April 2015 Nach weiteren Verhandlungen Wieder kein Arbeitgeberangebot! Die Arbeitgeber haben in den Tarifverhandlungen nach wie vor keine Bereitschaft erkennen lassen, die gute Arbeit der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst aufwerten zu wollen. Wieder kein Angebot, obwohl uns während der bisherigen Streiks und in der Öffentlichkeit regelmäßig bestätigt wird, dass jetzt eine Aufwertung kommen muss, die den Anforderungen unserer Arbeit entspricht. Viele Menschen unterstützen unsere Forderung. Doch die Arbeitgeber bleiben bei ihrer Verweigerungshaltung. Deshalb brauchen sie sich nicht wundern, dass wir für die Aufwertung kämpferisch auftreten und unser einziges und stärkstes Druckmittel einsetzen: Warnstreik! Solange die Arbeitgeber nicht bereit sind dies anzuerkennen müssen wir weiter kämpfen und zum Mittel des Streiks greifen, für: - Herausgeber: ver.di Bundesverwaltung | Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin - statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle die zwingende Anerkennung aller Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung Belegbare Plätze, Gruppenanzahl und Beschäftigtenzahl als alternative Heraushebungskriterien für die Kita-Leitung eine Verbesserung der Eingruppierung bei nicht erfüllter Formalqualifikation (z.B. bei Einsatz von Sozialassistentinnen als Erzieherinnen) Wir rufen die Beschäftigten* des Protestantischen Kindergarten Himmelsgarten in Kirkel Altstadt - aufgerufen sind u.a. das Dekanat Ludwigshafen, Dekanat Kaiserslautern sowie viele kommunale Kitas im Land (*Nicht aufgerufen sind Praktikanten/-innen im Sinne des TVPöD sowie hauswirtschaftliches Personal) am Montag, den 20. April 2015 zum ganztägigen Warnstreik auf! Treffpunkt 7:30 Uhr vor der Kita. Wir fahren zur Demonstration und Kundgebung nach Mainz. Wir zeigen in Mainz, wie ernst es uns ist! Die Rückfahrt ab Mainz ist für 14:00 Uhr geplant) Die Demo beginnt gegen 11:00 Uhr, ab 12:00 Uhr ist eine Kundgebung geplant, Rückfahrt nach der Kundgebung gegen 14:00 Uhr. Als Anlaufstelle für Eltern, Kitaleitungen und Streikwillige schaltet ver.di eine Streikhotline. Erreichbar ist diese per Telefon unter der Rufnummer 06131 9726 222, sowie per E-Mail unter der Adresse [email protected]. Die Hotline ist von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt. Warnstreiks sind zulässig! „Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während laufender Tarifverhandlungen zulässig“ (BAG v. 12.09.1984). Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen! (Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes) Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrags dar. Der bestreikte Arbeitgeber darf streikende Arbeitnehmer/innen nicht abmahnen oder sogar kündigen! Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer/innen brauchen in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringen und unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikunterstützung! Die Anordnung von Überstunden aus Anlass der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig und unwirksam. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. In Arbeitskämpfen darf der Arbeitgeber „Notdienstarbeiten“ nicht einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer/innen hierauf verpflichten! Notdienstvereinbarungen werden ausschließlich mit Zustimmung der Streikleitung vereinbart! Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Streik zu gewährleisten, haben sich alle Kolleginnen und Kollegen an die Anweisungen der Streikleitung zu halten. Über das Ende bzw. die Unterbrechung des Streiks entscheidet allein die Streikleitung!
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