BOGENKONTROLLE WA 3D WA Regelbuch 4

BOGENKONTROLLE
WA 3D
WA Regelbuch 4, Artikel 22.ff
ab 2015-04-01
Diese Information ersetzt nicht die aktuellen WA 3D Regeln
und ist nur als Hilfe bei der Bogenkontrolle gedacht.
Andreas Kolar
ÖBSV Breitensport-Referent 3D
Helmut Pöll
ÖBSV Schiedsrichterreferent
Version 8
2015-02-15/poe
Änderungen gelb hinterlegt
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BOGENKONTROLLE 3D-RUNDE
Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22
22.1 RECURVEBOGEN
HINWEIS: DER RECURVEBOGEN IST NUR IN ÖSTERREICH AUFGRUND DES ARTIKELS 16.1. DER
WKO BEI WA-3D-TURNIEREN ZUGELASSEN.
22.1.1
Der Bogen darf kein Durchschusstyp sein.
Mehrfarbige Mittelstücke und Markenzeichen an der Innenseite der Wurfarme
sind erlaubt.
Bügel sind zulässig, dürfen aber nicht ständig die Hand oder das Handgelenk
des Schützen berühren.
22.1.2
Die Sehne darf einen Nockpunkt mit maximal zwei Nockpunktmarken
aufweisen.
Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des
Wettkämpfers enden.
Auf der Sehne ist eine Lippen- oder Nasenmarkierung erlaubt.
Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch eine Peepsight
(Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel
aufweisen.
22.1.3
Eine Pfeilauflage, die verstellbar sein kann, ein beliebiger beweglicher
Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte dürfen sich am Bogen befinden,
vorausgesetzt sie sind nicht elektrisch oder elektronisch und stellen keine
zusätzliche Zielhilfe dar.
Der Druckpunkt darf sich nicht weiter als 4 cm hinter (in Richtung Schütze)
dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (4 cm Overdraw).
22.1.4
Eine Auszugskontrolle akustisch und/oder sichtbar, aber weder elektrisch
oder elektronisch, ist zulässig.
22.1.5
22.1.5.1
Ein Visier zum Zielen ist erlaubt.
Es darf kein Prisma, keine Linse und keine andere Vergrößerungsvorkehrung,
keine Wasserwaage und auch keine elektrische oder elektronische
Einrichtung enthalten und darf nur über einen Zielpunkt verfügen.
Die Gesamtlänge des Visiers (Tunnel, Röhre, Visierstab oder irgendeine
andere Verlängerung) darf 2 cm in Zielrichtung des Wettkämpfers nicht
überschreiten.
Die Länge des Leuchtstabes darf nicht länger als 2 cm sein, bevor er sich
biegt. Wird unabhängig vom Tunnel gemessen.
22.1.5.3
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22.1.6
Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer sind erlaubt. Sie dürfen nicht als
Sehnenführung dienen, nichts als den Bogen berühren und keine Gefahr oder
Behinderung für andere Wettkämpfer darstellen.
22.1.7.1
Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der
Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen.
Alle Pfeile des Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine
Initialen tragen.
Alle Pfeile, die für die gleiche Passe auf einer Scheibe benutzt werden,
müssen dieselbe Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und,
wenn vorhanden, Bemalung aufweisen.
22.1.8.1
Ein Fingertrenner, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern, ist erlaubt.
Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab)
befestigt ist und zum Ankern dient, ist zulässig.
An der Bogenhand darf ein normaler Handschuh, Fäustling oder Ähnliches
getragen werden, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden
sein.
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Bogenkontrolle Checkliste Recurvebogen
Bügel des Mittelstückes berührt nicht ständig den Arm des Schützen
Die Sehne hat einen Nockpunkt mit max. 2 Nockpunktmarken
Die Sehne hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe
Maximal 4 cm Overdraw.
Eine Auszugskontrolle ist zulässig
Visier ist zulässig
Tunnel und Leuchtstab jeweils max. 2 cm
Stabilisatoren sind zulässig
Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden
Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm)
Identische Pfeile in einer Passe
Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig
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Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22.
22.2 COMPOUND BOGEN
22.2.1.1
Das Zuggewicht darf 60 lbs nicht überschreiten.
22.2.1.5
Der Druckpunkt darf sich nicht weiter als 6 cm hinter (in Richtung Schütze)
dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (6 cm Overdraw).
22.2.2
Eine Auszugskontrolle optisch oder akustisch ist erlaubt
22.2.3.1
Ein Visier, das am Bogen angebracht ist, darf sowohl eine Höhen- und eine
Seitenverstellung als auch eine (Wasser-) Waage und Vergrößerungslinsen
und/oder Prismen enthalten.
22.2.3.2
Ein Visier darf nicht über mehrere Zielpunkte verfügen (Visiernadeln).
22.1.7
Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der
Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen.
Alle Pfeile des Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine
Initialen tragen.
Alle Pfeile, die für die gleiche Passe auf einer Scheibe benützt werden,
müssen dieselbe Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und,
wenn vorhanden, Bemalung aufweisen.
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Bogenkontrolle Checkliste Compoundbogen
Das Zuggewicht darf 60 lbs nicht überschreiten.
Maximal 6 cm Overdraw.
Nur ein Zielpunkt im Visier ist zulässig
Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden
Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm)
Identische Pfeile in einer Passe
Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig
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Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22
22.3 BLANKBOGEN
22.3.1
Der Bogen darf kein Durchschusstyp sein.
Der Bogen muss frei sein von herausstehenden Teilen, von Markierungen,
Flecken oder von Laminierungen, die (im Bogenfenster) als Zielhilfe dienen
könnten.
Der nicht gespannte Bogen mit allem erlaubten Zubehör muss durch einen
Ring oder ein Loch von 12.2 cm Innendurchmesser +/-0,5 mm passen.
22.3.2
Die Sehne darf einen Nockpunkt mit maximal zwei Nockpunktmarken
aufweisen, der Abstand zwischen ihnen darf nur so groß sein, dass die
Pfeilnocke gehalten wird.
Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des
Wettkämpfers enden.
Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch eine Peepsight
(Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel
aufweisen.
Auf der Sehne ist keine Lippen- oder Nasenmarkierung erlaubt.
22.3.3
Eine Pfeilauflage, die verstellbar sein kann, ein beliebiger beweglicher
Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte dürfen sich am Bogen befinden,
vorausgesetzt sie sind nicht elektrisch oder elektronisch und stellen keine
zusätzliche Zielhilfe dar.
Der Druckpunkt darf sich nicht weiter als 2 cm hinter (in Richtung Schütze)
dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (2 cm Overdraw).
22.3.4
Keine Auszugskontrolle ist zulässig.
22.3.5
Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf verändert werden.
22.3.6
Keine Stabilisatoren sind zulässig. Zusätzliche Gewichte im unteren Teil des
Griffes sind erlaubt. Sie müssen direkt am Griffstück befestigt sein.
22.3.7.1
Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der
Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen.
Alle Pfeile des Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine
Initialen tragen.
Alle Pfeile, die während des Wettkampfes benützt werden, müssen dieselbe
Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden,
Bemalung aufweisen.
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22.3.8.1
Ein Fingertrenner, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern.
Beim Blankbogentab sollen die Nähte einfarbig sein.
Markierungen oder Linien sind einheitlich in Bezug auf Größe, Form und
Farbe.
(Zusätzliche Informationen oder Markierungen sind nicht zulässig.)
An der Bogenhand darf ein normaler Handschuh, Fäustling oder Ähnliches
getragen werden, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden
sein.
Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab)
befestigt ist und zum Ankern dient, ist zulässig.
Mit folgenden Einschränkungen: Der Fingerschutz enthält keine Vorkehrung
für das Ziehen, Halten oder Lösen der Sehne.
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Bogenkontrolle Checkliste Blankbogen
Das Mittelstück hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe
Der nicht gespannte Bogen passt durch ein Loch Durchmesser 12,2 cm
Die Sehne hat einen Nockpunkt mit max. 2 Nockpunktmarken
Die Sehne hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe
Maximal 2 cm Overdraw.
Keine Auszugskontrolle ist zulässig
Keine Stabilisatoren sind zulässig
Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden
Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm)
Identische Pfeile während des gesamten Wettkampfes
Tab Nähte müssen einfarbig sein.
Markierungen oder Linien sind einheitlich in Bezug auf Größe, Form und Farbe
Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig
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Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22.
22.4 Instinktiv Bogen
22.4.1
Der Bogen darf kein Durchschusstyp sein.
Das Mittelstück besteht aus natürlichen Materialien (z.B. Holz, Horn oder
Bambus) und ein Teil des Mittelstückes kann Karbon/Graphit oder Metall
enthalten.
Das Mittelstück muss einen schichtweisen Aufbau haben oder aus einem
Stück Holz bestehen. Laminate zum Schutz der Wurfarmtaschen oder zum
Strukturaufbau sind erlaubt.
Es dürfen nur werksseitig eingesetzte Beschläge und Buchsen enthalten sein.
Der Bogen darf einen verstellbaren Wurfarm zum Einstellen des Tillers
haben.
Der Bogen muss blank sein, mit Ausnahme einer einfachen, industriell
gefertigten, aufgeklebten Standard Plastikpfeilauflage (siehe Artikel 22.4.3)
und er muss frei sein von Herausstehendem, von Markierungen, Flecken oder
von Laminierungen, die (im Bogenfenster) als Zielhilfe dienen könnten.
22.4.2
Die Sehne darf einen Nockpunkt mit maximal zwei Nockpunktmarken
aufweisen, der Abstand zwischen ihnen darf nur so groß sein, dass die
Pfeilnocke gehalten wird.
Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des
Wettkämpfers enden.
Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch eine Peepsight
(Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel
aufweisen.
Auf der Sehne ist keine Lippen- oder Nasenmarkierung erlaubt.
22.4.3
Entweder darf eine einfache, industriell gefertigte aufgeklebte Standard
Plastikpfeilauflage verwendet werden, eine Federpfeilauflage die vom
Hersteller angeboten wird oder die Unterkante des Bogenfensters, welches
mit beliebigem, weichem Material ausgekleidet ist.
Der senkrechte Teil des Bogenfensters darf nur maximal einen 1 Zentimeter
höher als der aufliegende Pfeil ausgekleidet oder nicht dicker als 3 Millimeter
direkt vom Griffstück weg gemessen sein.
Andere Pfeilauflagen sind nicht zulässig.
22.4.4
Keine Auszugskontrollen sind zulässig.
22.4.5
Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf nicht verändert
werden (String- und Facewalking ist nicht erlaubt!).
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22.4.6
Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der
Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen.
Alle Pfeile des Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine
Initialen tragen.
Alle Pfeile, die während des Wettkampfes benützt werden, müssen dieselbe
Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden,
Bemalung aufweisen.
22.4.7
Erlaubt ist ein Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuh, Fäustling,
Tab oder Ähnliches für das Ziehen, Halten und Lösen der Sehne ohne einer
Vorrichtung, die den Schützen dabei unterstützt.
Eine Versteifung (Alu/Hartplastik) ohne Anbauteile wie Ankerplatte oder
Fixierung/Stützung ist zulässig.
Der Bogenschuss muss im mediterranen Stil gelöst werden (mit drei Fingern,
ein Finger über dem Pfeil und zwei Finger unter dem Pfeil) oder 3 Finger
direkt unter der Nocke (Zeigefinger nicht mehr als 2 mm von der Nocke
entfernt) mit einem festen Ankerpunkt. Der Athlet muss entweder mit dem
mediterranen Stil oder mit 3 Fingern unter der Nocke schießen, aber nicht
abwechselnd. Der Fingerschutz für 3 Finger unter der Nocke muss
durchgehend sein oder verbundene Fingerlinge ohne Möglichkeit die Finger
zu öffnen.
