Infos administratives ALLEMAND

VERWALTUNGS
INFORMATIONEN
INFORMATIONS ADMINISTRATIVES – VAUD 2015
62ème Tournoi de football des polices suisses
62. Schweizerisches Polizei-Fussballturnier
62° Torneo di calcio delle polizie svizzere
Verwaltungsinformationen
1 . GENERALVERSAMMLUNG DER ABGEORDNETEN
Die Teilnahme der Abgeordneten an der Generalversammlung der SPF ist
obligatorisch. Die Teilnehmer sind am Donnerstag der 18. Juni 2015 um 10
Uhr in Centre de la Blécherette, ch. de la Lanterne 1 1014 Lausanne
einberufen. Die Einladung wird direkt vom Schweizerischen Polizeifussball Verein gesendet. Die
Teilnahme an der Generalversammlung ist auf zwei Personen pro Mannschaft beschränkt. Die
Identität der Abgeordneten wird bei der Ankunft am Ort überprüft.
Parkplätze werden reserviert.
2. QUALIFIKATION UND SPIELERLISTE
Das Organisationskomittee muss die endgültige Qualifikationsliste vor dem 30. Mai 2015 erhalten
haben. (Gemäss Art. 7 der Sportregeln).
3. REGISTRIERUNG / VERTEILUNG DER DOKUMENTE / FESTKARTE
Registrierung
Die Registrierung jeder Delegation wird bei ihrer Ankunft an der Generalversammlung der
Abgeordneten, am Donnerstag der 18. Juni 2015 von 9 Uhr ab angenommen.
Die Fair-Play « Charta » wird von einem Mitglied der Delegation unterschrieben.
Festkarten
Die bestellten Festkarten, die Zugangarmbänder und die Erinnerungsbelohnungen werden an
die mannschaftsverantwortliche Personen bei der Registrierung übergegeben.
Mit der Festkarte ist man berechtigt am Turnier kostenlos teilzunehmen, sowie am Apero vor
dem Festessen und am Galabankett (ohne Getränke). Das Frühstück und das Mittagessen
(Getränke ausgeschlossen) des 19. Juni 2015 sind auch inbegriffen.
Wichtig :
Es ist obligatorisch der Armband während der ganzen Dauer des Apero, des Galabanketts
(vom 18. Juni 2015), des Frühstücks und des Mittagessens vom Freitag der 19. Juni.2015 zu
tragen. Die Personen, die den Armband nicht tragen, werden nicht angenommen.
Polizistenkarten (Spiellizenzen)
Die mannschaftsverantwortlichen Personen werden verpflichtet, die Qualifikationsliste der
Spieler mit aller Polizistenkarten (gilt als Lizenz gemäss Art. 6 der Sportregeln) am Donnerstag der
18. Juni 2015 vor 13 Uhr ab zu geben. Das Organisationskomittee wird die Bestätigung der
Teilnehmer während des Nachmittags prüfen. Nachdem soll die mannschaftsverantwortliche
Person alle Polizistenkarten abholen, am gleichen Tag vor 18 Uhr am Bureau des Calculs, der
sich im gleichen Ort befindet, wo der Turnier in Chavannes-près-Renens stattfindet.
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4. SPIELPLAETZE
Die Spielplätze können mit normalen oder synthetischen Rasen ausgelegt sein. Auf dem
synthetischen Rasen ist es absolut verboten mit Eiskrampen zu spielen.
5. AUSSCHEIDUNGSPIELE VOM DONNERSTAG DER 18. JUNI 2015
-
Kategorien A, B, C, D und E werden auf den Spielplätzen seit 13 Uhr in Chavannes-prèsRenens spielen
-
der Galabankett : das Apero wird im Restaurant von Dorigny in 1015
Dorigny seit 19 Uhr statffinden in der Universitätsareal von Lausanne (UNIL).
-
Der Galabankett wird um 19 Uhr 45 beginnen.
