Gas Privat Vertrag als PDF

AUFTRAG ZUR GASBELIEFERUNG
für Privatkunden Preise inkl. MwSt.
Vermittelt durch:
Bestellnummer:
Tarif:
Grundpreis:
,
€/Monat
Arbeitspreis:
,
ct./kWh
Bonus:
,
€
5. Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN (alternativ Kontonummer):
Nur für Tarif „mitdenker24“
BIC (alternativ BLZ):
Wetterstation:
Bank:
Ersatzmessstation:
Hiermit ermächtige ich goldgas SL GmbH widerruflich, fällige Abschlags- und
Rechnungsbeträge von meinem Konto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen.
Grenzwert:
Ort, Datum, Unterschrift:
Gutschrift pro Kältetag:
1. Vertragspartner
Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nutzen Sie bitte die Felder Vorname und Name.
Frau
Anrede/Titel:
Herr
WEG
Titel
X
6. Auftrag/Vollmacht
Hiermit beauftrage ich goldgas SL GmbH mit der Lieferung von Erdgas auf Basis der
vorstehenden Angaben.
Vorname:
7. AGB
Nachname:
Ich habe die Allgemeinen Gaslieferbedingungen der goldgas SL GmbH und, wenn
vorhanden, die ergänzenden Allgemeinen Bedingungen erhalten.
Diese sind Bestandteil des Lieferauftrages.
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
8. Bevollmächtigung/Einwilligung zur Einholung
der Bonitätsauskunft
Adresszusatz:
Ich bevollmächtige die goldgas SL GmbH oder deren Bevollmächtigte, meinen
bisherigen Gasliefervertrag bei meinem derzeitigen Gasversorger zu kündigen und die
für meine Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu
schließen. Ich bin damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH zum Zwecke der
Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss meine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
weitergibt und von dieser eine Bonitätsauskunft einholt. Hinweis: Wird diese Einwilligung
nicht erklärt, behält sich die goldgas SL GmbH vor, den Auftrag des Kunden abzulehnen.
Telefon:
E-Mail:
Geburtsdatum:
2. Lieferadresse (falls abweichend zum Vertragspartner)
Frau
Herr
9. Freiwillige Einwilligung der Kontaktaufnahme
Titel
Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH von mir/uns übermittelte Daten (personenbezogene Daten) über den Zweck meiner/unserer Kontaktaufnahme hinaus speichert, verarbeitet und nutzt, um mich/uns in allgemeiner
oder individueller Form brieflich, per E-Mail oder telefonisch über eigene Angebote
und Produkte einschließlich Produktentwicklungen und Neuerungen der goldgas
SL GmbH in den Bereichen Gas und Strom zu informieren. Es wird hiermit darauf
hingewiesen, dass mir/uns gegen die Nutzung der personenbezogenen Daten für
Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung ein Widerspruchsrecht zusteht. Soweit ich/wir eine entsprechende Verwendung meiner/unserer Daten nicht
wünsche/n, kann ich/können wir die Verwendung jederzeit durch Widerspruch über
die auf diesem Auftragsformular genannten Kontaktmöglichkeiten verhindern. Der
Widerspruch bedarf keiner besonderen Form oder eines besonderen Inhalts.
Vorname:
Nachname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
3. Postadresse (falls abweichend zum Vertragspartner)
10. Widerrufsbelehrung nur für Verbraucher
Firmenname:
Anrede/Titel:
Frau
Herr
Titel
Vorname:
Nachname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
4. Angaben zur Gasversorgung
Bisheriger Gasversorger:
Bisherige Kunden-Nr.:
Zählernummer:
Vorjahresverbrauch: Lieferung ab dem nächstmöglichen
Termin, frühestens jedoch zum:
Abrechnungszeitpunkt (nur WEG):
Nein
Neueinzug:
Vertrag beim Vorversorger
bereits gekündigt zum:
Ja, zum
kWh
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der goldgas SL GmbH, Mergenthalerallee
73 - 75, Telefon 0800 250 250 1, Faxnummer 0800 250 250 2, [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.goldgas.
de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung
von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ort, Datum, Unterschrift:
X
goldgas SL GmbH I Mergenthalerallee 73-75 I 65760 Eschborn I Tel: 06196-77 40-0 I Fax: 06196-77 40-200
Geschäftsführer: André Burkhardt, Frank Ruhland I HRB 93653 – Amtsgericht Frankfurt am Main
AUFTRAG GAS_VERTRIEBSPARTNER_20140901
Anrede/Titel:
KUNDE
Vertriebspartner/Vermittler
Ihr Gastarif
AUFTRAG ZUR GASBELIEFERUNG
für Privatkunden Preise inkl. MwSt.
Vermittelt durch:
Bestellnummer:
Tarif:
Grundpreis:
,
€/Monat
Arbeitspreis:
,
ct./kWh
Bonus:
,
€
5. Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN (alternativ Kontonummer):
Nur für Tarif „mitdenker24“
BIC (alternativ BLZ):
Wetterstation:
Bank:
Ersatzmessstation:
Hiermit ermächtige ich goldgas SL GmbH widerruflich, fällige Abschlags- und
Rechnungsbeträge von meinem Konto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen.
Grenzwert:
Ort, Datum, Unterschrift:
Gutschrift pro Kältetag:
1. Vertragspartner
Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nutzen Sie bitte die Felder Vorname und Name.
Frau
Anrede/Titel:
Herr
WEG
Titel
X
6. Auftrag/Vollmacht
Hiermit beauftrage ich goldgas SL GmbH mit der Lieferung von Erdgas auf Basis der
vorstehenden Angaben.
Vorname:
7. AGB
Nachname:
Ich habe die Allgemeinen Gaslieferbedingungen der goldgas SL GmbH und, wenn
vorhanden, die ergänzenden Allgemeinen Bedingungen erhalten.
Diese sind Bestandteil des Lieferauftrages.
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
8. Bevollmächtigung/Einwilligung zur Einholung
der Bonitätsauskunft
Adresszusatz:
Ich bevollmächtige die goldgas SL GmbH oder deren Bevollmächtigte, meinen
bisherigen Gasliefervertrag bei meinem derzeitigen Gasversorger zu kündigen und die
für meine Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu
schließen. Ich bin damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH zum Zwecke der
Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss meine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
weitergibt und von dieser eine Bonitätsauskunft einholt. Hinweis: Wird diese Einwilligung
nicht erklärt, behält sich die goldgas SL GmbH vor, den Auftrag des Kunden abzulehnen.
Telefon:
E-Mail:
Geburtsdatum:
2. Lieferadresse (falls abweichend zum Vertragspartner)
Frau
Herr
9. Freiwillige Einwilligung der Kontaktaufnahme
Titel
Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH von mir/uns übermittelte Daten (personenbezogene Daten) über den Zweck meiner/unserer Kontaktaufnahme hinaus speichert, verarbeitet und nutzt, um mich/uns in allgemeiner
oder individueller Form brieflich, per E-Mail oder telefonisch über eigene Angebote
und Produkte einschließlich Produktentwicklungen und Neuerungen der goldgas
SL GmbH in den Bereichen Gas und Strom zu informieren. Es wird hiermit darauf
hingewiesen, dass mir/uns gegen die Nutzung der personenbezogenen Daten für
Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung ein Widerspruchsrecht zusteht. Soweit ich/wir eine entsprechende Verwendung meiner/unserer Daten nicht
wünsche/n, kann ich/können wir die Verwendung jederzeit durch Widerspruch über
die auf diesem Auftragsformular genannten Kontaktmöglichkeiten verhindern. Der
Widerspruch bedarf keiner besonderen Form oder eines besonderen Inhalts.
Vorname:
Nachname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
3. Postadresse (falls abweichend zum Vertragspartner)
10. Widerrufsbelehrung nur für Verbraucher
Firmenname:
Anrede/Titel:
Frau
Herr
Titel
Vorname:
Nachname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
4. Angaben zur Gasversorgung
Bisheriger Gasversorger:
Bisherige Kunden-Nr.:
Zählernummer:
Vorjahresverbrauch: Lieferung ab dem nächstmöglichen
Termin, frühestens jedoch zum:
Abrechnungszeitpunkt (nur WEG):
Nein
Neueinzug:
Vertrag beim Vorversorger
bereits gekündigt zum:
Ja, zum
kWh
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der goldgas SL GmbH, Mergenthalerallee
73 - 75, Telefon 0800 250 250 1, Faxnummer 0800 250 250 2, [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.goldgas.
de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung
von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ort, Datum, Unterschrift:
X
goldgas SL GmbH I Mergenthalerallee 73-75 I 65760 Eschborn I Tel: 06196-77 40-0 I Fax: 06196-77 40-200
Geschäftsführer: André Burkhardt, Frank Ruhland I HRB 93653 – Amtsgericht Frankfurt am Main
AUFTRAG GAS_VERTRIEBSPARTNER_20140901
Anrede/Titel:
GOLDGAS
Vertriebspartner/Vermittler
Ihr Gastarif
AUFTRAG ZUR GASBELIEFERUNG
für Privatkunden Preise inkl. MwSt.
