20150319_TA_RV_Trenner Erder - APG

Teilnahmeantrag für das Verhandlungsverfahren
Rahmenvereinbarung (RV) über die Lieferung von
wartungsarmen Hochspannungs-Trenner/Erder
für die Jahre 2017 bis 2021
Firma und Adresse des Bewerbers
(bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern)
Sachbearbeiter
(zwingend für eine rechtsgültige Übermittlung):
Name:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Bei Bewerbergemeinschaften ist der zustellbevollmächtigte Federführer
zwingend anzugeben:
Name:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Vom Bewerber sind die grau unterlegten Felder auszufüllen.
© APG
Allgemeine Angaben
Bezeichnung:
„Rahmenvereinbarung (RV) über die Lieferung von
wartungsarmen Hochspannungs-Trenner/Erder
für die Jahre 2017 bis 2021“
Auftraggeberin:
Austrian Power Grid AG
Wagramer Straße 19
IZD-Tower
A-1220 Wien
Einreichungsform des
Teilnahmeantrages:
ausschließlich in elektronischer Form am Einkaufsportal
der Auftraggeberin unter http://apg.vemap.com bis zum
angegebenem Ende der Teilnahmefrist (Einlagen)
Ende der Anfragenfrist:
bis spätestens 17.04.2015, 09:00 Uhr (Einlangen)
Ende der Teilnahmefrist:
bis spätestens 24.04.2015, 09:00 Uhr (Einlangen Teilnahmeantrag)
Inhaltliche Anfragen:
ausschließlich in elektronischer Form am Einkaufsportal
der Auftraggeberin unter http://apg.vemap.com in deutscher Sprache bis zum angegebenen Ende der Anfragenfrist (Einlagen)
Verfahren:
Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum
Wettbewerb (gem. § 192 (5) BVergG 2006)
Erfüllungsort:
Österreich, Umspannwerke
der Austrian Power Grid AG
Liefer-/Leistungszeitraum:
2017 bis Ende 2021
© APG
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0.1)
•
•
•
Ich (Wir) anerkenne(n), dass meinem (unserem) Teilnahmeantrag insbesondere die
nachfolgenden Bestimmungen zugrunde liegen:
die Auftragsbekanntmachung,
der vorliegende Teilnahmeantrag,
die in Punkt 0.2). beigeschlossenen Unterlagen
Für einen ausschreibungsgemäßen Teilnahmeantrag darf der vorgegebene Text weder geändert noch ergänzt werden. Vom Bieter sind nur die grau hinterlegten Felder mit Eintragungen
zu versehen und die allenfalls erforderlichen Beilagen anzuschließen.
0.2)
Folgende Unterlagen bilden einen integrierenden Bestandteil meines (unseres) Teilnahmeantrags:
Beigeschlossene Unterlagen
(bitte ankreuzen)
JA
NEIN
allfälliges Begleitschreiben zum Teilnahmeantrag
Erklärung einer allfälligen Bewerbergemeinschaft Pkt. 9.
(Formblatt ./2)
Liste allfälliger Subunternehmer Pkt. 10. (Formblatt ./3)
Subunternehmererklärung
Pkt. 10. (Beilage ./1 zu Formblatt ./3)
Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer
Garantie Pkt. 10. (Beilage ./2 zu Formblatt ./3)
Nachweis der Eignung durch folgende Einzelnachweise:

Strafregisterauszüge, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt. 3.3. lit.a) *)

(aktueller) Firmenbuchauszug, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied, nicht bei natürlichen Personen (Pkt. 3.3. lit.a) *)
letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt. 3.3. lit.b) *)
letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt. 3.3. lit.b) *)



Nachweis der Befugnis und bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt. 4.1.) *)
*) oder Nachweis der Eignung mittels „Eigenerklärung betreffend Eignung“
durch den Bewerber

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*) „Eigenerklärung betreffend Eignung“ Pkt. 3.4.
(Formblatt ./1)
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Beigeschlossene Unterlagen
(bitte ankreuzen)
JA
NEIN
Gesamtumsatz (belegt durch Jahresabschlüsse/Bilanzen
bzw. Auszügen aus Jahresabschlüssen/Bilanzen)
gemäß Pkt. 4.2.
Erklärung über den Umsatz von Lieferungen/Leistungen,
die Gegenstand der Ausschreibungen sind gemäß Pkt. 4.2.
lit.a
Nachweis der Mindestdeckungshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. 4.2. lit.b
Bankerklärung (Bonitätsauskunft) gemäß Pkt. 4.2. lit.c
Nachweis ISO-9001:2000-Zertifikation gemäß Pkt. 4.3. lit.a
Nachweis der Referenzprojekte gemäß Pkt. 4.3. lit.b (Formblatt ./6 inkl. Beilage ./5 entsprechend den angegebenen Unternehmensreferenzen)
Nachweis kaufmännisch, technisches Schlüsselpersonal
gemäß Pkt. 4.3. lit.c (Formblatt ./7 inkl. Beilage ./6 entsprechend den angegebenen Schlüsselpersonen)
Nachweis der Auswahlkriterien:
Nachweis ISO-14000 oder EMAS Zertifikation
gemäß Pkt. 5.1. lit.a
Nachweis eines gültigen Zertifikats OHSAS 18001
gemäß Pkt. 5.1. lit.b
Nachweis von zusätzlichen Referenzen gemäß Pkt. 5.1. lit.c
(Formblatt ./6 inkl. Beilage ./5 entsprechend den angegebenen Unternehmensreferenzen)
Nachweis von zusätzlichem Schlüsselpersonal gemäß Pkt.
5.1. lit.d (Formblatt ./7 inkl. Beilage ./6 entsprechend den
angegebenen Schlüsselpersonen)
0.3)
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die unter Punkt 4. der vorliegenden Teilnahmeunterlagen festgelegten Eignungskriterien erfülle/n und ich/wir die in den Teilnahmeunterlagen festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen kann/können.
Ich/Wir verfüge/verfügen über folgende Befugnis(se) (ist durch den Bewerber in Zeile
1 bzw. bei Bewerbergemeinschafen von sämtlichen Mitgliedern auszufüllen):
Bewerber
© APG
Befugnis
Ausstellende
Behörde
Datum
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0.4)
Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft
Befugnis
Ausstellende
Behörde
Datum
Subunternehmer des
Bewerbers
Befugnis
Ausstellende
Behörde
Datum
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, sämtliche in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die mit den vorliegenden Unterlagen erlangten Informationen sowie Informationen über seine/ihre Bewerbung vertraulich zu behandeln
und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Teilnahmeunterlagen werden kostenlos an die Bewerber übergeben. Die Teilnahmeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe der Teilnahmeunterlagen im Original oder als Kopie ist nicht gestattet.
