Aufruf des Fachbereiches Rehabilitation und Teilhabe

Reha-Therapiestandards (RTS)
Alkoholabhängigkeit, Brustkrebs, Chronischer Rückenschmerz, Depressive Störungen, Diabetes mellitus Typ 2, Hüft- und Knie-TEP, Koronare Herzkrankheit, Schlaganfall – Phase D,
Kinder und Jugendliche: Adipositas, Kinder und Jugendliche: Asthma bronchiale, Kinder und
Jugendliche: Neurodermitis
Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Rehabilitationskliniken,
Die DVSG ist als Fachgesellschaft seit 2006 zur Mitarbeit an der Weiterentwicklung der
Reha-Therapiestandards (RTS) aufgefordert und zu entsprechenden Expertenworkshops der
DRV eingeladen.
Als DVSG Vorstandsmitglied und Sprecherin des Fachbereichs Rehabilitation und Teilhabe
konnte ich bisher bei der Entwicklung der RTS im Rahmen der Expertenbefragung und in
Expertenworkshops die Perspektive der Sozialen Arbeit in der medizinischen Rehabilitation
einbringen. Dies gelang jedoch nur in geringem Umfang, da es weder sozialarbeitswissenschaftlich fundierte Studien gibt, noch werden die KTL´s für Soziale Arbeit in dem Umfang
kodiert wie die Arbeit in der Klinik geleistet wird. Rückmeldung aus der Praxis zeigen, dass
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Extremfall nur 5 KTL Ziffern zur Verfügung gestellt
werden oder die KTL direkt über die angeforderte Leistung eingegeben werden, unabhängig
ob die durchgeführte Beratung dem entsprach oder nicht. Häufig ist in den Häusern der Einfluss der engagierten Kolleginnen und Kollegen begrenzt, da diesbezügliche Vorgaben von
Chefärzten erfolgen. Damit ist weder eine Evidenz gegeben noch kann von einer guten Qualität der Dokumentation ausgegangen werden. Mit den KTL-Codes verfügen wir über ein
etabliertes und bewährtes System der Leistungsdokumentation mit dem die Leistungen der
Sozialen Arbeit in der medizinischen Rehabilitation potentiell sehr gut abgebildet werden
können. Neue Auswertungen der KTL´s zeigen für einige Bereiche sogar einen größeren
Erfüllungsgrad von evidenzbasierten Therapiemodulen (ETM) als gefordert. Wir vermuten
hier nicht ein Mehr an geleisteter Arbeit, sondern eher ein Mehr an Dokumentation gegenüber den Vorjahren. Aus Sicht der DVSG eine sehr erfreuliche Entwicklung.
Auf dem Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium 2015 wurden nun die ersten Veränderungen der RTS zur Diskussion gestellt.
Bei der anstehenden Diskussion ist es zum einen sinnvoll die Praxiserfahrungen abzubilden,
zum anderen ist es jedoch sehr wichtig nicht bei dem Ist-Zustand zu bleiben, sondern notwendige Veränderungswünsche im Sinne einer patientenorientierten Beratung und damit
dem tatsächlichen Bedarf Rechnung zu tragen. Vor dem Hintergrund unzureichender Personalausstattung mag das erst einmal schwierig erscheinen, aber nur so kann die personelle
Situation in der Zukunft verbessert werden. Mit den Leistungen im Rahmen der MedizinischDVSG-Bundesgeschäftsstelle  Haus der Gesundheitsberufe
Alt-Moabit 91  10559 Berlin  Tel.: +49 (0) 30 - 39 40 64 540,  Fax: +49 (0) 30 – 39 40 64 545
E-Mail: [email protected]  Internet: www.dvsg.org
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beruflichen Orientierung in der Rehabilitation (MBOR) und der stärkeren Fokussierung auf
die Vorbereitung zur Nachsorge kommen weitere Aufgaben auf die Soziale Arbeit zu, die wir
bei entsprechend personeller Ausstattung gerne leisten.
Die folgenden veröffentlichten Veränderungsvorschläge müssen dringend von unserer Berufsgruppe kommentiert werden.
Die größte Veränderung für den Bereich der ETM, die überwiegend von Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeitern erfüllt wird, betrifft die:
 Sozial- und sozialrechtliche Beratung,
 Unterstützung der beruflichen Integration,
 Nachsorge und soziale Integration.
