Macht statt Moneten Im Namen der Tarifautonomie

Thema: Sterbebegleitung
Vier Gesetzentwürfe in der Debatte SEITE
1-3
Berlin, Montag 06. Juli 2015
KOPF DER WOCHE
Merkel zeigt
Gelassenheit
© picture-alliance/dpa
Angela Merkel Darauf hatte die Weltöffentlichkeit diesmal besonders geschaut: Auf Angela Merkels (CDU) Auftritt in der großen GriechenlandDebatte des Bundestags vergangene Woche. Hatte die Kanzlerin bisher alle Rettungsaktionen für das
verschuldete Hellas
vor den Parlamentariern als „alternativlos“ verkündet, weil
„sonst Europa scheitert“, trat sie diesmal
auf die Bremse – mitten in einer turbulenten Woche hektischer Beratungen nach dem Auslaufen der Rettungspakete und der anberaumten
Volksabstimmung der Griechen. Vor dem Plebiszit
gebe es keinen Grund für neue Gespräche mit
Athen, sagte sie – im Dissens zur Position Frankreichs, aber im großen Einvernehmen mit dem Koalitionspartner SPD. „Wir können auch in Ruhe
abwarten“, sagte Merkel an die Adresse von
Athens Ministerpräsident Tsipras, dem die Zeit
weglief.
kru T
ZAHL DER WOCHE
317 Milliarden
Euro Schulden hat der griechische Staat bisher angehäuft. Das sind Schulden in Höhe von
rund 175 Prozent des griechischen Bruttoinlandsprodukts. Erlaubt sind nach den Maastrichter Euro-Stabilitätskriterien nur maximal
60 Prozent. Griechenlands Schulden je Einwohner betragen rund 28.840 Euro.
ZITAT DER WOCHE
»Europa ist
auch und vor
allem eine
Friedensunion.«
Norbert Lammert (CDU), Bundestagspräsident, zu Beginn der Bundestagsdebatte vergangene Woche über die Finanzkrise in
Griechenland
IN DIESER WOCHE
INNENPOLITIK
Rente Opposition will flexiblere Übergänge
in den Altersruhestand
Seite 5
EUROPA UND DIE WELT
Israel Bundestagspräsident Lammert (CDU)
spricht in der Knesset
Seite 11
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Elektrogeräte Alte Anlagen sollen besser
wiederverwendet werden
Seite 13
KEHRSEITE
Bundestag Die Parlamentsstipendiaten
Seite 14
werden verabschiedet
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UNORDNUNG
Der Wiener Kongress schaffte vor 200
Jahren ein Friedenssystem für Europa SEITE
Das griechische Schuldendrama macht
SEITE
Europas Politiker weitgehend ratlos
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65. Jahrgang | Nr. 28-30 | Preis 1 € | A 5544
Das Sterben regeln
SUIZIDASSISTENZ Abgeordnete debattieren intensiv über Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe
F
ür Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ist es eines der „anspruchsvollsten und
schwierigsten Gesetzgebungsprojekte dieser Legislaturperiode“: die Verrechtlichung der
Sterbehilfe. Für das Vorhaben gelten ganz
eigene Regeln. Fraktionsübergreifende
Gruppen streiten über das Für und Wider
ihrer Positionen. Partei-, Koalitions- oder
Oppositionszugehörigkeit stehen zurück.
Nach einer teils sehr emotionalen Orientierungsdebatte im November 2014 hat der
Bundestag vergangenen Donnerstag eher
sachorientiert vier Gesetzentwürfe (siehe
unten) zu dem Thema in erster Lesung beraten. Fokus aller Entwürfe: Die Regelung
der Hilfe zur Selbsttötung. Sie ist bisher
nicht strafbar. Zwei Vorschläge (BrandGriese und Sensburg-Dörflinger) streben,
grob gesagt, eine Einschränkung an. Die
anderen beiden Entwürfe (Künast-Sitte
und Hintze-Reimann) wollen diese Option
rechtlich sicher für Ärzte und/oder Sterbehilfevereine ermöglichen.