Datum und rechtsgültige Unterschrift(en):
(bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern)
UID-Nummer(n):
(nur von nichtösterreichischen Bewerbern aus EU-Mitgliedstaaten,
bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern)
Vom Bewerber sind die grau unterlegten Felder auszufüllen.
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Inhaltsverzeichnis
1.
ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN .................................................................................. 7
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
1.8.
1.9.
2.
ZIEL UND ZWECK DES TEILNAHMEANTRAGES................................................................................................... 7
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN........................................................................................................................... 7
AUFTRAGGEBERIN ..................................................................................................................................... 7
VERGEBENDE STELLE.................................................................................................................................. 8
TECHNISCHER ANSPRECHPARTNER ................................................................................................................ 8
EINHALTUNG ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHER BESTIMMUNGEN ...................................................................... 8
INFORMATIONSÜBERMITTLUNG (GEMÄß § 204 BVERGG 2006) ....................................................................... 8
AUSSCHREIBUNGSZIEL ................................................................................................................................ 8
WIDERRUF............................................................................................................................................... 9
VERFAHRENSART UND VERFAHRENSABLAUF .......................................................................................... 9
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
3.
VERFAHRENSART....................................................................................................................................... 9
VERFAHRENSABLAUF.................................................................................................................................. 9
VORLÄUFIGER ZEITLICHER RAHMEN DES VERGABEVERFAHRENS ........................................................................ 10
VERGÜTUNG FÜR DIE TEILNAHME ............................................................................................................... 11
AUSSCHLUSSGRÜNDE UND NACHWEISE FÜR DAS NICHT-VORLIEGEN ................................................... 11
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
4.
ALLGEMEINE BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT ................................................................................................. 11
BESONDERE BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT................................................................................................... 11
NACHWEISE FÜR DAS NICHT-VORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN ............................................................... 11
EIGENERKLÄRUNG BETREFFEND EIGNUNG .................................................................................................... 12
EIGNUNGSKRITERIEN ............................................................................................................................ 12
4.1.
4.2.
4.3.
5.
BEFUGNIS .............................................................................................................................................. 12
WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT .............................................................................. 13
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT .............................................................................................................. 14
AUSWAHLKRITERIEN ............................................................................................................................. 16
5.1.
LEISTUNGSFÄHIGKEIT ............................................................................................................................... 16
6.
ANFRAGEN ............................................................................................................................................ 17
7.
ABGABETERMIN UND FORM DES TEILNAHMEANTRAGES ..................................................................... 17
7.1.
7.2.
8.
VERTRAULICHKEIT ................................................................................................................................... 18
GESCHLECHTSNEUTRALE BEZEICHNUNG ....................................................................................................... 19
ÜBERMITTLUNGSFORMEN IM VERFAHREN ........................................................................................... 19
8.1.
8.2.
TEILNAHMEANTRAG................................................................................................................................. 19
SONSTIGE KORRESPONDENZ ...................................................................................................................... 20
9.
BEWERBERGEMEINSCHAFTEN ............................................................................................................... 20
10.
SUBUNTERNEHMER .............................................................................................................................. 20
11.
SCHADENERSATZ ................................................................................................................................... 21
12.
SONSTIGE BESONDERE BEDINGUNGEN ................................................................................................. 21
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1.
Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
1.1. Ziel und Zweck des Teilnahmeantrages
Ziel und Zweck der vorliegenden Teilnahmeunterlagen ist es, interessierten Unternehmen einen Überblick über
•
•
•
das Projekt,
die zu vergebenden Lieferungen/Leistungen,
sowie den Ablauf des Vergabeverfahrens
zu geben.
Außerdem sind diesen Teilnahmeunterlagen die Richtlinien für die Erstellung des Teilnahmeantrages, die gültigen Verfahrensregeln und die Angaben und Nachweise zu entnehmen, die für die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren maßgeblich sind.
1.2. Begriffsbestimmungen
Für den Zweck der Bewerberauswahl werden die Bezeichnungen Interessent, Bewerber,
Bieter, Auftragnehmer (in der Folge kurz AN), Auftraggeberin (in der Folge kurz APG
oder AG) und vergebende Stelle wie folgt verwendet:
Interessent:
Bewerber:
Bieter:
Auftragnehmer:
Auftraggeberin:
Vergebende Stelle:
Unternehmer, der sich am Verhandlungsverfahren
beteiligen will.
Interessent, der einen Teilnahmeantrag einbringt.
Bewerber, der ein Angebot einreicht.
Bieter, der den Zuschlag erhält.
Erteilt den Auftrag an den Auftragnehmer bzw.
schließt den Vertrag ab.
Unternehmen/Organisationseinheit, die das Vergabeverfahren durchführt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind mit Interessent, Bewerber,
Bieter, Auftragnehmer, Auftraggeberin und vergebende Stelle sowohl einzelne Unternehmen als auch Gemeinschaften und Arbeitsgemeinschaften derselben gemeint.
1.3. Auftraggeberin
Austrian Power Grid AG
Wagramer Straße 19
IZD-Tower
A-1220 Wien
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1.4. Vergebende Stelle
Austrian Power Grid AG
Einkauf (UKB)
z. H. Herrn Ing. Johann Brandstötter, MAS, MSc
Wagramer Straße 19
A-1220 Wien
1.5. Technischer Ansprechpartner
Austrian Power Grid AG
Werke (UAW)
Herrn Ing. Karl Scheibenhofer
Wagramer Straße 19
A-1220 Wien
1.6. Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen
Es sind die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften sind bei der für die Ausführung des Auftrages örtlich zuständigen Gliederung der gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsehbar. Des Weiteren sind die Bestimmungen des § 241 Abs 1 BVergG 2006
einzuhalten.
1.7. Informationsübermittlung (gemäß § 204 BVergG 2006)
Jegliche Korrespondenz zwischen der AG und den Bewerbern/Bietern erfolgt grundsätzlich elektronisch über das Einkaufsportal der AG unter http://apg.vemap.com.
