Erfahrungen bei der Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf

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Uwe Marquardt
Stand: 12. Mai 2015
Erfahrungen bei der Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf
Der folgende Erfahrungsbericht entstand aus Erfahrungen beim Deutschunterricht und bei
der ehrenamtlichen Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf.
Übersicht
0) Zusammenfassung: Probleme und Lösungen
1) Hilfe organisieren (z.B. Verbände, Ehrenamt, Kommunalpolitik, Öffentlichkeitsarbeit)
2) Asyl: der Umgang der Behörden mit Flüchtlingen (Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, Kommunale Ausländerbehörde)
3) Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungssuche
4) Soziales und Arbeit
5) Bildung, Kultur und Freizeit
6) Dienstleistungen (z.B. Internet, Banken, Rheinbahn, Düssel-Pass, Post,
Rechtsberatung, Polizei)
7) Aktivitäten in den Stadtteilen
0) Zusammenfassung: Probleme und Lösungen
In Düsseldorf wird viel für die Flüchtlinge getan; aber es gibt noch einiges zu verbessern,
z.B.:
- Informationen für Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer (Internetangebot, Broschüren,
Erläuterungen zu Formularen in Fremdsprachen),
- Gewinnung, Fortbildung und Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Helfer,
- Terminvergabe, Personaleinsatz bei Behörden
- Organisation der Sprachangebote, der Wohnraumvermittlung und des Angebots von
Arbeitsplätzen,
- Betreuung von Flüchtlingen außerhalb von Sammelunterkünften (Hotels),
- das Verfahren zur Abschiebung von Flüchtlingen, z.B. von Flüchtlingsfamilien während
der Nacht.
- Notfallnummer der Stadt am Wochenende (bei Problemfällen).
Es handelt sich meist um organisatorische Mängel, die nicht neu sind. Sie zu beseitigen,
ist wegen der komplizierten Rechtsmaterie und Zuständigkeiten angesichts steigender
Flüchtlingszahlen schwierig, aber notwendig.
Städtetag und der Düsseldorfer Katholikenrat haben auf folgende allgemeine Probleme
bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen hingewiesen:
- Landeseinrichtungen sollten die Kommunen möglichst frühzeitig und umfassend darüber
informieren, wie viele Menschen aus welchem Herkunftsland, wann mit welchen
Gesundheitsproblemen und Schutzbedürfnissen zugewiesen werden.
- Mit Blick auf die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber ist die Überlassung
von bundeseigenen oder landeseigenen Immobilien beim Ausbau von
Aufnahmeeinrichtungen wichtig.
- Die Betreuungsschlüssel für die Unterkünfte müssen dem konkreten Bedarf angepasst
werden.
- In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten ist es nötig, dass Bund und Länder
den Bau oder die Einrichtung neuer Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber durch
gezielte Förderprogramme stärker unterstützen. Es ist wichtig zu vermeiden, dass
Flüchtlinge mit anderen Geringverdienern um Wohnungen konkurrieren.
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- Wichtig ist der Ausbau der Kapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
und in den Landesaufnahmeeinrichtungen, um Asylverfahren schneller entscheiden zu
können und um Aufnahmekapazitäten zu entlasten.
- Da viele Flüchtlinge länger bleiben, stellt sich neben der möglichst schnellen
Unterbringung die Frage nach der Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt.
- Während des Asylverfahrens muss die gesundheitliche und psychische Situation stärker
berücksichtigt werden. Der Zugang zu einer notwendigen und ambulanten oder
stationären Behandlung muss ohne großen bürokratischen Aufwand möglich sein.
- Bildung ist wichtig für die Integration von Flüchtlingen, insbesondere von Kindern und
Jugendlichen. Schon während des Asylverfahrens müssen Kinder und Jugendliche in das
Bildungssystem integriert werden. Die Länder müssen zusätzliche Mittel für
Betreuungsplätze in Kitas bereitstellen und eine bessere Förderung für Flüchtlingskinder
in den Schulen gewährleisten. Das umfasst auch die Möglichkeit, an Einrichtungen der
Jugendhilfe, der Musikschulen und den Angeboten der Jugendverbände teilzunehmen.
Flüchtlinge müssen einen Anspruch auf die Teilnahme an den vom Bund finanzierten
Integrationskursen – bereits nach der Ankunft der Menschen und nicht erst nach der
Anerkennung als Flüchtling. Die Verfahren zur Anerkennung in der Heimat erworbener
Bildungsabschlüsse von Flüchtlingen sind zu verbessern.
- Es ist sicherzustellen, dass eine angemessene Unterbringung und eine erforderliche
besondere Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen erfolgt.
- Es gibt bisher keine befriedigende Kostenübernahmeregelung für die Aufwendungen der
Städte.
1) Hilfe organisieren
1.1) Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Stadtteilinitiativen und ehrenamtliche
Unterstützung
1.1.1) Projekte
Die Betreuung der Flüchtlinge erfolgt über die Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden
und ehrenamtlich arbeitende Bürger.
1.1.2) Wohlfahrtsverbände
Überblick über Aktivitäten der Verbände (Fachdienste und Aktivitäten der Ehrenamtlichen,
mit Adressen und Telefonnummern) in Düsseldorf (Referat von Iris Bellstedt, Sprecherin
der LIGA Wohlfahrt -Arbeitsgemeinschaft der Düsseldorfer Wohlfahrtsverbände-,
Ratsmitglied, Grüne):
https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/runder_tisch_asyl/16_maerz_2015/liga
_wohlfahrt.pdf
Der Schwerpunkt der Flüchtlingshilfe lag bisher bei den hauptberuflichen
Flüchtlingsberatern der Diakonie. Inzwischen beteiligen sich auch die anderen
Wohlfahrtsverbände und ehrenamtliche Helfer (hauptsächlich über die
Kirchengemeinden). Die Flüchtlingsarbeit der evangelischen Kirchengemeinden wird von
Diakoniepfarrer Frantzmann koordiniert. Es gibt einen Ev. Arbeitskreis Asyl, der etwa
monatlich tagt (Themen z.B.: Betreuung von Flüchtlingen in den Flüchtlingsheimen,
Schulung von haupt- und ehrenamtlichen Helfern, psychosoziale Versorgung von
traumatisierten Flüchtlingen). Der Katholikenrat hat zur Situation der Flüchtlinge in
Düsseldorf und zur Beteiligung an der Flüchtlingshilfe im April eine Entschließung gefasst:
http://www.katholisches-duesseldorf.de/tl_files/kathddorf/dokumente/Entschliessung
%20Fluechtlingsschutz%20und%20Neue%20Nachbarn.pdf
Die AWO, die Caritas, die Diakonie, das DRK und der Paritätische Wohlfahrtsverband
bieten Beratungen in vielen Sprachen an. Die Verbände verfügen über Fachkräfte
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(Diplom-SozialarbeiterInnen), die über langjährige Erfahrungen bei der Betreuung von
Flüchtlingen verfügen. Allein die Diakonie hat etwa 20 hauptberufliche Mitarbeiter in der
Flüchtlingsberatung. Hinzu kommen Mitarbeiter in der Migrationsberatung und in den
Integrationszentren (Leitung des Sachgebiets Integration, Migration und Flucht: Daniela
Bröhl). Das hauptberufliche Personal soll verstärkt werden. In den Flüchtlingsunterkünften
gibt es Sprechstunden zur Beratung von Flüchtlingen.
Maßnahmen der Wohlfahrtsverbände zur Beratung von Flüchtlingen werden von der
Stadt, vom Land NRW und den Kirchen finanziell gefördert:
http://www.bezregarnsberg.nrw.de/themen/s/soziale_beratung_von_fluechtlingen/index.php
1.1.3) Ehrenamtliche Helfer
BürgerInnen können Flüchtlingen auf vielfache Weise helfen, z.B. beim Deutschunterricht,
bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Eine Liste mit Möglichkeiten zur Mitarbeit in
einer Helfergruppe findet sich unter:
http://www.buergerstiftung-gerricus.de/projekte/fl%C3%BCchtlingshilfe/mitmachen-ineiner-gruppe/
http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/13_jan_2015/diakonie.pdf
Maßnahmen der Kommunen zur Begleitung von Flüchtlingen durch Ehrenamtler werden
vom Land NRW gefördert:
http://www.kommunale-integrationszentrennrw.de/sites/default/files/public/system/downloads/konzeptehrenamt_in_der_fluechtlingshilfe-2015-02-03.pdf
Kontakt zu Flüchtlingen kann man schnell über gemeinsame Veranstaltungen bekommen
(Beispiel: Die Tersteegengemeinde veranstaltet regelmäßig ein Sonntagscafe für Helfer
der Gemeinde und Flüchtlinge des benachbarten Flüchtlingsheims).
Der Caritasverband Düsseldorf hat einen nützlichen „Ratgeber für das Ehrenamt –
Flüchtlinge in Düsseldorf“ herausgegeben: „Tipps und Informationen für Ehrenamtliche“.
Flüchtlingsbegleiter leisten auch Hilfestellung bei Übersetzungen und beim Ausfüllen von
Formularen.
Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer benötigen bei der Mitarbeit bei Sozialverbänden ein
amtliches Führungszeugnis (gibt es kostenlos beim Bürgerbüro). Sie sind über die
Wohlfahrtsverbände versichert (Unfall, Haftpflicht). Sie können von der Stadt eine
Ehrenamtskarte als Anerkennung ihrer Tätigkeit erhalten (nach zwei Jahren bei
mindestens fünf Stunden ehrenamtlicher Arbeit wöchentlich).
In Düsseldorf kann man sich als freiwilliger Helfer bei den Wohlfahrtsverbänden melden,
z.B. bei der Caritas:
http://caritas.erzbistum-koeln.de/duesseldorf_cv/eamt/impuls.html
oder beim SKFM Düsseldorf (email: [email protected]): Ein
Treffen für neue Helfer fand beim SKFM in der Ulmenstr. 67 am 1. April statt. Es wurden
acht Arbeitsgruppen gebildet: Lotsen im Stadtteil, Sprachförderung, Ämterbegleitung,
Sport und Freizeit, Wohnungssuche, Sprachmittler, Familienangebote, sonstige Angebote.
Ein zweites Treffen fand am 7.Mai statt.
Die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit der Caritas wird von Maria Peters koordiniert. Sie lädt
auch zu einem Stammtisch fuer Fluechtlungshelfer in Gerreseheim ein (jeden zweiten
Mittwoch im Monat im Aloysium).
Zum Ehrenamt bei der Diakonie gibt es ein umfangreiches Informationsangebot
(Freiwilligenzentrale, Flüchtlingshilfe, Handbuch Ehrenamt und Ehrenamtskoordination).
http://www.diakonie-duesseldorf.de/Ehrenamt.183.0.html?tr=mn
Idee: In Dortmund kann man sich zentral speziell für die Flüchtlingshilfe über ein Internet-
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Formular melden. Auch in Düsseldorf gibt es seit dem 17. April diese Möglichkeit.
https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/aktuell/meldungen/fb010_ehrenamtler
_online/index.shtml
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer finden auf der Internetseite der Landeshauptstadt
Düsseldorf einen kurzen Fragebogen, der online ausgefüllt und direkt an Miriam Koch
verschickt werden kann. Ziel ist es, ehrenamtliche Helferinnen und Helfern entsprechend
ihren Kenntnissen und gewünschten Einsatzorten einzusetzen. Um eine gute Vernetzung
zwischen den hauptamtlichen Betreuern und den ehrenamtlichen Helfern zu
gewährleisten, wird die Stadt in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden ein
Konzept entwickeln.
1.1.4) Erfahrungsaustausch und Schulung von Flüchtlingshelfern
Die Wohlfahrtsverbände, insbesondere die Diakonie, legen großen Wert auf die
Qualifikation der ehrenamtlichen Helfer (interkulturelle Kompetenz, Umgang mit
traumatisierten Flüchtlingen, Kenntnisse des Asylrechts). Ohne Schulung wird ein Kontakt
mit den Flüchtlingen in den Flüchtlingsunterkünften vielfach als problematisch angesehen
(siehe auch Handbuch Ehrenamt und Ehrenamtskoordination der Diakonie).
Nützlich sind daher Fortbildung und Erfahrungsaustausch. Am 13. und 27. März fand z.B.
ein Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Helfer im Cafe der Johanneskirche statt
(immer freitags ab 16 Uhr). Auf Facebook gibt es eine geschlossene Benutzergruppe zum
Erfahrungsaustausch von Flüchtlingshelfern.
Eine Basisschulung steht allen interessierten Düsseldorferinnen und Düsseldorfern offen,
die an der ehrenamtlichen Arbeit mit Flüchtlingen interessiert sind. Am 28. März 2015 fand
z.B. im Canisiushaus beim Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) in
Zusammenarbeit mit der ASG eine Basisschulung von etwa 100 ehrenamtlichen Helfern
und Helferinnen statt. Referentin war Ulrike Schaffer, Bad Oldesloe. Es wurde ein
Überblick über das Asylrecht gegeben (Begriffe, Ablauf des Asylverfahrens); ferner gab es
Hinweise zum Asylbewerberleistungsgesetz und zu Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch. Daneben gab es praktische Tipps und einen Aufruf zur Mitarbeit bei
der Betreuung von Flüchtlingen in Düsseldorf. Die nächste Basisschulung findet am 16.
Mai von 12-16 Uhr im Canisiushaus statt.
Der SKFM Düsseldorf e.V. bot auch gemeinsam mit dem ASG Bildungsforum eine
Schulung für Deutsch-Nachhilfelehrerinnen und – lehrer am 15. März mit dem Netzwerk
„teachers on the road“ an (Ansprechpartnerin: Claudia Hämmerling).
Eine Schulung für Ehrenamtler, Thema: "Betreuung von Flüchtlingen", findet am Samstag,
25. April 2015, 9-15 Uhr, im Stiftsaal St. Margareta, Gerricusstr. 12, statt. Veranstalter sind
die Kirchengemeinde St. Margareta, die Caritas Düsseldorf, das ASG-Bildungsforum und
die Bürgerstiftung Gerricus. Referent ist u.a. Sebastian Vogt.
Eine Fortbildung des Caritasverbands Düsseldorf: "Unsere neuen Nachbarn" findet am
Freitag, 8. Mai 2015, 9-12 Uhr, Oststr. 40, statt. Referent ist Sebastian Vogt.
Anmeldungen an [email protected]
Am 23. und 30.Mai 2015 bietet die Diakonie (zusammen mit der RLCC in Köln) eine
Grundlagenschulung in Köln an: „Praxisbezogene Einführung in das Asylrecht“ (Anfragen
an die RLCC in Köln (Refugee Law Clinic Cologne)
http://lawcliniccologne.com/
Am 26.Juni 2015, 19.August 2015 und 2.Dezember 2015 finden Schulungen mit Claudia
Dolk für Ehrenamtliche zum Thema Flüchtlinge statt (bisher wurden diese
Ehrenamtsschulungen nur für Ehrenamtliche der Diakonie angeboten).
Am 16.September 2015, 14-17 Uhr, findet eine Fortbildung für Ehrenamtliche mit Lydia
Rauch, Referat Ehrenamt, statt.
Folgende Fortbildungsangebote plant das Diakonie-Institut für berufliche Bildung:
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Mittwoch, 4.November 2015, 9-16 Uhr: Fortbildung zum Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG, Claudia Dolk)
Donnerstag, 26.November 2015, 9-16 Uhr: Fortbildung zum Asylverfahren (Claudia Dolk)
Teilnahmegebühr: 45 Euro für Externe (Anmeldungen direkt an das Diakonie Institut)
http://www.diakonieduesseldorf.de/uploads/tx_didbasic/Institut_Fortbildungskatalog_2015.pdf
Die Diakonie plant eine monatliche offene Veranstaltung zum Thema Flüchtlinge in
Kooperation mit dem Diakonie Institut für berufliche Bildung (jeden ersten Mittwoch im
Monat, Ansprechpartnerin: Frau Piper oder Frau Bröhl), zusätzlich ist ab Juli eine
monatliche offene Veranstaltung für Ehrenamtliche zum Thema Flüchtlinge geplant (jeden
dritten Mittwoch im Monat).
1.1.5) Sprachmittler
50 Sprachmittler in 20 verschiedenen Sprachen werden von der Muslimischen
Hochschulgemeinde der Universität Düsseldorf (MHG) gestellt. Neben den Sprachmittlern
der Diakonie kann man nun auch auf die Unterstützung der Caritas zurückgreifen, email
an:
[email protected]
[email protected].
Ferner hat die Stadt Düsseldorf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt, ob sie sich
in dieser Form engagieren möchten. Beschäftigte mit arabischen, albanischen,
serbischen und mit weiteren Sprachkenntnissen stellen sich als Sprachmittler zur
Verfügung.
1.1.6) Kontakt mit Flüchtlingen
Die Dankbarkeit von Flüchtlingen führt bei den Helfern zu positiven Erlebnissen.