Autonomie Im Kern geht es bei der Frage
nach der Sterbehilfe um die Freiheit des
Willens und die Autonomie der Sterbewilligen. Jene, die gegen eine Einschränkung
sind, stellen auf die klassisch liberale Autonomie des Einzelnen ab. „Die Selbstbestimmung ist der Kern der Menschenwürde. Sie gilt gerade auch am Ende des Lebens“, sagte zum Beispiel Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) während der
Debatte. Und Petra Sitte (Die Linke) fragte:
„Wenn eine Gesellschaft wie unsere nicht
müde wird, individuelle Verantwortung in
der Lebensgestaltung und in der Lebensführung zu betonen, wieso soll diese beim
Sterben aufhören?“ Es gebe Fälle, in denen
die Palliativmedizin nicht mehr helfen
könne, führte Karl Lauterbach (SPD) aus,
auch wenn es wenige seien. Es gebe aber
auch Menschen, die trotz möglicher Versorgung durch Palliativmedizin oder in
Hospizen einen solchen Tod nicht erleben
wollten. Das Wollen dieser Menschen
müsste im Fokus der Debatte stehen und
nicht das Wirken der umstrittenen, aber
aus Sicht Lauterbachs ohnehin nicht sonderlich relevanten Sterbehilfevereine.
Eine Einschränkung dieser Autonomie ist
für dieses Lager der Abgeordneten nicht
hinnehmbar. „Die Menschen wollen sich
nicht vorschreiben lassen, wie viel Leid
und wie viel Kontrollverlust sie ertragen
müssen“, sagte etwa Carola Reimann
(SPD). Eine zu weite Einschränkung sei
„quasi eine Rechtspflicht zum Erleiden von
Qualen“, sagte Katherina Reiche (CDU).
Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen)
Menschliches, Allzumenschliches: Fragen des Lebens, Sterbens und Todes beschäftigen die Menschheit in vielfacher Form. Hier zu sehen ist ein Ausschnitt eines Bildes des französischen Malers Paul Cézanne mit dem aussagekräftigen Titel „Drei Totenköpfe auf einem Orientteppich“.
© picture-alliance/akg-images
warnte die Abgeordneten davor, ihre eige- des assistieren Suizids“ könnte den Druck
nen Wertvorstellungen ins Strafgesetzbuch auf verzweifelte Menschen erhöhen, sich
schreiben zu wollen.
bei absehbaren Leiden für den Suizid zu
Die Gegner einer restriktiven Sterbehilfere- entscheiden, argumentierte Kerstin Griese
gelung wollen stattdessen die Autonomie (SPD). Auch Katrin Göring-Eckardt (Bündder Patienten stärken und assistierten Sui- nis 90/Die Grünen) argumentierte in diese
zid vor allem durch Ärzte erRichtung: Sollte eine solmöglichen. Das Komplettche gesellschaftliche Erverbot der Suizidbeihilfe
wartungshaltung entstelehnen sie ohnehin ab, aber
hen, handele ein Mensch
auch das Verbot geschäftseben nicht mehr selbst-,
mäßiger
Suizidbeihilfe
sondern fremdbestimmt.
durch Ärzte oder Vereine seDaher sei eine organisierhen sie kritisch. Sie befürchte, geschäftsmäßige Sterten, dass Ärzte kriminalisiert
behilfe abzulehnen.
werden könnten, wenn sie
Auch bei den Ärzten will
Hilfe
leisteten:
„Nicht
die Gruppe um den
Staatsanwälte gehören ans
Brand-Griese-Vorschlag
Patrick Sensburg
Krankenbett, sondern lieklare Grenzen setzen: „Ei(CDU)
bende Angehörige und vernen Facharzt zur Lebenstrauensvoll zugewandte Ärzbeendigung wird es mit
te“, sagte Hintze.
