Frohe Weihnachten und ein gesegnetes Neues Jahr

Amtliches Nachrichtenblatt der Gemeinde Sennfeld
Jahrgang 17 • Nr. 47 • 19. Dezember 2014
Das ist das Wunder der Heiligen Nacht,
dass in die Dunkelheit der Erde die helle Sonne scheint.
Friedrich von Bodelschwingh
Foto: Dieter Schütz_pixelio.de
Frohe Weihnachten
und ein gesegnetes Neues Jahr
52 Wochen in Sennfeld – Fotorückblick 2014 - www.sennfeld.de
Sennfeld Liebe Freunde der Gemeinde Sennfeld !
Eine überlange Weihnachtszeit nervt – Viele wünschen sich Lebkuchen und Christstollen erst ab
November – so konnte ich im vergangenen September in der Zeitung lesen.
Und, wie war es heuer tatsächlich mit den kommerziellen weihnachtlichen Angeboten?
Bereits seit Ende August, also noch vor unserer Sennfelder Kirchweih, begleiten uns
Lebkuchen, Schoko-Nikoläuse, Weihnachtsmänner usw. und teilweise konnten wir in einigen
Regalen auch schon Christbaumkugeln sehen. Schon vor Jahren haben unsere beiden großen
Kirchen die gemeinsame Aktion ins Leben gerufen:
„Alles hat seine Zeit – Advent ist im Dezember!“
Vor rund 15 Jahren habe ich öffentlich in den Medien auf diesen „vorvorweihnachtlichen Angebotsmissstand“ aufmerksam gemacht und bekam diesbezüglich auch sehr viel Bestätigung und
Zuspruch aus der Bevölkerung. Aber wirklich gebracht hat all das wohl nichts. Man gewinnt den
Eindruck, von Jahr zu Jahr beginnt der Handel mit den „Festtagsprodukten“ etwas früher. Mittlerweile sage ich mir: „Reg Dich nicht auf – es ist wie es ist!“ jeder muss für sich selbst entscheiden,
ob er den Lebkuchen oder den Schokonikolaus schon im August/September in seinen
Einkaufswagen legt oder nicht.
In den letzten Wochen ist es bei uns kalt und nass geworden. Die Tage sind beträchtlich kurz – am
21. Dezember ist bekanntlich der kürzeste Tag im Jahr. Die Dunkelheit dominiert bis dahin. Wir
sind in der Adventszeit angelangt und viele von uns brennen die Kerzen an. Wir suchen das Licht
und die Wärme in diesen Adventstagen. Genau das empfinden wir jetzt als wohltuend und angenehm. Und das gilt nicht nur für das Äußere, viele von uns suchen in diesen düsteren Tagen auch
für ihr Inneres etwas Licht und Wärme. Im Strudel dieser Zeit versuchen wir etwas innezuhalten,
um uns wenigstens einen kleinen Freiraum, einen Augenblick der Besinnung und des Nachdenkens
zur Vorbereitung auf das große Fest der Feste zu schaffen.
• Einen Freiraum, um mir und meinen Lieben Freude zu bereiten
• Einen Freiraum, um den Augenblick zu genießen mit den liebevollen Dingen des Alltages
• Einen Freiraum, um dankbar zu werden für so vieles was uns selbstverständlich geworden ist
- hier denke ich ganz besonders an meine Familie, meine Freunde, meine Gesundheit sowie an
meine Arbeit • Und einen Freiraum, um Kraft zu tanken sowie innere Wärme aufzunehmen und Freude zu
finden an der Weihnachtsbotschaft, dass Gott in einem kleinen Kind Mensch wird – für uns.
Ich will still werden und mich auf diesen eigentlichen Grund unseres Weihnachtsfestes besinnen.
Und genau in diesem Grund des kommenden Weihnachtsfestes soll sich diese Adventszeit von
der anderen „normalen“ Jahreszeit abheben.
Versuchen wir in den vor uns liegenden Adventstagen die Botschaft von Bethlehem,
das Weihnachtsfest als ein Geschenk zu empfinden das wir einfach annehmen dürfen.
Mit diesem Kind in der Krippe berühren sich Himmel und Erde.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns allen ein gesegnetes, friedvolles und frohes
Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches und segensreiches Neues Jahr 2015.
Ihr/Euer
Emil Heinemann
Erster Bürgermeister der Gemeinde Sennfeld
Sennfeld
Ihr Kontakt zur Gemeinde Sennfeld
Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten
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Vorzimmer Bürgermeister u. Geschäftsleiter
„Büro für Bürgerhilfe” - Fr. Cimander, Zi.Nr. 12
7651-10
Email
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Finanzverw./Kämmerei - Hr. Schmidt, Zi.Nr. 9
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Email
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Steuern, Wasser - Fr. Hering, Zi.Nr. 10
7651-12
Email
[email protected]
Kasse - Fr. Schulze, Zi.Nr. 7
7651-15
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[email protected]
Haushaltsvollzug - Fr. Straßburg, Zi.Nr. 9
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7651-21
Email
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Gewerbe- u. Standesamt, Soziales,
öffentliche Ordnung - Hr. Simmat, Zi.Nr. 2
7651-22
Email
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Fundsachen, Rentenanträge - Fr. Winkler, Zi.Nr. 4
7651-24
Email
[email protected]
Techn. Bauwesen - Hr. Bernhardt, Zi.Nr. 15
7651-18
Email
[email protected]
Bauhof
69421
Email
[email protected]
Liegenschaften, Miete, Pacht - H. Reinhard, Zi.Nr. 8
7651-14
Email
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Standesamt Mainbogen - Fr. Kummer
7651-28
Email
[email protected]
Notfalldienst für Ausweise und Pässe
Herr Detlef Bauer
Falls Herr Bauer nicht erreichbar ist, wenden
sie sich bitte in folgender Reihenfolge an
Herr Ralf Simmat
Herr Emil Heinemann
Bäder
Familienbad Sennfeld
Freibad am See
Ärzte und Apotheken
Dr. Heitsch -Arzt-
Barbara Fritsch -Ärztin-
Dr. Rauscher/Donhauser -Arzt-
Dr. Schwaab, Zahnarzt
Dr. Ursula Matl, Frauenärztin
Franken-Apotheke
Praxis für Physiotherapie Dieter Fehler
Praxis für Krankengymnastik u. Massage Birgitt Frey
Medizinisches Gesundheits Zentrum:
Physiotherapie Bianca Ferber
Ernährungsmedizinische Praxis für
Ernährungsberatung Dipl. oec. troph. Gabriele Schäfer
Akademie und Naturheilpraxis Vogel
Nachbarschaftshilfe "Buntes Netz" - Ansprechpartner:
Maria u. Helmut Bandorf
Christa Drescher
Dorothea Rabenstein
Gemeinde Sennfeld - Christine Winkler
(0 97 21) 6 00 72
(0 97 21) 6 99 22
Tel. 6 83 83 • Fax 388 09 13
608197
Weitere wichtige Telefonnummern
Schulen
Mittelschule
Grundschule
68288
68288
Postagentur
609577
1880320
1880492
68448
68691
7382007
69453
765124
Dienste mit Herz, Ulrike Stahl, Haushaltsnahe Dienstleistungen 9424211
Senioren- und Behindertenbeirat - Ansprechpartner:
Klaus Metzner
541641
Schwester Irmgard Schäfer
772855
Richard Wenzel
68480
Krankenhäuser
Leopoldina-Krankenhaus
St. Josef Krankenhaus
720-0
57-0
RMG - Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe
Bergstr. 4, 97490 Poppenhausen,
0 97 25 / 700-0
Fax
0 97 25 / 700-133
E-mail: [email protected] www.rmg-poppenhausen.de
Wasserwart: Günter Bandorf
0 97 21 / 6 80 06
Im Vertretungsfall: Karl-Heinz Stürmer, Bauhof
01 60 / 360 29 87
Telefonnummern bei Störung in der Stromversorgung
Cramer-Mühle, Zentrale
0 97 21 / 6 46 33-0
Geschäftszeiten:
Mo-Do 07.00-16.00 Uhr, Fr 07.00-13.00 Uhr
Herr Fabritz
0 97 21 / 6 46 33-22 od. 01 71 / 712 85 22
Herr Fabritz privat
0 95 21 / 38 82
Herr Öffner
0 97 21 / 6 46 33-20 od. 01 70 / 923 99 96
Notruf:
09521/3882 (K.-H. Fabritz) 0171/7128522 (K.-H. Fabritz)
Landratsamt Schweinfurt
(0 97 21) 730 51 79
68252
60022
68230
68003
604040
776060
68855
1880800
Kirchen:
Vermittlung
Evangelisches Pfarramt
Katholisches Pfarramt
Kindergärten: Evangelischer Kindergarten
Katholischer Kindergarten
Betreutes Wohnen
55-0
68246
68022
68052
68643
77 28 55
Sozialstationen
Evang. Sozialstation SW-Land
77 28 55
Kath. Schwesternverein St. Matthias (0 97 21) 6 16 69 o. 01 71 / 925 12 22
Caritas-Sozialstation St. Josef/SW
(0 97 21) 7 87 90
Geronto-Psychiatrische Beratungsstelle
(0 97 21) 77 28-45
(Fragen zu Demenzerkrankungen)
Jugendtreff im Mehrzweckraum der Frankenhalle
geöffnet am Montag, Dienstag und Mittwoch
jeweils von 16.30 Uhr - 19.30 Uhr
Staatlich anerkannte Umweltstation Natur- u. Umweltgarten Reichelshof
Reichelshof 3, 97526 Sennfeld, Informationen unter Tel. (0 97 21) 60 94 96
www.umweltstation-reichelshof.de, [email protected]
Sennfeld Familienbad Sennfeld • Sauna • Dampfbad • Solarien
Telefon: 09721/68383
Email: [email protected]
Internet:
www.familienbad-sennfeld.de
öffentl. Badebetrieb:
Mo, Di
Mi, Fr
Do - Frühschwimmen
Do - Wassergymnastik
Do - öffentl. Badebetrieb
Do - öffentl. Badebetrieb
Sa
So / Feiert.
15.00 - 20.00 Uhr
15.00 - 21.00 Uhr
07.00 - 09.00 Uhr
Fax 3880913
09.00 - 10.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 20.00 Uhr
13.00 - 19.00 Uhr
09.00 - 19.00 Uhr
Kursangebot
Erwachsenenschwimmkurse, Kinderschwimmkurse
Babyschwimmkurse, Wassergymnastik, Aqua-Fitness-Kurse
Schwimmen für
Menschen mit Behinderung
Do
Fr
20.00 - 21.00 Uhr
08.00 - 10.30 Uhr
Donnerstag Warmbadetag
Sauna für Männer
Sauna für Frauen
Gemischte Sauna
Mo, Mi, Fr
Di
Do
Do
Sa
So/Feiert.
15.00 - 21.00 Uhr
15.00 - 20.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 21.00 Uhr
13.00 - 19.00 Uhr
09.30 - 19.00 Uhr
Dampfbad und Solarium während der Badezeiten
„Happy Hour”
Di, Mi, Fr
19.45 - 21.00 Uhr
Do
07.00 - 09.00 Uhr
Do
10.00 - 12.00 Uhr
Mo, Do
18.45 - 20.00 Uhr
Frauenhaus Schweinfurt
telefonische und persönliche BERATUNG, UNTERKUNFT
und SCHUTZ für bedrohte und misshandelte
FRAUEN mit und ohne Kinder
(0 97 21) 78 60 30
Ärztlicher Bereitschaftdienst
Sofern Ihr behandelnder Arzt bzw. Hausarzt nicht erreichbar ist,
können Sie in dringenden Erkrankungsfällen einen Arzt des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes über Tel. 116 117 erreichen.
Zahnärztlicher Notdienst
Aktuell unter www.notdienst-zahn.de
Apotheken-Notdienst
Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker
kostenlos aus dem deutschen Festnetz
0800 00 22833
vom Handy (max. 69 Cent/Min.)
22833
im Internet aktuell unter www.apotheken.de o. www.aponet.de
Notruf
Feuerwehr und Rettungsdienst
Feuerwache Schweinfurt
516300
Gerätehaus FF Sennfeld
60255
Landpolizei Schweinfurt
(Notruf 110) oder
2020
Wasserwacht - Stützpunkt Sennfeld
Rentensprechtage - Auskunft und Beratung Rentensprechtage (Rente und Rehabilitation) von BfA und LVA Unterfranken (Angestelltenund Arbeiterrentenversicherung)
jede Woche im Rathaus der Stadt Schweinfurt.
Bitte vereinbaren Sie so frühzeitig wie möglich (ca. 3 bis 4 Wochen vorher) einen
Beratungstermin. Bereits bei Ihrer Anmeldung unter
Tel. 0 97 21 / 1 81 72
Tel. 09 31 / 80 24 51 WÜ
08 00 / 1 00 04 80 18
kostenlose Service-Nr. DRV-Nordbayern
08 00 / 1 00 04 80 70 DRV-Bund
müssen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer angeben. Ohne Termin können Sie in
der Regel nicht beraten werden.
Für Beratungsgespräche (ca. 15 Min.) steht die Zeit
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr zur Verfügung.
Zum Termin bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis
oder Reisepass mit. Das Sprechzimmer befindet sich im 1. Obergeschoss des Rathauses in
Schweinfurt, Markt 1 und ist am Sprechtag ausgeschildert.
Sennfeld
112
604200
Weihnachtsblasen am „Christbaum für Alle”
- Jetzt fängt Weihnachten an Seit Jahren schon ist es eine schöne
und gute Tradition, dass die Bläserinnen und Bläser des evangelischen
Posaunenchores unter der Leitung
von Christian Heinemann
am Heiligen Abend
im Anschluss an die
Christvesper
(gegen 17 Uhr)
für die gesamte Bevölkerung bekannte Weihnachtschoräle vortragen.
Unter dem Christbaum am Plan
laden Lieder wie „Vom Himmel hoch,
Es ist ein Ros entsprungen, Ich steh
an deiner Krippe hier, Stille Nacht heilige Nacht und O du fröhliche”
die Umstehenden zum Mitsingen ein.
Wir laden Sie alle ein
und freuen uns auf Ihr Kommen.
Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2015!
Ihr
Sennfelder Posaunenchor
Choralblasen zum Jahreswechsel
An Silvester findet wieder wie jedes Jahr um 24.00 Uhr
das Choralblasen zum Jahreswechsel
vom Turm der Evang. Dreieinigkeitskirche statt.
Ihr Sennfelder Posaunenchor
Sennfeld Neujahrsblasen 2015 auf dem Plan
Wie bereits in den Jahren 2000, 2005 und 2010 so veranstaltet die
Gemeinde auf vielfachen Wunsch auch am Neujahrstag 2015 um 11.00 Uhr
(nach den Gottesdiensten) ein Neujahrsblasen auf dem Plan.
Beginnen werden die Schützen mit ihren Böllern.
Die musikalische Ausgestaltung hat der Evang. Posaunenchor
und die Trachtenkapelle übernommen.
