Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen 5. – 6. November 2015, Berlin Mit Fokus auf: • Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen im Überblick Broschüre Praxisseminar für VOL-Praktiker • Die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens • Besonderheiten der Leistungsbeschreibung im Rahmenvertrag • Inhalt und Dauer eines Rahmenvertrages • Verteilung von Risiken in Rahmenverträgen • Herausforderungen der IT-Vergabe Mit Beiträgen von: • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat Öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft • Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, Großreferat Liegenschaften und Vergabe • Berliner Wasserbetriebe, Fachbereich Einkauf Lieferungen und Leistungen 1 PRAXISSEMINAR FÜR VOL-PRAKTIKER Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen Ersparen Sie sich den Mehraufwand separater Ausschreibungen und Vergaben durch die gekonnte Nutzung von Rahmenverträgen und Rahmenvereinbarungen An wen richtet sich das Praxisseminar? Die öffentliche Hand als eine der größten Auftraggeberinnen des Landes vergibt Alle öffentlichen jährlich Aufträge, Projekte und Dienstleistungen in dreistelliger Milliardenhöhe. Die • Behörden, Institutionen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die Projekte planen und zur Ausschreibung verpflichtet sind, insbesondere Leiter und Führungskräfte einzelnen Bedarfsträger sind jedoch durch das Vergaberecht dazu gezwungen, aufwendige Ausschreibungen und Vergabeverfahren durchzuführen. Um diesen Aufwand zu verringern und nicht jeden Auftrag einzeln ausschreiben zu müssen, können insbesondere im Anwendungsbereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Rahmenverträge und -vereinbarungen mit einem oder mehreren sowie erfahrene Projektleiter der Abteilungen: Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden. Die Vergabestellen ersparen sich dadurch beträchtlichen administrativen, zeitlichen, finanziellen und personellen Aufwand. Der Rahmenvertrag und die Rahmenvereinbarung bieten ausschreibenden Institutionen zudem den Vorteil, eine sichere Planung für die kommenden Jahre zu gewährleisten und gleichzeitig variabel und zeitnah auf aktuelle Anforderungen reagieren zu können. Kennen Sie die speziellen Besonderheiten und Herausforderungen beim Abschluss von Rahmenverträgen und -vereinbarungen? In der praktischen Umsetzung stehen selbst erfahrene Bedarfsträger oftmals vor diversen Herausforderungen, wenn es um Details bei der Verwendung, Ausarbeitung und Umsetzung von Rahmenverträgen und -vereinbarungen geht. Für eine erfolgreiche Vergabe ist es jedoch unbedingt notwendig alle rechtlichen Besonderheiten dieser Vertragsformen zu kennen, um gängige Stolperfallen zu vermeiden und Projekte - Zentrale Vergabestelle - Beschaffung, Einkauf,Vergabe, Materialwirtschaft, - IT, IT-Management und IT-Controlling - Finanzen, Controlling - Kämmerei - Interne Revision - Organisation und zentrale Dienste • Universitäten, (Fach-) Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken wie den Softwareeinkauf einer Grundschule erfolgreich durchzuführen. Bedarfsträger • Beteiligungsunternehmen der öffentlichen Verwaltung sollten sich zudem darüber im Klaren sein, wann Rahmenvereinbarungen besser • Vergabeprüfstellen sind als Rahmenverträge und was die Verteilung von Risiken in Rahmenverträgen sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer bedeutet. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Flexibilität durch den Abschluss von Rahmenverträgen und -vereinbarungen für Ihre Institution. Vertiefen Sie Ihr Wissen gezielt in unserem Praxisseminar, um die beiden Vertragsformen bei der öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen zu können. Profitieren Sie von vielen praktischen Tipps und erarbeiten Sie in einem Workshop einen konkreten Rahmenvertrag. 2 • Anbieter von Lösungen für öffentliche Dienste/Bieter in Vergabeverfahren • Berater und Rechtsanwälte im Bereich Vergabe Was lernen Sie in diesem Praxisseminar? • Wann sind Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen anzuwenden? • Wie unterscheiden sich Rahmenverträge von Rahmenvereinbarungen und anderen Verträgen? • Welche Gestaltungsvarianten von Rahmenvereinbarungen gibt es und wie weiß ich, wann ich auf welche Form am besten zurückgreifen sollte? • Welche Komponenten muss ein Rahmenvertrag bzw. eine Rahmenvereinbarung in jedem Fall beinhalten? • Was muss bei der Verbindung mehrerer Auftraggeber im Rahmenvertrag beachtet werden? • Welche Besonderheiten gilt es bei der der Leistungsbeschreibung im Rahmenvertrag