Stand: März 2015 Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz Pflegegeldergänzungsleistung Impressum Herausgeber: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 05 05 379. Redaktion, Gestaltung: Fonds Soziales Wien, Unternehmenskommunikation. Fotos (wenn nicht anders angegeben): Fonds Soziales Wien Unternehmenskommunikation; Coverfoto: Herzlichen Dank an den „Club Behinderter und Ihrer Freunde in Frankfurt und Umgebung e.V.“ (cebeef) der das Foto zu Verfügung gestellt hat. Gedruckt auf ökolog. Druckpapier aus der Mustermappe »ÖkoKauf Wien«; Druck- und Satzfehler vorbehalten. Artikel-Nr.: 1186; 2. Auflage; Stand: März 2015 2 Inhalt Vorwort4 Persönliche Assistenz 6 Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz 11 Antragstellung17 Kontakt24 Adressen25 3 Vorwort Foto: Peter Rigaud Liebe Wienerinnen, liebe Wiener! Chancengleichheit und Selbstbestimmung sind die Säulen der Wiener Stadtpolitik für Menschen mit Behinderung. Ein Meilenstein wurde 2008 mit der Einführung der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung gesetzt. Mit dieser fi nanziellen Direktleistung der Stadt Wien können AssistentInnen beschäftigt werden, die in den unterschiedlichsten Bereichen des täglichen Lebens behilflich sind. Wichtig dabei: Der Mensch mit Behinderung bestimmt selbst über Art, Dauer und Zeitpunkt des Unterstützungsbedarfs und kann so gleichberechtigt und selbstbestimmt am öffentlichen und sozialen Leben teilnehmen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass diese innovative Leistung ein wichtiger Beitrag zu inklusiver Lebensführung ist und auch Maßstäbe für die anderen Bundesländer gesetzt hat. Mag a Sonja Wehsely Stadträtin für Gesundheit und Soziales 4 Sehr geehrte Wienerinnen, sehr geehrte Wiener! Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz ist eines der zahlreichen Unterstützungsangebote der Stadt Wien für Menschen mit Behinderung. Die BezieherInnen dieser Leistung organisieren sich selbstbestimmt die Unterstützung, die sie für ihren Lebensentwurf benötigen, und werden dafür vom Fonds Soziales Wien gefördert. Diese in Österreich einzigartige Leistung ermöglicht Menschen mit Behinderung, ihre Ziele konkret zu verfolgen und ihren Lebensraum individuell zu gestalten. Dadurch verbessert sich nicht nur ihre Lebensqualität, sondern auch die ihres familiären und sozialen Umfelds. Diese Broschüre informiert umfassend über diese Leistung, die ein hohes Maß an Selbstverwaltungskompetenz voraussetzt und viele Möglichkeiten zur Inklusion bietet. Peter Hacker Geschäftsführer Fonds Soziales Wien 5 Foto: Media Colors Persönliche Assistenz Neue Möglichkeiten und Wege „Durch Persönliche Assistenz hat mein Leben wieder eine Zukunftsperspektive.“ Assistenznehmerin 6 Persönliche Assistenz (PA) ermöglicht Menschen mit Behinderung, ein selbstbestimmtes, selbstständiges und unabhängiges Leben zu führen. Persönliche Assistenz bedeutet die Freiheit, selbst bestimmen zu können, wie man wohnen will, welchen Beruf man lernen und ausüben möchte, wohin man gehen will, wann man aufstehen möchte, was man essen möchte und von wem man Unterstützung bekommen will. Diese Unabhängigkeit von FreundInnen und Familie bringt Entlastung für alle und schafft Raum für neue Beziehungen und Perspektiven sowohl, im privaten Bereich als auch im Beruf. Das eigene Leben gestalten Persönliche Assistenz ermöglicht es, den eigenen Lebensstil selbst zu bestimmen, zu entwickeln und zu leben. Sie bedeutet die Chance, am öffentlichen und sozialen Leben gleichberechtigt und selbstbestimmt teilzunehmen – so, wie es allen anderen auch möglich ist. Eigene Vorstellungen, eigene Ziele, eigene Entscheidungen und die eigene Gestaltung des Alltags werden zum selbstverständlichen Bestandteil der eigenen Lebensplanung. „Es macht einen Unterschied, ob ich mit meiner Freundin einen Malkurs besuche und ein Anhängsel bin, dem sie assistieren muss, oder ob wir den Malkurs unbeschwert genießen können, weil eine Assistentin mir behilflich ist.