Andererseits ist die Anteilnahme am persönlichen Schicksal einzelner Flüchtlinge
durchaus belastend. Man sollte wegen der Traumatisierung vieler Flüchtlinge (etwa ein
Viertel aller Flüchtlinge) diese auch nicht nach ihrem Schicksal befragen. Wer sich einen
allgemeinen Eindruck von den Erlebnissen von Flüchtlingen machen möchte, sollte deren
Berichte in der 2014 erschienenen Broschüre „no border“ (herausgegeben von ZAKK,
STAY !, SJD-Die Falken) lesen. Im Internet lassen sich ferner Radiosendungen finden, in
denen Flüchtlinge über ihre Erfahrungen erzählen (Mediatheken). Beim Umgang mit
Flüchtlingen gibt es oft Sprachprobleme, weil nur wenige Flüchtlinge Englisch sprechen
oder lesen können. Neben den Sprachproblemen wird von Flüchtlingen auch die soziale
Isolierung durch die Form der Unterbringung, Ausschluss von Integrationskursen,
Arbeitsverbote usw. als belastend empfunden. Beim Umgang mit Flüchtlingen sind
kulturelle Besonderheiten zu beachten. Den Zeitaufwand für den Umgang mit Flüchtlingen
muss man steuern, weil es z.B. bei der Begleitung von Flüchtlingen zu Behörden lange
Wartezeiten gibt. Die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit ist besonders wichtig für die
seelisch-emotionale Integration der Flüchtlinge. Obwohl Ehrenamtliche meist konkrete
Hilfestellungen geben wollen (z.B. Deutschunterricht, Versorgung mit
Einrichtungsgegenständen usw.) und keine psychosoziale Arbeit leisten sollen/wollen, ist
gerade der persönliche Kontekt zu den Ehrenamtlichen die wichtigste Hilfe aus Sicht der
Flüchtlinge
(Misun Han-Broich, Engagement in der Flüchtlingshilfe, in: Engagement, Aus Politik und
Zeitgeschichte, Heft 14-15/2015 vom 30. März 2015, Beilage zur Wochenzeitung “Das
Parlament“, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn)
1.1.6) Spenden
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Viele Bürger haben Kleidung, Kochtöpfe, Spielsachen etc. für Flüchtlingsunterkünfte
gespendet. Spenden können bei den Sammelstellen der Diakonie abgegeben werden
(Fairhaus). Finanzielle Unterstützung für Projekte kann man von verschiedenen
Organisationen erhalten, z.B. von der Bürgerstiftung oder vom Lion's Club. Leider gibt es
auch Betrüger, die angeblich für die Flüchtlingshilfe sammeln (Ausweise verlangen !).
1.2) Vernetzung
Flüchtlingsrat NRW
http://www.frnrw.de
Flüchtlingsrat Düsseldorf e.V.
http://fluechtlingsrat-duesseldorf.de/
Carlo-Schmid-Str. 34
40595 Düsseldorf
Tel.: +49 211 93679613
E-Mail: [email protected]
Vorstand:
Marcel Keienborg, Rechtsanwalt
Eva Klippenstein, Düsseldorfer Friedenspreis 2012
Markus Rottmann, Rechtsanwalt
Corrie Voigtmann, Flüchtlingsberatung der Diakonie
STAY! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative
Hüttenstr. 150
40227 Düsseldorf
Vorstand:
Oliver Ongaro, streetworker
Isis Kossatz, Bauingenieurin
Simone Froschauer, Krankenschwester (medinetz)
Tel.-Nr: 02 11/72 13 95-11
E-mail: [email protected]
Es gibt zahlreiche Vereine von und für Menschen mit Migrationshintergrund, z.B. den
Verein Mosaik, der Angehörigen aller Nationalitäten und Religionen offensteht (jeden
Monat gibt es einen internationalen Kochworkshop in Eller).
1.3) Kommunalpolitik
Es gibt in Düsseldorf bei der Stadtverwaltung seit Februar 2015 eine
Flüchtlingsbeauftragte (Miriam Koch). Ferner gibt es unter ihrer Leitung einen „Runden
Tisch“ mit Vertretern der Fachämter der Stadtverwaltung und der Wohlfahrtsverbände
(Einen solchen „Runden Tisch“ gibt es in Köln seit 2003). Die Flüchtlingsbeauftragte führt
in den zehn Stadtbezirken "Bürgerforen" durch. Meist geht es dabei um die Unterbringung
von Flüchtlingen.
Die Mitglieder des Stadtrates lassen sich in den Fachausschüssen von den Fachämtern
über die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen informieren. Vorsitzende des
Integrationsrates (aus Vertretern des Stadtrates und der Migrantenorganisationen) ist
Katharina Kabata. Zahlreiche Ratsmitglieder haben hauptberufliche oder ehrenamtliche
Funktionen in den Wohlfahrtsverbänden und sind auch auf diesem Wege über die
Thematik informiert.
Den Tagesordnungen des Stadtrats (und seiner Ausschüsse) und der Bezirksvertretungen
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kann man entnehmen, dass sich die Kommunalpolitik bisher überwiegend mit der
Unterbringung befasste und sich jetzt der Betreuung von Flüchtlingen zuwendet. Es gibt
neuerdings einen Entwurf für ein gesamtstädtisches Konzept für die Unterbringung,
Betreuung und Integration von Flüchtlingen (Ansprechpartner: Peter Lorch) und ein
Positionspapier der CDU-Fraktion:
https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/runder_tisch_asyl/16_maerz_2015/ent
wurf_gesamtkonzept.pdf
http://www.cdu-fraktion-duesseldorf.de/willkommensklima-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlingebraucht-klare-rahmenbedingungen
(Ein entsprechendes Konzept wurde vom Rat der Stadt Köln bereits in 2004
beschlossen.)
Der Arbeitskreis Flüchtlingsfragen der Grünen tagte am 4.Mai.
Verbesserungsvorschläge zur Organisation der Verwaltungsabläufe können von Bürgern
an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss des Stadtrates herangetragen werden
(über Email). Dieser Ausschuss soll laut Kooperationsvereinbarung der Rathausmehrheit
zu einem Ausschuss für Bürgerbeteiligung fortentwickelt werden. Vorsitzender dieses
Ausschusses ist Harald Walter, SPD, auch Mitglied des Ordnungs- und
Verkehrsausschusses, stv. Vors. des Ausschusses ist Andreas Auler, CDU, auch Mitglied
des Ordnungs- und Verkehrsausschusses.
1.4) Öffentlichkeitsarbeit
1.4.1) Homepages
Es gibt Homepages mit allgemeinen Informationen zum Thema Migration und Flüchtlinge,
z.B. des Bundes oder des Landes NRW:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bildung-undberuf-in-deutschland.pdf;jsessionid=847D20E1456BF40159076F95FD292327.1_cid368?
__blob=publicationFile
http://www.integration.nrw.de/index.php
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen.html
Es gibt eine offizielle Homepage der Stadt:
www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte
(Hier findet sich z.B. eine Karte mit den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte in
Düsseldorf und Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Unterbringung und Betreuung
von Flüchtlingen in Düsseldorf. Das Informationsangebot wird ständig erweitert. Hilfreich
wären Links zu den speziellen Flüchtlingsseiten einzelner Ämter.)
Die Düsseldorfer Flüchtlingsbeauftragte verteilt aktuelle Informationen auch über ihre
Facebook-Seite:
https://www.facebook.com/public/Miriam-Koch
Es gibt ferner eine Homepage, die dabei helfen soll, sich für Flüchtlinge in Düsseldorf
sozial oder durch Spenden usw. zu engagieren:
www.fluechtlinge-willkommen-in-duesseldorf.de
(Hier finden sich z.B. Informationen zu Hilfsangeboten für Flüchtlinge. Die Homepage wird
von Andreas Vollmert, Birgit Keßel, Hildegard Düsing-Krems und weiteren Freiwilligen
betreut. Man trifft sich einmal monatlich – auch zum Erfahrungsaustausch).
Viele Adressen von Beratungsstellen findet man im Beratungsstellen-Wegweiser des
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Arbeitslosenzentrums der Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD). Dieser Wegweiser hilft
auch bei der Flüchtlingsarbeit:
http://www.zwd.de/wAssets/docs/azd/Beratungsstellen-Wegweiser_2014.pdf
Wer Interesse hat, an einer Broschüre für die Flüchtlinge zu arbeiten, in der Anlaufstellen
im Stadtgebiet angegeben sind, wendet sich an:
[email protected]
Ein umfassendes Informationsportal zum Thema Flüchtlinge bietet die Stadt München an:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Fluechtlinge.html
Idee: Die Stadt oder die Liga der Wohlfahrtsverbände könnte einen Newsletter für die
zahlreichen Ehrenamtler herausgeben.
Idee: In Köln (Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen des Stadtrates) wurde
ein Antrag der Kölner Piraten angenommen, eine Digitale Hilfe-App für Flüchtlinge
erstellen zu lassen. Nun soll die Stadtverwaltung die Idee einer kostenlosen und
unkomplizierten App prüfen, die ankommenden Flüchtlingen eine erste Orientierung in der
Großstadt bieten soll. Eine solche Hilfe-App soll mehrsprachig übersichtliche
Informationen zu allen lokalen Anlaufstellen und Hilfsangeboten, die in Köln für
Neuankömmlinge angeboten werden, bieten. Die App soll auch gezielt über die
Möglichkeiten und Ansprechpartner in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung, Sprachkurse,
Bekleidung, Beratung, Gesundheit, Integration, Kinder und Jugendliche oder auch
Hausrat informieren.
1.4.2) Medien
Die Berichterstattung in den Medien konzentriert sich meist auf die Unterbringung von
Flüchtlingen (Raumnot, Bürgerproteste) oder die allgemeine politische Diskussion (Pegida
usw.). Über Alltagsprobleme der Flüchtlinge bzw. deren Betreuung (Erlernen der Sprache,
Warten auf Behördenentscheidungen, Ungewissheit über das Schicksal von
Familienangehörigen) wird nur wenig berichtet. Dies würde aber vielleicht zum
Verständnis in der Bevölkerung und zum Umdenken in Politik und Verwaltung beitragen.
In der RP Düsseldorf erschien im Lokalteil am 4. März eine Sonderseite zur Arbeit
ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer. Am 2. April wurden das Schicksal einer irakischen
Flüchtlingsfamilie und deren langes Warten auf eine Asylentscheidung und eine Wohnung
geschildert.
Andreas Vollmert hat für den WDR 5 am 12.November 2014, 21. Januar 2015 und 4.
März 2015 interessante Radiobeiträge über die Alltagsprobleme der Flüchtlinge und die
Flüchtlingsbetreuung erstellt, nachzuhören über:
www.bestwords.de
Am 19. März gab es bei WDR 5 einen Thementag zum Schicksal von Flüchtlingen
(Fluchtwege, Alltagserfahrungen, Unterstützung durch Ehrenamtliche). Die Beiträge sind
im Internet abrufbar:
http://www.wdr5.de/thementage/fluechtlinge816.html
Am 17. April gab es bei WDR 5 eine Sendung über die Arbeit von Flüchtlingshelfern
(Patenschaften):
http://www.wdr5.de/sendungen/themanrw/themanrw_index100_akk-a1-3.html
1.4.3) Veranstaltungen
Am 16.Mai findet von 10-17 Uhr im Maternushaus in Köln ein
"Grosses Gemeindeforum zur Aktion neue Nachbarn" statt. Veranstalter ist
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der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln (Kardinal Woelki wird teilnehmen).
Am Sonntag, 14. Juni, soll im Hofgarten ein Fest der Vielfalt stattfinden, bei dem
Flüchtlinge willkommen geheissen werden sollen (Organisation: Volker Neupert, Respekt
und Mut)
Am Samstag, 19. September, soll die erste Düsseldorfer Ehrenamtsmesse auf dem
Schadowplatz und im Haus der Universität stattfinden.
Idee: Dort könnten sich auch die Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit der Stadt vorstellen
und gemeinsam um ehrenamtliche Helfer werben. Ein entsprechender Vorschlag wurde
der zuständigen Mitarbeiterin im OB-Büro (Helma Wassenhoven) unterbreitet.
Am Samstag, 7. November, soll der diesjährige Dialogtag des Vereins Mosaik unter dem
Motto Flüchtlinge Willkommen ?! stattfinden.
2) Asyl: der Umgang der Behörden mit Flüchtlingen
2.1) Asyl
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asyl. Außerdem gibt es
einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Schutz erhalten Personen, denen
im Heimatland ernsthafter Schaden droht. Abschiebungsverbote gelten in Fällen, in denen
im Heimatland Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen. Von 1990 bis 2010 haben
etwa 2,4 Mio Menschen Asyl beantragt, also etwa 100.000 jährlich. Die aktuellen Zahlen
liegen wesentlich höher.
Informationen zum Asylrecht, zum Asylverfahren und zur damit verbundenen
Rechtsmaterie finden sich im Caritas-Ratgeber und auf den Internetseiten der
Wohlfahrtsverbände, z.B.:
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/redaktion/Dokumente/Arbeitshilfen/2014-12paritaet_asylverfahren_AUFL-2_web.pdf
Einige Begriffe: Asyl, Migranten (Ausländer), Flüchtlinge, Asylbewerber, Asylberechtigte,
Erstaufnahme, Aufenthaltsgestattung (Duldung), Aufenthaltserlaubnis (befristet),
Niederlassungserlaubnis (unbefristet), anerkannte Flüchtlinge, Einbürgerung (unter
strengen Voraussetzungen), Dublin-Verfahren (Prüfung, über welches Land der Flüchtling
ins EU-Gebiet gelangt ist), Abschiebung, Abschiebehindernis (wegen ernster Gefahren
bei Rückkehr ins Heimatland oder fehlenden Passes), subsidiärer Schutz, „Illegale“ (etwa
1 Mio Flüchtlinge ohne Papiere und Aufenthaltsrecht in Deutschland), unbegleitete
(jugendliche) Flüchtlinge (brauchen eine Vormundschaft), Schulpflicht,
Familienzusammenführung (Zuweisung in die Stadt des Verwandten oder Antrag nach der
Anerkennung zum Nachzug von Angehörigen), Anhörung, Postzustellung, Anerkennungsbzw. Ablehnungsbescheid, Klage beim Verwaltungsgericht, Asylbewerberleistungsgesetz,
Sozialgesetzbuch,
Kirchenasyl (kann beim Dublin-Verfahren helfen), vgl. dazu: Handreichung Kirchenasyl
http://www.ekir.de/www/service/kirchenasyl-17320.php
Broschüre bei Diakonie und Landeskirchen erhältlich
2.2) Viele Wege und lange Wartezeiten bei Behörden
„Wenn Kinder nicht in die Schule gehen, Menschen unter unwürdigen Bedingungen
wohnen und Kranke nicht medizinisch versorgt werden, ist es aus der Perspektive (von)
Verwaltungen strategisch sinnvoller, darüber zu schweigen, um sich nicht … Anklagen
von Nichtregierungsorganisationen zu den sozialen Problemlagen dieser
Personengruppen auszusetzen.“
(Maren Wilmes, Kommunaler Umgang mit Menschen ohne Papiere, in: Grenzenloses
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Europa, Europas Grenzen - Migration, Flucht, Asyl -, Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft
47/2013 vom 18. Nov. 2013, Beilage zur Wochenzeitung “Das Parlament“, hrsg. von der
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn)
Nach der Begleitung von Flüchtlingen zu Düsseldorfer Behörden sind viele
Flüchtlingshelfer zu ganz ähnlichen Überlegungen gekommen. Man lese dazu auch den
Bericht der Syrerin Ayla in der Broschüre „no border“ zu ihren Erfahrungen mit Behörden
in Deutschland, insbesondere in Düsseldorf: „Ich habe Angst vor dem Blatt und vor dem
Stift !“
Flüchtlingen fällt es schwer, einen Überblick über die verschiedenen Ämter, Informationen
und Formulare zu behalten. Es gibt eine Informationsbroschüre der Stadt für Migranten
("Wegweiser für Migrantinnen und Migranten"), die allerdings ausschließlich in deutscher
Sprache verfasst ist und mehr als 120 Seiten umfasst.
http://www.duesseldorf.de/soziales/formulare/wegweiser_migranten.pdf
Der Wegweiser ist eher für Flüchtlingshelfer geeignet, die sich einen Überblick über die
vielen Stellen verschaffen wollen, die mit Flüchtlingen befasst sind.
Ferner gibt es sog. Willkommensmappen für Flüchtlinge in sechs Sprachen. In die
Mappen können die umfangreichen Unterlagen übersichtlich einsortiert werden. Allerdings
nutzen viele Flüchtlinge die Willkommensmappen nicht, weil sie eine andere Sprache
sprechen oder die deutsche Amtssprache nicht verstehen. Man sollte den Flüchtlingen
also beim Sortieren helfen und die Unterlagen wenigstens nach den unterschiedlichen
Ämtern geordnet in Willkommensmappen (oder Klarsichthüllen in Aktenordnern) abheften.
Die Vorbereitung auf Behördentermine geht dann etwas besser.
Obwohl es Computer gibt, werden die Flüchtlinge mit „Papier überschüttet“
(Antragsformulare, Belehrungen, Bescheide).
Bürokratie-Beispiel: Steuer-Nr.: Jeder Flüchtling erhält vom Bundesamt für Steuern ein
zweiseitiges Schreiben, in dem ihm eine Steuer-Nr. mitgeteilt wird. Flüchtlinge werden vor
ihrer Abschiebung oder Anerkennung allerdings kaum Gelegenheit haben, eine
Steuererklärung abzugeben.
Flüchtlinge ohne Sprach- und Behördenkenntnisse verlieren also leicht den Überblick.
Ohne fremde Hilfe können sie die amtlichen Schreiben nicht einschätzen oder einordnen.
Allerdings fällt auch einem ehrenamtlichen Helfer eine solche Hilfe nicht leicht. Denn er
muss ja nicht nur die Verwaltungssprache verstehen, sondern dem Flüchtlinge auch in
einer anderen Sprache erklären, was von ihm verlangt wird.
