1 von 4 - Siniat

Sicherheitsdatenblatt
Gipsplatte
Code: SA41LA01
Datum: 15.04.2015
1.
Version: V07
Seite: 1 von 4
Bezeichnung des Stoffs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Stoffname/Handelsname:
Gipskartonplatte Plank /Prégyplank , Standaard/ Prégyplac, Hydro/ Prégydro, Novlam/
Prégyflam, Plank Hydro/ Prégytoit, Stuc/ Prégylat, Prégyfeu-A1, Synia Deco, Prédeco/,
Prégyplac Deco, LaDura Standaard, LaDura Premium, PrégyWAB
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen: Anwendung in Innenräumen
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Siniat B.V.
Siniat B.V.
Oosterhorn 32-34
Postbus 45
NL-9936 HD Farmsum
NL-9930 AA Delfzijl
1.4. Notrufnummer
Tel.: +31 596 649333 montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr
2.
Mögliche Gefahren
Die oben genannten Produkte werden als ungefährlich eingestuft. Die mechanische
Verarbeitung dieser Produkte verursacht Gipsstaub, der zu Reizungen von Haut, Augen und
Atemwegen führen kann.
3.
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Chemische Beschreibung der Bestandteile:
Gipskern: Calciumsulfatdihydrat mit einer geringen Menge an Zusätzen, wie Stärkemehl,
Silikon und Glasfasern.
Ummantelung: Papier/Glasfasertuch
* Die in Novlam, Hydro und Prefyfeu-A1 verwendeten Glasfasern können nicht eingeatmet
werden.
CaSO4 x 2 H2O ( x= 0,1/2, 2 )
CAS-Nr. 7778- 18-9
Gefährliche Verunreinigungen:
KEINE
Zusatzinformationen:
CAS–Nummer
Chemische Formel
Gehalt
778-18-9
CaSO4
>80 % Masse
Calciumsulfat ist aufgrund der EU-Richtlinien nicht als gefährlicher Stoff eingestuft.
4.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Keine besonderen Hinweise für Ersthelfer.
- Nach Augenkontakt: Die Augen mit reichlich Wasser ausspülen.
- Nach Verschlucken: Nicht giftig.
- Nach Einatmen: Keine speziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen. An die frische Luft bringen und einen
Arzt konsultieren.
- Nach Hautkontakt: Keine speziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich.
5.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Gipsplatten sind beschränkt brennbar. Die Papierschicht und die Verpackung können jedoch
brennen.
Sämtliche gängigen Feuerlöscher sind geeignet. Die normalen Verfahren zur
Brandbekämpfung sind einzuhalten.
6.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Staubbildung vermeiden.
Umweltschutzmaßnahmen: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Durch mechanische Absorption;
nach dem Trocknen beseitigen.
Sonstige Hinweise: nicht zutreffend
7.
Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz sind anzuwenden. Bei
sachgerechter Anwendung des Produkts sind keine besonderen Schutzmaßnahmen
erforderlich. Bei der mechanischen Verarbeitung dieses Produkts können Staubteilchen
freigesetzt werden, die Quarzpartikel enthalten können. Bei der mechanischen Verarbeitung
dieser Produkte daher stets die entsprechenden persönlichen Schutzmaßnahmen einhalten.
1. Die Bildung von Feinstaub lässt sich durch Verwendung von Werkzeug mit
Staubabsaugung vermeiden.
2. Für ausreichende Lüftung am Arbeitsplatz sorgen.
3. Kontakt mit Augen und Haut vermeiden und Einatmen von Feinstaub durch Verwendung
der angemessenen persönlichen Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzkleidung
(Handschuhe) und Staubmaske mindestens des Typs P2) verhüten.
7.2 Lagerung
Spezielle Anforderungen für Lagerräume und Schiffe:
8.
nicht zutreffend
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz
Die Vorschriften in Bezug auf Staubemissionen (gesamter Staubausstoß und
lungengängiges, kristallines Silikat) und die OEL (Grenzwerte berufsbedingter Exposition) für
lungengängiges, kristallines Silikat am Arbeitsplatz sind zu beachten.
In westlichen Ländern variiert dieser OEL für lungengängiges, kristallines Silikat von 0,025
mg/m³ bis 0,1 mg/m³.
Prüfen Sie den für Quarz geltenden OEL für Ihr Land.
Sollte der nationale OEL für Quarz weniger streng sein, empfiehlt Siniat die Einhaltung eines
Grenzwerts von 0,05 mg/m³.
Abgesehen von Quarz sind auch die OEL für allgemeinen (hinderlichen) Staub einzuhalten.
Diese gelten für alle Produkte. Sie sind also an jedem Arbeitsplatz in jeder Situation zu
beachten. In Europa variiert der OEL für den groben (gesamt lungengängigen) Anteil des
Staubs von 4 mg/m³ bis 10 mg/m³. Für den feinen (lungengängigen) Anteil des Staubs
variiert der (gesetzlich vorgeschriebene oder wissenschaftlich empfohlene) OEL in Europa
von 0,3 mg/m³ bis 5 mg/m³ (ACGIH-TLV, USA = 3 mg/m³).
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Begrenzung der berufsbedingten Exposition.
Bildung und Verteilung von luftgetragenem Staub mithilfe von Werkzeug mit
Staubabsaugung vermeiden.
Den Staub vorschriftsmäßig entsorgen. Verunreinigte Kleidung entfernen und reinigen.
