34. Fachgespräch 22 Kur . bis - un 24. dK Ap Ber ongr ril 20 e cht esg sszen 15 ade trum n Mietrechtstage Auswirkungen gesellschaftlicher Änderungen auf das Mietrecht Programm und Ausstellungsverzeichnis Der starke Energiepartner für die Immobilienbranche. Die goldgas Gruppe ist der professionelle Businesspartner für die Immobilienwirtschaft, der Ihnen weit mehr als nur eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieversorgung bietet. Unsere Partner Sichere und faire Erdgas- und Strompreise. Auf Wunsch ein einziger Abrechnungstermin. Individuelle Rahmenverträge – marktgerecht, transparent, kosten- und zeiteffizient. Energie- und ServiceLösungen na ch Maß! Kontaktieren Sie unsere Spezialisten: [email protected] www.goldgas.de/businesskunden ✆ 0800-3503502 www.goldgas.de Liebe Leser und Leserinnen, wir freuen uns, dass zum 34. Mal die Mietrechtstage des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen stattfinden. Die Mietrechtstage sind eine Konstante in der Jah resplanung vieler Verwalter und Juristen, die sich mit mietrecht lichen Themen beschäftigen. Gleichwohl ist das Thema der diesjährigen Veranstaltung die Veränderung unserer gesell schaftlichen Vorstellungen und Rahmenbedingungen, die sich im Mietrecht widerspiegeln und zu erheblichen Neuerungen des Mietrechts führen. Der Titel der diesjährigen Veranstaltung lautet daher: Auswirkungen gesellschaftlicher Änderungen auf das Mietrecht. Was erwartet Sie bei den 34. Mietrechtstagen? Das heftig umstrittene Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 nimmt einen wichtigen Platz bei den Mietrechtstagen ein. Im April wird wohl das Gesetzeswerk schon „druckfrisch“ vor liegen. Zumindest wird sich aber zeigen, in welche Richtung der Gesetzgeber Mietrechtsänderungen vornehmen wird. Darüber wird ebenso informiert wie über die Auswirkungen der Mietpreisbremse. Weitere Punkte werden verbraucher schutzrechtliche Neuerungen sein, wie das Widerrufsrecht. Es werden aber auch Themen behandelt, die soziokulturelle Veränderungen aufnehmen, wie „ökologischer“ Mietvertrag, Nutzungsregelungen um besondere Qualitäten des Wohnens langfristig zu garantieren, wie beispielsweise Seniorenwohnen oder rauchfreies Wohnen. Welche Konsequenzen sind zu zie hen aus dem veränderten Mobilitätsverhalten und den Mobili tätsansprüchen der Mieter? Weitere Themen sind die Vertragsauswirkungen bei Moderni sierungsmaßnahmen und wie sich unterschiedliche Mieterhö hungsansprüche zueinander verhalten. Besonders freuen wir uns darüber, dass sowohl das Bun desverfassungsgericht mit Prof. Reinhard Gaier als auch der Bundesgerichtshof mit Dr. Karin Milger und Dr. Rhona Fetzer vertreten sein werden. Dr. Karin Milger, Vors.RiinBGH und Dr. Rhona Fetzer, Stellv.Vors.RiinBGH berichten gemeinsam ausführlich über die Rechtsprechung des BGH mit den Schwer punkten Schönheitsreparaturen und ortsübliche Miete. Prof. Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichtes, behandelt das Thema Verfassungsbeschwerde im Mietrecht und gibt insbesondere Hinweise für die Praxis. Die bewährten Arbeitsgrup pen schaffen für alle Teilneh mer die Möglichkeit, Themen zu vertiefen und mit Referen ten und Kollegen in den direk ten Gedankenaustausch zu treten. Fachausstellung Seit vielen Jahren begleitet eine Fachausstellung mit Produk ten und Angeboten rund um die Immobilie unsere Mietrechts tage. Die DDIV Service GmbH führt mit ihren Mitarbeitern die Ausstellung durch. Wir freuen uns, dass damit unseren Teilneh mern die Möglichkeit gegeben wird, sich über Produkte aus erster Hand zu informieren. Berchtesgaden mit einmaliger Kulisse Gastgeber ist der Markt Berchtesgaden, mitten im einzigen alpinen Nationalpark Deutschlands gelegen, umgeben von der beeindruckenden Kulisse der Alpen mit dem Watzmann. Neben all den juristischen und praktischen Vorträgen gibt es auch Zeit zum Kontakteknüpfen, für Gespräche und für Ent spannung. Dazu laden wir ein, das Salzbergwerk zu besich tigen und im Anschluss daran den Abend bei einem gemein samen Abendessen ausklingen zu lassen. Die 34. Mietrechtstage nehmen aktuelle Themen auf, diskutie ren sie aus neuen Blickwinkeln und weisen damit Wege, wie Probleme in der Praxis bewältigt werden können. Wir erwar ten innovative und wegweisende Vorträge, die für alle Teilneh mer „ertragreich“ sind. Nehmen Sie sich Zeit, Ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen und rüsten Sie sich dadurch für die Anforderungen des Alltags, ganz nach dem Motto eines Teilnehmers: „Wer regelmäßig die Mietrechtstage besucht, ist immer auf dem Laufenden“. Es lohnt sich, zu den Mietrechtstagen nach Berchtesgaden zu kommen. Herzlichst Ihre Dagmar Reiß-Fechter Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Neue Gesetze rund um das Mietrecht – was bleibt, was kommt Nichts hat das Mietrecht im letzten Jahr so in den Vorder grund gerückt wie der Entwurf zum Mietrechtsnovellierungs gesetz. Der Streit um die enthaltene Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip stellte alle anderen Themen in den Schatten. Die Kritik daran war kaum zu übertreffen und verdrängte die Themen Klimaschutz und energetische Sanierung, die mit diesem Gesetz ebenfalls vorangetrieben werden sollen. Nicht nur, dass zahlreiche Gutachten erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfes, insbeson dere der Mietpreisbremse, erhoben. In vielen Einzelaspekten war und wird über das Vorhaben selbst nach einem Jahr viel diskutiert. Das Kabinett beschloss das Gesetz zwar bereits am 1. Oktober 2014. Da Bundestag und Bundesrat noch Nachbesserungsbedarf sahen, wird es aber aller Voraus sicht nach erst nach einer zweiten und dritten Lesung seine Wirkung unter Beweis stellen dürfen. Immerhin: § 5 des Wirt schaftsgesetzbuches wird anders als noch im Entwurf vorge sehen, nicht gestrichen. Damit bleibt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Mietwucher erhalten. Die Landesregierungen sollen künftig ermächtigt werden, im Wege einer Rechtsverordnung für die Dauer von maxi mal fünf Jahren Gemeinden oder Teile von Gemeinden zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung mit Miet wohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. In diesen ausgezeichneten Gebieten darf die gesetzliche Kappungsgrenze (Mietpreisbremse) eingeführt werden. Das heißt: Mieten werden an die ortsübliche Vergleichsmie te angepasst und dürfen diese maximal nur um 15 Prozent übersteigen. Wie aber die Begriffe „ausreichende Versor gung“, „Vergleichsmiete“ oder „Gefährdung“ und vor allem „angespannter Wohnungsmarkt“ zu bestimmen sind, ist dem Gesetzesentwurf nicht zu entnehmen. Die Frage, ob ein flä chendeckender qualifizierter Mietspiegel oder bestimmte Leerstandsquoten ausschlaggebend sind für die Definition des angespannten Wohnungsmarktes, ist auch zu Beginn des Jahres 2015 noch offen. Sicher ist allerdings, dass die Umsetzung des Gesetzesvorhabens einen erheblichen Ein griff in ein seit langem bestehendes Mietpreisbildungssystem bedeutet. Eigentümer von Mietshäusern und vermieteten Ei gentumswohnungen werden am stärksten davon betroffen sein. Die erhoffte Entspannung auf dem Mietmarkt wird dies nicht bringen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Ver hältnis von Einnahmen und Ausgaben durch „Desinvestitions strategien“ ausgeglichen werden wird. 4 Modernisierungskosten Die geplanten Änderungen im Mietrecht wirken sich auch auf die Wirtschaftlichkeit der Modernisierungsmaßnahmen aus. Maximal 11 Prozent der für die Wohnung aufgewen deten Modernisierungskosten pro Jahr dürfen momentan in Form von Mieterhöhungen an Mieter weitergeben werden. Kosten, die nicht zu der energetischen Sanierung gehören, sondern der Substanzerhaltung des Gebäudes dienen, dür fen auch weiterhin nicht in die Erhöhungen eingerechnet werden. Verkannt wird dabei, dass es sich gerade nicht um eine „Kostenumlage“ auf den Mieter handelt. Vielmehr ist die modernisierungsbedingte Mieterhöhung die Gegenleis tung für den höheren Wohnwert, den der Mieter erhält. Die Anforderungen an Modernisierungsankündigungen werden im Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes präzisiert und die Mitteilungspflicht an die betroffenen