der Ausschreibung

EVANGELISCHE TRINITATISGEMEINDE
RODGAU-REMBRÜCKEN
Jugendfreizeit
Insel Sylt
Zeit:
Kosten:
19. - 31. August 2015
460,- Euro
(Hin- und Rückfahrt mit dem Zug ab/bis Frankfurt Hbhf.
Unterkunft im Haus Leuchtfeuer in Hörnum / Sylt,
Vollverpflegung, Betreuung, Ausflüge, Kreativmaterial)
Alter:
14 bis 16 Jahre
Teilnehmer: 24 Jugendliche
Leitung:
Elke Preising (Gemeindepädagogin) mit
Jennifer Dümpelmann, Kai Fuchs, Tatjana
Müller und Moritz Völker.
Anmeldeschluß: 31. März 2015
Vortreffen mit Eltern: 21.7.2015
Ev. Trinitatisgem. Rodgau-Rembrücken
z.Hd. Gemeindepädagogin Elke Preising
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 2-4, 63110 Rodgau
Tel.: 06106–86 02–12
Fax: 06106-8602-17
Evangelische Petrusgemeinde Urberach
z.Hd. Gemeindepädagogin Elke Preising
Wagnerstraße 35, 63322 Rödermark
Tel.: 06074-61109
Fax: 06074-4863137
Anmeldung zur Jugendfreizeit Sylt 2015
Hiermit melde ich meine Tochter/meinen Sohn verbindlich zur
Sommerfreizeit der Evangelischen Trinitatisgemeinde RodgauRembrücken und der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach
für 14-16- jährige Jugendliche vom 19. bis 31. August 2015 an.
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Vorname, Name
geb. am
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Straße, Haus-Nr.
Telefon: _________ / __________
PLZ, Ort
Email: _____________________________________
Mein Sohn/meine Tochter ist
0 Schwimmer 0 Nichtschwimmer
Mein Sohn/meine Tochter gehört folgender Kirchengemeinde an:
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(Bitte Name und Ort der Kirchengemeinde angeben - wegen der zu erwartenden Zuschüsse)
Ich bitte Sie, bei meinem Sohn/meiner Tochter Folgendes zu
beachten:
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Mit meiner Unterschrift erkenne ich die umseitig genannten
Teilnahmebedingungen an.
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Ort, Datum
Unterschrift der Erziehungsberechtigten
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Unterschrift der TeilnehmerIn
Wer Lust hat, zusammen mit einer Gruppe von 24 Jugendlichen seine Ferien in Hörnum auf
Sylt, einer wunderschönen deutschen Nordseeinsel zu verbringen, sollte sich schnell zu dieser
Freizeit anmelden.
Untergebracht sind wir im Haus Leuchtfeuer, das vom Ev. Jugendpfarramt in Plön betreut
wird und in Jahr 1962 erbaut wurde. Das einfach eingerichtete Haus liegt am Nordrand von
Hörnum in wunderschöner Lage, unmittelbar an den Dünen, hinter denen der Weststrand
beginnt. Hörnum mit seinen ca. 900 Einwohnern ist der südlichste Ort auf Sylt. Die Insel wird
dort von drei Seiten vom Meer umrahmt.
Zwischen dem Brandungsstrand im Westen und dem Wattenmeer im Osten liegt der
kilometerlange Sandstrand der Südspitze. Dieser war noch im 17. Jahrhundert ein
Schlupfwinkel der Strand- und Seeräuber.
Fahrt: Wir werden mit einem Zug der DB ab Frankfurt/ Main nach Westerland auf Sylt
fahren und von dort mit einem Linienbus nach Hörnum (Haltestelle direkt am Haus). Die
Abfahrts- und Ankunftszeiten erfährst Du auf dem Vortreffen.
Unser Haus bietet Platz für insgesamt 29 Personen: Die Jugendlichen sind in vier
Sechsbettzimmern untergebracht.
Es besitzt eine modern ausgestattete Selbstversorgerküche, einen kombinierten Tages- und
Essraum und einen Clubraum sowie Waschräume, Toiletten und Duschen.
Da wir gemeinsam kochen werden, kann jede/r TeilnehmerIn und BetreuerIn die Gruppe mit
ihren Kochkünsten verwöhnen….! Auch beim Einkaufen und Abwaschen kommt jede/r an
die Reihe, genauso wie auch beim Reinigen des Hauses.
Über das Programm wird in der Regel gemeinsam auf der Freizeit entschieden. Das Team
hat für jeden Tag etwas vorbereitet. Kreative Vorschläge von der Gruppe werden gerne
aufgenommen!
Bei gutem Wetter steht natürlich das Baden und der Aufenthalt am Strand im Vordergrund –
hierfür gibt es aber an der rauen Nordsee keine Garantie!
