Workshop 1 Workshop 1 – Verfolgungsbehörden/Fahrerlaubnisbehörden Auswirkungen des (missbräuchlichen) Konsums psychoaktiver Substanzen auf die Fahrerlaubnis Dipl.-Psychologe Axel Uhle • TÜV SÜD Pluspunkt GmbH TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Abteilung: 22.05.2015 1 Tüte, Bong? Anbau Besitz Konsum Verkehrsteilnahme TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 2 Erfolgsmodell Top Themen und Defizite der derzeitigen Führungsstrukturen von Universitäten Drohender FührerscheinEntzug wichtiger Impulse zur Änderung riskanten Verhaltens BRD europaweit an der Spitze bei Verkehrssicherheitskennzahlen Erfolgsmodell „Fahrerlaubnissystem“ Fahrer-Rehabilitation bewährt und sehr erfolgreich MPU Bewährtes Instrument der Verkehrssicherheitsarbeit TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 3 Anlage 4 zur FeV 9. Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel 9.1 Einnahme von BtM im Sinne des BtMG (ausgenommen Cannabis) 9.2 Einnahme von Cannabis 9.2.1 regelmäßige Einnahme 9.2.2 gelegentliche Einnahme Eignung oder bedingte Eignung nein nein ja, wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust 9.3 Abhängigkeit von BtM nein 9.4 missbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneim. und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen TÜV SÜD Pluspunkt GmbH nein Systematik Beurteilungskriterien: Drogen Das Ausmaß der Problematik bestimmt die Voraussetzungen für eine günstige Prognose • Abhängigkeit Suchttherapeutische Maßnahme 1 Jahr nachgewiesene Abstinenz 6 Urinkontrollen oder Haaranalyse 2 x 6 cm • fortgeschrittene Drogenproblematik (Missbrauch) Aufarbeitung der Problematik (z. B. Beratung), mind. 6 Monate, i.d.R. 1 Jahr Abstinenz 4-6 Urinkontrollen oder Haaranalyse 6 cm • Drogengefährdung Stabile Abstinenz nach nachvollziehbarem Entscheidungsprozess oder Beratung, mind. 6 Monate Abstinenz 4 Urinkontrollen oder Haaranalyse 6 cm • gelegentlicher Cannabiskonsum Zuverlässige Trennung von Konsum und Fahren, keine Progredienz, Drogenfreiheit in Kontrollphase TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Medizinische Verwendung von Cannabis Zahlen Aktuell: 4000, zuk.100.000 Patienten Gesetz Ausnahmegenehmigung Trend Cannabiskontrollgesetz Führerschein zukünftig TÜV SÜD Pluspunkt GmbH i.d.R. ungeeignet „trotz“ Bestimmungsgemäßem Gebrauch weiter ungeeignet 6 Legal Highs Zahlen Gesetz Trend Führerschein Zukünftig TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 100.000? Konsumenten Hase – und Igel Dilemma Unterstellung Substanzgruppen Nachweisprobleme Ärztlich. Gutachten Anpassung FEV Kritische Risikobewertung der Subsatnzen 7 Cannabis: einmalig, gelegentlich, regelmäßig Zahlen 2,9 Mio. Konsumenten Gesetz BtMG, 24a StVG, 316 StGB Trend Führerschein zukünftig TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Legalisierung Gelegentlich und Fahren = FE weg Regelmäßig & Fahren? Gelegentlich? 8 Chancenfelder Top Themen und Defizite der derzeitigen Führungsstrukturen von Universitäten Präzisierung unbestimmter Rechtsbegriffe Regulierung/ Zertifizierung Beratung Förderung Fahreignung Chancenfelder Synchronisierung Regelwerke/ Rechtsprechung Fachliche Weiterentwicklung der MPU TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 9 Präzisierung Wie wird das Cannabis-Konsummuster (einmalig, gelegentlich, regelmäßig) bestimmt? Ab welchem THC-Wert (Drogenfahrt) wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen? Wie wird verfahren, wenn kein Kraftfahrzeug geführt wurde? Welche Nachweiszeiten einer Drogenfreiheit sieht die obergerichtliche Rechtsprechung des jeweiligen Bundeslandes vor? TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 10 Synchronisierung …die Dauer des Drogenverzichts beträgt zum Begutachtungszeitraum bereits sechs Monate… (bei Drogengefährdung) TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Um nach einem Drogenkonsum die Fahreignung wieder als gegeben annehmen zu können, ist eine einjährige Drogenabstinenz nach Nr. 9.5. der Anlage 4 notwendig, aber nicht hinreichend. Diese Forderung nach einer einjährigen Abstinenz gilt nicht nur für den Fall der Abhängigkeit, sondern ist jedenfalls in entsprechender Anwendung in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums zu erheben. BayVGH, Beschl. V. 25.5.2010 – 11 CS 10.277 und Beschl. V. 4.1.2010 – 11 CS 09.2608 11 Projektgruppe MPU-Reform Verknüpfung und Abstimmung der grundlegenden Regelwerke Unabhängige Stelle zur Prüfung von Verfahren und Maßnahmen Erarbeitung eines einheitlichen Fragenkatalogs Unabhängige Anlaufstelle für Betroffene Transparenz (u.a. frühzeitige Information) Qualität in der Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen TÜV SÜD Pluspunkt GmbH 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! TÜV SÜD Pluspunkt GmbH Abteilung: 22.05.2015 13
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