Freitag, 17. April 2015 16Uhr00

Freitag, 17. April 2015, 16 Uhr
Philosophisch–Theologische Hochschule
Blasphemie
Podiums- und
Publikumsdiskussion
Bischöfliches Sommerrefektorium
Domplatz 1, 3100 St. Pölten
EMail: [email protected]
http://www.pth-stpoelten.at/
Um Anmeldung wird gebeten
Burkhard
Berkmann
Blasphemie:
die Meinungsfreiheit
einschränken
zum Schutz
des Religionsfriedens?
Die Kontroversen um das Thema der Blasphemie erheben
sich in der Öffentlichkeit immer häufiger, wenn provozierende
Darstellungen von Religion und religiöse Wertvorstellungen
aufeinanderprallen. Zuletzt lösten die Ereignisse um die
französische Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“ eine hitzige
Debatte aus. In Österreich wird zurzeit über die Berechtigung
des § 188 StGB (Herabwürdigung religiöser Lehren) diskutiert.
Was die verschiedenen Religionen selbst unter Gotteslästerung
verstehen und wie sie diese sanktionieren, kann sehr
unterschiedlich sein. Das zeigt schon ein Blick in die internen
Rechtsordnungen christlicher, jüdischer und islamischer
Gemeinschaften. Zum Beispiel wird im Islam die Beleidigung
Muhammads für schlimmer gehalten als die Beleidigung
Gottes.
In den staatlichen Rechtsordnungen der westlichen Welt kommt
Gotteslästerung im engen Sinn nicht mehr als Strafdelikt vor.
Es gibt jedoch andere Straftatbestände, die Religionen und
deren Angehörige vor Diffamierung schützen sollen. Schon ein
Vergleich der Strafgesetzbücher von Österreich, Deutschland
und der Schweiz zeigt bemerkenswerte Unterschiede in den
Tathandlungen und in den Schutzgütern.
Derartige Regelungen waren wiederholt Gegenstand von
Grundrechtsbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte. In ständiger Judikatur hat er eine Formel
entwickelt, um zu entscheiden, wann die Meinungsfreiheit
verletzt ist. Um einen Eingriff in dieses Grundrecht zu
rechtfertigen, bedarf es besonderer Gründe. Kann der
Religionsfriede ein solcher Grund sein? Er stellt in einer religiösweltanschaulich bunten Welt zweifellos ein wichtiges Gut dar.
Nach einer Resolution der UN-Menschenrechtskommission
ist die Diffamierung von Religionen in einer globalisierten Welt
mit der Förderung von internationalem Frieden und Sicherheit
unvereinbar.
Begrüßung:
Videostatement:
Impulsvortrag:
Podium:
Rektor Prof. DDr. Reinhard Knittel
Theologe und Kanonist an der
Phil.–Theol. Hochschule St. Pölten
Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter
Justizminister
Prof. DDr. Burkhard Berkmann
Theologe, Kanonist und Jurist an der
Phil.–Theol. Hochschule St. Pölten
Prof. Dr. Beatrix Karl
Justizministerin a.D. Abg.NR
Prof. Dr. Rotraud Perner
Juristin, Psychotherapeutin, Pädagogin
und Theologin
Timna Brauer
israelisch-jemenitisch-österreichische
Künstlerin
Dr. Carl Aigner
Direktor des nö Landesmuseums
Prof. Dr. Alfred Noll
Menschrechtsanwalt
Dr. Amer Al-Bayati
irakischer Film- und Theaterwissenschaftler,
Filmemacher, Journalist und Präsident der
Initiative liberaler Muslime in Österreich
Prof. Dr. Ludger Müller
Theologe, Philosoph und Kanonist
an der Universität Wien
Dr. Eduard Habsburg-Lothringen
Philosoph, Journalist, Drehbuchautor
und ehem. bischöfl. Medienreferent
Moderation:
Organisation:
Martin Gebhart
stv. Chefredakteur der NÖN
Prof. Dr. Friedrich Schipper
Phil.–Theol. Hochschule St. Pölten
Wiener Straße 38, 3100 St. Pölten
[email protected]
+43-676-8266-14022
PHIL.-THEOLOGISCHE
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st. pöltendompfarre