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34. Fachgespräch
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Mietrechtstage
Auswirkungen gesellschaftlicher Änderungen auf das Mietrecht
Programm und
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Liebe Leser und Leserinnen,
wir freuen uns, dass zum 34. Mal die Mietrechtstage des
ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen
stattfinden. Die Mietrechtstage sind eine Konstante in der Jah­
resplanung vieler Verwalter und Juristen, die sich mit mietrecht­
lichen Themen beschäftigen. Gleichwohl ist das Thema der
diesjährigen Veranstaltung die Veränderung unserer gesell­
schaftlichen Vorstellungen und Rahmenbedingungen, die sich
im Mietrecht widerspiegeln und zu erheblichen Neuerungen
des Mietrechts führen. Der Titel der diesjährigen Veranstaltung
lautet daher: Auswirkungen gesellschaftlicher Änderungen
auf das Mietrecht.
Was erwartet Sie bei den
34. Mietrechtstagen?
Das heftig umstrittene Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015
nimmt einen wichtigen Platz bei den Mietrechtstagen ein. Im
April wird wohl das Gesetzeswerk schon „druckfrisch“ vor­
liegen. Zumindest wird sich aber zeigen, in welche Richtung
der Gesetzgeber Mietrechtsänderungen vornehmen wird.
Da­rüber wird ebenso informiert wie über die Auswirkungen
der Mietpreisbremse. Weitere Punkte werden verbraucher­
schutzrechtliche Neuerungen sein, wie das Widerrufsrecht.
Es werden aber auch Themen behandelt, die soziokulturelle
Veränderungen aufnehmen, wie „ökologischer“ Mietvertrag,
Nutzungsregelungen um besondere Qualitäten des Wohnens
langfristig zu garantieren, wie beispielsweise Seniorenwohnen
oder rauchfreies Wohnen. Welche Konsequenzen sind zu zie­
hen aus dem veränderten Mobilitätsverhalten und den Mobili­
tätsansprüchen der Mieter?
Weitere Themen sind die Vertragsauswirkungen bei Moderni­
sierungsmaßnahmen und wie sich unterschiedliche Mieterhö­
hungsansprüche zueinander verhalten.
Besonders freuen wir uns darüber, dass sowohl das Bun­
desverfassungsgericht mit Prof. Reinhard Gaier als auch der
Bundesgerichtshof mit Dr. Karin Milger und Dr. Rhona Fetzer
vertreten sein werden. Dr. Karin Milger, Vors.RiinBGH und
Dr. Rhona Fetzer, Stellv.Vors.RiinBGH berichten gemeinsam
ausführlich über die Rechtsprechung des BGH mit den Schwer­
punkten Schönheitsreparaturen und ortsübliche ­Miete. Prof.
Dr. Reinhard Gaier, Richter des Bundesverfassungsgerichtes,
behandelt das Thema Verfassungsbeschwerde im Mietrecht
und gibt insbesondere Hinweise für die Praxis.
Die bewährten Arbeitsgrup­
pen schaffen für alle Teilneh­
mer die Möglichkeit, Themen
zu vertiefen und mit Referen­
ten und Kollegen in den direk­
ten Gedankenaustausch zu
treten.
Fachausstellung
Seit vielen Jahren begleitet eine Fachausstellung mit Produk­
ten und Angeboten rund um die Immobilie unsere Mietrechts­
tage. Die DDIV Service GmbH führt mit ihren Mitarbeitern die
Ausstellung durch. Wir freuen uns, dass damit unseren Teilneh­
mern die Möglichkeit gegeben wird, sich über Produkte aus
erster Hand zu informieren.
Berchtesgaden mit einmaliger Kulisse
Gastgeber ist der Markt Berchtesgaden, mitten im einzigen
alpinen Nationalpark Deutschlands gelegen, umgeben von
der beeindruckenden Kulisse der Alpen mit dem Watzmann.
Neben all den juristischen und praktischen Vorträgen gibt es
auch Zeit zum Kontakteknüpfen, für Gespräche und für Ent­
spannung. Dazu laden wir ein, das Salzbergwerk zu besich­
tigen und im Anschluss daran den Abend bei einem gemein­
samen Abendessen ausklingen zu lassen.
Die 34. Mietrechtstage nehmen aktuelle Themen auf, diskutie­
ren sie aus neuen Blickwinkeln und weisen damit Wege, wie
Probleme in der Praxis bewältigt werden können. Wir erwar­
ten innovative und wegweisende Vorträge, die für alle Teilneh­
mer „ertragreich“ sind. Nehmen Sie sich Zeit, Ihr Wissen auf
den neuesten Stand zu bringen und rüsten Sie sich dadurch für
die Anforderungen des Alltags, ganz nach dem Motto eines
Teilnehmers: „Wer regelmäßig die Mietrechtstage besucht, ist
immer auf dem Laufenden“.
Es lohnt sich, zu den Mietrechtstagen nach Berchtesgaden
zu kommen.
Herzlichst Ihre
Dagmar Reiß-Fechter
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Neue Gesetze rund um das Mietrecht
– was bleibt, was kommt
Nichts hat das Mietrecht im letzten Jahr so in den Vorder­
grund gerückt wie der Entwurf zum Mietrechtsnovellierungs­
gesetz. Der Streit um die enthaltene Mietpreisbremse und das
Bestellerprinzip stellte alle anderen Themen in den Schatten.
Die Kritik daran war kaum zu übertreffen und verdrängte die
Themen Klimaschutz und energetische Sanierung, die mit
diesem Gesetz ebenfalls vorangetrieben werden sollen.
Nicht nur, dass zahlreiche Gutachten erhebliche Zweifel an
der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfes, insbeson­
dere der Mietpreisbremse, erhoben. In vielen Einzelaspekten
war und wird über das Vorhaben selbst nach einem Jahr viel
diskutiert. Das Kabinett beschloss das Gesetz zwar bereits
am 1. Oktober 2014. Da Bundestag und Bundesrat noch
Nachbesserungsbedarf sahen, wird es aber aller Voraus­
sicht nach erst nach einer zweiten und dritten Lesung seine
Wirkung unter Beweis stellen dürfen. Immerhin: § 5 des Wirt­
schaftsgesetzbuches wird anders als noch im Entwurf vorge­
sehen, nicht gestrichen. Damit bleibt ein wichtiges Instrument
im Kampf gegen Mietwucher erhalten.
Die Landesregierungen sollen künftig ermächtigt werden,
im Wege einer Rechtsverordnung für die Dauer von maxi­
mal fünf Jahren Gemeinden oder Teile von Gemeinden zu
bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung mit Miet­
wohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.
In diesen ausgezeichneten Gebieten darf die gesetzliche
Kappungsgrenze (Mietpreisbremse) eingeführt werden.
Das heißt: Mieten werden an die ortsübliche Vergleichsmie­
te angepasst und dürfen diese maximal nur um 15 Prozent
übersteigen. Wie aber die Begriffe „ausreichende Versor­
gung“, „Vergleichsmiete“ oder „Gefährdung“ und vor allem
„angespannter Wohnungsmarkt“ zu bestimmen sind, ist dem
Gesetzesentwurf nicht zu entnehmen. Die Frage, ob ein flä­
chendeckender qualifizierter Mietspiegel oder bestimmte
Leerstandsquoten ausschlaggebend sind für die Definition
des angespannten Wohnungsmarktes, ist auch zu Beginn
des Jahres 2015 noch offen. Sicher ist allerdings, dass die
Umsetzung des Gesetzesvorhabens einen erheblichen Ein­
griff in ein seit langem bestehendes Mietpreisbildungssystem
bedeutet. Eigentümer von Mietshäusern und vermieteten Ei­
gentumswohnungen werden am stärksten davon betroffen
sein. Die erhoffte Entspannung auf dem Mietmarkt wird dies
nicht bringen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Ver­
hältnis von Einnahmen und Ausgaben durch „Desinvestitions­
strategien“ ausgeglichen werden wird.
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Modernisierungskosten
Die geplanten Änderungen im Mietrecht wirken sich auch
auf die Wirtschaftlichkeit der Modernisierungsmaßnahmen
aus. Maximal 11 Prozent der für die Wohnung aufgewen­
deten Modernisierungskosten pro Jahr dürfen momentan in
Form von Mieterhöhungen an Mieter weitergeben werden.
Kosten, die nicht zu der energetischen Sanierung gehören,
sondern der Substanzerhaltung des Gebäudes dienen, dür­
fen auch weiterhin nicht in die Erhöhungen eingerechnet
werden. Verkannt wird dabei, dass es sich gerade nicht um
eine „Kostenumlage“ auf den Mieter handelt. Vielmehr ist
die modernisierungsbedingte Mieterhöhung die Gegenleis­
tung für den höheren Wohnwert, den der Mieter erhält. Die
Anforderungen an Modernisierungsankündigungen werden
im Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes präzisiert
und die Mitteilungspflicht an die betroffenen Mieter konkre­
tisiert. Im bestehenden Mietverhältnis wird der Mieter durch
eine Härtefallklausel geschützt, die eine Mieterhöhung unter
bestimmten Voraussetzungen ausschließt. Noch offen bleibt
die Umsetzung des Koalitionsvertrages in der Frage zur wei­
teren Mieterhöhung nach Modernisierung. Diese soll auf
9 Prozent abgesenkt und auf die Amortisationsdauer be­
grenzt werden. Wie dies rechtssicher umgesetzt werden
kann, ist eine spannende Frage. Eine Antwort scheint noch
nicht gefunden.
