Petition: Gegen das staatliche Verbot zu tanzen! Ein Feldschiessen am Weihnachtstag, ein Fussballspiel am Karfreitag oder eine Demonstration am Ostersonntag. Niemand käme im Thurgau auf die Idee eine solche Veranstaltung an diesen Feiertagen durchzuführen. Sehr wohl aber am Vorabend in den Ausgang zu gehen, im Kino einen Film zu schauen oder zu Tanzen. Im Ruhetagsgesetz heisst es in § 5, dass jegliche Veranstaltungen welche die „angemessene Ruhe ernstlich stören“ verboten sind. Dies gilt an hohen Feiertagen insbesondere für Kinovorführungen, Theater, Konzerte oder Partys. Wer im Thurgau am Abend des Pfingstsamstages noch zusammen mit seinen Liebsten in einem Tanzlokal feiert, wird somit um Mitternacht aufgrund dieses „alten Zopfs“ rausgestellt. Die hohen Feiertage sind aus unserer Sicht sehr wertvoll für viele Menschen, um innezuhalten. An diesen wollen wir festhalten und sie auch verteidigen. Alle Bewohner an diesen Feiertagen aber davon abzuhalten, zu tanzen oder im Kino einen Film zu geniessen, ist für uns nicht mehr zeitgemäss. Nachdem die meisten Kantone (unter anderem St. Gallen, Zürich und Schaffhausen) das Tanzverbot schon lange abgeschafft haben, gibt es dafür auch im Thurgau keine Notwendigkeit mehr. Wir fordern deshalb die Aufhebung des Tanzverbots an hohen Feiertagen. Die Unterzeichnenden fordern den Grossen Rat dazu auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Tanzverbot (inklusive Konzerten, Film- und Theatervorführungen gemäss § 5 Abs. 2 des Ruhetagsgesetzes) im Kanton Thurgau abzuschaffen. Nr. Nachname Vorname Wohnort Unterschrift 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Diese Petition können alle natürlichen Personen unterzeichnen. Stimmrecht, Schweizer Bürgerrecht oder Wohnort im Thurgau ist keine Voraussetzung. Ausgefüllte Unterschriften-Bögen bitte senden an: Daniel Dudler Präsident JCVP Thurgau Thurberg 14 9565 Bussnang
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