Verstoß gegen Ordre Public?

ANERKENNUNG INTERNATIONALER SCHIEDSSPRÜCHE IN
DER RUSSISCHEN FÖDERATION
AHK, Offene Sitzung des
Rechtskommitees
April 16, 2015
Internationale Schiedssprüche
werden anerkannt
Rechtsgrundlagen für die Anerkennung der
Schiedssprüche
• New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und
Vollstreckung
ausländischer
Schiedssprüche
vom
10.06.1958:
 für
Schiedsprüche
in
B2B
Verhältnissen
und
Verhältnissen mit natürlichen Personen
 149 Länder einschl. Deutschland, Österreich und
Schweiz
• Bilaterale Abkommen, z.B. mit Jemen
• Föderale Gesetze: Arbitragenprozessgesetzbuch (APG),
Gesetz über das internationale Wirschaftsschiedswesen
• Rechtssprechung von dem Obersten Arbitragegericht
(OAG): Informationsschreiben Nr. 96 von 22.12.2005, Nr.
156 von 26.02.2013
Schiedsgerichtsverfahren
• Antragsstellung an das Schiedsgericht
• Bestellung der Schiedsrichter
• Benachrichtigung über das Datum und den Ort
• Zustellungsart wird nach der jeweiligen Schiedsordnung
und dem anwendbaren Recht bestimmt
• Schiedsverfahren und Schiedsspruch
• Freiwillige Umsetzung bzw. Anerkennung und Vollsteckung
I. Zustellung von Schriftstücken im Rahmen eines Gerichtsverfahrens
Gericht
Auswärtiges Amt
Zuständiges Organ
(Justizministerium)
Botschaft in der RF
Zuständiges Organ in der RF
(Justizministerium RF)
Auswärtiges Amt RF
(Außenministerium RF)
Russisches Gericht
II. Zustellung von Schriftstücken im Rahmen eines Schiedgerichtsverfahrens
nach der Schiedsgerichtsordnung
Verfahren der Anerkennung
• Antrag auf Anerkennung und Unterlagen:
 Schiedsspruch im Original bzw. beglaubigte Kopie mit
Übersetzung
 Schiedsvereinbarung ggf. mit Übersetzung
 Bestätigung der Befugnisse (Vollmacht)
• Arbitragegericht der jeweiligen Region
• Entscheidung von einem Einzelrichter innerhalb von 3
Monaten
• Fristen 3 Jahre plus 3 Jahre für Vollstreckung (OAG
Entscheidung Nr. 13211/09 von 9.03.2011 zu einem DISSchiedsspruch)
• Verweigerung der Anerkennung in der 1. Instanz, Kassation
und Aufsichtsverfahren
• Vollstreckung
Grundlagen für die Ablehnung (1)
Grundlage
Rechtssprechung
Entscheidung ist nicht in Kraft
getreten
bzw.
ist
OAG Präsidium Entscheidung Nr. 6547/10 von 5.10.2010
keine
endgültige Entscheidung
Die
Partei
wurde
ordnungsgemäß
über
nicht
die
Der Schiedsspruch von Schiedsgericht in Riga wurde
anerkannt und die Anerkennungsentscheidung durch OAG
Ernennung des Schiedsrichters
bestätigt (OAG Entscheidung Nr. 2902/13 von 8.04.2013)
bzw.
Beweislast: die Partei, gegen die der Schiedsspruch
über
benachrichtigt
das
Verfahren
gerichtet ist
Grundlagen für die Ablehnung (2)
Grundlage
Der Schiedsspruch bezieht sich
auf eine Streitigkeit, die nicht in
der
Schiedsvereinbarung
aufgeführt ist
Rechtssprechung
OAG Präsidium Entscheidung Nr. 2853/00 von 14.01.2003
- Verstoß gegen Ordre Public?
- Nein!
Grundlage
Rechtssprechung
Die Zahlung sollte in US Dollar
OAG Informationsschreiben Nr. 96 von 22.12.2005 P. 31
erfolgen
Kommentar:
der
Schiedsspruch
des
internationalen
Schiedsgerichts der ukrainischen Handelskammer :
Zahlung an die ukrainische Firma in US Dollar
Die echte Vertragsstrafe wurde
OAG Präsidium Entscheidung Nr. 5243/06 von 19.09.2006
als eine Strafsanktion anerkannt
Kommentar: die russische Rechtsordnung kennt ähnliche
Regeln
- Verstoß gegen Ordre Public?
- Nein!
Grundlage
Rechtssprechung
Kein schriftliches Protokoll des
OAG Präsidium Entscheidung Nr. 9899/09 von 13.09.2011
Aufsichtsrates
Kommentar: Gerichte sind nicht erlaubt einen Schiedsspruch
obwohl
die
war
vohanden,
Bewilligung
des
erneut zu überprüfen
Aufsichtrates als Bedingung für
das Inkrafttreten des Verträge
Ordre Public ist kein taugliches Mittel, sich gegen in anderen
Rechtsordnungen vohandene abweichende Rechstinstitute und
war
Regelungen zur Wehr zu setzen
Die
im
voraus
definierte
OAG Informationsschreiben Nr. 156 von 26.02.2013 P. 5
Schäden waren zweimal so hoch
Kommentar: die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe kann auf
wie Schulden und tatsächliche
Grundlage des Verhältnismäßigkeitsprinzips erst dann abgelehnt
Schäden
werden, wenn:
die Schäden sind viel mal höher
die Partei hatte wenig Spielraum bei den Verhandlungen usw.
- Verstoß gegen Ordre Public?
- Ja!
Grundlage
Schiedsspruch
auf
Grundlage
Rechtssprechung
OAG Entscheidung Nr. 3351/04 von 26.10.2004
der gefälschten Papiere
Abschluss
des
Geschäftes
wegen der Vorteilsnahme
OAG Informationsschreiben Nr. 156 von 26.02.2013 P. 2
- Verstoß gegen Ordre Public?
- Ja!
Grundlage
Der
Schiedsspruch
Grundlagen
eines
Rechtssprechung
auf
der
nach
dem
OAG Entscheidung Nr. 15205/13 von 11.11.2013
russischen Recht unwirksamen
Geschäftes
Verstoß gegen die Grundlagen
der Eigentumsrechte
OG Entscheidung Nr. 305-ES 14-2600 von 12.01.2015
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