Widerruf des Mietvertrages
Das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtericht­
linie trat im Juni 2014 in Kraft und hatte erhebliche Auswir­
kungen auch auf den Abschluss von Mietverträgen – sofern
zwischen Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen.
Zwingend ist nun die Widerrufsrechtsbelehrung, wenn der
Vertragsabschluss im Rahmen des Fernabsatzes oder außer­
halb der Geschäftsräume des Vermieters erfolgt. Die Schutz­
rechte der Mieter wurden mit der Möglichkeit, unter bestimm­
ten Voraussetzungen die Vertragserklärung zu widerrufen,
abermals gestärkt.
Neue Gesetze
Darüber hinaus gab es noch weitere rechtliche Vorgaben, die
Eigentümer, Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen tangie­
–
ren und ihre Wirkung weit über das Jahr 2014 hinaus haben.
So trat zum 1. Januar das neue Mess- und Eichgesetz in
Kraft, das eine Meldepflicht für alle neuen und erneuerten
Messgeräte an die nach Landesrecht zuständige Behör­
de vorsieht (§ 32 MessEG). Innerhalb von sechs Wochen
nach Inbetriebnahme muss der Verwender die Angaben
zum Messgerät übermitteln. Die Messbehörde hat dafür ein
Portal für Verbraucher online gestellt. Wer als Verwender im
Sinne des Gesetzes für die Meldung verantwortlich ist, ist in
der Branche weiterhin umstritten. Dies hat aber erhebliche
Konsequenzen: bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht
droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro.
Vermieter- und Arbeitgeberbescheinigungen
In vielen Bundesländern wurde eine Rauchmelderpflicht
eingeführt. Es handelt sich dabei um eine duldungspflichtige
Maßnahme nach § 555b Nr. 5 und Nr.6 BGB. Ist das An­
bringen von Rauchmeldern vorgeschrieben, muss der Mieter
dem Vermieter die Installation ermöglichen. Zum Erstaunen
einiger Mieter gilt das selbst dann, wenn dieser bereits selbst
Rauchmelder in seiner Wohnung angebracht hat.
Ähnliches gilt für das Mindestlohngesetz, das eine Doku­
mentationspflicht über die Arbeitszeiten für alle Arbeitgeber
vorsieht, die geringfügig Beschäftigte einstellen. Hausver­
waltungen klagen schon kurz nach der Einführung über das
„Bürokratiemonster“.
In Berlin wurde das Gesetz für das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bis Ende Juni 2017 verlängert.
Mit ähnlich viel Interpretationsspielraum wie bei der Miet­
preisbremse erhält hier das Land Berlin die Handhabe, die
Zweckentfremdung von Wohnungen zu unterbinden, sofern
„die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohn­
raum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet
ist“. Damit soll gegen Leerstände vorgegangen werden.
Gleichzeitig dient das Gesetz dazu, die Umwandlung von
Wohnungen in Gewerbeeinheiten aufzuhalten. Ab März hilft
dabei voraussichtlich ein gesetzliches Umwandlungsverbot.
Ein Wiedersehen mit einer mehr als zehn Jahre lang auf­
gegebenen Pflicht bringt das neue Bundesmeldegesetz mit
sich: Die Vermieterbestätigung wird erneut eingeführt, dies­
mal bundesweit einheitlich. Ab November 2015 muss der
Vermieter den Ein- bzw. Auszug des Mieters schriftlich oder
elektronisch diesen oder der zuständige Behörde bestätigen.
Dies und die drohenden saftigen Bußgelder (15.000 Euro)
sollen Scheinanmeldungen verhindern, erhöhen jedoch erst­
mal den Bürokratieaufwand für Vermieter, Eigentümer und
Hausverwaltungen.
Sach- und Fachkundeprüfung
Für den Hausverwalter wurde auch einiges auf den Weg
gebracht: Im November fand ein runder Tisch mit den wich­
tigsten Verbänden der Branchen im BMWi statt. Das war der
Auftakt zur konkreten Ausgestaltung der geplanten gesetz­
lichen Verankerung der Sachkundevoraussetzung. Der Be­
rufsverband der Verwalter, der Dachverband Deutscher Im­
mobilienverwalter e.V. (DDIV), übernahm die Federführung
bei der ersten Erstellung eines Prüfungskatalogs. Es ist davon
auszugehen, dass die örtlichen Industrie- und Handelskam­
mern (IHKs) die Sachkundeprüfung abnehmen werden. Eine
Abnahme der Prüfung wird nicht vor Mitte 2017 erfolgen,
da eine entsprechende Vorbereitungszeit für die IHK einge­
räumt werden soll. Die gesetzlichen Voraussetzungen treten
wahrscheinlich ab 1. Januar 2016 in Kraft.
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Programm
Auswirkungen gesellschaftlicher Änderungen auf das Mietrecht
Moderation während der Veranstaltung: Rechtsanwältin Ruth Breiholdt, Hamburg
Mittwoch, 22. April 2015
ab 12.00 Uhr Einlass, Empfang und Eröffnung der Ausstellung
14.00 –14.15 Uhr Begrüßung
Hans-Christian Biallas, Präsident des ESWiD
Franz Rasp, 1. Bürgermeister
14.15 – 14.45 Uhr Die Verfassungsbeschwerde im Mietrecht – Hinweise für die Praxis
– Fehler und Hindernisse bei der Verfassungsbeschwerde
Prof. Dr. Reinhard Gaier, RiBVerfG, Karlsruhe
14.45 – 15.00 Uhr Nachfragen – Diskussion
15.00 – 15.30 Uhr
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz im Überblick
– Anwendungsbereich
– Wesentliche Neuerungen
– Offene Rechtsfragen
– Mietpreisbremse
– Weitere neue Rechtsregelungen für das Mietrecht
Prof. Dr. Martin Häublein, Innsbruck
15.30 – 15.45 Uhr
Nachfragen – Diskussion
15.45 – 16.30 Uhr Kaffeepause – Kommunikation – Kennenlernen
16.30 – 17.00 Uhr Mietpreisbremse in der Praxis
– Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten
– Rechtsmittel gegen landesgesetzliche Regelungen für den Vermieter?
– Höchstzulässige Miete/Vormiete
– Vermietung nach einfacher bzw. umfassender Modernisierung
– Konsequenzen bei fehlerhafter Mietenberechnung
Prof. Dr. Peter Derleder, Bremen
17.00 – 17.15 Uhr Nachfragen – Diskussion
17.15 – 17.45 Uhr Verbraucherschutz – Widerrufsrechte des Mieters
– bei Vertragsabschluss
– Wohnungsübergabe/Übergabeprotokoll
– im laufenden Mietvertrag; Modernisierungsvereinbarung usw.
– Wohnungsabnahme/Abnahmeprotokoll
– Verhältnis von §§ 558, 559 zum Widerrufsrecht
– Exkurs: Widerruf des Maklervertrags
Prof. Dr. Markus Artz, Bielefeld
17.45 – 18.00 Uhr Nachfragen – Diskussion
ab 18.00 Uhr Ausklang bei Dämmerschoppen und Gesprächen mit Teilnehmern, Referenten und Ausstellern
Donnerstag, 23. April 2015
09.00 – 09.15 Uhr Biblisches Wort zum Tag – Evangelische Kirche, Ludwig-Ganghofer-Straße 28
Pfarrer Peter Schulz
09.45 – 10.15 Uhr Green Lease – der nachhaltige Mietvertrag
– Entwicklung und Ziele
– Nachhaltigkeit: drei Säulen (ökologische – ökonomische – soziale) und ihre praktische Umsetzung
– Abgleich mit bestehenden oder widersprechenden wohnungsmietrechtlichen Regelungen
Dr. Beate Flatow, Vizepräsidentin AG, Kiel
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10.15 –10.30 Uhr Nachfragen – Diskussion
10.30 –11.00 Uhr Nutzungsbeschränkungen und sonstige Regelungen
des vertragsgemäßen Gebrauchs
– Rauchfreies Wohnen
– Heizen und Lüften
– Vermeidung von Fogging
– Maßnahmen gegen Verunreinigung des Wassers
(z.B. Legionellen)
Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin
11.00 –11.15 Uhr Nachfragen – Diskussion
11.15 –11.45 Uhr Kaffeepause – Kommunikation – Kennenlernen
11.45 –12.15 Uhr Verändertes Mobilitätsverhalten der Mieter
– Handlungsbedarf/-notwendigkeit des Vermieters
– Technische Nachrüstungspflicht des Vermieters und
Änderungsrecht des Mieters, z.B. für Elektroautos
– Zwangsweise Vermietung von Wohnung
und Stellplatz
– Autofreies Wohnen
– Vertragsgestaltung
Dr. Ulf P. Börstinghaus, RiAG, Dortmund
12.15 –12.30 Uhr Nachfragen – Diskussion
12.30 –13.00 Uhr Zugangsbeschränkungen –
generationengerechtes Wohnen
– Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche
– Schutz der Wohnanlage vor Veränderungen aus
Vermietersicht
– Kinderfreies Wohnen?