Tipp für das Ausfüllen von Formularen: Vor der Dateneingabe in die Computerprogramme
der Behörden werden meist Formulare handschriftlich ausgefüllt. Ein besonderes Problem
ergibt sich bei Flüchtlingen, die die lateinische Buchstabenschrift nicht kennen (z.B:
Araber). Die Flüchtlinge sollten üben, ihren Namen (und die Namen von Eltern, Ehegatte
und Kindern) in lateinischer Buchstabenschrift zu schreiben, weil sonst große Probleme
bei der Suche nach Vorgängen in den Behörden und bei der Zusammenführung von
Datensätzen entstehen. Ferner muss man darauf achten (auch bei Sprachen mit
lateinischer Schrift), dass Vorname, ggf. zweiter Vorname und Nachname in der in
Deutschland üblichen Reihenfolge angegeben werden (Beispiel: Was ist bei Muhammed
Ali Abbas Nachname bzw. Vorname ?). Auch beim Geburtsdatum ist auf die richtige
Reihenfolge von Tag und Monat zu achten (ist mit 2.3.1989 der zweite März oder der
dritte Februar gemeint?)
Tipp für das Übersetzen von Behördenschreiben: Eine gewisse Hilfe (wenn auch
umständlich) bietet der google-Übersetzer: Man ruft das Programm im Internet auf, tippt
das Behördenschreiben ab und ruft die Übersetzung in der gewünschten Sprache
(Arabisch, Somalisch, Makedonisch usw.) auf. Da viele Flüchtlinge ein Smartphone
haben, können sie nach etwas Übung nach einiger Zeit auch ohne fremde Hilfe
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Behördenschreiben „entziffern“.
Ein großes Problem bei Behörden ist, dass einige Mitarbeiter zwar Englisch sprechen
können, aber auf Deutsch als Amtssprache bestehen, weil es angeblich entsprechende
Dienstanweisungen gibt. Hier könnte z.B. die politische Führung einer international
aufgestellten Stadt ein Zeichen (durch Klarstellung und Vorbild) setzen.
2.3) BAMF: Lange Verfahrensdauer
Für die Anerkennung ist das BAMF zuständig (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
Asylverfahren). Auf einen Termin bei der Düsseldorfer Außenstelle des BAMF
(Erkratherstr. 349, dritte Etage) müssen die Flüchtlinge mehrere Monate warten.
Eingangs- und Wartebereich sind wenig einladend, der Ablauf ist aber gut organisiert: Die
Flüchtlinge gleicher Nationalität werden zu einem Termin am gleichen Vormittag
eingeladen und dann nacheinander von einer Dolmetscherin zur Sachbearbeiterin ins
Büro gebeten. In dem ersten sog. kleinen Interview (etwa eine halbe Stunde) geht es um
die Erfassung der Personaldaten, die Schilderung der Fluchtgründe und des Fluchtweges.
Dabei kommt es darauf an, ob der Flüchtling erstmals in Deutschland oder bereits zuvor
in einem EU-Land (z.B. Spanien, Italien, Österreich) polizeilich erfasst (Namen,
Fingerabdrücke) worden ist. Die Behörde prüft anschließend im Rahmen des sog. Dublin
II-Verfahrens, ob der Flüchtling in das Erstaufnahmeland abgeschoben werden kann. Das
Interview findet mit Hilfe eines Dolmetschers statt. Probleme bei der Anhörung können
auftreten, wenn der Flüchtling seine Angst vor staatlichen Stellen nicht überwinden kann
oder dem Dolmetscher misstraut. Auch aus diesen Gründen kann eine Begleitung hilfreich
sein. In der Außenstelle des BAMF (die nicht nur für Düsseldorf zuständig ist), sind etwa
40 Mitarbeiter für die Datenerfassung zuständig. Sie machen einen kompetenten
Eindruck, haben teilweise selbst einen Migrationshintergrund. Wiederum einige Monate
später findet das sog. große Interview statt, auf Grund dessen über den Asylantrag
entschieden wird. Hierfür gibt es bei der Düsseldorfer Behörde etwa 30 Entscheider. Es
empfiehlt sich eine kompetente Begleitung der Flüchtlinge und ein Vorbereitungsgespräch
bei einem Sozialverband oder einer Flüchtlingsorganisation. Die durchschnittliche Dauer
von Asylverfahren soll bisher bei acht Monaten liegen. Das liegt wohl auch an der
Quantität (nicht an der Qualität) des Personals. Flüchtlingen ist es oft unverständlich,
dass auch nach dem „großen Interview“ noch einige Zeit vergeht, bis es zu einem
positiven bzw. negativen Bescheid zum Asylantrag kommt. Die lange Verfahrensdauer
wird auch mit notwendigen Sicherheitsabfragen nach der Anhörung begründet
(Datenbankabfragen werden allerdings im Zuge des Dublin II-Verfahrens auch vor dem
Interview bereits durchgeführt).
Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens durch das BAMF erhalten die anerkannten
Flüchtlinge einen Bescheid mit Hinweisen, die sie genau lesen und beachten sollten. Er
kann sich z.B. bei der kommunalen Ausländerbehörde um eine Aufenthaltserlaubnis
bemühen. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz laufen zugleich aus.
Die Flüchtlinge müssen sich neue Kostenträger (Grundsicherung beim Jobcenter, Bafög,
Kindergeld) suchen, sich um Krankenversicherung und Rentenversicherung kümmern
und eine Wohnung suchen. Viele Flüchtlinge werden vom BAMF zum Besuch eines
Integrationskurses verpflichtet.
Bei einer negativen Entscheidung besteht die Möglichkeit einer Klage beim
Verwaltungsgericht binnen einer Woche oder zwei Wochen. Die Klage kann innerhalb von
vier Wochen begründet werden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung.
Zuständiger Leiter der Düsseldorfer Niederlassung des BAMF ist Dr. Werner Hauser.
2.4) Ausländeramt im Dienstleistungszentrum
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Wichtige Anlaufstelle für Flüchtlinge ist die Kommunale Ausländerbehörde (Abteilung des
Amtes für Einwohnerwesen, Willi-Becker-Str. 7; auch das Standesamt, das Bürgerbüro
und die Passstelle gehören zu diesem Amt).
http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/13_jan_2015/auslaenderbehoerde.pdf
2.4.1) Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Verlassenserlaubnis
Das Ausländerrecht ist kompliziert und wird ständig geändert. Flüchtlinge dürfen sich zur
Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten. Aufenthaltsgestattung nennt
man eine Bescheinigung, die Flüchtlinge erhalten, die einen Asylantrag gestellt haben.
Sie wird als dreiteiliges Blatt in Papierform erteilt (keine Chipkarte). Auf der fünften Seite
gibt es ein Klebeetikett mit der aktuellen Gültigkeit. Sind die Flüchtlinge von der
Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen weiterverteilt worden, sind die lokalen
Ausländerbehörden für Verlängerungen oder Neuausstellungen der Aufenthaltsgestattung
zuständig. Die Aufenthaltsgestattung wird auf drei bis sechs Monate befristet. Sie kann
verlängert werden. Sie erlischt nach Bestandskraft des Bescheids des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese sog. Aufenthaltsgestattung ist auf das Land
NRW beschränkt. Flüchtlinge, die z.B. ihre Familienangehörigen in einem anderen
Bundesland besuchen wollen, benötigen dazu eine sog. Verlassenserlaubnis, die auch
von der kommunalen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltsgestattung wird
von vielen Behörden und Einrichtungen wie ein vorläufiger Ausweis behandelt. Die
Ausländerbehörden haben den Aufenthalt von abgelehnten Asylbewerbern, die nicht
freiwillig ausreisen, zwangsweise durch Abschiebung zu beenden (in Düsseldorf oft
nachts - was zu großer Unruhe in den Flüchtlingsheimen führt – oder tagsüber anlässlich
eines Termingesprächs in der Ausländerbehörde). Eine Duldung wird von der
Ausländerbehörde erteilt, wenn eine Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen
zeitweise nicht möglich ist. Die von den Flüchtlingen angestrebte Aufenthaltserlaubnis
wird als eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) ausgestellt. Es handelt sich um eine
Chipkarte, auf der persönliche Daten gespeichert sind. Auch nach der Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft durch das BAMF dauert es mehrere Monate bis der eAT
ausgestellt wird. Dies wird mit Personalmangel und einer notwendigen
Sicherheitsabfrage begründet.
2.4.2) Erfahrungen im Ausländeramt
Bürokratie-Beispiel: Informationen zu Aufenthaltsverfahren
Im Warteraum D des Ausländeramtes an der Willi-Becker-Allee 7 hing ein Schild mit
einem Hinweis, wo man schriftliche Informationen zu Aufenthaltsverfahren erhalten kann:
nicht in diesem Raum, sondern in einem anderen Raum auf einer anderen Etage (Raum
171). Nach längerem Suchen stellte sich heraus, dass es die auf dem Schild angegebene
Raum-Nr. nicht gab (sie war geändert worden). Auch andere Hinweistafeln wiesen noch
auf die alte Raum-Nr. hin. Inzwischen wurde die falsche Beschilderung korrigiert (offenbar
aufgrund eines Berichtes in der RP). Allerdings kann man den Raum nicht ohne weiteres
betreten (nur nach Voranmeldung – Wartemarken ziehen !) Es ist also nicht so einfach,
ein Merkblatt zu Asylverfahren etc. zu erhalten ! Es gibt aber einen Hinweis, dass man
die Informationen auf der Website der Stadtverwaltung finden kann. Aber wer versteht
diesen Hinweis ? Und welcher Flüchtling hat einen Internetzugang und kann ihn mangels
Sprachkenntnis und Kenntnis der Fachausdrücke nutzen ?
http://www.duesseldorf.de/auslaenderamt/neu_in_duesseldorf/index.shtml
Wartezeiten
Die Personalausstattung des Ausländeramtes Düsseldorf ist offensichtlich unzureichend
(nicht erst seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen): Es gibt oft mehrere Stunden lange
Wartezeiten bei den Terminen, zu denen Flüchtlinge eingeladen werden. Das
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Einladungsschreiben zum Termin für eine Aufenthaltsgestattung enthält z.B. die
Aufforderung, einen Pass oder eine Duldung (wenn vorhanden), einen (ausgefüllten)
Personalbogen und weitere Unterlagen mitzubringen. Der Flüchtling übergibt im sog.
Wartebereich D einem Mitarbeiter des Ausländeramtes sein Einladungsschreiben mit
Unterlagen. Er wird dann evtl. von einem Sachbearbeiter zu einem Gespräch in sein Büro
abgeholt oder wartet im Wartebereich auf seine beantragten Dokumente. Dolmetscher
werden (anders als beim BAMF) nicht gestellt, die Flüchtlinge können sie aber auf eigene
Kosten mitbringen (wer bezahlt?). Der Umgangston der Mitarbeiter des Auslandsamtes ist
sehr unterschiedlich: Der „Kunde“ kann Glück haben und sich in einem freundlichen
Gespräch mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin auf Deutsch, Englisch oder Arabisch
verständlich machen können. Er kann aber auch Pech haben und auf jemand treffen, der
zwar gut Englisch spricht, aber auf Deutsch als Amtssprache hinweist (den Sprachkurs
darf der Flüchtling aber erst nach seiner Anerkennung besuchen). Der Umgangston in der
Ausländerbehörde ist nach Auskunft von Flüchtlingen freundlicher, wenn die Mitarbeiter
wissen, dass sich auch „jemand aus Deutschland" im Raum befindet.
Bürokratie-Beispiel: Personalbogen für Flüchtlinge:
Flüchtlinge, die sich seit November 2014 in Düsseldorf aufhalten, hatten eine Einladung
zu einem Gespräch im Januar im Ausländeramt erhalten. Zu einem Gespräch kam es
aber nicht, weil sie den in der Einladung so bezeichneten Personalbogen nicht
mitgebracht hatten. Nach stundenlanger Wartezeit gab es neue Einladungsschreiben für
Termine im März und April mit dem Hinweis, beim nächsten Mal einen ausgefüllten
Personalbogen mitzubringen. Als Personalbogen wird allerdings ein „Antrag auf Erteilung
einer Aufenthaltsgenehmigung“ einer anderen Behörde verwendet (wenn man dies weiß,
streicht man diese Bezeichnung durch und schreibt „Personalbogen“ auf das Formular).
Der „Personalbogen“ ist sehr umfangreich. Bei manchen Merkmalen stellt sich die Frage,
wozu deren (aufwändige) Erfassung notwendig ist, zumal beim Asylantrag beim BAMF
ganz ähnliche Daten erhoben werden. Könnte man diese Daten übernehmen ? Welche
Vorschriften hat die Ausländerbehörde insoweit zu beachten ? Wie verfahren andere
Ausländerbehörden ?
Bürokratie-Beispiel: fehlende Unterlagen
Ein Flüchtling hatte zu seinem Termin (Aufenthaltsgestattung) nicht das
Gesprächsprotokoll zur Datenerfassung beim BAMF dabei. Zunächst hiess es, ohne
dieses Protokoll sei eine Bearbeitung seines Anliegens nicht möglich. Er brachte dann im
„zweiten Anlauf“ seine ganze Mappe mit ALLEN Unterlagen mit. Ein Gesprächsprotokoll
fand sich aber nicht; die Bearbeitung war aber dann trotzdem möglich.
Bürokratie-Beispiel: Geburtsurkunde
Ein Flüchtling konnte bei seinem Termin (Aufenthaltsgestattung) nicht die Geburtsurkunde
seines in Düsseldorf geborenen Kindes vorlegen. Zunächst hiess es, ohne diese Urkunde
könne sein Antrag nicht bearbeitet werden. Er wandte hiergegen ein, dass er ohne ein
amtliches Dokument (Aufenthaltsgestattung oder -erlaubnis) keine Geburtsurkunde vom
Standesamt bekomme und deshalb von dort auch zum Ausländeramt geschickt worden
sei. Sein Antrag wurde dann doch noch entgegengenommen.
Termineinladungsschreiben als Ersatzdokument ?
Die Flüchtlinge haben oft eine Zeitlang nur das Termineinladungsschreiben als Dokument.
Dies kann zu Problemen beim Umgang mit Behörden, Schulen, Polizei, Rheinbahn,
Banken usw. führen. Auf die Folgen des Fehlens einer Aufenthaltsgestattung weist z.B.
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das BAMF Flüchtlinge mit Hilfe von Dolmetschern hin: Das Sozialamt hat dann z.B.
Probleme bei der Auszahlung der monatlichen Unterstützung. Der Flüchtling kann sich
auch nicht Geld von Verwandten oder Freunden (z.B. über Western Union) überweisen
lassen, weil er dazu eine Aufenthaltsgestattung vorlegen müsste. Einem Flüchtling, der
seine in einem anderen Ort untergekommene Familie besuchen wollte, musste von einer
Reise ohne Aufenthaltsgestattung abgeraten werden.
Ideen: Ausländerbehörden im Wandel
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150311-abh-anerkennungswillkommensbehoerde.html
Wie der Wandel von der Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde gelingen kann,
erörterten am 5. März 2015 über 50 nordrhein-westfälische Ausländerbehörden und
Vertreter der Bezirksregierungen in Essen: Veränderungen werden immer von der
Spannbreite zwischen positiven Entscheidungen und der Durchführung von
Rückführungen geprägt sein. Gelebte Willkommenskultur ist also nicht leicht.
Zum großen Aufgabenspektrum einer Ausländerbehörde muss auch die Spannbreite an
Erwartungen der Kunden gezählt werden. Den Anstoß zum Treffen der NRWAusländerbehörden gab das Modellprojekt "Ausländerbehörde – Willkommensbehörde",
das das BAMF an zehn Standorten durchführt und bei dem die Ausländerbehörden Essen
und Köln mitmachen. Essen hat z.B. ein neues Terminvergabesystem eingeführt.
Vielleicht lassen sich Erfahrungen aus Essen und Köln auf Düsseldorf übertragen.
Informationen zum Asylverfahren usw. könnten in Papierform (möglichst auch in
Fremdsprachen) im Eingangsbereich des Dienstleistungszentrums ausgelegt werden (es
gibt dort ja auch zu vielen anderen Themen Informationen). Das Einladungsschreiben zu
Terminen sollte klarer gefasst werden (WELCHE Unterlagen sind mitzubringen ?). Die
Gewinnung von Dolmetschern wäre einfacher, wenn die Einladungen zu bestimmten
Terminen nach Nationalitäten gebündelt würden (wie beim BAMF). An
Schulungsmaßnahmen der Stadtverwaltung zur Verbesserung der interkulturellen
Kompetenz sollten auch Mitarbeiter des Auslandsamtes teilnehmen. Das Ausländeramt
könnte auch (wie das BAMF) verstärkt Mitarbeiter mit Migrationshintergrund einsetzen.
Vielleicht würden auch konventionelle Maßnahmen helfen: So könnten z.B. Flüchtlinge
oder ehrenamtliche Helfer mit Fremdsprachenkenntnissen im Wartebereich des
Ausländeramtes als Dolmetscher eingesetzt werden.
Zuständiger Dezernent ist Dr. Stephan Keller. Gregor Büscher ist Leiter der Kommunalen
Ausländerbehörde. Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses ist Martin
Volkenrath, SPD, stv. Vors. dieses Ausschusses ist Andreas Hartnigk. Die
Bezirksregierung Arnsberg ist Aufsichtsbehörde für die kommunalen Auslandsbehörden.
