Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Wollreffen II, 1. Änderung“ der Stadt Öhringen, Gemarkung Öhringen Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat am 24.03.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Wollreffen II, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 4.467 m² und befindet sich im nördlichen Stadtbereich von Öhringen, nördlich der Friedrichsruher Straße. Im Osten grenzt das Plangebiet an die Christian-Schöck-Straße, im Süden an den Wollreffenweg, im Westen an die Jägerstraße und im Norden an die Gärten der Wohnbebauung der Straße Am Hang und der Jägerstraße an. Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Öhringen: Flst. 895/1, 895/2, 895/3, 895/4, 895/5 und. 895/6. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Lageplan: Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Wollreffen II, 1. Änderung“ vom 24.03.2015. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Innenentwicklung handelt. Gemäß § 13 Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auf eine Umweltprüfung und die Ausarbeitung eines Umweltberichtes verzichtet. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Ziele und Zwecke der Planung Die Flurstücke 895/4, 895/2, 895/5 und 895/6 sollen städtebaulich neu geordnet werden. Dazu soll der bestehende Einkaufsmarkt abgebrochen und durch zeitgemäße Mehrfamilienhäuser ersetzt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit vom 18.05. – 18.06.2015 bei der Stadtverwaltung Öhringen, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, im Treppenhaus 2. Stock, während den üblichen Dienststunden zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt, Zimmer - Nr. 204 (Herr Bremm) und Zimmer - Nr. 203 (Frau Heuschele) während den üblichen Sprechzeiten abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.oehringen.de/bauleitplanung abgerufen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.15 Uhr Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr Große Kreisstadt Öhringen 09. Mai 2015 Thilo Michler Oberbürgermeister
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