Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015

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Praxisseminar
Sonderregelungen für Forschungsprojekte gekonnt nutzen
18. – 19. Mai 2015, Berlin
Mit Experten aus:
• Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
• Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
• Kiepenheuer-Institut für Sonnenphysik (KIS)
Mit Workshops zu:
• Wissenschaftliche Flexibilität
• Ausnahmetatbestand FuE-Leistungen
• Optimale Kommunikation im Vergabeverfahren
Broschüre
Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015
Praxisseminar
Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015
Sonderregelungen für Forschungsprojekte gekonnt nutzen
Die besondere Rolle von Forschung & Lehre im Vergaberecht
Als öffentliche Auftraggeber sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und
Universitätskliniken dem nationalen und europäischen Vergaberecht unterworfen. Somit
müssen sie eine Vielzahl von Leistungen ausschreiben.
Die Freiheit der Wissenschaft ist in Deutschland und der Europäischen Union
ein hochangesehenes Gut. Daraus ergibt sich auch eine erhöhte Flexibilität im
Vergaberecht. Gleichzeitig sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen – auch als
Zuwendungsempfänger – an die strengen Vorgaben des Vergabe- und Zuwendungsrechts
gebunden. Um flexibel, schnell und unkompliziert auf die Bedürfnisse Ihrer Institutionen
eingehen zu können, ohne diese eng gesteckten Grenzen zu überschreiten, ist es deshalb
wichtig, die Sonderregelungen für Forschung und Lehre genau zu überblicken. Nur so
können Vergaberecht und Wissenschaft in Einklang gebracht werden.
Beim Zusammenspiel von Vergaberecht mit Forschung und Lehre stellen sich in
der Praxis häufig ganz spezielle Fragen:
• Wie flexibel kann man die Vergabe von Leistungen im Bereich der Forschung gestalten?
• Welche Ausnahmefälle gibt es im Vergleich zum herkömmlichen Vergaberecht?
• Wie können die Bedürfnisse der Forschenden und Lehrenden mit dem Vergaberecht
in Einklang gebracht werden?
• Was gilt es als Zuwendungsempfänger zu beachten?
• Wie geht man mit der Beschaffung von Spezialbedarf um?
• Was ist zu tun bei Bieterknappheit? Machen Sie sich mit den vergaberechtlichen Besonderheiten
vertraut
Bringen Sie sich über die aktuellen Regelungen und Rechtsprechung auf den neusten
Stand und optimieren Sie Ihren Umgang mit den flexiblen Beschaffungsmethoden an
Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Tauschen Sie sich in einer homogenen
Teilnehmergruppe aus und erhalten Sie hilfreiche Tipps und Ratschläge von unseren
Experten aus der Praxis.
2
An wen richtet sich das
Praxisseminar?
• An alle Universitäten,
(Fach-)Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und
Universitätskliniken
• Insbesondere Leiter,
Führungskräfte und Mitarbeiter aus
den Abteilungen:
- Zentrale Vergabestelle,
Beschaffung, (Strategischer)
Einkauf
- Recht
- Finanzen, Controlling, Haushalt
- Gebäudemanagement,
Materialwirtschaft
- Interne Revision
- Organisation und Zentrale
Dienste
• Berater und Rechtsanwälte im
Bereich Vergabe
• Bieter in öffentlichen
Vergabeverfahren
• Vergabekammern
Was lernen Sie bei diesem Praxisseminar?
• Wie werde ich den Bedürfnissen von Forschern und Lehrenden in der Vergabe gerecht?
• Wie kann man die frühe Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern fördern?
• Wann kann ich freihändig oder sogar direkt vergeben?
Ihre Vorteile
•
Beherrschen Sie die
Vergabeflexibilitäten für
Wissenschaft und Forschung
und die korrekte Abgrenzung zu
Dienstleistungen nach VOL
• Meistern Sie freihändige Vergaben
rechtssicher und gekonnt
• Wie gehe ich mit Vergaben an An-Institute um?
• Welche Möglichkeiten bieten Einkaufsverbünde im Hochschulwesen?
