Teilnahmeantrag für das Verhandlungsverfahren Rahmenvereinbarung (RV) über die Lieferung von wartungsarmen Hochspannungs-Trenner/Erder für die Jahre 2017 bis 2021 Firma und Adresse des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) Sachbearbeiter (zwingend für eine rechtsgültige Übermittlung): Name: Telefon: Fax: E-Mail: Bei Bewerbergemeinschaften ist der zustellbevollmächtigte Federführer zwingend anzugeben: Name: Telefon: Fax: E-Mail: Vom Bewerber sind die grau unterlegten Felder auszufüllen. © APG Allgemeine Angaben Bezeichnung: „Rahmenvereinbarung (RV) über die Lieferung von wartungsarmen Hochspannungs-Trenner/Erder für die Jahre 2017 bis 2021“ Auftraggeberin: Austrian Power Grid AG Wagramer Straße 19 IZD-Tower A-1220 Wien Einreichungsform des Teilnahmeantrages: ausschließlich in elektronischer Form am Einkaufsportal der Auftraggeberin unter http://apg.vemap.com bis zum angegebenem Ende der Teilnahmefrist (Einlagen) Ende der Anfragenfrist: bis spätestens 17.04.2015, 09:00 Uhr (Einlangen) Ende der Teilnahmefrist: bis spätestens 24.04.2015, 09:00 Uhr (Einlangen Teilnahmeantrag) Inhaltliche Anfragen: ausschließlich in elektronischer Form am Einkaufsportal der Auftraggeberin unter http://apg.vemap.com in deutscher Sprache bis zum angegebenen Ende der Anfragenfrist (Einlagen) Verfahren: Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb (gem. § 192 (5) BVergG 2006) Erfüllungsort: Österreich, Umspannwerke der Austrian Power Grid AG Liefer-/Leistungszeitraum: 2017 bis Ende 2021 © APG Seite 2 von 22 0.1) • • • Ich (Wir) anerkenne(n), dass meinem (unserem) Teilnahmeantrag insbesondere die nachfolgenden Bestimmungen zugrunde liegen: die Auftragsbekanntmachung, der vorliegende Teilnahmeantrag, die in Punkt 0.2). beigeschlossenen Unterlagen Für einen ausschreibungsgemäßen Teilnahmeantrag darf der vorgegebene Text weder geändert noch ergänzt werden. Vom Bieter sind nur die grau hinterlegten Felder mit Eintragungen zu versehen und die allenfalls erforderlichen Beilagen anzuschließen. 0.2) Folgende Unterlagen bilden einen integrierenden Bestandteil meines (unseres) Teilnahmeantrags: Beigeschlossene Unterlagen (bitte ankreuzen) JA NEIN allfälliges Begleitschreiben zum Teilnahmeantrag Erklärung einer allfälligen Bewerbergemeinschaft Pkt. 9. (Formblatt ./2) Liste allfälliger Subunternehmer Pkt. 10. (Formblatt ./3) Subunternehmererklärung Pkt. 10. (Beilage ./1 zu Formblatt ./3) Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie Pkt. 10. (Beilage ./2 zu Formblatt ./3) Nachweis der Eignung durch folgende Einzelnachweise: Strafregisterauszüge, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt. 3.3. lit.a) *) (aktueller) Firmenbuchauszug, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied, nicht bei natürlichen Personen (Pkt. 3.3. lit.a) *) letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt. 3.3. lit.b) *) letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt. 3.3. lit.b) *) Nachweis der Befugnis und bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt. 4.1.) *) *) oder Nachweis der Eignung mittels „Eigenerklärung betreffend Eignung“ durch den Bewerber © APG *) „Eigenerklärung betreffend Eignung“ Pkt. 3.4. (Formblatt ./1) Seite 3 von 22 Beigeschlossene Unterlagen (bitte ankreuzen) JA NEIN Gesamtumsatz (belegt durch Jahresabschlüsse/Bilanzen bzw. Auszügen aus Jahresabschlüssen/Bilanzen) gemäß Pkt. 4.2. Erklärung über den Umsatz von Lieferungen/Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibungen sind gemäß Pkt. 4.2. lit.a Nachweis der Mindestdeckungshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. 4.2. lit.b Bankerklärung (Bonitätsauskunft) gemäß Pkt. 4.2. lit.c Nachweis ISO-9001:2000-Zertifikation gemäß Pkt. 4.3. lit.a Nachweis der Referenzprojekte gemäß Pkt. 4.3. lit.b (Formblatt ./6 inkl. Beilage ./5 entsprechend den angegebenen Unternehmensreferenzen) Nachweis kaufmännisch, technisches Schlüsselpersonal gemäß Pkt. 4.3. lit.c (Formblatt ./7 inkl. Beilage ./6 entsprechend den angegebenen Schlüsselpersonen) Nachweis der Auswahlkriterien: Nachweis ISO-14000 oder EMAS Zertifikation gemäß Pkt. 5.1. lit.a Nachweis eines gültigen Zertifikats OHSAS 18001 gemäß Pkt. 5.1. lit.b Nachweis von zusätzlichen Referenzen gemäß Pkt. 5.1. lit.c (Formblatt ./6 inkl. Beilage ./5 entsprechend den angegebenen Unternehmensreferenzen) Nachweis von zusätzlichem Schlüsselpersonal gemäß Pkt. 5.1. lit.d (Formblatt ./7 inkl. Beilage ./6 entsprechend den angegebenen Schlüsselpersonen) 0.3) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die unter Punkt 4. der vorliegenden Teilnahmeunterlagen festgelegten Eignungskriterien erfülle/n und ich/wir die in den Teilnahmeunterlagen festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen kann/können. Ich/Wir verfüge/verfügen über folgende Befugnis(se) (ist durch den Bewerber in Zeile 1 bzw. bei Bewerbergemeinschafen von sämtlichen Mitgliedern auszufüllen): Bewerber © APG Befugnis Ausstellende Behörde Datum Seite 4 von 22 0.4) Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft Befugnis Ausstellende Behörde Datum Subunternehmer des Bewerbers Befugnis Ausstellende Behörde Datum Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, sämtliche in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die mit den vorliegenden Unterlagen erlangten Informationen sowie Informationen über seine/ihre Bewerbung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Teilnahmeunterlagen werden kostenlos an die Bewerber übergeben. Die Teilnahmeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe der Teilnahmeunterlagen im Original oder als Kopie ist nicht gestattet. Datum und rechtsgültige Unterschrift(en): (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) UID-Nummer(n): (nur von nichtösterreichischen Bewerbern aus EU-Mitgliedstaaten, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) Vom Bewerber sind die grau unterlegten Felder auszufüllen. © APG Seite 5 von 22 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN .................................................................................. 7 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.9. 2. ZIEL UND ZWECK DES TEILNAHMEANTRAGES................................................................................................... 