In diesem Jahr bietet wieder der Trachtenverein allen Zuhörern
kostenfrei ein Glas Sekt an.
Bereits heute ergeht herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung.
Ist es doch eine gute Gelegenheit, sich gegenseitig
ein gutes neues Jahr zu wünschen.
Herzliche Grüße aus dem Rathaus!
Ihr Bürgermeister
Emil Heinemann
Sennfeld
Mit dieser Ausgabe verabschieden
wir uns von Ihnen für das
Jahr 2014 und wünschen
ein gesegnetes Weihnachtsfest
und einen guten Rutsch ins
NEUE JAHR.
Ihr REVISTA-VERLAG
Mitarbeiter und Geschäftsführung
Redaktionsschluss am Freitag
Wegen des Feiertages am . Januar (Hl. Drei Könige) muss
der Redaktionsschluss für Ausgabe Nr. auf
Freitag, 02.01.15, 12.00 Uhr
vorverlegt werden.
Wir bitten um rechtzeitige Abgabe der Berichte und
Termine bei der Gemeinde.
Revista Verlag
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Aufmerksamkeit und Vorsicht.
Stellen Sie rechtzeitig auf Winterreifen um und legen Sie, wenn nötig,
rechtzeitig Schneeketten an.
Sobald Sie auf Kreuzungen oder Einmündungen zufahren, nehmen Sie
den Fuß rechtzeitig vom Gas!
Schätzen Sie Entfernungen richtig ein - bei Schnee und Eis wird Ihr
Bremsweg länger!
Achten Sie auf Kinder mit Schlitten oder Ski - Rücksicht zahlt sich immer
aus.
Bei Tauwetter und damit Schneematsch am Straßenrand, bitte auf
Fußgänger Rücksicht nehmen - fahren Sie langsam.
Mit freundlichen Grüßen - und kommen Sie gut durch den Winter Ihre Straßenverkehrsbehörde
Öffnungszeiten Rathaus und Bauhof
Am Heilig Abend und an Silvester bleiben das Rathaus und der Bauhof
geschlossen. Ansonsten sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder
für Sie da.
Silvesternacht - bitte keine Scherben
In den letzten Jahren wurde immer häufiger beobachtet, dass im gesamten
Ortsbereich, vor allem jedoch in der Hauptstraße und gerade am Plan vor
der Kirche, Sekt- und Bierflaschen geworfen und am Boden zerschmettert
werden. Die Bevölkerung wird daher aufgerufen, dabei mitzuwirken, dass
derartiger Unfug heuer und in Zukunft unterbleibt. Durch die Scherben
können Autoreifen beschädigt oder zerstört werden. Gleiches gilt auch für
Feuerwerkskörper, welche schwere Verletzungen oder Brandschäden durch
leichtsinnigen Umgang verursachen können.
Um Beachtung wird daher dringend gebeten.
Verwaltung bleibt am 02.01.2015 geschlossen.
Die Gemeindeverwaltung Sennfeld und der Bauhof sind
am Freitag, den 02.01.2015
geschlossen.
Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehr
- Probealarm -
Voranzeige
Der nächste Probealarm wird am Samstag, 03.01.2015
zwischen 11.45 und 12.00 Uhr ausgelöst.
Amtsleitung Gemeinde Sennfeld
Woche für Woche, bei Wind und Wetter,
sind unsere Austräger für Sie unterwegs
Kompostierungsanlage
Am Prünkel
Von Dezember bis Februar
bleibt die Kompostierungsanlage geschlossen.
Die Kompostierungsanlage muss drei Monate geschlossen
bleiben, um in den Genuss des Gütesiegels
„Qualitätskompost“
zu kommen.
Christbäume können im Bauhof abgegeben werden.
Dauerregeln für das Verhalten
im winterlichen Straßenverkehr
Liebe Verkehrsteilnehmer/innen!
Auf folgende Regeln sollten Sie im winterlichen Straßenverkehr immer
achten, damit Sie gut und unfallfrei über diese frostige Jahreszeit kommen:
- Beachten Sie den Außentemperaturanzeiger - bei Minustemperaturen
Glättegefahr
- Stellen Sie unbedingt Ihre Fahrweise auf die winterlichen
Straßenverhältnisse um. Schnee und Eis erfordern mehr
Der Gesetzgeber fordert ab 2015 in vielen Bereichen, auch für die
Zustellung von Gemeindeblättern, einen Mindestlohn. Das aktuelle
Abrechnungsmodell, pro Stück, mit einem Stücklohn der zwar über dem
marktüblichen Preis liegt, aber an den Mindestlohn nicht herankommt,
ist damit überholt. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn
und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zahlen zu können,
kommen wir nicht umhin, den Abopreis für das Druckprodukt
anzupassen. Er beträgt deshalb ab dem 1.1.2015 für Sie 4,49 Euro im
Monat inkl. Trägerlohn. Dies bedeutet einen Jahrespreis von 53,89 Euro
inkl. MwSt, der für Sie bequem, wie gewohnt, abgebucht wird.
In diesem Preis enthalten sind für das Jahr 2015 10% Treuerabatt. Diesen
Rabatt trägt der Verlag.
Dafür erhalten Sie wie gewohnt das Gemeindeblatt als Wochenbegleiter
zuverlässig in Ihren Briefkasten zugestellt.
Unser Versprechen: Die Druckqualität mit dem farbigen Titel und der
hohen Qualität im Innenteil, sowie die hohe Papierqualität bleibt Ihnen
genauso wie die zuverlässige Zustellung erhalten. Für den gewohnt
interessanten und lesenswerten Inhalt sorgt weiterhin Ihre Gemeinde.
Bei Fragen bezüglich der Preisanpassung können Sie sich gerne an mich
direkt unter meiner Durchwahl 09721/3871920 oder an unsere Zentrale
unter 09721/387190 wenden.
Florian Kohl, Geschäftsleitung
Sennfeld Ablesen der Wasseruhren
Die Wasseruhren werden ab Dezember 2014 bis Mitte Januar 2015 in den
Haushalten abgelesen.
Landkreis Schweinfurt - Abfall aktuell
Vollzug der Abfallgesetze und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schweinfurt; Änderung des Hausmüllabfuhrplanes;
Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle Weihnachten und Silvester
geschlossen;
Geänderter Öffnungstag an der Kompostanlage Gerolzhofen im Januar 2015
Aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage, Neujahr und Hl.
Drei Könige ändert sich die Müllabfuhr wie folgt: (keine Änderung des
bestehenden Abfuhrkalenders!)
normaler Abfuhrtag: Montag 22.12.2014 Dienstag 23.12.2014 Mittwoch 24.12.2014 Donnerstag 25.12.2014 Freitag 26.12.2014 Donnerstag 01.01.2015 Freitag 02.01.2015 geänderter Abfuhrtag:
Samstag 20.12.2014 Montag 22.12.2014 Dienstag 23.12.2014 Mittwoch 24.12.2014 Samstag 27.12.2014
Freitag 02.01.2015
Samstag 03.01.2015
(vorgefahren)
(vorgefahren)
(vorgefahren)
(vorgefahren)
Dienstag 06.01.2015 Mittwoch 07.01.2015 Donnerstag 08.01.2015 Freitag 09.01.2015 Mittwoch 07.01.2015
Donnerstag 08.01.2015
Freitag 09.01.2015
Samstag 10.01.2015
Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle:
Am Mittwoch, 24.12.2014 und 31.12.2014 ist das Abfallwirtschaftszentrum
Rothmühle geschlossen.
Geänderter Öffnungstag an der Kompostanlage Gerolzhofen im Januar 2015: Die Kompostanlage Gerolzhofen hat am Samstag, den 10.01.2015 (anstelle des
03.01.2015) von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Schweinfurt, 25.11.2014
Landrat Töpper
Notfalldienst für Ausweise und Pässe
Die Gemeinde Sennfeld stellt für ihre Bürger einen Notfalldienst für die
Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen sowie die
Ausstellung und Verlängerung von Kinderausweisen. Sollte aus
dringenden und unaufschiebbaren Gründen eine kurzfristige Ausstellung
bzw. Veränderung der vorgenannten Dokumente auch außerhalb des
Dienstbetriebes in der Gemeindeverwaltung notwendig werden, wenden Sie
sich bitte an Herrn Detlef Bauer, Tel. 09721/7305553
Laufende Bücherangebote Ihrer Gemeinde
Folgende sehr schöne und interessante Bücher hält die Gemeinde für Sie zum Kauf bereit:
Trägs Wirtschaft.
Die Geschichte einer fast vergessenen Sennfelder Gaststätte und ihrer Besitzer
von Douglas Dashwood-Howard - Preis 23,00 E
„Das Kriegerdenkmal 1870 - 1871 in Sennfeld”
von Douglas Dashwood-Howard - Preis 15,00 E
Bildband - Sennfeld/Heimat in Franken - Preis 18,00 E
Ortschronik - Sennfeld/Geschichte eines ehemals freien Reichsdorfes in Franken - Preis 26,00 E
Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim u. Sennfeld - Preis 15,00 E
(im Rathaus Gochsheim erhältlich)
Sennfelder Heimatbuch - Preis 4,50 E
„Die Vogelwelt von Sennfeld in den letzten 100 Jahren”
Helmut Bandorf - Preis 24,00 E
Fränkische Mundartgedichte von Ilse Jurisch - Preis 5,00 E
Die Geschichte von Bad Sennfeld, 1841 - 1947
von Douglas Dashwood-Howard - Preis 35,00 E
2. erweiterte Auflage
Das Bootsunglück auf dem Sennfelder See am 31. Januar 1861
von Douglas Dashwood-Howard - Preis 20,00 E
Reise durch Schweinfurt und das Schweinfurter Land
von B. Merz / U. Ratay - Preis 16,95 E
Bildband „Schweinfurt und das Schweinfurter Land”
Preis 16,95 E
Interessenten können während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
diese Bücher im Rathaus, Zimmer 2, einsehen und erwerben.
Sennfeld
Die Schweinfurter Marktbeschicker aus Sennfeld
sind auf dem Marktplatz in Schweinfurt an folgenden Tagen:
Dienstag und Freitag von 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Samstag von 07.00 - 14.00 Uhr
Niederschrift Gemeinderat Sennfeld
16. sitzung am 09.12.2014 - öffentlich
3. Änderung des Bebauungsplan „Rempertshag“ der Gemeinde Sennfeld;
hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange (TÖB)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
A) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen
1. Landratsamt Schweinfurt, Hochbauamt 40.3, Bauleitplanung
Schreiben vom 24.11.2014, Az. 40.3 – 610/2/4 – 178
Die Abteilung Bauleitplanung im Landratsamt Schweinfurt hat mit o.g.
Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Zu 1.:
Zur Erklärung der Planzeichen werden die im Planentwurf dargestellten
gestrichelten Linien für die 25-m Zone (Grenze sturmwurfgefährdeter Bereich
Waldrand) sowie die 50- und 100 m Zone (Vermeidung von Waldbränden), in
die Planlegende aufgenommen und erläutert.
Die Isophonlinien werden nach Abstimmung mit der Unteren
Immissionsschutzbehörde entfernt, da sie für das Sondergebiet keine
Relevanz haben. An diese Stelle tritt die Darstellung der für das SOGebiet maßgeblichen Grenzwertisophonlinie (50 dB(A)). Hierzu wird
ergänzend auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Unteren
Immissionsschutzbehörde verwiesen.
Zu 2.:
Im Hinblick auf die Zweckbestimmung Gesundheitsversorgung, zusätzliche
oder weitere nutzungsspezifische Angaben, über die bisher in den
Bebauungsplanfestsetzungen Ziffern II.2.2 und II.2.3 enthaltenen hinaus,
können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Aus Sicht der
Gemeinde Sennfeld, würde eine Aufnahme weiterer oder beschränkender
Nutzungen, die mögliche Verwendung des Grundstückes zu sehr
beeinträchtigen. Mit den im Plan enthalten Vorgaben ist die Nutzung bzw. die
Zweckbestimmung des Sondergebietes ausreichend bestimmt.
Eine andere Bedeutung kommt einer möglichen Wohnnutzung zu. Diese
soll ausnahmsweise nur für einen bestimmten Personenkreis und in einem
quantitativ begrenzten Maß ermöglicht werden. Die zulässige Wohnnutzung
wird durch folgende Festsetzung geregelt:
„Ausnahmsweise zulässig sind Wohnungen für Inhaber/Eigentümer sowie
für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen. Die Fläche für Wohnungen im
gesamten Sondergebiet darf insgesamt höchstens 3 % der max. zulässigen
Geschossfläche betragen. Die Größe der einzelnen Wohnungen wird auf max.
100 m2 festgesetzt.
Die Begründung des Bebauungsplanes wird durch entsprechende Aussagen
hierzu ergänzt.
2. Landratsamt Schweinfurt, Hochbauamt 40.2, Bauamt Technik
Schreiben vom 24.11.2014, Az. Nr. 40.2
Das Bauamt Technik im Landratsamt Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur
Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Zu 1.:
Die Lage des vorliegenden Änderungsbereiches innerhalb der Grenzen des
Bebauungsplanes „Flachsleite“ wurde überprüft. Dabei wurde festgestellt,
dass sich die beiden Geltungsbereiche nicht berühren oder überlagern, sodass
sich die Planänderung nicht auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Flachsleite“ auswirkt.
Aus diesem Grund wird der Plantitel der vorliegenden
Bebauungsplanänderung geändert und nur noch als 3. Änderung
des Bebauungsplanes „Rempertshag“ bezeichnet. Das laufende
Änderungsverfahren wird mit diesem Titel weitergeführt.
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während der Weihnachtsferien 2014/2015
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Geschlossen
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Geschlossen
10:00-21:00
13:00-19:00
09:00-19:00
13:00-21:00
09:00-19:00
Sennfeld Zu 2.:
Die Hauptzufahrt ist an der nördlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.
Diese führt als 6 m breite Fahrgasse bis nahezu an das südliche Ende
des Geltungsbereiches. Abzweigend hiervon sind, über bis zu 30
m lange und ebenfalls ca. 6 m breite Stichwege, die verschiedenen
Gebäudekomplexe andienbar. Beidseitig der Fahrgassen situieren sich die
Parkstände für Besucher und Mitarbeiter. Somit sind für Rettungs- und
Feuerwehrfahrzeuge ausreichende Fahr- und Stellflächen vorhanden. Bei
der Genehmigungsplanung werden die einschlägigen Vorschriften zum
Brandschutz (Feuerwehrumfahrt u.ä.) beachtet.
Zusätzliche Zufahrten zur Reichsdorfstraße sind aus Gründen der geplanten
Gebäudestellung nicht beabsichtigt.
Zu 3.:
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Beschlussfassung zur
Stellungnahme des Landratsamtes Schweinfurt, Bauleitplanung, verwiesen.
3.