Vermittelt durch:
Bestellnummer:
Tarif:
Grundpreis:
,
€/Monat
Arbeitspreis:
,
ct./kWh
Bonus:
,
€
5. Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN (alternativ Kontonummer):
Nur für Tarif „mitdenker24“
BIC (alternativ BLZ):
Wetterstation:
Bank:
Ersatzmessstation:
Hiermit ermächtige ich goldgas SL GmbH widerruflich, fällige Abschlags- und
Rechnungsbeträge von meinem Konto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen.
Grenzwert:
Ort, Datum, Unterschrift:
Gutschrift pro Kältetag:
1. Vertragspartner
Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nutzen Sie bitte die Felder Vorname und Name.
Frau
Anrede/Titel:
Herr
WEG
Titel
X
6. Auftrag/Vollmacht
Hiermit beauftrage ich goldgas SL GmbH mit der Lieferung von Erdgas auf Basis der
vorstehenden Angaben.
Vorname:
7. AGB
Nachname:
Ich habe die Allgemeinen Gaslieferbedingungen der goldgas SL GmbH und, wenn
vorhanden, die ergänzenden Allgemeinen Bedingungen erhalten.
Diese sind Bestandteil des Lieferauftrages.
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
8. Bevollmächtigung/Einwilligung zur Einholung
der Bonitätsauskunft
Adresszusatz:
Ich bevollmächtige die goldgas SL GmbH oder deren Bevollmächtigte, meinen
bisherigen Gasliefervertrag bei meinem derzeitigen Gasversorger zu kündigen und die
für meine Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu
schließen. Ich bin damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH zum Zwecke der
Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss meine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
weitergibt und von dieser eine Bonitätsauskunft einholt. Hinweis: Wird diese Einwilligung
nicht erklärt, behält sich die goldgas SL GmbH vor, den Auftrag des Kunden abzulehnen.
Telefon:
E-Mail:
Geburtsdatum:
2. Lieferadresse (falls abweichend zum Vertragspartner)
Frau
Herr
9. Freiwillige Einwilligung der Kontaktaufnahme
Titel
Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH von mir/uns übermittelte Daten (personenbezogene Daten) über den Zweck meiner/unserer Kontaktaufnahme hinaus speichert, verarbeitet und nutzt, um mich/uns in allgemeiner
oder individueller Form brieflich, per E-Mail oder telefonisch über eigene Angebote
und Produkte einschließlich Produktentwicklungen und Neuerungen der goldgas
SL GmbH in den Bereichen Gas und Strom zu informieren. Es wird hiermit darauf
hingewiesen, dass mir/uns gegen die Nutzung der personenbezogenen Daten für
Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung ein Widerspruchsrecht zusteht. Soweit ich/wir eine entsprechende Verwendung meiner/unserer Daten nicht
wünsche/n, kann ich/können wir die Verwendung jederzeit durch Widerspruch über
die auf diesem Auftragsformular genannten Kontaktmöglichkeiten verhindern. Der
Widerspruch bedarf keiner besonderen Form oder eines besonderen Inhalts.
Vorname:
Nachname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
3. Postadresse (falls abweichend zum Vertragspartner)
10. Widerrufsbelehrung nur für Verbraucher
Firmenname:
Anrede/Titel:
Frau
Herr
Titel
Vorname:
Nachname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
4. Angaben zur Gasversorgung
Bisheriger Gasversorger:
Bisherige Kunden-Nr.:
Zählernummer:
Vorjahresverbrauch: Lieferung ab dem nächstmöglichen
Termin, frühestens jedoch zum:
Abrechnungszeitpunkt (nur WEG):
Nein
Neueinzug:
Vertrag beim Vorversorger
bereits gekündigt zum:
Ja, zum
kWh
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der goldgas SL GmbH, Mergenthalerallee
73 - 75, Telefon 0800 250 250 1, Faxnummer 0800 250 250 2, [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.goldgas.
