Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen

Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei der
öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen
5. – 6. November 2015, Berlin
Mit Fokus auf:
• Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen im Überblick
Broschüre
Praxisseminar für VOL-Praktiker
• Die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens
• Besonderheiten der Leistungsbeschreibung im Rahmenvertrag
• Inhalt und Dauer eines Rahmenvertrages
• Verteilung von Risiken in Rahmenverträgen
• Herausforderungen der IT-Vergabe
Mit Beiträgen von:
• Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat Öffentliche Aufträge –
Vergabeprüfstelle
• Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Zentrale Vergabestelle des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
• Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen,
Großreferat Liegenschaften und Vergabe
• Berliner Wasserbetriebe, Fachbereich Einkauf Lieferungen und Leistungen
1
PRAXISSEMINAR FÜR VOL-PRAKTIKER
Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen
bei der öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen
Ersparen Sie sich den Mehraufwand separater Ausschreibungen
und Vergaben durch die gekonnte Nutzung von Rahmenverträgen
und Rahmenvereinbarungen
An wen richtet sich das
Praxisseminar?
Die öffentliche Hand als eine der größten Auftraggeberinnen des Landes vergibt
Alle öffentlichen
jährlich Aufträge, Projekte und Dienstleistungen in dreistelliger Milliardenhöhe. Die
• Behörden, Institutionen auf
Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die Projekte planen und
zur Ausschreibung verpflichtet sind, insbesondere Leiter und Führungskräfte
einzelnen Bedarfsträger sind jedoch durch das Vergaberecht dazu gezwungen,
aufwendige Ausschreibungen und Vergabeverfahren durchzuführen. Um diesen
Aufwand zu verringern und nicht jeden Auftrag einzeln ausschreiben zu müssen,
können insbesondere im Anwendungsbereich der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen (VOL) Rahmenverträge und -vereinbarungen mit einem oder mehreren
sowie erfahrene Projektleiter der
Abteilungen:
Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden. Die Vergabestellen ersparen sich
dadurch beträchtlichen administrativen, zeitlichen, finanziellen und personellen
Aufwand. Der Rahmenvertrag und die Rahmenvereinbarung bieten ausschreibenden
­
­
­
Institutionen zudem den Vorteil, eine sichere Planung für die kommenden Jahre
zu gewährleisten und gleichzeitig variabel und zeitnah auf aktuelle Anforderungen
reagieren zu können.
­
Kennen Sie die speziellen Besonderheiten und Herausforderungen beim
Abschluss von Rahmenverträgen und -vereinbarungen?
In der praktischen Umsetzung stehen selbst erfahrene Bedarfsträger oftmals vor
diversen Herausforderungen, wenn es um Details bei der Verwendung, Ausarbeitung
und Umsetzung von Rahmenverträgen und -vereinbarungen geht. Für eine erfolgreiche
Vergabe ist es jedoch unbedingt notwendig alle rechtlichen Besonderheiten dieser
Vertragsformen zu kennen, um gängige Stolperfallen zu vermeiden und Projekte
­
­
- Zentrale Vergabestelle
- Beschaffung, Einkauf,Vergabe,
Materialwirtschaft,
- IT, IT-Management und
IT-Controlling
- Finanzen, Controlling
- Kämmerei
- Interne Revision
- Organisation und zentrale
Dienste
• Universitäten, (Fach-)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken
wie den Softwareeinkauf einer Grundschule erfolgreich durchzuführen. Bedarfsträger
• Beteiligungsunternehmen der
öffentlichen Verwaltung
sollten sich zudem darüber im Klaren sein, wann Rahmenvereinbarungen besser
• Vergabeprüfstellen
sind als Rahmenverträge und was die Verteilung von Risiken in Rahmenverträgen
sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer bedeutet.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Flexibilität durch den Abschluss von
Rahmenverträgen und -vereinbarungen für Ihre Institution. Vertiefen Sie Ihr Wissen
gezielt in unserem Praxisseminar, um die beiden Vertragsformen bei der öffentlichen
Vergabe gekonnt nutzen zu können. Profitieren Sie von vielen praktischen Tipps und
erarbeiten Sie in einem Workshop einen konkreten Rahmenvertrag.
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• Anbieter von Lösungen für
öffentliche Dienste/Bieter in
Vergabeverfahren
• Berater und Rechtsanwälte im
Bereich Vergabe
Was lernen Sie in diesem Praxisseminar?