• Was ist bei nur einem Bieter am Markt zu beachten?
• Wie muss bei Mitteln aus Zuwendungen beschafft werden?
• Wie begründe ich Ausnahmetatbestände richtig?
• Was ist beim Umgang mit Werksverträgen und Unteraufträgen für Forschungsprojekte
zu beachten?
• Verbessern Sie die Zusammenarbeit
zwischen Beschaffern und
Wissenschaftlern
• Nutzen Sie die Vorteile von
interaktiven Workshops – Wenden
Sie Ihr Wissen direkt praktisch an
• Profitieren Sie von den Erfahrungen
und Tipps unserer Experten aus
der Praxis
•
Erweitern Sie Ihr Netzwerk
– Tauschen Sie sich mit unseren
Experten und anderen Teilnehmern
aus, die ähnliche vergaberechtliche
Hürden nehmen müssen
„Austausch zu brennenden Themen für die
Hochschulen.“
„Beschaffungsfragen aus der Forschung
gekonnt angesprochen. “
3
Programm Tag 1
Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015
08:30-09:00
MINISTERIALRAT
FRANK ALBRECHT
Akkreditierung und Ausgabe der Seminarunterlagen
09:00-09:05
Begrüßung durch die Europäische Akademie für Steuern,
Wirtschaft & Recht
09:05-09:30
Begrüßung durch den Seminarleiter und
Vorstellungsrunde
Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter
Rechtsfragen der Forschungs- und
Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle,
Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
09:30-10:15
Sonderfall: Vergaberecht im
Hochschulwesen
•Abgrenzung zum allgemeinen Vergaberecht
- Besondere Bedürfnisse (für wen muss was in welcher Zeit
beschafft werden?)
- Abgrenzung: Bedingungen für Zuwendungsempfänger
- Flexibilitäten in der Vergabe
•Rechtlicher Rahmen
- Regelungen in den Ländern
- Allgemeine Regelungen
Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter
Rechtsfragen der Forschungs- und
Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle,
Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
10:15-10:30
Diskussionsrunde
10:30-11:00
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und
Networking
Referatsleiter Rechtsfragen
der Forschungs- und
Technologiepolitik, Zentrale
Vergabestelle, Beratung in
Vertrags- und Verfahrensfragen,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
Frank Albrecht ist Leiter des Referats – Rechtsfragen
der Forschungs- und Technologiepolitik, Zentrale
Vergabestelle,
Beratung
in
Vertragsund
Verfahrensfragen – im Ministerium für Innovation,
Wissenschaft und Forschung des Landes NordrheinWestfalen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das
Vergaberecht, die Gestaltung und Durchführung
von Vergabeverfahren, der Erfahrungsaustausch
mit den Hochschulen im Vergabewesen sowie
zuwendungsrechtliche Sonderfragen. Frank Albrecht war
auch bei seiner vorherigen Tätigkeit in der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen mit Vergabefragen
befasst. Davor war er als Richter am Landgericht und
Staatsanwalt in Düsseldorf tätig. Seit vielen Jahren
schult Frank Albrecht intern und extern Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Vergabewesen.
11:00-11:45
Wissenschaftliche Freiheit: Flexible Vergabe
in Forschung und Lehre – Teil 1
•Die Vergabe im Bereich von Forschungs- und
Entwicklungsaufträgen
•Häufig genutzte Alternative zur klassischen Ausschreibung:
Freihändige Vergabe
•§ 3 Abs. 5 c) VOL/A: „zur Erfüllung wissenschaftlich-technischer
Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und
Untersuchung“
•Anwendbarkeit und richtige Begründung weiterer wichtiger
Ausnahmetatbestände
Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter
Rechtsfragen der Forschungs- und
Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle,
Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
11:45-12:00
Diskussionsrunde
„Das trifft unseren Arbeitsalltag genau!“
4
Workshop
12:00-12:30
Wissenschaftliche Flexibilität
In diesem Workshop bearbeiten die Teilnehmer mehrere kurze
Praxisbeispiele zu den Möglichkeiten für Freihändige Vergabe
und Direktbeauftragung.