Mit Schreiben vom 8. April wurde Beigeordneter Dr. Stephan Keller um die Prüfung von
Vorschlägen zur Verbesserung des Arbeitsablaufs im Ausländeramt gebeten. Eine
Prüfung wurde zugesagt.
2.5) Familienzusammenführung
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
2.5.1) Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands
Wenn Familienangehörige verschiedene Aufenthaltsorte in Deutschland haben, ist eine
Zusammenführung aufgrund eines formlosen Antrags bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Dazu werden Kopien der Aufenthaltsgestattungen (des jeweiligen Ausländeramtes) und
Meldebescheinigungen aller Familienmitglieder sowie Heirats- und Geburtsurkunden der
Kinder benötigt. Sollte keine Heiratsurkunde vorhanden sein, kann Kopie des
Aufnahmepersonalbogens des BAMF vorgelegt werden.
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2.5.2) Familiennachzug aus dem Ausland
Wenn Familienangehörige aus dem Ausland nachziehen sollen, ist dies über einen Termin
bei der deutschen Botschaft in dem betreffenden Landes (oder Nachbarland) möglich.
Die Probleme beim Familiennachzug sind vielfältig.
Beispiel: Junge Männer aus islamischen Familien sind auch deshalb durch lange
Wartezeiten bei Asylverfahren betroffen, weil sich die Frauen von ihren Männern scheiden
lassen können, wenn die Männer ein Jahr lang nicht für sie gesorgt haben. Die Männer
werden von ihren Frauen zunehmend unter Druck gesetzt, können aber oftmals in ihre
Heimatländer zu ihren Familien aus unterschiedlichen Gründen auch nicht zurückkehren,
z.B. weil sie dort verfolgt werden oder keine Papiere mehr haben.
2.5.3) Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist das Jugendamt zuständig (Vormundschaft,
Betreuung, Ansprechpartner sind Jutta Schinke und Michael Löbsack). Bei der
Kaiserswerther Diakonie gibt es Angebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im
Liddy-Dörr-Haus (pädagogische Begleitung, Wohngemeinschaft, Kontakt zu den
Behörden, Ansprechpartner: Eric Oschek). Auch der SKFM hilft unbegleiteten
Jugendlichen. Es gibt auch ein Projekt der Jugendberufshilfe für unbegleitete
Jugendliche.
https://www.youtube.com/watch?v=BDayd-NqpnE
3) Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungssuche
3.1) Erstaufnahme
Flüchtlinge werden zumeist von der Polizei aufgegriffen und stellen dann einen formlosen
Antrag auf Asyl. Sie äußern den Wunsch nach Asyl und nach einem Dolmetscher und
erhalten von der Polizei einen Aufnahmeschein. Ab diesem Zeitpunkt sind Flüchtlinge
nicht mehr illegal. Asylbegehrende werden in den ersten beiden Wochen in der Regel in
einer Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes untergebracht. Der Anteil von NRW
an den Asylsuchenden liegt bei etwa 21 Prozent. Zuständige Behörde für die
Unterbringung in NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg.
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/asylrecht/index.php
Diese Bezirksregierung ist auch landesweit zuständig für die Förderung der Betreuung
und Beratung von Flüchtlingen, die Anerkennung von ausländischen
Bildungsabschlüssen, die Rückführung und Aufsichtsbehörde für die kommunalen
Auslandsbehörden.
Das Land ist bemüht, Erstaufnahmeeinrichtungen regional ausgewogen zu verteilen.
Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es bisher in Bielefeld, künftig wohl auch in Essen, in
Mönchengladbach (Rheindahlen), im Kreis Siegen-Wittgenstein, in Olpe und in
Düsseldorf. Den Erstaufnahmeeinrichtungen sind Zentrale Ausländerbehörden (ZAB)
zugeordnet, in NRW bisher drei: Bielefeld, Dortmund und Köln. Ihre Aufgaben sind die
Erstaufnahme von Asylbewerbern, deren Unterbringung, Zuweisung und
ausländerrechtliche Betreuung während des Aufenthalts in den Aufnahmeeinrichtungen,
Beschaffung von Passersatzpapieren für alle ausreisepflichtigen Ausländer in NRW,
Organisation und Durchführung von Ausreisen und Rückführungen in bestimmte
Herkunftsstaaten
Die Flüchtlinge sollen in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert und auf übertragbare
Krankheiten untersucht werden. Anschließend werden die Flüchtlinge auf die Kommunen
des Landes verteilt. Allerdings hat das Land im Herbst 2014 das Verfahren dahingehend
geändert, dass die Flüchtlinge bereits vor der Anhörung beim BAMF (und damit ohne
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ausreichende Personaldokumente) den Kommunen zugewiesen werden (wohl aufgrund
fehlender Erstaufnahmeeinrichtungen im Rheinland).
3.2) Städtische Unterkünfte
Flüchtlinge werden während der Durchführung des Asylverfahrens in städtischen
Unterkünften untergebracht, Übersichtskarte:
http://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/unterbringung/index.shtml
In Düsseldorf hielten sich Anfang 2015 etwa 2000 Flüchtlinge auf, zum Jahresende sollen
es mindestens 5000 sein. Gemessen an der Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft nimmt
Düsseldorf im Vergleich zu anderen Gemeinden bisher nur relativ wenige Flüchtlinge auf.
Trotzdem gibt es bereits jetzt erhebliche Probleme bei der Unterbringung und Betreuung
von Flüchtlingen in Düsseldorf. So sind einige in Schulen/Turnhallen untergebracht. Etwa
900 Flüchtlinge sind in Hotels untergebracht (vor allem im Bezirk 3). In diesen
Unterkünften sind Flüchtlinge schwierig zu betreuen. In den Flüchtlingsunterkünften und
in den geplanten Modulbauten ist dies einfacher. Der Anteil der minderjährigen Personen
unter den Flüchtlingen liegt bei knapp 40 Prozent. Die Flüchtlinge kommen hauptsächlich
aus dem Nahen oder Mittleren Osten (Syrien, Irak, Afghanistan), dem westlichen Balkan
(Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo) und Afrika (Somalia, Nigeria, Guinea).
Tipp: Flüchtlinge sind in einer Dauerwarteposition; sie benötigen eine Tagesstruktur.
Dabei kann ein Stundenplan helfen wie er im Eingangsbereich der Unterkunft an der
Lacombletstr. hängt: Dort sind z.B. die Zeiten von Deutschkursen, Beratungszeiten der
Diakonie usw. eingetragen. Dies hilft auch den ehrenamtlichen Helfern bei der Suche
nach „ihren“ Flüchtlingen.
3.3) Wohnungssuche
Personen mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren müssen aus den
Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. Besonders dringend wird Wohnraum für
Einzelpersonen und große Familien mit mehreren Kindern gesucht. Informationen zur
Wohnsituation der Flüchtlinge finden sich im Caritas-Ratgeber. Weitere Informationen gibt
es auf der Homepage der Stadt:
https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/faq/index.shtml
Die Flüchtlinge sind meist auf Sozialleistungen (Grundsicherung) angewiesen. Die
Höchstbeträge für die Anmietung von Wohnraum belaufen sich auf 7,75 Euro bis 9,45
Euro je qm Netto-Kaltmiete einschließlich „kalte“ Betriebskosten. Die Heizkosten werden
gesondert berechnet. Für eine Person gilt eine Wohnungsgröße von 50 qm als
angemessen; sie erhöht sich um jeweils 15 qm pro Person. Neben den Mietkosten wird
bei Vertragsabschluss eine Kautionsbürgschaft gewährt. Das Wohnungsamt vermittelt
Wohnraum im Rahmen eines unbefristeten Mietvertrages. Der künftige Mieter ist
Vertragspartner des Vermieters. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Mietzahlung
direkt vom Leistungsträger an den Vermieter überweisen zu lassen. Flüchtlinge sollten
einen Wohnberechtigungsschein beantragen und sich in Wartelisten beim Wohnungsamt
eintragen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist für Inhaber des
Düssel-Passes kostenlos.
http://www.duesseldorf.de/wohnen/dienste/leist07.shtml
Bei öffentlich geförderten Einheiten (Sozialwohnungen) kann das Wohnungsamt eine
Belegung organisieren. Allerdings ist die Situation angespannt, da mehr als die Hälfte der
Düsseldorfer grundsätzlich Anrecht auf einen WBS hat. In Regionen mit angespannten
Wohnungsmärkten ist es nötig, dass Bund und Länder den Bau oder die Einrichtung neuer
Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber durch gezielte Förderprogramme stärker
unterstützen. Denkbar ist z.B. die Umnutzung von leerstehenden Bürogebäuden. Es ist
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wichtig zu vermeiden, dass Flüchtlinge mit anderen Geringverdienern um Wohnungen
konkurrieren.
Mit der Düsseldorfer Wohnungswirtschaft hat die Stadt eine Kooperationsvereinbarung
abgeschlossen, die Flüchtlingen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtern soll.
Insgesamt beteiligen sich folgende Düsseldorfer Wohnungsunternehmen: Beamten
Wohnungsbau Genossenschaft e.G., die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft e.G., der
Eisenbahner Bauverein e.G., die Rheinwohnungsbau GmbH, die SWD Städt.
Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG, die Vivawest Wohnen GmbH, die Steffens
Heimbau Wohnungsgesellschaft mbH und die Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost
e.G. (WOGEDO). Man rechnet mit knapp 400 Einheiten, die in Frage kämen. Außerdem
hofft man auf weitere Wohnungsunternehmen, die sich beteiligen.
https://www.duesseldorf.de/wohnen/pdf/wohnungsanbieter.pdf
Im Rahmen der Vermittlung einer Wohnung werden Flüchtlinge durch die Diakonie und
das Wohnungsamt (Brinckmannstr. 5) betreut. Das Amt für Wohnungswesen hat eine
Stelle für die "zentrale Wohnraumvermittlung und Kooperation mit
Wohnungsgesellschaften" eingerichtet. Dort können sich auch Privatpersonen melden, die
Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten.
Gleichwohl werden Flüchtlinge in Düsseldorf nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden.
Flüchtlinge haben nach Abschluss des Asylverfahrens ein einmaliges Wahlrecht, den
Aufenthaltsort zu wechseln. Sie könnten also z.B. nach Duisburg oder Krefeld ziehen und
in Düsseldorf arbeiten. Unterstützungsmaßnahmen sind dann von der neuen Gemeinde zu
leisten. Weil die Flüchtlinge dann neue Anlaufstellen suchen müssten, möchten sie jedoch
lieber in Düsseldorf bleiben.
Zuständiger Dezernent ist Burkhard Hintzsche (Wohnungsdezernent). Leiter des
Wohnungamtes ist Thomas Nowatius. Zuständiger Ansprechpartner für Flüchtlinge im
Wohnungsamt ist Herr Florian Tiegelkamp-Büngers. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Düsseldorfer Wohnungsunternehmen ist Jürgen Heddergott. Vorsitzende des
Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung ist Antonia Frey, Grüne, stv. Vors.
ist Matthias Herz, SPD.
4) Soziales und Arbeit
http://www.einwanderer.net/Sozialrecht.151.0.html
4.1) Sozialamt
Wichtige Anlaufstelle für Flüchtlinge ist das Amt für soziale Sicherung und Integration
(Willi-Becker-Str. 6-8 - Unterkunft - und Münsterstr. 64 - Fahrkarten, Geld und
Krankenscheine -), sog. Asylstelle. Die Asylstelle ist räumlich unzureichend untergebracht
und personell nicht ausreichend ausgestattet. Allerdings wurde der Personaleinsatz zur
sozialen Betreuung der Flüchtlinge auf 9,5 Stellen aufgestockt. Aufnahme und
Erstversorgung der Flüchtlinge in Düsseldorf sind gleichwohl problematisch. So müssen
z.B. in Spitzenzeiten Asylbewerber auf der Str. warten.
Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Leistungen nach
dem Sozialgesetzbuch II, können aber Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Informationen dazu finden sich im CaritasRatgeber. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die z.B. eine Aufenthaltsgestattung nach
dem Asylverfahrensgesetz oder eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung nach dem
Aufenthaltsgesetz besitzen. Beim Amt für soziale Sicherung und Integration muss der
Dolmetscher selbst gestellt werden.
Asylbewerber erhalten unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen:
- Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und
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Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
- Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen.
Beispiel für Alleinstehende/Alleinerziehende: Grundleistungen: 222 Euro (in der Regel als
Sachleistungen), Barbetrag: 140 Euro, Gesamt: 362 Euro
Bürokratie-Beispiel Scheckeinlösung: Für die Geldleistung erhalten die Flüchtlinge einen
Berechtigungsschein im Sozialamt in der Münsterstr., gehen damit zur Stadtkasse an der
Erkratherstr. 349, erhalten dort einen Scheck, den sie bei der Stadtsparkasse auf der
Erkratherstr. 147 (Zweigstelle Kettwigerstr.) einlösen können. Ursache dieses
Scheckverfahrens ist die o.g. Zuweisungspraxis des Landes: Flüchtlinge ohne
ausreichende Personaldokumente können kein Bankkonto eröffnen.
Zuständig sind Burkhard Hintzsche (Sozialdezernent) und Roland Buschhausen (Leiter
Sozialamt). Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ist Olaf Joachim
Lehne, CDU, stv. Vors. ist Klaudia Zepuntke, SPD.
4.2) Medizinische Versorgung
Problem: Ein großes Problem ist die medizinische Versorgung der Flüchtlinge: Wie macht
man die Flüchtlinge mit dem deutschen Gesundheitssystem vertraut ? Welche Leistungen
können beansprucht werden ? Wie verständigt sich ein Patient mit dem Arzt bei der
Beschreibung von Krankheitssymptomen ? Wie werden Vorsorgemaßnahmen
organisiert ?
Beispiel: Flüchtlinge sollen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes registriert und
vor der Verteilung auf die Kommunen auf übertragbare Krankheiten untersucht werden,
werden aber auch vom Gesundheitsamt untersucht. Ein Flüchtling, der sich seit Oktober
2014 in Deutschland aufhält, erhielt z.B. im Mai 2015 die Aufforderung, zu einer TbUntersuchung im Gesundheitsamt zu erscheinen (ein Anamnese-Formular in
medizinischem Fachdeutsch ist vorher auszufüllen und mitzubringen).
Problem: Informationen zur medizinischen Versorgung aufgrund des
Asylbewerberleistungsgesetzes und zu speziellen gesundheitlichen Belastungen der
Flüchtlinge (Traumatisierungen) finden sich im Caritas-Ratgeber. Die Asylbewerber
erhalten bisher nur eingeschränkte Leistungen (auf Antrag beim Sozialamt), z.B. zur
Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie zur Versorgung mit
Arznei- und Verbandsmitteln. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies aus
medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Weitere Leistungen (z.B. Brillen) können
beantragt werden. Werdende Mütter und Wöchnerinnen erhalten notwendige ärztliche
und pflegerische Hilfen.
http://www.duesseldorf.de/soziales/weitere_hilfen/krankheit.shtml
Die Bezirksregierung Arnsberg trägt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alle in NRW
anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung von Asylsuchenden.
Sofern das Sozialamt einen Krankenschein nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
ausstellt, werden Überweisungen (unter Beachtung der gesetzlichen
Leistungseinschränkungen) vom behandelnden Arzt ausgestellt. Überweisungen einer
gesetzlichen Krankenkasse sind weder möglich noch notwendig. In der Stadtverwaltung
Düsseldorf wurde eine Clearingstelle für die akute medizinische Versorgung von
Menschen ohne gültige Ausweispapiere eingerichtet.
Nach Voranmeldung erhalten Flüchtlinge in Unterkünften Arzttermine. Im Tersteegenhaus
wird z.B. auf Freiwilligenbasis ärztliche Hilfe angeboten (Anamnese durch Ärzte vor Ort,
Begleitung zu Ärzten). Ferner gibt es Hebammen, die Schwangere vor/nach der Geburt
begleiten.
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Bei der Vermittlung von Arztterminen kann auch Medinetz helfen (Dr. Alex Rosen in
Kooperation mit rund 25 Praxen in Düsseldorf und Umgebung, STAY !). Über eine
Suchmaschine der KV Nordrhein lassen sich Ärzte bzw. Fachärzte mit Kenntnissen
bestimmter Fremdsprachen finden:
https://www.kvno.de/20patienten/10arztsuche/index.html
Bei Flüchtlingen sind psychosomatische Störungen häufig. Bei der Diakonie gibt es ein
entsprechendes Hilfsangebot:
http://www.psz-duesseldorf.de/
http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/13_jan_2015/psz.pdf
Die rechtliche Betreuung von psychisch Kranken führt zu einem Abschiebeverbot.
Idee: In Bremen und Hamburg erhalten Flüchtlinge eine Gesundheitskarte. Auch in
Münster ist dies vorgesehen (Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 10. Dezember 2014):
Grundleistungsbeziehende nach Asylbewerberleistungsgesetz sollen eine
Gesundheitskarte einer Gesetzlichen Krankenkasse erhalten, mit der sie ohne
Krankenschein und in der Regel ohne vorherige Genehmigung zum Arzt oder ins
Krankenhaus gehen können. Dieses Vorhaben wurde allerdings in Münster im Hinblick
auf eine landesweite Lösung für NRW zurückgestellt. Die Stadt Düsseldorf sollte die
Einführung einer Gesundheitskarte unterstützen – so wie es z.B. die Sozialdezernenten
von Remscheid, Solingen und Wuppertal und die Ratsfraktionen der Stadt Aachen
gefordert haben.
www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/3_GBE_Gesundheitsversorgung_
Asylsuchender.pdf
Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis müssen sich Flüchtlinge um ihre
Krankenversicherung selbst kümmern. Meist wird die AOK gewählt. Die Wahl der
Krankenkasse ist aber frei.
