Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Hohenlohestraße II“ der Stadt Öhringen, Gemarkung Öhringen Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat am 24.02.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hohenlohestraße II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Planbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 7.100 m² und befindet sich nördlich des Stadtzentrums, zwischen dem Wollreffenweg, der Hohenlohestraße und der Rymannstraße. Das Plangebiet liegt innerhalb des genehmigten Baulinienplanes „Wollreffenweg-Hindenburgstraße“ und enthält folgende Flurstücke der Gemarkung Öhringen: Flst. 866, 866/1, 852/2 sowie eine Teilfläche von Flst. 852/3. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Lageplan: Maßgebend ist der Bebauungsplan-Vorentwurf „Hohenlohestraße II“ vom 16.12.2014. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB werden erfüllt. Gemäß § 13 Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auf eine Umweltprüfung und die Ausarbeitung eines Umweltberichtes verzichtet. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ziele und Zwecke der Planung Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes ist ein reines Wohngebiet und im südlichen Bereich ein Mischgebiet geplant. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt direkt als Grundstückszufahrt über die Rymannstraße sowie über die Hohenlohestraße. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 20.04 bis 20.05.2015 bei der Stadtverwaltung Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, im Treppenhaus 2. Stock, während den üblichen Sprechzeiten zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Zimmer - Nr. 204 (Herr Bremm) und Zimmer - Nr. 203 (Frau Heuschele) während den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.oehringen.de – Stadt – Bauen und Wohnen – Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanung abgerufen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:15 Uhr Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr. Große Kreisstadt Öhringen 11. April 2015 Thilo Michler Oberbürgermeister
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