diesem Entwurf nicht geben“, sagte Kathrin Vogler (Die Linke). Es sollte auch
Druck Die Frage nach der Willensfreiheit kein Sonderrecht für Ärzte geben, stellte
und Autonomie stellten allerdings auch Harald Terpe (B90/Die Grünen) klar. Medie Befürworter einer restriktiveren Rege- diziner sollten rechtlich genauso handeln
lung der Suizidbeihilfe. Sie zweifelten in müssen und dürfen wie andere Staatsbürder Debatte an, ob diese Autonomie in ei- ger auch. Die Warnung vor Staatsanwälten
ner solchen Extremsituation überhaupt ge- an Krankenbetten sei realitätsfern. Die palgeben wäre. Denn eine „Normalisierung liative Versorgung, auch oft lebensverkür-
»Nur mit
einem Verbot
können wir
grundsätzliche
Klarheit
schaffen.«
zende, aber schmerzlindernde Sedierung,
und die passive Sterbehilfe seien von den
Einschränkungen nicht betroffen, betonte
dieses Lager der Abgeordneten.
Befürworter restriktiverer Regelungen verwiesen zudem auf die Erfahrungen in den
Niederlanden, der Schweiz oder Belgien,
wo Sterbehilfe inzwischen sehr weitgehend
erlaubt ist. Diese ausufernde Entwicklung
müsste vermieden werden, sagte Michael
Brand (CDU). In Gesetzen vorgesehene
„vermeintlich enge Kriterien“ böten dafür
keine Sicherheit, „sie werden immer weiter
gedehnt“, sagte Brand.
Auch das Sensburg-Dörflinger-Lager begründete seinen Vorschlag unter anderem
mit den internationalen Erfahrungen. „Wir
glauben, dass wir nur mit einem Verbot
grundsätzliche Klarheit schaffen können“,
betonte Patrick Sensburg (CDU) im Hinblick auf das von ihm favorisierte strafbewehrte Komplettverbot der Suizidbeihilfe.
In besonderen, sehr wenigen Ausnahmefällen wäre die straffreie Beihilfe trotzdem
noch möglich, sagte Sensburg. Es sei aber
keine „humanitäre Tat“, beim Suizid eines
Menschen zu assistieren. „Es ist eine humanitäre Tat, ihm in einer schweren Lebenslage zur Seite zu stehen“, sagte der
Christdemokrat. Sören Christian Reimer T
Die Details der vier Gesetzentwürfe
STERBEHILFE Vom Totalverbot der Beihilfe zum Suizid bis zur rechtlichen Freigabe für die Ärzte
I
n der Debatte um die Sterbehilfe geht
es vornehmlich um die Frage nach
der Hilfe zur Selbsttötung. Suizid und
auch die Hilfe zum Suizid sind in
Deutschland aktuell nicht strafbar.
Der Vorschlag von Patrick Sensburg
(CDU), Thomas Dörflinger (CDU) sowie
33 weiteren Abgeordneten (18/5376) sieht
eine radikale Änderung der Rechtslage vor.
Anstiftung und Beihilfe zum Suizid sollen
unter Strafe gestellt werden. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis
zu fünf Jahren. Die Gruppe weist in der Begründung darauf hin, dass die Beihilfe in
„extremen Ausnahmefällen“ entschuldet
sein könnte, das heißt, es würde keine Strafe verhängt.
Nur im Einzelfall Der Gesetzentwurf von
Michael Brand (CDU), Kerstin Griese
(SPD) sowie 208 weiteren Abgeordneten
(18/5373) sieht vor, die geschäftsmäßige
Suizidassistenz durch Ärzte, Einzelpersonen oder Organisationen unter Strafe zu
stellen. Es droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dabei
sollt es egal sein, ob die Betroffenen mit
Gewinnerzielungsabsicht oder karitativ
Die Hilfe zur Selbsttötung insbesondere durch Mediziner ist im Bundestag weiterhin
umstritten.
© picture alliance/chromorange
handeln. Nur in Einzelfällen beziehungsweise durch Angehörige oder dem Sterbewilligen nahestehende Personen soll die
Hilfe zur Selbsttötung erlaubt bleiben.
Regeln für Ärzte Ein Entwurf von Peter
Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) sowie 105 weiteren Abgeordneten (18/5374)
sieht vor, durch eine Änderung im Bürger-
lichen Gesetzbuch die Suizidbeihilfe für
Ärzte zu ermöglichen und zu regeln. Voraussetzung dafür soll unter anderem eine
irreversible, tödliche Krankheit sein, deren
erwartbare Leiden ein Patient durch einen
Suizid abwenden möchte. Damit sollen
Verbote im ärztlichen Standesrecht umgangen werden. Regelungen im Strafgesetzbuch sieht dieser Vorschlag nicht vor.