1.8. Ausschreibungsziel
Austrian Power Grid AG (in der Folge kurz „APG“) ist Eigentümerin und Betreiberin
des überregionalen Hochspannungsnetzes mit den Spannungsebenen 110-, 220- und
380-kV in der Regelzone APG und ist für Betriebsführung, Instandhaltung, Planung und
Ausbau des Netzes zuständig. Für Projekte und Instandhaltung im Netz der APG kommen in den nächsten Jahren die ausgeschriebenen Hochspannungs-Trenner/Erder zum
Einsatz.
Ausschreibungsgegenstand ist daher die Lieferung, Feineinstellung und optional die
Montage von wartungsarmen 110kV-, 220kV- und 380kV-Trenner/Erder;
Erder, Drehtrenner zum Teil mit Erder, Scherentrenner zum Teil mit Erder, und
Klapptrenner zum Teil mit Erder: (Alternativ zu den Klapptrenner können auch Horizontale Pantograph-Trenner angeboten werden), für Projekte im Zeitraum 2017 bis
2021.
Der Liefer- Leistungsumfang beinhaltet die Konstruktion, Prüfung, Lieferung, Montage
und betriebsbereite Fertigstellung der vorstehend angeführten Hochspannungs-Geräte.
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Ausschreibungsziel ist der Abschluss einer fünf-jährigen Rahmenvereinbarung (RV)
mit dem Bestbieter auf deren Grundlage die AG nach Bedarf flexibel abrufen kann.
Eine Auftragsteilung ist nicht vorgesehen.
Eine Abnahmeverpflichtung besteht seitens der AG nicht!
Nach derzeitigem Stand beträgt der geschätzte Wert der Rahmenvereinbarung ca. 12 bis
15 Mio. EUR (Wert-Spanne) für fünf Jahre.
1.9. Widerruf
Die Realisierung der Vorhaben erfolgt vorbehaltlich aller erforderlichen behördlichen
Genehmigungen und des Nachweises der Wirtschaftlichkeit.
Die AG behält sich vor, bei einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (insbesondere bei einer massiven Einschränkung der aus derzeitiger Sicht
vorliegenden Mittelfreigabe oder einer wesentlichen Änderung ihrer Organisationsstruktur) von einer Vergabe der Lieferungen/Leistung Abstand zu nehmen und das Verfahren zu widerrufen. Diese Bestimmung berührt nicht das Recht der AG, die Ausschreibung allenfalls aus anderen Gründen zu widerrufen.
Ein Widerruf der Ausschreibung oder auch eine Terminverschiebung vor oder während
bzw. nach Ablauf der Angebotsfrist kann daher nicht ausgeschlossen werden.
2.
Verfahrensart und Verfahrensablauf
2.1. Verfahrensart
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum
Wettbewerb, nach den Bestimmungen für Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich, gemäß Bundesvergabegesetz 2006 idgF (BVergG) durchgeführt.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Im Falle eines Vergabekontrollverfahrens ist das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in
Wien zuständig.
2.2. Verfahrensablauf
Die AG führt das Verhandlungsverfahren als zweistufiges Verfahren durch. In der ersten Stufe prüft die AG die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge der Bewerber in
einem Eignungs- und Auswahlverfahren. In der darauf folgenden zweiten Stufe ermittelt die AG das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot jener Bewerber, die
in der ersten Stufe für die Angebotsabgabe ausgewählt wurden. Das Verhandlungsverfahren wird daher in der zweiten Stufe mit mehreren Bietern durchgeführt.
Im Eignungsverfahren prüft die AG die Angaben und Nachweise der Bewerber in ihren Teilnahmeanträgen auf Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß Punkt 3. und Eig-
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nungskriterien gemäß Punkt 4. dieser Unterlage (zwingende Mindesterfordernisse). Bei
Vorliegen eines Ausschlussgrundes oder bei Nichterfüllen eines Eignungskriteriums
kann der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe eingeladen werden.
Liegt kein Ausschlussgrund vor und sind alle Eignungskriterien erfüllt, prüft und bewertet die AG im Auswahlverfahren den Teilnahmeantrag des jeweiligen Bewerbers
nach den Auswahlkriterien gemäß Punkt 5. Die so geprüften und bewerteten Teilnahmeanträge werden nach der erreichten Punktezahl gereiht. Die AG wird die Bewerber
mit den bestgereihten Teilnahmeanträgen zur Angebotsabgabe in die zweite Stufe einladen und zwar maximal fünf Bewerber.
Die eingeladenen Bewerber haben anschließend in der zweiten Stufe auf Grundlage der
mit der Einladung zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen Angebote für die
ausgeschriebenen Lieferungen/Leistungen abzugeben. Die AG wird sodann über den
gesamten Leistungsinhalt verhandeln, um das für sie beste Angebot gemäß den noch
bekannt zugebenden Zuschlagskriterien zu ermitteln (Bestbieterprinzip).
Das Verhandlungsverfahren wird in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen
durchgeführt. Die AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen von den Bietern
eine Vertiefung, Änderung oder Präzisierung der in ihrem Angebot gemachten Angaben, insbesondere im Hinblick auf inhaltliche und auf kommerzielle Aspekte, zu verlangen. Sodann wird die AG die Bieter auffordern, die von ihnen gelegten Angebote auf
der Grundlage der protokollierten Verhandlungsergebnisse zu modifizieren und hierfür
allenfalls „Letztangebote“ zu legen.
Die AG gibt überdies bekannt, dass an den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien während des Verhandlungsverfahrens Änderungen vorgenommen werden können.
Die Typenprüfprotokolle (mit Standardwerte, wie Kurzschluss-Strom, Nennstrom,
Schaltvermögen) gemäß EN 62271-102 werden mit den Erstangeboten vom AN eingefordert.
Spezifische Betreiberanforderungen der AG wie höhere mechanische Belastungen,
verminderte Randfeldstärke/Störspannung, Geräuschanforderung und dergl. müssen
spätestens drei Monate nach der Aufforderung zur Letztangebotsabgabe und noch vor
dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung vom Bestbieter mittels Typenprüfung und
Typenprüfprotokoll nachgewiesen werden.
Nur bei erfolgreicher Typprüfung und Nachweis mittels Typenprüfprotokoll erfolgt der
Vertragsabschluss, bei Nichteinhaltung der verlangten Werte wird das Angebot des betreffenden Bieters ausgeschieden und der nächstgereihte Bieter zum Nachweis der spezifischen Betreiberanforderungen aufgefordert.