zu beachten? • Wann und wie müssen Rahmenverträge und -vereinbarungen in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden? • Welche Regelungen des nationalen und EU-Vergaberechts sind für den Abschluss von Rahmenverträgen und -vereinbarungen relevant? • Über welche Zeiträume kann ich Rahmenverträge und -vereinbarungen Ihre Vorteile • Wissen Sie genau, wann und wie Sie Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen in Ihrer Institution anwenden sollten – werden Sie routinierter und effizienter in Ihren täglichen Aufgaben • Profitieren Sie von Fallstudien – erhalten Sie Hinweise direkt aus der Praxis • Vermeiden Sie die nachteilige Risikoverteilung für Ihre Institution – gewinnen Sie Sicherheit mit sich ändernden Rahmenbedingungen • Vereinfachen Sie die Arbeit für sich und Ihre Kollegen – steigern Sie die Effektivität Ihrer Abteilung • Sparen Sie sich viele separate Ausschreibungen und somit Zeit und Ressourcen • Analysieren Sie praktische Problemfälle im Bereich der Rahmenverträge in einer interaktiven Fallstudie mit dem Referenten abschließen? • Welche Stolperfallen zeigen sich bei Vertragsabschlüssen in der Praxis am häufigsten und wie kann ich diese umgehen? • Was ist für den Auftraggeber zu beachten, wenn sich die Rahmenbedingungen grundlegend ändern? • Wie verteilt sich das Risiko in Rahmenverträgen und wie gehe ich damit um? Masterclassseminar für die „Masterclass Zentrale Verwaltung“ Dieses Seminar ist Bestandteil der „Masterclass Zentrale Verwaltung“. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier. 3 PROGRAMM TAG 1 Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei der öffentlicher Vergabe gekonnt nutzen MARTIN HAKE 08:30-09:00 Akkreditierung und Ausgabe der Seminarunterlagen 09:00-09:05 Begrüßung durch die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht 09:05-09:30 Begrüßung durch den Seminarleiter •Kurze Vorstellungsrunde •Erwartungen der Teilnehmer Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 09:30-10:15 Effiziente und flexible Beschaffung durch Rahmenverträge und -vereinbarungen •Worin liegt der Vorteil von Rahmenverträgen und -vereinbarungen? •Was unterscheidet einen Rahmenvertrag von einer Rahmenvereinbarung? •Notwendiger Inhalt und zulässige Dauer des Rahmenvertrags bzw. der Rahmenvereinbarung •Nachteile von Rahmenverträgen und -vereinbarungen? •Rahmenvereinbarungen als Ersatz für Präqualifikationssysteme? Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Martin Hake leitet seit der Gründung des Referats 2005 die Zentrale Vergabestelle in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zentrale Vergabestelle ist für den gesamten Geschäftsbereich, einschließlich des Ministeriums, und die institutionell geförderten Zuwendungsempfänger tätig. Im Jahre 2004 wurde der Innere Dienst umgewandelt in eine Zentrale Vergabestelle für den nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In seiner Position als Referatsleiter schult Martin Hake regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und nimmt an verschiedenen Ressortsarbeitskreisen für das BMEL teil. Er übernahm nach seiner Tätigkeit als hauptamtlicher Ausbildungsleiter in der BLE im November 2003 das Referat Innerer Dienst mit einem Teilbereich der Beschaffung. Martin Hake ist seit 1998 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Tino Geppert, Fachbereichsleiter Lieferungen und Leistungen, Einkauf, Berliner Wasserbetriebe TINO GEPPERT Fachbereichsleiter Lieferungen und Leistungen, Einkauf, Berliner Wasserbetriebe 10:15-10:30 Diskussionsrunde 10:30-11:00 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking Seit 1990 ist Tino Geppert angestellt bei den Berliner Wasserbetrieben, wo er bereit seit 14 Jahren im Einkauf tätig ist. 2004 hat er die Leitung übernommen für den Einkaufsbereich Lieferungen und Leistungen. Zu seinen Aufgaben gehört die Sicherstellung der Versorgung des Unternehmens mit allen benötigten Materialien und Dienstleistungen, ausgenommen der Bauleistungen. Gleichzeitig unterstützt er die Einführung des elektronischen Vergabeportals und die Modernisierung der eingesetzten e-Vergabe-Lösung „Inhaltlich fundiert, kompakt, praxisnah mit aktuellen Entwicklungen.