62. Jahrgang • Ausgabe 21/2015 • 21.05.2015 Amtliches Bekanntmachungsblatt (Teil A) und Mitteilungsblatt für die Stadt Püttlingen (Teil B) Auf den Spuren der Kelten und Römer 1. Genusswanderung des Seniorenbeirates der Stadt Püttlingen Am Mittwoch, dem 10. Juni 2015, 11.00 Uhr, findet eine Wanderung des neugewählten Seniorenbeirates statt. Treffpunkt ist der Parkplatz Edelweiß im Jungenwald. Der Spaziergang führt über die Römerstraße zur Leichtathletikanlage Breitwies. Dort wird zum Mittagessen ein Eintopf mit Einlage gereicht. Anschließend führt der Weg weiter zum Holzhauerhaus vor ElmSprengen und weiter zum Parkplatz des Lauftreffs, wo ein kleiner Umtrunk mit Sekt und Wein stattfindet. Es wird weitergewandert zum Hof am Forst. Hier gibt es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Wanderung Kaffee und Kuchen. Nach der Stärkung fährt ein bereitgestellter Bus die Wanderer zurück zum Ausgangspunkt. Der Wanderweg ist leicht begehbar und hat eine Länge von ca. 5,6 km. Die Route führt an historischen Stellen der Kelten und Römer vorbei. Auch landschaftlich eindrucksvolle Aussichten Richtung Ritterstraße und Frankreich sind auf dem Spaziergang garantiert. Für Mittagessen, den kleinen Umtrunk, Kaffee und Kuchen, sowie den Bustransfer, erhebt der Seniorenbeirat einen Unkostenbeitrag in Höhe von 10,00 Euro. Wer Lust und Interesse hat an der Wanderung teilzunehmen, überweist bitte den Betrag in Höhe von 10,00 Euro pro Person bis spätestens am 27.05.2015 auf das Konto der Stadt Püttlingen bei der Sparkasse Saarbrücken, IBAN-Nr: DE 24 5905 0101 0005 661673, unter Angabe des Namens und dem Verwendungszweck „Genusswanderung“. Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Vorsitzenden des Seniorenbeirates, dem Seniorenbeauftragten Ernst Schmitt, während seiner Sprechstunde montags, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, unter der Telefonnummer 06898/691-188, sowie bei Frau Margret Schmidt, Rathaus Püttlingen, Telefon 06898/691125. Gerne können Sie auch unter der E-Mail-Adresse: [email protected] Kontakt aufnehmen. Schülerin aus Saint Michel sur Orge sucht Gastfamilie in Püttlingen Die Stadt Püttlingen sucht für die 18jährige Gymnasialschülerin Aliénor Pignon aus der Püttlinger Partnerstadt Saint Michel sur Orge in den Sommermonaten Juli oder August 2015 für vier Wochen eine Gastfamilie aus Püttlingen, welche die junge Schülerin als Au-PairMädchen privat bei sich aufnehmen möchte. Aliénor Pignon besucht derzeit ein Gymnasium mit Balletausbildung und wird im kommenden Jahr ihr Abitur machen. Zuvor besuchte sie eine Waldorf-Schule bei Paris mit Deutschunterricht ab der Klassenstufe 1. Sie hat nach eigenem Bekunden viel Erfahrung mit Babysitting und mag kleine Kinder, da sie selbst mit mehreren Geschwistern aufgewachsen ist. Die Schülerin würde sich sehr darüber freuen, wenn sie die Gelegenheit bekommen würde, für das anstehende Abiturjahr ihre Deutschsprachkenntnisse in einer Püttlinger Familie zu verbessern. Wer Interesse hat, Aliénor Pignon in den Sommermonaten für vier Wochen als Au-Pair-Mädchen in seiner Familie aufzunehmen, kann sich gerne an die Stadt Püttlingen, Herrn Bürgermeister Martin Speicher, Telefon 06898/691141 oder 691142, wenden. 