1647 - Agenda-Kundenbereich

Qualifizierter Meldedialog
Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziel
2
2.
Vorgehensweise
2
2.1.
GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen
3
2.2.
Kassenmeldung der Krankenkasse abrufen und importieren
4
3.
Details
5
3.1.
Anforderung der GKV-Monatsmeldung durch die Krankenkasse beim Arbeitgeber
für abgeschlossene Perioden
5
3.2.
Rückmeldung der Gesamtentgelte für Mehrfachbeschäftigte, deren Entgelte
zusammengerechnet die BBG in der KV/PV überschreiten
5
3.3.
Bemessungsgrundlage manuell bestimmen
9
3.4.
Rückmeldung der Sozialversicherungstage für mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer
Autor: AST / 12.05.2015
13
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 2
Info für Anwender Nr. 1647
1.
Ziel
Bis 2015
Zum 31.12.2014 endet der bisherige Qualifizierte Meldedialog:
Es sind keine GKV-Monatsmeldungen mehr für Zeiträume vor 01.01.2015 zu erstellen.
Es gibt keine Rückmeldungen der Krankenkassen für Zeiträume vor 01.01.2015.
Korrekturen für Zeiträume vor 01.01.2015 sind außerhalb des Qualifizierten Meldedialogs zwischen
den Krankenkassen und den Arbeitgebern zu klären.
Ab 2015
Ab 01.01.2015 beinhaltet der neue Qualifizierte Meldedialog unter anderem folgende Änderungen:
Der Qualifizierte Meldedialog für Mehrfachbeschäftigte in der Gleitzone entfällt komplett.
GKV-Monatsmeldungen sind nur noch nach Anforderung der Krankenkasse zu erstellen.
Eine manuelle Abgabe ist nicht mehr möglich.
Anhand der Entgeltmeldungen (Jahresmeldungen, Abmeldungen) prüfen die Krankenkassen, ob eine
Mehrfachbeschäftigung mit Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) vorliegt. Nur wenn
in mindestens einem Sozialversicherungszweig die Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist, wird
eine GKV-Monatsmeldung angefordert. LOHN erstellt nach Anforderung die GKV-Monatsmeldung mit
Meldegrund 58 automatisch.
Das monatliche laufende und einmalig gezahlte Arbeitsentgelt wird auf diesem Weg der Krankenkasse
mitgeteilt. Die Krankenkassen errechnen mithilfe der Arbeitsentgelte der GKV-Monatsmeldungen die
Gesamtentgelte, die Ihnen im Rahmen des Qualifizierten Meldedialogs rückgemeldet werden. LOHN
rechnet anhand der rückgemeldeten Entgelte die anteiligen Bemessungsgrundlagen automatisch aus.
2.
Vorgehensweise
Überblick
1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen
3
2. Kassenmeldung der Krankenkasse abrufen und importieren
Autor: AST / 12.05.2015
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Seite 3
Info für Anwender Nr. 1647
2.1.
GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen
A. Mehrfachbeschäftigung außerhalb der Gleitzone
Wenn der Arbeitnehmer eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, die außerhalb der Gleitzone abgerechnet wird, hinterlegen Sie in den Personaldaten auf der Registerkarte »SV«: »Stammdaten | Personaldaten | Register: SV | Mehrfachbeschäftigung:
<1 = Mehrfachbeschäftigung>«.
Die GKV-Monatsmeldung kann nicht mehr manuell erstellt werden.
Agenda LOHN erstellt die GKV-Monatsmeldung nur nach Anforderung durch die Krankenkasse
automatisch.
Auf der Registerkarte »Meldedialog« sehen Sie, bei welchen Mitarbeitern eine GKV-Monatsmeldung angefordert wurde.
B. Mehrfachbeschäftigung innerhalb der Gleitzone
Mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer innerhalb der Gleitzone nehmen nicht mehr am Qualifizierten
Meldedialog teil.
