PDF 1.63 MB - Bundesverband Deutscher Inkasso

Die Inkassowirtschaft
Ausgabe 13 April 2015
DAS MAGAzIn DeS BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.
Wie bezahlt man
in Europa?
So läuft’s bei Inkassounternehmen in Schweden,
Belgien, Deutschland und Bulgarien
Sprachtraining
Besseres Deutsch für Juristen
Wie sich Rechtliches klar und einfach
darstellen lässt
Negativzinsen
Verliert mein Geld an Wert?
Wie Basiszins und Verzugskosten
zusammenhängen
www.inkassowirtschaft.de
Inkasso || StAnDpUnKt
Liebe Leserin, lieber Leser,
Zahlungsverzug gehört zu den am
meisten unterschätzten Problemen in
der Wirtschaft. Dabei sind die Gefahren eklatant: Ohne Geldeingänge der
Kunden drohen eigene Liquiditätsschwierigkeiten. Das rechtzeitige Auszahlen von Löhnen und Gehältern
steht auf der Kippe, im schlimmsten
Fall folgen Insolvenz und Jobverluste.
Es sind vor allem die kleinen und
mittleren Unternehmen und oft auch
diejenigen, die grenzüberschreitende Geschäfte tätigen, die durch
Zahlungsausfälle innerhalb kürzester Zeit ins Wanken geraten
können.
Die Europäische Union will hier helfen – mit einer Zahlungsverzugsrichtlinie, die säumigen Kunden klare Grenzen setzt. Spätestens nach 60 Tagen müssen Rechnungen im Geschäftsverkehr
beglichen sein, und das in ganz Europa. Noch strenger sind die
Regeln für die öffentliche Hand, der die Richtlinie nur noch
30 Tage Zeit zum Zahlen lässt. Verstreicht die Frist, dürfen Gläubiger nun höhere Zinsen und eine Verzugspauschale in Höhe von
40 Euro verlangen. Gute Ideen aus Europa, zweifellos. Wie aber
ist das umgesetzt worden?
Lesen Sie in diesem Heft, wie es die Kunden in Europa mit der
Rechnungstreue halten – und wie Gläubiger in Schweden, in Belgien, in Deutschland und in Bulgarien auf die Zusammenarbeit
mit Inkassounternehmen setzen, um berechtigte Zahlungen einzufordern.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre.
InhAlt
Inkasso || AKtUell
3
neGAtIVzInSen! Droht
Jetzt DIe GelDentWertUnG?
Bei negativem Basiszins verlieren Gläubiger
zwar kein Geld, aber die Verzugszinsen sinken
Inkasso || reportAGe
4
zAhlUnGSMorAl In eUropA
Von Schweden bis Bulgarien: So läuft es mit
der Rechnungstreue
Inkasso || InterVIeW
9
DeUtSch für JUrISten
Michael Schmuck trainiert Juristen auf
verständliche Sprache
Inkasso || KonDolenz
13
trAUer UM rIchArD Von WeIzSÄcKer
Inkasso || neU BeIM BDIU
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cool BleIBen
Stefanie Knop ist neue juristische Referentin
des Bundesverbands Inkasso
Impressum
Herausgeber Bundesverband Deutscher
Inkasso-Unternehmen e. V. || Friedrichstraße 50 – 55
Herzlichst
Ihr
10117 Berlin || Telefon 030/206 07 36-0
[email protected] || www.inkasso.de
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg
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Redaktion Marco Weber, Kay Uwe Berg
Andreas Aumüller
Konzept + Gestaltung Nolte | Kommunikation
Präsident der Federation of European
National Collection Associations (FENCA)
Bildnachweis BDIU; shutterstock.com/Spectrum Studio,
bluebay, sergign, 3Dsculptor, schankz
UnSere pArtner
BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Inkasso || AKtUell
ABWÄrtStrenD
Negativzinsen! Verliert
jetzt mein Geld an Wert?
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GelDentWertUnG, UnD MüSSen GlÄUBIGer AnGSt hABen, AM enDe noch Mehr für AUSStehenDe
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Zumindest für diese Befürchtung kann man getrost Entwarnung geben. Es stimmt zwar: Der Basiszinssatz ist
schon seit Anfang 2013 im negativen Bereich. Seit dem
1. Januar dieses Jahres liegt er sogar bei lediglich –0,83 Prozent – und ist damit noch einmal gesenkt worden, nämlich
um 0,10 Prozentpunkte im Vergleich zu dem vorher geltenden Zinssatz. Was auf den ersten Blick zwar nach Geldentwertung aussieht, ist aber in Wirklichkeit eine zunächst
rein mathematische Bezugsgröße, die wiederum für Gläubiger sehr wichtig ist, um Verzugszinsen bei unbeglichenen
Forderungen zu berechnen.
Schon seit einiger Zeit sinken die Zinsen, zum Beispiel für
Sparbücher und andere Geldanlagen, während gleichzeitig
die Kurse von Aktien deutlich gestiegen sind. Das eine
hängt mit dem anderen durchaus zusammen. Da die Wirtschaft im Euroraum lahmt, versucht die Europäische Zentralbank durch niedrigere Zinsen unternehmerische Tätigkeit anzuschieben. Konkret sollen Investitionen, sprich
Kreditaufnahmen günstiger gemacht werden, damit so
mehr Geld in die Wirtschaft fließt. Für Deutschland sind
die Effekte zu spüren. So geben zum Beispiel die Verbraucher mehr Geld aus, unter anderem weil das Sparbuch
kaum noch Gewinne abwirft. Die Binnennachfrage ist stabil und kurbelt hierzulande die Konjunktur an. Gleichzeitig
fließt aber viel Geld nicht mehr in klassische Sparanlagen,
sondern in Aktien – was sich an der Entwicklung zum Beispiel des DAX sehr deutlich ablesen lässt.
Die Inkassowirtschaft || AprIl 2015
Geldanlage lohnt weiterhin
Zwar hört man schon von der einen oder anderen Bank,
dass sie ab bestimmten Einlagesummen jetzt Negativzinsen berechnet. Dass also, wer sein Erspartes auf die Bank
bringt, hinterher weniger Geld hat als vorher. Aber das ist
wirklich die Ausnahme und betrifft nur bestimmte Sparformen – und man kann dem leicht aus dem Weg gehen,
indem man eben andere Anlagearten nutzt.
Der negative Basiszins ist ebenfalls weit davon entfernt,
eine Geldentwertung zu verursachen. Er ist übrigens auch
kein direkter Zins, sondern wird – so steht es im Gesetz –
alle sechs Monate, jeweils im Januar und im Juli, von der
Bundesbank festgesetzt und orientiert sich an dem Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen
Zentralbank. Auf der Grundlage des Basiszinssatzes errechnet sich dann wiederum die Höhe der Verzugszinsen,
die säumigen Zahlern automatisch in Rechnung gestellt
werden können. Bei Verbrauchergeschäften liegen die Verzugszinsen fünf und bei Handelsgeschäften neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Seit dem 1. Januar gelten
also für B2C-Geschäfte 4,17 Prozent Verzugszinsen und
für B2B-Geschäfte 8,17 Prozent. Gläubiger müssen sich
deswegen keine Sorgen machen.
