Ausgabe 3 - Öffentliches Personal Schweiz

ZV Info / März 2015
Öffentliches
Personal Schweiz
AZB CH-5402 Baden
P.P./Journal
*100 Jahre Engagement
UNTERNEHMENSSTEUERREFORM III
Alarmstufe rot für die öffentlichen Finanzen
Urs Stauffer
Präsident Öffentliches Personal Schweiz
Seit einigen Jahren stehen die meisten Kantone, Städte und Gemeinden
grossen finanziellen Problemen gegenüber. Die Verpflichtungen und die
Ansprüche auf der Ausgabenseite
wachsen stetig. Die Einnahmen jedoch
stagnieren oder nehmen sogar ab.
Dies führt unweigerlich zu Sparmass-
nahmen, unter denen sowohl die öffentlichen Dienstleistungen und somit
auch die Bevölkerung, aber vor allem
die öffentlich Bediensteten zu leiden
haben.
Analysiert man die stagnierende und zum
Teil rückläufige Entwicklung der öffentlichen Einnahmen, stellt man rasch fest, dass
der Hauptgrund bei den direkten Steuern,
der wichtigsten Einnahmequelle von Kantonen, Städten und Gemeinden, zu suchen
ist.
In den Städten stellt man seit einigen
Jahren einen anhaltenden Zuwachs von
Einwohnerinnen und Einwohnern fest, im
Gegenzug dazu aber kein Wachstum bei
den Steuererträgen. Viele Städte sehen sich
INHALT
Seite 1
Unternehmenssteuerreform III: Alarmstufe rot für die öffentlichen Finanzen
Seite 5
Führen in Teilzeit: Eine Sache des
Vertrauens
Seite 7
Menschen im Service Public: Interview
mit Roman Brunschwiler, Sicherheitsbeauftragter bei den St. Galler Stadtwerken
Seite 12
Gleichstellung: Lohngleichheit jetzt!
Seite 14
Auswirkungen des SNB-Mindestkursentscheides auf die öffentlichen Dienstleistungen
Seite 16
Impressum
Seite 19
Personalpolitik: Bundespersonal in
Zahlen
Seite 20
Baselstädtischer Angestelltenverband
(BAV)
Seite 21
Stadtpersonalverband Luzern / Verband
des Bündner Staatspersonals
Seite 22
Personalverband Kanton Schwyz
Seite 23
Personalverband der Stadt St. Gallen
Seite 24
Ausschreibung Delegiertenversammlung
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FINANZEN
immer mehr mit der Situation konfrontiert, dass die mit dem Einwohnerzuwachs verbundenen Investitionen nicht mehr oder nur durch
weitere Verschuldung finanziert
werden können. Sind es sogenannte «Armutszuzüge», welche die Steuererträge in den Städten stagnieren
und die Sozialkosten in die Höhe
schiessen lassen? Analysiert man die
schweizerische Steuerlandschaft etwas genauer, kann man rasch feststellen, dass der interkantonale
Steuerwettbewerb in den letzten
Jahren eine starke «Bremswirkung»
auf die Entwicklung der Steuererträge ausgeübt hat. In den Kantonen
jagte eine Steuergesetzrevision die
andere. Kaum wurde in einem Kanton im Rahmen der Steuerhoheit
eine Steuererleichterung beschlossen, wurde in den übrigen Kantonen
nachgezogen, um ja nicht in einen
Standortnachteil zu geraten. Dies,
obschon man weiss, dass bei der
Standort- oder Wohnortwahl die
Steuern keines der Hauptentscheidungskriterien sind.
Mitten in diese für Kantone, Städte und Gemeinden aus finanzieller
Sicht äusserst schwierige Zeit platzt
nun der Bund noch mit der Unternehmenssteuerreform III, welche
gemäss Berechnungen, die sich auf
die Vernehmlassungsvorlage abstützen, und angenommenen Gewinnsteuersätzen von 15 % bei den Kantonen Steuerausfälle von ca. 2-3 Mia.
und bei den Städten und Gemeinden nochmals rund 1,5 Mia. Ausfälle auslösen werden!
Was will die Unternehmenssteuerreform III?
Die schweizerische Unternehmensbesteuerung (juristische Personen)
erfährt durch die
Unternehmenssteuerreform III
eine tiefgreifende Veränderung.
Obschon
die
Vorlage in erster
Linie auf sogenannte Statusgesellschaften,
multinationale
Unternehmen,
Gesellschaften
mit internationalen Verhältnissen
abzielt, werden
die Auswirkungen schlussend-
lich alle juristischen Personen betreffen. Aufgrund der Komplexität und der Vielschichtigkeit
der Materie kann die Reform lediglich grob
umschrieben werden.
Auslöser der Unternehmenssteuerreform III
war der internationale Druck (EU, OECD), die
sogenannten schädlichen Steuerpraktiken abzuschaffen. Als schädliche Steuerpraxis werden
von der OECD und EU vor allem die privilegierte und somit sehr tiefe Besteuerung vom Statusgesellschaften wie Holding-, Domizil- und
gemischten Gesellschaften bezeichnet. Diese
Gesellschaften üben selbst keine oder nur eine
sehr unbedeutende Geschäftstätigkeit aus. Sie
beschränken sich vorwiegend auf das Verwalten
von Beteiligungen an anderen Firmen. Die Besteuerung dieser Unternehmen fällt sehr bescheiden aus oder entfällt für im Ausland erwirtschaftete Gewinne weitgehend oder vollständig. Dies stellt eine Privilegierung gegenüber den in der Schweiz erwirtschafteten
Gewinnen dar, welche vollumfänglich besteuert
werden. Die privilegierte Besteuerung der im
Ausland erwirtschafteten Gewinne wird aus
internationaler Sicht als schädliche Steuerpraxis
betrachtet.
Mit der Unternehmenssteuerreform III verändert der Bund die Rahmengesetzgebung und
schränkt im Bereich der Unternehmensbesteuerung die gesetzliche Hoheit der Kantone massiv ein und reduziert diese praktisch auf die
Festlegung der Steuertarife.
Was ist das Ziel der Vorlage?
Ziel der Unternehmenssteuerreform III ist die
von der OECD und EU geforderte Abschaffung
der schädlichen Steuerpraktiken, ohne im hart
umkämpften internationalen Umfeld an Wettbewerbsfähigkeit einzubüssen. Man erhofft sich
dadurch, die in den letzten Jahren verloren gegangene internationale Akzeptanz wiederherstellen zu können. Die vorgeschlagenen Veränderungen werden sich finanziell in erster Linie
auf kantonaler und kommunaler Ebene auswirken.
Als Ausgleichsmassnahme sieht der Bund für
die Kantone die obligatorische Einführung von
Lizenzboxen vor. Mittels
dieser Lizenzboxen sollen
Erträge aus Immaterialgüterrechten von den übrigen Erträgen eines Unternehmens getrennt und
reduziert besteuert werden. Zu diesem Zweck
werden sie in eine Lizenzbox überführt. Es wird in
diesem Zusammenhang
auch von der sogenannten
Outputförderung im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gesprochen. Bei der AusgeZV-INFO MÄRZ 2015
staltung der Lizenzboxen besteht hingegen erheblicher technischer Spielraum. Das
vorgeschlagene Modell orientiert sich an einem
zurzeit in einem EU-Mitgliedstaat erfolgreich
angewendeten Modell. Dieses ist jedoch in der
EU umstritten, so dass noch Anpassungen zu
erwarten sind.
Zusätzlich zu den Lizenzboxen sind auf Bemessungsebene weitere steuerliche Massnahmen vorgesehen: Eine Massnahme betrifft die
Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer
auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital.
Man spricht vom sogenannten Sicherheitseigenkapital. Diese würde bedeuten, dass auf dem
Sicherheitseigenkapital über das Fremdkapital
Städte
hinaus zusätzlich kalkulatorische Zinsen abgezogen werden können.
Auch bei den kantonalen Kapitalsteuern sind
Anpassungen vorgesehen. Die Kantone sollen
neu das Eigenkapital, welches im Zusammenhang mit Beteiligungen, Immaterialgüterrechten
und Darlehen an Konzerngesellschaften steht,
auch bei der Kapitalsteuer reduziert besteuern
können.
Eine weitere Stossrichtung der Reform ist die
Verbesserung der Systematik des Unternehmenssteuerrechts, die Vereinheitlichung und
Vervollständigung bestehender Regeln sowie
die Erhöhung der Ausgewogenheit der Steuerbelastung im Bereich der Kapitaleinkünfte. Zu
Steuerausfälle im
Steuerausfälle
Verhältnis zum
geschätzt in Mio. CHF Gesamtsteuerertrag der
(Gewinnsteuersatz 15 % juristischen Personen
Steuerausfälle im
Verhältnis
Gesamtsteuerertrag
natürliche und
juristische Personen
Biel
15 Mio.
57 %
12 %
St. Gallen
15 Mio.
50 %
6 %
Bern
35 Mio.
40 %
8 %
Zürich
300 Mio.
47,5 %
13,3 %
Lausanne
50 Mio.
46,3 %
10,4 %
Köniz
4,5 Mio.
57 %
5 %
Basel
400 Mio.
48,7 %
15,8 %
Winterthur
29,6 Mio.
59,8 %
11,3 %
Langenthal
2,1 Mio.
58 %
6 %
Burgdorf
1,7 Mio.
47 %
4,6 %
Thun
5,2 Mio.
44 %
4,6 %
Ittigen
5,2 Mio.
53 %
18 %
ZV-INFO MÄRZ 2015
diesem Zweck werden steuerbelastende als auch
entlastende Massnahmen vorgeschlagen:
• Einführung einer einheitlichen Regelung zur
Aufdeckung stiller Reserven
• Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital
• Anpassungen bei der Verlustverrechnung
• Anpassung beim Beteiligungsabzug
•Einführung der Kapitalgewinnsteuer auf
Wertschriften
• Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren
Finanzielle Auswirkungen
In der Reformvorlage wird den Kantonen eine
Absenkung der Gewinnsteuersätze empfohlen.
