Sicherheitsdatenblatt Gipsplatte Code: SA41LA01 Datum: 15.04.2015 1. Version: V07 Seite: 1 von 4 Bezeichnung des Stoffs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Stoffname/Handelsname: Gipskartonplatte Plank /Prégyplank , Standaard/ Prégyplac, Hydro/ Prégydro, Novlam/ Prégyflam, Plank Hydro/ Prégytoit, Stuc/ Prégylat, Prégyfeu-A1, Synia Deco, Prédeco/, Prégyplac Deco, LaDura Standaard, LaDura Premium, PrégyWAB 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen: Anwendung in Innenräumen 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Siniat B.V. Siniat B.V. Oosterhorn 32-34 Postbus 45 NL-9936 HD Farmsum NL-9930 AA Delfzijl 1.4. Notrufnummer Tel.: +31 596 649333 montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr 2. Mögliche Gefahren Die oben genannten Produkte werden als ungefährlich eingestuft. Die mechanische Verarbeitung dieser Produkte verursacht Gipsstaub, der zu Reizungen von Haut, Augen und Atemwegen führen kann. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Beschreibung der Bestandteile: Gipskern: Calciumsulfatdihydrat mit einer geringen Menge an Zusätzen, wie Stärkemehl, Silikon und Glasfasern. Ummantelung: Papier/Glasfasertuch * Die in Novlam, Hydro und Prefyfeu-A1 verwendeten Glasfasern können nicht eingeatmet werden. CaSO4 x 2 H2O ( x= 0,1/2, 2 ) CAS-Nr. 7778- 18-9 Gefährliche Verunreinigungen: KEINE Zusatzinformationen: CAS–Nummer Chemische Formel Gehalt 778-18-9 CaSO4 >80 % Masse Calciumsulfat ist aufgrund der EU-Richtlinien nicht als gefährlicher Stoff eingestuft. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Keine besonderen Hinweise für Ersthelfer. - Nach Augenkontakt: Die Augen mit reichlich Wasser ausspülen. - Nach Verschlucken: Nicht giftig. - Nach Einatmen: Keine speziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen. An die frische Luft bringen und einen Arzt konsultieren. - Nach Hautkontakt: Keine speziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Gipsplatten sind beschränkt brennbar. Die Papierschicht und die Verpackung können jedoch brennen. Sämtliche gängigen Feuerlöscher sind geeignet. Die normalen Verfahren zur Brandbekämpfung sind einzuhalten. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Staubbildung vermeiden. Umweltschutzmaßnahmen: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Sicherheitsdatenblatt Gipsplatte Code: SA41LA01 Datum: 15.04.2015 Version: V07 Seite: 2 von 4 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Durch mechanische Absorption; nach dem Trocknen beseitigen. Sonstige Hinweise: nicht zutreffend 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz sind anzuwenden. Bei sachgerechter Anwendung des Produkts sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. Bei der mechanischen Verarbeitung dieses Produkts können Staubteilchen freigesetzt werden, die Quarzpartikel enthalten können. Bei der mechanischen Verarbeitung dieser Produkte daher stets die entsprechenden persönlichen Schutzmaßnahmen einhalten. 1. Die Bildung von Feinstaub lässt sich durch Verwendung von Werkzeug mit Staubabsaugung vermeiden. 2. Für ausreichende Lüftung am Arbeitsplatz sorgen. 3. Kontakt mit Augen und Haut vermeiden und Einatmen von Feinstaub durch Verwendung der angemessenen persönlichen Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzkleidung (Handschuhe) und Staubmaske mindestens des Typs P2) verhüten. 7.2 Lagerung Spezielle Anforderungen für Lagerräume und Schiffe: 8. nicht zutreffend Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz Die Vorschriften in Bezug auf Staubemissionen (gesamter Staubausstoß und lungengängiges, kristallines Silikat) und die OEL (Grenzwerte berufsbedingter Exposition) für lungengängiges, kristallines Silikat am Arbeitsplatz sind zu beachten. In westlichen Ländern variiert dieser OEL für lungengängiges, kristallines Silikat von 0,025 mg/m³ bis 0,1 mg/m³. Prüfen Sie den für Quarz geltenden OEL für Ihr Land. Sollte der nationale OEL für Quarz weniger streng sein, empfiehlt Siniat die Einhaltung eines Grenzwerts von 0,05 mg/m³. Abgesehen von Quarz sind auch die OEL für allgemeinen (hinderlichen) Staub einzuhalten. Diese gelten für alle Produkte. Sie sind also an jedem Arbeitsplatz in jeder Situation zu beachten. In Europa variiert der OEL für den groben (gesamt lungengängigen) Anteil des Staubs von 4 mg/m³ bis 10 mg/m³. Für den feinen (lungengängigen) Anteil des Staubs variiert der (gesetzlich vorgeschriebene oder wissenschaftlich empfohlene) OEL in Europa von 0,3 mg/m³ bis 5 mg/m³ (ACGIH-TLV, USA = 3 mg/m³). 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Begrenzung der berufsbedingten Exposition. Bildung und Verteilung von luftgetragenem Staub mithilfe von Werkzeug mit Staubabsaugung vermeiden. Den Staub vorschriftsmäßig entsorgen. Verunreinigte Kleidung entfernen und reinigen. Atemschutzgeräte Bei Exposition von Staubmengen oberhalb der Grenzwerte für berufsbedingte Exposition eine Staubmaske entsprechend den nationalen Vorschriften tragen. Eine Staubmaske mindestens Klasse P2 ist erforderlich. Unter besonders staubigen Bedingungen ist eine Staubmaske Klasse P3 vorgeschrieben. Aufgrund der eigenen internen Etex-Vorschriften müssen Produkte, die über 0,1 Gew.