Landratsamt Schweinfurt, Hochbauamt 40.3, Untere
Immissionsschutzbehörde
Schreiben vom 21.11.2014, Az. Sg 40.3 Immissions-schutz/
Umweltschutzingenieure
Die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Schweinfurt hat mit
o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Der Gemeinderat stellt zunächst grundsätzlich fest, dass im vereinfachten
Bauleitplanverfahren gemäß § 13 BauGB weder ein Umweltbericht noch eine
Umweltprüfung notwendig ist, weshalb auf entsprechende Ausführungen
zum Umweltschutz bzw. die einzelnen Schutzgüter in den Planunterlagen
verzichtet wurde.
Hinsichtlich der Immissionsschutzbelange hat sich die Gemeinde Sennfeld
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rempertshag“ in den Jahren 2004
– 2006, intensiv mit den möglichen Lärmbeeinträchtigungen befasst. Zur
Beurteilung des Verkehrs- und Freizeitlärms wurden verschiedene Gutachten
auf der Grundlage der DIN 18005 erstellt, deren Ergebnisse in Abstimmung
mit der Immissionsschutzbehörde in den Bebauungsplan eingeflossen sind.
Festsetzungen zum Immissionsschutz für die Sondergebietsflächen wurden
zum damaligen Zeitpunkt nicht für notwendig erachtet.
Anhand der Berechnungsergebnisse konnte festgestellt werden, dass keine
aktiven Schallschutzmaßnahmen zur Abschirmung des Verkehrslärms aus
der St 2271 erforderlich sind. Hinsichtlich des Freizeitlärms, verursacht
durch das westlich gelegene Sportgelände, werden die Grenzwerte durch
eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem örtlichen Sportverein und der
Gemeinde Sennfeld eingehalten.
Auf die Ausführungen zum Lärmschutz, in der Begründung des bestehenden
und rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rempertshag“ mit 9. Änderung des
Bebauungsplanes „Flachsleite“, wird verwiesen.
Die im damals aufgestellten Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen,
Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen zum Lärmschutz
gelten unverändert (sh. Festsetzung Ziffer II.1 der vorliegenden
Bebauungsplanänderung), die schalltechnischen Untersuchungen des
Büros Weimann zum Verkehrs- und Freizeitlärm sind Bestandteil dieses
Bebauungsplanes und somit auch von diesem Änderungsplan. Die im
Bebauungsplan eingetragenen Isophonlinien wurden nachrichtlich aus
den damaligen schalltechnischen Untersuchungen entnommen, und
dokumentieren die Lage der WA-Flächen des Baugebietes „Rempertshag“
außerhalb der Grenzwerte.
Die Gemeinde Sennfeld ist generell bestrebt, im Rahmen ihrer hoheitlichen
Planungen auch – bzw. in diesem Fall die speziellen – Belange des
Immissionsschutzes zu berücksichtigen.
Mit der vorliegenden Planung wird lediglich die Zweckbestimmung des
Sondergebietes verändert. Die vorher im lärmbeeinträchtigten Bereich
festgesetzte Nutzung für ein Ladengebiet, ist hinsichtlich ihres Schutzgrades
sicher mindestens gleichwertig zu beurteilen. Ein mit der geplanten Nutzung
einhergehender erhöhter Anteil an Fahr- und Parkverkehr, oder lärmintensive
Geräusche im Außenbereich, kann vom Gemeinderat im Vergleich nicht
erkannt werden, sodass möglicherweise „veränderte“ Auswirkungen auf
die angrenzenden WA-Flächen nicht auftreten. Ebenso sind durch die
vorgesehene Nutzung keine Luftverunreinigungen zu erwarten, die für die
Nachbarschaft schädliche Umweltbeeinträchtigungen darstellen könnten.
Aufgrund der festgesetzten Nutzung bzw. der Zweckbestimmung des
Sondergebietes, wird davon ausgegangen, dass hinsichtlich des Lärmschutzes
der Schutzgrad eines Mischgebietes besteht. Damit gelten gemäß DIN
18005 Orientierungswerte von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts. Gemäß
dem v.g. Schallgutachten werden die Grenzwerte tagsüber eingehalten.
10 Sennfeld
In der Nachtzeit können sich nur für einen kleinen Bereich (ca. 100 m2
Fläche, nordöstliche Ecke) innerhalb der vorgesehenen Baugrenzen
Überschreitungen um etwa 1 dB(A) ergeben.
Die im Planentwurf bislang eingetragenen Isophonlinien werden entfernt,
da diese nur für die WA-Flächen des Baugebietes „Rempertshag“ relevant
sind. Ersatzweise wird die für das vorgesehene Sondergebiet maßgebliche 50
dB(A)-Linie aus dem Gutachten des Büros Weimann eingetragen.
Zur Vermeidung immissionsschutzrechtlicher Konflikte im Hinblick auf
die ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung, wird die Baugrenze im v.g.
überstrichenen Bereich zurückgenommen und auf eine Länge von etwa 15 m
entlang der maßgeblichen Grenzwertisophonlinie 50 dB(A) geführt. Somit
sind schutzbedürftige Wohn- oder Aufenthaltsräume im für das Sondergebiet
relevanten Lärmbereich nicht zulässig. Lärmvorsorgemaßnahmen in Form von
Bebauungsplanfestsetzungen sind deshalb nicht notwendig.
Die konkrete bzw. die mit der Planänderung vorbereitete künftige
Nutzung (Gesundheitsversorgung), wäre gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO
generell auch in einem WA-Gebiet möglich, sodass hinsichtlich des
immissionsschutzrechtlichen Schutzgrades auch diese Einstufung plausibel
erscheint. Unter der Berücksichtigung, dass die nur ausnahmsweise zulässige
Wohnnutzung in einem nur sehr untergeordneten (Größen)Verhältnis zur
festgesetzten Nutzung Gesundheitsversorgung steht, und Wohnungen nur für
einen begrenzten Personenkreis zulässig sind, ist jedoch der Schutzgrad eines
Mischgebietes, den im Sondergebiet zulässigen Nutzungen am ähnlichsten.
Die im nördlich gelegenen Industriegebiet möglichen Nutzungen, werden
bisher bereits durch das gegenüberliegende Wohnbaugebiet „Flachsleite“
sowie das Wohnbaugebiet „Rempertshag“ eingeschränkt. Aufgrund des, im
Vergleich eines WA-Gebietes mit einem MI-Gebiet schlechteren Schutzgrades,
führt dies für die Sondergebietsflächen zu keiner stärkeren Einschränkung.
Ebenso sind durch die Sondergebietsflächen keine Beschränkungen für die
gewerblich/industriellen Flächen erforderlich.
Insgesamt wird der Verkehr innerhalb des Sondergebietes derart geregelt,
dass keine negativen Auswirkungen für die umliegenden WA-Flächen zu
erwarten sind. Die Parkflächen sind, wie schon in der Vorgängerfassung des
Bebauungsplanes, im rückwärtigen, zum Wald gelegenen Grundstücksbereich
geplant. Zur Verdeutlichung dieser Regelung wird, wie in den bisherigen
Planentwürfen zum Baugebiet bereits enthalten, ein separates
Planzeichen (Schraffur) eingefügt, wonach Stellplätze und/oder Garagen
im gekennzeichneten Bereich nicht zulässig sind. Dabei wird zum südlich
des Sondergebietes gelegenen WA-Gebiet ein Mindestabstand von 30 m
eingehalten.
Die künftigen Gebäude müssen entlang der Reichsdorfstraße, innerhalb
der festgesetzten Baugrenzen angeordnet werden, sodass durch die neuen
Baukörper zusätzlich die östlich gelegenen WA-Flächen, vom Verkehrslärm
auf der geplanten Grundstückszufahrt und den Parkständen des Ärztehauses,
abgeschirmt werden.
Zusammenfassend ist der Gemeinderat der Auffassung, dass damit die
immissionsschutzrechtlichen Belange in einem ausreichenden Maß gewürdigt
wurden bzw. werden. Um dies zu dokumentieren, wird die Begründung des
Bebauungsplanes analog zu den v.g. Ausführungen ergänzt.
4. Landratsamt Schweinfurt, Gesundheitsamt
Schreiben vom 13.11.2014, Az. 22 – 572/1/2
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur
Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Das Gesundheitsamt hat bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie
der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2004 verschiedene
Anregungen vorgebracht. Diese bezogen sich auf die Trinkwasserversorgung,
die Abwasserbeseitigung, die Emissionen aus der Bundesautobahn A
70 und die Spielplatzgestaltung. Die Stellungnahmen wurden damals
ordnungsgemäß abgewogen und innerhalb der Bauleitplanung
berücksichtigt. Zwischenzeitlich ist das Baugebiet „Rempertshag“
erschlossen, der Lärmschutzwall an der A 70 wurde errichtet. Durch die
im vorliegenden Verfahren geplante Nutzungsänderung, entstehen somit
hinsichtlich der damals vorgebrachten Anregungen, keinerlei neuen oder
veränderten Gesichtspunkte, die einer erneuten Abwägung im Gemeinderat
bedürfen.
5. Kreisbrandrat Holger Strunk, Essleben
Schreiben vom 30.10.2014, Az. Strunk
Der Kreisbrandrat des Landkreises Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur
Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Das gesamte Baugebiet wurde bereits erschlossen, für den vorliegenden
Planbereich ergeben sich keine Veränderungen hinsichtlich der
(Lösch)Wasserversorgung oder die Befahrbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge.
Die Zufahrten und Zugänge zu den Schutzobjekten werden im jetzt
vorliegenden Änderungsbereich, nach DIN 14090 Flächen für die
Feuerwehren auf Grundstücken ausgeführt.
6. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
Schreiben vom 11.11.2014, Az. P-2014-4191-1_S2
Der Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat mit o.g. Schreiben zur Änderung
des Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Die Hinweise zu den bau- und kunstdenkmalpflegerischen bzw. den
bodendenkmalpflegerischen Belangen nimmt der Gemeinderat zur
Kenntnis. Die Bedingungen des Art. 8 DSchG, wie beim Auffinden von
Bodendenkmälern zu verfahren ist, sind im rechtskräftigen Bebauungsplan
„Rempertshag“ nachrichtlich übernommen. Diese gelten für den
vorliegenden Änderungsplan unverändert weiter (sh. Ziffer IV.1 des
Bebauungsplanentwurfes). Die Belange des Denkmalschutzgesetzes sind
demnach in ausreichender Art und Weise bereits gewürdigt.
7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt,
Bereich Forsten, Schreiben vom 18.11.2014, Az. 7716.2
Der Bereich Forsten des AELF Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur
Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Die Gemeinde Sennfeld hat sich bereits bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes „Rempertshag“ in den Jahren 2004 – 2006 mit der
Sturmwurfgefahr bezüglich der am Waldrand stehenden Bäume befasst.
Der sturmwurfgefährdete Bereich (25 m-Zone) wurde als optischer Hinweis
für die Bauwerber bzw. Planer auch in den vorliegenden Änderungsplan
übernommen. Auf Anregung des Landratsamtes Schweinfurt, wird die
zeichnerische Darstellung noch in der Planlegende erläutert, sodass die
Planlesbarkeit diesbezüglich verbessert wird.
Wie bereits in der Stellungnahme erwähnt, liegt lediglich eine kleine Ecke im
Nordwesten des Sondergebietes, innerhalb des real sturmwurfgefährdeten
Bereiches (sh. eingetragene 25 m-Zone).
Zur Sicherung des geforderten Abstandes von 30 m sowie zur
Verkehrssicherung, wird die Gemeinde Sennfeld als Waldeigentümerin, die
in der Stellungnahme vorgeschlagene Durchforstung in einem 5 m breiten
Streifen entlang des Weges (Fl.Nr. 2601/34) vornehmen, und in Abstimmung
mit dem Forstamt die Bäume 1. Ordnung roden. Nach Rücksprache mit der
Forstbehörde kann dies für die Gemeinde Sennfeld kostenneutral erfolgen,
da noch keine Gebäude oder sonstigen Einrichtungen vorhanden sind, die im
Zuge der Fällarbeiten geschützt werden müssen. Die Baumrodungsarbeiten
sollten noch im 1. Quartal des Jahres 2015 erfolgen.
Eine Verschiebung der Baugrenze auf einen Abstand von 25 m zur
rückwärtigen Grundstücksgrenze, hält der Gemeinderat infolge dessen für
nicht notwendig.
8. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
Schreiben vom 20.11.2014, Az. LD-B - G 4622
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des
Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Das Vorhaben zur Errichtung eines Ärztehauses, einschließlich der
erforderlichen Stellplätze, bedingt – abhängig von den Planungen des
Investors bzw. Betreibers – auch eine gewisse Größenordnung.
Innerorts bzw. im Altortbereich stehen keine ausreichend bemessene
Grundstücke oder Bauflächen für die Realisierung des Vorhabens zur
Verfügung. Wie in der Begründung zum Bebauungsplan bereits einleitend
erläutert, ist die Gemeinde Sennfeld, seit der Verwirklichung des Baugebietes
„Rempertshag“, gewillt, die Sonderbauflächen einer sinnvollen und der
gemeindlichen Infrastruktur zuträglichen Nutzung zuzuführen. Mit der im
vorliegenden Bebauungsplan vorgesehenen Änderung der zugelassenen
Nutzungen, besteht nunmehr die Möglichkeit dazu.
Zudem wird festgestellt, dass der vorgesehene Standort auch in unmittelbarer
Nähe zur Bushaltestelle an der St 2271 liegt, womit das Ärztehaus gut an den
öffentlichen Personennahverkehr angebunden ist. Eine direkte fußläufige
Verbindung zur nördlich des Standortes angrenzenden Wendeanlage
ist bereits vorhanden, sodass „kurze Wege“ – auch für die Bürger der
Kommunalen Allianz „Schweinfurter Mainbogen“ – garantiert sind.
Zur Erhaltung und Förderung des Altortbereiches stellt die Gemeinde
Sennfeld fest, diese Zielsetzung mit anderen Maßnahmen im Innerort zu
unterstützen.
9. Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg
Schreiben vom 03.11.2014, Az. 15-8681.1-67315/2014
Das Bayer. Landesamt für Umwelt hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des
Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Die Ausführungen des Landesamtes für Umwelt nimmt die Gemeinde
Sennfeld dankend zur Kenntnis.
Hinsichtlich der örtlich bzw. regional zu vertretenden Belange wurden
sowohl das WWA Bad Kissingen, als auch die verschiedenen Fachstellen (z.B.
Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde) am Bebauungsplanverfahren
beteiligt. Die vorgebrachten Einwände bzw. Anregungen wurden bzw. werden
gemeindlich abgewogen und in der Bebauungsplanung berücksichtigt.
10. Gemeinde Schonungen
Email vom 20.11.2014, Az. Uta Feser
Die Gemeinde Schonungen hat mit o.g. Email zur Änderung des
Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Einer Fristverlängerung bis zum 22.12.2014 für eine Stellungnahme zum
Bebauungsplan, kann der Gemeinderat aus verfahrenstechnischen Gründen
nicht zustimmen.
Die Gemeinde Schonungen hat im weiteren Verfahrensablauf (erneute
Einholung der Stellungnahmen) nochmals die Möglichkeit zum
Bebauungsplanvorhaben der Gemeinde Sennfeld Stellung zu nehmen.
