Auf- und Abbaukonzept MdM

Aufbau- und Abbaukonzept – Markt der Möglichkeiten,
Informationen zum Auf- und Abbau in Ergänzung zu den Technischen Richtlinien
www.kirchentag.de/mdm
1. Anfahrt zum NeckarPark
1.1. Anfahrt mit dem Auto
Adresse: Talstr./Ecke Mercedesstraße, 70372 Stuttgart
Bitte nutzen Sie am Mittwoch, den 3. Juni nicht die Anfahrt über die Stuttgarter Innenstadt,
da für den „Abend der Begegnung“ dort ab Mittag zahlreiche Straßen gesperrt werden. U.a.
auch die B27 (Theodor-Heuss-Straße).
Die Zufahrt auf das Veranstaltungsgelände ist über den 35. DEKT geregelt. Bitte beachten Sie
hierzu die Zufahrtsregelungen für den Auf- und den Abbau. (s. Punkt 3.)
1.2. Anfahrt mit dem ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
Mit der S-Bahn über den Bahnhof Bad Cannstatt oder mit der U11 bis Haltestelle „NeckarPark
(Stadion)“. Die Veranstaltungslinie U11 wird am Mittwoch, 3. Juni nur von 10.00 bis 18.00 Uhr
bedient. An den Veranstaltungstagen Donnerstag bis Samstag, 4. bis 6. Juni wir die U11 von 7.00
bis ca. 00.30 Uhr eingesetzt.
2. Zeitlicher Ablauf beim Markt der Möglichkeiten
Tag
03. Juni 2015
Uhrzeit
08.00 - 21.00 Uhr
08.00 - 17.00 Uhr
21.00 Uhr
04.- 06. Juni 2015
10.30 - 18.30 Uhr
06. Juni 2015
06.00 - 10.30 Uhr
und ab 18.00 Uhr
18.30 Uhr
ab 18.30 – ca. 23.30
Uhr
nach ca. 20.30 Uhr
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Aktion
Aufbau der Stände (bis 12.00 Uhr sollte mit dem
Aufbau begonnen werden), Einfahrtschein notwendig
Ausgabe der Leihmöbel (nach 17.00 Uhr kann die
Hallenleitung die nicht abgeholten Möbel an andere
Gruppen weitergeben)
Der Aufbau der Stände ist abgeschlossen. Hallenschluss!
Markt der Möglichkeiten ist für Besucher und Besucherinnen geöffnet
Zufahrt auf die (Vor-)Parkfläche auf dem Cannstatter Wasen (nur mit Einfahrtschein möglich)
Beginn des Abbaus der Stände
Hallenleitung nimmt die Stände ab und die Leihmöbel wieder entgegen, Ausgabe der Standabnahmebestätigungen
Zufahrt auf das Gelände (erst nach Freigabe durch
den Ordnungsdienst)
3. Zufahrtsregelungen für das Veranstaltungsgelände
Jedes Fahrzeug, das zum Auf- und Abbau auf das Veranstaltungsgelände einfahren soll, benötigt den Einfahrtschein des 35. DEKT. Jede Gruppe erhält einen Einfahrtschein, der fahrzeuggebunden und nicht übertragbar ist.
Der Einfahrtschein berechtigt während der Auf- und Abbauzeiten (s. Punkt 4.1.) zur Einfahrt auf
die Vorparkfläche und zum zügigen Be- und Entladen. Der Einfahrtschein berechtigt nicht zum
Parken an den Zelthallen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine zusätzlichen Einfahrtscheine ausgeben, da
sich zum Auf- und Abbau – allein für den Markt der Möglichkeiten – ca. 800 Fahrzeuge auf
dem Gelände befinden werden. Dies gilt auch für Zulieferer oder Messebauer. In begründeten
Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an [email protected]
Der Markt der Möglichkeiten befindet sich in den Zelthallen 1 bis 9. Zwischen diesen befindet sich
keine Parkfläche. Die Zelthallen dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden.
Hinweise zum Einfahrtschein:
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Auf dem Einfahrtschein muss auf der Vorderseite die vollständige Standnummer, sowie
das Kfz-Kennzeichen und die Handynummer eingetragen werden.
Der Einfahrtschein muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein und ist
zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Von den Berechtigungen des Einfahrtscheins ist nur zu dem genehmigten Zweck und im
angegebenen Umfang Gebrauch zu machen.
Der Einfahrtschein ist stets im Original mitzuführen.