Wenn mit dem mediterranen Stil geschossen wird, ist ein Fingertrenner am
Tab erlaubt.
22.4.7.1
22.4.9
Pfeilköcher dürfen nicht am Bogen befestigt werden.
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Bogenkontrolle Checkliste Instinktiv Bogen
Mittelstück aus natürlichem Material (Holz, Horn, Bambus)
(schichtweiser Aufbau oder ein Stück Holz, Laminate sind erlaubt)
Nur Standard Plastikpfeilauflagen oder Federpfeilauflagen vom Hersteller sind
zulässig
Senkrecht nur 1 cm höher als der Pfeil oder max. 3 mm dicke Auskleidung zulässig
Das Mittelstück hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe
Die Sehne hat einen Nockpunkt mit max. 2 Nockpunktmarken
Die Sehne hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe
Keine Auszugskontrolle ist zulässig
Mediterraner Stil oder 3 Finger unter der Nocke erlaubt
Nur ein einheitlicher Ankerpunkt ist erlaubt
Tab darf keine Ankerplatte haben; eine Versteifung ist zulässig.
Fingerschutz durchgehend wenn 3 Finger unter der Nocke bzw. Fingerlinge fix
zusammenhängend
Keine Stabilisatoren und Zusatzgewichte
Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden
Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm)
Identische Pfeile während des gesamten Wettkampfes
Bogenköcher dürfen nicht am Bogen befestigt werden
Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig
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Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22.
22.5. Langbogen
22.5.1
Für Damen soll der Bogen mindestens 150 cm lang sein, für Herren soll er
wenigstens 160 cm lang sein. Die Länge wird bei gespanntem Bogen
zwischen den Sehnennocken auf der Außenseite gemessen.
2-teiliger Takdownbogen ist zulässig (Teilung im Griffstück im Bereich der
Pfeilauflage).
22.5.2
Die Sehne kann eine Mittelwicklung für die Zugfinger haben, einen Nockpunkt,
an dem zusätzliche Wicklung angebracht werden darf, um die Pfeilnocke
aufzunehmen, ein oder zwei Nockpunktmarken, um diesen Punkt festzulegen,
sowie an den beiden Enden je eine Schlinge, die in die Sehnenkerben
eingehängt werden, wenn der Bogen gespannt wird.
22.5.2.1
Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des
Wettkämpfers enden.
Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch eine Peepsight
(Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel
aufweisen.
Auf der Sehne ist keine Lippen- oder Nasenmarkierung erlaubt.
22.5.2.2
Außerdem sind Sehnendämpfer erlaubt. Diese dürfen sich nicht näher als
30 cm vom Nockpunkt entfernt befinden.
22.5.3
Pfeilauflage: Wenn der Bogen über eine Aussparung für den Pfeil verfügt, darf
diese als Pfeilauflage verwendet werden und mit beliebigem weichem Material
ausgekleidet werden, allerdings nur auf der horizontalen Seite; die vertikale
Seite darf nur mit hartem Material ausgekleidet werden.
Der senkrechte Teil des Bogenfensters darf nur maximal einen 1 Zentimeter
höher als der aufliegende Pfeil ausgekleidet oder nicht dicker als 3 Millimeter
direkt vom Griffstück weg gemessen sein.
Keine anders geartete Pfeilauflage ist zulässig.
22.5.4
Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf nicht verändert
werden (String- und Facewalking ist nicht erlaubt).
22.5.5
Gewichte, Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer sind nicht zulässig.
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22.5.6
Nur Holzpfeile sind erlaubt, mit folgenden Einschränkungen:
Es werden Feldspitzen, kugelförmig oder konisch, für Holzpfeile verwendet.
Die Befiederung besteht nur aus Naturfedern.
Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der
Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen.
Alle Pfeile jedes Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine
Initialen tragen.
