Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 15. Wahlperiode Antrag des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU Situation der syrischen Flüchtlinge in Baden-Württemberg Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten: 1. wie viele Flüchtlinge aus Syrien über das Sonderprogramm des Landes seit 2013 in Baden-Württemberg Aufnahme gefunden haben; 2. unter welchen Bedingungen die betroffenen Flüchtlinge nach ihrer Ankunft untergebracht wurden; 3. welche aktuellen Erkenntnisse der Landesregierung über die Unterbringungssituation der Flüchtlingen vorliegen und wie sie insbesondere Presseberichte über beengte und teilweise unzumutbare Wohnsituation bewertet; 4. inwieweit sie die in Baden-Württemberg ansässigen Familien unterstützt, die im Zuge des Sonderkontingents ins Land gekommene Familienangehörige aus Syrien aufgenommen haben; 5. welche Hilfen sie den betroffenen Flüchtlingen bei der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle bereit gestellt hat bzw. stellt; 6. auf welche Weise sie die betroffenen Flüchtlinge beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützt; 7. inwieweit die Kinder und Jugendlichen aus dieser Personengruppe öffentliche Schulen in Baden-Württemberg besuchen können; 8. welche Erkenntnisse ihr über den aktuellen Anteil der Flüchtlinge hat, die Zugang zum Gesundheitswesen und zu den Sozialleistungen hat; 1 9. inwieweit sie ehrenamtliche Initiativen unterstützt, die sich um die betroffenen Flüchtlingen und Aufnahmefamilien kümmern; 10. ob die betroffenen Flüchtlinge mit einer Verlängerung ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis rechnen können. II. sicherzustellen 1.dass die über das Sonderkontingent für syrische Flüchtlinge nach BadenWürttemberg gelangten Menschen nicht gegenüber Flüchtlingen benachteiligt werden, die über den Weg des Asylverfahrens ins Land gelangen; 2. dass ihnen insbesondere der Zugang zu Sprachkursen und zu Gesundheitsleistungen sowie Bildungseinrichtungen ermöglicht wird; 06.05.2015 Dr. Lasotta, Dr. Engeser, Pauli, Paal, Schütz, Deuschle CDU Begründung: In den Jahren 2013 und 2014 hat die Landesregierung syrischen Flüchtlingen über ein Sonderkontingent einen Aufenthalt in Baden-Württemberg ermöglicht. Die betroffenen Flüchtlinge wurden jedoch außerhalb des allgemeinen Asylverfahrens aufgenommen. Gegen den Nachweis in Baden-Württemberg lebender naher Verwandter erhielten sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die hier lebenden Familien mussten sich zur Aufnahme der Betroffenen verpflichten. Die Regelung beinhaltet zudem einen Verzicht auf den Anspruch auf Sozialleistungen oder Integrations- und Sprachkurse. Nach Presseberichten haben nur wenige der Flüchtlinge eine sozialversicherungspflichtige Stelle gefunden. Die meisten seien daher weder im System der Krankenversicherung noch erhalten sie öffentliche Fürsorge. Dies führe für die Aufnahmefamilien zu großen Belastungen, die im Zeitverlauf an eine kritische Grenze gelangt seien. Die CDU-Fraktion hatte die Integrationsministerin bereits frühzeitig auf mögliche Probleme hingewiesen. Nun wird die Landesregierung um Aufklärung über die aktuelle Situation und mögliche Abhilfe gebeten.
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