BOGENKONTROLLE WA 3D WA Regelbuch 4, Artikel 22.ff ab 2015-04-01 Diese Information ersetzt nicht die aktuellen WA 3D Regeln und ist nur als Hilfe bei der Bogenkontrolle gedacht. Andreas Kolar ÖBSV Breitensport-Referent 3D Helmut Pöll ÖBSV Schiedsrichterreferent Version 8 2015-02-15/poe Änderungen gelb hinterlegt Seite 1 / 16 BOGENKONTROLLE 3D-RUNDE Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22 22.1 RECURVEBOGEN HINWEIS: DER RECURVEBOGEN IST NUR IN ÖSTERREICH AUFGRUND DES ARTIKELS 16.1. DER WKO BEI WA-3D-TURNIEREN ZUGELASSEN. 22.1.1 Der Bogen darf kein Durchschusstyp sein. Mehrfarbige Mittelstücke und Markenzeichen an der Innenseite der Wurfarme sind erlaubt. Bügel sind zulässig, dürfen aber nicht ständig die Hand oder das Handgelenk des Schützen berühren. 22.1.2 Die Sehne darf einen Nockpunkt mit maximal zwei Nockpunktmarken aufweisen. Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Wettkämpfers enden. Auf der Sehne ist eine Lippen- oder Nasenmarkierung erlaubt. Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch eine Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel aufweisen. 22.1.3 Eine Pfeilauflage, die verstellbar sein kann, ein beliebiger beweglicher Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte dürfen sich am Bogen befinden, vorausgesetzt sie sind nicht elektrisch oder elektronisch und stellen keine zusätzliche Zielhilfe dar. Der Druckpunkt darf sich nicht weiter als 4 cm hinter (in Richtung Schütze) dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (4 cm Overdraw). 22.1.4 Eine Auszugskontrolle akustisch und/oder sichtbar, aber weder elektrisch oder elektronisch, ist zulässig. 22.1.5 22.1.5.1 Ein Visier zum Zielen ist erlaubt. Es darf kein Prisma, keine Linse und keine andere Vergrößerungsvorkehrung, keine Wasserwaage und auch keine elektrische oder elektronische Einrichtung enthalten und darf nur über einen Zielpunkt verfügen. Die Gesamtlänge des Visiers (Tunnel, Röhre, Visierstab oder irgendeine andere Verlängerung) darf 2 cm in Zielrichtung des Wettkämpfers nicht überschreiten. Die Länge des Leuchtstabes darf nicht länger als 2 cm sein, bevor er sich biegt. Wird unabhängig vom Tunnel gemessen. 22.1.5.3 Seite 2 / 16 22.1.6 Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer sind erlaubt. Sie dürfen nicht als Sehnenführung dienen, nichts als den Bogen berühren und keine Gefahr oder Behinderung für andere Wettkämpfer darstellen. 22.1.7.1 Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Alle Pfeile des Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die für die gleiche Passe auf einer Scheibe benutzt werden, müssen dieselbe Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. 22.1.8.1 Ein Fingertrenner, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern, ist erlaubt. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist zulässig. An der Bogenhand darf ein normaler Handschuh, Fäustling oder Ähnliches getragen werden, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein. Seite 3 / 16 Bogenkontrolle Checkliste Recurvebogen Bügel des Mittelstückes berührt nicht ständig den Arm des Schützen Die Sehne hat einen Nockpunkt mit max. 2 Nockpunktmarken Die Sehne hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe Maximal 4 cm Overdraw. Eine Auszugskontrolle ist zulässig Visier ist zulässig Tunnel und Leuchtstab jeweils max. 2 cm Stabilisatoren sind zulässig Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm) Identische Pfeile in einer Passe Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig Seite 4 / 16 BOGENKONTROLLE 3D-RUNDE Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22. 