Streikaufruf Kita Himmelsgarten - ver.di | Bezirk Region Saar Trier

April 2015
Nach weiteren Verhandlungen
Wieder kein Arbeitgeberangebot!
Die Arbeitgeber haben in den Tarifverhandlungen nach wie vor keine Bereitschaft erkennen
lassen, die gute Arbeit der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst aufwerten zu wollen.
Wieder kein Angebot, obwohl uns während der bisherigen Streiks und in der Öffentlichkeit
regelmäßig bestätigt wird, dass jetzt eine Aufwertung kommen muss, die den Anforderungen
unserer Arbeit entspricht. Viele Menschen unterstützen unsere Forderung. Doch die Arbeitgeber
bleiben bei ihrer Verweigerungshaltung. Deshalb brauchen sie sich nicht wundern, dass wir für
die Aufwertung kämpferisch auftreten und unser einziges und stärkstes Druckmittel einsetzen:
Warnstreik!
Solange die Arbeitgeber nicht bereit sind dies anzuerkennen müssen wir weiter
kämpfen und zum Mittel des Streiks greifen, für:
-
Herausgeber: ver.di Bundesverwaltung | Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
-
statusverbessernde Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst durch Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale innerhalb der S-Tabelle
die zwingende Anerkennung aller Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung
Belegbare Plätze, Gruppenanzahl und Beschäftigtenzahl als alternative Heraushebungskriterien für die Kita-Leitung
eine Verbesserung der Eingruppierung bei nicht erfüllter Formalqualifikation
(z.B. bei Einsatz von Sozialassistentinnen als Erzieherinnen)
Wir rufen die Beschäftigten*
des Protestantischen Kindergarten Himmelsgarten
in Kirkel Altstadt
- aufgerufen sind u.a. das Dekanat Ludwigshafen, Dekanat Kaiserslautern sowie viele kommunale Kitas im Land (*Nicht aufgerufen sind Praktikanten/-innen im Sinne des TVPöD sowie hauswirtschaftliches Personal)
am Montag, den 20. April 2015
zum ganztägigen Warnstreik auf!
Treffpunkt 7:30 Uhr vor der Kita.
Wir fahren zur Demonstration und Kundgebung nach Mainz.
Wir zeigen in Mainz, wie ernst es uns ist!
Die Rückfahrt ab Mainz ist für 14:00 Uhr geplant)
Die Demo beginnt gegen 11:00 Uhr, ab 12:00 Uhr ist eine Kundgebung geplant, Rückfahrt nach der
Kundgebung gegen 14:00 Uhr.
Als Anlaufstelle für Eltern, Kitaleitungen und Streikwillige schaltet ver.di eine Streikhotline.
Erreichbar ist diese per Telefon unter der Rufnummer 06131 9726 222,
sowie per E-Mail unter der Adresse [email protected].
Die Hotline ist von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.
Warnstreiks sind zulässig!
„Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während
laufender Tarifverhandlungen zulässig“
(BAG v. 12.09.1984).
Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen!
(Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes)
Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrags dar.
Der bestreikte Arbeitgeber darf streikende Arbeitnehmer/innen nicht abmahnen oder
sogar kündigen!
Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer/innen brauchen in dieser Zeit keine
Arbeitsleistung erbringen und unterliegen nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht. Gewerkschaftsmitglieder
erhalten Streikunterstützung!
Die Anordnung von Überstunden aus Anlass der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig
und unwirksam.
Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht.
In Arbeitskämpfen darf der Arbeitgeber „Notdienstarbeiten“ nicht einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer/innen hierauf verpflichten! Notdienstvereinbarungen werden ausschließlich mit
Zustimmung der Streikleitung vereinbart!
Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Streik zu gewährleisten, haben sich
alle Kolleginnen und Kollegen an die Anweisungen der Streikleitung zu halten.
Über das Ende bzw. die Unterbrechung des Streiks entscheidet allein die Streikleitung!