Mieter konkre tisiert. Im bestehenden Mietverhältnis wird der Mieter durch eine Härtefallklausel geschützt, die eine Mieterhöhung unter bestimmten Voraussetzungen ausschließt. Noch offen bleibt die Umsetzung des Koalitionsvertrages in der Frage zur wei teren Mieterhöhung nach Modernisierung. Diese soll auf 9 Prozent abgesenkt und auf die Amortisationsdauer be grenzt werden. Wie dies rechtssicher umgesetzt werden kann, ist eine spannende Frage. Eine Antwort scheint noch nicht gefunden. Widerruf des Mietvertrages Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtericht linie trat im Juni 2014 in Kraft und hatte erhebliche Auswir kungen auch auf den Abschluss von Mietverträgen – sofern zwischen Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen. Zwingend ist nun die Widerrufsrechtsbelehrung, wenn der Vertragsabschluss im Rahmen des Fernabsatzes oder außer halb der Geschäftsräume des Vermieters erfolgt. Die Schutz rechte der Mieter wurden mit der Möglichkeit, unter bestimm ten Voraussetzungen die Vertragserklärung zu widerrufen, abermals gestärkt. Neue Gesetze Darüber hinaus gab es noch weitere rechtliche Vorgaben, die Eigentümer, Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen tangie – ren und ihre Wirkung weit über das Jahr 2014 hinaus haben. So trat zum 1. Januar das neue Mess- und Eichgesetz in Kraft, das eine Meldepflicht für alle neuen und erneuerten Messgeräte an die nach Landesrecht zuständige Behör de vorsieht (§ 32 MessEG). Innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme muss der Verwender die Angaben zum Messgerät übermitteln. Die Messbehörde hat dafür ein Portal für Verbraucher online gestellt. Wer als Verwender im Sinne des Gesetzes für die Meldung verantwortlich ist, ist in der Branche weiterhin umstritten. Dies hat aber erhebliche Konsequenzen: bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro. Vermieter- und Arbeitgeberbescheinigungen In vielen Bundesländern wurde eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Es handelt sich dabei um eine duldungspflichtige Maßnahme nach § 555b Nr. 5 und Nr.6 BGB. Ist das An bringen von Rauchmeldern vorgeschrieben, muss der Mieter dem Vermieter die Installation ermöglichen. Zum Erstaunen einiger Mieter gilt das selbst dann, wenn dieser bereits selbst Rauchmelder in seiner Wohnung angebracht hat. Ähnliches gilt für das Mindestlohngesetz, das eine Doku mentationspflicht über die Arbeitszeiten für alle Arbeitgeber vorsieht, die geringfügig Beschäftigte einstellen. Hausver waltungen klagen schon kurz nach der Einführung über das „Bürokratiemonster“. In Berlin wurde das Gesetz für das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bis Ende Juni 2017 verlängert. Mit ähnlich viel Interpretationsspielraum wie bei der Miet preisbremse erhält hier das Land Berlin die Handhabe, die Zweckentfremdung von Wohnungen zu unterbinden, sofern „die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohn raum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. Damit soll gegen Leerstände vorgegangen werden. Gleichzeitig dient das Gesetz dazu, die Umwandlung von Wohnungen in Gewerbeeinheiten aufzuhalten. Ab März hilft dabei voraussichtlich ein gesetzliches Umwandlungsverbot. Ein Wiedersehen mit einer mehr als zehn Jahre lang auf gegebenen Pflicht bringt das neue Bundesmeldegesetz mit sich: Die Vermieterbestätigung wird erneut eingeführt, dies mal bundesweit einheitlich. Ab November 2015 muss der Vermieter den Ein- bzw. Auszug des Mieters schriftlich oder elektronisch diesen oder der zuständige Behörde bestätigen. Dies und die drohenden saftigen Bußgelder (15.000 Euro) sollen Scheinanmeldungen verhindern, erhöhen jedoch erst mal den Bürokratieaufwand für Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen. Sach- und Fachkundeprüfung Für den Hausverwalter wurde auch einiges auf den Weg gebracht: Im November fand ein runder Tisch mit den wich tigsten Verbänden der Branchen im BMWi statt. Das war der Auftakt zur konkreten Ausgestaltung der geplanten gesetz lichen Verankerung der Sachkundevoraussetzung. Der Be rufsverband der Verwalter, der Dachverband Deutscher Im mobilienverwalter e.V. (DDIV), übernahm die Federführung bei der ersten Erstellung eines Prüfungskatalogs. Es ist davon auszugehen, dass die örtlichen Industrie- und Handelskam mern (IHKs) die Sachkundeprüfung abnehmen werden. Eine Abnahme der Prüfung wird nicht vor Mitte 2017 erfolgen, da eine entsprechende Vorbereitungszeit für die IHK einge räumt werden soll. Die gesetzlichen Voraussetzungen treten wahrscheinlich ab 1. Januar 2016 in Kraft. Verbessern Sie jetzt Ihre Karrierechancen als Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (gtw) und (IHK) Nur 10 Wochenenden, Lehrgang ab Mai oder Juni 2015 gtw – Weiterbildung für die Immobilienwirtschaft IHK-Infos und Beratung unter Tel. 089- 57 88 79, alle Starttermine unter www.gtw-weiterbildung.de 5 Programm Auswirkungen gesellschaftlicher Änderungen auf das Mietrecht Moderation während der Veranstaltung: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg Mittwoch, 22. April 2015 ab 12.00 Uhr Einlass, Empfang und Eröffnung der Ausstellung 14.00 –14.15 Uhr Begrüßung Hans-Christian Biallas, Präsident des ESWiD Franz Rasp, 1. Bürgermeister 14.15 – 14.45 Uhr Die Verfassungsbeschwerde im Mietrecht – Hinweise für die Praxis – Fehler und Hindernisse bei der Verfassungsbeschwerde Prof. Dr. Reinhard Gaier, RiBVerfG, Karlsruhe 14.45 – 15.00 Uhr Nachfragen – Diskussion 15.00 – 15.30 Uhr Das Mietrechtsnovellierungsgesetz im Überblick – Anwendungsbereich – Wesentliche Neuerungen – Offene Rechtsfragen – Mietpreisbremse – Weitere neue Rechtsregelungen für das Mietrecht Prof. Dr. Martin Häublein, Innsbruck 15.30 – 15.45 Uhr Nachfragen – Diskussion 15.45 – 16.30 Uhr Kaffeepause – Kommunikation – Kennenlernen 16.30 – 17.00 Uhr Mietpreisbremse in der Praxis – Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten – Rechtsmittel gegen landesgesetzliche Regelungen für den Vermieter? – Höchstzulässige Miete/Vormiete – Vermietung nach einfacher bzw. umfassender Modernisierung – Konsequenzen bei fehlerhafter Mietenberechnung Prof. Dr. Peter Derleder, Bremen 17.00 – 17.15 Uhr Nachfragen – Diskussion 17.15 – 17.45 Uhr Verbraucherschutz – Widerrufsrechte des Mieters – bei Vertragsabschluss – Wohnungsübergabe/Übergabeprotokoll – im laufenden Mietvertrag; Modernisierungsvereinbarung usw. – Wohnungsabnahme/Abnahmeprotokoll – Verhältnis von §§ 558, 559 zum Widerrufsrecht – Exkurs: Widerruf des Maklervertrags Prof. Dr. Markus Artz, Bielefeld 17.45 – 18.00 Uhr Nachfragen – Diskussion ab 18.00 Uhr Ausklang bei Dämmerschoppen und Gesprächen mit Teilnehmern, Referenten und Ausstellern Donnerstag, 23. April 2015 09.00 – 09.15 Uhr Biblisches Wort zum Tag – Evangelische Kirche, Ludwig-Ganghofer-Straße 28 Pfarrer Peter Schulz 09.45 – 10.15 Uhr Green Lease – der nachhaltige Mietvertrag – Entwicklung und Ziele – Nachhaltigkeit: drei Säulen (ökologische – ökonomische – soziale) und ihre praktische Umsetzung – Abgleich mit bestehenden oder widersprechenden wohnungsmietrechtlichen Regelungen Dr. Beate Flatow, Vizepräsidentin AG, Kiel 6 10.15 –10.30 Uhr Nachfragen – Diskussion 10.30 –11.00 Uhr Nutzungsbeschränkungen und sonstige Regelungen des vertragsgemäßen Gebrauchs – Rauchfreies Wohnen – Heizen und Lüften – Vermeidung von Fogging – Maßnahmen gegen Verunreinigung des Wassers (z.B. Legionellen) Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin 11.00 –11.15 Uhr Nachfragen – Diskussion 11.15 –11.45 Uhr Kaffeepause – Kommunikation – Kennenlernen 11.45 –12.15 Uhr Verändertes Mobilitätsverhalten der Mieter – Handlungsbedarf/-notwendigkeit des Vermieters – Technische Nachrüstungspflicht des Vermieters und Änderungsrecht des Mieters, z.B. für Elektroautos – Zwangsweise Vermietung von Wohnung und Stellplatz – Autofreies Wohnen – Vertragsgestaltung Dr. Ulf P. Börstinghaus, RiAG, Dortmund 12.15 –12.30 Uhr Nachfragen – Diskussion 12.30 –13.00 Uhr Zugangsbeschränkungen – generationengerechtes Wohnen – Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche – Schutz der Wohnanlage vor Veränderungen aus Vermietersicht – Kinderfreies Wohnen? – Ansprüche des Mieters auf Erhaltung des Charakters der Wohnanlage – Sanktionen gegen „Störer“ – Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung, insb. AGB-Recht und Diskriminierungsverbote Norbert Eisenschmid, Berlin 13.00 –13.15 Uhr Nachfragen – Diskussion 13.15 –15.00 Uhr Mittagspause Abendveranstaltung Im Anschluss an die Arbeitsgruppen laden wir Sie ein zum Besuch des Salzbergwerks in Berchtesgaden mit anschließendem bayerischen Abend im Kongresshaus. Arbeitsgruppen Donnerstagnachmittag 15.00 bis 17.00 Uhr Arbeitsgruppe 1 Technik für Kaufleute und Rechtsanwälte EnEV – Neue Regelungen ab 2014 und zukünftige ab 2016 – Was Kaufleute und Juristen wissen müssen – Technische Grundlagen – Konsequenzen im Bestand Dipl.