Verkehrsleitfaden Stand: September 2014 67 Verkehrsleitfaden Umweltzone Frankfurt In der Stadt Frankfurt gibt es eine Umweltzone. Diese kann seit 01.01.2012 nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 befahren werden, die mit entsprechenden Umweltplaketten ausgerüstet sind (www.umweltzone.frankfurt.de). Fahrzeuge aus dem In- und Ausland, die entsprechende Schadstoffgruppen aufweisen, erhalten die erforderliche Umweltplakette, unter www.tuev-sued.de/auto_ fahrzeuge/feinstaub-plakette/feinstaubplakette_ausland. Messeverkehr: Die Umweltzone der Stadt Frankfurt befindet sich innerhalb des „Autobahnrings“, der durch die BAB A5 im Westen, die A3 im Süden und die A661 im Osten geschlossen wird. Für Fahrzeuge mit einer entsprechenden Schadstoffgruppe und der dazugehörigen Umweltplakette ist die Zufahrt zur Messe jederzeit möglich. Auch Fahrzeuge ohne Plakette können das Messegelände erreichen: Die Zufahrt zum Messegelände ist für Fahrzeuge ohne Umweltplakette über Tor West und Tor Nord möglich. Diese können von der A5 kommend über die A648, Abfahrt Rebstock bzw. über den Katharinenkreisel erreicht werden. Auch das Messe-Parkhaus Rebstock kann über die Abfahrt Rebstock erreicht werden. Das Befahren der Umweltzone ist nur mit Umweltplakette möglich. Das Befahren der Um- 68 weltzone ohne Plakette ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Plaketten können erworben werden bei: Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge , Am Römerhof 19, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 212 42750, Mo, Di, Mi, Fr von 7:30 bis 12:00 Uhr, Do von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 17:30 Uhr TÜV Service Center Frankfurt Rebstock, Am Römerhof 15, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 - 7916 - 460 Mo - Sa von 8:00 bis 18:00 Uhr Verkehrsleitfaden Aufbau - Wir geben Ihnen volle 5 Tage Zeit Mit dem Aufbau Ihres Messestandes können Sie bereits fünf Tage vor Eröffnung der Messe, am 10.04.2015, beginnen. Diese Zeit reicht normalerweise aus. Möchten Sie jedoch vor diesem Termin mit dem Aufbau beginnen, wenden Sie sich bitte an das Prolight+Sound-Team Tel.: +49 69 75 75-68 12 Fax: +49 69 75 75-66 13 aufbau.prolight-sound @messefrankfurt.com Wo erhalten Sie die Aufbauscheine? An allen offiziellen Aufbautagen (10.-14.04.2015), werden alle Aufbauscheine von 6 - 22 Uhr ausschließlich am Tor West für alle Hallen ausgegeben. Zwischen 22 und 6 Uhr erfolgt die Ausgabe am Tor Nord. Wir sorgen für Ihre Sicherheit Jedem Aussteller die Möglichkeit zu geben, seine Fahrzeuge in der Ladezone seiner Messehalle zu beoder entladen, ist ein Ziel unserer Organisation. Ein zweites ist, alles für Ihre Sicherheit zu tun, wofür wir aber auch Ihre Unterstützung brauchen: Alle Rettungswege und -zufahrten sind grundsätzlich freizuhalten. Das Gleiche gilt für die Zugänge in die Hallen und für die Flächen vor den Aufzügen. Bitte beachten Sie, dass beim Befahren des Messegeländes eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben ist. Das Befahren der Messehallen mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet. Wir lassen keine Fahrzeuge herein, die wichtiger sind als Ihre Nur Fahrzeuge, die Standbaumaterial und/oder Exponate anliefern, dürfen aufs Messegelände. Hierfür bekommen Sie Aufbauscheine, mit denen Sie in das Messegelände einfahren dürfen. Damit das Ausstellen der Aufbauscheine schnel- ler geht, halten Sie bitte folgende Informationen parat: ■Firmenname ■Standnummer ■ Mobiltelefonnummer des Fahrers Die Aufbauscheine sind nur ausgefüllt gültig und müssen deutlich 69 sichtbar hinter der Frontscheibe Ihres Fahrzeuges ausliegen, damit bei Behinderungen der Fahrer erreichbar ist. So lässt sich kostenpflichtiges Abschleppen vermeiden. Verkehrsleitfaden Die Ladezonen sind zum Laden da und nicht zum Parken Damit alle Aussteller gleichermaßen die Chance haben, direkt in der Ladezone ihrer Halle zu entladen, werden in die Aufbauscheine der Fahrzeuge Zeiten eingetragen, die vorgeben, wann das Fahrzeug das Gelände spätestens verlassen haben muss. Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge unmittelbar nach Beendigung der Ladevorgänge aus dem Messegelände zu entfernen. Folgende Ladezeiten dürfen nicht überschritten werden: LKW über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht: 10. - 12.04.2015 maximal 12 Stunden 13. - 14.04.2015 maximal 6 Stunden Transporter bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und PKW mit Anhänger: 10. - 12.04.2015 maximal 6 Stunden 13. - 14.04.2015 maximal 3 Stunden Auch PKW, die Standbaumaterial und/oder Exponate anliefern, dürfen aufs Messegelände. Hierfür bekommen Sie Aufbauscheine, mit denen Sie für maximal 2 Stunden an die Hallen im Messegelände einfahren dürfen. Diese Zeiten gelten natürlich auch für die dazugehörigen Anhänger, Auflieger oder Brücken. Stressfreier Aufbau während der Nacht! Die Messehallen sind während der gesamten offiziellen Aufbauzeit täglich 24 Stunden - „rund um die Uhr“ - geöffnet. Nutzen Sie auch die ruhigeren Stunden in der Nacht zum Aufbau. Zwischen 22 Uhr nachts und 6 Uhr morgens dürfen Sie so lange an den Hallen stehen, wie Sie möchten. Es werden bei Stapler- und Personalbestellungen für die Nachtstunden keine Nachtzuschläge erhoben! Wir halten die Ladezonen von PKW frei Wenn Sie nicht in die Ladezonen fahren müssen oder nur kleine Lasten auszuladen haben, halten wir PKW-Parkplätze für Sie bereit. Hierfür erhalten Sie einen kostenlosen Aufbauparkschein für PKW während der Aufbautage vom 10. - 14.04.2015 am Tor Nord (für 70 Aussteller der Hallen 3-5) und am Tor 9 (für Aussteller der Hallen 8-11). Verkehrsleitfaden Wir genehmigen Ihnen das Abstellen Ihrer Container, Brücken oder Auflieger Jegliches Abstellen im Messegelände von so genannten Lagergefäßen, gemeint sind Container, LKW-Brücken und -Auflieger, sollten Sie mit einem unserer Messespediteure oder direkt mit uns abstimmen. Senden Sie uns Ihre Anfrage per Fax +49 69 75 75-64 53 oder E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während der Messelaufzeit nur Lagergefäße genehmigen, die für die unmittelbare Standversorgung notwendig sind, z.B. Prospektlager oder Kühlgefäße für leicht verderbliche Waren. Alle nicht von uns genehmigten Lagergefäße werden kostenpflichtig entfernt. Wir stellen Ihnen Ladehilfen zur Verfügung Der Einsatz von Kranen, Gabelstaplern und sonstigen Be- und Entladehilfen ist ausschließlich dem Logistikservice der Messe Frankfurt vorbehalten. Der Einsatz firmeneigener Gabelstapler ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Gabelstapler zum Be- und Entladen können bei Bedarf durch den Logistikservice der Messe Frankfurt entgeltpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz von elektrisch betriebenen Hubwagen zum ebenerdigen Warentransport ist erlaubt. Elektrisch betriebene Hubwagen sind ausschließlich für Montagearbeiten auf der angemieteten Standfläche und nicht für Be- und Entladungen gestattet. Näheres hierzu finden Sie auch in unserem Service-Katalog und in unseren Bestellformularen. Bestellungen über den Logistikservice, Tel. +49 69 75 75-60 75. das Gelände gereinigt und die Gangteppiche gelegt werden können. Bitte entfernen