2015 Vortrag Selbsthilfeförderung

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Förderung von Selbsthilfegruppen gemäß § 20 c SGB V
durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Stand 24.04.2015
Dieser Bericht ist ausschließlich für Mitarbeiter des Klienten bestimmt. Die Verteilung,
Zitierung und Vervielfältigung – auch auszugsweise – zum Zwecke der Weitergabe an
Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von McKinsey & Company, Inc.,
gestattet.
Die hier zusammengefassten Texte und Grafiken wurden von McKinsey & Company, Inc.,
im Rahmen einer Präsentation eingesetzt; sie stellen keine vollständige Dokumentation
der Veranstaltung dar.
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV
Ihr Referent
Detlef Fronhöfer
Kontakt:
AOK Nordost
Geschäftsbereich Prävention
Potsdamer Str. 20
14513 Teltow
[email protected]
Tel.: 0800 2650808 32416
Fax.: 0800 2650808 31506
Internet: www.aok/nordost.de *
* Auf der Homepage muss in das Suchfeld der Begriff „Selbsthilfeförderung“ eingegeben werden.
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV
Agenda
1.
Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV
2.
Strukturen der Selbsthilfe (8förderung)
3.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen
4.
Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 2
Selbsthilfeförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung
1. Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV – von der „zufälligen“ und
freiwilligen Leistung zu einer bedeutsamen Ressource der gesundheitlichen
Selbsthilfe
Freiwillige Leistung
Kann A Regelung: § 20 SGB V, § 20 Absatz 3
Soll – Regelung: § 20 SGB V, § 20 Absatz 4 im Jahr 2000
A erste schriftliche Fixierung von Verfahrensregelungen
Ist – Regelung: § 20 c SGB V im Jahr 2008 und Überarbeitung im Jahr 2013
A PauschalA und Projektförderung
A Differenziertes Förderverständnis
Selbsthilfeförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Ziele der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2008
Stärkung der Selbsthilfe durch unbedingte Förderverpflichtung der GKV und
durch die vollständige Ausreichung der vorhandenen Fördermittel *
Formale Regelungen zur bedarfsgerechten Verteilung der Fördermittel
auf BundesA, LandesA und regionaler Ebene
Vereinfachung des Antragsverfahrens
Verlässlichere Bereitstellung der Fördermittel und Transparenz des
Fördervolumens
Sachverständige Vergabe der Fördermittel
*
Nach wie vor besteht kein Rechtsanspruch einzelner Antragsteller auf Förderung bzw. auf eine bestimmte
Fördersumme. Im Förderjahr nicht ausgereichte Fördermittel müssen im Folgejahr ausgereicht werden.
Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Wesentliche Neureglungen ab 2008
Bisherige Soll8 Regelung wird zur Förderverpflichtung.
Fördermittel sind gesetzlich festgelegt. (im Jahr 2014: 62 cent je Versicherten) *
Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf verschiedenen Förderebenen und
Förderbereiche als Pauschal8 und/oder Projektförderung.
Transparenz über verfügbare Mittel und Mittelvergabe
Übertragung nicht verausgabter Fördermittel in das Folgejahr
Ein– Ansprechpartner8 Modell
Vertretungen der Selbsthilfe sind an den Beratungen über die Mittelvergabe
beteiligt.
Spezifische Regelung zur kassenindividuellen (Projekt8) förderung
Zeitnahe Bewilligung und Ausschüttung der Fördermittel (Neuregelung ab 2013)
* Grundlage für die Errechnung der Fördermittel ist die Anzahl aller in einem Bundesland wohnhaften gesetzlich Krankenversicherten
(KM 6 vom 1.7. Jeden Kalenderjahres).
Selbsthilfeförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Grundlage für die Bearbeitung der
PauschalA und Projektförderung ist der
„Leitfaden zur Selbsthilfeförderung –
Grundsätze des GKVASpitzenverbandes
zur
Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c
SGB V vom 10. März 2000 in der
Fassung
vom 17. Juni 2013“ *
* siehe unter www.nakos.de/site/fragen8und8fakten/foerderung/krankenkassen/antragsverfahren/
Die Erarbeitung erfolgte mit Beteiligung der maßgeblichen Vertreter der Selbsthilfe auf Bundesebene.
Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Bilanz nach der Neuregelung ab 2008
Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen den Krankenkassen zur
gemeinschaftlichen Selbsthilfeförderung
Installierung von Arbeitskreisen der Krankenkassen und der Selbsthilfe auf
Landesebene
Festlegung von Bemessungskriterien für die pauschale Förderung von SHGn, SHOn
und SHKn auf Landesebene:
u. a. Umfang der verfügbaren Fördermittel, Anzahl aller Antragsteller, Anzahl der
Mitglieder, Größe der Organisation, Strukturen und Aktivitäten, finanzielle Situation
Neu ab 01.01.2014: Abschluss des Antragsverfahren spätestens 3 Monate nach
Ablauf der Antragsfrist und Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen!
Veröffentlichung der Mittelvergabe in jährlichen Transparenzberichten
Kooperation und inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und
Selbsthilfe
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 8
Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Bilanz nach der Neuregelung ab 2008
Förderer/ Zuwender
1999
2001
2003
2005
Öffentliche Hand A
Bund
2007
2008
2,5
2,5
Öffentliche Hand A
Länder
15,0
14,7
12,9
12,1
11,4
Gesetzliche
Krankenversicherung
7,5
15,7
24,2
27,1
28,8
Gesetzliche
Rentenversicherung
3,4
3,2
3,2
3,3
3,2
39,4
2012
41,0
Weitere Einnahmen (z.
B. Spenden,
Sponsoren, Stiftungen,
Aktion Mensch)
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Datum: 23.04.2015
Folie: 9
Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Bilanz nach der Neuregelung ab 2008
Umfang der Antragsteller im Jahr 2008 in Gesamtdeutschland
ca. 300 Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene
ca. 800 Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
ca. 270 Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene
ca. 35.000 bis 50.000 Selbsthilfegruppen auf Landesebene
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 10
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV
Agenda
1.
Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV
2.
Strukturen der Selbsthilfe (8förderung)
3.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen
4.
Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 11
2. Strukturen der Selbsthilfeförderung (s. Leitfaden A.1.1)
Bundesebene
bundesweite Organisationen
der Selbsthilfe
Förderung durch die
Spitzenverbände der
Krankenkassen
Landesebene
Selbsthilfekontaktstellen und
Landesverbände der
Selbsthilfeorganisationen
Regionale Ebene
Pauschalförderung durch die ARGE GKV8
Selbsthilfeförderung und
Projektförderung durch die einzelnen
Kassen
Regionale, örtliche
Selbsthilfegruppen
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Datum: 23.04.2015
Folie: 12
2. Strukturen der Selbsthilfeförderung:
Verteilung der Fördermittel (s Leitfaden A.1.1)
0,63,6 € im Jahr 2015
je
50 %
Krankenversicherten *
Kassenarten8
übergreifende
50 %
Kassenindividuelle
Förderung =
Gemeinschafts8
förderung =
Projektförderung
Pauschalförderung
Nicht verausgabte Mittel
gehen im Folgejahr
in die
Gemeinschaftsförderung
* Die Fördersummen sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung
der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV anzupassen.
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Datum: 23.04.2015
Folie: 13
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV
Agenda
1.
Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV
2.
Strukturen der Selbsthilfe (8förderung)
3.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen
4.
Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 14
3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Beispiel: Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel der GKV in den
Ländern Berlin und Brandenburg in 2011
20 %
GKV8Fördergemeinschaft
auf Bundesebene
BLN: 158.486 €
BRB: 126.631 €
(Vereinbarung auf SpiKAEbene)
Kassenarten8
übergreifende
Gemeinschafts8
förderung
(50% der Gesamt8
mittel)
80 %
GKV8
Selbsthilfeförderung
auf Landesebene
BLN: 740.832 € *
BRB: 551.256 € **
* 633.944 € (2.780.457 Vers. x 0,228 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (46.974 €), nicht
verausgabte Mittel aus den Vorjahren (59.914 €), Fördermittel für das Berliner Fortbildungsprogramm für SHG (5.000 €) und Restmittel für 2012 (25.792 €)
** 506.524,34 € (2.221.598 Vers. x 0,228 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen
(35.173,64 €) und nicht verausgabte Mittel aus 2009 ( 5.461,60 €) und 2010 (4.096,63 €)
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 15
3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Beispiel: Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel der GKV in den
Ländern Berlin und Brandenburg in 2013
20 %
GKV8Fördergemeinschaft
auf Bundesebene
BLN: 206.948 €
BRB: 149.205 €
(Vereinbarung auf SpiKAEbene)
Kassenarten8
übergreifende
Gemeinschafts8
förderung
(50% der Gesamt8
mittel)
80 %
GKV8
Selbsthilfeförderung
auf Landesebene
BLN: 827.794 € *
BRB: 596.832 € **
* 692.133 € (2.836.611 Vers. x 0,244 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (81.332 €) und nicht
verausgabte Mittel aus den Vorjahren (54.329 €)
** 536.564 € (2.199.032 Vers. x 0,244 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen
(39.312 €) und nicht verausgabte Mittel aus 2011 ( 15.983 €) und 2012 (4.973 €)
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 16
3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Beispiel: Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel der GKV in den
Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg8Vorpommern in 2014
BLN: 178.010 €
20 %
GKV8Fördergemeinschaft
auf Bundesebene
(Vereinbarung auf SpiKAEbene)
Kassenarten8
übergreifende
Gemeinschafts8
förderung
(50% der Gesamt8
mittel)
80 %
GKV8
Selbsthilfeförderung
auf Landesebene
BRB: 136.211 €
M8V : 89.991 €
BLN: 902.676 € *
BRB: 613.213 € **
M8V : 429.532 € ***
* 712.040 € (2.871.131 Vers. x 0,248 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (138.078 €) und nicht
verausgabte Mittel aus den Vorjahren (52.558 €)
** 544.844 € (2.196.953 Vers. x 0,248 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (55.026 €) und nicht
verausgabte Mittel aus den Vorjahren (13.342 €)
*** 359.966 € (1.451.476 Vers. x 0,248 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht
verausgabte Mittel aus den Vorjahren (69.566 €)
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 17
3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Struktur der kassenartenübergreifenden Fördermittel in den Ländern Berlin und
Brandenburg ab 2008
Landesarbeitskreis Selbsthilfeförderung
auf Landesebene zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen, Akontaktstellen
und Aselbsthilfegruppen
Mitglieder im Landesarbeitskreis Selbsthilfeförderung:
•
•
•
•
•
Krankenkassen (AOK, Vdek, BKK, IKK/BIG, Knappschaft, LKK)
Landesarbeitsgemeinschaft für Selbsthilfeförderung Brandenburg e. V. (LAGS bzw. SEKIS)
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e. V. (LAGASH bzw. Vereinigung
Selbsthilfe)
Brandenburgische bzw. Berliner Landesstelle für Suchtfragen (BLS)
Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Brandenburg bzw. Berlin e. V.
Abschluss einer Förder8 bzw. Kooperationsvereinbarung oder einer Geschäftsordnung
zwischen den Krankenkassen/8verbänden zur Regelung des Förderverfahrens
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 18
3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Aufgaben des Landesarbeitskreis Selbsthilfeförderung
Entscheidung über die Förderfähigkeit und Bemessung der Förderhöhe
(Die Entscheidung treffen die Krankenkassen gemeinsam und einvernehmlich
nach Beratung mit den Selbsthilfevertreter)
Grundlagen sind § 1 SGB V „Solidarität und Eigenverantwortung“ und § 12 SGB V
„Wirtschaftlichkeitsgebot“. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach § 20c SGB V
oder eine best. Förderhöhe besteht nicht.
Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse über
die Entwicklung der Selbsthilfe im Land Brandenburg, der insgesamt zur Verfügung
stehenden Mittel, der Anzahl der förderfähigen Anträge und dem nachvollziehbaren
Förderbedarf der Antragsteller.
Das Entscheidungsgremium ist frei in seiner Entscheidung. Die Bewertungskriterien
dienen als Orientierungsgröße. Mittel aus der kassenindividuellen Förderung können die
Gemeinschaftsförderung aufstocken.
