Verkehrssicherheitsarbeit Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Verkehrsunfallflucht Bernd Huppertz 1 Verkehrssicherheitsarbeit Bernd Huppertz 2 Verkehrsunfall Verkehrssicherheitsarbeit Unfall .. ist ein plötzliches, Unfallbeteiligter zumindest für einen Beteiligten ungewolltes Ereignis, Unfallort das im ursächlichen Zusammenhang Fremdes Feststellungs interesse mit dem öffentlichen Straßenverkehr Sich Entfernen zu jedenfalls nicht gänzlich belanglosen Anwesenheits pflicht Wartepflicht und seinen typischen Gefahren fremden Sach- oder Körperschaden führt. BayObLG NZV 1992, 326 Bernd Huppertz 3 Unfallbeteiligter Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht Verkehrssicherheitsarbeit • ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. • Es muss ein Zusammenhang zwischen Täterverhalten und Unfall bestehen. • Das ist nach der ex ante gegebenen Verdachtslage zu beurteilen. • Der Verdacht bezieht sich nur auf die Beteiligung. Der VU selbst muss tatsächlich objektiv feststellbar sein. § 142 V StGB Bernd Huppertz 4 Unfallort Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht Verkehrssicherheitsarbeit • ist die Stelle, an der sich der Schadensfall zugetragen hat, sowie die unmittelbare Umgebung, wo die Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind oder hätten halten können. • ist der Bereich, in dem der Unfallbeteiligte von anderen Feststellungsberechtigten oder der Polizei vermutet oder gesucht würde. OLG Düsseldorf ZfS 1985, 221 OLG Karlsruhe NStZ 1988, 409 OLG Hamm Bernd Huppertz 5 VRS 54, 433 Fremdes Feststellungsinteresse Verkehrssicherheitsarbeit Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen • … ist bei Unfallbeteiligten und Geschädigten grundsätzlich zu bejahen. • Wird nur in besonderen Fällen verneint: • Alleinunfall • Feststellungsverzicht • nicht bei Minderjährigen • Mutmaßlicher Verzicht Anwesenheits pflicht Wartepflicht OLG Köln VRS 66, 128 OLG Düsseldorf NZV 1991, 77 Bernd Huppertz6 Sich Entfernen Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen Verkehrssicherheitsarbeit • Die eigentliche Tathandlung besteht darin, dass sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt. • Sich-Entfernen bedeutet Ortsveränderung • Räumliche Trennung des beteiligten vom Unfallort Unfall- Anwesenheits pflicht Wartepflicht OLG Hamm DAR 1978, 140 Bernd Huppertz 7 Pflichten Unfall Unfallbeteiligter Verkehrssicherheitsarbeit Nach § 142 I Nr.1 StGB hat der Unfallbeteiligte Unfallort • Vorstellungspflicht Fremdes Feststellungs interesse • Feststellungsduldungspflicht Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht Bernd Huppertz 8 Pflichten Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Verkehrssicherheitsarbeit Vorstellungspflicht • … sich aktiv als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben • nicht: Angaben zum Unfallgeschehen machen Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht OLG Frankfurt NJW 1977, 1833 Bernd Huppertz BayObLG 9 NZV 1993, 35 Pflichten Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Verkehrssicherheitsarbeit Feststellungsduldungspflicht • … passiv Feststellungen ermöglichen zur • Person • Fahrzeug • Art der Beteiligung Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht BGHSt 16, 139 OLG Stuttgart VRS 59, 416 OLG Nürnberg Bernd Huppertz NZV 2007, 535 10 Pflichten Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht Verkehrssicherheitsarbeit Wartepflicht … • besteht, wenn • keine feststellungsbereiten Personen am Unfallort sind • solche Personen zwar anwesend, aber nicht • im Stande sind (z.B.: Verletzte) • fähig sind (z.B. Minderjährige) • willens sind (z.B. Polizei wird gerufen) Bernd Huppertz 11 Pflichten Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht Verkehrssicherheitsarbeit Wartepflicht … • besteht (nur) für eine nach Umständen angemessene Zeit den • Sie beträgt ja nach Unfallkategorie mindestens • 20 Minuten = Kat. 5 • 40 Minuten = Kat. 3 und 4 • 60 Minuten = Kat. 1 und 2 gemäß Skript (2011), S. 148 Bernd Huppertz 12 Der „Zettel“ Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht Verkehrssicherheitsarbeit • ersetzt nicht die angemessene Wartezeit • Der Zettel kann allenfalls die Wartezeit verkürzen, wenn • er wahrheitsgemäße Angaben zu Fahrer und Fahrzeug enthält • die Nachricht den Empfänger erreicht • nachträgliche Feststellungen ermöglicht werden OLG Köln ZfS 1983, 29 DAR 1989, 352 OLG Hamm Bernd Huppertz 13 NJW 1971, 1469 Der „Zettel“ Verkehrssicherheitsarbeit Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht Bernd Huppertz 14 Der „Zettel“ Verkehrssicherheitsarbeit Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht Bernd Huppertz 15 Prüfungsabfolge Unfall Unfallbeteiligter Unfallort Fremdes Feststellungs interesse Sich Entfernen Anwesenheits pflicht Wartepflicht Verkehrssicherheitsarbeit • Öffentlicher Verkehrsraum • Verkehrsunfall • Bagatellschadensgrenze • Unfallbeteiligter • Unmittelbarer Unfallbeteiligter • Mittelbarer Unfallbeteiligter • OWi • Unfallort • Fremdes Feststellungsinteresse • Alleinunfall • Verzicht • Nicht: Kinder, Verletzte • Mutmaßlicher Verzicht • Sich Entfernen • „Live dabei“ • Später hinzugekommen • Tatbestandsausschluss • Prüfen: Vollendung • Anwesenheits- oder Wartepflicht • Vorsatz gemäß Skript (2011), S. 160 Bernd Huppertz 16
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