-% kristalline Silikate enthalten mit einem Etikett mit den für dieses Produkt zutreffenden Bedingungen versehen sein. Sicherheitsdatenblatt Gipsplatte Code: SA41LA01 Datum: 15.04.2015 Version: V07 Seite: 3 von 4 Der ausschlaggebende Faktor ist dabei die Konzentration lungengängigen kristallinen Silikats in der Luft am Arbeitsplatz. Diese kann sich deutlich von der Quarzproduktion im Produkt (Gipsplatte) unterscheiden, in der das Quarz größtenteils nicht lungengängig und nicht luftgetragen ist. Durch die mechanische Verarbeitung des Produkts (z. B. Sägen, Bohren, Fräsen etc.) kann jedoch lungengängiges kristallines Silikat generiert und freigesetzt werden. Die Intensität der in der Atemluft vorhandenen Konzentration dieses Staubs hängt von der mechanischen Verarbeitung, der Menge verarbeiteten Produkts, der Quarzkonzentration in diesem Produkt und der Effizienz der Verfahren zur Staubabsaugung oder -unterdrückung ab. In den meisten Fällen ist die Anwendung angemessener Arbeitsverfahren einschließlich von Geräten mit lokaler Staubabsaugung und die Verwendung von Atemschutzgeräten bei der Produktverarbeitung ausreichend, um die Vorschriften zu erfüllen. Augenschutz Bei der Exposition von Staub oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte oder bei möglichem direkten Augenkontakt eine Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Keine besonderen Vorschriften. Es gibt keine Berichte über Ökotoxizität für Silika, einem Stoff, der im natürlichen Lebensumfeld allgegenwärtig ist und von Natur aus weit verbreitet in der ganzen Welt vorkommt. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen: Platten mit unterschiedlich ausgeführten Kanten (gerade, abgeschrägt oder rund) Farbe: Plattenkern weiß, hellbraun, beige Außenschicht: hellbraun, grün, rosa, elfenbein und grau Geruch: geruchlos 9.2 Sonstige Angaben: Nicht-brennbares Produkt. Thermische Zersetzung des Gipses: Bei Temperaturen ab 140 ˚C in CaSO4 und H2O. Bei Temperaturen ab 700 ˚C in CaO und SO3. 10. Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Keine Reaktivität mit anderen Baustoffen. 10.2. Chemische Stabilität Stabil 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Nicht zutreffend 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Unbekannt. 10.5. Unverträgliche Materialien Nicht zutreffend 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Nicht zutreffend Sicherheitsdatenblatt Gipsplatte Code: SA41LA01 Datum: 15.04.2015 Version: V07 Seite: 4 von 4 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Da dieses Produkt hauptsächlich aus mineralischen Grundstoffen besteht, kann es Spuren von Quarz enthalten. Die Verarbeitung (z. B. Sägen, Scheuern, Bohren, Mischen) verursacht Staub, der Quarzpartikel enthalten kann. Das Einatmen hoher Staubkonzentrationen kann zu Reizungen der Atemwege führen. Staub kann ferner Reizungen der Augen und/oder der Haut verursachen. Das Einatmen von quarzhaltigem Staub, vor allem der feinen Staubfraktion (lungengängiger Größe) in hohen Konzentrationen oder über einen längeren Zeitraum kann Lungenerkrankungen (Silikose) und ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko herbeiführen. Letztere Feststellung der IARC basiert auf Beobachtungen von Berufen mit hoher Exposition, wie Bergleuten und Mitarbeitern in Töpfereien und Gießereien. 12. Umweltbezogene Angaben Das Produkt hat keine ökotoxischen Auswirkungen. Calciumsulfat ist in Wasser nur schwer löslich (Löslichkeit von ca. 2 g CaSO4/Liter). Sulfat kann zusammen mit organischen Verbindungen und unter bestimmten anaeroben Bedingungen zur Bildung von Wasserstoffsulfid führen. Das Sulfat-Ion ist eines der am wenigsten toxischen Anione (WHO-Bericht 1993 für die Trinkwasserqualität). 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Das Produkt ist, sofern es nicht verunreinigt ist, recyclingfähig. Abfallrückgewinnung: Der Abfall erfordert keine Kontrolle. Der Abfall ist gemäß den geltenden Vorschriften an speziell dafür vorgesehenen Orten zu lagern. 14. Angaben zum Transport Nicht als gefährlich beim Transport eingestuft. 15. Rechtsvorschriften Calciumsulfat ist aufgrund von 2001/59/EG kein gefährlicher Stoff. 16. Sonstige Angaben Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Angaben basieren auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen, wurden möglichst genau und vollständig und auf Treu und Glauben erteilt und dienen ausschließlich der Information. Es liegt in der Verantwortung unserer Abnehmer dieses Produkts dafür zu sorgen, dass die Angaben stets entsprechend den bestehenden Gesetzen und Vorschriften genau und vollständig sind. Lagerung, Handhabung und Gebrauch dieses Produkts müssen in Übereinstimmung mit der guten Hygienepraxis und den gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Die hier erteilten Angaben implizieren keinerlei Garantie in Bezug auf die Produkteigenschaften.
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