Sie Standbaumaterial, Exponate und Leergut kontinuierlich aus allen Gängen, damit diese Arbeiten pünktlich um 15.00 Uhr beginnen können. Aufbauende Das Aufbauende ist am Vortag der Messe um 15:00 Uhr. Bis dann müssen alle Hallengänge, Verkehrsund Sonderflächen frei gemacht worden sein, damit die Hallen und 71 Verkehrsleitfaden Messetage - Wir reservieren Parkplätze für die Veranstaltungstage Für PKW bis 2,5 t zulässiges Gesamtgewicht stellen wir gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Reservieren Sie bitte frühzeitig über Easyorder. Für PKW-Anhänger richten wir im Messegelände gebührenpflichtige Stellplätze ein, diese sind ebenfalls über Easyorder zu reservieren. Transporter und LKW können auf dem LKW-Parkplatz der Messe Frankfurt Venue GmbH, Rebstock Parkplatz E und E1, gegen Gebühr abgestellt werden. Wir lassen Ihre Versorgungsfahrzeuge auch während der Messe herein Für die Anlieferung von Waren ist die Einfahrt während der Messetage (am letzten Messetag nur bis 14:00 Uhr) für eine Stunde möglich. Dafür hinterlegt jeder Fahrer ein Pfand von Euro 100,–, das bei Fristüberschreitung verfällt. Einfahrtberechtigungen für Cateringunternehmen werden ausschließlich durch Accente Gastronomie Service GmbH, Telefax +49 69 75 60-21 67, ausgegeben. Abbau Am Samstag, 18.04.2015, ist ab 14:00 Uhr eine Einfahrt in das Messegelände nicht mehr möglich. Wir leiten Ihre Abbaufahrzeuge in die Messe Bitte fahren Sie mit Ihren Fahrzeugen direkt auf den Abbausammelplatz auf dem Rebstockgelände. Nur dort erhalten Sie Abbaueinfahrt- scheine für das Messegelände und nur von diesem Platz beginnt die Einfahrt nach 21:00 Uhr. Erst wenn das letzte Fahrzeug von 72 diesem Platz im Messegelände ist, werden die Zufahrten von anderen Straßen geöffnet. Verkehrsleitfaden Sie haben nur eine „Kaffeemaschine“ rauszubringen Wir geben Ihnen die Möglichkeit, am Samstag, 18.04.2015, zwischen 18:00 und 20:00 Uhr kleine Lasten bereits vor der Abbaueinfahrt aus dem Gelände zu bringen. Hierfür geben wir – solange vorrätig – an den letzten beiden Aufbautagen sowie während der Messetage eine begrenzte Anzahl von „Sonderabbauscheinen” für PKW und Kleintransporter bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht aus. Diese „Sonderabbauscheine“ er- halten Sie an der Zentral-Information im Torhaus, Ebene 03, gegen Hinterlegung von Euro 200,– Pfand in bar. Die Anzahl dieser Scheine ist begrenzt. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig darum zu bemühen, weisen aber darauf hin, dass eine Vorbestellung nicht möglich ist! Die Einfahrt ab 18:00 Uhr sowie die Ausfahrt bis spätestens 20:00 Uhr sind nur über das auf dem Schein angegebene Tor möglich. Nur wenn Sie bis 20:00 Uhr das Messegelände mit Ihrem Fahrzeug verlassen, erhalten Sie die Euro 200,– Pfand bei der Ausfahrt zurück. Nach 20:00 Uhr behalten wir das Pfand und Sie die Genehmigung als Quittung. Bitte beachten Sie, dass wir wegen der gleichzeitigen Aufnahme der Gangteppiche in den Hallen keine Lastenaufzüge zur Verfügung stellen können. Lothar Dreißigacker Telefon +49 69 75 75-63 69 [email protected] Ulrike Lamscheck Telefon +49 69 75 75-62 38 [email protected] Bernd Reißig Telefon +49 69 75 75-62 92 [email protected] Mario Hempfling Telefon +49 69 75 75-69 60 [email protected] Torsten Müller Telefon +49 69 75 75-57 07 [email protected] Telefax +49 69 75 75-64 53 Zum Schluss Dieser Verkehrsleitfaden ist Bestandteil des Ausstellungsvertrages. Noch Fragen ... Fragen zum Thema Verkehr beantwortet gerne unser Team Verkehrsmanagement: 73
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