Wenn Ihnen trotzdem die Entgelte aller Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone des Arbeitnehmers
bekannt sind, können Sie diese Entgelte manuell erfassen 9 .
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2.2.
Kassenmeldung der Krankenkasse abrufen und importieren
1. Kassenmeldungen abrufen
Agenda teilt Ihnen automatisch durch eine Agenda-Nachricht mit, wenn Sie relevante Verarbeitungsergebnisse abrufen müssen.
1.
» Transfer | DEÜV-Verarbeitungsergebnisse abrufen«.
2. Im Agenda-Kundenbereich einloggen.
2. Kassenmeldung importieren
Beim Abruf erscheint eine Hinweismeldung:
Kassenmeldungen können durch Klick auf den Link in der Meldung sofort in die Personaldaten importiert werden.
Hinweis
Falls die Abrechnung des aktuellen Monats bereits übermittelt und ausgehändigt wurde, sollten
Rückmeldungen nicht vor dem Monatsabschluss importiert werden.
Grund: Beim Import der Rückmeldungen wird die Monatsberechnung zurückgesetzt. Die importierten Rückmeldungen würden die Daten der Monatsberechnung verändern (Abrechnungen, Beitragsnachweise, usw.). Führen Sie vor dem Import der Rückmeldungen den Monatsabschluss
durch. Rückmeldungen zum Qualifizierten Meldedialog werden beim Monatsabschluss automatisch in die Personaldaten importiert und bei der folgenden Monatsberechnung berücksichtigt.
Autor: AST / 12.05.2015
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Info für Anwender Nr. 1647
3.
Details
Überblick
1. Anforderung der GKV-Monatsmeldung durch die Krankenkasse beim Arbeitgeber für abgeschlossene Perioden 5
2. Rückmeldung der Gesamtentgelte für Mehrfachbeschäftigte, deren Entgelte zusammengerechnet
die BBG in der KV/PV überschreiten 5
3. Bemessungsgrundlage manuell bestimmen
9
4. Rückmeldung der Sozialversicherungstage für mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer
3.1.
13
Anforderung der GKV-Monatsmeldung durch die Krankenkasse beim
Arbeitgeber für abgeschlossene Perioden
Wenn die Krankenkasse durch Prüfung der Entgeltmeldungen (Jahresmeldungen, Abmeldungen) feststellt, dass ein Arbeitnehmer mehrfachbeschäftigt ist und die Beitragsbemessungsgrenze in einem Sozialversicherungszweig überschritten wird, fordert sie eine GKV-Monatsmeldung an.
In den meisten Fällen werden die GKV-Monatsmeldungen für bereits abgeschlossene Monate angefordert. LOHN erzeugt die GKV-Monatsmeldungen immer automatisch.
Für welche Monate die GKV-Monatsmeldungen angefordert werden, ist in den aktuellen und in den
historischen Personaldaten ersichtlich: »Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldedialog«.
3.2.
Rückmeldung der Gesamtentgelte für Mehrfachbeschäftigte, deren
Entgelte zusammengerechnet die BBG in der KV/PV überschreiten
Nach dem Abruf und dem Import werden die rückübermittelten Gesamtentgelte in den Personaldaten
angezeigt: »Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldedialog«.
Wenn mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer nach Zusammenrechnung der Entgelte aller Arbeitgeber die
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung überschreiten, werden die Gesamtentgelte getrennt nach laufenden und einmaligen Bezügen rückgemeldet.
Dabei sind die Gesamtentgelte nach den Sozialversicherungszweigen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung aufgeteilt. Auch werden die Sozialversicherungstage und der Rechtskreis rückgemeldet.
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Ermittlung der Gesamtentgelte bei der Krankenkasse
Nach aktueller Rechtslage werden die Einzelentgelte der laufenden Bezüge vor der Zusammenrechnung
jeweils auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Beispiel für Rechtskreis West
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
KV und RV
PV
ALV
Entgelt Arbeitgeber
A: 7.000 €
4.125 €
6.050 €
6.050 €
Entgelt Arbeitgeber
B: 2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
Gesamtentgelte von
der Krankenkasse
rückgemeldet
6.125 €
8.050 €
8.050 €
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Die Gesamtentgelte werden automatisch bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Sie haben Vorrang vor den unter »Bemessungsgrundlage manuell bestimmen« 9 erfassten Beträgen.