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 19
3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel
in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg8Vorpommern in 2013 ****
BLN: ~ 791.681 € ***
80 %
GKV8
Fördergemeinschaft
im
Land Brandenburg
Regionale
Selbsthilfegruppen
Landesverbände der
Selbsthilfe
BLN (37): 316.782 € (40,0 %)
BRB (18): 168.000 € (28,3 %)
MV (21): 94.898 € (22,6 %)
BLN (356): 229.269 € (28,9 %) **
BRB (726): 232.401 € (39,1 %) **
MV (399): 146.899 € (35,1)**
BRB: ~ 594.652 € *
MV: ~ 418.672 € *
Selbsthilfe8
kontaktstellen
BLN (15):
BRB (21):
MV (8):
240.130 € (30,3 %)
194.251 € (32,6 %)
176.875 € (42,3 %)
•Inklusive zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren
** Durchschnittliche Fördersumme pro SHG in BRB = 320,11 € / Durchschnittliche Fördersumme pro SHG in MV = 368,16 € / Durchschnittliche
Fördersumme pro SHG in BLN = 649,03 €. Zusätzlich wurden Projekte gefördert, die den SHGn zugute kommen in Höhe von 5.500 €.
*** Inklusive zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren
und Restmittel für 2013
**** differenzierte Angaben unter www.sekis.de
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 20
3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel
in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg8Vorpommern in 2014 ****
BLN: ~ 884.556 € ***
80 %
GKV8
Fördergemeinschaft
im
Land Brandenburg
Landesverbände der
Selbsthilfe
Regionale
Selbsthilfegruppen
BLN (44): 325.533 € (36,8 %)
BRB (19): 175.000 € (28,5 %)
M8V (20): 86.572 € (21,2 %)
BLN (356): 229.584 € (25,95 %) **
BRB (724): 236.489 € (38,7 %) **
M8V (387): 150.640 € (36,9 % )**
BRB: ~ 613.213 € *
M8V: ~ 408.025 € *
Selbsthilfe8
kontaktstellen
BLN (14):
BRB (21):
M8V (8):
241.000 € (27,25 %)
200.500 € (32,8 %)
170.812 € (41,9 %)
* Inklusive zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren
** Durchschnittliche Fördersumme je SHG in BRB = 326 € / in MV = 389 € / in BLN = 644 €. .
*** Inklusive zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren. 10 % des
Gesamtbudget (88.438 €) wurden für Förderung von Projekten für SHOn zur Verfügung gestellt.
**** differenzierte Angaben unter www.sekis.de
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 21
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV
Agenda
1.
Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV
2.
Strukturen der Selbsthilfe (8förderung)
3.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen
4.
Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 22
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von
Selbsthilfegruppen: Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen chronisch Kranker und Menschen mit Behinderung sowie
deren Angehörige, die sich die gesundheitliche Prävention und Rehabilitation zum Ziel gesetzt haben
und im Verzeichnis der Krankheitsbilder (s. Leitfaden Anlage 2) aufgeführt sind.
Allgemeine Fördervoraussetzungen (s. Leitfaden A.5.1)
Unabhängig von wirtschaftlichen Interessen
Neutrale inhaltliche Ausrichtung
Transparente Darstellung der finanziellen Situation
Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen (unter Wahrung
der Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe)
Pflicht zum sparsamen, wirtschaftlichen und zweckgebundenen Umgang mit den Fördermitteln
Hinweis des Fördermittelempfänger auf Förderung durch die Krankenkassen
Unterzeichnung der Anträge von zwei zur Vertretung Befugten unterzeichnet werden (außer
bei davon abweichen den Satzungsbestimmungen bei Vereinen)
Beachtung des Landesdatenschutzgesetzes
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 23
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von
Selbsthilfegruppen: Fördervoraussetzungen
Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen (s. Leitfaden A.5.3)
Die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen getragen. Gesundheitsbezogene Aktivitäten stehen im Mittelpunkt.
Sie sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten, Behinderungen und die Verbesserung
der persönlichen Lebensqualität (s. Leitfaden A.2.3) ausgerichtet, von denen die Gruppenmitglieder selbst
oder als Angehörige betroffen sind.
