Prak tisc h in F e Tipps orsc hun für die V g un d Le ergabe hre Praxisseminar Sonderregelungen für Forschungsprojekte gekonnt nutzen 18. – 19. Mai 2015, Berlin Mit Experten aus: • Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen • Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen • Kiepenheuer-Institut für Sonnenphysik (KIS) Mit Workshops zu: • Wissenschaftliche Flexibilität • Ausnahmetatbestand FuE-Leistungen • Optimale Kommunikation im Vergabeverfahren Broschüre Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015 Praxisseminar Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015 Sonderregelungen für Forschungsprojekte gekonnt nutzen Die besondere Rolle von Forschung & Lehre im Vergaberecht Als öffentliche Auftraggeber sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken dem nationalen und europäischen Vergaberecht unterworfen. Somit müssen sie eine Vielzahl von Leistungen ausschreiben. Die Freiheit der Wissenschaft ist in Deutschland und der Europäischen Union ein hochangesehenes Gut. Daraus ergibt sich auch eine erhöhte Flexibilität im Vergaberecht. Gleichzeitig sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen – auch als Zuwendungsempfänger – an die strengen Vorgaben des Vergabe- und Zuwendungsrechts gebunden. Um flexibel, schnell und unkompliziert auf die Bedürfnisse Ihrer Institutionen eingehen zu können, ohne diese eng gesteckten Grenzen zu überschreiten, ist es deshalb wichtig, die Sonderregelungen für Forschung und Lehre genau zu überblicken. Nur so können Vergaberecht und Wissenschaft in Einklang gebracht werden. Beim Zusammenspiel von Vergaberecht mit Forschung und Lehre stellen sich in der Praxis häufig ganz spezielle Fragen: • Wie flexibel kann man die Vergabe von Leistungen im Bereich der Forschung gestalten? • Welche Ausnahmefälle gibt es im Vergleich zum herkömmlichen Vergaberecht? • Wie können die Bedürfnisse der Forschenden und Lehrenden mit dem Vergaberecht in Einklang gebracht werden? • Was gilt es als Zuwendungsempfänger zu beachten? • Wie geht man mit der Beschaffung von Spezialbedarf um? • Was ist zu tun bei Bieterknappheit? Machen Sie sich mit den vergaberechtlichen Besonderheiten vertraut Bringen Sie sich über die aktuellen Regelungen und Rechtsprechung auf den neusten Stand und optimieren Sie Ihren Umgang mit den flexiblen Beschaffungsmethoden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Tauschen Sie sich in einer homogenen Teilnehmergruppe aus und erhalten Sie hilfreiche Tipps und Ratschläge von unseren Experten aus der Praxis. 2 An wen richtet sich das Praxisseminar? • An alle Universitäten, (Fach-)Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken • Insbesondere Leiter, Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Abteilungen: - Zentrale Vergabestelle, Beschaffung, (Strategischer) Einkauf - Recht - Finanzen, Controlling, Haushalt - Gebäudemanagement, Materialwirtschaft - Interne Revision - Organisation und Zentrale Dienste • Berater und Rechtsanwälte im Bereich Vergabe • Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren • Vergabekammern Was lernen Sie bei diesem Praxisseminar? • Wie werde ich den Bedürfnissen von Forschern und Lehrenden in der Vergabe gerecht? • Wie kann man die frühe Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern fördern? • Wann kann ich freihändig oder sogar direkt vergeben? Ihre Vorteile • Beherrschen Sie die Vergabeflexibilitäten für Wissenschaft und Forschung und die korrekte Abgrenzung zu Dienstleistungen nach VOL • Meistern Sie freihändige Vergaben rechtssicher und gekonnt • Wie gehe ich mit Vergaben an An-Institute um? • Welche Möglichkeiten bieten Einkaufsverbünde im Hochschulwesen? • Was ist bei nur einem Bieter am Markt zu beachten? • Wie muss bei Mitteln aus Zuwendungen beschafft werden? • Wie begründe ich Ausnahmetatbestände richtig? • Was ist beim Umgang mit Werksverträgen und Unteraufträgen für Forschungsprojekte zu beachten? • Verbessern Sie die Zusammenarbeit zwischen Beschaffern und Wissenschaftlern • Nutzen Sie die Vorteile von interaktiven Workshops – Wenden Sie Ihr Wissen direkt praktisch an • Profitieren Sie von den Erfahrungen und Tipps unserer Experten aus der Praxis • Erweitern Sie Ihr Netzwerk – Tauschen Sie sich mit unseren Experten und anderen Teilnehmern aus, die ähnliche vergaberechtliche Hürden nehmen müssen „Austausch zu brennenden Themen für die Hochschulen.