• Wann sind Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen anzuwenden?
• Wie unterscheiden sich Rahmenverträge von Rahmenvereinbarungen und anderen Verträgen?
• Welche Gestaltungsvarianten von Rahmenvereinbarungen gibt es und wie weiß ich, wann ich auf welche Form am besten zurückgreifen sollte?
• Welche Komponenten muss ein Rahmenvertrag bzw. eine Rahmenvereinbarung in jedem Fall beinhalten?
• Was muss bei der Verbindung mehrerer Auftraggeber im Rahmenvertrag beachtet werden?
• Welche Besonderheiten gilt es bei der der Leistungsbeschreibung im Rahmenvertrag zu beachten?
• Wann und wie müssen Rahmenverträge und -vereinbarungen in einem
Vergabeverfahren ausgeschrieben werden?
• Welche Regelungen des nationalen und EU-Vergaberechts sind für den Abschluss von Rahmenverträgen und -vereinbarungen relevant?
• Über welche Zeiträume kann ich Rahmenverträge und -vereinbarungen Ihre Vorteile
• Wissen Sie genau, wann und
wie Sie Rahmenverträge und
Rahmenvereinbarungen in Ihrer
Institution anwenden sollten –
werden Sie routinierter und
effizienter in Ihren täglichen
Aufgaben
• Profitieren Sie von Fallstudien
– erhalten Sie Hinweise direkt aus
der Praxis
•
Vermeiden Sie die nachteilige
Risikoverteilung für Ihre Institution
– gewinnen Sie Sicherheit mit sich
ändernden Rahmenbedingungen
• Vereinfachen Sie die Arbeit für sich
und Ihre Kollegen – steigern Sie die
Effektivität Ihrer Abteilung
• Sparen Sie sich viele separate
Ausschreibungen und somit Zeit und Ressourcen
• Analysieren Sie praktische
Problemfälle im Bereich der
Rahmenverträge in einer
interaktiven Fallstudie mit dem
Referenten
abschließen?
• Welche Stolperfallen zeigen sich bei Vertragsabschlüssen in der Praxis am häufigsten und wie kann ich diese umgehen?
• Was ist für den Auftraggeber zu beachten, wenn sich die Rahmenbedingungen
grundlegend ändern?
• Wie verteilt sich das Risiko in Rahmenverträgen und wie gehe ich damit um?
Masterclassseminar für die
„Masterclass Zentrale Verwaltung“
Dieses Seminar ist Bestandteil der
„Masterclass Zentrale Verwaltung“.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
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PROGRAMM TAG 1
Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen
bei der öffentlicher Vergabe gekonnt nutzen
MARTIN HAKE
08:30-09:00
Akkreditierung und Ausgabe der Seminarunterlagen
09:00-09:05
Begrüßung durch die Europäische Akademie für Steuern,
Wirtschaft & Recht
09:05-09:30
Begrüßung durch den Seminarleiter
•Kurze Vorstellungsrunde
•Erwartungen der Teilnehmer
Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle
des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL),
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
09:30-10:15
Effiziente und flexible Beschaffung durch
Rahmenverträge und -vereinbarungen
•Worin liegt der Vorteil von Rahmenverträgen und
-vereinbarungen?
•Was unterscheidet einen Rahmenvertrag von einer
Rahmenvereinbarung?
•Notwendiger Inhalt und zulässige Dauer des Rahmenvertrags
bzw. der Rahmenvereinbarung
•Nachteile von Rahmenverträgen und -vereinbarungen?
•Rahmenvereinbarungen als Ersatz für
Präqualifikationssysteme?
Referatsleiter, Zentrale
Vergabestelle des
Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
(ZV-BMEL), Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung
Martin Hake leitet seit der Gründung
des Referats 2005 die Zentrale Vergabestelle in der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zentrale
Vergabestelle ist für den gesamten Geschäftsbereich,
einschließlich des Ministeriums, und die institutionell
geförderten Zuwendungsempfänger tätig. Im Jahre 2004
wurde der Innere Dienst umgewandelt in eine Zentrale
Vergabestelle für den nachgeordneten Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL). In seiner Position als Referatsleiter schult Martin
Hake regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich
des öffentlichen Auftragswesens und nimmt an verschiedenen
Ressortsarbeitskreisen für das BMEL teil. Er übernahm
nach seiner Tätigkeit als hauptamtlicher Ausbildungsleiter
in der BLE im November 2003 das Referat Innerer Dienst
mit einem Teilbereich der Beschaffung. Martin Hake ist seit
1998 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung.