-Ing. Architekt Hans-Otto Kraus, München, und Dr. Ingrid Vogler, Berlin Arbeitsgruppe 2 Führungskompetenz erweitern – Veränderungen erfolgreich steuern und begleiten Dr. Marion Duparré, Berlin Arbeitsgruppe 3 Teilnehmer fragen – Referenten antworten Schwerpunkt: Rauchwarnmelder – Pflichten des Vermieters – Umlagefähigkeit der Betriebskosten – Investition durch Mieter oder Anmietung – Funktionsprüfung vor Ort – Fernwartung – Betriebskostenumlage mit/ohne Vereinbarungen – § 2 Nr. 17 – Umlage bei Altverträgen als Folge der Modernisierung Dr. Olaf Riecke, RiAG, Hamburg Arbeitsgruppe 4 Teilnehmer fragen – Referenten antworten – Mängel: Schimmel, Schall, Flächenabweichungen, Fogging u.v.m. Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin, und Ruth Breiholdt, Hamburg Freitag, 24. April 2015 09.00 – 09.30 Uhr Änderungen im Mietverhältnis nach energetischer Modernisierung – Neue Soll-/Ist-Beschaffenheit – Modernisierungsbedingte/neue Betriebskosten Prof. Dr. Friedemann Sternel, Hamburg 09.30 – 09.45 Uhr Nachfragen – Diskussion 09.45 – 10.15 Uhr Modernisierung von Wohnraum und Mieterhöhung – Auswirkungen einer geänderten Ausstattung und Beschaffenheit der Mietsache auf die ortsübliche Vergleichsmiete – Konkurrenzverhältnis von Modernisierungsmieterhöhung und Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete – Alternativverhältnis oder Kombination der beiden Erhöhungsmöglichkeiten? Hubert Fleindl, VorsRiLG, München 7 10.15 –10.30 Uhr Nachfragen – Diskussion 10.30 –11.00 Uhr Kaffeepause 11.00 –12.30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des BGH – Schwerpunkte: – Schönheitsreparaturen – Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete Dr. Karin Milger, Vors.RiinBGH, und Dr. Rhona Fetzer, Stv.Vors.RiinBGH, Karlsruhe 12.30 –12.45 Uhr Diskussion 12.45 Uhr Verabschiedung der Teilnehmer Prof. Dr. Martin Häublein, Stv. Präsident des ESWiD Vorankündigung 41. Fachgespräch Wohnungseigentumsrecht vom 28.-30. Oktober 2015 im Kurhaus Fiskina Fischen Informieren Sie sich ab Anfang Mai über das Programm unter www.esw-deutschland.de. Die SalzZeitReise im Berchtesgadener Land Den Weg des weißen Goldes aus dem Bergwerk in den Salzstreuer hautnah erleben Tief unter den bayerischen Alpen führt die SalzZeitReise durch das Salzbergwerk Berchtesgaden. Auf der von Bergmännern geführten Abenteuerreise erleben Sie im Rahmen der Abendveranstaltung zu den 34. Mietrechtstagen am 23. April die verborgene Salzwelt in einem der ältesten Bergwerke Europas. Mit großem technischen Aufwand, außergewöhnlichen medialen Installationen und phan tasievollen Inszenierungen erfahren die Besucher mehr über die Tradition und den Abbau des täglichen Begleiters Salz. Rund 350.000 Besucher gehen jedes Jahr auf die eindrucksvol le Entdeckungstour unter Tage. Mit der Grubenbahn und einem „Glück auf!“ geht es in Begleitung eines Bergmanns in die Tiefe der Berge. Dort liegt die Temperatur das ganze Jahr bei konstant 12 Grad Celsius – daher empfiehlt sich warme Kleidung für den Ausflug in die Salzwelt. Unter Tage angekommen, öffnet sich für die Besucher eine in Licht und Farbe getauchte Salzkathedrale. Von dort führt der Weg über eine 34 Meter lange Holzrutsche weiter hinein in die Salzstollen. In der so genannten Schatzkammer und dem Salzlabor erfahren die Besucher mehr über Geschichte, Entstehung und Funktionen des wei ßen Goldes aus den Tiefen der Alpen. Verschiedene Ausstellungsstü cke aus den vergangenen Jahrhunderten zeigen die historische Ent wicklung der Salzgewinnung. Mit einem Floß fahren die Besucher anschließend über einen unterirdischen Salzsee, den Spiegelsee, eindrucksvoll inszeniert mit Lichtern und Klängen. Der Salzgehalt des Spiegelsees ist beinahe so hoch wie der des Toten Meeres. 8 Salzkathedrale im Salzbergwerk (Quelle: Südsalz GmbH) Das Berchtesgadener Land blickt auf eine 4000-jährige Salzge schichte zurück. Das weiße Gold aus dem Berg ist eng mit der Region verflochten. Im Salzbergwerk in Berchtesgaden wird seit 1517 ununterbrochen Salz gefördert. Die Salzgeschichte ist noch heute spürbar und wird in der Region lebendig gehalten: Rund 100 Bergleute gewinnen die Sole, das salzhaltige Quellwasser, welches über eine Pipeline in das 20 Kilo meter entfernte Bad Reichenhall gelangt. Dort wird die Sole erhitzt, um das Wasser zu verdunsten und so den wertvollen Rohstoff zu gewinnen. Referenten Prof. Dr. Markus Artz Verbraucherschutz – Widerrufsrechte des Mieters Prof. Dr. Markus Artz ist seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürger liches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschafts recht sowie Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissen schaft der Universität Bielefeld. Gemeinsam mit seinem Kollegen Florian Jacoby hat er dort die Forschungsstelle für Immobilienrecht gegründet und aufgebaut. Markus Artz ist Autor zahlreicher miet rechtlicher Veröffentlichungen und beschäftigt sich darüber hinaus intensiv mit verbraucherprivatrechtlichen Fragestellungen. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Mietgerichtstags und Kuratori umsmitglied der Bankrechtlichen Vereinigung. In seinem Vortrag beschäftigt sich Markus Artz mit Rechtsfragen an der Schnittstelle von Miet- und Verbraucherschutzrecht. Die Umset zung der sog. Verbraucherrechterichtlinie in das BGB im Sommer 2014 hat zahlreiche Fragen der Widerruflichkeit von Willenser klärungen im Mietrecht aufgeworfen. Wann liegt ein Fernabsatz vertrag im Mietrecht vor? Wer muss über das Widerrufsrecht in welcher Art und Weise belehren? Kann der Mieter die Wohnung womöglich ein Jahr lang kostenlos nutzen? Ist auch die Mieterhö hungsvereinbarung widerruflich? All diesen und weiteren Fragen widmet sich das Referat. Dr. Ulf P. Börstinghaus, Richter am Amtsgericht Dortmund Verändertes Mobilitätsverhalten der Mieter Dr. Ulf P. Börstinghaus ist Richter für Zivil- und Wohnungseigentums recht am Amtsgericht Dortmund. Bevor er 1986 in den richterlichen Dienst wechselte, war Dr. Börstinghaus als Rechtsanwalt beim LG Essen tätig. Weiterhin ist er Lehrbeauftragter an der Universität Bie lefeld sowie Dozent an der Deutschen Richterakademie. Dr. Ulf P. Börstinghaus gibt regelmäßig Seminare für die Anwaltschaft und die Wohnungswirtschaft. Neben seinen Lehraufträgen und rich terlichen Aufgaben ist er außerdem Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages e.V. Dr. Ulf. Börstinghaus ist Mitautor von zahlreichen juristischen Fach büchern, die sich überwiegend mit dem Mietrecht beschäftigen. Außerdem ist er Mitherausgeber der mietrechtlichen Fachzeitschrift Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM) und Mitau tor des mietrechtlichen Großkommentars Schmidt-Futterer und des Beck‘schen Kurzkommentars Blank/Börstinghaus. Sein Vortrag „Verändertes Mobilitätsverhalten der Mieter“ behan delt unter anderem die Handlungspflichten seitens des Vermieters und Mieters sowie die entsprechenden Vertragsgestaltungen zum autofreien Wohnen. Ruth Breiholdt, Rechtsanwältin Arbeitsgruppe 4 – Teilnehmer fragen Referenten: Mängel wie Schimmel, Schall, Flächen abweichungen, Fogging u.v.m. Rechtsanwältin Ruth Breiholdt ist Partnerin der Kanzlei W•I•R Brei holdt Nierhaus Schmidt in Hamburg. Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und betreut sie schwerpunktmäßig Mandate aus dem Bereich des Gewerbe- und Wohnraummietrechts. Geboren 1964, absolvierte sie ihr Studium der Rechtswissenschaf ten und ihr Referendariat in Hamburg. 