27. 04. 2015 - Prof. Dr. Klaus Marxen

Recht Sprechen Lernen
Veranstaltung am 27.04.2015
Mittelbare Täterschaft ____ __, wenn der Hintermann
das Gesamtgeschehen kraft seines planvoll
lenkenden Willens in den Händen hält, also im
Vergleich zum Tatmittler die eigentliche Tatherrschaft
_____. Diese Tatherrschaft kann begründet werden
durch einen Defekt des Tatmittlers, aufgrund dessen
ihm die Tat nicht oder nicht in vollem Umfang
________ ist, und zum anderen durch das
Ausnutzen dieses Strafbarkeitsmangels durch den
mittelbaren Täter durch überlegenes Wissen oder
_____. Der Tatmittler _______ als „menschliches
Werkzeug“ des mittelbaren Täters.
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Mittelbare Täterschaft liegt vor, wenn der Hintermann
das Gesamtgeschehen kraft seines planvoll
lenkenden Willens in den Händen hält, also im
Vergleich zum Tatmittler die eigentliche Tatherrschaft
besitzt. Diese Tatherrschaft kann begründet werden
durch einen Defekt des Tatmittlers, aufgrund dessen
ihm die Tat nicht oder nicht in vollem Umfang
vorwerfbar ist, und zum anderen durch das
Ausnutzen dieses Strafbarkeitsmangels durch den
mittelbaren Täter durch überlegenes Wissen oder
Wollen. Der Tatmittler erscheint als „menschliches
Werkzeug“ des mittelbaren Täters.
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Liste juristischer Wörter I: Erklärungen / Synonyme
ausschlaggebend
entscheidend, maßgeblich, maßgebend,
bestimmend
(der) Motivirrtum
Irrtum über den Beweggrund für eine Handlung
nachvollziehbar
(was sich nachvollziehen lässt) begreiflich,
einleuchtend, erklärlich, überzeugend, gut
verständlich
schlechthin
absolut, ganz und gar, geradezu
vermeintlich
scheinbar, irrtümlich vermutet, angeblich
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Liste juristischer Wörter II: Verben
(die) Ansicht
die ~ vertreten, für richtig halten, unterstützen,
teilen, ablehnen, zurückweisen, widerlegen;
der ~ folgen, widersprechen; sich der ~ anschließen
Betracht
in ~ ziehen, in ~ kommen, außer ~ bleiben,
außer ~ lassen
(der) Streit
den ~ entscheiden, schlichten, beenden, beilegen,
auslösen, entfachen; in ~ geraten
(die) Tatsache
die ~ feststellen, ermitteln, beweisen, akzeptieren,
ignorieren; der ~ ins Auge sehen
(die) Voraussetzung
die ~ erfüllen; der ~ entsprechen; zur ~ machen
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Liste juristischer Wörter III: Abkürzungen
ders.
derselbe
dies.
dieselbe(n)
Diss.
(die) Dissertation
E
(der) (Gesetz)Entwurf
EGMR
(der) Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
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Liste juristischer Wörter IV: Latein im Recht
aliud
etwas anderes
omnimodo facturus
wer die Tat ohnehin begehen wird
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Irrtum über das Tatobjekt (error in objecto)
C
A
B
Der Täter trifft das anvisierte Objekt, irrt sich aber
über dessen Identität.
Lösung
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Unbeachtlicher Motivirrtum im Falle tatbestandlicher
Gleichwertigkeit der Objekte; beachtlich im Falle der
Ungleichwertigkeit.
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Fehlgehen der Tat (aberratio ictus)
B
A
C
Der Täter trifft versehentlich ein anderes als das
anvisierte Objekt.
Lösung
nach h.M.
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Versuchstat im Hinblick auf das anvisierte Objekt,
Fahrlässigkeitstat im Hinblick auf das getroffene
Objekt
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Irrtum über den Kausalverlauf
Handlung
Erfolg
Abweichung des tatsächlichen
Kausalverlaufs vom vorgestellten
Lösung
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Verneinung des Vorsatzes im Falle wesentlicher Abweichung (oder Verneinung der objektiven Zurechenbarkeit im Falle der Unvorhersehbarkeit des tatsächlichen Kausalverlaufs)
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Anstiftung: Objektverwechslung beim Haupttäter (1)
Fall: A stiftet B an, C zu töten. Infolge einer Personenverwechslung
tötet B den D.
Anstiftung zur
Tötung des C
A
C
B
Irrtum über das Tatobjekt
(error in objecto) beim
Haupttäter (B)
D
Problem: Handelte der Anstifter A vorsätzlich im Hinblick auf die
Tötung des D?
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Anstiftung: Objektverwechslung beim Haupttäter (2)
Lösung (h. M.): Die Beurteilung richtet sich nach den Grundsätzen der
Abweichung im Kausalverlauf.
War der Irrtum des Haupttäters
(B) für den Anstifter (A) vorhersehbar und stellt sich das Geschehen für ihn folglich als
unwesentliche Abweichung im
Kausalverlauf dar:
War der Irrtum des Haupttäters
(B) für den Anstifter (A) völlig
unvorhersehbar und stellt sich
das Geschehen für ihn folglich als
wesentliche Abweichung im
Kausalverlauf dar:
Unbeachtlichkeit des Irrtums
aberratio ictus
C
A
D
A
D
Strafbarkeit des A wegen
Anstiftung zur Tötung des D
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Strafbarkeit des A wegen versuchter Anstiftung zur Tötung des C
und fahrlässiger Tötung des D
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