“ Daniel Opitz, Controller und Leiter der Vergabestelle, Hochschule Aschaffenburg 4 11:00-11:45 Was muss die Vergabestelle bei der Konzeption von Rahmenverträgen beachten? •Verknüpfung der Vergabekoordinierungsrichtlinie mit den Regelwerken der Vergabe und Vertragsordnungen - Reform des Vergaberechts der EU und das neue Vergabegesetz - Rechtsgrundlagen auf europäischer und nationaler Ebene - Was gilt, soweit noch keine Regelung vorhanden ist? - Die dynamischen Schwellenwerte - Einkaufsgemeinschaften oder Anbieterkartell? - Die Verbindung mehrerer Auftraggeber im Rahmenvertrag - Nicht exklusiv – Die Zulassung mehrerer Auftragnehmer für die Erfüllung des Rahmenvertrags •Die Besonderheiten der Leistungsbeschreibung im Rahmenvertrag •Die mögliche Überforderung der Anbieter bei der Angebotskalkulation im Rahmenvertrag Ministerialrat Dr. jur. Klaus Schönenbroicher, Leiter, Großreferat Liegenschaften und Vergabe, Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen 11:45-12:00 Diskussionsrunde 12:00-13:00 Verteilung von Risiken in Rahmenverträgen – Szenarien für Auftraggeber und -nehmer •Welche Grundrisiken gibt es? •Welche Risikoverteilung ist angemessen? •Wer trägt das Kalkulationsrisiko? •Gibt es eine Abnahmeverpflichtung für Auftraggeber? •Was ist aus dem „ungewöhnlichen Wagnis“ geworden? •Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern •Mit Beispielen aus: - Der klassischen Auftragsvergabe - Gesundheitssektor - Sektorenauftraggeber Hans-Peter Müller, Diplom Verwaltungswirt, Referat Öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie MINISTERIALRAT DR. JUR. KLAUS SCHÖNENBROICHER Leiter, Großreferat Liegenschaften und Vergabe, Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Seit 2005 arbeitet Klaus Schönenbroicher im Innenministerium Nordrhein-Westfalen, wo er das Großreferat Liegenschaften und Vergabe leitet. Des Weiteren ist er Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Herausgeber von Kommentaren zur Landesverfassung NRW (2010), zur Bauordnung NRW (2012) und zum Ordnungsbehördengesetz NRW (2014). Außerdem veröffentlicht er regelmäßig weitere zahlreiche Fachbeiträge und hält Vorträge auf dem Gebiet des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Zuvor war er zunächst als Rechtsanwalt in einer großen deutschen Rechtsanwaltskanzlei und anschließend fünf Jahre im Bundeslandwirtschaftsministerium tätig. HANS-PETER MÜLLER Diplom Verwaltungswirt, Referat Öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hans Müller ist seit 1988 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie tätig. Seit 2001 ist er dort im Vergaberechtsreferat tätig und für die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO) sowie die Vergabeund Vertragsordnungen VOL und VOF verantwortlich. Darüber hinaus ist er auch für das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) zuständig. Hans-Peter Müller ist Autor verschiedener Veröffentlichungen im Bereich Vergaberecht. 13:00-13:15 Diskussionsrunde 13:15-14:30 Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking „Sehr gut und informativ.“ Katrin Deubel, Einkauf, DBFZ Deutsche Biomasseforschungszentrum 5 14:30-15:15 Der Rahmenvertrag und die Rahmenvereinbarung in der praktischen Umsetzung Umsetzung der Theorie in die Praxis – Erfahrungen aus einer zentralen Vergabestelle •Wann nutze ich Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen? •Welche Stolpersteine gibt es in der Praxis? Wann und wo treten Sie häufig auf? •Aufbau eines derartigen Vertrages •Wie werte ich Rahmenverträge und -vereinbarungen •Der „Miniwettbewerb“ in Rahmenvereinbarungen Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 15:15-15:30 Diskussionsrunde Workshop 15:30-17:30 Entwicklung eines Rahmenvertrags für Druckerzeugnisse In der Anwendung von Rahmenverträgen kommen in der Praxis immer wieder Fallstricke und Schwierigkeiten auf. In diesem Workshop befassen sich die Teilnehmer praxisnah mit möglichen Schwierigkeiten und bekommen die Gelegenheit, die Theorie in die Praxis umzusetzen. Der Fokus des Workshops liegt auf: Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses Erarbeitung eines Vergabeverfahrens für den Rahmenvertrag Wertungskriterien und -verfahren Einzelauftrag In diesem Workshop arbeiten die Teilnehmer in kleinen Gruppen an dem Beispiel von Druckerzeugnissen, entwickeln Lösungsansätze und diskutieren ihre Ergebnisse mit den anderen Teilnehmern. Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Eine Kaffeepause ist während des Workshops vorgesehen. 