de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit
Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung
von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ort, Datum, Unterschrift:
X
goldgas SL GmbH I Mergenthalerallee 73-75 I 65760 Eschborn I Tel: 06196-77 40-0 I Fax: 06196-77 40-200
Geschäftsführer: André Burkhardt, Frank Ruhland I HRB 93653 – Amtsgericht Frankfurt am Main
AUFTRAG GAS_VERTRIEBSPARTNER_20140901
Anrede/Titel:
VERTRIEBSPARTNER
Vertriebspartner/Vermittler
Ihr Gastarif
Allgemeine Gaslieferbedingungen der goldgas SL GmbH (goldgas)
1. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrags, Lieferbeginn
1.1. Der Endverbraucher (nachfolgend „Kunde“) bezieht Erdgas aufgrund des
zwischen ihm und goldgas geschlossenen Gasliefervertrages nach Maßgabe der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der für den gewählten Tarif
geltenden Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertragsbestätigung für den im Auftrag zur Gasbelieferung genannten Tarif. Der Auftrag des
Kunden kann schriftlich, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch durch
Telefonmitschnitt (sog. „Voice-Recording“) erfolgen.
1.2. Der Kunde unterbreitet goldgas durch Übermittlung des ausgefüllten Auftrags
zur Gasbelieferung ein Angebot auf Abschluss des Gasliefervertrages. goldgas wird
über den Erhalt des Auftrages unverzüglich in Textform informieren. Der Gasliefervertrag kommt aber erst zustande, wenn goldgas dem Kunden dies gemäß Ziffer 1.3.
bestätigt und den Beginn der Lieferung mitteilt (Vertragsbestätigung), spätestens
jedoch mit Aufnahme der Belieferung durch goldgas. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages und den Beginn der Belieferung ist, dass goldgas die Bestätigung der Kündigung des bisherigen Gasliefervertrages vom Vorlieferanten des
Kunden sowie die Bestätigung des Netznutzungsbeginns des Netzbetreibers vorliegen hat. goldgas behält sich vor, den Auftrag zur Gasbelieferung nicht anzunehmen,
wenn insbesondere der nächstmögliche Lieferbeginn ab Datum der Auftragserteilung mehr als 6 Monate in der Zukunft liegt oder der Tarif für den Lieferzeitraum nicht
mehr verfügbar ist.
1.3. goldgas wird dem Kunden unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu
welchem Termin die Belieferung aufgenommen wird. Die Lieferung beginnt entsprechend den Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens 3 Wochen
nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen
Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Gasliefervertrag des
Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. Anderenfalls beginnt die Belieferung an dem auf die Beendigung des bisherigen Gasliefervertrages folgenden Tag.
1.4. Die abgenommene Erdgasmenge (Volumen) wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden wird nach den Vorschriften des DVGW-Arbeitsblatts G 685 „Gasabrechnung” durchgeführt.
1.5. Die Belieferung erfolgt nur im Standardlastprofil (SLP).
1.6. Für die Erdgaslieferung auf der Grundlage dieses Vertrages gilt folgender Verwendungshinweis: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff
verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere
Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen
wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
1.7 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Erdgasversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich
des Netzanschlusses handelt, goldgas von der Leistungspflicht befreit. goldgas ist
verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit
Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. goldgas haftet für vorgenannte Versorgungsstörungen nicht.
Etwaige Ansprüche kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die
Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt goldgas dem Kunden auf Nachfrage mit.
2. Ablesung der Messeinrichtung, Zutrittsrecht
2.1. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messdienstleister oder Netzbetreiber oder auf Verlangen von goldgas oder des Netzbetreibers kostenlos vom
Kunden durchgeführt. Der Kunde kann der Selbstablesung widersprechen, wenn
ihm dies nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden
oder zeigen sie fehlerhaft an, so können goldgas und/oder der Netzbetreiber den
Verbrauch auf der Grundlage des bisherigen Verbrauchs oder bei einem Neukunden
nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden schätzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden.
2.2. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen hat der Kunde einem Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder einem Beauftragten von goldgas den Zutritt zu seinem Grundstück und
zu seinen Räumen zu gestatten. Der Kunde ist vorher darüber zu benachrichtigen.
Die Benachrichtigung erfolgt durch Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder durch
Aushang in dem jeweiligen Haus. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Messeinrichtungen zugänglich sind.