Die Düsseldorfer Gesundheitskonferenz ist das zentrale Gremium der Stadt zur
Koordination der gesundheitlichen Versorgung. Mitglieder sind Vertreterinnen und
Vertreter des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, der Verwaltung, der
Berufsverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Kostenträger, der Organisationen des
Patientenschutzes und der Selbsthilfe. Vorsitzender ist Beigeordneter Dr. Andreas MeyerFalcke.
https://www.duesseldorf.de/gesundheitsamt/netzwerke_und_kooperationen/gesundheitsk
onferenz/themen.shtml#Migration
Es gibt ein spezielles Netzwerk „Migration und Gesundheit“, das zweimal jährlich tagt
(Themen, z.B.: Kultursensibilität im Krankenhaus, Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern
in der Flüchtlingsarbeit, Dolmetschereinsatz im Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge).
4.3) Jobcenter
http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/13_jan_2015/jobcenter.pdf
4.3.1) Zugang zum Arbeitsmarkt ?
Bei 60 Prozent der Asylsuchenden rechnet man mit einer Anerkennung, so dass sie als
Arbeitskräfte grundsätzlich zur Verfügung stehen. Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung
haben ein befristetes Arbeitsverbot (bisher neun Monate, seit November 2014 drei
Monate). Nach Ende des Arbeitsverbots erschweren die Vorrangregelung für
Jobsuchende aus der EU (und einigen anderen Ländern) und die Residenzpflicht
(Aufenthalt auf NRW begrenzt) die Arbeitssuche für Asylsuchende und Geduldete.
Unabhängig davon kann ein Asylbewerber eine Prüfung seiner bisher erworbenen
beruflichen Qualifikationen beantragen. Auf diese Weise können geduldete Flüchtlinge
eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie eine ihrem Abschluss entsprechende
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Beschäftigung finden. Informationen zum Zugang zum Arbeitsmarkt finden sich im
Caritas-Ratgeber. Detailliertere Informationen finden sich in verschiedenen Leitfäden zum
Arbeitsmarktzugang bzw. zu Sozialleistungen für Flüchtlinge:
http://www.einwanderer.net/Zugang-zum-Arbeitsmarkt.132.0.html
http://www.migra-info.de/startseite.html?&L=10
(auch in Fremdsprachen)
http://www.landinsicht-sh.de/fileadmin/pdf/BroschuereFluechtlinge_BA_Jobcenter_zkT_SH.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/dpw_sozialleistungen-fluechtlinge.pdf
4.3.2) Beschäftigungsmöglichkeiten „in der Wartezeit“
Da der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge, insbesondere vor Anerkennung und bei
fehlenden Deutschkenntnissen, schwierig ist, stellt sich die Frage nach
Beschäftigungsmöglichkeiten „in der Wartezeit“. Hier bieten sich ehrenamtliche
Tätigkeiten an. Flüchtlinge könnten z.B. bestimmte Dienste in den Sammelunterkünften
übernehmen. Arabische Flüchtlinge mit Deutsch- oder Englischkenntnissen könnten z.B.
andere Flüchtlinge zu Behörden begleiten und dolmetschen. Ferner kann ohne
Arbeitserlaubnis und ohne Anrechnung auf Sozialleistungen gemeinnützige Arbeit für ein
bis zwei Euro pro Stunde geleistet werden (z.B. bei Renatec, im Fairhaus oder auf dem
Bauhof), „Ein-Euro-Jobs“: siehe:
http://www.zwd.de/wAssets/docs/azd/sgb2/B11Jobs.pdf
Die Diakonie hat im April ein zweijähriges Projekt gestartet mit dem Ziel, Flüchtlinge in
Arbeit zu bringen.
4.3.3) Beim Jobcenter
Eine erste Orientierung gibt das Merkblatt „Arbeitslosengeld II/Sozialgeld Grundsicherung
für Arbeitsuchende SGB II Eingliederung in Arbeit“ (Stichworte: Stationen im Jobcenter,
Integrationsfachkraft, Stellensuche, Rechte und Pflichten, Förderungen zur Eingliederung
in Arbeit). Bei der Zukunftswerkstatt Düsseldorf gibt es eine Sammlung von Merkblättern,
z.B. zur Grundsicherung von Arbeisuchenden.
http://www.zwd.de/de/dienstleistungen/azd-publikationen.php
Beim Jobcenter (z.B. an der Grafenberger Allee, 1.Etage) zieht man eine Nummer im
Warteraum. Wer nach 9 Uhr kommt, hat kaum noch eine Chance dranzukommen, obwohl
die Sprechzeiten erst um 11 Uhr 30 enden. Die Mitarbeiter sind hilfsbereit, sind allerdings
gehalten, sich auf Deutsch mit den Antragstellern zu verständigen („Die Amtssprache ist
Deutsch“). Die Flüchtlinge können Dolmetscher oder ehrenamtliche Flüchtlingsbegleiter
mitbringen, um sich zu verständigen. Wer keine Leistungen mehr nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt erhält, weil er z.B. eine Aufenthaltserlaubnis
erhalten hat, muss einen Hauptantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach dem SGB II (HA) stellen (Allerdings findet sich auf der Internetseite des Jobcenters
der Hinweis, dass Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge keinen Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II haben). Die Formulare sind umfangreich und schwierig
auszufüllen (Formulare HA, EK, VM, KDU). In den Formularen müssen die Einkommensund Vermögensverhältnisse (EK bzw. VM) dargelegt werden.
Beispiel Anlage EK
http://www.hartziv.org/download/Anlage-EK-Einkommenserklaerung.pdf
Es müssen alle Einnahmen angegeben werden, z.B. auch Kindergeld und
Unterhaltszahlungen. Wenn z.B. jemand gerade anerkannt worden ist und ein Baby
bekommen hat, hat diese Person Anspruch auf 300 Euro monatlich, was beim Amt für
soziale Sicherung und Integration beantragt werden muss. Auch diese "Einnahme" muss
dann beim Jobcenter angegeben werden und wird bei der Berechnung berücksichtigt.
21
Allerdings verlangt das Jobcenter auch bei Kindern, die über drei Jahre alt sind, Angaben
zum Betreuungs- und Elterngeld, obwohl dies wegen der Altersgrenze sinnlos ist
(ausserdem erfolgt die Anrechnung beim Elterngeld nur oberhalb eines Freibetrages von
300 Euro, den Flüchtlinge kaum ausschöpfen können). Ein solcher Antrag wird vom
Sozialamt wegen fehlender Voraussetzungen deshalb zwar abgelehnt; der
Ablehnungsbescheid ist aber dem Jobcenter vorzulegen, weil sonst der gesamte Antrag
auf Grundsicherung nicht weiter bearbeitet wird.
Ferner sind eine Nummer der Rentenversicherung (oder ein Antrag hierzu) und eine
Bescheinigung zu den Unterkunftskosten (KDU, auch bei Unterkunft im Flüchtlingsheim)
beizubringen.
Bürokratie-Beispiel Sozialversicherungsnummer: Die Zeit der Teilnahme an einem
Integrationskurs kann im Falle einer späteren sozialversicherten Erwerbstätigkeit auf die
spätere Rente (also in ferner Zukunft) angerechnet werden. Das Jobcenter verlangt
aufgrund einer internen Regelung der Bundesagentur für Arbeit von Flüchtlingen die
Vorlage einer Rentenversicherungs-Nummer als eine der Voraussetzungen für die
Bewilligung von Leistungen, z.B. Teilnahme an einem Integrationskurs. Hierzu werden die
Flüchtlinge zu einer Krankenversicherung (z.B. zur AOK) geschickt, die sie zur
Rentenversicherung (Königsallee 71) weiterschickt. Die Rentenversicherung gibt den
Flüchtlingen zwar eine Sozialversicherungsnummer, hält dies aber eigentlich für
überflüssig, weil das Jobcenter auch im Rahmen des sogenannten Vergabeverfahrens in
der Lage sei, die Vergabe einer Versicherungsnummer bei der "Datenstelle der
Rentenversicherungsträger" anzustoßen (Es gibt einen automatischen Datenaustausch
zwischen allen beteiligten Stellen der Sozialversicherung, ausserdem werden im
Rentenfall sowieso alle rentenrelevanten Daten ermittelt und zwischen den
Sozialversicherungsträgern abgeglichen). Eine Rücksprache beim
Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters ergab, dass der automatische
Datenaustausch aufgrund einer Regelung der Bundesagentur (jedenfalls bei dieser
Fallgestaltung) NICHT genutzt wird.
Ausfüllhinweise zu den Formularen gibt es in mehreren Sprachen im Internet (u.a.
Englisch, Arabisch, Russisch, Serbisch). Der Antragsteller benötigt auch eine
Kontoverbindung.
Ideen: Die Ausfüllhinweise zu den Formularen sollten auch in Papierform in
Fremdsprachen verteilt werden. Die Agentur für Arbeit in Augsburg hat im März 2015 eine
Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche durchgeführt, die Flüchtlinge zum Jobcenter
begleiten wollen. Vielleicht lässt sich das auch in Düsseldorf organisieren.
Vorsitzender der Geschäftsführung des Jobcenter Düsseldorf ist Werner Rous. Projekte
zur Beschäftigung von Flüchtlingen betreut die Stabsstelle Beschäftigungsförderung.
Verbesserungsvorschläge zur Ablauforganisation beim Jobcenter können dem
Kundenreaktionsmanagement in der Luisenstr. 105 (Nähe Hbf) vorgetragen werden. Das
Jobcenter hat eine Trägerversammlung (Vorsitzender: OB Geisel) und einen Beirat
(Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften
und des Stadtrats). Mit Schreiben vom 17. April wurde der Leiter des Jobcenters um die
Prüfung von Vorschlägen zur Ablauforganisation im Jobcenter gebeten.
4.4) Familienkasse
Kindergeld muss bei der Familienkasse schriftlich beantragt werden (Agentur für Arbeit,
Grafenberger Allee 300). Den Antrag gibt es im Internet in mehreren EU-Sprachen und in
Türkisch, allerdings nicht in Arabisch.
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http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk
1/~edisp/l6019022dstbai378287.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378290
Bei Behördenterminen bestehen einzelne Mitarbeiter auf Deutsch als Amtssprache.
5) Bildung, Kultur und Freizeit
5.1) Sprachkurse für Erwachsene
Informationen zur Sprachförderung finden sich im Caritas-Ratgeber.
5.1.1) Integrationskurse
Sprachkenntnisse sind für Flüchtlinge wichtig. Flüchtlinge werden nach ihrer Anerkennung
vom BAMF zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Sie können beim
Jobcenter einen Antrag auf Teilnahme an einem Integrationskurs stellen und nach dessen
Bewilligung einen Bildungsträger suchen. Die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem
Kurs hat erhebliche positive bzw. negative Folgen für den Flüchtling.Der Kurs besteht aus
einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs (60
Unterrichtsstunden). Im Sprachkurs lernen Flüchtlinge den Wortschatz, den sie im Alltag
benötigen (z.B. im Umgang mit Behörden, das Ausfüllen von Formularen, für Gespräche
mit Nachbarn). Der Orientierungskurs informiert z.B. über die deutsche Rechtsordnung.
Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses ist es für Flüchtlinge leichter,
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Integrationskurse bieten in
Düsseldorf die AWO (AWO-Familienbildungswerk, Liststr. 2), die Evangelische
Familienbildung (efa, Hohenzollernstr. 24, Nähe Hbf.), die Volkshochschule (VHS, Berthavon-Suttner-Platz 1), die ASG und einige private Träger an. Je Unterrichtsstunde sind
1,20 Euro von den Teilnehmern zu zahlen, also insgesamt etwa 800 Euro. Vor Beginn des
Kurses können Kursteilnehmer beim BAMF einen Antrag auf Befreiung vom
Kostenbeitrag stellen (Kopie des Bescheids über Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist beizufügen). Fragen und
Antworten zu Integrationskursen:
http://www.kerstin-kant.de/home/faq
Die VHS gewährt 50 Prozent, die AWO 30 Prozent, die efa bis zu 50 Prozent Ermäßigung
der Kosten von Kursen bei Vorlage des Düssel-Passes.
5.1.2) Kostenlose Sprachkurse für Flüchtlinge (Vorkurse)
Es gibt viele Flüchtlinge, die schon in der Wartezeit vor Anerkennung ihres Asylantrags
Deutsch lernen wollen. Die KIB finanziert z.B. einen Sprachkurs des
Familienbildungswerks der AWO für Araber und Iraner. Auch die Ev. Familienbildung (efa)
bietet Anfängerkurse für Flüchtlinge, die noch nicht anerkannt sind (z.B. an der
Hohenzollernstr. und an der Borsigstr., beide Nähe Hbf., auch in Flingern und
Gerresheim) für wenig Geld oder sogar kostenlos an.
Die Caritas bietet einen Deutschkurs auf der Oststr. 40 an (Stufe: Anfänger A1) und auf
der Katharinenstr. 9 (Gerresheim) an.
Ferner bietet das Flüchtlingsprojekt Sprachcafè in Düsseldorf-Derendorf jeden Montag
von 18 bis 20 Uhr Räumlichkeiten an, in denen sich ehrenamtlich Tätige mit Flüchtlingen
treffen. Das Team bietet Sprachlernhilfe an, unterstützt bei der Übersetzung von
Schreiben und kocht zusammen (Schloßstr. 65, Mosaik e. V., Renè Hennersdorf, email:
[email protected])
Ferner gibt es ehrenamtliche Angebote in den Flüchtlingsunterkünften. Es gibt z.B. einen
Unterrichtsraum im Tersteegenhaus mit wöchentlichem Kursplan. Der ehrenamtliche
Sprachunterricht vermittelt Grundkenntnisse (maximal bis zum Sprachlevel A1). Viele
Freiwillige (insbesondere ehemalige Lehrerinnen) beteiligen sich. Ein Problem sind die
23
unterschiedlichen Sprachkenntnisse: Einige Flüchtlinge (z.B. aus Iran, Nigeria und
Pakistan) sprechen Englisch, die meisten aber nicht: Viele Syrer und Iraker sprechen nur
Arabisch, viele Somalier nur ihre Heimatsprache. Manche Flüchtlinge aus der ehemaligen
Sowjetunion (Georgien, Tadschikistan) sprechen Russisch. Auch mit Albanern und
Mazedoniern ist die Verständigung schwierig.
5.1.3) Unterrichtsmaterial
Es gibt ein breites Angebot. Vom Verlag Hueber kommen z.B. folgende Hefte/Bücher für
Anfänger in Betracht:
1) Erste Schritte Vorkurs für 10,99 Euro
2) Schritte plus 1 für 15,49 Euro (mit Arbeitsbuch und CD, entspricht dem Sprachniveau
A1/1, setzt die Kenntnis des Alphabets voraus).
3) deutsch kompakt - Deutsch als Fremdsprache (Selbstlernkurs Deutsch für Anfänger,
zweisprachig in Deutsch und Englisch), besonders geeignet für Flüchtlinge mit
Englischkenntnissen 24,99 Euro
Einigen Deutschbüchern sind CD beigefügt, für die CD-Player benötigt werden, die
Flüchtlinge gewöhnlich nicht besitzen (Spenden !)
5.2) Kinder und Jugendliche
Allgemeine Informationen zu Schule und Ausbildung für Kinder und Jugendliche finden
sich im Caritas-Ratgeber und auf der Website des Schulministeriums NRW:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Fluechtlingskinder/ind
ex.html
Etwa die Hälfte der Flüchtlinge ist im schulpflichtigen Alter bzw. besucht eine Schule
oberhalb dieses Alters (z.B. ein Berufskolleg). Es vergeht leider oft längere Zeit bis Kinder
und Jugendliche in sog. Seiteneinsteigerklassen aufgenommen werden. Gleichwohl
werden nach Angaben von Schulaufsicht und Schulverwaltungsamt im Schulausschuss
am 17. März 2015 alle Flüchtlingskinder schulisch versorgt.
5.2.1) Erstaufnahme
Zunächst unterliegen Kinder und Jugendliche, die in den zentralen
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und noch nicht einer Kommune
zugewiesen sind, NICHT der Schulpflicht. Daher hat die Bezirksregierung Düsseldorf
berufstätige und ehemalige Lehrer um ehrenamtliche (unbezahlte) Teilnahme an der
Initiative "Will-Kommen!" gebeten (Erstbegegnung mit der deutschen Sprache in den
Einrichtungen). An einer Informationsveranstaltung am 2. Februar 2015 haben etwa 180
interessierte Lehrkräfte teilgenommen. Die Maßnahme ist unter Pädagogen umstritten,
weil die Flüchtlinge nur kurze Zeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen.
Andererseits wird ein Screening ermöglicht, so dass die Schulämter der aufnehmenden
Kommunen über die Zahl, Nationalitätenstruktur, Alter und Qualifikation der
Flüchtlingskinder schon vor der Zuweisung informiert werden könnten.
5.2.2) Tageseinrichtungen für Kinder
https://www.duesseldorf.de/fluechtlingsbeauftragte/aktuell/meldungen/fb007_kinderbetreu
ung/index.shtml
http://www.duesseldorf.de/soziales/runder_tisch_asyl/16_maerz_2015/jugendhilfeausschu
ss.pdf
Leiter des Jugendamtes ist Johannes Horn.
Unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsort hat jedes Kind ab einem Jahr Anspruch auf
24
Förderung in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter. Der Besuch von
Kindertageseinrichtungen, OGATA und Tagespflege ist mit Düsselpass kostenfrei. Das
Jugendamt rechnet mit einem Bedarf von zusätzlich 400 Plätzen für Flüchtlingskinder.
Flüchtlingsfamilien können Kinder über den Kita-Navigator vormerken lassen. Bis zum
10.März haben sich knapp 200 Asylsuchende registrieren lassen; darunter haben bereits
70 einen Betreuungsvertrag abgeschlossen. Manche Flüchtlingseltern wollen laut
Jugendamt aufgrund traumatischer Erfahrungen ihre Kinder nicht sofort registrieren
lassen. Allerdings könnte die Zurückhaltung mancher Eltern auch daran liegen, dass
ihnen der KiTa-Navigator nicht bekannt ist, sie keinen Internetanschluss haben oder
mangelnde Deutschkenntnisse die Nutzung erschweren.
5.2.3) Schulische Versorgung
www.duesseldorf.de/soziales/integration/fachstelle.shtml
www.schulen.duesseldorf.de
www.duesseldorf.de/schulen/stichworte/schulpflicht.shtml
Zuständig sind Burkhard Hintzsche (Schuldezernent), Dagmar Wandt (Leiterin
Schulverwaltungsamt) und Angela Kirchhoff (Schulamt). Vorsitzender des
Schulausschusses ist Wolfgang Scheffler, Grüne, stv. Vors. Ist Constanze Mucha, CDU.
Auch die Düsseldorfer Elternschaft (EDS) beschäftigt sich mit dem Thema (Berit
Zalbertus, Antje Schuh).
5.2.3.1) Schulpflicht
Nach der Zuweisung der Flüchtlinge an die Kommunen sind die Kinder schulpflichtig:
Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist schulpflichtig, wer in
Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine
Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der
Sekundarstufe I die Pflicht zum Besuch einer Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in
der Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen
Bildungsgangs des Berufskollegs beziehungsweise einer Schule der Sekundarstufe II.
Eine Ausnahme ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, z.B. wenn die
Schülerin oder der Schüler sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Über
Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Die Schulpflicht besteht auch für
Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und
Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen
sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist.
Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür
verantwortlich, dass es am Unterricht regelmäßig teilnimmt. Die Schulpflicht wird von dem
Schulträger, also der Stadt Düsseldorf, überwacht. Das Schulverwaltungsamt schreibt die
Eltern der Kinder an, deren Kinder im schulpflichtigen Alter in Düsseldorf neu angemeldet
wurden (beim Amt für Einwohnerwesen). Falls die schulpflichtigen Kinder und
Jugendlichen jedoch nur geringe oder keine Deutschkenntnisse haben, müssen die Eltern
vor der Anmeldung an einer Düsseldorfer Schule um einen Beratungstermin bei der
Kommunalstelle für Integration und Bildung (KIB, frühere RAA, Bertha von Suttner-Platz
3) bitten. In einem Beratungsgespräch klärt ein Mitarbeiter der KIB (RAA), welche Schule
für das Kind geeignet ist. Zu diesem Termin sind mitzubringen: Kind, Ausweis des Kindes,
Meldebescheinigung des Amtes für Einwohnerwesen, Ausweis der
Erziehungsberechtigten, letztes Schulzeugnis des Kindes, bei Kontingentflüchtlingen
Nachweis über den Status als Kontingentflüchtling.
5.2.3.2) Schulstatistik
Das Schulverwaltungsamt führt zur Zeit eine Erhebung bei den Schulen durch, um die
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Zahl der Flüchtlingskinder an den Schulen zu ermitteln, weil die amtliche Schulstatistik
dieses Erhebungsmerkmal nicht vorsieht. Leider gibt es Hinweise, dass Kinder und
Jugendlichen trotz Schulpflicht und Beratung NICHT schnell genug in die Schulen
kommen. Dies liegt z.B. an fehlenden Kenntnissen von Flüchtlingseltern zum
Schulanmeldungsverfahren und an Wartefristen bei der KIB. Es ist auch denkbar, dass
das Schulverwaltungsamt Eltern schulpflichtiger Flüchtlingskinder wegen der dazu
notwendigen Daten erst nach einem längeren Zeitraum anschreiben kann. Manchmal
helfen bei der Einschulung persönliche Kontakte von ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern zu
den Schulleitungen. Auch der Jugendmigrationsdienst der Diakonie hilft z.B. Flüchtlingen,
einen Schulplatz in einem Berufskolleg zu finden.
5.2.3.3) Unterricht in der Herkunftssprache
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können an
Düsseldorfer Schulen am herkunftssprachlichen Unterricht (kurz: HSU) teilnehmen. Er
ergänzt dann den Unterricht der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Ziel ist es, die
herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern.
Zurzeit bietet das Schulamt Düsseldorf herkunftssprachlichen Unterricht in folgenden
Sprachen an: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Koreanisch,
Kroatisch, Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch und
Türkisch. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich nachmittags statt.
https://www.duesseldorf.de/schulen/pdf/integration/hsu-standortschulen_-_sprachen.pdf
Auskunft beim Schulverwaltungsamt, Merowingerplatz 1
E-Mail: [email protected]
5.2.3.4) Seiteneinsteigerklassen
In besonderen Förderklassen werden ältere Kinder und Jugendliche, die gar nicht oder
noch nicht gut Deutsch sprechen, als sog. Seiteneinsteiger unterrichtet. Zu den
Seiteneinsteigern zählen nicht nur Flüchtlingskinder, sondern auch gemeinsam mit ihren
Eltern zugewanderte Kinder aus europäischen Ländern wie Spanien und Griechenland,
die noch kein Deutsch können. Allein im laufenden Schuljahr wurden 970 Jungen und
Mädchen eigenen Seiteneinsteigerklassen beziehungsweise Fördergruppen in
Regelklassen (meist an Grundschulen) neu zugewiesen. Flüchtlinge werden in der
Statistik nicht eigens ausgewiesen. Offenbar werden inzwischen einige der jungen
Zuwanderer in regulären Klassen versorgt, um ihnen überhaupt einen Schulbesuch zu
ermöglichen. In Grundschulen gehört das zum Konzept, in weiterführenden Schulen aber
nicht. Generell ist es schwer, für den Sekundarbereich Vorbereitungs- oder
Auffangklassen zu finden. Davon gibt es offenbar zu wenige, weil Stadt und Land auf die
hohe Zahl von Flüchtlingen nicht vorbereitet waren. In Düsseldorf soll es nur an einer
Realschule, an einem Gymnasium und an Berufskollegs entsprechende Klassen geben.
Am Franz-Jürgens-Berufskolleg in Bilk gibt es 160 Flüchtlinge, davon 90 in sechs
Seiteneinsteiger-Klassen und 70 in regulären Klassen (weil die Flüchtlinge meist nach
zwei Jahren gut Deutsch sprechen). Ariane Heimig koordiniert die „Berufliche Orientierung
mit Förderschwerpunkt Deutsch“. Auch die Hauptschule an der Itterstr. nimmt
Flüchtlingskinder auf. An mehr Schulen sollen Klassen für Kinder ohne Sprachkenntnisse
eingerichtet werden. Ferner soll die Klassenstärke von Seiteneinsteigerklassen von 15 auf
20 Schüler erhöht werden. Allerdings gibt es in Düsseldorf erhebliche Probleme aus Sicht
der Schulleiter, weil in den vergangenen Jahren der Schulbau vernachlässigt wurde, die
Schülerzahlen steigen und ausserdem die vom Land vorgeschriebene Inklusion
gleichzeitig umzusetzen ist.
Bisher wurden Düsseldorf nur sieben neue Lehrerstellen für Integrationsspezialisten
zugewiesen. Sie gehören zu den 300 Integrationsstellen, die Nordrhein-Westfalen bis
26
2017 für Förderklassen und -gruppen landesweit zusätzlich bereitstellen will. Die Schulen
brauchen mehr Personal.
5.2.4) Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe
Im Tersteegenhaus wird eine Hausaufgabenbetreuung für Kinder angeboten. In der
Grundschule am Freiligrathplatz (Gerhard-Tersteegen-Schule, Beckbuschstr.) wird eine
zusätzliche Förderung der Flüchtlingskinder durch ehrenamtliche Helfer angeboten. Ein
besonderer Raum steht in der Grundschule zur Verfügung. Auch die Heinrich-HeineGrundschule in Heerdt hat Angebote zur Förderung von Migrantenkindern (und deren
Eltern). Am Leibniz-Gymnasium wurde eine Flüchtlingskommission gegründet.
Der Jugendmigrationsdienst sucht ehrenamtliche Nachhilfelehrer für die Fächer Deutsch
und Mathematik für 16 bis 21jährige Schüler/innen des Berufskollegs an der Färberstr.
(Bilk).
5.2.5) Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
Kunst für Flüchtlingskinder
Gastgeber: KRASS e.V., Samstag, 4. April 14 – 17 Uhr, Lacombletstr.
Wenn Flüchtlingskinder hier ankommen, haben sie Schreckliches erlebt und sind meist
traumatisiert. Um diesen Kindern und Jugendlichen ein Stück Unbeschwertheit
zurückzugeben, kann der Umgang mit Kunst helfen. Bei Kunst-Aktionen haben Kinder
und Jugendliche alle kreativen und persönlichen Freiheiten.
Junges Schauspielhaus (Mörsenbroich): Die Theaterveranstaltungen werden von Kindern
und Jugendlichen aller Nationalitäten gerne besucht.
5.2.6) Berufsausbildung
Einige Handwerkskammern (HWK), z.B. die HWK Dortmund, haben Initiativen zur
Berufsausbildung von Flüchtlingen gestartet. Einige Handwerkskammern sind in den
Städten an runden Tischen beteiligt, mit kommunalen Ausländerbehörden in Kontakt oder
im Dialog mit Flüchtlingsunterkünften. Bei der Qualifizierung von jungen Flüchtlingen
stellen sich nach Auffassung der HWK einige Fragen in Abhängigkeit vom
Aufenthaltsstatus. Schlüsselfrage sei, wer eine Ausbildung beginnen darf und wer
während der betrieblichen Ausbildung nicht abgeschoben wird (schwierig bei Flüchtlingen,
die nur eine Aufenthaltsgestattung haben oder geduldet sind). Diese Frage ist aber wohl
inzwischen durch eine bundesrechtliche Änderung beantwortet. Zu klären sei auch das
Verhältnis von Ausbildungsvergütung und anderen Leistungen (z.B.
Asylbewerberleistungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfen). Der Westdeutsche
Handwerkskammertag (HWKT) hat angeregt, dass die Landesregierung eine FAQ-Liste
zum Thema „Flüchtlinge und Ausbildung bzw. Berufsvorbereitung“ anlegt. Die Industrieund Handelskammer (IHK) Solingen hat ein Projekt zur Berufsorientierung für Flüchtlinge
gestartet: Sie gehen nachmittags nach der Schule zur IHK-Lehrwerkstatt Metall. Die IHK
Siegen will jungen Flüchtlingen Qualifizierungsangebote machen, damit sie sich schneller
in den Arbeitsmarkt integrieren. Ab 1. April 2015 sollen 36 junge Menschen im bbz
zunächst drei Monate lang zehn Stunden je Woche in Sechser-Gruppen sinnvolle Dinge
aus Metall herstellen.
Die Jugendberufshilfe Düsseldorf führt ein Modellprojekt zur Berufsausbildung
jugendlicher unbegleiteter Flüchtlinge durch:
http://www.jbh.de/news/101/108/Start-des-ersten-Modellprojekts-zur-Berufsausbildungunbegleiteter-junger-Fluechtlinge.html
http://www.kommunalekoordinierung.de/uploads/tx_news/FAG2_Modellprojekt_modularisierte_Ausbildung_junge
r_Fluechtlinge.pdf
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Einige grundsätzliche Informationen zur Berufsausbildung von Migranten (Flüchtlinge)
bietet folgende Seite (auch in Fremdsprachen):
http://www.migra-info.de/startseite.html?&L=10
Einen allgemeinen Überblick über die Vielfalt der Ausbildungsberufe in Düsseldorf bietet
die Broschüre „Düsseldorf bildet aus 2015“. Aufgrund der geänderten Rechtslage
bestehen wohl keine ausländerrechtlichen Hemmnisse bei Beginn einer Lehre. Probleme
bereiten „nur noch“ die sprachlichen und fachlichen Kenntnisse und die Suche nach
einem Arbeitgeber (z.B. in der Kfz-Branche, im Installationshandwerk). Die Stellensuche
soll für junge Frauen schwieriger als für junge Männer sein.
5.2.7) Hochschulen
5.2.7.1) Universität
Die Muslimischen Hochschulgemeinde der Universität Düsseldorf stellt Sprachmittler.
Leider hat die Universität Düsseldorf keine Lehramtsstudenten, die im Rahmen ihrer
Ausbildung beim Schulunterricht helfen könnten (so helfen in Duisburg etwa 1000
Studenten im Unterricht im Rahmen eines Modellprojekts, das von der Mercatorstiftung
finanziert wird). Vielleicht gibt es aber andere Möglichkeiten der Betreuung, z.B. für
Flüchtlinge, die studieren wollen. Die Leuphana Universität Lüneburg holt z.B. Flüchtlinge,
die auf eine Entscheidung ihres Asylantrages warten, als Gasthörer in ihre Hörsäle.
Es gibt ein Förderprogramm zum Studium für Flüchtlinge (Bildungsberatung
Garantiefonds Hochschule)
http://www.bagkjs.de/media/raw/Foerderung_und_Beratung_Online.pdf
Interessierte sind zur Vorlesung an der Uni Köln (Mitveranstalter: Refugee Law Clinic
Cologne, RLCC) zum Thema „Praxisbezogene Einführung in das Asylrecht“ eingeladen
(jeweils freitags 10 Uhr bis 11 Uhr 30, Gyrhofstr. 15, Alte Botanik). Für GasthörerInnen ist
eine Anmeldung nicht erforderlich.
5.2.7.2) Fachhochschule
An der Fachhochschule Düsseldorf will Prof. Dr. Christian Bleck das Thema Flüchtlinge in
einem Seminar für Studierende der Sozialarbeit behandeln (Soziale Arbeit als
Gerechtigkeits- und Menschenrechtsprofession). Die Fachhochschule Düsseldorf bietet
ein Seminar zu Grundlagen des Ausländer- und Asylrechts (A5/15) an. Zielgruppe sind
haupt- und ehrenamtliche BeraterInnen (Freitag, 24.04.2015, 10 - 18 Uhr,
Teilnahmegebühr: 160 Euro, Referentin: Prof. Dr. Daniela Evrim Öndül), ferner das
Seminar A10/15 (Vertiefung des Ausländer- und Asylrechts, für Personen mit
Grundkenntnissen des Ausländer- und Asylrechts: Dargestellt werden aktuelle
Entwicklungen im Aufenthaltsrecht und Asylverfahren sowie die rechtlichen Grundlagen
des Arbeitserlaubnis- und Sozialleistungsrechts, Freitag, 19.06.2015, 10 - 18 Uhr,
Teilnahmegebühr: 160 Euro, Referentin: Prof. Dr. Daniela Evrim Öndül)
Ansprechpartnerin ist Prof. Dr. Doris Krumpholz (Arbeitsstelle Weiterbildung der
Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften)
www.soz-kult.fh-duesseldorf.de/weiterbildung
5.2.8) Schülerfahrtkosten
Flüchtlingskinder haben teilweise sehr weite Schulwege. Sie benutzen daher str.nbahnen
und Busse. Jugendliche Migranten erhalten über die Schulen Anträge für ein SchokoTicket der Rheinbahn. Das kostet 32,10 Euro im Monat. Schüler erhalten ein Formular mit
Lastschriftauftrag an eine Bank. Flüchtlinge haben aber bisher meistens kein Bankkonto
bzw. können es nicht füllen. Die Rheinbahn akzeptiert andere Zahlungsverfahren aber
nicht.
Für Flüchtlingsschüler kann allerdings eine Kostenermäßigung über das Schulamt
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gewährt werden. Den Antrag auf Fahrkostenermäßigung erhält man im jeweiligen
Schulsekretariat. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Sachgebiet 40/14
(Schülerfahrkosten) im Schulverwaltungsamt und
dauert etwa eine Woche. Der Eigenanteil für das ermäßigte Schoko-Ticket beträgt in der
Regel 12 Euro.
Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach SGB XII beziehen oder über einen
Düsselpass (also auch Flüchtlinge) verfügen, sind vom Eigenanteil befreit. Die Eröffnung
eines Kontos ist für den Zugang zum
SchokoTicket mit Befreiung vom Eigenanteil damit nicht erforderlich.
5.3) Freizeit
Allgemeine Informationen zur Freizeitgestaltung für Flüchtlinge finden sich im CaritasRatgeber.
Die Stadtbücherei (Zentralbibliothek am Bertha-von-Suttner-Platz 1, Hbf, auch die
Außenstellen) können Flüchtlinge kostenlos nutzen. Die Flüchtlinge können dort auch
lernen. Wer einen Düsselpass hat, kann auch kostenlos einen Leihausweis beantragen
und Wörterbücher, Sprachkurse mit CD, geografische Bücher ausleihen. Es gibt auch
einen kostenlosen, zeitlich begrenzten Internetzugang. Es werden Führungen (z.B. in
Arabisch) angeboten. Diese kann man telefonisch oder über das Internet buchen:
http://www.duesseldorf.de/stadtbuechereien/service/terminfuehrung.shtml
Mit dem Düssel-Pass haben Flüchtlinge bei einigen Museen freien Eintritt, z.B.:
Museum Kunstpalast (Ehrenhof, am Rheinufer, Nähe Altstadt)
Filmmuseum (Schulstr. 4, Altstadt)
Hetjensmuseum (Keramikmuseum, Schulstr. 4)
Stadtmuseum (Berger Allee 2, Altstadt): freier Eintritt
Bei Veranstaltungen des zakk (Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation, Fichtenstr.