Fahrzeuglenker/-innen werden durch die Berechtigungen des Einfahrtscheins nicht von
der sorgfältigen Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, befreit. Sie haften im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus weitere Hinweise:
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Folgen Sie den Anweisungen der Helferinnen und Helfer des Kirchentages.
Den Weisungen von Polizeibeamtinnen und -dBeamten ist Folge zu leisten.
Der 35. DEKT haftet nicht für Schäden an abgestellten Fahrzeugen!
Für Schäden, die durch das Befahren/Beparken von Gehwegen und Fußgängerzonen entstehen, haftet ausschließlich die Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker; sie werden
vom Tiefbauamt auf ihre / seine Kosten behoben.
Die festgelegten Rettungswege sind für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Notfallfahrzeuge und Sonderrechtsfahrzeuge ständig freizuhalten. Dies gilt darüber hinaus für
Versorgungswege, Zufahrten, Behindertenparkplätze o.ä.
Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge und außerhalb der ausgewiesenen Geltungszeiten
abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!
Zufahrten während der Veranstaltungstage
Das Veranstaltungsgelände ist während der drei Veranstaltungstage (Donnerstag bis Samstag)
Fußgängerzone und deshalb aus Sicherheitsgründen mit Fahrzeugen nicht befahrbar.
Möchten Sie jedoch in der Nacht (23.00 - 01.00 Uhr) oder am frühen Morgen (06.00 - 08.00 Uhr)
Material anliefern, so brauchen Sie einen gesonderten Einfahrtschein. Diesen können Sie bis spätestens 15. Mai bei Herrn Griep oder Herrn Reisner über [email protected] beantragen. Bitte
beachten Sie, dass das Befahren von Fußgängerzonen auf dem Cannstatter Wasen unter äußerster
Vorsicht zu erfolgen hat. Auf die übrigen Verkehrsteilnehmenden ist besondere Rücksicht zu nehmen. Fußgängerbereiche dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
Beim 35. Deutschen Ev. Kirchentag gibt es keine Parkscheine.
Das kostenpflichtige öffentliche Parkhaus im NeckarPark P7 (Martin-Schrenk-Weg) steht zum
Parken zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen jedoch die ausgewiesenen Park & Ride-Plätze rund
um Stuttgart oder das Abstellen Ihres Fahrzeugs an Ihrem Quartierort.
4. Aufbau
4.1. Aufbauzeiten
Der reguläre Aufbautag ist Mittwoch, der 03. Juni. Sollten Sie bereits am Dienstag aufbauen wollen, bitten wir um eine Rückmeldung in der Geschäftsstelle über [email protected]
Der „Einfahrtschein Auf- und Abbau MdM“ berechtigt zur Einfahrt in folgenden Zeiträumen:
Dienstag
02. Juni 2015, 08.00 - 21.00 Uhr
Mittwoch
03. Juni 2015, 08.00 - 21.00 Uhr
Die Einfahrt für den Aufbau Markt der Möglichkeiten auf die Vorparkfläche erfolgt über die Zufahrt Talstraße. Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls über die Talstraße.
Mit dem Aufbau sollte bis Mittwoch, 03. Juni 2015, 12.00 Uhr mittags begonnen werden.
Sollten Sie erst nach 12.00 Uhr mit dem Aufbau beginnen, melden Sie dies bitte im Vorfeld
über [email protected] an.
Über Flächen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht sichtbar belegt sind und keine entsprechende
Nachricht vorliegt, verfügt der 35. DEKT. Der Aufbau muss am Mittwoch, 03. Juni bis 21.00
Uhr abgeschlossen sein.
4.2. Der Messestand
Die Markt-Stände werden voraussichtlich bis Dienstag spätestens 14.00 Uhr vom Messebauer
mit Systemwänden „bezugsfertig“ aufgebaut. Zu diesem Zeitpunkt sind für die MarktGruppen die Standwände zu den benachbarten Ständen, die bestellten Trennwände, Blenden
und Tresen montiert sowie Teppich und Elektroinstallationen verlegt – je nach Ihrer Bestellung.
Bitte beachten Sie für Ihre Standgestaltung, dass aus aufbautechnischen Gründen eine Maßabweichung von max. 10 cm vorkommen kann. Um die Stabilität der Stände zu gewährleisten,
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ist mit dem Einziehen von Stützwänden bzw. Deckenabsteifungen zu rechnen (dies gilt im
Besonderen für Stände mit Blenden, langen Rückwänden etc.).
Die Messeaufbauten sind nicht mehr veränderbar! Die eigenständige Veränderung oder
Demontage von Messebauelementen ist nicht gestattet.