Der Entscheid über die Höhe der Gewinnsteuersätze liegt jedoch in der Kompetenz der Kantone und ist somit formell nicht Teil der vorliegenden Reform. Eine Absenkung der Gewinnsteuersätze bewirkt eine sofortige Abnahme der
Gewinnsteuererträge. In der nebenstehenden
Grafik wurden die Steuerausfälle in einigen
Städten auf der Grundlage eines Gewinnsteuersatzes von 15 % berechnet.
Nicht jeder Kanton ist von der Unternehmenssteuerreform III im gleichen Ausmass betroffen. Die grosse Mehrheit der Statusgesellschaften ist in einigen wenigen Kantonen (z.B.
Basel, Genf, Zug) angesiedelt. Aufgrund von
Branchenkonzentrationen (z.B. chemische Industrie in Basel) gibt es unter diesen Kantonen
grosse Unterschiede bei den Interessen. Für die
Ausgestaltung der allfällig eingesetzten Lizenzboxen wird dies von grosser Bedeutung sein.
Die Unternehmenssteuerreform III wird den
unterschiedlichen Anforderungen nicht im sel-
FINANZEN
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ben Ausmass gerecht werden können. Dies wird
dazu führen, dass einige Kantone die Gewinnsteuersätze für juristische Personen deutlich
senken werden. Dies hat zur Folge, dass weniger betroffene Kantone unter grossen Druck
geraten werden, ihre Gewinnsteuersätze ebenfalls deutlich zu senken, um die Abwanderung
von juristischen Personen in Tiefsteuerkantone
möglichst verhindern zu können.
Die sogenannten privilegierten Statusgesellschaften sind in erster Linie beim Bund und nur
in ganz wenigen Kantonen von wirtschaftlicher
Bedeutung.
Die gemeinhin geltende Auffassung der Statusgesellschaft als massgeblicher Arbeitgeber
und die mit einer allfälligen Abwanderung verbundene Gefahr des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze müssen zumindest kritisch hinterfragt werden. Die Städtische Steuerkonferenz
Schweiz schätzt das Risiko potentieller Arbeitsplatzverluste als relativ gering ein und geht im
Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage von relativ wenigen Arbeitsplätzen aus, welche direkt
mit den privilegiert besteuerten Gesellschaften
zusammenhängen. So hat eine Erhebung in der
Stadt Zürich ergeben, dass bei 650 privilegiert
besteuerten Gesellschaften insgesamt 2076 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angestellt
waren. Von diesen 650 Gesellschaften hatten
565 (87 %) nur einen oder gar keinen Beschäftigten, wohingegen lediglich vier Gesellschaften
mehr als 100 Angestellte beschäftigten. Hieraus
resultiert eine durchschnittliche Beschäftigtenquote von nur drei Angestellten pro privilegiert
besteuerte Gesellschaft in der Stadt Zürich. Auch
wenn zugestanden werden kann, dass es in der
Schweiz Standorte mit verhältnismässig vielen
Arbeitsplätzen bei privilegiert besteuerten Gesellschaften – wie Basel-Stadt und Genf gibt – so
erscheint die in der Vernehmlassungsvorlage
geschätzte Zahl von 180 000 Beschäftigten dennoch als zu hoch angesetzt. Zudem dürfte eine
Abwanderung der grossen, standortgebundenen
ordentlich besteuerten Gesellschaften mit zahlreichen Mitarbeitern relativ unrealistisch sein.
4
FINANZEN
Eine solche könnte, wenn überhaupt, vielmehr
allenfalls in Bezug auf kleine hochmobile Holdings mit wenig Beschäftigten erwartet werden.
Kompensationszahlungen
Gemäss Aussagen des Bundes werden die Kantone hauptsächlich durch eine Erhöhung der
Bundessteueranteile abgegolten. Der Kompensationsbetrag dürfte ca. CHF 1 Mia. betragen.
Dem stehen Steuerausfälle bei den Kantonen
von ca. max. CHF 3 Mia. und bei den Städten
und Gemeinden von ca. max. CHF 1,5 Mia.
gegenüber.
Gemäss Berechnungen des Kantons Bern
kann dieser einen Kompensationsbetrag von ca.
CHF 73 Mio. erwarten. Die Steuerausfälle des
Kantons Bern dürften ca. max. CHF 200 Mio.
betragen. An die Städte und Gemeinden des
Kantons Bern werden als Kompensation ca. CHF
24 Mio. weitergegeben, wobei alleine für die
Stadt Biel die Steuerausfälle auf ca. CHF 15 Mio.
und für die Stadt Bern auf ca. CHF 35 Mio.
geschätzt werden.
Dieser Kompensationsansatz ist völlig ungenügend!
Schlussfolgerung
Bei der Unternehmenssteuerreform III handelt
es sich um ein steuerpolitisches Grossprojekt.
Die Auswirkungen dieser Reform werden grosse wirtschafts- und finanzpolitische Verschiebungen nach sich ziehen. Die zu erwartenden
Steuerausfälle werden dramatisch ausfallen. Die
Kompensationszahlungen des Bundes sind in
der vorgeschlagenen Form völlig unzureichend.
Die grossen Verlierer werden einmal mehr die
Kantone und in erster Linie die Städte und Gemeinden sein. Der finanzielle Spielraum der
Kantone, Städte und Gemeinden wird immer
kleiner. Hingegen wird die Abhängigkeit von
den Finanzausgleichssystemen immer grösser.
Es ist davon auszugehen, dass unter den
Kantonen nach einer Annahme der Reform bei
den Gewinnsteuersätzen ein sogenanntes «race
to the bottom» einsetzen wird.
Als Beispiel sei hier der Kanton Waadt erwähnt: Im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III werden dort die Gewinnsteuersätze der juristischen Personen von heute 21,5 auf
13,8 Prozent gesenkt, gleichzeitig die Beiträge
für Familien, Kinderbetreuung und Verbilligung
der Krankenkassenprämien erhöht. Mit solchen
Massnahmen versucht man die Unternehmenssteuerreform III mehrheitsfähig zu machen. Ein
hoch riskanter Ansatz! Diese Rechnung kann
nur aufgehen, wenn aus anderen Kantonen mit
höheren Gewinnsteuersätzen Unternehmen abgeworben werden können. Damit geht der interkantonale Steuerwettbewerb in eine neue
Dimension, nämlich in den Steuerwettbewerb
um den günstigsten Unternehmenssteuerstandort.
Die Vorlage ist überladen und schiesst weit
über das Ziel, die Forschungsstandorte und die
Standorte mit vielen Statusgesellschaften zu
schützen, hinaus. Eine Unternehmenssteuerreform mit solch negativen finanziellen Auswirkungen und Risiken zu einem Zeitpunkt, wo
die öffentlichen Finanzen bereits äusserst angespannt sind, muss ernsthaft in Frage gestellt
werden.
Der Finanzchef eines grossen Bieler Konzerns sagte mir kürzlich:
«Ein Werkstandort ist auf einen qualitativ guten
Service Public angewiesen. Wir brauchen gute
öffentliche Dienstleistungen. Durch gute Strassen, Parkplätze und öffentliche Verkehrsmittel
erschlossene Werke werten unseren Standort
auf. Dies hat natürlich seinen Preis und deshalb
zahlen wir auch gerne die direkten Steuern.
Dadurch werden unsere Ansprüche auch erst
legitimiert. Gewinnsteuersätze unter 20 % erachten wir als entschieden zu tief und unvernünftig, ja für den Werkstandort Schweiz als
schädlich!»
Meine Meinung zu dieser Reform ist auf jeden
Fall gemacht!
Urs Stauffer
ZV-INFO MÄRZ 2015
EINE SACHE DES VERTRAUENS
Führen in Teilzeit
Ein Blick über die Grenze zur Vereinbarkeit von beruflicher Karriere und
Familie: Marc Raschid Karabek ist einer, der seines­gleichen sucht. Er
leitet das Strategieteam «Geschäftskunden» bei der Telekom
Deutschland GmbH am Standort Bonn – in Teilzeit. Das Portrait eines
­Familienmenschen mit beruflichen ­Ambitionen.
Seit fast vier Jahren arbeitet Marc Raschid Karabek nun schon in Teilzeit. «Eigentlich war das
gar nicht so geplant. Das hat sich so ergeben»,
sagt der promovierte Informatiker mit einem
breiten Lächeln auf den Lippen. Am Anfang war
es eine fixe Idee, die er, wie er zugibt, nicht zu
Ende gedacht hatte. Seine Tochter war gerade
vier, als seine Frau ein ver­lockendes Jobangebot
erhielt. Eines, das man nicht ausschlagen kann,
aber in Vollzeit. Das stellte die Karabeks vor ein
enormes organisatorisches Problem: Die kleine
Familie war gerade aus der Stadt ins Bonner
Umland gezogen. Ein längerer Arbeitsweg und
eine Kita mit Öffnungszeiten, die nicht auf Eltern mit Vollzeitstellen ausgelegt waren, drohten
die Karrierepläne zu durchkreuzen. Aber seiner
Frau die berufliche Chance ausschlagen? Das
kam für Karabek gar nicht in Frage. «Wir hatten
die Befürchtung, dass sie das Projekt verlieren
könnte, wenn sie zeitlich zurückstecken würde.
ZV-INFO MÄRZ 2015
Also wagte ich das Experiment. Ich eröffnete
meinem Chef, dass ich meine Arbeitszeit reduzieren werde. Von 40 auf 30 Stunden in der
Woche.»
Keine Angst vor Rückschritten
Angst um die Karriere, die ­hatte Karabek nicht.
Beruflich hatte er schon viele spannende Stationen hinter sich gebracht. In den vorhergehenden dreieinhalb Jahren war der Informatiker als
Mitglied der Geschäftsleitung verantwortlich für
den Bereich «Strategy
& Business Development» des Deutschlandgeschäfts der
­British Telecom. Davor wirkte er als Leiter Strategie des Bereichs Network Services der T-Systems,
als Investment M
­ anager der T-Venture und als
Senior Consultant einer Unternehmensberatung.