7 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN........................................................................................................................... 7 AUFTRAGGEBERIN ..................................................................................................................................... 7 VERGEBENDE STELLE.................................................................................................................................. 8 TECHNISCHER ANSPRECHPARTNER ................................................................................................................ 8 EINHALTUNG ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHER BESTIMMUNGEN ...................................................................... 8 INFORMATIONSÜBERMITTLUNG (GEMÄß § 204 BVERGG 2006) ....................................................................... 8 AUSSCHREIBUNGSZIEL ................................................................................................................................ 8 WIDERRUF............................................................................................................................................... 9 VERFAHRENSART UND VERFAHRENSABLAUF .......................................................................................... 9 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 3. VERFAHRENSART....................................................................................................................................... 9 VERFAHRENSABLAUF.................................................................................................................................. 9 VORLÄUFIGER ZEITLICHER RAHMEN DES VERGABEVERFAHRENS ........................................................................ 10 VERGÜTUNG FÜR DIE TEILNAHME ............................................................................................................... 11 AUSSCHLUSSGRÜNDE UND NACHWEISE FÜR DAS NICHT-VORLIEGEN ................................................... 11 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 4. ALLGEMEINE BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT ................................................................................................. 11 BESONDERE BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT................................................................................................... 11 NACHWEISE FÜR DAS NICHT-VORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN ............................................................... 11 EIGENERKLÄRUNG BETREFFEND EIGNUNG .................................................................................................... 12 EIGNUNGSKRITERIEN ............................................................................................................................ 12 4.1. 4.2. 4.3. 5. BEFUGNIS .............................................................................................................................................. 12 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT .............................................................................. 13 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT .............................................................................................................. 14 AUSWAHLKRITERIEN ............................................................................................................................. 16 5.1. LEISTUNGSFÄHIGKEIT ............................................................................................................................... 16 6. ANFRAGEN ............................................................................................................................................ 17 7. ABGABETERMIN UND FORM DES TEILNAHMEANTRAGES ..................................................................... 17 7.1. 7.2. 8. VERTRAULICHKEIT ................................................................................................................................... 18 GESCHLECHTSNEUTRALE BEZEICHNUNG ....................................................................................................... 19 ÜBERMITTLUNGSFORMEN IM VERFAHREN ........................................................................................... 19 8.1. 8.2. TEILNAHMEANTRAG................................................................................................................................. 19 SONSTIGE KORRESPONDENZ ...................................................................................................................... 20 9. BEWERBERGEMEINSCHAFTEN ............................................................................................................... 20 10. SUBUNTERNEHMER .............................................................................................................................. 20 11. SCHADENERSATZ ................................................................................................................................... 21 12. SONSTIGE BESONDERE BEDINGUNGEN ................................................................................................. 21 © APG Seite 6 von 22 1. Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen 1.1. Ziel und Zweck des Teilnahmeantrages Ziel und Zweck der vorliegenden Teilnahmeunterlagen ist es, interessierten Unternehmen einen Überblick über • • • das Projekt, die zu vergebenden Lieferungen/Leistungen, sowie den Ablauf des Vergabeverfahrens zu geben. Außerdem sind diesen Teilnahmeunterlagen die Richtlinien für die Erstellung des Teilnahmeantrages, die gültigen Verfahrensregeln und die Angaben und Nachweise zu entnehmen, die für die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. 