Auf den Spuren der Kelten und Römer - 1

62. Jahrgang • Ausgabe 21/2015 • 21.05.2015
Amtliches Bekanntmachungsblatt (Teil A) und Mitteilungsblatt für die Stadt Püttlingen (Teil B)
Auf den Spuren der Kelten und Römer 1. Genusswanderung des Seniorenbeirates
der Stadt Püttlingen
Am Mittwoch, dem 10. Juni 2015,
11.00 Uhr, findet eine Wanderung
des neugewählten Seniorenbeirates
statt. Treffpunkt ist der Parkplatz
Edelweiß im Jungenwald. Der
Spaziergang führt über die Römerstraße zur Leichtathletikanlage
Breitwies. Dort wird zum Mittagessen ein Eintopf mit Einlage gereicht.
Anschließend führt der Weg weiter zum Holzhauerhaus vor ElmSprengen und weiter zum Parkplatz des Lauftreffs, wo ein kleiner
Umtrunk mit Sekt und Wein stattfindet. Es wird weitergewandert
zum Hof am Forst. Hier gibt es für
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Wanderung Kaffee und
Kuchen. Nach der Stärkung fährt
ein bereitgestellter Bus die Wanderer zurück zum Ausgangspunkt.
Der Wanderweg ist leicht begehbar und hat eine Länge von ca.
5,6 km. Die Route führt an historischen Stellen der Kelten und Römer vorbei. Auch landschaftlich
eindrucksvolle Aussichten Richtung Ritterstraße und Frankreich
sind auf dem Spaziergang garantiert.
Für Mittagessen, den kleinen Umtrunk, Kaffee und Kuchen, sowie
den Bustransfer, erhebt der Seniorenbeirat einen Unkostenbeitrag in
Höhe von 10,00 Euro.
Wer Lust und Interesse hat an der
Wanderung teilzunehmen, überweist bitte den Betrag in Höhe
von 10,00 Euro pro Person bis
spätestens am 27.05.2015 auf
das Konto der Stadt Püttlingen
bei der Sparkasse Saarbrücken,
IBAN-Nr: DE 24 5905 0101 0005
661673, unter Angabe des Namens
und dem Verwendungszweck „Genusswanderung“.
Weitere Auskünfte erhalten Sie
vom Vorsitzenden des Seniorenbeirates, dem Seniorenbeauftragten Ernst Schmitt, während seiner
Sprechstunde montags, von 15.00
Uhr bis 17.00 Uhr, unter der Telefonnummer 06898/691-188, sowie
bei Frau Margret Schmidt, Rathaus
Püttlingen, Telefon 06898/691125. Gerne können Sie auch unter
der E-Mail-Adresse:
[email protected]
Kontakt aufnehmen.
Schülerin aus Saint Michel sur Orge
sucht Gastfamilie in Püttlingen
Die Stadt Püttlingen sucht für
die 18jährige Gymnasialschülerin
Aliénor Pignon aus der Püttlinger
Partnerstadt Saint Michel sur Orge
in den Sommermonaten Juli oder
August 2015 für vier Wochen eine
Gastfamilie aus Püttlingen, welche
die junge Schülerin als Au-PairMädchen privat bei sich aufnehmen möchte.
Aliénor Pignon besucht derzeit ein
Gymnasium mit Balletausbildung
und wird im kommenden Jahr ihr
Abitur machen. Zuvor besuchte
sie eine Waldorf-Schule bei Paris mit Deutschunterricht ab der
Klassenstufe 1. Sie hat nach eigenem Bekunden viel Erfahrung
mit Babysitting und mag kleine
Kinder, da sie selbst mit mehreren
Geschwistern aufgewachsen ist.
Die Schülerin würde sich sehr
darüber freuen, wenn sie die Gelegenheit bekommen würde, für
das anstehende Abiturjahr ihre
Deutschsprachkenntnisse in einer
Püttlinger Familie zu verbessern.
Wer Interesse hat, Aliénor Pignon
in den Sommermonaten für vier
Wochen als Au-Pair-Mädchen in
seiner Familie aufzunehmen, kann
sich gerne an die Stadt Püttlingen,
Herrn Bürgermeister Martin Speicher, Telefon 06898/691141 oder
691142, wenden.