11. Gemeinde Schwebheim
Schreiben vom 14.11.2014, Az. VK-sch
Die Gemeinde Schwebheim hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des
Bebauungsplanes Stellung genommen.
Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest:
Die Anregungen der Gemeinde Schwebheim werden dankend vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Auch die Gemeinde Sennfeld ist bestrebt, die Zuwegung zum Ärztehaus
möglichst barrierefrei zu gestalten. Der Gehweg von der Bushaltestelle zum
Ärztehaus ist bereits jetzt barrierefrei begehbar. Über einen abgesenkten
Bordstein kommt man barrierefrei über die Straße. Ein gekennzeichneter
Fußgängerübergang zum Ärztehausgrundstück wird anlässlich der nächsten
allgemeinen Verkehrsschau der Gemeinde Sennfeld (wahrscheinlich im
Frühjahr 2015) mit dem Landratsamt Schweinfurt und Polizeiinspektion
Schweinfurt diskutiert und geprüft. Die Haltestelle im Wendekreis zwischen der St 2271 und dem Sondergebiet
ist eine Haltestelle, die die Gemeinde Sennfeld errichtet hat und deren
Nutzung im Nahverkehrsplan als Maßnahme umzusetzen ist. Diese
Umsetzung praktizieren bereits die Stadtbusse der Stadtwerke Schweinfurt
mit bevorrechtigter Einfahrt in die Kreuzung an der LSA. Aber auch für die
Linie 8137 ist im Nahverkehrsplan diese Änderung mit Nutzung der neuen
Haltestelle vorgesehen. Das Staatl. Bauamt wurde um Zustimmung zur
Umrüstung ihrer LSA am 02.12.2014 angefragt; die Antwort steht noch aus.
Hinsichtlich der Kosten für die technische Umrüstung der Busse und der LSA
wurden die ungefähren Kosten der Gemeinde Schwebheim mitgeteilt. Die
Entscheidung des Schwebheimer Gemeinderats steht ebenfalls noch aus.
Im übrigen sind diese Anregungen in der baulichen Umsetzung des
Projektes zu lösen und zu klären und nicht Gegenstand der vorliegenden
Bauleitplanung. B) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure auf der Grundlage der
vorangegangenen Beschlüsse überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich
Begründung, wird vom Gemeinderat in der Fassung vom 09.12.2014 gebilligt.
Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt, die erneute
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut eine Stellungnahme zum
überarbeiteten Bebauungsplan einzuholen.
Aufstellung des Bebauungsplans „Altes Bauteilwerk“ der Gemeinde
Sennfeld; hier: Satzungsbeschluss
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Sennfeld 11
Der vom Architekturbüro Peichl + Metz, Bergrheinfeld, ausgearbeitete
Bebauungsplan „Altes Bauteilwerk“ in der Fassung vom 28.10.2014 wird
hiermit als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan
„Altes Bauteilwerk“ in der Fassung vom 28.10.2014 wird hiermit gebilligt. Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Tiefer Graben“ und 6. Änd. des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Schonungen; hier: Beteiligung als
Träger Öffentlicher Belange
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Die Belange der Gemeinde Sennfeld werden weder durch die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tiefer Graben“ noch durch die 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schonungen berührt.
Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage Reichsdorfstraße 26,
Fl. Nr. 2624/3
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Wandhöhe und
Haustiefe wird zugestimmt.
Konzept zur fahrradtouristischen Aufwertung der Mainroute Süd
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
"Der Gemeinderat stimmt dem von Ludwig und Höhe erstellten Konzept zur
fahrradtouristischen Aufwertung der Mainroute Süd unter Beachtung und
Klärung der im Sachverhalt (unten) aufgeworfenen Fragen und Anregungen
zu: a) Bei dem Stichweg vom Hauptweg durch die Wehranlagen in Richtung
SW ist völlig unklar wie man bei der Cramer-Mühle über den Main kommen
will. Der Weg soll dort nicht enden, sondern Richtung Museum Schäfer und
Marktplatz weiterführen. Ursprünglich war auch der Weg am Sennfelder
See (Seekreuz) entlang, dann durch die Allee Richtung St 2272 und dann
nach rechts Richtung Ludwigsbrücke und dann weiter Richtung Museum
Schäfer usw. angedacht. Offenbar ist man davon abgerückt und führt den
Weg an unserem See (Seekreuz) entlang, dann nur ein kleines Stück durch
unsere Allee und dann gleich nach rechts Richtung Haupteingang Sport- und
Freizeitanlage und dann weiter Richtung Wasserfassung Stadtwerke usw.!
Wie hat man sich gedacht, bei der Cramer-Mühle über den Main zu kommen
(erst Saumain und dann Main)? Dies sollte geklärt werden.
b) An der Abzweigung von der Weyerer Straße kommend nach rechts in die
Reichelshofer Straße (bei unserem Lehrergärtchen) muss ein Hinweisschild
Richtung Plan/Alter Dorfgerichtsplatz/Rathaus/Evang. Dreieinigkeitskirche
30 m. Dort am Rathaus ist die Informationstafel in Folge der touristischen
Hinweistafeln auf der BAB A 70 zu sehen. Dieser kurze Stich vom Hauptweg
weg ist historisch insbesondere in der Einzigartigkeit des ehemaligen
fränkischen Reichsdorfes begründet und muss auch für unsere Radfahrer
touristisch erlebbar sein.
c) An der Kreuzung Biotopverbund Sennfeld 2000/Reichelshofer Straße
am Reichelshofer Graben muss dieser ökologisch wichtige und einmalige
Biotopverbund im Landkreis für alle Radler besonders erlebbar gemacht
werden. Bürgermeister Heinemann hat dort bereits vor Jahren eine
allgemeine Biotop-Infotafel erstellen lassen und vor kurzem wurde spezifisch
für dieses wertvolle ökologische grüne Band durch unsere Flur eine eigene
Infotafel erstellt. In der Karte und in der Beschreibung muss hierauf eigens
eingegangen werden. Eine kleine Audiostation (ähnlich wie im Pavillon
KK+R) ist dort äußerst wirkungsvoll und wird zur Identifikation der Radfahrer
mit Natur und Umwelt (Umweltschutzgedanke) wirksam beitragen. Nur wer
unsere Umwelt und Natur kennt, kann sich auch für sie einsetzen.
d) Wir hatten schon immer geplant auch den Natur- und Umweltgarten
Reichelshof in dieses Projekt aufzunehmen. Dies wurde auch den Betreibern
immer signalisiert. Deshalb muss auch dieser Natur- und Umweltgarten
Reichelshof in die Karte und in die Beschreibung aufgenommen werden.
Weitere Hinweise sollten überdacht werden. Der Gemeinderat möchte, dass
die Umweltstation in die Karte mit aufgenommen wird. Er möchte nicht, dass
im Zuge dieses Projektes Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf den
Umweltgarten hinweisen. Hier wäre noch zu prüfen, ob der Umweltgarten
damit einverstanden ist oder ob in Rechte des Umweltgartens eingegriffen
wird.
e) Die Bezeichnung "Aussichtsplattform" entspricht nicht der von uns
gewählten Bezeichnung und trägt somit nur zur Verwirrung bei. Sie
12 Sennfeld
muss richtig lauten "Aussichtskanzel Maintalblick"! So sind auch u.a. die
Hinweistafeln an den angrenzenden Straßen beschriftet.
f) Für die Radfahrer, die auf dem Radweg von Weyer/Schonunger Bucht in
Richtung Sennfeld fahren, muss unten vor der Steigung Richtung Reichelshof
eine Richtungs- und Hinweistafel erstellt werden, damit sie auch wirklich
die Anhöhe hoch und nach Sennfeld fahren. Wir waren uns im Sommer bei
unserer Fahrt einig, dass genau dort die Gefahr besteht, dass Radfahrer
dort nach rechts gleich Richtung Wehranlagen/oberes Wehrhäuschen
fahren und dann Sennfeld links liegen lassen. Das passiert uns nicht, wenn
wir die Radler durch unsere interessanten Hinweise (Aussichtskanzel
Maintalblick, Biotopverbund Sennfeld 2000, Lehrgarten und Aktionspavillon
KK+R, Aussichtsrastplatz Helle Lohe) neugierig machen. Deshalb zwingend
notwendig diese Richtungs- und Hinweistafel.
g) Es wird empfohlen, an der Untereuerheimer Brücke eine bessere
Hinweisbeschilderung, die auf die MainRoute Süd führt anzuregen und wenn
möglich anzubringen.
h) Die Karte sollte für GPS herunterladbar sein - ähnlich wie Geocaching.
i) Die Ladestation für E-Bikes am Rathaus in Sennfeld sollte mit
aufgenommen werden.
j) Am Gemüsepavillon sollte ein Zeichen für ein öffentliches WC in der Karte
aufgenommen werden. Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge durch die FFW Sennfeld
Wie Zweiter Bürgermeister Helmut Heimrich berichtet, wurde
dem Gemeinderat in der Sitzung vom 28.10.2014 die Planung der
Freiwilligen Feuerwehr Sennfeld für die Beschaffung von zwei neuen
Feuerwehrfahrzeugen vorgestellt. Dieses Konzept wurde der Regierung von
Unterfranken weitergeleitet. Die Regierung von Unterfranken teilte daraufhin
folgendes mit:
Nach den Unterlagen der Regierung von Unterfranken hat die Freiwillige
Feuerwehr Sennfeld derzeit folgende Fahrzeuge:
LF 16/12 aus dem Jahr 2002
LF 16/TS aus dem Jahr 1990
LF 8 aus dem Jahr 1987
TLF 16/25 aus dem Jahr 1981
MZF aus dem Jahr 1996
Aus fachtechnischer Sicht der Regierung von Unterfranken wird folgendes
geraten:
Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren
technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Frist
in allen Gemeinden eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass
die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotential und die vorhandenen
gemeindlichen Gefahren-abwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation
analysieren und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu
deren Umsetzung formulieren. Das geeignete Instrument hierfür ist die
Feuerwehrbedarfsplanung. Um eine ausreichende Berücksichtigung des
örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung
durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziffer
1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan
aufstellen. Die Erstellung eines solchen Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe
der Gemeinde. Die Beteiligung des örtlichen Kommandanten und des örtlich
zuständigen Kreisbrandrats ist sinnvoll und anzuraten.
Aufgrund der geplanten Fahrzeugbeschaffung sollte die Gemeinde Sennfeld
einen solchen Feuerwehrbedarfsplan erstellen. Hier sollte insbesondere eine
Gefährdungsanalyse erstellt werden. Insbesondere sind folgende Punkte zu
bewerten:
• Größe, Lage, Einwohner
• Topographie
• Flächennutzung
• Einrichtungen mit besonderen Risiken
• Besonders schützenwerte Objekte
• Löschwasserversorgung
Danach sollte die Ausstattung der Feuerwehr festgelegt werden.
Insbesondere sind hier folgende Punkte zu bewerten:
• Personalstand (insbesondere Anzahl der Atemschutzgeräteträger)
• Schlüssiges Fahrzeugkonzept unter Berücksichtigung der benachbarten
Feuerwehren.
Die Regierung von Unterfranken bittet daher im Vorgriff auf ein gemeinsames
Gespräch, die beiden angesprochenen Punkte zu bewerten und das Ergebnis
mitzuteilen.
Diese Mitteilung dient dem Sennfelder Gemeinderat zur Information und
wurde der Freiwilligen Feuerwehr Sennfeld zur weiteren Bearbeitung
zugeleitet.
Staatsstraße 2271 SW – Gerolzhofen; hier: Anfrage GR Schömig wegen Lärm,
Radweg, Fußgängerampel und Ampelanlage
Folgende vier Punkte wurden von Herrn Gemeinderat Schömig am 26.11.2014
angefragt:
1. St 2272, Radweg bei der Fa. Wadenklee:
Laut der Mitteilung im Sennfelder Gemeinderat und in den Sennfelder
Nachrichten vom Oktober (oder November) 2013 sollte mit dem Ausbau der
Staatsstraße im Bereich Wadenklee im Frühjahr 2014 begonnen werden.
Seitdem hat sich leider nichts getan. Der Gehweg im Bereich der Fa.
Wadenklee wurde auch nicht besser, der Baubeginn ist dringend! Wie ist der
aktuelle Sachstand?
2. Ampelanlage St 2272 / St 2271 / Hauptstraße Sennfeld:
Da nur noch sehr selten Züge fahren, sollte geprüft werden, ob im Bedarfsfall
die Schranke durch einen Zugbegleiter von Hand geschlossen wird. Dies
hätte den Vorteil, dass eine normale Ampelsteuerung eingebaut werden
könnte, die weniger störanfällig ist. Sollten wieder mehr Züge fahren, könnte
dann die Steuerung wieder angepasst werden. Der aktuelle Zustand ist für
unsere Bürger nicht länger hinnehmbar! Werden Sie meinen Vorschlag dem
Staatlichen Bauamt mitteilen?
3. St 2272, Lärm Gerolzhöfer Straße:
Gibt es für den Bereich der Gerolzhöfer Straße ein Lärmschutzgutachten?
Wenn ja, kann ich es einsehen?
4. St 2272, Fußgängerampel Gerolzhöfer Straße / Bereich Blumenstraße:
Wir halten es für sicherer, wenn die Ampel erst auf Anforderung einschaltet.
Das Grünsignal regt aus unserer Sicht die Autofahrer zum Rasen an, da diese
noch die Ampel in der Grünphase überqueren möchten. Gibt es zu dieser
Frage bereits eine Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt? Wenn ja, kann
ich die Stellungnahme einsehen?
Die Gemeinde nimmt zu den obigen Punkten wie folgt Stellung:
Zu 1. Auf Initiative von Bürgermeister Heinemann wurde das Projekt erst
vom Staatl. Bauamt aufgenommen und die Stadt Schweinfurt mit ins Boot
geholt. Nach längerer Vorlaufzeit wurde der Gemeinde am 08.07.2014 ein
Vorschlag zur Kostenteilung zwischen Freistaat Bayern, Stadt Schweinfurt
und Gemeinde Sennfeld vorgelegt. Dieser Vorschlag war für Bürgermeister
Heinemann und die Verwaltung absolut inakzeptabel, da sich die Gemeinde
an Baukosten für die Staatsstraße (Fahrbahn) beteiligen sollte und die
Kostenbeteiligung für die Gemeinde bei um die 171.000 Euro lag. Über Herrn
Wagensonner und Herrn Rost hat die Gemeinde im Sommer versucht, diesen
Vorschlag abzuändern. Bei einem Termin im Staatl. Bauamt am 23.09.2014
wurde dieser Punkt von Herrn Habersack nochmals angesprochen. Herr
Wacker, der den Vorschlag erarbeitet hat, hat zugesagt sich nochmals mit der
Thematik zu beschäftigen und einen neuen Vorschlag der Kostenteilung zu
erarbeiten. Bis heute wurde der Gemeinde kein neuer Vorschlag vorgelegt.
