Ausgabe-0064 - beim Aero Club Nürnberg

Nachrichtenblatt
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Februar 2015
Ausgabe 64
Termine
Termine
Termine
April 2015
Termine
Termine
Frühjahrscamp
15. – 18. April 2015
Aero Friedrichshafen
23. April 2015
AOPA Trainingscamp Fritzlar
01. – 03. Mai 2015
08. Mai 2015
Termine
Zürich
19.00 Uhr
14. Mai 2015
Ordentliche Mitgliederversammlung
Vatertagsausflug
Mai 2015
Streckenflug für Schüler
26. Juni 2015
Goodwood Festival of Speed
04. Juli 2015
Red Bull Budapest
11. Juli 2015
Duxford Flying Legende Air Show
03. August 2015
Bopfingen
06. August 2015
AOPA Trainingscamp Eggenfelden
15. August 2015
Grillfest
August 2015
Serristori
05. September 2015
Red Bull Spielberg
September 2015
Heurigen
Oktober 2015
Herbstcamp
24. Oktober 2015
Lange Nacht der Wissenschaften
12. Dezember 2015
1900 Uhr
Weihnachtsfeier
31. Dezember 2015
23:45 Uhr
Silvesterflug
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Arrivals
Michael Müller
(37)
aus Arth
- Fördermitglied –
am
01.01.2015
Helmuth Lage
(70)
aus Heroldsberg
- Fluglehrer –
am
02.02.2015
Verein
Rundmail von Herbert Keller an die Mitglieder
Unser ACN-Mitglied und Fluglehrerkollege Herbert Keller hat Euch per Rundmail zum aktuellen Thema ATO
angeschrieben. Unschwer ist daraus erkenntlich, dass es momentan Meinungsverschiedenheiten gibt.
Die Mailadressen hatte er wohl dem Resi entnommen. Wir antworteten bereits ebenfalls mit einer kurzen Rundmail
an alle Mitglieder.
Wer sich von Euch für das Thema ATO in den letzten Monaten interessiert hat, konnte im Nachrichtenblatt und in
den Sitzungsprotokollen des Vorstandes bereits einiges zum aktuellen Stand hier im Verein erfahren.
Wie in unserer Rundmail angekündigt, werden wir das Thema „ATO im ACN“ bei Bedarf auch an einem
Themenabend erläutern. Nachfolgend wollen wir die Sache aber erst einmal an dieser Stelle näher betrachten.
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Umstellung der Flugschule auf eine ATO
Stellen wir uns doch einmal folgendes vor. Wir leben in einer langjährigen harmonischen Partnerschaft. Natürlich
gibt es hier und da einmal Differenzen und Probleme. Aber die werden durch Toleranz, gemeinsame Ziele,
Gespräche und gegenseitige Rücksichtnahme immer schnell gemeistert.
Eines schönen Tages kommt die reiche Schwiegermutter zu Besuch und quartiert sich dauerhaft ein. Nachdem sie
bereits durch viele unsinnige Wünsche alle auf Trab gehalten hat, fordert sie nun von uns, die Partnerschaft in eine
Ehe mit Ehevertrag zu überführen.
Und schon haben wir den Salat. Obwohl sich eigentlich nichts ändern würde, muss man auch plötzlich über
Unausgesprochenes, über Haltungen, Erwartungen und ungeschriebene Gesetze reden.
Sehr schnell ist die Harmonie dahin und ein handfester Krach steht ins Haus. Verständlich dürfte sein, dass man
eine solche Situation nicht unbedingt sucht. Gerade wenn man gar nicht weiß, ob es sich die Schwiegermutter
auch in diesem Falle nicht wieder anders überlegt.
Übertragen wir das einmal in unsere Wirklichkeit. Für die beteiligten Partner stehen hier der Verein (vertreten durch
seine Vorstandschaft), der Ausbildungsleiter und die Fluglehrer.
Die reiche Schwiegermutter ist die europäische Luftfahrtbehörde EASA. Ihre unsinnigen Wünsche waren die
Regelungen zu Rundflügen, TBOs von Flugmotoren, Cessna SIDs usw. Die Partnerschaft steht für die bisherige
Organisation der Flugschule als registrierte Ausbildungseinrichtung, die Ehe symbolisiert die Flugschule in der
Organisationsform einer ATO. Die zu erstellenden Handbücher und Antragsunterlagen sind gleichbedeutend mit
dem Ehevertrag.
Anders als man nach der Lektüre von Herbert Kellers Mail meinen könnte, geht es bei der ATO nicht um eine
Strukturänderung, sondern um das grundsätzliche Verständnis unserer Struktur von heute und unserer Struktur
von morgen.