2 amtliche bekanntmachungen Erneute Bekanntmachung der 14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für Friedhöfe der Stadt Püttlingen Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurde bei der Bekanntmachung der 14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebühren für Friedhöfe in der Stadt Püttlingen in der Ausgabe des Öffentlichen Anzeigers vom 14.05.2015 leider nicht der gesamte Inhalt der Anlage I zur Friedhofsgebührensatzung veröffentlicht. Aus diesem Grund wird nachfolgend die geänderte Friedhofsgebührensatzung erneut veröffentlicht. Martin Speicher Bürgermeister 14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Püttlingen vom 12.12.1979 Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - vom 15. Januar 1964 (Amtsblatt S. 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2014 (Amtsblatt I S. 172) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG vom 26. April 1978 - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsblatt S. 23, 93), hat der Stadtrat der Stadt Püttlingen in seiner Sitzung am 06.05.2015 folgende 14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Püttlingen vom 12.12.1979 beschlossen: Artikel I 1. Die Anlage I zur Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst: Anlage I Gebührenverzeichnis zu den §§ 2 und 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Püttlingen vom 12. Dezember 1979. I. Grabnutzungsgebühren Die Grabnutzungsgebühren beinhalten im Wesentlichen anteilig die Kosten für Planung und Bau von Friedhofsanlagen einschließlich der Nutzung der geplanten Infrastruktur wie z. B. - Wege, Treppen und Brunnenanlagen - Wasser- und Kanalnetz, Abfallentsorgung -Betriebsgebäude -Grunderwerb - Rahmende Grünanlagen - Bau von Grabfeldern bzw. Wiederbelegungsflächen - die Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlagen sowie der gesamten Infrastruktur für die Dauer der Liegezeit und - die Grabpflege bei den pflegefreien Grabstätten wie Rasengräbern und Urnenkammern. 1. für Körperbeisetzungen 1.1. in Reihengrabstätten - für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr für 15 Jahre - für Verstorbene ab dem vollendeten 10. Lebensjahr für 20 Jahre 1.2. im Rasengrab für 20 Jahre 1.3. in Familiengräbern für 20 Jahre je Stelle Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes von Familiengrabstätten geltende volle Gebühr Bei Verlängerung des Nutzungs rechtes an einer Familiengrabstätte pro angefangenes Jahr der Verlängerung EURO 1.070,00 1.570,00 3.130,00 1.570,00 die für die Grabstätte 1/20 der geltenden vollen Gebühr 2. für Aschenbeisetzungen (15 Jahre) 2.1. in Urnenreihengrabstätten 2.2. in Urnenfamiliengrabstätten je Stelle 2.3. im Rasenurnenreihengrab 2.4. im Rasenurnenfamiliengrab je Stelle 2.5. im anonymen Rasenurnenreihengrab 2.6 in der Urnenkammer Bei Wiedererwerb des Nutzungs rechtes an Urnenfamiliengrabstätten oder Familienurnenkammern Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnenfamiliengrabstätten oder Familienurnenkammer pro angefangenes Jahr der Verlängerung Bei Zweit- bzw. Drittbelegung in einer Urnenkammer und bei der zusätzlichen Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab 1.050,00 1.050,00 1.600,00 1.295,00 1.400,00 1.660,00 die für die Grabstätte geltende volle Gebühr 1/15 der geltenden vollen Gebühr 970,00 II. Bestattungsgebühren Sie beinhalten bei den Beisetzungen im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Öffnen des Grabes bzw. der Urnenkammer und alle damit verbundenen Leistungen - Entsorgung Grabaushub - Ausgrünen des Grabes - Begleitung zur Grabstätte - Schließung des Grabes sowie Instandsetzung evtl. beschädigter Nachbargräber - Verwaltungsoverhead 1. bei Körperbeisetzungen im 1.1. Kindergrab bis vollendetes 10. Lebensjahr 1.2. Reihengrab, Rasengrab, Breitengrab 1.3. Tiefengrab 1. Belegung (tiefe Stelle) 2. Belegung (obere Stelle) 1.4. Beisetzung von Kindern bis 5 Jahre im Grab der Eltern oder Großeltern 240,00 EUR 350,00 EUR 370,00 EUR 350,00 EUR 240,00 EUR 2. bei Aschenbeisetzungen in 2.1.Erdgräbern 2.2.Urnenkammern 200,00 EUR 180,00 EUR III. Benutzung von Trauerhalle und Kühlzelle 1. Benutzung der Kühlzelle je Fall 2. Benutzung der Trauerhalle je Fall 120,00 EUR 130,00 EUR IV. Verwaltungsgebühren 1. Bearbeitung einer Bestattungsauftrages 2. Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales je Genehmigung 3. Bearbeitung eines Umbettungsantrages 4. Bearbeitung eines Antrages zur Zulassung zu gewerblichen Tätigkeiten auf Friedhöfen V. Sonderleistungen 1. Bereitstellung einer Verschlusstür für Urnenkammern im Falle der Zweit- oder Drittbelegung 2. Kosten für Einebnungen a) eines Sarggrabes b) eines Urnengrabes 40,00 EUR 95,00 EUR 55,00 EUR 110,00 EUR 150,00 EUR 110,00 EUR 55,00 EUR amtliche bekanntmachungen 3. Pflegekosten für vorzeitig eingeebnete Grabstätten bis zum Ende der gesetzlichen Ruhefrist a) Erdurnenreihengrab b) Erdurnenfamiliengrab je Grabstelle c) Reihengrabstätte d) Kindergrab e) Familiengrab je Grabstelle 20,00 EUR/Jahr 30,00 EUR/Jahr 50,00 EUR/Jahr 25,00 EUR/Jahr 50,00 EUR/Jahr Artikel 2 Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Püttlingen, den 06.05.2015 Der Bürgermeister Martin Speicher Vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Püttlingen, den 18.05.2015 Der Bürgermeister Speicher Informationen aus der Sitzung des Stadtrates Püttlingen (2. Teil) Am 06. Mai hatte der Stadtrat die Wahl einer neuen Schiedsperson für den Schiedsbezirk I - Berg und Bengesen - auf der Tagesordnung. Nach Aufruf im Anzeiger hatte sich niemand für dieses Amt beworben. Auf Vorschlag aus dem Stadtrat wurde nun Frau Stefanie Raubuch zur Schiedsperson gewählt. Ihr Ehrenamt wird Frau Raubuch nach Vereidigung durch das Amtsgericht Völklingen übernehmen und steht damit als Nachfolgerin von Herrn Michael Brunder fest, der das Amt 15 Jahre lang ausgeübt hatte. Der Stadtrat Püttlingen hat beschlossen, das Kulturforum Köllertal e. V. mit dem Kulturbahnhof Püttlingen ab dem Haushaltsjahr 2015 jährlich mit 20.000,00 EUR zu unterstützen, mit der Maßgabe einen Investitionsplan mit den dringendsten Maßnahmen vorzulegen. Außerdem wurde entschieden, zwischen der Stadt Püttlingen und der sich in Gründung befindlichen „Bürger-Energie-Genossenschaft eG“ einen Gestattungsvertrag zum Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der städtischen Kindertagesstätte Bengesen, Lindenstraße, abzuschließen. Dabei wird auf die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Inanspruchnahme der Dachfläche verzichtet. Ende des Amtlichen Teils (Teil A) Impressum: Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Püttlingen Verantwortlich: Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG redaktioneller amtlicher Teil A: Bürgermeister der Stadt Püttlingen Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) redaktioneller Teil B: Eva Schäfer Anzeigenannahme: Eva Schäfer Völklinger Str. 1, 66346 Püttlingen Tel.: 0 68 98 / 69 56 80, Fax: 69 56 79 Mobil: 01 51 / 16 30 54 12 Mail: [email protected] Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Anzeigen-Tel.: 0 68 98 / 69 56 80 Anzeigenschluss: Montag, 16.00 Uhr Reklamation Zustellung an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Redaktionsschluss: Montag, 12.00 Uhr Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Der „Öffentliche Anzeiger“ erscheint wöchentlich. Kostenlose Zustellung an alle Haushalte. Einzelbezug über den Verlag. 3
© Copyright 2024