1990/1991 folgte ein Auf baustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit Abschluss zur Magistra der Verwaltungswissenschaften. Seit 1994 ist Ruth Breiholdt als Rechtsanwältin tätig und seit 2008 als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie referiert auf unterschiedlichen Seminarveranstaltungen und greift in diversen Veröffentlichungen überwiegend mietrechtliche Themen auf. Die gemeinsam mit Dr. Lehmann-Richter geleitete Arbeitsgruppe „Teilnehmer fragen Referenten“ gibt eine kurze Einführung zum The ma Mängel der Mietsache und bietet den Teilnehmern die Gele genheit, rechtliche Probleme aus der Praxis vorzustellen und mit den Referenten zu diskutieren. Prof. Dr. Peter Derleder Mietpreisbremse in der Praxis Prof. Dr. Peter Derleder, geb. 1940 in Stuttgart, studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaft in Bonn, Hamburg und vor allem in Tübingen. 1974 wurde er an die Universität Bremen berufen, wo er auch bis 2005 wirkte. Er vertrat die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Arbeits-und Wirtschaftsrecht, war aber seit 1978 im zweiten Hauptamt am Landgericht und dann am Oberlandes gericht Bremen tätig. Außerdem war er stellvertretender Vorsitzen der des Justizprüfungsamts Bremen. Seine über 400 Veröffentlichungen (von der NJW bis zur Kritischen Justiz) haben auch einen mietrechtlichen Schwerpunkt. Er ist nach seiner Pensionierung seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und vertritt Mandantschaft vor allem im Bereich des Verbraucherrechts, des Mietrechts und – altersgemäß – im Bereich des Erbrechts. Er führt u.a. den Kunduz-Prozess, wo es um die Einhaltung des huma nitären Völkerrechts bei Auslandseinsätzen der deutschen Solda ten als Amtspflicht geht. Sein Vortrag auf den 34. Mietrechtstagen behandelt die prakti schen Probleme nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse. 9 Referenten Dr. Marion Duparré, Managementberaterin Arbeitsgruppe 2 – Führungskompetenz erweitern – Veränderungen erfolgreich steuern und begleiten Dr. Marion Duparré ist Inhaberin der Managementberatung „Ras ke & Duparre“ in Berlin und langjährig als Beraterin, Trainerin und Coach im Feld der Personal- und Organisationsentwicklung tätig. Davor trug sie 10 Jahre in verschiedenen Funktionen Verantwor tung in der strategischen und operativen Personalentwicklung eines Bankkonzerns. Marion Duparre studierte Wirtschaftswissenschaften, promovierte in Wirtschaftsgeschichte und war sechs Jahre als Wis senschaftlerin an der Universitat tätig. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind auf die Arbeit mit Menschen ge richtet, die die Herausforderungen in der Führungsaufgabe anneh men, Veränderungen verantwortlich gestalten, das eigene Agieren und Wirken reflektieren und ihr Verhaltensportfolio situationsgerecht weiterentwickeln wollen. Die sogenannten „weichen Faktoren“ der Leitungsarbeit wie das Führen von Mitarbeitergesprächen, die ge zielte Arbeit mit Teams, die souveräne Bewältigung von Konfliktsitua tionen – all das sind wesentliche Aspekte der Qualität und Professio nalität in der Führung. Dr. Rhona Fetzer, Richterin am Bundesgerichtshof Aktuelle Rechtsprechung des BGH Dr. Rhona Fetzer arbeitete nach Abschluss ihrer juristischen Aus bildung zunächst drei Jahre lang in einer zivilrechtlich ausgerich teten Anwaltskanzlei in Konstanz. 1992 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und war dabei als Staatsanwältin sowie als Richterin am Landgericht Baden-Baden und an verschiedenen Amtsgerichten eingesetzt. 1994 promovier te sie zu einem staatshaftungsrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Hart mut Maurer an der Universität Konstanz. Nach weiteren Stationen, darunter auch einer Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeite rin an den V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, wechselte sie im Januar 2008 zum Oberlandesgericht Karlsruhe, wo sie zur Aus bildungsleiterin für Rechtsreferendare im Bezirk des OLGs bestellt und zur stellvertretenden Vorsitzenden des 10. Zivilsenats ernannt wurde. Zum 1. Juli 2009 wurde sie im Alter von 45 Jahren zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie gehört seitdem dem für Leasing-, Wohnraummiet-, Kauf- und Energiepreisrecht zuständi gen VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an. Im Juli 2014 wurde sie zu dessen stellvertretenden Vorsitzenden berufen. Seit 2010 ist sie ad hoc-Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschen rechte in Straßburg. Zudem ist sie seit Mai 2012 mit Verwaltungs aufgaben betraut. 10 Dr. Beate Flatow, Vizepräsidentin des Amtsgerichts Kiel Green Lease – der nachhaltige Mietvertrag Dr. Beate Flatow ist seit 2008 Vizepräsidentin des Amtsgerichts Kiel. Geboren 1959, studierte sie Rechtswissenschaften in Kiel, ab solvierte anschließend ihr Referendariat in Lübeck und Paris. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen trat sie am 1.1.1987 als Richterin in den Justizdienst ein. In den Jahren 1991 bis 1993 war sie als persönliche Referentin und Pressereferentin an das Justizministeri um des Landes Schleswig-Holstein abgeordnet. Beim Amtsgericht Kiel ist Beate Flatow seit 1993 tätig und bearbeitet neben Ver waltungsangelegenheiten Zivil-, Vollstreckungs- und Insolvenzver fahren. Im Jahr 1998 promovierte sie im Mietrecht über die ortsüb liche Miete. Bei den 34. Mietrechtstagen wird Beate Flatow zum Thema „Green Lease“ referieren. Gemeint sind Mietverträge, die auch Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit berücksichtigen. Durch vertragliche Regelungen können die Parteien gemeinsame Zielset zungen verfolgen, zum Beispiel zur Einsparung von Wasser oder Energie, zur Vermeidung unnötiger Müllmengen oder zur Verringe rung des CO2-Ausstoßes. Hubert Fleindl, Vorsitzender Richter am Landgericht München I Modernisierung von Wohnraum und Mieterhöhung Hubert Fleindl wurde im oberbayerischen Traunstein geboren und ist Vorsitzender Richter am Landgericht München I. Nach Tätig keiten bei der Staatsanwaltschaft Traunstein und dem Amtsgericht Rosenheim war Hubert Fleindl von 2003 bis 2011 hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare am Amtsgericht München und am Oberlandesgericht München. Seit Juni 2011 ist er Vorsitzender einer Mietberufungskammer am Landgericht Mün chen I und dort schwerpunktmäßig mit Räumungssachen und Miet erhöhungsstreitigkeiten aus dem Stadtgebiet München befasst. Hubert Fleindl ist durch diverse Vorträge und Veröffentlichungen im Wohnraummietrecht sowie im Zivilprozessrecht ausgewiesen. Sein Vortrag auf den 34. Mietrechtstagen befasst sich mit den Aus wirkungen einer nach Modernisierung geänderten Ausstattung und Beschaffenheit der Mietsache auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Hierbei thematisiert er insbesondere das Konkurrenzverhältnis von Modernisierungsmieterhöhung und Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Neben rechtlichen Fragen zum Alter nativverhältnis oder einer Kombination der beiden Erhöhungsmög lichkeiten zeigt Hubert Fleindl auch taktische Vorgehensweisen und Ansatzpunkte für einvernehmliche Lösungen auf. Referenten Prof. Dr. Reinhard Gaier Die Verfassungsbeschwerde im Mietrecht – Hinweise für die Praxis Prof. Dr. Reinhard Gaier ist seit 2004 Richter des Bundesverfas sungsgerichts und im Ersten Senat seit 2013 unter anderem für Verfahren aus dem Mietrecht zuständig. Vor seiner Tätigkeit beim Bundesverfassungsgericht war er vier Jahre Richter am Bundes gerichtshof in dem für das Immobilienkauf- und -sachenrecht zu ständigen V. Zivilsenat und dort auch Berichterstatter für das Woh nungseigentumsrecht. Er ist seit 2008 Honorarprofessor an der Leibniz-Universität Hannover. Sein Vortrag behandelt das Thema Verfassungsbeschwerden im Mietrecht. Die Zahl erfolgreicher Verfassungsbeschwerden ist seit jeher äußerst gering. Im Regelfall mag das daran liegen, dass in Deutschland alle Staatsgewalten und insbesondere die Justiz da rauf bedacht sind, die Grundrechte nicht zu verletzen und daher Verfassungsverstöße in der Rechtswirklichkeit eher selten gesche hen. In Teilen liegt die Erfolglosigkeit aber auch an unzureichender Kenntnis der bisweilen strengen Anforderungen des Bundesverfas sungsgerichts an die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden. Dem versucht der Vortrag abzuhelfen, indem speziell für Miet sachen praktischen Erfordernisse dargestellt und erläutert werden. Prof. Dr. Martin Häublein Das Mietrechtsnovellierungsgesetz im Überblick Dr. Martin Häublein ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Wohn- und Immobilienrecht an der Universität Innsbruck. Zuvor war er bis Oktober 2009 an der Freien Universität Berlin tätig, davor bis Ende 2003 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wohnungseigen tums- und sonstigem Immobilienrecht in der Kanzlei Müller Radack, ebenfalls in Berlin. Auch nach dem Wechsel an die Universität ist er der Praxis verbunden, etwa als Berater, Gutachter, Schiedsrichter und Vortragender. Er ist Vizepräsident des ESWiD (Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis e.V.) und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des DNotI (Deut sches Notarinstitut) sowie des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Viele seiner Veröffentlichungen und Vorträge sind dem Im mobilienrecht, vor allem dem Wohnungseigentums- und Mietrecht gewidmet. Dipl.