22.2 COMPOUND BOGEN 22.2.1.1 Das Zuggewicht darf 60 lbs nicht überschreiten. 22.2.1.5 Der Druckpunkt darf sich nicht weiter als 6 cm hinter (in Richtung Schütze) dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (6 cm Overdraw). 22.2.2 Eine Auszugskontrolle optisch oder akustisch ist erlaubt 22.2.3.1 Ein Visier, das am Bogen angebracht ist, darf sowohl eine Höhen- und eine Seitenverstellung als auch eine (Wasser-) Waage und Vergrößerungslinsen und/oder Prismen enthalten. 22.2.3.2 Ein Visier darf nicht über mehrere Zielpunkte verfügen (Visiernadeln). 22.1.7 Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Alle Pfeile des Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die für die gleiche Passe auf einer Scheibe benützt werden, müssen dieselbe Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. Seite 5 / 16 Bogenkontrolle Checkliste Compoundbogen Das Zuggewicht darf 60 lbs nicht überschreiten. Maximal 6 cm Overdraw. Nur ein Zielpunkt im Visier ist zulässig Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm) Identische Pfeile in einer Passe Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig Seite 6 / 16 BOGENKONTROLLE 3D-RUNDE Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22 22.3 BLANKBOGEN 22.3.1 Der Bogen darf kein Durchschusstyp sein. Der Bogen muss frei sein von herausstehenden Teilen, von Markierungen, Flecken oder von Laminierungen, die (im Bogenfenster) als Zielhilfe dienen könnten. Der nicht gespannte Bogen mit allem erlaubten Zubehör muss durch einen Ring oder ein Loch von 12.2 cm Innendurchmesser +/-0,5 mm passen. 22.3.2 Die Sehne darf einen Nockpunkt mit maximal zwei Nockpunktmarken aufweisen, der Abstand zwischen ihnen darf nur so groß sein, dass die Pfeilnocke gehalten wird. Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Wettkämpfers enden. Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch eine Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel aufweisen. Auf der Sehne ist keine Lippen- oder Nasenmarkierung erlaubt. 22.3.3 Eine Pfeilauflage, die verstellbar sein kann, ein beliebiger beweglicher Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte dürfen sich am Bogen befinden, vorausgesetzt sie sind nicht elektrisch oder elektronisch und stellen keine zusätzliche Zielhilfe dar. Der Druckpunkt darf sich nicht weiter als 2 cm hinter (in Richtung Schütze) dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden (2 cm Overdraw). 22.3.4 Keine Auszugskontrolle ist zulässig. 22.3.5 Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf verändert werden. 22.3.6 Keine Stabilisatoren sind zulässig. Zusätzliche Gewichte im unteren Teil des Griffes sind erlaubt. Sie müssen direkt am Griffstück befestigt sein. 22.3.7.1 Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Alle Pfeile des Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die während des Wettkampfes benützt werden, müssen dieselbe Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. Seite 7 / 16 22.3.8.1 Ein Fingertrenner, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern. Beim Blankbogentab sollen die Nähte einfarbig sein. Markierungen oder Linien sind einheitlich in Bezug auf Größe, Form und Farbe. (Zusätzliche Informationen oder Markierungen sind nicht zulässig.) An der Bogenhand darf ein normaler Handschuh, Fäustling oder Ähnliches getragen werden, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist zulässig. Mit folgenden Einschränkungen: Der Fingerschutz enthält keine Vorkehrung für das Ziehen, Halten oder Lösen der Sehne. Seite 8 / 16 Bogenkontrolle Checkliste Blankbogen Das Mittelstück hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe Der nicht gespannte Bogen passt durch ein Loch Durchmesser 12,2 cm Die Sehne hat einen Nockpunkt mit max. 2 Nockpunktmarken Die Sehne hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe Maximal 2 cm Overdraw. Keine Auszugskontrolle ist zulässig Keine Stabilisatoren sind zulässig Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm) Identische Pfeile während des gesamten Wettkampfes Tab Nähte müssen einfarbig sein. Markierungen oder Linien sind einheitlich in Bezug auf Größe, Form und Farbe Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig Seite 9 / 16 BOGENKONTROLLE 3D-RUNDE Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22. 22.4 Instinktiv Bogen 22.4.1 Der Bogen darf kein Durchschusstyp sein. Das Mittelstück besteht aus natürlichen Materialien (z.B. Holz, Horn oder Bambus) und ein Teil des Mittelstückes kann Karbon/Graphit oder Metall enthalten. Das Mittelstück muss einen schichtweisen Aufbau haben oder aus einem Stück Holz bestehen. Laminate zum Schutz der Wurfarmtaschen oder zum Strukturaufbau sind erlaubt. Es dürfen nur werksseitig eingesetzte Beschläge und Buchsen enthalten sein. Der Bogen darf einen verstellbaren Wurfarm zum Einstellen des Tillers haben. Der Bogen muss blank sein, mit Ausnahme einer einfachen, industriell gefertigten, aufgeklebten Standard Plastikpfeilauflage (siehe Artikel 22.4.3) und er muss frei sein von Herausstehendem, von Markierungen, Flecken oder von Laminierungen, die (im Bogenfenster) als Zielhilfe dienen könnten. 22.4.2 Die Sehne darf einen Nockpunkt mit maximal zwei Nockpunktmarken aufweisen, der Abstand zwischen ihnen darf nur so groß sein, dass die Pfeilnocke gehalten wird. Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Wettkämpfers enden. Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch eine Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel aufweisen. Auf der Sehne ist keine Lippen- oder Nasenmarkierung erlaubt. 22.4.3 Entweder darf eine einfache, industriell gefertigte aufgeklebte Standard Plastikpfeilauflage verwendet werden, eine Federpfeilauflage die vom Hersteller angeboten wird oder die Unterkante des Bogenfensters, welches mit beliebigem, weichem Material ausgekleidet ist. Der senkrechte Teil des Bogenfensters darf nur maximal einen 1 Zentimeter höher als der aufliegende Pfeil ausgekleidet oder nicht dicker als 3 Millimeter direkt vom Griffstück weg gemessen sein. Andere Pfeilauflagen sind nicht zulässig. 22.4.4 Keine Auszugskontrollen sind zulässig. 22.4.5 Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf nicht verändert werden (String- und Facewalking ist nicht erlaubt!). Seite 10 / 16 22.4.6 Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Alle Pfeile des Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile, die während des Wettkampfes benützt werden, müssen dieselbe Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. 22.4.7 Erlaubt ist ein Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuh, Fäustling, Tab oder Ähnliches für das Ziehen, Halten und Lösen der Sehne ohne einer Vorrichtung, die den Schützen dabei unterstützt. Eine Versteifung (Alu/Hartplastik) ohne Anbauteile wie Ankerplatte oder Fixierung/Stützung ist zulässig. Der Bogenschuss muss im mediterranen Stil gelöst werden (mit drei Fingern, ein Finger über dem Pfeil und zwei Finger unter dem Pfeil) oder 3 Finger direkt unter der Nocke (Zeigefinger nicht mehr als 2 mm von der Nocke entfernt) mit einem festen Ankerpunkt. Der Athlet muss entweder mit dem mediterranen Stil oder mit 3 Fingern unter der Nocke schießen, aber nicht abwechselnd. Der Fingerschutz für 3 Finger unter der Nocke muss durchgehend sein oder verbundene Fingerlinge ohne Möglichkeit die Finger zu öffnen. Wenn mit dem mediterranen Stil geschossen wird, ist ein Fingertrenner am Tab erlaubt. 