Tino Geppert, Fachbereichsleiter Lieferungen und
Leistungen, Einkauf, Berliner Wasserbetriebe
TINO GEPPERT
Fachbereichsleiter Lieferungen
und Leistungen, Einkauf,
Berliner Wasserbetriebe
10:15-10:30
Diskussionsrunde
10:30-11:00
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und
Networking
Seit 1990 ist Tino Geppert angestellt bei
den Berliner Wasserbetrieben, wo er
bereit seit 14 Jahren im Einkauf tätig ist.
2004 hat er die Leitung übernommen für
den Einkaufsbereich Lieferungen und
Leistungen. Zu seinen Aufgaben gehört die Sicherstellung
der Versorgung des Unternehmens mit allen benötigten
Materialien und Dienstleistungen, ausgenommen der
Bauleistungen. Gleichzeitig unterstützt er die Einführung des
elektronischen Vergabeportals und die Modernisierung der
eingesetzten e-Vergabe-Lösung
„Inhaltlich fundiert, kompakt, praxisnah mit aktuellen Entwicklungen.“
Daniel Opitz, Controller und Leiter der Vergabestelle,
Hochschule Aschaffenburg
4
11:00-11:45
Was muss die Vergabestelle bei der
Konzeption von Rahmenverträgen
beachten?
•Verknüpfung der Vergabekoordinierungsrichtlinie mit den
Regelwerken der Vergabe und Vertragsordnungen
- Reform des Vergaberechts der EU und das neue
Vergabegesetz
- Rechtsgrundlagen auf europäischer und nationaler Ebene
- Was gilt, soweit noch keine Regelung vorhanden ist?
- Die dynamischen Schwellenwerte
- Einkaufsgemeinschaften oder Anbieterkartell?
- Die Verbindung mehrerer Auftraggeber im Rahmenvertrag
- Nicht exklusiv – Die Zulassung mehrerer Auftragnehmer für
die Erfüllung des Rahmenvertrags
•Die Besonderheiten der Leistungsbeschreibung im
Rahmenvertrag
•Die mögliche Überforderung der Anbieter bei der
Angebotskalkulation im Rahmenvertrag
Ministerialrat Dr. jur. Klaus Schönenbroicher, Leiter,
Großreferat Liegenschaften und Vergabe,
Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
11:45-12:00
Diskussionsrunde
12:00-13:00
Verteilung von Risiken in Rahmenverträgen
– Szenarien für Auftraggeber und -nehmer
•Welche Grundrisiken gibt es?
•Welche Risikoverteilung ist angemessen?
•Wer trägt das Kalkulationsrisiko?
•Gibt es eine Abnahmeverpflichtung für Auftraggeber?
•Was ist aus dem „ungewöhnlichen Wagnis“ geworden?
•Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern
•Mit Beispielen aus:
- Der klassischen Auftragsvergabe
- Gesundheitssektor
- Sektorenauftraggeber
Hans-Peter Müller, Diplom Verwaltungswirt,
Referat Öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle,
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
MINISTERIALRAT
DR. JUR. KLAUS
SCHÖNENBROICHER
Leiter, Großreferat Liegenschaften
und Vergabe, Ministerium für
Inneres und Kommunales des
Landes Nordrhein-Westfalen
Seit 2005 arbeitet Klaus Schönenbroicher
im Innenministerium Nordrhein-Westfalen, wo er das
Großreferat Liegenschaften und Vergabe leitet. Des Weiteren
ist er Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum
und Herausgeber von Kommentaren zur Landesverfassung
NRW (2010), zur Bauordnung NRW (2012) und zum
Ordnungsbehördengesetz
NRW
(2014).
Außerdem
veröffentlicht er regelmäßig weitere zahlreiche Fachbeiträge
und hält Vorträge auf dem Gebiet des Verfassungs- und
Verwaltungsrechts. Zuvor war er zunächst als Rechtsanwalt
in einer großen deutschen Rechtsanwaltskanzlei und
anschließend fünf Jahre im Bundeslandwirtschaftsministerium
tätig.