Die Gruppe hat ihre Existenz und ihr Angebot öffentlich bekannt gemacht (z. B. bei örtlicher Selbsthilfekontaktstelle)
Kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit, i. d. R.12 Treffen pro Jahr *
Gruppengröße von grundsätzlich mindestens 6 Mitgliedern (durchschnittliche Teilnahme von mindestens 4
Mitgliedern **) und offen für neue Mitglieder
Mitglieder und Leitung arbeiten ehrenamtlich. Keine Leitung durch professionelle Helfer, die selbst nicht betroffen sind ***
Gesondertes Konto nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe
Arbeitsplan mit einigen rehabilitativen und präventiven Aktivitäten (nur in den Ländern Berlin und Brandenburg)
* In der Regel werden Gruppen erst nach mehrmonatigem Bestehen gefördert.
** Gilt nur im Land Berlin bzw. Brandenburg.
*** Das schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von Experten zu best. Fragen oder Problemstellungen nicht aus.
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 24
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
Was wird gefördert?
Die pauschalen Fördermittel werden den Selbsthilfegruppen als Zuschüsse zur
Absicherung ihrer originären Selbsthilfearbeit und für regelmäßig wiederkehrende
Aufwendungen zur Verfügung gestellt.
Förderfähig sind u.a. (s. Leitfaden A.8.2)
Büroausstattung und Sachkosten (z. B. PC, Drucker, Büromöbel, Porto, Telefon und OnlineA
Dienste)
Raumkosten und Amiete
Fortbildungen oder Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und auf
administrative Tätigkeiten abzielen (z. B. kaufmännische Weiterbildung, Weiterbildung zum
Vereinsrecht, PCASchulungen)
Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen (z. B. Mitgliederversammlungen)
Herstellung und Verteilung von Medien (z. B. Flyer, Mitgliederzeitung)
Ausgaben für Internetauftritt/ Homepage
TagungsA und Kongressbesuche
Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
Über die Anerkennung von Ausgaben entscheiden die Krankenkassen nach Maßgabe des Leitfadens
und pflichtgemäßem Ermessen
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 25
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
Nicht förderfähige Ausgaben (Leitfaden A.8.3)
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining und Rehabilitationssport, Nachsorgemaßnahmen
gemäß § 43 f. SGB V
Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 30 SGB IX)
Therapiegruppen gemäß § 27 ff. SGB V (z.B. Psychotherapie, VerhaltensA, Gesprächstherapie,
Ergotherapie).
Soziotherapie (§ 37 a SGB V)
Primärpräventive Maßnahmen/Präventionskurse (§ 20 SGB V)
Ausgaben, die nicht auf gesundheitsbezogene Maßnahmen und Aktivitäten im Sinne des § 20c SGB V
ausgerichtet sind, z.B. selbsthilfeferne Freizeitaktivitäten oder Angebote für bestimmte Personengruppen
(z.B. Senioren, Alleinerziehende)
Pauschale Aufwandsentschädigungen
Anteilige RaumA und Mietkosten von Privaträumen
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 26
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
Verteilungskriterien 2015 (vgl. Leitfaden A.8.4.2)
Jede förderfähige Selbsthilfegruppe erhält eine Grundförderung
Die restlichen Fördermittel werden im Land M8V nach Anzahl der Gruppenmitglieder
verteilt.
Die restlichen Fördermittel werden im Land Berlin nach Anzahl der
Gruppenmitglieder, der Gruppentreffen, der durchschnittlichen Teilnehmer/innen und
einer nachgewiesenen Fortbildungsteilnahme verteilt.
Die restlichen Fördermittel werden im Land Brandenburg nach Anzahl der
Gruppenmitglieder, der Gruppentreffen und der durchschnittlichen
Teilnehmer/innen verteilt.
Neu ab 01.01.2014: Abschluss des Antragsverfahren spätestens 3 Monate nach Ablauf
der Antragsfrist und Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen! (s. Leitfaden A.8.4)
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 27
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
Art der Förderung und Art der Finanzierung (vgl. Leitfaden A.3 und A.4)
Die Fördermittel sind pauschale Zuschüsse zur Basisfinanzierung
Gesundheitsvorsorge Selbsthilfe.
Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Die Förderung wird als Teilfinanzierung
gewährt.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung * nicht als
Fehlbedarfsfinanzierung oder
anteilig als Teilfinanzierung (bestimmter Anteil bzw. Prozentsatz der als
förderfähig anerkannten Ausgaben).