Sollten Sie bereits beim Aufbau des Standes schadhafte Elemente bzw. Stellen entdecken, informieren Sie bitte umgehend die zuständige Hallenleitung.
4.3. Bestelltes Mobiliar
Die Ausgabe des bestellten Mobiliars erfolgt durch die Hallenleitung.
Leihmobiliar und Papphocker werden von Ihnen an der „Möbelausgabe“ (seitlich an der jeweiligen Zelthalle) abgeholt. Zu diesem Zweck hat die Hallenleitung einen „Lieferschein“, der
Ihrer Technikbestellung entspricht.
Alle von einer Gruppe bestellten Materialien, die nicht bis Mittwoch, den 03. Juni 2015, 17.00
Uhr abgeholt sind, können von der Hallenleitung an andere Gruppen weitergegeben werden.
Bitte denken Sie daran, Ihr eigenes Standmaterial transportfähig zu verpacken und bringen
Sie eigene Transportmöglichkeiten (Sackkarre, Bollerwagen o.ä.) mit.
Wenn Sie einen Stromanschluss im Stand haben, denken Sie daran, sich Verlängerungskabel und
ggf. Mehrfachstecker mitzubringen.
5. Abbau
5.1. Abbauzeiten
Der Markt der Möglichkeiten schließt am Samstag, den 06. Juni 2015 um 18.30 Uhr für die Besucherinnen und Besucher des Kirchentages.
Danach (nicht vor 18.30 Uhr!) können Sie an Ihrem Stand mit dem Abbau beginnen. Stapeln Sie
Ihre Materialien transportfertig in der Mitte ihres Standes. Stellen Sie Ihre Mietmöbel einschließlich nicht mehr benötigter Papphocker ebenfalls in der Mitte Ihres Standes zusammen und entfernen Sie alle angebrachten Plakate, Dekorationen und Klebereste.
Ab 18.30 Uhr wird die Hallenleitung damit beginnen, die Standabnahme und die Möbelrückgabestelle vorzubereiten. Dies wird einige Minuten in Anspruch nehmen, haben Sie hier bitte ein wenig
Geduld.
5.2. Rückgabe des Leihmobiliars
Nach Marktende müssen Sie das Leihmobiliar bei der Hallenleitung (seitlich an der jeweiligen
Zelthalle) abgeben. Die Vollständigkeit wird gemeinsam mit der Gruppe überprüft, fehlendes
Mobiliar wird der Gruppe in Rechnung gestellt.
5.3. Standabnahme
Alle Stände werden durch die Hallenleitung (oder deren eingesetzte Vertreter) einzeln abgenommen. Evtl. festgestellte Schäden werden notiert und den jeweiligen Gruppen in Rechnung
gestellt. Die Stände sind besenrein zu hinterlassen, eigene Teppich- und Klebstoffreste müssen
entfernt sein. Materialien und Müll, die sich nach Ende des Abbaus noch auf dem Stand befinden, werden auf Kosten der Gruppe entsorgt. Alle MdM-Gruppen müssen Ihre Standflächen
bis 23.30 Uhr räumen bzw. abbauen und die Stände in dem Zustand hinterlassen, wie sie sie
am Anfang vorgefunden haben. Erfahrungsgemäß sind zu diesem Zeitpunkt bereits alle Gruppen vom Gelände.
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Sollten Sie mit dem Abbau Ihres Standes jedoch mehr Zeit benötigen, bitten wir unbedingt im
Vorfeld um eine Rückmeldung in der Geschäftsstelle über [email protected]
Nach der Abnahme des Standes und der Rückgabe der Mietmöbel erhalten die Gruppen eine
Standabnahmebestätigung. Wurde diese nicht ausgestellt, berechnet der DEKT Ihnen eine Bearbeitungsgebühr.
5.4. Abbaufahrzeuge
Da auf dem umliegenden Veranstaltungsgelände zum Zeitpunkt des MdM-Abbaus noch Veranstaltungen stattfinden, gelten für den Abbau besondere Regelungen, damit diese Veranstaltungen nicht gestört und natürlich Fußgängerinnen und Fußgänger nicht gefährdet werden:
Abbaufahrzeuge der Marktgruppen können am Samstag nur morgens zwischen 06.00 und 10.30
Uhr und abends ab 18.00 Uhr auf den Parkplatz auf dem Cannstatter Wasen einfahren, um dort
vorzuparken. Wie beim Aufbau gilt es hier, Ihr eigenes Standmaterial mit Sackkarre, Bollerwagen o.ä. zu transportieren, um Ihr Material von den Zelthallen zu den Fahrzeugen zu bringen.