Beispielfälle: Beschaffung an Hochschulen
und Forschungseinrichtungen
Welche Vergabearten kommen in Betracht?
Nach der Themenvorstellung durch den Referenten diskutieren
und beraten sich die Teilnehmer untereinander und besprechen
ihre Ergebnisse zu den Praxisfragen gemeinsam im Plenum.
Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter
Rechtsfragen der Forschungs- und
Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle,
Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
12:30-13:30
Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und
Networking
14:30-15:15
Herausforderung: Vergaberecht für
Zuwendungsempfänger
•Bewusstsein schaffen: Hochschulen und
Forschungseinrichtungen als Zuwendungsempfänger
•Rechtsgrundlagen: Was darf aus welchen Mitteln beschafft
werden
•Augenmerk: Zuwendungsbescheid
•Herausforderung: Intensive Prüfungen bestehen, insbesondere
i.V.m. EU-Geldern
•Drohende Rückzahlung von Fördergeldern bei Verstößen
gegen Vergaberecht – auch im Unterschwellenbereich
– Gegenstrategien
Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter
Rechtsfragen der Forschungs- und
Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle,
Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
15:15-15:30
Diskussionsrunde
15:30-16:00
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und
Networking
Workshop
13:30-14:15
Wissenschaftliche Freiheit: Flexible Vergabe
in Forschung und Lehre – Teil 2
•Besonderheiten im Oberschwellenbereich
•Alternativen zum Offenen Verfahren (= EU-weite
Ausschreibung):
– Verhandlungsverfahren
– Wettbewerblicher Dialog
– Neue Verfahrensart: Innovationspartnerschaft
•Forschungs- und Entwicklungsleistungen als
Ausnahmetatbestand gemäß § 100 Abs. 4 Nr. 2 GWB
•§ 3 Abs. 4 b) VOL/A EG: „Lieferung von Waren, die zum Zweck
von Forschungen hergestellt werden“
•Anwendbarkeit und richtige Begründung weiterer wichtiger
Ausnahmetatbestände
Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter
Rechtsfragen der Forschungs- und
Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle,
Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
14:15-14:30
Diskussionsrunde
16:00-17:00
Ausnahmetatbestand FuELeistungen
Die Teilnehmer überprüfen anhand der erhaltenen Checkliste,
ob in diesem Fallbeispiel die Ausschreibung verpflichtend ist.
Fallbeispiel: Beschaffung von Großgeräten für
Forschungszwecke
Checkliste: Von der Markterkundung zum
Zuschlagsvermerk
In diesem Workshop arbeiten die Teilnehmer in kleinen
Gruppen an einem Beispiel aus der Vergabepraxis. Sie haben
so die Möglichkeit, ihr theoretisches Wissen direkt praktisch
anzuwenden. Bei Fragen und Problemen steht jederzeit unser
Experte zur Verfügung.
Ministerialrat Frank Albrecht, Referatsleiter
Rechtsfragen der Forschungs- und
Technologiepolitik, Zentrale Vergabestelle,
Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
17:00
Ende des ersten Tages
5
Programm Tag 2
Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015
ANDREAS HENTSCHEL
09:00-09:15
Begrüßung durch den Seminarleiter
Johannes Lohschelder, Abteilungsleiter Einkauf und
Anlagenbuchhaltung, RWTH Aachen
09:15-10:00
Beschaffung von Spezialbedarf
– Was tun, wenn Bieter Mangelware sind?
•Warum spielt das Alleinstellungsmerkmal in der Forschung
eine so große Rolle?
•Freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 5 Buchst. L VOL/A
•Ist wirklich nur ein Bieter am Markt? Wie sichert man sich ab?
•Ausschließlichkeitserklärung
•Begründungen für Beschaffungen im Oberschwellenbereich,
insbesondere bei nur einem Anbieter – Erfahrungsaustausch und Praxisbeispiele
•Weitere Praxisbeispiele
Verwaltungsleiter, KiepenheuerInstitut für Sonnenphysik (KIS)
Diplom
Finanzwirt
Andreas
Hentschel ist als Verwaltungsleiter
am
Kiepenheuer-Institut
für
Sonnenphysik (KIS) in Freiburg tätig.
