Persönliche Assistenz Folder 2.Auflage.indd

Stand: März 2015
Selbstbestimmt Leben mit
Persönlicher Assistenz
Pflegegeldergänzungsleistung
Impressum
Herausgeber: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 05 05 379. Redaktion, Gestaltung: Fonds
Soziales Wien, Unternehmenskommunikation. Fotos (wenn nicht anders angegeben): Fonds Soziales Wien
Unternehmenskommunikation; Coverfoto: Herzlichen Dank an den „Club Behinderter und Ihrer Freunde in
Frankfurt und Umgebung e.V.“ (cebeef) der das Foto zu Verfügung gestellt hat. Gedruckt auf ökolog. Druckpapier aus
der Mustermappe »ÖkoKauf Wien«; Druck- und Satzfehler vorbehalten. Artikel-Nr.: 1186; 2. Auflage; Stand: März 2015
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Inhalt
Vorwort4
Persönliche Assistenz
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Pflegegeldergänzungsleistung für
Persönliche Assistenz
11
Antragstellung17
Kontakt24
Adressen25
3
Vorwort
Foto: Peter Rigaud
Liebe Wienerinnen,
liebe Wiener!
Chancengleichheit und Selbstbestimmung sind die Säulen der Wiener Stadtpolitik für Menschen mit Behinderung.
Ein Meilenstein wurde 2008 mit der Einführung der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung gesetzt.
Mit dieser fi nanziellen Direktleistung der Stadt Wien
können AssistentInnen beschäftigt werden, die in den
unterschiedlichsten Bereichen des täglichen Lebens
behilflich sind. Wichtig dabei: Der Mensch mit Behinderung bestimmt selbst über Art, Dauer und Zeitpunkt
des Unterstützungsbedarfs und kann so gleichberechtigt und selbstbestimmt am öffentlichen und sozialen
Leben teilnehmen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass
diese innovative Leistung ein wichtiger Beitrag zu inklusiver Lebensführung ist und auch Maßstäbe für die
anderen Bundesländer gesetzt hat.
Mag a Sonja Wehsely
Stadträtin für Gesundheit und Soziales
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Sehr geehrte Wienerinnen,
sehr geehrte Wiener!
Die Pflegegeldergänzungsleistung für
Persönliche Assistenz ist eines der zahlreichen Unterstützungsangebote der
Stadt Wien für Menschen mit Behinderung. Die BezieherInnen dieser Leistung organisieren
sich selbstbestimmt die Unterstützung, die sie für ihren
Lebensentwurf benötigen, und werden dafür vom Fonds
Soziales Wien gefördert. Diese in Österreich einzigartige Leistung ermöglicht Menschen mit Behinderung,
ihre Ziele konkret zu verfolgen und ihren Lebensraum
individuell zu gestalten. Dadurch verbessert sich nicht
nur ihre Lebensqualität, sondern auch die ihres familiären und sozialen Umfelds.
Diese Broschüre informiert umfassend über diese Leistung, die ein hohes Maß an Selbstverwaltungskompetenz voraussetzt und viele Möglichkeiten zur Inklusion bietet.
Peter Hacker
Geschäftsführer Fonds Soziales Wien
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Foto: Media Colors
Persönliche Assistenz
Neue Möglichkeiten und Wege
„Durch Persönliche
Assistenz hat mein
Leben wieder eine
Zukunftsperspektive.“
Assistenznehmerin
6
Persönliche Assistenz (PA) ermöglicht Menschen
mit Behinderung, ein selbstbestimmtes, selbstständiges und unabhängiges Leben zu führen.
Persönliche Assistenz bedeutet die Freiheit, selbst
bestimmen zu können, wie man wohnen will, welchen Beruf man lernen und ausüben möchte, wohin
man gehen will, wann man aufstehen möchte, was man
essen möchte und von wem man Unterstützung bekommen will. Diese Unabhängigkeit von FreundInnen und
Familie bringt Entlastung für alle und schafft Raum
für neue Beziehungen und Perspektiven sowohl, im privaten Bereich als auch im Beruf.
Das eigene Leben gestalten
Persönliche Assistenz ermöglicht es, den eigenen Lebensstil selbst zu bestimmen, zu entwickeln und zu leben.
Sie bedeutet die Chance, am öffentlichen und sozialen
Leben gleichberechtigt und selbstbestimmt teilzunehmen – so, wie es allen anderen auch möglich ist.
Eigene Vorstellungen, eigene Ziele, eigene Entscheidungen und die eigene Gestaltung des Alltags werden zum
selbstverständlichen Bestandteil der eigenen Lebensplanung.
„Es macht einen
Unterschied, ob ich
mit meiner Freundin
einen Malkurs
besuche und ein
Anhängsel bin,
dem sie assistieren
muss, oder ob wir
den Malkurs unbeschwert genießen
können, weil eine
Assistentin mir behilflich ist.“
Assistenznehmerin
Unterstützung im Tun, nicht im Sein
Die AssistentInnen unterstützen bei
• täglichen Handgriffen im Haushalt
• Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit
• Kommunikation und Freizeit
• Mobilität.
Sie sind „geborgte” Arme und Beine.
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Foto: istock / Gary Radler
Persönliche Assistenz
Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung
„Persönliche
Assistenz bedeutet
Freiheit – neugewonnene Freiheit,
mein Leben so zu
gestalten, wie ich
will.“
Assistenznehmerin
Kernpunkt der Persönlichen Assistenz ist, dass Menschen mit Behinderung über Art und Umfang ihres
Unterstützungsbedarfs selbst bestimmen. Die/Der AssistenznehmerIn entscheidet nach den eigenen individuellen Bedürfnissen, wie, wann und von wem sie/er Unterstützung braucht oder will.
Das Modell der Persönlichen Assistenz wurde von der
„Selbstbestimmt-Leben-Bewegung” entwickelt, um organisatorischen Zwängen von Behinderteneinrichtungen
(z.B. Heimen) und Fremdbestimmung zu begegnen.
Die/Der AssistenznehmerIn leitet die AssistentInnen
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nach den eigenen, speziellen Bedürfnissen an und gestaltet den Alltag nach den eigenen Vorstellungen. Persönliche Assistenz bedeutet, dass die Entscheidungskompetenz von Institutionen zu den Betroffenen übergeht.
Im Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten geht
die Initiative bei der Persönlichen Assistenz von den
Betroffenen aus. Sie nehmen die Organisation ihrer
Unterstützung selbst in die Hand.
Die Privatsphäre bleibt gewahrt. Die/Der AssistentIn
arbeitet für den betroffenen Menschen, nicht mit ihm.
Was ist Persönliche Assistenz nicht?
Persönliche Assistenz bedeutet NICHT Pflege und
Betreuung. Betreuung heißt, passiv Hilfe zu empfangen und bringt Abhängigkeit mit sich. Zudem bedeutet
sie nicht, dass AssistentInnen nur als RaumpflegerInnen, GärtnerInnen oder KöchInnen beschäftigt sind.
AssistentInnen führen unter Anleitung der Assistenznehmerin/des Assistenznehmers jene Tätigkeiten durch,
die sie/er aufgrund der Behinderung nicht verrichten
kann. Persönliche Assistenz versetzt die Person mit
Behinderung in eine aktive Rolle, in der sie eine Wahl
hat und entscheiden kann.
„Ich bestimme, was
ich machen will, ich
kann hingehen, wo
ich will, ich brauche
nicht zu warten
und bin nicht mehr
abhängig.“
Assistenznehmerin
9
Persönliche Assistenz
Tipp
Die Beratungsstelle BIZEPS stellt Ihnen gerne auf Anfrage
ihren Ratgeber „Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher
Assistenz” zur Verfügung. Der Ratgeber ist kostenlos, bei
Versand werden € 6,- Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Bestellen Sie weitere Broschüren zum Thema Leben mit
Behinderung kostenlos beim FSW-Broschüren-Service
unter 01/24 5 24, täglich von 8:00 –20:00 Uhr, auch an
Sonn- und Feiertagen.
Der Verein BIZEPS betreibt eine Beratungsstelle für
Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in
Wien. Sie ist nach den Kriterien der SelbstbestimmtLeben-Bewegung organisiert und arbeitet nach deren
Wertvorstellungen.
ZEITLUPE, ein Projekt von Ninlil, ist die erste PeerBeratungsstelle von und für Frauen mit Behinderung
in Wien. Die doppelte Peerebene „Frau Sein“ und „Frau
mit einer Behinderung Sein“ macht ZEITLUPE zu einem
Ort, wo sich Frauen mit Behinderung von Frauen mit
Behinderung informieren und beraten lassen können.
Die Kontaktdaten der Beratungsstellen fi nden Sie auf
Seite 26.
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Pflegegeldergänzungsleistung
für Persönliche Assistenz
Pflegegeldergänzungsleistung
für Persönliche Assistenz
Die Leistung
Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (= PGE für PA) ist eine monatliche finanzielle Direktleistung an Menschen mit schwerer Körperbehinderung,
mit der Persönliche Assistenz organisiert und beauftragt
werden kann. Dadurch soll ein bestmögliches Ausmaß
an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestaltung ermöglicht werden.
Die Höhe der finanziellen Leistung ist abhängig von der
Pflegegeldstufe und vom tatsächlichen Assistenzbedarf
in den Bereichen
• basic needs (Grundbedürfnisse)
• Haushalt
• Erhaltung der Gesundheit
• gesellschaftliches Leben
Voraussetzungen
Um die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche
Assistenz beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Sie sind v. a. in der „Spezifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit
Behinderung“ angeführt.
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Details dazu können Sie im Kapitel „Antragstellung” auf
Seite 18 nachlesen.
Anforderungen
Folgende Anforderungen werden an die Leistungsbezieherin/den Leistungsbezieher gestellt:
Sie müssen bereit sein
•Verantwortung für sich und die AssistentInnen zu
übernehmen
• die Entwicklung neuer Lebenskonzepte zu bejahen
• die Herausforderungen, die Veränderung mit sich
bringt, anzunehmen
• die für die Abwicklung der Leistung erforderlichen
Kompetenzen zu erlernen, zu leben und einzuhalten
• die Bestimmungen der Verrechnungsmodalitäten verantwortungsbewusst und korrekt einzuhalten
• Rechte und Pflichten als ArbeitgeberIn und den damit
verbundenen zeitlichen Aufwand anzuerkennen
Hinweis
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen – FAQs – und
die Spezifische Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung
finden Sie auf unserer Homepage: www.behinderung.fsw.at
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Pflegegeldergänzungsleistung
für Persönliche Assistenz
Selbstverwaltungskompetenz
Eine wichtige Voraussetzung, um die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz in Anspruch
nehmen zu können, ist Selbstverwaltungskompetenz.
Sie beinhaltet:
Personal- und Organisationskompetenz
•Akquisition, Einschulung, Anleitung und Koordination der AssistentInnen
• Kenntnis und Einhaltung der ArbeitgeberInnenpflichten gegenüber ArbeitnehmerInnen, insbesondere Arbeits- und Steuerrecht
• Besitz bzw. rasche Aneignung von Kompetenzen zur
Personalführung, vor allem Delegations- und Konfliktlösungskompetenz, Dienstplanerstellung und Personaladministration
Finanzkompetenz
• Erstellen und Legen eines regelmäßigen Verwendungsnachweises, um die zweckgebundene Verwendung der
Fördermittel zu belegen
• Regeln der Finanzagenden mit AssistentInnen, Bank
und Fonds Soziales Wien
• kontinuierlicher Überblick über die zur Verfügung
stehenden Fördermittel
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• Beauftragung von und Austausch mit Steuerberatung
• Keine Vertretungsnotwendigkeit durch andere Personen in Entscheidungssituationen
Organisationsformen
Persönliche Assistenz kann in verschiedenen Formen
organisiert sein:
ArbeitgeberInnen-Modell (= AG-Modell)
Die Person mit Behinderung wird selbst zur/zum ArbeitgeberIn im umfassenden Sinn. Sie übernimmt die
Verantwortung für alle arbeitsrechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten und beschäftigt die AssistentInnen über freie Dienstverträge oder fixe Anstellungen direkt bei sich.
PA-DienstleisterInnen bzw. Assistenzorganisationen
Bei diesem Modell beziehen die AssistenznehmerInnen
ihre AssistentInnen über eine Assistenzorganisation. Sie
kaufen die Dienstleistung PA dort ein und sind somit
KundInnen dieser Organisationen. Die PA-Dienstleistungsorganisation ist Arbeitgeberin der AssistentInnen und übernimmt die formalen Angelegenheiten des
Dienstverhältnisses und bei Bedarf auch weitere Aufgaben, z.B. Unterstützung bei der Personalsuche, Beratung, Weiterbildung etc.
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Pflegegeldergänzungsleistung
für Persönliche Assistenz
Im Raum Wien bieten aktuell vier PA-DienstleisterInnen im engeren Sinn Assistenzdienste an, die vom FSW
akzeptiert werden: die WAG Assistenzgenossenschaft,
die Persönliche Assistenzvermittlung (PAV), unbehindert.net und Visitas – Kontaktdaten siehe Seiten 27–28.
