z.B. Handy, Fotoapparat, Schmuck). 10. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass der/die TeilnehmerIn die Fahrt nur dann antritt, wenn er/sie am Abreisetag frei von ansteckenden Krankheiten ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei Elke Preising, Tel.: 06074/ 61109 (Urberach, Mo. + Mi.) und Tel.: 06106-860212 (Weiskirchen, Di. + Do.).
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