17:30 Ende des ersten Seminartages MARTIN HAKE Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Martin Hake leitet seit der Gründung des Referats 2005 die Zentrale Vergabestelle in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zentrale Vergabestelle ist für den gesamten Geschäftsbereich, einschließlich des Ministeriums, und die institutionell geförderten Zuwendungsempfänger tätig. Im Jahre 2004 wurde der Innere Dienst umgewandelt in eine Zentrale Vergabestelle für den nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In seiner Position als Referatsleiter schult Martin Hake regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und nimmt an verschiedenen Ressortsarbeitskreisen für das BMEL teil. Er übernahm nach seiner Tätigkeit als hauptamtlicher Ausbildungsleiter in der BLE im November 2003 das Referat Innerer Dienst mit einem Teilbereich der Beschaffung. Martin Hake ist seit 1998 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. PROGRAMM TAG 2 Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen DR. ANNETTE ROSENKÖTTER 09:00-09:05 Begrüßung durch den Seminarleiter Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – ZV-BMEL, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 09:05-10:00 Rahmenverträge: Schwerpunkt IT-Dienstleistungen •Besonderheiten und Herausforderungen der IT-Vergabe •Aktuelle Rechtsprechung zur Vergabe von IT-Dienstleistungen •Bestimmung des Auftragsgegenstands •Auswahl von Eignungs- und Zuschlagskriterien •Anforderungen an das Leistungsverzeichnis •Angebotswertung anhand von Präsentationen und Teststellungen Dr. Annette Rosenkötter, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M. Fachanwältin für Verwaltungsrecht, FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M. Annette Rosenkötter ist seit 2001 bei FPS tätig und leitet die Praxisgruppe Vergaberecht. Die Tätigkeit von Annette Rosenkötter umfasst sowohl Mandate im Vergaberecht als auch im europäischen Beihilfenrecht, dort insbesondere im Gesundheits- und im ÖPNV-Bereich. Sie berät sowohl die öffentliche Hand bei der Erstellung von Ausschreibungen, als auch Bieter in allen Phasen des Vergabeverfahrens. Annette Rosenkötter hat umfassende Erfahrung in der Vertretung vor diversen Vergabekammern und Vergabesenaten der OLGs. Des Weiteren hat sie bereits mehrere PPP-Projekte vergaberechtlich begleitet. Annette Rosenkötter hält regelmäßig Vorträge und Schulungen zum Vergaberecht und hat zahlreiche vergaberechtliche Fachbeiträge veröffentlicht. Aline Fritz, Rechtsanwältin, FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin ALINE FRITZ 10:00-10:15 Diskussionsrunde 10:15-10:45 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking Aline Fritz ist seit 2000 im Bereich des Vergaberechts tätig. Sie berät sowohl die öffentliche Hand bei der Erstellung von Ausschreibungen als auch Bieter in allen Phasen des Vergabeverfahrens. Aline Fritz hat umfassende Erfahrungen in der Vertretung vor diversen Vergabekammern und Vergabesenaten der OLGs. Des Weiteren hat sie bereits mehrere PPP-Projekte vergaberechtlich begleitet. Aline Fritz hält regelmäßig Vorträge und Schulungen zum Vergaberecht und hat zahlreiche vergaberechtliche Fachbeiträge veröffentlicht. „Die Veranstaltung ist sehr informativ und deckt alle relevanten Eckpunkte einer Rahmenvereinbarung ab.“ „Hoch informativ und praxisrelevant.“ Rechtsanwältin, FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin Workshop 10:45-12:45 Rahmenverträge: Schwerpunkt IT Dienstleistungen Bei der Vergabe von IT-Dienstleistungsverträgen gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Dieser Workshop geht auf diese Besonderheiten ein und befähigt so die Teilnehmer, Fallstricke zu erkennen und zu vermeiden. Besonderheiten bei Dienstleistungsverträgen Formulierung von Anforderungen an den Wettbewerb Erarbeitung von Eignungs- und Zuschlagskriterien Umgang mit typischen Problemsituationen In kleinen Gruppen arbeiten die Teilnehmer an praktischen Fallbeispielen aus dem Bereich der Vergabe von IT-Dienstleistungen, entwickeln Lösungsansätze und diskutieren ihre Ergebnisse mit den anderen Teilnehmern. Dr. Annette Rosenkötter, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M. Aline Fritz, Rechtsanwältin, FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin Eine Kaffeepause ist während des Workshops vorgesehen. 12:45-14:15 Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 14:15-15:15 Verlängerungsoptionen und Bedarfspositionen •Neuvergabe vs. Vertragsanpassung •Begleitung und Überwachung der Auftragserfüllung •Klärung der Erwartungen und Festlegung von Verantwortlichkeiten •Rahmenbedingungen für Vertragsverlängerungen •Optionsformen in der Rahmenvereinbarung Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 15:15-15:30 Abschließende Diskussionsrunde 15:30 Ausgabe der Zertifikate und Ende des Seminars 8 MARTIN HAKE Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Martin Hake leitet seit der Gründung des Referats 2005 die Zentrale Vergabestelle in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zentrale Vergabestelle