Zu 2. Inzwischen ist die Ampelanlage erneut ausgefallen und es haben sich
bereits mehrere Unfälle ereignet. Am 05.12.2014 fand hierzu ein Termin
mit allen Beteiligten im Staatl. Bauamt statt – mit dem Thema weitere
Maßnahmen. Auch die Gemeinde Sennfeld war hierzu eingeladen. Wie 2.
Bürgermeister Heimrich berichtet, ist der ordnungsgemäße Betrieb der
LZA BÜSTRA in der OD Sennfeld seit einem Blitzeinschlag am 20.11.2014
nicht mehr sichergestellt. Eine Ersatzteilbeschaffung ist äußert schwierig.
Daher ist eine Erneuerung so schnell wie möglich anzustreben. Ein
ordnungsgemäßer Betrieb kann durch die Fa. Siemens nicht sichergestellt
werden. Die Besprechungsteilnehmer waren sich einig, dass ein kurzfristiger
ordnungsgemäßer und verkehrssicherer Ablauf nur durch die Abschaltung/
Außerbetriebnahme der bestehenden instabilen LZA, den Einzug der beiden
Linksabbiegespuren Schwebheim-Schweinfurt und Sennfeld-Gochsheim und
eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf
der St 2271 erfolgen könne. Das Landratsamt Schweinfurt wird aufgrund der
Tatsache, dass Gefahr im Verzug ist und um weitere Schäden zu verhindern
eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Diese sollte
bis zur Inbetriebnahme einer Behelfsampel gelten. Gleichzeitig wird das
Staatl. Bauamt die Aufstellung einer Behelfsampel (ohne Bahnteil nur für die
Straße) in die Wege leiten. Die Absicherung des Bahnübergangs kann aber
weder durch die o.a. verkehrsrechtliche Anordnung, noch durch die BehelfsLZA sichergestellt werden. Den Ersatz der LZA-Kreuzung durch einen Mini-
Kreisel wurde intensiv diskutiert und wird derzeit noch zurückgestellt. Zu 3. Nachdem die Gerolzhofer Straße eine Staatsstraße ist, war für die
Anlieger auch immer das Straßenbauamt der Ansprechpartner. Soviel
Bürgermeister Heinemann noch aus den 80er Jahren weiß, hat der Staat auf
Antrag damals mehrmals Zuschüsse für Fenstersanierung gegeben und zwar
aus Schallschutzgründen. Es könnte also durchaus sein, dass (zumindest
damals) Schalluntersuchungen gemacht wurden. Wir in der Gemeinde
haben jedenfalls keine Schallschutzgutachten. Das ist auch heute noch die
Angelegenheit des Staates.
Zu 4. Die Stellungnahme zu diesem Punkt ist beim Staatl. Bauamt
angefordert, sie liegt der Gemeinde allerdings noch nicht vor. Sobald das der
Fall ist, wird der Gemeinderat informiert. Verschiedenes
a) Vereinszuschuss für die Naturfreunde Sennfeld und den Verein für
Gartenbau und Landespflege e.V. 1906 Sennfeld
Sichtlich erfreut berichtet 2. Bürgermeister Helmut Heimrich, dass sich der
Naturfreundeverein Sennfeld und der Verein für Gartenbau und Landespflege
e.V. 1906 Sennfeld für ihre Vereinszuschüsse im Jahr 2014 schriftlich bedankt
haben. Die Vereine werden die Zuschüsse wieder für ihre Jugendarbeit,
Gerätehallen und Ehrungen verwenden und bedanken sich hierfür sehr
herzlich. Sie hoffen, dass die Gemeinde Sennfeld die Vereine auch im
kommenden Jahr wieder finanziell unterstützen kann.
c) Amtsblatt der Gemeinde Sennfeld „Sennfelder Nachrichten“
2. Bürgermeister Heimrich berichtet dem Gemeinderat, dass der RevistaVerlag für das offizielle Amtsblatt der Gemeinde Sennfeld „die Sennfelder
Nachrichten“ den Abo-Preis ab dem 01.01.2015 um 80 % erhöht hat. Die
Gemeinde Sennfeld hat daraufhin zunächst den Vertrag mit dem RevistaVerlag zum 31.12.2015 gekündigt. Die Gemeinde möchte aber weiterhin mit
dem Revista-Verlag im Gespräch bleiben, da dieser zugesagt hat, auch für
eine Gesamtversorgung im Gemeindegebiet attraktive Preise machen zu
können. Der Revista-Verlag wird der Gemeinde Sennfeld im neuen Jahr
ein entsprechendes Angebot machen. Dieses wird dann dem Gemeinderat
vorgestellt.
c) Sanierung der Schweizerstraße
Hier: Feuchtigkeit am Anwesen Kritzner
Auf eine Anfrage von Herrn Gemeinderat Schömig teilt 2. Bürgermeister
Heimrich mit, dass im Jahr 2014 nur relativ geringe Schwankungen des
Wasserstandes von 19 cm festzustellen waren.
Hierbei lag das Maximum bei 3,08 m unter GOK = 210,85 m/NN am 12.09.2014
nach starken Regenfällen. Der niedrigste Wasserstand war am 07.07.2014 mit
3,27 m unter GOK = 210,66/NN festzustellen. Es gab somit im Jahr 2014 weder
langanhaltende Niederschläge noch längere Trockenphasen, die zu extremen
Schwankungen des Wasserspiegels hätten führen können. Der Gemeinderat
zeigt sich mit dieser Information einverstanden.
d) 5. Regionale Energietage im Mainbogen am 7. und 8. Februar 2015
Erfreut präsentiert 2. Bürgermeister Heimrich im Gemeinderat den offiziellen
Flyer für die 5. Regionalen Energietage im Mainbogen am 7. und 8. Februar
2015 in Sennfeld. Ebenso präsentiert er das Programm für Samstag, 7.
Feburar, und Sonntag, 8. Februar. Der 2. Bürgermeister wünscht sich für die
Veranstaltung bereits heute einen guten Verlauf und zahlreiche Besucher.
e) Worte des 2. Bürgermeisters zum Jahresschluss 2013
2. Bürgermeister Helmut Heimrich möchte am Jahresende 2014 vor dem
Gemeinderat Bilanz ziehen. In 16 Sitzungen des Gemeinderats wurden über
220 Beschlüsse gefasst. Es fanden 16 Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses statt, 3 Sitzungen des Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschusses,
3 Ortseinsichten, 2 Jugend-, Kultur- und Sportausschusssitzung,
2 Tage öffentliche Rechnungsprüfungssitzung, 3 Sitzungen des
Senioren- und Behindertenbeirates, 2 Sitzungen des Energiebeirates, 3
Informationssitzungen hinsichtlich Schule und Ärztehaus und 6 Sitzungen des
Förderkreises Meduna/Sennfeld.
Am 09.05.2014 fand der diesjährige Gemeindeempfang der Gemeinde
Sennfeld statt. Bei diesem Gemeindeempfang wurden verdiente
Gemeinderäte verabschiedet. Im Jahr 2014 erhielten ferner Herr Pfarrer
Knauer die Silberne Bürgermedaille und Herr Diakon Walter Ledermann die
Bronzene Bürgermedaille. Am 13.05.2014 fand die konstituierende Sitzung
des neugewählten Gemeinderates statt. In der Grund- und Mittelschule
Sennfeld wurde die energetische Sanierung fortgeführt. Die Praxisklasse
Sennfeld 13
an der Mittelschule Sennfeld wurde wieder installiert und hierfür die
sozialpädagogische Betreuung durch die Gemeinde bewilligt. In der
Grundschule wurden die Bodenbeläge erneuert. Eine pädagogische Fachkraft
für die Jugendsozialarbeit an Grund- und Mittelschule und für den Jugendtreff
wurde installiert.
Der Computerraum in der Mittelschule wurde für über 10.000 Euro
neu ausgestattet. Auch wurde die Verlängerung der Mittagsbetreuung
beschlossen.
Die Breitbandversorgung in Sennfeld schreitet weiter voran. Ein höchster
Standard für Sennfeld wird angestrebt. Im Mai 2014 konnte der Kräuter-,
Kraut- und Rübenpavillon fertiggestellt und eingeweiht werden. Auch
das Kriegerdenk-mal aus dem Jahr 1871 erstrahlt in neuem Glanz. Der
Rathausanbau mit einem Kostenvolumen von ca. 1 Mio. Euro netto geht
seiner Fertigstellung entgegen. Es ist ein lichtdurchfluteter schöner neuer
Anbau, der das Rathaus sicherlich aufwerten wird. Am Plan ziert seit dem
Sommer ein Trachtenpaar aus Bronze den Brunnen. Im August wurde der
Spielenachmittag der Mainbogengemeinden wieder auf der Sport- und
Freizeitanlage Sennfeld durchgeführt. Ein neues Traumschiff für unsere
Kinder am idyllischen Sennfelder Badeplatz wurde installiert.
Der erste Teil der Sanierung der Schweizerstraße wurde in Angriff genommen
und fertiggestellt. Die Infrastruktureinrichtungen für Abwasser, Kanal,
Wasserleitung, Strom usw. wurden verlegt bzw. erneuert.
Der Mainbogenradweg (südliche Route) wurde seiner Bestimmung
übergeben.
Die wohl aber richtungsweisendste Entscheidung war wohl die Eröffnung
eines Bieterverfahrens und der Beschluss hinsichtlich der Änderung der
Sonder-gebietsfläche im Rempertshag, wo geplant ist, ein Ärztehaus zu
errichten. Für das ehemalige Bauteilwerk der Firma Riedel wurde ein
Bebauungsplan aufgestellt und hierfür der Satzungsbeschluss durchgeführt.
Auch das Jahr 2015 verspricht vielfältige Aktivitäten in Sennfeld. So wird das
5. Internationale Varietefestival wieder nach Sennfeld auf die Sport- und
Freizeitanlage vom 7. bis 17. Mai 2015 kommen.
Der Vorsitzende 2. Bürgermeister Heimrich betont, dass wir nicht ohne
einen gewissen Stolz zurückblicken können, kritisch in der Sache zu sein,
einig im Ziel für unsere Gemeinde und ihre Bürger und demokratisch die
Entscheidungen gemein zu akzeptieren und zu vertreten. In diesem Sinne
bedankt er sich beim gesamten Gemeinderat für die Zusammenarbeit und
wünscht den Gemeinderäten und den Familien ein schönes Weihnachtsfest
und ein gesundes neues Jahr.
Satzung
der Gemeinde Sennfeld, Landkreis Schweinfurt,
über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altes Bauteilwerk“
Die Gemeinde Sennfeld erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern i. V. m. § 10 Baugesetzbuch folgende
Satzung
über den Bebauungsplan „Altes Bauteilwerk“.
§1
Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „Altes Bauteilwerk“ ist der am 09.12.2014 als Satzung beschlossene Bebauungsplan in der Fassung
vom 28.10.2014 maßgebend.
§2
Die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textteil vom 28.10.2014 ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Diese Satzung tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses über
den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) durch die Gemeinde Sennfeld
vom 09.12.2014 in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung wird im Rathaus in Sennfeld während der
üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Sennfeld, 12.12.2014
Gemeinde Sennfeld
gez. Heimrich, 2. Bürgermeister
14 Sennfeld
Wir gratulieren
Frau Barth, Gisela
97526 Sennfeld, Kantstr. 23, am 20.12. zum 67. Geburtstag
Herrn Schenk, Rainer
97526 Sennfeld, Friedhofstr. 25, am 20.12. zum 65. Geburtstag
Frau Birkmeyer, Helma
97526 Sennfeld, Schweizerstr. 37, am 21.12. zum 73. Geburtstag
Herrn Tischer, Helmut
97526 Sennfeld, Hauptstr. 53, am 21.12. zum 76. Geburtstag
Herrn Pfister, Gerhard
97526 Sennfeld, Am Breiten Rain 31, am 23.12. zum 65. Geburtstag
Frau Geyer, Gertrud
97526 Sennfeld, Hermann-Schumann-Str. 5, am 24.12. zum 85. Geburtstag
Frau Leber, Elfriede
97526 Sennfeld, Am Felsenkeller 8, am 25.12. zum 87. Geburtstag
Herrn Bandorf, Horst
97526 Sennfeld, Hermann-Schumann-Str. 6, am 26.12. zum 77. Geburtstag
Frau Mühlpfort, Marie
97526 Sennfeld, Pfr.-Niedermeier-Str 1, am 28.12. zum 94. Geburtstag
Herrn Wenzel, Manfred
97526 Sennfeld, Georg-Naß-Str. 3, am 29.12. zum 76. Geburtstag
Herrn Wölfing, Gerhard
97526 Sennfeld, Ahornstr. 13, am 29.12. zum 70. Geburtstag
Herrn Becker, Georg
97526 Sennfeld, Flachsleite 60, am 31.12. zum 80. Geburtstag
Herrn Pape, Helmut
97526 Sennfeld, Schweizerstr. 68, am 31.12. zum 73. Geburtstag
Frau Rieß, Hilde
97526 Sennfeld, Hauptstr. 59, am 31.12. zum 76. Geburtstag
Frau Szolkovy, Betty
97526 Sennfeld, Am Partensee 3, am 31.12. zum 92. Geburtstag
Frau Geyer, Elsa
97526 Sennfeld, Schweizerstr. 60, am 02.01. zum 75. Geburtstag
Herrn Berlet, Bernd
97526 Sennfeld, Hauptstr. 80, am 03.01. zum 72. Geburtstag
Frau Dedeoglu, Sakine
97526 Sennfeld, Birkenstr. 17, am 03.01. zum 72. Geburtstag
Herrn Bandorf, Georg
97526 Sennfeld, Schweizerstr. 25, am 04.01. zum 80. Geburtstag
Herrn Geyer, Manfred
97526 Sennfeld, Hauptstr. 3, am 04.01. zum 72. Geburtstag
Herrn Gödel, Heinz
97526 Sennfeld, Neubrunnstr. 6, am 04.01. zum 65. Geburtstag
Frau Ludwig, Erika
97526 Sennfeld, Schweizerstr. 64b, am 04.01. zum 72. Geburtstag
Herrn Post, Kurt
97526 Sennfeld, Kreuzstr. 18, am 04.01. zum 67. Geburtstag
Dienstag 30. Dezember
10.00 Uhr - 12.00 Uhr KreisLauf - Bewegungsgruppe, Senntrum
12.00 Uhr Offener Mittagstisch im Senntrum,
Anmeldung bis Montag unter Tel. 7728-45
14.00 Uhr - 17.00 Uhr Gemüsestube / Betreuungsgruppe-Demenzkranker
--
Gebet für die Gemeinde /Info`s bei Frau Rabenseifner Tel. 68690
Herrn Brückner, Rudolf
97526 Sennfeld, Hauptstr. 7, am 05.01. zum 70. Geburtstag
Silvester 31. Dezember
16.00 Uhr Ökum. Jahresschlussgottesdienst in der Kath. Kirch mit dem Posaunenchor
24.00 Uhr Turmblasen des Posaunenchors
Frau Pietsch, Renate
97526 Sennfeld, Hermann-Löns-Str. 36, am 05.01. zum 70. Geburtstag
Neujahr 01. Januar
10.00 Uhr Gottesdienst
Herrn Schleier, Adolf
97526 Sennfeld, Kreuzstr. 2a, am 05.01. zum 75. Geburtstag
Sonntag 04. Januar
9.30 Uhr Lektorengottesdienst
Herrn Bauer, Siegfried
97526 Sennfeld, Sonnenstr. 11, am 08.01. zum 79. Geburtstag
Dienstag 06. Januar
9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst zu Epiphanias
Herrn Fietz, Rudolf
97526 Sennfeld, Friedhofstr. 34, am 08.01. zum 90. Geburtstag
Mittwoch 07. Januar
19.00 Uhr Ökum. Gesprächskreis „Bibel aktuell“, Kath. Elisabethzimmer
Frau Görlinger, Marianne
97526 Sennfeld, Sonnenstr. 12, am 08.01. zum 75. Geburtstag
Donnerstag 08. Januar
Nach Vereinbarung Hauskreis Beate Trotzky
19.00 Uhr Frauenkreis, Senntrum
19.30 Uhr Sonnenstrahlchor, Senntrum
Freitag 09. Januar
17.00 Uhr Mädchen-Jungschar 6-12 Jahre, Senntrum
19.00 Uhr Posaunenchorprobe, Senntrum
Evang.Luth. Kirchengemeinde Sennfeld
Wochenspruch:
Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals
sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Philipper 4,4-5
Freitag 19. Dezember
17.00 Uhr Mädchen-Jungschar 6-12 Jahre, Senntrum
18.30 Uhr Adventsfenster Lektoren, Senntrum
19.00 Uhr Posaunenchorprobe, Senntrum
Sonntag 21. Dezember
9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst mit Posaunenchor
17.00 Uhr Waldweihnacht des Kigo + Krabbelgottesdienst, TP Plan
18.30 Uhr Adventsfenster Kigo, Plan
Montag 22. Dezember
18.30 Uhr Adventsfenster Familie Volkmar, Eingang hinten, Joh.-Wenzel-Str.
Dienstag 23. Dezember
10.00 Uhr - 12.00 Uhr KreisLauf - Bewegungsgruppe, Senntrum
12.00 Uhr Offener Mittagstisch im Senntrum,
Anmeldung bis Montag unter Tel. 7728-45
14.00 Uhr - 17.00 Uhr Gemüsestube / Betreuungsgruppe-Demenzkranker
18.30 Uhr Adventsfenster Familie Siegel, Hauptstr. 10
--
Gebet für die Gemeinde /Info`s bei Frau Rabenseifner Tel. 68690
Heilig Abend - 24. Dezember
16.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel im Anschl. Choralblasen am Plan
22.00 Uhr Christnacht mit Posaunenchor
1. Weihnachtsfeiertag - 25. Dezember
9.30 Uhr Festgottesdienst
2. Weihnachtsfeiertag - 26. Dezember
9.30 Uhr Festgottesdienst mit Posaunenchor, Kanzeltausch mit Gochsheim
Sonntag 28. Dezember
9.30 Uhr Gottesdienst
Samstag 10. Januar
10.00 Uhr - 14.00 Uhr Präparandentag, Senntrum
Sonntag 11. Januar
ab 9.15 Uhr Kindergottesdienst
9.30 Uhr Gottesdienst
Montag 12. Januar
Achtung Redaktionsschluss für den Kirchengruß.
Beiträge bitte im Pfarramt abgeben!!
10.00 Uhr Piccolini-Club, Senntrum
18.00 Uhr Posaunenchor-Anfänger, Senntrum
Das Pfarramt ist vom 22. Dezember bis 05. Januar nicht besetzt.
Krabbelgruppe
Auskunft über ev. Pfarramt, Tel. 68246 oder sennfeld-evangelisch.de
Katholische Kirchengemeinde
St. Elisabeth Sennfeld
Freitag, 19.12.
18.30 Bußfeier
Samstag, 20.12.
16.00 Beichtgelegenheit
Sonntag, 21.12. - 4. Advent
9.15 Messfeier
Mittwoch, 24.12. - Heiligabend
16.00 Krippenspiel
22.00 Christmette
Donnerstag, 25.12. - Hochfest der Geburt des Herrn - Weihnachten
9.15 Messfeier
Freitag, 26.12. - Hl. Stephanus (2. Weihnachtstag)
9.15 Messfeier
18.30 Andacht
Sennfeld 15
Sonntag, 28.12. - Fest der Hl. Familie
9.15 Messfeier mit Kindersegnung
31.12.2014
18:30 Uhr
Festliche Silvestergala Grafenrheinfeld, Kath. Pfarrkirche
Mittwoch, 31.12. - Hl. Silvester I.
16.00 Ökum. Jahresschlussandacht in der St. Elisabethkirche
01.01.2015
11:00 Uhr
Neujahrsblasen am Plan Sennfeld, Plan
Donnerstag, 1.1. - Neujahr - Hochfest der Gottesmutter Maria
10.30 Messfeier
01.01.2015
16:00 Uhr
Neujahrsempfang mit Wunschschiffle Untereuerheim, Am Steg
Freitag, 2.1.
9.00 Morgenlob, anschl. Seniorenfrühstück im St. Christophorusraum
03.01.-06.01.2015
Jugendturniere Sennfeld, Frankenhalle
Sonntag, 4.1. - 2. Sonntag nach Weihnachten
10.30 Messfeier
Standesamt Mainbogen geschlossen
Dienstag, 6.1. - Erscheinung des Herrn (Dreikönig)
9.15 Messfeier mit Aussendung der Sternsinger
Am Freitag, den 02.01.2015 ist das Standesamt Mainbogen geschlossen.
Mittwoch, 7.1.
19.00 ökum. Gesprächskreis Bibel aktuell, St. Christophorusraum
Grüne Woche Berlin
Sonntag, 11.1. - Taufe des Herrn
9.15 Messfeier
Wegen großer Nachfrage wird ein weiterer Bus für die Reise zur „Grünen
Woche“ vom 19.01. -21.01.2015 nach Berlin eingesetzt. Die Reise beinhaltet die
Busfahrt und 2 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet.
Die Internationale „Grüne Woche“ in Berlin ist die weltgrößte Messe für
Landwirtschaft, Gartenbau und Ernährung.
Mit dem Projekt „Kräuter, Kraut und Rüben“ stellen die Gemeinden
Gochsheim, Schwebheim und Sennfeld aus der Allianz Schweinfurter
Mainbogen die Tradition des Gemüse- und Kräuteranbaus lebendig vor Ort
dar.
Die Allianz Schweinfurter OberLand stellt sich mit dem größten See
Unterfrankens vor dem - Ellertshäuser See. Dieser hat sich zu einem
erlebnisreichen Wasser- und Naturparadies im Markt Stadtlauringen
entwickelt.
Buchungen sind weiterhin möglich bei Omnibusunternehmen Schmitt in
Zeuzleben. Kontaktdaten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte
dem Plakat.
Schweinfurter Mainbogen Koordinationsstelle
Veranstaltungen der Schweinfurter Mainbogen Gemeinden
19.12.2014 19:00 - 21:30 Uhr
Candle-Light-Schwimmen
Gochsheim, Hallenbad, Frankenstr. 1
20.12.2014
18:00 Uhr
Grettschter Hüttla
Grettstadt, Rathausplatz
24.12.2014
16:00 Uhr
Weihnachtskrippenspiel
Sennfeld, Evangelische Dreieinigkeits Kirche
24.12.2014
16:00 Uhr
Weihnachtskrippenspiel
Sennfeld, Kath. Pfarrei St. Elisabeth
24.12.2014
17:00 Uhr
Weihnachtsblasen, Christbaum am Plan, Posaunenchor
Sennfeld, Plan
25.12.201420:00 Uhr
X-Mas-Party
Grafenrheinfeld, Kulturhalle
26.12.201417:30 - 18:30 Uhr
Festliches Weihnachtskonzert
Grafenrheinfeld, Pfarrkirche
27.12.2014 20:00 Uhr
Sebastian Reich & Amanda
Grafenrheinfeld, Kulturhalle
31.12.2014
Chorblasen zum Jahreswechsel auf dem Kirchturm Sennfeld, Plan
16 Sennfeld
Energiemesse im Schweinfurter Mainbogen
am 07. und 08. Februar 2015
Der Schweinfurter Mainbogen in Verbindung mit der Gemeinde Sennfeld
veranstaltet am 2. Februar Wochenende die 5. Energiemesse. Hierzu sind
alle Handwerksbetriebe aus dem Mainbogen aufgefordert ihr Angebot an
Energieeinsparungsmöglichkeiten, bzw. Beratung und Kompetenz vor Ort,
darzustellen. Mit diesem Aufruf möchten wir allen Betrieben die Gelegenheit
geben, sich an der Messe zu beteiligen. Referenzen von Betrieben, die bereits
zum wiederholten Male teilnehmen, können wir Ihnen gerne vermitteln.
Anmeldung oder Auskunft zur Messe:
Gemeinde Sennfeld - Herrn Bernhard
[email protected], Tel. +49 (97 21) 76 51 18
Landrat bekommt wieder Unterstützung
von kleinen Künstlern
Landrat versendet von Kindern liebevoll gestaltete Weihnachtskarten
Landkreis Schweinfurt. Über 300 Kinder aus dem Landkreis Schweinfurt
haben im Rahmen einer Weihnachtskartenaktion in den vergangenen
Wochen fleißig gebastelt und gemalt. Diese von den Kindern gestalteten
Karten wird Landrat Florian Töpper nun als Weihnachtspost verschicken.
21 Kindergärten hatten sich auf Anfrage des Landratsamtes bereit erklärt,
bei der Aktion mitzumachen. Von dem Ergebnis ist Landrat Florian Töpper
begeistert: „Dank der vielen fleißigen und kreativen kleinen Künstler, kann
ich wieder ganz individuell gestaltete Weihnachtskarten verschicken. Es ist
auch für mich eine Freude, all diese Vielfalt zu sehen.“
Per Los wurde unter allen 21 Kindergärten einer ausgewählt, bei dem Landrat
Florian Töpper die Karten persönlich abholte, um sich mit einem kleinen
süßen Präsent bei den Kindern zu bedanken. Mit großer Freude empfingen
die Erzieherinnen und Kinder der Gemeinde-Kindertagesstätte Bühl in
Grafenrheinfeld den Landrat.
Begeistert berichteten sie bei der Übergabe der Karten von was sie sich
beim Bemalen inspirieren haben lassen. „Man kann jeder einzelnen Karte
Internationale „Grüne Woche“ Berlin
Die weltgrößte Messe für Landwirtschaft, Gartenbau und Ernährung
Angebot einer 3-tägigen Reise: 19. – 21.01.2015
Die Internationale „Grüne Woche“ findet im Jahre 2015 zum 80. Mal statt und präsentiert
internationale und regionale Spezialitäten. Sie ist eine in ihrer Ausrichtung einzigartige
internationale Ausstellung der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie des Gartenbaus und bietet
kulinarische Genüsse von Obst und Gemüse, Fisch und Fleisch bis hin zu Wein und Bier. Der
Bereich Landwirtschaft greift Trends wie Bio-Lebensmittel und Bio-Energie sowie den
nachhaltigen Anbau von Rohstoffen auf.
Der Landkreis Schweinfurt präsentiert sich
am 20.01.2015 am Stand des Deutschen
Landkreistages zusammen mit den
Interkommunalen Allianzen Schweinfurter
OberLand und Schweinfurter Mainbogen und
stellt die Themen "Ellertshäuser See" und
"Kräuter, Kraut und Rüben" vor. Daneben
wird von den Allianzen vor Ort ein
abwechslungsreiches Programm mit z. B.
Musik und Tanz gestaltet.
Reiseprogramm
1. Tag: Anreise – Reichstag
Anreise über Leipzig nach Berlin. Nach der Ankunft haben Sie die Möglichkeit den Reichstag zu
besichtigen. Hier werden Sie von Frau MdB Anja Weißgerber begrüßt. Anschließend geht es zum
Hotel. Zimmerverteilung. Der Abend steht zur freien Verfügung. Möglichkeit zum Besuch eines
Musicals oder eines Theaters. Das Berliner Abendvergnügen erwartet Sie.
2. Tag: „Grüne Woche“
Nach dem Frühstücksbuffet fährt Sie unser Bus zur „Grünen Woche“. Der ganze Tag steht Ihnen
zur freien Verfügung. Transfer zum Hotel – Übernachtung. Alternative: Nutzen Sie den Tag zum
Einkaufsbummel, Museumsbesuch oder was Sie sonst gerne unternehmen möchten.
3. Tag: Stadtrundfahrt - Heimreise
Am Vormittag haben Sie die Möglichkeit zu einer Stadtrundfahrt in Berlin. Sie sehen u. a.
Gedächtniskirche – Europacenter – Potsdamer Platz – Kongresshalle – Schloss Bellevue –
Siegessäule – Schloss Charlottenburg – Bahnhof Zoo. Rückreise am Nachmittag in die
Ausgangsorte.
Leistungen:
Fahrt im modernen Reisebus mit Bordküche, WC und Klimaanlage. 2 mal Übernachtung mit
Frühstücksbuffet im Seehotel Zeuthen****First Class Hotel am Zeuthener See oder im Abacus
Tierpark Hotel**** in Berlin-Friedrichsfelde.
Preis pro Person im Doppelzimmer: 139 €; Einzelzimmerzuschlag: 46 €
Zusatzleistung pro Person:
Eintritt „Grüne Woche“ Tageskarte 14,- € / Gruppenpreis ab 20 Pers.
Stadtrundfahrt Berlin mit sachkundiger Reiseleitung Preis p. Person:
12 €
10 €
Buchung weiterhin möglich bei:
Sennfeld 17
ansehen, wie viel Mühe sich die
Kinder gemacht haben. Vielen
herzlichen Dank an alle Kinder und
Erzieherinnen, die diese Aktion
unterstützend begleitet haben“, sagte
Landrat Töpper.
Diese Kindergärten haben
mitgemacht:
Kindergarten Pius Keller,
Ballingshausen
Kindergarten St. Bartholomäus,
Bergrheinfeld
Kath. Kindergarten St. Josef,
Brebersdorf
Kindergarten St. Margarethen,
Ebertshausen
Kath. Kindergarten Ettleben
Kath. Kindergarten St. Martin,
Bild (Landratsamt Schweinfurt, Uta Baumann): Landrat Florian Töpper holte bei der Gemeinde-Kindertagesstätte
Gerolzhofen
Bühl in Grafenrheinfeld die bemalten Weihnachtskarten persönlich ab, um sich bei den kleinen Künstlern zu
Gemeinde-Kindertagesstätte Bühl,
bedanken.
