AUFTRAG ZUR GASBELIEFERUNG für Privatkunden Preise inkl. MwSt. Vermittelt durch: Bestellnummer: Tarif: Grundpreis: , €/Monat Arbeitspreis: , ct./kWh Bonus: , € 5. Bankverbindung Kontoinhaber: IBAN (alternativ Kontonummer): Nur für Tarif „mitdenker24“ BIC (alternativ BLZ): Wetterstation: Bank: Ersatzmessstation: Hiermit ermächtige ich goldgas SL GmbH widerruflich, fällige Abschlags- und Rechnungsbeträge von meinem Konto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Grenzwert: Ort, Datum, Unterschrift: Gutschrift pro Kältetag: 1. Vertragspartner Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nutzen Sie bitte die Felder Vorname und Name. Frau Anrede/Titel: Herr WEG Titel X 6. Auftrag/Vollmacht Hiermit beauftrage ich goldgas SL GmbH mit der Lieferung von Erdgas auf Basis der vorstehenden Angaben. Vorname: 7. AGB Nachname: Ich habe die Allgemeinen Gaslieferbedingungen der goldgas SL GmbH und, wenn vorhanden, die ergänzenden Allgemeinen Bedingungen erhalten. Diese sind Bestandteil des Lieferauftrages. Straße, Nr.: PLZ, Ort: 8. Bevollmächtigung/Einwilligung zur Einholung der Bonitätsauskunft Adresszusatz: Ich bevollmächtige die goldgas SL GmbH oder deren Bevollmächtigte, meinen bisherigen Gasliefervertrag bei meinem derzeitigen Gasversorger zu kündigen und die für meine Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu schließen. Ich bin damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH zum Zwecke der Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss meine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden weitergibt und von dieser eine Bonitätsauskunft einholt. Hinweis: Wird diese Einwilligung nicht erklärt, behält sich die goldgas SL GmbH vor, den Auftrag des Kunden abzulehnen. Telefon: E-Mail: Geburtsdatum: 2. Lieferadresse (falls abweichend zum Vertragspartner) Frau Herr 9. Freiwillige Einwilligung der Kontaktaufnahme Titel Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH von mir/uns übermittelte Daten (personenbezogene Daten) über den Zweck meiner/unserer Kontaktaufnahme hinaus speichert, verarbeitet und nutzt, um mich/uns in allgemeiner oder individueller Form brieflich, per E-Mail oder telefonisch über eigene Angebote und Produkte einschließlich Produktentwicklungen und Neuerungen der goldgas SL GmbH in den Bereichen Gas und Strom zu informieren. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass mir/uns gegen die Nutzung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung ein Widerspruchsrecht zusteht. Soweit ich/wir eine entsprechende Verwendung meiner/unserer Daten nicht wünsche/n, kann ich/können wir die Verwendung jederzeit durch Widerspruch über die auf diesem Auftragsformular genannten Kontaktmöglichkeiten verhindern. Der Widerspruch bedarf keiner besonderen Form oder eines besonderen Inhalts. Vorname: Nachname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: 3. Postadresse (falls abweichend zum Vertragspartner) 10. Widerrufsbelehrung nur für Verbraucher Firmenname: Anrede/Titel: Frau Herr Titel Vorname: Nachname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: 4. Angaben zur Gasversorgung Bisheriger Gasversorger: Bisherige Kunden-Nr.: Zählernummer: Vorjahresverbrauch: Lieferung ab dem nächstmöglichen Termin, frühestens jedoch zum: Abrechnungszeitpunkt (nur WEG): Nein Neueinzug: Vertrag beim Vorversorger bereits gekündigt zum: Ja, zum kWh Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der goldgas SL GmbH, Mergenthalerallee 73 - 75, Telefon 0800 250 250 1, Faxnummer 0800 250 250 2, [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.goldgas. de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ort, Datum, Unterschrift: X goldgas SL GmbH I Mergenthalerallee 73-75 I 65760 Eschborn I Tel: 06196-77 40-0 I Fax: 06196-77 40-200 Geschäftsführer: André Burkhardt, Frank Ruhland I HRB 93653 – Amtsgericht Frankfurt am Main AUFTRAG GAS_VERTRIEBSPARTNER_20140901 Anrede/Titel: KUNDE Vertriebspartner/Vermittler Ihr Gastarif AUFTRAG ZUR GASBELIEFERUNG für Privatkunden Preise inkl. MwSt. Vermittelt durch: Bestellnummer: Tarif: Grundpreis: , €/Monat Arbeitspreis: , ct./kWh Bonus: , € 5. Bankverbindung Kontoinhaber: IBAN (alternativ Kontonummer): Nur für Tarif „mitdenker24“ BIC (alternativ BLZ): Wetterstation: Bank: Ersatzmessstation: Hiermit ermächtige ich goldgas SL GmbH widerruflich, fällige Abschlags- und Rechnungsbeträge von meinem Konto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Grenzwert: Ort, Datum, Unterschrift: Gutschrift pro Kältetag: 1. Vertragspartner Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nutzen Sie bitte die Felder Vorname und Name. Frau Anrede/Titel: Herr WEG Titel X 6. Auftrag/Vollmacht Hiermit beauftrage ich goldgas SL GmbH mit der Lieferung von Erdgas auf Basis der vorstehenden Angaben. Vorname: 7. AGB Nachname: Ich habe die Allgemeinen Gaslieferbedingungen der goldgas SL GmbH und, wenn vorhanden, die ergänzenden Allgemeinen Bedingungen erhalten. Diese sind Bestandteil des Lieferauftrages. Straße, Nr.: PLZ, Ort: 8. Bevollmächtigung/Einwilligung zur Einholung der Bonitätsauskunft Adresszusatz: Ich bevollmächtige die goldgas SL GmbH oder deren Bevollmächtigte, meinen bisherigen Gasliefervertrag bei meinem derzeitigen Gasversorger zu kündigen und die für meine Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu schließen. Ich bin damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH zum Zwecke der Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss meine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden weitergibt und von dieser eine Bonitätsauskunft einholt. Hinweis: Wird diese Einwilligung nicht erklärt, behält sich die goldgas SL GmbH vor, den Auftrag des Kunden abzulehnen. Telefon: E-Mail: Geburtsdatum: 2. Lieferadresse (falls abweichend zum Vertragspartner) Frau Herr 9. Freiwillige Einwilligung der Kontaktaufnahme Titel Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH von mir/uns übermittelte Daten (personenbezogene Daten) über den Zweck meiner/unserer Kontaktaufnahme hinaus speichert, verarbeitet und nutzt, um mich/uns in allgemeiner oder individueller Form brieflich, per E-Mail oder telefonisch über eigene Angebote und Produkte einschließlich Produktentwicklungen und Neuerungen der goldgas SL GmbH in den Bereichen Gas und Strom zu informieren. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass mir/uns gegen die Nutzung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung ein Widerspruchsrecht zusteht. Soweit ich/wir eine entsprechende Verwendung meiner/unserer Daten nicht wünsche/n, kann ich/können wir die Verwendung jederzeit durch Widerspruch über die auf diesem Auftragsformular genannten Kontaktmöglichkeiten verhindern. Der Widerspruch bedarf keiner besonderen Form oder eines besonderen Inhalts. Vorname: Nachname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: 3. Postadresse (falls abweichend zum Vertragspartner) 10. Widerrufsbelehrung nur für Verbraucher Firmenname: Anrede/Titel: Frau Herr Titel Vorname: Nachname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: 4. Angaben zur Gasversorgung Bisheriger Gasversorger: Bisherige Kunden-Nr.: Zählernummer: Vorjahresverbrauch: Lieferung ab dem nächstmöglichen Termin, frühestens jedoch zum: Abrechnungszeitpunkt (nur WEG): Nein Neueinzug: Vertrag beim Vorversorger bereits gekündigt zum: Ja, zum kWh Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der goldgas SL GmbH, Mergenthalerallee 73 - 75, Telefon 0800 250 250 1, Faxnummer 0800 250 250 2, [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.goldgas. de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ort, Datum, Unterschrift: X goldgas SL GmbH I Mergenthalerallee 73-75 I 65760 Eschborn I Tel: 06196-77 40-0 I Fax: 06196-77 40-200 Geschäftsführer: André Burkhardt, Frank Ruhland I HRB 93653 – Amtsgericht Frankfurt am Main AUFTRAG GAS_VERTRIEBSPARTNER_20140901 Anrede/Titel: GOLDGAS Vertriebspartner/Vermittler Ihr Gastarif AUFTRAG ZUR GASBELIEFERUNG für Privatkunden Preise inkl. MwSt. Vermittelt durch: Bestellnummer: Tarif: Grundpreis: , €/Monat Arbeitspreis: , ct./kWh Bonus: , € 5. Bankverbindung Kontoinhaber: IBAN (alternativ Kontonummer): Nur für Tarif „mitdenker24“ BIC (alternativ BLZ): Wetterstation: Bank: Ersatzmessstation: Hiermit ermächtige ich goldgas SL GmbH widerruflich, fällige Abschlags- und Rechnungsbeträge von meinem Konto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Grenzwert: Ort, Datum, Unterschrift: Gutschrift pro Kältetag: 1. Vertragspartner Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nutzen Sie bitte die Felder Vorname und Name. Frau Anrede/Titel: Herr WEG Titel X 6. Auftrag/Vollmacht Hiermit beauftrage ich goldgas SL GmbH mit der Lieferung von Erdgas auf Basis der vorstehenden Angaben. Vorname: 7. AGB Nachname: Ich habe die Allgemeinen Gaslieferbedingungen der goldgas SL GmbH und, wenn vorhanden, die ergänzenden Allgemeinen Bedingungen erhalten. Diese sind Bestandteil des Lieferauftrages. Straße, Nr.: PLZ, Ort: 8. Bevollmächtigung/Einwilligung zur Einholung der Bonitätsauskunft Adresszusatz: Ich bevollmächtige die goldgas SL GmbH oder deren Bevollmächtigte, meinen bisherigen Gasliefervertrag bei meinem derzeitigen Gasversorger zu kündigen und die für meine Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu schließen. Ich bin damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH zum Zwecke der Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss meine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden weitergibt und von dieser eine Bonitätsauskunft einholt. Hinweis: Wird diese Einwilligung nicht erklärt, behält sich die goldgas SL GmbH vor, den Auftrag des Kunden abzulehnen. Telefon: E-Mail: Geburtsdatum: 2. Lieferadresse (falls abweichend zum Vertragspartner) Frau Herr 9. Freiwillige Einwilligung der Kontaktaufnahme Titel Ich/Wir sind damit einverstanden, dass die goldgas SL GmbH von mir/uns übermittelte Daten (personenbezogene Daten) über den Zweck meiner/unserer Kontaktaufnahme hinaus speichert, verarbeitet und nutzt, um mich/uns in allgemeiner oder individueller Form brieflich, per E-Mail oder telefonisch über eigene Angebote und Produkte einschließlich Produktentwicklungen und Neuerungen der goldgas SL GmbH in den Bereichen Gas und Strom zu informieren. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass mir/uns gegen die Nutzung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung ein Widerspruchsrecht zusteht. Soweit ich/wir eine entsprechende Verwendung meiner/unserer Daten nicht wünsche/n, kann ich/können wir die Verwendung jederzeit durch Widerspruch über die auf diesem Auftragsformular genannten Kontaktmöglichkeiten verhindern. Der Widerspruch bedarf keiner besonderen Form oder eines besonderen Inhalts. Vorname: Nachname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: 3. Postadresse (falls abweichend zum Vertragspartner) 10. Widerrufsbelehrung nur für Verbraucher Firmenname: Anrede/Titel: Frau Herr Titel Vorname: Nachname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: 4. Angaben zur Gasversorgung Bisheriger Gasversorger: Bisherige Kunden-Nr.: Zählernummer: Vorjahresverbrauch: Lieferung ab dem nächstmöglichen Termin, frühestens jedoch zum: Abrechnungszeitpunkt (nur WEG): Nein Neueinzug: Vertrag beim Vorversorger bereits gekündigt zum: Ja, zum kWh Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der goldgas SL GmbH, Mergenthalerallee 73 - 75, Telefon 0800 250 250 1, Faxnummer 0800 250 250 2, [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.goldgas. de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ort, Datum, Unterschrift: X goldgas SL GmbH I Mergenthalerallee 73-75 I 65760 Eschborn I Tel: 06196-77 40-0 I Fax: 06196-77 40-200 Geschäftsführer: André Burkhardt, Frank Ruhland I HRB 93653 – Amtsgericht Frankfurt am Main AUFTRAG GAS_VERTRIEBSPARTNER_20140901 Anrede/Titel: VERTRIEBSPARTNER Vertriebspartner/Vermittler Ihr Gastarif Allgemeine Gaslieferbedingungen der goldgas SL GmbH (goldgas) 1. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrags, Lieferbeginn 1.1. Der Endverbraucher (nachfolgend „Kunde“) bezieht Erdgas aufgrund des zwischen ihm und goldgas geschlossenen Gasliefervertrages nach Maßgabe der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der für den gewählten Tarif geltenden Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertragsbestätigung für den im Auftrag zur Gasbelieferung genannten Tarif. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, durch elektronische Übermittlung oder telefonisch durch Telefonmitschnitt (sog. „Voice-Recording“) erfolgen. 