3
Inkasso || reportAGe
Schneller zAhlen
Von Nord nach Süd – so läuft’s in
Europa mit der Rechnungstreue
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Den Anfang machten wir in Schweden. In den skandinavischen Ländern zahlen Verbraucher und Unternehmen Studien zufolge ihre Rechnungen besonders gut.
Eigentlich bräuchte man dann doch überhaupt keine
Inkassounternehmen, sollte man meinen – aber natürlich müssen auch die schwedischen Firmen darauf vertrauen können, dass sie das Geld für eine erbrachte
Leistung tatsächlich erhalten, denn nur so lassen sich
Wachstum und Beschäftigung für eine Volkswirtschaft
ermöglichen.
Sogar in Schweden gibt es einige säumige Zahler. Claes
Månsson vom Verband Svensk Inkasso erzählt,
dass die Branche pro Jahr immerhin etwa
7,4 Millionen Mahnschreiben verschickt.
Zwischen 20 und 24 Millionen schwedische Kronen realisieren die Unternehmen dadurch – das entspricht 2,1
bis 2,5 Millionen Euro. »Der Inkassomarkt in Schweden ist stabil
und konsolidiert«, sagt Månsson,
Veränderungen habe es zuletzt
kaum gegeben. Warum auch,
macht es der Gesetzgeber den
Unternehmen dort doch relativ
einfach, ihre Zahlungsansprüche
gegenüber Schuldnern durchzusetzen. Zwar braucht es zum
Inkasso auch in dem skandinavischen Königreich eine behördliche Zulassung. Aber anders als
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in Deutschland gibt es daneben weitere Inkassounternehmen, die ohne eine solche Erlaubnis tätig werden können. »Diese dürfen dann aber nur eigene Forderungen
einziehen, wozu allerdings auch Forderungen gehören,
die in derselben Unternehmensgruppe entstanden sind.«
Besserer Gläubigerschutz kaum bekannt
Im schwedischen Inkassoverband gibt es 31 Mitgliedsunternehmen und zusätzlich 20 assoziierte Mitglieder –
das sind, wie oben beschrieben,
diejenigen Unternehmen, die über
keine offizielle Inkassozulassung
verfügen und ausschließlich eigene
Forderungen im Inkasso bearbeiten.
»Wir schätzen, dass wir damit
rund 95 Prozent des Inkasso-
BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Inkasso || reportAGe
marktes in Schweden abdecken«, sagt Månsson. »Etwa
zehn dieser Unternehmen sind so groß, dass sie bereits
den Löwenanteil des Marktes abbilden.«
Zwar werden in Schweden im Prinzip die geltenden
Zahlungsfristen eingehalten. Aber Gläubiger profitieren
natürlich trotzdem davon, wenn der Gesetzgeber ihnen
bessere Möglichkeiten verschafft, Zahlungsansprüche
durchzusetzen. Insofern traf die Zahlungsverzugsrichtlinie der EU auch in Schweden durchaus auf Zustimmung. Allerdings schränkt Månsson ein: »Die Gläubiger
machen derzeit kaum Gebrauch von diesen neuen
Möglichkeiten.« Auch das Parlament sieht es offensichtlich so, dass hier nachgebessert werden müsste, und
daher gibt es Bestrebungen, die 60-Tage-Zahlungsfrist,
die wegen der Umsetzung der Richtlinie nun im Geschäftsverkehr gilt, auf 30 Tage zu reduzieren. »Ein entsprechendes Gesetz gibt es aber noch nicht.«
Belgien: viele kleine,
wenige große Inkassounternehmen
Weniger übersichtlich ist der Inkassomarkt in Belgien.
Immerhin 315 Einträge findet man dort im offiziellen
Verzeichnis, wenn man nach zugelassenen Inkassounternehmen sucht. Forstet man die amtlichen Telefonverzeichnisse durch, reduziert sich die Zahl der Inkassodienstleister auf 126. Und wirft man einen Blick in
den belgischen Inkassoverband, wird man feststellen,
dass dieser nur zehn Mitgliedsunternehmen verzeichnet. Woher kommt diese zunächst verwirrende Spanne?
Etienne van der Vaeren, Präsident des belgischen Inkassoverbandes ABR/BVI (Association Belge des Sociétés
de Recouvrement – Belgische Vereniging van Incassoondernemingen) erklärt das so: »Voraussetzung für die
Inkassotätigkeit in Belgien ist eine offizielle Registrierung. Also melden sich viele sozusagen auf Vorrat bei
den entsprechenden Behörden an, haben also die Registrierung bereits in der Tasche, nutzen sie aber nicht in
der Praxis. Wer einen Inkassoeintrag im Telefonbuch
vornimmt, ist dann sicherlich schon etwas aktiver in
diesem Geschäftsfeld unterwegs. Allerdings handelt es
sich dabei überwiegend um kleinere Unternehmen, in
der Regel sind das Einzelpersonen.«
Einen besseren Überblick über die Branche bietet dagegen der belgische Verband, dessen zehn Mitglieder etwa
90 Prozent des Inkassomarktes abbilden. »Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, um bei uns professionell
Inkasso durchzuführen: Entweder ist man selbst ein wirklich großes Unternehmen oder aber man ist Teil eines
größeren Netzwerkes. Und die größeren Inkassounternehmen sind selbstverständlich Mitglied im ABR/BVI.«
Der Grund sei simpel: »Professionalität und Größe gehören im Inkassogeschäft zusammen«, meint van der Vaeren,
»weil es gerade für kleinere Unternehmungen, sagen wir
mit weniger als zehn Mitarbeitern, so gut wie unmöglich
ist, alle juristischen und gesetzlichen Voraussetzungen zu
überblicken und sich stets über die neuesten Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren.«
Die Inkassowirtschaft || AprIl 2015
Mehr Arbeit für
Inkassodienstleister
Genug zu tun für die Inkassodienstleister gibt es jedenfalls, wie der Experte zu berichten weiß.
Denn das Zahlungsverhalten in Belgien
schwankt erheblich. »Wir sehen natürlich nur das, was uns unsere Kunden
an Aufträgen übergeben, und das
ändert sich mitunter sehr schnell,
Zahlungsje nachdem welche Kreditlimits sie ihren Kunden einverZugsrichtlinie
räumen oder wie sie selbst
ihre internen Mahnverfahunbezahlterechnungensindfürunternehren durchführen.« Über
meninganzeuropaeingraus.insbesondere
Auftragsmangel müssen
kleineundmittlereunternehmenhabenmit
sich die InkassountersäumigenKundenzukämpfen–nichtseltensind
nehmen in Belgien jediese unbezahlten rechnungen der grund,
denfalls nicht beklagen.
warumFirmensogarinsolventwerden.umden
Gerade im B2C-Gegläubigernzuhelfen,hatsicheuropaeingeschalschäft laufen die Getet.DieZahlungsverzugsrichtliniesetztauftraggeschäfte gut. »Noch vor
bernimB2B-geschäft,aberauchderöffentlichen
fünf Jahren haben uns
handklaregrenzen.spätestensnach60tagen
unsere Kunden etwa
(beziehungsweisebereitsnach30tagen,wennes
zwei bis drei Prozent
sichumdieöffentlichehandhandelt)musseine
ihres Umsatzes an B2Crechnungbezahltsein.DanachstehengläubiForderungen zum Einzug
gernautomatischpauschal40euroerstattung
übergeben«, sagt van der
fürdiesenZahlungsverzugzu.außerdemhat
Vaeren. »Heute liegt dieser
dieeudieverzugszinsen,diedensäumigen
Anteil bei drei bis vier ProZahlern in rechnung gestellt werden
zent, das ist also eine deutlidürfen,umeinenProzentpunktnach
che Steigerung.«
obengesetzt.
Auch bei Konsumentenforderungen
gibt es mehr Inkassobedarf. Van der
Vaeren verweist auf die offiziellen Insolvenzstatistiken. Mit 11.897 Insolvenzen hatte
es 2013 bei den Flamen und Wallonen einen traurigen Rekord gegeben. Letztes Jahr sank diese Zahl
zwar um acht Prozent auf 10.955. »Aber zwischen 2009
und 2013 hat es eine regelrechte Pleitewelle in Belgien
gegeben, die so viel wirtschaftliches Potenzial weggeschwemmt hat, dass diese Stabilisierung im Insolvenzgeschehen leider nicht wirklich als eine Entschärfung
der Lage gewertet werden kann. Es fällt zudem auf, dass
seit 2009 die Zahl der Neugründungen außerordentlich
niedrig ist. Daran hat sich auch im letzten Jahr nichts
gebessert. Also, um es kurz zu fassen: Seit 2009 ist die
Zahlungsmoral in Belgien erheblich schlechter geworden, und von diesem sehr niedrigen Niveau aus lassen
sich derzeit kaum Besserungstendenzen ablesen.« Inkassodienstleister seien daher für fast jedes Unternehmen
in Belgien derzeit unverzichtbare Partner.
Immer wieder ist die Branche auch Ziel von regulativen
Eingriffen des Gesetzgebers. Einen besonders drastischen Einschnitt hatte es 1998 gegeben mit einem Gesetz, das den Einzug von Konsumentenforderungen ausschließlich auf dem gerichtlichen Wege beziehungsweise
durch Gerichtsvollzieher vorsah. Diese Einschränkung
hatte aber glücklicherweise nicht lange Bestand. 2002
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Inkasso || reportAGe
wurde das geändert. Der Geltungsbereich dieses neuen
Gesetzes, das genau beschreibt, welche Verpflichtungen
Inkassounternehmen einhalten müssen, wurde 2009
sogar ausgeweitet auf die Inkassotätigkeit von Rechtsanwälten und von Gerichtsvollziehern. Aus Sicht der
Branche ein guter und richtiger Schritt.
Für den Einzug von B2B-Forderungen ist auch am
belgischen Markt die Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ein Meilenstein. Sie wurde am 10. Dezember 2013 in heimisches Recht überführt. Allerdings
bestehen Unklarheiten, welche Regelungen auf Forderungen anzuwenden sind, die zwischen dem 16. März
und dem 10. Dezember 2013 entstanden sind. »Der belgische Gesetzgeber war ein wenig spät dran«, so van
der Vaeren.
»Gemäß der Richtlinie hätte das Gesetz bereits ab März
in Kraft sein müssen. Ich habe aber noch von keinen
Streitigkeiten in dieser Sache gehört. Es scheint also so
weit alles gut zu funktionieren.«
In Deutschland ist die Zahlungsmoral gut
Auch jenseits des Rheins hat die Branche gut zu tun.
560 Unternehmen gehören dem deutschen Verband an,
etwa 90 Prozent des Marktes deckt der Bundesverband
Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) damit ab. Pro
Jahr realisieren die Mitglieder des BDIU mehr als fünf
Milliarden Euro für ihre Auftraggeber, insbesondere aus
dem Handwerk, dem Handel und der Dienstleistungsbranche.
Dabei entwickelt sich die Zahlungsmoral in Deutschland
für die Gläubiger erfreulich. »Fast könnte man sagen: Nie
war sie so gut wie heute«, beschreibt BDIU-Hauptgeschäftsführer Kay Uwe Berg gut gelaunt die Lage. Die
Arbeitslosigkeit ist niedrig, die Wirtschaft wächst, Verbraucher und Unternehmen geben in diesem positiven
Marktumfeld und bei niedrigen Zinsen ihr Geld lieber
aus, als es auf die Bank zu legen, und auch die Zahlen
bei den Unternehmensinsolvenzen kennen seit einiger
Zeit nur noch den Weg nach unten. In diesem Jahr werden sie wohl so niedrig ausfallen wie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr.
Das Insolvenzrecht bereitet Probleme
Also alles eitel Sonnenschein im Lande der Dichter und
Denker? Mitnichten, sagt die hiesige Inkassobranche
und verweist auf einige Gesetze, die Gläubigern zu
schaffen machen. Da ist zum einen als Baustelle das Insolvenzrecht zu nennen. Denn trotz sprudelnder Einnahmen für Unternehmen und Verbraucher gilt weiterhin fast jeder zehnte Erwachsene im Lande als überschuldet – was es für Gläubiger erheblich erschwert,
ihre Zahlungsansprüche gegenüber manchen Konsumenten durchzusetzen. Seit letztem Jahr gibt es zudem
eine Änderung für insolvente Verbraucher, die es ihnen
unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bereits nach
drei Jahren eine gerichtliche Befreiung von ihren Schulden zu erlangen.
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»Das hat vor allem eine psychologische Signalwirkung
auf die – sagen wir – unredlichen Kunden, mit denen es
jedes Unternehmen eben auch zu tun bekommt«, sagt
Berg. »Selbstverständlich kann niemand demjenigen, mit
dem er ein Geschäft macht, in den Kopf hineinschauen.
Aber in der eigenen Kundschaft ist oft auch mancher,
der es eben nicht so ernst mit seiner Zahlungspflicht
nimmt oder der sich vielleicht einfach finanziell verkalkuliert. Gerade solche unredlichen Verbraucher bekommen durch die Aussicht auf eine schnellere Restschuldbefreiung das Gefühl, dass es vielleicht doch gar nicht
so schlimm ist, bei einem Unternehmen in der Kreide
zu stehen. Sie glauben jetzt, dass Schulden mit weniger
Sanktionen verbunden sind und dass man sich nach drei
Jahren einen schlanken Fuß machen könnte.« Für Gläubiger heißt das, meint Berg, dass sie sich künftig noch
besser auch über die Bonität ihrer Geschäftspartner informieren müssen. »Und wenn mal Zahlungen ausbleiben, sollte man sich schnell mit seinen Schuldnern einigen und es unbedingt vermeiden, dass es bis zu einem
Insolvenzverfahren kommt – denn dann bleibt, das ist
die Erfahrung, für die Gläubiger in der Regel nicht mehr
viel zu holen.«
Problematisch seien auch die sogenannten Vorsatzanfechtungen, von denen in letzter Zeit immer mehr Unternehmen berichteten. Das betrifft Zahlungen, die zum Teil bis
zu zehn Jahre in der Vergangenheit liegen. »Gelder, die
schon längst versteuert und reinvestiert sind, müssen, wird
der Kunde später zahlungsunfähig, dann an Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden«, berichtet Berg. »Hier hat
die Politik zwar Abhilfe in Aussicht gestellt. Bis auf warme
Worte hat die Unternehmen dazu aber noch nichts erreicht. Das versprochene Gesetz fehlt.«
Gläubigervertreter wollen Korrekturen
an Zahlungsverzugsgesetz
Unglücklich ist die Branche zudem mit der Umsetzung
der Zahlungsverzugsrichtlinie. Der deutsche Gesetzgeber hat sich lange Zeit gelassen. Erst im letzten Jahr wurden die Regelungen, die eigentlich schon Anfang 2013
hätten umgesetzt werden müssen, in deutsches Recht
überführt. Gut Ding will Weile haben, sollte man meinen. Leider aber ist hier kein gutes Gesetzeswerk fabriziert worden, wie Berg moniert. »Die höheren Verzugszinsen sind für die Gläubiger zwar eine frohe Botschaft«,
so der Experte. »Sie wird aber konterkariert dadurch,
dass der zusätzlich im Gesetz festgeschriebene Verzugsschaden in Höhe von 40 Euro pauschal auf alle weiteren
Rechtsverfolgungskosten angerechnet werden muss.