Mischformen zwischen AG-Modell und PA-Dienstleistern
Manche AssistenznehmerInnen kombinieren beide
Organisationsmodelle. Sie beschäftigen einen Teil ihrer
AssistentInnen im ArbeitgeberInnen-Modell und kaufen zugleich Assistenzdienstleistungen über eine Assistenzorganisation zu.
Verwendungsnachweis
Sie müssen regelmäßig nachweisen, dass Sie die Geldmittel
widmungsgemäß verwenden. Dazu erhalten Sie ein Nachweisformular, sobald Sie die Leistung beziehen.
Hinweis
Die Förderung im Rahmen der Pflegegeldergänzungsleistung
für Persönliche Assistenz stellt eine freiwillige Leistung des
Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
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Antragstellung
Antragstellung
Wer kann einen Antrag stellen?
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um
Anspruch auf die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz zu haben:
•Volljährigkeit bis zur Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters
• Körperbehinderung, Pflegegeld Stufen 3 bis 7
• Selbstverwaltungskompetenz
• keine Sachwalterin/kein Sachwalter
• Leben in einem Privathaushalt
• keine Förderung gleichartiger oder ähnlicher Leistungen, wie z.B. Vollbetreutes Wohnen, Tagesstruktur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale
Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der Krankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für
Gesundheits- und Krankenpflege)
• Hauptwohnsitz in Wien (seit mindestens sechs Monaten)
• Österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das
EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung
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Wie stellen Sie einen Antrag?
Der Antrag besteht aus dem Antragsformular „Antrag
auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe“
und dem Formular „Selbsteinschätzung Persönliche
Assistenz“.
Diese beiden Formulare finden Sie im Internet unter
http://behinderung.fsw.at. Sie können sie auch beim
FSW-KundInnentelefon unter 01/24 5 24 (täglich von 8:00
bis 20:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen) anfordern.
Bitte füllen Sie das Antragsformular und die Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz vollständig und
leserlich aus. Unter „Beantragung der Leistung“ geben
Sie bitte „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ an. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu
unterschreiben.
Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen (siehe Seite 23) per Post, Fax oder persönlich beim Beratungszentrum Behindertenhilfe des
Fonds Soziales Wien (Kontaktdaten siehe Seite 24) ein.
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Antragstellung
Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz
Die „Selbsteinschätzung“ dient als Grundlage, um Ihren
Unterstützungsbedarf zu erheben. Das Formular ist
unbedingt gemeinsam mit dem Antrag auf Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz an das
Beratungszentrum Behindertenhilfe zu schicken (per
E-Mail, Post oder Fax), wenn er fehlt, kann der Antrag
nicht bearbeitet werden.
Bei Bedarf helfen Ihnen die MitarbeiterInnen der Peer-Beratungseinrichtungen BIZEPS, WAG und ZEITLUPE gerne beim
Ausfüllen des Selbsteinschätzungsformulares (Kontaktdaten
siehe Seiten 26–28).
Beratung und Begutachtung
Nachdem Ihr Antrag eingelangt ist, lädt Sie das Beratungszentrum Behindertenhilfe zu einem Begutachtungstermin ein. Bei diesem Termin wird gemeinsam
mit Ihnen und dem Team des Fonds Soziales Wien Ihre
ganz persönliche Lebenssituation besprochen und eingeschätzt, ob Sie die für die PGE erforderlichen Kompetenzen mitbringen. Dabei werden auch ärztliche
Befunde herangezogen. Im Rahmen dieser Gespräche
wird gemeinsam geklärt, ob die PGE für PA die passende
Leistung für Sie darstellt und wie hoch Ihr Unterstützungsbedarf ist.
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Der Fonds Soziales Wien legt daraufhin die zu bewilligenden Assistenzstunden fest. Aus dem bewilligten
Stundenausmaß ergibt sich nach Abzug des Pflegegeldes und eines Selbstbehaltes bei etwaigen Einkommen
die Höhe der Pflegegeldergänzungsleistung.
Wie geht es weiter?
Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, stellt das
Beratungszentrum Behindertenhilfe eine Bewilligung
für die Pflegegeldergänzungsleistung aus. Gemeinsam
mit dieser Bewilligung erhalten Sie eine „Einverständniserklärung“, in der Sie den Bestimmungen der „Spezifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz“ zustimmen. Diese
Erklärung ist unterschrieben an den Fonds Soziales
Wien zu retournieren. Die Spezifische Förderrichtlinie erhalten Sie gemeinsam mit der Bewilligung. Das
Bewilligungsschreiben informiert Sie über die Anzahl
der Stunden, die Höhe der Förderung sowie über die
weitere Vorgehensweise.
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Antragstellung
Hinweis
Der Fonds Soziales Wien fördert Assistenz im Alltag. Für „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz” (oder den Weg dorthin)
wenden Sie sich bitte an das Sozialministeriumservice, Landesstelle Wien, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Tel.: 05 99 88.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) soll Menschen mit schwerer Behinderung den Zugang zum sowie
den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen. AssistenznehmerInnen erhalten jene personale Unterstützung,
die erforderlich ist, um eine berufliche Tätigkeit auszuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren.
Bei Erwerbstätigkeit muss verpflichtend ein Antrag auf
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) beim Sozialministeriumservice gestellt werden.
Der Bezug bzw. die Zuerkennung von PAA-Stunden ist
an den FSW zu melden.
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Notwendige Unterlagen
Allgemeine Unterlagen
Selbsteinschätzung
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis oder
amtlicher Lichtbildausweis
Nachweis der Vertretungsbefugnis
Ärztliche und/oder psychologische Gutachten
Heiratsurkunde bei aufrechter Ehe
Scheidungsbeschluss
Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
Familienbeihilfe
Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt
Bestätigung der bewilligten Stunden für „Persönliche
Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)“ vom Sozialministeriumservice
Einkommensnachweise
z.B.: Lohnzettel, Unterhaltsberechtigung/Unterhaltsverpflichtung usw. (nur bei allfälligen Eigenleistungen/Selbstbehalten)
Bitte reichen Sie alle Unterlagen in Kopie ein.
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72A, Gasometer
Guglg
asse
U3, Gasometer
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Fonds Soziales Wien
Beratungszentrum Behindertenhilfe
1030 Wien, Guglgasse 7–9
01/24 5 24
05 05 379 99 – 66 650
[email protected]
www.fsw.at
Öffnungszeiten
Mo–Fr 8:00–15:00 Uhr
und Do 8:00–17:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
täglich von 8:00–20:00 Uhr
auch an Sonn- und Feiertagen
Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte
telefonisch einen Termin.
24
Adressen
Adressen
„Betroffene beraten Betroffene“
BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
Peer-Beratungsstelle
1020 Wien, Schönngasse 15–17/4
Tel.: 01/523 89 21
Fax: 01/523 89 21 – 20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bizeps.at
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo–Do 10:00–15:00 Uhr
Fr 10:00–13:00 Uhr
Beratung nur nach Voranmeldung
ZEITLUPE – Peer-Beratung für Frauen mit Behinderung
(ein Bereich von Ninlil)
Frauen-Peer-Beratung
1110 Wien, Hauffgasse 3–5
Tel.: 01/236 17 79
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ninlil.at/zeitlupe
Beratungszeiten:
Mo, Mi 10:00–13:00 Uhr
Di, Do 13:00–16:00 Uhr
Für persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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WAG Assistenzgenossenschaft
Peer-Beratung und PA-Dienstleister
1030 Wien, Modecenterstraße 14/A/EG
Tel.: 01/798 53 55
Fax: 01/798 53 55 – 21
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wag.or.at
Beratungszeiten:
Mo–Mi 10:00–15:00 Uhr
Do 10:00–18:00 Uhr
Fr 10:00–14:00 Uhr
Für persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.
PAV Persönliche Assistenzvermittlung Gem.GmbH
PA-Dienstleister
1210, Trillergasse 8/4. Stock/T.13
Tel.: 0699/181 30 244
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pav-persoenliche-assistenz.com
Beratungszeiten:
Beratung nach telefonischer Terminvereinbarung
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Adressen
„Betroffene beraten Betroffene“
Visitas
PA-Dienstleister
1140, Spallartgasse 10A/3. Stock
Tel.: 01/79580 – 8400
Fax.: 01/79580 – 8410
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wrk.at/visitas
Beratungszeiten:
Mo–Do 8:00–16:00 Uhr
Fr 8:00–14:00 Uhr
unbehindert.net
PA-Dienstleister
1050, Wien, Diehlgasse 42/6
Tel.: 0680/141 80 16
E-Mail: [email protected]
Internet: unbehindert.net
Beratungszeiten:
Mo–Fr 10:00–15:00 Uhr
Beratung nach telefonischer Vereinbarung
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Notizen
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Notizen
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Notizen
31
Wir sind da, um für Sie da zu sein.
Pflege &
Betreuung
www.fsw.at
Kostenlose
Information
Leben mit
Behinderung