1.2. Der Kunde unterbreitet goldgas durch Übermittlung des ausgefüllten Auftrags zur Gasbelieferung ein Angebot auf Abschluss des Gasliefervertrages. goldgas wird über den Erhalt des Auftrages unverzüglich in Textform informieren. Der Gasliefervertrag kommt aber erst zustande, wenn goldgas dem Kunden dies gemäß Ziffer 1.3. bestätigt und den Beginn der Lieferung mitteilt (Vertragsbestätigung), spätestens jedoch mit Aufnahme der Belieferung durch goldgas. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages und den Beginn der Belieferung ist, dass goldgas die Bestätigung der Kündigung des bisherigen Gasliefervertrages vom Vorlieferanten des Kunden sowie die Bestätigung des Netznutzungsbeginns des Netzbetreibers vorliegen hat. goldgas behält sich vor, den Auftrag zur Gasbelieferung nicht anzunehmen, wenn insbesondere der nächstmögliche Lieferbeginn ab Datum der Auftragserteilung mehr als 6 Monate in der Zukunft liegt oder der Tarif für den Lieferzeitraum nicht mehr verfügbar ist. 1.3. goldgas wird dem Kunden unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin die Belieferung aufgenommen wird. Die Lieferung beginnt entsprechend den Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens 3 Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Gasliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte. Anderenfalls beginnt die Belieferung an dem auf die Beendigung des bisherigen Gasliefervertrages folgenden Tag. 1.4. Die abgenommene Erdgasmenge (Volumen) wird in Kubikmetern (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden wird nach den Vorschriften des DVGW-Arbeitsblatts G 685 „Gasabrechnung” durchgeführt. 1.5. Die Belieferung erfolgt nur im Standardlastprofil (SLP). 1.6. Für die Erdgaslieferung auf der Grundlage dieses Vertrages gilt folgender Verwendungshinweis: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. 1.7 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Erdgasversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, goldgas von der Leistungspflicht befreit. goldgas ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. goldgas haftet für vorgenannte Versorgungsstörungen nicht. Etwaige Ansprüche kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt goldgas dem Kunden auf Nachfrage mit. 2. Ablesung der Messeinrichtung, Zutrittsrecht 2.1. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messdienstleister oder Netzbetreiber oder auf Verlangen von goldgas oder des Netzbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Der Kunde kann der Selbstablesung widersprechen, wenn ihm dies nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder zeigen sie fehlerhaft an, so können goldgas und/oder der Netzbetreiber den Verbrauch auf der Grundlage des bisherigen Verbrauchs oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden schätzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden. 2.2. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen hat der Kunde einem Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder einem Beauftragten von goldgas den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten. Der Kunde ist vorher darüber zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt durch Mitteilung an den jeweiligen Kunden oder durch Aushang in dem jeweiligen Haus. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind. 3. Messeinrichtungen, Berechnungsfehler 3.1. goldgas ist verpflichtet, auf schriftliches Verlangen des Kunden eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung trägt goldgas, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde. 3.2. Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt, ist die Überzahlung von goldgas zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt goldgas den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. 3.3. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zugrunde zu legen. Derartige Ansprüche sind auf den der Feststellung des Fehlers unmittelbar vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens 3 Kalenderjahre beschränkt. 4. Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung 4.1 Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch an kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit dem vom jeweiligen Netzbetreiber in der Netznutzungsabrechnung zuletzt genannten Umrechnungsfaktor multipliziert. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert (Hs) und mittlerer physikalischer Zustandsgröße zusammen und variiert je nach örtlichen Gegebenheiten. 4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt separat für jede Abnahmestelle jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres. Der Kunde leistet monatliche Abschlagszahlungen auf die Jahresrechnung. goldgas wird dem Kunden die Höhe der jeweiligen Abschlagszahlungen rechtzeitig vor Fälligkeit mitteilen. Eine Zwischenrechnung und eine Änderung des Abrechnungszeitraumes ist auf Kundenwunsch möglich. 4.3. Rechnungen und Abschläge werden zu dem von goldgas angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. 4.4. Abschlagszahlungen oder Zahlungen auf die Jahresrechnung werden nach entsprechender, vor Vertragsschluss getroffener Wahl des Kunden entweder auf dem Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens vom Konto des Kunden bei einem inländischen Geldinstitut eingezogen – hierbei muss goldgas eine schriftlich erteiltes SEPA-Mandates vom Kunden vorliegen – oder vom Kunden mittels Einzelüberweisung oder Dauerauftrag auf das Konto von goldgas überwiesen. Der Kunde ist bei Zahlung durch Überweisung verpflichtet, in der Überweisung seine Vertragskontonummer korrekt und vollständig anzugeben. Abrechnungsgutschriften werden nach Übersendung der Abrechnung dem auf dem Auftrag angegebenen Konto gutgeschrieben. 4.5. Dem Kunden können Pauschalen für die Bearbeitung und Nachverfolgung der Zahlungen mittels Einzelüberweisung oder Dauerauftrag, für die Erstellung einer Zwischenrechnung, für die Mahnung nach Eintritt eines Zahlungsverzugs, für die Zahlungseinziehung durch einen Beauftragten (Inkasso), für vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, für die Erstellung von Ratenplänen und Rechnungszweitschriften sowie bei Änderung des Abrechnungszeitraumes berechnet werden. Die konkrete Höhe der Pauschalen ist der unter www.goldgas.de abrufbaren und auf Verlangen dem Kunden zur Verfügung gestellten Preisliste zu entnehmen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich geringer seien als die Pauschalen. 5. Mitteilungspflichten Erweiterungen und Änderungen an Kundenanlagen, die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sowie Änderungen der Bedarfsart sind goldgas unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6. Preisanpassung 6.1 Sofern in der Vertragsbestätigung nichts anderes vereinbart, sind im Gaspreis die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Energiesteuer (Regelsatz), Regelenergieumlage, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb, die Kosten der Abrechnung, die Konzessionsabgaben. 6.2. Innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit einer eingeschränkten Preisgarantie wird eine Preisanpassung ausschließlich in den folgenden Fällen vorgenommen: Veränderungen der Energiesteuer gem. Ziffer 6.3 bis 6.6 und Veränderungen der Umsatzsteuer gem. gemäß Ziffer 6.7. 6.3 Ist keine Preisgarantie vereinbart oder die Laufzeit der Preisgarantie beendet, erfolgen Preisänderungen durch goldgas im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch goldgas sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 6.1 maßgeblich sind. goldgas ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist goldgas verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 6.4 goldgas nimmt mindestens alle zwölf Monate bzw. rechtzeitig vor Ablauf der Preisgarantie eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. goldgas hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf goldgas Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. 6.5. Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an die Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. 6.6 Ändert goldgas die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird goldgas den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. goldgas hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. 6.7 Abweichend von vorstehenden Ziffern 6.3 bis 6.6 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 6.8 Die vorstehenden Ziffern 6.3 bis 6.6 gelten auch soweit künftige die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas betreffende Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Mehrbelastung oder Entlastungen wirksam werden. 