– Ansprüche des Mieters auf Erhaltung des Charakters
der Wohnanlage
– Sanktionen gegen „Störer“
– Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung,
insb. AGB-Recht und Diskriminierungsverbote
Norbert Eisenschmid, Berlin
13.00 –13.15 Uhr Nachfragen – Diskussion
13.15 –15.00 Uhr Mittagspause
Abendveranstaltung
Im Anschluss an die Arbeitsgruppen laden wir Sie ein zum Besuch des
­Salzbergwerks in Berchtesgaden mit anschließendem bayerischen Abend
im Kongresshaus.
Arbeitsgruppen
Donnerstagnachmittag
15.00 bis 17.00 Uhr
Arbeitsgruppe 1
Technik für Kaufleute und Rechtsanwälte
EnEV – Neue Regelungen ab 2014
und zukünf­tige ab 2016
– Was Kaufleute und Juristen wissen müssen
– Technische Grundlagen
– Konsequenzen im Bestand
Dipl.-Ing. Architekt Hans-Otto Kraus, München,
und Dr. Ingrid Vogler, Berlin
Arbeitsgruppe 2
Führungskompetenz erweitern
– Veränderungen erfolgreich steuern
und begleiten
Dr. Marion Duparré, Berlin
Arbeitsgruppe 3
Teilnehmer fragen – Referenten antworten
Schwerpunkt: Rauchwarnmelder
– Pflichten des Vermieters
– Umlagefähigkeit der Betriebskosten
– Investition durch Mieter oder Anmietung
– Funktionsprüfung vor Ort
– Fernwartung
– Betriebskostenumlage mit/ohne Vereinbarungen
– § 2 Nr. 17
– Umlage bei Altverträgen als Folge
der Modernisierung
Dr. Olaf Riecke, RiAG, Hamburg
Arbeitsgruppe 4
Teilnehmer fragen – Referenten antworten
– Mängel: Schimmel, Schall,
Flächenabweichungen, Fogging u.v.m.
Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Berlin, und
Ruth Breiholdt, Hamburg
Freitag, 24. April 2015
09.00 – 09.30 Uhr Änderungen im Mietverhältnis nach energetischer Modernisierung
– Neue Soll-/Ist-Beschaffenheit
– Modernisierungsbedingte/neue Betriebskosten
Prof. Dr. Friedemann Sternel, Hamburg
09.30 – 09.45 Uhr Nachfragen – Diskussion
09.45 – 10.15 Uhr Modernisierung von Wohnraum und Mieterhöhung
– Auswirkungen einer geänderten Ausstattung und Beschaffenheit der Mietsache auf die ortsübliche Vergleichsmiete
– Konkurrenzverhältnis von Modernisierungsmieterhöhung und Erhöhung der Miete auf die ortsübliche
Vergleichsmiete
– Alternativverhältnis oder Kombination der beiden Erhöhungsmöglichkeiten?
Hubert Fleindl, VorsRiLG, München
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10.15 –10.30 Uhr Nachfragen – Diskussion
10.30 –11.00 Uhr Kaffeepause
11.00 –12.30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des BGH – Schwerpunkte:
– Schönheitsreparaturen
– Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Dr. Karin Milger, Vors.RiinBGH, und Dr. Rhona Fetzer, Stv.Vors.RiinBGH, Karlsruhe
12.30 –12.45 Uhr Diskussion
12.45 Uhr Verabschiedung der Teilnehmer
Prof. Dr. Martin Häublein, Stv. Präsident des ESWiD
Vorankündigung
41. Fachgespräch Wohnungs­eigen­tumsrecht vom 28.-30. Oktober 2015
im Kurhaus Fiskina Fischen
Informieren Sie sich ab Anfang Mai über das Programm unter www.esw-deutschland.de.
Die SalzZeitReise im Berchtesgadener Land
Den Weg des weißen Goldes aus dem Bergwerk in den Salzstreuer hautnah erleben
Tief unter den bayerischen Alpen führt die SalzZeitReise durch das
Salzbergwerk Berchtesgaden. Auf der von Bergmännern geführten
Abenteuerreise erleben Sie im Rahmen der Abendveranstaltung zu
den 34. Mietrechtstagen am 23. April die verborgene Salzwelt in
einem der ältesten Bergwerke Europas. Mit großem technischen
Aufwand, außergewöhnlichen medialen Installationen und phan­
tasievollen Inszenierungen erfahren die Besucher mehr über die
Tradition und den Abbau des täglichen Begleiters Salz.
Rund 350.000 Besucher gehen jedes Jahr auf die eindrucksvol­
le Entdeckungstour unter Tage. Mit der Grubenbahn und einem
„Glück auf!“ geht es in Begleitung eines Bergmanns in die Tiefe
der Berge. Dort liegt die Temperatur das ganze Jahr bei konstant
12 Grad Celsius – daher empfiehlt sich warme Kleidung für den
Ausflug in die Salzwelt.
Unter Tage angekommen, öffnet sich für die Besucher eine in Licht
und Farbe getauchte Salzkathedrale. Von dort führt der Weg über
eine 34 Meter lange Holzrutsche weiter hinein in die Salzstollen. In
der so genannten Schatzkammer und dem Salzlabor erfahren die
Besucher mehr über Geschichte, Entstehung und Funktionen des wei­
ßen Goldes aus den Tiefen der Alpen. Verschiedene Ausstellungsstü­
cke aus den vergangenen Jahrhunderten zeigen die historische Ent­
wicklung der Salzgewinnung. Mit einem Floß fahren die Besucher
anschließend über einen unterirdischen Salzsee, den Spiegelsee,
eindrucksvoll inszeniert mit Lichtern und Klängen. Der Salzgehalt des
Spiegelsees ist beinahe so hoch wie der des Toten Meeres.
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Salzkathedrale im Salzbergwerk
(Quelle: Südsalz GmbH)
Das Berchtesgadener Land blickt auf eine 4000-jährige Salzge­
schichte zurück. Das weiße Gold aus dem Berg ist eng mit der
Region verflochten. Im Salzbergwerk in Berchtesgaden wird seit
1517 ununterbrochen Salz gefördert.
Die Salzgeschichte ist noch heute spürbar und wird in der Region
lebendig gehalten: Rund 100 Bergleute gewinnen die Sole, das
salzhaltige Quellwasser, welches über eine Pipeline in das 20 Kilo­
meter entfernte Bad Reichenhall gelangt. Dort wird die Sole erhitzt,
um das Wasser zu verdunsten und so den wertvollen Rohstoff zu
gewinnen.
Referenten
Prof. Dr. Markus Artz
Verbraucherschutz – Widerrufsrechte
des Mieters
Prof. Dr. Markus Artz ist seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürger­
liches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschafts­
recht sowie Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissen­
schaft der Universität Bielefeld. Gemeinsam mit seinem Kollegen
Florian Jacoby hat er dort die Forschungsstelle für Immobilienrecht
gegründet und aufgebaut. Markus Artz ist Autor zahlreicher miet­
rechtlicher Veröffentlichungen und beschäftigt sich darüber hinaus
intensiv mit verbraucherprivatrechtlichen Fragestellungen. Er ist
Vorstandsmitglied des Deutschen Mietgerichtstags und Kuratori­
umsmitglied der Bankrechtlichen Vereinigung.
In seinem Vortrag beschäftigt sich Markus Artz mit Rechtsfragen an
der Schnittstelle von Miet- und Verbraucherschutzrecht. Die Umset­
zung der sog. Verbraucherrechterichtlinie in das BGB im Sommer
2014 hat zahlreiche Fragen der Widerruflichkeit von Willenser­
klärungen im Mietrecht aufgeworfen. Wann liegt ein Fernabsatz­
vertrag im Mietrecht vor? Wer muss über das Widerrufsrecht in
welcher Art und Weise belehren? Kann der Mieter die Wohnung
womöglich ein Jahr lang kostenlos nutzen? Ist auch die Mieterhö­
hungsvereinbarung widerruflich? All diesen und weiteren Fragen
widmet sich das Referat.
Dr. Ulf P. Börstinghaus,
Richter am Amtsgericht Dortmund
Verändertes Mobilitätsverhalten der Mieter
Dr. Ulf P. Börstinghaus ist Richter für Zivil- und Wohnungseigentums­
recht am Amtsgericht Dortmund. Bevor er 1986 in den richterlichen
Dienst wechselte, war Dr. Börstinghaus als Rechtsanwalt beim LG
Essen tätig. Weiterhin ist er Lehrbeauftragter an der Universität Bie­
lefeld sowie Dozent an der Deutschen Richterakademie. Dr. Ulf P.
Börstinghaus gibt regelmäßig Seminare für die Anwaltschaft und
die Wohnungswirtschaft. Neben seinen Lehraufträgen und rich­
terlichen Aufgaben ist er außerdem Vorsitzender des Deutschen
Mietgerichtstages e.V.
Dr. Ulf. Börstinghaus ist Mitautor von zahlreichen juristischen Fach­
büchern, die sich überwiegend mit dem Mietrecht beschäftigen.
Außerdem ist er Mitherausgeber der mietrechtlichen Fachzeitschrift
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM) und Mitau­
tor des mietrechtlichen Großkommentars Schmidt-Futterer und des
Beck‘schen Kurzkommentars Blank/Börstinghaus.
Sein Vortrag „Verändertes Mobilitätsverhalten der Mieter“ behan­
delt unter anderem die Handlungspflichten seitens des Vermieters
und Mieters sowie die entsprechenden Vertragsgestaltungen zum
autofreien Wohnen.
Ruth Breiholdt, Rechtsanwältin
Arbeitsgruppe 4 – Teilnehmer fragen Referenten: Mängel wie Schimmel, Schall, Flächen­
abweichungen, Fogging u.v.m.