Die Finanzierungsart ist im Bewilligungsschreiben zu benennen
Der Fördermittelempfänger kann nur die Förderung der Ausgaben beantragen, die
er nicht durch eigene Mittel oder anderweitige Einnahmen bestreiten kann.
* Die Förderung erfolgt in Form eines festen Betrages (max. in Höhe der beantragten Summe). Bei Einsparungen
oder höheren Einnahmen muss dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden, außer wenn die Gesamtausgaben
niedriger sind als die Fördersumme (vgl. GKV Leitfaden S. 25)
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 28
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
Nachweis der Mittelverwendung ab 1.1.2014 (s. Leitfaden A.8.5) *
Verwendungsbestätigung für niedrige Förderbeiträge **
Zahlenmäßiger Nachweis (Auflistung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
analog der Angaben im Antrag) und Tätigkeitsbericht ***
Alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind i. d. R. 6 Jahre
aufzubewahren ****
Die Krankenkassen haben jederzeit das Recht zusätzlich zur Verwendungsbestätigung
bzw. Nachweis, Belegliste oder Originalbelege aufzufordern
* Der Verwendungsnachweis ist Bestandteil des Antragsformulars und muss nach Erhalt der Fördermittel, spätestens bei der
Neuantragstellung eingereicht werden.
** Empfehlung gemäß Leitfaden: bis 500 €
*** Empfehlung gemäß Leitfaden: ab 500 €
**** Für Selbsthilfegruppen kann eine kürzere Frist festgelegt werden
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 29
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
Rückforderung der Fördermittel (s. Leitfaden A.8.6)
Unrichtige oder unvollständige Angaben im Antrag
Fördermittel werden nicht für den vorgesehen Zweck verwendet
Die Krankenkassen können eine Bagatellgrenze festgelegen, bis zu der auf eine
Rückzahlung verzichtet wird.
Wichtig:
Der GKV Leitfaden ist nur für das Handel der Krankenkassen als Fördermittelgeber
bindend.
Für die Fördermittelempfänger ist nur das rechtlich verpflichtend, was ihnen von den
Krankenkassen schriftlich mit dem Bewilligungsschreiben mitgeteilt wird. Deshalb
empfiehlt der GKV Spitzenverband die verpflichtenden Bestimmungen in „Allgemeinen
Nebenbestimmungen“ als Bestandteil des Bewilligungsschreibens festzulegen.
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 30
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
durchschnittliche Fördersummen in EURO je SHGn in den Ländern Berlin,
Brandenburg und M8V von 2009 bis 2014
BRB
BLN
MV
649
644
624
569
477
472
374
389
368
311
287
304
320
326
307
2010
2011
2012
2013
2014
277
2009
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 31
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
Anzahl der geförderten SHGn in den Ländern Berlin, Brandenburg und M8V von
2009 bis 2014
BRB
747
BLN
MV
748
719
726
724
668
374
390
363
354
2009
330
2010
2011
330
2012
399
356
2013
387
356
2014
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 32
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
Krankheitsbilder der geförderten SHGn in den Ländern Berlin, Brandenburg und
M8V im Jahr 2014
Diagrammtitel
Berlin
Brandenburg
MV
136
120
109
92
68
66 64
62
58
44
45
43
34
30
25
1010
2
1
2
29
25
14
1
76
75
73
3
4
6
18
15
10
5
020
434
6
7
45
8
9
10
17
15
1
11
353
43
12
13
13
14
7
3
15
6
1
16
0
17
211
18
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 33
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen:
Krankheitsbilder gemäß GKV Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 34
Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV
Agenda
1.
Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV
2.
Strukturen der Selbsthilfe (8förderung)
3.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen
4.
Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 35
3. Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost:
Handlungsleitlinien
•
Enge Zusammenarbeit mit den Antragstellern bzw. Projektentwicklern (Einbringen
der AOK Ideen und des fachlichen Know hows und regelmäßige Besprechung der
Entwicklungsfortschritte sowie bei Bedarf logistische Unterstützung bei der
Projektumsetzung)
•
Kontinuierlicher Austausch mit der Selbsthilfe über die Ziele, Probleme,
Förderbedarfe und Entwicklungspotentiale in der Selbsthilfe chronisch Kranker.