“ Assistenznehmerin Unterstützung im Tun, nicht im Sein Die AssistentInnen unterstützen bei • täglichen Handgriffen im Haushalt • Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit • Kommunikation und Freizeit • Mobilität. Sie sind „geborgte” Arme und Beine. 7 Foto: istock / Gary Radler Persönliche Assistenz Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung „Persönliche Assistenz bedeutet Freiheit – neugewonnene Freiheit, mein Leben so zu gestalten, wie ich will.“ Assistenznehmerin Kernpunkt der Persönlichen Assistenz ist, dass Menschen mit Behinderung über Art und Umfang ihres Unterstützungsbedarfs selbst bestimmen. Die/Der AssistenznehmerIn entscheidet nach den eigenen individuellen Bedürfnissen, wie, wann und von wem sie/er Unterstützung braucht oder will. Das Modell der Persönlichen Assistenz wurde von der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung” entwickelt, um organisatorischen Zwängen von Behinderteneinrichtungen (z.B. Heimen) und Fremdbestimmung zu begegnen. Die/Der AssistenznehmerIn leitet die AssistentInnen 8 nach den eigenen, speziellen Bedürfnissen an und gestaltet den Alltag nach den eigenen Vorstellungen. Persönliche Assistenz bedeutet, dass die Entscheidungskompetenz von Institutionen zu den Betroffenen übergeht. Im Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten geht die Initiative bei der Persönlichen Assistenz von den Betroffenen aus. Sie nehmen die Organisation ihrer Unterstützung selbst in die Hand. Die Privatsphäre bleibt gewahrt. Die/Der AssistentIn arbeitet für den betroffenen Menschen, nicht mit ihm. Was ist Persönliche Assistenz nicht? Persönliche Assistenz bedeutet NICHT Pflege und Betreuung. Betreuung heißt, passiv Hilfe zu empfangen und bringt Abhängigkeit mit sich. Zudem bedeutet sie nicht, dass AssistentInnen nur als RaumpflegerInnen, GärtnerInnen oder KöchInnen beschäftigt sind. AssistentInnen führen unter Anleitung der Assistenznehmerin/des Assistenznehmers jene Tätigkeiten durch, die sie/er aufgrund der Behinderung nicht verrichten kann. Persönliche Assistenz versetzt die Person mit Behinderung in eine aktive Rolle, in der sie eine Wahl hat und entscheiden kann. „Ich bestimme, was ich machen will, ich kann hingehen, wo ich will, ich brauche nicht zu warten und bin nicht mehr abhängig.“ Assistenznehmerin 9 Persönliche Assistenz Tipp Die Beratungsstelle BIZEPS stellt Ihnen gerne auf Anfrage ihren Ratgeber „Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz” zur Verfügung. Der Ratgeber ist kostenlos, bei Versand werden € 6,- Bearbeitungsgebühr verrechnet. Bestellen Sie weitere Broschüren zum Thema Leben mit Behinderung kostenlos beim FSW-Broschüren-Service unter 01/24 5 24, täglich von 8:00 –20:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Der Verein BIZEPS betreibt eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in Wien. Sie ist nach den Kriterien der SelbstbestimmtLeben-Bewegung organisiert und arbeitet nach deren Wertvorstellungen. ZEITLUPE, ein Projekt von Ninlil, ist die erste PeerBeratungsstelle von und für Frauen mit Behinderung in Wien. Die doppelte Peerebene „Frau Sein“ und „Frau mit einer Behinderung Sein“ macht ZEITLUPE zu einem Ort, wo sich Frauen mit Behinderung von Frauen mit Behinderung informieren und beraten lassen können. Die Kontaktdaten der Beratungsstellen fi nden Sie auf Seite 26. 10 Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Die Leistung Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (= PGE für PA) ist eine monatliche finanzielle Direktleistung an Menschen mit schwerer Körperbehinderung, mit der Persönliche Assistenz organisiert und beauftragt werden kann. Dadurch soll ein bestmögliches Ausmaß an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestaltung ermöglicht werden. Die Höhe der finanziellen Leistung ist abhängig von der Pflegegeldstufe und vom tatsächlichen Assistenzbedarf in den Bereichen • basic needs (Grundbedürfnisse) • Haushalt • Erhaltung der Gesundheit • gesellschaftliches Leben Voraussetzungen Um die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Sie sind v. a. in der „Spezifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung“ angeführt. 