Nach Kabinettsbeschluss zur GZD

07.05.2015
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Nach Kabinettsbeschluss zur GZD:
Dewes äußert klare Erwartungen und weist absurde Kritik zurück
Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2015 den Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Zollverwaltung beschlossen. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes bekräftigte die Forderung nach einer
transparenten und sozialverträglichen Umsetzung des Projekts Generalzolldirektion und äußerte
sich zugleich irritiert über die in den Medien wiedergegebene Kritik einer anderen Gewerkschaft
an einem angeblich „allmächtigen Zollgeneral“, der mehr Befugnisse auf sich vereine „als die
Chefs von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz zusammen“. Diese absurde Aussage lasse erkennen, dass dem gewerkschaftlichen Mitbewerber die Argumente ausgingen und ihm nur noch der Weg der Polemik bleibe.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Bündelung der Bundesfinanzdirektionen, des Zollkriminalamts sowie des Bildungs- und Wissenschaftszentrums in einer Generalzolldirektion bei gleichzeitiger
Verschlankung der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung. Im Beteiligungsverfahren hatte der BDZ seine Erwartung klar zum Ausdruck
gebracht, dass die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im
Rahmen der Vorstellung dieser Pläne am 8. Oktober 2014 gegebenen
Zusagen eingehalten werden.
Dewes empfahl eine sachliche Bewertung des Gesetzgebungsverfahrens. Der Kabinettsbeschluss komme nicht überraschend. Die
Meinungen zu dem Gesetzentwurf seien zudem längst ausgetauscht
worden. Umso erstaunlicher sei, dass in derart aufgeregter Art und
Weise und massiver Form auf eine erwartete Entscheidung reagiert worden sei.
Die monströsen Formulierungen ließen darauf schließen, dass die Nerven blank lägen. Das verwundere indessen nicht, da
es sich offenbar um die einzig verbliebene Möglichkeit handele, mit dem organisatorischen Gegenkonzept öffentlich Gehör
zu finden. Denn mit der Entscheidung über die neue Struktur der Bundesfinanzverwaltung gehöre die abstruse Idee von
der „Bundesfinanzpolizei“ endgültig der Vergangenheit an, so Dewes.
Völlig unverständlich sei auch der konstruierte Zusammenhang mit dem BND-Skandal, wenn davon die Rede sei, dass
eine neue Behördenstruktur „im dunkelsten Schatten der parlamentarischen Kontrolle“ geschaffen werde. Dieser Zusammenhang erschließe sich ihm in keiner Weise, betonte Dewes. Abwegig sei zudem, Bundesfinanzminister Wolfgang
Schäuble abzuqualifizieren, indem ihm pauschal unterstellt werde, er wolle „lieber Partner der Wirtschaft sein als Kriminelle
zu jagen“.
Nach seinem Gespräch, das Dewes am 29. April 2015 mit Schäuble geführt habe, habe er einen gegenteiligen Eindruck.
Der Bundesfinanzminister sehe einen wesentlichen Schwerpunkt im Bereich der inneren Sicherheit und richte die Reform
entsprechend aus. Dazu zähle, dass zahlreiche Aufgaben auf die örtliche Ebene abgeschichtet werden und dort in absehbarer Zeit eine bessere Personal- und Sachausstattung folgen soll.
Zu dem vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf stellte Dewes fest, Maßstab für den BDZ ist und bleibe, dass die
Zollverwaltung in der Fläche präsent bleibe und die Fachkompetenz bei den bisherigen Standorten erhalten werde. Nur
unter dieser Voraussetzung akzeptiere der BDZ die Neuorganisation grundsätzlich. Der BDZ geht davon aus, dass die
Beschäftigten – wie bisher – umfassend und transparent über den weiteren Verlauf des Projekts Generalzolldirektion informiert werden.
Dewes erneuerte seine Warnung vor Gefahren im Zusammenhang mit dem Projekt:
„Wer meint, in Zeiten immer knapperer Ressourcen auf lange Sicht eine Mammut-Behörde mit tausenden Beschäftigten
an nur einem Standort organisieren zu können, irrt gewaltig.“ Die erfolgreiche Arbeit aller von dieser Reform betroffenen
Beschäftigten müsse sich in den künftigen Strukturen widerspiegeln und auf lange Sicht mit Berufsperspektiven untermauert werden.
Herausgeber: BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin, v.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender