»» Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung »» Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen »» Gespräche führen als Schwerbehindertenvertretung »» Arbeits- und Sozialrecht für Schwerbehindertenvertretung »» Die ersten 100 Tage für neue SBV´s »» Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung »» Aktuelles für die SBV auf den Punkt gebracht »» Weitere Seminare für die SBV „Das wichtigste Resultat aller Bildung ist die Selbsterkenntnis.“ Ernst von Feuchtersleben Schwerbehindertenvertretung 81 Termin 22.03.2015 - 27.03.2015 Seminarnummer SBV_01_15-04 Ort Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 478,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte 82 Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Teilhabepraxis I Teilhabepraxis II In diesem Seminar wird die aktuelle betriebliche Wirklichkeit in Bezug auf eine menschengerechte Arbeit unter die Lupe genommen. Vermittelt werden die zentralen Aufgabenfelder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Es werden Ursachen analysiert, Hintergründe und Auswirkungen von Behinderungen erarbeitet und Handlungsspielräume ausgelotet. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Am Schluss des Seminars können Sie Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Schwerbehindertenvertreter/-in präzisieren. Die Teilhabe (schwer-)behinderter und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen – das ist eine zentrale Aufgabe der Interessenvertretungen in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und der Zunahme an sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen. Die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte benötigen dazu Strategien, um die vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. In diesem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse aus dem Einführungsseminar „Teilhabepraxis I“ vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungsschritte entwickelt und Grundsätze für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit erarbeitet. »» Situation schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Gesellschaft »» Behinderung: Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten »» Gesetzlicher Rahmen für die Arbeit der SBV »» Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren »» Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV »» Pflichten des Arbeitgebers »» Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat »» Kooperation mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen »» Entwicklung von Perspektiven für die weitere Arbeit der SBV – Aufbau von Arbeitsstrukturen Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. »» Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen »» Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX »» Beteiligungsrechte der SBV und die Rechte der schwerbehinderten Menschen »» Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung »» Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung eines behinderungs-, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzes Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Termin 20.09.2015 - 25.09.2015 Seminarnummer SBV_02_15-02 Ort Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 478,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referent Referent Werner Ahles, Josef Dafner Werner Ahles, Josef Dafner 83 Termin 08.03.2015 - 13.03.2015 Seminarnummer SBV_40_15-01 Ort Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 506,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referentin Susanne Scale 84 Gespräche führen als Schwerbehindertenvertretung Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung Beratungen von Arbeitnehmer/-innen, Gespräche mit Vorgesetzten Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es, Gespräche zu führen. Im Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche Gespräche führen zu können, ist einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der Beratungssituation ein und zeigt welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten. Schwerbehinderte/Gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt werden. »» Gestaltung von Beratungssituationen »» Erstkontakt und Auftragsklärung »» Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch »» Hilfe professionalisieren »» Unterschiedliche Beratungsansätze »» Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden »» Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas »» Grundlagen der Kommunikation »» Gesprächstechniken und -strategien --Effektiv Fragen stellen --Aktiv zuhören --Überzeugungsstärke »» Gesprächsführung von Gesprächen mit Vorgesetzten »» Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht »» Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte) »» Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung --Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG, Versetzungen »» Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung --Antrags- und Entscheidungsverfahren, Widerspruch gegen eine Entscheidung »» Der besondere Kündigungsschutz --Kündigungsarten insbesondere personenbedingte Kündigung --Stellung der SBV, Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens --Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme »» Das SGB IX --Als SBV den gesetzlichen Auftrag aus dem SGB IX richtig umsetzen --Unterstützte Beschäftigung § 38a »» Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit) »» Verknüpfungen im Sozialrecht --Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkentnisse erforderlich. Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin 20.09.2015 - 25.09.2015 Seminarnummer ASR_19_15_01 Ort Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: € 990,– Unterkunft/Verpflegung: € 506,– Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referent Thomas Rosenland 85 Termin 28.01.2015 - 30.01.2015 Seminarnummer Die ersten 100 Tage für neue SBV´s Aktuelles für die SBV auf den Punkt gebracht Den Einstieg leicht gemacht Impulsseminar Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung haben eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Eine Vorbereitung auf Ihr Amt haben sie nicht. Mit dem Seminar wird der Einstig leichter und das Amt kann von Anfang an entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgeführt werden. In dem Seminar bekommen die Teilnehmer/-innen die Hinweise, die für die ersten 100 Tage wichtig sind. 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention von der Bunderegierung unterzeichnet. Seit dem ist sie in Deutschland verbindliches Recht. Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält auch Regelungen, die das Arbeitsleben betreffen. Im Seminar werden aktuelle betriebliche Beispiele erörtert, Tipps für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gegeben und die für die SBV relevante aktuelle Rechtsprechung behandelt. SBV_20_15-03 Ort Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Termin 14.10.2015 Seminarnummer SBV_50_15-01 Seminargebühr: € 500,– • Unterkunft/Verpflegung: € 258,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz • Referenten: Werner Ahles, Josef Dafner • Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX • Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. • Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Seminargebühr: € 200,– • Tagungspauschale: € 34,– • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz • Referent: Erich Bierler • Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG • Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte • Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir das Seminar Teilhabepraxis I. Ort IG Metall Verwaltungsstelle Amberg Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung Fokusseminar Termin 08.04.2015 - 10.04.2015 Seminarnummer Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse gewinnen Sie mehr rechtliche Sicherheit für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertreter und können Ihre schwerbehinderten Kolleg/-innen sach- und fachgerecht beraten. In dem Seminar erhalten Sie praktische Tipps und Hilfestellungen, wie Sie die Interessen Ihrer schwerbehinderten KollegInnen noch besser vertreten können. SBV_20_15-05 Ort Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof 86 Seminargebühr: € 720,– • Unterkunft/Verpflegung: € 292,10 • Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz • Referent: Igor Scholz • Freistellung: § 96 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG • Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. • Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte „Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.“ Jean-Jacques Rousseau 87 Weitere Seminare für die SBV in diesem Heft Für die Schwerbehindertenvertretung bieten wir neben den speziell in der Rubrik der „Schwerbehindertenvertretung“ aufgeführten Seminaren weitere Veranstaltungen an. Diese befinden sich in unserem Programm in anderen Bereichen als gemeinsame Angebote für Betriebsräte und die Schwerbehindertenvertretung. Beim jeweiligen Seminar steht dazu unter „Zielgruppe“ ein entsprechender Vermerk. Auf einige dieser Seminare wollen wir exemplarisch hinweisen: „Bildung ist die Fähigkeit, Wesentliches von Unwesentlichen zu unterscheiden.“ Paul de Lagarde 88 Grundlagen Arbeitsrecht I – Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag 22.02. - 27.02.2015 32 Grundlagen Arbeitsrecht II – Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag 19.04. - 24.04.2015 33 Grundlagen Arbeitsrecht III – Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Kündigungsschutz 11.01. - 16.01.2015 27.09. - 02.10.2015 34 34 Arbeits-und Gesundheitsschutz I – Grundlagenseminar 01.03. - 06.03.2015 44 Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung effizient verknüpfen 06.07. - 08.07.2015 51 Begleitseminar Fachmesse A+A 2015 Düsseldorf 26.10. - 30.10.2015 52 Entgeltgestaltung I 01.02. - 06.02.2015 12.04. - 17.04.2015 56 56 Arbeitszeitregelungen im Betrieb 09.03. - 13.03.2015 63 Manteltarifvertrag der bayrischen Metall- und Elektroindustrie 09.11. - 11.11.2015 68 Überzeugend reden und argumentieren – Rhetorik I – Teil A 23.02. - 25.02.2015 76 Überzeugend reden und argumentieren – Rhetorik I – Teil B 15.09. - 17.09.2015 77 betriebsräte akademie bayern 89
© Copyright 2024