Dazu muss man die grundlegenden Zusammenhänge aber erst einmal näher beleuchten.
Unser Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Flugsports. Insbesondere durch den Unterhalt einer
Motorflugschule. (s. Satzung 1.2)
Der Verein stellt unserer Vereinsmotorflugschule alle Betriebsmittel und Räumlichkeiten, die Organisation und die
finanziellen Mittel zur Verfügung. Der Verein ist die Flugschule. Der ACN ist deshalb auch der Inhaber der
Ausbildungsgenehmigung. Seine gewählten Vertreter im Vorstand (1. und 2. Vorsitzender) führen darum nicht nur
den Verein, sondern in der Gesamtheit auch die im Verein enthaltene Vereinsflugschule. Sie sind letztlich immer
die Verantwortlichen für das, was in der Flugschule geschieht (s. ACN Ausbildungsgenehmigung Punkt 6.32).
Und dies ist unabhängig davon, ob es sich bei der Vereinsführung um „Fachleute“ in der Flugausbildung handelt
oder nicht.
Aus diesem Grunde aber hat der Inhaber der Ausbildungsgenehmigung (Verein) durch seine gewählten Vertreter
eine geeignete Person zum Ausbildungsleiter zu bestellen. Dem Ausbildungsleiter fällt als Fachmann die Aufgabe
zu, die Flugausbildung der Flugschüler eigenverantwortlich zu organisieren und die Einhaltung aller Vorschriften
und die Ausbildung selbst zu überwachen. Dafür zeichnet der Ausbildungsleiter natürlich auch verantwortlich.
Ob die vom Vorstand zum Ausbildungsleiter bestellte Person für diesen Posten geeignet ist, wird durch das
Luftamt geprüft. Ist man dort der Meinung, dass die Person für die Aufgabe qualifiziert ist, stimmt sie der
Bestellung zu.
Die Bestellung eines Ausbildungsleiters entbindet den Inhaber der Erlaubnis nicht von seiner eigenen
Verantwortung für eine ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsbetriebes (Zitat ACN Ausbildungsgenehmigung Punkt 6.32).
Kurz gesagt, ein Kaufmann, der eine Metzgerei betreiben möchte, muss einen Metzgermeister für seine
Betriebstätigkeit beschäftigen. Und trotzdem bleibt der Kaufmann insgesamt verantwortlich. Dementsprechend gibt
der Kaufmann auch die grundsätzliche Linie der Geschäftspolitik vor.
Unsere Geschäftspolitik – sprich die Vereinspolitik des jetzigen Vorstandes für die Flugschule - basiert dabei auf
zwei Grundsätzen.
Der Flugschüler ist ein Kunde und muss auch so behandelt werden. Wir betreiben Erwachsenenbildung und die
Zeiten haben sich im Vergleich zu früher sehr verändert. Eine Kommandowirtschaft vergangener Jahre hat der
Privatfliegerei viele junge Mitglieder gekostet und ist gerade in der heutigen Zeit absolut abschreckend.
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Das bedeutet einerseits, dass der Ton die Musik macht. Andererseits muss der Flugschüler gerade in
Schlüsselphasen der Ausbildung (z. B. „Crosscheck“ vor dem ersten Alleinflug oder einem simulierten
Prüfungsflug) in Härtefällen auch einen „Checker“ einmal ablehnen können.
Zum zweiten Grundsatz unserer Vereinspolitik für die Flugschule. Dinge, die wir in Eigenverantwortung festlegen
können, müssen für eine Mehrheit der Betroffenen sinnvoll, nachvollziehbar und verlässlich sein. Nur so ist eine
wirkliche Akzeptanz und Anwendung der Vorgaben erreichbar.
Diese grundsätzlichen Gedanken spiegelten sich nach unserer Meinung in dem seiner Zeit vom Ausbildungsleiter
Manfred vorgeschlagenen ATO Entwurf nicht entsprechend wider. Eher das Gegenteil.
In einem mehrseitigen Papier zur „Qualität in der ACN Flugausbildung“ hatten wir seit Juli letzten Jahres unsere
Vorstellungen allen Fluglehrern zugänglich gemacht. Bis auf eine sehr positive Reaktion eines einzelnen Lehrers
herrscht ansonsten bis heute dazu Schweigen.
Soviel auch an dieser Stelle zum Vorwurf in Herbert Kellers Rundmail zur mangelnden Einbindung und
Kommunikation im Vorfeld.
Sehen wir uns nun einmal die Struktur unseres Vereins mit zukünftiger ATO-Vereinsflugschule an. Entgegen
mancher Meinung bemerken wir, dass sich da grundsätzlich überhaupt nichts ändert.