Oder anders gesagt: Beauftragt der Gläubiger ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Rechte und kostet diese Rechtsdienstleistung dann in der Praxis mehr als dieser Pauschalbetrag
von 40 Euro, dann zahlt der Gläubiger jetzt sogar noch
drauf und wird finanziell schlechtergestellt als vor der
Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie. Das ist absurd, widerspricht dem Gedanken des europäischen
Richtliniengebers und sollte unserer Ansicht nach dringend korrigiert werden.«
BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Inkasso || reportAGe
Gläubiger müssen oft
um ihr Geld zittern
Schuldenkrise und Pleitewellen:
Die bulgarische Wirtschaft braucht
Inkassohilfe
Schaut man über die Grenzen nach Süden, dann verschieben sich die Maßstäbe. Andere Volkswirtschaften,
insbesondere im Südosten der Union, wären froh, wenn
sie die Probleme der Deutschen hätten. Eines dieser
Länder, über das kaum berichtet wird, ist Bulgarien –
vielleicht hört man deswegen so wenig darüber, weil
Bulgarien nicht am Euro teilnimmt und sich so der
Fokus auf die griechischen Nachbarn im Süden gelegt
hat. Probleme gibt es aber auch hier. Umso mehr stellt
sich die Frage, wie sich die wirtschaftlichen Verwerfungen und die Schuldenkrise auf die Arbeit von Inkassounternehmen ausgewirkt haben.
Wir sprachen mit Rayna Mitkova-Todorova vom
ACABG, der Association of the Collection Agencies in
Bulgaria. »Wir haben hier etwa 70 Unternehmen, die angeben, Inkassotätigkeiten durchzuführen«, erzählt sie.
»Allerdings ist nur eine Minderheit davon seriös, wir
gehen von ungefähr 15 aus. Nach einer Studie, die der
bulgarische Verband unter seinen Mitgliedsunternehmen
durchgeführt hat, führten die bulgarischen Inkassounternehmen 2014 rund 2,5 Millionen Inkassofälle im B2CBereich sowie weitere 20.000 im B2B-Bereich durch.
Dabei führten sie fast 100 Millionen Euro der Volkswirtschaft an realisierten Forderungen wieder zurück. Darüber hinaus haben bulgarische Inkassounternehmen im
letzten Jahr Portfolios notleidender Forderungen in
einem Volumen von 75 Millionen Euro aufgekauft.« Besonders letzter Punkt ist wichtig und unterstreicht, welche Bedeutung Inkassounternehmen derzeit für die Zahlungsflüsse innerhalb der bulgarischen Volkswirtschaft
haben. Denn der Bankensektor ist äußerst instabil. »Die
viertgrößte Bank ist letztes Jahr pleitegegangen, und die
drittgrößte musste zur selben Zeit schwere Liquiditätsschwierigkeiten bewältigen. Hinzu kommt eine stetig
wachsende Zahl fauler Kredite – letztes Jahr lag deren
Anteil bei 20 Prozent, wie die Bulgarische Nationalbank
berichtet hat.«
Die Inkassowirtschaft || AprIl 2015
Die Schwierigkeiten der bulgarischen
Wirtschaft bieten indes große Chancen
für die Inkassotätigkeit im Land.
»Bulgarien ist die ärmste Volkswirtschaft der EU«, erläutert
Mitkova-Todorova, »und der Verschuldungsgrad der Unternehmen
hat inzwischen sogar 200 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts erreicht.
Hier ist also großes Potenzial für Inkasso.« Hinzu kommen die teils dramatischen Änderungen im Zahlungsverhalten, die es in Bulgarien in den vergangenen
zehn Jahren gegeben hat. »Die Zahlungsmoral ist
eng verknüpft mit der Kreditvergabepraxis der Finanzwirtschaft und dem ökonomischen Zyklus in Bulgarien.
Um es kurz zu fassen: In den Jahren vor der Krise war
es vergleichsweise einfach, Forderungen einzuziehen,
und der Hauptgrund, warum es überhaupt einmal zu
Zahlungsverzögerungen kam, war, dass die Schuldner
ihre Rechnungen schlicht vergessen hatten. Seit 2008
hat die Zahl der offenen Forderungen allerdings stark
zugenommen, und auch die Zahl der Arbeitslosen ist erheblich gewachsen.«
Inkasso || reportAGe
Das stellt größere Anforderungen an ein erfolgreiches
Forderungsmanagement. Vieles hat sich seitdem verändert, der Inkassoprozess selbst benötigt nun mehr Zeit.
»Frische Kredite werden jetzt nur noch Kunden mit einer
hohen Bonität gewährt, bei denen man realistischerweise
davon ausgehen kann, dass sie sie zurückzahlen können.
Gleichzeitig gibt es weniger NLP-Portfolios.« Dennoch
gibt es weiterhin einen guten Markt für Inkassounternehmen. »Zuletzt sind die Firmen dazu übergegangen, auch
ältere Forderungen, also welche, die zwischen 2008 und
2011 entstanden sind, zu kaufen«, berichtet Mitkova-Todorova. »Eine weitere Änderung ist, dass wir jetzt mit
den Schuldnern eher über die Rückzahlungsmodalitäten
verhandeln und dabei auch Stundungen und Ratenzahlungen gewähren. Was wir auch feststellen, ist, dass es
eine gewisse Priorisierung bei dem Begleichen von Zahlungsverpflichtungen gibt, also dass zuerst Mietforderungen bezahlt werden, gefolgt von Bankkrediten, danach
Leasingzahlungen und mit der niedrigsten Priorität dann
Telekommunikationsforderungen.« Hinzu kommen
starke Schwankungen in der Zahlungsbereitschaft über
das Jahr verteilt. »Der Februar und der September sind
die schlechtesten Monate, was Zahlungen durch Schuldner angeht, dagegen erzielen wir im Dezember und im
April und im Mai die höchsten Zahlungsraten.«
Bislang kaum Inkassoregulierungen
in Bulgarien
Anders als in vielen anderen EU-Ländern ist die Inkassotätigkeit in Bulgarien keiner expliziten gesetzlichen
Regulierung unterworfen. »Es gibt keinerlei Vorschriften
zur Lizenzierung oder zur Registrierung«, sagt die Expertin, »was bedeutet, dass eigentlich jedes Unternehmen auch Inkassotätigkeiten durchführen kann. Selbstverständlich müssen sie bei diesen Aktivitäten die beste-
henden Gesetze in Bulgarien beachten. Dennoch gibt es
derzeit einen gewissen politischen Wunsch, die Inkassotätigkeit zu regulieren, und daher glauben wir, dass eine
solche Regulierung möglicherweise schon bald vorgestellt werden wird und mit der Zeit auch restriktiver
werden könnte.«
Völlig ohne Regeln geht es freilich auch aktuell schon
nicht: »Beim Forderungskauf gibt es bereits gesetzliche
Vorschriften.« Das Problem: »Diese gelten nur für Unternehmen, bei denen der Forderungskauf mindestens
30 Prozent entweder ihres Umsatzes oder ihres Gewinns
ausmacht. Wir finden: Diese Regeln sollten für alle Unternehmen gelten, die Portfolios aufkaufen. Deshalb konzentrieren wir als Inkassoverband derzeit unsere Aktivitäten darauf, eine entsprechende Gesetzesänderung zu
erreichen.«
Relativ unbeachtet blieb in diesem Zusammenhang die
europäische Zahlungsverzugsrichtlinie. »Die Vorschriften dieser Richtlinie wurden in hiesige Gesetze überführt
durch Änderungen im bulgarischen Wirtschaftsrecht am
26. Februar 2013. Allerdings zeigen unsere Beobachtungen, dass die meisten Firmen die neuen Regeln zum
Zahlungsverzug gar nicht kennen und sie im Falle von
Zahlungsverzögerungen daher auch nicht anwenden.