Es besteht der Vorschlag diese ETM zu einem zusammen zu fassen. Der DVSG Fachbereich kann diese Veränderung nicht nachvollziehen, da diese drei ETM in den Inhalten und
den Bedarfen, in den zeitlichen Mindestanforderungen und dem Mindestanteil an Rehabilitanden zu unterschiedlich sind.
Eine Möglichkeit der Zusammenlegung sehen wir nur bei der Sozial- und sozialrechtlichen
Beratung und Unterstützung der beruflichen Integration. Hierbei sind die Übergänge oft fliesend. Insbesondere wird es durch die KTL 2015 eine Vereinfachung geben, da die KTL
Rubrik „Sozialrechtliche Beratung“ nicht mehr so stark ausdifferenziert ist wie in der vorhergehenden KTL-Version. Das ETM „Nachsorge und soziale Integration“ muss in der bisherigen Form bestehen bleiben. Damit wird die Vorbereitung auf die Nachsorge gestärkt. Darüber hinaus dient es auch dazu alle beteiligten Berufsgruppen an ihren Beitrag zu erinnern.
Es ist nicht die nur die Soziale Arbeit, die sich um dieses Thema kümmert, sondern auch
Ärzte, Psychologen, Oecotrophologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sind ebenfalls
durch die jeweiligen KTL-Codes in diesem ETM verortet.
Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf das ETM „Arbeitsbezogene Leistungen“. Die dort
beschriebenen therapeutischen Inhalte lassen eigentlich darauf schließen, dass sich in diesem Modul auch die berufsbezogenen Beratungsinhalte der Sozialen Arbeit wieder finden.
Das ist allerdings nicht der Fall.
Das ETM „Soziale Arbeit“ beinhaltet Themen/Anforderungen und damit auch KTL’s aus verschiedenen Berufsgruppen. Es geht in dem ETM nicht alleine um Soziale Arbeit, was die
Überschrift jedoch vermuten liese.
Übergreifend schlagen wir eine versorgungsnahe Forschung mit hoher Praxisrelevanz vor
um die klinische Erfahrung sowie die Sinnhaftigkeit der Interventionen durch Soziale Arbeit
zukünftig auch in evidenzbasierte Therapiemodulen abbilden zu können. Eine Unterstützung
des Vorschlags wäre wünschenswert.
Vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Veränderungen rufen wir alle Kolleginnen und
Kollegen auf, sich an der Möglichkeit der Online-Diskussion vom 22.3. bis 30.4.2015 unter:
www.reha-therapiestandards.de zu beteiligen.
Weiterentwicklung der Reha-Therapiestandards
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Rehabilitation gibt es mittlerweile die unterschiedlichsten neuen Berufsgruppen, die
sich in dem Bereich gerne betätigen und auch Aufgaben von der Sozialen Arbeit übernehmen können. Also ist es dringend notwendig hier Stellung zu beziehen.
Schaut bitte in die bisherigen ETM-Vorgaben an Mindestanteil und Zeit, rechnet dies zusammen und überlegt, welche Konsequenzen sich aus den neuen ETM´s ergeben.
Zu bedenken ist auch, dass wir mit den neuen KTL´s zu MBOR auch verstärkt Gruppenangebote abbilden können. Das ist einerseits eine positive Entwicklung, da dadurch das Aufgabenspektrum der Sozialen Arbeit erweitert wird. Anderseits besteht die Gefahr, dass von
Seiten der Klinik unter einem kaufmännischen Blickwinkel gefordert wird, die Einzelberatungen grundsätzlich nur noch in Kleingruppen bis zu fünf Rehabilitanden durchzuführen. Bei
einer solch einseitigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung entstehen für die Klinik interessante Zeitersparnisse. Daher muss hierbei deutlich werden, dass Gruppenangebote nicht
generell Einzelberatungen ersetzen können, sondern vielmehr muss die Zuweisung der in
Frage kommenden Rehabilitanden in Einzel- oder Gruppenangebote durch die Soziale Arbeit
nach fachlichen Kriterien erfolgt. Zu diesem Aspekt ist eine fachliche Positionierung durch
uns notwendig.
Die DVSG Fachgruppe bleibt am Thema dran und freut sich über weitere Mitstreiter. Für alle,
die sich gerne darüber mit der Fachgruppe austauschen möchten, stehen wir gerne zur Verfügung.
Weiterentwicklung der Reha-Therapiestandards
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