1.2. Begriffsbestimmungen Für den Zweck der Bewerberauswahl werden die Bezeichnungen Interessent, Bewerber, Bieter, Auftragnehmer (in der Folge kurz AN), Auftraggeberin (in der Folge kurz APG oder AG) und vergebende Stelle wie folgt verwendet: Interessent: Bewerber: Bieter: Auftragnehmer: Auftraggeberin: Vergebende Stelle: Unternehmer, der sich am Verhandlungsverfahren beteiligen will. Interessent, der einen Teilnahmeantrag einbringt. Bewerber, der ein Angebot einreicht. Bieter, der den Zuschlag erhält. Erteilt den Auftrag an den Auftragnehmer bzw. schließt den Vertrag ab. Unternehmen/Organisationseinheit, die das Vergabeverfahren durchführt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind mit Interessent, Bewerber, Bieter, Auftragnehmer, Auftraggeberin und vergebende Stelle sowohl einzelne Unternehmen als auch Gemeinschaften und Arbeitsgemeinschaften derselben gemeint. 1.3. Auftraggeberin Austrian Power Grid AG Wagramer Straße 19 IZD-Tower A-1220 Wien © APG Seite 7 von 22 1.4. Vergebende Stelle Austrian Power Grid AG Einkauf (UKB) z. H. Herrn Ing. Johann Brandstötter, MAS, MSc Wagramer Straße 19 A-1220 Wien 1.5. Technischer Ansprechpartner Austrian Power Grid AG Werke (UAW) Herrn Ing. Karl Scheibenhofer Wagramer Straße 19 A-1220 Wien 1.6. Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen Es sind die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften sind bei der für die Ausführung des Auftrages örtlich zuständigen Gliederung der gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsehbar. Des Weiteren sind die Bestimmungen des § 241 Abs 1 BVergG 2006 einzuhalten. 1.7. Informationsübermittlung (gemäß § 204 BVergG 2006) Jegliche Korrespondenz zwischen der AG und den Bewerbern/Bietern erfolgt grundsätzlich elektronisch über das Einkaufsportal der AG unter http://apg.vemap.com. 1.8. Ausschreibungsziel Austrian Power Grid AG (in der Folge kurz „APG“) ist Eigentümerin und Betreiberin des überregionalen Hochspannungsnetzes mit den Spannungsebenen 110-, 220- und 380-kV in der Regelzone APG und ist für Betriebsführung, Instandhaltung, Planung und Ausbau des Netzes zuständig. Für Projekte und Instandhaltung im Netz der APG kommen in den nächsten Jahren die ausgeschriebenen Hochspannungs-Trenner/Erder zum Einsatz. Ausschreibungsgegenstand ist daher die Lieferung, Feineinstellung und optional die Montage von wartungsarmen 110kV-, 220kV- und 380kV-Trenner/Erder; Erder, Drehtrenner zum Teil mit Erder, Scherentrenner zum Teil mit Erder, und Klapptrenner zum Teil mit Erder: (Alternativ zu den Klapptrenner können auch Horizontale Pantograph-Trenner angeboten werden), für Projekte im Zeitraum 2017 bis 2021. Der Liefer- Leistungsumfang beinhaltet die Konstruktion, Prüfung, Lieferung, Montage und betriebsbereite Fertigstellung der vorstehend angeführten Hochspannungs-Geräte. © APG Seite 8 von 22 Ausschreibungsziel ist der Abschluss einer fünf-jährigen Rahmenvereinbarung (RV) mit dem Bestbieter auf deren Grundlage die AG nach Bedarf flexibel abrufen kann. Eine Auftragsteilung ist nicht vorgesehen. Eine Abnahmeverpflichtung besteht seitens der AG nicht! Nach derzeitigem Stand beträgt der geschätzte Wert der Rahmenvereinbarung ca. 12 bis 15 Mio. EUR (Wert-Spanne) für fünf Jahre. 1.9. Widerruf Die Realisierung der Vorhaben erfolgt vorbehaltlich aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und des Nachweises der Wirtschaftlichkeit. Die AG behält sich vor, bei einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (insbesondere bei einer massiven Einschränkung der aus derzeitiger Sicht vorliegenden Mittelfreigabe oder einer wesentlichen Änderung ihrer Organisationsstruktur) von einer Vergabe der Lieferungen/Leistung Abstand zu nehmen und das Verfahren zu widerrufen. Diese Bestimmung berührt nicht das Recht der AG, die Ausschreibung allenfalls aus anderen Gründen zu widerrufen. Ein Widerruf der Ausschreibung oder auch eine Terminverschiebung vor oder während bzw. nach Ablauf der Angebotsfrist kann daher nicht ausgeschlossen werden. 2. Verfahrensart und Verfahrensablauf 2.1. Verfahrensart Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, nach den Bestimmungen für Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich, gemäß Bundesvergabegesetz 2006 idgF (BVergG) durchgeführt. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Im Falle eines Vergabekontrollverfahrens ist das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Wien zuständig. 2.2. Verfahrensablauf Die AG führt das Verhandlungsverfahren als zweistufiges Verfahren durch. In der ersten Stufe prüft die AG die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge der Bewerber in einem Eignungs- und Auswahlverfahren. In der darauf folgenden zweiten Stufe ermittelt die AG das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot jener Bewerber, die in der ersten Stufe für die Angebotsabgabe ausgewählt wurden. Das Verhandlungsverfahren wird daher in der zweiten Stufe mit mehreren Bietern durchgeführt. Im Eignungsverfahren prüft die AG die Angaben und Nachweise der Bewerber in ihren Teilnahmeanträgen auf Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß Punkt 3. und Eig- © APG Seite 9 von 22 nungskriterien gemäß Punkt 4. dieser Unterlage (zwingende Mindesterfordernisse). Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes oder bei Nichterfüllen eines Eignungskriteriums kann der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Liegt kein Ausschlussgrund vor und sind alle Eignungskriterien erfüllt, prüft und bewertet die AG im Auswahlverfahren den Teilnahmeantrag des jeweiligen Bewerbers nach den Auswahlkriterien gemäß Punkt 5. Die so geprüften und bewerteten Teilnahmeanträge werden nach der erreichten Punktezahl gereiht. Die AG wird die Bewerber mit den bestgereihten Teilnahmeanträgen zur Angebotsabgabe in die zweite Stufe einladen und zwar maximal fünf Bewerber. Die eingeladenen Bewerber haben anschließend in der zweiten Stufe auf Grundlage der mit der Einladung zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen Angebote für die ausgeschriebenen Lieferungen/Leistungen abzugeben. Die AG wird sodann über den gesamten Leistungsinhalt verhandeln, um das für sie beste Angebot gemäß den noch bekannt zugebenden Zuschlagskriterien zu ermitteln (Bestbieterprinzip). Das Verhandlungsverfahren wird in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen durchgeführt. Die AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen von den Bietern eine Vertiefung, Änderung oder Präzisierung der in ihrem Angebot gemachten Angaben, insbesondere im Hinblick auf inhaltliche und auf kommerzielle Aspekte, zu verlangen. Sodann wird die AG die Bieter auffordern, die von ihnen gelegten