22.4.7.1 22.4.9 Pfeilköcher dürfen nicht am Bogen befestigt werden. Seite 11 / 16 Bogenkontrolle Checkliste Instinktiv Bogen Mittelstück aus natürlichem Material (Holz, Horn, Bambus) (schichtweiser Aufbau oder ein Stück Holz, Laminate sind erlaubt) Nur Standard Plastikpfeilauflagen oder Federpfeilauflagen vom Hersteller sind zulässig Senkrecht nur 1 cm höher als der Pfeil oder max. 3 mm dicke Auskleidung zulässig Das Mittelstück hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe Die Sehne hat einen Nockpunkt mit max. 2 Nockpunktmarken Die Sehne hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe Keine Auszugskontrolle ist zulässig Mediterraner Stil oder 3 Finger unter der Nocke erlaubt Nur ein einheitlicher Ankerpunkt ist erlaubt Tab darf keine Ankerplatte haben; eine Versteifung ist zulässig. Fingerschutz durchgehend wenn 3 Finger unter der Nocke bzw. Fingerlinge fix zusammenhängend Keine Stabilisatoren und Zusatzgewichte Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm) Identische Pfeile während des gesamten Wettkampfes Bogenköcher dürfen nicht am Bogen befestigt werden Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig Seite 12 / 16 BOGENKONTROLLE 3D-RUNDE Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22. 22.5. Langbogen 22.5.1 Für Damen soll der Bogen mindestens 150 cm lang sein, für Herren soll er wenigstens 160 cm lang sein. Die Länge wird bei gespanntem Bogen zwischen den Sehnennocken auf der Außenseite gemessen. 2-teiliger Takdownbogen ist zulässig (Teilung im Griffstück im Bereich der Pfeilauflage). 22.5.2 Die Sehne kann eine Mittelwicklung für die Zugfinger haben, einen Nockpunkt, an dem zusätzliche Wicklung angebracht werden darf, um die Pfeilnocke aufzunehmen, ein oder zwei Nockpunktmarken, um diesen Punkt festzulegen, sowie an den beiden Enden je eine Schlinge, die in die Sehnenkerben eingehängt werden, wenn der Bogen gespannt wird. 22.5.2.1 Die Mittelwicklung der Sehne darf bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Wettkämpfers enden. Eine Sehne darf auf keine Weise eine Zielhilfe durch eine Peepsight (Lochvisier in der Sehne), Markierungen oder irgendein anderes Hilfsmittel aufweisen. Auf der Sehne ist keine Lippen- oder Nasenmarkierung erlaubt. 22.5.2.2 Außerdem sind Sehnendämpfer erlaubt. Diese dürfen sich nicht näher als 30 cm vom Nockpunkt entfernt befinden. 22.5.3 Pfeilauflage: Wenn der Bogen über eine Aussparung für den Pfeil verfügt, darf diese als Pfeilauflage verwendet werden und mit beliebigem weichem Material ausgekleidet werden, allerdings nur auf der horizontalen Seite; die vertikale Seite darf nur mit hartem Material ausgekleidet werden. Der senkrechte Teil des Bogenfensters darf nur maximal einen 1 Zentimeter höher als der aufliegende Pfeil ausgekleidet oder nicht dicker als 3 Millimeter direkt vom Griffstück weg gemessen sein. Keine anders geartete Pfeilauflage ist zulässig. 22.5.4 Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf nicht verändert werden (String- und Facewalking ist nicht erlaubt). 22.5.5 Gewichte, Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer sind nicht zulässig. Seite 13 / 16 22.5.6 Nur Holzpfeile sind erlaubt, mit folgenden Einschränkungen: Es werden Feldspitzen, kugelförmig oder konisch, für Holzpfeile verwendet. Die Befiederung besteht nur aus Naturfedern. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm, der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Alle Pfeile jedes Schützen müssen am Schaftende seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile die während des Wettkampfes benützt werden, müssen dieselbe Art und die gleiche Farbe der Befiederung, Nocken und, wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. 22.5.7 Erlaubt ist ein Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuh, Fäustling, Tab oder Ähnliches für das Ziehen, Halten und Lösen der Sehne ohne einer Vorrichtung, die den Schützen dabei unterstützt. Eine Versteifung (Alu/Hartplastik) ohne Anbauteile wie Ankerplatte oder Fixierung/Stützung ist zulässig. Der Bogenschuss muss im mediterranen Stil gelöst werden (mit drei Fingern, ein Finger über dem Pfeil und zwei Finger unter dem Pfeil) oder 3 Finger direkt unter der Nocke (Zeigefinger nicht mehr als 2 mm von der Nocke entfernt) mit einem festen Ankerpunkt. Der Athlet muss entweder mit dem mediterranen Stil oder mit 3 Finger unter der Nocke schießen, aber nicht abwechselnd. Er muss einen fixen Ankerpunkt verwenden. Der Fingerschutz für 3 Finger unter der Nocke muss durchgehend sein oder verbundene Fingerlinge ohne Möglichkeit die Finger zu öffnen. Wenn mit dem mediterranen Stil geschossen wird ist ein Fingertrenner am Tab erlaubt. 22.5.7.1 22.5.9 Bogenköcher dürfen nicht am Bogen befestigt werden. Seite 14 / 16 Bogenkontrolle Checkliste Langbogen Bogenlänge min. 150 cm bei Damen und 160 cm bei Herren 2-teiliger Takdownbogen ist zulässig Keine Pfeilauflagen sind zulässig Auskleidung senkrecht nur 1 cm höher als der Pfeil oder max. 3 mm dick zulässig Das Mittelstück hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe Die Sehne hat 1 Nockpunkt mit max. 2 Nockpunktmarken Die Sehne hat keine Markierungen oder dgl. als Zielhilfe Keine Auszugskontrolle ist zulässig Mediterraner Griff oder 3 Finger unter der Nocke, aber nicht gemischt Nur ein einheitlicher Ankerpunkt ist erlaubt Tab darf keine Ankerplatte haben Fingerschutz durchgehend wenn 3 Finger unter der Nocke bzw. Fingerlinge fix zusammenhängend Keine Stabilisatoren sind zulässig Nur Holzpfeile mit Naturfedern sind erlaubt Korrekte Beschriftung am Pfeil vorhanden Maximaler Pfeil- (Spitzen) Durchmesser ist 9,3 mm (9,4 mm) Bogenköcher dürfen nicht am Bogen befestigt werden Keine elektrischen und elektronischen Hilfsmittel sind zulässig Seite 15 / 16 BOGENKONTROLLE 3D-RUNDE Auszug aus WA Regelbuch 4, Artikel 22. 22.7 Nicht erlaubtes Zubehör für alle Disziplinen: 22.7.1 Jegliche Art von elektrischen oder elektronischen Hilfsmitteln, die an der Ausrüstung befestigt werden kann. 22.7.2 Jegliche elektronische Kommunikationsmittel (einschließlich Handys), Kopfhörer sowie geräuschdämmender Ohrenschutz auf dem Kurs und vor der Wartelinie auf dem Trainingsplatz. 22.7.3 Jegliche Art von Entfernungsmesser oder Hilfsmittel zum Entfernungsschätzen oder Winkelmessen, die nicht durch die Regeln über die Ausrüstung der Wettkämpfer abgedeckt sind. 22.7.4 Jeglicher Ausrüstungsgegenstand eines Wettkämpfers, der hinzugefügt oder abgeändert worden ist, um Entfernungsmessen oder Winkelmessen zu ermöglichen. Die normale Ausrüstung darf nicht ausdrücklich zu diesem Zweck verwendet werden. 22.7.5 Jegliche schriftlichen Aufzeichnungen oder elektronische Speichermedien, welche zum Errechnen von Winkeln und Entfernungen dienen können und welche über die normalen Visiereinstellungen und die Notierung der laufenden Ergebnisse oder Auszüge aus den WA Regeln hinausgehen. Keine Aufzeichnungen zu den Griffen am Tab (Blankbogen) oder Überhöhungen beim Zielen, usw. Seite 16 / 16
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