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amtliche bekanntmachungen
Erneute Bekanntmachung der 14. Änderungssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung für Friedhöfe der Stadt Püttlingen
Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurde bei der Bekanntmachung der
14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebühren für Friedhöfe in der Stadt
Püttlingen in der Ausgabe des Öffentlichen Anzeigers vom 14.05.2015
leider nicht der gesamte Inhalt der Anlage I zur Friedhofsgebührensatzung veröffentlicht. Aus diesem Grund wird nachfolgend die geänderte
Friedhofsgebührensatzung erneut veröffentlicht.
Martin Speicher
Bürgermeister
14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
für die Friedhöfe der Stadt Püttlingen vom 12.12.1979
Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - vom 15.
Januar 1964 (Amtsblatt S. 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.
Mai 2014 (Amtsblatt I S. 172) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG vom 26. April 1978 - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsblatt S. 23, 93), hat der Stadtrat der Stadt
Püttlingen in seiner Sitzung am 06.05.2015 folgende 14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Püttlingen vom 12.12.1979
beschlossen:
Artikel I
1. Die Anlage I zur Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:
Anlage I
Gebührenverzeichnis zu den §§ 2 und 4 der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Püttlingen vom
12. Dezember 1979.
I. Grabnutzungsgebühren
Die Grabnutzungsgebühren beinhalten im Wesentlichen anteilig die Kosten für Planung und Bau von Friedhofsanlagen einschließlich der Nutzung der geplanten Infrastruktur wie z. B.
- Wege, Treppen und Brunnenanlagen
- Wasser- und Kanalnetz, Abfallentsorgung
-Betriebsgebäude
-Grunderwerb
- Rahmende Grünanlagen
- Bau von Grabfeldern bzw. Wiederbelegungsflächen
- die Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlagen sowie der gesamten
Infrastruktur für die Dauer der Liegezeit und
- die Grabpflege bei den pflegefreien Grabstätten wie Rasengräbern
und Urnenkammern.
1. für Körperbeisetzungen 1.1. in Reihengrabstätten
- für Verstorbene bis zum vollendeten
10. Lebensjahr für 15 Jahre
- für Verstorbene ab dem vollendeten
10. Lebensjahr für 20 Jahre
1.2. im Rasengrab für 20 Jahre
1.3. in Familiengräbern für 20 Jahre je Stelle
Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes
von Familiengrabstätten
geltende volle Gebühr
Bei Verlängerung des Nutzungs rechtes an einer Familiengrabstätte
pro angefangenes Jahr der
Verlängerung
EURO
1.070,00
1.570,00
3.130,00
1.570,00
die für die Grabstätte
1/20 der geltenden
vollen Gebühr
2. für Aschenbeisetzungen (15 Jahre)
2.1. in Urnenreihengrabstätten 2.2. in Urnenfamiliengrabstätten je Stelle
2.3. im Rasenurnenreihengrab 2.4. im Rasenurnenfamiliengrab je Stelle 2.5. im anonymen Rasenurnenreihengrab
2.6 in der Urnenkammer
Bei Wiedererwerb des Nutzungs rechtes an Urnenfamiliengrabstätten
oder Familienurnenkammern
Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes
an einer Urnenfamiliengrabstätten
oder Familienurnenkammer pro angefangenes Jahr der Verlängerung
Bei Zweit- bzw. Drittbelegung
in einer Urnenkammer und bei der
zusätzlichen Beisetzung einer Urne
in einem Erdgrab
1.050,00
1.050,00
1.600,00
1.295,00
1.400,00
1.660,00
die für die Grabstätte
geltende volle Gebühr
1/15 der geltenden
vollen Gebühr
970,00
II. Bestattungsgebühren
Sie beinhalten bei den Beisetzungen im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- Öffnen des Grabes bzw. der Urnenkammer und alle damit verbundenen Leistungen
- Entsorgung Grabaushub
- Ausgrünen des Grabes
- Begleitung zur Grabstätte
- Schließung des Grabes sowie Instandsetzung evtl. beschädigter Nachbargräber
- Verwaltungsoverhead
1. bei Körperbeisetzungen im
1.1. Kindergrab bis vollendetes 10. Lebensjahr
1.2. Reihengrab, Rasengrab, Breitengrab
1.3. Tiefengrab 1. Belegung (tiefe Stelle)
2. Belegung (obere Stelle)
1.4. Beisetzung von Kindern bis 5 Jahre
im Grab der Eltern oder Großeltern
240,00 EUR
350,00 EUR
370,00 EUR
350,00 EUR
240,00 EUR
2. bei Aschenbeisetzungen in
2.1.Erdgräbern
2.2.Urnenkammern
200,00 EUR
180,00 EUR
III. Benutzung von Trauerhalle und Kühlzelle
1. Benutzung der Kühlzelle je Fall
2. Benutzung der Trauerhalle je Fall
120,00 EUR
130,00 EUR
IV. Verwaltungsgebühren
1. Bearbeitung einer Bestattungsauftrages
2. Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales
je Genehmigung
3. Bearbeitung eines Umbettungsantrages
4. Bearbeitung eines Antrages zur
Zulassung zu gewerblichen Tätigkeiten
auf Friedhöfen
V. Sonderleistungen
1. Bereitstellung einer Verschlusstür für
Urnenkammern im Falle der Zweit- oder
Drittbelegung
2. Kosten für Einebnungen
a) eines Sarggrabes
b) eines Urnengrabes
40,00 EUR
95,00 EUR
55,00 EUR
110,00 EUR
150,00 EUR
110,00 EUR
55,00 EUR
amtliche bekanntmachungen
3. Pflegekosten für vorzeitig eingeebnete
Grabstätten bis zum Ende der
gesetzlichen Ruhefrist
a) Erdurnenreihengrab
b) Erdurnenfamiliengrab je Grabstelle
c) Reihengrabstätte
d) Kindergrab
e) Familiengrab je Grabstelle
20,00 EUR/Jahr
30,00 EUR/Jahr
50,00 EUR/Jahr
25,00 EUR/Jahr
50,00 EUR/Jahr
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Püttlingen, den 06.05.2015
Der Bürgermeister
Martin Speicher
Vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr
nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Püttlingen, den 18.05.2015
Der Bürgermeister
Speicher
Informationen aus der Sitzung
des Stadtrates Püttlingen (2. Teil)
Am 06. Mai hatte der Stadtrat die
Wahl einer neuen Schiedsperson
für den Schiedsbezirk I - Berg
und Bengesen - auf der Tagesordnung. Nach Aufruf im Anzeiger hatte sich niemand für dieses
Amt beworben. Auf Vorschlag
aus dem Stadtrat wurde nun Frau
Stefanie Raubuch zur Schiedsperson gewählt. Ihr Ehrenamt wird
Frau Raubuch nach Vereidigung
durch das Amtsgericht Völklingen
übernehmen und steht damit als
Nachfolgerin von Herrn Michael
Brunder fest, der das Amt 15 Jahre
lang ausgeübt hatte.
Der Stadtrat Püttlingen hat beschlossen, das Kulturforum Köllertal e. V. mit dem Kulturbahnhof
Püttlingen ab dem Haushaltsjahr
2015 jährlich mit 20.000,00 EUR
zu unterstützen, mit der Maßgabe einen Investitionsplan mit den
dringendsten Maßnahmen vorzulegen.
Außerdem wurde entschieden,
zwischen der Stadt Püttlingen und
der sich in Gründung befindlichen
„Bürger-Energie-Genossenschaft
eG“ einen Gestattungsvertrag zum
Aufbau einer Photovoltaikanlage
auf dem Dach der städtischen Kindertagesstätte Bengesen, Lindenstraße, abzuschließen.
Dabei wird auf die Zahlung einer
Nutzungsentschädigung für die
Inanspruchnahme der Dachfläche
verzichtet.
Ende des Amtlichen Teils (Teil A)
Impressum:
Herausgeber:
Der Bürgermeister der Stadt Püttlingen
Verantwortlich:
Druck + Verlag:
Verlag + Druck Linus Wittich KG
redaktioneller amtlicher Teil A: Bürgermeister der Stadt Püttlingen
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
redaktioneller Teil B:
Eva Schäfer
Anzeigenannahme:
Eva Schäfer
Völklinger Str. 1, 66346 Püttlingen
Tel.: 0 68 98 / 69 56 80, Fax: 69 56 79
Mobil: 01 51 / 16 30 54 12
Mail: [email protected]
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Anzeigen-Tel.:
0 68 98 / 69 56 80
Anzeigenschluss:
Montag, 16.00 Uhr
Reklamation Zustellung an:
Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Redaktionsschluss: Montag, 12.00 Uhr
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