Geplant sind außerdem eine Fahrradtour, Shopping in Westerland, eine Wanderung um die
Südspitze, ein größerer Ausflug, z.B. eine Kutterfahrt, eine Wattwanderung, Spieleabende,
Gottesdienst, Beachvolleyball, Hörnumrallye, Bergfest, Parties etc. Auch Workshops werden
von uns vorbereitet.
Versicherungen: Für jede/n Teilnehmer/in wird eine Haftpflicht- und Unfallversicherung
abgeschlossen. Bei Erkrankung wird die persönliche Krankenkasse der Teilnehmer/innen in
Anspruch genommen.
Das Vortreffen mit allen TeilnehmerInnen und mindestens einer/m Erziehungsberechtigten
findet voraussichtlich am 21. Juli 2015 abends statt (Bitte Termin vormerken!).
Während des Vortreffens bekommt jede/r eine Checkliste als Hilfe zum Packen.
Zuschüsse: In sozial begründeten Fällen kann auf Antrag eine Ermäßigung
gewährt werden. Bitte melden Sie sich direkt bei Abgabe der Anmeldung bei
mir (Elke Preising) oder der zuständigen Pfarrerin/ dem zuständigen Pfarrer.
Teilnahmebedingungen
1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular an die angegebenen Adressen.
Sie muss von einem Erziehungsberechtigten und der TeilnehmerIn unterschrieben sein.
2. Die Durchführung der Freizeit hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Bei Nichterreichen
dieser Zahl behalten wir uns eine Absage der Freizeit vor.
3. Mit Abgabe der Anmeldung ist eine Anzahlung von 100,- Euro fällig (wird zurück überwiesen,
falls Ihr Sohn/ Ihre Tochter von uns aus nicht mitfahren kann), die Sie bitte auf folgendes Konto
überweisen:
Evangelische Regionalverwaltung Starkenburg-Ost
IBAN-Nr.: DE 9050 5922 0000 0621 0759, Volksbank Dreieich, BIC: GENODE51DRE,
Verwendungszweck: Sylt 2015, RT 4715
Name des Teilnehmers/ der Teilnehmerin.
Den Restbetrag von 360,- Euro zahlen Sie bitte bis spätestens 01. Juni 2015 auf das gleiche
Konto ein (Sie können natürlich auch gleich den Gesamtbetrag von 460,- Euro überweisen.).
4. Im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers von der Freizeit wird vom Träger eine angemessene
Entschädigung für bereits entstandene Kosten verlangt. Bei einem Rücktritt von dieser Freizeit
wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Bei einem Rücktritt nach dem 28. Juni 2015
werden 100% des Gesamtpreises fällig. Wir empfehlen aus diesem Grund, eine
Reiserücktrittskostenversicherung abzuschießen. Lässt sich der Teilnehmer mit Zustimmung der
Freizeitleitung durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, fallen keine Kosten an.
5. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, erfolgt die Vergabe der Plätze im Normalfall nach dem
Datum der Anmeldung. Weiterhin spielt die Zimmeraufteilung nach Geschlecht, der Wohnort
(gleiche Anzahl aus Rodgau und Urberach) eine Rolle. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden
bevorzugt berücksichtigt. Nach dem Anmeldeschluß (31. März) und wenn alle Plätze belegt sind,
erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.
6. Die Anweisungen der Freizeitleitung, die durch die gesetzlichen Bestimmungen der Aufsichtspflicht gebunden sind, sind vom Teilnehmer zu befolgen. Erhebliche Störungen können zu
einem Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen. Die Kosten für die Heimreise des
Teilnehmers und ggf. einer Begleitperson übernehmen die Erziehungsberechtigten.
Verboten sind Waffen aller Art sowie Drogen, Alkohol und Zigaretten!
Handys und MP3-Player können mitgenommen werden – sie sollen aber bei gemeinsamen
Aktivitäten wie Workshops, Mahlzeiten, Abendprogramm ausgeschaltet sein.
7. Jedem Teilnehmer werden Spaziergänge, Einkäufe und Besichtigungen innerhalb einer kleinen
Gruppe ohne Aufsichtsperson grundsätzlich gestattet, wenn nicht die Erziehungsberechtigten
schriftlich andere Anweisungen erteilen.
8. Zur Freizeit muss ein gültiger Kinderausweis bzw. Reisepass oder Personalausweis, ein
Impfpass (Kopie) und eine gültige Krankenkarte/Krankenschein mitgeführt werden.
9. Die Veranstalter und ihre Freizeitleiter übernehmen keine Haftung für die von Teilnehmern
mitgeführten Wertsachen (z.B. Handy, Fotoapparat, Schmuck).
10. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass der/die TeilnehmerIn die Fahrt nur
dann antritt, wenn er/sie am Abreisetag frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Elke Preising, Tel.: 06074/ 61109
(Urberach, Mo. + Mi.) und Tel.: 06106-860212 (Weiskirchen, Di. + Do.).