“ „Beschaffungsfragen aus der Forschung gekonnt angesprochen. “ 3 Programm Tag 1 Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015 08:30-09:00 MINISTERIALRAT FRANK ALBRECHT Akkreditierung und Ausgabe der Seminarunterlagen 09:00-09:05 Begrüßung durch die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht 09:05-09:30 Begrüßung durch den Seminarleiter und Vorstellungsrunde Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 09:30-10:15 Sonderfall: Vergaberecht im Hochschulwesen •Abgrenzung zum allgemeinen Vergaberecht - Besondere Bedürfnisse (für wen muss was in welcher Zeit beschafft werden?) - Abgrenzung: Bedingungen für Zuwendungsempfänger - Flexibilitäten in der Vergabe •Rechtlicher Rahmen - Regelungen in den Ländern - Allgemeine Regelungen Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 10:15-10:30 Diskussionsrunde 10:30-11:00 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking Referatsleiter Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Frank Albrecht ist Leiter des Referats – Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle, Beratung in Vertragsund Verfahrensfragen – im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NordrheinWestfalen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Vergaberecht, die Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren, der Erfahrungsaustausch mit den Hochschulen im Vergabewesen sowie zuwendungsrechtliche Sonderfragen. Frank Albrecht war auch bei seiner vorherigen Tätigkeit in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen mit Vergabefragen befasst. Davor war er als Richter am Landgericht und Staatsanwalt in Düsseldorf tätig. Seit vielen Jahren schult Frank Albrecht intern und extern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergabewesen. 11:00-11:45 Wissenschaftliche Freiheit: Flexible Vergabe in Forschung und Lehre – Teil 1 •Die Vergabe im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen •Häufig genutzte Alternative zur klassischen Ausschreibung: Freihändige Vergabe •§ 3 Abs. 5 c) VOL/A: „zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und Untersuchung“ •Anwendbarkeit und richtige Begründung weiterer wichtiger Ausnahmetatbestände Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 11:45-12:00 Diskussionsrunde „Das trifft unseren Arbeitsalltag genau!“ 4 Workshop 12:00-12:30 Wissenschaftliche Flexibilität In diesem Workshop bearbeiten die Teilnehmer mehrere kurze Praxisbeispiele zu den Möglichkeiten für Freihändige Vergabe und Direktbeauftragung. Beispielfälle: Beschaffung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Welche Vergabearten kommen in Betracht? Nach der Themenvorstellung durch den Referenten diskutieren und beraten sich die Teilnehmer untereinander und besprechen ihre Ergebnisse zu den Praxisfragen gemeinsam im Plenum. Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 12:30-13:30 Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 14:30-15:15 Herausforderung: Vergaberecht für Zuwendungsempfänger •Bewusstsein schaffen: Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Zuwendungsempfänger •Rechtsgrundlagen: Was darf aus welchen Mitteln beschafft werden •Augenmerk: Zuwendungsbescheid •Herausforderung: Intensive Prüfungen bestehen, insbesondere i.V.m. EU-Geldern •Drohende Rückzahlung von Fördergeldern bei Verstößen gegen Vergaberecht – auch im Unterschwellenbereich – Gegenstrategien Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 15:15-15:30 Diskussionsrunde 15:30-16:00 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking Workshop 13:30-14:15 Wissenschaftliche Freiheit: Flexible Vergabe in Forschung und Lehre – Teil 2 •Besonderheiten im Oberschwellenbereich •Alternativen zum Offenen Verfahren (= EU-weite Ausschreibung): – Verhandlungsverfahren – Wettbewerblicher Dialog – Neue Verfahrensart: Innovationspartnerschaft •Forschungs- und Entwicklungsleistungen als Ausnahmetatbestand gemäß § 100 Abs. 4 Nr. 2 GWB •§ 3 Abs. 4 b) VOL/A EG: „Lieferung von Waren, die zum Zweck von Forschungen hergestellt werden“ •Anwendbarkeit und richtige Begründung weiterer wichtiger Ausnahmetatbestände Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 14:15-14:30 Diskussionsrunde 16:00-17:00 Ausnahmetatbestand FuELeistungen Die Teilnehmer überprüfen anhand der erhaltenen Checkliste, ob in diesem Fallbeispiel die Ausschreibung verpflichtend ist. Fallbeispiel: Beschaffung von Großgeräten für Forschungszwecke Checkliste: Von der Markterkundung zum Zuschlagsvermerk In diesem Workshop arbeiten die Teilnehmer in kleinen Gruppen an einem Beispiel aus der Vergabepraxis. Sie haben so die Möglichkeit, ihr theoretisches Wissen direkt praktisch anzuwenden. Bei Fragen und Problemen steht jederzeit unser Experte zur Verfügung. Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 17:00 Ende des ersten Tages 5 Programm Tag 2 Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015 ANDREAS HENTSCHEL 09:00-09:15 Begrüßung durch den Seminarleiter Johannes Lohschelder, Abteilungsleiter Einkauf und Anlagenbuchhaltung, RWTH Aachen 09:15-10:00 Beschaffung von Spezialbedarf – Was tun, wenn Bieter Mangelware sind? •Warum spielt das Alleinstellungsmerkmal in der Forschung eine so große Rolle? •Freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 5 Buchst. L VOL/A •Ist wirklich nur ein Bieter am Markt? Wie sichert man sich ab? •Ausschließlichkeitserklärung •Begründungen für Beschaffungen im Oberschwellenbereich, insbesondere bei nur einem Anbieter – Erfahrungsaustausch und Praxisbeispiele •Weitere Praxisbeispiele Verwaltungsleiter, KiepenheuerInstitut für Sonnenphysik (KIS) Diplom Finanzwirt Andreas Hentschel ist als Verwaltungsleiter am Kiepenheuer-Institut für Sonnenphysik (KIS) in Freiburg tätig. Das Kiepenheuer-Institut ist Mitglied der LeibnizGemeinschaft. Seine Aufgabenfelder in dieser Position erstrecken sich auf die Bereiche Personal, Finanzen (einschließlich Einkauf und Buchhaltung sowie Controlling) und Organisation. Zuvor arbeitete Andreas Hentschel von 2004 bis 2012 als Verwaltungsleiter am Max-Planck-Institut für Bioanorganische Chemie in Mülheim an der Ruhr. Andreas Hentschel, Verwaltungsleiter, KiepenheuerInstitut für Sonnenphysik (KIS) 10:00-10:15 Diskussionsrunde 10:15-10:45 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 10:45-11:30 Spezielle Bieter- und Auftragskonstellationen gekonnt meistern •VOL-Dienstleistungen für Forschungsprojekte und Studien – Universitätsfachpersonal durch Werkverträge binden: Vorschriften, leistungs- oder erfolgsgebunden? – Richtiger Umgang mit aufeinander aufbauenden Leistungen: Vergabe von Unteraufträgen •Vergabe an An-Institute und Ausgründungen – Sensibilisierung: Ist das ohne weiteres möglich? – Was ist zu beachten? – Wo verläuft die Grenze zu In-House-Vergaben? •Einkaufsverbünde für Hochschulen – Vorteile: Kostenoptimierung, Markttransparenz, erhöhte Standardisierung, Know-How-Transfer – Strukturen, Ausgestaltungsmöglichkeiten Johannes Lohschelder, Abteilungsleiter Einkauf und Anlagenbuchhaltung, RWTH Aachen 11:30-11:45 Diskussionsrunde 11:45-12:30 Zusammenarbeit von Beschaffern und Wissenschaftlern •Verwaltung und Forscher sitzen in einem Boot •Frühzeitige Kommunikation: Prozessoptimierung durch gemeinsame Bedarfsbestimmung •Prozessoptimierung •Verwaltung denkt anders, Wissenschaftler auch – Gegenseitige Sensibilisierung schaffen •Fast immer ein Kommunikationsproblem •Eilige Beschaffungen – Knappe Zeitvorgaben, kaum Vorlaufzeit: Wie kann man fachliche und vergaberechtliche Anforderungen in Einklang bringen? •Produktneutralität vs. konkreter Bedarf für FuE •Leitprodukte: Wann sind sie nur besonders begehrt, wann unersetzlich? •Wie bündelt man die Vielzahl an Einzelbestellungen? Johannes Lohschelder, Abteilungsleiter Einkauf und Anlagenbuchhaltung, RWTH Aachen 12:30-12:45 Diskussionsrunde 12:45-14:00 Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 6 Workshop 14:00-15:00 Optimale Kommunikation im Vergabeverfahren In diesem Workshop erarbeiten die Teilnehmer Strategien zur frühzeitigen und effektiven Kommunikation, um das Vergabeverfahren gemeinsam mit den Wissenschaftlern zu gestalten. Kommunikationsziele Strategische Aufgaben des Einkaufs Potentielle Ansatzpunkte JOHANNES LOHSCHELDER Abteilungsleiter Einkauf und Anlagenbuchhaltung, RWTH Aachen Johannes Lohschelder ist seit 2002 Abteilungsleiter im Einkauf an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. Dieser beschafft sowohl die konventionelle als auch die wissenschaftlich apparative Ausstattung soweit keine Baumaßnahme berührt ist. Auch der Abschluss von Rahmen- und Sukzessivlieferverträgen wird durch seine Abteilung betreut. Nach seinem Studium der Verwaltung hat Johannes Lohschelder seit 1982 verschiedene Positionen in der Studierendenverwaltung und in der Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal und Organisation an der RWTH Aachen bekleidet. Herausforderungen identifizieren und meistern Bei dieser Gruppenarbeit bekommen Sie somit die Möglichkeit, Ihr theoretisches Wissen direkt praktisch anzuwenden. Bei Fragen und Problemen steht jederzeit unser Experte zur Verfügung. Johannes Lohschelder, Abteilungsleiter Einkauf und Anlagenbuchhaltung, RWTH Aachen 15:00-15:15 Diskussionsrunde 15:15 Ausgabe der Zertifikate und Ende des Seminars „Die Veranstaltung trifft an vielen Stellen die zentralen Knackpunkte der Beschaffung im Hochschulbereich.