Verkehrsleitfaden - Prolight + Sound

Verkehrsleitfaden
Stand: September 2014
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Verkehrsleitfaden
Umweltzone Frankfurt
In der Stadt Frankfurt gibt es eine
Umweltzone. Diese kann seit
01.01.2012 nur noch von Fahrzeugen
der Schadstoffgruppe 4 befahren
werden, die mit entsprechenden
Umweltplaketten ausgerüstet sind
(www.umweltzone.frankfurt.de).
Fahrzeuge aus dem In- und Ausland, die entsprechende Schadstoffgruppen aufweisen, erhalten die
erforderliche Umweltplakette,
unter www.tuev-sued.de/auto_
fahrzeuge/feinstaub-plakette/feinstaubplakette_ausland.
Messeverkehr:
Die Umweltzone der Stadt Frankfurt befindet sich innerhalb des
„Autobahnrings“, der durch die
BAB A5 im Westen, die A3 im
Süden und die A661 im Osten geschlossen wird. Für Fahrzeuge mit
einer entsprechenden Schadstoffgruppe und der dazugehörigen
Umweltplakette ist die Zufahrt zur
Messe jederzeit möglich.
Auch Fahrzeuge ohne Plakette können das Messegelände erreichen:
Die Zufahrt zum Messegelände ist
für Fahrzeuge ohne Umweltplakette
über Tor West und Tor Nord möglich. Diese können von der A5
kommend über die A648, Abfahrt
Rebstock bzw. über den Katharinenkreisel erreicht werden. Auch das
Messe-Parkhaus Rebstock kann
über die Abfahrt Rebstock erreicht
werden. Das Befahren der Umweltzone ist nur mit Umweltplakette
möglich. Das Befahren der Um-
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weltzone ohne Plakette ist eine
Ordnungswidrigkeit und kann mit
einem Bußgeld belegt werden.
Plaketten können erworben werden bei:
Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge , Am Römerhof 19,
60486 Frankfurt am Main,
Tel.: +49 69 212 42750,
Mo, Di, Mi, Fr von 7:30 bis 12:00
Uhr, Do von 8:00 bis 12:00 Uhr und
von 15:00 bis 17:30 Uhr
TÜV Service Center Frankfurt
Rebstock, Am Römerhof 15,
60486 Frankfurt am Main,
Tel.: +49 69 - 7916 - 460
Mo - Sa von 8:00 bis 18:00 Uhr
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Aufbau - Wir geben Ihnen volle 5 Tage Zeit
Mit dem Aufbau Ihres Messestandes können Sie bereits fünf Tage
vor Eröffnung der Messe, am
10.04.2015, beginnen. Diese Zeit
reicht normalerweise aus.
Möchten Sie jedoch vor diesem Termin mit dem Aufbau beginnen, wenden Sie sich bitte an
das Prolight+Sound-Team
Tel.:
+49 69 75 75-68 12
Fax:
+49 69 75 75-66 13
aufbau.prolight-sound
@messefrankfurt.com
Wo erhalten Sie die Aufbauscheine?
An allen offiziellen Aufbautagen
(10.-14.04.2015), werden alle Aufbauscheine von 6 - 22 Uhr ausschließlich am Tor West für alle
Hallen ausgegeben.
Zwischen 22 und 6 Uhr erfolgt die
Ausgabe am Tor Nord.
Wir sorgen für Ihre Sicherheit
Jedem Aussteller die Möglichkeit
zu geben, seine Fahrzeuge in der
Ladezone seiner Messehalle zu beoder entladen, ist ein Ziel unserer
Organisation. Ein zweites ist, alles
für Ihre Sicherheit zu tun, wofür
wir aber auch Ihre Unterstützung
brauchen:
Alle Rettungswege und -zufahrten
sind grundsätzlich freizuhalten.
Das Gleiche gilt für die Zugänge in
die Hallen und für die Flächen vor
den Aufzügen. Bitte beachten Sie,
dass beim Befahren des Messegeländes eine Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h vorgeschrieben ist.
Das Befahren der Messehallen mit
Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet.
Wir lassen keine Fahrzeuge herein, die wichtiger sind als Ihre
Nur Fahrzeuge, die Standbaumaterial
und/oder Exponate anliefern, dürfen aufs Messegelände. Hierfür bekommen Sie Aufbauscheine, mit
denen Sie in das Messegelände
einfahren dürfen. Damit das Ausstellen der Aufbauscheine schnel-
ler geht, halten Sie bitte folgende
Informationen parat:
■Firmenname
■Standnummer
■ Mobiltelefonnummer des Fahrers
Die Aufbauscheine sind nur ausgefüllt gültig und müssen deutlich
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sichtbar hinter der Frontscheibe
Ihres Fahrzeuges ausliegen, damit
bei Behinderungen der Fahrer
erreichbar ist. So lässt sich kostenpflichtiges Abschleppen vermeiden.