Das heißt auch, dass wir keinerlei Veränderungen beziehungsweise Verbesserungen feststellen können, was die
Dauer von Zahlungen im B2B-Geschäft betrifft. Aber
immerhin: Die Gerichte sprechen den Mindestverzugsschaden von 80 Lew (also dem Äquivalent zu den
40 Euro aus der Richtlinie) im Streitfall zu, auch ohne
dass es erforderlich wäre, diesen Schaden durch entsprechende Dokumente zu belegen. Das ist sicherlich ein
Fortschritt.«
DER TREFFPUNKT
DER INKASSOWIRTSCHAFT
BDIU
www.inkasso.de
8
JAHRESHAUPT
VERSAMMLUNG
DÜSSELDORF
23. – 25. APRIL 2015
BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Inkasso || IM GeSprÄch
InterVIeW
Wie sich Kommunikationsegozentriker zu Freunden der
klaren Sprache wandeln
für lAIen SInD JUrIStISche texte oft eIn GrAUS. ABer WArUM ISt DAS So? WIr SprAchen
MIt MIchAel SchMUcK, DeSSen JoB eS ISt, AnWÄlten UnD AnDeren MIt rechtlIchen theMen
BefASSten MenSchen eIn BeSSereS DeUtSch BeIzUBrInGen.
Die Maueröffnung am 9. November 1989 beruhte
auf einem Missverständnis aus einer Formulierung in einem Gesetzestext. Warum sind Gesetze
manchmal so schwer zu verstehen?
MIchAel SchMUcK I Viele Rechtsprobleme und Rechtsfolgen beruhen tatsächlich nur auf Missverständnissen,
weil Gesetze umständlich, verworren oder gar schlampig formuliert sind. Viele vermeintliche Rechtsprobleme
sind keine echten Rechtsprobleme, sondern Formulierungs- oder Kommunikationsprobleme. Bei der Bekanntgabe der neuen DDR-Reiseregelungen scheiterte
Schabowski auf der ZK-Pressekonferenz an der für ihn
nicht zu erkennenden Sperrfrist: Im Beschluss stand »sofort« und in der Presseerklärung, dass das alles erst am
10. November verkündet werden durfte.
Gesetze folgen oft schon dem Grunde nach einer anderen Logik, als sie im Alltag oder in anderen Fachbereichen üblich ist. Oft gibt es umständliche, verschlungene
Verweise auf andere Vorschriften, also mehr oder weniger versteckte Hinweise, die der Normalleser kaum verstehen, manchmal nicht einmal erahnen kann. Schon
allein das Wort »Verweis« ist ein Fremdwort für Normalsterbliche. Dabei soll das Recht für den Menschen
gemacht sein. Wenn er es befolgen und sogar sein
Leben danach ausrichten soll, muss er es auch verstehen können.
Doch bei dem mutigen Versuch scheitert er an vielen
Hürden: Da ist vor allem der verflixte Nominalstil, der
allen Gesetzen und Urteilen eigen ist, also substantivierte Verben wie Körperverletzung, Eheschließung,
Vollstreckung oder Pfändung. Solche Konstruktionen
sind normalen Menschen fremd, sie gehören nicht zu
ihrer alltäglichen, gewohnten Sprache. Und damit meine
ich nicht etwa Umgangssprache oder primitive Sprache.
Die Inkassowirtschaft || AprIl 2015
Auch in gehobenem Deutsch »führt« man nicht »eine
Körperverletzung durch«, sondern »verletzt« jemanden;
niemand oder kaum einer spricht davon, dass »eine Pfändung stattgefunden hat«, sondern dass »etwas gepfändet«
wurde. Hat Ihnen schon mal jemand erzählt, dass »eine
Eheschließung durchgeführt wurde«? Ich denke, nicht.
Es gab eine Hochzeit oder zwei haben geheiratet. Den
Nominalstil empfinden Menschen als fremd, distanziert,
kompliziert und sogar als hochnäsig. Warum muss »die
Durchführung einer Vollstreckung stattfinden«, warum
kann nicht allein die »Vollstreckung stattfinden« oder
einfach nur »vollstreckt werden«? Juristisch macht das
keinen Unterschied.
Weitere große Hürden auf dem Parcours des Rechts sind
die doppelten Verneinungen und die vielen Schachtelsätze. Kein normaler Mensch sagt »nicht unzulässig«,
wenn er »zulässig« oder »erlaubt« meint, keiner »darf nicht
ohne Zustimmung«, sondern »nur mit Zustimmung«.
»Nicht unweit«, glauben die meisten, heiße »nah«, es
heißt entschlüsselt aber »weit«. Wenn es bei einzelnen
Hürden bliebe, wäre das vielleicht noch verzeihbar, aber
eine wahre Parade von Verneinungen ist zu viel, so wie
es der Bundesgerichtshof (BGH) präsentiert:
»Ein grob undankbares Verhalten kann sowohl mangels
Umständen, die objektiv die gebotene Rücksichtnahme
auf die Belange des Schenkers vermissen lassen, als auch
deshalb zu verneinen sein, weil sich das Verhalten des
Beschenkten jedenfalls subjektiv nicht als Ausdruck
einer undankbaren Einstellung gegenüber dem Schenker
darstellt.« – Alles klar?
Nein, das haben wir auch nicht verstanden.
MIchAel SchMUcK I Sehen Sie. Oft verwendet man
auch Schachtelsätze. Das ist ganz furchtbar. Schachtel-
9
Inkasso || InterVIeW
rechtlichen Befugnissen unter bestmöglicher Wahrung seiner personellen
Autonomie erwarten darf.«
60 Wörter zwischen Subjekt (»ein Schenker«) und Prädikat (»erwarten darf«).
Eine stolze, aber abstoßende Leistung.
