Liebe Bürgerinnen und Bürger - Bürgerinitiative Bliesmenger

Platz für weitere persönliche Einwände/ Rügen
So wurden wir für dumm verkauft:
Biosphären-Pflegezone
möglich
Nach Tausch der Pflegezone:
Erste Offenlegung 14.04.2014:
- 800 m Abstand zum Ort
- keine Schutzzone Rotmilan
=> 168,8 ha => 10 - 12 WEA
Nach unseren Einwendungen:
Zweite Offenlegung 07.04.2015:
- 1.000 m Abstand zum Ort
- 1.000 m Schutzzone Rotmilan
=> 41,8 ha => 4 - 5 WEA
Aber:
Somit:
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(Unterschrift)
Liebe Bürgerinnen und Bürger
Absender:
Seit 2012 versucht die Gemeinde Mandelbachtal mit allen Mitteln eine Konzentrationsfläche
auszuweisen, um angeblich eine Verspargelung der Landschaft zu vermeiden.
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Die erste vorgelegte Planung vom 14. 04. 2014 wies eine Fläche von 168,8 ha aus. Schon
diese erste Flächenausweisung war nur möglich aufgrund der klammheimlichen Verlegung
der Pflegezone – einem Tabukriterium für Windenergie - am Allenberg.
Aufgrund der in unseren zahlreichen Einwänden thematisierten Planungs- und
Abwägungsfehler und den Einwänden der Träger öffentlicher Belange wurde die Fläche zwar
auf nun 41,8 ha verkleinert. Dennoch: die Hauptsorgen von uns Bürgern in Bezug auf
Gesundheitsgefährdung, Lärm, optische Bedrängung, Entwertung des Landschaftsbildes
und der Erholungsfunktion wurden nur ansatzweise berücksichtigt. So hat Argus Concept
z.B. die Qualität des Landschaftsbildes selbst bewertet – fachliche Belege dazu liegen nicht
vor – und in einem zweiten Schritt die Auswirkungen der Anlagen auf den Fernbereich als
hoch eingestuft. Diese Einstufung findet jedoch keine Berücksichtigung in der Abwägung der
Auswirkungen, weil diese laut Argus Concept durch die Bündelung der WEA auf einen
Standort minimiert wären und damit nicht mehr erheblich seien.
Wir Bürger in den betroffenen Orten bleiben mit unseren begründeten Sorgen und Ängsten
außen vor. Dies ist nur eines von vielen Beispielen, wie bestehende Probleme von Argus
Concept zwar benannt, aber dann ignoriert werden.
Weiterhin werden rechtliche Vorgaben und Gesetze nicht konsequent angewandt.
Für den Rotmilan muss ein Schutzabstand von 1500 m zwischen WEA und Horst (§ 44
Bundesnaturschutzgesetz und Helgoländer Papier) berücksichtigt werden. Relevant für die
Betrachtung ist dabei ein Bereich von 4 km um die Konzentrationsfläche, dort bestehen 6
Rotmilanhorste. Der Bliesgau ist ein Schwerpunktbereich für den Rotmilan und muss daher
in Bezug auf den Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz betrachtet werden.
Würde die Gemeinde den Naturschutz ernst nehmen, dann bliebe nur eine winzige Fläche
am Allenberg übrig.
Ob dies vielleicht damit zusammenhängt, dass Argus Cocnept für die geplanten (und kürzlich
abgelehnten) WEA im Bereich Neuhof (Brudermannsfeld) Planungsunterlagen für Herrn
Schöndorf (Aufsichtsratsvorsitzender der BEG) erstellt hat? Wurde hier – wie gesetzlich
vorgeschrieben – tatsächlich ergebnisoffen geplant?!
Gebt euren Bedenken erneut Ausdruck! Vom 07. April bis 08. Mai läuft die zweite
Offenlegung. Nutzt die Möglichkeit und schaut euch die Pläne im Rathaus in Ormesheim
oder im Netz unter http://argusconcept.planungsbeteiligung.de/planungstraeger/list.asp an.
Formuliert einen persönlichen Widerspruch/Einwand oder benutzt das
beigefügte/vorbereitete Formular.
Diesen Widerspruch könnt ihr an die Gemeinde schicken oder gerne an folgenden Adressen
abgeben (Frau Woog, Praxis Kirsch, Schwanenapotheke, Beate Loschky (Im Witzgarten 5),
Heike Ludt (Im Pfarrgarten 10). Jürgen Klingler (Am Höllenberg 50).
Alle schriftlichen Einwände sind formaljuristisch relevant, das heißt sie müssen während der
weiteren Planung berücksichtigt werden.
Wir haben uns alle bewusst für ein Leben auf dem Land entschieden. Helft unsere Heimat
und die Schönheit der Natur zu erhalten. Durch den Bau von Windkraftanlagen wäre sie für
Jahrzehnte unwiderruflich zerstört.
Energie ist erneuerbar – Heimat nicht
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Bürgerinitiative Bliesmenger-Gegewind
(weitere Informationen unter www.bliesmenger-gegenwind.de)
Ort, Datum:______________________________
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Gemeinde Mandelbachtal
Theo-Carlen-Platz 2
66399 Mandelbachtal
Widerspruch/Rügen gegen den Entwurf zur Erstellung des Teilflächennutzungsplanes zur
Steuerung der Windenergienutzung in der Gemeinde Mandelbachtal gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Entwurf des Teilflächennutzungsplanes Widerspruch ein
und rüge die nachfolgenden Planungsinhalte:
Ich rüge den mit 1000 m deutlich zu geringen Abstand zur Wohnbebauung und fordere die
Anwendung der 10 H Regel (Mindestabstand = 10 fache Höhe der WEA). Es gibt keine verlässlichen
Aussagen zum Grad möglicher Gesundheitsgefährdungen und damit keine Sicherheit vor möglichen
Schäden durch Schattenwurf, Lärm, optische Bedrängung oder Infraschall (Art 2, Absatz 2 GG).
Ich rüge, dass die naturschutzrechtlich vorgegebenen Schutzabstände (1500 m Schutzabstand
zwischen Rotmilanhorst und WEA gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz, Leitfaden zum Artenschutz
des Saarlandes, neues Helgoländer Papier) nicht eingehalten werden. Ich rüge die grob fahrlässige
und falsche Bewertung der naturschutzfachlichen Wertigkeit der Waldfläche und der Biotope (z.B.
Dolinen, Feuchtbiotope). Die Waldbiotopkartierung von 2014 fehlt gänzlich. Der Allenberg gehört laut
Landschaftsprogramm des Saarlandes zu den alten Waldstandorten.
Ich rüge die Verfahrensweise der Planung: Argus Concept hat nicht ergebnisoffen, sondern
ergebnisorientiert geplant. Da bereits 2012 durch Argus Concept in der Flächenkulisse für einen
Privatinvestor WEA samt Gutachten geplant wurden, führte dies zu einer subjektiven
Abwägungssperre und macht die Planung nichtig.
Ich rüge, dass versäumt wurde, im Rahmen der Planung sämtliche Konflikte auszuräumen. Konkrete
Prüfungen müssen erfolgen und dürfen nicht auf das nachgelagerte Genehmigungsverfahren
verschoben werden.
Ich erwarte, dass meine Einwendungen bei Ihrer Planung und Entscheidung Berücksichtigung finden.
Mit freundlichen Grüßen
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(Unterschrift)