HANS-PETER MÜLLER
Diplom Verwaltungswirt,
Referat Öffentliche Aufträge –
Vergabeprüfstelle,
Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie
Hans Müller ist seit 1988 im
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie tätig. Seit 2001 ist er dort im
Vergaberechtsreferat tätig und für die Vergabeverordnung
(VgV), die Sektorenverordnung (SektVO) sowie die Vergabeund Vertragsordnungen VOL und VOF verantwortlich.
Darüber hinaus ist er auch für das Preisrecht bei öffentlichen
Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) zuständig. Hans-Peter Müller
ist Autor verschiedener Veröffentlichungen im Bereich
Vergaberecht.
13:00-13:15
Diskussionsrunde
13:15-14:30
Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und
Networking
„Sehr gut und informativ.“
Katrin Deubel, Einkauf,
DBFZ Deutsche Biomasseforschungszentrum
5
14:30-15:15
Der Rahmenvertrag und die
Rahmenvereinbarung in der praktischen
Umsetzung
Umsetzung der Theorie in die Praxis – Erfahrungen aus einer
zentralen Vergabestelle
•Wann nutze ich Rahmenverträge und
Rahmenvereinbarungen?
•Welche Stolpersteine gibt es in der Praxis? Wann und wo
treten Sie häufig auf?
•Aufbau eines derartigen Vertrages
•Wie werte ich Rahmenverträge und -vereinbarungen
•Der „Miniwettbewerb“ in Rahmenvereinbarungen
Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle
des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL),
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
15:15-15:30
Diskussionsrunde
Workshop
15:30-17:30
Entwicklung eines Rahmenvertrags
für Druckerzeugnisse
In der Anwendung von Rahmenverträgen kommen in der
Praxis immer wieder Fallstricke und Schwierigkeiten auf. In
diesem Workshop befassen sich die Teilnehmer praxisnah mit
möglichen Schwierigkeiten und bekommen die Gelegenheit,
die Theorie in die Praxis umzusetzen.
Der Fokus des Workshops liegt auf:
Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses
Erarbeitung eines Vergabeverfahrens für den
Rahmenvertrag
Wertungskriterien und -verfahren
Einzelauftrag
In diesem Workshop arbeiten die Teilnehmer in kleinen
Gruppen an dem Beispiel von Druckerzeugnissen, entwickeln
Lösungsansätze und diskutieren ihre Ergebnisse mit den
anderen Teilnehmern.
Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle
des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL),
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Eine Kaffeepause ist während des Workshops vorgesehen.
17:30
Ende des ersten Seminartages
MARTIN HAKE
Referatsleiter, Zentrale
Vergabestelle des
Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
(ZV-BMEL), Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung
Martin Hake leitet seit der Gründung
des Referats 2005 die Zentrale Vergabestelle in der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zentrale
Vergabestelle ist für den gesamten Geschäftsbereich,
einschließlich des Ministeriums, und die institutionell
geförderten Zuwendungsempfänger tätig. Im Jahre 2004
wurde der Innere Dienst umgewandelt in eine Zentrale
Vergabestelle für den nachgeordneten Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL). In seiner Position als Referatsleiter schult Martin
Hake regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich
des öffentlichen Auftragswesens und nimmt an verschiedenen
Ressortsarbeitskreisen für das BMEL teil. Er übernahm
nach seiner Tätigkeit als hauptamtlicher Ausbildungsleiter
in der BLE im November 2003 das Referat Innerer Dienst
mit einem Teilbereich der Beschaffung. Martin Hake ist seit
1998 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung.
PROGRAMM TAG 2
Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei
der öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen
DR. ANNETTE
ROSENKÖTTER
09:00-09:05
Begrüßung durch den Seminarleiter
Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle
des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft – ZV-BMEL,
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
09:05-10:00
Rahmenverträge: Schwerpunkt
IT-Dienstleistungen
•Besonderheiten und Herausforderungen der IT-Vergabe
•Aktuelle Rechtsprechung zur Vergabe von IT-Dienstleistungen
•Bestimmung des Auftragsgegenstands
•Auswahl von Eignungs- und Zuschlagskriterien
•Anforderungen an das Leistungsverzeichnis
•Angebotswertung anhand von Präsentationen und
Teststellungen
Dr. Annette Rosenkötter, Fachanwältin für
Verwaltungsrecht, FPS Partnerschaftsgesellschaft
von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M.