Rechtsanwältin Ruth Breiholdt ist Partnerin der Kanzlei W•I•R Brei­
holdt Nierhaus Schmidt in Hamburg. Als Fachanwältin für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht berät und betreut sie schwerpunktmäßig
Mandate aus dem Bereich des Gewerbe- und Wohnraummietrechts.
Geboren 1964, absolvierte sie ihr Studium der Rechtswissenschaf­
ten und ihr Referendariat in Hamburg. 1990/1991 folgte ein Auf­
baustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in
Speyer mit Abschluss zur Magistra der Verwaltungswissenschaften.
Seit 1994 ist Ruth Breiholdt als Rechtsanwältin tätig und seit 2008 als
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie referiert
auf unterschiedlichen Seminarveranstaltungen und greift in diversen
Veröffentlichungen überwiegend mietrechtliche Themen auf.
Die gemeinsam mit Dr. Lehmann-Richter geleitete Arbeitsgruppe
„Teilnehmer fragen Referenten“ gibt eine kurze Einführung zum The­
ma Mängel der Mietsache und bietet den Teilnehmern die Gele­
genheit, rechtliche Probleme aus der Praxis vorzustellen und mit den
Referenten zu diskutieren.
Prof. Dr. Peter Derleder
Mietpreisbremse in der Praxis
Prof. Dr. Peter Derleder, geb. 1940 in Stuttgart, studierte nach
dem Abitur Rechtswissenschaft in Bonn, Hamburg und vor allem in
Tübingen. 1974 wurde er an die Universität Bremen berufen, wo
er auch bis 2005 wirkte. Er vertrat die Fächer Bürgerliches Recht,
­Zivilprozessrecht, Arbeits-und Wirtschaftsrecht, war aber seit 1978
im zweiten Hauptamt am Landgericht und dann am Oberlandes­
gericht Bremen tätig. Außerdem war er stellvertretender Vorsitzen­
der des Justizprüfungsamts Bremen.
Seine über 400 Veröffentlichungen (von der NJW bis zur Kritischen
Justiz) haben auch einen mietrechtlichen Schwerpunkt. Er ist nach
seiner Pensionierung seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und
vertritt Mandantschaft vor allem im Bereich des Verbraucherrechts,
des Mietrechts und – altersgemäß – im Bereich des Erbrechts. Er
führt u.a. den Kunduz-Prozess, wo es um die Einhaltung des huma­
nitären Völkerrechts bei Auslandseinsätzen der deutschen Solda­
ten als Amtspflicht geht.
Sein Vortrag auf den 34. Mietrechtstagen behandelt die prakti­
schen Probleme nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse.
9
Referenten
Dr. Marion Duparré, Managementberaterin
Arbeitsgruppe 2 – Führungskompetenz erweitern – Veränderungen erfolgreich steuern und
begleiten
Dr. Marion Duparré ist Inhaberin der Managementberatung „Ras­
ke & Duparre“ in ­Berlin und langjährig als Beraterin, Trainerin und
Coach im Feld der Personal- und Organisationsentwicklung tätig.
Davor trug sie 10 Jahre in verschiedenen Funktionen Verantwor­
tung in der strategischen und operativen Personalentwicklung eines
Bankkonzerns. Marion Duparre studierte Wirtschaftswissenschaften,
promovierte in Wirtschaftsgeschichte und war sechs Jahre als Wis­
senschaftlerin an der Universitat tätig.
Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind auf die Arbeit mit Menschen ge­
richtet, die die Herausforderungen in der Führungsaufgabe anneh­
men, Veränderungen verantwortlich gestalten, das eigene Agieren
und Wirken reflektieren und ihr Verhaltensportfolio situationsgerecht
weiterentwickeln wollen. Die sogenannten „weichen Faktoren“ der
Leitungsarbeit wie das Führen von Mitarbeitergesprächen, die ge­
zielte Arbeit mit Teams, die souveräne Bewältigung von Konfliktsitua­
tionen – all das sind wesentliche Aspekte der Qualität und Professio­
nalität in der Führung.
Dr. Rhona Fetzer,
Richterin am Bundesgerichtshof
Aktuelle Rechtsprechung des BGH
Dr. Rhona Fetzer arbeitete nach Abschluss ihrer juristischen Aus­
bildung zunächst drei Jahre lang in einer zivilrechtlich ausgerich­
teten Anwaltskanzlei in Konstanz. 1992 trat sie in den höheren
Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und war dabei als
Staatsanwältin sowie als Richterin am Landgericht Baden-Baden
und an verschiedenen Amtsgerichten eingesetzt. 1994 promovier­
te sie zu einem staatshaftungsrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Hart­
mut Maurer an der Universität Konstanz. Nach weiteren Stationen,
darunter auch einer Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeite­
rin an den V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, wechselte sie im
Januar 2008 zum Oberlandesgericht Karlsruhe, wo sie zur Aus­
bildungsleiterin für Rechtsreferendare im Bezirk des OLGs bestellt
und zur stellvertretenden Vorsitzenden des 10. Zivilsenats ernannt
wurde. Zum 1. Juli 2009 wurde sie im Alter von 45 Jahren zur
Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie gehört seitdem dem
für Leasing-, Wohnraummiet-, Kauf- und Energiepreisrecht zuständi­
gen VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an. Im Juli 2014 wurde
sie zu dessen stellvertretenden Vorsitzenden berufen. Seit 2010 ist
sie ad hoc-Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschen­
rechte in Straßburg. Zudem ist sie seit Mai 2012 mit Verwaltungs­
aufgaben betraut.
10
Dr. Beate Flatow,
Vizepräsidentin des Amtsgerichts Kiel
Green Lease – der nachhaltige Mietvertrag
Dr. Beate Flatow ist seit 2008 Vizepräsidentin des Amtsgerichts
Kiel. Geboren 1959, studierte sie Rechtswissenschaften in Kiel, ab­
solvierte anschließend ihr Referendariat in Lübeck und Paris. Nach
dem 2. juristischen Staatsexamen trat sie am 1.1.1987 als Richterin
in den Justizdienst ein. In den Jahren 1991 bis 1993 war sie als
persönliche Referentin und Pressereferentin an das Justizministeri­
um des Landes Schleswig-Holstein abgeordnet. Beim Amtsgericht
Kiel ist Beate Flatow seit 1993 tätig und bearbeitet neben Ver­
waltungsangelegenheiten Zivil-, Vollstreckungs- und Insolvenzver­
fahren. Im Jahr 1998 promovierte sie im Mietrecht über die ortsüb­
liche Miete. Bei den 34. Mietrechtstagen wird Beate Flatow zum
Thema „Green Lease“ referieren. Gemeint sind Mietverträge, die
auch Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit berücksichtigen. Durch
vertragliche Regelungen können die Parteien gemeinsame Zielset­
zungen verfolgen, zum Beispiel zur Einsparung von Wasser oder
Energie, zur Vermeidung unnötiger Müllmengen oder zur Verringe­
rung des CO2-Ausstoßes.
Hubert Fleindl,
Vorsitzender Richter am Landgericht München I
Modernisierung von Wohnraum
und Mieterhöhung
Hubert Fleindl wurde im oberbayerischen Traunstein geboren und
ist Vorsitzender Richter am Landgericht München I. Nach Tätig­
keiten bei der Staatsanwaltschaft Traunstein und dem Amtsgericht
Rosenheim war Hubert Fleindl von 2003 bis 2011 hauptamtlicher
Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare am Amtsgericht
München und am Oberlandesgericht München. Seit Juni 2011 ist
er Vorsitzender einer Mietberufungskammer am Landgericht Mün­
chen I und dort schwerpunktmäßig mit Räumungssachen und Miet­
erhöhungsstreitigkeiten aus dem Stadtgebiet München befasst.
Hubert Fleindl ist durch diverse Vorträge und Veröffentlichungen im
Wohnraummietrecht sowie im Zivilprozessrecht ausgewiesen.
Sein Vortrag auf den 34. Mietrechtstagen befasst sich mit den Aus­
wirkungen einer nach Modernisierung geänderten Ausstattung und
Beschaffenheit der Mietsache auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Hierbei thematisiert er insbesondere das Konkurrenzverhältnis von
Modernisierungsmieterhöhung und Erhöhung der Miete auf die
ortsübliche Vergleichsmiete. Neben rechtlichen Fragen zum Alter­
nativverhältnis oder einer Kombination der beiden Erhöhungsmög­
lichkeiten zeigt Hubert Fleindl auch taktische Vorgehensweisen und
Ansatzpunkte für einvernehmliche Lösungen auf.
Referenten
Prof. Dr. Reinhard Gaier
Die Verfassungsbeschwerde im Mietrecht
– Hinweise für die Praxis
Prof. Dr. Reinhard Gaier ist seit 2004 Richter des Bundesverfas­
sungsgerichts und im Ersten Senat seit 2013 unter anderem für
Verfahren aus dem Mietrecht zuständig. Vor seiner Tätigkeit beim
Bundesverfassungsgericht war er vier Jahre Richter am Bundes­
gerichtshof in dem für das Immobilienkauf- und -sachenrecht zu­
ständigen V. Zivilsenat und dort auch Berichterstatter für das Woh­
nungseigentumsrecht. Er ist seit 2008 Honorarprofessor an der
Leibniz-Universität Hannover.