7. Vertragsänderungen, Widerspruchsrecht goldgas ist berechtigt, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen anzupassen, soweit die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. goldgas wird dem Kunden diese Änderung mindestens mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende vor dem geplanten Wirksamwerden am 1. des Folgemonats mitteilen. Zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe auf ihrer Internetseite wird goldgas eine briefliche Mitteilung an den Kunden versenden. Die Änderungen gelten als Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen nach Mitteilung der beabsichtigten Änderung in Textform widerspricht. goldgas wird den Kunden bei Beginn der Frist auf dieses Verhalten besonders hinweisen. 8. Haftung goldgas haftet nur für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Darüber hinaus haftet goldgas für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz) bestehen. goldgas haftet auch für Schäden aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von goldgas ausgeschlossen. Die Haftungsregelung gilt gleichermaßen für Personen, für die goldgas einzustehen hat. 9. Lieferantenwechsel goldgas wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der geltenden Fristen durchführen. 10. Wartungsleistungen Wartungsleistungen werden nicht angeboten. 11. Informationen zu aktuellen Tarifen Informationen zu den Erdgasangeboten sowie die aktuellen Preise von goldgas werden dem Kunden mitgeteilt oder können telefonisch unter 0800-290 090 0 erfragt werden. 12. Bonitätsauskunft und Sicherheitsleistung Unterbrechung der Versorgung 12.1 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss willigt der Kunde in die Weitergabe und den Abruf personenbezogener Daten an die bzw. von der mit goldgas zusammen arbeitenden Auskunftei ein. Bei Vorliegen einer negativen Auskunft zu Merkmalen der Bonität des Kunden kann goldgas den Auftrag zur Energielieferung des Kunden ablehnen. 12.2 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums eine Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Sicherheitsleistung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Zeitpunkt, die Höhe und die Gründe der Sicherheitsleistung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben. Die Höhe der Sicherheitsleistung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst. Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nach, so kann der Lieferant die Sicherheit verwerten. Hierauf wird in der Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden. Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Sicherheitsleistung mehr verlangt werden kann. 13. Datenschutz goldgas verarbeitet und nutzt die Kundendaten nach den jeweils geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. 14. Vertragslaufzeit, Tarifwechsel, Kündigung, Umzug 14.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Sofern zwischen goldgas und dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden ist, wird diese in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Die Mindestvertragslaufzeit kann maximal 24 Monate ab Vertragsschluss betragen. 14.2 Sollte zu Laufzeit, Kündigungsfrist und etwaige automatische Verlängerungen des Gasliefervertrages keine gesonderte Regelung für den vom Kunden gewählten Tarif bestehen, kann der Gasliefervertrag von jeder Seite mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende, sofern zwischen dem Kunde und goldgas eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, kann dieser Vertrag von jeder Seite nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die nachfolgenden Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben für beide Seiten unberührt 14.3 goldgas ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten wiederholt schuldhaft verletzt, insbesondere bei unbefugter Entnahme von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen, ferner bei wiederholter Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, wenn die fristlose Kündigung im Fall des Zahlungsverzugs zwei Wochen vorher angedroht wurde. 