-Ing. Architekt Hans-Otto Kraus, Arbeitsgruppe 1 – Technik für Kaufleute und Rechtsanwälte Nach dem Studium der Architektur an der TU München arbeitete der 1949 geborene Hans-Otto Kraus als angestellter Architekt in einem Münchener Architekturbüro und beschäftigte sich schwer punktmäßig mit Sanierungen und dem Bau von Krankenhäusern. 1980 wechselte er in die Wohnungswirtschaft. Nach langjähriger Tätigkeit als technischer Leiter und Geschäfts führer in einem kirchlichen Wohnungsunternehmen in Nürnberg und der Anstellung als technischer Vorstand eines kommunalen Wohnungsunternehmens in Aachen, leitete Hans-Otto Kraus als alleiniger Geschäftsführer ein Wohnungsunternehmen in Ost-West falen. Seit 2005 ist er technischer Geschäftsführer der GWG Städ tische Wohnungsgesellschaft München mbH. Seine Schwerpunkte liegen im kosten- und flächensparenden Bauen und im ökologisch orientierten Städte- und Wohnungsbau. Von 1987 bis 2012 war er Mitglied im GdW-Fachausschuss Planung und Technik, den er 2003 bis 2012 als Vorsitzender leitete. Hans-Otto Kraus ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft KOOPE RATION (DST, GdW und BDA), Mitglied des Vorstandes im För derverein Baukultur und seit März 2010 Vorsitzender des Vorstan des der Vereinigung Münchener Wohnungsunternehmen. Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Nutzungsbeschränkungen und sonstige Regelungen des vertragsgemäßen Gebrauchs Arbeitsgruppe 4 – Teilnehmer fragen Referenten: Mängel wie Schimmel, Schall, Flächen abweichungen, Fogging u.v.m. Dr. Arnold Lehmann-Richter, 1974 geboren in Bonn, ist Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Zuvor war er zehn Jahre als Anwalt für Mietrecht tätig. Er ist durch diverse mietrechtliche Vorträge und Veröffentlichungen ausgewiesen. Sein Vortrag auf den 34. Mietrechtstagen beschäftigt sich mit der Frage, welche Möglichkeiten der Vermieter hat, den Mieter zu ei nem schonenden Umgang mit der Wohnung zu verpflichten. Im Mittelpunkt stehen das Problem des Rauchverbots und Vorgaben zum Heizen und Lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden. Die gemeinsam mit Ruth Breiholdt geleitete Arbeitsgruppe „Teilnehmer fragen Referenten“ gibt eine kurze Einführung zum Thema Mängel der Mietsache und bietet den Teilnehmern die Gelegenheit, recht liche Probleme aus der Praxis vorzustellen und mit den Referenten zu diskutieren. 11 Referenten Dr. Karin Milger, LL.M., Richterin am Bundesgerichtshof Aktuelle Rechtsprechung des BGH Dr. Karin Milger, geboren 1955 in Celle, ist Richterin am Bundes gerichtshof in Karlsruhe. Ihren Master of Laws (LL.M) machte sie in den USA und promovierte 1981 in Göttingen. 1984 begann sie eine Laufbahn im höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen. Sie arbeitete bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig, an den Amtsgerichten Braunschweig und Wolfen büttel sowie am Landgericht Braunschweig. Im Jahr 1989 wurde sie Richterin am Amtsgericht Wilhelmshaven. Nach einer Tätigkeit im Niedersächsischen Justizministerium wurde sie 1996 zur Richterin am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt. Im November 2001 wurde sie Vizepräsidentin des Landgerichts Oldenburg und war Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer wie auch einer Zivilkammer. 2006 wurde Karin Milger zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dort dem VIII. Zivilsenat zugewie sen, dessen Vorsitzende sie seit Juli 2014 ist. Ihr Vortrag auf den 34. Mietrechtstagen wird den Teilnehmern einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesge richtshofs geben. Den Schwerpunkt bildet das Thema Schönheits reparaturen. Dr. Olaf Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese Arbeitsgruppe 3 – Teilnehmer fragen Referenten: Rauchwarnmelder Dr. iur. utr. Olaf Riecke legte nach seinem Studium der Rechtswis senschaften und Promotion an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg 1981 die Zweite juristische Staatsprüfung in München ab und war als Rechtsanwalt in Nürnberg und später unter an derem als Zivilrichter und Mietrichter an verschiedenen Gerichten tätig. Seit April 1985 ist er beim Amtsgericht Hamburg-Blankenese Zivil-, WEG- und Nachlass- und Vollstreckungsrichter. An der Fern universität Hagen (Hagen Law School) ist Dr. Riecke als Dozent tätig und bildet angehende Fachanwälte für Miet- und Wohnungs eigentumsrecht aus. Von 1999 bis April 2011 war er außerdem beim Hammonia-Verlag als Chefredakteur der Zeitschrift Woh nungseigentum beschäftigt. Dr. Riecke ist seit 2000 Schriftleiter der Zeitschrift ZMR. Mit seiner Tätigkeit als langjähriger Herausgeber und Autor mehrerer Bücher gehen über 200 Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften, schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Immobilienrechts, einher. Die von ihm anlässlich der 34. Miet rechtstage geleitete Arbeitsgruppe „Rauchwarnmelder“ themati siert unter anderem die Pflichten des Vermieters, damit verbundene Kosten für Anschaffung, Einbau und Wartung sowie den richtigen Umlagemaßstab. 12 Prof. Dr. Friedemann Sternel, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D. Änderungen im Mietverhältnis nach energetischer Modernisierung Prof. Dr. Friedemann Sternel wurde 1935 in Prenzlau (Uckermark) geboren und wuchs ab 1946 in Lübeck auf. Er studierte Jura in Hamburg und Frankfurt am Main. Seit 1958 lebt er in Hamburg und arbeitete ab 1964 als Richter in der Hansestadt. Von 1972 bis 2000 war Sternel in einer Mieterkammer des Land gerichts Hamburg tätig, seit 1981 als dessen Vorsitzender. Seit 1978 lehrt der seit 1999 berufene Honorarprofessor der Univer sität Leipzig an verschiedenen Hochschulen, Fachakademien und Foren. Der Beitrag „Änderungen im Mietverhältnis nach energetischer Modernisierung“ befasst sich mit den Folgen, die sich insbesonde re für den Mieter von Wohnraum ergeben. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung, ob durch Modernisierungsmaßnahmen auch der Soll-Zustand der Mietsache verändert wird. Die Antwort hierauf hat Auswirkungen auf die Gebrauchs- und Gewährleis tungsrechte des Mieters, aber auch auf seinen Pflichtenkreis. Ein weiterer Schwerpunkt des Referats liegt auf den Betriebskosten, die infolge der energetischen Modernisierung entstehen, ihre Einfüh rung in den Mietvertrag und ihre Abrechnung. Dr. Ingrid Vogler Arbeitsgruppe 1 – Technik für Kaufleute und Rechtsanwälte Dr.-Ing. Ingrid Vogler wurde 1961 in Leipzig geboren und stu dierte Physik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie ist seit 2005 als Referentin für Energie, Technik und Normung beim GdW tätig. Ihre Tätigkeit umfasst die fachliche Begleitung von Gesetzgebungsverfahren und der Normungsarbeit aus woh nungswirtschaftlicher Sicht sowie die Erarbeitung von fachlichen Hilfestellungen für die Wohnungsunternehmen. Damit verbunden ist eine umfangreiche Referenten- und Veröffentlichungstätigkeit. Im Jahr 2014 schloss Frau Vogler eine Promotion ab. Vor ihrer Tä tigkeit für die Wohnungswirtschaft war Ingrid Vogler in der Wirt schaft und Wissenschaft tätig. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin im IEMB Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. war sie von 1996 bis 2004 Projektleiterin einer Vielzahl von Forschungsprojekten für Ministerien, Verbände und Unternehmen, u.a. zu den Themen Wärmeschutz, Energieeffizienzsteigerung und Energieverbrauchskennwerte. Bei den 34. Mietrechtstagen wird Dr. Vogler in der Arbeitsgruppe „Technik für Kaufleute und Rechts anwälte“ darstellen, was sich aus der Energieeinsparverordnung für den praktischen Alltag bei der Bestandsbewirtschaftung ergibt, was beachtet werden muss und wie es umgesetzt werden kann. Allgemeine Informationen Tagungsgebühr Hotel Die Tagungsgebühr beträgt pro Person 545,00 Euro. Darin sind enthalten: Die Tagungsunterlagen, Snacks und Erfrischungsge tränke in den Kaffeepausen, der Mittagsimbiss und die Teilnahme am bayerischen Abend am Donnerstag, zu dem wir auch gerne Ihre Partner gegen einen Kostenbeitrag von 29,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) einladen. Der Besuch im Salzbergwerk in Berch tesgaden am Donnerstag kostet 15,00 Euro. Die Eintrittskarten können Sie vor Ort im Tagungsbüro des ESWiD erwerben. Aus einem für unsere Teilnehmer reservierten Kontingent können Hotelzimmer über die Touristinformation Berchtesgaden gebucht werden, Telefon 0 86 52 / 9 44 53 40 oder per E-Mail: [email protected]. Ein Buchungsformular finden Sie auch unter www.esw-deutschland.de/DE/3033/berchtesgaden_infos.htm. Dokumentation der Vorträge Die Vorträge erscheinen in Band 99 der Schriftenreihe „Partner im Gespräch“. Der Band wird allen Teilnehmern zugesandt. Die Kos ten sind in der Tagungsgebühr enthalten (Ladenverkaufspreis ca. 50 Euro). Die anlässlich der Vorträge gezeigten Präsentationen werden nach der Veranstaltung auf der Homepage des ESWiD veröffentlicht. Veranstaltungsort Kongresshaus Berchtesgaden Maximilianstraße 9 83471 Berchtesgaden Telefon 0 86 52/9 44 53 00 www.berchtesgadener-land.com/de/kongresshaus-berchtes gaden Veranstaltungszeit Mittwoch, 22. April, 14.00 Uhr bis Freitag, 24. April 2015, 12.45 Uhr. Teilnahmebestätigung Für alle Teilnehmer werden Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Für Rechtsanwälte stellen wir außerdem bei Teilnahme am gesam ten Programm Teilnahmebestätigungen im Sinne von §§ 4 Abs. 3,15 FAO für 11,25 Zeitstunden aus. Anmeldung und Bestätigung Anreise und Parkmöglichkeiten Mit dem Auto – Autobahn München-Salzburg (A8), Ausfahrt Bad Reichenhall. Österreichische A1 (von Osten) bzw. A10 (von Süden), Ausfahrt Salzburg Süd, (Vignettenpflicht!), Deutsche Alpenstraße (B305), Ausfahrt Traunstein/Siegsdorf. Mit der Bahn – Neu! Mit dem Kooperationsangebot des ESWiD und der Deutschen Bahn reisen Sie entspannt, und Sie tragen so gar zum Klimaschutz bei. Der Ticketpreis für die Hin- und Rückfahrt beträgt für die 2. Klasse 99,00 Euro und für die 1. Klasse 159,00 Euro. Ihre Fahrkarte gilt zwischen dem 20. und 26. April 2015. Bitte beachten Sie, dass das Veranstaltungsticket nicht von allen Privatbahnen anerkannt wird! Hinweise dazu erhalten Sie bei der Buchung. Telefonische Buchung unter 01806 / 3111 53, Stichwort „ESWiD“. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte bereit! Mit dem Flugzeug – Salzburg ca. 25 km, München ca. 185 km. Weitere Infos: www.berchtesgadener-land.com/de/anreise Parkmöglichkeiten Am Informationsschalter des Kongresshauses können Tagespark tickets für die Parkgarage des Kongresszentrums zum Sonderpreis von 3,50 Euro pro Tag und PKW erworben werden. Während der Veranstaltung findet eine Fachausstellung mit Unter nehmen aus der Wohnungswirtschaft statt. Sie haben die Möglich keit, bei den Firmen Informationen aus erster Hand zu erhalten und sich über neueste Produkte zu informieren. Die Organisation dieser Fachausstellung liegt in den Händen der DDIVservice GmbH, Valerie Dorow, 030 / 3 00 96 79-12. Unsere Angebote sind freibleibend. Zur Veranstaltung anmelden können Sie sich telefonisch unter 0911/ 22 35 54 oder per E-Mail unter [email protected]. Die Anmeldung ist mit Zugang verbindlich. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Anmeldebestäti gung. Sollte die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kön nen, erfolgt umgehend Nachricht. Impressum: Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsführer: Martin Kassler Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Rückseite des Anmeldeformulars oder unter: www.esw-deutschland.de/DE/agb.htm. Dorotheenstr. 35 10117 Berlin Tel: 030 / 3 00 96 79 0 Fax: 030 / 3 00 96 79 21 [email protected] www.ddiv.de Veranstalter ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis e.V. Burgstraße 7, 90403 Nürnberg Telefon 0911 / 22 35 54, Fax 0911 / 2 41 86 00 [email protected], www.esw-deutschland.de Herausgeber: DDIVservice GmbH Redaktion: Valerie Dorow, Dagmar Reiß-Fechter Gestaltung: Steeger Media Consult, Hennef Bildnachweis Cover: Kongresshaus Berchtesgaden 13 Advertorial Das Bestellerprinzip kommt – was nun? Dating mit Immobilien. Mieter genießen in Deutschland besonderen Schutz – und das ist auch gut so. Mit dem Bestellerprinzip hat die Bundesregierung ne ben der Mietpreisbremse ein weiteres Instrument geschaffen, um Mieter vor zu hohen Kosten bei der Anmietung einer Wohnung zu schützen. Vor allem auf angespannten Mietmärkten mit starkem Nachfrageüberhang wie in München, Hamburg oder Berlin hatten bisher vielfach die künftigen Mieter die Maklerkosten zu tragen, selbst dann, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hatte. Die Vermittlungsgebühr beträgt dabei im Regelfall 2,38 Nettokaltmie ten (zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer). Mit der vor gesehenen Neuregelung soll sichergestellt werden, dass künftig ausschließlich derjenige die Maklergebühr zahlen muss, der ihn mit der Vermittlung einer Wohnung beauftragte. Dies betrifft Haus verwaltungen und Immobilieneigentümer, aber auch Wohnungssu chende, die einen Makler mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragen. Der Vorteil des Bestellerprinzips für den Mieter ist offenkundig: Er spart die Maklercourtage und wird damit finanziell entlastet. Aller dings wird es ohne diese Gebühr auch weitaus mehr Interessenten geben, mit denen der potenzielle Mieter konkurriert. Die Woh nungssuche wird eventuell günstiger, aber nicht wirklich einfacher. 14 Aus Sicht der Vermieter und Makler könnte das Bestellerprinzip durchaus zu einer Bereinigung des Marktes führen, da nur noch diejenigen erfolgreich vermitteln könnten, die mit Qualität überzeu gen. Das wäre förderlich für das Image der Branche. Allerdings wird die Neuregelung auch dazu führen, dass viele Vermieter künftig die Vermarktung ihrer Objekte selbst in die Hand nehmen werden. Da zahlreiche Verwaltungen jedoch schon heute nahe an ihrer personellen Kapazitätsgrenze arbeiten, werden die Präsenta tion und die Qualität der Exposés leiden. Für die Verwalter könnte dies im schlimmsten Fall zu einer sinkenden Nachfrage führen. Auch das Argument, dass Eigentümer die zusätzlichen Kosten auf die Miete umlegen werden, ist nicht von der Hand zu weisen: Eine im Auftrag von Immobilienscout24 und der Immobilien Zeitung durchgeführte Befragung unter 2.300 Maklern hat ergeben, dass zwei Drittel damit rechnen, dass sich Makler zukünftig weiterhin von Wohnungssuchenden bezahlen lassen, obwohl der Vermieter sie beauftragt hat, und als Gegenleistung sicherstellen, dass diese den Zuschlag für die Wohnung bekommen. Außerdem wird damit gerechnet, dass Wohnungen auf dem „Schwarzmarkt“ an diejenigen gehen, die doch bereit sind, für den Makler zu bezahlen oder dass mit überhöhten Abstandszahlungen für hinterlassene Einrichtungsgegenstände die Kosten für die Mak lergebühr auf den Mieter abgewälzt werden. Letztendlich ist keinem wirklich geholfen. Das Start-up Unterneh men smmove will all diesen Szenarien vorbeugen und bietet eine Lösung, die nach eigener Aussage die Wohnungssuche revolutio nieren wird. Ihr Ansatz: Dating mit Immobilien beziehungsweise „bieten & mieten“. smmove – „smart move“, clever umziehen – bie tet die