Alle Pfeile die während des Wettkampfes benützt werden, müssen dieselbe
Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden,
Bemalung aufweisen.
22.5.7
Erlaubt ist ein Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuh, Fäustling,
Tab oder Ähnliches für das Ziehen, Halten und Lösen der Sehne ohne einer
Vorrichtung, die den Schützen dabei unterstützt.
Eine Versteifung (Alu/Hartplastik) ohne Anbauteile wie Ankerplatte oder
Fixierung/Stützung ist zulässig.
Der Bogenschuss muss im mediterranen Stil gelöst werden (mit drei Fingern,
ein Finger über dem Pfeil und zwei Finger unter dem Pfeil) oder 3 Finger
direkt unter der Nocke (Zeigefinger nicht mehr als 2 mm von der Nocke
entfernt) mit einem festen Ankerpunkt. Der Athlet muss entweder mit dem
mediterranen Stil oder mit 3 Finger unter der Nocke schießen, aber nicht
abwechselnd. Er muss einen fixen Ankerpunkt verwenden. Der Fingerschutz
für 3 Finger unter der Nocke muss durchgehend sein oder verbundene
Fingerlinge ohne Möglichkeit die Finger zu öffnen.
Wenn mit dem mediterranen Stil geschossen wird ist ein Fingertrenner am
Tab erlaubt.
22.5.7.1
22.5.9
Bogenköcher dürfen nicht am Bogen befestigt werden.
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Bogenkontrolle Checkliste Langbogen
Bogenlänge min. 150 cm bei Damen und 160 cm bei Herren
2-teiliger Takdownbogen ist zulässig
Keine Pfeilauflagen sind zulässig
Auskleidung senkrecht nur 1 cm höher als der Pfeil oder max. 3 mm dick zulässig
Das Mittelstück hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe
Die Sehne hat 1 Nockpunkt mit max. 2 Nockpunktmarken
Die Sehne hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe
Keine Auszugskontrolle ist zulässig
Mediterraner Griff oder 3 Finger unter der Nocke, aber nicht gemischt
Nur ein einheitlicher Ankerpunkt ist erlaubt
Tab darf keine Ankerplatte haben
Fingerschutz durchgehend wenn 3 Finger unter der Nocke bzw. Fingerlinge fix
zusammenhängend
Keine Stabilisatoren sind zulässig
Nur Holzpfeile mit Naturfedern sind erlaubt
Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden
Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm)
Bogenköcher dürfen nicht am Bogen befestigt werden
Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig
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Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22.
22.7 Nicht erlaubtes Zubehör für alle Disziplinen:
22.7.1
Jegliche Art von elektrischen oder elektronischen Hilfsmitteln, die an der
Ausrüstung befestigt werden kann.
22.7.2
Jegliche elektronische Kommunikationsmittel (einschließlich Handys),
Kopfhörer sowie geräuschdämmender Ohrenschutz auf dem Kurs und vor der
Wartelinie auf dem Trainingsplatz.
22.7.3
Jegliche Art von Entfernungsmesser oder Hilfsmittel zum
Entfernungsschätzen oder Winkelmessen, die nicht durch die Regeln über die
Ausrüstung der Wettkämpfer abgedeckt sind.
22.7.4
Jeglicher Ausrüstungsgegenstand eines Wettkämpfers, der hinzugefügt oder
abgeändert worden ist, um Entfernungsmessen oder Winkelmessen zu
ermöglichen. Die normale Ausrüstung darf nicht ausdrücklich zu diesem
Zweck verwendet werden.
22.7.5
Jegliche schriftlichen Aufzeichnungen oder elektronische Speichermedien,
welche zum Errechnen von Winkeln und Entfernungen dienen können und
welche über die normalen Visiereinstellungen und die Notierung der
laufenden Ergebnisse oder Auszüge aus den WA Regeln hinausgehen.
Keine Aufzeichnungen zu den Griffen am Tab (Blankbogen) oder
Überhöhungen beim Zielen, usw.
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