Juristen schaffen das aber nicht nur in
Gesetzen und Urteilen, sondern auch
in Pressemitteilungen, die sich ja ausdrücklich an das normale Publikum
richten – so wie der BGH am 28. Januar dieses Jahres:
»Der EuGH hat die Vorlagefragen
dahin beantwortet, dass Art. 56 AEUV
dahin auszulegen sei, dass er einer der
Mehrheit der Gliedstaaten eines föderal strukturierten Mitgliedstaats gemeinsamen Regelung, die die Veranstaltung und die Vermittlung von
Glücksspielen im Internet grundsätzlich verbietet, während ein einzelner
Gliedstaat für einen begrenzten Zeitraum neben den restriktiven Rechtsvorschriften der übrigen Gliedstaaten
bestehende weniger strenge Rechtsvorschriften beibehalten hat, dann nicht
entgegensteht, wenn diese gemeinsame
Regelung den in der Rechtsprechung
des EuGH aufgestellten Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genügt.
Ob dies der Fall sei, sei durch das vorlegende Gericht zu prüfen.« Puh! Das
reicht dann auch.
Vermeintlich Kompliziertes einfach erklären – das ist das Motto
der Justizcomics, die Michael Schmuck gemeinsam mit
Philipp Heinisch produziert. Hier ein Ausschnitt aus
»Wenzel & Sohn – 3 x abgeschleppt«.
sätze zertrümmern jegliches Verständnis, indem sie auf
vielen, vielen Zeilen mit vielen, vielen Kommata eine
Aussage schnetzeln wie ein Frikassee und dann die Einzelteile zu einem Wortlabyrinth verwirken – noch eine
Ausnahme, noch ein Variante, noch eine Bedingung.
Wie wäre es mit einer Kostprobe aus einem Urteil des
BGH?
»Bei der objektiven Gesamtwürdigung der Umstände
kann insbesondere zu berücksichtigen sein, dass ein
Schenker, der dem Beschenkten durch eine umfassende
Vollmacht die Möglichkeit gegeben hat, in seinem
Namen in allen ihn betreffenden Angelegenheiten tätig
zu werden und erforderlichenfalls auch tief in seine Lebensführung eingreifende Entscheidungen zu treffen, zu
denen er selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, einen
schonenden Gebrauch von den sich hieraus ergebenden
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Wenn man sich auf Paragrafen und
Formulierungen aus Gesetzen beruft, sollte der Sachverhalt doch eigentlich klar sein. Wie aber kommt
es, dass selbst Juristen untereinander manchmal Verständigungsprobleme haben?
MIchAel SchMUcK I Da Paragrafen eben oft missverständlich formuliert sind, grübeln natürlich auch
Juristen darüber. Sie nennen es aber nicht Grübeln, sondern Auslegung – und legen das nach wissenschaftlichen Kriterien aus, was wir oft schlicht gequirlten Quark
nennen: teleologische, historische, grammatische oder
systematische Auslegung. Um fair zu bleiben: Selbstverständlich haben diese Methoden ihre Berechtigung und
werden auch in vielen Fällen sinnvoll angewendet, aber
in Fällen von sprachlichen Fehlern ist das beinah ungewollte Satire.
Da vier Juristen bekanntermaßen zehn Meinungen
haben und sich mit Vorliebe darüber auseinandersetzen,
nutzen sie sprachliche Missverständnisse liebend gern
für einen akademischen Disput – statt das Missverständnis aus dem Text zu entfernen und durch eine eindeutige
BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Inkasso || InterVIeW
Aussage zu ersetzen. Kommen die Disputanten einmal
zum einstimmigen Ergebnis, dass eine Aussage zwar
eindeutig mehrdeutig ist, sie aber nur in einer einzigen
Weise richtig zu verstehen ist, so sind sie zufrieden. Dass
Laien, dass Gesetzesanwender, dass Bürgerinnen und
Bürger die Aussage aber immer noch so oder so oder so
verstehen können, ist ihnen egal. Die Juristen wissen,
was es heißt, und das genügt.
Aber Juristen haben auch Verständigungsprobleme untereinander, weil sie – wie alle Menschen – Probleme bei
der Bewältigung von Schachtelsätzen, Nominalstil und
mehrfachen Verneinungen haben. Das sind Konstruktionen, die für jedes Hirn schwierig zu verarbeiten sind.
Nur Juristen erkennen das nicht oder geben es nicht zu
und kommunizieren so munter miteinander und aneinander vorbei.
Gerade für Laien sind juristische Texte oft unverständlich. Kann es sein, dass das Absicht ist – dass
sich Juristen »mit Vorsatz« hinter schwierigen Formulierungen verstecken?
MIchAel SchMUcK I Das mag auch ein Grund sein.
Manche Regelungen sind durchaus so schwierig, dass
bewusst verschwurbelte Formulierungen viel Raum für
Interpretationen lassen und damit auch viele Interessengruppen zufriedenstellen, weil jeder den Text aus seiner
Sicht für gut befinden kann. Gerade Gesetze sind ja oft
auch Ergebnis eines Kompromisses. Und manche Richter wollen sich nicht immer so konkret festlegen, um
zum Beispiel zu verhindern, dass eine klare Formulierung etwa in der Berufung angreifbar wird. Schwammiges kann schwerer gepackt werden.
differenziert auszudrücken. Sie verlieren das Sprachgefühl
und ein weiteres wichtiges Element der Kommunikation: die Fähigkeit, sich in den Leser hineinzuversetzen.
Sie sehen alles nur aus ihrer Perspektive und werden zu
Kommunikationsegozentrikern.
Das Buch soll Juristen zurückholen auf den rechten Pfad
der klaren Sprache und sie sensibilisieren für die andere Perspektive. Sie sollen sehen, dass es auch einfach
und doch niveauvoll geht. Der Untertitel lautet »Vom
Schwulst zur klaren Formulierung«. Juristen können
Deutsch, aber eben kein klares – und damit ein anderes
als die meisten anderen Menschen.
Und was ist mit Inkassounternehmen? Können die
auch kein klares Deutsch?
MIchAel SchMUcK I Mit Inkassounternehmen verhält
es sich wie mit vielen anderen Organisationen und Einrichtungen, die am Tropf der Juristerei hängen: Sie werden mit Gesetzestexten und Urteilen intravenös versorgt
und so mit Juristendeutsch infiziert. Überträger sind
neben den Gesetzen, Ausführungsvorschriften und Urteilen zum Beispiel Formulare: schreckliches Nervengift
des Berufsalltags. Was sollen Inkassounternehmen dagegen tun, ebenso wie Polizeibeamte oder Versicherungs-
Meist aber verfangen und verknoten sich die Urteilsschreiber und Gesetzesmacher mit ihren eigenen Formulierungsfäden. Der Hang, alles und jedes im Detail zu
regeln oder zu erfassen, führt zu den verworrenen und
nebulösen Sätzen. Dann finden die Schreiber aber selbst
nicht mehr aus dem Nebel heraus und sagen zur Verteidigung, es müsse so sein.
Außerdem gibt es Juristen eine gewisse Macht, wenn nur
sie die Texte verstehen oder aufwendig interpretieren
und auslegen können. Auch das ist schon mal ein
Grund, Texte so verworren zu schreiben – aber meist ist
es der Grund, sie so trotz Protestes zu lassen. Wenn Gesetze und Urteile jeder verstehen könnte, wäre die Juristerei vielleicht keine Wissenschaft mehr und die Juristen
würden nicht mehr als so klug angesehen. Diese Angst
herrscht.
Ihr Buch heißt »Deutsch für Juristen«.
