ANERKENNUNG INTERNATIONALER SCHIEDSSPRÜCHE IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION AHK, Offene Sitzung des Rechtskommitees April 16, 2015 Internationale Schiedssprüche werden anerkannt Rechtsgrundlagen für die Anerkennung der Schiedssprüche • New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958: für Schiedsprüche in B2B Verhältnissen und Verhältnissen mit natürlichen Personen 149 Länder einschl. Deutschland, Österreich und Schweiz • Bilaterale Abkommen, z.B. mit Jemen • Föderale Gesetze: Arbitragenprozessgesetzbuch (APG), Gesetz über das internationale Wirschaftsschiedswesen • Rechtssprechung von dem Obersten Arbitragegericht (OAG): Informationsschreiben Nr. 96 von 22.12.2005, Nr. 156 von 26.02.2013 Schiedsgerichtsverfahren • Antragsstellung an das Schiedsgericht • Bestellung der Schiedsrichter • Benachrichtigung über das Datum und den Ort • Zustellungsart wird nach der jeweiligen Schiedsordnung und dem anwendbaren Recht bestimmt • Schiedsverfahren und Schiedsspruch • Freiwillige Umsetzung bzw. Anerkennung und Vollsteckung I. Zustellung von Schriftstücken im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Gericht Auswärtiges Amt Zuständiges Organ (Justizministerium) Botschaft in der RF Zuständiges Organ in der RF (Justizministerium RF) Auswärtiges Amt RF (Außenministerium RF) Russisches Gericht II. Zustellung von Schriftstücken im Rahmen eines Schiedgerichtsverfahrens nach der Schiedsgerichtsordnung Verfahren der Anerkennung • Antrag auf Anerkennung und Unterlagen: Schiedsspruch im Original bzw. beglaubigte Kopie mit Übersetzung Schiedsvereinbarung ggf. mit Übersetzung Bestätigung der Befugnisse (Vollmacht) • Arbitragegericht der jeweiligen Region • Entscheidung von einem Einzelrichter innerhalb von 3 Monaten • Fristen 3 Jahre plus 3 Jahre für Vollstreckung (OAG Entscheidung Nr. 13211/09 von 9.03.2011 zu einem DISSchiedsspruch) • Verweigerung der Anerkennung in der 1. Instanz, Kassation und Aufsichtsverfahren • Vollstreckung Grundlagen für die Ablehnung (1) Grundlage Rechtssprechung Entscheidung ist nicht in Kraft getreten bzw. ist OAG Präsidium Entscheidung Nr. 6547/10 von 5.10.2010 keine endgültige Entscheidung Die Partei wurde ordnungsgemäß über nicht die Der Schiedsspruch von Schiedsgericht in Riga wurde anerkannt und die Anerkennungsentscheidung durch OAG Ernennung des Schiedsrichters bestätigt (OAG Entscheidung Nr. 2902/13 von 8.04.2013) bzw. Beweislast: die Partei, gegen die der Schiedsspruch über benachrichtigt das Verfahren gerichtet ist Grundlagen für die Ablehnung (2) Grundlage Der Schiedsspruch bezieht sich auf eine Streitigkeit, die nicht in der Schiedsvereinbarung aufgeführt ist Rechtssprechung OAG Präsidium Entscheidung Nr. 2853/00 von 14.01.2003 - Verstoß gegen Ordre Public? - Nein! Grundlage Rechtssprechung Die Zahlung sollte in US Dollar OAG Informationsschreiben Nr. 96 von 22.12.2005 P. 31 erfolgen Kommentar: der Schiedsspruch des internationalen Schiedsgerichts der ukrainischen Handelskammer : Zahlung an die ukrainische Firma in US Dollar Die echte Vertragsstrafe wurde OAG Präsidium Entscheidung Nr. 5243/06 von 19.09.2006 als eine Strafsanktion anerkannt Kommentar: die russische Rechtsordnung kennt ähnliche Regeln - Verstoß gegen Ordre Public? - Nein! Grundlage Rechtssprechung Kein schriftliches Protokoll des OAG Präsidium Entscheidung Nr. 9899/09 von 13.09.2011 Aufsichtsrates Kommentar: Gerichte sind nicht erlaubt einen Schiedsspruch obwohl die war vohanden, Bewilligung des erneut zu überprüfen Aufsichtrates als Bedingung für das Inkrafttreten des Verträge Ordre Public ist kein taugliches Mittel, sich gegen in anderen Rechtsordnungen vohandene abweichende Rechstinstitute und war Regelungen zur Wehr zu setzen Die im voraus definierte OAG Informationsschreiben Nr. 156 von 26.02.2013 P. 5 Schäden waren zweimal so hoch Kommentar: die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe kann auf wie Schulden und tatsächliche Grundlage des Verhältnismäßigkeitsprinzips erst dann abgelehnt Schäden werden, wenn: die Schäden sind viel mal höher die Partei hatte wenig Spielraum bei den Verhandlungen usw. - Verstoß gegen Ordre Public? - Ja! Grundlage Schiedsspruch auf Grundlage Rechtssprechung OAG Entscheidung Nr. 3351/04 von 26.10.2004 der gefälschten Papiere Abschluss des Geschäftes wegen der Vorteilsnahme OAG Informationsschreiben Nr. 156 von 26.02.2013 P. 2 - Verstoß gegen Ordre Public? - Ja! Grundlage Der Schiedsspruch Grundlagen eines Rechtssprechung auf der nach dem OAG Entscheidung Nr. 15205/13 von 11.11.2013 russischen Recht unwirksamen Geschäftes Verstoß gegen die Grundlagen der Eigentumsrechte OG Entscheidung Nr. 305-ES 14-2600 von 12.01.2015 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! BALASHOVA LEGAL CONSULTANTS Tel.: +7-495-645-29-00 127055 Moscow, Institutskiy per. 2/1 E-Mail: [email protected] www.balashova-legal.com
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