40, Flingern) gibt es mit Düssel-Pass 50 Prozent Ermäßigung bei Veranstaltungen
Die Kulturliste e.V. möchte bedürftigen Menschen die Teilnahme an kulturellen
Veranstaltungen ermöglichen. So werden z.B. übrig gebliebene Karten der Tonhalle
verschenkt.
5.4) Sport
Bei vielen Flüchtlingen handelt es sich um junge Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren.
Da sie nicht arbeiten dürfen, wären sportliche Aktivitäten wichtig, also im Winter z.B. Sport
in der Halle oder im Sommer Fußball auf dem Platz. Zeiten für die Nutzung von Hallen in
städtischen Sportanlagen und Schulen werden vom Stadtsportbund (getragen von den
Sportvereinen) im Auftrag der Stadt zugeteilt. Die Benutzung der Hallen ist kostenpflichtig.
Wer übernimmt die Kosten ? Wer trägt die Unfallversicherung ? Zu diesen Fragen finden
sich auf der Homepage des Stadtsportbundes Antworten.
https://www.sportangebote-duesseldorf.de/
Viele Sportvereine (z.B. der DSV 04 e.V. in Lierenfeld) wollen den Flüchtlingen helfen. Bei
der Diakonie koordiniert Oliver Targas die Hilfe der Sportvereine für Flüchtlinge. In der
Tersteegengemeinde wird eine Fußballgruppe von Frau von Carlowitz organisiert. Weitere
Sportarten sind bereits in der konkreten Planung, wie z.B. Laufen, Leichtathletik,
Muskelaufbau. Einige junge Männer würden gerne ins Fitness-Studio gehen. Die Studios
wollen aber nur langfristige Verträge abschließen. Ein Besuch der Studios gegen z.B.
monatliche Barzahlung lehnen die Studios ab. Wie findet man eine Lösung ?
Mit dem Düsselpass gibt es einen günstigeren Eintritt bei Sportanlagen, z.B.:
Arena Sportpark (Stockum): die allgemeine Benutzung kostet 1 Euro, die Jahreskarte
kostet 20 Euro
Sportpark Niederheid (Paul-Thomas-Str. 35, Holthausen): die allgemeine Benutzung
29
kostet 1 Euro
Bäder (Frei- und Hallenbäder): Ermäßigung des Eintritts von 3,60 Euro auf 2,20 Euro
An der Blumenthalstr. wird ab 29. Mai von der Betriebssportgruppe der Stadt Jiu Jitsu
angeboten; bei Bedarf kann auch eine Kindertrainingsgruppe eingerichtet werden.
Für ein Fußballspiel am 24.Mai (Fortuna gegen Frankfurt) sind 50 Karten gespendet
worden.
5) Dienstleistungen
5.1) Banken
5.1.1) Stadtsparkasse
Barauszahlungen mittels Scheck an Flüchtlinge erfolgen zur Zeit durch die
Stadtsparkasse in der Geschäftsstelle Erkrather str. (Flingern). Ab dem 30. März erfolgen
Auszahlungen in Oberbilk (Bogenstr. 39), am Hauptbahnhof (Immermannstr. 65) und in
Lierenfeld (Reisholzer Str. 34-36).
Flüchtlinge können ein Konto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf eröffnen. Vorzulegen ist
eine Aufenthaltsgestattung oder eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge über die Anerkennung als Asylberechtigter und Flüchtling oder eine
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender mit syrischer Staatsangehörigkeit (mit
Lichtbild inklusive der Bestätigung der Stadt Düsseldorf zur Vorlage bei der
Stadtsparkasse Düsseldorf). Die Stadtsparkasse Düsseldorf wird ab 5. Mai jeweils
dienstags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr in den Zweigstellen in Bilk, Derendorf, Eller,
Garath, Gerresheim, Heerdt, Oberbilk, Stockum, Unterrath, Wersten und am
Hauptbahnhof (Immermannstr. 65) spezielle Servicezeiten zur Kontoeröffnung anbieten.
Ein Lastschrifteinzug ist möglich, sofern eine entsprechende Kontodeckung vorhanden ist.
5.1.2) Western Union
Geldüberweisungen (Bargeld) sind über die Reisebank bzw. Western Union (im
Hauptbahnhof), grundsätzlich auch über die Filialen der Postbank möglich. Zur
Auszahlung benötigt der Flüchtling einen vorläufigen Ausweis (Aufenthaltsgestattung) und
eine PIN-Nr. (zehnstellige Kontrollnummer), die ihm der Überweisende per Telefon, SMS
oder Email mitteilen muss. Ferner muss der Geldempfänger die Höhe des erwarteten
Geldbetrages (ohne Überweisungsgebühr) und den Vornamen und Nachnamen (Achtung:
Reihenfolge ! Lateinische Buchstaben!) angeben. Der Geld Überweisende kann von
seinem Konto oder bar Geld elektronisch überweisen (aus Deutschland über eine
Reisebank – in allen größeren Bahnhöfen – oder über die Postbank, aus dem Ausland
über Western Union). Zur Sicherheit kann er ein elektronisches Foto seines
Überweisungsauftrags per Email an den Geldempfänger senden.
6.2) Verkehr
6.2.1) Rheinbahn
Flüchtlinge haben viele Behörden zu besuchen. Sie benutzen dazu gerne die str.nbahn,
manchmal auch ohne Ticket oder nur mit einem Kurzstreckenticket. Das tun sie aus
Unkenntnis oder weil sie kein Geld haben. Das Sozialticket (auch für Asylbewerber) kostet
30,90 Euro monatlich.
Bürokratie-Beispiel „Schwarzfahrten“:
Ein Flüchtling war bei einer Kontrolle mit einem Kurzstreckenticket „erwischt“ worden: Er
war zu weit gefahren und erhielt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 40 Euro. Nach
Einspruch bei der Rheinbahnstelle auf der Immermannstr. wurde der Betrag von einem
freundlichen Mitarbeiter auf 4 Euro reduziert (und vom Begleiter bezahlt). Zu dieser
Thematik bat Ratsmitglied Georg Blanchard (Linke) Oberbürgermeister Thomas Geisel
zur Ratssitzung am 05.03.2015 um Auskunft (Rheinbahn-Tickets für Flüchtlinge).
6.2.2) Fahrräder
30
Im Tersteegenhaus werden den Flüchtlingen Fahrräder zur Verfügung gestellt, die
gespendet wurden. Auch für das Heim an der Heyestr. wurden Fahrräder „gesammelt“.
6.3) Düssel-Pass
Den Düssel-Pass kann man beim Jobcenter oder den Wohlfahrtsverbänden erhalten.
Teilweise erhält man den Pass automatisch.
http://www.duesseldorf.de/duesselpass/verguenstigungskatalog/index.shtml
Mit dem Düssel-Pass erhalten Flüchtlinge bei vielen Einrichtungen freien Eintritt oder
einen Rabatt (Ermäßigung), z.B.:
Stadtbücherei (Zentralbibliothek Bertha-von-Suttner-Platz 1, am Hbf): kostenfreie
Benutzung
Volkshochschule (VHS, Bertha-von-Suttner-Platz 1): 50 Prozent Ermäßigung bei Kursen
und Seminaren
AWO-Familienbildungswerk (Liststr. 2): 30 Prozent Ermäßigung bei Kursen
Evangelische Familienbildung (efa, Hohenzollernstr. 24, Nähe Hbf.): Bis zu 50 Prozent
Ermäßigung bei Kursen
Museum Kunstpalast (Ehrenhof, am Rheinufer, Nähe Altstadt): freier Eintritt
Filmmuseum (Schulstr. 4, Altstadt): freier Eintritt
Hetjensmuseum (Keramikmuseum, Schulstr. 4): freier Eintritt
Stadtmuseum (Berger Allee 2, Altstadt): freier Eintritt
Arena Sportpark (Stockum): allgemeine Benutzung kostet 1 Euro, die Jahreskarte kostet
20 Euro
Sportpark Niederheid (Paul-Thomas-Str. 35, Holthausen): allgemeine Benutzung kostet 1
Euro
Bäder (Frei- und Hallenbäder): Ermäßigung des Eintritts von 3,60 Euro auf 2,20 Euro
zakk (Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation, Fichtenstr. 40, Flingern): 50 Prozent
Ermäßigung bei Veranstaltungen
fairhaus-Läden (Gebrauchtwarenläden der Diakonie): Mit dem Düssel-Pass gibt es die
Kundenkarte faircard: 30 Prozent Ermäßigung
Kinderbetreuung: kostenfreier Besuch von Kindertageseinrichtungen, OGATA und
Tagespflege
Schülerfahrkosten (SchokoTicket): kostenfrei.
Bei den Lernmittelkosten (Schulbesuch) entfällt bei Düsselpass-Inhabern der Eigenanteil.
6.4) Kommunikation
Für die Flüchtlinge ist die Kommunikation mit Heimat und Familie sehr wichtig. Sie haben
daher meist Handys oder Smartphones. Außerdem wäre es ohne solche Geräte kaum
möglich gewesen, die lange und oft gefährliche Flucht aus den Krisengebieten nach
Europa zu schaffen. Kostengünstiger wäre die Nutzung von Internetanschlüssen in den
Flüchtlingsunterkünften, was die Stadt aber nicht möchte. Eine Möglichkeit zur
Internetnutzung bieten die Stadtbüchereien.
Kostenlose Hotspots außerhalb der Flüchtlingsheime lassen sich über folgende Website
finden:
https://bluespot-wifi.de/germany/static/de/hotspots.html
Der kostenfreie und drahtlose Internetzugang steht Burgerinnen und Burger sowie den
Besuchern der Stadt kostenlos zur Verfugung. Die etwa 40 Hotspots sind an Stellen
eingerichtet worden, an denen sich in der Regel viele Menschen aufhalten. Die Standorte
der Hotspots sind mit einem großflächigen Sticker und der Aufschrift „bluespot Free WiFi“
gekennzeichnet. Vor Ort muss der Nutzer dann nur noch sein WLAN einschalten und sich
mit den Daten der Registrierung einloggen.
Standorte
31
1) Nähe Hbf: z.B.: Konrad-Adenauer-Platz, Worringer Platz (Karlstr. 12), Charlottenstr.
(Ecke Friedrich-Ebert-str.), Karlstr. (Ecke Friedrich-Ebert-str.), Graf-Adolf-str. (Ecke
Mintropstr.), an der Berliner Allee
2) in der City, z.B. an der Königsallee (Ecke Grunstr., Ecke Bahnstr., Ecke Steinstr., Ecke
Graf-Adolf-str., Ecke Blumenstr.), Graf Adolf Platz (Ecke Friedrichstr.), Schadowstr. (Ecke
Berliner Allee, am Schadowplatz und vor C&A), Martin-Luther-Platz, Oststr. (Ecke
Grupellostr.)
3) Altstadt, z.B.: Grabbeplatz (Ecke Neubruckstr.), Hunsruckenstr. (Ecke Flinger str.),
Muhlenstr. am Burgplatz, Mittelstr. (Ecke Carlsplatz), Heinrich-Heine-Allee, Mittelstr. (Ecke
Carlsplatz), Mühlenstr. auf dem Burgplatz, Wallstr. (Ecke Kasernenstr.)
4) Derendorf/Pempelfort/Golzheim, z.B.: Bagelstr. (Ecke Derendorfer str.), Inselstr. (am
NRW Forum), Josef-Beuys-Ufer (Ecke Robert-Lehr Ufer), Kaiserswerther str. (Ecke
Stockumer Kirchstr.), Nordstr. (Ecke Blücherstr., Ecke Schwerinstr.), Rotterdamer str.
5) Düsseltal/Flingern, z.B.: Dorotheenplatz, Grafenberger Allee (Ecke Sohnstr.), Rethelstr.
(Ecke Achenbachstr.),
6) Bilk, z.B. Medienhafen an der Hammer str. (Ecke Erftstr., Ecke Franziusstr., Ecke
Wupperstr., Ecke Kaistr., Zollhof am UCI), Kirchfeldstr. (Ecke Friedrichstr.), Kirchplatz
(Ecke Fürstenwall), Neußer str.
7) Oberkassel: Am Belsenplatz
8) Eller, z.B. Hauptstr. (Ecke Schlossallee)
6.5) Post
Bürokratie-Beispiel: Ein Flüchtling, der inzwischen in Düsseldorf wohnt, wurde im Oktober
2014 von der bayerischen Polizei im Grenzbereich aufgegriffen. Da er damals im Besitz
eines gefälschten Ausweises war (er hatte versäumt, ihn wegzuwerfen), eröffnete die
Polizei ein Strafverfahren. Er erhielt ein Formular, aus dem hervorging, dass mangels
eines Wohnsitzes die weitere Post zum Strafverfahren an eine bestimmte Adresse in
einem bayerischen Ort gehen würde. Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine
private Adresse, sondern um die Adresse der für Strafsachen zuständigen
Sachbearbeiterin eines Amtsgerichtes handelte. Diese konnte im Februar 2015 nicht
feststellen, ob inzwischen ein Strafantrag eingegangen war. Allerdings gilt die Post nach
einer bestimmten Frist als zugestellt. Aus Sicht der Polizei könnte sich der Flüchtling also
einer Strafverfolgung entzogen haben. Der Flüchtling lebte daher in der Ungewissheit, ob
irgendwo etwas über ihn zu seinem Nachteil gespeichert sein könnte. Nach Auskunft der
Polizei in Düsseldorf ist dies aber glücklicherweise bisher nicht der Fall.
6.6) Rechtsberatung
Es ist mit einer hohen Zahl von Abschiebungsbescheiden zu rechnen. Die
Wohlfahrtsverbände beraten in solchen Fällen. Sobald Flüchtlinge einen
Ablehnungsbescheid vom BAMF erhalten haben, können sie diesen beim
Verwaltungsgericht (in Dortmund) mit Hilfe von Rechtsanwälten anfechten. Guter Rat ist
allerdings teuer (beim Anwalt an Prozesskostenhilfe denken!).
6.7) Polizei
Flüchtlinge werden nach ihrer Flucht zumeist von der Polizei aufgegriffen. Der erste
Kontakt ist oft unangenehm, weil Flüchtlinge meist ohne oder mit falschen
Ausweispapieren eingereist sind. Flüchtlinge haben große Angst vor der Polizei, weil sie
in ihren Heimat- und Durchreiseländern sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Flüchtlinge können auch in Düsseldorf mit der Polizei in Kontakt kommen. Eine
Begleitung zur Polizeistation ist hilfreich. In der Regel sind die Polizisten sehr freundlich,
außer bei wirklich kriminellen Delikten natürlich. Dies ist eine völlig neue Erfahrung für
32
Flüchtlinge.
Ansprechpartner bei der Polizei für Fragen zur interkulturellen Kompetenz ist Dirk
Sauerborn. Er wird im Sommer auch städtische Mitarbeiter schulen. Vorsitzender des
Polizeibeirates ist Martin Volkenrath.
7) Aktivitäten in den Stadtteilen
Unterkünfte für Asylbewerber sind überall im Stadtgebiet verteilt.
7.1) Stadtbezirk 1 (Innenstadt, Derendorf, Golzheim)
Dauerhaft werden Flüchtlinge untergebracht in den Unterkünften an der Karlstr. (51
Plätze) und an der Stephanienstr. (63). Vorübergehend ist die Unterbringung an der
Friedrich-Lau-Str. (Golzheim, 221 Plätze, ehemaliges Altenheim). Diese soll durch eine
mobile Wohnanlage an der Meineckestr. (Am Bonneshof, Golzheim) ersetzt werden.
Geplant ist eine kommunale Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Finanzamt an der
Roßstr. (150 Plätze, wird seit Anfang Mai als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes
genutzt). Eine mobile Wohnanlage ist ferner geplant an der Grünewaldstr. (an der Grenze
zum Stadtbezirk 5) mit Priorität 2/3. Außerdem sind 139 Flüchtlinge im Stadtbezirk 1 in
Hotels untergebracht.
Am 22. März und 6. Mai fanden in der Tersteegengemeinde bzw. in der Zionskirche
Bürgerforen mit der Flüchtlingsbeauftragten statt, die die vorstehend genannten
Planungen für die Unterkünfte erläuterte.
An der Friedrich-Lau-Str. sind zur Zeit 224 Flüchtlinge untergebracht, davon 130 junge
Männer (was untypisch ist), 12 junge Frauen, 8 Kinder und 36 Minderjährige. Die
Flüchtlinge werden betreut von der Diakonie und 130 Ehrenamtlichen der Ev.
Tersteegengemeinde (im Brief 1-2015 der Gemeinde dargestellt: z.B. Sammlung von
Kleidung, Kochgeschirr, Spielzeug, Deutschunterricht, Kinderbetreuung, Begleitung von
Flüchtlingen, Sonntagscafe). Es gibt Sprechstunden der Diakonie zur Beratung der
Flüchtlinge (montags ab 13 Uhr, dienstags ab 12 Uhr, freitags ab 11 Uhr). Eine
durchschnittliche Beratung dauert etwa 9 Minuten (d.h.: durchschnittlich einmal im Monat
erhält ein Flüchtling eine Beratung). Eine Arabisch sprechende Dolmetscherin hilft.