Der Inhaber der Ausbildungsgenehmigung bleibt der Verein, vertreten durch seine Vorsitzenden. In den Unterlagen
als Accountable Manager oder Betriebsleiter benannt.
Der Verein zeichnet auch weiterhin letztendlich für alles verantwortlich. Und der Ausbildungsleiter (Head of
Training HT) bleibt der Fachmann für die Flugschule. Im ATO-Antrag und in den Unterlagen wird nur alles einmal
deutlich benannt und schriftlich fixiert.
Eine bisher mögliche und von manchen Beteiligten gelebte Fehlinterpretation der Struktur und der
Verantwortlichkeiten wird so zukünftig weitestgehend vermieden.
Und da das ATO-System aus der gewerblichen Fliegerei übernommen wurde, spiegelt sich hier auch in der
Betriebstätigkeit die Arbeitsteilung großer Organisationen wider.
Entsprechend dieser arbeitsteiligen Struktur haben wir die dort vorgesehenen – teils neuen und zusätzlichen
Tätigkeiten, Aufgaben und Verantwortungen auf mehrere Personen verteilt. Dies ist ein entscheidender
Unterschied zur bisherigen Personalunion mit Fokus auf den Ausbildungsleiter. Dies ist vom Gesetzgeber
durchaus so gewünscht. Nicht zuletzt aus Gründen der Gewaltenteilung.
Praktischer Vorteil dieser Struktur ist, dass sich Arbeit verteilt, jeder das tut was er kann oder sowieso schon macht
(z. B. Motorflugreferent) und Probleme zwar Abstimmungsbedarf mit sich bringen, aber i.d.R. zu tragfähigen
Lösungen führen. Dies ist genau im Sinne unserer Vereinspolitik für die Flugschule.
Neben der bereits angesprochenen Fehlinterpretation von Strukturen und Verantwortlichkeiten führte dieser
Verzicht auf Personalunion und die daraus resultierende personelle Besetzung der Aufgabengebiete zu Empörung
bei unseren Fluglehrern.
Hier steht vor allem unser zweiter Vorsitzender Holger in der Kritik. Er zeichnete für die redaktionelle Bearbeitung
der AOPA-Vorlage verantwortlich. Hier hat er jedoch nichts eigenmächtig oder ohne Mandat des
Gesamtvorstandes gemacht.
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Die ihm zukünftig übertragene Tätigkeit des „Leiters Standardisierung“ hat vor allem die Aufgabe, die gemeinsam
beschlossenen Verfahren zu Papier zu bringen und in turnusmäßigen Sitzungen wieder in Erinnerung zu rufen.
Die dazu geäußerten Bedenken sind bei näherer Betrachtung eher theoretischer Natur und rechtfertigen unserer
Meinung nach in keiner Weise die teilweise heftigen Reaktionen der Fluglehrer.
Auch an der doppelten Besetzung des Accountable Managers/Betriebsleiters entzündete sich die Kritik. Entgegen
der bisherigen Absicht, wird es hier eine geänderte Lösung mit Leiter und Stellvertreter geben.
Wie wir sehen, ändert sich in der Praxis eigentlich wenig bis nichts. Und trotzdem führt die Beschäftigung mit dem
Thema zu massiven Verwerfungen. Wie im eingangs beschriebenen Beispiel mit der Schwiegermutter. Ein Streit,
um des Kaisers Bart. Leider mit Folgen.
Wechsel in der Ausbildungsleitung des ACN
Parallel zu einem Fluglehrertreffen ohne Armin und Holger und der Rundmail von Herbert kam es bezüglich der
ATO zu mehreren stundenlangen Gesprächen zwischen Vorstand Armin und Ausbildungsleiter Manfred.
Hier wurde klar, dass beide Seiten zu keiner gemeinsamen Linie mehr finden würden.
Manfred meldete zudem überraschend Holger als ACN Fluglehrer beim Luftamt ab. Dies ohne jede Begründung,
Abstimmung oder Vorabinformation.
Ohne gemeinsame Linie und mit gestörtem Vertrauensverhältnis ist aber keine erfolgreiche Zusammenarbeit
möglich. Deshalb beschloss der Gesamtvorstand einstimmig, die umgehende Abbestellung Manfreds von der
Tätigkeit als Ausbildungsleiter. Die Entscheidung wurde ihm mündlich und schriftlich von Armin mitgeteilt.