Sein Vortrag behandelt das Thema Verfassungsbeschwerden im
Mietrecht. Die Zahl erfolgreicher Verfassungsbeschwerden ist seit
jeher äußerst gering. Im Regelfall mag das daran liegen, dass in
Deutschland alle Staatsgewalten und insbesondere die Justiz da­
rauf bedacht sind, die Grundrechte nicht zu verletzen und daher
Verfassungsverstöße in der Rechtswirklichkeit eher selten gesche­
hen. In Teilen liegt die Erfolglosigkeit aber auch an unzureichender
Kenntnis der bisweilen strengen Anforderungen des Bundesverfas­
sungsgerichts an die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden.
Dem versucht der Vortrag abzuhelfen, indem speziell für Miet­
sachen praktischen Erfordernisse dargestellt und erläutert werden.
Prof. Dr. Martin Häublein
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz
im Überblick
Dr. Martin Häublein ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht,
Wohn- und Immobilienrecht an der Universität Innsbruck. Zuvor war
er bis Oktober 2009 an der Freien Universität Berlin tätig, davor
bis Ende 2003 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wohnungseigen­
tums- und sonstigem Immobilienrecht in der Kanzlei Müller Radack,
ebenfalls in Berlin. Auch nach dem Wechsel an die Universität ist er
der Praxis verbunden, etwa als Berater, Gutachter, Schiedsrichter
und Vortragender. Er ist Vizepräsident des ESWiD (Evangelischer
Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis
e.V.) und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des DNotI (Deut­
sches Notarinstitut) sowie des Zentralen Immobilienausschusses
(ZIA). Viele seiner Veröffentlichungen und Vorträge sind dem Im­
mobilienrecht, vor allem dem Wohnungseigentums- und Mietrecht
gewidmet.
Dipl.-Ing. Architekt Hans-Otto Kraus,
Arbeitsgruppe 1
– Technik für Kaufleute und Rechtsanwälte
Nach dem Studium der Architektur an der TU München arbeitete
der 1949 geborene Hans-Otto Kraus als angestellter Architekt in
einem Münchener Architekturbüro und beschäftigte sich schwer­
punktmäßig mit Sanierungen und dem Bau von Krankenhäusern.
1980 wechselte er in die Wohnungswirtschaft.
Nach langjähriger Tätigkeit als technischer Leiter und Geschäfts­
führer in einem kirchlichen Wohnungsunternehmen in Nürnberg
und der Anstellung als technischer Vorstand eines kommunalen
Wohnungsunternehmens in Aachen, leitete Hans-Otto Kraus als
alleiniger Geschäftsführer ein Wohnungsunternehmen in Ost-West­
falen. Seit 2005 ist er technischer Geschäftsführer der GWG Städ­
tische Wohnungsgesellschaft München mbH. Seine Schwerpunkte
liegen im kosten- und flächensparenden Bauen und im ökologisch
orientierten Städte- und Wohnungsbau. Von 1987 bis 2012 war
er Mitglied im GdW-Fachausschuss Planung und Technik, den er
2003 bis 2012 als Vorsitzender leitete.
Hans-Otto Kraus ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft KOOPE­
RATION (DST, GdW und BDA), Mitglied des Vorstandes im För­
derverein Baukultur und seit März 2010 Vorsitzender des Vorstan­
des der Vereinigung Münchener Wohnungsunternehmen.
Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter
Nutzungsbeschränkungen und sonstige Regelungen des vertragsgemäßen Gebrauchs
Arbeitsgruppe 4 – Teilnehmer fragen Referenten: Mängel wie Schimmel, Schall, Flächen­
abweichungen, Fogging u.v.m.
Dr. Arnold Lehmann-Richter, 1974 geboren in Bonn, ist Professor an
der Hochschule für Wirtschaft und Recht. Zuvor war er zehn Jahre
als Anwalt für Mietrecht tätig. Er ist durch diverse mietrechtliche
Vorträge und Veröffentlichungen ausgewiesen.
Sein Vortrag auf den 34. Mietrechtstagen beschäftigt sich mit der
Frage, welche Möglichkeiten der Vermieter hat, den Mieter zu ei­
nem schonenden Umgang mit der Wohnung zu verpflichten. Im
Mittelpunkt stehen das Problem des Rauchverbots und Vorgaben
zum Heizen und Lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden. Die
gemeinsam mit Ruth Breiholdt geleitete Arbeitsgruppe „Teilnehmer
fragen Referenten“ gibt eine kurze Einführung zum Thema Mängel
der Mietsache und bietet den Teilnehmern die Gelegenheit, recht­
liche Probleme aus der Praxis vorzustellen und mit den Referenten
zu diskutieren.
11
Referenten
Dr. Karin Milger, LL.M.,
Richterin am Bundesgerichtshof
Aktuelle Rechtsprechung des BGH
Dr. Karin Milger, geboren 1955 in Celle, ist Richterin am Bundes­
gerichtshof in Karlsruhe. Ihren Master of Laws (LL.M) machte sie in
den USA und promovierte 1981 in Göttingen.
1984 begann sie eine Laufbahn im höheren Justizdienst des
Landes Niedersachsen. Sie arbeitete bei der Staatsanwaltschaft
Braunschweig, an den Amtsgerichten Braunschweig und Wolfen­
büttel sowie am Landgericht Braunschweig. Im Jahr 1989 wurde
sie Richterin am Amtsgericht Wilhelmshaven.
Nach einer Tätigkeit im Niedersächsischen Justizministerium wurde
sie 1996 zur Richterin am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt.
Im November 2001 wurde sie Vizepräsidentin des Landgerichts
Oldenburg und war Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer wie
auch einer Zivilkammer. 2006 wurde Karin Milger zur Richterin am
Bundesgerichtshof ernannt und dort dem VIII. Zivilsenat zugewie­
sen, dessen Vorsitzende sie seit Juli 2014 ist.
Ihr Vortrag auf den 34. Mietrechtstagen wird den Teilnehmern
einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesge­
richtshofs geben. Den Schwerpunkt bildet das Thema Schönheits­
reparaturen.
Dr. Olaf Riecke,
Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Arbeitsgruppe 3
– Teilnehmer fragen Referenten:
Rauchwarnmelder
Dr. iur. utr. Olaf Riecke legte nach seinem Studium der Rechtswis­
senschaften und Promotion an der Julius-Maximilians-Universität in
Würzburg 1981 die Zweite juristische Staatsprüfung in München
ab und war als Rechtsanwalt in Nürnberg und später unter an­
derem als Zivilrichter und Mietrichter an verschiedenen Gerichten
tätig. Seit April 1985 ist er beim Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Zivil-, WEG- und Nachlass- und Vollstreckungsrichter. An der Fern­
universität Hagen (Hagen Law School) ist Dr. Riecke als Dozent
tätig und bildet angehende Fachanwälte für Miet- und Wohnungs­
eigentumsrecht aus. Von 1999 bis April 2011 war er außerdem
beim Hammonia-Verlag als Chefredakteur der Zeitschrift Woh­
nungseigentum beschäftigt. Dr. Riecke ist seit 2000 Schriftleiter der
Zeitschrift ZMR. Mit seiner Tätigkeit als langjähriger Herausgeber
und Autor mehrerer Bücher gehen über 200 Veröffentlichungen in
juristischen Fachzeitschriften, schwerpunktmäßig auf dem Gebiet
des Immobilienrechts, einher. Die von ihm anlässlich der 34. Miet­
rechtstage geleitete Arbeitsgruppe „Rauchwarnmelder“ themati­
siert unter anderem die Pflichten des Vermieters, damit verbundene
Kosten für Anschaffung, Einbau und Wartung sowie den richtigen
Umlagemaßstab.
12
Prof. Dr. Friedemann Sternel,
Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Änderungen im Mietverhältnis nach
energetischer Modernisierung
Prof. Dr. Friedemann Sternel wurde 1935 in Prenzlau (Uckermark)
geboren und wuchs ab 1946 in Lübeck auf. Er studierte Jura in
Hamburg und Frankfurt am Main. Seit 1958 lebt er in Hamburg
und arbeitete ab 1964 als Richter in der Hansestadt.
Von 1972 bis 2000 war Sternel in einer Mieterkammer des Land­
gerichts Hamburg tätig, seit 1981 als dessen Vorsitzender. Seit
1978 lehrt der seit 1999 berufene Honorarprofessor der Univer­
sität Leipzig an verschiedenen Hochschulen, Fachakademien und
Foren.
Der Beitrag „Änderungen im Mietverhältnis nach energetischer
Modernisierung“ befasst sich mit den Folgen, die sich insbesonde­
re für den Mieter von Wohnraum ergeben. Ein Schwerpunkt liegt
auf der Untersuchung, ob durch Modernisierungsmaßnahmen
auch der Soll-Zustand der Mietsache verändert wird. Die Antwort
hierauf hat Auswirkungen auf die Gebrauchs- und Gewährleis­
tungsrechte des Mieters, aber auch auf seinen Pflichtenkreis. Ein
weiterer Schwerpunkt des Referats liegt auf den Betriebskosten, die
infolge der energetischen Modernisierung entstehen, ihre Einfüh­
rung in den Mietvertrag und ihre Abrechnung.