14.4 Bei einem Umzug des Kunden enden das Vertragsverhältnis sowie die Belieferung mit dem vom Kunden angegebenen Auszugsdatum. Einen Umzug hat der Kunde goldgas mit einer Frist von einem Monat zum Auszugsdatum unter Angabe der neuen Anschrift schriftlich anzuzeigen. 14.5 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten. Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform. 14.6 Sofern zwischen dem Kunden und goldgas nicht anders vereinbart, ist ein Wechsel von einem goldgas Tarif in einen anderen goldgas Tarif am Ende der Vertragslaufzeit bzw. am Ende der Folgelaufzeit möglich. Die Mindestvertragslaufzeit und Folgelaufzeit wird dem Kunden in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. 15. Kontaktdaten für Kundenservice, Schlichtungsstelle, Verbraucherservice Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice per Post an goldgas SL GmbH, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn, telefonisch 0800-290 090 0, Fax 0800-250 250 2 oder per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice von goldgas angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2 75 72 40-0, www.schlichtungsstelle-energie.de E-Mail: [email protected] Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-2 24 80-500 (Mo – Fr von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr), Fax: 030-2 24 80-323, E-Mail: [email protected] 16. Unterbrechung der Versorgung 16.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde den Vertragsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. 16.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer fälligen Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 NDAV mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. 16.3. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen. Der Lieferant ist in diesen Fällen von seiner Leistungspflicht befreit. 16.4. Der Lieferant hat die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. 17. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand 17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. 17.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 17.3. Gegen Ansprüche von goldgas kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 17.4. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Einwilligung von goldgas auf einen Rechtsnachfolger übertragen. goldgas ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Bei Eintritt eines Nachfolgers in diesen Vertrag, der nicht mit goldgas im Sinne des § 15 AktG verbunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende des dem Wechsel folgenden Monats zu kündigen. 17.5. goldgas ist berechtigt, die Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten. 17.6. Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig vereinbar – Frankfurt/Main. Bei Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. goldgas SL GmbH Stand: 04.08.2014 Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen („EAGB“) für den Tarif goldgas mitdenker24 Gas 1. Gegenstand des Tarifs und Anwendungsbereich 1.1 Mit Abschluss des Tarifs goldgas mitdenker24 Gas erhält der Kunde einen Auszahlungsanspruch in Form eines Bonus für den Fall, dass in den Wintermonaten Oktober bis April eine nachfolgend näherbeschriebene Temperatursituation vorliegt. 1.2 Diese Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der goldgas SL GmbH und dem jeweiligen Gasliefervertrag Anwendung. Soweit Widersprüche zwischen den Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dem Gasliefervertrag bestehen, gelten die Bestimmungen der Ergänzenden Allgemeinen Bestimmungen. 2. Bonus 2.1 Liegt die Tageshöchsttemperatur der dem Kunden zugeordneten Wetterstation in den Wintermonaten Oktober bis April pro Tag unter dem für diese Wetterstation festgelegten Grenzwert (im folgenden „Kältetag“ genannt), erhält der Kunde eine Gutschrift je Kältetag, deren Höhe in der Vertragsbestätigung mitgeteilt wird („Bonus“). Die Höhe bestimmt sich nach der Verbrauchsklasse. Für die Verbrauchsklasse 1 (4.000 – 24.999 kWh Jahresverbrauch) beträgt die Gutschrift 1 € pro Kältetag, für die Verbrauchsklasse 2 (ab 25.000 kWh Jahresverbrauch) 2 € pro Kältetag. Grundlage für die Zuordnung der Verbrauchsklasse ist bei bereits bestehender vorheriger Belieferung durch goldgas der Gesamtverbrauch der vorherigen 12 Monate oder bei Neukunden der vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilte Gesamtverbrauch der zurückliegenden 12 Monate. Die maximale Gutschrift beträgt für die Verbrauchsklasse 1 212 € und für die Verbrauchsklasse 2 424 € pro 12-monatigen Belieferungszeitraum. 