DAS WICHTIGSTE Kurzbericht u ber die Gemeinderatssitzung vom 5. Mai 2015 GENEHMIGT Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung vom 19. März 2015 wurde in der vorliegenden Form genehmigt EINSTIMMIG Auf der Liegenschaft EZ. 705, KG 20001 Absdorf, Eigentümerin Frau Maria Storkan, ist die DIENSTBARKEIT der Zentralwasserversorgung Absdorf eingetragen. Da diese Zentralwasserversorgung nicht mehr besteht, wurde die Löschung der Dienstbarkeit beantragt und einstimmig genehmigt. EINSTIMMIG Von den NÖ. Gemeindevertreterverbänden der ÖVP und der SPÖ wurde die Resolution KPC (Kommunalkredit Public Consulting) initiiert. Grund für diese Resolution ist, dass die KPC Partner der öffentlichen Hand bei der Entwicklung, Implementierung und Abwicklung von Förderungsprogrammen im Umwelt- und Energiebereich war und die Republik Österreich nunmehr ihren Anteil an ausländische Investoren verkauft hat. Es bestehen Zweifel, dass die neuen Eigentümer tatsächlich ein für die österreichischen Gemeinden sinnvolles Geschäftsmodell erwirken können und somit keine geeigneten Partner der Republik Österreich sind. „Um grobe Nachteile von den Gemeinden abzuwenden, müssen die Gemeinden ein deutliches Signal an die Bundesregierung senden und die politische Verantwortung der Bundesregierung einfordern.“ Die einstimmig beschlossene RESOLUTION ergeht an die Österreichische Bundesregierung. EINSTIMMIG Der bestehende Nutzungsvertrag mit Herrn Martin SCHMIT betreffend das gemeindeeigenen Grundstücks vor seinem Keller - Parz. 2228 wird dahingehend abgeändert, dass der Gastgarten ganzjährig (täglich von 08.00 bis 23.00 Uhr) verwendet werden darf und die Vertragsdauer auf 30 Jahre verlängert wird. Das jährliche Pauschalentgelt in Höhe von € 50,00 (indexiert) bleibt unverändert. Auch der Aufstellung einer Pergola (Holzkonstruktion) für die Nutzung als GastgartenÜberdachung (im Ausmaß von ca. 9 m x 3 m) wurde unter der Voraussetzung, dass der Marktgemeinde Absdorf sämtliche Rechte hinsichtlich künftiger Leitungsverlegungen und andere öffentlichen Interessen gewahrt bleiben, zugestimmt. Jegliche Unterverpachtung, Fremdnutzung bzw. nicht dem ursprünglichen Verwendungszweck entsprechende Nutzung (Kulturveranstaltungen) muss unterbleiben. Auf den typischen Stil bzw. Charakter der Kellergasse gemäß Richtlinien des Landes NÖ (Kellergassenförderung) ist zu achten. Alle nicht typischen Gegenstände wie z.B. Werbetafeln sind zu entfernen. Der Nutzungsvertrag soll dahin geändert und über das RA-Büro Dr. Anzböck adaptiert und in der nächsten Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat informativ vorgelegt werden. Beschlussfassung: Einstimmig EINSTIMMIG Aufgrund der Erweiterung der Nutzung von Räumlichkeiten im Gemeindehaus, Hauptplatz 11 (Erweiterung des Heimatmuseums) und der Nutzung von Kellerräumlichkeiten für Zwecke eines Schaudepots im Gemeindehaus - Hans Doppelreiter-Straße 1a durch den Kultur- u. Verschönerungsverein Absdorf, ist der bestehende Hauptmietvertrag vom 8. Mai 1984 um einige Punkte zu erweitern bzw. der Mietzins entsprechend anzupassen. Der Hauptmietzins beträgt jährlich 50,- Euro. In diesem Zusammenhang wurde der Gemeinderat auch über den Finanzierungsplan des „Multifunktionsraumes“ informiert, die Gesamtkosten von 37.200 Euro werden gedrittelt: Auf die Marktgemeinde Absdorf, dem Kultur- und Verschönerungsverein und der NÖ. Dorferneuerung entfallen daher jeweils 12.400 Euro inkl. der erbrachten Eigenleistungen. Die erforderlichen Fremdleistungen wurden an die jeweiligen Bestbieter vergeben. Die Beschlussfassung darüber erfolgte einstimmig (Bürgermeister Franz Dam war befangen und hatte den Sitzungssaal während der Abstimmung verlassen). EINSTIMMIG Der Abschluss eines Mietvertrages mit der Organisation NÖ Volkshilfe betreffend der Räumlichkeiten (Gesamtnutzfläche 28,23 m2) im Bürgergemeinschaftszentrum in der Hausäckerstraße 34 wurde einstimmig - vorläufig auf die Dauer von 3 Jahren - genehmigt. Der monatliche Mietzins wurde mit 100,- Euro (zuzügl. der gesetzlichen MwSt., gebunden an den Verbraucherpreisindex 2010) festgelegt. Anfallende Betriebskosten sind vom Mieter zu tragen. Aufgrund des zukünftig vermehrten Bedarfes an Parkflächen beim Bürgergemeinschaftszentrum wird vom gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Grundstück, der Parz. 1082/1, Eigentümer Wilhelm KLEIN, 3462 Absdorf, Kremser Straße 21 ein Teilstück im Ausmaß von ca. 50 m² als zusätzliche Parkfläche