Dr. Ingrid Vogler
Arbeitsgruppe 1 – Technik für Kaufleute und
Rechtsanwälte
Dr.-Ing. Ingrid Vogler wurde 1961 in Leipzig geboren und stu­
dierte Physik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Sie ist seit 2005 als Referentin für Energie, Technik und Normung
beim GdW tätig. Ihre Tätigkeit umfasst die fachliche Begleitung
von Gesetzgebungsverfahren und der Normungsarbeit aus woh­
nungswirtschaftlicher Sicht sowie die Erarbeitung von fachlichen
Hilfestellungen für die Wohnungsunternehmen. Damit verbunden
ist eine umfangreiche Referenten- und Veröffentlichungstätigkeit. Im
Jahr 2014 schloss Frau Vogler eine Promotion ab. Vor ihrer Tä­
tigkeit für die Wohnungswirtschaft war Ingrid Vogler in der Wirt­
schaft und Wissenschaft tätig. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin
im IEMB Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken
e.V. war sie von 1996 bis 2004 Projektleiterin einer Vielzahl von
Forschungsprojekten für Ministerien, Verbände und Unternehmen,
u.a. zu den Themen Wärmeschutz, Energieeffizienzsteigerung und
Energieverbrauchskennwerte. Bei den 34. Mietrechtstagen wird
Dr. Vogler in der Arbeitsgruppe „Technik für Kaufleute und Rechts­
anwälte“ darstellen, was sich aus der Energieeinsparverordnung
für den praktischen Alltag bei der Bestandsbewirtschaftung ergibt,
was beachtet werden muss und wie es umgesetzt werden kann.
Allgemeine Informationen
Tagungsgebühr
Hotel
Die Tagungsgebühr beträgt pro Person 545,00 Euro. Darin sind
enthalten: Die Tagungsunterlagen, Snacks und Erfrischungsge­
tränke in den Kaffeepausen, der Mittagsimbiss und die Teilnahme
am bayerischen Abend am Donnerstag, zu dem wir auch gerne
Ihre Partner gegen einen Kostenbeitrag von 29,00 Euro (inklusive
Mehrwertsteuer) einladen. Der Besuch im Salzbergwerk in Berch­
tesgaden am Donnerstag kostet 15,00 Euro. Die Eintrittskarten
können Sie vor Ort im Tagungsbüro des ESWiD erwerben.
Aus einem für unsere Teilnehmer reservierten Kontingent können
Hotelzimmer über die Touristinformation Berchtesgaden gebucht
werden, Telefon 0 86 52 / 9 44 53 40 oder per E-Mail:
[email protected].
Ein Buchungsformular finden Sie auch unter
www.esw-deutschland.de/DE/3033/berchtesgaden_infos.htm.
Dokumentation der Vorträge
Die Vorträge erscheinen in Band 99 der Schriftenreihe „Partner im
Gespräch“. Der Band wird allen Teilnehmern zugesandt. Die Kos­
ten sind in der Tagungsgebühr enthalten (Ladenverkaufspreis ca.
50 Euro). Die anlässlich der Vorträge gezeigten Präsentationen
werden nach der Veranstaltung auf der Homepage des ESWiD
veröffentlicht.
Veranstaltungsort
Kongresshaus Berchtesgaden
Maximilianstraße 9
83471 Berchtesgaden
Telefon 0 86 52/9 44 53 00
www.berchtesgadener-land.com/de/kongresshaus-berchtes­
gaden
Veranstaltungszeit
Mittwoch, 22. April, 14.00 Uhr bis Freitag, 24. April 2015,
12.45 Uhr.
Teilnahmebestätigung
Für alle Teilnehmer werden Teilnahmebestätigungen ausgestellt.
Für Rechtsanwälte stellen wir außerdem bei Teilnahme am gesam­
ten Programm Teilnahmebestätigungen im Sinne von §§ 4 Abs.
3,15 FAO für 11,25 Zeitstunden aus.
Anmeldung und Bestätigung
Anreise und Parkmöglichkeiten
Mit dem Auto – Autobahn München-Salzburg (A8), Ausfahrt
Bad Reichenhall. Österreichische A1 (von Osten) bzw. A10 (von
­Süden), Ausfahrt Salzburg Süd, (Vignettenpflicht!), Deutsche
­Alpenstraße (B305), Ausfahrt Traunstein/Siegsdorf.
Mit der Bahn – Neu! Mit dem Kooperationsangebot des ESWiD
und der Deutschen Bahn reisen Sie entspannt, und Sie tragen so­
gar zum Klimaschutz bei. Der Ticketpreis für die Hin- und Rückfahrt
beträgt für die 2. Klasse 99,00 Euro und für die 1. Klasse 159,00
Euro. Ihre Fahrkarte gilt zwischen dem 20. und 26. April 2015. Bitte beachten Sie, dass das Veranstaltungsticket nicht von allen Privatbahnen anerkannt wird! Hinweise dazu erhalten Sie bei der
Buchung. Telefonische Buchung unter 01806 / 3111 53, Stichwort
­„ESWiD“. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte bereit!
Mit dem Flugzeug – Salzburg ca. 25 km, München ca. 185 km.
Weitere Infos: www.berchtesgadener-land.com/de/anreise
Parkmöglichkeiten
Am Informationsschalter des Kongresshauses können Tagespark­
tickets für die Parkgarage des Kongresszentrums zum Sonderpreis
von 3,50 Euro pro Tag und PKW erworben werden.
Während der Veranstaltung findet eine Fachausstellung mit Unter­
nehmen aus der Wohnungswirtschaft statt. Sie haben die Möglich­
keit, bei den Firmen Informationen aus erster Hand zu erhalten und
sich über neueste Produkte zu informieren.
Die Organisation dieser Fachausstellung liegt in den Händen
der DDIVservice GmbH, Valerie Dorow, 030 / 3 00 96 79-12.
Unsere Angebote sind freibleibend. Zur Veranstaltung anmelden
können Sie sich telefonisch unter 0911/ 22 35 54 oder per E-Mail
unter [email protected]. Die Anmeldung ist mit Zugang
verbindlich. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Anmeldebestäti­
gung. Sollte die Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden kön­
nen, erfolgt umgehend Nachricht.
Impressum:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsführer: Martin Kassler
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie
auf der Rückseite des Anmeldeformulars oder unter:
www.esw-deutschland.de/DE/agb.htm.
Dorotheenstr. 35
10117 Berlin
Tel: 030 / 3 00 96 79 0
Fax: 030 / 3 00 96 79 21
[email protected]
www.ddiv.de
Veranstalter
ESWiD Evangelischer Bundesverband
für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis e.V.
Burgstraße 7, 90403 Nürnberg
Telefon 0911 / 22 35 54, Fax 0911 / 2 41 86 00
[email protected], www.esw-deutschland.de
Herausgeber:
DDIVservice GmbH
Redaktion: Valerie Dorow, Dagmar Reiß-Fechter
Gestaltung: Steeger Media Consult, Hennef
Bildnachweis Cover: Kongresshaus Berchtesgaden
13
Advertorial
Das Bestellerprinzip kommt – was nun?
Dating mit Immobilien.
Mieter genießen in Deutschland besonderen Schutz – und das ist
auch gut so. Mit dem Bestellerprinzip hat die Bundesregierung ne­
ben der Mietpreisbremse ein weiteres Instrument geschaffen, um
Mieter vor zu hohen Kosten bei der Anmietung einer Wohnung
zu schützen. Vor allem auf angespannten Mietmärkten mit starkem
Nachfrageüberhang wie in München, Hamburg oder Berlin hatten
bisher vielfach die künftigen Mieter die Maklerkosten zu tragen,
selbst dann, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hatte. Die
Vermittlungsgebühr beträgt dabei im Regelfall 2,38 Nettokaltmie­
ten (zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer). Mit der vor­
gesehenen Neuregelung soll sichergestellt werden, dass künftig
ausschließlich derjenige die Maklergebühr zahlen muss, der ihn
mit der Vermittlung einer Wohnung beauftragte. Dies betrifft Haus­
verwaltungen und Immobilieneigentümer, aber auch Wohnungssu­
chende, die einen Makler mit der Suche nach einer passenden
Immobilie beauftragen.
Der Vorteil des Bestellerprinzips für den Mieter ist offenkundig: Er
spart die Maklercourtage und wird damit finanziell entlastet. Aller­
dings wird es ohne diese Gebühr auch weitaus mehr Interessenten
geben, mit denen der potenzielle Mieter konkurriert. Die Woh­
nungssuche wird eventuell günstiger, aber nicht wirklich einfacher.
14
Aus Sicht der Vermieter und Makler könnte das Bestellerprinzip
durchaus zu einer Bereinigung des Marktes führen, da nur noch
diejenigen erfolgreich vermitteln könnten, die mit Qualität überzeu­
gen. Das wäre förderlich für das Image der Branche. Allerdings
wird die Neuregelung auch dazu führen, dass viele Vermieter
künftig die Vermarktung ihrer Objekte selbst in die Hand nehmen
werden. Da zahlreiche Verwaltungen jedoch schon heute nahe an
ihrer personellen Kapazitätsgrenze arbeiten, werden die Präsenta­
tion und die Qualität der Exposés leiden. Für die Verwalter könnte
dies im schlimmsten Fall zu einer sinkenden Nachfrage führen.
Auch das Argument, dass Eigentümer die zusätzlichen Kosten auf
die Miete umlegen werden, ist nicht von der Hand zu weisen: Eine
im Auftrag von Immobilienscout24 und der Immobilien Zeitung
durchgeführte Befragung unter 2.300 Maklern hat ergeben, dass
zwei Drittel damit rechnen, dass sich Makler zukünftig weiterhin
von Wohnungssuchenden bezahlen lassen, obwohl der Vermieter
sie beauftragt hat, und als Gegenleistung sicherstellen, dass diese
den Zuschlag für die Wohnung bekommen.