Was sollte jetzt noch kommen?
Mit einem mulmigen Gefühl ging er damals
in das Gespräch mit seinem Vorgesetzten. Überraschend gestaltete sich der weitere Verlauf.
«Mein Chef wurde ganz still und nachdenklich,
als würde er denken, ‹Verdammt, der traut sich
was. Das würde ich auch gern machen ›», erzählt
der heute 49-Jährige mit einem Schmunzeln.
Etwas mehr als ein Jahr später hat sich Karabeks
damaliger Chef selbst ­getraut und sich eine
fünfmonatige Auszeit verordnet. Aber auch Karabeks Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wussten seine Entscheidung zu schätzen. «Das gesamte Arbeits­umfeld stimmte. Viele haben Kinder im gleichen Alter. Sie konnten meine Beweggründe nachvollziehen: Wenn ich nicht jetzt
Zeit mit meinem Kind v
­ erbringe, wann dann?»
Ganz ohne Karriereopfer ging es dann aber
doch nicht. Mit seiner Entscheidung, zehn Stunden pro Woche weniger zu arbeiten, musste er
einen Karriereschritt rückwärts in Kauf nehmen.
Die Abteilungsleitung gab er nach einem Jahr
freiwillig ab und übernahm dafür die Leitung
eines vierköpfigen Strategieteams. Das Team ist
überschaubar, die Aufgabe nicht minder verantwortungsvoll. Bereut hat er die Entscheidung
bis heute nicht. Seinen Anspruch, das elektro-
ARBEITSZEITMODELLE
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nische Endgerät, wie er scherzhaft sein Smartphone nennt, auch einmal beiseitelegen zu
können, habe sich mit der Erwartungshaltung
an ihn als Führungskraft im mittleren Management nicht verein­baren lassen.
Dienstag ist Familientag
Jene Zeiten, in denen er viele Stunden in Meetings und Hotels und nur wenige zu Hause mit
seiner «Kleinen» verbrachte, gehören der Vergangenheit an. Seine Bürotage beginnt Karabek
seit der Umstellung um 7.45 Uhr – eine gute
Stunde bevor seine Mitarbeiter eintreffen. Damit
gewinnt er morgens 60 Minuten, in denen er
wichtige Dinge in Ruhe abarbeiten kann. Die
Mittagspausen hält er kurz, in zeitraubende Sitzungen schickt er eine Vertretung. «Ich spare
wichtige Zeit, wenn ich Kollegen gezielt anspreche, und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten die Chance, in Sitzungen wichtige
Erfahrungen zu sammeln.» Um halb vier muss
er los, seine Tochter abholen. Die Dienstage,
sagt er, habe er sich für seine Kleine frei genommen. «Da setzen wir uns einfach einen
Nachmittag ins Kaffee und quasseln. Das sind
Momente, die für sie und für mich ganz, ganz
wichtig sind», schwärmt der Vater.
Anfangs, berichtet Karabek, hätte sein Telefon an den freien Tagen noch häufig geklingelt.
«Nach drei Wochen war das Thema durch. Meine Mitarbeiter hatten erkannt, dass es auch
Vorteile bringt, wenn der Chef nicht ständig
6
ARBEITSZEITMODELLE
hinter ihnen steht. Einen Tag die Woche ohne
Chef arbeiten, ein Kollege im Team ist da regelrecht aufgeblüht», freut sich Karabek über die
positive Entwicklung.
Einfacher werde das mit der Vereinbarkeit
aber nicht. Der Druck, der auf berufstätigen
Eltern laste, bleibe schliesslich der gleiche – für
Männer wie für Frauen. Selbst ein erfahrener
Stratege wie Karabek musste erst lernen, Nein
zu sagen, zu Kolleginnen und Kollegen, aber
auch zu Vorgesetzten.
Er musste Abschied nehmen von Dienstreisen, die Netzwerkarbeit auf ein Minimum beschränken. Ein Opfer, das sich gelohnt hat, wie
er heute weiss: «Weil sonst jemand vor der Schule steht und weint.»
Arbeitsmodell mit Zukunftspotenzial
Dass es Männern wie ihm, die beruflich bereits
viel erreicht haben, häufiger gelingt als so mancher Frau, ihren Wunsch nach einer Führungsposition in Teilzeit durchzusetzen, kann auch
Karabek bestätigen. «Als Mann in einer Führungsposition geniesst man hier Vorschusslorbeeren, weil man etwas Neues wagt. Dennoch
glaube ich, dass jeder Mann, der eine Führungsposition in Teilzeit wahrnimmt, weiblichen Teilzeitkräften hilft, ihrem Wunsch nach einer Führungsposition näher zu kommen.»
Aber auch wenn das Konzept Führen in Teilzeit aus Karabeks Sicht unbedingt Schule machen sollte, weiss er um die Probleme. Zwar
bestehe bei der Telekom ein automatisches
Rückkehrrecht auf Vollzeit, das den Führungskräften das Wagnis «Teilzeit» erleichtere. Von
seinem Unternehmen wünscht er sich dennoch
mehr Engagement, beispielsweise Infoabende
anzubieten, an denen Teilzeitführungskräfte
über ihre Erfahrungen berichten.
Bedarf sei da, weiss Karabek, der sich über
das Thema in Mitarbeiterforen austauscht. «Der
Strategiebereich ist prädestiniert für Teilzeitarbeit. Denn hier richtet sich der Fokus auf langfristige Ziele. Die Arbeit ist somit planbar und
weniger reaktiv. Eine Projektleitung in Teilzeit
hingegen ist viel problematischer. Mit­arbeiter
haben es da häufig schwer, weil sie ständig
erreichbar sein müssen», räumt Karabek ein.
Führen in Teilzeit, das sei eben vor allem eine
Sache der Akzeptanz. Und erfordere Vertrauen.
«Wir haben noch immer das Bild im Kopf, 18
Stunden am Tag für das Unternehmen da sein
zu müssen. Jeder von uns muss sich ändern.
Wir haben noch ­einen langen Weg vor uns.»
bau / dbb beamtenbund und tarifunion
ZV-INFO MÄRZ 2015
Menschen im Service Public
*100 Jahre Engagement
MITARBEITENDE VOR
UNFÄLLEN SCHÜTZEN
Interview mit Roman Brunschwiler, Sicherheitsbeauftragter bei den Sankt Galler Stadtwerken (sgsw)
Was tut ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe)?
Als Sicherheitsbeauftragter unterstütze und
berate ich die Geschäftsleitung und die Linienvorgesetzten der Sankt Galler Stadtwerke (sgsw)
in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Ich bin dabei für die fachliche Richtigkeit der Empfehlungen verantwortlich. Die
Verantwortung für die Arbeitssicherheit bleibt
aber bei der Geschäftsleitung und den Linienvorgesetzten.
Oberstes Ziel unserer Arbeit ist, dass unsere
Mitarbeitenden von der täglichen Arbeit abends
wieder gesund nach Hause gehen können. Zudem pflege ich den Kontakt mit allen Mitarbeitenden der sgsw und besuche regelmässig die
Baustellen innerhalb der Stadt.
Wie kamen Sie zu Ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragter?
Ich kam vor knapp 17 Jahren als Elektrokontrolleur (heute Elektro-Sicherheitsberater mit
Eidg. Fachausweis) zu den sgsw und war im
Laufe der Jahre in diversen Abteilungen tätig.
Ich bin heute Assistent des Bereichsleiters Netz
Elektrizität und als Sicherheitsbeauftragter für
die ganze sgsw bestimmt. Das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat mich sofort fasziniert und begleitet mich bis heute.
Mittlerweile wurde das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in das Unternehmensrisikomanagement (URM) der sgsw integriert, in welchem auch Themen wie Risikomanagement, internes Kontrollsystem, Notfall- und
Krisenmanagement, Qualitätssicherung Wasser,
ZV-INFO MÄRZ 2015
Chemikalien, Umwelt, Informationssicherheit
und Gebäudesicherheit zu finden sind.
Was ist besonders an Ihrer Aufgabe?
Ich habe immer mit neuen Situationen zu tun
und habe deshalb selten das Gleiche mehrmals
gemacht. Man muss zudem die Sicherheit vorleben, das gilt sowohl im Arbeitsalltag wie auch
im Privaten.
Wird Ihre Arbeit geschätzt?
Im Grundsatz wohl schon; alles braucht halt
seine Zeit. Wir Sicherheitsbeauftragte werden
aber auch als Behinderung angesehen; zum
Beispiel, wenn die Geschäftsleitung in ihrer
Verantwortung eine Sicherheitsmassnahme
durchsetzt. Es gibt dann Äusserungen wie «nur
wegen dem Sicherheitsfuzzi muss ich nun diese Massnahme umsetzen». Das ist die Kehrseite
unserer Arbeit.
Wie ist die Akzeptanz?
Die Akzeptanz ist sehr unterschiedlich. Meines Erachtens ist die Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften bei jenen Mitarbeitenden einfacher, die bereits in der Ausbildung regelmässig mit Sicherheitsfragen konfrontiert wurden.
Für einen SiBe ist es lebenswichtig, dass bei
INTERVIEW
7
konzept für Niederspannungsanlagen sowie
Gleichstromanlagen erarbeitet; nach der Schulung unterstütze und kontrolliere ich an der
Front die Umsetzung.
Auch müssen wir eine Drittfirma auf die Anforderungen der Arbeitssicherheit bei den sgsw
ausdrücklich aufmerksam machen, wenn ihr der
Auftrag erteilt wird. Unsere Arbeit geht also weit
über eine einfache Helm- und Leuchtwestentragepflicht hinaus.
Wer ist für die Sicherheit der Gräben verantwortlich, in denen zum Beispiel Rohre und
Kabel verlegt werden?