3. Messeinrichtungen, Berechnungsfehler
3.1. goldgas ist verpflichtet, auf schriftliches Verlangen des Kunden eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte
Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die
Kosten der Nachprüfung trägt goldgas, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde.
3.2. Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt, ist die Überzahlung von goldgas zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder
zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt goldgas den Verbrauch für die Zeit
seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums
oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.
3.3. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer
Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen. Derartige
Ansprüche sind auf den der Feststellung des Fehlers unmittelbar vorhergehenden
Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über
einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf
längstens 3 Kalenderjahre beschränkt.
4. Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung
4.1 Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch an kWh
wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit
dem vom jeweiligen Netzbetreiber in der Netznutzungsabrechnung zuletzt genannten Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer Zustandsgröße zusammen und variiert je nach
örtlichen Gegebenheiten.
4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt separat für jede Abnahmestelle jährlich zum Ende
des Abrechnungsjahres. Der Kunde leistet monatliche Abschlagszahlungen auf die
Jahresrechnung. goldgas wird dem Kunden die Höhe der jeweiligen Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Eine Zwischenrechnung und eine Änderung
des Abrechnungszeitraumes ist auf Kundenwunsch möglich.
4.3. Rechnungen und Abschläge werden zu dem von goldgas angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
4.4. Abschlagszahlungen oder Zahlungen auf die Jahresrechnung werden nach entsprechender, vor Vertragsschluss getroffener Wahl des Kunden entweder auf dem
Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens vom Konto des Kunden bei einem inländischen Geldinstitut eingezogen – hierbei muss goldgas eine schriftlich erteiltes SEPA-Mandates vom Kunden vorliegen – oder vom Kunden mittels Einzelüberweisung
oder Dauerauftrag auf das Konto von goldgas überwiesen. Der Kunde ist bei Zahlung
durch Überweisung verpflichtet, in der Überweisung seine Vertragskontonummer
korrekt und vollständig anzugeben. Abrechnungsgutschriften werden nach Übersendung der Abrechnung dem auf dem Auftrag angegebenen Konto gutgeschrieben.
4.5. Dem Kunden können Pauschalen für die Bearbeitung und Nachverfolgung der
Zahlungen mittels Einzelüberweisung oder Dauerauftrag, für die Erstellung einer Zwischenrechnung, für die Mahnung nach Eintritt eines Zahlungsverzugs, für die Zahlungseinziehung durch einen Beauftragten (Inkasso), für vom Kunden zu vertretende
Rücklastschrift, für die Erstellung von Ratenplänen und Rechnungszweitschriften
sowie bei Änderung des Abrechnungszeitraumes berechnet werden. Die konkrete
Höhe der Pauschalen ist der unter www.goldgas.de abrufbaren und auf Verlangen
dem Kunden zur Verfügung gestellten Preisliste zu entnehmen. Dem Kunden ist der
Nachweis gestattet, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich geringer seien
als die Pauschalen.
5. Mitteilungspflichten
Erweiterungen und Änderungen an Kundenanlagen, die Verwendung zusätzlicher
Verbrauchsgeräte sowie Änderungen der Bedarfsart sind goldgas unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
6. Preisanpassung
6.1 Sofern in der Vertragsbestätigung nichts anderes vereinbart, sind im Gaspreis die
folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer,
die Energiesteuer (Regelsatz), Regelenergieumlage, die an den Netzbetreiber zu
entrichtenden Entgelte, die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb, die Kosten
der Abrechnung, die Konzessionsabgaben.
6.2. Innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit einer eingeschränkten Preisgarantie
wird eine Preisanpassung ausschließlich in den folgenden Fällen vorgenommen:
Veränderungen der Energiesteuer gem. Ziffer 6.3 bis 6.6 und Veränderungen der
Umsatzsteuer gem. gemäß Ziffer 6.7.
6.3 Ist keine Preisgarantie vereinbart oder die Laufzeit der Preisgarantie beendet,
erfolgen Preisänderungen durch goldgas im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach
§ 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch goldgas sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 6.1 maßgeblich sind. goldgas ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung
durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist goldgas verpflichtet, Kostensteigerungen
nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
6.4 goldgas nimmt mindestens alle zwölf Monate bzw. rechtzeitig vor Ablauf der
Preisgarantie eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. goldgas hat den Umfang
und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen
nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie
Kostenerhöhungen. Insbesondere darf goldgas Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.