Das Kiepenheuer-Institut ist Mitglied der LeibnizGemeinschaft. Seine Aufgabenfelder in dieser Position
erstrecken sich auf die Bereiche Personal, Finanzen
(einschließlich Einkauf und Buchhaltung sowie
Controlling) und Organisation. Zuvor arbeitete Andreas
Hentschel von 2004 bis 2012 als Verwaltungsleiter am
Max-Planck-Institut für Bioanorganische Chemie in
Mülheim an der Ruhr.
Andreas Hentschel, Verwaltungsleiter,
KiepenheuerInstitut für Sonnenphysik (KIS)
10:00-10:15
Diskussionsrunde
10:15-10:45
Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und
Networking
10:45-11:30
Spezielle Bieter- und Auftragskonstellationen gekonnt meistern
•VOL-Dienstleistungen für Forschungsprojekte und Studien
– Universitätsfachpersonal durch Werkverträge binden:
Vorschriften, leistungs- oder erfolgsgebunden?
– Richtiger Umgang mit aufeinander aufbauenden Leistungen:
Vergabe von Unteraufträgen
•Vergabe an An-Institute und Ausgründungen
– Sensibilisierung: Ist das ohne weiteres möglich?
– Was ist zu beachten?
– Wo verläuft die Grenze zu In-House-Vergaben?
•Einkaufsverbünde für Hochschulen
– Vorteile: Kostenoptimierung, Markttransparenz, erhöhte
Standardisierung, Know-How-Transfer
– Strukturen, Ausgestaltungsmöglichkeiten
Johannes Lohschelder, Abteilungsleiter Einkauf und
Anlagenbuchhaltung, RWTH Aachen
11:30-11:45
Diskussionsrunde
11:45-12:30
Zusammenarbeit von Beschaffern und
Wissenschaftlern
•Verwaltung und Forscher sitzen in einem Boot
•Frühzeitige Kommunikation: Prozessoptimierung durch
gemeinsame Bedarfsbestimmung
•Prozessoptimierung
•Verwaltung denkt anders, Wissenschaftler auch
– Gegenseitige Sensibilisierung schaffen
•Fast immer ein Kommunikationsproblem
•Eilige Beschaffungen – Knappe Zeitvorgaben, kaum
Vorlaufzeit: Wie kann man fachliche und vergaberechtliche
Anforderungen in Einklang bringen?
•Produktneutralität vs. konkreter Bedarf für FuE
•Leitprodukte: Wann sind sie nur besonders begehrt, wann
unersetzlich?
•Wie bündelt man die Vielzahl an Einzelbestellungen?
Johannes Lohschelder, Abteilungsleiter Einkauf und
Anlagenbuchhaltung, RWTH Aachen
12:30-12:45
Diskussionsrunde
12:45-14:00
Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und
Networking
6
Workshop
14:00-15:00
Optimale Kommunikation im
Vergabeverfahren
In diesem Workshop erarbeiten die Teilnehmer Strategien
zur frühzeitigen und effektiven Kommunikation, um das
Vergabeverfahren gemeinsam mit den Wissenschaftlern zu
gestalten.
Kommunikationsziele
Strategische Aufgaben des Einkaufs
Potentielle Ansatzpunkte
JOHANNES
LOHSCHELDER
Abteilungsleiter Einkauf und
Anlagenbuchhaltung,
RWTH Aachen
Johannes
Lohschelder
ist
seit
2002 Abteilungsleiter im Einkauf
an
der
Rheinisch-Westfälischen
Technischen
Hochschule (RWTH) Aachen. Dieser beschafft sowohl
die konventionelle als auch die wissenschaftlich
apparative Ausstattung soweit keine Baumaßnahme
berührt ist. Auch der Abschluss von Rahmen- und
Sukzessivlieferverträgen wird durch seine Abteilung
betreut. Nach seinem Studium der Verwaltung hat
Johannes Lohschelder seit 1982 verschiedene
Positionen in der Studierendenverwaltung und in der
Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal
und Organisation an der RWTH Aachen bekleidet. Herausforderungen identifizieren und meistern
Bei dieser Gruppenarbeit bekommen Sie somit die Möglichkeit,
Ihr theoretisches Wissen direkt praktisch anzuwenden.
