05. Mai - OEVP Absdorf

DAS WICHTIGSTE
Kurzbericht u ber die Gemeinderatssitzung vom 5. Mai 2015
GENEHMIGT
Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung vom 19. März 2015 wurde in der
vorliegenden Form genehmigt
EINSTIMMIG
Auf der Liegenschaft EZ. 705, KG 20001 Absdorf, Eigentümerin Frau Maria Storkan, ist die
DIENSTBARKEIT der Zentralwasserversorgung Absdorf eingetragen. Da diese
Zentralwasserversorgung nicht mehr besteht, wurde die Löschung der Dienstbarkeit
beantragt und einstimmig genehmigt.
EINSTIMMIG
Von den NÖ. Gemeindevertreterverbänden der ÖVP und der SPÖ wurde die Resolution KPC
(Kommunalkredit Public Consulting) initiiert. Grund für diese Resolution ist, dass die KPC
Partner der öffentlichen Hand bei der Entwicklung, Implementierung und Abwicklung von
Förderungsprogrammen im Umwelt- und Energiebereich war und die Republik Österreich
nunmehr ihren Anteil an ausländische Investoren verkauft hat. Es bestehen Zweifel, dass
die neuen Eigentümer tatsächlich ein für die österreichischen Gemeinden sinnvolles
Geschäftsmodell erwirken können und somit keine geeigneten Partner der Republik
Österreich sind.
„Um grobe Nachteile von den Gemeinden abzuwenden, müssen die Gemeinden ein
deutliches Signal an die Bundesregierung senden und die politische Verantwortung der
Bundesregierung einfordern.“
Die einstimmig beschlossene RESOLUTION ergeht an die Österreichische Bundesregierung.
EINSTIMMIG
Der bestehende Nutzungsvertrag mit Herrn Martin SCHMIT betreffend das
gemeindeeigenen Grundstücks vor seinem Keller - Parz. 2228 wird dahingehend abgeändert, dass der Gastgarten ganzjährig (täglich von 08.00 bis 23.00 Uhr) verwendet
werden darf und die Vertragsdauer auf 30 Jahre verlängert wird. Das jährliche
Pauschalentgelt in Höhe von € 50,00 (indexiert) bleibt unverändert.
Auch der Aufstellung einer Pergola (Holzkonstruktion) für die Nutzung als GastgartenÜberdachung (im Ausmaß von ca. 9 m x 3 m) wurde unter der Voraussetzung, dass der
Marktgemeinde Absdorf sämtliche Rechte hinsichtlich künftiger Leitungsverlegungen und
andere öffentlichen Interessen gewahrt bleiben, zugestimmt. Jegliche Unterverpachtung,
Fremdnutzung bzw. nicht dem ursprünglichen Verwendungszweck entsprechende
Nutzung (Kulturveranstaltungen) muss unterbleiben. Auf den typischen Stil bzw. Charakter
der Kellergasse gemäß Richtlinien des Landes NÖ (Kellergassenförderung) ist zu achten.
Alle nicht typischen Gegenstände wie z.B. Werbetafeln sind zu entfernen.
Der Nutzungsvertrag soll dahin geändert und über das RA-Büro Dr. Anzböck adaptiert und
in der nächsten Gemeinderatssitzung dem Gemeinderat informativ vorgelegt werden.
Beschlussfassung: Einstimmig
EINSTIMMIG
Aufgrund der Erweiterung der Nutzung von Räumlichkeiten im Gemeindehaus, Hauptplatz
11 (Erweiterung des Heimatmuseums) und der Nutzung von Kellerräumlichkeiten für
Zwecke eines Schaudepots im Gemeindehaus - Hans Doppelreiter-Straße 1a durch den
Kultur- u. Verschönerungsverein Absdorf, ist der bestehende Hauptmietvertrag vom 8. Mai
1984 um einige Punkte zu erweitern bzw. der Mietzins entsprechend anzupassen. Der
Hauptmietzins beträgt jährlich 50,- Euro.
In diesem Zusammenhang wurde der Gemeinderat auch über den Finanzierungsplan des
„Multifunktionsraumes“ informiert, die Gesamtkosten von 37.200 Euro werden gedrittelt:
Auf die Marktgemeinde Absdorf, dem Kultur- und Verschönerungsverein und der NÖ.
Dorferneuerung entfallen daher jeweils 12.400 Euro inkl. der erbrachten Eigenleistungen.
Die erforderlichen Fremdleistungen wurden an die jeweiligen Bestbieter vergeben.
Die Beschlussfassung darüber erfolgte einstimmig (Bürgermeister Franz Dam war befangen
und hatte den Sitzungssaal während der Abstimmung verlassen).
EINSTIMMIG
Der Abschluss eines Mietvertrages mit der Organisation NÖ Volkshilfe betreffend der
Räumlichkeiten (Gesamtnutzfläche 28,23 m2) im Bürgergemeinschaftszentrum in der
Hausäckerstraße 34 wurde einstimmig - vorläufig auf die Dauer von 3 Jahren - genehmigt.
Der monatliche Mietzins wurde mit 100,- Euro (zuzügl. der gesetzlichen MwSt., gebunden
an den Verbraucherpreisindex 2010) festgelegt. Anfallende Betriebskosten sind vom Mieter
zu tragen.
Aufgrund des zukünftig vermehrten Bedarfes an Parkflächen beim Bürgergemeinschaftszentrum wird vom gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Grundstück, der Parz.