(persönliche Gespräche mit Selbsthilfeakteuren, Teilnahme an
Selbsthilfeveranstaltungen, Projektberichte, Fachliteratur, Medien der Selbsthilfe,
Befragung fast aller Selbsthilfeorganisationen im Land Brandenburg.
•
Ausrichtung der AOK Förderung an den von den Selbsthilfeakteuren signalisierten
Hauptproblemen bzw. – bedarfen, d. h. Konzentration der AOK Förderung auf
bestimmte Schwerpunktthemen.
•
Langfristige, d. h. jahrelange Förderung von Projekten, um eine kontinuierliche
Weiterentwicklung zu bewirken.
•
Transparenz des AOK Förderverfahrens und die Gewährleistung eines
kundenorientierten Service bei der Umsetzung des Förderverfahrens
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 36
3. Kassenindividuelle Projektförderung:
Fördervoraussetzungen
•
Bei der Projektförderung gelten dieselben allgemeinen Fördervoraussetzungen wie bei
der Kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (vgl. Leitfaden B.5)
•
Mit der individuellen Förderung sollen insbesondere Projekte und zielgruppen8
spezifische Förderschwerpunkte gefördert werden. Somit bleibt hier die
Gestaltungsmöglichkeit der Förderung den einzelnen Kassen überlassen. (vgl.
Leitfaden B.2)
•
Als Projekt gelten besondere, zielorientierte, zeitlich klar abgegrenzte,
gesundheitsbezogene Aktivitäten, die in den Ländern Berlin, Brandenburg und
Mecklenburg8Vorpommern durchgeführt werden und über die routinemäßig von der
Selbsthilfe durchgeführten Aktivitäten hinausgehen. (vgl. Leitfaden B.2)
Gefördert werden sollen insbesondere Projekte, die zielgenau im Rahmen Selbsthilfearbeit
die Situation der Betroffenen und ihren Angehörigen verbessern und deren
gesundheitliche Ressourcen stärken. (vgl. Leitfaden B.2)
•
•
Die Projekte müssen von der Kompetenz der Betroffenen getragen werden. (vgl. Leitfaden
B.2)
Die AOK8Nordost informiert rechtzeitig vor Beginn eines neuen Förderjahres über
Antragsfristen und ggf. zu verwendende Antragsformulare und Förderschwerpunkte. (vgl.
Leitfaden B.2)
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 37
3. Kassenindividuelle Projektförderung:
Antragstellung (vgl. Leitfaden B.8.1)
•
Projektförderanträge können grundsätzlich während des ganzen Jahres
eingereicht werden. Die Anträge sollten jedoch langfristig vor Projektbeginn bei der
jeweiligen Krankenkasse vorliegen! *
•
Die Förderung erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Beantragung **,
Einsendung des aktuellen Antragsformulars und schriftlicher Bewilligung.
Der Projektantrag sollte möglichst folgende Angaben enthalten:
Zielsetzungen des Projektes,
weitere Projektbeteiligte oder Kooperationspartner,
Projektentwicklung,
Zielgruppe,
Ort und voraussichtliche Laufzeit bzw. Zeitpunkt des Projektes und
Kosten des Projektes (Finanzierungsplan)
* Über die Förderung von Projekten und die Antragsfristen entscheidet jede Krankenkasse unabhängig und in eigener Verantwortung.
** Auch formlos per E8Mail vor Einsendung des Antragsformulars
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 38
3. Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost:
Bewertungskriterien für Projektanträge
•
Projekt entspricht Förderschwerpunkten der AOK Nordost
•
Verbreitungsgrad der Erkrankung
•
Breitenwirkung des Projekts
•
Konkrete Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen absehbar
•
Projekt trägt zur Stärkung von Selbsthilfepotenzialen bei
•
Konkrete qualitative und/oder quantitative Weiterentwicklung der Selbsthilfearbeit (Prozessqualität)
•
Konkrete Verbesserung der Selbsthilfeangebotsqualität und/oder Aquantität (Außenwirkung)
•
Aussagefähigkeit des eingereichten Konzepts (Projektziel, Aprozess, Aauswertung/ Finanzierungsplan)
•
Stellenwert des Antragstellers im Netzwerk der psychosozialen Versorgung (Größe, Angebote u.a.)