Voraussichtlich ab 20.30 Uhr, frühestens jedoch nach Freigabe durch den Ordnungsdienst, findet für alle dann noch abbauenden Gruppen ein schubweise kontrolliertes Anfahren an die Zelthallen statt. Das Aufparken und Zufahren wird mit Hilfe des Ordnungsdienstes geregelt.
Dennoch wird es zu Wartezeiten kommen. Bitte beachten Sie die Anweisungen der Helferinnen
und Helfer. Für einen reibungslosen Abbau bitten wir Sie im Interesse aller um ein zügiges Beladen
der Fahrzeuge. In den Zelthallen kann nichts zur späteren Abholung eingelagert werden.
Achten Sie bitte insbesondere während der Auf- und Abbautage auf Ihr Eigentum und das Material für Ihren Stand, da nicht zu kontrollieren ist, wer sich in der Zelthalle aufhält.
Über weitere Details zum Abbau werden wir Sie ggf. vor Ort informieren.
6. Bewachung
Während der Aufbautage am Dienstag und Mittwoch findet eine Bewachung der Zelthallen von
jeweils 21.00 - 08.30 Uhr statt.
Die Bewachung des Veranstaltungsortes während der Durchführung (Donnerstag, Freitag und
Samstag) findet von 22.00 - 08.30 Uhr statt. Teilweise wird die Bewachung durch ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer des DEKT erfolgen.
Der DEKT übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände der Marktgruppen.
7. Kaffee-/Tee-Angebot:
Die bereits angemeldete Lebensmittelherausgabe ist nur unter Einhaltung der Richtlinien des
Gesundheitsamtes und des 35. DEKT möglich. Diese finden Sie unter www.kirchentag.de/mdm.
Für die Einhaltung dieser sind die Standgruppen selbst verantwortlich.
8. GEMA
Die Gruppen sind ebenso selbst verantwortlich für die Anmeldung GEMA-pflichtiger Aufführungen. Das gilt für die Veranstaltungen auf den MarktPlatz-Bühnen genauso wie für Musikabspielung
am Stand selbst.
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9. Müllsammlung
In der Auf- und Abbauphase werden in den Zelthallen Restmüll- und Wertstofftonnen aufgestellt.
Diese Tonnen sind nicht dafür vorgesehen große Mengen an Restpapieren etc. aufzunehmen. Für
die Entsorgung umfangreicher Posten ist jede Gruppe selbst verantwortlich. Die beim 35. DEKT
bestellten Teppiche können mitgenommen oder aber auch zur Entsorgung am Stand gelassen werden.
Die Kosten der Entsorgung von hinterlassenen „Müllbergen“, wie z.B. große Mengen an zurückgebliebenen Flyern, Verpackungsmaterialien etc., werden der jeweiligen Gruppe in Rechnung gestellt.
10. Versicherung
Für mitgebrachte Gegenstände besteht von Seiten des 35. Deutschen Evangelischen Kirchentages
kein Versicherungsschutz. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungspartner nach einer
kurzzeitigen Versicherung. Wir können leider keine Empfehlung aussprechen.
11. Service-Einrichtungen
11.1. Büros
Ihre Ansprechpartner vor Ort sind für Technik, Standaufbau und Mobiliar die Hallenleitung
(HL), für inhaltliche Fragen die Marktbereichsleitung (MBL) in folgender Zuteilung:
Ansprechpartner
HL / MBL
HL / MBL
HL / MBL
Standnummer
ZH2-D13
ZH5-D13
ZH8-D13
Zuständigkeiten
ZH 1-3, Themenzelte 1-6
ZH 3-6, MarktPlatz-Bühne 1-4, Freigelände
ZH 7-9
11.2. Gemeinschaftsspülen
Gemeinschaftsspülen finden Sie an der Rückseite der vier MarktPlatz-Bühnen zwischen den
Zelthallen.
11.3. Sanitätsdienst
Während der Auf- und Abbauphase ist für ausreichenden Sanitätsdienst gesorgt. In den Zelthallen sind ständig Sanitäter unterwegs.
In Notfällen können Sie sich jederzeit an die Hallenleitung wenden.
11.4. Aufbewahrungskojen
Für Wertgegenstände wird es eine Aufbewahrungskoje geben. Wenden Sie sich bei Bedarf dazu
bitte direkt an die jeweilige Hallenleitung. Der DEKT übernimmt keinen Versicherungsschutz für
die dort aufbewahrten Gegenstände
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