Wir vergeben solche Grabarbeiten an externe Baufirmen (Drittfirmen). Diese Bauarbeiten
müssen so geplant und ausgeführt werden, dass
das Risiko von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesundheitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist. In einem Werkvertrag regeln wir
neben dem Termin, dem Preis, dem Stand der
Technik auch den Sicherheitsstandard und das
Zusammenwirken mehrerer Betriebe. Die sgsw
haben die Pflicht zur Koordination und machen
die Drittfirma auf den Sicherheitsstandard der
sgsw aufmerksam. Es leisten also auf einer Baustelle alle Beteiligten einen Beitrag zur Sicherheit.
einer Massnahmenumsetzung der Vorgesetzte
voll dahinter steht, diese vorlebt und im ganzen
Unternehmen umsetzt.
Die Unterstützung der Vorgesetzten ist für
den Erfolg Ihrer Arbeit also essentiell?
Das ist richtig. Wenn der Vorgesetzte (Linienverantwortung) das Thema Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz nicht aktiv unterstützt
und regelmässig thematisiert, nützt es auch
nichts, wenn ich unsere Mitarbeitenden auf der
Baustelle dazu anhalte, die Sicherheitsmassnahmen zu beachten.
Was sind weitere Herausforderungen in Ihrer
Arbeit?
Herausfordernd in der täglichen Arbeit sind
die unterschiedlichen Anspruchsgruppen. Ich
muss einerseits meine Arbeit professionell vor
der Geschäftsleitung präsentieren und andererseits an einer Schulung die Sprache der jeweiligen Berufsgruppe finden, um alle Mitarbeitenden abholen und meine Anliegen vorbringen
zu können.
8
INTERVIEW
Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?
Ich erstelle in
Zusammenarbeit
mit meinen Arbeitskollegen Weisungen, Sicherheitsvorschriften,
technische Dokumente, Konzepte,
verbessere Arbeitsabläufe, erarbeite
Unterlagen
für
Schulungen und
Kurse oder erarbeite, begleite und
unterstütze
die
Umsetzung von
neuen Projekten.
Im Bereich Netz
Elektrizität haben
wir zum Beispiel
erst kürzlich ein
neues Sicherheits-
Schutzhelm bei den sgsw
• beiHoch-undBrückenbaubiszumAbschlussdesRohbaus,
• beiArbeitenimBereichvonKranen(stationärundmobil),Aushubgerätenund
Spezialtiefbaumaschinen,
• beimGraben-undSchachtbausowiebeimErstellenvonBaugruben,
• beiRückbau-oderAbbrucharbeiten,
• beiHolz-undMetallbauarbeiten,
• beiArbeitenanundinRohrleitungen(lautSUVAauchbeiGas-undWasserverteilleitungen).
InderBauAVwerdenkeineAusnahmenerwähnt,dieArbeitnehmerinnenundArbeitnehmervondieserVerpflichtungentbinden.
ZV-INFO MÄRZ 2015
Wie viele Sicherheitsbeauftragte gibt es bei
den sgsw?
Im Sicherheitsbereich Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz sind wir 5 Personen. Ich bin
der Vorgesetzte für diesen Sicherheitsbereich,
leite diese Arbeitsgruppe und bin für die Bereiche Netz Elektrizität, Telecom und Innovation&Geothermie in der Funktion als SiBe zuständig.
Wie gehen Sie vor, wenn doch ein Unfall
passiert?
Unfälle und Beinaheunfälle werden systematisch abgeklärt und erfasst. Ziel dieser Abklärungen ist es, ähnliche Ereignisse in Zukunft
zu vermeiden, unser Sicherheitssystem zu verbessern und den Mitarbeitenden zu zeigen, dass
sie es mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz ernst nehmen. Bei der Ereignisabklärung
geht es nicht darum, Schuldige zu suchen.
Was passiert, wenn sich jemand nicht an die
Sicherheitsvorschriften hält?
Eigentlich sollte dies bei einer guten Sicherheitskultur nicht geschehen. Der Mitarbeitende
muss die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug
auf die Arbeitssicherheit befolgen und die allgemeinen Sicherheitsregeln berücksichtigen.
Er muss insbesondere die persönliche Schutzausrüstung (PSA) benützen und darf die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen nicht beeinträchtigen. Stellt zudem ein Mitarbeitender
Mängel fest, welche die Arbeitssicherheit beeinträchtigen, so muss er sie sogleich beseitigen. Ist er dazu nicht befugt oder nicht in der
Lage, so muss er den Mangel unverzüglich dem
Vorgesetzten melden. Zudem darf der Mitarbeitende sich nicht in einen Zustand versetzen, in
dem er sich selbst oder andere Mitarbeitende
gefährdet. Dies gilt insbesondere für den Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden
Mittel.
Füllen Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter ein 100 %-Pensum?
Ich bin eigentlich als Assistent des Bereichsleiters Netz Elektrizität angestellt. Somit war
Berufe im Bereich
Arbeitssicherheit
• Sicherheitsbeauftragte/r in KMU
•Sicherheitsassistent/-in
•Sicherheitsfachmann/-frau
•Sicherheitsingenieur/-in
•Arbeitshygieniker/-in
Ausbildung durch Weiterbildungskurse bei der SUVA (www.suva.ch)
oder EKAS (www.ekas.admin.ch).
ZV-INFO MÄRZ 2015
und bin ich natürlich prädestiniert dafür, Aufgaben wie die Arbeitssicherheit zu übernehmen; sie umfassen aber kein 100 %-Pensum.
Wie war Ihr beruflicher Werdegang?
Meine berufliche Laufbahn habe ich als Elektrozeichner (heute Elektroplaner EFZ) begonnen
und eine Weiterbildung zum Elektrokontrolleur
(heute Elektro-Sicherheitberater mit Eidg. Fachausweis) absolviert.
Als Elektrokontrolleur kam ich zu den sgsw,
wechselte nach der Höheren Fachschule für
Wirtschaft (HFW) als Abteilungsleiter Betrieb
zum Bereich Netz Gas und Wasser. Mit dem
Nachdiplom FH für Integriertes Qualitätsmanagement (NDS FH IQM) kam ich als Assistent
wieder zum Bereich Netz Elektrizität und bin
jetzt mit der Ausbildung als Sicherheitsfachmann
SUVA sowie Lernveranstaltungen mit Erwachsenen (SVEB Zertifikat) unter anderem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig.
Auf was müssen Sie bei Ihrer Arbeit besonders achten?
Als Sicherheitsbeauftragter muss man vorleben, was man predigt; es nützt nichts, wenn
ich
über das fachliche Wissen verfüge, es aber nicht
lebe. Wenn ich also eine Baustelle besichtige,
trage ich auf jeden Fall Sicherheitsschuhe und
Helm. Zudem brauche ich Durchsetzungsvermögen und ab und zu eine dicke Haut.
Was gefällt Ihnen an Ihrer Arbeit besonders?
Mir macht es Freude, mit meiner Arbeit mitzuhelfen, dass alle am Abend wieder gesund
nach Hause gehen können und wir Arbeitsabläufe schneller, besser und geschützter gestalten
können.
Besonders gut gefällt mir auch die Vielseitigkeit; jeder Tag bringt vollkommen neue Herausforderungen.
INTERVIEW
9
Gibt es etwas, das Ihnen nicht gefällt?
Es gibt auch Mitarbeitende, die unsere Sicherheitsmassnahmen und neuen Abläufe zu
Gunsten der Arbeitssicherheit nur als mühsame
Behinderung empfinden. Sie verstehen leider
das ganze System nicht.
Schlimmster Teil meiner Arbeit sind die Abklärungen von Arbeitsunfällen. Es gibt bei uns
zum Glück selten Unfälle, aber wenn welche
geschehen, sind sie meistens schwer. Aber letztlich tue ich für die Mitarbeitenden etwas Gutes,
das motiviert mich.
Kann gemessen werden, wie sehr sich die
Arbeitssicherheit verbessert hat, seit Ihre
Stelle geschaffen wurde?
Meines Erachtens haben verbesserte Abläufe und Strukturen dazu beigetragen, dass die
sgsw professioneller auftreten. Die Tendenz der
Anzahl Berufsunfälle sowie Nichtberufsunfälle
im Verhältnis zu unseren Mitarbeitenden zeigt
zudem in die richtige, positive Richtung.
Was wünschen Sie sich für Ihre Arbeit?
Mich würde es freuen, wenn das Sicherheitsdenken bei den sgsw mehr geschätzt würde;
wir sind bemüht, unseren Mitarbeitenden einen
möglichst sicheren Arbeitsplatz zu bieten.
Wie ist Ihr Kontakt zu privatwirtschaftlich
angestellten Berufskolleginnen und
-kollegen?
Ich habe gute Kontakte und ein grosses Netzwerk zu anderen Sicherheitsbeauftragten. Zudem arbeite ich in Fachgremien mit und besuche regelmässig sicherheitsbezogene Fachtagungen.
Wie verbringen Sie Ihre Freizeit?
Ich spiele bei der Melodia Goldach die Bassposaune. Und auch dort bin ich nebst dem
regelmässigen Üben mit Sicherheitsfragen konfrontiert, da wir jeweils im März eine Unterhaltungsshow durchführen. Beim Bühnenaufbau
sowie Gestaltung der Mehrzweckhalle sind wir
mit jeglichen Gefahren der Sicherheit konfrontiert (Mechanische Gefahr, Sturzgefahren, elektrische Gefahren, Brandgefahren etc.). Auch in
der Melodia Goldach bin ich der Sicherheitsengel.
Ausserdem mache ich Sport – joggen und
biken – und verbringe viele erholsame Stunden
mit meiner Lebenspartnerin.
Vielen Dank für das Gespräch.
10
INTERVIEW
ZV-INFO MÄRZ 2015
WO MAN SICH EINFACH GUT
AUFGEHOBEN FÜHLT
Wer eine kundennahe, unkomplizierte Versicherung sucht, ist mit ÖKK
gut beraten. Dies gilt speziell für Mitglieder des Verbands Öffentliches
Personal Schweiz, die zusätzlich von Rabatten profitieren.