Wir wären den Weg mit ihm als Ausbildungsleiter gerne weiter gegangen. Aber unter den gegebenen Umständen
sahen wir leider keine Basis mehr dafür. Trotzdem bedanken wir uns für sein langjähriges, vorbildliches und
erfolgreiches Engagement.
Mit sofortiger Wirkung wurde Helmuth Lage als neuer Ausbildungsleiter vom Vorstand bestellt. Das Luftamt
Nordbayern ist informiert.
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Bis auf weiteres keine Durchführung von Schulflügen
Bis das Luftamt den Wechsel des Ausbildungsleiters genehmigt hat, muss jedoch die Schulung von Amtswegen
ruhen. Das hat natürlich Auswirkungen. Vor allem auf unsere Flugschüler. Wir hoffen, dass dieser Verwaltungsakt
zügig über die Bühne geht und wir bald wie gewohnt weiter machen können. Seit Mitte November hat uns ja auch
schon das Wetter kräftig gegroundet. Laut Aussage der Verwaltung ist von einem Zeithorizont von 1 - 2 Wochen
auszugehen.
Fluglehrer und Flugschüler haben wir per Mail bereits informiert. Ebenso gibt es einen Hinweis im RESI.
Natürlich bedauern wir die Unannehmlichkeiten sehr, aber wir hoffen auf Euer Verständnis.
Der neue Ausbildungsleiter
Helmuth Lage ist Verkehrspilot im Ruhestand, aktiver Fluglehrer u. a. für Instrumentenflug und Theorielehrer. Er
leitet Schulungen und Seminare für namhafte Unternehmen in der Luftfahrt und darüber hinaus. Er ist vielen von
Euch als Autor im Fliegermagazin bekannt.
Wir sind überzeugt, dass wir mit Helmuth Lage für den Verein, für die Flugschule und besonders für unsere
Flugschüler keine bessere Wahl treffen konnten.
Bezüglich der neuen EASA-Instrumentenflugberechtigungen standen wir mit ihm bereits länger im Kontakt. Gerade
hier ergeben sich völlig neue Perspektiven für die Weiterbildung im Verein.
D. h., neben der Grundausbildung zur PPL(A), zum Glascockpit und zum Nachtflug wird es mittelfristig ziemlich
sicher auch möglich werden, eine IFR-Ausbildung drauf zu satteln. Dies in Zusammenarbeit mit einer PartnerFlugschule. Aber zum Großteil auf unseren Vereinsmaschinen - zu entsprechend günstigen Konditionen.
Am vergangenen Freitag war Helmuth Lage bereits Gast in unserer Vorstandssitzung Februar. Kurzfristig wird sich
sicher auch ein persönlicher Kontakt zu den Fluglehrern und den Flugschülern ergeben. Wir freuen uns auf die
Zusammenarbeit.
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Vorstandssitzung
Die Vorstandssitzung Januar ist ausgefallen. Die Sitzung Februar wurde auf den 06.02. vorgezogen.
Flugbetrieb, Flotte
AIP und NfLs
Wie im letzten Nachrichtenblatt mitgeteilt, haben wir auf dem rechten Rechner im Flugbüro die AIP in
elektronischer Form für Euch zugänglich hinterlegt. D .h, man kann sich die aktuellen AIP-Anflugkarten auch
ausdrucken.
Ebenso für Interessierte gibt es die NfLs. Beides ruft man im Hauptbildschirm durch Klicken auf die jeweiligen
Symbole auf. Bei den NfLs wird die entsprechende Internetseite von Eisenschmidt aufgerufen. Von hier aus muss
man sich mit den Zugangsdaten durch die Menüstruktur der Seite arbeiten. Wer dies machen will, soll sich bitte mit
Bernd Mehl in Verbindung setzen. Er hilft Euch da gerne individuell weiter.
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Seite 8
-KI
Beim letzten außerplanmäßigen Besuch der KI in Neustadt (es wurde das linke untere Türscharnier
instandgesetzt) musste erneut festgestellt werden, dass der Umlenkhebel des linken Querruders stark verbogen
war (siehe Foto). Der Grund ist bisher nicht zu ermitteln. Da dies bereits im August 2014 bei der letzten 100-hKontrolle schon einmal festgestellt wurde, bitten wir vor und nach jedem Flug den Umlenkhebel/Schubstange am
linken Querruder extra zu überprüfen:
1. Queruder nach oben drücken,
2. Hebel ist dann gut sichtbar zwischen Flügelendleiste und Querruder (ca. auf Flügelmitte neben einem
runden Kontrolldeckel).
3. Überprüfen ob sich der Hebel "per Hand" seitlich kippen lässt, dies ist nämlich nur der Fall, wenn
er wieder verbogen ist!
4.