Der Verfahrensablauf wurde zum besseren Verständnis visualisiert und ist in der Beilage (Visualisierung Verfahrensablauf) ersichtlich.
2.3. Vorläufiger zeitlicher Rahmen des Vergabeverfahrens
Folgender Zeitplan ist aus heutiger Sicht für das Vergabeverfahren geplant
•
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Ende der Anfragefrist
17.04.2015, 09:00 Uhr
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•
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•
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•
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•
•
Abgabe Teilnahmeantrag bis
Einladung zur Angebotslegung
Angebotsabgabe voraussichtlich bis
Evaluierung Angebote
Verhandlungen voraussichtlich
Typenprüfung gemäß APG Spezifikation
Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung
Lieferung und Leistungen
24.04.2015, 09:00 Uhr
Sept./Okt. 2015
Feb. 2016
März bis Juni 2016
Juli 2016
August bis Oktober 2016
November 2016
2017 bis 2021
Die AG behält sich Verschiebungen dieser Terminprognosen vor.
2.4. Vergütung für die Teilnahme
Die AG macht darauf aufmerksam, dass für die Teilnahme am Vergabeverfahren keine
Vergütung an Interessenten, Bewerber, Bieter bzw. AN bezahlt wird.
3.
Ausschlussgründe und Nachweise für das Nicht-Vorliegen
3.1. Allgemeine berufliche Zuverlässigkeit
Bewerber werden – vorbehaltlich des § 229 Abs 2 BVergG – jedenfalls nicht in die
zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe eingeladen, wenn einer
der Ausschlussgründe des § 229 Abs 1 BVergG vorliegt.
3.2. Besondere berufliche Zuverlässigkeit
Ein Ausschlussgrund liegt insbesondere vor, wenn ein Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die von der AG nachweislich festgestellt wurde oder sich aus der Abfrage der zentralen Strafevidenz des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (jetzt ZKO des Finanzministeriums) die berufliche Unzuverlässigkeit des Bewerbers ergibt.
Die besondere berufliche Zuverlässigkeit muss grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt
der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen.
3.3. Nachweise für das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
Die Bewerber sind berechtigt, die vergaberechtliche Eignung – mit Ausnahme der
Punkte 4.2. und 4.3. – mit der Mitgliedschaft beim Auftragnehmerkataster Österreichs
(ANKÖ – www.ankoe.at) durch Bekanntgabe ihrer ANKÖ-Mitgliedsnummer nachzuweisen. Die ANKÖ-Mitgliedsnummer ist im Begleitschreiben des Bewerbers anzugeben. Alle Nachweise können gemäß § 231 Abs 3 BVergG auch in Kopie oder elektronisch vorgelegt werden. Die Bewerber haben die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass
sämtliche im ANKÖ hinterlegte Nachweise maximal sechs bzw. nach Erfordernis (siehe
dazu nachfolgend lit. a. bis c.) drei Monate alt sind.
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Bewerber können das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen außerdem folgendermaßen nachweisen:
a.
Auszug aus dem Strafregister (maximal sechs Monate alt) und ein aktueller Auszug
aus dem Firmenbuch (nicht bei natürlichen Personen) oder jeweils eine gleichwertige
Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 3.1. erfüllt sind;
b.
letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (maximal drei
Monate alt) und letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde (maximal drei Monate alt) oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Bewerbers, aus denen hervorgeht, dass die Erfordernisse gem. 3.1. erfüllt sind;
c.
mit rechtsgültiger Unterfertigung des Teilnahmeantrages, wodurch der Bewerber
verbindlich erklärt, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 3.1. erfüllt sind.
Werden die oben genannten Bescheinigungen, Lastschriftanzeigen oder Kontoauszüge
im Herkunftsland des Unternehmens nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle oben
angeführten Fälle erwähnt, ist eine entsprechende, vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmens abgegebene Erklärung - in beglaubigter deutscher
Übersetzung - vorzulegen.
3.4. Eigenerklärung betreffend Eignung
Bewerber können ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auch durch die
Vorlage einer vollständig ausgefüllten und bestätigten „Eigenerklärung betreffend Eignung“ (Formblatt ./1) belegen. In diesem Fall können die vorstehend festgelegte
Nachweise (Punkt 3.1., Punkt 3.2. und Punkt 3.3. lit. a bis lit. b) vorerst entfallen.
Diese festgelegten Nachweise sind auf Aufforderung der AG jedoch unverzüglich beizubringen und diese festgelegten Nachweise sind vor Zuschlagserteilung vom Zuschlagsempfänger jedenfalls ohne zusätzliche Aufforderung durch die AG vorzulegen.
4.
Eignungskriterien
4.1. Befugnis
Teilnahmeberechtigt sind in den EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche
und juristische Personen, die nachweislich gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind.
Österreichische Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe über alle für die Erbringung der ausgeschriebenen Lieferungen/Leistungen notwendigen gesetzlichen Befugnisse verfügen. Gleiches gilt für Subunternehmer, an die
der Bewerber Leistungen zu vergeben beabsichtigt, sofern zum Nachweis und zur Erfül-
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lung der Eignungs- bzw. Auswahlkriterien Subunternehmen herangezogen werden müssen. Der Bewerber hat seine aufrechte Befugnis (bzw. seines Subunternehmers) durch
Vorlage einer entsprechenden Gewerbeberechtigung in seinem Teilnahmeantrag
nachzuweisen.
Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe
über alle für die Erbringung des gegenständlichen Projekts notwendige gesetzliche Befugnisse verfügen (bei ausländischen EU- bzw. EWR-Bewerbern gemäß Anhang VII
BVergG).
Ausländische Bewerber, die keinen einschlägigen österreichischen Befähigungsnachweis haben, müssen zumindest über die berufliche Befugnis eines Mitgliedstaates der
EU bzw. einer Vertragspartei des EWR-Abkommens verfügen. Ein Nachweis, dass ein
Anerkennungs- bzw. Gleichhaltungsverfahren gemäß § 373c bzw. § 373d GewO 1994
vor Ende der Angebotsfrist eingeleitet worden ist, ist dem Anbot bei der Einreichung in
der Form einer Abschrift anzuschließen. Der Anerkennungs- bzw. Gleichhaltungsbescheid muss spätestens bis zum Ende der Zuschlagsfrist vorliegen. Darüber hinaus haben diese Bewerber eine in deutscher Sprache beglaubigte Abschrift des Berufs- oder
Handelsregisters ihres Herkunftslandes oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder
eidesstattliche Erklärung in ihrem Angebot, spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung
zur Angebotsabgabe vorzulegen.
