Der Landrat

Landkreis V orpom m e rn-R üge n zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJI
Der Landrat
Landkreis Vorpommern-Rügen, Carl-Heydemann-Ring67,18437 Stralsund
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
Mein Zeichen:
22
Meine Nachricht vom:
Bitte beachten Sie unsere Postanschrift
unten!
Jugend
Fachdienst:
I Team:
FachgebietzyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIH
Institut Lernen und Leben e.V.
Dörte Heinrich / Fachdienstleiterin
Auskunft erteilt:
Am Campus 14zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA
Störtebekerstraße 30
Besucheranschrift:
18528 Bergen auf Rügen
18182 Bentwisch
Zimmer:
109
+49 (03831) 357 1840
Telefon:
+49 (03831) 357441840
Fax:
doerte.hetnrtchralk-vr.de
E-Mail:
23. April 2015
Datum:
Information KiTa-Voliverpflegung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Tagen und Wochen sind bei uns vermehrt Beschwerden von Eltern hinsichtlich der Umsetzung der Abrechnung der Vollverpflegung eingegangen, die sich auf die
sogenannten "Selbstzahlereltern" bezogen. Dies wurde u.a. auch auf einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung am nochmals sehr deutlich. Die Argumentation der Eltern bezieht
sich immer wieder darauf, dass nach Aussagender Träger der Fachdienst Jugend "die pauschale Abrechnung verlangt". Grundlage dieser Aussagensei unserer Schreiben von Dezember
2014.
Hiervon möchte ich mich ausdrücklich distanzieren.
Im benannten Schreiben haben wir den Trägern der Kindertagesstätten angeboten, die pauschale Abrechnung für die Kinder vorzunehmen, für die der Landkreis Vorpommern-Rügen auf
Grund der Übernahme der Elternbeiträge gemäß § 90 SGBVIII auch die Verpflegungskosten
übernimmt. Ihnen war es frei gestellt die Vereinbarung zu unterzeichnen bzw. weiterhin die
Spitzabrechnung vorzunehmen. Grund unseresAngebotes war es, für die Kinder in der Übernahme § 90 SGBVIII ein vereinfachtes Verfahren seitens der Verwaltung und der Träger bezüglich der Auszahlungder Verpflegungskosten anzustreben.
Ich möchte hiermit noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dasswir lediglich eine Empfehlung ausgesprochenhaben.
Dies haben wir bisher im Jugendhilfeausschuss, bei den Eltern und in allen anderen Veranstaltungen immer wieder auch genauso kommuniziert.
Dases nunmehr zu einer solchen Auslegung durch die Träger kommt, ist unverständlich.
Unser Schreiben kann keine Argumentationsgrundlage für eine pauschale Abrechnung mit den
Selbstzahlereltern sein. Aus diesem Grund nehmen wir mit dem heutigen Schreiben diese
Empfehlung für die Abrechnung mit den Selbstzahlereltern zurück.
_
t9
~
liiiil~
Postanschrift
alla· K ontaktdaten
altg. Sprechzeiten
Bankverbindung
Landkreis vorpomrnem-Rügen
Telefon:
Di:
09:00-12:00 Uhr
Sparkasse Vorpommern
13:30-18:00 Uhr
IBAN:
DE 43 1505 050000000001
09:00-12:00 Uhr
BIC:
NOLADE21GRW
Carl-Heydemann-Ring67
~-
,
18437 Stralsund
115
+49(3831) 357-1000
Fax:
Landkreis
+49(3831) 357-444001
servicewtk-vr.de
Vorpommern-Rügen
Internet:
www.lk-vr.de
00:
13:30'16:00 Uhr
oder nach Term invereinbarung
Kto.-Nr.:
175
BLl:
15050500
75
Mo - Fr:
08:00-18:00 Uhr
Seite 2 von 2
Wir möchten hiermit
§
nochmals auf die Regelung der Mitwirkung
der Eltern gemäß zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZY
8 KiföG M-V verweisen.
I
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA
~~nri~i
Fachdienstleiteri n