Eigentlich ist es eine gute Frage. Mia Bolliger
(Name geändert) hält inne. «Warum haben
wir damals die Versicherung ÖKK gewählt,
bei der wir nunmehr seit mehr als fünf Jahren
sind?», fragt sie sich. Sie schliesst die Augen
und denkt zurück an die Entscheidung, die
sie und ihr Mann damals gemeinsam getroffen
haben. Doch sie muss nicht lange sinnieren.
«Eine gute Absicherung für uns und unsere
Kinder ist wichtig, ebenso, dass der Schutz
an die Bedürfnisse der Familienmitglieder
angepasst ist», sagt sie nach kurzer Zeit.
Zentral ist für sie allerdings etwas anderes,
nämlich der persönliche Bezug zu einer Versicherung. Dieser sei bei ÖKK so eng, wie sie
es noch nirgendwo anders erlebt habe. «Die
faire, unkomplizierte Art von ÖKK spricht
uns an. Wir fühlen uns hier sehr gut aufgehoben. Deshalb würden wir auch nicht wechseln, nur wenn ein anderer Versicherer für
einmal günstiger ist.» Das sei zu kurz gedacht.
Denn die Höhe der Prämie entscheide nicht
ZV-INFO MÄRZ 2015
allein; ebenso zählten die Serviceleistungen
einer Versicherung. Mia Bolliger und ihre
Familie erfreuen sich glücklicherweise einer
guten Gesundheit und hatten bisher nur wegen vereinzelter Rückzahlungen von Rech-
nungen Kontakt mit ÖKK. Die wenigen Kontakte mit den motivierten, hilfsbereiten Mitarbeitenden sind Mia Bolliger aber in guter
Erinnerung geblieben. «ÖKK überzeugt uns
als Qualitätsversicherer.»
Den Mitgliedern des Verbandes Öffentliches Personal Schweiz (ZV) bietet sich nun
die Gelegenheit, sich ebenfalls von den zahlreichen Vorzügen von ÖKK zu überzeugen:
Dazu zählen nicht nur Angebote wie die Gratiswindeln für neu versicherte Familien. Da
der Verband mit ÖKK einen Rahmenvertrag
abgeschlossen hat, profitieren alle Verbandsmitglieder zudem von 20 Prozent Rabatt auf
Zusatzversicherungen, die sie bei ÖKK abschliessen.
Übrigens ist nicht nur Mia Bolliger von
ÖKK überzeugt. Gemäss einer Studie des renommierten Umfrage-Instituts amPuls Market
Research aus dem Jahr 2014 sind die Kundinnen und Kunden von ÖKK am zufriedensten
mit den Leistungen ihrer Versicherung.
Fakten zu ÖKK
ÖKK ist ein Versicherungsunternehmen
mit Sitz in Landquart (Graubünden) und
schweizweit 38 Agenturen. ÖKK bietet
umfassende Versicherungslösungen
für Krankheit, Unfall, Erwerbsausfall
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172 000 Privatkunden sowie
15 300 Unternehmen und öffentliche
Institutionen vertrauen auf die Produkte und Dienstleistungen von ÖKK.
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Lernende aus.
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11
LOHNGLEICHHEIT JETZT !
Equal Pay Day 2015
Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ist in den
vergangenen drei Jahren nicht kleiner, sondern sogar um 0.5 % grösser
geworden. Im öffentlichen Sektor beträgt er heute 13.6 %, in der
Privatwirtschaft 18.9 %. Die Frauen bezahlen diese Differenz zwei Mal,
denn geringere Beiträge in die 2. und 3. Säule sowie tiefe Renten sind die
Folge. Aus diesem Grund demonstrierten unter dem Motto «Lohngleichheit jetzt!» am 8. März 2015 in Bern 12 000 Personen für die Umsetzung
des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Lohn für
gleichwertige Arbeit.
Sandra Wittich
Redaktorin ZV Info
Engagement der Frauen nichts Neues
Schweiz noch rund 20 Prozent weniger als Männer. Besonders frustrierend ist, dass sich die
Situation nicht verbessert, sondern die Differenz
in den letzten zwei Jahren sogar noch grösser
wurde. Ist ein Teil der Lohnunterschiede strukturell bedingt erklärbar, verbleiben doch noch
40 Prozent, die auf eine reine Diskriminierung
zurückzuführen sind. Dies muss sich ändern.
Denn neben der Differenz auf der Lohnabrechnung Ende Monat hat die Lohndifferenz auch
lebenslängliche Folgen: Wer während dem Erwerbsleben zu wenig verdient, ist auch im Rentenalter finanziell weniger abgesichert. Eine
Umsetzung der Lohngleichheit ist deshalb dringend notwendig.
Aktionstag Equal Pay Day und Kundgebung
in Bern
Den Frauen gehen mit dieser bestehenden
Lohnungleichheit jährlich rund 7.7 Milliarden
Franken verloren. Anlässlich des Equal Pay Days
am 9. März 2015 und des internationalen Frauentages am 8. März 2015 trafen sich 12 000
Personen aus über 45 Vereinen und Gewerkschaften, um für gerechte Löhne für Frauen
einzustehen und den Bundesrat zum Handeln
aufzufordern.
Die Präsidentin der SP-Frauen, Yvonne Feri,
betonte an der Kundgebung, dass der Vollzug
der längst überfälligen Lohngleichheit ein Gewinn für alle ist: Männer brauchen ihren Lohn
Bereits 1874 formierten sich Schweizer Frauen
erstmals zur Schweizer Frauenbewegung und
setzten sich im Hinblick auf die Totalrevision
der Bundesverfassung für die Gleichstellung
der Geschlechter ein. Ihr Engagement sowie
alle Bemühungen um das Frauenstimmrecht in
den nachfolgenden Jahren scheiterten jedoch
an den Abstimmungen.
1928 fand in Bern die erste Kundgebung für
die Einführung des Frauenstimmrechts statt. Als
Symbol zogen die Frauenorganisationen eine
riesige Papp-Schnecke mit sich, weil es mit ihren politischen Rechten nur im Schneckentempo vorwärtsging. Eine sehr langsame Schnecke:
Eingeführt wurde das Frauenstimmrecht in der
Schweiz erst 1971, bis zur Einführung in allen
Kantonen dauerte es sogar nochmals weitere
20 Jahre. Die Umsetzung des Gleichstellungsartikels erfolgt ebenfalls nur schleppend, seit
34 Jahren ist er in der Bundesverfassung verankert und trotzdem verdienen Frauen in der
12
GLEICHSTELLUNG
ZV-INFO MÄRZ 2015
nicht mehr zu verstecken, Frauen sind unabhängiger, Familie und Beruf lassen sich besser
vereinbaren und auch Sozialwerke und die Finanzhaushalte (Steuereinnahmen) profitieren,
sofern die Frauenlöhne nach oben angepasst
werden.
Babette Sigg, Präsidentin der CVP-Frauen,
anerkennt, wie viel Frauen bereits erreicht haben, und ermahnt gleichzeitig, dass Wesentliches, nämlich die Lohngleichheit, noch nicht
erreicht ist. Sigg betonte, dass Lohngleichheit
nicht irgendeine abstruse Forderung ist, sondern
ein Anrecht aller Frauen.
Zeit der Freiwilligkeit vorbei
Dass Freiwilligkeit bei der Einhaltung von Gesetzen nicht funktioniert, zeigen der gescheiterte Lohngleichheitsdialog des Bundes, ein
Projekt der Sozialpartner und des Bundes zur
Beseitigung von Lohndiskriminierungen mittels
freiwilligen Massnahmen sowie der ganz offensichtlich noch immer existierende Lohnunterschied.
Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmenden sind überzeugt, dass die Zeit für Anreize für gesetzeskonformes Verhalten vorüber
ist und nun griffige, regelmässige und obligatorische Kontrollen in Verbindung mit Sanktionen notwendig sind, um die Lohngleichheit
umzusetzen. Sie forderten an der Kundgebung
in Bern deshalb griffige Massnahmen und Kontrollen.
Der Bundesrat wird deshalb anfangs Sommer
ein Papier vorlegen, welches Massnahmen vorsieht, um den noch bestehenden Unterschied
zwischen Frauen- und Männerlöhnen zu schliessen.
Sandra Wittich
ZV-INFO MÄRZ 2015
GLEICHSTELLUNG
13
AUSWIRKUNGEN DES
SNB-MINDESTKURSENTSCHEIDES
Sitzung der Finanzkommission des Nationalrates vom
27. Februar 2015 / Sozialpartneraussprache zum Thema
Überraschend stellte die Nationalbank anfangs Januar die Euro-Stützungskäufe ein mit dem Resultat, dass der Eurowechselkurs
zwischenzeitlich auf unter CHF 1 fiel und sich nun knapp über der CHF
1-Grenze einpendelt. Auf einen Schlag wurden die Schweizer Produkte
für ausländische Käufer über 20 % teurer. Für den schweizerischen
Tourismus sowie für die Exportindustrie hat dies verheerende
Auswirkungen. Aus diesem Grund fand zwischen den Sozialpartnern und
der Finanzkommission des Nationalrates eine Aussprache unter der
Thematik «Aufhebung des Mindestkurses CHF-Euro durch die SNB»
statt. Urs Stauffer vertrat Öffentliches Personal Schweiz (ZV).
Personal Schweiz (ZV). Ich hatte die Aufgabe
die Auswirkungen des SNB-Entscheides auf den
öffentlichen Dienst und im Speziellen auf einen
Werkstandort darzustellen.
Urs Stauffer
Präsident Öffentliches Personal Schweiz
In der Exportindustrie müssen den ausländischen Kunden auf bereits abgeschlossene Verträge zwischen 15–20 % Preisabschläge gewährt
werden, damit die Aufträge noch ausgeführt
werden können. Da die Gewinnmargen tiefer
liegen, bedeutet dies, dass auf diesen Aufträgen
mit Verlust abgeschlossen wird. Es besteht die
klare Befürchtung, dass ein längeres Andauern
der Frankenstärke unweigerlich in eine Rezession mit all ihren negativen Folgen führen wird.