Grafenrheinfeld
Marienkindergarten Hambach
Kath. Kindergarten Heidenfeld
Kath. Kindergarten Lindach
Kath. Kindergarten Lülsfeld
Weihnachtszeit sind Lichterstunden
Kindergarten St. Michael, Mainberg
die auf Freude hoffen lässt.
Kindergarten Grunelius, Oberlauringen
Mit Familie und den Freunden
Kath. Kindergarten Oberwerrn
feiert man ein schönes Fest.
Ev. Heidekindergarten Schwebheim
Kath. Kindergarten Sennfeld
Kath. Kindergarten St. Elisabeth, Sulzheim
In der Zeit vom 24.12.2014 bis zum 06.01.2015 ist
Kath. Kindergarten St. Johannes, Sömmersdorf
die Koordinationsstelle Schweinfurter Mainbogen
Gemeindekindergarten St. Michael, Traustadt
geschlossen.
Kath. Kindergarten Teilheim
Wir wünschen allen ein besinnliches
Kath. Kindergarten Unterspießheim
Weihnachtsfest und einen guten
Start in das Jahr 2015.
5. Regionale
Energietage
im Mainbogen
» Ausstellungen
» Informationen
» Fachvorträge
07.+ 08.
Feb. 2015
10.00 - 17.00 Uhr
18 Sennfeld
Eintritt frei!
Frankenhalle Sennfeld
SA 20.12. SA 20.12. MI 24.12. MI 24.12. MI 24.12. MI 24.12. MI 24.12. MI 31.12. MI 31.12. Januar
DO 01.01.
FR 02.01. SA 03.01. Weihnachtsfeier Weihnachtsfeier Weihnachtskrippenspiel (16.00 Uhr) Weihnachtskrippenspiel (16.00 Uhr)
Weihnachtsblasen, Christbaum am Plan (17.00 Uhr)
Christnacht (22.00 Uhr) Christmette (22.00 Uhr) Ökumenischer Jahresabschluss/
St. Elisabethkirche Choralblasen zum Jahreswechsel (24.00 Uhr) auf dem Kirchturm
Schützenverein
SG Franken 06 Sennfeld
Evang. Kirchengemeinde
Dreieinigkeit
Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Neujahrsblasen am Plan (11.00 Uhr) Seniorenfrühstück Jugendfußballturniere in der
Frankenhalle
Evang. Posaunenchor/
Trachtenkapelle Sennfeld/
Erster Bürgermeister
Kath. Pfarrei St. Elisabeth
SG Franken 06 Sennfeld
Evang. Posaunenchor
Evang. Kirchengemeinde
Dreieinigkeit
Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Evang. Kirchengemeinde
Dreieinigkeit/
Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Evang. Posaunenchor
SA 03.01. Gaudifußballturnier in der Frankenh. SG Franken 06 Sennfeld
SO 04.01. Frühschoppen Trachtenverein
SO 04.01. Neujahrsempfang im Kath. Pfarrh.
Kath. Pfarrei St. Elisabeth
SO 04.01.- DI 06.01. Jugendfußballturniere in derSG Franken 06 Sennfeld
Frankenhalle
DI 06.01. Dreikönigsschwimmen Wasserwacht
DI 06.01. Erbsensuppenessen am Vereinsheim Anglergemeinschaft
MI 07.01. Jahreshauptversammlung mit Neuw. Gesangverein
SA 10.01. Weihnachtsbaumabholaktion CSU
SO 11.01. Winterwanderung Freie Wähler
FR 16.01. Neujahrsempfang 98er Sachserclub
SA 17.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim SA 17.01. Generalversammlg. i. d. Frankenhalle Freiwillige Feuerwehr
SO 18.01. Vereinsnachmittag Trachtenverein
SO 18.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim DI 20.01. Grüne Woche in Berlin Kräuter-, Kraut- und
Rüben-Präsentation/
Schweinfurter Mainbogen
FR 23.01. Schnittkurs Verein für Gartenbau und
Landespflege
FR 23.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim SA 24.01. Kopf- u. Fußturnier in d. Frankenhalle SG Franken 06 Sennfeld
SA 24.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim SA 24.01. Schnittkurs Verein für Gartenbau und
Landespflege
SA 24.01. Vorstellung Dreitagesfahrt „Cottbus Verein für Gartenbau und
und Spreewald“ Landespflege
SO 25.01. Weißwurstessen Gewerbeverein
SO 25.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim MO 26.01. Blutspende in der Grund- und Bayerisches Rotes Kreuz
Mittelschule
DI 27.01. „Der Jakobusweg: Eine europäische VHS/Gemeinde Sennfeld
Erfolgsgeschichte“ Vortrag im Bürgersaal
der Alten Schule
FR FR SA SA 30.01. 30.01.
31.01. 31.01. Faschingsveranstaltung in der Frankenhalle
Lebenshilfe Schweinfurt
Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim
Faschingsveranstaltung im Freiwillige Feuerwehr
Mehrzweckraum der Frankenhalle
Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth
Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim
SG Franken 06 Sennfeld
Fussballabteilung
Winterpause bis März !!!
Korbballabteilung
Ergebnisse vergangener Spieltage:
Jugend 19
SG Sennfeld – DJK Maibach
SG Sennfeld – TV Gerolzhofen
8:4
7:2
Frauen II
SV Herlheim II – SG Sennfeld II
SG Sennfeld II – SV Frankenwinheim II
3:5
7:2
Dringender Aufruf der Freiwilligen Feuerwehr
Feuerlöschhydranten von Schnee und Eis unbedingt freihalten
Um in einem Brandfall die Wasserhydranten sofort und ohne Zeitverzögerungen in Betrieb
nehmen zu können, bittet die Gemeinde in Verbindung mit der Freiwilligen Feuerwehr alle
Hausbesitzer bzw. sonstigen Nutzungsberechtigten (Mieter usw.) die Unterflurhydranten
generell von Schnee und Eis freizuhalten. Ein solcher “Sicherheitsdienst” ist auch
gemeinsam mit Nachbarn möglich. So kann im Winter gewährleistet werden, dass
die Brandebekämpfung rasch eingeleitet werden kann. Hier sind manchmal Minuten
ausschlaggebend!
Außerdem bittet die Feuerwehr alle Hausbesitzer um Mitteilung, wenn das erforderliche
Hydrantenschild über die Jahre z.B. unleserlich, beschädigt oder gar verschwunden ist.
Auch dieses Schild dient letztlich zum schnellen Aufbau der Löschwasserversorgung in
einem Brand- bzw. Notfall. Die Kosten für diese Schilder trägt die Gemeinde.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Gemeinde Sennfeld
Emil Heinemann
Erster Bürgermeister
Freiwillige Feuerwehr
Alfred Pfister
Erster Kommandant
Sennfeld 19
Kommende Spieltage:
Samstag, 21.12.
13.00 Uhr Jugend 9
16.00 Uhr Frauen D3
Die SG Franken 06 Sennfeld wünscht allen Mitgliedern, Fans und Gönnern
eine ruhige und besinnliche Adventszeit, Frohe Weihnachten
und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2015!
Gesangverein 1870 Sennfeld - Terminänderung
Die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen findet bereits am
Mittwoch, 7. Januar 2015, 19:00 Uhr
im Gasthaus „Krone“ statt.
Wünsche und Anträge können bei der 1. Vorsitzenden Elma Bandorf
(Tel. 68536) oder der 2. Vorsitzenden Marianne Floßmann (Tel. 609230)
bis spätestens 6. Januar 2015 gestellt werden.
Jugendtreff aktuell
Derzeit sind wir mitten in der Umgestaltung des Jugendtreffs.
Wir haben die Wände in einem hellen grau gestrichen und werden sie
demnächst mit einem farblichen Highlight, in Form von Streifen in den Farben
türkis, blau und rosa, versehen. Zudem haben wir neue Stühle und Tische
20 Sennfeld
bekommen, die den Jugendtreff gemütlicher und moderner machen. Weil
unsere Sofas schon sehr durchgesessen sind und unsere Tischtennisplatte
kaputt gegangen ist, bräuchten wir noch ein paar neue Sitzgelegenheiten
(z.B. Sofa oder Sessel) und eine neue Tischtennisplatte. Falls Sie etwas davon
abzugeben haben und uns dies zur Verfügung stellen wollen, dann melden
Sie sich entweder bei der Gemeinde Sennfeld oder kommen im Jugendtreff
direkt vorbei. Wir würden uns über Ihre Unterstützung sehr freuen.
Da nun Weihnachten bevorsteht und dies eine ruhige, besinnliche Zeit ist,
legen wir eine kleine Pause ein. Deshalb hat der Jugendtreff
vom 24.12.14 bis einschließlich 6.01.2015 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
Stefanie Riedmann
BA – Sozialpädagogin (FH)
Öffnungszeiten:
Teenie – Treff: Jugendtreff: Montag und Dienstag von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Mittwoch von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
DJK Schweinfurt e. V.
Kinder Sportschule "Kiss"
Hallo zusammen,
nachdem Wir es vor ein paar Wochen schon angekündigt haben, wird es nun
ernst! Die KinderSportschule startet wieder in Sennfeld!
Als voraussichtlichen Starttermin haben
Wir den
Donnerstag, 15.01.2015
angedacht! Für die weitere und
genauere Planung möchten Wir nun
alle interessierten Eltern bitten uns
mitzuteilen, zu welchen Terminen Ihr
Kind teilnehmen könnte! Aus allen
eingegangen Rückmeldungen werde
ich versuchen einen, für alle passenden
Stundenplan zu erstellen!
Die Termine, an denen uns die Halle zur
Verfügung stehen würde, sind,
- Donnerstag von 14:15 – 18:15 Uhr
- Freitag von 13:15 – 17:15 Uhr.
Ich habe bewusste eine größere
Zeitspanne angegeben und möchte Sie
bitten, wenn möglich mehrere Termine
bzw. eine größere Zeitspanne, als nur
eine Stunde zu nennen. Rückmeldungen als E-Mail bitte bis
spätestens 19.12.2014 an [email protected]! Bitte geben Sie in Ihrer Mail unbedingt
Name und Geburtsdatum Ihres Kindes
an. Danach werde Ich einen Stundenplan
erstellen und Sie informieren an welchen
Termin Ihr Kind kommen kann!
Vielen Dank für Ihre schnelle
Rückmeldung!
Liebe Grüße - Florian Müller
Zweckverband Musikschule Schweinfurt
Anmeldung zum 2. Halbjahr der Musikschule:
Eltern-/Kindgruppen „Die Musikmäuse“
Restplätze im Instrumentalunterricht
Ab 23.02.2015 beginnen die Eltern-/Kindgruppen „Die Musikmäuse“ im
2. Halbjahr des Schuljahrs 2014/15. Das Angebot richtet sich an Eltern mit
Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren. Die Musikschule bietet diese Kurse seit
Jahren mit großem Erfolg an - das erste, spielerische Kennenlernen der Welt
der Musik. Den Unterricht erteilen ausschließlich Diplom-Musiklehrer mit
entsprechender Qualifizierung.
Unterricht wird derzeit erteilt in
Schweinfurt: Musikschule und Schillerschule
Bergrheinfeld
Euerbach
Gerolzhofen
Gochsheim
Niederwerrn
Werneck
Kommen mindestens sechs Anmeldungen zusammen, können auch weitere
Kurse in den Außenstellen eingerichtet werden.
Weiterhin sind noch vereinzelt Plätze frei in den Fächern Klarinette,
Saxophon und Gitarre. Dazu erteilt das Musikschulsekretariat gerne Auskunft.
Die Anmeldung ist online bequem möglich unter www.musikschuleschweinfurt.de oder im Musikschulsekretariat, Schweinfurt, Schultesstr. 17
Telefon 09721/51 599 oder 51 698.
Anmeldeschluss: 31.01.2015
Fackelwanderungen im Tal der Kelten Die Kompakte
Sonntag, 11.01.2015 von 15.15 Uhr bis 17.45 Uhr und
Sonntag, 22.02.2015 von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr Den Kelten auf der Spur. Erfahren Sie Wissenswertes aus der geheimnisvollen
Welt der Kelten. Entdecken Sie 50 Hügelgräber und lauschen Sie deren
eindrucksvoller Geschichte...
Info: Die ca. 2 km lange Rundwanderung erfolgt auf Natur- und Waldwegen
und dauert ca. 2 Stunden. Feste Schuhe, wettergerechte und sehr warme
Kleidung ist erforderlich.
Treffpunkt: Reichthalscheune zwischen 97502 Obbach und 97717 Sulzthal (Von
Obbach kommend in Richtung Sulzthal nach ca. 2,5 km auf der linken
Seite.)
Preise: 4,50 Euro pro Person. Kinder bis 8 Jahre frei. Fackeln können für je 3
Euro vor der Wanderung erworben werden.
Anmeldung: Bei Jutta Göbel (zertifizierte Gästeführerin des Landkreises
Schweinfurt), Tel. 09726/ 8336 (Anrufbeantworter) oder
Handy: 0175/4240577. E-Mail: [email protected]
www.kelten-fuehrung-obbach.de Lokale Entwicklungsstrategie Schweinfurter Land eingereicht
LAG bewirbt sich erneut um Leader-Fördergelder
Landkreis Schweinfurt. Regionalmanager Walter Roth hat die
Bewerbungsunterlagen mit der Lokalen Entwicklungsstrategie für die LeaderFörderperiode 2014 – 2020 bei Leader-Manager Wolfgang Fuchs am Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt eingereicht.
Im Rahmen einer Dienstbesprechung nahm Wolfgang Fuchs die
Bewerbungsunterlagen von insgesamt sechs unterfränkischen LAGs entgegen
und bedankte sich bei den Regionalmanagern und allen Mitwirkenden für die
kollegiale Zusammenarbeit. Zusammen mit Klaus Klingert, Behördenleiter
des AELF Bad Neustadt, und Karl-Heinz Suhl von der Leader-Förderstelle
erörterten die anwesenden Regionalmanager das weitere Vorgehen in
der neuen Leader-Förderperiode. Leader-Manager Fuchs wird alle
eingereichten LES mit seiner Stellungnahme und einer Zweitbewertung dem
Auswahlgremium in München vorlegen. Im ersten Quartal 2015 wird
die Auswahl und Genehmigung der eingereichten LES erfolgen. Das
bayerische Förderprogramm muss zuvor bei der EU-Kommission in Brüssel
genehmigt werden. Nach dieser Genehmigung wird die Auswahl bekannt
gegeben. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, um Projekte vorab zur
Antragsreife vorzubereiten. Leader-Manager Fuchs gab sich zuversichtlich,
denn sein Gesamteindruck der eingereichten unterfränkischen Bewerbungen
war sehr positiv. Landrat Florian Töpper bedankt sich nochmals bei allen Akteuren für die
konstruktive Mitarbeit bei der Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie
Schweinfurter Land. Er ist überzeugt, dass deren Umsetzung die Entwicklung
des Schweinfurter Lands weiter voran bringen wird. Im Bild von links (Landratsamt Schweinfurt): Übergabe der Bewerbungsunterlagen: Klaus Klingert (Behördenleiter des AELF Bad Neustadt), LeaderManager Wolfgang Fuchs, Regionalmanager des Landkreises Schweinfurt
Walter Roth und Karl-Heinz Suhl von der Leader-Förderstelle.