4.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die AG wird nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe einladen, die finanziell und
wirtschaftlich leistungsfähig sind. Der Bewerber hat zum Nachweis der finanziellen und
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgendes Mindesterfordernis zu erfüllen:
Der Bewerber (bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zusammen) hat / haben einen Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von EUR 5 Mio./p.a.
exklusive Umsatzsteuer mittels Bilanzen/GuV oder Bilanz-/GuV-Auszügen als Beilage
nachzuweisen.
(Gesamt-)Umsatz
2012
2013
2014
in EUR gesamt
|| grau unterlegte Felder bitte ausfüllen ||
Der/die Bewerber hat/haben zusätzlich
a.
eine Erklärung über seinen Umsatz bei Lieferungen/Leistungen in den letzten drei
Jahren, die Gegenstand der Ausschreibung sind,
Umsatz
2012
2013
2014
in EUR gesamt
|| grau unterlegte Felder bitte ausfüllen ||
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b.
einen Nachweis der entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungshöhe von EUR 3,0 Mio. über die Vertragslaufzeit und
c.
eine Bonitätsauskunft seiner Bank(en)
beizulegen.
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann sich eine
Bewerbergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen. Ebenso kann sich
ein Bewerber auf die betreffenden Kapazitäten seiner Subunternehmer beziehen.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber auf einen Subunternehmer bezieht und der Bewerber diesen für den Nachweis der finanziellen bzw. wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
benötigt („erforderlicher Subunternehmer“), hat dieser gegenüber der AG seine solidarisch Haftung mit dem Bewerber im Auftragsfall gemäß Muster in der Beilage ./2 zu
Formblatt ./3 (Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie)
bereits im Teilnahmeantrag zu erklären. Weiters sind in diesem Fall für den Subunternehmer bereits im Teilnahmeantrag alle Nachweise zu erbringen, die auch der Bewerber
selbst für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu
erbringen hat.
4.3. Technische Leistungsfähigkeit
Die AG wird nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe einladen, die technisch leistungsfähig sind. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die AG zur Prüfung der angegebenen Referenzen mit den ehemaligen Auftraggebern Kontakt aufnimmt. Die AG bzw. die vergebende Stelle behält sich vor, die technische Leistungsfähigkeit mit einem Audit der Projekte/Fertigungsstätten zu überprüfen.
Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit kann sich eine Bewerbergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen. Ebenso kann sich ein Bewerber auf
die betreffenden Kapazitäten seiner Subunternehmer beziehen.
Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nur dann gewertet, wenn der Bewerber (bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das mit ihm
verbundene Unternehmen oder der allenfalls namhaft gemachte Dritte) die Leistung
selbst erbracht hat. Im Fall einer Arbeitsgemeinschaft oder Vergabe an Subunternehmer
wird das Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt,
wenn der eigene Leistungsanteil des betreffenden Bewerbers (bzw. des Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft bzw. des mit ihm verbundenen Unternehmens oder eines allenfalls genannten Dritten) an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag zumindest 50 % des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat und
die Leistungen im jeweiligen Fachbereich von diesem selbst durchgeführt wurden (oder
an Stelle der Eigenleistung bei der unmittelbaren Leistungserbringung durch andere
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dieses wesentlich unterstützt bzw. überwacht hat).
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Für den Fall, dass sich ein Bewerber auf einen Subunternehmer bezieht und der Bewerber diesen für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit benötigt („erforderlicher Subunternehmer“), hat dieser gegenüber der AG seine solidarische Haftung mit
dem Bewerber im Auftragsfall in Form einer Garantie (Beilage ./2 zu Formblatt ./3) bereits im Teilnahmeantrag zu erklären. Weiters sind in diesem Fall für den Subunternehmer bereits im Teilnahmeantrag alle Nachweise zu erbringen, die auch der Bewerber
selbst für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen hat.
Folgende technische Mindestkriterien müssen mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen
werden:
a.
Nachweis der gültigen ISO-9001:2000-Zertifikation:
Nachweis über das Qualitätssicherungssystem (Qualitätsmanagementhandbuch; gültige
ISO 9001 Zertifikate für Prozesse, Projektabwicklung, Konstruktion, Einkauf, Fertigung). Zu erbringen ist dieser Nachweis durch eine dem Teilnahmeantrag beigelegte
Kopie der Zertifikationsurkunde. Möglich ist auch der Nachweis anderer vergleichbarer,
beispielsweise eigener Qualitätssicherungssysteme (QS) des Bewerbers, nachgewiesen
durch Qualitätsbescheinigungen oder Prüfzeugnisse akkreditierter Stellen.
b.
Referenzen:
Für die Bescheinigung von Referenzen ist das dafür vorgesehene Formblatt ./6 (samt
Beilage ./5 betreffend „Unternehmensreferenz“ je angegebener Unternehmensreferenz)
zu verwenden, die verlangten drei Referenzen als Mindestreferenzen zu kennzeichnen
und fortlaufend (Nr. 1 bis 3) zu nummerieren.
Es müssen mindestens drei Referenzen ähnlicher Größenordnung und ähnlicher technischer Aufgabenstellung in den letzten drei Jahren im EU- bzw. EWR-Raum nachgewiesen werden.
Gültig sind diese Referenzen nur dann, wenn:
• Das nachgewiesene gleichartige Projekt bereits weitgehend abgeschlossen ist und
nicht älter als drei Jahre ist und
• diese dem Teilnahmeantrag mittels Beilage ./5 beigelegt, vollständig ausgefüllt und
als Eignungsreferenz gekennzeichnet und nummeriert (Nr. 1 bis 3) wurden und
• die Referenzen durch den jeweiligen Referenzauftraggeber mittels Beilage ./5 beglaubigt sind bzw. - wenn im Ausnahmefall bei nicht öffentlichen Auftraggebern
die Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber nicht erhältlich ist - durch den
Bewerber ersatzbeglaubigt worden sind. Im Fall der Ersatzbeglaubigung ist vom
Bewerber ausreichend zu dokumentieren warum die Beglaubigung vom nicht öffentlichen Referenzauftraggeber nicht erhältlich war, ansonsten wird die Referenz
nicht gewertet.
c.