Sitzung der Finanzkommission des Nationalrates
Auf Ersuchen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vertrat ich Öffentliches
14
FINANZEN
Die Teilnehmenden auf Arbeitnehmerseite:
• Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia
• Daniel Kopp, wissenschaftlicher Mitarbeiter
SGB
• Urs Stauffer, Präsident Öffentliches Personal
Schweiz (ZV)
Einschätzung der Finanzministerin
Die Sitzung begann mit einem Einstiegsreferat
von Frau BR Eveline Widmer-Schlumpf, welches dazu diente, allen Teilnehmenden die
Situation aus Sicht der Finanzministerin darzustellen. Konkrete Massnahmen zur Entschärfung wurden keine vorgestellt. Frau BR Widmer-Schlumpf wies darauf hin, dass sämtliche
in Betracht gezogenen Massnahmen schuldenbremsenkonform sein müssen.
Wirtschaftspolitik
Die Teilnehmenden auf Arbeitgeberseite:
• Elisabeth Zölch Bührer, Vertreterin der Uhrenindustrie
• Hans Hess, Vertreter Swissmem / MEM-Industrie
• Dr. Toralf Haag, Vertreter der Branche Life
Science / Chemie
• Andreas Züllig, Vertreter der Branche Tourismus / Hotellerie
Herr Bundesrat Johann Schneider-Ammann
machte eine Einschätzung aus wirtschaftspolitischer Sicht. Er sicherte der Arbeitgeberseite zu, dass er sich dafür einsetzen werde, dass
die administrativen Hürden zum Beispiel bei
der Arbeitszeiterfassung oder bei den Ladenöffnungszeiten tief gehalten werden. Auch die
Steuerbelastung dürfe nicht steigen und müsse auf einem tiefen Niveau bleiben.
Bundesvertretung:
• Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf,
Vorsteherin des EFD
• Herr Bundesrat Johann Schneider-Ammann,
Vorsteher des WBF
• Mitglieder der Finanzkommission des Nationalrates
Forderungen der Arbeitgebervertretung
Die Arbeitgebervertretung stellte einen ganzen
Forderungskatalog vor, welcher hauptsächlich
folgende Punkte zum Inhalt hat:
• Verzicht auf die geplanten Änderungen im
Bundesgesetz zur Optimierung der flankieZV-INFO MÄRZ 2015
renden Massnahmen (FlaM), zum Beispiel
keine neuen Voraussetzungen für die Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages.
• Verzicht auf die Einführung von Quoten
(Frauen, ältere Arbeitnehmende, Menschen
mit Leistungsbeeinträchtigungen).
• Verzicht auf gesetzliche Vorschriften im Bereich der Lohnregulierung («Lohnpolizei»).
• Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung. Es muss eine unbürokratische Lösung
gefunden werden, dass mehr Arbeitnehmende mit Arbeitszeitautonomie von der Erfassungspflicht befreit werden können.
• Unbürokratische Erteilung der Arbeitsbewilligung für Drittstaatsangehörige.
• Reform der Altersvorsorge. Sanierung darf
nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen
erfolgen.
• Bezüglich der AVIG-Bezüge (Kurzarbeit)
bedarf es eines ständigen Monitorings.
Wichtig ist die rechtzeitige Einleitung von
Massnahmen, um das Überleben der einzelnen Unternehmen zu sichern (Verlängerung
der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate, Reduktion der Karenztage von 3 auf
1 Tag).
• Massnahmen im Bereich der Exportförderung.
• Massnahmen im Bereich des Tourismus.
• Massnahmen im Bereich Technologie, Innovation und Forschung.
Position Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
• Wechselkursprobleme können nur geldpolitisch gelöst werden. Der Franken muss der
Schweizer Wirtschaft nützen, nicht schaden.
Die Geldpolitik muss für einen realwirtschaftlich tragbaren Frankenkurs sorgen.
Der faire Frankenkurs liegt bei über 1.30
CHF/Euro.
• Keine Lohnsenkungen! Angesichts des geringen Anteils von 20 Prozent an den Gesamtkosten (Mittelwert in der Industrie),
können über Lohnsenkungen kaum effektiv
Kosten gespart werden. Zudem verstärken
Lohnsenkungen die gesamtwirtschaftlichen
Probleme.
• Gesetzlichen Lohnschutz konsequent durchsetzen! In der Schweiz müssen Schweizer
Löhne bezahlt werden. Das verlangen u.a.
die flankierenden Massnahmen (FlaM). Eine
Schlechterstellung von Grenzgängern ist
illegal. Das gilt auch für die Überwälzung
des Arbeitgeberrisikos auf die Angestellten
(Eurolöhne etc.).
• Kurzarbeit bei Auftragslücken. Zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit sollen die Fir-
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men mit Auftragslücken Kurzarbeit einführen.
• Versicherung von Wechselkursrisiken über
die Exportrisikoversicherung
• Verzicht auf Sparpakete der öffentlichen
Hand. Die geplanten Sparmassnahmen verstärken die Rezessionsgefahren.
• Marktzugang zur EU über die Bilateralen
Verträge erhalten und vereinfachen. Für die
Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze sind
die Bilateralen Verträge wichtiger denn je.
Auswirkungen auf die öffentlichen Dienstleistungen
Als Präsident von Öffentliches Personal
Schweiz (ZV) hatte ich Gelegenheit, die Konsequenzen des SNB-Entscheides auf die öffentlichen Dienstleistungen, speziell im Zusammenhang mit den Werkstandorten darzulegen.
• Nebst den Tourismusorten befürchten die
Werkstandorte, durch den SNB-Entscheid
zu den Hauptverlierern zu gehören.
• Zurzeit wird in der Exportindustrie (Uhren,
Maschinen) die Erfahrung gemacht, dass auf
bereits abgeschlossenen Kaufverträgen 15
bis 20 % Rabatt gewährt werden muss, damit
diese noch ausgeführt werden können.
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ZV-INFO MÄRZ 2015
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FINANZEN
15
16.02.15 12:31
• Da die Gewinnmargen in
der Regel tiefer liegen, bedeutet dies, dass von Rabatten betroffene Aufträge aufgrund des SNB-Entscheides
mit Verlust abgeschlossen
werden.
• Dies hat zur Folge, dass in
den Werkstandorten die
Steuererträge bei den juristischen Personen deutlich
tiefer ausfallen werden als
geplant.
•Exportorientierte Werkstandorte wie Biel rechnen
bereits für das Steuerjahr
2016 bei den juristischen
Personen mit Steuerertragsausfällen von ca. 20 %.
• Nicht auszudenken, was bei
einer allfälligen Umsetzung
der Unternehmenssteuerreform III im Jahr 2017 für
negative Folgen für die
Werkstandorte entstehen
könnten.
•Eine länger anhaltende
Frankenstärke bedeutet bei
den Werkstandorten ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit
und damit verbunden ein
Ansteigen der Sozialhilfequote.
• Die Werkstandorte, welche
bereits heute – bedingt
durch die Einwohnerstrukturen – mit einer hohen Sozialhilfequote
und einem sinkenden Steuersubstrat zu
kämpfen haben, werden ihre Sparprogramme noch verstärken müssen.
• Ein Abbau von öffentlichen Dienstleistungen, Stellenwiederbesetzungsmoratorien,
scheides korrigiert werden können.
Fazit
Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat und die Finanzkommission
des Nationalrates die von Arbeitnehmerseite gemachten Aussagen
ernst nimmt. Besonders die Kantone, Städte und Gemeinden leiden schon seit längerer Zeit unter
einer Art «Schadloshaltungsmentalität» des Bundes. Die negativen
finanziellen Auswirkungen von
Gesetzen, die auf Bundesebene
beschlossen werden, machen sich
vor allem auf kantonaler und
kommunaler Ebene bemerkbar.
Dies könnte auch bei einer allfälligen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III der Fall
sein. Öffentliches Personal
Schweiz (ZV) fordert deshalb den
Bundesrat im Zusammenhang mit
dem SNB-Entscheid auf, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um
zu verhindern, dass die Schweizer
Wirtschaft in eine Rezession
schlittert, welche die bereits arg
strapazierten öffentlichen Finanzen vor unlösbare Probleme stellen würde.
Urs Stauffer
Steuererhöhungen und Investitionsstopps
werden die Folge sein. Die bereits geplanten Sparprogramme werden die Rezessionsgefahr noch verstärken.
• Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ersucht
den Bundesrat, alles zu unternehmen, damit
die negativen Auswirkungen des SNB-Ent-
IMPRESSUM
HERAUSGEBER
REDAKTION / LAYOUT
ABOSERVICE
REDAKTIONSSCHLUSS
Zentralverband Öffentliches
Personal Schweiz (ZV)
Postkonto Aarau 50-7075-3
Präsident: Urs Stauffer
Pianostrasse 32, 2503 Biel
Tel. G 032 326 23 25
Fax G 032 326 13 94
Sandra Wittich und Michael Merker
Oberstadtstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 200 07 99, Fax 056 200 07 00
E-Mail: [email protected]
www.oeffentlichespersonal.ch
Öffentliches Personal Schweiz ZV
Oberstadtstrasse 7
5400 Baden
Tel.: 056 200 07 99
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Nummer Red. Schluss Erscheint
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Tel. G: 071 272 75 00
Fax G: 071 272 75 34
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St. Galler Tagblatt AG
Fürstenlandstrasse 122
9001 St. Gallen
VERBANDSSEKRETARIAT
Dr. Michael Merker
Oberstadtstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 200 07 99, Fax 056 200 07 00
E-Mail: [email protected]
16
FINANZEN
4 • 15 5 • 15 6 • 15 8 • 15 9 • 15 10 • 15 11 • 15 12 • 15 13.04.1529.04.15
08.05.15
27.05.15
15.06.15
01.07.15
03.08.15
19.08.15
31.08.15
16.09.15
12.10.15
28.10.15
09.11.15
25.11.15
07.12.15
23.12.15
AUFLAGE
23'849 Exemplare
(WEMF-beglaubigt 2012 / 2013)
ZV-INFO MÄRZ 2015
MARDERSCHÄDEN LASSEN SICH
VERHINDERN
Egal, welche Automarke – der Marder hat sie alle zum Fressen gern. Auf
den Kabelbiss folgt meist eine kostspielige Reparatur. Wer aber gut
versichert ist, kann gelassen den Pannendienst rufen.
kommt ihr ureigener Spieltrieb. Insbesondere
während der Paarungszeit im Frühjahr reagieren
Marder auf Duftspuren von Artgenossen aggressiv. Aber auch bei tiefen Temperaturen ist der
Motorraum nicht vor den Zähnen der schlauen
Tierchen gefeit – denn Marder kennen keinen
Winterschlaf.