•
Bisherige Erfahrungen in der Zusammenarbeit
•
Antrag wurde nur bei AOK Nordost gestellt
•
Antrag aus anderem Bundesland
Ausschlusskriterien:
Antragsteller erfüllt Ausschlusskriterien gemäß GKVALeitfaden vom 06.10.2009: u. a. der
Verwendungsnachweis für vorheriges Förderjahr fehlt oder das Vorhaben ist eine selbsthilfeferne Aktivität
oder richtet sich an sozialen Belangen bestimmter Personengruppen (z.B Senioren oder Alleinerziehende)
aus.
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 39
3. Kassenindividuelle Projektförderung:
Art der Förderung, Finanzierungsart und Projektbericht
(vgl. Leitfaden B.3/B.4)
Eine Vollfinanzierung ist i. d. R. ausgeschlossen. Die Förderung wird als
Teilfinanzierung gewährt.
Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. *
Die Finanzierungsart ist im Bewilligungsschreiben zu benennen.
Der Projektbericht sollte möglichst folgende Angaben enthalten:
wurden die angestrebten Zielsetzungen erreicht ?,
wie wurde das Projekt umgesetzt
Anzahl der Teilnehmer/innen
Ergebnisse des Projektes
Weiterführung
* Die Förderung erfolgt in Form als Deckungslücke zwischen den vorhandenen Eigenmitteln bzw. anderweitige Einnahmen.
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 40
5.1 Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost
Projektförderschwerpunkte und –beispiele
Familienselbsthilfe
Nachwuchsförderung und Förderung SHGn junger Menschen
Unterstützung der Gruppensprecher und Aleiter bzw. der Selbsthilfegruppen
Öffentlichkeitsarbeit
Verbesserung der Kooperation von Selbsthilfe und medizinischen
Versorgern
Patienteninformation und Aaufklärung
Gewinnung neuer Zielgruppen (u.a. Menschen mit Migrationshintergrund)
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 41
3. Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost:
Art der Zuschüsse für Projekte
•
Raummiete
•
Sachkosten (keine Bewirtungsausgaben)
•
Übernachtung
•
Fahrtkostenzuschuss
•
Vortragskosten Arzt
•
Vortragskosten andere Fachkräfte
Zuschusssumme darf nicht höher sein als 95% der Projektkosten
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 42
3. Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost
Geförderte Projekte 2011 bis 2014 (Stand 17.11.2014)
Anzahl 2011
Anzahl 2012
Anzahl 2013
Anzahl 2013
Anzahl 2014
Anzahl 2014
Bewilligte
Anträge
Bewilligte
Anträge
Bewilligte
Anträge
Abgelehnte
Anträge
Bewilligte
Anträge
Abgelehnte
Anträge
BLNA SHG
91
73
74
12
81
7
BLNA SHO
42
45
33
2
32
1
BLNA SHK
3
5
6
0
7
0
BRBA
SHG
39
37
56
10
61
24
BRBA
SHO
20
16
19
2
14
1
BRBA SHK
8
12
14
0
13
1
MVA SHG
116
80
110
11
81
10
MVA SHO
10
19
18
0
25
1
MVA LAGA
SHK
1
2
1
0
2
0
Fördereb
ene
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 43
Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung
6. Aktuelle Herausforderungen/ Entwicklungen in der Selbsthilfe und
Selbsthilfeförderung)
effizienter und effektiver Einsatz der begrenzt verfügbaren Mittel mit dem Ziel einer
notwendigen Weiterentwicklung der Selbsthilfeangebote in Zusammenarbeit von
Krankenkassen, Rentenversicherung und Öffentliche Hand
Entwicklung qualitativer Bemessungskriterien für die pauschale Förderung von
SHGn, SHOn und SHKn auf Landesebene
Intensivere Kooperation und inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen
und Selbsthilfe
Verlässliche Finanzierung statt Projektitis
Ansprache gering vertretener Bevölkerungsgruppen: junge Menschen, Migranten,
alte Menschen, Angehörige chronisch Kranker i. v. m. neuen interkulturellen
Selbsthilfekonzepten
Konzepte zur sinnvollen Ergänzung der psycho8sozialen Versorgung durch
Selbsthilfeangebote
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 44
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
AOK Nordost
Datum: 23.04.2015
Folie: 45