Bei Fragen und Problemen steht jederzeit unser Experte zur
Verfügung.
Johannes Lohschelder, Abteilungsleiter Einkauf und
Anlagenbuchhaltung, RWTH Aachen
15:00-15:15
Diskussionsrunde
15:15
Ausgabe der Zertifikate und Ende des Seminars
„Die Veranstaltung trifft an vielen Stellen die zentralen
Knackpunkte der Beschaffung im Hochschulbereich.“
7
Organisatorisches
Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015
BUCHUNG
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230
Fax: +49 (0)30 80 20 80 250
Für Online-Buchungen besuchen
Sie bitte unsere Internetseite:
www.euroakad.eu
Kontakt
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
Am Potsdamer Platz, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 80 20 80 230
Fax: +49 (0)30 80 20 80 250
E-Mail: [email protected]
Internet: www.euroakad.eu
Ihre Ansprechpartnerinnen zum Programm:
Veranstaltungstermin
18. – 19. Mai 2015
Buchungsnummer
S-996
Veranstaltungssprache
Die Veranstaltungssprache ist Deutsch.
Veranstaltungspreis
1.389,- Euro
zzgl. 19% MwSt.
Im Veranstaltungspreis inbegriffen sind:
• Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen, die als Druckerzeugnis
im Rahmen der Veranstaltung übergeben werden
• Seminar-Zertifikat bei voller Anwesenheit
• Getränke und Pausengebäck während der ganzen Veranstaltung
• Mittagessen an beiden Tagen
Auf Wunsch erhalten Sie nach der Veranstaltung die digitale
Version der Tagungsunterlagen zum Preis von zzgl. 60,- Euro
zusätzlich zum Seminar.
Alle Preise zzgl. 19% MwSt.
8
Regina Lüning, M.Sc. econ.
Leiterin Marketing und Vertrieb
Tel.: +49 (0)30 80 20 80 246
Fax: +49 (0)30 80 20 80 259
E-Mail: [email protected]
Laura Hentz, M.A.
Conference Manager
Tel.: +49 (0)30 80 20 80 244
Fax: +49 (0)30 80 20 80 259
E-Mail: [email protected]
(Programmänderungen vorbehalten)
Veranstaltungsort
abba Berlin Hotel
Lietzenburger Straße 89
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88 71 860
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.abbaberlinhotel.com/en/index.html Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem
Stichwort „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“
vor, wenn Sie im Veranstaltungshotel auf ein begrenzt verfügbares
Zimmerkontingent zurückgreifen möchten. Selbstverständlich
können Sie auch ein anderes Hotel für Ihre Übernachtung wählen.
BUCHUNG
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Fax: +49 (0)30 80 20 80 250
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Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
am Potsdamer Platz
Eingang Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Buchung
Buchungsnummer: S-996 (DMW)
18. – 19. MAI 2015, BERLIN
Hiermit möchten wir die folgenden Personen verbindlich für das Praxisseminar: „Vergaberecht in Forschung und Lehre 2015“ anmelden.
Teilnehmer 1
Frau
Herr
Vorname
Organisation
Abteilung
U-Abt. / Referat
Position
Straße
PLZ / Stadt
Land
Teilnehmer 2
Frau
Herr
Vorname
Organisation
Abteilung
U-Abt. / Referat
Position
Straße
PLZ / Stadt
Land
Nachname
Tel.
Fax
E-Mail
Hiermit bestelle ich die digitale Version der
kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar.
Tel.
Fax
E-Mail
Nachname
Hiermit bestelle ich die digitale Version der
kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar.
Teilnehmer 3
Frau
Herr
Vorname
Organisation
Abteilung
U-Abt. / Referat
Position
Straße
PLZ / Stadt
Land
Rechnungsanschrift, falls abweichend
Vorname
Organisation
Abteilung
U-Abt. / Referat
Position
Nachname
Tel.