1082/1, Eigentümer Wilhelm KLEIN, 3462 Absdorf, Kremser Straße 21 ein Teilstück im
Ausmaß von ca. 50 m² als zusätzliche Parkfläche angemietet. Der Pachtzins für die
Marktgemeinde beträgt jährlich 100,- Euro, der Pachtvertrag wird auf die Dauer von zehn
Jahren abgeschlossen.
Beschlussfassung: Einstimmig
EINSTIMMIG
Im Zuge der Errichtung des Grundwasserentlastungsteichs werden einige Grundtauschangelegenheiten durchgeführt. Bei der ehemaligen Pachtparzelle der Gemeinde (EZ. 10
Grundstücks-Nr. 1482/1) befindet sich im Eigentum der Marktgemeinde Absdorf ein
Zufahrtsweg im Ausmaß von ca. 1.088 m², der direkt an das Grundstück der Familie
Hermann u. Olga DAM (Parz. Nr. 1482/2) angrenzt. Dieser Zufahrtsweg wird aufgrund der
Änderung der Besitzverhältnisse im Zuge des Projektes Grundwasserentlastungsteich nicht
mehr benötigt und soll mit dem Grundstück der Familie Dam vereinigt werden. Seitens der
Familie Dam besteht Interesse zum Ankauf dieser Restfläche. Dem Kaufansinnen der Familie
Dam wurde stattgegeben, der Verkaufspreis für die ca. 1.088 m2 große Fläche (genaues
Ausmaß erst nach der Vermessung) wurde mit 4.000 Euro festgelegt.
Beschlussfassung: Einstimmig
Die Gemeinderatsmitglieder GR Elisabeth Dam u. GR Ing. Maria Dam waren bei diesem
Tagesordnungspunkt befangen und kehrten erst nach der nach der Beschlussfassung wieder
in den Sitzungssaal zurück.
EINSTIMMIG
Dem Ansuchen des Musikverein Absdorf um Auszahlung der bereits genehmigten
Subventionen für die Haushaltsjahre 2013 u. 2014 sowie Erhöhung der Vereinsförderung ab
2015 auf 2.000 Euro wurde einstimmig stattgegeben.
Die Gemeinderatsmitglieder Bgm. Franz Dam, GGR Norbert Fischer, GGR Helmut Dollinger,
GR Elisabeth Dam u. GR Daniela Waltner waren bei diesem Tagesordnungspunkt befangen
und kehrten erst nach Beschlussfassung in den Sitzungssaal zurück.
EINSTIMMIG
Für das Bauvorhaben ABA Absdorf, BA 08 (Anschluss an den GAV Wagram – Nördliches
Tullnerfeld) des Bundministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 23.04.2015
Antragsnummer B500042, ist die Annahme des Fördervertrages seitens der Marktgemeinde
Absdorf erforderlich.
Vom Vorsitzenden wurde dazu mitgeteilt, dass für das Bauvorhaben nunmehr die
Förderzusage des Bundes vorliegt. Für die Gesamtinvestitionskosten von 1,300.000,- Euro
gibt es Fördermittel in der Höhe von 179.072,- Euro, die Auszahlung der Fördermittel ist in
Form von Finanzierungszuschüssen vorgesehen.
Die Annahme des Fördervertrages erfolgte einstimmig.
EINSTIMMIG
In der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 19. März 2015 wurde der Beschluss zur
Gründung einer GmbH für das gemeindeübergreifende Projekt
„Interkommunaler Gewerbepark Absdorf – Königsbrunn/Wgr. – Stetteldorf/Wgr.“
gefasst. Der Vorsitzende Bürgermeister Franz DAM informierte den Gemeinderat über den
derzeitigen Stand dieses gemeindeübergreifenden Projektes in einer detaillierten
Bildpräsentation der Wirtschaftsagentur des Landes NÖ - „ECO-Plus“. Eine Planrechnung
mit sämtlichen Kosten, die Finanzierung sowie die Erlöse im Zeitablauf wurden in dieser
Präsentation umfangreich dargestellt.
Zur Eigenkapitalaufbringung für die Gründung der GmbH ist ein Grundsatzbeschluss bzw.
folgender Gesamtzahlungsfluss erforderlich:
zahlt an
GmbH f.
Grundstücke
GmbH f.
Gründung Zwischensumme
Königsbrunn*
Absdorf
€ 580.000
€
18.000
€
598.000
€
131.640
Stetteldorf
€ 290.000
€
9.000
€
299.000
€
65.820
-
€
18.000
€
18.000
€ 870.000
€
45.000
€
915.000
€
97.460
Königsbrunn
Summe
Zur Finanzierung des erforderlichen Eigenmittelanteils in Höhe von € 598.000,- für die
Gesellschaftsgründung wäre seitens der Marktgemeinde Absdorf als zukünftiger Gesellschafter eine Fremdfinanzierung über ein Geldinstitut vorgesehen.
Für die Einholung von Darlehensangeboten (5 Jahre tilgungsfrei, 6-Monats-EURIBOR, 25
Jahre Laufzeit) soll die Ausschreibung an die vom Gemeinderat für Darlehensaufnahmen
festgelegten Bankinstitute erfolgen:
-
Raiffeisenbank Region Wagram eGen
UniCredit Bank Austria AG
BAWAG - PSK AG
Sparkasse Horn-Ravelsbach-Kirchberg AG
Die erforderliche Darlehensaufnahme soll im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde der NÖ
Landesregierung abgeklärt werden.
Beschlussfassung: Einstimmig
VON DER ÖFFENTLICHKEIT AUSGENOMMEN
Von der Öffentlichkeit ausgenommen war der Tagesordnungspunkt PERSONELLES. Es kann
daher nicht darüber berichtet werden.
Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt erfolgte noch die Ehrung der ausgeschiedenen
Gemeinderäte.