Die vom einzelnen Arbeitgeber abgerechneten Entgelte werden auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Diese Entgelte werden anhand der Gesamtentgelte auf die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen aufgeteilt.
KV und PV
RV
AV
6.125 €
8.050 €
8.050 €
(Vor der Umrechnung
wird soweit erforderlich auf die jeweilige
BBG begrenzt!)
4.125 €
6.050 €
6.050 €
Bei Arbeitgeber A zu
verbeitragen
4.125 € x 4.125 €
6.125 €
= 2.778,06 €
6.050 € x 6.050 €
8.050 €
= 4.546,89 €
6.050 € x 6.050 €
8.050 €
= 4.546,89 €
Entgelt Arbeitgeber
B: 2.000,00
2.000 €
2.000 €
2.000 €
4.125 € x 2.000 €
6.125 €
= 1.346,94 €
6.050 € x 2.000 €
8.050 €
= 1.503,11 €
6.050 € x 2.000 €
8.050 €
= 1.503,11 €
4.125 €
6.050 €
6.050 €
Gesamtentgelte von
der Krankenkasse
rückgemeldet
Entgelt Arbeitgeber
A: 7.000 €
(Vor der Umrechnung
wird soweit erforderlich auf die jeweilige
BBG begrenzt!)
Bei Arbeitgeber B zu
verbeitragen
Beitragspflichtig
Arbeitgeber A + Arbeitgeber B
(= Beitragsbemessungsgrenze)
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Rückgemeldete Entgelte nicht berücksichtigen
Über die Option <Rückmeldungen der Krankenkasse wegen Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze ignorieren> unterbinden Sie die Berücksichtigung der rückgemeldeten Entgelte: »Stammdaten
| Personaldaten | Register: Meldedialog«.
Autor: AST / 12.05.2015
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3.3.
Bemessungsgrundlage manuell bestimmen
Mehrfachbeschäftigte innerhalb der Gleitzone
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A. Mehrfachbeschäftigung außerhalb der Gleitzone
Wenn mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer nach Zusammenrechnung aller Entgelte über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können Sie die Bemessungsgrundlage manuell bestimmen.
Die manuell erfassten Entgeltfelder werden solange zur Berechnung herangezogen, bis von der Krankenkasse eine Rückmeldung erfolgt.
Beispiel
Bei Ihnen erhält der Arbeitnehmer 3.000 Euro.
In einer zweiten Beschäftigung verdient der Arbeitnehmer weitere 5.000 Euro.
Der Rechtskreis ist West.
Abrechnungsmonat ist Juni 2015.
Lösung
1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach folgender Formel:
BBG x Einzelarbeitsentgelt1
= Bemessungsgrundlage
Gesamtarbeitsentgelt
Hinweis
1Bei der Ermittlung der manuellen Werte muss die Begrenzung der Einzelentgelte auf die jeweilige
Beitragsbemessungsgrenze erfolgen!
2. Berechnung der KV bzw. PV:
4.125 Euro x 3.000 Euro
7.125 Euro
= 1.736,84 Euro
3. Berechnung der RV bzw. ALV:
6.050 Euro x 3.000 Euro
8.000 Euro
Autor: AST / 12.05.2015
= 2.268,75 Euro
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4. Anschließend können die Ergebnisse in den Personaldaten erfasst werden.
Register »SV«:
Hinweis
Über die Schaltfläche <Nachberechnung Personaldaten öffnen> können Sie die Bemessungsgrundlagen auch für vergangene Perioden manuell bestimmen!