Die Aktivitäten in der Tersteegengemeinde werden von Pfarrerin Felicitas SchulzHoffmann und Horst Gieseler, Vorsitzender des Pfarrgemeinderates, geleitet. Frau Astrid
Hofmeister organisiert den ehrenamtlichen Deutschunterricht. Hierauf aufbauend haben
Ende April 15 Bewohner der Friedrich-Lau-Str. einen kostenlosen Sprachkurs als
Pilotprojekt der Sprachschule " Sprachenschiff " (Kaiserswerth) begonnen. Der Kurs endet
mit einem ersten Zertifikat. Eine ehrenamtliche Helferin organisiert für Kinder der
Grundschule am Freiligrathplatz (Gerhard-Tersteegen-Schule, Beckbuschstr.) eine
zusätzliche Förderung (Zu bestimmten Zeiten können Kinder aus dem regulären
Unterricht herausgenommen und zusätzlich betreut werden). Es gibt einen Spielraum und
eine Spielgruppe. Frau von Hallensleben-Kalenborn organisiert die Begleitung von
Flüchtlingen zu Behörden und Ärzten durch ehrenamtliche Helfer. Die SPD Düsseldorf hat
ihren Ehrenamtspreis 2015 in der Kategorie „Migration und Integration“ Frau Sabine Filitz
stellvertretend für alle Ehrenamtlichen im Tersteegenhaus verliehen. Frau Filitz hat z.B.
die Sammlung und Verteilung von Haushaltseinrichtungen, Kochtöpfen, Bettwäsche u.a.
an die im Tersteegenhaus untergebrachten Flüchtlinge organisiert.
7.2) Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)
Vorübergehend sind die Unterkünfte an der Bruchstr. (Flingern, 98 Plätze) und der
Lacombletstr. (Düsseltal, 150 Plätze, ehemaliges Studieninstitut). Das Flüchtlingsheim an
der Lacombletstr. befindet sich in einem schlechten Zustand. Ehrenamtliche sorgten für
33
eine Grundreinigung und neuen Anstrich.
Am 27. April fand in der Montessorischule am Hermannplatz ein Bürgerforum mit der
Flüchtlingsbeauftragten statt. Im Bezirk 2 soll evtl. ein Runder Tisch eingerichtet werden.
Ein erstes Treffen findet am 16. Juni in der BV 2 statt.
Die Flüchtlinge werden von der Diakonie betreut (Sprechstunde). Die Evangelische
Matthäi-Kirchengemeinde hilft bei den Flüchtlingsunterkünften an der Bruchstr. und an der
Lacombletstr.. Wer sich den Umgang mit Behörden und Formularen zutraut,
Fremdsprachen übersetzen kann oder einfach helfen möchte, kann sich bei Hannah
Konietzny melden: [email protected]
7.3) Stadtbezirk 3 (Friedrichstadt, Unterbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberbilk,
Flehe)
Dauerhaft sind die Flüchtlingsunterkünfte an der Harkortstr. (72 Plätze, Nähe Hbf.),
Jahnstr. (64 Plätze, Friedrichstadt) und Oberbilker Allee (72). Vorübergehend ist die
Unterkunft an der Völklinger Str. (22 Plätze, Unterbilk). Mobile Wohnanlagen sind geplant
mit Priorität 1 an der Moskauer Str., mit Priorität 2/3 an der Völklinger Str. (Unterbilk) und
der Moskauer Str. (Oberbilk). Außerdem sind 611 Flüchtlinge in Hotels untergebracht.
Am 26. März 2015 fand ein Bürgerforum im Bürgersaal in Bilk mit der
Flüchtlingsbeauftragten Miriam Koch statt. Roland Buschhausen vom Amt für soziale
Sicherung und Integration erläuterte die Leistungen der Stadt. Es kamen rund 150
Menschen, die von Bezirksvorsteher Walter Schmidt (CDU) begrüßt wurden.
In der Unterkunft an der Jahnstr. (Friedrichstadt) werden die Flüchtlinge von der Diakonie
(Frau Banas Abdalrahman) betreut (Sprechstunde).
Die Ev. Friedens-Kirchengemeinde Düsseldorf (Friedenskirche) hat für Flüchtlinge einen
"Freundeskreis Harkortstr." gebildet. Der Freundeskreis trifft sich einmal monatlich.
Bei der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Oberbilk gibt es die Koordination
Aktionskreis Flüchtlinge Oberbilk:
[email protected]
Eine andere Kirchengemeinde bereitet sich auf die Betreuung der Flüchtlinge in der
geplanten Unterkunft an der Moskauer Str. vor.
Das Café United für junge Flüchtlinge ist ein regelmäßiger Treff zum gemeinsamen
Austausch für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge und Kinder von Familien, die bereits
seit langer Zeit in Düsseldorf leben: Ev. Jugendzentrum, Ellerstr. 215, D.-Oberbilk
7.4) Stadtbezirk 4 (Oberkassel, Niederkassel, Heerdt, Lörick)
Dauerhaft sind die Flüchtlingsunterkünfte an der Burgunderstr. (63 Plätze) und der
Schanzenstr. (208 Plätze). Mobile Wohnanlagen sind geplant mit Priorität 1 an der
Oberlöricker Str., mit Priorität 2/3 am Niederkasseler Deich.
Am 27. März fand für den Stadtbezirk 4 in der Philippus-Kirche (Hansaallee 300) ein
Bürgerforum mit der Flüchtlingsbeauftragten statt.
In der Unterkunft an der Burgunderstr. (Heerdt) werden die Flüchtlinge von der Diakonie
betreut. Die Unterkunft an der Schanzenstr. wird von der Caritas betreut. Der
Koordinationskreis der Helfer wird von Frau Zimmermann-Puric (Gemeinderat St.
Antonius und Benedictus) geleitet. Flüchtlingshelfer haben nach Schulung durch den
SKFM (Koordination: Frau Hämmerling) Arbeitsgruppen für Sprachförderung, Sport und
Freizeit, Lotsen im Stadtteil, Hilfe bei der Wohnungssuche, Begleitung zu Ämtern,
Sprachmittler, Familienangebote gebildet.
7.5) Stadtbezirk 5 (Kaiserswerth, Angermund, Wittlaer, Lohausen, Stockum)
Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Friedrich-von-Spee-Str. 30 (ehemaliges
Schwesternwohnheim, Kaiserswerth, 60 Plätze). Vorübergehend die Unterkunft an der
34
Verweyen-Str. (Kaiserswerth, 25 Plätze). Mobile Wohnanlagen mit Priorität 1 sind
vorgesehen an der Grünewaldstr. (Stockum), an der Zur Lichtung (Angermund) und am
Leuchtenberger Kirchweg (Lohausen).
Am 16. April fand ein Bürgerforum in der Aula der International School of Düsseldorf,
Niederrheinstr. 336, statt.
In Lohausen soll nach den Plänen von Ratsmitglied Andreas-Paul Stieber (CDU) und der
Flüchtlingsbeauftragten ein dezentrales Koordinationszentrum für das vielfältige
bürgerschaftliche Engagement im Stadtbezirk 5 entstehen. Das Grobkonzept wurde im
Rahmen des ersten runden Tisches mit Politikern, Vereinen, Verbänden, Kirchen, Schulen
und freien Trägern der Wohlfahrtspflege vorgestellt. Die Jugendberufshilfe wird zu diesem
Zweck kurzfristig eine Immobilie auf der Niederrheinstr. herrichten.
Bei der Flüchtlingshilfe in Kaiserswerth arbeiten die katholische und die evangelische
Kirchengemeinde zusammen. Es besteht ein Koordinationskreis der Helfer in
Kaiserswerth.
7.6) Stadtbezirk 6 (Rath)
Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Rückertstr. (Rath, 78 Plätze).
Vorübergehend ist die Unterkunft an der Borbecker Str. (ehemalige Kartause-HainHauptschule, 200 Plätze). Mobile Wohnanlagen mit der Priorität 2/3 sind geplant an der
Herdecker Str. (Sportplatz; die ursprüngliche Planung am Höxterweg wurde aufgegeben)
und am Vogelsanger Weg (ehemaliges Bürogebäude).
Im Bezirk 6 wurde ein Runder Tisch eingerichtet, um die Zusammenarbeit der
verschiedenen Institutionen und Vereine zu verbessern (Ansprechpartner: Herr
Hagelueken, Bezirksverwaltungsstelle, Herr Coenen, Familienzentrum)
Am 7. Mai fand ein Bürgerforum im Pfarrsaal des Rather Familienzentrums (Rather
Kreuzweg 426) statt.
7.7) Stadtbezirk 7 (Gerresheim Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl)
Dauerhaft sind die Flüchtlingsunterkünfte an der Heyestr. (153 Plätze, Gerresheim) und
an der Manthenstr. (zunächst 30). Mobile Wohnanlagen sind geplant mit Priorität 1 an der
Blanckertzstr. und an der Karlsbader Str., mit Priorität 2/3: Am Bongard, an der Benderstr.
und an der Heyestr.. Offen ist, ob auf dem Gelände der Bergischen Kaserne eine
Erstaufnahmestelle des Landes für 600 Flüchtlinge eingerichtet wird.
Am 15. April 2015 und 4.Mai 2015 fanden Bürgerforen im Gemeindesaal der
Evangelischen Kirchengemeinde Düsseldorf-Gerresheim, Hardenbergstr. 3, statt.
Es gibt einen Runden Tisch in Gerresheim, an dem Bezirksverwaltung,
Kirchengemeinden, AWO, DRK usw. teilnehmen. Die Bürgerstiftung Gerricus organisiert
die Flüchtlingshilfe in Gerresheim (Sprachkurse, Hilfe bei Hausaufgaben,
Spielplatzbesuche, Kreativangebote, Stadtteilbesichtigungen, Sachspenden,
Begleitung/Lotsen) zusammen mit den Kirchengemeinden.
http://www.buergerstiftung-gerricus.de/projekte/fl%C3%BCchtlingshilfe/
[email protected]
Die Aktivitäten der Ev. Kirche in Gerresheim werden von Pfarrerin Oßwald bzw. Monika
Meister (Presbyterin) geleitet.
Der Evangelische Arbeitskreis Flucht & Asyl traf sich am 21. April 2015 im Medienraum
der Hardenbergstr. 1 (Thema waren u.a. Berichte vom ersten Café International am 15.
April sowie vom Runden Tisch – Asyl Gerresheim, der sich monatlich trifft).
Nach einem ersten Treffen am 24. Februar gab es eine Schulung für ehrenamtliche Helfer
zur Betreuung von Flüchtlingen am 25. April im Stiftsgebäude von St. Margareta. Die
Schulung wurde von Fachleuten der Caritas und der ASG vorbereitet.
http://www.st-margareta.de/neue-nachbarn.html
35
Email: [email protected]
Unterstützung bei Konversationskursen gibt es im Sprachprojekt Effekt der Caritas im
Zentrum von St. Katharina. Die Ev. Familienbildung (efa) und die Caritas bieten in
Gerresheim Anfängersprachkurse für Flüchtlinge an, die noch nicht anerkannt sind.
Schüler des Gymnasiums Gerresheim sind zugunsten des Flüchtlingsheims gelaufen (von
den Spenden wird ein Aufenthaltsraum renoviert).
7.8) Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld, Vennhausen, Unterbach)
Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Posener Str. (120 Plätze). Vorübergehend
sind die Unterkünfte Am Stufstock (88), Am Straußenkreuz (45) und Hasseler Richtweg
(50). Mobile Wohnanlagen sind geplant mit Priorität 2/ 3 am Tichauer Weg.
Über eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im
Stadtbezirk 8 (Kirchen, Diakonie, Caritas, SKFM, Vereine, Institutionen, Verbände
politische Parteien, Bezirksverwaltungsstelle) gelingt es, die ankommenden Flüchtlinge im
Stadtbezirk 8 willkommen zu heißen. Hierzu gehört auch die Koordination ehrenamtlich
organisierter Hilfen im Stadtbezirk 8. Der „Runde Tisch – Stadtbezirk 8“ sieht seine
Aufgabe darin, Flüchtlingen in den jeweiligen Unterkünften bedarfsgerecht zu
unterstützen und zu begleiten. Dazu gehören: Flüchtlingssozialarbeit,
Ehrenamtskoordination, Gruppenangebote für Kinder und Familien, Sport, Begleitservice
zu Ämtern, materielle Unterstützungen (Sachspenden), Deutschkurse, Hilfsangebote und
Anlaufstellen im Stadtbezirk. Aber auch Begegnungsmöglichkeiten, gemeinsame Feste
und Veranstaltungen helfen, Flüchtlinge zu integrieren:
Evangelische Lukaskirchengemeinde: Lebensmittelausgabe „Lukastisch“, Kleiderladen,
Gatherweg 109
Ev. Famlienzentrum Am Hackenbruch 86: Deutschkurse; Spielgruppen für Familien
Ev. Kindertagesstätte Gatherweg 111
Katholische Kirchengemeinde Eller/Lierenfeld
Kath. Familienzentrum, Am Stufstock 6a
Fairhaus – Diakonie, Gumbertstr. 83
Stadtteiltreff „Die Wohnung“ Hasseler Richtweg 96
Mosaik e.V.
DSV 04 – Sportverein
TSV Eller 04 – Sportverein, Vennhauser Allee
Deutscher Kinderschutzbund Düsseldorf, Posener Str. 60: Kinderkleiderkiste
Schützenverein Lierenfeld
Bezirksvertretung 8 / Bezirksverwaltungsstelle 8, Gertrudisplatz 8
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) Düsseldorf e.V. koordiniert
Einzelfallhilfen und Gruppenangebote (Claudia Hämmerling, Koordination Flüchtlingshilfe)
7.9) Stadtbezirk 9 (Benrath, Urdenbach, Itter, Himmelgeist, Wersten, Hassels, Reisholz)
Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Küppersteger Str. (55 Plätze).
Vorübergehend ist die Unterbringung an der Hospitalstr. (20 Plätze, Benrath). Mobile
Wohnanlagen sind vorgesehen mit Priorität 1 an der Benrodestr. (bereits im Bau) und an
der Schimmelpfennigstr., mit Priorität 2 und 3 am Karweg.
Am 19. März fand auf Einladung von Ratsmitglied Andreas Hartnigk (CDU) ein
Bürgerforum statt, bei dem es um die Modulbauten an der Schimmelpfennigstr. ging. Über
100 Anwohnerinnen und Anwohner waren gekommen. Zahlreiche Bürgerinnen und
Bürger wollen sich ehrenamtlich engagieren. Der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle
(Nils Dolle) bot an, das ehrenamtliche Engagement und das Zusammenspiel mit den
hauptamtlichen Betreuern in seinem Bezirk zu koordinieren.
Am 24. März fand in der Aula des Schlossgymnasiums, Hospitalstr. 45, für den
36
Stadtbezirk 9 ein Bürgerforum statt.
Viele Menschen aus der Nachbarschaft der Stargarder Str. (Hassels) kamen am 1.April in
das Ernst-Lange-Haus zu einer Zusammenkunft, in der Thorsten Nolting und Heinz
Frantzmann von der Diakonie sowie Peter Lorch (im Amt für Soziales und Integration für
den Bereich für Wohnungsnotfälle zuständig) Fragen der Bürger zum ehemalige MatthiasClaudius-Haus an der Stargarderstr. beantworteten. Nach Ostern wurden hier etwa 100
Asylbewerber untergebracht (etwa 60 Männer, 12 Paare und einige Familien). Die
Diakonie hat die Betreuung des Hauses übernommen (Sprechstunde einmal
wöchentlich).
An der Benrodestraße ziehen im Mai 200 Flüchtlinge ein: Auf einem ehemaligen
Gewerbegrundstück wurden 182 Wohnmodulen mit 102 möblierten Wohneinheiten
aufgestellt. In mehreren Informationsveranstaltungen im Stadtbezirk 9 wurde der Standort
den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Dabei stand der Wunsch nach ehrenamtlichem
Engagement im Vordergrund. Die Koordination des Ehrenamts im Stadtgebiet hat die
Bezirksverwaltungsstelle 9 übernommen. Die hauptamtliche soziale Betreuung, an dem
Standort Benrodestraße, erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie.
7.10) Stadtbezirk 10 (Hellerhof)
Dauerhaft ist die Flüchtlingsunterkunft an der Emil-Barth-str. (48 Plätze). Mitarbeiter der
Diakonie beraten und begleiten Flüchtlinge. Mobile Wohnanlagen mit Priorität 2 und 3
sind geplant an der Duderstädter Str. (Hellerhof).
Am 18. März stellte die Flüchtlingsbeauftragte zusammen mit Ratsmitglied Jürgen
Bohrmann (SPD) die Planungen für die geplanten Modulbauten an der Duderstädter Str.
vor. Rund 150 Bürgerinnen und Bürger kamen mit zahlreichen Fragen, die von der
Verwaltung beantwortet wurden. Der Leiter der Bezirksverwaltungsstelle (Uwe Sandt) bot
an, das ehrenamtliche Engagement und das Zusammenspiel mit den hauptamtlichen
Betreuern in seinem Bezirk zu koordinieren.
Hinweis: Dieser Erfahrungsbericht wird ständig fortgeschrieben, die Richtigkeit der
Angaben ist aber nicht gewährleistet. Kritik und Anregungen sind willkommen.