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Kaufmännisch, technisches Schlüsselpersonal:
Der Bewerber muss der AG in Formblatt ./7 (samt Beilage ./6 betreffend „Schlüsselpersonalangaben und -referenz“ je angegebener Schlüsselperson) mindestens einen für
den Ausschreibungsgegenstand zuständigen kaufmännischen und mindestens einen
technischen Verantwortlichen nennen, und jeweils als Mindestreferenz kennzeichnen.
Im Auftragsfall darf der AN zur Auftragserfüllung ausschließlich den in Beilage ./6 genannten Verantwortlichen einsetzen; eine andere als darin genannte Person darf nur
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dann eingesetzt werden, wenn der Bewerber vorab zumindest die gleiche Qualifikation
nachgewiesen und die AG einem solchen Wechsel schriftlich zugestimmt hat. Die AG
wird einem solchen Wechsel nur dann zustimmen, wenn die Gleichwertigkeit der Qualifikation gewährleistet ist. Ein von der AG vorab nicht genehmigter Wechsel während
des Auswahlverfahrens bzw. des darauf folgenden Verhandlungsverfahrens hat den
Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / Bietergemeinschaft zur Folge und ist auch in der Vertragsabwicklung mit Pönalien sanktioniert
bzw. ein außerordentlicher Kündigungsgrund für die AG.
Der in der Beilage ./6 zu Formblatt ./7 genannte Verantwortliche muss mindestens drei
Referenzprojekt mit ähnlichem Leistungsumfang (gemäß Punkt 4.3. lit. b) geleitet haben und es sind mindestens fünf Jahre Berufs-Erfahrung nachzuweisen.
5.
Auswahlkriterien
5.1. Leistungsfähigkeit
Bewerber welche die erforderlichen Mindestkriterien gemäß Punkt 3. und 4. erfüllt haben, werden unter Berücksichtung der nachfolgenden Auswahlkriterien beurteilt und
gemäß der erreichten Punktezahl gereiht. Für folgende Leistungsfähigkeiten können
Punkte erlangt werden:
a.
Nachweis des gültigen Zertifikats ISO-14000 oder EMAS:
Erbringt der Bewerber diesen Nachweis eines bestehenden Umweltmanagementsystems
durch eine beigelegte Kopie der Urkunde des Zertifikats, dann erhält er fünf Punkte.
b.
Nachweis des gültigen Zertifikats OHSAS 18001:
Erbringt der Bewerber diesen Nachweis eines bestehenden Managementsystems zur
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz durch eine beigelegte Kopie der Urkunde des Zertifikats, dann erhält er fünf Punkte.
c.
Nachweis von weiteren (über das Mindesterfordernis von drei hinausgehenden) Referenzen im EU-bzw. EWR-Raum in den letzten fünf Jahren durch ausgeführte Aufträge mit sachlicher Nähe zum Ausschreibungsgegenstand (gemäß Punkt 4.3. lit. b):
Für jede über die Mindestreferenz hinausgehende mittels der Beilage ./5 zu Formblatt
./6 nachgewiesene und durch den Referenzauftraggeber positiv beglaubigte Referenz, welche die genannten Bedingungen erfüllt, erhält der Bewerber zwei Punkte, maximal können 10 Punkte mit weiteren fünf Referenzen erreicht werden. Referenzen
welche vom Bewerber ersatzbeglaubigt worden sind, werden als Auswahlreferenzen
nicht gewertet.
Diese Referenzen sind ebenfalls fortlaufend zu nummerieren und als Auswahlreferenzen zu kennzeichnen, wobei nur die als Auswahlreferenzen Nr. 4 bis Nr. 8 bezeichneten
Referenzen, nicht aber allenfalls darüber hinaus vorgelegte Referenzen bei der Beurteilung dieses Auswahlkriteriums Berücksichtigung erfahren.
d.
Technisches Schlüsselpersonal:
Für jeden (über das Mindesterfordernis hinausgehenden) zusätzlich erbrachten Nachweis von technischem Schlüsselpersonal gemäß Punkt 4.3. lit. c erhält der Bewerber je
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Person zwei Punkte, maximal können 10 Punkte durch Nachweis von zusätzlichem
Schlüsselpersonal erreicht werden. Der Nachweis erfolgt über Formblatt ./7 (inkl. Beilage ./6 betreffend „Schlüsselpersonalangaben und -referenz“ je angegebener Schlüsselperson).
Es werden nur Referenzen gewertet die vom jeweiligen Referenzauftraggeber in der
Beilage ./6 positiv bestätigt sind und eine sachliche Nähe zum Ausschreibungsgegenstand aufweisen. Referenzen welche vom Bewerber ersatzbeglaubigt worden sind, werden als Auswahlreferenzen nicht gewertet.
6.
Anfragen
Sollten sich bei der Prüfung der Teilnahmeunterlagen Differenzen, Widersprüche oder
sonstige Unklarheiten ergeben, hat der Interessent die vergebende Stelle darüber
schriftlich in Kenntnis zu setzen, indem er um Klarstellung und, falls notwendig, um
entsprechende Korrekturen ersucht.
Anfragen sind ausschließlich in elektronischer Form über das Einkaufsportal der AG
unter http://apg.vemap.com in deutscher Sprache bis zum Ende der Anfragenfrist (Einlangen) zu stellen. Über Anfragebeantwortungen werden Sie per Mail (an die von
Ihnen angegebene E-Mail-Adresse) informiert und diese sind auf dem Einkaufsportal
einzusehen.
Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die AG allfällige Fragen so zu stellen, dass ein
Rückschluss auf den Fragesteller nicht möglich ist.
Allfällige Anfragen werden gesammelt und anonymisiert gegenüber der vom Bewerber
genannten Zustelladresse beantwortet. Später als zum genannten Termin eingehende
Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Die AG wird, falls sie dies für erforderlich hält, eine schriftliche Antwort erteilen. Die
Antworten werden gleichzeitig an alle Bezieher der Teilnahmeanträge übermittelt und
sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen.
Die AG behält sich vor, Informationen zum geplanten Vorhaben im Verhandlungsverfahren zu präzisieren, zu ergänzen oder abzuändern.
7.