12 Details dazu können Sie im Kapitel „Antragstellung” auf Seite 18 nachlesen. Anforderungen Folgende Anforderungen werden an die Leistungsbezieherin/den Leistungsbezieher gestellt: Sie müssen bereit sein •Verantwortung für sich und die AssistentInnen zu übernehmen • die Entwicklung neuer Lebenskonzepte zu bejahen • die Herausforderungen, die Veränderung mit sich bringt, anzunehmen • die für die Abwicklung der Leistung erforderlichen Kompetenzen zu erlernen, zu leben und einzuhalten • die Bestimmungen der Verrechnungsmodalitäten verantwortungsbewusst und korrekt einzuhalten • Rechte und Pflichten als ArbeitgeberIn und den damit verbundenen zeitlichen Aufwand anzuerkennen Hinweis Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen – FAQs – und die Spezifische Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung finden Sie auf unserer Homepage: www.behinderung.fsw.at 13 Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Selbstverwaltungskompetenz Eine wichtige Voraussetzung, um die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen zu können, ist Selbstverwaltungskompetenz. Sie beinhaltet: Personal- und Organisationskompetenz •Akquisition, Einschulung, Anleitung und Koordination der AssistentInnen • Kenntnis und Einhaltung der ArbeitgeberInnenpflichten gegenüber ArbeitnehmerInnen, insbesondere Arbeits- und Steuerrecht • Besitz bzw. rasche Aneignung von Kompetenzen zur Personalführung, vor allem Delegations- und Konfliktlösungskompetenz, Dienstplanerstellung und Personaladministration Finanzkompetenz • Erstellen und Legen eines regelmäßigen Verwendungsnachweises, um die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel zu belegen • Regeln der Finanzagenden mit AssistentInnen, Bank und Fonds Soziales Wien • kontinuierlicher Überblick über die zur Verfügung stehenden Fördermittel 14 • Beauftragung von und Austausch mit Steuerberatung • Keine Vertretungsnotwendigkeit durch andere Personen in Entscheidungssituationen Organisationsformen Persönliche Assistenz kann in verschiedenen Formen organisiert sein: ArbeitgeberInnen-Modell (= AG-Modell) Die Person mit Behinderung wird selbst zur/zum ArbeitgeberIn im umfassenden Sinn. Sie übernimmt die Verantwortung für alle arbeitsrechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten und beschäftigt die AssistentInnen über freie Dienstverträge oder fixe Anstellungen direkt bei sich. PA-DienstleisterInnen bzw. Assistenzorganisationen Bei diesem Modell beziehen die AssistenznehmerInnen ihre AssistentInnen über eine Assistenzorganisation. Sie kaufen die Dienstleistung PA dort ein und sind somit KundInnen dieser Organisationen. Die PA-Dienstleistungsorganisation ist Arbeitgeberin der AssistentInnen und übernimmt die formalen Angelegenheiten des Dienstverhältnisses und bei Bedarf auch weitere Aufgaben, z.B. Unterstützung bei der Personalsuche, Beratung, Weiterbildung etc. 15 Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Im Raum Wien bieten aktuell vier PA-DienstleisterInnen im engeren Sinn Assistenzdienste an, die vom FSW akzeptiert werden: die WAG Assistenzgenossenschaft, die Persönliche Assistenzvermittlung (PAV), unbehindert.net und Visitas – Kontaktdaten siehe Seiten 27–28. Mischformen zwischen AG-Modell und PA-Dienstleistern Manche AssistenznehmerInnen kombinieren beide Organisationsmodelle. Sie beschäftigen einen Teil ihrer AssistentInnen im ArbeitgeberInnen-Modell und kaufen zugleich Assistenzdienstleistungen über eine Assistenzorganisation zu. Verwendungsnachweis Sie müssen regelmäßig nachweisen, dass Sie die Geldmittel widmungsgemäß verwenden. Dazu erhalten Sie ein Nachweisformular, sobald Sie die Leistung beziehen. Hinweis Die Förderung im Rahmen der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht. 16 Antragstellung Antragstellung Wer kann einen Antrag stellen? Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Anspruch auf die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz zu haben: •Volljährigkeit bis zur Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters • Körperbehinderung, Pflegegeld Stufen 3 bis 7 • Selbstverwaltungskompetenz • keine Sachwalterin/kein Sachwalter • Leben in einem Privathaushalt • keine Förderung gleichartiger oder ähnlicher Leistungen, wie z.B. Vollbetreutes Wohnen, Tagesstruktur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der Krankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege) • Hauptwohnsitz in Wien (seit mindestens sechs Monaten) • Österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung 18 Wie stellen Sie einen Antrag? Der Antrag besteht aus dem Antragsformular „Antrag auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe“ und dem Formular „Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz“. Diese beiden Formulare finden Sie im Internet unter http://behinderung.fsw.at. Sie können sie auch beim FSW-KundInnentelefon unter 01/24 5 24 (täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen) anfordern. Bitte füllen Sie das Antragsformular und die Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz vollständig und leserlich aus. Unter „Beantragung der Leistung“ geben Sie bitte „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ an. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen (siehe Seite 23) per Post, Fax oder persönlich beim Beratungszentrum Behindertenhilfe des Fonds Soziales Wien (Kontaktdaten siehe Seite 24) ein. 19 Antragstellung Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz Die „Selbsteinschätzung“ dient als Grundlage, um Ihren Unterstützungsbedarf zu erheben. Das Formular ist unbedingt gemeinsam mit dem Antrag auf Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz an das Beratungszentrum Behindertenhilfe zu schicken (per E-Mail, Post oder Fax), wenn er fehlt, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Bei Bedarf helfen Ihnen die MitarbeiterInnen der Peer-Beratungseinrichtungen BIZEPS, WAG und ZEITLUPE gerne beim Ausfüllen des Selbsteinschätzungsformulares (Kontaktdaten siehe Seiten 26–28). Beratung und Begutachtung Nachdem Ihr Antrag eingelangt ist, lädt Sie das Beratungszentrum Behindertenhilfe zu einem Begutachtungstermin ein. Bei diesem Termin wird gemeinsam mit Ihnen und dem Team des Fonds Soziales Wien Ihre ganz persönliche Lebenssituation besprochen und eingeschätzt, ob Sie die für die PGE erforderlichen Kompetenzen mitbringen. Dabei werden auch ärztliche Befunde herangezogen. Im Rahmen dieser Gespräche wird gemeinsam geklärt, ob die PGE für PA die passende Leistung für Sie darstellt und wie hoch Ihr Unterstützungsbedarf ist. 20 Der Fonds Soziales Wien legt daraufhin die zu bewilligenden Assistenzstunden fest. Aus dem bewilligten Stundenausmaß ergibt sich nach Abzug des Pflegegeldes und eines Selbstbehaltes bei etwaigen Einkommen die Höhe der Pflegegeldergänzungsleistung. Wie geht es weiter? Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, stellt das Beratungszentrum Behindertenhilfe eine Bewilligung für die Pflegegeldergänzungsleistung aus. Gemeinsam mit dieser Bewilligung erhalten Sie eine „Einverständniserklärung“, in der Sie den Bestimmungen der „Spezifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ zustimmen. Diese Erklärung ist unterschrieben an den Fonds Soziales Wien zu retournieren. Die Spezifische Förderrichtlinie erhalten Sie gemeinsam mit der Bewilligung. Das Bewilligungsschreiben informiert Sie über die Anzahl der Stunden, die Höhe der Förderung sowie über die weitere Vorgehensweise. 21 Antragstellung Hinweis Der Fonds Soziales Wien fördert Assistenz im Alltag. Für „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz” (oder den Weg dorthin) wenden Sie sich bitte an das Sozialministeriumservice, Landesstelle Wien, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Tel.: 05 99 88. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) soll Menschen mit schwerer Behinderung den Zugang zum sowie den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen. AssistenznehmerInnen erhalten jene personale Unterstützung, die erforderlich ist, um eine berufliche Tätigkeit auszuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren. Bei Erwerbstätigkeit muss verpflichtend ein Antrag auf Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) beim Sozialministeriumservice gestellt werden. Der Bezug bzw. die Zuerkennung von PAA-Stunden ist an den FSW zu melden. 22 Notwendige Unterlagen Allgemeine Unterlagen Selbsteinschätzung Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis oder amtlicher Lichtbildausweis Nachweis der Vertretungsbefugnis Ärztliche und/oder psychologische Gutachten Heiratsurkunde bei aufrechter Ehe Scheidungsbeschluss Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners Familienbeihilfe Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt Bestätigung der bewilligten Stunden für „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)“ vom Sozialministeriumservice Einkommensnachweise z.B.: Lohnzettel, Unterhaltsberechtigung/Unterhaltsverpflichtung usw. (nur bei allfälligen Eigenleistungen/Selbstbehalten) Bitte reichen Sie alle Unterlagen in Kopie ein. 23 Ro sa -Fi sc he r-G de c as se en te rs tra ß e Parag onstr aße Mo de c en t er str aß e Kontakt Döb lerh ofs 72A, Gasometer Guglg asse U3, Gasometer traß e Fonds Soziales Wien Beratungszentrum Behindertenhilfe 1030 Wien, Guglgasse 7–9 01/24 5 24 05 05 379 99 – 66 650 [email protected] www.fsw.at Öffnungszeiten Mo–Fr 8:00–15:00 Uhr und Do 8:00–17:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit täglich von 8:00–20:00 Uhr auch an Sonn- und Feiertagen Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. 24 Adressen Adressen „Betroffene beraten Betroffene“ BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Peer-Beratungsstelle 1020 Wien, Schönngasse 15–17/4 Tel.: 01/523 89 21 Fax: 01/523 89 21 – 20 E-Mail: [email protected] Internet: www.bizeps.at Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Do 10:00–15:00 Uhr Fr 10:00–13:00 Uhr Beratung nur nach Voranmeldung ZEITLUPE – Peer-Beratung für Frauen mit Behinderung (ein Bereich von Ninlil) Frauen-Peer-Beratung 1110 Wien, Hauffgasse 3–5 Tel.: 01/236 17 79 E-Mail: [email protected] Internet: www.ninlil.at/zeitlupe Beratungszeiten: Mo, Mi 10:00–13:00 Uhr Di, Do 13:00–16:00 Uhr Für persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. 26 WAG Assistenzgenossenschaft Peer-Beratung und PA-Dienstleister 1030 Wien, Modecenterstraße 14/A/EG Tel.: 01/798 53 55 Fax: 01/798 53 55 – 21 E-Mail: [email protected] Internet: www.wag.or.at Beratungszeiten: Mo–Mi 10:00–15:00 Uhr Do 10:00–18:00 Uhr Fr 10:00–14:00 Uhr Für persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. PAV Persönliche Assistenzvermittlung Gem.GmbH PA-Dienstleister 1210, Trillergasse 8/4. Stock/T.13 Tel.: 0699/181 30 244 E-Mail: [email protected] Internet: www.pav-persoenliche-assistenz.com Beratungszeiten: Beratung nach telefonischer Terminvereinbarung 27 Adressen „Betroffene beraten Betroffene“ Visitas PA-Dienstleister 1140, Spallartgasse 10A/3. Stock Tel.: 01/79580 – 8400 Fax.: 01/79580 – 8410 E-Mail: [email protected] Internet: www.wrk.at/visitas Beratungszeiten: Mo–Do 8:00–16:00 Uhr Fr 8:00–14:00 Uhr unbehindert.net PA-Dienstleister 1050, Wien, Diehlgasse 42/6 Tel.: 0680/141 80 16 E-Mail: [email protected] Internet: unbehindert.net Beratungszeiten: Mo–Fr 10:00–15:00 Uhr Beratung nach telefonischer Vereinbarung 28 Notizen 29 Notizen 30 Notizen 31 Wir sind da, um für Sie da zu sein. Pflege & Betreuung www.fsw.at Kostenlose Information Leben mit Behinderung
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