Ein Blick unter die Haube bringts
Um frühzeitig einzugreifen, lohnt sich ein Gespräch mit der Nachbarschaft. Denn sind in der
Gegend Marderschäden aufgetreten, gilt es genauer hinzuschauen. Insbesondere Autos, die
nachts an unterschiedlichen Standorten parkieren, sind überdurchschnittlich von Marderbiss
betroffen. Schutz bietet einerseits das regelmässige Waschen des Motors, um die Duftmarken
der Marder zu entfernen. Echten Schutz gegen
Marderbiss bietet einzig eine Elektroschockanlage, die hungrige Marder in die Flucht schlägt.
Die Wanderausrüstung ist gepackt, die Kinder
unruhig und die Familie macht sich auf zum
langersehnten Wochenendausflug. Dumm nur,
dass das Auto keinen Wank tut – Marderschaden!
Wenn der Marder zuschlägt und mit seinen spitzen Zähnen Kabel und Schläuche durchbeisst,
geht oft gar nichts mehr. Zuoberst auf dem
Speiseplan der pelzigen Zeitgenossen stehen
Zündkabel, Kunststoffschläuche oder Lenkungsmanschetten. Doch wer zahlt die Zeche für die
Reparatur und den Abschleppdienst?
Teilkasko deckt selbst Ersatzwagen
Die anfallenden Reparaturkosten für den Marderschaden übernimmt in aller Regel die Versicherung ohne Selbstbehalt, sofern man über
eine Teilkasko verfügt. Meist sind auch die
durch Marderbiss entstandenen Folgeschäden
am Fahrzeug versichert sowie das Abschleppen
des beschädigten Fahrzeugs bis in die nächstgelegene Werkstatt. In Regionen mit hohen
ZV-INFO MÄRZ 2015
Marderpopulationen ist der Abschluss einer
Teilkasko durchaus eine Überlegung wert.
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Im Frühjahr steigt der Appetit
Marder sind wie Kleinkinder oder junge Hunde.
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ZV-INFO MÄRZ 2015
BUNDESPERSONAL IN ZAHLEN
Bundesrat legt Bericht über die Entwicklungen 2014 vor
Um die Entwicklung in wichtigen Bereichen seiner Personalpolitik zu
steuern, legte der Bundesrat für die Jahre 2011–2015 Sollwerte und
Indikatoren fest. Wie der Bericht zum Personalmanagement 2014 nun
zeigt, konnte der Bundesrat die meisten seiner Ziele bereits ein Jahr vor
deren Ablauf ganz oder teilweise erreichen.
Der Bundesrat hat heute das Reporting Personalmanagement 2014 gutgeheissen und an
die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte weitergeleitet.
Das Reporting enthält Informationen zur Zusammensetzung des Bundespersonals, zu Rekrutierungen und Fluktuation, zu Personalkosten, Gesundheit, zur Zufriedenheit mit der
Führung sowie zur allgemeinen Arbeitssituation.
Die Sollwerte für die Geschlechterverteilung wurden letztes Jahr zum ersten Mal seit
ihrer Festlegung 2011 erreicht. In den meisten
anderen Fällen haben sich die Kennzahlen
innerhalb der Zielbänder stabilisiert oder haben sich weiter verbessert. Im Jahre 2014 waren mehr Frauen im Kader vertreten als im
Vorjahr. Auch die Bindung der Mitarbeitenden
an die Arbeitgeberin Bundesverwaltung hat
sich nochmals verstärkt.
Der Personalbestand hat sich zudem verjüngt: Mit 44,3 Jahren ist das Durchschnittsalter 2014 nach mehreren Jahren
Anstieg auf den Stand von 2011
gesunken.
Die wichtigsten Kennzahlen
im Detail
•Die Verteilung der Geschlechter hat mit 44,2 Prozent Frauen und 55,8 Prozent
Männern erstmals die Sollwerte erreicht. In den Kaderlohnklassen lagen die Frauenanteile bereits im Vorjahr innerhalb
der Sollwerte. Im Jahre 2014
hat sich die Entwicklung fortgesetzt. Die Frauen waren in
den Lohnklassen 24 – 29 mit
ZV-INFO MÄRZ 2015
31,3 Prozent vertreten. In den Lohnklassen
30 – 38 erreichten sie einen Anteil von 17,7
Prozent. Die entsprechenden Zielbänder
geben Frauenanteile von 29 – 34 Prozent
bzw. von 16 – 20 Prozent vor.
• Die Sollwerte für die Anteile der Landessprachen leiten sich von der Verteilung in
der Schweizer Bevölkerung gemäss Strukturerhebung der Schweizerischen Volkszählung ab. Der Anteil an französischsprachigen Mitarbeitenden lag mit 21,7 Prozent
innerhalb des Zielbands von 21,5 – 23,5
Prozent. Die Vertretung italienischsprachiger Mitarbeitender (6,5 Prozent) lag ebenfalls im Zielband.
•Die Anteile an Lernenden und Hochschulpraktika sind beide weiter gestiegen. Der
Anteil an Hochschulpraktika lag mit 1,5
Prozent im Zielband, und der Lernendenanteil hat mit 5,4 Prozent die Vorgabe von
4 – 5 Prozent sogar übertroffen. Von den
Absolventinnen und Absolventen von Hochschulpraktika konnten 39 Prozent in ein
weiterführendes Anstellungsverhältnis beim
Bund übertreten. Dies liegt innerhalb des
Sollwerts für die sogenannte Verbleibquote
von 30 – 40 Prozent.
• Die Bundesverwaltung hat nochmals mehr
Menschen mit Behinderungen beschäftigt
als in den Vorjahren. Ihr Anteil lag mit 1,5
Prozent in der Mitte des Zielbands von 1 – 2
Prozent.
• Nicht erreicht wurden die Sollwerte für die
Eigenrekrutierung von Kadern und für
die Aus- und Weiterbildung.
• Bei den Indikatoren sind die gewünschten
Werte mehrheitlich erreicht worden. Das
Commitment, also die Bereitschaft, sich längerfristig für den Arbeitgeber einzusetzen,
ist sogar nochmals leicht angestiegen. Die Kennzahlen zum Gesundheitsempfinden, zur Führung, zur Arbeitszufriedenheit
und zur Personalinformation liegen innerhalb der Zielbänder.
Handlungsbedarf besteht jedoch
bei der Vereinbarkeit von Arbeit
und Privatleben.
PERSONALPOLITIK
19
KANTON BASEL-STADT
Baselstädtischer Angestelltenverband (BAV)
Neue Sparmassnahmen der Regierung
Dr. Georg Schürmann
Sekretär BAV
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt plant weitere Sparmassnahmen, welche unter anderem
auch die Anstellungsbedingungen
des Kantonspersonals betreffen. Der
BAV – ebenso wie die übrigen Staatspersonalverbände – wehren sich gegen diesen weiteren Abbau.
I. Die geplanten Massnahmen
Anfang Februar des laufenden Jahres hat der
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund CHF
70 Millionen verabschiedet. Rund CHF 15 Millionen davon sollen die Staatsangestellten mittels verschiedener Sparmassnahmen beisteuern.
Die erste, das Kantonspersonal betreffende
Massnahme, soll darin bestehen, dass ab dem
Jahr 2017 die Prämien für die obligatorische
Nicht-Berufsunfallversicherung (NBU) vollumfänglich von den Angestellten selber getragen
werden sollen. Bislang übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel der Prämie, was im Jahr 2015
einem Anteil von 0.93 % des Bruttolohnes entsprach.
Im weiteren plant die Regierung, die Anspruchsvoraussetzungen für das Dienstaltersgeschenk zu ändern. Künftig sollen die Mitarbeitenden jeweils nach dem 10., dem 20., dem
30. und dem 40. Dienstjahr Anspruch auf ein
Dienstaltersgeschenk in Form von je zwei Wochen bezahltem Urlaub erhalten. Dies gegenüber der heutigen Regelung, bei welcher
Dienstaltersgeschenke ab dem 10. Dienstjahr
in Fünfjahresschritten ausbezahlt werden. Die
Umsetzung der neuen Regelungen betreffend
20
BASEL-STADT
des Dienstaltersgeschenkes soll ab dem Jahr
2016 beginnen; der geplanten Übergangsregelung zufolge soll die volle Wirksamkeit der
Massnahme im Jahr 2020 eintreten.
Geändert werden soll sodann die heutige
Höhe der sogenannten Anerkennungsprämien:
Die heute für Anerkennungsprämien zur Verfügung stehende Summe soll um CHF 200 000
reduziert werden.
Die Anerkennungsprämie ist auf Verordnungsebene geregelt und kann daher vom Regierungsrat ohne Überprüfung durch das Parlament beschlossen bzw. abgeändert werden.
Demgegenüber müsste eine Änderung der NBUPrämie und des Dienstaltersgeschenks – da
beide im Lohngesetz geregelt sind – auf dem
Wege der Gesetzesänderung, d.h. unter Einbezug des Parlaments erfolgen.
II. Grosser Unmut bei Personal
Der Unmut über die neuerlich geplanten Sparmassnahmen beim Personal ist gross. Ein Blick
in die Vergangenheit zeigt, dass sich die Anstellungsbedingungen beim Kantonspersonal
die Staatsangestellten nahezu in allen Bereichen
verschlechtert haben:
• Lohn: Trotz der Systempflege zeigen Vergleiche mit den Nachbarkantonen und auch mit
der Privatwirtschaft, dass das Lohngefüge
beim Staatspersonal in verschiedensten Bereichen nach wie vor an der unteren Grenze
ist.