2.2 Der Bonus wird pro 12-monatigen Belieferungszeitraum nur einmal in Summe gewährt, d.h. bei einer Laufzeit von 24 Monaten maximal zweimal. 2.3 Der Anspruch auf den Bonus besteht in jedem 12-monatigen Belieferungszeitraum erst und nur dann, wenn goldgas in diesem 12-monatigen Belieferungszeitraum an den Kunden jeweils 12 Monate ununterbrochen Gas geliefert hat. Das heißt der Bonus wird nur dann gewährt, wenn der Kunde 12 Monate ununterbrochen mit Gas beliefert wurde und nicht schon wenn der Vertrag 12 Monate bestanden hat, ohne dass auch 12 Monate Gas von goldgas geliefert worden ist („12-monatigen Belieferungszeitraum“). Endet der Vertrag durch Kündigung seitens des Kunden oder durch Kündigung aus wichtigem Grund seitens goldgas bevor 12 Monate ununterbrochen durch goldgas Gas geliefert worden ist, entfällt der Bonus für den 12-monatigen Belieferungszeitraum, in den die Kündigung fällt, vollständig. 3. Tageshöchsttemperatur, Wetterstation und Grenzwert, Ersatzmessstation 3.1 Die Tageshöchsttemperatur (Tmax) wird in Grad Celsius gemessen und ist die in den Wintermonaten Oktober bis April pro Tag in 2 m über dem Erdboden gemessene höchste Temperatur zwischen 0:00 UTC und 24:00 UTC jeden Tages der Wintermonate Oktober bis April. Für die Ermittlung der aktuellen Tageshöchsttemperatur sind die Messdaten der in der Vertragsbestätigung genannten regionalen Wetterstation maßgeblich. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch den von goldgas beauftragten Wetterdienst (derzeit Deutscher Wetterdienst). Eine Korrektur der Messdaten durch den Deutschen Wetterdienst, stellt keinen Anspruch zur Nachkorrektur der Rechnung dar. 3.2 Dem Kunden wird durch goldgas eine Wetterstation und der dazugehörige Grenzwert zugeteilt. Die Zuteilung der Wetterstation erfolgt über die Postleitzahl der Lieferstelle. Die Wetterstation und der dazugehörige Grenzwert werden in der Vertragsbestätigung definiert und dem Kunden in Textform mitgeteilt. 3.3 Stehen an einem Tag in den Wintermonaten Oktober bis April für die zugeteilte Wetterstation keine Messdaten zur Verfügung so werden die Messdaten der zugeteilten Ersatzmessstation herangezogen. Der Grenzwert der Wetterstation bleibt bestehen. Die Ersatzmessstation wird dem Kunden ebenfalls mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Stehen an einem Tag in den Wintermonaten Oktober bis April auch für die Ersatzmessstation keine Messdaten zur Verfügung so wird goldgas über den Grund und die Höhe des Auszahlungsanspruches für diesen Tag im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB entscheiden. Der Kunde kann dies nach § 315 BGB Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. 4. Tarifwechsel Ein Tarifwechsel innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich. 5. Rückwirkender Einzug Führt der Lieferantenwechsel bei Neueinzug zu einem rückwirkenden Einzug gemäß den Voraussetzungen der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas behält sich goldgas vor den Auftrag zur Gasbelieferung mit dem Tarif goldgas mitdenker24 nicht anzunehmen. 6. Abrechnung Die Abrechnung des Bonus erfolgt jeweils für einen 12-monatigen Belieferungszeitraum mit der Jahresverbrauchsabrechnung nach mindestens 12 Monaten ununterbrochenen Belieferung. Eine Änderung des Abrechnungszeitraumes ist für diesen Tarif nicht möglich. Die Höhe des Bonus ist das Produkt aus der Anzahl der Kältetage im jeweiligen 12-monatigen-Belieferungszeitraum und der Gutschrift pro Kältetag. Für die Abrechnung der Kältetage relevante Monate innerhalb eines 12-monatigen Belieferungszeitraumes sind: Januar, Februar, März, April und Oktober, November und Dezember. Der Bonus je 12-monatigen Belieferungszeitraum wird nach Ablauf des 12-monatigen Belieferungszeitraums fällig und mit den entstandenen Kosten aus der Gaslieferung verrechnet. goldgas SL GmbH Stand: 04.11.2013
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