Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Einstellungsverfahren trägt BDZ-Forderungen Rechnung Mit neuen Regelungen für das Einstellungsverfahren im mittleren und gehobenen Zolldienst hat das Bundesfinanzministerium zentralen Forderungen des BDZ Rechnung getragen. Vor dem Hintergrund der Einrichtung der Generalzolldirektion zum 1. Januar 2016 hatte die Arbeitsgruppe „Einstellung“ Vorschläge für die Auswahl zum 1. April 2015 und für die Einstellung zum 1. Januar 2016 erarbeitet, die mit aktuellem Erlass umgesetzt werden. Dabei wurde das vom BDZ gewählte Prinzip „Aus der Region – für die Region“ stärker berücksichtigt als bisher. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes bewertet die Neuregelung als deutlichen Fortschritt und erklärte: „Jetzt muss die tatsächliche Durchführung dieses und künftiger Einstellungsverfahren daran gemessen werden, ob der Wunsch der Nachwuchskräfte nach heimatnaher Verwendung eher erfüllt wird als in der Vergangenheit.“ Der demografische Wandel und die Übernahme neuer Aufgaben wie die Kfz-Steuer und die Ausweitung der Kontrolle des Mindestlohns mit dem daraus resultierenden steigenden Personalmehrbedarf kann nur durch die Erhöhung der Einstellungszahlen der Anwärterinnen und Anwärter im mittleren und gehobenen Zolldienst bewältigt werden. Bei der Besetzung mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern steht der Zoll jedoch nicht nur mit der Privatwirtschaft in einem ständigen Konkurrenzkampf um die besten Nachwuchskräfte, sondern auch mit anderen Behörden. Umso notwendiger ist aus Sicht des BDZ die Neuordnung des Verfahrens. Die bisherige Verteilung der Nachwuchskräfte hatte jahrelang organisatorische Probleme nach sich gezogen und unter den Betroffenen Unzufriedenheit hervorgerufen. Die Einsatzbereiche wurden bei bestandener Laufbahnprüfung nach fachlichen Schwerpunkten festgelegt. Das führte regelmäßig dazu, dass nicht sämtliche Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Zolldienstes in dem Bezirk der bisherigen Bundesfinanzdirektion eingesetzt werden können, in dem sie ursprünglich auch eingestellt worden waren. Im Hinblick auf die geplante Einrichtung der Generalzolldirektion ist jetzt ein neues Verfahren gewählt worden, das eine höhere Flexibilität ermöglicht und den hohen Aufwand verringert, der in der Vergangenheit zu zahlreichen Versetzungsgesuchen geführt hatte. Ziel des BDZ bleibt es, eine heimatnahe Verwendung zu fördern. Unabhängig von diesem Verfahren gilt die Zusage des Bundesfinanzministeriums gegenüber dem BDZ, dass alle Laufbahnabsolventinnen und -absolventen, die ihre Prüfungen erfolgreich bestehen, von der Zollverwaltung übernommen werden. Das stellt gegenüber der Privatwirtschaft, aber auch gegenüber anderen Behörden einen bedeutenden Attraktivitätsbonus dar. Diese praktizierte Übernahmegarantie ist keine Selbstverständlichkeit und beruht Jahr für Jahr auf den durch den BDZ geführten Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium. Umso mehr ist es nach Einschätzung von Dewes als Erfolg anzusehen, dass dem BDZ langfristig diese Zusage gegeben wird. Wörtlich erklärte er: „Damit wird den Anwärterinnen und Anwärtern sowie künftigen Ausbildungsjahrgängen Planungssicherheit geboten.“ BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin, v.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender
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