Können Juristen etwa gar kein Deutsch?
MIchAel SchMUcK I Das ist ja das Schlimme: Juristen
glauben, dass sie ganz besonders gut Deutsch können,
weil sie differenziert und mikroskopisch genau formulieren. Doch bei aller kleinteiligen Differenziertheit verlieren sie den Überblick über die Formulierung, etwa
wenn sie Schachtelsätze bauen, um sich ganz besonders
Die Inkassowirtschaft || AprIl 2015
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Inkasso || InterVIeW
makler? Wie können sie sich gegen den Bazillus wehren,
wenn sie täglich damit arbeiten müssen? Sie brauchen ein
ausgeprägtes Immunsystem – oder ein Gegengift. Doch
wer Gegengifte entwickeln will, muss die Zusammensetzung und Wirkungsweisen der Gifte genau kennen und
lange erforschen. Und daran scheitert es dann meist.
Was können Juristen tun, um klarer zu formulieren? Und warum sollten sie das überhaupt tun?
MIchAel SchMUcK I Sie sollten vor allem hinhören,
wenn andere sagen, dass Juristendeutsch zu kompliziert
ist, und sie sollten verstehen wollen, dass andere sie
missverstehen und warum. Sie sollten sich bemühen, für
die Menschen zu texten, die die Gesetze anwenden müssen. Recht ist kein Selbstzweck.
Juristen können meist nicht unterscheiden zwischen der
komplizierten Sache, die sie regeln müssen, also dem Inhalt, und der Formulierung, also dem Handwerkszeug,
mit dem sie das Komplexe in Worte fassen. Die meisten
Juristen sind davon überzeugt, dass komplizierter Inhalt
komplizierte Sprache erfordert. Das ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall: Je komplizierter die Botschaft, umso
transparenter sollte die Sprache sein. Sprache ist das
Handwerkszeug der Juristen, aber sie benutzen es, als
würden sie mit einem Schraubenzieher Nägel in die
Wand schlagen.
Juristen sollten sich nicht sperren gegen Fortbildungen,
die ihnen das Handwerkszeug Sprache vermitteln. Das
fängt schon im Studium an: Wenn dort die Studentinnen
und Studenten verpflichtet wären, an einem Kurs für klare
Kommunikation teilzunehmen, dann würde schon hier
dem Bazillus zu Leibe gerückt, bevor er ausbricht oder
weiterverbreitet werden kann. Aber dann, und nun
schließt sich der Kreis, müssten die Professoren das wollen, gutheißen und fördern. Einige tun das auch, initiieren
solche Kurse – und schaffen sogar das Geld dafür heran.
Sie haben den Bazillus offensichtlich überwunden.
Haben Sie Beispiele für eine misslungene beziehungsweise missverständliche juristische Kommunikation?
MIchAel SchMUcK I Einige habe ich ja bereits zum
Besten gegeben. Aber ich habe ein ganzes Salzbergwerk
davon, alles echte Beispiele:
»Kann eine Angelegenheit sowohl durch Vereinbarung
als auch durch Beschluss geregelt werden, so hat der Beschluss vereinbarungsersetzenden Charakter, wenn die
Angelegenheit eine Vereinbarung erfordert hätte.« Das
verstehe, wer will und wie er will.
»Mobile Geschäftsstelle mit regelmäßig angefahrenen Einsatzorten.« Klingt umständlich. Ist es auch. Das ist der
Sparkassenbus, der Gemeinden anfährt, in denen es keine
Filiale gibt. So etwas kann sich nur ein Jurist ausdenken.
»Danach ist für den Schaden, den er bei einem Unfall
mit einem Kfz einem anderen zufügt, nicht verantwort-
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lich, wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr
vollendet hat.« Was ist nun mit dem Sechsjährigen? Und
fügt er den Schaden mit einem Kfz einem anderen zu?
Fährt er Auto?
»Unerlaubtes Parken für Unbefugte unzulässig.« Darf ich
nun als Befugter?
»Dies kann von der verantwortlichen Stelle nicht in vollem Umfang erwartet werden.« Wer erwartet hier was
von wem?
Ich denke, das genügt. Ihre Leserinnen und Leser springen ab oder schlafen ein. Oder vielleicht zum Aufmuntern noch etwas Lustiges:
»Am heutigen Donnerstag findet in der Glashalle um
13.00 Uhr eine Führung durch Frau Dr. Ladwig-Winters
durch die Ausstellung ›Anwalt ohne Recht‹ statt.« Die
arme Frau!
Gibt es einen Politiker oder Prominenten oder
bekannten Juristen, dem Sie gern mal ein paar
Sprachtipps geben würden? Und gibt es jemanden, den Sie als Vorbild für eine klare, verständliche Sprache bewundern?
MIchAel SchMUcK I Sprachtipps würde ich gern allen
denen geben, die Gesetze verfassen und Urteile schreiben, aber auch Juraprofessoren. Sie setzen die Ursache
für das verworrene Juristendeutsch, das sich wie eine
»ew’ge Krankheit fort erbt« und »von Geschlecht sich
zum Geschlechte schleppt«, um es mit Goethes Mephisto auszudrücken. Wenn man diese Schlüsselfiguren
in der Verbreitungsstruktur des Juristendeutsch-Bazillus
heilen könnte, wenn man die Ausbreitung von Nominalstil, doppelten Verneinungen und Schachtelsätzen im
Keim ersticken könnte, wären wir alle bald befreit
davon.
Prominente Keimträger gibt es kaum. Wer als Jurist prominent und damit ja meist publikumswirksam geworden
ist, trägt den Keim nicht in sich. Wie wollen Sie mit Juristendeutsch ein breites Publikum ansprechen? Die
Leute lachen oder ekeln sich nach dem ersten Satz.
Nein, die Verkeimten sind meist die grauen Eminenzen,
Juristen, die im Hintergrund arbeiten: Ministerialbeamte,
Assistenten, Zuarbeiter, hoheitliche Wasserträger. Doch
auch sie haben den Bazillus nur geerbt, wurden irgendwann infiziert. Sie haben ihn nicht selbst ausgebrütet
oder zusammengemixt.
Ja, Vorbilder habe ich: Ernst Benda, den ehemaligen
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Ich durfte
ihn als meinen Professor für Verfassungsprozessrecht
genießen. Einfache, präzise und verständliche Sprache
ohne Schnörkel und doch gewählt und auf hohem Niveau. Gleiches gilt für seine spätere Nachfolgerin Jutta
Limbach, die auch Präsidentin des Goethe-Instituts
war. Ich habe sie als Justizsenatorin in Berlin erlebt. –
Großartige Juristen mit klarer Ansage.
BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Inkasso || KonDolenz
Richard von Weizsäcker im Gespräch mit BDIU-Präsident Spitz beim Kongress des Verbandes 2010 in Berlin.
nAchrUf
Zum Tode Richard von Weizsäckers
zUM toDe rIchArD Von WeIzSÄcKerS hAt BDIU-prÄSIDent WolfGAnG SpItz Der WItWe,
MArIAnne Von WeIzSÄcKer, KonDolIert.
Spitz würdigte den Verstorbenen für seine
ausgleichende Art, sein Eintreten für Toleranz, sowohl in seinen hohen politischen
Ämtern als auch in seinen Reden, sowie sein
kirchliches und soziales Engagement. Darin
sei er ihm stets ein großes Vorbild gewesen.