6.5. Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an die Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
6.6 Ändert goldgas die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird goldgas den Kunden in der
brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die
Kündigung bedarf der Textform. goldgas hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
6.7 Abweichend von vorstehenden Ziffern 6.3 bis 6.6 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
6.8 Die vorstehenden Ziffern 6.3 bis 6.6 gelten auch soweit künftige die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den
Verbrauch von Gas betreffende Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstige
staatlich veranlasste Mehrbelastung oder Entlastungen wirksam werden.
7. Vertragsänderungen, Widerspruchsrecht
goldgas ist berechtigt, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen anzupassen, soweit die
Anpassung für den Kunden zumutbar ist. goldgas wird dem Kunden diese Änderung
mindestens mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende vor dem geplanten Wirksamwerden am 1. des Folgemonats mitteilen. Zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe
auf ihrer Internetseite wird goldgas eine briefliche Mitteilung an den Kunden versenden.
Die Änderungen gelten als Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen
nach Mitteilung der beabsichtigten Änderung in Textform widerspricht. goldgas wird den
Kunden bei Beginn der Frist auf dieses Verhalten besonders hinweisen.
8. Haftung
goldgas haftet nur für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit. Darüber hinaus haftet goldgas für Schäden aus vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz) bestehen. goldgas haftet auch für Schäden
aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche
Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen,
die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von
goldgas ausgeschlossen. Die Haftungsregelung gilt gleichermaßen für Personen, für
die goldgas einzustehen hat.
9. Lieferantenwechsel
goldgas wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der geltenden Fristen durchführen.
10. Wartungsleistungen
Wartungsleistungen werden nicht angeboten.
11. Informationen zu aktuellen Tarifen
Informationen zu den Erdgasangeboten sowie die aktuellen Preise von goldgas werden
dem Kunden mitgeteilt oder können telefonisch unter 0800-290 090 0 erfragt werden.
12. Bonitätsauskunft und Sicherheitsleistung Unterbrechung der Versorgung
12.1 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss willigt der Kunde in
die Weitergabe und den Abruf personenbezogener Daten an die bzw. von der mit
goldgas zusammen arbeitenden Auskunftei ein. Bei Vorliegen einer negativen Auskunft zu Merkmalen der Bonität des Kunden kann goldgas den Auftrag zur Energielieferung des Kunden ablehnen.
12.2 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums
eine Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Sicherheitsleistung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu
unterrichten. Hierbei sind mindestens der Zeitpunkt, die Höhe und die Gründe der
Sicherheitsleistung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben. Die
Höhe der Sicherheitsleistung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer
Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so
ist dies angemessen zu berücksichtigen. Barsicherheiten werden zum jeweiligen
Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst. Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach
erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis nach, so kann der Lieferant die Sicherheit verwerten.
Hierauf wird in der Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim Verkauf
von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden. Die Sicherheit ist unverzüglich
zurückzugeben, wenn keine Sicherheitsleistung mehr verlangt werden kann.
13. Datenschutz
goldgas verarbeitet und nutzt die Kundendaten nach den jeweils geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zur Abwicklung
des Vertragsverhältnisses.
14. Vertragslaufzeit, Tarifwechsel, Kündigung, Umzug
14.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Sofern zwischen goldgas und dem
Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist, wird diese in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Die Mindestvertragslaufzeit kann maximal 24 Monate
ab Vertragsschluss betragen.
14.2 Sollte zu Laufzeit, Kündigungsfrist und etwaige automatische Verlängerungen
des Gasliefervertrages keine gesonderte Regelung für den vom Kunden gewählten
Tarif bestehen, kann der Gasliefervertrag von jeder Seite mit einer Frist von 6 Wochen
zum Monatsende, sofern zwischen dem Kunde und goldgas eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, kann dieser Vertrag von jeder Seite nur mit einer Frist von
6 Wochen zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die nachfolgenden Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben für beide Seiten unberührt
14.3 goldgas ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der
Kunde seine vertraglichen Pflichten wiederholt schuldhaft verletzt, insbesondere
bei unbefugter Entnahme von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor
Anbringung der Messeinrichtungen, ferner bei wiederholter Nichterfüllung einer
Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, wenn die fristlose Kündigung im Fall des
Zahlungsverzugs zwei Wochen vorher angedroht wurde.