Fachanwältin für
Verwaltungsrecht, FPS
Partnerschaftsgesellschaft
von Rechtsanwälten mbB,
Frankfurt a. M.
Annette Rosenkötter ist seit 2001 bei
FPS tätig und leitet die Praxisgruppe
Vergaberecht. Die Tätigkeit von Annette Rosenkötter umfasst
sowohl Mandate im Vergaberecht als auch im europäischen
Beihilfenrecht, dort insbesondere im Gesundheits- und
im ÖPNV-Bereich. Sie berät sowohl die öffentliche
Hand bei der Erstellung von Ausschreibungen, als auch
Bieter in allen Phasen des Vergabeverfahrens. Annette
Rosenkötter hat umfassende Erfahrung in der Vertretung
vor diversen Vergabekammern und Vergabesenaten der
OLGs. Des Weiteren hat sie bereits mehrere PPP-Projekte
vergaberechtlich begleitet. Annette Rosenkötter hält
regelmäßig Vorträge und Schulungen zum Vergaberecht und
hat zahlreiche vergaberechtliche Fachbeiträge veröffentlicht.
Aline Fritz, Rechtsanwältin, FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
ALINE FRITZ
10:00-10:15
Diskussionsrunde
10:15-10:45
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und
Networking
Aline Fritz ist seit 2000 im Bereich des
Vergaberechts tätig. Sie berät sowohl
die öffentliche Hand bei der Erstellung
von Ausschreibungen als auch Bieter in
allen Phasen des Vergabeverfahrens.
Aline Fritz hat umfassende Erfahrungen in der Vertretung
vor diversen Vergabekammern und Vergabesenaten der
OLGs. Des Weiteren hat sie bereits mehrere PPP-Projekte
vergaberechtlich begleitet. Aline Fritz hält regelmäßig
Vorträge und Schulungen zum Vergaberecht und hat
zahlreiche vergaberechtliche Fachbeiträge veröffentlicht.
„Die Veranstaltung ist sehr informativ und deckt alle
relevanten Eckpunkte einer Rahmenvereinbarung ab.“
„Hoch informativ und praxisrelevant.“
Rechtsanwältin, FPS
Partnerschaftsgesellschaft von
Rechtsanwälten mbB, Berlin
Workshop
10:45-12:45
Rahmenverträge: Schwerpunkt
IT Dienstleistungen
Bei der Vergabe von IT-Dienstleistungsverträgen gibt es eine
Reihe von Besonderheiten, die beachtet werden müssen.
Dieser Workshop geht auf diese Besonderheiten ein und
befähigt so die Teilnehmer, Fallstricke zu erkennen und zu
vermeiden.
Besonderheiten bei Dienstleistungsverträgen
Formulierung von Anforderungen an den
Wettbewerb
Erarbeitung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
Umgang mit typischen Problemsituationen
In kleinen Gruppen arbeiten die Teilnehmer an praktischen
Fallbeispielen aus dem Bereich der Vergabe von
IT-Dienstleistungen, entwickeln Lösungsansätze und diskutieren
ihre Ergebnisse mit den anderen Teilnehmern.
Dr. Annette Rosenkötter, Fachanwältin für
Verwaltungsrecht, FPS Partnerschaftsgesellschaft
von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a. M.
Aline Fritz, Rechtsanwältin, FPS Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten
mbB, Berlin
Eine Kaffeepause ist während des Workshops vorgesehen.
