Zukunftsorientierte Personalentwicklung im Tarifbereich?

31.03.2015
Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Zukunftsorientierte Personalentwicklung im Tarifbereich?
Der BDZ wurde über einen Erlass des Bundesministeriums der Finanzen informiert, der sich
mit dem bundesweiten Ergebnis der Ausschreibungen für das Jahr 2014 befasst. Im Rahmen
einer Statistik liegt jetzt die ganze Wahrheit anhand von Zahlen für die Zollverwaltung und die
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein auf dem Tisch. Von 1.137 ausgeschriebenen Dienstposten wurden nur 74 durch Tarifbeschäftigte besetzt. Nur 37 Arbeitsplätze wurden ausschließlich für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben, von denen 9 nachbesetzt wurden. Insgesamt 27 Arbeitsplätze wurden durch Absehen von einer Ausschreibung durch Tarifbeschäftigte besetzt.
Des Weiteren wurden 18 Dienstposten ausschließlich für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben, von
denen 16 besetzt wurden.
Die vorgenannten Zahlen sind mehr als erschreckend und
zeigen offen, wie es mit der Personalentwicklung im Tarifbereich tatsächlich aussieht. Der BDZ fordert schon sein einiger
Zeit, die Bedingungen für eine sachgerechte Personalentwicklung im Tarifbereich endlich zu verbessern. Wenn auch
tarif- und arbeitsrechtliche Bedingungen den Spielraum für
eine deutliche Förderung der Tarifbeschäftigten begrenzen,
bleiben dennoch genügend Möglichkeiten vorhanden, um
auch gegenüber den Tarifbeschäftigten den deutlichen Willen
zur Verbesserung der Situation zu bekunden.
Das Bundesministerium der Finanzen ist verpflichtet, hierzu
klare Vorgaben nach unten zu delegieren, denn nur so wird
sich an der unhaltbaren Situation im nachgeordneten Bereich etwas ändern. Auf Grundlage der massiven Forderung des BDZ, Stellen im Tarifbereich anzuheben und so Höhergruppierungen zu ermöglichen, liegt ein entsprechender Erlassentwurf vor, der sich inhaltlich mit der Ausgestaltung dieser Maßnahme befasst.
Vorgabe ist unter anderem, dass sich die übertragene neue Tätigkeit in den bisherigen Arbeitsplatz integrieren
lässt. Weiterhin sollen bei der Auswahl der Tarifbeschäftigten die letzten beiden Regel- oder Anlassbeurteilungen
berücksichtigt werden.
Soweit diese Vorgaben Anwendung finden, sollten sich die zuständigen Personalräte unbedingt vor Ort in das
Verfahren einbinden lassen. Es wäre fatal, wenn diese eigentlich positive Maßnahme für den Tarifbereich in den
einzelnen Dienststellen aufgrund von mangelndem Willen verpufft. Alle Beteiligten sind aufgefordert zum Erfolg
beizutragen.
Des Weiteren schlägt das Bundesministerium der Finanzen vor, die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt/in zu
ermöglichen. Hierzu ist zu beachten, dass die vorhandenen Fortbildungsplätze beim Bundesverwaltungsamt nur
im begrenzten Umfang zur Verfügung stehen. Ein Auswahlverfahren beim Bundesverwaltungsamt und gegebenenfalls bereits vorab ein Auswahlverfahren innerhalb der Bundesfinanzverwaltung werden zu absolvieren sein.
Klar ist schon jetzt, dass von dieser Möglichkeit der Personalentwicklung nur einzelne Tarifbeschäftigte profitieren. Das ist kein großer Wurf für den Tarifbereich, sondern ein zaghafter Versuch, eine Verbesserung zu erreichen. Das Bundesministerium der Finanzen muss endlich klare, nachvollziehbare und vor allem für die Tarifbeschäftigten spürbare Konzepte zur Personalentwicklung im Tarifbereich vorlegen. Es muss außerdem deutlich
erkennbar sein, dass es sich nicht um eine einmalige Maßnahme von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen handelt.
Eintagsfliegen helfen uns nicht weiter. Die Personalentwicklung im Tarifbereich braucht Kontinuität. Klar und
deutlich für die Beschäftigten. Der BDZ steht hierzu und vertritt Ihre Interessen.
Herausgeber: BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin, v.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender