Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Gemeinde Blaichach Landkreis Oberallgäu Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung "Scheibenbach-Nord" E. BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT erstellt: 26.03.2015 geändert: Gemeinde Blaichach Kirchplatz3 87544 Blaichach in Zusammenarbeit mit AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung Institut für ökologische Forschung Prof. Dr. Ulrike Pröbstl-Haider St. Andrästr. 8a 82398 Etting- Polling Bearbeiter: Dipl. Ing. Belinda Reiser 1 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT INHALTSVERZEICHNIS 1 ANL ASS UND Z WECK DER PL AN UNG .............................................. 3 2 PL ANUNGSREC HT LIC HE VOR AUSSET ZUNGE N ................................ 3 3 L AGE, GRÖßE UND BESC H AFFE NHE IT DES PL ANUNGSGEB IET S ..... 3 4 PL ANUNGSKO NZEPT IO N................................................................. 4 4.1 Art der baulichen Nutzung ......................................................................................... 4 4.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen........... 4 4.3 Gestaltungsvorschriften ............................................................................................ 7 4.4 Erschließung (Verkehr, Parkierung) .......................................................................... 7 4.5 Nebenanlagen ........................................................................................................... 10 4.6 Ver- und Entsorgung ................................................................................................ 10 4.7 Grünordnung............................................................................................................. 10 4.8 Artenschutzrechtliche Belange................................................................................ 11 5 UMWELT BERIC HT ......................................................................... 12 5.1 Einleitung und wichtige Ziele des Bauleitplans...................................................... 12 5.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts......................................................................................... 12 5.1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung ................................................................................................. 12 5.2 Beschreibung des Bestandes und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung ...................................................................................... 14 5.2.1 Schutzgut Boden ........................................................................................................ 14 5.2.2 Schutzgut Klima/Lufthygiene....................................................................................... 16 5.2.3 Schutzgut Wasser....................................................................................................... 17 5.2.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere ..................................................................................... 18 5.2.5 Schutzgut Mensch ...................................................................................................... 20 5.2.6 Schutzgut Landschaftsbild .......................................................................................... 21 5.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................ 22 5.2.8 Wechselwirkungen...................................................................................................... 22 5.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ............................... 23 5.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich.......... 23 5.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung ......................................................... 23 5.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz...................................................................... 24 5.5 Alternative Planungsmöglichkeiten ........................................................................ 26 5.6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten.................................... 27 5.7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)........................................................... 27 5.8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung........................................................... 27 6 LIT ER AT UR .................................................................................. 30 2 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" 1 BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT ANL ASS UND Z WECK DER PL AN UNG In der Gemeinde Blaichach besteht eine gestiegene Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für die einheimische Bevölkerung sowie nach Flächen für immissionsarme Gewerbebetriebe (Mischgebiete). Nachdem im Rahmen einer Alternativenprüfung im Zuge der vorangegangenen Flächennutzungsplanänderung keine kurzfristig verfügbaren Flächen innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets gefunden werden konnten, soll die Ausweisung eines neuen Wohn- und Mischgebiets im Norden von Blaichach den größten Teil dieses Bedarfs decken. Um das neue Baugebiet gut in die umgebende Siedlungsstruktur und das Landschaftsbild einzubinden, ist eine geordnete städtebauliche und landschaftsschonende Entwicklung notwendig. Deshalb wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 2 PL ANUNGSREC HT LIC HE VOR AUSSET ZUNGE N Das Planungsgebiet wird im Flächennutzungsplan der Gemeinde Blaichach als Mischgebiet sowie als Wohngebiet mit umliegenden Grünflächen dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3 L AGE, GRÖßE UND BESC H AFFE NHE IT DES PL ANUNGSGEB IET S Abb. 1 Lage des Planungsgebiets (rot) im Norden von Blaichach Der Geltungsbereich betrifft einen südlichen Teil der Fl.-Nr. 45 am nördlichen Ortsausgang von Blaichach. Die Erschließung erfolgt über den bestehenden Kreisverkehr, von dem bereits eine Ausfahrt nach Westen abgeht, an die die innere Erschließungsstraße angeschlossen werden soll. Die Gesamtfläche des Untersuchungsgebietes beträgt 2,84 ha. 3 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Die Fläche ist nach Südosten hin exponiert mit einem bewegten Mikrorelief. Zudem zieht sich entlang der östlichen Grenze von Norden nach Süden eine kleine Geländekante. Die Fläche wird derzeit grünlandwirtschaftlich genutzt. Ein Feldweg führt nach Nordwesten zur außerhalb des Planungsgebiets befindlichen Bodendeponie. Die für die Verfüllung notwendige Genehmigung endete jedoch 2014, so dass in Bezug auf den Lkw-Verkehr für das geplante Baugebiet keine Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind. 4 PL ANUNGSKO NZEPT IO N 4.1 Ar t der baulichen Nut zung Der westliche Teil des Planungsgebiets wird als Allgemeines Wohngebiet, der östliche, flachere Teil als Mischgebiet festgesetzt. Die Art der baulichen Nutzung bedingt sich dabei durch die Vorgaben des Immissionsschutzes. Gemäß eines im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 2013/2014 erstellten Immissionsschutzgutachtens (Sieber 09.2013), können westlich der im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellten Immissionsgrenze, die einschlägigen Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen eingehalten werden. Für die im Mischgebiet zulässigen Wohngebäude sind bauseits entsprechende Schutzvorkehrungen durch den Bauherrn vorzunehmen. Im Mischgebiet sowie im Allgemeinen Wohngebiet sind die entsprechenden Nutzungen gemäß BauNVO zulässig. Ausgeschlossen werden nur Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke sowie Tankstellen und Vergnügungsstätten. Zudem werden im Allgemeinen Wohngebiet Verwaltungen ausgeschlossen. Für Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke besteht im Gemeindegebiet derzeit kein Bedarf. Zudem benötigen diese Anlagen in der Regel größere Stellplatzangebote, die besonders im Westen aufgrund des bewegten Geländes nur schwer erbracht werden können. Tankstellen sind aufgrund der Nähe zum Scheibenbach (Gewässerschutz) ausgeschlossen, Vergnügungsstätten aufgrund der Lärmentwicklung. Im Allgemeinen Wohngebiet werden zudem Gartenbaubetriebe ausgeschlossen. Diese Betriebe benötigen in der Regel größere Lagerflächen für Maschinen und Material, die im bewegten Gelände nur schwer landschaftsgerecht errichtet werden können. Diese Betriebe werden deshalb auf das Mischgebiet begrenzt. 4.2 Maß der bau lichen Nu tzung, Bau we ise, überbaubare Grundstücksflächen Allgemeines Das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung wird im Wesentlichen durch folgende Parameter bestimmt: die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) auf dem Baugrundstück die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse die maximal zulässige seitliche Wandhöhe 4 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" Zulässigkeit von Einzel- oder Doppelhäuser Baugrenzen/Bauweise Firstrichtung Mindestgrundstücksgröße BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Zulässige Grundflächenzahl (GRZ) Für das Allgemeine Wohngebiet wird eine GRZ von 0,25 festgesetzt. Dies entspricht einem geringen bis mittleren Versiegelungsgrad, der im Planungsgebiet einerseits ausreichend Grünflächen zur landschaftsgerechten Einbindung und anderseits eine ausreichende Nutzbarkeit des Baugrundstücks gewährleistet. Im Mischgebiet wird die GRZ auf 0,5 festgesetzt. Hier ist das Gelände deutlich flacher, so dass auch eine dichtere Bebauung möglich ist. Nachdem im Bebauungsplan auch private Grünflächen zur Ortsrandeingrünung (vgl. Kapitel 4.7 Grünordnung) vorgesehen sind, wird in den Festsetzungen die Bezugsfläche für die Ermittlung der zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche anhand der festgesetzten GRZ genauer definiert. So ist die Berücksichtigung der festgesetzten "Fläche zur Bepflanzung" gemäß Ziffer 4.5 zur Ermittlung der GRZ zulässig. Dies betrifft die Grundstücke des Baufelds WA 04. Wäre eine Berücksichtigung dieser Pflanzfläche nicht möglich, ergäbe sich für diese Grundstücke im Vergleich zu den anderen Baugrundstücken ohne festgesetzte private Grünflächen ein deutlicher Nachteil im Hinblick auf die Bebaubarkeit. Eine Berücksichtigung der auf den privaten Grundstücken ebenfalls festgesetzten Ausgleichsfläche ist dagegen nicht zulässig. In der Ziffer 1.2.3 der Festsetzungen wird zudem festgelegt, dass bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche die Flächen von Stellplätzen, Zufahrten und Eingängen nur zur Hälfte angerechnet werden müssen, wenn diese wasserdurchlässig ausgebildet werden. Diese Festsetzung soll einen Beitrag zur Erhaltung der Grundwasserneubildungsrate leisten. Anzahl der Vollgeschosse/Wandhöhe Im gesamten Baugebiet sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig. Im Wohngebiet wird die seitliche Wandhöhe auf 6,50 m, im Mischgebiet auf 7,00 m beschränkt. Ermittelt wird die Wandhöhe zwischen der Oberkante des anstehenden bzw. hergestellten Geländes auf der Talseite bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Oberkante der Dachhaut. Auf der Talseite der Hauptgebäude ist das Gelände so zu gestalten, dass die Ansicht des Gebäudes mit maximal zwei Geschoss-Ebenen und einem Kniestock in Erscheinung tritt. Das Hervortreten des Kellergeschosses ist unzulässig. In den Hinweisen sind entsprechende Schemaschnitte eingefügt, die anzeigen, wie die Wandhöhe zu ermitteln ist. Um zu prüfen, wie sich die Gebäude in Abhängigkeit mit der Erschließungsstraße im Gelände einfügen, wurden verschiedene Schnitte angefertigt. Zudem wurde durch das Ingenieurbüro Schneider + Theisen ein digitales Geländemodell erstellt. In diesem wird deutlich, dass auf einigen Grundstücken Aufschüttungen notwendig sein werden, damit sich die Gebäude dem Straßenniveau ausreichend nähern können und eine Erschließung möglich wird. In diesem Zusammenhang sollen im weiteren Verfahren konkretere Festsetzungen ausgearbeitet werden, die die 5 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT notwendigen Aufschüttungen in Zusammenhang mit der Bezugshöhe für die festgesetzte Wandhöhe regeln. Einzel- und Doppelhäuser / Anzahl der zulässigen Wohneinheiten Aufgrund des bewegten Geländes sind im Allgemeinen Wohngebiet fast ausschließlich Einzelhäuser zulässig. Diese können im Vergleich zu Doppelhäusern besser in das Gelände integriert und an die Erschließungsstraße angebunden werden. Nur auf dem Grundstück WA 13 ist der Bau eines Doppellhauses zulässig. Hier wird durch eine höhenversetzte Bauweise der Anschluss an die Erschließungsstraße möglich. Im Allgemeinen Wohngebiet sind pro Einzelhaus sowie pro Doppelhaushälfte maximal 2 Wohneinheiten zulässig; im Mischgebiet pro Einzelhaus maximal 4 Wohneinheiten und pro Doppelhaushälfte maximal 2 Wohneinheiten. Die Begrenzung der Wohneinheiten wird vor allem deshalb notwendig, da an diese die Stellplatzverordnung gekoppelt ist. Eine höhere Anzahl von Wohneinheiten würde auch eine höhere Anzahl von Stellplätzen notwendig machen. Diese wären aufgrund des hängigen Geländes jedoch nur schwer auf den Grundstücken zu erbringen. Baugrenzen/Bauweise In Bezug auf die Baugrenzen soll zum einen eine hohe Flexibilität für die Bauherren erhalten bleiben, zum anderen bedingt das Gelände aber Rahmenbedingungen, die die Bebaubarkeit der Grundstücke einschränkt. Bei der Festlegung der Baugrenzen wurden deshalb Steilbereiche ausgelassen. Da, wo es möglich ist, wurden dagegen großzügige Baufenster festgesetzt, die nur einen Mindestabstand von 3 m zu den Grundstücksgrenzen berücksichtigen. Im südlichen Bereich reicht das Uferbegleitgehölz des Scheibenbachs in das Planungsgebiet hinein. Von diesem Gehölz ist aus Sicherheitsgründen ein 15m breiter Streifen von Bebauung freizuhalten. Diese Abstandslinie fand ebenfalls bei der Festsetzung der Baufenster Berücksichtigung. Im gesamten Geltungsbereich wird die offene Bauweise festgesetzt. Zudem wird die maximale Länge der Baukörper auf 17 m begrenzt. Firstrichtung Der Bebauungsplan enthält einen Vorschlag zur Anordnung und Dimensionierung der Baukörper. Dieser sieht eine hangparallele Bebauung vor, die sich gut in das Gelände einpassen lässt. Die Firstrichtung wird hier deshalb in grober Nord-Süd-Richtung entsprechend dem Verlauf der Höhenlinien festgesetzt. Im unteren Teil des Mischgebiets könnten abhängig von der genaueren Grundstücksparzellierung auch Gebäude in Ost-West-Richtung errichtet werden. Hier ist deshalb eine flexible Firstrichtung festgesetzt. Dies soll zudem den großflächigeren Einsatz von Solar- und Photovoltaikanlagen ermöglichen. Mindestgrundstücksgröße Die vorgeschlagene Parzellierung sieht Grundstücke mit einer Mindestgrundstücksgröße von 300 m² für Doppelhaushälften und 600 m² für Einzelhäuser vor. Durch die Festsetzung dieser Mindestgrundstücksgröße wird eine Zersplitterung der Baufelder in unbebaubare kleine Parzel- 6 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT len vermieden. Da sich die Ausgleichsflächen auf den privaten Grundstücken befinden, können diese bei der Mindestgrundstücksgröße mit berücksichtigt werden. 4.3 Gestaltung svor schr if ten Das Planungsgebiet liegt am Ortseingang von Blaichach gegenüber einem bestehenden Gewerbegebiet. Durch die Hanglage ist das Gebiet gut von der Ortsdurchfahrtsstraße aus einsehbar. Die Gebäude im Gewerbegebiet werden durch teils moderne Flachdachgebäude geprägt. Das Siedlungsbild weist hier somit bereits nicht mehr den traditionellen Allgäuer Baustil auf. Die Gestaltungsvorschriften sollen einerseits möglichst viele Freiheiten und anderseits ein ansprechendes Ortseingangsbild gewährleisten. Da die Gebäude hangparallel ins Gelände eingepasst werden müssen, wird eine rechteckige Grundform für die Hauptbaukörper vorgeschrieben. Doppelhäuser sind mit gleicher Dachneigung und aufeinander abgestimmter Fassaden- und Farbgestaltung zu errichten. Als Dachform sind im gesamten Geltungsbereich Pultdächer, Satteldächer und versetzte Satteldächer zulässig. Pultdächer können vor allem in den steileren Bereichen sinnvoll sein, um die Lichtverhältnisse optimal ausnutzen zu können. Grundsätzlich wird der Bau von Dachüberständen mit mindestens 1,00 m vorgeschrieben. Davon darf nur abgewichen werden, wenn an der Fassade Solar- oder Photovoltaikelemente angebracht werden sollen. In diesem Fall würde ein Dachüberstand die Energieausbeute der oberen Elemente einschränken. Neben einer Widerkehr sind auch Dachaufbauten zulässig. Dachgauben ermöglichen eine gute Nutzbarkeit des Dachgeschosses ohne dieses als Vollgeschoss errichten zu müssen. Da Dachgauben auf zu flach geneigten Dächern optisch nicht gut eingebunden werden können, sind diese nur ab einer Neigung des Hauptdachs von mehr als 24° zulässig. Solar- und Photovoltaikanlagen sind sowohl an der Fassade, auf dem Dach als auch am Balkon zulässig. Allerdings sind diese flächenbündig einzubinden. Diese Festsetzung soll in Zeiten der Energiewende auch eine völlig energieautarke Bauweise ermöglichen. Eine Aufständerung der Anlagen ist nicht zulässig. Auch Freianlagen im Garten sind unzulässig. Für eine bessere Ausnutzung der Dachflächen könnte aber mit den zulässigen Widerkehren gearbeitet werden. Für die Fassadengestaltung werden grelle Farbanstriche ausgeschlossen. Ansonsten werden keine Farben vorgeschrieben, um eine möglichst individuelle Gestaltung der Gebäude zu ermöglichen. Glasanbauten und Wintergärten sind zulässig. Um die Fassaden nicht zu überfrachten wird das Anbringen von SAT-Anlagen auf maximal einen Standort pro Gebäude begrenzt. Hier können ggf. auch 2-3 Anlagen gebündelt werden. 4.4 Erschließung (Verkehr, Parkierung) Erschließung Im Vorfeld der Planungen wurden mehrere Erschließungsmöglichkeiten geprüft. Nachdem sich die Varianten mit einer Stichstraße und einem Wendeplatz im nordwestlichen Bereich aufgrund der dortigen Geländeneigung als unrealisierbar herausgestellt hatte, wurde die nun vorliegende Variante einer Ringstraße weiterverfolgt. Die Ringstraße ermöglicht die Erschließung aller Grundstücke im Wohngebiet ohne zusätzliche Stichstraßen. Dadurch können nicht nur die Er7 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT schließungskosten gesenkt, sondern auch der Versiegelungsgrad reduziert werden. Die Ringstraße wird mit einer Breite von 6 m festgesetzt. Die Erschließung des Mischgebiets erfolgt über eine Stichstraße, die im weiteren Verlauf an den bestehenden Wirtschaftsweg Richtung Ettensberger Bodendeponie anschließt. Der Wirtschaftweg muss auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge weiter erhalten und befahrbar bleiben. Eine Wendemöglichkeit besteht im Kreuzungsbereich, wo eine private Anliegerstraße von der Stichstraße nach Westen hin abzweigt. Diese private Erschließungsstraße für das Grundstück WA 02 wird notwendig, da die Ringstraße in diesem Bereich nach Fertigstellung ca. 4,00 m oberhalb des Baufensters liegen wird. Eine Anbindung an diese wäre deshalb nicht möglich. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Eindruck, wie die Erschließungsstraße im Gelände verläuft. In diesem Geländemodell ist allerdings unberücksichtigt, dass die Gebäude in das Gelände eingepasst werden müssen, um mit einer Zufahrt mit einer maximalen Neigung von 15 % an die Straße anzuschließen. Abgrabungen bis 1,80m Auftrag 3,00m bis Abgrabungen bis 1,50m Auftrag bis 2,50m Abb. 2 Geländemodell zum Vorentwurf des Bebauungsplans Scheibenbach-Nord, Ingenieurbüro Schneider und Theisen, März 2015 Nachfolgend werden die Geländeschnitte A-A bis D-D gezeigt, die eine Eindruck geben, wie sich die Gebäude in Abhängigkeit von der Hangsituation und der Lage der Erschließungsstraße in das Gelände einbinden lassen. Die rote Linie zeigt das bestehende Gelände und die grüne, wie das Gelände angepasst werden könnte. Die orange farbigen Linien zeigen den Verlauf der Erschließungsstraße im Gelände. Die roten Baukörper symbolisieren die mögliche Lage der Garagen. Abb. 3 Schnitt A-A: Ost-West-Richtung auf der Höhe des WA 01 und MI 02 8 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Abb. 4 Schnitt B-B: Ost-West-Richtung auf der Höhe des Doppelhauses im WA 13 Abb. 5 Schnitt C-C: Ost-West-Richtung auf der Höhe der nördlichste Baureihe bei MI 01 bis WA 03 Abb. 6 Schnitt D-D: Nord-Südrichtung im nördlichen Bereich bei WA 03 und WA 06 Wie bereits oben beschrieben und auch im Geländemodell erkennbar ist, werden vor allem im nördlichen Bereich erhebliche Geländemodellierungen notwendig. In der Regel werden die Gebäude im westlichen Baufeld WA 04 so situiert werden müssen, dass auf der Westseite das Erdgeschoss im Hang integriert wird und erst das 1. Geschoss frei steht. Werden dann die Garagen auf der Höhe des Erdgeschosses situiert, ist die Anbindung an die Erschließungsstraße mit einer verträglichen Zufahrtssteigung möglich. Parkierung Die Anzahl der notwendigen Stellplätze auf den privaten Grundstücken richtet sich nach der kommunalen Stellplatzverordnung. Darüber hinaus wird im weiteren Verfahren geprüft, wo möglichst 10 öffentliche Stellplätze entlang der Ringstraße erstellt werden können. Fußwegeverbindung Zur Anbindung des Planungsgebiets in das Baugebiet Scheibenbach-Süd soll ein Fußweg erstellt werden. Dieser soll entlang des Scheibenbachs nach Süden führen. Nördlich des Uferbegleitgehölzes entlang der Südgrenze des Baugebiets wird ein 3,00 m breiter Wirtschaftsweg freigehalten, der die Pflege des Gehölzes ermöglicht. 9 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" 4.5 BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Nebenan lagen Um eine "Verhüttelung" des Baugebiets zu vermeiden, werden für die Flächen außerhalb der Baufenster Festsetzungen getroffen, die die zulässigen Nebenanlagen beschränken. So sind zum Beispiel maximal 2 Gartenhäuser mit einer maximalen Grundfläche von jeweils 9,00 m² zulässig. Die Errichtung von Mobilfunkmasten wird für das gesamte Gebiet ausgeschlossen. 4.6 Ver- und Entsorg ung Stromversorgung und Heizung Die Stromversorgung kann über einen Anschluss an die örtlichen Versorgungsanlagen gewährleistet werden. Frischwasser Die Frischwasserversorgung erfolgt über eine Anbindung an das öffentliche Trinkwassernetz. Umgang mit Niederschlagswasser Aufgrund der Hanglage ist eine flächige Versickerung des anfallenden Niederschlagswasser nur auf den flacher geneigten Flächen des Mischgebiets möglich. Im Wohngebiet wird das anfallende Dach- und Oberflächenwasser über Niederschlagswasserkanäle in der Strasse zum östlich befindlichen Retentionsbecken abgeleitet, wo es versickern kann. Ein Notüberlauf wird an den Scheibenbach angeschlossen. Diese Baumaßnahme wird in einem gesonderten wasserrechtlichen Verfahren in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt ausgearbeitet. Abwasser Die Abwässer werden in die gemeindliche Kanalisation abgeleitet. Schneeablagerung Entlang der Erschließungsstraßen ist ein mindestens 0,50 m breiter Grünstreifen von jeglicher Bebauung (v.a. Zäune) und höheren Bepflanzungen freizuhalten, um für den Winter Schneelagerflächen vorzuhalten. Ggf. können im Winter für eine begrenzte Zeit auch die geplanten öffentlichen Stellplätze entlang der Ringstraße als Schneelagerfläche genutzt werden. 4.7 Grünordnung Die Grünordnung bildet die Grundlage zur harmonischen Einbindung des Planungsgebiets in das vorhandene Landschaftsbild. Entlang der westlichen und nördlichen Außengrenzen des Baugebiets werden auf den privaten Grundstücken Ausgleichsflächen sowie Flächen zur Anpflanzung von Bäumen festgesetzt. Hier soll in Form einer Obstbaumpflanzung eine lockere, dem Landschaftsbild angepasste Eingrünung erfolgen. Im Bereich der "Flächen zur Anpflanzung von Bäumen" dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden, die Flächen sind ansonsten aber als Gartenflächen nutzbar. Auf den 10 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Ausgleichsflächen ist dagegen eine extensivere Nutzungsform vorgesehen. Darüber hinaus sind auf den privaten Grundstücken mindestens ein Laub- oder Obstbaums oder 3 Sträuchern zu pflanzen. Nicht überbaute Flächen sind gärtnerisch zu gestalten. Es wird die Erstellung eines Freiflächengestaltungsplans im Rahmen der Baugenehmigung festgesetzt, in dem auch die Geländemodellierung auf den jeweiligen Grundstücken darzustellen ist. Im Süden des Planungsgebiets soll ein öffentlicher Spielplatz entstehen. Durch die Lage am Fußweg ist dieser sowohl für die Bewohner des Baugebiets Scheibenbach-Süd als auch des neuen Gebiets Scheibenbach-Nord zu erreichen. In diesem Abschnitt des Scheibenbachs befindet sich allerdings ein Teilungsbauwerk, an dem sich der Scheibenbach bei Starkregenereignissen aufstaut. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, in wie dieser Teil des Scheibenbachs zum Schutz vor Ertrinken abgezäunt werden muss. Zudem wird für den Spielplatz eine Einzäunung im Bebauungsplan festgesetzt. 4.8 Ar tenschu tzrechtliche Belange Zum Schutz von nachtaktiven Insekten wird im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Nutzung "insektenfreundlicher Lampen" ergänzt. Dadurch soll vermieden werden, dass Insekten vom Licht angezogen werden und sich das derzeitige räumliche Räuber-Beute-Verhalten (z.B. bei Fledermäusen) ändert. Weiterhin sind für die Straßenbeleuchtung und die Beleuchtung am Haus nach oben abstrahlende Leuchtkörper unzulässig, um Beeinträchtigungen der Zugvögel und nachtaktiver Arten zu vermeiden. 11 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" 5 UMWELT BERIC HT 5.1 Ein leitung un d wicht ige Z ie le des Baule itp lan s 5.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Mit der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplans soll dem Bedarf nach Bauland für Wohnen und Mischnutzung in der Gemeinde Blaichach entsprochen werden. Dazu wird auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten, südöstlich exponierten Fläche am nördlichen Ortseingang von Blaichach ein Wohn- und Mischgebiet ausgewiesen. 5.1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung Im Baugesetzbuch (BauGB), aber auch in der Bodenschutzgesetzgebung, wird u.a. ein flächensparendes Bauen als wichtiges Ziel vorgesehen. Für die Weiterentwicklung einer Stadt/Gemeinde sollten die Möglichkeiten zur Nachverdichtung und Innenentwicklung einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vorgezogen werden. Das BauGB stellt in § 1 (6) eine anzustrebende angemessene Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dar, weiterhin ist mit Grund- und Boden sparsam umzugehen (§ 1a). Zu berücksichtigen ist auch die Vorgabe der Naturschutzgesetzgebung, Eingriffe in den Naturhaushalt zu vermeiden und auszugleichen (BNatSchG). Die Gemeinde Blaichach gehört nach dem LEP (Ziel A II 3.5) zum Alpengebiet. Weiterhin sind die Ziele des Regionalplan 16 Allgäu zu beachten. Nachfolgend werden die für die Planung relevanten Ziele kurz genannt: Teil A Überfachliche Ziele und Grundsätze des RP 16 "Es ist anzustreben, die Region vorrangig als Lebens- und Wirtschaftsraum für die dort lebende Bevölkerung zu erhalten und sie nachhaltig in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und versorgungsmäßigen Eigenständigkeit zu stärken.“ (Teil A, I Abs. 1 (G)). "In der Region sollen die Naturgüter Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen soweit als möglich nachhaltig gesichert und falls erforderlich wieder hergestellt werden“ (Teil A, I Abs. 2, (Z)). "Im Alpengebiet ist eine ausgewogene Entwicklung von Tourismus, gewerblicher Wirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft anzustreben. Im mittleren und nördlichen Teil der Region ist der gewerblich-industrielle Bereich möglichst zu stärken.“ (Teil A, II Abs. 1.1 (G)). "Es ist anzustreben, dass die vielfältigen, ökologisch bedeutsamen Naturräume der Region in ihren Funktionen dauerhaft erhalten und soweit möglich vernetzt werden. (Teil A, II Abs. 2.1 (G)). "Das Alpengebiet, die Iller- und Lechvorberge, das Westallgäu, der Bodenseeraum sowie das Iller- und Wertachtal sollen in ihrer ökologischen Bedeutung und ihrer Erholungsqualität erhalten bleiben.“ (Teil A, II Abs. 2.2 (Z)). 12 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Blaichach hat die Funktion als Kleinzentrum, d.h. die Grundversorgungseinrichtungen zur Deckung des allgemeines Bedarfs sollten bereitgestellt werden (Teil A, III Abs. 1, (Z)). Teil B I Fachliche Ziele aus dem Bereich Natur und Landschaft Allgemeine Ziele und Grundsätze "Die natürlichen Grundlagen und die landschaftlichen Gegebenheiten sollen zur Erhaltung und Entwicklung der Region als Lebens- und Arbeitsraum für die dortige Bevölkerung und als bedeutender Erholungsraum gesichert werden“ (Teil B, I, 1.1 (Z)). "Die verschiedenen Landschaftsräume der Region sind möglichst differenziert und standortgerecht - unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Erholung zu nutzen.“ (Teil B, I, 1.1 (G)). "Es ist anzustreben, die für die Region charakteristische Mischung aus intensiv genutzten und ökologisch ausgleichend wirkenden Landschaftsteilen sowie die typischen Landschaftsbilder zu erhalten. Weitere Belastungen von Natur und Landschaft sind möglichst gering zu halten.“ (Teil B, I, 1.2 (G)). "In den Allgäuer Alpen ist die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme, die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Leistungsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit möglichst dauerhaft zu sichern.“ (Teil B, I, 1.3 (G)). Aussagen zu Still- und Fließgewässer "Die Flusstäler des Voralpenlandes, insbesondere des Lechs, der Wertach und der Iller, sollen in ihrer Funktion als wichtige Lebensräume und Biotopverbundachsen gestärkt werden, soweit dies aus Gründen des Hochwasserschutzes möglich ist. Dabei sollen die naturnahen Bereiche erhalten, die Durchgängigkeit verbessert und die Fließgewässerdynamik gefördert werden. Von besonderer Bedeutung sind auch die Hangbereiche der genannten Flüsse mit ihrer Standortvielfalt.“ (Teil B, I, 2.3.2.11 (Z)). Teil B II Fachliche Ziele und Grundsätze aus dem Bereich Wirtschaft "Auf die Stärkung der mittelständischen Betriebsstruktur als wesentliche Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung soll hingewirkt werden.“ (Teil B, II, 1.2 (Z)). "Dabei kommt der Bereitstellung geeigneter Gewerbestandorte besondere Bedeutung zu.“ (Teil B, II, 1.2 (G)). "Die Landwirtschaft, einschließlich der Nebenerwerbslandwirtschaft, soll als Wirtschaftsfaktor aber auch im Hinblick auf ihre landeskulturelle Bedeutung - in der ganzen Region gesichert und gestärkt werden.“ (Teil B, II, 2.4.1 (Z)). Teil B V Fachliche Ziele aus dem Bereich Siedlungswesen "Dem Erhalt und der weiteren Entwicklung der gewachsenen Siedlungsstruktur der Region ist entsprechend der Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft Rechnung zu tragen.“ .“ (Teil B, V, 1.1 (G)). "In allen Gemeinden soll in der Regel eine organische Siedlungsentwicklung stattfinden. Eine über die organische Siedlungsentwicklung hinausgehende Entwicklung ist in der Regel in zent- 13 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT ralen Orten und Siedlungsschwerpunkten zulässig“ (Teil B, V, 1.2 (Z)). "Insbesondere soll einer unorganischen Ausweitung der Siedlungsgebiete in besonders exponierte Lagen wie Kuppen und Oberhangteile von Höhenrücken vor allem im Süden und Westen der Region entgegengewirkt werden.“ (Teil B, V, 1.3 (Z)). "Zur Eingrenzung des Flächenverbrauchs sollen insbesondere vorhandene Baulandreserven und leer stehende Gebäude genutzt sowie Nachverdichtungen in den Siedlungsgebieten vorgenommen werden.“ (Teil B, V, 1.3 (Z)). "Die Versiegelung von Freiflächen ist möglichst gering zu halten.“ (Teil B, V, 1.3 (G)). "Einer Zersiedelung der Landschaft soll entgegen gewirkt werden. Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an bestehende Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.“ (Teil B, V, 1.3 (Z)). 5.2 Beschreibun g des Bestandes und Bewe rtung der Umwe ltau swirkungen bei Durchführ ung der Planung Die Beschreibung des Bestandes erfolgt schutzgutbezogen. Auf der Grundlage einer verbalargumentativen Beschreibung der möglichen Auswirkungen, erfolgt danach eine Einschätzung der Erheblichkeit schutzgutbezogen nach geringer, mittlerer und hoher Erheblichkeit. 5.2.1 Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung: Gemäß der geologischen Karte ist im Planungsgebiet mit Tertiären Felsformationen der Unteren Südwassermolasse (Weißachschichten) sowie mit gering mächtigen Moränenablagerungen zu rechnen. Beide Schichten sind von unterschiedlich mächtigen Deckschichten überprägt. Im Juli 2014 wurde für das Planungsgebiet eine Baugrunduntersuchung durch das Büro GeoConsult, Sauter + Stüber GmbH (02.07.2014) erstellt. Dabei wurden mittels Rammsondierung sowie durch Herstellung von Schürfgruben die Untergrundverhältnisse im Baugebiet ermittelt. Die wichtigsten Ergebnisse werden im Folgenden dargelegt: Die Deckschichten reichen bis zu einer Tiefe von 1,40 m unter Ansatzpunkt und liegen als sandig, kiesiger Schluff, teils auch tonig und organisch mit weicher Konsistenz vor. Die Mächtigkeit der Deckschichten wechselt auf dem Gelände örtlich nur gering. Sie sind bei der überwiegend weichen Konsistenz gering tragfähig und damit stark kompressibel, stark wasser- und frostempfindlich sowie gering wasserdurchlässig. Unter der Deckschicht wurden Verwitterungsschichten der untergelagerten Tertiärformation angetroffen. Diese zeigen eine Ausbildung als toniger, sandiger, teils kiesiger Schluff mit Steinen. Entsprechend der Wechsellagerung der Tertiärschichten kann auch die Zusammensetzung der Verwitterungszone variieren. Die Verwitterungsschichten sind bei der mindestens steifen Konsistenz mittel bis gut tragfähig und mittel bis gering kompressibel. Die Schichten sind stark frostempfindlich sowie stark wasserempfindlich und meist gering wasserdurchlässig. Unterhalb der Deck- bzw. Verwitterungsschicht wurden tertiäre Ablagerungen in Form von festem Mergel- und Sandstein gefunden. Zwischengelagert können Nagelfluhbänke auftreten. Die14 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT se tertiären Schichten fallen gemäß geologischer Karte und auch entsprechend der Aufnahme im Gelände unter einem Winkel von 45°-50° nach Süden bis Südosten ein. Durch die unterschiedliche Festigkeit der Wechsellagerung aus Mergel-, Sandstein und Konglomerat ist eine rippenartige Verwitterungsoberfläche entstanden, deren Rippen von Südsüdwest nach Nordnordost verlaufen. Die Felsschichten sind sehr gut tragfähig und sehr gering kompressibel. Die tertiären Mergel sind allerdings stark frostempfindlich sowie sehr stark wasserempfindlich. Wasserzutritte führen zu einer vollkommenen Entfestigung der Mergel, wie sie in der Verwitterungszone erkundet wurde. Die Felsschichten sind sehr gering wasserdurchlässig und im bautechnischen Sinn als wasserstauend zu bezeichnen. Das anstehende Gelände lässt eine Bebaubarkeit grundsätzlich zwar zu, aufgrund der geschilderten Frost- und Wasserempfindlichkeit sind jedoch während der Bauphase sowie in der Bauausführung verschiedene Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Gründungen auf den Tertiären Schichten, keine dauerhaften Böschungen mit einer Neigung von mehr als 30° ohne standsicherheitserhöhende Maßnahmen) notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die detaillierten Ausführungen im Gutachten verwiesen. Die landwirtschaftliche Standortkartierung zeigt für den Geltungsbereich Grünland der Ertragsklasse 3, die gute, drei bis vierschürige Wiesen oder Umtriebsweiden mit jährlich 3-4 Umtriebe umfasst. Baubedingte Auswirkungen Obwohl die Situierung der Gebäude und die Straße sich am Geländeverlauf orientieren, werden in der Bauphase umfassende Geländemodellierungen notwendig, die auch Eingriffe in tiefere