12:45-14:15
Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und
Networking
14:15-15:15
Verlängerungsoptionen und
Bedarfspositionen
•Neuvergabe vs. Vertragsanpassung
•Begleitung und Überwachung der Auftragserfüllung
•Klärung der Erwartungen und Festlegung von
Verantwortlichkeiten
•Rahmenbedingungen für Vertragsverlängerungen
•Optionsformen in der Rahmenvereinbarung
Martin Hake, Referatsleiter, Zentrale Vergabestelle
des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (ZV-BMEL),
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
15:15-15:30
Abschließende Diskussionsrunde
15:30
Ausgabe der Zertifikate und Ende des Seminars
8
MARTIN HAKE
Referatsleiter, Zentrale
Vergabestelle des
Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
(ZV-BMEL), Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung
Martin Hake leitet seit der Gründung
des Referats 2005 die Zentrale Vergabestelle in der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zentrale
Vergabestelle ist für den gesamten Geschäftsbereich,
einschließlich des Ministeriums, und die institutionell
geförderten Zuwendungsempfänger tätig. Im Jahre 2004
wurde der Innere Dienst umgewandelt in eine Zentrale
Vergabestelle für den nachgeordneten Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL). In seiner Position als Referatsleiter schult Martin
Hake regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich
des öffentlichen Auftragswesens und nimmt an verschiedenen
Ressortsarbeitskreisen für das BMEL teil. Er übernahm
nach seiner Tätigkeit als hauptamtlicher Ausbildungsleiter
in der BLE im November 2003 das Referat Innerer Dienst
mit einem Teilbereich der Beschaffung. Martin Hake ist seit
1998 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung.
ORGANISATORISCHES
Rahmenverträge und
Rahmenvereinbarungen bei der
öffentlichen Vergabe gekonnt nutzen
Veranstaltungstermin
5. – 6. November 2015
Buchungsnummer
S-1105 MC3
Veranstaltungssprache
Die Veranstaltungssprache ist Deutsch.
Kontakt
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
am Potsdamer Platz, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin-Mitte
Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230
Fax: +49 (0)30 80 20 80 250
E-Mail: [email protected]
Internet: www.euroakad.eu
Ihre Ansprechpartnerinnen zum Programm:
Veranstaltungspreis
Regina Lüning, M.Sc. econ.
Leiterin Marketing und Vertrieb
Tel.: +49 (0)30 80 20 80 246
Fax: +49 (0)30 80 20 80 259
E-Mail:[email protected]
Im Veranstaltungspreis inbegriffen sind:
• Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen, die als Druckerzeugnis
im Rahmen der Veranstaltung übergeben werden
• Seminar-Zertifikat bei voller Anwesenheit
• Getränke und Pausengebäck während der ganzen Veranstaltung
• Mittagessen an beiden Tagen
Johanna Schmidt, M.Sc.
Conference Manager
Tel.: +49 (0)30 80 20 80 215
Fax: +49 (0)30 80 20 80 259
E-Mail: [email protected]
Frühbucherpreis bis zum 4. September 2015: 1.189,- Euro
Normalpreis ab dem 5. September 2015: 1.389,- Euro
Auf Wunsch erhalten Sie nach der Veranstaltung die digitale
Version der Tagungsunterlagen zum Preis von zzgl. 60,- Euro
zusätzlich zum Seminar.
Alle Preise zzgl. 19% MwSt.
BUCHUNG
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230
Fax: +49 (0)30 80 20 80 250
Für Online-Buchungen besuchen
Sie bitte unsere Internetseite:
www.euroakad.eu
Veranstaltungsort
abba Berlin Hotel
Lietzenburger Straße 89
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88 71 86 0
Fax:
+49 (0)30 88 00 78 51
E-Mail: [email protected]
Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem
Stichwort „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“
vor, wenn Sie im Veranstaltungshotel auf ein begrenzt verfügbares
Zimmerkontingent zurückgreifen möchten. Selbstverständlich
können Sie auch ein anderes Hotel für Ihre Übernachtung wählen.
9
BUCHUNG
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230
Fax: +49 (0)30 80 20 80 250
Für Online-Buchungen besuchen
Sie bitte unsere Internetseite:
www.euroakad.eu
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
am Potsdamer Platz
Eingang Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Buchung
Buchungsnummer: S-1105 MC3 (DMW)
5. – 6. NOVEMBER 2015, BERLIN
Hiermit möchten wir die folgenden Personen verbindlich für das Seminar: „Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Vergabe
gekonnt nutzen“ anmelden.
Teilnehmer 1
Frau
Herr
Vorname
Nachname
Organisation
Abteilung
U-Abt. / Referat
Position
Straße
PLZ / Stadt
Land
Tel.
Fax
E-Mail
Hiermit bestelle ich die digitale Version der
kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar.