Außerdem wird damit gerechnet, dass Wohnungen auf dem
„Schwarzmarkt“ an diejenigen gehen, die doch bereit sind, für den
Makler zu bezahlen oder dass mit überhöhten Abstandszahlungen
für hinterlassene Einrichtungsgegenstände die Kosten für die Mak­
lergebühr auf den Mieter abgewälzt werden.
Letztendlich ist keinem wirklich geholfen. Das Start-up Unterneh­
men smmove will all diesen Szenarien vorbeugen und bietet eine
Lösung, die nach eigener Aussage die Wohnungssuche revolutio­
nieren wird. Ihr Ansatz: Dating mit Immobilien beziehungsweise
„bieten & mieten“. smmove – „smart move“, clever umziehen – bie­
tet die weltweit erste Online-Auktionsplattform für Mietimmobilien
und den weltweit ersten Online-Mietvertragsabschuss.
Die Revolution der Mietimmobiliensuche
Wie funktioniert das im Detail?
In für jedermann offenen Online-Auktionen geben Nutzer nach
Registrierung und dem Nachweis der Bonität und Zahlungsfähig­
keit ihr individuelles Höchstgebot auf eine Mietwohnung ab und
bestimmen so den aus ihrer Sicht passenden Mietpreis für das ge­
wünschte Objekt. Der Vermieter seinerseits stellt zuvor seine Woh­
nung inklusive Exposé und umfangreichem Bildmaterial online und
legt fest, welches Bonitätslevel er sich von seinem künftigen Mie­
ter wünscht. Eine Auktion läuft maximal 14 Tage, währenddessen
­E-Mail Alerts über den jeweiligen Verlauf der Gebote informieren.
Nach Auktionsende erfolgt der direkte Zuschlag an den Höchstbie­
tenden. Die Auktionsgebühren für dieses einzigartige Findungsver­
fahren liegen bei 25 Prozent einer Nettokaltmiete, die ausschließ­
lich im Erfolgsfall zu zahlen sind.
Mit dieser neuartigen Immobilienvermarktung revolutioniert smmo­
ve die Immobiliensuche und schafft einen transparenten, fairen und
günstigen Markt. Mieter und Vermieter finden online zueinander.
Nicht nur das: Der komplette Mietprozess wird online abgebildet
– von der Anfrage bis zum Vertragsabschluss. Immobilienscout24
trifft Ebay, dachten sich Alexander Kanellopulos und Michael
Scheiblich, Gründer und Geschäftsführer von smmove und ersan­
nen die moderne Alternative zur traditionellen Immobiliensuche.
Neben der Einfachheit steht das neue Portal auch für Demokratie
und Chancengleichheit – so zumindest der Anspruch. Denn als ein­
ziges Auswahlkriterium steht die Solvenz und Bonität des künftigen
Mieters im Vordergrund. Jeder Mietinteressent wird automatisch
und für den Vermieter kostenlos von Creditreform auf Bonität ge­
prüft. Während des Auktionsverlaufs wird mittels eines automati­
sierten Monitorings kontinuierlich die Relation von abgegebenem
Gebot und angegebenem Haushalts-Nettoeinkommen geprüft.
Immobilienfindung schnell, einfach,
sicher und zeitgemäß
Wer bislang Immobilienscout24 als die innovative Plattform für die
Immobilienvermittlung gehalten hat, wird hier eines besseren be­
lehrt. Onlinevermittler wie Immobilienscout24 haben im Kern nur
das Anzeigengeschäft und damit einen Teil des Suchprozesses
digitalisiert. smmove verlagert dagegen als erster Anbieter den
kompletten Prozess inklusive Solvenz-Check, Auswahl der Kandi­
daten und deren erfolgreiche Findung ins Internet. Die vollforma­
tige und bildgewaltige Präsentation der Auktionsobjekte eröffnet
dabei eine neue Dimension der Immobiliensuche und macht sogar
Besichtigungen obsolet. Um dennoch auch speziellen Wünschen
des Vermieters gerecht zu werden, kann über ein zusätzliches qua­
litatives Matching – nach dem Dating-Prinzip – der passende Mieter
angesprochen werden. Mietinteressenten können sich entsprechend
zum jeweiligen Objektprofil bestmöglich selbst beschreiben. Nach
Auktionsende kann sich der Vermieter bei dieser erweiterten Varian­
te der Mieterfindung innerhalb einer Woche unter den fünf Höchst­
bietenden für einen Mieter entscheiden. Dabei steht es ihm frei, die
von smmove präsentierten Kandidaten persönlich einzuladen oder
effizient und zeitsparend via Video-Chat kennenzulernen. Wer trotz
umfassender Darstellung im Internet Wert auf die Besichtigung der
Wohnung legt, kann selbstverständlich auch diese vereinbaren.
Die einfache Nutzung von smmove ist dabei für alle Beteiligten
provisionsfrei. Vermieter profitieren sogar von kostenlosen Basis­
anzeigen. Ausschließlich im Erfolgsfall der beidseitigen Findung
inklusive Vertragsschluss fallen geringe Auktionsgebühren an. Um
das Matching von Angebot und Nachfrage für den Vermieter noch
unkomplizierter und zeitsparender zu gestalten, bietet die Plattform
außerdem die Möglichkeit, über einen Fotoservice die für eine
überzeugende Präsentation passenden Fotos anfertigen und sogar
die Wohnungsbesichtigung von smmove durchführen zu lassen.
Vermieter profitieren daher neben kostenlosen Basisanzeigen und
der Möglichkeit der optimalen Mietpreisfindung von einem zeit­
sparenden und kapazitätsschonenden Findungsprozess. Schnell,
transparent und preiswert finden Vermieter den passenden Mieter.
Wohnungssuchende können ihrerseits ihren individuellen Mietpreis
bestimmen und unabhängig von Selektionskriterien größtmögliche
Chancengleichheit erfahren. Unter dem Motto „bieten & mieten“
wird die Findung von passenden Mietimmobilien darüber hinaus
auch noch spannend und unterhaltsam. Angesichts der Bemühungen
des Gesetzgebers zum „Bestellerprinzip“ trifft smmove damit den
Puls der Zeit – und kommt mit seinem maklerfreien Modell zu einer
über die Bemühungen des Gesetzgebers hinausgehenden Lösung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
smmove Deutschland GmbH
T +49 (0) 30 915 30 117
E [email protected]
W SMMOVE.DE
15
16
Kabel Deutschland Vertrieb und Service
GmbH & Co. KG
Minol Messtechnik Nikolaus-Otto-Straße 25
70771 Leinfelden-
W. Lehmann GmbH & Co. KG
Echterdingen
MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG
MVV Energie AG
Pyrexx GmbH
TBS Rinne GmbH
Techem Energy Services GmbH
Telekom Deutschland GmbH
Wowikom GmbH
K
M
P
T
W
ista Deutschland GmbH
Hans-Thoma-Str.21
Graurheindorfer Str. 153-159
Südwestpark 29
Dorfstr. 4
Spichernstr. 2
Luisenring 49
Dr. Max-Straße 26
Südwestpark 15
Riesstr.25
68163 Mannheim
53117 Bonn
90449 Nürnberg
16341 Panketal
10777 Berlin
68159 Mannheim
82031 Grünwald
90449 Unterföhring
80992 München
41238 Mönchengladbach
I
Schelsenweg 15
Ort
Eurofins ht-analytik GmbH
PLZ
E
Straße
Unternehmen
www.wowikom.de
www.telekom.de/Wohnungswirtschaft
www.techem.de
www.tbs-rinne.de
www.pyrexx.com
www.mvv-energie.de
www.montana-energie.de
www.minol.de
www.kabeldeutschland.de
www.ista.de
www.eurofins.de
Webadresse
Neben den Vorträgen und Arbeitsgruppen findet eine Fachausstellung mit Unternehmen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft statt.
Sie haben die Möglichkeit, bei den Firmen Informationen aus erster Hand zu erhalten und sich über die neuesten Produkte und Dienstleistungen zu informieren.
Fachausstellung
3
1
2
11
5
8
10
7
6
4
9
Stand
17
22.- 24. April 2015
Ausstellerplan
Eingang
Stand:
18.02.2015
7
Tagungscounter
1
8
2
Catering
Catering
2 Techem Energy Services GmbH
3 Wowikom GmbH
4 ista Deutschland GmbH
5 Pyrexx GmbH
6 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
3
9
4
10
5
11
6
8 MVV Energie AG
9 Eurofins ht-analytik GmbH
10 Montana Energieversorgung GmbH & Co. KG
11 TBS Rinne GmbH
W. Lehmann GmbH & Co.KG
Mietrechtstage Berchtesgaden
1 Telekom Deutschland GmbH
7 Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co.KG
2 Techem Energy Services GmbH
8 MVV Energie AG
3 Wowikom GmbH
9 Eurofins ht-analytik GmbH
4 ista Deutschland GmbH
10 Montana Energieversorgung GmbH & Co. KG
5 Pyrexx GmbH
11 TBS Rinne GmbH
1
Telekom
Deutschland
GmbH
7 Minol Messtechnik
6 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
Ausstellerplan
Tagungs
raum

Advertorial
goldgas – Zuverlässiger und innovativer
Energiepartner der Wohnungswirtschaft
Interview mit Matthias Sommer, Vertriebsleiter B2B der goldgas SL GmbH
Die goldgas SL GmbH versteht sich als professioneller Businesspart­
ner für die Immobilienwirtschaft und möchte ihren Kunden mehr
bieten als eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieversorgung.