weltweit erste Online-Auktionsplattform für Mietimmobilien und den weltweit ersten Online-Mietvertragsabschuss. Die Revolution der Mietimmobiliensuche Wie funktioniert das im Detail? In für jedermann offenen Online-Auktionen geben Nutzer nach Registrierung und dem Nachweis der Bonität und Zahlungsfähig keit ihr individuelles Höchstgebot auf eine Mietwohnung ab und bestimmen so den aus ihrer Sicht passenden Mietpreis für das ge wünschte Objekt. Der Vermieter seinerseits stellt zuvor seine Woh nung inklusive Exposé und umfangreichem Bildmaterial online und legt fest, welches Bonitätslevel er sich von seinem künftigen Mie ter wünscht. Eine Auktion läuft maximal 14 Tage, währenddessen E-Mail Alerts über den jeweiligen Verlauf der Gebote informieren. Nach Auktionsende erfolgt der direkte Zuschlag an den Höchstbie tenden. Die Auktionsgebühren für dieses einzigartige Findungsver fahren liegen bei 25 Prozent einer Nettokaltmiete, die ausschließ lich im Erfolgsfall zu zahlen sind. Mit dieser neuartigen Immobilienvermarktung revolutioniert smmo ve die Immobiliensuche und schafft einen transparenten, fairen und günstigen Markt. Mieter und Vermieter finden online zueinander. Nicht nur das: Der komplette Mietprozess wird online abgebildet – von der Anfrage bis zum Vertragsabschluss. Immobilienscout24 trifft Ebay, dachten sich Alexander Kanellopulos und Michael Scheiblich, Gründer und Geschäftsführer von smmove und ersan nen die moderne Alternative zur traditionellen Immobiliensuche. Neben der Einfachheit steht das neue Portal auch für Demokratie und Chancengleichheit – so zumindest der Anspruch. Denn als ein ziges Auswahlkriterium steht die Solvenz und Bonität des künftigen Mieters im Vordergrund. Jeder Mietinteressent wird automatisch und für den Vermieter kostenlos von Creditreform auf Bonität ge prüft. Während des Auktionsverlaufs wird mittels eines automati sierten Monitorings kontinuierlich die Relation von abgegebenem Gebot und angegebenem Haushalts-Nettoeinkommen geprüft. Immobilienfindung schnell, einfach, sicher und zeitgemäß Wer bislang Immobilienscout24 als die innovative Plattform für die Immobilienvermittlung gehalten hat, wird hier eines besseren be lehrt. Onlinevermittler wie Immobilienscout24 haben im Kern nur das Anzeigengeschäft und damit einen Teil des Suchprozesses digitalisiert. smmove verlagert dagegen als erster Anbieter den kompletten Prozess inklusive Solvenz-Check, Auswahl der Kandi daten und deren erfolgreiche Findung ins Internet. Die vollforma tige und bildgewaltige Präsentation der Auktionsobjekte eröffnet dabei eine neue Dimension der Immobiliensuche und macht sogar Besichtigungen obsolet. Um dennoch auch speziellen Wünschen des Vermieters gerecht zu werden, kann über ein zusätzliches qua litatives Matching – nach dem Dating-Prinzip – der passende Mieter angesprochen werden. Mietinteressenten können sich entsprechend zum jeweiligen Objektprofil bestmöglich selbst beschreiben. Nach Auktionsende kann sich der Vermieter bei dieser erweiterten Varian te der Mieterfindung innerhalb einer Woche unter den fünf Höchst bietenden für einen Mieter entscheiden. Dabei steht es ihm frei, die von smmove präsentierten Kandidaten persönlich einzuladen oder effizient und zeitsparend via Video-Chat kennenzulernen. Wer trotz umfassender Darstellung im Internet Wert auf die Besichtigung der Wohnung legt, kann selbstverständlich auch diese vereinbaren. Die einfache Nutzung von smmove ist dabei für alle Beteiligten provisionsfrei. Vermieter profitieren sogar von kostenlosen Basis anzeigen. Ausschließlich im Erfolgsfall der beidseitigen Findung inklusive Vertragsschluss fallen geringe Auktionsgebühren an. Um das Matching von Angebot und Nachfrage für den Vermieter noch unkomplizierter und zeitsparender zu gestalten, bietet die Plattform außerdem die Möglichkeit, über einen Fotoservice die für eine überzeugende Präsentation passenden Fotos anfertigen und sogar die Wohnungsbesichtigung von smmove durchführen zu lassen. Vermieter profitieren daher neben kostenlosen Basisanzeigen und der Möglichkeit der optimalen Mietpreisfindung von einem zeit sparenden und kapazitätsschonenden Findungsprozess. Schnell, transparent und preiswert finden Vermieter den passenden Mieter. Wohnungssuchende können ihrerseits ihren individuellen Mietpreis bestimmen und unabhängig von Selektionskriterien größtmögliche Chancengleichheit erfahren. Unter dem Motto „bieten & mieten“ wird die Findung von passenden Mietimmobilien darüber hinaus auch noch spannend und unterhaltsam. Angesichts der Bemühungen des Gesetzgebers zum „Bestellerprinzip“ trifft smmove damit den Puls der Zeit – und kommt mit seinem maklerfreien Modell zu einer über die Bemühungen des Gesetzgebers hinausgehenden Lösung. Weitere Informationen erhalten Sie unter smmove Deutschland GmbH T +49 (0) 30 915 30 117 E [email protected] W SMMOVE.DE 15 16 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG Minol Messtechnik Nikolaus-Otto-Straße 25 70771 Leinfelden- W. Lehmann GmbH & Co. KG Echterdingen MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG MVV Energie AG Pyrexx GmbH TBS Rinne GmbH Techem Energy Services GmbH Telekom Deutschland GmbH Wowikom GmbH K M P T W ista Deutschland GmbH Hans-Thoma-Str.21 Graurheindorfer Str. 153-159 Südwestpark 29 Dorfstr. 4 Spichernstr. 2 Luisenring 49 Dr. Max-Straße 26 Südwestpark 15 Riesstr.25 68163 Mannheim 53117 Bonn 90449 Nürnberg 16341 Panketal 10777 Berlin 68159 Mannheim 82031 Grünwald 90449 Unterföhring 80992 München 41238 Mönchengladbach I Schelsenweg 15 Ort Eurofins ht-analytik GmbH PLZ E Straße Unternehmen www.wowikom.de www.telekom.de/Wohnungswirtschaft www.techem.de www.tbs-rinne.de www.pyrexx.com www.mvv-energie.de www.montana-energie.de www.minol.de www.kabeldeutschland.de www.ista.de www.eurofins.de Webadresse Neben den Vorträgen und Arbeitsgruppen findet eine Fachausstellung mit Unternehmen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft statt. Sie haben die Möglichkeit, bei den Firmen Informationen aus erster Hand zu erhalten und sich über die neuesten Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Fachausstellung 3 1 2 11 5 8 10 7 6 4 9 Stand 17 22.- 24. April 2015 Ausstellerplan Eingang Stand: 18.02.2015 7 Tagungscounter 1 8 2 Catering Catering 2 Techem Energy Services GmbH 3 Wowikom GmbH 4 ista Deutschland GmbH 5 Pyrexx GmbH 6 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH 3 9 4 10 5 11 6 8 MVV Energie AG 9 Eurofins ht-analytik GmbH 10 Montana Energieversorgung GmbH & Co. KG 11 TBS Rinne GmbH W. Lehmann GmbH & Co.KG Mietrechtstage Berchtesgaden 1 Telekom Deutschland GmbH 7 Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co.KG 2 Techem Energy Services GmbH 8 MVV Energie AG 3 Wowikom GmbH 9 Eurofins ht-analytik GmbH 4 ista Deutschland GmbH 10 Montana Energieversorgung GmbH & Co. KG 5 Pyrexx GmbH 11 TBS Rinne GmbH 1 Telekom Deutschland GmbH 7 Minol Messtechnik 6 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Ausstellerplan Tagungs raum Advertorial goldgas – Zuverlässiger und innovativer Energiepartner der Wohnungswirtschaft Interview mit Matthias Sommer, Vertriebsleiter B2B der goldgas SL GmbH Die goldgas SL GmbH versteht sich als professioneller Businesspart ner für die Immobilienwirtschaft und möchte ihren Kunden mehr bieten als eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieversorgung. Insbesondere Kunden mit einer Vielzahl von Lieferstellen müssen das Thema Energie im Unternehmen zeit- und kosteneffizient regeln und haben ein großes Beschaffungsvolumen für Erdgas und Strom zu managen. Redaktion: Herr Sommer, wie setzen Sie diesen Anspruch an Ihr Unternehmen ganz konkret im B2B-Bereich um? Matthias Sommer: Unsere Kunden legen besonderen Wert auf Stichtagsabrechnungen, dies ist meist der 31.12. eines Jahres. So können sie eine klare Abgrenzung ihres Wirtschaftsjahres garan tieren. Die Bündelung von Lieferstellen, dabei ist es ganz gleich ob es zehn oder mehrere hundert sind, spielt eine wichtige Rolle: über einen Rahmenvertrag und eine Unterschrift des Verwalters bieten wir die Synchronisation der Laufzeiten aller Einzellieferstel len an. Damit vermindern wir den Aufwand, den