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Die Ladezonen sind zum Laden da und nicht zum Parken
Damit alle Aussteller gleichermaßen
die Chance haben, direkt in der
Ladezone ihrer Halle zu entladen,
werden in die Aufbauscheine der
Fahrzeuge Zeiten eingetragen, die
vorgeben, wann das Fahrzeug das
Gelände spätestens verlassen haben
muss.
Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge
unmittelbar nach Beendigung der
Ladevorgänge aus dem Messegelände zu entfernen. Folgende Ladezeiten dürfen nicht überschritten
werden:
LKW über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht:
10. - 12.04.2015 maximal 12 Stunden
13. - 14.04.2015 maximal 6 Stunden
Transporter bis 3,5 t zulässiges
Gesamtgewicht und PKW mit Anhänger:
10. - 12.04.2015 maximal 6 Stunden
13. - 14.04.2015 maximal 3 Stunden
Auch PKW, die Standbaumaterial
und/oder Exponate anliefern, dürfen aufs Messegelände. Hierfür bekommen Sie Aufbauscheine, mit
denen Sie für maximal 2 Stunden
an die Hallen im Messegelände
einfahren dürfen.
Diese Zeiten gelten natürlich auch
für die dazugehörigen Anhänger,
Auflieger oder Brücken.
Stressfreier Aufbau während der Nacht!
Die Messehallen sind während der
gesamten offiziellen Aufbauzeit
täglich 24 Stunden - „rund um die
Uhr“ - geöffnet. Nutzen Sie auch
die ruhigeren Stunden in der Nacht
zum Aufbau. Zwischen 22 Uhr
nachts und 6 Uhr morgens dürfen
Sie so lange an den Hallen stehen,
wie Sie möchten.
Es werden bei Stapler- und Personalbestellungen für die Nachtstunden
keine Nachtzuschläge erhoben!
Wir halten die Ladezonen von PKW frei
Wenn Sie nicht in die Ladezonen
fahren müssen oder nur kleine
Lasten auszuladen haben, halten
wir PKW-Parkplätze für Sie bereit.
Hierfür erhalten Sie einen kostenlosen Aufbauparkschein für PKW
während der Aufbautage vom
10. - 14.04.2015 am Tor Nord (für
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Aussteller der Hallen 3-5) und am
Tor 9 (für Aussteller der Hallen
8-11).
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Wir genehmigen Ihnen das Abstellen Ihrer Container, Brücken oder Auflieger
Jegliches Abstellen im Messegelände von so genannten Lagergefäßen, gemeint sind Container,
LKW-Brücken und -Auflieger,
sollten Sie mit einem unserer Messespediteure oder direkt mit uns
abstimmen. Senden Sie uns Ihre
Anfrage per
Fax +49 69 75 75-64 53 oder E-Mail.
Bitte haben Sie Verständnis dafür,
dass wir während der Messelaufzeit nur Lagergefäße genehmigen,
die für die unmittelbare Standversorgung notwendig sind, z.B. Prospektlager oder Kühlgefäße für leicht
verderbliche Waren. Alle nicht von
uns genehmigten Lagergefäße
werden kostenpflichtig entfernt.
Wir stellen Ihnen Ladehilfen zur Verfügung
Der Einsatz von Kranen, Gabelstaplern und sonstigen Be- und
Entladehilfen ist ausschließlich
dem Logistikservice der Messe
Frankfurt vorbehalten. Der Einsatz
firmeneigener Gabelstapler ist aus
Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Gabelstapler zum Be- und Entladen
können bei Bedarf durch den
Logistikservice der Messe Frankfurt entgeltpflichtig zur Verfügung
gestellt werden. Der Einsatz von
elektrisch betriebenen Hubwagen
zum ebenerdigen Warentransport
ist erlaubt. Elektrisch betriebene
Hubwagen sind ausschließlich für
Montagearbeiten auf der angemieteten Standfläche und nicht für
Be- und Entladungen gestattet.
Näheres hierzu finden Sie auch in
unserem Service-Katalog und in
unseren Bestellformularen. Bestellungen über den Logistikservice,
Tel. +49 69 75 75-60 75.
das Gelände gereinigt und die
Gangteppiche gelegt werden können.