Angebote auf der Grundlage der protokollierten Verhandlungsergebnisse zu modifizieren und hierfür allenfalls „Letztangebote“ zu legen. Die AG gibt überdies bekannt, dass an den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien während des Verhandlungsverfahrens Änderungen vorgenommen werden können. Die Typenprüfprotokolle (mit Standardwerte, wie Kurzschluss-Strom, Nennstrom, Schaltvermögen) gemäß EN 62271-102 werden mit den Erstangeboten vom AN eingefordert. Spezifische Betreiberanforderungen der AG wie höhere mechanische Belastungen, verminderte Randfeldstärke/Störspannung, Geräuschanforderung und dergl. müssen spätestens drei Monate nach der Aufforderung zur Letztangebotsabgabe und noch vor dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung vom Bestbieter mittels Typenprüfung und Typenprüfprotokoll nachgewiesen werden. Nur bei erfolgreicher Typprüfung und Nachweis mittels Typenprüfprotokoll erfolgt der Vertragsabschluss, bei Nichteinhaltung der verlangten Werte wird das Angebot des betreffenden Bieters ausgeschieden und der nächstgereihte Bieter zum Nachweis der spezifischen Betreiberanforderungen aufgefordert. Der Verfahrensablauf wurde zum besseren Verständnis visualisiert und ist in der Beilage (Visualisierung Verfahrensablauf) ersichtlich. 2.3. Vorläufiger zeitlicher Rahmen des Vergabeverfahrens Folgender Zeitplan ist aus heutiger Sicht für das Vergabeverfahren geplant • © APG Ende der Anfragefrist 17.04.2015, 09:00 Uhr Seite 10 von 22 • • • • • • • • Abgabe Teilnahmeantrag bis Einladung zur Angebotslegung Angebotsabgabe voraussichtlich bis Evaluierung Angebote Verhandlungen voraussichtlich Typenprüfung gemäß APG Spezifikation Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung Lieferung und Leistungen 24.04.2015, 09:00 Uhr Sept./Okt. 2015 Feb. 2016 März bis Juni 2016 Juli 2016 August bis Oktober 2016 November 2016 2017 bis 2021 Die AG behält sich Verschiebungen dieser Terminprognosen vor. 2.4. Vergütung für die Teilnahme Die AG macht darauf aufmerksam, dass für die Teilnahme am Vergabeverfahren keine Vergütung an Interessenten, Bewerber, Bieter bzw. AN bezahlt wird. 3. Ausschlussgründe und Nachweise für das Nicht-Vorliegen 3.1. Allgemeine berufliche Zuverlässigkeit Bewerber werden – vorbehaltlich des § 229 Abs 2 BVergG – jedenfalls nicht in die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe eingeladen, wenn einer der Ausschlussgründe des § 229 Abs 1 BVergG vorliegt. 3.2. Besondere berufliche Zuverlässigkeit Ein Ausschlussgrund liegt insbesondere vor, wenn ein Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die von der AG nachweislich festgestellt wurde oder sich aus der Abfrage der zentralen Strafevidenz des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (jetzt ZKO des Finanzministeriums) die berufliche Unzuverlässigkeit des Bewerbers ergibt. Die besondere berufliche Zuverlässigkeit muss grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorliegen. 3.3. Nachweise für das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen Die Bewerber sind berechtigt, die vergaberechtliche Eignung – mit Ausnahme der Punkte 4.2. und 4.3. – mit der Mitgliedschaft beim Auftragnehmerkataster Österreichs (ANKÖ – www.ankoe.at) durch Bekanntgabe ihrer ANKÖ-Mitgliedsnummer nachzuweisen. Die ANKÖ-Mitgliedsnummer ist im Begleitschreiben des Bewerbers anzugeben. Alle Nachweise können gemäß § 231 Abs 3 BVergG auch in Kopie oder elektronisch vorgelegt werden. Die Bewerber haben die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass sämtliche im ANKÖ hinterlegte Nachweise maximal sechs bzw. nach Erfordernis (siehe dazu nachfolgend lit. a. bis c.) drei Monate alt sind. © APG Seite 11 von 22 Bewerber können das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen außerdem folgendermaßen nachweisen: a. Auszug aus dem Strafregister (maximal sechs Monate alt) und ein aktueller Auszug aus dem Firmenbuch (nicht bei natürlichen Personen) oder jeweils eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 3.1. erfüllt sind; b. letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (maximal drei Monate alt) und letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde (maximal drei Monate alt) oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Bewerbers, aus denen hervorgeht, dass die Erfordernisse gem. 3.1. erfüllt sind; c. mit rechtsgültiger Unterfertigung des Teilnahmeantrages, wodurch der Bewerber verbindlich erklärt, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 3.1. erfüllt sind. Werden die oben genannten Bescheinigungen, Lastschriftanzeigen oder Kontoauszüge im Herkunftsland des Unternehmens nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle oben angeführten Fälle erwähnt, ist eine entsprechende, vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmens abgegebene Erklärung - in beglaubigter deutscher Übersetzung - vorzulegen. 3.4. Eigenerklärung betreffend Eignung Bewerber können ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auch durch die Vorlage einer vollständig ausgefüllten und bestätigten „Eigenerklärung betreffend Eignung“ (Formblatt ./1) belegen. In diesem Fall können die vorstehend festgelegte Nachweise (Punkt 3.1., Punkt 3.2. und Punkt 3.3. lit. a bis lit. b) vorerst entfallen. Diese festgelegten Nachweise sind auf Aufforderung der AG jedoch unverzüglich beizubringen und diese festgelegten Nachweise sind vor Zuschlagserteilung vom Zuschlagsempfänger jedenfalls ohne zusätzliche Aufforderung durch die AG vorzulegen. 