“ 7 Organisatorisches Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015 BUCHUNG E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230 Fax: +49 (0)30 80 20 80 250 Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: www.euroakad.eu Kontakt Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Am Potsdamer Platz, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230 Fax: +49 (0)30 80 20 80 250 E-Mail: [email protected] Internet: www.euroakad.eu Ihre Ansprechpartnerinnen zum Programm: Veranstaltungstermin 18. – 19. Mai 2015 Buchungsnummer S-996 Veranstaltungssprache Die Veranstaltungssprache ist Deutsch. Veranstaltungspreis 1.389,- Euro zzgl. 19% MwSt. Im Veranstaltungspreis inbegriffen sind: • Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen, die als Druckerzeugnis im Rahmen der Veranstaltung übergeben werden • Seminar-Zertifikat bei voller Anwesenheit • Getränke und Pausengebäck während der ganzen Veranstaltung • Mittagessen an beiden Tagen Auf Wunsch erhalten Sie nach der Veranstaltung die digitale Version der Tagungsunterlagen zum Preis von zzgl. 60,- Euro zusätzlich zum Seminar. Alle Preise zzgl. 19% MwSt. 8 Regina Lüning, M.Sc. econ. Leiterin Marketing und Vertrieb Tel.: +49 (0)30 80 20 80 246 Fax: +49 (0)30 80 20 80 259 E-Mail: [email protected] Laura Hentz, M.A. Conference Manager Tel.: +49 (0)30 80 20 80 244 Fax: +49 (0)30 80 20 80 259 E-Mail: [email protected] (Programmänderungen vorbehalten) Veranstaltungsort abba Berlin Hotel Lietzenburger Straße 89 10719 Berlin Tel.: +49 (0)30 88 71 860 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.abbaberlinhotel.com/en/index.html Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ vor, wenn Sie im Veranstaltungshotel auf ein begrenzt verfügbares Zimmerkontingent zurückgreifen möchten. Selbstverständlich können Sie auch ein anderes Hotel für Ihre Übernachtung wählen. BUCHUNG E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230 Fax: +49 (0)30 80 20 80 250 Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: www.euroakad.eu Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht am Potsdamer Platz Eingang Leipziger Platz 9 10117 Berlin Buchung Buchungsnummer: S-996 (DMW) 18. – 19. MAI 2015, BERLIN Hiermit möchten wir die folgenden Personen verbindlich für das Praxisseminar: „Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015“ anmelden. Teilnehmer 1 Frau Herr Vorname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Straße PLZ / Stadt Land Teilnehmer 2 Frau Herr Vorname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Straße PLZ / Stadt Land Nachname Tel. Fax E-Mail Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Tel. Fax E-Mail Nachname Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Teilnehmer 3 Frau Herr Vorname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Straße PLZ / Stadt Land Rechnungsanschrift, falls abweichend Vorname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Nachname Tel. Fax E-Mail Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Frau Herr Nachname Straße PLZ / Stadt Land Tel. Fax E-Mail Mit meiner Unterschrift bestätige ich die rechtsverbindliche Anmeldung und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiermit stimme ich zu, weitere Information von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zu erhalten. Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern wünschen Sie: Einzelrechnung? Sammelrechnung? HINWEIS Die Anmeldung ist nur mit Stempel und Unterschrift gültig. Ort, Datum Unterschrift Bevollmächtigter und Stempel Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH | Leipziger Platz 9 | 10117 Berlin | Tel +49 (0)30 80 20 80 230 | Fax +49 (0)30 80 20 80 259 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Veranstaltungen und der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH [im Folgenden „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ genannt]. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und anderweitige Regelungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. 