• Arbeitszeit: Sodann ist unstreitig, dass die
Entwicklungen der letzten Jahre auch im
öffentlich-rechtlichen Anstellungsbereich zu
einer erheblichen Erhöhung des Zeit- und
Arbeitsdrucks geführt haben, welcher in ers-
ter Linie durch eine Erhöhung des Personalbestandes entschärft werden könnte. Daneben liegt der Kanton Basel-Stadt in Bezug
auf die Wochenarbeitszeit mit einer 42-Stundenwoche nicht in der landesüblichen Norm
grosser Arbeitgeber.
• Lohnentwicklung: Insgesamt mussten die
Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt auf 6,5 %
Teuerung und zwei Stufenanstiege verzichten.
• Berufliche Vorsorge: Erhöhung des Rentenalters von 63 auf neu 65 Jahre sowie der
Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat.
Bereits vorgenannte Massnahmen und Einschränkungen haben dazu geführt, dass es in
verschiedensten Bereichen zunehmend schwieriger wird, geeignetes Personal zu rekrutieren.
Mit den nunmehr geplanten weiteren Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen
würde die Konkurrenzfähigkeit des Kantons
als Arbeitgeber weiter verschlechtert, was sich
letztlich auf die Qualität des Service Public
auswirken wird.
Daten 2015
Ordentliche Mitgliederversammlung BAV:
Dienstag, 9. Juni 2015, 18.00 Uhr
Pensionierten-Ausflug:
Donnerstag, 28. Mai 2015 (ganztags)
Pensionierten-Stamm:
Dienstag, 31. März 2015
Kontaktmöglichkeit
Adresse: St. Alban-Vorstadt 21,
4052 Basel
Telefon: 061 272 45 11
Fax:
061 272 45 35
E-Mail:[email protected]
Dienstag, 23. Juni 2015
Dienstag, 18. August 2015
Dienstag, 13. Oktober 2015
Dienstag, 1. Dezember 2015
jeweils im Restaurant Stadthof,
Gerbergasse 84 (am Barfüsserplatz) im
1. Stock ab 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr
ZV-INFO MÄRZ 2015
Protestaktion am 15. April 2015 in Basel
Um sich gegen die weiteren Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen
beim Staatspersonal zu wehren, planen
die Arbeitsgemeinschaft baselstädtischer
Personalverbände (AGSt) sowie weitere
Interessenverbände am 15. April 2015
die Durchführung einer Protestaktion auf dem
Marktplatz in Basel. Ziel ist dabei, die Bevölkerung nicht nur über die Problematik der geplanten Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen, sondern auch über die übrigen
Abbaupläne zu informieren.
Der BAV ruft seine Mitglieder auf, möglichst
zahlreich an der Veranstaltung teilzu-nehmen
und wird zu gegebener Zeit über die Details
informieren.
KANTON LUZERN
Stadtpersonalverband Luzern
Vorankündigung Generalversammlung
Montag 1. Juni 2015
Ort und Zeit werden mit der persönlichen Einladung
bekannt gegeben.
KANTON GRAUBÜNDEN
Verband des Bündner Staatspersonals (VBS)
Generalversammlung
Geschätzte Verbandsmitglieder
Ich freue mich, Sie zu unserer diesjährigen
Generalversammlung einzuladen.
Freitag, 24. April 2015
Restaurant Marsöl in Chur
Apéro ab 17.00 Uhr
GV ab 18.00 Uhr
Traktanden Generalversammlung
Gion Cotti
Präsident VBS
ZV-INFO MÄRZ 2015
1.Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der Generalversammlung 2014
4. Jahresbericht 2014
5. Jahresrechnung 2014, Revisorenbericht 2014,
Déchargeerteilung
6. Jahresbeiträge 2016 und Voranschlag 2016
7. Teilrevision der Statuten
8. Umfrage und Verschiedenes
Nach der Generalversammlung hält Regierungspräsident Martin Jäger, Vorsteher des
Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes, eine Ansprache zu einem aktuellen
Thema. Das Nachtessen wird anschliessend vom
VBS offeriert.
Gion Cotti, Präsident VBS
LUZERN / GRAUBÜNDEN
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KANTON SCHWYZ
Personalverband Kanton Schwyz
Einladung zur 97. Generalversammlung
«Gute Arbeit braucht gute Beziehungen»
Dienstag, 21. April 2015, 18.00 Uhr MythenForum Schweiz
Wir laden unsere Mitglieder herzlich
ein zur 97. Generalversammlung des
Personalverbandes Kanton Schwyz.
Im Anschluss an die traktandierten Geschäfte folgt ein Referat von Frau Susanne
Mouret zum Thema «Gute Arbeit braucht
gute Beziehungen». S. Mouret ist Erwachsenenbildnerin, Kommunikationsberaterin, Konfliktklärungshelferin und Mediatorin. Sie wird uns anhand kommunikationspsychologischer Modelle aufzeigen,
dass gute Arbeitsbeziehungen und damit
eine gute Arbeitsleistung auf bewusster
Kommunikation basieren.
Die Verbandsmitglieder sind danach
zum Apéro und zum traditionellen Nachtessen eingeladen.
Traktanden
Anmeldung
1. Begrüssung durch die Vizepräsidentin
2. Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler
3.Protokoll der Generalversammlung vom
29. April 2014
4.Jahresbericht
5.Jahresrechnung/Revisionsbericht
6. Mitgliederbeitrag 2015
7. Budget 2015
8.Ersatzwahlen
9. Anträge der Mitglieder*
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie
um Anmeldung mit dem elektronisch zugestellten Anmeldetalon bis 6. April 2015 per E-Mail,
Fax oder auf dem Postweg.
* Anträge der Mitglieder zuhanden der Generalversammlung sind bis 6. April 2015
schriftlich einzureichen.
E-Mail: [email protected]
Fax: 041 819 25 69
Postweg: Personalverband Kanton Schwyz,
Postfach 1236, 6431 Schwyz
Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme.
Astrid Steiner Styger,
Vizepräsidentin
Nachruf
Wir trauern um unseren Präsidenten und Kollegen
Beat Stierli
5. Juni 1960 – 14. Januar 2015
Während mehr als 22 Jahren arbeitete Beat Stierli im Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Schwyz als versierter
Berater in juristischen Fragen. Auf seine rechtlichen Abklärungen, seine fundierten Gutachten und Beratungen war
stets Verlass. Er gehörte seit 2006 dem Vorstand des Personalverbandes Kanton Schwyz an, war seit 2010 Vizepräsident
und seit 2014 Präsident.
Beat Stierli dachte schon immer mehr an andere als an sich
selber. Menschen und ihre Geschichten haben ihn speziell
interessiert. Er kämpfte für Gerechtigkeit, für menschliche
22
SCHWYZ
Werte und die Interessen der breiten Allgemeinheit. Mit
überdurchschnittlichem Engagement setzte er sich für die
öffentliche Sache ein und scheute es nicht, den Arbeitgeber
immer wieder an seine Fürsorgepflichten und das Wohlergehen der Mitarbeitenden zu erinnern.
Sein Wirken für den Personalverband wird für uns unvergessen bleiben.
Vorstand und Mitglieder des
Personalverbandes Kanton Schwyz
ZV-INFO MÄRZ 2015
STADT ST. G ALLEN
Personalverband der Stadt St. Gallen
Einladung zur ordentlichen
Mitgliederversammlung 2015
Datum: Montag, 30. März 2015, 18.00 Uhr
Ort: Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum
St. Gallen, Demutstrasse 115, St. Gallen
(Bus-Endstation Riethüsli)
Beginn: 17.45 Uhr
Programm:
17.45 Uhr Nachtessen in der Mensa; danach Dislokation in die Aula
19.00 Uhr Begrüssung und Eröffnung der
Mitgliederversammlung
Interview mit Jeff Saibene, seit
2011 Trainer beim FC St. Gallen.
Traktanden:
1. Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler
2. Genehmigung des Protokolls
3.Genehmigung des Jahresberichts des
Präsidenten
4. Genehmigung der Jahresrechnung und
Entlastung des Vorstandes auf Antrag
der Geschäftsprüfungskommission
5. Festlegung der Mitgliederbeiträge
6. Genehmigung des Jahresbudgets
7.Wahlvorschläge für Versicherungskassen-Kommission
8. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder*
9. Allgemeine Umfrage
*Anträge von Mitgliedern zuhanden der
Mitgliederversammlung sind dem Vorstand spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen.
Den Abschluss bildet der traditionelle
LOTTOMATCH in der Mensa.
ZV-INFO MÄRZ 2015
ST. G ALLEN
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DELEGIERTENVERSAMMLUNG
8. Mai 2015 in Basel
Am 8. Mai 2015 findet die Delegiertenversammlung von Öffentliches
Personal Schweiz in Basel statt. Anmeldungen sind bereits beim
Sekretariat möglich.
Programm
ab 9.15 Uhr Empfang der Delegierten bei Kaffee und Gipfeli im
1. Stock des Restaurants Safran Zunft
10.00 Uhr
Eröffnung der Delegiertenversammlung im
Zunftsaal des Restaurants Safran Zunft durch
Präsident Urs Stauffer
Anmeldetalon
Delegiertenversammlung
Name / Vorname:
Adresse:
anschliessend Statuarische Geschäfte
11.15 Uhr
Referat
12.00 Uhr
Apéro im 1. Stock des Restaurants Safran Zunft
12.30 Uhr
Mittagessen im Restaurant Safran Zunft
Teilnahme für Delegierte gratis,
Gebühr für weitere Teilnehmende Fr. 70.00
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DELEGIERTENVERSAMMLUNG
Verband:
Teilnahme am Essen: Ja
Nein
Teilnahme an der Stadtführung:
Ja
Nein
Einsendung an [email protected] oder
Öffentliches Personal Schweiz, Oberstadtstr. 7, 5400 Baden
ZV-INFO MÄRZ 2015