die Kunden für das Thema Energie aufbringen müssen, deutlich. Und zu guter Letzt kommt der regelmäßigen Information unserer Bestandskunden eine besondere Bedeutung bei. Schließlich sollen diese stets über die Preisentwicklung am Großhandelsmarkt informiert sein und von den günstigen Preisentwicklungen profitieren. Redaktion: Welche Erfahrungen haben Ihnen geholfen, sich kun denorientiert und trotzdem kosten- und zeiteffizient zu entwickeln? Matthias Sommer: Unsere langjährigen Erfahrungen in der bun desweiten Lieferung von Erdgas haben uns explizit im Bereich der Geschäftskunden gezeigt, dass unsere Businesspartner und Groß kunden sehr viel Wert auf eine nachhaltige und zuverlässige Ver sorgung zu fairen Preisen und auf der Basis transparenter Verträge legen. Nur so können sie ihrerseits eine wirtschaftliche Energiever sorgung gegenüber ihren Kunden gewährleisten. Gleichzeitig wis sen wir aber auch durch die vielen positiven Rückmeldungen, dass unsere Kunden die persönliche Betreuung durch den Außendienst und den Innendienst sehr schätzen. Ganz besonders wichtig sind Rückmeldungen, die wir in den regel mäßigen Kundenworkshops erhalten! Wir setzen uns einen Tag mit unseren Kunden zusammen und erhalten jede Menge Feedback – im Positiven wie im Negativen. Natürlich gilt es im Anschluss daran, insbesondere an den Dingen zu arbeiten und sie zu verbessern, die unseren Kunden weniger gut gefallen. An diesen Herausfor derungen sind wir gewachsen und werden es auch weiterhin tun. Redaktion: Welche Kundenservices bieten Sie an? Matthias Sommer: Da es mein Wunsch ist, dass unsere Kunden mit uns rundum zufrieden sind, legen wir großen Wert auf die persön 18 liche Erreichbarkeit unserer kompetenten MitarbeiterInnen im Innendienst. So ist eine verbindliche und schnelle Bearbei tung gewährleistet. Hervorheben möchte ich erneut unsere auf die Kunden zuge schnittenen Rahmenverträge und die Zäh lerstandserfassung zum 31.12 eines Jahres – damit arbeiten die Kunden und wir kosten- und zeiteffizient. Ein kostenloser Wechselservice und natürlich die Garantie, dass bei einem Wechsel des Erdgasanbieters zu goldgas das Erdgas unun terbrochen zur Verfügung steht, runden unser Angebot ab. Stolz sind wir ebenso auf unsere Serviceauszeichnungen. So wur de goldgas als „exzellenter Energie Fairsorger“ ausgezeichnet. Im Rahmen dieser Auszeichnung wurden 29 Unternehmen aus der Erdgasanbieter-Branche von Kunden bewertet. Im Mittelpunkt der Befragung standen die Bereiche Preis-Leistungs-Verhältnis, Zuver lässigkeit und Transparenz. Dank fairer Preise, eines Top-Services, transparenter Leistungen und einer hohen Kundenzufriedenheit wurden wir mehrfach ausgezeichnet. Das wird durch unabhängige Anbietervergleiche seit Jahren immer wieder bestätigt, worüber wir uns natürlich sehr freuen. Redaktion: Wie können Sie Ihren Anspruch an sich selbst und an Ihre Kunden auch langfristig gewährleisten und wer garantiert Ih nen diese Lieferbeständigkeit? Matthias Sommer: Als Tochterunternehmen der VNG-Verbundnetz Gas AG aus Leipzig mit Zugängen zu eigenen Erdgasquellen, also exzellenten Beschaffungspotenzialen zu Erdgas und langfristigen, internationalen Lieferverträgen, bieten wir unseren Kunden dieses Höchstmaß an Versorgungssicherheit und -qualität, und dies mit un serem, wie gerade erwähnt, mehrfach ausgezeichneten Service. Es ist dieses Gesamtpaket, das uns als innovativen und zuverlässi gen Partner, der bundesweit tätig ist, auszeichnet. Redaktion: Welche Ziele verfolgen Sie mit goldgas innerhalb der nächsten Monate und Jahre und wo stehen Sie beispielsweise in 5 Jahren? Matthias Sommer: Als Leiter des Unternehmensbereichs Geschäfts kunden sehe ich zu allererst den Ausbau des Stromangebots. Ge rade unseren treuen Bestandskunden möchten wir in den nächs ten Monaten die Bündelung ihrer Allgemeinstromlieferstellen in einem Rahmenvertrag anbieten. Mit den gleichen Vorteilen, die sie bereits bei der Erdgaslieferung haben. Dann wird uns auch das Thema Energieeffizienz in den kommenden Jahren zur Ausweitung unseres Dienstleistungsangebotes herausfordern. Heute schon fra gen Kunden Energieausweise nach und ich gehe davon aus, dass die Herausforderungen an unsere Kunden und damit auch an uns durch weitere Gesetze und Verordnungen verschärft werden. 23 Deu t sc her V e rwa lterta g 17 | 18 sept e m b er 2 0 15 e s t rel hotel ber lin themen, Die bewegen Das bestellerprinzip – chancen für den mietverwalter? alles rund um das mietrechtsnovellierungsgesetz nichtige regelungen in der gemeinschaftsordnung namentliche abstimmungen, neueste bgh-rechtsprechung prozessoptimierung in immobilienverwaltungen geltendmachung von Forderungen aus dem mietverhältnis geschäftsordnungsbeschlüsse und rechtssicherheit Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung elektromobilität und wohngebäude: was kommt auf uns zu? Die Klimawende. Dogma, ideologie oder notwendigkeit? Die sieben sünden im wohnungseigentums- und im mietrecht reFerenten sinD Jetzt anmelden zum größten branchentreff des Jahres! weitere informationen unter www.ddiv.de Dr. gregor gysi, ulrich Kelber, prof. Dr. martin häublein, prof. Dr.-ing. Viktor grinewitschus, prof. Dr. Florian Jacoby, prof. Dr. wolfgang schneider, Dr. michael casser, Dr.-ing. Klaus-Dieter clausnitzer, Dr. David greiner, Dr. ingrid hengster, ruth breiholdt, steffen haase, wolfgang D. heckeler, astrid schultheis unter uns erleben sie einen rauschenden Festabend u. a. mit der Verleihung zum immobilienverwalter des Jahres und dem immostar. mit dabei sind Freddy mercury, boney m., cher und tom gerhardt als hausmeister Krause. Multimediale Lösungen für wertvollen Wohnraum. Steigern Sie den Wohnwert Ihrer Immobilie und bieten Sie Ihren Bewohnern die Möglichkeit zu vielfältigen Multimedia-Angeboten: mit dem leistungsstarken Hybridnetz von Kabel Deutschland, der idealen Kombination aus Glasfaser- und Koaxialkabel. Eine Entscheidung für die Zukunft. Digitales Fernsehen – auch in HD-Qualität Weitere Informationen zu den Produkten und ihrer Verfügbarkeit erhalten Sie unter www.kabeldeutschland.de/wohnungsunternehmen Zeitversetzt fernsehen – mit dem Digitalen HD-Video-Recorder1 Filme und Fernsehen auf Abruf – mit Select Video2 Internet mit Kabel-Power – mit bis zu 200 Mbit/s im Download bereits in einigen Ausbaugebieten und bis zu 100 Mbit/s im Download in vielen weiteren Ausbaugebieten verfügbar3 Telefonanschluss – einfach und günstig über das Kabel3 Kabel Internet Telemetrie – Bandbreite für Ihre Immobilie4 Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. 1) Kopiergeschützte Sendungen (z. B. bestimmte Programme / Select Video) können aufgrund der Zusatzanforderungen einiger Programmveranstalter nicht angehalten, gespult oder aufgenommen werden. 2) Select Video (Video-on-Demand) ist in immer mehr Städten und Regionen bereits verfügbar. Prüfung unter: www.selectvideo.de. Voraussetzungen sind neben einem 862-MHz-Hausnetz ein kostenpflichtiger Kabelanschluss sowie ein Internetanschluss (empfohlene Bandbreite mindestens 6 Mbit/s). Nutzbar für alle Kunden mit HD-Receiver oder HD-Video-Recorder von Kabel Deutschland. 3) Kabel Deutschland Internet- und Telefonprodukte sind in immer mehr Ausbaugebieten von Kabel Deutschland mit modernisiertem Hausnetz (862 MHz) verfügbar. Die Maximalgeschwindigkeit von 100 Mbit/s ist in immer mehr Städten und Regionen der Ausbaugebiete von Kabel Deutschland mit modernisiertem Hausnetz verfügbar. Die Maximalgeschwindigkeit von 200 Mbit/s ist bereits in Aurich, Bassum, Bendorf, Frankfurt (Oder), Gransee, Koblenz, Mainz, Meppen, München, Papenburg, Saarbrücken und Wilhelmshaven, mit modernisiertem Hausnetz verfügbar. Weitere Städte und Regionen folgen. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Produkte von Kabel Deutschland an Ihrem Wohnort nutzen können. Stand: Februar 2015. Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdatenvolumen von 60 GB pro Tag durchgeführt. Call-by-Call und Preselection nicht verfügbar. Sonderrufnummern sind von der Festnetz-Flatrate ausgeschlossen. 4) Kabel Deutschland Telemetrie ist in immer mehr Ausbaugebieten von Kabel Deutschland verfügbar.
© Copyright 2024