Richard von Weizsäckers Ableben sei ein
unschätzbarer Verlust.
2010 waren die Eheleute von Weizsäcker
Ehrengäste der Jahreshauptversammlung des
BDIU. Dabei hielt Richard von Weizsäcker
Die Inkassowirtschaft || AprIl 2015
eine viel beachtete Rede, in der er die Inkassounternehmen daran erinnerte, dass sie
eine gesamtgesellschaftliche und soziale
Verantwortung tragen. Er appellierte an die
Unternehmen, bei ihrem Handeln immer
auch die persönlichen Lebensumstände der
Schuldner im Blick zu behalten.
Unterstützung der Marianne
von Weizsäcker Stiftung
In seinem Kondolenzschreiben hob Spitz in
diesem Zusammenhang die Tätigkeit der
Marianne von Weizsäcker Stiftung hervor.
Diese unterstützt ehemals suchtkranke Menschen bei der Entschuldung sowie der beruflichen Wiedereingliederung. Spitz sagte, dass
Inkassounternehmen versuchten, dem Appell des Verstorbenen gerecht zu werden,
indem sie zum Beispiel mit der Marianne
von Weizsäcker Stiftung zusammenarbeiten
und so – ganz im Sinne der Worte Richard
von Weizsäckers – »etwas von dem, was wir
durch unsere Tätigkeit erwirtschaften, an die
Gesellschaft zurückgeben«.
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Inkasso || neU BeIM BDIU
enGAGIert
Auch bei schwierigen Fällen
bleibt sie cool
neU BeIM BDIU ISt StefAnIe Knop. DIe 25-JÄhrIGe WIrtSchAftSJUrIStIn
ISt SeIt DezeMBer JUrIStISche referentIn In Der BerlIner GeSchÄftSStelle
DeS InKASSoVerBAnDeS. AUSGleIch VoM JoB fInDet SIe BeIM hUnDeSport.
Der Weg in die Inkassowirtschaft führte Knop
über das Insolvenzrecht. Parallel zu ihrem Bachelorstudium an der Berliner Hochschule für
Wirtschaft und Recht hatte sie sich juristisches
Praxiswissen durch die Tätigkeit in einer auf das
Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei verschafft.
»Der Umgang mit Schuldnern und Gläubigern
und die dabei auftretenden juristischen Fragestellungen sind mir aus dieser Zeit also bestens
vertraut.« Den erfolgreichen Masterabschluss
frisch in der Tasche, fand sie dann schnell eine
Anstellung in der Branche.
Berührungsängste mit dem Thema Inkasso hatte
Knop keine. Im Gegenteil. »Mich hat positiv
überrascht, wie verantwortungsvoll und durchaus kompromissbereit mit den Anfragen und Belangen der Schuldner umgegangen wird. Inkassounternehmen haben kein Interesse daran, dem
Schuldner zu schaden. Ein Schuldner, der seine
Forderung außergerichtlich ausgleichen möchte
und mit dem Unternehmen konstruktiv zusammenarbeitet, etwa Ratenzahlungen leistet, ist viel
lieber gesehen als ein Schuldner, der mittels Vollstreckungsbescheid und Zwangsmaßnahmen
erst dazu gedrängt werden muss.«
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BDIU || Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Inkasso || neU BeIM BDIU
Schnell war ihr klar, dass sie sich weiter mit dem
Thema beschäftigen – und es am liebsten aktiv mitgestalten wollte. Den beruflichen Schritt oder vielmehr
den Sprung in die Geschäftsstelle des BDIU begreift sie
daher als Chance.
Einfühlungsvermögen für
die Belange der Schuldner
Dabei hat ihr Interesse an Inkasso durchaus mehrere Facetten. Selbstverständlich sind alle rechtlichen Fragestellungen spannend für die junge Juristin. »Die Anspruchsprüfung von Forderungen oder die Untersuchung von
rechtlichen Problemstellungen im Inkassobereich ganz
allgemein interessieren mich«, sagt sie. Mindestens genauso wichtig ist ihr aber auch die zwischenmenschliche
Ebene des Forderungsmanagements. »Oft geht es um
menschliche Schicksale«, weiß sie, »und selbst wenn die
juristische Antwort auf einen Sachverhalt eindeutig ausfällt, ist es für uns eben immer auch wichtig, Einfühlungsvermögen zu beweisen – sachlich zu bleiben und einen
Weg zu finden, der für alle Beteiligten akzeptabel ist.«
Als juristische Referentin ist sie beim BDIU unter anderem für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig,
also etwa wenn sich Schuldner mit Fragen oder Monierungen rund um die Inkassosachbearbeitung eines der
Mitgliedsunternehmen an den Verband wenden. »Als
BDIU sind wir Ansprechpartner für beide Seiten und
müssen manchmal auch einfach zwischen unseren Mitgliedern und Schuldnern vermitteln«, so Knop.
»Manchmal sind es schon kleine Missverständnisse in
der Kommunikation, die Unstimmigkeiten – auch emotional – auslösen können, was dann in der Inkassosachbearbeitung für unnötigen Frust sorgt.«
Dabei ist ihr eine Sache immer klar: Inkassounternehmen
verstehen sich als Partner der Wirtschaft und versuchen,
ihren Auftraggebern rechtlich zustehende Zahlungen zuzuführen. »Die Inkassowirtschaft hilft, die Liquidität von
Unternehmen zu erhalten«, sagt sie. »Inkassofirmen wollen
daher – nicht nur – ihren eigenen Umsatz sichern, sondern
sie helfen, dass die Zahlungsströme in der Wirtschaft funktionieren. Das sichert auch Arbeitsplätze. Diese Sicht auf
die Zusammenhänge versuche ich den Schuldnern zu vermitteln, selbst wenn es in der einen oder anderen Frage
einmal Probleme geben mag.«
Erfolgreich bei Schlittenhunderennen
In ihrer Freizeit gehört ihr Herz ihren Hunden. »Mein
Partner und ich besitzen vier reinrassige Siberian Huskies und betreiben aktiv Schlittenhundesport«, erzählt
sie. In der Saison, die von September bis März reicht,
sind sie in ganz Deutschland unterwegs und beteiligen
sich an Schlittenhunderennen und den dazugehörenden
Veranstaltungen. Damit die Hunde fit sind, wird unter
der Woche zwei- bis dreimal trainiert, und das hält sie
selbst ständig in Bewegung. »Die Trainings funktionieren übrigens auch ganz ohne Schnee – mit dem Rad,
Roller oder speziellen Trainingswagen«, erklärt sie.
Sportliche Erfolge verschaffen zusätzliche Motivation.
Bei der diesjährigen Deutschen Meisterschaft im »off
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in der Kategorie »Velo Herren«, also Fahrrad mit Hund.
Der Sport und die Zeit mit den Hunden sind für sie ein
perfekter Ausgleich zum manchmal stressigen Büroalltag. »Man ist viel in der Natur unterwegs – oft draußen
in den Wäldern im heimischen Brandenburg – und entwickelt eine intensive Beziehung zu den Tieren. Ich
kann jedem nur empfehlen, einmal ein Schlittenhunderennen zu besuchen und die besondere Atmosphäre
selbst zu erleben.«
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Die Inkassowirtschaft || AprIl 2015
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