Atemschutzgeräte
Bei Exposition von Staubmengen oberhalb der Grenzwerte für berufsbedingte Exposition
eine Staubmaske entsprechend den nationalen Vorschriften tragen.
Eine Staubmaske mindestens Klasse P2 ist erforderlich. Unter besonders staubigen
Bedingungen ist eine Staubmaske Klasse P3 vorgeschrieben.
Aufgrund der eigenen internen Etex-Vorschriften müssen Produkte, die über 0,1 Gew.-%
kristalline Silikate enthalten mit einem Etikett mit den für dieses Produkt zutreffenden
Bedingungen versehen sein.
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Der ausschlaggebende Faktor ist dabei die Konzentration lungengängigen kristallinen
Silikats in der Luft am Arbeitsplatz. Diese kann sich deutlich von der Quarzproduktion im
Produkt (Gipsplatte) unterscheiden, in der das Quarz größtenteils nicht lungengängig und
nicht luftgetragen ist. Durch die mechanische Verarbeitung des Produkts (z. B. Sägen,
Bohren, Fräsen etc.) kann jedoch lungengängiges kristallines Silikat generiert und freigesetzt
werden. Die Intensität der in der Atemluft vorhandenen Konzentration dieses Staubs hängt
von der mechanischen Verarbeitung, der Menge verarbeiteten Produkts, der
Quarzkonzentration in diesem Produkt und der Effizienz der Verfahren zur Staubabsaugung
oder -unterdrückung ab. In den meisten Fällen ist die Anwendung angemessener
Arbeitsverfahren einschließlich von Geräten mit lokaler Staubabsaugung und die
Verwendung von Atemschutzgeräten bei der Produktverarbeitung ausreichend, um die
Vorschriften zu erfüllen.
Augenschutz
Bei der Exposition von Staub oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte oder bei möglichem
direkten Augenkontakt eine Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine besonderen Vorschriften. Es gibt keine Berichte über Ökotoxizität für Silika, einem
Stoff, der im natürlichen Lebensumfeld allgegenwärtig ist und von Natur aus weit verbreitet
in der ganzen Welt vorkommt.
9.
Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Platten mit unterschiedlich ausgeführten Kanten (gerade,
abgeschrägt oder rund)
Farbe:
Plattenkern weiß, hellbraun, beige
Außenschicht:
hellbraun, grün, rosa, elfenbein und grau
Geruch:
geruchlos
9.2 Sonstige Angaben:
Nicht-brennbares Produkt.
Thermische Zersetzung des Gipses:
Bei Temperaturen ab 140 ˚C in CaSO4 und H2O.
Bei Temperaturen ab 700 ˚C in CaO und SO3.
10.
Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Keine Reaktivität mit anderen Baustoffen.
10.2. Chemische Stabilität
Stabil
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Nicht zutreffend
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Unbekannt.
10.5. Unverträgliche Materialien
Nicht zutreffend
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Nicht zutreffend
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11.
Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Da dieses Produkt hauptsächlich aus mineralischen Grundstoffen besteht, kann es Spuren
von Quarz enthalten. Die Verarbeitung (z. B. Sägen, Scheuern, Bohren, Mischen) verursacht
Staub, der Quarzpartikel enthalten kann. Das Einatmen hoher Staubkonzentrationen kann
zu Reizungen der Atemwege führen. Staub kann ferner Reizungen der Augen und/oder der
Haut verursachen. Das Einatmen von quarzhaltigem Staub, vor allem der feinen
Staubfraktion (lungengängiger Größe) in hohen Konzentrationen oder über einen längeren
Zeitraum kann Lungenerkrankungen (Silikose) und ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko
herbeiführen. Letztere Feststellung der IARC basiert auf Beobachtungen von Berufen mit
hoher Exposition, wie Bergleuten und Mitarbeitern in Töpfereien und Gießereien.
12.
Umweltbezogene Angaben
Das Produkt hat keine ökotoxischen Auswirkungen.
Calciumsulfat ist in Wasser nur schwer löslich (Löslichkeit von ca. 2 g CaSO4/Liter).
Sulfat kann zusammen mit organischen Verbindungen und unter bestimmten anaeroben
Bedingungen zur Bildung von Wasserstoffsulfid führen. Das Sulfat-Ion ist eines der am
wenigsten toxischen Anione (WHO-Bericht 1993 für die Trinkwasserqualität).
13.
Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Das Produkt ist, sofern es nicht verunreinigt ist, recyclingfähig.
Abfallrückgewinnung: Der Abfall erfordert keine Kontrolle.
Der Abfall ist gemäß den geltenden Vorschriften an speziell dafür vorgesehenen Orten zu
lagern.
14.
Angaben zum Transport
Nicht als gefährlich beim Transport eingestuft.
15.
Rechtsvorschriften
Calciumsulfat ist aufgrund von 2001/59/EG kein gefährlicher Stoff.
16.
Sonstige Angaben
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Angaben basieren auf dem aktuellen Stand
der Erkenntnisse und Erfahrungen, wurden möglichst genau und vollständig und auf Treu
und Glauben erteilt und dienen ausschließlich der Information. Es liegt in der Verantwortung
unserer Abnehmer dieses Produkts dafür zu sorgen, dass die Angaben stets entsprechend
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften genau und vollständig sind. Lagerung,
Handhabung und Gebrauch dieses Produkts müssen in Übereinstimmung mit der guten
Hygienepraxis und den gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
Die hier erteilten Angaben implizieren keinerlei Garantie in Bezug auf die
Produkteigenschaften.