angemietet. Der Pachtzins für die Marktgemeinde beträgt jährlich 100,- Euro, der Pachtvertrag wird auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen. Beschlussfassung: Einstimmig EINSTIMMIG Im Zuge der Errichtung des Grundwasserentlastungsteichs werden einige Grundtauschangelegenheiten durchgeführt. Bei der ehemaligen Pachtparzelle der Gemeinde (EZ. 10 Grundstücks-Nr. 1482/1) befindet sich im Eigentum der Marktgemeinde Absdorf ein Zufahrtsweg im Ausmaß von ca. 1.088 m², der direkt an das Grundstück der Familie Hermann u. Olga DAM (Parz. Nr. 1482/2) angrenzt. Dieser Zufahrtsweg wird aufgrund der Änderung der Besitzverhältnisse im Zuge des Projektes Grundwasserentlastungsteich nicht mehr benötigt und soll mit dem Grundstück der Familie Dam vereinigt werden. Seitens der Familie Dam besteht Interesse zum Ankauf dieser Restfläche. Dem Kaufansinnen der Familie Dam wurde stattgegeben, der Verkaufspreis für die ca. 1.088 m2 große Fläche (genaues Ausmaß erst nach der Vermessung) wurde mit 4.000 Euro festgelegt. Beschlussfassung: Einstimmig Die Gemeinderatsmitglieder GR Elisabeth Dam u. GR Ing. Maria Dam waren bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und kehrten erst nach der nach der Beschlussfassung wieder in den Sitzungssaal zurück. EINSTIMMIG Dem Ansuchen des Musikverein Absdorf um Auszahlung der bereits genehmigten Subventionen für die Haushaltsjahre 2013 u. 2014 sowie Erhöhung der Vereinsförderung ab 2015 auf 2.000 Euro wurde einstimmig stattgegeben. Die Gemeinderatsmitglieder Bgm. Franz Dam, GGR Norbert Fischer, GGR Helmut Dollinger, GR Elisabeth Dam u. GR Daniela Waltner waren bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und kehrten erst nach Beschlussfassung in den Sitzungssaal zurück. EINSTIMMIG Für das Bauvorhaben ABA Absdorf, BA 08 (Anschluss an den GAV Wagram – Nördliches Tullnerfeld) des Bundministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 23.04.2015 Antragsnummer B500042, ist die Annahme des Fördervertrages seitens der Marktgemeinde Absdorf erforderlich. Vom Vorsitzenden wurde dazu mitgeteilt, dass für das Bauvorhaben nunmehr die Förderzusage des Bundes vorliegt. Für die Gesamtinvestitionskosten von 1,300.000,- Euro gibt es Fördermittel in der Höhe von 179.072,- Euro, die Auszahlung der Fördermittel ist in Form von Finanzierungszuschüssen vorgesehen. Die Annahme des Fördervertrages erfolgte einstimmig. EINSTIMMIG In der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 19. März 2015 wurde der Beschluss zur Gründung einer GmbH für das gemeindeübergreifende Projekt „Interkommunaler Gewerbepark Absdorf – Königsbrunn/Wgr. – Stetteldorf/Wgr.“ gefasst. Der Vorsitzende Bürgermeister Franz DAM informierte den Gemeinderat über den derzeitigen Stand dieses gemeindeübergreifenden Projektes in einer detaillierten Bildpräsentation der Wirtschaftsagentur des Landes NÖ - „ECO-Plus“. Eine Planrechnung mit sämtlichen Kosten, die Finanzierung sowie die Erlöse im Zeitablauf wurden in dieser Präsentation umfangreich dargestellt. Zur Eigenkapitalaufbringung für die Gründung der GmbH ist ein Grundsatzbeschluss bzw. folgender Gesamtzahlungsfluss erforderlich: zahlt an GmbH f. Grundstücke GmbH f. Gründung Zwischensumme Königsbrunn* Absdorf € 580.000 € 18.000 € 598.000 € 131.640 Stetteldorf € 290.000 € 9.000 € 299.000 € 65.820 - € 18.000 € 18.000 € 870.000 € 45.000 € 915.000 € 97.460 Königsbrunn Summe Zur Finanzierung des erforderlichen Eigenmittelanteils in Höhe von € 598.000,- für die Gesellschaftsgründung wäre seitens der Marktgemeinde Absdorf als zukünftiger Gesellschafter eine Fremdfinanzierung über ein Geldinstitut vorgesehen. Für die Einholung von Darlehensangeboten (5 Jahre tilgungsfrei, 6-Monats-EURIBOR, 25 Jahre Laufzeit) soll die Ausschreibung an die vom Gemeinderat für Darlehensaufnahmen festgelegten Bankinstitute erfolgen: - Raiffeisenbank Region Wagram eGen UniCredit Bank Austria AG BAWAG - PSK AG Sparkasse Horn-Ravelsbach-Kirchberg AG Die erforderliche Darlehensaufnahme soll im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde der NÖ Landesregierung abgeklärt werden. Beschlussfassung: Einstimmig VON DER ÖFFENTLICHKEIT AUSGENOMMEN Von der Öffentlichkeit ausgenommen war der Tagesordnungspunkt PERSONELLES. Es kann daher nicht darüber berichtet werden. Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt erfolgte noch die Ehrung der ausgeschiedenen Gemeinderäte.
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