5.1 AUF-UND ABSTIEG SPIELE SOWIE DIE FINALE VOM FREITAG DER
19. JUNI 2015
- Kategorien A, B, C, D und E werden auf den Spielplätzen in Chavannes spielen
- Frühstück :
seit 7 bis 10 Uhr
- Mittagessen : seit 11 bis 13 Uhr im Restaurant in Dorigny,
1015 Dorigny Universitätsareal von Lausanne in Dorigny (UNIL)
-
Bekanntgabe der Ergebnisse
Renens stattfinden.
diese wird auf dem Sportplatz von Chavannes-près-
6. GASTAETTE
Der Galabankett wird im Restaurant von Dorigny, 1015 Dorigny, Universitätsarel von Lausanne
(UNIL) organisiert.
7. VERKEHRSMITTEL / PARKPLAETZE / PARPLAETZE ERLAUBNISSE
Die Mannschaften werden sich mit ihrer eigenen Verkehrsmittel bewegen.
Die Parkplätze Erlaubnisse werden vor dem Turnier per Post gesendet.
8. WETTER
Bei wichtigen Niederschlägen wird der Plan Pluvio eingeschaltet. Der vollständige Akte wird bei
der Generalversammlung der Abgeordneten mit einem neuen Stundenplan herausgegeben.
Informationen können in jeder Zeit auf der Webseite www.cspolice2015.ch nachgeschaut. Das
funktioniert auch für Tablet oder Smartphone.
9. SICHERHEIT / AUSRUESTUNG / GARDEROBEN
Die Schienbeinschützer müssen getragen werden. Jeder Klub muss seine eigene Bälle (gemäss
Art. 21 der Sportregeln) mitbringen. Die Garderoben werden am Tag des Turniers verteilt und
jede Mannschaft wird die gleiche Garderobe während des ganzen Turniers behalten. Keine
Schlüssel werden gegeben. Das heisst, jede Mannschaft muss einen Sack mit den wertvollen
Sachen vorbereiten und ihn in Sicherheit bringen. Es gibt kein Fundbüro bei dem
Organisationskomittee. Das Organisationskomittee übernimmt keine Verantwortung, wenn ein
Gegenstand verloren oder gestohlen wird.
Bei Verlust, muss sich die betroffene Person selber direkt bei der Police municipale de l’Ouest
Lausanne, Fundbüro in 1008 Prilly, rte des Flumeaux 2 Tel.lNr 021 632.76.54 anmelden, um eine
Anzeige zu erstatten.
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10. FAIR-PLAY
Die Fair-Play « Charta » wird von einem der Delegierten der Mannschaften unterschrieben. Die
Charta wird zu dem Organisationskomittee übergegeben, als die Registrierung gemacht wird.
Das heisst, während der Generalversammmlung der Abgeordneten, die am Donnerstag der 18.
Juni 2015 stattfinden wird. Die Fair-Play Belohnung wird von dem Organisationskomittee gemäss
der Sportregeln übergegeben.
11. SCHIEDSRICHTER
Alle Schiedsrichter des Turniers sind innerhalb des Waadländischen Fussballverein beschäftigt.
12. GESCHWORENEN
Das Organisationskomittee wird Geschworenen gemäss Art. 27 der Sportregeln wählen.
13. DIEBSTAEHLE / SACHSCHAEDEN
Das Organisationskomittee übernimmt keine Verantwortung bei Verluste, Diebstähle oder
Schäden, die während der ganzen Dauer der Veranstaltung geschehen könnten.
14. VERSICHERUNG
Die Kosten der Unfallversicherung werden von der teilnehmenden Mannschaften getragen.
Lausanne, den 16. April 2015
CONTACTS
Commission technique
Christian LOVIS
[email protected]
079/941.02.17
Administration
Nicoletta FUSO
[email protected]
021/644.44.44
[email protected]
Police cantonale vaudoise
Comité d’organisation Vaud 2015
Route de la Blécherette 101
CH-1014 LAUSANNE
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