4. Eignungskriterien 4.1. Befugnis Teilnahmeberechtigt sind in den EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche und juristische Personen, die nachweislich gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind. Österreichische Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe über alle für die Erbringung der ausgeschriebenen Lieferungen/Leistungen notwendigen gesetzlichen Befugnisse verfügen. Gleiches gilt für Subunternehmer, an die der Bewerber Leistungen zu vergeben beabsichtigt, sofern zum Nachweis und zur Erfül- © APG Seite 12 von 22 lung der Eignungs- bzw. Auswahlkriterien Subunternehmen herangezogen werden müssen. Der Bewerber hat seine aufrechte Befugnis (bzw. seines Subunternehmers) durch Vorlage einer entsprechenden Gewerbeberechtigung in seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe über alle für die Erbringung des gegenständlichen Projekts notwendige gesetzliche Befugnisse verfügen (bei ausländischen EU- bzw. EWR-Bewerbern gemäß Anhang VII BVergG). Ausländische Bewerber, die keinen einschlägigen österreichischen Befähigungsnachweis haben, müssen zumindest über die berufliche Befugnis eines Mitgliedstaates der EU bzw. einer Vertragspartei des EWR-Abkommens verfügen. Ein Nachweis, dass ein Anerkennungs- bzw. Gleichhaltungsverfahren gemäß § 373c bzw. § 373d GewO 1994 vor Ende der Angebotsfrist eingeleitet worden ist, ist dem Anbot bei der Einreichung in der Form einer Abschrift anzuschließen. Der Anerkennungs- bzw. Gleichhaltungsbescheid muss spätestens bis zum Ende der Zuschlagsfrist vorliegen. Darüber hinaus haben diese Bewerber eine in deutscher Sprache beglaubigte Abschrift des Berufs- oder Handelsregisters ihres Herkunftslandes oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung in ihrem Angebot, spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. 4.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die AG wird nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe einladen, die finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sind. Der Bewerber hat zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgendes Mindesterfordernis zu erfüllen: Der Bewerber (bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zusammen) hat / haben einen Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von EUR 5 Mio./p.a. exklusive Umsatzsteuer mittels Bilanzen/GuV oder Bilanz-/GuV-Auszügen als Beilage nachzuweisen. (Gesamt-)Umsatz 2012 2013 2014 in EUR gesamt || grau unterlegte Felder bitte ausfüllen || Der/die Bewerber hat/haben zusätzlich a. eine Erklärung über seinen Umsatz bei Lieferungen/Leistungen in den letzten drei Jahren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, Umsatz 2012 2013 2014 in EUR gesamt || grau unterlegte Felder bitte ausfüllen || © APG Seite 13 von 22 b. einen Nachweis der entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungshöhe von EUR 3,0 Mio. über die Vertragslaufzeit und c. eine Bonitätsauskunft seiner Bank(en) beizulegen. Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann sich eine Bewerbergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen. Ebenso kann sich ein Bewerber auf die betreffenden Kapazitäten seiner Subunternehmer beziehen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber auf einen Subunternehmer bezieht und der Bewerber diesen für den Nachweis der finanziellen bzw. wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit benötigt („erforderlicher Subunternehmer“), hat dieser gegenüber der AG seine solidarisch Haftung mit dem Bewerber im Auftragsfall gemäß Muster in der Beilage ./2 zu Formblatt ./3 (Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie) bereits im Teilnahmeantrag zu erklären. Weiters sind in diesem Fall für den Subunternehmer bereits im Teilnahmeantrag alle Nachweise zu erbringen, die auch der Bewerber selbst für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen hat. 4.3. Technische Leistungsfähigkeit Die AG wird nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe einladen, die technisch leistungsfähig sind. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die AG zur Prüfung der angegebenen Referenzen mit den ehemaligen Auftraggebern Kontakt aufnimmt. Die AG bzw. die vergebende Stelle behält sich vor, die technische Leistungsfähigkeit mit einem Audit der Projekte/Fertigungsstätten zu überprüfen. Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit kann sich eine Bewerbergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen. Ebenso kann sich ein Bewerber auf die betreffenden Kapazitäten seiner Subunternehmer beziehen. Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nur dann gewertet, wenn der Bewerber (bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das mit ihm verbundene Unternehmen oder der allenfalls namhaft gemachte Dritte) die Leistung selbst erbracht hat. Im Fall einer Arbeitsgemeinschaft oder Vergabe an Subunternehmer wird das Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der eigene Leistungsanteil des betreffenden Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des mit ihm verbundenen Unternehmens oder eines allenfalls genannten Dritten) an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag zumindest 50 % des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat und die Leistungen im jeweiligen Fachbereich von diesem selbst durchgeführt wurden (oder an Stelle der Eigenleistung bei der unmittelbaren Leistungserbringung durch andere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dieses wesentlich unterstützt bzw. überwacht hat). © APG Seite 14 von 22 Für den Fall, dass sich ein Bewerber auf einen Subunternehmer bezieht und der Bewerber diesen für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit benötigt („erforderlicher Subunternehmer“), hat dieser gegenüber der AG seine solidarische Haftung mit dem Bewerber im Auftragsfall in Form einer Garantie (Beilage ./2 zu Formblatt ./3) bereits im Teilnahmeantrag zu erklären. Weiters sind in diesem Fall für den Subunternehmer bereits im Teilnahmeantrag alle Nachweise zu erbringen, die auch der Bewerber selbst für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen hat. Folgende technische Mindestkriterien müssen mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden: a. Nachweis der gültigen ISO-9001:2000-Zertifikation: Nachweis über das Qualitätssicherungssystem (Qualitätsmanagementhandbuch; gültige ISO 9001 Zertifikate für Prozesse, Projektabwicklung, Konstruktion, Einkauf, Fertigung). Zu erbringen ist dieser Nachweis durch eine dem Teilnahmeantrag beigelegte Kopie der Zertifikationsurkunde. Möglich ist auch der Nachweis anderer vergleichbarer, beispielsweise eigener Qualitätssicherungssysteme (QS) des Bewerbers, nachgewiesen durch Qualitätsbescheinigungen oder Prüfzeugnisse akkreditierter Stellen. b. Referenzen: Für die Bescheinigung von Referenzen ist das dafür vorgesehene Formblatt ./6 (samt Beilage ./5 betreffend „Unternehmensreferenz“ je angegebener Unternehmensreferenz) zu verwenden, die verlangten drei Referenzen als Mindestreferenzen zu kennzeichnen und fortlaufend (Nr. 1 bis 3) zu nummerieren. Es müssen mindestens drei Referenzen ähnlicher Größenordnung und ähnlicher technischer Aufgabenstellung in den letzten drei Jahren im EU- bzw. EWR-Raum nachgewiesen werden. Gültig sind diese Referenzen nur dann, wenn: • Das nachgewiesene gleichartige Projekt bereits weitgehend abgeschlossen ist und nicht älter als drei Jahre ist und • diese dem Teilnahmeantrag mittels Beilage ./5 beigelegt, vollständig ausgefüllt und als Eignungsreferenz gekennzeichnet und nummeriert (Nr. 1 bis 3) wurden und • die Referenzen durch den jeweiligen Referenzauftraggeber mittels Beilage ./5 beglaubigt sind bzw. - wenn im Ausnahmefall bei nicht öffentlichen Auftraggebern die Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber nicht erhältlich ist - durch den Bewerber ersatzbeglaubigt worden sind. Im Fall der Ersatzbeglaubigung ist vom Bewerber ausreichend zu dokumentieren warum die Beglaubigung vom nicht öffentlichen Referenzauftraggeber nicht erhältlich war, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet. c. © APG Kaufmännisch, technisches Schlüsselpersonal: Der Bewerber muss der AG in Formblatt ./7 (samt Beilage ./6 betreffend „Schlüsselpersonalangaben und -referenz“ je angegebener Schlüsselperson) mindestens einen für den Ausschreibungsgegenstand zuständigen kaufmännischen und mindestens einen technischen Verantwortlichen nennen, und jeweils als Mindestreferenz kennzeichnen. Im Auftragsfall darf der AN zur Auftragserfüllung ausschließlich den in Beilage ./6 genannten Verantwortlichen einsetzen; eine andere als darin genannte Person darf nur Seite 15 von 22 dann eingesetzt werden, wenn der Bewerber vorab zumindest die gleiche Qualifikation nachgewiesen und die AG einem solchen Wechsel schriftlich zugestimmt hat. Die AG wird einem solchen Wechsel nur dann zustimmen, wenn die Gleichwertigkeit der Qualifikation gewährleistet ist. Ein von der AG vorab nicht genehmigter Wechsel während des Auswahlverfahrens bzw. des darauf folgenden Verhandlungsverfahrens hat den Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / Bietergemeinschaft zur Folge und ist auch in der Vertragsabwicklung mit Pönalien sanktioniert bzw. ein außerordentlicher Kündigungsgrund für die AG. Der in der Beilage ./6 zu Formblatt ./7 genannte Verantwortliche muss mindestens drei Referenzprojekt mit ähnlichem Leistungsumfang (gemäß Punkt 4.3. lit. b) geleitet haben und es sind mindestens fünf Jahre Berufs-Erfahrung nachzuweisen. 5. Auswahlkriterien 5.1. Leistungsfähigkeit Bewerber welche die erforderlichen Mindestkriterien gemäß Punkt 3. und 4. erfüllt haben, werden unter Berücksichtung der nachfolgenden Auswahlkriterien beurteilt und gemäß der erreichten Punktezahl gereiht. Für folgende Leistungsfähigkeiten können Punkte erlangt werden: a. Nachweis des gültigen Zertifikats ISO-14000 oder EMAS: Erbringt der Bewerber diesen Nachweis eines bestehenden Umweltmanagementsystems durch eine beigelegte Kopie der Urkunde des Zertifikats, dann erhält er fünf Punkte. b. Nachweis des gültigen Zertifikats OHSAS 18001: Erbringt der Bewerber diesen Nachweis eines bestehenden Managementsystems zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz durch eine beigelegte Kopie der Urkunde des Zertifikats, dann erhält er fünf Punkte. c. Nachweis von weiteren (über das Mindesterfordernis von drei hinausgehenden) Referenzen im EU-bzw. EWR-Raum in den letzten fünf Jahren durch ausgeführte Aufträge mit sachlicher Nähe zum Ausschreibungsgegenstand (gemäß Punkt 4.3. lit. b): Für jede über die Mindestreferenz hinausgehende mittels der Beilage ./5 zu Formblatt ./6 nachgewiesene und durch den Referenzauftraggeber positiv beglaubigte Referenz, welche die genannten Bedingungen erfüllt, erhält der Bewerber zwei Punkte, maximal können 10 Punkte mit weiteren fünf Referenzen erreicht werden. Referenzen welche vom Bewerber ersatzbeglaubigt worden sind, werden als Auswahlreferenzen nicht gewertet. Diese Referenzen sind ebenfalls fortlaufend zu nummerieren und als Auswahlreferenzen zu kennzeichnen, wobei nur die als Auswahlreferenzen Nr. 4 bis Nr. 8 bezeichneten Referenzen, nicht aber allenfalls darüber hinaus vorgelegte Referenzen bei der Beurteilung dieses Auswahlkriteriums Berücksichtigung erfahren. d. Technisches Schlüsselpersonal: Für jeden (über das Mindesterfordernis hinausgehenden) zusätzlich erbrachten Nachweis von technischem Schlüsselpersonal gemäß Punkt 4.3. lit. c erhält der Bewerber je © APG Seite 16 von 22 Person zwei Punkte, maximal können 10 Punkte durch Nachweis von zusätzlichem Schlüsselpersonal erreicht werden. Der Nachweis erfolgt über Formblatt ./7 (inkl. Beilage ./6 betreffend „Schlüsselpersonalangaben und -referenz“ je angegebener Schlüsselperson). Es werden nur Referenzen gewertet die vom jeweiligen Referenzauftraggeber in der Beilage ./6 positiv bestätigt sind und eine sachliche Nähe zum Ausschreibungsgegenstand aufweisen. Referenzen welche vom Bewerber ersatzbeglaubigt worden sind, werden als Auswahlreferenzen nicht gewertet. 6. Anfragen Sollten sich bei der Prüfung der Teilnahmeunterlagen Differenzen, Widersprüche oder sonstige Unklarheiten ergeben, hat der Interessent die vergebende Stelle darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen, indem er um Klarstellung und, falls notwendig, um entsprechende Korrekturen ersucht. Anfragen sind ausschließlich in elektronischer Form über das Einkaufsportal der AG unter http://apg.vemap.com in deutscher Sprache bis zum Ende der Anfragenfrist (Einlangen) zu stellen. Über Anfragebeantwortungen werden Sie per Mail (an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse) informiert und diese sind auf dem Einkaufsportal einzusehen. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die AG allfällige Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den Fragesteller nicht möglich ist. Allfällige Anfragen werden gesammelt und anonymisiert gegenüber der vom Bewerber genannten Zustelladresse beantwortet. Später als zum genannten Termin eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die AG wird, falls sie dies für erforderlich hält, eine schriftliche Antwort erteilen. Die Antworten werden gleichzeitig an alle Bezieher der Teilnahmeanträge übermittelt und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen. Die AG behält sich vor, Informationen zum geplanten Vorhaben im Verhandlungsverfahren zu präzisieren, zu ergänzen oder abzuändern. 