2. Anmeldung/Anmeldebestätigung Ihre Anmeldung kann per Buchungsformular über Internet, Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Buchung gilt als angenommen und rechtsverbindlich, wenn wir nicht innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchung die Ablehnung schriftlich erklärt haben. Zusätzlich erhalten Sie von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht als Information eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine Teil-Buchung ist nur für als selbständig buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich. 3. Leistung Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen - soweit angekündigt - Mittagessen und Pausengetränke. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen im Veranstaltungsprogramm unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so stellt dies eine Ausnahme dar. 4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Der Veranstaltungspreis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist der Veranstaltungspreis am Tag der Veranstaltung nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig nachgewiesen werden so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist dennoch sofort fällig und wird ggf. im Mahnverfahren oder gerichtlich geltend gemacht. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz [§247 Abs.1 BGB] p.a. zu fordern. Wenn die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstand oder wesentlich niedriger ist, als von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung und nicht durch Übersendung von Bargeld oder Schecks; bei Verlust übernimmt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Stornierung Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Teilnahme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00€ zzgl. der gesetzl. Mwst. sofort fällig. Der Veranstaltungspreis wird erstattet. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Teilnahmebetrag zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Gerne akzeptiert die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer, wenn dieser bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet wird. Ein teilweiser/ tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie ein teilweise/ tageweise Ersatzteilnehmer ist nicht möglich. 6. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter gestattet. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich alle Rechte vor. 7. Haftung Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Unternehmer-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart. 9. Datenschutz Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schützt Ihre personenbezogenen Daten und trifft angemessene Maßnahmen für deren Sicherheit. Ihre Daten werden von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht im Rahmen der geltenden rechtlichen Grenzen zur Auswertung ihrer Bedürfnisse zum Zwecke der Optimierung unseres Produktangebotes verwendet. Für diesen Zweck werden auch ihre Zugriffe auf die Web-Site der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht protokolliert. Wenn Sie Informationsmaterialien anfordern, eine Bestellung durchführen oder das Veranstaltungsangebot der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nutzen, verwendet diese die in diesem Rahmen erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung ihrer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zukommen zu lassen. Wenn Sie Kunde der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht sind, informieren diese Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per E-Mail über ihre Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schafft die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwendet die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Ihre Daten, soweit Sie ihr hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Bei der Erhebung Ihrer Daten fragt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nach Ihrer Einwilligung, ob diese Sie über verschiedenste Angebote per E-Mail informieren darf. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht widersprechen. Der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen und Organisationsnamen werden über die Teilnehmerliste den anderen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen zuzüglich der entsprechenden Adressdaten übermittelt. 10
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