Insbesondere Kunden mit einer Vielzahl von Lieferstellen müssen
das Thema Energie im Unternehmen zeit- und kosteneffizient regeln
und haben ein großes Beschaffungsvolumen für Erdgas und Strom
zu managen.
Redaktion: Herr Sommer, wie setzen Sie diesen Anspruch an Ihr
Unternehmen ganz konkret im B2B-Bereich um?
Matthias Sommer: Unsere Kunden legen besonderen Wert auf
Stichtagsabrechnungen, dies ist meist der 31.12. eines Jahres. So
können sie eine klare Abgrenzung ihres Wirtschaftsjahres garan­
tieren. Die Bündelung von Lieferstellen, dabei ist es ganz gleich
ob es zehn oder mehrere hundert sind, spielt eine wichtige Rolle:
über einen Rahmenvertrag und eine Unterschrift des Verwalters
bieten wir die Synchronisation der Laufzeiten aller Einzellieferstel­
len an. Damit vermindern wir den Aufwand, den die Kunden für
das Thema Energie aufbringen müssen, deutlich. Und zu guter Letzt
kommt der regelmäßigen Information unserer Bestandskunden eine
besondere Bedeutung bei. Schließlich sollen diese stets über die
Preisentwicklung am Großhandelsmarkt informiert sein und von
den günstigen Preisentwicklungen profitieren.
Redaktion: Welche Erfahrungen haben Ihnen geholfen, sich kun­
denorientiert und trotzdem kosten- und zeiteffizient zu entwickeln?
Matthias Sommer: Unsere langjährigen Erfahrungen in der bun­
desweiten Lieferung von Erdgas haben uns explizit im Bereich der
Geschäftskunden gezeigt, dass unsere Businesspartner und Groß­
kunden sehr viel Wert auf eine nachhaltige und zuverlässige Ver­
sorgung zu fairen Preisen und auf der Basis transparenter Verträge
legen. Nur so können sie ihrerseits eine wirtschaftliche Energiever­
sorgung gegenüber ihren Kunden gewährleisten. Gleichzeitig wis­
sen wir aber auch durch die vielen positiven Rückmeldungen, dass
unsere Kunden die persönliche Betreuung durch den Außendienst
und den Innendienst sehr schätzen.
Ganz besonders wichtig sind Rückmeldungen, die wir in den regel­
mäßigen Kundenworkshops erhalten! Wir setzen uns einen Tag mit
unseren Kunden zusammen und erhalten jede Menge Feedback –
im Positiven wie im Negativen. Natürlich gilt es im Anschluss daran,
insbesondere an den Dingen zu arbeiten und sie zu verbessern,
die unseren Kunden weniger gut gefallen. An diesen Herausfor­
derungen sind wir gewachsen und werden es auch weiterhin tun.
Redaktion: Welche Kundenservices bieten Sie an?
Matthias Sommer: Da es mein Wunsch ist, dass unsere Kunden mit
uns rundum zufrieden sind, legen wir großen Wert auf die persön­
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liche Erreichbarkeit unserer kompetenten
MitarbeiterInnen im Innendienst. So ist
eine verbindliche und schnelle Bearbei­
tung gewährleistet. Hervorheben möchte
ich erneut unsere auf die Kunden zuge­
schnittenen Rahmenverträge und die Zäh­
lerstandserfassung zum 31.12 eines Jahres
– damit arbeiten die Kunden und wir kosten- und zeiteffizient. Ein
kostenloser Wechselservice und natürlich die Garantie, dass bei
einem Wechsel des Erdgasanbieters zu goldgas das Erdgas unun­
terbrochen zur Verfügung steht, runden unser Angebot ab.
Stolz sind wir ebenso auf unsere Serviceauszeichnungen. So wur­
de goldgas als „exzellenter Energie Fairsorger“ ausgezeichnet. Im
Rahmen dieser Auszeichnung wurden 29 Unternehmen aus der
Erdgasanbieter-Branche von Kunden bewertet. Im Mittelpunkt der
Befragung standen die Bereiche Preis-Leistungs-Verhältnis, Zuver­
lässigkeit und Transparenz. Dank fairer Preise, eines Top-Services,
transparenter Leistungen und einer hohen Kundenzufriedenheit
wurden wir mehrfach ausgezeichnet. Das wird durch unabhängige
Anbietervergleiche seit Jahren immer wieder bestätigt, worüber wir
uns natürlich sehr freuen.
Redaktion: Wie können Sie Ihren Anspruch an sich selbst und an
Ihre Kunden auch langfristig gewährleisten und wer garantiert Ih­
nen diese Lieferbeständigkeit?
Matthias Sommer: Als Tochterunternehmen der VNG-Verbundnetz
Gas AG aus Leipzig mit Zugängen zu eigenen Erdgasquellen, also
exzellenten Beschaffungspotenzialen zu Erdgas und langfristigen,
internationalen Lieferverträgen, bieten wir unseren Kunden dieses
Höchstmaß an Versorgungssicherheit und -qualität, und dies mit un­
serem, wie gerade erwähnt, mehrfach ausgezeichneten Service.
Es ist dieses Gesamtpaket, das uns als innovativen und zuverlässi­
gen Partner, der bundesweit tätig ist, auszeichnet.
Redaktion: Welche Ziele verfolgen Sie mit goldgas innerhalb der
nächsten Monate und Jahre und wo stehen Sie beispielsweise in
5 Jahren?
Matthias Sommer: Als Leiter des Unternehmensbereichs Geschäfts­
kunden sehe ich zu allererst den Ausbau des Stromangebots. Ge­
rade unseren treuen Bestandskunden möchten wir in den nächs­
ten Monaten die Bündelung ihrer Allgemeinstromlieferstellen in
einem Rahmenvertrag anbieten. Mit den gleichen Vorteilen, die sie
bereits bei der Erdgaslieferung haben. Dann wird uns auch das
Thema Energieeffizienz in den kommenden Jahren zur Ausweitung
unseres Dienstleistungsangebotes herausfordern. Heute schon fra­
gen Kunden Energieausweise nach und ich gehe davon aus, dass
die Herausforderungen an unsere Kunden und damit auch an uns
durch weitere Gesetze und Verordnungen verschärft werden.
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Deu t sc her
V e rwa lterta g
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sept e m b er
2 0 15
e s t rel hotel ber lin
themen, Die bewegen
Das bestellerprinzip – chancen für den mietverwalter?
alles rund um das mietrechtsnovellierungsgesetz
nichtige regelungen in der gemeinschaftsordnung
namentliche abstimmungen, neueste bgh-rechtsprechung
prozessoptimierung in immobilienverwaltungen
geltendmachung von Forderungen aus dem mietverhältnis
geschäftsordnungsbeschlüsse und rechtssicherheit
Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung
elektromobilität und wohngebäude: was kommt auf uns zu?
Die Klimawende. Dogma, ideologie oder notwendigkeit?
Die sieben sünden im wohnungseigentums- und im mietrecht
reFerenten sinD
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Dr. gregor gysi, ulrich Kelber, prof. Dr. martin häublein,
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prof. Dr. wolfgang schneider, Dr. michael casser,
Dr.-ing. Klaus-Dieter clausnitzer, Dr. David greiner,
Dr. ingrid hengster, ruth breiholdt, steffen haase,
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1) Kopiergeschützte Sendungen (z. B. bestimmte Programme / Select Video) können aufgrund der Zusatzanforderungen einiger Programmveranstalter nicht angehalten, gespult oder aufgenommen werden.
2) Select Video (Video-on-Demand) ist in immer mehr Städten und Regionen bereits verfügbar. Prüfung unter: www.selectvideo.de. Voraussetzungen sind neben einem 862-MHz-Hausnetz ein kostenpflichtiger Kabelanschluss
sowie ein Internetanschluss (empfohlene Bandbreite mindestens 6 Mbit/s). Nutzbar für alle Kunden mit HD-Receiver oder HD-Video-Recorder von Kabel Deutschland.
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mehr Städten und Regionen der Ausbaugebiete von Kabel Deutschland mit modernisiertem Hausnetz verfügbar. Die Maximalgeschwindigkeit von 200 Mbit/s ist bereits in Aurich, Bassum, Bendorf, Frankfurt (Oder), Gransee,
Koblenz, Mainz, Meppen, München, Papenburg, Saarbrücken und Wilhelmshaven, mit modernisiertem Hausnetz verfügbar. Weitere Städte und Regionen folgen. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Produkte von Kabel Deutschland an
Ihrem Wohnort nutzen können. Stand: Februar 2015. Ab einem Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB pro Tag ist Kabel Deutschland berechtigt, die Übertragungsgeschwindigkeit für File-Sharing-Anwendungen bis zum
Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen; aktuell wird eine Drosselung erst ab einem Gesamtdatenvolumen von 60 GB pro Tag durchgeführt. Call-by-Call und Preselection nicht verfügbar. Sonderrufnummern sind
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4) Kabel Deutschland Telemetrie ist in immer mehr Ausbaugebieten von Kabel Deutschland verfügbar.