7. Abgabetermin und Form des Teilnahmeantrages Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag in elektronischer Form am Einkaufsportal der AG unter http://apg.vemap.com bis zum angegeben Abgabedatum und Uhrzeit (Einlangen) abzugeben. Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Teilnahmeantrages trägt der Bewerber. Eine Abgabe des Teilnahmeantrages nach dem Ablauf des Abgabetermins ist nicht möglich. Unterlagen in Papierform werden ebenso wenig berücksichtigt wie eine Einreichung per Fax oder E-Mail. Die Teilnahmeanträge und sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Formblätter, Beilagen und Nachweise sind in der aktuellen Fassung in Kopie und © APG Seite 17 von 22 in deutscher Sprache und – soweit sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind – in Kopie und in beglaubigter deutscher Übersetzung beizulegen. Der Bewerber hat ausschließlich die grau unterlegten Felder des vorliegenden Teilnahmeantrages auszufüllen und die unter Punkt 0.2. angeführten Unterlagen beizulegen. Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber an der dafür vorgesehenen Stelle (Punkt 0.2. unten) einmal rechtsgültig zu unterfertigen. Darüber hinaus sind alle Seiten des Teilnahmeantrages (einschließlich der Beilagen) in der rechten unteren Ecke mit dem Firmenwortlaut (Stempel oder Aufdruck) des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften nur vom federführenden Mitglied) zu versehen, so dass eine eindeutige Zuordnung der Teilnahmeunterlagen zum jeweiligen Bewerber möglich ist. Die AG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen Nachweisen versehene Teilnahmeanträge geprüft werden. Der Bewerber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Teilnahmeanträgen gemachten Angaben. Fehlende Angaben werden nicht gewertet, falsche Angaben und fehlende Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren. Bestimmungen zur elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrages: Alle Bestandteile des Teilnahmeantrages (insbesondere Formblätter und Beilagen) sind entsprechend – unter Verwendung bereitgestellter Originalunterlagen – auszufüllen bzw. zu erstellen, allenfalls einzuscannen und mit dem Teilnahmeantrag, elektronisch auf das Einkaufsportal der AG hochzuladen und fristgerecht abzugeben. Die Teilnahmeanträge müssen, dem BVergG entsprechend, mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur und verschlüsselt abgegeben werden. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie auf der persönlichen Startseite nach dem Login auf dem Einkaufsportal der AG. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von einer bevollmächtigten Person signiert werden. Rechtsgültig gefertigte Vollmachten aller Mitglieder müssen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Mit der rechtsgültigen, elektronischen Unterfertigung erkennt der Bewerber ohne Einschränkungen alle Bestimmungen dieser Verfahrensstufe an. Für systembedingte Fragen zum Einkaufsportal der AG steht den Bewerbern eine Supporthotline (Tel.: +43 (0) 1 / 3157940, E-Mail: [email protected]) kostenlos zur Verfügung. 7.1. Vertraulichkeit Diese Informationsunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der AG bzw. der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Empfänger (Interessenten) vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich, bekannt oder ohne Mitwirkung des Empfängers (Interessenten) bekannt werden. Die von der AG bzw. der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen vom Interessenten, Bewerber, Bieter bzw. dessen Subunternehmer nicht an Dritte © APG Seite 18 von 22 weitergegeben und nur zum Zweck der Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden. Der Bewerber verpflichtet sich während und auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vergabeverfahrens zur Geheimhaltung der Ausschreibungsunterlagen sowie von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der AG. Diese Verpflichtung des Bewerbers gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bewerber, auch gegenüber den Medien bis zur Zuschlagserteilung keine Informationen über den Umstand seiner Beteiligung, den Stand des Vergabeverfahrens oder sonstige Umstände der gegenständlichen Ausschreibung zu erteilen. Ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht kann zum Ausscheiden des betreffenden Bewerbers führen. Der Bewerber hat diese Verpflichtungen jedenfalls an Dritte zu überbinden (zB an Subunternehmer). Die AG wird den vertraulichen Charakter aller die Bewerber und deren Unterlagen betreffenden Angaben gegenüber Dritten wahren. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller interessierter Unternehmen, Bewerber bzw. Bieter ist es nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Vorhaben von der AG bzw. der vergebenden Stelle zu erlangen oder zu nutzen. Ausgenommen davon sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen von der AG bzw. der vergebenden Stelle zugänglich gemacht werden. Es ist interessierten Unternehmen, Bewerbern und Bietern sowie deren Subunternehmern und Beratern nicht gestattet, Themen im Zusammenhang mit dem Vorhaben oder dem Vergabeverfahren mit der AG bzw. vergebenden Stelle zu erörtern, es sei denn, dass die AG bzw. die vergebende Stelle zuvor schriftlich zugestimmt hat. Diese Verpflichtung der Interessenten bzw. Bewerber bzw. Bieter bzw. deren Subunternehmer gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt. 7.2. Geschlechtsneutrale Bezeichnung Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form, sofern dies möglich ist, für beide Geschlechter. 8. Übermittlungsformen im Verfahren 8.1. Teilnahmeantrag Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag ausschließlich in elektronischer Form am Einkaufsportal der AG unter http://apg.vemap.com vor Ablauf der angegebenen Teilnahmefrist abzugeben (Einlangen). © APG Seite 19 von 22 8.2. Sonstige Korrespondenz Die Korrespondenz zwischen der AG und den Verfahrensteilnehmern während des Ausschreibungsverfahrens erfolgt über das Einkaufsportal und in deutscher Sprache. Minder bedeutsame Mitteilungen, Aufforderungen, Benachrichtigungen und Informationen können auch mündlich oder telefonisch übermittelt werden. Aus Beweissicherungsgründen empfiehlt die AG jedoch eine der oben angeführten Übertragungsarten. Der Bewerber hat am Deckblatt seines Teilnahmeantrages zwingend eine Fax-Nummer und/oder E-Mail-Adresse anzugeben, an die Informationen rechtsgültig übermittelt werden können. 9. Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften sind zulässig; sie bilden bei Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft, sie müssen ihre Bildung durch vollständiges Ausfüllen von Formblatt ./2 erklären. Sie müssen am Deckblatt des Teilnahmeantrages einen zustellbevollmächtigten Federführer nennen, der in allen Belangen des Vergabeverfahrens bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu vertreten. Eine allfällige Beschränkung der Vollmacht des Federführers ist unwirksam. Allfällige Änderungen in der Person des Federführers sind der AG unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft während der ersten Stufe des Vergabeverfahrens ist der AG zwingend schriftlich anzuzeigen und von dieser zu genehmigen. 10. Subunternehmer Die Weitergabe von Teilen der Leistung an andere Unternehmen wie zB Subunternehmer ist grundsätzlich zulässig. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig, der Eigenleistungsanteil muss aber größer als 75% des Leistungsteils sein. Die Weitergabe von Teilen der Leistung an andere Unternehmen wie zB Subunternehmer ist nur insoweit zulässig, als das Unternehmen die für die Ausführung seines Teils der Leistung erforderliche Befugnis und Eignung besitzt. Sofern ein Bewerber beabsichtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer heranzuziehen, hat er diese in Formblatt ./3 (Liste allfälliger Subunternehmer) anzuführen. Der Eigenleistungsanteil ist in diesem Fall vom Bewerber schlüssig nachzuweisen, und auf Aufforderung der AG zu erläutern. Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag in gegenständlichem Formblatt die Person eines allfälligen Subunternehmers samt dem von diesem zu übernehmenden Leistungsteil sowie den Umfang dieser Subunternehmerleistung anzugeben und einen Nachweis über die tatsächliche Verfügbarkeit des Subunternehmers in Form einer Subunternehmererklärung (Beilage ./1 zu Formblatt ./3) vorzulegen. Die Nennung mehrerer Unternehmen für einen Leistungsteil, dessen Weitergabe der Bewerber beabsichtigt, ist möglich. Die Weitergabe von Leistungen durch Unternehmen, an die der Bewerber bereits die Leistungen weitergegeben hat, ist unzulässig (keine Sub-Sub-Vergabe). © APG Seite 20 von 22 Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit gemäß den Abschnitten 3 und 4 dieser Teilnahmeunterlage besitzt. Zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie im Rahmen des Auswahlverfahrens kann sich der Bewerber auf die Kapazitäten seiner Subunternehmer stützen. In diesem Fall ist eine Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie (Beilage ./2 zu Formblatt ./3) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Wechsel des Subunternehmers ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der AG und darüber hinaus nur dann zulässig, wenn eine sachliche Notwendigkeit für den Wechsel besteht. Im Übrigen wird die AG einem Wechsel des Subunternehmers dann zustimmen, wenn der Bewerber die Gleichwertigkeit des neuen Subunternehmers nachweist. Die AG behält sich vor, für den neuen Subunternehmer alle Nachweise zu fordern, die vom Bewerber zu erbringen sind. 11. Schadenersatz Die AG und die vergebende Stelle haften für einen Schaden, der dem Bewerber im Vergabeverfahren allenfalls entsteht, ausschließlich bei nachgewiesenem hinreichend qualifizierten Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen. 12. Sonstige besondere Bedingungen Der Umfang der Ausschreibung (Punkt 1.8.) bezieht die Planung, Konstruktion, Koordination und Dokumentation und dergl. mehr der erforderlichen Lieferungen/Leistungen ein. Die gesamte Dokumentation ist in deutscher Sprache zu erstellen. Ebenso muss die Auftragsabwicklung (sowie spätere Serviceleistungen) deutschsprachig geführt werden. Beilagen: Visualisierung des Verfahrensablaufes. © APG Seite 21 von 22 EU-Bekanntmachung Bieter: n 1.Stufe (Teilnahmeantrag) unternehmensbezogene Eignungs- und Auswahlkriterien Bewerberauswahl Bieter: max. 5 Versand Ausschreibung Bieter: max. 5 auftragsbezogene Zuschlagskriterien Erstangebote Bieter: max. 5 Verhandlung Bieter: max. 3 auftragsbezogene Zuschlagskriterien 2.Stufe Letztangebote Bieter: max. 3 Typprüfung NICHT OK Nächstgereihter Bieter zur Typprüfung Zuschlag (Abschluss RV) AUSTRIAN POWER GRID AG © APG • EU-Bekanntmachung mittels Teilnahmeantrag (TA) werden eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Die Auswahl der geeigneten Bewerber erfolgt anhand der Eignungs- und Auswahlkriterien (z.B. Referenzen, Schlüsselpersonal, ISO-Zertifizierungen etc.) • Ausschreibung Die Ausschreibung wird an die mittels TA qualifizierten Bewerber (max. fünf) mit der Aufforderung zur Angebotslegung versandt. Bei der Angebotsabgabe sind die verlangten Zeichnungen und Standardprüfprotokolle beizulegen. Zudem ist die Einhaltung sämtlicher spezifischen Betreiberanforderungen (Musskriterien, welche im Zuge der Typprüfung im Detail überprüft werden) mit Angebotsabgabe verbindlich zuzusichern. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der Zuschlagskriterien (z.B. Preis, Garantieverlängerung, Lieferzeit etc.) • Verhandlung und Letztangebotsabgabe Typprüfung vom präsumtiven Zuschlagsempfänger Typprüfung OK Visualisierung Verfahrensablauf: Mit den drei bestgereihten Bietern nach Erstangebotsabgabe werden technisch und kaufmännische Verhandlungen über den gesamten Leistungsinhalt geführt; mit Aufforderung zur Letztangebotsabgabe (last & final offer). • Typprüfung vom präsumtiven Zuschlagsempfänger Der Bestbieter wird noch vor Zuschlagserteilung (=Abschluss der Rahmenvereinbarung) aufgefordert, die spezifischen Typprüfungen durchzuführen (Musskriterium) und damit die Einhaltung spezifischen Betreiberanforderungen nachzuweisen. Bei erfolgreicher Typprüfung erfolgt der Vertragsabschluss, bei Nichteinhaltung der Werte wird das Angebot ausgeschieden und der nächstgereihte Bieter wird zur Typprüfung aufgefordert. 19.03.2015 1
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