Bitte, wenn zutreffend, umgehend melden und protokollieren, nur so haben wir und Fa. Malter eine
Chance, die Ursache (Windböe, Sturm, mechanische Einwirkung am Boden ??) zu ermitteln.
In Flug- = Schub/Zugrichtung hat die Stange trotzdem kein Spiel, das ist auch der Grund warum man zunächst am
Flugverhalten nichts merkt!
Das "corpus delicti" wurde natürlich vor Ort sofort ausgebaut und gerichtet, die Maschine ist somit sicher und
lufttüchtig.
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-UE
Anfang Januar gab es bei der –UE einen „low voltage“ Alarm. Die Fehlerursache war ein gebrochener Kabelschuh
an Klemme B des main-alternators. Ein klassischer Ermüdungsbruch an der Verbindung zur "oszillierenden"
Lichtmaschine
In der Folge schaltete die Stromversorgung auf den standby-alternator. Dieser schafft aber nur ca. 15 A statt der
20 A des Hauptgenerators.
Wenn nicht Verbraucher reduziert werden (PFD+MFD brauchen schon ca. 15 A!) kommt folgerichtig der Alarm "low
voltage", wie geschehen.
Während die –UE in der Werft weilte, wurde in dieser Zeit der verwaiste Hallenplatz durch die –KI genutzt. Deshalb
parkte die –UE nach Rückholung aus der Werft kurzzeitig auf der Freifläche.
Genau zu der Zeit, in der heftige Stürme heran getobt kamen. Die Hallenwarte reagierten pfiffig und parkten als
Windschutz zwei Omnibusse vor den Flugzeugen im Freien. Die Aktion war erfolgreich. Alles blieb heil.
Dankeschön.
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Seite 10
Luftfahrtkarten 2015
Wie schon im letzten Jahr praktiziert, werden wir keine
ICAO-Karten auf Vorrat kaufen. Das Aero Club-Büro wird
wieder eine Sammelbestellung unserer Mitglieder
herausgeben. Hierbei ist nicht nur eine Bestellung der
ICAO-Karten,
sondern
auch
die
von
Taschenfliegerkalendern möglich.
Die ICAO-Karten erscheinen dieses Jahr erst am 02.04.
und beinhalten die vielen Neuerungen bezüglich der
Lufträume. Die Kalender erscheinen am 16.03.
Die Bestellung wird am 05.03.2015 getätigt werden. Bitte melden Sie im Büro bis dahin Ihren Bedarf. Sollte
uns hierbei wieder ein Mengenrabatt gewährt werden, werden wir diesen selbstverständlich an unsere
Mitglieder weiterleiten.
Flug in die Nacht. Foto aufgenommen von unserem Mitglied Dr. Jens Habermann am 13.01.2015, 17:26 Uhr.
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Ausgabe 64
Herzlichen Glückwunsch
unseren Geburtstagskindern
im Februar 2015
01.02.
01.02.
02.02.
03.02.
05.02.
07.02.
Eduard Brumm
Volker F. Werner
Kurt Blendinger
Bernd Reuter
Jens Schlesinger
Dietrich Schneeberger
Alles Gute zum 55. Geburtstag!
08.02.
19.02.
20.02.
21.02.
23.02.
24.02.
27.02.
Gerhard Halbmeyer
Thierry Beaumont
Clemens Göller
Alles Gute zum 60. Geburtstag!
Hans Stöcker
Dr. Axel Kramer
Dominic-Alexander Malzahn
Marc Dreyer
im März 2015
01.03.
01.03.
01.03.
03.03.
04.03.
10.03.
12.03.
Peter Greiner
Jörg Neuhäuser
Alles Gute zum 65. Geburtstag!
Wolfgang Mühlbauer
Roland Schwemmer
Dr. Jürgen Schalwig
Dr. Thomas Roehr
Michael Gruber
Kontakt:
Aero Club Nürnberg e. V.
Flughafenstraße 100, 90411 Nürnberg
Tel.
0911 3651860
Fax
0911 3667939
Vorsitzende: Armin Lahde, Holger Ernst
16.03.
17.03.
20.03.
21.03.
23.03.
24.03.
27.03.
28.03.
Alexander Bogsch
Alles Gute zum 75. Geburtstag!
Max Boegl
Frank Egersdörfer
Niklas Richter
Gabriele Schlerf
Werner Weiß
Henning Katte
Michael Müller
Email: [email protected]
Homepage: www.eddn.de
Kto. 1560207880, HypoVereinsbank (BLZ 760 200 70)
IBAN DE88 7602 0070 1560 2078 80
BIC HYVEDEMM460