Bitte entfernen Sie Standbaumaterial, Exponate und Leergut kontinuierlich aus allen Gängen, damit diese
Arbeiten pünktlich um 15.00 Uhr
beginnen können.
Aufbauende
Das Aufbauende ist am Vortag der
Messe um 15:00 Uhr. Bis dann
müssen alle Hallengänge, Verkehrsund Sonderflächen frei gemacht
worden sein, damit die Hallen und
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Messetage - Wir reservieren Parkplätze für die Veranstaltungstage
Für PKW bis 2,5 t zulässiges Gesamtgewicht stellen wir gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.
Reservieren Sie bitte frühzeitig
über Easyorder.
Für PKW-Anhänger richten wir im
Messegelände gebührenpflichtige
Stellplätze ein, diese sind ebenfalls
über Easyorder zu reservieren.
Transporter und LKW können auf
dem LKW-Parkplatz der Messe
Frankfurt Venue GmbH, Rebstock
Parkplatz E und E1, gegen Gebühr
abgestellt werden.
Wir lassen Ihre Versorgungsfahrzeuge auch während der Messe herein
Für die Anlieferung von Waren ist
die Einfahrt während der Messetage
(am letzten Messetag nur bis 14:00
Uhr) für eine Stunde möglich.
Dafür hinterlegt jeder Fahrer ein
Pfand von Euro 100,–, das bei Fristüberschreitung verfällt.
Einfahrtberechtigungen für Cateringunternehmen werden ausschließlich durch
Accente Gastronomie Service GmbH,
Telefax +49 69 75 60-21 67, ausgegeben.
Abbau
Am Samstag, 18.04.2015, ist ab
14:00 Uhr eine Einfahrt in das Messegelände nicht mehr möglich.
Wir leiten Ihre Abbaufahrzeuge in die Messe
Bitte fahren Sie mit Ihren Fahrzeugen
direkt auf den Abbausammelplatz
auf dem Rebstockgelände. Nur
dort erhalten Sie Abbaueinfahrt-
scheine für das Messegelände und
nur von diesem Platz beginnt die
Einfahrt nach 21:00 Uhr.
Erst wenn das letzte Fahrzeug von
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diesem Platz im Messegelände ist,
werden die Zufahrten von anderen
Straßen geöffnet.
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Sie haben nur eine „Kaffeemaschine“ rauszubringen
Wir geben Ihnen die Möglichkeit,
am Samstag, 18.04.2015, zwischen
18:00 und 20:00 Uhr kleine Lasten
bereits vor der Abbaueinfahrt aus
dem Gelände zu bringen. Hierfür
geben wir – solange vorrätig – an
den letzten beiden Aufbautagen
sowie während der Messetage
eine begrenzte Anzahl von
„Sonderabbauscheinen” für PKW
und Kleintransporter bis 3,5 t zul.
Gesamtgewicht aus.
Diese „Sonderabbauscheine“ er-
halten Sie an der Zentral-Information
im Torhaus, Ebene 03, gegen Hinterlegung von Euro 200,– Pfand in
bar.
Die Anzahl dieser Scheine ist begrenzt. Wir empfehlen daher, sich
frühzeitig darum zu bemühen, weisen
aber darauf hin, dass eine Vorbestellung nicht möglich ist!
Die Einfahrt ab 18:00 Uhr sowie die
Ausfahrt bis spätestens 20:00 Uhr
sind nur über das auf dem Schein
angegebene Tor möglich. Nur
wenn Sie bis 20:00 Uhr das Messegelände mit Ihrem Fahrzeug verlassen, erhalten Sie die Euro 200,–
Pfand bei der Ausfahrt zurück.
Nach 20:00 Uhr behalten wir das
Pfand und Sie die Genehmigung
als Quittung.
Bitte beachten Sie, dass wir wegen
der gleichzeitigen Aufnahme der
Gangteppiche in den Hallen keine
Lastenaufzüge zur Verfügung stellen
können.
Lothar Dreißigacker
Telefon +49 69 75 75-63 69
[email protected]
Ulrike Lamscheck
Telefon +49 69 75 75-62 38
[email protected]
Bernd Reißig
Telefon +49 69 75 75-62 92
[email protected]
Mario Hempfling
Telefon +49 69 75 75-69 60
[email protected]
Torsten Müller
Telefon +49 69 75 75-57 07
[email protected]
Telefax +49 69 75 75-64 53
Zum Schluss
Dieser Verkehrsleitfaden ist Bestandteil des Ausstellungsvertrages.
Noch Fragen ...
Fragen zum Thema Verkehr beantwortet gerne unser Team Verkehrsmanagement:
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