Die Firma DsD Die sozialen Dienstleister, vertreten durch Stefan Linnert und Detlef Warnebold, Firmensitz: Unterm Stierbusch 6a, 31737 Rinteln (nachstehend „DsD“ genannt) und ______________________________________ Firma _______________________________________________________ _______________ Name, Vorname Geburtsdatum __________________________________________________________________________ Straße, PLZ, Ort (nachstehend „Partner“ genannt) _________________________________ E-Mail schließen folgenden _________________________________ Telefon Kooperationsvertrag 1. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist die vertrauensvolle und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den oben genannten Vertragspartnern. Ziel der beiden Parteien ist es, sich gegenseitig Neukunden zu vermitteln zum Zwecke zusätzlicher Auftragseingänge. Hierzu wird der Partner in einem Netzwerk gelistet. Beide Vertragsparteien verpflichten sich dabei der Philosophie: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ zum Wohle des Kunden. 2. Leistungen / Verpflichtungen der Vertragspartner DsD wird bei der Akquisition von Neugeschäften im Geschäftsfeld für den Partner und seine Tochtergesellschaften tätig und verpflichtet sich im Geschäftsfeld des Partners jedwede eigene Tätigkeit zu unterlassen. Er wird insbesondere dem Partner gegenüber potentielle Kunden empfehlen, Kunden benennen und wenn möglich, einen ersten Gesprächskontakt zwischen den Parteien herstellen. Weiterhin wird der Partner in einem Netzwerk gelistet. Er erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Auftragsbearbeitung gespeichert, an andere Kooperationspartner und Kunden weitergegeben und zur Auftragsüberwachung ausgetauscht werden dürfen. Seite 1 von 4 Hieraus ergeben sich keine quantitativen und qualitativen Verpflichtungen seitens DsD. Gleichwohl ist eine Empfehlung von DsD seitens des Partners selbstredend. 3. Vergütung 1.) Ansprüche vom Partner an DsD: Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kunden an DsD werden 20 % der erzielten Provision an den Partner vergütet. Der Provisionsanspruch entsteht erst nach erfolgtem Zahlungseingang. Der Provisionsanspruch ist 14 Tage nach Kontoeingang der Zahlung fällig. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch eine Vertragspartei erlischt jeglicher Vergütungsanspruch an die jeweils andere Partei. Um eindeutige Zuordnungen von Kunden zum Partner zu gewährleisten, wird der Kunde dem Partner zugeordnet, den er ausdrücklich benennt. 2.) Ansprüche von DsD an den Partner: Als Vergütung erhält DsD vom Partner pro Quartal, welches im ersten Quartal nur ein Rumpfgeschäftsquartal ist, einen Kostenbeitrag von 49,- € plus MwSt. Die geleistete Vergütung für das Geschäftsquartal wird bei Kündigung des Vertrages durch eine der Vertragsparteien nicht rückerstattet. Die jeweilige Vermittlungsvergütung ist abhängig vom: o Umsatz o Netto-Gewinn o Provision. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kunden durch DsD an den Partner werden ……. % an DsD vergütet. Bank: Sparkasse Weserbergland, BLZ: 254 501 10, Konto-Nr.: 310 19 730 Bei erfolgreicher Vermittlung eines Kunden an den Partner mit nur einem einstelligen Netto-Gewinn verzichtet DsD auf eine Provisionszahlung. Stattdessen sollte nach Ermessen des Partners dem Kunden ein Vorteil gewährt werden. 4. Kostenverteilung Für die Listung im Netzwerk von DsD entstehen dem Partner keine zusätzlichen Kosten. Seite 2 von 4 5. Informationspflichten Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, dem anderen Vertragspartner über die aktuelle Situation der vermittelten Aufträge bzw. über den Stand der Kundenakquisition auf Anfrage, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. 6. Verschwiegenheitspflichten 1.) Jeder Vertragspartner bewahrt über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten und Vorgänge, soweit sie nicht zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt sind, Stillschweigen. 2.) Die Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen hat so zu erfolgen, dass kein Unbefugter von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen kann. Das gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages. 7. Vertragslaufzeit 1.) Dieser Vertrag ist zunächst mit dem Unterzeichnungsdatum auf unbefristete Dauer geschlossen und kann von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von einer Woche zum Quartalsende gekündigt werden. 2.) Hiervon unberührt bleibt die Kündigung aus außerordentlichem Grund, die durch eine der Vertragsparteien ausgelöst werden kann. Dabei wird ausdrücklich auf die unter Kaufleuten üblichen Sitten und Gebräuche hingewiesen. DsD ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wie z.B. bei erstmaligem Verstoß gegen obige Verpflichtungen. 3.) Die Kündigung erfolgt der anderen Vertragspartei gegenüber mittels eingeschriebenen Briefs und soll einen Kündigungsgrund angeben. 8. Besondere Vereinbarungen Die gewährten Vorteile und Rabatte werden auf der Internetseite von DsD veröffentlicht. Der Partner hat zu gewährleisten, dass der angebotene Rabatt insbesondere wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Seite 3 von 4 9. Salvatorische Klausel 1.) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 2.) Etwaige vorher zwischen den Parteien geschlossene Verträge und bestehende Absprachen treten mit diesem Vertrag außer Kraft. 3.) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien bei Vertragsabschluss beabsichtigten Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen. Letzteres gilt auch für den Fall, dass dieser Vertrag Regelungslücken enthält. 10.Gerichtsstand Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht am Sitz von DsD zuständig. _____________________________________ ____________________________ Ort, Datum Stefan Linnert ____________________________ Detlef Warnebold _____________________________________ ____________________________ Ort, Datum Partner Seite 4 von 4
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