ist für den gesamten Geschäftsbereich, einschließlich des Ministeriums, und die institutionell geförderten Zuwendungsempfänger tätig. Im Jahre 2004 wurde der Innere Dienst umgewandelt in eine Zentrale Vergabestelle für den nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In seiner Position als Referatsleiter schult Martin Hake regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und nimmt an verschiedenen Ressortsarbeitskreisen für das BMEL teil. Er übernahm nach seiner Tätigkeit als hauptamtlicher Ausbildungsleiter in der BLE im November 2003 das Referat Innerer Dienst mit einem Teilbereich der Beschaffung. Martin Hake ist seit 1998 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. ORGANISATORISCHES Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen Veranstaltungstermin 5. – 6. November 2015 Buchungsnummer S-1105 MC3 Veranstaltungssprache Die Veranstaltungssprache ist Deutsch. Kontakt Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht am Potsdamer Platz, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin-Mitte Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230 Fax: +49 (0)30 80 20 80 250 E-Mail: [email protected] Internet: www.euroakad.eu Ihre Ansprechpartnerinnen zum Programm: Veranstaltungspreis Regina Lüning, M.Sc. econ. Leiterin Marketing und Vertrieb Tel.: +49 (0)30 80 20 80 246 Fax: +49 (0)30 80 20 80 259 E-Mail:[email protected] Im Veranstaltungspreis inbegriffen sind: • Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen, die als Druckerzeugnis im Rahmen der Veranstaltung übergeben werden • Seminar-Zertifikat bei voller Anwesenheit • Getränke und Pausengebäck während der ganzen Veranstaltung • Mittagessen an beiden Tagen Johanna Schmidt, M.Sc. Conference Manager Tel.: +49 (0)30 80 20 80 215 Fax: +49 (0)30 80 20 80 259 E-Mail: [email protected] Frühbucherpreis bis zum 4. September 2015: 1.189,- Euro Normalpreis ab dem 5. September 2015: 1.389,- Euro Auf Wunsch erhalten Sie nach der Veranstaltung die digitale Version der Tagungsunterlagen zum Preis von zzgl. 60,- Euro zusätzlich zum Seminar. Alle Preise zzgl. 19% MwSt. BUCHUNG E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230 Fax: +49 (0)30 80 20 80 250 Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: www.euroakad.eu Veranstaltungsort abba Berlin Hotel Lietzenburger Straße 89 10719 Berlin Tel.: +49 (0)30 88 71 86 0 Fax: +49 (0)30 88 00 78 51 E-Mail: [email protected] Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ vor, wenn Sie im Veranstaltungshotel auf ein begrenzt verfügbares Zimmerkontingent zurückgreifen möchten. Selbstverständlich können Sie auch ein anderes Hotel für Ihre Übernachtung wählen. 9 BUCHUNG E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230 Fax: +49 (0)30 80 20 80 250 Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: www.euroakad.eu Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht am Potsdamer Platz Eingang Leipziger Platz 9 10117 Berlin Buchung Buchungsnummer: S-1105 MC3 (DMW) 5. – 6. NOVEMBER 2015, BERLIN Hiermit möchten wir die folgenden Personen verbindlich für das Seminar: „Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen“ anmelden. Teilnehmer 1 Frau Herr Vorname Nachname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Straße PLZ / Stadt Land Tel. Fax E-Mail Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Teilnehmer 2 Frau Herr Vorname Nachname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Straße PLZ / Stadt Land Teilnehmer 3 Frau Herr Vorname Nachname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Straße PLZ / Stadt Land Rechnungsanschrift, falls abweichend Vorname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Frau Tel. Fax E-Mail Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Tel. Fax E-Mail Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Herr Nachname Straße PLZ / Stadt Land Tel. Fax E-Mail Mit meiner Unterschrift bestätige ich die rechtsverbindliche Anmeldung und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiermit stimme ich zu, weitere Information von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zu erhalten. Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern wünschen Sie: Einzelrechnung? Sammelrechnung? HINWEIS Die Anmeldung ist nur mit Stempel und Unterschrift gültig. Ort, Datum Unterschrift Bevollmächtigter und Stempel Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH | Leipziger Platz 9 | 10117 Berlin | Tel +49 (0)30 80 20 80 230 | Fax +49 (0)30 80 20 80 259 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Veranstaltungen und der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH [im Folgenden „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ genannt]. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und anderweitige Regelungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. 2. Anmeldung/Anmeldebestätigung Ihre Anmeldung kann per Buchungsformular über Internet, Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Buchung gilt als angenommen und rechtsverbindlich, wenn wir nicht innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchung die Ablehnung schriftlich erklärt haben. Zusätzlich erhalten Sie von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht als Information eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine Teil-Buchung ist nur für als selbständig buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich. 3. Leistung Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen - soweit angekündigt - Mittagessen und Pausengetränke. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen im Veranstaltungsprogramm unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so stellt dies eine Ausnahme dar. 4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Der Veranstaltungspreis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist der Veranstaltungspreis am Tag der Veranstaltung nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig nachgewiesen werden so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist dennoch sofort fällig und wird ggf. im Mahnverfahren oder gerichtlich geltend gemacht. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz [§247 Abs.1 BGB] p.a. zu fordern. Wenn die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstand oder wesentlich niedriger ist, als von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung und nicht durch Übersendung von Bargeld oder Schecks; bei Verlust übernimmt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Stornierung Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Teilnahme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00€ zzgl. der gesetzl. Mwst. sofort fällig. Der Veranstaltungspreis wird erstattet. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Teilnahmebetrag zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Gerne akzeptiert die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer, wenn dieser bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet wird. Ein teilweiser/ tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie ein teilweise/ tageweise Ersatzteilnehmer ist nicht möglich. 6. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter gestattet. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich alle Rechte vor. 7. Haftung Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Unternehmer-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart. 9. Datenschutz Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schützt Ihre personenbezogenen Daten und trifft angemessene Maßnahmen für deren Sicherheit. Ihre Daten werden von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht im Rahmen der geltenden rechtlichen Grenzen zur Auswertung ihrer Bedürfnisse zum Zwecke der Optimierung unseres Produktangebotes verwendet. Für diesen Zweck werden auch ihre Zugriffe auf die Web-Site der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht protokolliert. Wenn Sie Informationsmaterialien anfordern, eine Bestellung durchführen oder das Veranstaltungsangebot der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nutzen, verwendet diese die in diesem Rahmen erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung ihrer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zukommen zu lassen. Wenn Sie Kunde der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht sind, informieren diese Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per E-Mail über ihre Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schafft die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwendet die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Ihre Daten, soweit Sie ihr hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Bei der Erhebung Ihrer Daten fragt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nach Ihrer Einwilligung, ob diese Sie über verschiedenste Angebote per E-Mail informieren darf. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht widersprechen. Der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen und Organisationsnamen werden über die Teilnehmerliste den anderen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen zuzüglich der entsprechenden Adressdaten übermittelt. 11
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