14.4 Bei einem Umzug des Kunden enden das Vertragsverhältnis sowie die Belieferung mit dem vom Kunden angegebenen Auszugsdatum. Einen Umzug hat der
Kunde goldgas mit einer Frist von einem Monat zum Auszugsdatum unter Angabe
der neuen Anschrift schriftlich anzuzeigen.
14.5 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten. Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.
14.6 Sofern zwischen dem Kunden und goldgas nicht anders vereinbart, ist ein
Wechsel von einem goldgas Tarif in einen anderen goldgas Tarif am Ende der
Vertragslaufzeit bzw. am Ende der Folgelaufzeit möglich. Die Mindestvertragslaufzeit und Folgelaufzeit wird dem Kunden in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
15. Kontaktdaten für Kundenservice, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an
unseren Kundenservice per Post an goldgas SL GmbH, Mergenthalerallee 73-75,
65760 Eschborn, telefonisch 0800-290 090 0, Fax 0800-250 250 2 oder per E-Mail
an [email protected] gerichtet werden. Zur Beilegung von Streitigkeiten
kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt
werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice von goldgas angerufen
wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2 75 72 40-0,
www.schlichtungsstelle-energie.de E-Mail: [email protected] Der
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt
Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und
über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung
und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach
8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-2 24 80-500 (Mo – Fr von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr),
Fax: 030-2 24 80-323, E-Mail: [email protected]
16. Unterbrechung der Versorgung
16.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch
den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde den Vertragsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
16.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer
fälligen Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 NDAV mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer
Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass
hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der
Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
16.3. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden drei Werktage im
Voraus anzukündigen. Der Lieferant ist in diesen Fällen von seiner Leistungspflicht befreit.
16.4. Der Lieferant hat die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen
sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat.
17. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung.
17.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.3. Gegen Ansprüche von goldgas kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
17.4. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Einwilligung von goldgas auf einen Rechtsnachfolger übertragen. goldgas ist berechtigt,
die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Bei
Eintritt eines Nachfolgers in diesen Vertrag, der nicht mit goldgas im Sinne des
§ 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer
Frist von 1 Monat auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats zu kündigen.
17.5. goldgas ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen
abzutreten.
17.6. Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag
ist – soweit zulässig vereinbar – Frankfurt/Main. Bei Nichtkaufleuten gelten die
gesetzlichen Gerichtsstände. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich
dem deutschen Recht.
goldgas SL GmbH
Stand: 04.08.2014
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen („EAGB“) für den Tarif goldgas mitdenker24 Gas
1. Gegenstand des Tarifs und Anwendungsbereich
1.1 Mit Abschluss des Tarifs goldgas mitdenker24 Gas erhält der Kunde einen Auszahlungsanspruch in Form eines Bonus für den Fall, dass in den Wintermonaten
Oktober bis April eine nachfolgend näherbeschriebene Temperatursituation vorliegt.
1.2 Diese Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden zusätzlich zu
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der goldgas SL GmbH und dem jeweiligen Gasliefervertrag Anwendung. Soweit Widersprüche zwischen den Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dem Gasliefervertrag bestehen, gelten die Bestimmungen der
Ergänzenden Allgemeinen Bestimmungen.
2. Bonus
2.1 Liegt die Tageshöchsttemperatur der dem Kunden zugeordneten Wetterstation in den Wintermonaten Oktober bis April pro Tag unter dem für diese Wetterstation festgelegten Grenzwert (im folgenden „Kältetag“ genannt), erhält der
Kunde eine Gutschrift je Kältetag, deren Höhe in der Vertragsbestätigung mitgeteilt wird („Bonus“). Die Höhe bestimmt sich nach der Verbrauchsklasse. Für die
Verbrauchsklasse 1 (4.000 – 24.999 kWh Jahresverbrauch) beträgt die Gutschrift
1 € pro Kältetag, für die Verbrauchsklasse 2 (ab 25.000 kWh Jahresverbrauch)
2 € pro Kältetag. Grundlage für die Zuordnung der Verbrauchsklasse ist bei bereits bestehender vorheriger Belieferung durch goldgas der Gesamtverbrauch
der vorherigen 12 Monate oder bei Neukunden der vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilte Gesamtverbrauch der zurückliegenden 12 Monate. Die maximale Gutschrift beträgt für die Verbrauchsklasse 1 212 € und für die Verbrauchsklasse 2 424 € pro 12-monatigen Belieferungszeitraum.
2.2 Der Bonus wird pro 12-monatigen Belieferungszeitraum nur einmal in Summe
gewährt, d.h. bei einer Laufzeit von 24 Monaten maximal zweimal.
2.3 Der Anspruch auf den Bonus besteht in jedem 12-monatigen Belieferungszeitraum erst und nur dann, wenn goldgas in diesem 12-monatigen Belieferungszeitraum an den Kunden jeweils 12 Monate ununterbrochen Gas geliefert hat. Das heißt
der Bonus wird nur dann gewährt, wenn der Kunde 12 Monate ununterbrochen mit
Gas beliefert wurde und nicht schon wenn der Vertrag 12 Monate bestanden hat,
ohne dass auch 12 Monate Gas von goldgas geliefert worden ist („12-monatigen
Belieferungszeitraum“). Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden
oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas bevor 12 Monate
ununterbrochen durch goldgas Gas geliefert worden ist, entfällt der Bonus für den
12-monatigen Belieferungszeitraum, in den die Kündigung fällt, vollständig.
3. Tageshöchsttemperatur, Wetterstation und Grenzwert, Ersatzmessstation
3.1 Die Tageshöchsttemperatur (Tmax) wird in Grad Celsius gemessen und ist
die in den Wintermonaten Oktober bis April pro Tag in 2 m über dem Erdboden
gemessene höchste Temperatur zwischen 0:00 UTC und 24:00 UTC jeden Tages der Wintermonate Oktober bis April. Für die Ermittlung der aktuellen Tageshöchsttemperatur sind die Messdaten der in der Vertragsbestätigung genannten
regionalen Wetterstation maßgeblich. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch
den von goldgas beauftragten Wetterdienst (derzeit Deutscher Wetterdienst).
Eine Korrektur der Messdaten durch den Deutschen Wetterdienst, stellt keinen
Anspruch zur Nachkorrektur der Rechnung dar.
3.2 Dem Kunden wird durch goldgas eine Wetterstation und der dazugehörige
Grenzwert zugeteilt. Die Zuteilung der Wetterstation erfolgt über die Postleitzahl
der Lieferstelle. Die Wetterstation und der dazugehörige Grenzwert werden in der
Vertragsbestätigung definiert und dem Kunden in Textform mitgeteilt.
3.3 Stehen an einem Tag in den Wintermonaten Oktober bis April für die zugeteilte Wetterstation keine Messdaten zur Verfügung so werden die Messdaten der
zugeteilten Ersatzmessstation herangezogen. Der Grenzwert der Wetterstation
bleibt bestehen. Die Ersatzmessstation wird dem Kunden ebenfalls mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Stehen an einem Tag in den Wintermonaten Oktober
bis April auch für die Ersatzmessstation keine Messdaten zur Verfügung so wird
goldgas über den Grund und die Höhe des Auszahlungsanspruches für diesen
Tag im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB entscheiden. Der Kunde kann dies nach § 315 BGB Abs. 3
BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen.
4. Tarifwechsel
Ein Tarifwechsel innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich.
5. Rückwirkender Einzug
Führt der Lieferantenwechsel bei Neueinzug zu einem rückwirkenden Einzug
gemäß den Voraussetzungen der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas
behält sich goldgas vor den Auftrag zur Gasbelieferung mit dem Tarif goldgas
mitdenker24 nicht anzunehmen.
6. Abrechnung
Die Abrechnung des Bonus erfolgt jeweils für einen 12-monatigen Belieferungszeitraum mit der Jahresverbrauchsabrechnung nach mindestens 12 Monaten
ununterbrochenen Belieferung. Eine Änderung des Abrechnungszeitraumes ist
für diesen Tarif nicht möglich. Die Höhe des Bonus ist das Produkt aus der Anzahl
der Kältetage im jeweiligen 12-monatigen-Belieferungszeitraum und der Gutschrift pro Kältetag. Für die Abrechnung der Kältetage relevante Monate innerhalb
eines 12-monatigen Belieferungszeitraumes sind: Januar, Februar, März, April und
Oktober, November und Dezember. Der Bonus je 12-monatigen Belieferungszeitraum
wird nach Ablauf des 12-monatigen Belieferungszeitraums fällig und mit den entstandenen Kosten aus der Gaslieferung verrechnet.
goldgas SL GmbH
Stand: 04.11.2013