Abgabetermin und Form des Teilnahmeantrages
Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag in elektronischer Form am Einkaufsportal
der AG unter http://apg.vemap.com bis zum angegeben Abgabedatum und Uhrzeit (Einlangen) abzugeben.
Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Teilnahmeantrages trägt der Bewerber.
Eine Abgabe des Teilnahmeantrages nach dem Ablauf des Abgabetermins ist nicht
möglich. Unterlagen in Papierform werden ebenso wenig berücksichtigt wie eine Einreichung per Fax oder E-Mail.
Die Teilnahmeanträge und sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Formblätter, Beilagen und Nachweise sind in der aktuellen Fassung in Kopie und
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in deutscher Sprache und – soweit sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind – in
Kopie und in beglaubigter deutscher Übersetzung beizulegen.
Der Bewerber hat ausschließlich die grau unterlegten Felder des vorliegenden Teilnahmeantrages auszufüllen und die unter Punkt 0.2. angeführten Unterlagen beizulegen.
Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber an der dafür vorgesehenen Stelle (Punkt 0.2.
unten) einmal rechtsgültig zu unterfertigen. Darüber hinaus sind alle Seiten des Teilnahmeantrages (einschließlich der Beilagen) in der rechten unteren Ecke mit dem Firmenwortlaut (Stempel oder Aufdruck) des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften nur
vom federführenden Mitglied) zu versehen, so dass eine eindeutige Zuordnung der
Teilnahmeunterlagen zum jeweiligen Bewerber möglich ist.
Die AG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur vollständig ausgefüllte und
mit allen Nachweisen versehene Teilnahmeanträge geprüft werden. Der Bewerber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Teilnahmeanträgen gemachten
Angaben. Fehlende Angaben werden nicht gewertet, falsche Angaben und fehlende
Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren.
Bestimmungen zur elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrages:
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrages (insbesondere Formblätter und Beilagen) sind
entsprechend – unter Verwendung bereitgestellter Originalunterlagen – auszufüllen
bzw. zu erstellen, allenfalls einzuscannen und mit dem Teilnahmeantrag, elektronisch
auf das Einkaufsportal der AG hochzuladen und fristgerecht abzugeben.
Die Teilnahmeanträge müssen, dem BVergG entsprechend, mit einer qualifizierten,
elektronischen Signatur und verschlüsselt abgegeben werden. Informationen über die
elektronische Signatur finden Sie auf der persönlichen Startseite nach dem Login auf
dem Einkaufsportal der AG.
Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von einer bevollmächtigten
Person signiert werden. Rechtsgültig gefertigte Vollmachten aller Mitglieder müssen
dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Mit der rechtsgültigen, elektronischen Unterfertigung erkennt der Bewerber ohne Einschränkungen alle Bestimmungen dieser Verfahrensstufe an.
Für systembedingte Fragen zum Einkaufsportal der AG steht den Bewerbern eine Supporthotline (Tel.: +43 (0) 1 / 3157940, E-Mail: [email protected]) kostenlos zur
Verfügung.
7.1. Vertraulichkeit
Diese Informationsunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der AG bzw. der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten
Informationen sind vom Empfänger (Interessenten) vertraulich zu behandeln, soweit sie
nicht öffentlich zugänglich, bekannt oder ohne Mitwirkung des Empfängers (Interessenten) bekannt werden.
Die von der AG bzw. der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen vom Interessenten, Bewerber, Bieter bzw. dessen Subunternehmer nicht an Dritte
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weitergegeben und nur zum Zweck der Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet
werden.
Der Bewerber verpflichtet sich während und auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vergabeverfahrens zur Geheimhaltung der Ausschreibungsunterlagen sowie
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der AG. Diese Verpflichtung des Bewerbers
gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Bewerber, auch gegenüber den Medien bis zur Zuschlagserteilung keine Informationen über den Umstand seiner Beteiligung, den Stand
des Vergabeverfahrens oder sonstige Umstände der gegenständlichen Ausschreibung zu
erteilen. Ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht kann zum Ausscheiden des
betreffenden Bewerbers führen.
Der Bewerber hat diese Verpflichtungen jedenfalls an Dritte zu überbinden (zB an Subunternehmer).
Die AG wird den vertraulichen Charakter aller die Bewerber und deren Unterlagen betreffenden Angaben gegenüber Dritten wahren.
Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller interessierter Unternehmen, Bewerber bzw.
Bieter ist es nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Vorhaben von der AG bzw. der vergebenden Stelle zu erlangen oder zu nutzen. Ausgenommen davon sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten
Unternehmen von der AG bzw. der vergebenden Stelle zugänglich gemacht werden.
Es ist interessierten Unternehmen, Bewerbern und Bietern sowie deren Subunternehmern und Beratern nicht gestattet, Themen im Zusammenhang mit dem Vorhaben oder
dem Vergabeverfahren mit der AG bzw. vergebenden Stelle zu erörtern, es sei denn,
dass die AG bzw. die vergebende Stelle zuvor schriftlich zugestimmt hat.
Diese Verpflichtung der Interessenten bzw. Bewerber bzw. Bieter bzw. deren Subunternehmer gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt.
7.2. Geschlechtsneutrale Bezeichnung
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form, sofern dies möglich ist, für beide Geschlechter.
8.
Übermittlungsformen im Verfahren
8.1. Teilnahmeantrag
Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag ausschließlich in elektronischer Form am
Einkaufsportal der AG unter http://apg.vemap.com vor Ablauf der angegebenen Teilnahmefrist abzugeben (Einlangen).
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8.2. Sonstige Korrespondenz
Die Korrespondenz zwischen der AG und den Verfahrensteilnehmern während des
Ausschreibungsverfahrens erfolgt über das Einkaufsportal und in deutscher Sprache.
Minder bedeutsame Mitteilungen, Aufforderungen, Benachrichtigungen und Informationen können auch mündlich oder telefonisch übermittelt werden. Aus Beweissicherungsgründen empfiehlt die AG jedoch eine der oben angeführten Übertragungsarten.
Der Bewerber hat am Deckblatt seines Teilnahmeantrages zwingend eine Fax-Nummer
und/oder E-Mail-Adresse anzugeben, an die Informationen rechtsgültig übermittelt
werden können.
9.
Bewerbergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften sind zulässig; sie bilden bei Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft, sie müssen ihre Bildung durch vollständiges Ausfüllen von Formblatt ./2
erklären. Sie müssen am Deckblatt des Teilnahmeantrages einen zustellbevollmächtigten Federführer nennen, der in allen Belangen des Vergabeverfahrens bevollmächtigt
ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu vertreten. Eine allfällige Beschränkung
der Vollmacht des Federführers ist unwirksam. Allfällige Änderungen in der Person des
Federführers sind der AG unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft während der ersten Stufe des Vergabeverfahrens ist der AG zwingend schriftlich anzuzeigen und von
dieser zu genehmigen.
10. Subunternehmer
Die Weitergabe von Teilen der Leistung an andere Unternehmen wie zB Subunternehmer ist grundsätzlich zulässig. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig,
der Eigenleistungsanteil muss aber größer als 75% des Leistungsteils sein. Die Weitergabe von Teilen der Leistung an andere Unternehmen wie zB Subunternehmer ist nur
insoweit zulässig, als das Unternehmen die für die Ausführung seines Teils der Leistung erforderliche Befugnis und Eignung besitzt.
Sofern ein Bewerber beabsichtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer heranzuziehen, hat er diese in Formblatt ./3 (Liste allfälliger Subunternehmer) anzuführen.
Der Eigenleistungsanteil ist in diesem Fall vom Bewerber schlüssig nachzuweisen, und
auf Aufforderung der AG zu erläutern. Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag in
gegenständlichem Formblatt die Person eines allfälligen Subunternehmers samt dem
von diesem zu übernehmenden Leistungsteil sowie den Umfang dieser Subunternehmerleistung anzugeben und einen Nachweis über die tatsächliche Verfügbarkeit des
Subunternehmers in Form einer Subunternehmererklärung (Beilage ./1 zu Formblatt
./3) vorzulegen.
Die Nennung mehrerer Unternehmen für einen Leistungsteil, dessen Weitergabe der
Bewerber beabsichtigt, ist möglich. Die Weitergabe von Leistungen durch Unternehmen, an die der Bewerber bereits die Leistungen weitergegeben hat, ist unzulässig (keine Sub-Sub-Vergabe).
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Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielle
und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit gemäß den
Abschnitten 3 und 4 dieser Teilnahmeunterlage besitzt.
Zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit
sowie im Rahmen des Auswahlverfahrens kann sich der Bewerber auf die Kapazitäten
seiner Subunternehmer stützen. In diesem Fall ist eine Solidarhaftungserklärung von
Subunternehmern in Form einer Garantie (Beilage ./2 zu Formblatt ./3) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ein Wechsel des Subunternehmers ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der
AG und darüber hinaus nur dann zulässig, wenn eine sachliche Notwendigkeit für den
Wechsel besteht. Im Übrigen wird die AG einem Wechsel des Subunternehmers dann
zustimmen, wenn der Bewerber die Gleichwertigkeit des neuen Subunternehmers
nachweist. Die AG behält sich vor, für den neuen Subunternehmer alle Nachweise zu
fordern, die vom Bewerber zu erbringen sind.
11. Schadenersatz
Die AG und die vergebende Stelle haften für einen Schaden, der dem Bewerber im
Vergabeverfahren allenfalls entsteht, ausschließlich bei nachgewiesenem hinreichend
qualifizierten Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen.
12. Sonstige besondere Bedingungen
Der Umfang der Ausschreibung (Punkt 1.8.) bezieht die Planung, Konstruktion, Koordination und Dokumentation und dergl. mehr der erforderlichen Lieferungen/Leistungen ein.
Die gesamte Dokumentation ist in deutscher Sprache zu erstellen. Ebenso muss die
Auftragsabwicklung (sowie spätere Serviceleistungen) deutschsprachig geführt werden.
Beilagen: Visualisierung des Verfahrensablaufes.
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EU-Bekanntmachung
Bieter: n
1.Stufe
(Teilnahmeantrag)
unternehmensbezogene
Eignungs- und
Auswahlkriterien
Bewerberauswahl
Bieter: max. 5
Versand Ausschreibung
Bieter: max. 5
auftragsbezogene
Zuschlagskriterien
Erstangebote
Bieter: max. 5
Verhandlung
Bieter: max. 3
auftragsbezogene
Zuschlagskriterien
2.Stufe
Letztangebote
Bieter: max. 3
Typprüfung
NICHT OK
Nächstgereihter
Bieter zur
Typprüfung
Zuschlag
(Abschluss RV)
AUSTRIAN POWER GRID AG
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• EU-Bekanntmachung
mittels Teilnahmeantrag (TA) werden eine unbeschränkte Anzahl von
Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Die
Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt anhand der Eignungs- und
Auswahlkriterien (z.B. Referenzen, Schlüsselpersonal, ISO-Zertifizierungen
etc.)
• Ausschreibung
Die Ausschreibung wird an die mittels TA qualifizierten Bewerber (max.
fünf) mit der Aufforderung zur Angebotslegung versandt. Bei der
Angebotsabgabe sind die verlangten Zeichnungen und
Standardprüfprotokolle beizulegen. Zudem ist die Einhaltung sämtlicher
spezifischen Betreiberanforderungen (Musskriterien, welche im Zuge der
Typprüfung im Detail überprüft werden) mit Angebotsabgabe verbindlich
zuzusichern. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der
Zuschlagskriterien (z.B. Preis, Garantieverlängerung, Lieferzeit etc.)
• Verhandlung und Letztangebotsabgabe
Typprüfung vom präsumtiven
Zuschlagsempfänger
Typprüfung
OK
Visualisierung
Verfahrensablauf:
Mit den drei bestgereihten Bietern nach Erstangebotsabgabe werden
technisch und kaufmännische Verhandlungen über den gesamten
Leistungsinhalt geführt; mit Aufforderung zur Letztangebotsabgabe (last &
final offer).
• Typprüfung vom präsumtiven Zuschlagsempfänger
Der Bestbieter wird noch vor Zuschlagserteilung (=Abschluss der
Rahmenvereinbarung) aufgefordert, die spezifischen Typprüfungen
durchzuführen (Musskriterium) und damit die Einhaltung spezifischen
Betreiberanforderungen nachzuweisen. Bei erfolgreicher Typprüfung erfolgt
der Vertragsabschluss, bei Nichteinhaltung der Werte wird das Angebot
ausgeschieden und der nächstgereihte Bieter wird zur Typprüfung
aufgefordert.
19.03.2015
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