Viel Theater für großes Engagement
Landkreis lud Inhaber der Ehrenamtskarte zu Aufführung
des fränkischen Theaters Schloss Maßbach ein
Landkreis Schweinfurt. Mit einer Aufführung des fränkischen Theaters
Schloss Maßbach hat sich der Landkreis Schweinfurt bei den Inhabern der
Ehrenamtskarte für deren Engagement bedankt. Rund 300 Karteninhaber
waren der Einladung in die Stadthalle Gerolzhofen gefolgt und erlebten
einen vergnüglichen Abend mit der Komödie „Halbe Wahrheiten“ von
Alan Ayckbourn. „Sie sind der soziale Kitt unserer Gemeinden und unseres
Landkreises. Ohne Ihren Einsatz wären wir um vieles ärmer“, sagte
Landrat Florian Töpper in seiner Ansprache. Ausdrücklich bezog er in
seine Dankesworte die Partner und Familien der Frauen und Männer, die
ehrenamtlich engagiert sind, mit ein.
Eine besondere Rolle wies Töpper dem Ehrenamt bei der Betreuung neu
eintreffender Asylbewerber zu. Hier gelte es haupt- und ehrenamtliches
Engagement bestmöglich in Einklang zu bringen.
Mittlerweile nehmen 69 bayerische Landkreise und kreisfreie Städte
am Projekt Bayerische Ehrenamtskarte teil. Mit dieser Karte können
ehrenamtlich Engagierte eine ganze Reihe von Vergünstigungen bayernweit
in öffentlichen Einrichtungen sowie in teilnehmenden Geschäften und
Betrieben in Anspruch nehmen.
Der Landkreis Schweinfurt hat die Karte im April 2012 eingeführt und hat
in Stadt und Landkreis inzwischen rund 140 Akzeptanzpartner. „Diese
alle ermöglichen den Inhabern der Ehrenamtskarte wohlverdiente
Vergünstigungen“, sagte der Landrat, der den Akzeptanzpartnern gleichzeitig
für deren Kooperation in Sachen Ehrenamt dankte.
Das Landratsamt Schweinfurt hat inzwischen an 1705 Bürger/innen eine
Ehrenamtskarte ausgegeben. 1334 Ehrenamtler besitzen eine blaue Karte, 371
haben eine goldene erhalten. Die blaue Karte ist stets auf drei Jahre begrenzt,
die goldene Karte ist unbegrenzt gültig. Auf Antrag können all diejenigen
die goldene Karte erhalten, die Träger des Ehrenzeichens des bayerischen
Ministerpräsidenten sind und/oder 25 beziehungsweise 40 Jahre Dienstzeit
bei der Freiwilligen Feuerwehr haben.
Voraussetzungen für den Erhalt der kostenfreien Karte sind, im Landkreis
Schweinfurt zu wohnen und seit mindestens zwei Jahren fünf oder mehr
Sennfeld 21
Stunden pro Woche (bzw. 250 Stunden im Jahr im
Rahmen von Projekten) ehrenamtlich aktiv zu sein. Anträge für die Ehrenamtskarte und weitere
Informationen gibt es im Internet unter www.landkreisschweinfurt.de, im Landratsamt Schweinfurt (Amt für
Soziales) bei Tanja Eisend unter Telefon 09721/55-455
sowie bei den Gemeindeverwaltungen.
Ein paar Fakten zur Ehrenamtskarte im Landkreis:
• 37 Prozent der Karteninhaber sind zwischen 30
und 49 Jahren alt. 30 Prozent sind zwischen 50 und
64 Jahre alt.
• Der jüngste Karteninhaber ist 17 Jahre alt. Die
älteste Karteninhaberin ist 88 Jahre alt.
• 49 Prozent sind im Bereich Feuerwehr- und
Rettungswesen tätig.
• 76 Prozent der Inhaber sind Männer, 24 Prozent
Frauen.
• Der Landkreis Schweinfurt lädt jedes Jahr die
Inhaber der Ehrenamtskarte zu einer kulturellen
Veranstaltung ein: 2012 Jonglageshow mit Dirk
Denzer; 2013 Konzert des Kreisblasorchesters;
2014 Theateraufführung; 2015 in Planung (es wird
lustig, mehr wird noch nicht verraten)
Landrat Florian Töpper im Gespräch mit Ehrenamtlichen.
Weniger Leistungsausgaben durch Rabattverträge
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
profitiert von neuen Rabattverträgen mit Arzneimittelherstellern.
Die Krankenkassen haben mit Pharmaunternehmen neue Rabattverträge
abgeschlossen. Sie resultieren aus der zwölften Generika-Ausschreibung,
an der sich 54 Unternehmen und Bietergemeinschaften beteiligt hatten
und für die kürzlich der Zuschlag erteilt wurde. Im Ergebnis steigen für die
meisten Arzneimittel die Rabatte. Die neuen Konditionen treten am 1. Januar
2015 in Kraft. Die Apotheken sind seit 2007 verpflichtet, Arzneimittel von
Herstellern abzugeben, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag
geschlossen hat. „Die Rabattverträge ermöglichen den Krankenkassen, ihre
Leistungsausgaben zu senken“, so der Vorstandsvorsitzende der SVLFG, Arnd
Spahn. Die Qualität der Arzneimittelversorgung werde dadurch in keiner
Weise beeinflusst. SVLFG
Rentenpaket im Fokus
Klausur der Selbstverwalter auf Versichertenseite der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) Nordbayern
„Die abschlagsfreie Rente ab 63 und die Mütterrente machen der
Deutschen Rentenversicherung viel Arbeit!“. Mit diesen Worten begrüßte
der alternierende Vorstandsvorsitzende der DRV Nordbayern, Stephan
Doll, die Vertreter der Versichertenseite zu ihrer jährlichen Klausurtagung.
Allein bei der DRV Nordbayern seien bis Ende November dieses Jahres
5.481 Anträge auf die abschlagsfreie Altersrente ab 63 eingegangen. „Die Einführung der Mütterrente, also mehr Leistungen für die Erziehung
der vor 1992 geborenen Kinder, begrüßen wir als Vertreter der
Versicherten. Allerdings erfolgt die Finanzierung nicht – wie bei anderen
versicherungsfremden Leistungen – aus Steuermitteln, sondern wird von
den Beitragszahlern selbst getragen.“, stellte Doll bedauernd fest.
Dies habe zur Folge, dass zum einen kein Geld mehr für weitere
Verbesserungen in der gesetzlichen Rente vorhanden sei und zum
anderen die Nachhaltigkeitsrücklage aufgebraucht und dadurch eine
Erhöhung des Beitragssatzes in Zukunft notwendig werde.
Das Rentenpaket beinhaltet daneben Verbesserungen bei der
Erwerbsminderungsrente und eine vorübergehende Anhebung des RehaBudgets. „Hier sind weitere Anstrengungen notwendig! Wir in der
Selbstverwaltung müssen an diesen Themen dran bleiben, im Sinne unserer
Versicherten.“, betonte Doll.
Unterstützung erhielt Doll auch von Gastredner Ingo Nürnberger,
Abteilungsleiter Sozialpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund und
Mitglied des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Gerade die Ansprüche an die Rehabilitation würden immer mehr steigen:
„Qualität gibt es nicht umsonst.“, so Nürnberger. Das Reha-Budget sollte
nicht von der Politik geregelt werden, sondern dessen finanzielle
Ausgestaltung der Selbstverwaltung überlassen werden. 22 Sennfeld
(Bild Landratsamt Schweinfurt)
Medizinische und berufliche Rehabilitation sei eine wesentliche und sehr
wichtige Aufgabe der Rentenversicherung. Dies konnte Stephan Doll nur unterstreichen: „Die gesetzliche
Rentenversicherung zahlt nicht nur die Rente am Ende des Erwerbslebens,
sie steht außerdem für Reha und Beratung!“
Wir sind schon vor der Rente für Sie da:
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Die neutralen und kompetenten Ansprechpartner der Deutschen Rentenversicherung informieren über Rente, Rehabilitation und zusätzlicher Altersvorsorge. Die persönlichen Beratungen sind kostenlos und auch im neuen Jahr wieder ganz in Ihrer Nähe. Alle Beratungsstellen und die Termine der Sprechtage für 2015 finden Sie
unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de. Über „Beratung/Sprechtagsbroschüre“ kommen Sie direkt zur elektronischen Übersicht der Sprechtage in ganz Nordbayern.
Kompetente und schnelle Hilfe gibt es auch über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 18.
Die „Sennfelder Nachrichten” erscheinen wöchentlich, jeweils freitags.
Herausgeber, Verlag und Druck: Revista Verlag GmbH,
97421 Schweinfurt, Am Oberen Marienbach 2 1/2,
Tel. (0 97 21) 38 71 90, Fax 38 719 38, E-mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Sennfeld
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
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bis 18 Uhr. Informationen zur Abobestellung und zum Email-Abo
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Sennfeld 23
Frohe WEIHNACHTEN und ein gesundes NEUES JAHR
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Schafkopftunier des FC Geldersheim
in der Sportheimturnhalle (Schweinfurter Straße 20) am Montag,
29.12. um 19:00 Uhr (Einlass ab 18 Uhr). Das Startgeld beträgt 8
Euro und zu gewinnen gibt es folgende Preise: 1. Preis 150 Euro /
2. Preis 75 Euro / 3. Preis 50 Euro und weitere Sachpreise. Für
Verpflegung ist ebenfalls gesorgt und auf euer Kommen freut sich
die Fußball- und Tischtennisabteilung des FC Geldersheim.
Preisschafkopfturnier im Sportheim der DJK Burghausen
am Samstag, 10.01.15 ab 19.30 Uhr; 1. Preis 150 , 2. Preis 100 ,
3. Preis 50 , Startgeld 8 , wertvolle Sachpreise. Jeder
Teilnehmer erhält einen Preis. Für Speis und Trank ist bestens
gesorgt. Weitere Infos: www.burghaeuser.de/preisschafkopf
Veranstaltungen in Schloss Craheim
Besinnungstag für Frauen: „Der Traum vom Glück“, Samstag,
31.01.15 Was braucht "Frau" um glücklich zu sein? Was ist Glück
überhaupt und habe ich ein Recht darauf? Wovon ist es abhängig,
dass ich sagen kann "Ich bin glücklich"? Welches sind die Quellen
meines Glücks? Diese und andere Fragen sollen an diesem Tag
zur Sprache kommen. Thematische Impulse, persönliche
Begegnung mit Austausch sollen uns darin unterstützen.
Stehkaffee ab 9:00 Uhr, Programmbeginn 9:30 Uhr, Ende gegen
17:00 Uhr. Kostenbeitrag: 35  pro Person (inkl. Mittagessen,
Kaffeetrinken, Kursgebühr)
Candlelight-Dinner im Spiegelsaal 13. oder 14.02.15
In diesem Jahr bieten wir, aufgrund großer Nachfrage, zwei
Termine für das Candlelightdinner auf Schloss Craheim an.
Verliebt, verlobt, verheiratet - unsere Liebe braucht Höhepunkte.
Wir laden Sie herzlich zu einer Segnungsfeier und einem
festlichen Büfett ein. Zu diesem Abend gehören Impulse, die das
Gespräch in Ihrer Beziehung anregen und Ideen vermitteln, wie
Sie das Miteinander vertiefen können. Freuen Sie sich auf einen
unvergesslichen Abend im Schloss. Gerne können Sie das
Candlelightdinner mit einem romantischen Wochenende im
Schloss verbinden. Wir beginnen um 18 Uhr mit einem
Sektempfang. Mit Pfr. Heiner und Dietlinde Frank und Team.
Essen und Getränke pro Paar 60 
Kabarettveranstaltung mit Lizzy Aumeier verschoben
Aufgrund der zahlreichen, zeitgleich stattfindenden
Faschingssitzungen hat die Schonunger SPD in Absprache mit
Lizzy Aumeier beschlossen, den für 17. Januar 2015 geplanten
Kabarettabend auf Samstag, 14. März zu verschieben. Der
Vorsitzende Markus Hümpfer begründet diese Entscheidung
damit, dass man das Ehrenamt würdige und die örtlichen Vereine
unterstütze. Mit ihrem neuen Programm SuperLizzy erklärt
endlich eine Frau die Welt und versucht zu retten was, zu retten
ist. Durch ihre unglaubliche Fähigkeit, durch die Zeit zu reisen,
wird die Geschichte der 7 Weltwunder, die Verbannung
Napoleons, das Verschwinden des Bernsteinzimmers und die
Mondlandung, neu beleuchtet! Ein galaktisches Vergnügen, das
sich niemand entgehen lassen darf! Der Kartenvorverkauf
beginnt am 20. Dezember.
24 Sennfeld
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Start ins neue Jahr.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
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Frohe
Weihnachten
und gute Fahrt
im neuen Jahr
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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr wünscht
allen Kunden, Freunden und Bekannten
Finkenweg 7, 97505 Geldersheim, Tel. (0 97 21) 8 57 29
Erwin Heß
Ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und
einen guten Start ins Jahr 2015 wünscht Ihnen
Doris und Ludwig Mack mit Team
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Das wünschen wir euch:
Ein gemütliches Zuhause,
ein Gläschen Wein,
ein guter Braten - bei Kerzenschein.
Im Überfluss Zufriedenheit
und eine schöne Weihnachtszeit.
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in 97509 Kolitzheim
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Mobil: 0174/9853067
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Wir werden auch in diesem Jahr auf Geschenke verzichten
und dieses Geld für einen guten Zweck spenden.
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hAllen unseren Kunden, Geschäftsfreunden und Bekannten
frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr
verbunden mit dem Dank für das erwiesene Vertrauen!
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Wolf-Haus GmbH
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97705 Burkardroth-Gefäll
Tel. 0 97 01 / 9 11 10
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Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Start in ein spannendes Jahr 2015.
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Dieses Jahr spenden wir für einen guten
Zweck - deshalb fallen die „kleinen” Geschenke weg.
Unsere diesjährige Spende ging an die Tafel Bad Kissingen
und die Kindertafel in Schweinfurt.
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der Mindestbezugsdauer gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende. Das Abonnement ist für den oben genannten Preis nur an Orten möglich, in denen
wir ein Verteilernetz betreiben. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE89ZZZ00000911428. Die SEPA-Mandatsreferenz ist Ihre Abonnentennummer, diese wird Ihnen bei
der schriftlichen Auftragsbestätigung mitgeteilt, diese erhalten Sie bei der ersten Zustellung Ihres Gemeindeblattes. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen,
beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen, sowie die
aktuell gültigen AGB des Verlages.
Revista Verlag GmbH - Am oberen Marienbach 2 1/2 - 97421 Schweinfurt - Email: [email protected] - Telefon: 09721/387190 - Telefax: 09721/3871938