Autor: AST / 12.05.2015
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B. Mehrfachbeschäftigte innerhalb der Gleitzone
Mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer innerhalb der Gleitzone nehmen nicht mehr am Qualifizierten Meldedialog teil.
Falls Ihnen trotzdem die Entgelte aller Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone des Arbeitnehmers bekannt sind, können Sie diese Entgelte manuell erfassen. LOHN teilt automatisch die fiktiv ermittelte
verminderte Bemessungsgrundlage anteilig auf.
Beispiel
Bei Ihnen erhält der Arbeitnehmer 700 Euro.
Sie wissen, dass der Arbeitnehmer weitere 100 Euro in einer zweiten Beschäftigung verdient, die mit
Gleitzone abgerechnet wird.
Lösung
Register »SV«:
Hinweis
Über die Schaltfläche <Nachberechnung Personaldaten öffnen> können Sie die Bemessungsgrundlagen auch für vergangene Perioden manuell bestimmen!
Autor: AST / 12.05.2015
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Info für Anwender Nr. 1647
Bei 800 Euro ergibt sich in 2015 die verminderte Bemessungsgrundlage in Höhe von = 786,42 Euro.
(LOHN führt im Hintergrund eine fiktive Abrechnung mit 800 Euro lfd. Entgelt durch)
Ihr Anteil an der verminderten Bemessungsgrundlage bei 700 Euro lfd. Entgelt ermittelt sich wie folgt:
786,42 Euro
800 x 700 Euro
Autor: AST / 12.05.2015
= 688,11 Euro
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3.4.
Rückmeldung der Sozialversicherungstage für mehrfachbeschäftigte
Arbeitnehmer
Für Abrechnungsperioden ab Juni 2014 werden von der Krankenkasse die Sozialversicherungstage zurückgemeldet und importiert, falls folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:
1. Es handelt sich um einen mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmer.
2. Der Gesamtverdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze.
Die zurückgemeldeten Sozialversicherungstage werden in den Personaldaten angezeigt:
»Stammdaten | Personaldaten | Mitarbeiter öffnen | Register: Meldedialog«.
Unter folgenden Konstellationen können die Sozialversicherungstage von den in LOHN ermittelten abweichen:
Hinzutritt oder Wegfall einer Beschäftigung zu einer bestehenden Beschäftigung im Laufe eines
Kalendermonats
Beginn und Ende mehrerer Beschäftigungen innerhalb eines Monats
Bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze werden die zurückgemeldeten Sozialversicherungstage herangezogen.
Autor: AST / 12.05.2015
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Beispiel
Ein Arbeitnehmer hat zwei Beschäftigungen (Rechtskreis West).
Bei Arbeitgeber A: Eintritt 01.01.2015, monatliches Gehalt: 4.000 Euro
Bei Arbeitgeber B: Eintritt 16.04.2015, monatliches Gehalt: 3.000 Euro
Gesamtentgelt:
7.000 Euro
Lösung
Abgerechnet wird Arbeitgeber B für den Monat April.
LOHN ermittelt für April 15 Sozialversicherungstage (16.04. bis 30.04.2015).
Die Krankenkasse meldet an Arbeitgeber B in diesem Fall 30 Sozialversicherungstage zurück.
Es sind für alle Beschäftigungen die Sozialversicherungstage zu berücksichtigen, an denen mindestens eine Beschäftigung bestand.
Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitgeber B:
(Tägliche BBG x SV-Tage der Krankenkasse) x Einzelarbeitsentgelt
Gesamtarbeitsentgelt
SV-Zweig
Tägliche BBG
2015 (West)
Berechnung
Anteilige BBG
Arbeitgeber B
KV/PV
137,50 €
(137,50 € x 30) x 3.000,00 €
7.000,00 €
1.767,86 €
RV/AV
201,66 €
(201,66 € x 30) x 3.000,00 €
7.000,00 €
2.592,77 €
Die so ermittelte Beitragsbemessungsgrenze stellt die Obergrenze dar, von der Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen sind.
Autor: AST / 12.05.2015
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