Auch der Vorschlag von Renate Künast
(Bündnis 90/Die Grünen), Petra Sitte (Die
Linke) sowie 51 weiteren Unterzeichnern
(18/5375) sieht vor, die bestehende Straffreiheit der Suizidbeihilfe fortzuschreiben.
Davon umfasst ist auch die Beihilfe durch
Ärzte als auch durch Organisationen, sofern sie keine gewerbsmäßigen Absichten
verfolgen. Der Vorschlag sieht nicht vor,
auf bestimmte Krankheitskriterien abzustellen. Ein strafbewehrtes Verbot – bis zu
drei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe –
sieht der Entwurf hingegen für gewerbsmäßige Sterbehilfe vor.
Bei allen Unterschieden, die Debatte am
vergangenen Donnerstag machte auch
deutlich: Eine Stärkung der Hospiz- und
Palliativversorgung, ein Gesetz ist aktuell
auf dem Weg, als auch der Suizidprävention (siehe auch Seite 4) wird von allen Abgeordneten grundsätzlich unterstützt. scr T
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EDITORIAL
Den Tod
im Blick
VON JÖRG BIALLAS
Der Tod ist Thema im Land. Nachdenklich, mitunter leidenschaftlich, fast immer vernünftig
und verantwortungsbewusst wird über das Ende des Lebens und die Frage, ob und wie der
Mensch diesen Prozess medizinisch beeinflussen darf, diskutiert. Hintergrund ist die politische Debatte zur Sterbebegleitung, die in der
vergangenen Woche abermals auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Die Qualität
der Wortbeiträge im Plenarsaal wurde der öffentlichen Aufmerksamkeit gerecht. Im Anschluss war allenthalben von einer Sternstunde des Parlamentes die Rede. Zu Recht.
In diesen Sternstunden treten die Abgeordneten nicht zuvorderst als Parteipolitiker an das
Mikrofon. Es ist guter parlamentarischer
Brauch, bei Fragen von Leben und Tod das ordnende Gerüst der Fraktionsdisziplin abzubauen
und Meinungen über die Lagergrenzen hinweg
zuzulassen.
Bei der Sterbehilfe hat sich ein Spektrum von
mehreren Vorschlägen entwickelt, die sich im
Einzelnen zwar unterscheiden (siehe nebenstehender Beitrag), aber in vielerlei Hinsicht auf
einem gemeinsamen Fundament beruhen. Beispielsweise gibt es in der Politik abseits der
aktuellen Debatte einen breiten Konsens darüber, dass mehr Geld für Palliativmedizin zur
Verfügung stehen muss. Auch wird der Ausbau
von Hospiz-Diensten gefördert. Beides ist in einer alternden Gesellschaft notwendig und
richtig.
Bei der noch ungelösten Frage, wie künftig mit
der Sterbehilfe zu verfahren ist, gilt ein wichtiger Grundsatz, der nicht angetastet werden
soll: Das Töten auf Verlangen bleibt strafrechtlich verboten. Nach dem aktuellen Stand der
politischen Meinungsbildung will diesen Weg
in Deutschland niemand freigeben und damit
eine Möglichkeit eröffnen, wie sie beispielsweise in Belgien und den Niederlanden besteht.
Ob am Ende ein Gesetz beschlossen wird, das
Beihilfe zum Suizid generell verbietet, eines,
das Sterbehilfe-Organisationen erlaubt, oder
eines, das irgendwo dazwischen steht: Niemand muss bange sein, dass die dann verabschiedete Regelung hohen ethischen und moralischen Ansprüchen nicht genügt. Das Lebensende ist eine sehr persönliche und eine
sehr sensible Angelegenheit. Die Politik weiß,
dass allenfalls Rahmenbedingungen zu formulieren sind, die für die Betroffenen, deren Angehörige sowie Mediziner Freiheit und Verantwortung gleichermaßen festschreiben.