Fax
E-Mail
Hiermit bestelle ich die digitale Version der
kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar.
Frau
Herr
Nachname
Straße
PLZ / Stadt
Land
Tel.
Fax
E-Mail
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die rechtsverbindliche Anmeldung
und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hiermit stimme ich zu, weitere Information von der Europäischen
Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zu erhalten.
Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern wünschen Sie: Einzelrechnung?
Sammelrechnung?
HINWEIS
Die Anmeldung ist nur mit Stempel und Unterschrift gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Bevollmächtigter und Stempel
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH | Leipziger Platz 9 | 10117 Berlin | Tel +49 (0)30 80 20 80 230 | Fax +49 (0)30 80 20 80 259
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Veranstaltungen und der Europäischen Akademie für Steuern,
Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH [im Folgenden „Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht“ genannt]. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und anderweitige Regelungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung kann per Buchungsformular über Internet, Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Buchung gilt als angenommen und rechtsverbindlich, wenn wir nicht innerhalb
von 7 Tagen nach Eingang der Buchung die Ablehnung schriftlich erklärt haben. Zusätzlich erhalten Sie von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht als
Information eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Eine Teil-Buchung ist nur für als selbständig buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich.
3. Leistung
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen - soweit angekündigt - Mittagessen und
Pausengetränke. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen.
Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen im Veranstaltungsprogramm unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen
Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert.
Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch
auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verhaltens seitens der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so
stellt dies eine Ausnahme dar.
4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Veranstaltungspreis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist der Veranstaltungspreis am Tag der Veranstaltung nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig
nachgewiesen werden so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist dennoch sofort fällig und wird ggf. im Mahnverfahren
oder gerichtlich geltend gemacht. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz [§247 Abs.1 BGB]
p.a. zu fordern. Wenn die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher
Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstand oder wesentlich niedriger ist, als von der Europäischen Akademie
für Steuern, Wirtschaft & Recht geltend gemacht.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung und nicht durch Übersendung von Bargeld oder Schecks; bei Verlust übernimmt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schriftlich anerkannten Ansprüchen
aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Teilnahme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00€ zzgl. der gesetzl. Mwst.
sofort fällig. Der Veranstaltungspreis wird erstattet. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises zzgl. der gesetzl. Mwst.
fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Teilnahmebetrag zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Gerne akzeptiert die
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer, wenn dieser bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet
wird. Ein teilweiser/ tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie ein teilweise/ tageweise Ersatzteilnehmer ist nicht möglich.
6. Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch auszugsweise, ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter gestattet. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich alle Rechte vor.
7. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übernimmt keine
Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Unternehmer-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart.
9. Datenschutz
Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schützt Ihre personenbezogenen Daten und trifft angemessene Maßnahmen für deren Sicherheit. Ihre Daten werden
von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht im Rahmen der geltenden rechtlichen Grenzen zur Auswertung ihrer Bedürfnisse zum Zwecke der Optimierung
unseres Produktangebotes verwendet. Für diesen Zweck werden auch ihre Zugriffe auf die Web-Site der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht protokolliert.
Wenn Sie Informationsmaterialien anfordern, eine Bestellung durchführen oder das Veranstaltungsangebot der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nutzen,
verwendet diese die in diesem Rahmen erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung ihrer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zukommen zu lassen.
Wenn Sie Kunde der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht sind, informieren diese Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per E-Mail über ihre
Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schafft die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwendet die Europäische
Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Ihre Daten, soweit Sie ihr hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Bei der Erhebung Ihrer Daten fragt die Europäische Akademie für
Steuern, Wirtschaft & Recht nach Ihrer Einwilligung, ob diese Sie über verschiedenste Angebote per E-Mail informieren darf. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke
der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht widersprechen. Der Europäischen
Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen
verarbeitet. Die Namen und Organisationsnamen werden über die Teilnehmerliste den anderen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen zuzüglich der entsprechenden Adressdaten übermittelt.
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