Teilnehmer 2
Frau
Herr
Vorname
Nachname
Organisation
Abteilung
U-Abt. / Referat
Position
Straße
PLZ / Stadt
Land
Teilnehmer 3
Frau
Herr
Vorname
Nachname
Organisation
Abteilung
U-Abt. / Referat
Position
Straße
PLZ / Stadt
Land
Rechnungsanschrift, falls abweichend
Vorname
Organisation
Abteilung
U-Abt. / Referat
Position
Frau
Tel.
Fax
E-Mail
Hiermit bestelle ich die digitale Version der
kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar.
Tel.
Fax
E-Mail
Hiermit bestelle ich die digitale Version der
kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar.
Herr
Nachname
Straße
PLZ / Stadt
Land
Tel.
Fax
E-Mail
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die rechtsverbindliche Anmeldung
und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hiermit stimme ich zu, weitere Information von der Europäischen
Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zu erhalten.
Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern wünschen Sie:
Einzelrechnung?
Sammelrechnung?
HINWEIS
Die Anmeldung ist nur mit Stempel und Unterschrift gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Bevollmächtigter und Stempel
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH | Leipziger Platz 9 | 10117 Berlin | Tel +49 (0)30 80 20 80 230 | Fax +49 (0)30 80 20 80 259
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Veranstaltungen und der Europäischen Akademie für Steuern,
Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH [im Folgenden „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ genannt]. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und anderweitige Regelungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung kann per Buchungsformular über Internet, Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Buchung gilt als angenommen und rechtsverbindlich, wenn wir nicht innerhalb
von 7 Tagen nach Eingang der Buchung die Ablehnung schriftlich erklärt haben. Zusätzlich erhalten Sie von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht als
Information eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine Teil-Buchung ist nur für als selbständig buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich.
3. Leistung
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen - soweit angekündigt - Mittagessen und
Pausengetränke. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen.
Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen im Veranstaltungsprogramm unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen
Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert.
Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch
auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verhaltens seitens der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so
stellt dies eine Ausnahme dar.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Veranstaltungspreis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist der Veranstaltungspreis am Tag der Veranstaltung nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig
nachgewiesen werden so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist dennoch sofort fällig und wird ggf. im Mahnverfahren
oder gerichtlich geltend gemacht. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz [§247 Abs.1 BGB]
p.a. zu fordern. Wenn die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher
Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstand oder wesentlich niedriger ist, als von der Europäischen Akademie
für Steuern, Wirtschaft & Recht geltend gemacht.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung und nicht durch Übersendung von Bargeld oder Schecks; bei Verlust übernimmt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schriftlich anerkannten Ansprüchen
aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Teilnahme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00€ zzgl. der gesetzl. Mwst.
sofort fällig. Der Veranstaltungspreis wird erstattet. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises zzgl. der gesetzl. Mwst.
fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Teilnahmebetrag zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Gerne akzeptiert die
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer, wenn dieser bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet
wird. Ein teilweiser/ tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie ein teilweise/ tageweise Ersatzteilnehmer ist nicht möglich.
6. Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch auszugsweise, ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter gestattet. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich alle Rechte vor.
7. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übernimmt keine
Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Unternehmer-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart.
9. Datenschutz
Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schützt Ihre personenbezogenen Daten und trifft angemessene Maßnahmen für deren Sicherheit. Ihre Daten werden
von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht im Rahmen der geltenden rechtlichen Grenzen zur Auswertung ihrer Bedürfnisse zum Zwecke der Optimierung
unseres Produktangebotes verwendet. Für diesen Zweck werden auch ihre Zugriffe auf die Web-Site der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht protokolliert.
Wenn Sie Informationsmaterialien anfordern, eine Bestellung durchführen oder das Veranstaltungsangebot der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nutzen,
verwendet diese die in diesem Rahmen erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung ihrer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zukommen zu lassen.
Wenn Sie Kunde der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht sind, informieren diese Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per E-Mail über ihre
Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schafft die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwendet die Europäische
Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Ihre Daten, soweit Sie ihr hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Bei der Erhebung Ihrer Daten fragt die Europäische Akademie für
Steuern, Wirtschaft & Recht nach Ihrer Einwilligung, ob diese Sie über verschiedenste Angebote per E-Mail informieren darf. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke
der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht widersprechen. Der Europäischen
Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen
verarbeitet. Die Namen und Organisationsnamen werden über die Teilnehmerliste den anderen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen zuzüglich der entsprechenden Adressdaten übermittelt.
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