Boden- und Gesteinsschichten erfordern. Das anstehende, bisher baulich unberührte Bodengefüge wird dadurch vollständig zerstört. In den Randbereichen werden zudem Bodenverdichtungen durch Materialablagerungen und Baustellenverkehr erwartet. Betroffen sind Böden, die in den Hangbereichen der Alpen häufig anzutreffen sind. Seltene Böden sind nicht vorhanden. Baubedingt werden für das Schutzgut Boden deshalb Auswirkungen hoher Erheblichkeit erwartet. Anlagebedingte Auswirkungen Zur Beurteilung der anlagebedingten Auswirkungen ist vor allem die Höhe des zu erwartenden Versiegelungsgrads maßgebend, da in den versiegelten Bereichen die natürliche Bodenfunktion dauerhaft verloren geht. Im Wohngebiet ist eine GRZ von 0,25, im Mischgebiet von 0,5 festgesetzt. Für das Wohngebiet ist somit ein geringer bis maximal mittlerer, für das Mischgebiet ein hoher Versiegelungsgrad zu erwarten. Im Rahmen der Vermeidung (vgl. Kapitel 5.4.1) werden allerdings Grünstreifen (Öffentliche Grünflächen entlang des Scheibenbachs sowie Flächen zur Anpflanzung von Bäumen auf privaten Grundstücken) in den Randbereichen vorbehalten, die von Bebauung freigehalten werden müssen. Anlagebedingt sind somit mittel erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Boden zu erwarten. Betriebsbedingte Auswirkungen Bei einem ordnungsgemäßen Betriebsablauf sind durch die Wohn- und Mischnutzung keine betriebsbedingten Auswirkungen zu erwarten. Ggf. kann es durch die Nutzung von Streusalzen 15 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT im Bereich der Verkehrsflächen zu temporären Bodenbelastungen in den Randbereichen kommen. Diese Auswirkungen können jedoch als gering erheblich eingestuft werden. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung hoch mittel gering mittel Tab. 1 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 5.2.2 Schutzgut Klima/Lufthygiene Beschreibung Das Planungsgebiet liegt an einem südostexponierten Hang, der grünlandwirtschaftlich genutzt wird. Die Fläche dient somit als Frischluftentstehungsgebiet. Die produzierte Kalt- bzw. Frischluft fließt nach Osten in das dortige Gewerbe- und Mischgebiet ab und trägt dort zur Belüftung bei. Baubedingte Auswirkungen Während der Bauphase ist mit lokalen Belastungen durch Staubentwicklung sowie den An- und Abtransport von Baustoffen zu rechnen. Durch die direkte Anbindung an den Kreisverkehr an der Kreisstraße im Osten werden keine benachbarten Wohngebiete mit dem Baustellenverkehr belastet. Auf der Kreisstraße ist eine Vermischung mit dem dortigen Verkehr zu erwarten. Nach dem zügigen Bau der Erschließungsstraße erfolgt die individuelle Errichtung der Gebäude je nach Grunderwerb und Planungs- und Ausführungszeit. Aufgrund der Größe des Gebiets ist mit einer mittelfristigen Bauzeit zu rechnen. Da aber keine schutzwürdigen Wohngebäude im Nahbereich zu finden sind, werden die baubedingten, temporären Beeinträchtigungen als gering erheblich eingestuft. Anlagebedingte Auswirkungen Im Zuge der Baumaßnahmen geht eine landwirtschaftliche Grünlandfläche verloren, die zur lokalen Frischluftproduktion beiträgt. Die festgesetzte GRZ von 0,25 gewährleistet im Wohngebiet zwar einen ausreichenden Durchgrünungsgrad. Die hier produzierte Frischluft kann aufgrund der neuen Baukörper aber nur langsamer ins Tal abfließen. Eine Änderung der Frischluftzufuhr ergibt sich dadurch nicht. Im geplanten Mischgebiet ist durch den zulässigen höheren Versiegelungsgrad mit größeren unbegrünten Flächen zu rechnen, die sich in heißen Sommermonaten aufheizen. Im Rahmen der Vermeidungsmaßnahmen (v.a. wasserdurchlässige Ausbildung der Stellplätze und Zufahrten, Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern) sollen diese möglichen Beeinträchtigungen reduziert werden. Ausgleichende Funktionen übernehmen zudem die großen Grünflächen in den Randbereichen des Mischgebiets sowie die bestehenden Gehölze entlang des Scheibenbachs. Anlagebedingt wird insgesamt mit gering erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Klima gerechnet. 16 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Betriebsbedingte Auswirkungen Die Planung ermöglicht den Bau von ca. 18 Wohngebäuden und stellt vier Flächen für Mischnutzungen zur Verfügung. Im Vergleich zum IST-Zustand innerhalb des Planungsgebiets ist deshalb mit einem deutlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Durch die direkte Anbindung an den Kreisverkehr und die geplante Ringstraße kann der Ziel- und Quellverkehr im Gebiet zügig abfließen. Eine erhebliche Belastung der Lufthygiene über die einschlägigen Richt- und Grenzwerte hinaus wird nicht erwartet. Betriebsbedingt sind die möglichen Auswirkungen deshalb als gering erheblich einzustufen. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung gering gering gering gering Tab. 2 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Lufthygiene 5.2.3 Schutzgut Wasser Beschreibung Oberflächengewässer Östlich und südlich fließt der Scheibenbach durch das Planungsgebiet. Dieser wurde hier bereits im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts im Jahr 2006 ausgebaut. In der Südost-Ecke des Planungsgebiets besteht ein Teilungsbauwerk, an dem der Hochwasserabfluss des Scheibenbachs in eine Rohrleitung nach Norden abgeleitet wird. Der Niedrigwasserabfluss erfolgt in einem natürlichen Bachlauf entlang der Ostgrenze des Planungsgebiets nach Norden und biegt nördlich des geplanten Retentionsbereichs nach Osten in das dortige Gewerbegebiet ab. Stillgewässer sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Aufgrund der Hanglage ist mit schnell abfließendem Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen oder während der Schneeschmelze zu rechnen. Eine Versickerung im Hangbereich erfolgt nur in sehr geringem Maße, da der anstehende Untergrund schlecht sickerfähig ist (vgl. auch die Ausführungen zum Schutzgut Boden). Der meiste Teil des anfallenden Niederschlagswassers fließt bisher in den Scheibenbach ab. Grundwasser Im Rahmen des geologischen Gutachtens wurde kein Grundwasser angetroffen. Aufgrund der Topograohie ist mit einem hohen Geschützheitsgrad zu rechnen. Im Hangbereich ist allerdings mit Wasser führenden Schichten zu rechnen. Diese Schichtwässer dürften vor allem an der Grenze der Deckschichten zum Tertiär auftreten. Wasserschutzgebiete oder Brunnennutzungen sind weder im Planungsgebiet noch in der näheren Umgebung vorhanden. Baubedingte Auswirkungen Weder die Ufer des Scheibenbachs noch die Uferbereiche sind durch die Baumaßnahmen direkt betroffen. Allerdings wird während der Bauphase der Abfluss des Oberflächenwassers ge17 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT stört. Eventuell könnten auf der Fläche durch die Geländemodellierungen und den Aushub neue, unerwünschte Staubereiche (v.a. in den Baugruben) entstehen. In diesem Zusammenhang sind im Zuge der detaillierten Bauplanung Vermeidungsmaßnahmen durch den Bauherrn durchzuführen (vgl. auch Ausführungen zum Schutzgut Boden). Ggf. könnte im Falle von Starkregenereignissen beim Bau der Erschließungsstraße auch verschlammtes Wasser in den Scheibenbach gelangen. In diesem Zusammenhang sind Vermeidungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt vorzusehen. Eingriffe in das Grundwasser sind aufgrund des anzunehmenden hohen Geschützheitsgrads nicht zu erwarten. Nachdem weder der Scheibenbach noch das Grundwasser direkt durch die Baumaßnahmen betroffen sind und in Bezug auf die anderen genannten Gefährdungen Vermeidungsmaßnahmen möglich sind, werden die genannten baubedingten Auswirkungen maximal als gering erheblich eingestuft. Anlagebedingte Auswirkungen Durch eine dauerhafte Flächenversiegelung wird die Versickerungsrate und somit die Grundwasserneubildung reduziert. Im vorliegenden Fall ist die Versickerungsrate aufgrund der Hangneigung und des anstehenden Untergrunds bereits so stark reduziert, dass das Planungsgebiet für die Grundwasserneubildung keine wesentliche Bedeutung aufweist. Geplant ist, das anfallende Niederschlagswasser dezentral in das östliche Retentionsbecken einzuleiten und ggf. mit Hilfe von Versickerungsanlagen im dortigen flachen Bereich langsam versickern zu lassen. Ein Überlauf in den Scheibenbach ermöglicht ggf. ein langsames Abfließen des überschüssigen Wassers. Eine Verringerung der bisherigen Grundwasserneubildungsrate wird somit vermieden. Anlagebedingt ist somit mit geringen Auswirkungen für das Schutzgut Wasser zu rechnen. Betriebsbedingte Auswirkungen Wie bereits zum Schutzgut Boden erläutert, ist im Wohn- und Mischgebiet nicht mit betriebsbedingten Belastungen des Grund- oder Oberflächenwassers zu rechnen. Die Abstandsflächen zum Scheibenbach gewährleisten, dass beim Winterdienst keine Streusalze in den Bachlauf gelangen können. Betriebsbedingt werden keine erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Wasser erwartet. Ergebnis Baubedingte Anlagebedingte Betriebsbedingte Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Zusammenfassung Oberflächengewässer gering gering gering gering Grundwasser gering gering gering gering Tab. 3 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Wasser 5.2.4 Schutzgut Pflanzen und Tiere Beschreibung Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs wird derzeit grünlandwirtschaftlich genutzt und hat 18 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT aufgrund des Fehlens wertvoller Tier- und Pflanzenarten nur eine geringe naturschutzfachliche Bedeutung. Ggf. ist eine Nutzung der Fläche als Jagdhabitat durch Vögel oder Fledermäuse möglich. Der südliche Teilabschnitt des Scheibenbachs ist mit einem Uferbegleitgehölze aus jungem, standortgerechtem Laubholz (v.a Esche, Ahorn) bestanden. Altbäume, die als Quartiere für Fledermäuse dienen könnten, sind nicht vorhanden. Entlang der Ostgrenze wurden im Rahmen des genannten Hochwasserschutzkonzepts ebenfalls Gehölze gepflanzt. Diese bieten vor allem Vögel und Kleinsäugern einen wichtigen Lebensraum. Schutzgebiete und geschützte Biotope befinden sich in direkter Benachbarung nicht. Baubedingte Auswirkungen Während der Bauphase kommt es innerhalb als auch außerhalb des Untersuchungsgebiets zu einer Lärm- und Staubentwicklung. Betroffen könnten dadurch allenfalls Vogelarten sein, die im Uferbegleitgehölz des Scheibenbachs ihren Lebensraum haben. Diese werden ggf. in randlich angrenzende Wald- und Gehölzflächen verdrängt. Nachdem aber keine direkten Eingriffe in vorhandene Gehölze stattfinden, ist nach Beendigung der Bauphase mit einer Rückkehr der betroffenen Arten zu rechen. Insgesamt werden die baubedingten Auswirkungen als gering erheblich für das Schutzgut Pflanzen und Tiere eingestuft. Anlagebedingte Auswirkungen Durch die Planung geht dauerhaft eine intensiv genutzte Grünlandfläche verloren. Diese weist weder geschützte Pflanzenarten noch geeignete Habitate für geschützte Tierarten auf. Im Rahmen der Grünordnung sind umfassende Pflanzmaßnahmen vorgesehen, die zu einer Erhöhung der Strukturvielfalt und damit der Biotopvielfalt beitragen. Vor allem die geplanten Obstbäume bieten einer Vielzahl von siedlungsbegleitenden Insekten, Vögeln und Kleinsäugern neues Lebensraumpotential. In Bezug auf die anlagebedingten Auswirkungen sind somit keine negativen Effekte zu erwarten. Betriebsbedingte Auswirkungen Auch nach Beendigung der Bauphase wird es durch die Wohn- und Gewerbenutzung im Vergleich zum IST- Zustand zu einer gewissen Beunruhigung der Randbereiche und damit auch der umliegenden Gehölze kommen. Durch die festgesetzten Abstandsflächen wird aber ein direktes Heranrücken der Bebauung an die Uferbegleitgehölze des Scheibenbachs vermieden. Zudem ist zu erwarten, dass bei den dort vorkommenden Tierarten langfristig ein gewisser Gewöhnungseffekt an die neue Nutzung eintritt. Innerhalb des Geltungsbereichs sollen artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen wie die Beleuchtung des Gebiets mit "insektenfreundlichem Licht" gewährleisten, dass keine Lockwirkung auf Insekten ausgeübt und so auch das Beuteverhalten von im Gebiet jagenden Fledermäusen beeinflusst wird. Zudem wird eine Abstrahlung der Beleuchtung nach oben zum Schutz nachtaktiver Arten und Zugvögel verboten. In Folge der Möglichkeiten zur Vermeidung (vgl. auch Kapitel 5.4.1) werden die möglichen be- 19 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT triebsbedingten Auswirkungen als gering erheblich eingestuft. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Wie vorab zusammenfassend dargestellt, sind durch das Vorhaben direkt keine geschützten Tier- und Pflanzenarten betroffen. Es ist somit nicht zu erwarten, dass die Planung zu Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG führt. Eine gesonderte, spezielle, artenschutzrechtliche Prüfung ist somit nicht erforderlich. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung gering gering gering gering Tab. 4 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere 5.2.5 Schutzgut Mensch Beschreibung LÄRM Das Planungsgebiet wird durch den Gewerbelärm des östlich des Planungsgebiets befindlichen Gewerbegebiets sowie durch den Verkehrslärm der Ortsdurchfahrtstraße beeinflusst. In Bezug auf den Gewerbelärm wurde eine schalltechnische Untersuchung (Sieber 09.2013) durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass nur ca. 65 m westlich der Ostgrenze des Geltungsbereichs eine Wohnnutzung ohne erhebliche bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine Einschätzung der Auswirkungen des Verkehrslärms auf das Planungsgebiet wurde durch das Landratsamt Oberallgäu, Abteilung Immissionsschutz im Rahmen eines Scopingtermins (20.03.2014) durchgeführt: Demnach belief sich das Verkehrsaufkommen bei der Straßenverkehrszählung im Jahr 2010 (Verkehrsmengen-Atlas) bei 9.252 Kfz/24h täglich (maßgebliche stündliche Verkehrsstärke tags von 537 Kfz/h und nachts von 120 Kfz/h; Lkw-Anteil tags von 3,5 % und nachts von 4,3 %). Unter Berücksichtigung einer Verkehrsteigerung von 20% können nach Einschätzung des Landratsamts für das Prognosejahr 2025 im Planungsgebiet die zulässigen Orientierungswerte für den Bereich des Mischgebiets und des Allgemeinen Wohngebiets eingehalten werden. Westlich des Plangebiets befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle. Diese wurde im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens (Sieber 09.2013) hinsichtlich deren Geräusch- und Geruchsimmissionen untersucht. Neben der üblichen und durch die zukünftigen Anwohner zu duldenden Lärmemissionen durch die Bewirtschaftung des umliegenden Grünlands (Mahd, Ballenpresse) und der Waldflächen nördlich des Planungsgebiets (Motorsäge) gehen vom Hof selbst keine immissionsrelevanten Geräusche aus, da die zum Hof gehörenden Maschinen, wie der Heulüfter oder die Melkmaschine, innerhalb der Gebäude situiert sind. ERHOLUNG Derzeit wird der Wirtschaftsweg nach Norden als Fußwegeverbindung durch Spaziergänger in Richtung Kanzelthal genutzt. Über einen Wiesenweg besteht zudem eine Anbindung an das 20 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Siedlungsgebiet "Scheibenbach-Süd". Direkte Verweilmöglichkeiten bestehen innerhalb des Planungsgebiets allerdings nicht. Baubedingte Auswirkungen Durch die Baumaßnahmen entstehen Lärmbelastungen durch Maschinenlärm sowie den Anund Abtransport von Baumaterial. Das nächste Wohngebiet ist das Baugebiet ScheibenbachSüd, welches jedoch durch das Uferbegleitgehölz am Scheibenbach vom Planungsgebiet verdeckt wird. Abhängig von der Windrichtung kann aber trotzdem auch dort eine geringfügige, temporäre Verlärmung zu spüren sein. Auch die Fußwegeverbindung kann während des Baus der Erschließungsstraße zeitweise betroffen und unpassierbar sein. Da der Wirtschaftsweg aber für den landwirtschaftlichen Verkehr freigehalten werden muss, ist nur mit zeitlich sehr begrenzten Einschränkungen in Bezug auf die Nutzbarkeit zu rechnen. Insgesamt werden die genannten baubedingten Auswirkungen als gering erheblich bewertet. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Im Rahmen der Planungskonzeption wurden die Ergebnisse des genannten Lärmschutzgutachtens berücksichtigt und die Grenze des Allgemeinen Wohngebiets so gelegt, dass die einschlägigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden können. Im Mischgebiet sind bei dortiger Wohnnutzung entsprechende bauliche Vorkehrungen am Gebäude möglich und notwendig. In Folge der neuen Gebäude ist auch mit einem Anstieg des Verkehrsaufkommens auf den Erschließungsstraßen zu rechnen. Durch die Lage am Ortsausgang kann dieser aber zügig abgeleitet werden. Es wird erwartet, dass sich dieser mit dem derzeitigen Verkehrsaufkommen auf der Ortsdurchfahrtsstraße vermischt. Wie bereits oben erläutert, sind zudem keine Wohngebiete direkt betroffen. Die bestehende Fußwegeverbindung wird zwar im Verlauf verändert, die Durchgängigkeit bleibt jedoch weiterhin bestehen. Am Scheibenbach soll ein Spielplatz entstehen, der zudem gute Verweilmöglichkeiten bieten wird. Anlage- und betriebsbedingt werden für das Schutzgut Mensch deshalb keine erheblichen negativen Auswirkungen erwartet. Ergebnis Baubedingte Anlagebedingte Betriebsbedingte Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Zusammenfassung Mensch / Lärm gering gering gering gering Mensch / Erholung gering gering gering gering Tab. 5 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch 5.2.6 Schutzgut Landschaftsbild Beschreibung Das Planungsgebiet wird durch eine prägende, in Nord-Südrichtung verlaufende Hangkante entlang einer bestehenden gewerblichen Bebauung im Osten geprägt. Das Gelände steigt nach 21 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Norden und Westen hin an und hat ein bewegtes Mikrorelief. Vor allem im mittleren Hangbereich bestehen ansprechende Blickverbindungen in die freie Landschaft sowie in das Berggebiet. Vorbelastungen bestehen durch das östlich angrenzende Gewerbegebiet mit einem sehr geringen Durchgrünungsgrad und einer geringen Aufenthaltsqualität. Baubedingte Auswirkungen Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Gebiet zunächst durch Baumaschinen und der Baustelleneinrichtung technisch überprägt. Diese baubedingten Eingriffe sind jedoch zeitlich begrenzt und deshalb nur als gering erblich zu bewerten. Anlagebedingte Auswirkungen Das vorherrschende Landschaftsbild einer ortsrandnahen, offenen Freifläche geht mit dem Bau des Wohn- und Mischgebiets völlig verloren. Durch die notwendig werdenden Geländeangleichungen im Rahmen des Straßenbaus wird auch das Mikrorelief in großen Teilen verändert. Die Festsetzungen zur Gebäudehöhe und zur Firstrichtung sowie die Lage der Baufenster leisten einen Beitrag zur möglichst harmonischen Einbindung der neuen Gebäude in das Gelände. Die Ortsrandeingrünung bildet einen guten Übergang in die freie Landschaft. Durch die Festsetzung von Grünflächen entlang der Bachufer verbleiben zudem ausreichende Abstandsflächen, die zu einer Auflockerung des Gebiets beitragen. Im Hinblick auf die genannten Möglichkeiten zur Vermeidung werden anlagebedingt deshalb insgesamt maximal mittel erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild erwartet. Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen für das Landschaftsbild sind nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Ergebnis Baubedingte Auswirkungen Anlagebedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Auswirkungen Zusammenfassung gering mittel gering gering Tab. 6 Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild 5.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Gesetzlich geschützte Kultur- und Sachgüter, wie Boden- oder Baudenkmäler sind im Geltungsbereich nicht bekannt. 5.2.8 Wechselwirkungen Wechselwirkungen bestehen vor allem zwischen den Schutzgütern Flora/Fauna und Landschaftsbild. Die Erholungseignung eines Gebiets bedingt sich, neben infrastrukturellen Aspekten wie Wegbeschaffenheit u. ä., hauptsächlich durch das Angebot einer ansprechenden Natur- und Kulturlandschaft. Besonders in touristisch geprägten Gemeinden wie Blaichach ist deshalb eine na- 22 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT turverträgliche, dem Ortsbild angepasste Siedlungsentwicklung wichtig. Eine Minderung der Qualität von Natur (Schutzgut Flora und Fauna) und Landschaftsbild, bedingt vielfach auch eine Minderung der Erholungs- und Aufenthaltsqualität. Weitere Wechselwirkungen bestehen zwischen den Schutzgütern Boden und Wasser, da eine Versiegelung des Bodens nicht nur einen Eingriff in das natürliche Bodengefüge darstellt, sondern auch die Grundwasserneubildungsrate beeinflusst. Zusätzliche Belastungen aufgrund dieser Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind angesichts der nur geringen bis mäßigen Eingriffserheblichkeit jedoch nicht zu erwarten. 5.3 Prognose bei Nich tdurchführ ung der Planung ( Nu llvar iante) Bei Nichtaufstellung des Bebauungsplans bliebe im Bereich "Scheibenbach Nord" die derzeitige landwirtschaftliche Fläche erhalten. Die Entwicklung als Wohn- und Mischgebiet könnte nicht weiter verfolgt werden. 5.4 Geplante Maßnahmen zur Verme idu ng, Verringerung und zu m Au sgle ich 5.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Die folgenden Maßnahmen sind den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entnehmen: Schutzgut Boden / Wasser Verwendung wasserdurchlässiger Beläge im Bereich von Stellplätzen, Fußwege und Zufahrten Begrenzung des Versiegelungsgrads im Allgemeinen Wohngebiet durch Festsetzung einer geringen GRZ von 0,25 Festsetzung von Öffentlichen Grünflächen entlang des Scheibenbachs als Abstandsflächen zum Gehölz sowie zum Bach selbst Festsetzung einer Retentionsfläche zur Versickerung/Abführung des anfallenden Niederschlagswassers Schutzgut Pflanzen und Tiere Schaffung neuer Habitatstrukturen für die Fauna durch Neuanpflanzung von Gehölzen und Anlegen von Gärten auf den Freiflächen der Grundstücke Verwendung von ausschließlich heimischen Gehölzarten Gebot zur Pflege, Sicherung und eventueller Ersetzung von ausgefallenen Gehölzen Verwendung von insektenfreundlichen Straßenlampen mit Ringblenden und geschlossenen Gehäusen Festsetzung von Öffentlichen Grünflächen entlang des Scheibenbachs 23 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Schutzgut Mensch Erhaltung der Fußwegeverbindung zwischen Scheibenbach-Süd und dem Wirtschaftsweg Richtung Kanzelthal Errichtung eines neuen Spielplatzes am Scheibenbach Landschafts- und Siedlungsbild Eingrünung des Planungsgebiets mit Obstbaumpflanzungen Erhaltung ausreichender Abstandsflächen entlang des Scheibenbachs Gewährleistung eines hohen Durchgrünungsgrads im Allgemeinen Wohngebiet Orientierung der Baufenster, der Gebäudehöhe sowie der Firstrichtung am Geländeverlauf 5.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz Im Rahmen der Bauleitplanung sind gem. BauGB § 1 Abs. 6 Ziff.7 die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Dazu wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gemäß dem Bayerischen Leitfaden „Bauen in Einklang mit Natur und Landschaft“ angewandt. Bewertung des Ausgangszustands Die als Grünland genutzte Fläche weist nur eine geringe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Sie ist gemäß dem Leitfaden zur Eingriffsregelung der Kategorie I (Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild) zuzuordnen. Die Uferbegleitgehölze am Scheibenbach bestehen aus standortgerechten, heimischen Gehölzen. Entlang der Ostgrenze des Planungsgebiets wurde der Scheibenbach zudem naturnah ausgebildet. Diese Bereiche werden aufgrund des dortigen Lebensraumpotentials für heimische Brutvögel, Insekten und Kleinsäuger der Kategorie II (Gebiet mit mittlerer naturschutzfachlicher Bedeutung) zugeordnet. Darstellung des Planungsvorhabens und Ermittlung der Eingriffsschwere Zur Ermittlung der Eingriffsschwere ist darzustellen, welche Flächen durch die Eingriffe mit welcher Erheblichkeit betroffen sind. Gemäß dem Bayerischen Leitfaden ist jedes Vorhaben, abhängig vom geplanten Versieglungsgrad (Eingriffsschwere) einem Eingriffstyp zuzuordnen. 24 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT MI WA Abb. 7 Darstellung der Eingriffsfläche (rot umrandet; nachrichtlich dargestellt: Geltungsbereich: schwarz; Baufenster: blau; Verkehrsflächen und Fußweg: gelb) Eingriffe entstehen im Bereich der Baugrundstücke sowie der Verkehrsflächen. Zur Eingriffsfläche zählen somit alle Baugrundstücke sowie die Verkehrsflächen. Auf den festgesetzten Grünflächen entlang des Scheibenbachs sowie entlang des neuen Siedlungsrands entstehen dagegen keine Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung. Diese Flächen bleiben bei der Eingriffsfläche unberücksichtigt (vgl. Abbildung oben) Die Eingriffe betreffen ausschließlich landwirtschaftlich genutztes Grünland. Auch die Ringstraße im Süden verläuft nördlich am Gehölzrand vorbei. Damit sind ausschließlich Flächen der Kategorie I (Gebiet mit geringer naturschutzfachlicher Bedeutung) betroffen. Im Allgemeinen Wohngebiet wird eine GRZ von 0,25 festgesetzt. Dies entspricht gemäß Bayerischem Leitfaden einem niedrigen bis mittleren Versiegelungsgrad und somit dem Eingriffstyp B. Im Mischgebiet wird eine GRZ von 0,5 festgesetzt, was einem hohen Versiegelungsgrad und damit dem Eingriffstyp A entspricht. Der Ausgleichsfaktor ist in Abhängigkeit von den Vermeidungsmaßnahmen festzulegen. Bei der vorliegenden Planung tragen insbesondere landschaftsgerechte Situierung der Gebäude in das Gelände, die Maßnahmen zur Eingrünung entlang des Ortsrands sowie die Festsetzung der öffentlichen Grünflächen entlang des Scheibenbachs zur Vermeidung bei (vgl. ausführliche Darstellung der Vermeidungsmaßnahmen in Kapitel 5.4.1). 25 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT In der nachfolgenden Abbildung wird der erforderliche Ausgleichsbedarf anhand der oben angeführten Parameter ermittelt: Ausgleichsbedarf für den geplanten Zustand Eingriffstyp Wertstufe Eingriffsfläche (m²) Kompensationsfaktor Fläche (m²) B I 12.891 0,25 3.223 A I 5.740 0,35 2.009 Ausgleichsbedarf gesamt 5.232 Tab. 7 Berechnung des Ausgleichsbedarfs Aufgrund der oben genannten Vermeidungsmaßnahmen ist die Wahl eines niedrigen Ausgleichsfaktors gerechtfertigt. Für die Planung ist ein Ausgleichsbedarf von 5.232 m² notwendig. Ausgleichsfläche Das Ausgleichskonzept wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im weiteren Verfahren, spätestens bis zum Satzungsbeschluss, benannt. Zum derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, einen Teil des Ausgleichs in Form einer Ortsrandeingrünung entlang der westlichen und nördlichen Grenze des Geltungsbereichs zu erbringen. Hier soll im Anschluss an die festgesetzte Fläche zur Bepflanzung ein 6,00 m breiter Streifen mit Obstbäumen bepflanzt werden. Die hier festgesetzte Ausgleichsfläche hat eine Größe von 1.625 m². Weitere Flächen, die als Ausgleichsflächen zur Verfügung ständen, befinden sich am Enzianweg sowie im Bereich des Kanzelthals. Diese sind im Gemeindebesitz und bereits über bestehende Bebauungspläne als noch verfügbare Ausgleichsflächen gesichert. 5.5 Alternat ive Planung smög lichkeiten In Bezug auf die Erschließung wurden verschiedene Varianten geprüft. Eine davon sah eine Stichstraße mit einem Wendeplatz im Nordwesten des Planungsgebiets vor. Aufgrund der hier erheblichen Geländeneigung wären für die Erstellung des Wendeplatzes aber erhebliche Abgrabungen notwendig geworden. Zudem wären mehrere Stichstraßen notwendig, die insgesamt einen deutlichen höheren Erschließungsanteil bedingt hätten. Die vorliegende Planung ermöglicht dagegen eine Erschließung aller Grundstücke im Wohngebiet ohne weitere Stichstraßen. Zudem beschränken sich die Geländeangleichungen auf das unbedingt notwendige Maß. Weitere Varianten wurden im Hinblick auf den Verlauf des Fußweges geprüft. Dieser sollte zunächst zwischen dem Mi 03 und dem WA 05 als Grenze zwischen Misch- und Wohngebiet verlaufen. Durch die nun geplante Situierung am Scheibenbach ist jedoch zum einen eine höhere Aufenthaltsqualität auf dem Weg zu erwarten und zum anderen konnte der Grundstückszuschnitt der beiden westlichen Baugrundstücke optimiert werden. 26 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" 5.6 BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Met hod ische s Vorgehen und technisch e Schwierigkeiten Für die Beurteilung der Auswirkungen wurde eine verbal-argumentative Bewertung herangezogen. Der Bestandsaufnahme und Bewertung der Auswirkungen standen folgend Materialien zur Verfügung: Themenkarten des Flächennutzungsplans mit integrierten Landschaftsplans der Gemeinde Blaichach, AGL 2007/2008 Fachinformation Natur des Bayerischen Landesamts für Umwelt Leitfaden zur Eingriffsregelung, Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, 2003 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Scheibenbach-Süd (Sieber 09.2013) Baugrunduntersuchung durch das Büro Geo-Consult, Sauter + Stüber GmbH (02.07.2014) Aussagen des Landratsamts Oberallgäu, Abteilung Immissionsschutz in Bezug auf die Verkehrsdaten (20.03.2014) Technische Schwierigkeiten traten nicht auf. 5.7 Maßnah men zur Über wachung ( Mon itor ing) Zur Einbindung des Planungsgebiets in das vorhandene Siedlungs- und Landschaftsbild hat die festgesetzte Eingrünung eine besondere Bedeutung. Insbesondere die Ortrandeingrünung ist maßgebend. Das Monitoring betrifft deshalb die Wirksamkeit der grünordnerisch festgesetzten Maßnahmen. Dazu ist 10 Jahre und 15 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahmen anhand einer Fotodokumentation der Durchgrünungsgrad im Geltungsbereich zu prüfen und zu dokumentieren. Sollte der gewünschte Durchgrünungsgrad nicht erreicht worden sein, sind Nachbesserungen in Abstimmung mit den Anwohnern durchzuführen. 5.8 Allge mein verständ liche Zusa mmen fassung Der Umweltbericht hat die Aufgabe, dazu beizutragen, dass zur wirksamen Umweltvorsorge die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Betrachtet werden alle Schutzgüter (Klima/Luft, Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter). Im Untersuchungsgebiet soll auf einer bisher grünlandwirtschaftlich genutzten Hangfläche am nördlichen Ortsrand von Blaichach ein Allgemeines Wohngebiet sowie ein Mischgebiet gebaut werden. Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Ergebnissen: Schutzgut ERHEBL I CHKEI T VO N Z USAMMENF ASSUNG baubedingten Auswirkungen anlagebedingten Auswirkungen betriebsbedingten Auswirkungen Boden hoch mittel gering mittel Klima gering gering gering gering Oberflächengewässer gering gering gering gering Grundwasser gering gering gering gering 27 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Pflanzen und Tiere gering gering gering gering Mensch / Lärm gering gering gering gering Mensch/ Erholung gering gering gering gering Landschaftsbild gering mittel gering gering Kultur- u. Sachgüter entfällt entfällt entfällt entfällt Tab. 8 Zusammenfassende Übersicht zur Erheblichkeit der Auswirkung auf Umwelt, Mensch, Kultur- u. Sachgüter Die vorangegangene Tabelle zeigt, dass für die Schutzgüter zum größten Teil Auswirkungen geringer Erheblichkeit zu erwarten sind. Die hohen baubedingten sowie mittleren anlagebedingten Auswirkungen für das Schutzgut Boden ergeben sich durch die Notwendigkeit erheblicher Geländeangleichungen zum Bau der Erschließungsstraße sowie zur Anpassung der neuen Gebäude in die Hangsituation. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch für das Schutzgut Landschaftsbild mittel erhebliche, anlagebedingte Auswirkungen durch eine vollständige Veränderung des derzeitigen vorherrschenden Landschaftsbildes mit einer ortsrandnahen Grünlandfläche im Bereich eines prägenden Hangrückens. In Bezug auf das Schutzgut Klima sind maximal geringe Auswirkungen durch baubedingte Staubentwicklungen sowie durch den Verlust eines Kaltluftentstehungsgebiets, welches bisher zur Klimatisierung des östlichen Gewerbegebiets beigetragen hat, zu erwarten. Die festgesetzten Grünflächen tragen diesbezüglich zur Vermeidung erheblicher Auswirkungen bei. Durch die festgesetzten Grünflächen entlang des Scheibenbachs bleiben ausreichende Abstandsflächen erhalten, die eine Gefährdung des Bachlaufs vermeiden. Aufgrund des großen Flurabstands besteht auch für das Grundwasser ein ausreichender Geschützheitsgrad. Für das Schutzgut Wasser ergeben sich somit ebenfalls maximal gering erhebliche Beeinträchtigungen durch die Möglichkeit, dass während der Bauphase Schmutzwasser in den Scheibenbach abfließen könnte. Diesbezüglich sind Vermeidungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt möglich. Weder für Pflanzen noch für Tiere ergeben sich durch die Planung erhebliche Beeinträchtigungen, da im Eingriffsgebiet selbst keine schützenswerten Arten vorkommen. Temporär ist während der Bauphase eine Beunruhigung der angrenzenden Gehölzflächen am Scheibenbach möglich. Durch den notwendigen Sicherheitsabstand zum Gehölz wird gewährleistet, dass die Bebauung nicht zu nah an das Uferbegleitgehölz heranrückt. Langfristig bleibt somit der dortige potentielle Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleinsäuger erhalten. Im Rahmen der Planungen wurden die Vorgaben des Immissionsschutzes berücksichtigt. Die Grenze des Allgemeinen Wohngebiets wurde so gewählt, dass durch den östlichen Gewerbelärm keine negativen Beeinträchtigungen für die Wohnnutzung entstehen können. Auch der Verkehrslärm von der Kreisstraße bleibt unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. In Bezug auf die Erholung verbleibt die bestehende Fusswegeverbindung zwischen dem Baugebiet Scheibenbach-Süd und dem Wirtschaftsweg Richtung Kanzelthal bestehen. Zudem soll durch den Bau eines Spielplatzes die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Negative Auswirkungen für das Schutzgut Mensch werden deshalb nicht erwartet. 28 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT Kultur- und Sachgüter sind durch die Planung nicht betroffen. Der notwendige Ausgleichsbedarf solle in Teilen innerhalb des Planungsgebiets und in Teilen außerhalb erbracht werden. Das konkrete Ausgleichskonzept wird noch bis Satzungsbeschluss in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erstellt. Das Monitoring bezieht sich auf die Wirksamkeit der Eingrünung. Etting, den 26.03.2015 Blaichach, den 26.03.2015 ------------------------------------------ ----------------------------------------------------------- Prof. Dr. Ulrike Pröbstl-Haider Christof Endreß, Erster Bürgermeister 29 Gemeinde Blaichach, Bebauungsplan "Scheibenbach-Nord" 6 BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT LIT ER AT UR BAUGESETZBUCH (BAUGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (HRSG.), BayernViewer-Denkmal http://geodaten.bayern.de/tomcat/viewerServlets/extCallDenkmal? [Stand: März 2015] URL: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.), Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur), URL: http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/risgen?template=Std Template&preframe=1&wndw= 800&wndh=600&askbio=on [Stand: März 2015] BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (HRSG.), 2001, Eingriff auf der Ebene der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung, Augsburg BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT (HRSG.), Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013, URL: http://www.landesentwicklungbayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-bayernlep/ [Stand: März 2015] BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.) 2003, Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Ein Leitfaden, 2. Auflage, München BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Hrsg.), 2007, Der Umweltbericht in der Praxis, Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung, 2. 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